Gereon Bollmann
AfD · Germany
“Der Staat darf und soll Werte vermitteln, nämlich die aus dem Grundgesetz, den Landesverfassungen, dem einfachen Recht, dem untergeordneten Recht und dem Völkerrecht. Der Staat darf aber nicht differenzieren in gewünschte und ungewünschte Meinungen und Forderungen. Er darf insbesondere nicht Parteien diskriminieren.”
“Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Linken werben mit ihrem Antrag für ein Bundesprogramm, das ausweislich der Richtlinie Projekte der kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche fördern soll, „die von Risikolagen betroffen sind und dadurch in ihren Bildungschancen beeinträchtigt werden“.”
“Meine Damen und Herren, gehört nicht genau das, was die Bündnisse für Bildung hier leisten, zum originären Pflichtenkreis des Staates? Es geht um Zugang zu Angeboten der kulturellen Bildung.”
“Meine Damen und Herren, Bildung und Schule sind nach dem Grundgesetz der Gestaltung und Regelung des Staates unterstellt. Damit hat der Staat auch die Verantwortung für die Gewährleistung von Erziehung und Bildung.”
“Es sollten mehr Studenten zugelassen werden, indem man die Ausbildungsgänge abkürzt. Jetzt haben wir den Salat: Die Bachelorstudenten studieren nicht kürzere Zeit. Uns fehlen die mobil gemachten Lehrer, die wir hier ausgebildet haben, damit sie uns verlassen und im Ausland arbeiten können.”
“Die Professorin Doris Lewalter und andere stellten in ihrer erschütternden Analyse besagter PISA-Studie fest – ich zitiere –: „Diese Befunde weisen auf einen erheblichen Förderbedarf von Schülern auf allen Leistungsniveaus hin.“ Warten wir doch einmal ab, ob die Anfang September erwartete neue PISA-Studie zu besseren Ergebnissen kommen wi…”
The complete record
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“Frau Präsidentin, vielen Dank. – Frau Ministerin Paus, wir haben unwidersprochen eine demografische Krise; das geht auch an die Fraktion Die Linke; das will ich mal kurz anmerken. In diesem Zusammenhang schrumpft auch der Anteil der Erwerbstätigen, und das führt unmittelbar zu einem Fachkräftemangel und hat natürlich auch Einfluss auf die Rentenkassen. Das ist ja völlig klar: Mehr Rentenbezieher und weniger Einzahler ergeben ein Problem. Wenn wir das, wie es insbesondere die FDP vorhat, über Zuwanderung lösen wollen, gehen wir natürlich nicht an die Ursache; denn Zuwanderung kommt von außen, die Ursache liegt hier im Land. Das ist also eine symptomatische Herangehensweise. Ich möchte an der Stelle – mit Erlaubnis der Präsidentin – das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zitieren.”
“Eine solche Leitkultur, meine Damen und Herren, muss den Jugendlichen jeglicher Herkunft vermittelt werden. Ansonsten droht unsere Demokratie zu scheitern. Lassen Sie mich hinzufügen: Auch der Regierung, der Ampel, sollten diese Grundwerte dringend nahegebracht werden. Die Anfänge übergriffigen und autoritären Regierungshandelns durften wir ja bereits in der Coronapandemie erfahren. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege. – Nachfolgende Rednerin ist die Kollegin Katja Adler, FDP-Fraktion.”
“Auf Letztes antwortet die Regierung dann autoritär, mit Suppression. Der Unterlegene kann sich aber auch entscheiden, die Mehrheitsmeinung mitzutragen. Dies wird aber nur gelingen, wenn diese nicht allzu weit von seinen eigenen Normen entfernt ist. Eine solche Mehrheitslösung kann nach dem bekannten englischen Philosophen und Vordenker der Aufklärung John Locke in seinem Werk „Zwei Abhandlungen über die Regierung“ nur unter folgenden Voraussetzungen gelingen: das Vorhandensein einer öffentlichen Kultur, die Existenz eines Fundamentes an vorpolitischer Bürgergemeinschaft und lebenspraktisch verankerter politisch-kultureller Homogenität des Gesellschaftskörpers. Heute würden wir wohl von „gemeinsamen Werten“ sprechen – oder eben auch von einer „Leitkultur“.”
“Als zweiten Aspekt möchte ich Ihren Blick auf den sogenannten dreidimensionalen Demokratiebegriff richten, dem sich die Sachverständigenkommission angeschlossen hat. Es sind dies die formale, die prozesshafte und die substanzielle Dimension. Darunter versteht man den „unhintergehbaren Kern“ der Demokratie, nämlich die fundamentalen Prinzipien wie Gleichheit, Pluralismus, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung und Minderheitenschutz, also die Kernwerte unserer Verfassung. Es geht dabei um einen ganz wesentlichen Gesichtspunkt: Bei allem Bemühen um Konsens, bei aller Leidenschaft am Diskurs wird in einer Demokratie am Ende abgestimmt. Es gibt Gewinner und Verlierer. Wer verloren hat, kann aus dem Gemeinwesen aussteigen oder weiter mitmachen. Die Aussteiger emigrieren oder reagieren laut, unter Protest, manchmal mit Gewalt.”
“Nun: Einerseits islamistische Gefahr – gegenwärtiger Forschungsstand: defizitär. Das ruft doch geradezu nach Befassung mit dem Thema, nach Studien, nach Expertengremien. Was aber macht die Bundesregierung? Die Kollegin von Frau Pau, die Innenministerin, sie löst den Expertenkreis Politischer Islamismus einfach auf. – Verzeihung, Frau Paus; keine böse Absicht! Kopf in den Sand statt Schutz der Jugendlichen – das ist die Reaktion. Und die Folge? Die Islamismusexpertin Rebecca Schönenbach, Vorsitzende des Vereins Frauen für Freiheit, meint hierzu: Neben Frauen werden vulnerable Gruppen wie Jugendliche Islamisten überlassen, die versuchen werden, möglichst viele zu radikalisieren. Also das, meine Damen und Herren, ist Regierungskunst nach Art der Ampel.”
“Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der 16. Kinder- und Jugendbericht ist schon ein bisschen angegraut, aber in zwei Punkten von dringender Aktualität. Zum einen befasst er sich unter „Megatrends“ mit „Islamismus“. Dort heißt es, der Verfassungsschutz zähle rund 26 000 hier bei uns ansässige Personen zum islamistisch-terroristischen Potenzial. Die Islamisten stünden im Widerspruch zu den Grundsätzen der Volkssouveränität, der Trennung von Staat und Religion, der freien Meinungsäußerung und der allgemeinen Gleichberechtigung. Zugleich wird betont, es sei zwar unter Jugendlichen nach islamistischen Einstellungen zu fragen; die diesbezüglichen Befunde seien aber aktuell „erstaunlich rar“, und die gegenwärtigen Erkenntnisse zu diesem Phänomen nehmen sich „noch recht dürftig“ aus.”
“Wir wollen den Kinderschutz im Netz dagegen ernsthaft und wirksam verbessern. Wir wollen die gebündelten Arbeitsgruppen bei den Cybercrime-Staatsanwaltschaften verstärken. Die Staatsanwälte aus solchen Arbeitsgruppen, die es in einigen Bundesländern schon seit Längerem gibt, haben auch Erfolg. Sie haben die technische Expertise, und sie haben die Ressourcen, auch große Plattformen und Datenmengen zu bearbeiten. Sie haben auch die Möglichkeit, verdeckte Ermittler einzusetzen. Dies kostet natürlich alles Geld. Wir müssen dieses Geld auch in die Hand nehmen, wenn wir unseren Kindern wirklich helfen wollen. Liebe Kollegen von der Union, die Amerikaner haben eine treffende Bezeichnung für ausgeprägtes Wollen, ohne zu können: A good try. Vielen Dank. Nächster Redner: für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Marcel Emmerich.”
“Es besteht also die Versuchung, auf die gespeicherten IP‑Adressen zuzugreifen, um auszuspähen, was sich bei dem politischen Gegner denn so alles finden lässt. Nein! Ich weiß doch, natürlich käme niemand von Ihnen hier auf die Idee, so was auch nur zu denken. Aber es besteht immerhin die Möglichkeit dazu. Außerdem findet man in der Regel die Täter nicht. Wir kennen doch alle die sogenannten virtuellen privaten Netzwerke, kurz VPN. Auch die Kriminellen kennen sie und werden sie nutzen, sollten die IP‑Adressen gespeichert werden. Die Mehrheit dieser Täter bewegt sich außerdem im Darknet. Auch dort kann man sie mit den IP‑Adressen nicht aufspüren. Mit der Regelung der Union bewirken wir gar nichts. Die Speicherung ist ungeeignet. Ein solches Mittel ist aber bei Grundrechtseingriffen stets unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig.”
“Sie führt unter Beachtung der informationellen Selbstbestimmung, was die IP‑Adressen angeht, auch nicht zu Erfolgen. Die gespeicherten Daten sind stets Objekte von Begehrlichkeiten, laden also zum Missbrauch ein. Sie müssen wissen, dass bei einer Durchsuchung oftmals sogenannte Zufallsfunde gemacht werden. Der Staatsanwalt spricht dabei von „Beifang“. Man sucht offiziell nach einer Mücke, will aber den Elefanten finden. Nach unserer Strafprozessordnung sind diese Elefanten dann auch verwertbar. Nur mal auf den Punkt gebracht: Was ist eigentlich mit politischer Kriminalität? Staatsanwaltschaften – dies ist übrigens ein Verstoß gegen EU-Recht – sind immer noch dem jeweiligen Justizminister gegenüber weisungsgebunden.”
“Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die alten Griechen lehren uns, was von dem vorliegenden Antrag zu halten ist: Ein trojanisches Pferd – erschaffen aus feinstem Holz, die Augen aus Obsidian und Bernstein, die Zähne aus Elfenbein und die Mähne aus echtem Pferdehaar. Hier heißt das Pferd „Schutz der Kinder vor sexuellem Missbrauch“. Die in seinem Inneren versteckten Krieger nennt man heute „Vorratsdatenspeicherung“. Nein, Dr. Krings, liebe Kollegen von der Union, auf diese Leimrute werden wir Ihnen nicht gehen. Der Missbrauch von Kindern ist eine der widerlichsten Arten von Kriminalität. Diese Delikte schreien geradezu nach Strafverfolgung. Aber damit eignen sie sich auch besonders gut, mit ihnen andere Ziele zu verstecken. Die Speicherung von Daten auf Vorrat kann nämlich missbraucht werden, und sie ist auch ungeeignet.”
“Unser Kollege Sönke Rix hat jetzt das Wort für die SPD-Fraktion.”
“Bekanntlich ist die oberste Verfassungsschützerin, die Innenministerin, ja nicht gerade zurückhaltend, wenn es darum geht, ihre Ansichten in einem Antifa-Magazin zu publizieren, und der Parlamentarische Staatssekretär in unserem Familienministerium, Herr Sven Lehmann – er ist ja heute dankenswerterweise da –, pflichtet ihr darin auch noch bei. Meine Damen und Herren, diese Regierung hat ein Extremismusproblem. Das linke Auge verdeckt man mit einer dicken roten Klappe, und man sagt dann, auch mit dem anderen Auge beherrsche man natürlich das räumliche Sehen. Machen Sie sich doch endlich einmal ehrlich. Das Programm sollte besser „Antifa und Kommunisten fördern“ heißen, oder aber es sollte wirklich der Demokratie dienen. Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Ende. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.”
“Das war nicht etwa das Drittel, das übrig bleibt, sondern das fehlte völlig. Schlimmer aber noch: Seinerzeit hatte die ehemalige Bundesministerin Kristina Schröder die Förderung an eine Selbstverständlichkeit geknüpft: Die Geförderten mussten sich seinerzeit nämlich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen – eine sogenannte Extremismusklausel. Aber schon Anfang 2013 hatte Manuela Schwesig diese Klausel ersatzlos gestrichen. Bei dieser skandalösen Streichung ist es bis heute geblieben. Das ist das Einfallstor, durch das seit Jahren die sogenannte Antifa, die der Verfassungsschutz fast zur Hälfte dem Linksextremismus zuordnet, an die Futtertröge staatlicher Förderung gelangt. Auf eine Abhilfe dürfen wir künftig wohl nicht hoffen. – Ich hatte ja auf ein Familienprogramm abgestellt. Hören Sie doch besser zu.”
“Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat in seinem letzten Bericht nahezu gleich viel Extremisten an den politischen Rändern gezählt, nämlich 33 300 auf rechter Seite und 34 300 auf linker Seite. Also sind beide Seiten doch etwa gleich stark vertreten, wobei bei 1 092 rechten Gewalttaten 1 237 linke Gewalttaten zu verzeichnen sind. Auf dieser Grundlage ergibt sich eine bemerkenswerte Schieflage des Förderprogramms; denn es stehen nur 5 Modellprojekte gegen Linksextremismus 21 Modellprojekten gegen Rechtsextremismus gegenüber. – Ja, das ist vielleicht Ihre Ansicht. Aber das ist ein Ungleichgewicht, das wohl der Änderung bedarf. Aus diesem Abschlussbericht erfahren wir dann, dass man sich zu fast zwei Dritteln mit rechtsextremen Orientierungen und Handlungen befasste. Ein Pendant zum Linksextremismus fehlte.”
“– Ich denke an die Toleranz gegenüber Andersdenkenden, die angesichts der Einförmigkeit politischen Denkens dringend der Förderung bedarf. Und ich denke an das demokratische Grundprinzip von Wahlen und Abstimmungen. Hier muss unbedingt die Bereitschaft der Mehrheit gefördert werden, die Minderheit nicht nur zu tolerieren, sondern auch zu schützen. Aber ich denke auch daran, dass die Gesellschaft manichäisch mehr und mehr in Gut und Böse geteilt wird, dass Teile der hier erst seit Kurzem Lebenden eigenen Gesetzen und Werten folgen, die mit den Normen unseres Grundgesetzes nicht selten massiv kollidieren. Also: Aufgaben – ohne Ende. Förderung – Fehlanzeige. Schauen wir doch einmal näher in das Bundesprogramm „Demokratie leben!“. Auch das hört sich gut an, aber bei genauerer Betrachtung tun sich wiederum Abgründe auf.”
“Angesichts dieser demografischen Katastrophe müsste man sofort zu einem massiven Familienprogramm kommen, einem Willkommensprogramm, wie wir es seit mehreren Jahren fordern. Planungen in diese Richtung – Fehlanzeige. Das wäre ja rechts. Stattdessen will man die Ausgaben für Maßnahmen zur Stärkung der Vielfalt, Toleranz und Demokratie – wie oft haben wir das heute schon gehört? – drastisch erhöhen, nämlich von über 150 Millionen Euro im letzten Jahr um sage und schreibe 22 Prozent auf nunmehr 183,5 Millionen Euro in diesem Jahr. Vielfalt, Toleranz, Demokratie – das hört sich ja ganz gut an, eigentlich sogar klasse. Ich denke da an unsere regionale Vielfalt, eine tragende Säule unseres föderalen Systems. – Nehmen Sie die Maske gerne wieder auf.”
“Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Breher, Ihre Erwartungen in die Rede, die wir gerade gehört haben, haben sich wohl kaum erfüllt, würde ich mal sagen. Was wir hier von der Familienministerin gehört haben, ist ein eindrucksvoller Beleg dafür, in welchem Paralleluniversum man dort lebt. Von den rund 500 Milliarden Euro im Bundeshaushalt sind für das Familienministerium knapp 13 Milliarden Euro vorgesehen, also noch nicht einmal 3 Prozent. Mit dieser kümmerlichen Ausgabenplanung belegen Sie hier erneut eine himmelschreiende Ignoranz der echten Probleme unserer Familien. Anfang des Monats wurden wir auf ein trauriges Jubiläum hingewiesen: Seit nunmehr 50 Jahren sterben in diesem Land mehr Menschen, als neue geboren werden. Das Defizit betrug im letzten Jahr 228 000 Geburten – ein einmaliger Nachkriegsrekord.”
“Also findet sich hier schon die zweite Unwahrheit, wonach es angeblich so schwierig sei, ein ordentliches Anforderungsprofil zu definieren. Man könnte die Stelle also verfassungskonform durch die Familienministerin besetzen, wenn man denn bereit wäre, eine Bestenauswahl auch wirklich durchzuführen. Das ist doch nicht zu viel verlangt. Nur Mut, Frau Ministerin! Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Als Nächstes erhält das Wort für die FDP-Fraktion die Kollegin Nicole Bauer.”
“Der zweiten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlins lag der Versuch zugrunde, die vormalige Bundesgeschäftsführerin der SPD, Nancy Böhning, auf die Stelle wegzuloben. Sie sollte nach dem Willen der SPD den Posten bekommen, obwohl sie sich noch nicht einmal beworben hatte. Die Verwaltung hatte zudem die falschen Auswahlkriterien zugrunde gelegt und war noch nicht einmal in der Lage, die Zeugnisse und Beurteilungen der Bewerberinnen miteinander zu vergleichen. Widersprüche zwischen den genannten Entscheidungen gab es also überhaupt nicht. Im Gegenteil: Sie zeigen ganz genau auf, wie man es machen kann. Außerdem ergibt sich aus der Entscheidung des OVG: Das Anforderungsprofil des Ministeriums sei in Ordnung, und es bestünden keine Zweifel an dessen Rechtmäßigkeit.”
“Die Ampel will die Leitung der Antidiskriminierungsstelle nun durch eine Wahl im Deutschen Bundestag vergeben und stützt sich schon mit der Begründung auf zwei handfeste Unwahrheiten: Erstens sollen widersprüchliche Gerichtsentscheidungen erweisen, dass die derzeitige Regelung keine rechtssichere Grundlage für Besetzungsentscheidungen ist. Und zweitens soll es angeblich unklar sein, welche Anforderungen man an die Auswahl der Leitung unter dem Gesichtspunkt der Bestenauslese stellen muss. Schauen wir doch mal: Vor dem OVG Berlin-Brandenburg ging es darum, dass sich die Konkurrentin zwar ordnungsgemäß beworben hatte, ihre Bewerbung allerdings von der Verwaltung gar nicht erst an die Bundesregierung weitergeleitet wurde. Damit war die Auswahlentscheidung natürlich falsch, und zwar aus purer Schlamperei.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Meine Damen und Herren! Als ich hier vor drei Wochen zur Antidiskriminierung gesprochen habe, wollte mich doch eine Kollegin prompt dreifach diskriminieren, nämlich wegen meiner Rasse, wegen meines Geschlechtes und wegen des Alters. Frau Fäscher, Sie haben diese drei Kriterien gerade noch einmal erwähnt. Damals musste mir die Kollegin Katja Mast von Ihrer Fraktion „Alte weiße Männer!“ hinterherrufen. Die Diskriminierung gewisser Menschen scheint also in der SPD durchaus zum guten Ton zu gehören. Nur dass Sie hier klarsehen: Ich lasse mich von Ihnen nicht diskriminieren; denn ich bin voll und ganz ein alter weißer Mann, und das ist auch gut so. Nun mal im Ernst.”
“Es hat schon etwas Erbärmliches, wieder ansehen zu müssen, wie mit tragenden und unveränderlichen Säulen eines freiheitlichen, demokratischen Rechtsstaates sorglos umgegangen wird, wie abendländische Errungenschaften ignoriert werden, die so herausragende Denker wie Aristoteles, John Locke oder Montesquieu entwickelt haben, um ein Staatswesen durch die Teilung der Gewalten zu stabilisieren. Wir lehnen die Wahl für diesen Dienstposten durch den Bundestag ab. Wir werden mit Spannung zuschauen, wie viele sonstige Freunde unser Grundgesetz in diesem Hohen Hause wohl noch hat. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Für die FDP-Fraktion erhält nun die Kollegin Gyde Jensen das Wort.”
“Auch mit der Wahl des Bundeskanzlers kann man dies nicht vergleichen; denn die Kanzlerwahl ist eine Ausnahme, und Ausnahmen sind immer restriktiv zu handhaben. Deshalb wählt der Bundestag auch nicht die Minister, die Staatssekretäre oder sonstige Bewerber für den Höheren Dienst in Bundesoberbehörden. Die Personalrekrutierung ist im Gegenteil die vornehmste Aufgabe der Exekutive. Und wenn wir hier schon keine Minister wählen: Weshalb sollte es dann mit Blick auf die Gewaltenteilung richtig sein, einen Verwaltungsposten innerhalb eines Ministeriums durch eine Wahl zu besetzen? Mir erschließt sich das jedenfalls nicht. Wieder einmal missachtet ein Gesetzentwurf der Koalition unser Grundgesetz.”
“Aber hinter den Kulissen verbleibt die Entscheidung nach wie vor bei der Exekutive; denn ohne einen Vorschlag der Bundesregierung findet eine Wahl doch gar nicht statt. Es ist also ein Märchen. Die Leitungsstelle erhält durch einen Wahlvorgang gerade nicht eine Aufwertung. Denn die Exekutive hält die entscheidenden Fäden doch nach wie vor in der Hand. – Ja, meinen Sie. Die Neuregelung widerspricht außerdem einer zentralen Bestimmung unseres Verfassungsrechts, nämlich dem Gewaltenteilungsprinzip aus Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes. – Schauen Sie da doch mal rein, Herr Rix. – Nach diesem Prinzip hat sich der Bundestag auf gesetzgeberische Tätigkeiten und die Kontrolle der Regierung zu beschränken. Die Besetzung eines Dienstpostens in der öffentlichen Verwaltung ist aber weder Gesetzgebung noch Kontrolle.”
“Wie schön aber auch, dass man jetzt einen passenden Bewerber ins Amt hieven kann, ohne eine unliebsame Konkurrentenklage befürchten zu müssen! Liebe Kollegen, im öffentlichen Dienst werden doch Tag für Tag zahlreiche Dienstposten vergeben. Nur weil man im Familienministerium zu einem rechtmäßigen Auswahlverfahren nicht in der Lage ist, muss man doch kein Gesetz ändern, Herr Lehmann. Es genügt einfach die strikte Einhaltung der Bestenauslese. Nehmen Sie da doch mal Nachhilfe! Natürlich funktioniert dies nicht, wenn man unbedingt einem politischen Günstling zu dieser Position verhelfen will. – Geben Sie sich doch mal ein bisschen mehr Mühe mit den Einwürfen! Nach dem Gesetzentwurf soll der Bewerber durch den Bundestag gewählt werden.”
“Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir befassen uns heute mit einer Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Schaut man sich den Gesetzentwurf aber einmal genauer an, so ist die Enttäuschung groß; denn – Kollegin Wulf hat es ja schon erwähnt – es geht nicht um Inhalte, es geht um eine Stellenbesetzung. Die Besetzung der Leitung der Antidiskriminierungsstelle wurde in letzter Zeit mehrfach – wir haben es auch schon gehört, von Herrn Lehmann – mit einer Konkurrentenklage angefochten. Nun trifft man aber nicht etwa eine rechtmäßige Auswahlentscheidung, sondern lässt den Posten vier Jahre lang vakant stehen, und jetzt soll es der Gesetzgeber möglichst schnell regeln. Der Bewerber soll nicht mehr auf den Vorschlag der Bundesregierung durch die Familienministerin ernannt, sondern er soll vom Bundestag gewählt werden.”
“Frau Özoğuz, bei Herrn Mehmet Ali war Ihre Vorgängerin vorhin nicht so ungnädig; der hat auch seine erste Rede gehalten. Aber ich komme zum Schluss. Herr Abgeordneter, ich diskutiere mit Ihnen jetzt nicht über die Redezeit und darüber, wann Sie reden und wann nicht. Kommen Sie bitte zum Schluss. Ja, ich komme zum Schluss. – Diese Politik wollen wir nicht, und die lehnen wir vehement ab. Vielen Dank. Als Nächstes erhält das Wort für die FDP-Fraktion die Abgeordnete Linda Teuteberg.”
“Aber dafür nehmen Sie sogar Todesfälle einiger billigend in Kauf. Warum liefert das RKI hierzu bis heute keine validen Zahlen? Warum gibt es in anderen Ländern detaillierte Statistiken zu den vielen Impfnebenwirkungen und hier, im Musterland Deutschland, nicht? Warum ist man hierzu nicht in der Lage? Warum kann man positive Tests nicht von Infektionen, warum nicht zwischen „mit“ oder „an Corona“ Verstorbene unterscheiden? Und lassen Sie endlich unsere Kinder aus Ihrem erbarmungslosen Griff und Ihrer täglich befeuerten Impfkampagne heraus. Damit treiben Sie Zwist in unsere Familien und bringen viele Jugendliche gegen ihre Eltern auf. Das wollen wir nicht. Herr Abgeordneter, kommen Sie bitte zum Schluss. Sie haben schon überzogen.”
“Das ist doch der klassische Fall eines gebrochenen Wahlversprechens! Nein, sagen Sie, wir haben ja neue Erkenntnisse. Nun, die haben Sie eben gerade nicht. Es ist doch ein alter Hut, dass Sie die bisher erreichte Quote für nicht ausreichend halten. Mit Ihrer Politik treiben Sie unser Gesundheitssystem in den Ruin. Während eine Infektion mit Omikron meist harmlos verläuft, leidet das Gesundheitswesen an der bereits von Ihnen verordneten Impfpflicht. Kommen Sie doch einmal in der Wirklichkeit an! Die vielen Menschen in der Pflege und im Gesundheitswesen wollen sich nicht impfen lassen und werden ihrem Beruf spätestens Mitte März den Rücken kehren. Schauen Sie doch einmal ins Ausland. In Dänemark, England und Irland werden sämtliche Maßnahmen aufgehoben, auch Spanien wird öffnen. Und Deutschland? Was ist nur mit uns los?”
“Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Zuschauer auf der Tribüne und zu Hause vor den Bildschirmen! Mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, beginne ich mit einem Zitat: Eine Impfpflicht macht bei SARS-CoV-2 so wenig Sinn wie bei Grippe. Wenn die Impfung gut wirkt, wird sie auch freiwillig gemacht. Dann keine Impfpflicht nötig. Wenn sie viele Nebenwirkungen hat oder nicht so gut wirkt, verbietet sich Impfpflicht. Daher nie sinnvoll. Nun, das stammt von unserem Gesundheitsminister. Herr Lauterbach – er ist gerade nicht mehr an seinem Platz – und seine Kollegen haben uns noch im letzten Herbst versprochen – Verzeihung, wenn ich Ihnen zu nahe getreten bin; ich habe auf die Regierungsbank geguckt, Herr Lauterbach; es ist sehr schön, dass Sie da sind –, es werde keine Impfpflicht geben; das ist nun mal so.”