Frank Bsirske
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · Germany
“Der zusätzliche Personalbedarf liegt bei 0,5 Prozent gegenüber dem Ist – und das unter Bedingungen, wo der Personalbestand üblicherweise jedes Jahr um rund 10 Prozent steigt. Ich will keinen Hehl daraus machen, dass mir persönlich eine 20-Kilogramm-Grenze sympathischer wäre.”
“Nachdem sich herausgestellt hat, dass bei der Definition von Kriterien für ein in unterschiedlichen Konstellationen geeignetes technisches Hilfsmittel Rechtsunsicherheiten für Anbieter, Zustellende und Überwachungsverantwortliche nicht auflösbar sind, legen die Fraktionen von SPD und Grünen nun einen Gesetzentwurf vor, mit dem dafür gesor…”
“Entsprechend sehen wir in dieser Branche mit Abstand die meisten Krankentage pro Beschäftigtem, 30,6 Tage, gefolgt von der Verkehrsbranche mit 23,7 Tagen, dem Baugewerbe mit 19,1 Tagen, und im Gesundheitswesen sind es 16,9 Tage. Die Paketbranche „führt“ also mit deutlichem Abstand.”
“Frau Präsidentin! Abgeordnete! In diesem Haus ist ja oft und gerne die Rede von den hart arbeitenden Menschen in diesem Land. Nun, ich glaube, wir sind uns alle einig, die Paketzustellerinnen und Paketzusteller gehören dazu. Aktuell, vor Weihnachten, geht in den Verteilzentren und auf den Straßen buchstäblich die Post ab.”
“Die Berufsgenossenschaften mahnen seit Langem Lösungen an, da kaum jemand die Belastung bis zum Berufsende durchhalten kann. Während es im Baugewerbe schon lange geringere Gewichtsbegrenzungen gibt, zum Beispiel für das Heben und Tragen von Zementsäcken, müssen Paketboten immer noch bis zu 31,5 Kilogramm schwere Pakete in den fünften, sec…”
“Dezember 2023 einen Antrag gestellt und gefordert – ich zitiere –: „Um den Gesundheitsschutz der Paketboten zu fördern, sollte das Maximalgewicht für Pakete in Einzelzustellungen von 31,5 kg auf 23 kg abgesenkt werden …“ In der Begründung heißt es dazu kurz und bündig – ich zitiere –: „Das Maximalgewicht von Paketen in der Einzelzustellun…”
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“Ich bin sicher, die Beschäftigten – es geht um ihre Gesundheit – werden es uns danken. Vielen Dank. Als Nächster hat das Wort für die CDU/CSU-Fraktion Jan Metzler.”
“Der zusätzliche Personalbedarf liegt bei 0,5 Prozent gegenüber dem Ist – und das unter Bedingungen, wo der Personalbestand üblicherweise jedes Jahr um rund 10 Prozent steigt. Ich will keinen Hehl daraus machen, dass mir persönlich eine 20-Kilogramm-Grenze sympathischer wäre. Aber mit der Verständigung auf 23 Kilogramm als Gewichtsgrenze entsteht die Chance, gemeinsam eine Mehrheit herzustellen und ein Zeichen zu setzen für den Schutz der Gesundheit der Beschäftigten in der Paketbranche. Die Union – ich gucke Sie an, Herr Kuban, Herr Hoppenstedt – muss nun zeigen, ob sie das, was sie fordert, ernst meint; wie ernst sie sich selbst nimmt. Wir jedenfalls wollen Sie ernst und beim Wort nehmen und gemeinsam etwas für den Gesundheits- und Arbeitsschutz der Beschäftigten in einer von harter Arbeit geprägten Branche tun.”
“Nachdem sich herausgestellt hat, dass bei der Definition von Kriterien für ein in unterschiedlichen Konstellationen geeignetes technisches Hilfsmittel Rechtsunsicherheiten für Anbieter, Zustellende und Überwachungsverantwortliche nicht auflösbar sind, legen die Fraktionen von SPD und Grünen nun einen Gesetzentwurf vor, mit dem dafür gesorgt wird, dass eine Ein-Personen-Zustellung nur noch bis zu einer Gewichtsgrenze von 23 Kilogramm erlaubt ist und schwerere Pakete künftig nur noch von zwei Zustellerinnen/Zustellern befördert werden dürfen. Wir greifen damit den Vorschlag der Union auf – mit dem Ziel, diesen Vorschlag eins zu eins umzusetzen. Das ist wirtschaftlich absolut vertretbar und verantwortbar, weil 85 bis 90 Prozent der Waren teilbar sind.”
“Dezember 2023 einen Antrag gestellt und gefordert – ich zitiere –: „Um den Gesundheitsschutz der Paketboten zu fördern, sollte das Maximalgewicht für Pakete in Einzelzustellungen von 31,5 kg auf 23 kg abgesenkt werden …“ In der Begründung heißt es dazu kurz und bündig – ich zitiere –: „Das Maximalgewicht von Paketen in der Einzelzustellung sollte sich am weltweit harmonisierten Standard für Fluggepäck orientieren, der dort für den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter in der Gepäckabfertigung gefunden wurde.“ Unterschrift: Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion.”
“Die Berufsgenossenschaften mahnen seit Langem Lösungen an, da kaum jemand die Belastung bis zum Berufsende durchhalten kann. Während es im Baugewerbe schon lange geringere Gewichtsbegrenzungen gibt, zum Beispiel für das Heben und Tragen von Zementsäcken, müssen Paketboten immer noch bis zu 31,5 Kilogramm schwere Pakete in den fünften, sechsten, siebten Stock tragen. Auf Initiative von Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen ist im Bundesrat beschlossen worden, die Bundesregierung aufzufordern, das Höchstgewicht von Paketen bei der Ein-Personen-Zustellung auf 20 Kilogramm zu begrenzen. Die Bundestagsfraktion der CDU/CSU hat ihrerseits am 12.”
“Entsprechend sehen wir in dieser Branche mit Abstand die meisten Krankentage pro Beschäftigtem, 30,6 Tage, gefolgt von der Verkehrsbranche mit 23,7 Tagen, dem Baugewerbe mit 19,1 Tagen, und im Gesundheitswesen sind es 16,9 Tage. Die Paketbranche „führt“ also mit deutlichem Abstand. Analog zum Anstieg des Sendungsvolumens mussten wir in den letzten Jahren einen Anstieg der Krankheitstage um jährlich 7 Prozent verzeichnen. 2010 waren es noch 2,3 Milliarden Sendungen pro Jahr, 2021 waren es bereits 4,5 Milliarden, und für 2025 werden 5,7 Milliarden Paketsendungen pro Jahr erwartet. Ganz vorne beim Krankheitsgeschehen sind, nicht überraschend, Muskel-Skelett-Erkrankungen, gefolgt von Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems.”
“Frau Präsidentin! Abgeordnete! In diesem Haus ist ja oft und gerne die Rede von den hart arbeitenden Menschen in diesem Land. Nun, ich glaube, wir sind uns alle einig, die Paketzustellerinnen und Paketzusteller gehören dazu. Aktuell, vor Weihnachten, geht in den Verteilzentren und auf den Straßen buchstäblich die Post ab. Allein bei DHL waren es Anfang Dezember erstmals mehr als 12 Millionen Pakete an einem Tag. Bereits an normalen Tagen tragen Paketboten Pakete mit einem Gewicht von insgesamt 2 Tonnen pro Tag aus – das entspricht dem Gewicht eines Elefanten –, jeden Tag. Die Daten der Krankenkassen lassen keinen Zweifel daran, dass die körperliche Belastung nirgendwo so hoch ist wie in der Paketzustellung.”
“Für die einen wie für die anderen, für die Rentner/-innen von morgen und für die heutigen, gilt gleichermaßen: Menschen, die ihr ganzes Leben gearbeitet haben, müssen eine Rente bekommen, die vor Armut schützt. Das ist eine Grundforderung sozialer Gerechtigkeit. Ihr tragen wir mit diesem Gesetz Rechnung. Als Nächster hat das Wort für die CDU/CSU-Fraktion Kai Whittaker.”
“2035 bedeutet das für Durchschnittsverdienende 115 Euro mehr Rente im Monat. Das behebt nicht alle Altersarmutsrisiken, ist aber ein wichtiger Schritt, ihnen entgegenzuwirken. Bei der Union hat das zu wütenden Reaktionen geführt. Von „Aufkündigung des Generationenvertrages“ ist da die Rede. „Nun müssten die Jüngeren noch mehr zahlen“, sagt Spahn. Und sowieso sei alles auf Sand gebaut. – Abgesehen davon, dass solche Äußerungen typisch sind für die in bestimmten Kreisen chronische Unterschätzung der Leistungsfähigkeit unserer Rentenversicherung, die Beschwörung eines Generationenkonflikts bei der Rente geht auch in der Sache fehl. In der Rentenpolitik kämpft Alt nicht gegen Jung und Jung nicht gegen Alt. Die jungen Beschäftigten, die heute einzahlen, sind doch die Alten von morgen, die dann von der gekürzten Rente leben müssen.”
“1 053 Euro: Damit wäre man in Städten wie München oder Stuttgart auf Grundsicherungsleistungen angewiesen. Nach jahrzehntelangen Beitragszahlungen nicht mehr Rente zu bekommen als jemand, der oder die nie auch nur einen Cent Rentenversicherungsbeitrag gezahlt hat, das führt zu einer massiven Delegitimierung der Rentenversicherung. Das ist nicht hinzunehmen. Deshalb stabilisieren wir das Rentenniveau jetzt langfristig. Wir nehmen dabei bewusst einen absehbar stärkeren Anstieg des Beitrags in Kauf. Bis 2045 wird das Beitragsniveau um bis zu 1,4 Prozentpunkte stärker steigen als nach geltendem Recht. Dies entspricht für Durchschnittsverdienende nach heutiger Kaufkraft eine Bruttomehrbelastung von rund 25 Euro im Monat. 25 Euro im Monat! Im Gegenzug wird das Rentenniveau stabilisiert.”
“Frau Präsidentin! Abgeordnete! Wir erinnern uns: Mit der Riester-Rente wurde das rentenpolitische Leitmotiv einer annähernden Sicherung des Lebensstandards ersetzt durch das Ziel der Beitragssatzstabilität. Dafür wurde in Kauf genommen, dass das Rentenniveau sinkt: von 53 Prozent des Bruttolohns eines Standardrentners mit 45 Beitragsjahren auf heute 48,2 Prozent und dann weiter auf 44,9 Prozent in 2045. Die Folge: Hätten wir 2023 schon das Niveau von 44,9 Prozent gehabt, hätte jemand, die oder der 45 Beitragsjahre aufweist und stets 70 Prozent des Durchschnittslohns bekommen hat – das entspricht aktuell rund 3 200 Euro brutto im Monat; glatt ein Drittel aller Arbeitnehmer/-innen liegt darunter –, eine Nettomonatsrente vor Steuern von 1 053 Euro.”
“Eine Politik, die solchem Geist entspringt, lehnen wir ab, genauso wie die Idee, Arbeitsgelegenheiten verstärkt für die Personengruppe der Totalverweigerer zu nutzen. Die AGHs zu Strafkolonnen zu machen, stigmatisiert das Instrument. Zur Strafe in AGHs eingewiesene Totalverweigerer sind das Letzte, was die Träger solcher Maßnahmen brauchen. Es gibt also – abschließend – noch reichlich zu tun in den vor uns liegenden Beratungen. Vielen Dank. – Nächster Redner für die FDP ist der Kollege Pascal Kober.”
“Das ist eine immense Zusatzbelastung, die den Verwaltungsaufwand der Jobcenter massiv erhöht und sie in ihrer eigentlichen Beratungsarbeit lähmt. Oder nehmen wir die geplante 30-prozentige Leistungskürzung schon ab dem ersten Meldeversäumnis! Das ist – in obendrein verschärfter Form – die Rückkehr zu einer Praxis, die von Anfang an mit Drohungen arbeitet. Die sofortige Sanktion eines Meldeversäumnisses geht ja nur mit einer Rechtsfolgenbelehrung von Anfang an. Welcher Geist dahintersteckt, zeigt sich in einem aktuellen Positionspapier der Arbeitgeberverbände. Dort heißt es – ich zitiere –: „Allein die Gefahr einer Leistungskürzung schafft Anreize, mit den Jobcentern zusammenzuarbeiten und den Leistungsbezug aktiv zu beenden.“ Zitat Ende. Das ist pure Ideologie. Mit der Wirklichkeit in den Jobcentern hat das nichts zu tun.”
“Hier muss nachgebessert werden, was auch an anderer Stelle des Gesamthaushaltes notwendig ist, etwa dort, wo der Ansatz für Integrationskurse halbiert werden soll. Das kann nicht mitgetragen werden. Das gilt auch für einige Punkte der Wachstumsinitiative, die viele positive Punkte beinhaltet, aber eben auch einige problematische. Namentlich gilt das für den Vorschlag, dass Personen, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, sich monatlich in Präsenz bei der zuständigen Behörde melden müssen. Das im Bedarfsfall anordnen zu können, macht Sinn. Einen Zwang einzuführen, egal wie gut oder schlecht die Kooperation funktioniert, ist ein bürokratischer Irrweg. Paradoxerweise heißt es dann auch noch, dass die Jobcenter das mit möglichst geringem Aufwand machen sollten – bei mindestens 1 Million zusätzlicher Termine jeden Monat.”
“Zu berücksichtigen ist zusätzlich ein Minderbedarf von 900 Millionen Euro jährlich wegen der Übertragung von Aufgaben im Zusammenhang mit beruflicher Weiterbildung und Rehabilitation auf die BA ab dem 1. Januar 2025. Hinzu kommt, dass den Jobcentern weitere 361 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden, die der Ausfinanzierung der 2024 begonnenen Maßnahmen der Weiterbildung und Rehabilitation dienen, die von den Jobcentern noch zu Ende geführt werden. Gut! Der Passiv-Aktiv-Transfer wird fortgeführt. Gut so! Dafür werden aus dem Ansatz für das Bürgergeld bis zu 700 Millionen Euro zusätzlich zur Förderung nach § 16i SGB II zur Verfügung gestellt. Sodann wird die berufsbezogene Deutschsprachförderung in 2025 auf der bisherigen Höhe von 310 Millionen Euro verfestigt. Der Bedarf dürfte aber deutlich höher liegen.”
“Im nun vorgelegten Haushaltsplan bleiben die Gesamtausgaben für den Einzelplan 11 mit 179,3 Milliarden Euro auf dem Niveau des Vorjahres. Für das Bürgergeld und die Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung sind zusammen 36 Milliarden Euro vorgesehen. Dabei wird mit deutlich geringeren Ausgaben für das Bürgergeld gerechnet, indem davon ausgegangen wird, dass sich Maßnahmen des Wachstumspakets positiv auf den Arbeitsmarkt auswirken und zu geringeren Bedarfen bei den Passivleistungen führen. Ob diese Annahmen zutreffen, wird sich zeigen. Im Gesamtbudget SGB II stehen für 2025 insgesamt 9,3 Milliarden Euro zur Verfügung.”
“Mit diesen Investitionen würden Vermögenswerte geschaffen, die nicht zuletzt der kommenden Generation zugutekommen. Weshalb sollte man sie dann nicht auch an den Kosten beteiligen? Fest steht jedoch: Mit diesem Haushalt werden die notwendigen Investitionen nicht hinreichend auf den Weg gebracht. Behindert wird die Aufstellung einer in die Zukunft weisenden Finanzierung durch das Festhalten an der Schuldenbremse und die gleichzeitige Weigerung, sehr hohe Einkommen und Vermögen stärker zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben heranzuziehen. Das ist ein Fehler, für den auch der CDU-Vorsitzende mit seinen Positionen gesellschaftlich in der Mitverantwortung steht. – Dann hören Sie sich mal an, was Merz erzählt!”
“Führende Wirtschaftsforschungsinstitute halten ein Sondervermögen von 600 Milliarden Euro über das kommende Jahrzehnt für zwingend erforderlich. Darüber, dass jetzt gehandelt werden muss, herrscht breite Einigkeit, nicht nur bei Grünen und SPD, sondern auch bei vielen CDU-Ministerpräsidenten, den Wirtschaftsweisen sowie den Sozialpartnern. Auf diesen Konsens könnte aufgebaut werden, um gemeinsam die Weichen für die Zukunft zu stellen. Wir als grüne Bundestagsfraktion schlagen hierfür einen Deutschland-Investitionsfonds für die Modernisierung des Landes vor. Ein solches mehrjähriges Investitionsprogramm wäre transparent, nachvollziehbar und rechtssicher. Es hätte zudem den Vorteil, privaten Investoren Sicherheit zu geben, sich langfristig am Standort Deutschland zu engagieren.”
“Herr Präsident! Abgeordnete! Was uns nun als Entwurf für den Haushalt 2025 vorliegt, ist kein harter Sparhaushalt. Insgesamt liegt er auf dem Niveau des Haushalts von 2024, deutlich oberhalb der ursprünglichen Finanzplanung. Das ist erst mal positiv. Preisbereinigt wird der Bund 2025 allerdings deutlich weniger ausgeben als im laufenden Jahr, und auch in den Extrahaushalten wie beispielsweise dem KTF sind Kürzungen geplant. Die notwendigen Zukunftsinvestitionen für die Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft jedoch werden nicht hinreichend auf den Weg gebracht. Das ist ein Problem; denn Deutschland steht vor enormen Herausforderungen. Wir haben einen riesigen Investitionsstau, allein im Bereich der Kommunen in Höhe von 186 Milliarden Euro, so die KfW.”
“Es ist richtig, zukünftig nur noch in Flächentarifverträgen von tarifdispositivem Arbeitsrecht abweichen zu können. Es ist richtig, die Tariffähigkeit von tarifschließenden Arbeitgeberverbänden zu stärken, indem gesetzlich festgelegt wird, dass alle Mitglieder tarifgebunden sind. Es ist richtig, für Tarifverträge generell die kollektive Nachbindung auch bei Kündigung von Tarifverträgen festzulegen. Im Gegensatz zur Nachwirkung gilt dann der gekündigte Tarifvertrag zwingend auch für Beschäftigte, – Herr Kollege. – die nach der Kündigung Gewerkschaftsmitglied werden, und für Neueingestellte, die Gewerkschaftsmitglied sind. Die Redezeit ist vorbei. Letzter Punkt. Nein, der letzte muss hier außen vor bleiben. Die Gewerkschaften erhalten Verbandsklagerecht, und dafür werden wir eintreten. Herr Kollege, das ist jetzt zu weit über die Redezeit.”
“Ein Antrag auf Allgemeinverbindlichkeitserklärung eines Tarifvertrages soll im Tarifausschuss nur noch mit einer Mehrheit der Stimmen abgelehnt werden können. Ablehnungsbefugnis statt Zustimmungserfordernis! Eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung ist in der Regel im öffentlichen Interesse, wenn kein kollidierender Tarifvertrag mit höherer Repräsentativität existiert. Klare Orientierung auf Erleichterung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung! Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen sinnvoll. Es ist sinnvoll, das Arbeitnehmer-Entsendegesetz so anzupassen, dass auch regionale Tarifverträge und ganze Entgeltgitter für allgemeinverbindlich erklärt werden können. Es ist richtig, Mitgliedsbeiträge an Gewerkschaften künftig zusätzlich zum Arbeitnehmerpauschbetrag als Werbungskosten steuerlich geltend machen zu können.”
“Wir haben im Koalitionsvertrag festgelegt, bei Aufträgen des Bundes die Vergabe an die Einhaltung des repräsentativen Tarifvertrags der jeweiligen Branche zu binden. Und es ist richtig: Wir haben da eine Bringschuld, die aussteht und die wir begleichen müssen. Darüber hinaus bedarf es weiterer Instrumente, um die Tarifbindung zu stärken. Dabei kommt, erstens, der Erleichterung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen eine Schlüsselrolle zu. Deswegen sagen wir Grünen: Jede Tarifpartei soll in Zukunft einen Antrag auf Allgemeinverbindlichkeitserklärung im Tarifausschuss stellen können. Ein gemeinsamer Antrag ist dann nicht mehr erforderlich. Das hatten wir übrigens schon mal. Zweitens. Die Vetomöglichkeit der Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter im Tarifausschuss soll begrenzt werden.”
“In Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Italien, Österreich, Schweden und Spanien liegt die Tarifbindung bei über 80 Prozent. 2022 hat die Europäische Union eine Mindestlohnrichtlinie beschlossen, die von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss. Ab November 2024 sind alle EU-Staaten verpflichtet, regelmäßig Aktionspläne mit konkreten Maßnahmen zur Erhöhung der Tarifbindung vorzulegen. Dies gilt, bis ein Schwellenwert von 80 Prozent der Tarifbindung überschritten wird. Auch Deutschland wird einen solchen Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen zur Steigerung der Tarifbindung vorlegen müssen. Es ist völlig klar, dass die Stärkung der Tarifbindung ein ganzes Bündel von Maßnahmen erfordert.”
“Im Jahr 2000 – es ist schon angesprochen worden – arbeiteten noch fast 70 Prozent der Beschäftigten bei tarifgebundenen Arbeitgebern. Heute ist nur noch jeder zweite Beschäftigte durch einen Tarifvertrag geschützt. Nur jedes vierte Unternehmen ist noch tarifgebunden. Viele Branchen, insbesondere in Ostdeutschland, haben eine Tarifbindung von weniger als 30 Prozent der Beschäftigten. Die Tarifbindung droht in Deutschland vom Regel- zum Ausnahmefall zu werden. Das können, das dürfen wir nicht hinnehmen. Die Tarifbindung muss wieder nachhaltig gestärkt werden. Eine hohe Tarifbindung ist auch ein erklärtes Ziel der Europäischen Union. Und ein Blick zu unseren europäischen Nachbarn zeigt, dass eine hohe Tarifbindung durchaus möglich ist.”
“Frau Präsidentin! Abgeordnete! Für uns Grüne ist klar: Tarifverträge schützen, Tarifverträge ermöglichen deutlich bessere Arbeits- und Entlohnungsbedingungen. Für uns ist klar: Eine steigende Tarifbindung würde auch die Sozialversicherungssysteme stärken. Käme es zu einer signifikanten Steigerung der Tarifbindung, brächte das zweistellige Milliardenbeträge für die Sozialversicherung und zweistellige Milliardenbeträge an zusätzlichen Einkommensteuereinnahmen für den Staat. Und Tarifbindung bietet auch für die Unternehmen Vorteile. Arbeitgeber, die tarifgebunden sind, bekennen sich klar zu fairen Löhnen und geregelten Arbeitsbedingungen. Umso besorgniserregender ist der Rückgang der Tarifbindung in Deutschland.”
“Mit dem Gesetz stärken wir das Ehrenamtsprinzip und stärken die Betriebsräte für die Ausübung ihrer Aufgaben. Dieser Gesetzentwurf hat die Unterstützung beider Dachverbände, dem der Arbeitgeber wie dem der Gewerkschaften, und er verdient die breite Unterstützung dieses Hauses. Als Nächster hat das Wort für die AfD-Fraktion Norbert Kleinwächter.”
“Der bloße Zuwachs von Kompetenzen, Kenntnissen und Fähigkeiten während der Ausübung des Amtes als Betriebsrat begründet ohne Bezug zu einer konkreten Stelle im Betrieb und ohne Bezug zum Anforderungsprofil dieser Stelle noch keinen Anspruch auf eine höhere Vergütung. Das Gesetz dient so der Wahrung der inneren und äußeren Unabhängigkeit der Mitglieder des Betriebsrats sowie der unentgeltlichen Wahrnehmung ihres Amtes als Ehrenamt. Denn es ist das Ehrenamtsprinzip, welches entscheidend dazu beiträgt, dass die vom Betriebsrat vertretenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer davon ausgehen können, dass die Vereinbarungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber nicht durch die Gewährung oder den Entzug materieller Vorteile für die Mitglieder des Betriebsrats beeinflussbar sind.”
“Der Arbeitgeber ist gehalten, den Betriebsratsmitgliedern eine berufliche Entwicklung zu gewährleisten, wie sie sie ohne Amtstätigkeit durchlaufen hätten, und eine entsprechende Bezahlung sicherzustellen – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Bei Stellenbesetzungen sind auch die durch die Amtstätigkeit und während der Amtstätigkeit erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Qualifikationen zu berücksichtigen, soweit sie im Unternehmen auch außerhalb des Betriebsratsamtes für die jeweilige Stelle karriere- und vergütungsrelevant sind. Diese Fähigkeiten und Qualifikationen müssen dabei das Ergebnis eines individuellen persönlichen Lernprozesses des Betriebsratsmitglieds sein.”
“Des Weiteren werden die Maßstäbe des Verbots von Begünstigung oder Benachteiligung von Betriebsratsmitgliedern dahin gehend konkretisiert, dass eine Begünstigung oder eine Benachteiligung im Hinblick auf das gezahlte Arbeitsentgelt immer dann nicht vorliegt, wenn das Betriebsratsmitglied die für die Gewährung des Arbeitsentgelts erforderlichen Anforderungen erfüllt. Normiert wird in diesem Zusammenhang ein allgemeines, umfassendes Benachteiligungsverbot, das ausdrücklich auch die berufliche Entwicklung der Betriebsratsmitglieder umfasst. Die bestehende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes zum fiktiven Beförderungsanspruch und zu hypothetischen Karrieren wird explizit aufgegriffen.”
“Um das sicherzustellen, wird die Gehaltsentwicklung des Betriebsratsmitglieds während der Dauer seiner Betriebsratstätigkeit ins Verhältnis zur Gehaltsentwicklung vergleichbarer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gesetzt. Zur Bestimmung der mit dem Betriebsratsmitglied vergleichbaren Arbeitnehmer/-innen ist auf den Zeitpunkt der Übernahme des Mandats abzustellen, wobei bei Vorliegen eines sachlichen Grundes auch eine Neubestimmung der Vergleichsgruppe vorgenommen werden kann. Und ganz wichtig: Soweit die Vergleichbarkeit in einer Betriebsvereinbarung konkretisiert ist, soll diese künftig nur noch auf grobe Fehlerhaftigkeit hin überprüft werden können.”
“Es kann nicht sein, dass Manager wegen dieser Rechtsunsicherheit mit einem Bein im Gefängnis stehen, dass die Vergütungsgrundsätze für Betriebsräte unklar sind und in der Folge die Bereitschaft gerade besonders befähigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit überdurchschnittlichen beruflichen Entwicklungschancen gemindert wird, sich für die Übernahme betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben zur Verfügung zu stellen. Deshalb hat die Ampel diesen Gesetzentwurf vorgelegt. Damit wird im Einvernehmen mit den Sozialpartnern die Betriebsratsvergütung rechtssicher gestaltet. Betrachten wir die Grundzüge des Gesetzentwurfs, so dürfen Betriebsratsmitglieder aufgrund ihrer Tätigkeit auch weiterhin weder benachteiligt noch bevorzugt werden.”
“Was nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts als rechtmäßig galt, wurde vom BGH unter Untreueverdacht gestellt und strafrechtlich bedroht. In der Folge dieses Urteils und aufgrund der damit eingetretenen Rechtsunsicherheit haben mehrere Unternehmen vorsorglich die Vergütung von Betriebsratsmitgliedern und die Betriebsrenten ehemaliger Betriebsratsmitglieder gekürzt bzw. infrage gestellt. Auch dieses Vorgehen ist zum Gegenstand von Klageverfahren gemacht worden. Tatsächlich haben die Kläger zwischenzeitlich in mehreren Verfahren recht bekommen. Die Rechtsunsicherheit ist entsprechend groß, und der Gesetzgeber ist gefordert, für Klärung zu sorgen.”
“Gerade in Zeiten des Umbruchs, in Zeiten weitreichenden Umbaus betrieblicher Strukturen und Prozesse brauchen wir Menschen, die sich in den Betrieben und in der Interessenvertretung engagieren. Fehlende Entwicklungsmöglichkeiten dürfen da nicht abschrecken. Betriebsräte erfüllen als Interessenvertretung der Beschäftigten elementare Aufgaben. Sie sind Träger der Mitbestimmung und Träger demokratischer Beteiligung in den Betrieben, sie sind Kooperationspartner und zugleich Konfliktpartner der Arbeitgeberseite. Als solche dürfen sie gemäß Betriebsverfassungsgesetz aufgrund ihrer Tätigkeit weder benachteiligt noch bevorzugt werden. Hier hat ein Urteil des Bundesgerichtshofs nun zu erheblicher Rechtsunsicherheit bei der Auslegung dieses Gesetzes geführt.”
“Frau Präsidentin! Abgeordnete! Der heute in zweiter und dritter Lesung zur Beschlussfassung anstehende Gesetzentwurf hat seit der ersten Lesung im parlamentarischen Verfahren keine Veränderungen mehr erfahren. Positiv zu werten ist, dass Betriebsvereinbarungen als Mittel der Wahl zur Festlegung sogenannter vergleichbarer Arbeitnehmer/-innen aufgegriffen werden. So hätte man sich durchaus vorstellen können, dass diese Betriebsvereinbarungen im Gesetz mittels Einigungsstelle auch erzwingbar ausgestaltet worden wären. Dazu ist es nicht gekommen. Aber auch so bedeutet dieses Gesetz einen unerlässlichen Schritt zur Wiederherstellung von Rechtssicherheit für Arbeitgeber wie für Betriebsräte.”
“Frau Ministerin, der Vizevorsitzende der bayerischen AfD hat im Januar dieses Jahres auf der Landesbezirkskonferenz der AfD in Bayern erklärt – ich zitiere –, man werde „den Karnickeln in den Parlamenten den verdienten Nackenschlag versetzen“. Ist das aus Ihrer Sicht ein Beispiel dafür, dass rote Linien überschritten werden, ein Beispiel für Menschenverachtung und eine Gangart, die in keiner Weise unter Demokraten akzeptabel sein kann?”
“Der Gesetzentwurf stärkt das Ehrenamtsprinzip und stärkt die Betriebsräte für die Ausübung ihrer Aufgaben. Er hat die Unterstützung beider Dachverbände, der Arbeitgeber wie der Gewerkschaften, und eine breite Mehrheit sollte er auch hier im Bundestag finden. Als Nächste hat das Wort für die AfD-Fraktion Gerrit Huy.”
“Der Gesetzentwurf, liebe Kolleginnen und Kollegen, sichert damit, dass Mitglieder des Betriebsrates wegen ihrer Betriebsratstätigkeit nicht begünstigt und nicht benachteiligt werden. Das schließt ihre berufliche Entwicklung ausdrücklich ein und dient so der Wahrung der inneren und äußeren Unabhängigkeit der Mitglieder des Betriebsrates sowie der unentgeltlichen Wahrnehmung ihres Amtes als Ehrenamt. Denn es ist das Ehrenamtsprinzip, welches entscheidend dazu beiträgt, dass die vom Betriebsrat vertretenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer davon ausgehen können, dass die Vereinbarungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber nicht durch die Gewährung oder den Entzug materieller Vorteile für die Mitglieder des Betriebsrates beeinflussbar sind.”
“Sachlich gerechtfertigt ist bei Stellenbesetzungen, die während der Amtstätigkeit erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Qualifikationen zu berücksichtigen, soweit sie im Unternehmen auch außerhalb des Betriebsratsamtes für die jeweilige Stelle, Karriere und Vergütung relevant sind, wobei diese Fähigkeiten und Qualifikationen das Ergebnis eines individuellen, persönlichen Lernprozesses des Betriebsratsmitgliedes sein müssen und nicht ohne Weiteres durch eine Funktion im Betriebsrat oder einem seiner Gremien vorgegeben sind. Der bloße Zuwachs an Kompetenzen, Kenntnissen und Fähigkeiten während der Ausübung des Amtes als Betriebsrat begründet für sich alleine, ohne Bezug zu einer konkreten Stelle im Betrieb und deren Anforderungsprofil, also noch keinen Anspruch auf eine höhere Vergütung.”
“Des Weiteren sollen die Maßstäbe des Verbots von Begünstigung oder Benachteiligung von Betriebsratsmitgliedern dahin gehend konkretisiert werden, dass Begünstigung oder Benachteiligung im Hinblick auf das gezahlte Arbeitsentgelt immer dann nicht vorliegt, wenn das Betriebsratsmitglied die für die Gewährung des Arbeitsentgelts erforderlichen Anforderungen erfüllt. Normiert wird in diesem Zusammenhang ein allgemeines umfassendes Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot, das ausdrücklich auch die berufliche Entwicklung der Betriebsratsmitglieder umfasst. Danach ist der Arbeitgeber gehalten, den Betriebsratsmitgliedern eine berufliche Entwicklung zu gewährleisten, wie sie sie ohne Amtstätigkeit durchlaufen hätten, und das entsprechende Entgelt zu zahlen.”
“Zu diesem Zweck wird die Gehaltsentwicklung des Betriebsratsmitgliedes während der Dauer seiner Betriebsratstätigkeit ins Verhältnis zu derjenigen vergleichbarer Arbeitnehmer/-innen gesetzt und klargestellt, dass zur Bestimmung des Gehalts der mit dem Betriebsratsmitglied vergleichbaren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf den Zeitpunkt der Übernahme des Betriebsratsmandats abzustellen ist. Natürlich kann bei Vorliegen eines sachlichen Grundes auch eine Neubestimmung der Vergleichsgruppe vorgenommen werden. Soweit die Vergleichbarkeit in einer Betriebsvereinbarung konkretisiert ist, soll diese künftig nur noch auf grobe Fehlerhaftigkeit überprüft werden können.”
“Es kann nicht sein, dass Manager wegen der Rechtsunsicherheit mit einem Bein im Gefängnis stehen, die Vergütungsgrundsätze für Betriebsräte unklar sind und die Bereitschaft gerade besonders befähigter Arbeitnehmer/-innen mit überdurchschnittlichen beruflichen Entwicklungschancen gemindert wird, sich für die Übernahme betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben zur Verfügung zu stellen. Deshalb legt die Ampel heute einen Gesetzentwurf vor, der im Einvernehmen mit den Sozialpartnern die Betriebsratsvergütung rechtssicher gestaltet. Danach dürfen Betriebsratsmitglieder aufgrund ihrer Tätigkeit auch weiterhin weder benachteiligt noch bevorzugt werden.”
“Nun hat unlängst ein Urteil des Bundesgerichtshofes zu Rechtsunsicherheit bei der Auslegung dieses Gesetzes geführt. Was nach stehender Rechtsprechung des BAG als rechtmäßig galt, wurde vom Bundesgerichtshof unter Untreueverdacht gestellt und strafrechtlich bedroht. In der Folge dieses Urteils und der damit eingetretenen Rechtsunsicherheit haben mehrere Unternehmen vorsorglich die Vergütung von Betriebsratsmitgliedern und die Betriebsrenten ehemaliger Betriebsräte gekürzt und infrage gestellt. Dieses Vorgehen ist wiederum beklagt worden, und tatsächlich haben die Kläger zwischenzeitlich in mehreren Verfahren Recht bekommen. Die Rechtsunsicherheit ist entsprechend groß und der Gesetzgeber gefordert, für Klärung zu sorgen.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Parteien! Ich nehme von dieser Anrede bewusst eine Partei aus, nämlich die, deren Landesvize in Bayern auf der Landesdelegiertenkonferenz im Januar dieses Jahres erklärt hat, man werde „den Karnickeln in den Parlamenten den verdienten Nackenschlag versetzen“ – die AfD. Betriebsräte, liebe Kolleginnen und Kollegen, erfüllen als Interessenvertretung der Beschäftigten elementare Aufgaben. Sie sind Träger der Mitbestimmung und demokratischer Beteiligung in den Betrieben, sie sind Kooperations- und zugleich Konfliktpartner und Widerpart der Arbeitgeberseite. Gemäß Betriebsverfassungsgesetz dürfen Betriebsratsmitglieder aufgrund ihrer Tätigkeit weder benachteiligt noch bevorzugt werden.”
“Für alle genannten Punkte gilt: Der ehrliche, rechtschaffene mittelständische Unternehmer darf nicht der Dumme sein, wenn sich Unternehmen mit krimineller Energie im Markt Wettbewerbsvorteile verschaffen – er nicht und auch nicht die Beschäftigten der Branche. Vielen Dank, Herr Kollege Bsirske. – Nächster Redner ist der Kollege Pascal Meiser aus der Gruppe Die Linke.”
“Daher sollte im Interesse des Arbeitsschutzes, der gesundheitlichen Prävention und des dauerhaften Erhalts der Beschäftigungsfähigkeit dem Bundesrat gefolgt und klargestellt werden: Anbieter sind verpflichtet, Pakete, deren Einzelgewicht 20 Kilogramm übersteigt, durch zwei Personen zustellen zu lassen. Auch wollen wir Grüne der Empfehlung des Bundesrates folgen, die Anwendung der Flächentarifverträge im Speditionsbereich als Mindestniveau zur Voraussetzung einer Eintragung in das Anbieterverzeichnis zu machen. Die regionalen Tarifverträge des Speditionsbereichs enthalten Tarifmerkmale für die Zustellung. Sie als Mindestniveau im Postgesetz vorzugeben, ist direkter wirksam, als den Umweg über die Allgemeinverbindlichkeitserklärung einer Vielzahl regionaler Tarifverträge zu gehen. Abschließend.”
“Die gesamte Arbeitszeit muss tagesaktuell und manipulationssicher digital erfasst werden, und der missbräuchlichen Nutzung von Doppelverträgen, getrennt für die Sortierung und Verladung der Pakete sowie für die Auslieferung, muss entgegengewirkt werden. Die Bußgelder für Verstöße gegen diese Bestimmungen und gegen die Überprüfungspflicht als Auftraggeber sind deutlich anzuheben. Nächster Punkt. Die Bundesregierung geht davon aus, dass nach dem Gesetzentwurf ein Paket im Regelfall zu zweit zugestellt werden muss, wenn es mehr als 20 Kilogramm wiegt, und lediglich in Ausnahmefällen davon abgewichen wird, wenn ein geeignetes Hilfsmittel zur Verfügung steht. Was als solches gilt, ist nicht definiert. Dies vermag nicht zu überzeugen. Wenn beispielsweise eine Sackkarre als geeignet gilt, dürfte die vermeintliche Ausnahme zur Regel werden.”
“Ohne den Einsatz von Subunternehmerketten träfe die FKS auf eindeutigere Beschäftigungsverhältnisse, so das Fazit der FKS in einem aktuellen Bericht der Generalzolldirektion; denn – Zitat – sowohl die mobile Tätigkeit als auch der Einsatz von Subunternehmerketten führen zu einer Anfälligkeit für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung; Zitat Ende. Vor diesem Hintergrund will der Gesetzentwurf nun die Auftraggeber verpflichten, die Einhaltung der Rechtsvorschriften bei den von ihnen eingesetzten Subunternehmen einmal pro Jahr zu überprüfen. Zusätzlich sind stichprobenartige Prüfungen durch die Bundesnetzagentur vorgesehen. Das ist gut, reicht aber nicht. Darüber hinaus muss die Vergabe von Aufträgen an Subunternehmen deutlich begrenzt werden.”
“Herr Präsident! Abgeordnete! Ein Ziel des Postgesetzes ist die Förderung angemessener und sicherer Arbeitsbedingungen im Postsektor. Im Interesse der in der Branche Beschäftigten jener Unternehmen, die sich an Recht und Gesetz halten, ist das auch bitter nötig. Lohn- und Sozialdumping sind inzwischen zum Geschäftsmodell geworden. Unternehmen, die nach Tarif bezahlen und sich an einschlägige Vorschriften halten, haben einen Wettbewerbsnachteil. Wie die Finanzkontrolle Schwarzarbeit feststellt, erstrecken sich Ermittlungen in der Paketbranche – Zitat – in erheblichem Umfang auf Sachverhalte, die der schweren, strukturellen Kriminalität zuzuordnen sind bzw. als Organisierte Kriminalität bewertet wurden; Zitat Ende.”
“Ich finde, Sie sind gefordert, Flagge zu zeigen, zu dem zu stehen, was Sie gesagt haben, und zu sagen, was das bedeutet in einer Situation, wo sich AfDler treffen und über Massendeportationen von Millionen reden sowie darüber, das Grundgesetz zu brechen, im Grunde darüber, dunkle Schatten der Vergangenheit wiederzubeleben. Ich frage Sie: Wie stehen Sie dazu? Herr Kleinwächter, möchten Sie antworten?”
“Ich freue mich, dass es für eine solche Veränderung des Mindestlohngesetzes breite gesellschaftliche Unterstützung gibt: vom Arbeitnehmerflügel der Union über die Gewerkschaften und prominente Sozialdemokraten bis hin zur Linkspartei. Wir – damit komme ich zum Schluss – werden daran arbeiten, dafür auch in der Ampelkoalition einen Konsens zu erreichen. Für die AfD hat Jürgen Pohl das Wort.”