Gereon Bollmann
AfD · Germany
“Der Staat darf und soll Werte vermitteln, nämlich die aus dem Grundgesetz, den Landesverfassungen, dem einfachen Recht, dem untergeordneten Recht und dem Völkerrecht. Der Staat darf aber nicht differenzieren in gewünschte und ungewünschte Meinungen und Forderungen. Er darf insbesondere nicht Parteien diskriminieren.”
“Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Linken werben mit ihrem Antrag für ein Bundesprogramm, das ausweislich der Richtlinie Projekte der kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche fördern soll, „die von Risikolagen betroffen sind und dadurch in ihren Bildungschancen beeinträchtigt werden“.”
“Meine Damen und Herren, gehört nicht genau das, was die Bündnisse für Bildung hier leisten, zum originären Pflichtenkreis des Staates? Es geht um Zugang zu Angeboten der kulturellen Bildung.”
“Meine Damen und Herren, Bildung und Schule sind nach dem Grundgesetz der Gestaltung und Regelung des Staates unterstellt. Damit hat der Staat auch die Verantwortung für die Gewährleistung von Erziehung und Bildung.”
“Es sollten mehr Studenten zugelassen werden, indem man die Ausbildungsgänge abkürzt. Jetzt haben wir den Salat: Die Bachelorstudenten studieren nicht kürzere Zeit. Uns fehlen die mobil gemachten Lehrer, die wir hier ausgebildet haben, damit sie uns verlassen und im Ausland arbeiten können.”
“Die Professorin Doris Lewalter und andere stellten in ihrer erschütternden Analyse besagter PISA-Studie fest – ich zitiere –: „Diese Befunde weisen auf einen erheblichen Förderbedarf von Schülern auf allen Leistungsniveaus hin.“ Warten wir doch einmal ab, ob die Anfang September erwartete neue PISA-Studie zu besseren Ergebnissen kommen wi…”
The complete record
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“Aber normalerweise kommt eine Fehlgeburt nur bei 10 bis 15 Prozent der Schwangerschaften vor. Die seelische Belastung der Familien ist gravierend. Vielleicht haben die eine und der andere im näheren Umfeld – im Familienkreis, im Bekanntenkreis – einmal miterlebt, was das für die Betroffenen bedeutet, was es bedeutet, wenn ein lang gehegter Kinderwunsch sich in Nichts auflöst. Wenn die werdende Mutter ohne Kind nach Hause zurückkehrt und das eingerichtete Kinderzimmer leer bleiben wird, dann stellt sich tiefe Trauer ein. Es bleibt aber nicht dabei: Manchmal machen sich die Frauen selber Vorwürfe: Hätte ich nicht doch irgendwie etwas anders machen sollen? Dann wäre es nicht passiert.”
“Denken Sie auch an die Verlängerung der Mutterschutzfrist bei Frühgeburten. Aber bei einer Frühgeburt im frühen Stadium, also vor der 24. Schwangerschaftswoche, fehlt der Schutz, und eine Krankheit wird nicht immer diagnostiziert. Dabei stehen wir hier nicht vor Kleinigkeiten. Sowohl der Anteil der Früh- als auch der Totgeburten steigt. So hatten wir im Jahre 2007 3,5 Totgeburten auf 1 000 Schwangerschaften, während es 15 Jahre später schon 4,4 waren. Die Ursachen hierfür sind vielfach noch ungeklärt. Wir sollten uns auch vergegenwärtigen, was die freigeklagten Pfizer-Akten zutage gefördert haben. Von 50 Schwangeren, die an der Testphase teilgenommen hatten, die also das Covid-Vakzin erhalten hatten, hatten 22, also 44 Prozent, eine Fehlgeburt. Das ist statistisch nicht relevant; dazu ist die Vergleichsgruppe zu gering.”
“Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Ich berichte heute über eine Petition, zu der die Ausschussmitglieder einstimmig das höchste Votum abgegeben haben. Der Petitionsausschuss hat im Kern beschlossen, die Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Das höchste Votum bedeutet bekanntlich, dass der Ausschuss meint, das Anliegen sei begründet und Abhilfe sei notwendig. Worum geht es also? Mit der Petition wird ein mehrtägiger Sonderurlaub beider Elternteile gefordert, und zwar in Fällen von Fehl-, Früh- und Totgeburten. Auf den ersten Blick mag man annehmen, dass zu dem Thema kaum Regelungsbedarf besteht. Nach dem geltenden Recht haben die betroffenen Eltern in solchen Fällen ja einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Der wird in diesen Fällen häufig anzunehmen sein.”
“Frau Ministerin, bisher war es eigentlich Konsens, dass sich die Exekutive an den Grundrechtskatalog zu halten hat. Ich habe bewusst dieses Lüth-Urteil herangezogen. Jeder heute noch lebende Jurist in Deutschland kennt das. Es gehört zur Ausbildung, zur Schulung der Grundrechtsdogmatik; auch für mich ist es eine Richtschnur meines Arbeitens im Parlament. Halten Sie es bei diesem wichtigen Grundrecht für richtig, dass man an diesen Grenzen scheibchenweise herumarbeitet, um die Befugnisse der Exekutive auszudehnen?”
“Sie wissen, dass das Bundesverfassungsgericht vor zehn Jahren betont hat: Auch pointierte, überspitzte Äußerungen sind von der Meinungsfreiheit gedeckt. Auch das allen Juristen bekannte Lüth-Urteil aus dem Jahre 1958 hebt die konstituierende Bedeutung der Meinungsfreiheit für die Demokratie hervor und ist zu beachten. Ich frage mich deshalb – und hiermit frage ich Sie –, welche Äußerungen, die von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, aus Ihrer Sicht verfolgungswürdig sein sollen. Seien Sie doch bitte so freundlich, mir drei Beispiele zu nennen, damit wir alle wissen, worauf Sie hinauswollen. – Vielen Dank.”
“Frau Präsidentin, vielen Dank für das Wort. – Frau Ministerin Paus, Sie haben jüngst auf einer Pressekonferenz bekundet, dass Hass im Netz auch unterhalb der Strafbarkeitsgrenze vorkommt. Viele Feinde der Demokratie wüssten ganz genau, mit welchen Äußerungen auf den Social-Media-Plattformen man gerade so noch unterhalb der Strafbarkeitsgrenze bleibe, weil man sich auf die Meinungsfreiheit berufen könne. Diesem Umstand wolle man Rechnung tragen. – Entsprechend prononciert hat sich die Kollegin Faeser auch geäußert. Diese Aussage verblüfft auf den ersten Blick; denn möglicherweise wollen Sie Bürger mit Strafmaßnahmen verfolgen, deren Aussagen gerade so noch von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, aber nicht strafbar sind.”
“Wir wissen, dass diese Mädchen ihre Kindheit verlieren, dass sie die Ausbildung abbrechen müssen, dass sie unter der Trennung von Eltern und Geschwistern leiden, dass sie häuslicher Gewalt ausgesetzt sind und in wirtschaftliche Abhängigkeit getrieben werden und dass sie mit hohen gesundheitlichen Risiken schwanger werden. Und wir wissen, dass sie fast immer gegen ihren Willen verheiratet werden. Die Aufhebungslösung von Minister Buschmann wäre ein fatales Signal gegen die selbstbestimmte Entwicklung dieser Mädchen. Wie sollen sich diese Mädchen mit einer solch furchtbaren Hypothek später in unsere Gemeinschaft integrieren? Wie fatal wäre es, wenn die Neuregelung am nächsten Ampelstreit scheitern würde? Nein, diese Ehen sind nichtig, und sie müssen nichtig bleiben. Herzlichen Dank.”
“Nach der Aufhebungslösung des Justizministers werden die Verfahren ohnehin so lange dauern, bis alle Beteiligten volljährig sind; denn immerhin müssten die Gerichte die Hintergründe im Ausland aufklären. Diese Lösung ist also ein Schlag ins Gesicht aller betroffenen Mädchen und an Frauenfeindlichkeit nicht zu überbieten. Weltweit werden täglich – danke an Dr. Krings, er hat die Zahlen hier auch erwähnt – mehr als 30 000 Mädchen verheiratet. Mehr als 650 Millionen Mädchen und Frauen auf der Welt werden vor ihrem 18. Lebensjahr verheiratet.”
“Wir hörten doch jüngst, dass nun sogar Verfolgungsmaßnahmen für Äußerungen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze eingeführt werden sollen, wodurch der demokratische Rechtsstaat der Erosion preisgegeben wird. Dort hat man also die Zeit, sich so etwas schönzureden. Nein, der Grund scheint eher darin zu liegen, dass Herr Justizminister Buschmann es nicht bei einer verbindlichen Altersgrenze belassen, sondern in jedem Einzelfall prüfen will, ob denn die Eheschließung mit einem Kind nach den jeweiligen Umständen anzuerkennen oder aufzuheben ist. Die Sozialdemokraten wollen das nicht. Sie fordern ein starkes politisches Signal der Ächtung und halten an der Nichtigkeit der Kinderehen fest.”
“Dort heißt es mit schlanken Worten: „Der Gesetzgeber ist … befugt, die inländische Wirksamkeit im Ausland geschlossener Ehen von einem Mindestalter der Beteiligten abhängig zu machen.“ Der Gesetzgeber ist befugt, „bei Unterschreiten dieses Alters … ohne Einzelfallprüfung … die Nichtigkeit der Ehe anzuordnen“. Aber dann muss er die finanziellen Folgen der nichtigen oder aufgehobenen Ehe regeln. Weiter muss den minderjährigen Mädchen ermöglicht werden, nach Erreichen der Volljährigkeit ihre Ehe im Inland wirksam fortzusetzen. Auch bei durchschnittlicher Kompetenz sollte man diese drei Punkte doch eigentlich regeln können, was nun angeblich erfolgt ist. Wir werden das verfolgen. Wo liegt also das Problem? Die Kapazität der Bundesregierung reicht doch beispielsweise dafür aus, die Meinungsfreiheit einzuschränken.”
“Frau Präsidentin! Verehrte Kollegen und Kolleginnen! Mit dem heute vorliegenden Antrag erinnert die Union die Bundesregierung daran, endlich ihre Hausaufgaben zu dem Verbot der Kinderehen zu machen. Bisher hieß es aus der Bundesregierung dazu immer: Der Diskussionsprozess ist noch nicht abgeschlossen. – Das hörten wir gerade von der Kollegin Dilcher. Man ist jetzt endlich sozusagen zu Potte gekommen. Gestern habe man sich geeinigt, immerhin einen Tag vor der heutigen Debatte. Hört, hört! Die Bundesregierung stand doch hier nicht vor einer Herkulesaufgabe. Man muss sich doch nur einmal das völlig unmissverständliche Urteil anschauen, um das es geht.”
“Das Wort hat die Kollegin Kathrin Vogler aus der Fraktion Die Linke.”
“Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Kollege, wir haben ja gerade gehört: Sie haben der Kollegin von der CDU vorgehalten, keine Frage gestellt zu haben, also die Frageform missachtet zu haben. Bei der Kollegin Bär waren Sie der Ansicht, sie hätte sich im Hinblick auf das Kindeswohl nicht an die Fakten gehalten und hier Falschdarstellungen geäußert. Ich frage Sie deshalb jetzt in Frageform: Wenn Eltern ein Kind im Alter von 14, 15 Jahren haben und mit einer Geschlechtseintragsänderung nicht einverstanden sind, das Kind den Familienrichter anruft, der dann bescheidet, dass das Kind Recht bekommt, ist das dann noch die Wahrung des Elternwillens? Möchten Sie erwidern? – Das ist nicht der Fall. – Ich bitte um die notwendige Aufmerksamkeit. Dann fahren wir in der Debatte fort.”
“Ja, das sind für Sie, liebe Linke, Gedanken aus einer anderen Welt. Aber ich kann Ihnen versichern: Im Unterschied zu Ihrer Fraktion wird diese Welt nicht scheitern. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Herr Kollege. – Nächster Redner ist der Kollege Matthias Seestern-Pauly, FDP-Fraktion.”
“Wie wäre es denn, wenn wir den Eltern und Großeltern für die eigene Betreuung ihrer Kinder und Enkel den Geldbetrag zur Verfügung stellten, den ein Kindergartenplatz kostet – Frau Hennig, genau –, also 500 Euro im Monat? Viele von ihnen wären dann bereit, den Platz nicht in Anspruch zu nehmen; und das wäre kostenneutral. Wie wäre es denn, Frau Hennig, die Motivation der Erzieher zu steigern, indem wir ihnen den Stress nehmen, der durch völlig heterogene Gruppen entsteht, insbesondere was die Kenntnisse der deutschen Sprache angeht? Wir haben doch von Herrn Edelhäußer gerade gehört, wie er sich die Lösung vorstellt, nämlich Erzieher mit schwächeren Kenntnissen einzusetzen. Wie wäre es denn, die Familien endlich steuerlich zu entlasten? Das könnte immerhin dazu führen, dass sie genug Geld hätten, um kleine Kinder selbst zu betreuen.”
“Gleichzeitig sollen sämtliche Gebühren abgeschafft und vom Staat übernommen werden: weitere 5 bis 9,5 Milliarden Euro. Und noch einmal 1 Milliarde Euro soll als Sondervermögen gebildet werden. Aber wir wissen doch: Das sind natürlich Sonderschulden. Und – nicht zu vergessen – der Lohn der Erzieher sei zu niedrig. Das ist zwar richtig, aber die sozialistische Lösung heißt, „der Bund“ solle eine Aufwertung des Berufsfeldes „unterstützen“. Im Klartext: Auch da soll der Staat gerne kräftig noch was draufsetzen. „Wünsch dir was“ oder Pippi Langstrumpfs Welt, wie sie dir gefällt – das alles ohne Gegenfinanzierung und bei geringer werdenden Steuereinnahmen. Wie wäre es denn, liebe Linke, wenn wir die Nachfrage verringerten? Hinreichende Plätze in den Einrichtungen sind doch ohnehin nicht da.”
“November 1918, hatte einer der Ziehväter der Linken, Karl Liebknecht, hier im Lustgarten vor dem Berliner Schloss die sozialistische Räterepublik ausgerufen – und war damit, zum Glück, gescheitert. Genau wie Sie als SED am 9. November 1989. Auch der heutige Antrag kommt von Gescheiterten. Sie wird es ja demnächst als Fraktion nicht mehr geben. Ein letztes Mal also wollen Sie uns belehren, wie man Missstände auf sozialistische Art behebt. Es ist immer dasselbe Muster. Auch die in der Ampel gefangene FDP folgt diesem Muster. Es wird einfach mehr Staatsgeld ausgegeben – Sozialisten sagen immer: in die Hand genommen – und gar nicht erst erklärt, woher man es denn nehmen will. Es soll also die Bundesförderung für Kindergärten „verlängert und aufgestockt“ werden, und zwar gleich um 2 bis 4,5 Milliarden Euro.”
“Herr Präsident! Zu denken wäre dabei ja auch noch an den Pluralis Majestatis; es ist also nicht zwingend, sich dafür zu entschuldigen. Guten Abend, meine Damen und Herren! Der Antrag der Linken beginnt mit einer Reminiszenz: Man blickt nämlich zehn Jahre zurück. Man schuf damals auf einem Krippengipfel den Rechtsanspruch auf Kindertagespflege. Aber bis heute – Kollege Edelhäußer hat auch darauf hingewiesen – kann der Staat diesen Anspruch nicht erfüllen. Es fehlen rund 400 000 Plätze. Und das war vorhersehbar. Eine Regierung, die Versprechungen nicht einhält, diskreditiert sich selbst und verspielt Vertrauen und delegitimiert so unsere freiheitliche Demokratie. Das gilt auch für Die Linke, was zu einem weiteren Blick in die Vergangenheit führt. Heute vor genau 105 Jahren, am 9.”
“Frau Vorsitzende, vielen Dank. „Frau Präsidentin“ – wenn ich auch mal Hilfe leisten darf. Entschuldigung. – Frau Präsidentin, vielen Dank fürs Wort. – Frau Ministerin, können Sie mir die Frage beantworten, warum ich falschliege, wenn ich sage: Ihr sogenanntes Selbstbestimmungsgesetz ist frauenfeindlich. – Wenn wir wissen, dass öffentliche Schutzräume Gefahr laufen, den Schutz für Frauen zu verlieren, wenn Männer, die durch einfachen Sprechakt ihr Geschlecht hin zur Frau ändern können, Zutritt zu diesen öffentlichen Schutzräumen haben, wie Frauenhäuser, öffentliche Toiletten und dergleichen? Warum ist dieses Gesetz nicht frauenfeindlich?”
“Das liegt aber an der falschen Politik. Diese hat das Problem verursacht und muss dringend korrigiert werden. Vielen Dank. Nächste Rednerin ist Nina Stahr für Bündnis 90/Die Grünen.”
“Deswegen schlagen wir eine Beitragsfreistellung in der Rentenversicherung in Höhe von 20 000 Euro pro Kind vor, ohne dass spätere Leistungen gekürzt werden. Wir brauchen ein Betreuungsgeld für Eltern und Großeltern in den ersten drei Lebensjahren eines Kindes, orientiert am bisherigen Nettoeinkommen. Und ja, wir brauchen einen Familienbeauftragten, nicht nur Beauftragte für Gender, Antidiskriminierung, Gleichstellung, Datenschutz usw. Wir brauchen einen finanziellen Spielraum für die Familien, den sie zur Erziehung ihrer Kinder benötigen. Wenn die Eltern kleiner Kinder nicht gezwungen sind, beide zu arbeiten, dann erübrigen sich von ganz alleine einige Punkte aus dem Kinderzukunftsprogramm der Union. Und ja – Frau Schön, Sie haben es erwähnt –, wir brauchen momentan auch dieses Programm für Sprachförderung.”
“Guten Morgen, sehr geehrte Präsidentin! Meine lieben Kollegen! Die Union will mit ihrem Kinderzukunftsprogramm die Bildungsinfrastruktur verbessern. Bei Infrastruktur denke ich in erster Linie an Straßen. Sie braucht man, um gut und sicher fahren zu können. Ein Auto oder – je nach Geschmack auf der grünen Seite – vielleicht auch ein Lastenfahrrad braucht man natürlich auch dafür. Wenn wir also Politik für Kinder machen wollen, reicht die Verbesserung der Infrastruktur allein natürlich nicht aus. Wir müssen uns auch um die Nutzer, also die Kinder und die Familien, Gedanken machen. Der Antrag, liebe Union, ist keineswegs schlecht; das will ich nicht sagen. Im Gegenteil: Die vorgeschlagenen Maßnahmen machen vielfach Sinn, und wir können ihnen auch teilweise zustimmen.”
“Mir fehlen zu diesem Gesetz einfach die Worte. Mit dieser abstrusen Verirrung werden unsere Kinder auf dem Altar der Transreligion geopfert, und ihrer geistigen, seelischen und körperlichen Verelendung werden Tür und Tor geöffnet. Dieses widerliche Selbstbestimmungsgesetz muss vom Tisch. Vielen Dank.”
“Frau Paus, Sie betonen ja zwar immer, es würde nur der Personenstand geregelt, aber wir wissen doch, dass Hormongaben und Operationen auf dem Fuße folgen. Was sind Ihnen denn das Leben und die körperliche Unversehrtheit wert? Das Bundesverfassungsgericht hat doch gerade zum Klimaschutz – wohlgemerkt – eine allgemeine Schutzpflicht für das Leben und die körperliche Unversehrtheit und unsere legislative Pflicht festgestellt, uns schützend und fördernd vor diese Rechtsgüter zu stellen. Wie soll man diejenigen bezeichnen, die getrieben von ihrer woken Identitätsideologie die gesundheitliche Schädigung oder sogar Selbstmorde unserer Kinder hinnehmen? Als Irrende, als Verantwortungslose oder gar als Feinde und Zerstörer unseres Grundgesetzes, das auf der Menschenwürde und der freien Entfaltung der Persönlichkeit beruht?”
“Wollen auch Jugendliche dies tun, bedarf es hierfür der Zustimmung ihrer Eltern. Verweigern die Eltern diese, soll das Familiengericht entscheiden. Also werden die Kinder ihren woken Eltern schutzlos ausgeliefert. Die nicht woken Eltern von Jugendlichen werden den Familiengerichten schutzlos ausgeliefert – Freiheit für unsere Familien, wie die rot-grünen Sozialisten sie verstehen. Willkommen in der Transhölle! Was soll das? Sind Sie nicht der Meinung, dass wir hier in diesem hohen Hause Schutzpflichten haben, und zwar insbesondere für die Schwächsten in der Gesellschaft, nämlich unsere Kinder? Mit diesem Gesetz greift die Koalition in deren körperliche Unversehrtheit ein, voraussichtlich auch in deren Leben.”
“Mit dieser ärztlichen Fürsorge soll künftig in unverantwortlicher Weise Schluss sein. Aber die eigentliche Zielrichtung dieser zerstörerischen Transkultur ist die vorgesehene Regelung für Kinder und Jugendliche. Auch wenn diese dekadente Unkultur wie so vieles aus Amerika zu uns herüberschwappt: Man wird dort langsam im Sinne der Kinder wieder vernünftig. Die ehemalige Genderklinik an der University of Baltimore wurde geschlossen, nachdem man dort festgestellt hat, dass 70 bis 80 Prozent der Kinder, die Transgender-Empfindungen haben, diese im Laufe der Zeit wieder von selbst verlieren. Auch in deutschen Psychiatriezentren werden solche medizinischen Diagnosen bestätigt. Aber was schert’s die Ampel? Von ständiger Transpropaganda berieselte Eltern dürfen allein entscheiden, ob das Geschlecht ihrer Kinder geändert werden soll.”
“Da frage ich: Warum lassen sich dann transsexuelle Menschen auf Rechnung ihrer Kasse wegen ihres Geschlechts ärztlich behandeln? Es ist medizinisch gesichert, dass transsexuelle Menschen in sehr hohem Umfang psychische Probleme aufweisen – also sind sie nicht gesund. Das erweist auch deren Suizidrate, die je nach Studie um 500 Prozent bis über 2 000 Prozent erhöht ist – für die Fakten kann ich auch nichts –, und zwar auch und gerade nach einer operativen Geschlechtsumwandlung. Es ist heute medizinischer Standard, liebe Kollegen, dass Probleme wie Wahn, Autismus, aber auch sonstige emotionale Probleme wie Despressionen und Essstörungen erst gutachterlicherseits ausgeschlossen werden müssen, bevor über die Gabe von Hormonen oder Operationen entschieden werden darf.”
“Sehr geehrte Präsidentin! Mit diesem Gruß an Sie, liebe Frau Pau, meine lieben Kollegen, betrete ich hier sehr, sehr dünnes Eis; denn unser Queer-Beauftragter, Herr Lehmann – da hinten sitzt er ja –, hat behauptet, selbst Ärzte könnten nicht sagen, welches Geschlecht ein Mensch hat. Also weiß ich doch als medizinischer Laie wohl erst recht nicht: Sitzt hinter mir ein Mann oder eine Frau? Ahnen Sie es? Ich komme zum sogenannten Selbstbestimmungsgesetz. Mit diesem menschenverachtenden Entwurf soll gegen unsere Biologie verstoßender Unsinn rechtens werden. Denn man geht jetzt zum Standesamt und lässt dort einfach sein Geschlecht ändern. Es heißt, die bisher vorgeschriebene Begutachtung durch einen Arzt sei diskriminierend; denn Transsexualität sei keine Krankheit.”
“Das wäre höchster Alarm – und die Regierung dreht sich weg und bemäntelt die schrillen Alarmglocken noch mit einem lügnerischen Abschlussbericht. Nein, es reicht nicht, Herr Rix, dass Sie dreimal auf Fehler verwiesen haben, die passiert seien. Das sind nicht mehr als Krokodilstränen. Wir brauchen Aufklärung. Nichts darf vertuscht werden, sämtliche Hindernisse zur Erfassung von Impfschäden müssen beseitigt werden, und die Opfer müssen angemessen entschädigt werden. Schlimm genug, dass ich dies hier überhaupt noch erwähnen muss. Nächste Rednerin: für die FDP-Fraktion Nicole Westig.”
“Aber dafür braucht ein Arzt mehr als 30 Minuten, und das auch noch ohne Honorar. Ein klarer gesetzgeberischer Fehler – ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Professor Werner Bergholz – auch Ihnen hier als Gutachter bekannt – hat kürzlich auf 266 in Europa an der Impfung verstorbene Kinder und auf über 15 000 schwerwiegende Nebenwirkungen verwiesen. Hinzu kommt natürlich noch das große Dunkelfeld. Eine im Januar dieses Jahres in den USA veröffentlichte Studie an 8 000 Schülern ab 12 Jahren, die die zweite Impfung mit dem Pfizer-Präparat erhalten hatten – ich weiß, dass Ihnen die Zahlen nicht gefallen –, ergab beispielsweise bei 17 Prozent Hinweise auf diverse Arten von Herzschäden; das ist nahezu jedes fünfte Kind. Bezogen auf die 12- bis 17-Jährigen und deren Impfquote in Deutschland ergäbe dies etwa 260 000 Fälle.”
“Blättert der Leser aber nun durch diese 22 Seiten, um zu erfahren, was die Bundesregierung wohl plant, um Impfschäden bei Kindern und Jugendlichen aufzuklären und zu erfassen, was sie wohl plant, um derartige Schäden wenigstens zukünftig zu verhindern, was sie wohl plant, um Kinder und Jugendliche für die Impfschäden zu entschädigen, bleibt man so ernüchtert zurück, wie man es eigentlich schon erwartet hat bei Ihnen. Denn dazu findet sich schlichtweg nichts. Nun, liebe Kollegen, dann kläre ich Sie einmal auf. – Gut zuhören! Aufklärung schadet nie. – Das Paul-Ehrlich-Institut hat bis Februar dieses Jahres 3 227 Verdachtsfälle schwerer Impfschäden bei 12- bis 17-Jährigen registriert. Selbst diese erschreckende Zahl beschreibt das wahre Ausmaß nicht. Zwar müssen die Ärzte Impfschäden melden.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Meine Damen und Herren auf den Tribünen! Schönen guten Morgen! 22 Seiten umfasst er, der Abschlussbericht zu den gesundheitlichen Auswirkungen von Corona auf Kinder und Jugendliche. Eigentlich sollte man also eine umfassende und vollständige Aufklärung erwarten. Mir erscheint aber nicht bemerkenswert, was der Bericht beschreibt, sondern was er verschweigt. Man erinnert sich etwa an die 17-jährige Turnerin, die nach dem zweiten BioNTech-Piks ein Jahr ins Krankenhaus musste. Werte Kollegen von der CSU, es geht hier um den berühmten Markus-Söder-Piks und um Impfschäden. Das Thema Impfschäden drängt sich doch geradezu auf.”
“Während Sie darüber nachdenken, trösten Sie sich mit dem Römer Properz, der sagte: „in magnis et voluisse sat est“ – zu Deutsch: Bei großen Dingen genügt es auch, sie gewollt zu haben. – Nun dann, das immerhin hat die Regierung. Vielen Dank. Das Wort erhält Heidi Reichinnek für Die Linke.”
“Wenn die Grundschulkinder einen Anspruch haben und der Staat ihn nicht erfüllt, könnten die Eltern doch auf den Gedanken kommen, Schadensersatz zu fordern; denn letztlich müssen dann ja die Eltern die Betreuung leisten, die der Staat durch sein vollmundiges Gesetz versprochen hat. Aber dann könnte ja zumindest ein Elternteil nicht mehr voll arbeiten, und das ist dann der Schaden. Haben Sie das eigentlich bedacht? Wäre es nicht viel einfacher, keine falschen Versprechungen zu machen und stattdessen den Eltern gleich einen höheren Geldbetrag zu zahlen? Was halten Sie davon, ein Familiengeld einzuführen, aufgrund dessen jeder Familie monatlich im Schnitt 2 000 Euro gezahlt werden? Wie das ginge, können Sie auf meiner Homepage nachlesen.”
“Die Entwicklung der Kinder in sprachlicher, motorischer und emotionaler Hinsicht wird mehr und mehr gefährdet sein. Nach dieser Studie berichtet etwa jede zweite Kindergartenleitung, man müsse auf Personal zurückgreifen, das man früher mangels hinreichender Eignung niemals eingestellt hätte. Aus den Kindergartenkindern werden dann Grundschulkinder, also werden wir demnächst noch wesentlich mehr Erzieher benötigen, um zusätzlich auch den Grundschulsektor abzudecken. Von den Regierungsparteien haben wir aber bis heute nicht gehört, wie sie den Personalbedarf dann decken möchten. Gewollt und nicht gekonnt, das ist die Lage. Wozu führt uns das?”
“Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Schönen guten Abend! Ab dem Jahre 2026 wird ein Grundschulkind nach dem Ganztagsförderungsgesetz „einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung“ haben – also in drei Jahren. Von daher befürworten wir natürlich die Verlängerung der Fristen für den Mittelabruf, um die Einrichtungen auch weiter ausbauen zu können. Alles andere macht ja keinen Sinn. Aber wir wissen natürlich auch jetzt schon, dass es mit der Erfüllung des Anspruchs nicht funktionieren wird. Schon vor drei Jahren fehlten im Bereich der Vorschulkinder fast 350 000 Betreuungsplätze, wie einer Studie der Bertelsmann-Stiftung zu entnehmen war. Seitdem steigen sogar noch die Geburtenzahlen. Der drastische Personalmangel führt dazu, dass Betreuungsschlüssel nicht eingehalten werden können. Die Gruppen sind einfach zu groß.”
“Das, liebe Ampel, wäre echte, fortschrittliche Familienpolitik. Aber was sehen wir hier? Gähnende Leere. Wir – ich komme zum Schluss, Herr Präsident – sind beim Thema Eltern- oder Fremdbetreuung für die absolute Wahlfreiheit der Eltern. Beides muss unterstützt werden, und die Regierung kann inzwischen besseres Planen üben. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege. – Ich erteile nun das Wort der Parlamentarischen Staatssekretärin Frau Ekin Deligöz für die Bundesregierung.”
“Auch die Aktuelle Stunde heute Mittag hat doch außer einem Dank an Frau Reichinnek nichts Substanzielles erbracht. – Na ja, deswegen haben Sie ja den Dank bekommen. Allein Frau Deligöz hat konkrete Vorschläge gemacht zur Verbesserung der Situation. Natürlich müssen diesen interessanten Vorschlägen auch Planungen folgen. Das muss sich abrunden zu einem Plan, Frau Deligöz. Daran fehlt es auch noch. Nach alledem wird aus meiner Sicht dieses Vorhaben an der Personalfrage scheitern. Außerdem ist es ungerecht. Wenn die Ampel es nämlich nicht schafft, die Ganztagsbetreuung tatsächlich umzusetzen, wird es wieder die Familie übernehmen müssen. Aber wenn die Mütter, die Väter, die Großeltern wieder für das Regierungsversagen einspringen müssen, sollten sie ebenso finanziell gefördert werden wie die Ganztagsplätze.”
“Unser Familienministerium hat ja jüngst auf die Zahlen der TU Dortmund und des Deutschen Jugendinstituts verwiesen, das für die Grundschulkinder einen Personalmehrbedarf zwischen 32 000 und 66 000 Stellen errechnet hat. Für die Kinder im Vorschulalter wurde allerdings ein Zusatz- und Ersatzbedarf von 253 800 Stellen ermittelt. Wenn man nun beides zusammennimmt, brauchen wir also zusätzlich bis zum Jahre 2030, also in den nächsten sieben Jahren, rund 300 000 ausgebildete Fachkräfte, um diese neuen Einrichtungen zu betreiben. Weil das so ist, können wir von einer Regierung, die plant und Prognosen anstellt, auch einen Plan erwarten, wie man das denn, bitte schön, schaffen will. Doch wo ist er? Fehlanzeige – ich sehe nur gähnende Leere.”
“Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Prognosen sind schwierig, vor allem, wenn sie die Zukunft betreffen.“ Dieses Zitat wird Kurt Tucholsky oder Winston Churchill zugeschrieben, und es beschreibt ein gravierendes Problem unserer Ampelregierung. Wie so oft, geht es hier ums Geld. Damit soll der investive Ausbau gefördert werden oder, simpel gesagt, sollen damit für die Ganztagsbetreuung Gebäude geschaffen und eingerichtet werden. So weit, so gut. Zu der Prognose, wie hoch der zusätzliche Bedarf sein wird, gehören aber nicht nur die Gebäude, sondern man braucht natürlich auch das Fachpersonal, das in diesen zusätzlichen Gebäuden die pädagogische Arbeit verrichtet. Andernfalls hätten wir nichts außer schönen leerstehenden Gebäuden. Das kann es doch wohl nicht sein. Wie verhält es sich denn mit dem Personalbedarf?”
“Herr von Malottki, nur zu fordern, bringt es nicht; Sie müssen es in der Ampel umsetzen. Das wäre wirklich achtsam und nicht Ihre einseitigen ideologischen Stärkungsprogramme, für die Sie eine Kleinigkeit von 200 Millionen Euro zulasten der Familien aufnehmen. Fangen Sie doch endlich einmal an, die Erzieher- und die Kinderpflegeausbildung kostenfrei zu stellen! Mit einem solchen Fortschritt können Sie qualifizierte Fachkräfte deutlich leichter gewinnen. Fangen Sie doch endlich einmal mit einer gerechten Bezahlung an, und zwar, Herr von Malottki, in der Ausbildung! Und fördern Sie Quereinsteiger, zum Beispiel Mütter und Väter, die ihre Erfahrung einbringen können!”
“Ihr Entwurf ist ungerecht. Sie wollen nur die Eltern fördern, die ihre Kinder in staatliche Obhut geben. Aber wenn die Eltern ihre Kinder selbst betreuen, haben sie von Ihrem Entwurf gar nichts. Das ist schreiend ungerecht. Wir wollen die Unterstützung von Elternarbeit. Wenn die Eltern ihre Kinder selbst betreuen, dann ist das Arbeit für die Allgemeinheit, und diese Arbeit muss genauso unterstützt werden wie die Kindergärten. Auch diese Eltern müssen mindestens das bekommen, was ein Kindergartenplatz gekostet hätte. Wir fordern eine fortschrittliche Familienpolitik. Deutschland ist ein rohstoffarmes Land. Deshalb brauchen wir ein hohes Bildungsniveau. Der Staat hat dafür zu sorgen, dass Bildung und Ausbildung nicht nur sehr gut, sondern vor allem kostenfrei sind.”
“Bei den Gaspreisen wollen Sie mit Doppel-Wumms kurzfristige Kosmetik betreiben. Bei den Benzin- und Dieselpreisen haben Sie das schon aufgegeben – es geht um die Kosten; warten Sie es doch ab –, und gegen die dramatische Inflation fällt Ihnen überhaupt nichts mehr ein. Es ist doch wirklich eine aus der Zeit gefallene Maßnahme, in dieser Situation den berufstätigen Eltern noch einmal in die Tasche zu greifen. Mit Ihrem Entwurf sorgen Sie für eine weitere Belastung des Mittelstandes. Wer hat denn die Kosten zu tragen? Es sind diejenigen, die täglich zur Arbeit fahren, die wertschöpfend tätig sind, denen Sie Steuern abknöpfen, um sie anderen in die Tasche zu stopfen. Ja, ich spreche vom Mittelstand, den Sie entweder vergessen haben oder den Sie vorsätzlich ausdünnen wollen. – Hauptsache Sie. Wir sind für Gerechtigkeit.”
“Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Liebe Zuschauer an den Schirmen! Liebe Zuschauer auf der Tribüne! Die Ampel zeigt uns mit ihrem heutigen Entwurf einmal mehr, was sie kann: Sie kann teuer. Die Kindergartenbeiträge konnten bisher unabhängig vom Einkommen der Eltern gesenkt oder abgeschafft werden. Nun sollen Eltern also zur Kasse gebeten werden. Die betroffenen Familien dürfen dann einen vierstelligen Betrag pro Jahr zusätzlich aufwenden. Das haben Sie ja wirklich prima hinbekommen. Nun, der Ansatz ist ja im Grunde richtig: Wer mehr verdient, kann auch mehr leisten, und ihm muss der Staat nicht unter die Arme greifen. Dafür sind die Sozialstaffeln ja da. Aber passt das denn auch in die heutige Wirklichkeit? Mit Ihrer verkorksten Krisenbewältigung muten Sie den Familien unbezahlbare Strompreise zu.”
“Nur bei hinreichendem Tatverdacht und – ich betone – nur mit richterlichem Beschluss sind Eingriffe in die informationelle Selbstbestimmung akzeptabel, nicht aber durch einen gesetzlichen Freifahrtschein. Vielen Dank. Unser Kollege Helge Limburg hat das Wort für Bündnis 90/Die Grünen.”
“Krings –, tägliche oder in anderem Rhythmus erfolgende Ortsveränderungen, ausgeübte Tätigkeiten, soziale Beziehungen dieser Personen und das soziale Umfeld, in dem sie verkehren –, und insbesondere die Erstellung eines Profils dieser Personen ermöglichen. Liebe Kollegen, man kann nicht häufig genug betonen, dass dies fast ausschließlich Personen betreffen würde, die doch mit Kriminalität überhaupt nichts am Hut haben. Weiter heißt es in dem Urteil, dass die Bekämpfung schwerer Kriminalität zwar von größter Bedeutung sei, aber für sich genommen die Erforderlichkeit einer Maßnahme der allgemeinen und unterschiedslosen Vorratsdatenspeicherung nicht rechtfertigen könnte. Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin. – Aus genau diesen Gründen lehnen wir eine anlasslose Datenspeicherung ab.”
“Aber die Bedingungen, die zugleich in dem Urteil des EuGH stehen, haben Sie nicht angesprochen. Wir haben es hier von der Kollegin von den Linken referiert bekommen, und auch Herr Jacobi hat im Grunde darauf Bezug genommen: Es ist zulässig, aber eben nur bedingt. Was nämlich, Frau Lindholz, steht auf dem Spiel? Mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, zitiere ich eine andere Stelle. Also gut zuhören! Danach ist Folgendes möglich: … Verkehrs- und Standortdaten, die zehn bzw. vier Wochen lang gespeichert werden, kann aber sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben der Personen, deren Daten gespeichert wurden – etwa auf Gewohnheiten des täglichen Lebens, ständige oder vorübergehende Aufenthaltsorte – das ist doch die Folge, Herr Dr.”
“Schon jetzt lassen sich drei von vier Fällen von sexualisierter Gewalt an Kindern aufklären. Die amerikanische Kinderschutzorganisation NCMEC überwacht nahezu sämtliche Netzaktivitäten in dieser Richtung. Von dieser Organisation erhält das BKA die erforderlichen Daten, und zwar ganz ohne Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Niemand kann doch seriös vorrechnen, wie hoch die Aufklärungsquote wäre, wenn sämtliche IP‑Adressen gespeichert werden. Es gibt also keinen Anlass zu übertriebener Hektik. Vielleicht an dieser Stelle: Frau Lindholz, Sie haben ja die Debatte mit Ihrem Vortrag eröffnet. Sie sind Fachanwältin für Familienrecht. Ich war Richter im Familiensenat eines Oberlandesgerichts. Wir sollten beide also wissen, wovon wir reden. Sie haben die Passage natürlich zutreffend zitiert.”
“Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich denke, der bisherige Verlauf der Debatte erweist, dass wir uns alle zumindest in einem Punkt sehr einig sein dürften: dass die sexualisierte Gewalt an Kindern eines der abscheulichsten Verbrechen ist. Das ist eigentlich ziemlich klar. Auch dass deren Bekämpfung ein äußerst wichtiges Ziel von Politik ist, steht wohl nicht infrage. Der Datenschutz ist es aber auch. Und weil er es ist, haben in der letzten Woche wieder einmal zwei Regierungen vor dem Europäischen Gerichtshof Schiffbruch erlitten: die französische und die deutsche. Beide Regierungen hatten die Freiheitsrechte der Bürger einmal mehr nicht hinreichend in den Blick genommen. Deshalb brauchen wir jetzt eine sorgfältige Abwägung von Rechtsgütern und keinen Schnellschuss der Anhänger eines Überwachungsstaates.”
“Dort heißt es: Die annahmegemäß konstant bleibende jährliche Zuwanderung kann den demografischen Effekt zunehmend weniger kompensieren. Andere Institute sagen sogar: Eine Kompensation ist ausgeschlossen. – Welche Lösungsmöglichkeiten schweben Ihnen zu dem Thema vor?”