Frank Bsirske
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · Germany
“Der zusätzliche Personalbedarf liegt bei 0,5 Prozent gegenüber dem Ist – und das unter Bedingungen, wo der Personalbestand üblicherweise jedes Jahr um rund 10 Prozent steigt. Ich will keinen Hehl daraus machen, dass mir persönlich eine 20-Kilogramm-Grenze sympathischer wäre.”
“Nachdem sich herausgestellt hat, dass bei der Definition von Kriterien für ein in unterschiedlichen Konstellationen geeignetes technisches Hilfsmittel Rechtsunsicherheiten für Anbieter, Zustellende und Überwachungsverantwortliche nicht auflösbar sind, legen die Fraktionen von SPD und Grünen nun einen Gesetzentwurf vor, mit dem dafür gesor…”
“Entsprechend sehen wir in dieser Branche mit Abstand die meisten Krankentage pro Beschäftigtem, 30,6 Tage, gefolgt von der Verkehrsbranche mit 23,7 Tagen, dem Baugewerbe mit 19,1 Tagen, und im Gesundheitswesen sind es 16,9 Tage. Die Paketbranche „führt“ also mit deutlichem Abstand.”
“Frau Präsidentin! Abgeordnete! In diesem Haus ist ja oft und gerne die Rede von den hart arbeitenden Menschen in diesem Land. Nun, ich glaube, wir sind uns alle einig, die Paketzustellerinnen und Paketzusteller gehören dazu. Aktuell, vor Weihnachten, geht in den Verteilzentren und auf den Straßen buchstäblich die Post ab.”
“Die Berufsgenossenschaften mahnen seit Langem Lösungen an, da kaum jemand die Belastung bis zum Berufsende durchhalten kann. Während es im Baugewerbe schon lange geringere Gewichtsbegrenzungen gibt, zum Beispiel für das Heben und Tragen von Zementsäcken, müssen Paketboten immer noch bis zu 31,5 Kilogramm schwere Pakete in den fünften, sec…”
“Dezember 2023 einen Antrag gestellt und gefordert – ich zitiere –: „Um den Gesundheitsschutz der Paketboten zu fördern, sollte das Maximalgewicht für Pakete in Einzelzustellungen von 31,5 kg auf 23 kg abgesenkt werden …“ In der Begründung heißt es dazu kurz und bündig – ich zitiere –: „Das Maximalgewicht von Paketen in der Einzelzustellun…”
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“Arm sein, das heißt, einem höheren Erkrankungsrisiko ausgesetzt zu sein, es heißt, zusätzliche Aufwendungen bewältigen zu müssen, sich aus ohnehin unzureichenden Mitteln das Nötigste vom Munde absparen zu müssen und gleichzeitig mit dem Wegfall vieler Unterstützungsangebote konfrontiert zu sein, vom Sozialkaufhaus über die Tafeln bis hin zum Schulessen. Und jetzt, getrieben durch den Zustrom Geflüchteter aus der Ukraine und die Verteuerung alles Lebensnotwendigen, hat sich die Lage weiter dramatisch verschärft. Das trifft Alleinerziehende, trifft Erwerbslose, auch kinderreiche Paarhaushalte und Frauen im Alter besonders, und es trägt dazu bei, dass mittlerweile 25 Prozent der Bundesbürger/-innen den gesellschaftlichen Zusammenhalt ernsthaft bedroht sehen. Zwingt uns das zum Handeln? Ja, in der Tat.”
“Das Vermögen der zehn reichsten deutschen Familien stieg während der Pandemie um satte 40 Prozent auf nunmehr 230 Milliarden Euro, wenn wir der „Süddeutschen Zeitung“ Glauben schenken wollen. Es gibt also eine stetig zunehmende Konzentration privaten Reichtums dort und eine stetige Zunahme der in Armut Lebenden hier. 2006 lag die Armutsquote noch bei 14,0 Prozent; 2020 waren es bereits 16,1 Prozent. Arm sein, das hieß schon vor Corona, jeden Euro zweimal umdrehen zu müssen. In Zeiten von Corona sind weitere Belastungen hinzugekommen, ist die Not noch größer geworden.”
“Frau Präsidentin! Abgeordnete! Wir haben es gehört: 2020 hat die Armut in Deutschland einen neuen Höchststand erreicht. Noch nie wurde nach Mikrozensus eine höhere Armutsquote in Deutschland gemessen: 13,8 Millionen Menschen leiden unter Armut. In dieser Zahl sind die Verschärfung der Lage im weiteren Verlauf der Pandemie und der enorme Preisanstieg im Zeichen fossiler Inflation noch gar nicht abgebildet. Was steht dem auf der Kehrseite gegenüber? Ein enormer Zuwachs privaten Reichtums und eine fortschreitende Vermögenskonzentration. Das reichste Prozent der Bevölkerung besitzt mittlerweile über 35 Prozent des privaten Vermögens. Allein die DAX-Unternehmen verzeichneten 2021 einen Gewinn von 170 Milliarden Euro und schütten aktuell 70 Milliarden Euro an Dividenden aus.”
“Zusammenfassend, Abgeordnete: Wir wollen mit dem Bürgergeld das Hartz-IV-System überwinden. Ich habe einige Punkte angesprochen, die dabei eine wichtige Rolle spielen könnten. Ich kann Ihnen heute versichern: Die Ampel wird die vor uns liegenden Sommermonate nutzen, um ein Bürgergeldkonzept zu konkretisieren, das den Zielsetzungen unseres Koalitionsvertrages gerecht wird. Hannes Gnauck, AfD-Fraktion, ist der nächste Redner.”
“Eine Erfolgsbilanz sieht, weiß Gott, anders aus. Die Ampelfraktionen haben sich daher in ihrer Koalitionsvereinbarung darauf verständigt, den Sozialstaat bürgerfreundlicher machen zu wollen, bei der Ausgestaltung des Bürgergeldes die Würde des Einzelnen zu achten, eine Beratung auf Augenhöhe zu gewährleisten und durch die Gestaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zu ermöglichen, dass eine Vertrauensbeziehung entstehen kann. An diesen Zielsetzungen muss sich die Ausgestaltung der Mitwirkungspflichten orientieren. Sanktionsregelungen dürfen diese Ziele nicht konterkarieren. In jedem Schriftstück direkt Sanktionen anzudrohen und eine für viele unverständliche Rechtsfolgebelehrung sind für eine Vertrauensbildung, ein Agieren auf Augenhöhe nicht dienlich.”
“Frau Präsidentin! Abgeordnete! Rückwirkende Sanktionen nach Ablauf des zwölfmonatigen Moratoriums sind nicht beabsichtigt und werden mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ausgeschlossen. Ich hatte letzte Woche an dieser Stelle unterstrichen, dass bis heute kein Nachweis vorliegt, dass die bisherige Sanktionspraxis einen Beitrag zur nachhaltigen und langfristigen Eingliederung in den Arbeitsmarkt leistet, und darauf hingewiesen, dass viele Sanktionen dagegen nachweislich zu Unrecht ausgesprochen und von den Sozialgerichten zurückgewiesen werden. Zur Erinnerung: Im Jahr vor Corona waren 30 Prozent der Widersprüche und 36 Prozent der Klagen erfolgreich. Die vielen und offenbar ja auch gerechtfertigten Rechtsstreitigkeiten binden jede Menge Personal, Personal, das dann für Beratung und Vermittlung nicht zur Verfügung steht.”
“Wir ziehen daraus den Schluss, dass nicht Sanktionen, nicht die Praxis von Androhung und Bestrafung die Arbeit in den Jobcentern bestimmen dürfen, sondern die Vereinbarung fairer Spielregeln sowie Motivierung und Bestärkung der Arbeitsuchenden. Es gilt, das Fallmanagement in den Jobcentern zu verbessern, Arbeitsuchenden passgenaue Hilfen und garantierte Angebote zu Qualifizierung und Weiterbildung zukommen zulassen, also Hilfen, die individuell auf sie zugeschnitten sind, sowie das Wunsch- und Wahlrecht hinsichtlich der Maßnahmen zu stärken. Das auszugestalten und so mit dem Bürgergeld das Hartz‑IV-System zu überwinden, ist unser Ziel. Vielen Dank, Frank Bsirske. – Als letzter Redner in dieser Debatte erhält das Wort Dr. Markus Reichel für die CDU/CSU-Fraktion.”
“Tatsächlich liegt bis heute kein Nachweis vor, dass die Sanktionspraxis einen Beitrag zur nachhaltigen und langfristigen Eingliederung in den Arbeitsmarkt leistet. Nachgewiesen ist hingegen, dass viele Sanktionen zu Unrecht ausgesprochen und von den Sozialgerichten zurückgewiesen werden. Im Jahr vor Corona waren 30 Prozent der Widersprüche und 36 Prozent der Klagen gegen Sanktionen im SGB II erfolgreich. Die vielen und offenbar ja auch gerechtfertigten Rechtsstreitigkeiten binden jede Menge Personal, das dann für Beratung und Vermittlung nicht zur Verfügung steht, weshalb der Deutsche Sozialgerichtstag zu dem Schluss gekommen ist, dass Sanktionen ein Ausdruck von Überforderung der Leistungsträger sind und nicht vor allem Folge individueller Pflichtverletzungen.”
“Frau Präsidentin! Abgeordnete! Wie mit Sanktionen beim Bürgergeld verfahren wird, werden wir in der Ampel in den kommenden Monaten konkretisieren. Den vorliegenden Gesetzentwurf wollen die Ampelfraktionen dahin gehend ändern, dass für die Dauer von zwölf Monaten bei Meldeversäumnissen erst nach mehrfach ausgebliebener Mitwirkung der Hartz‑IV-Satz um bis zu 10 Prozent unterschritten werden kann. Sanktionen bei Pflichtverletzungen bleiben ausgesetzt. Dass Sanktionen nachgeholt werden können, trifft nicht zu, liebe Jessica Tatti. Sie haben in manchem recht, an diesem Punkt nicht. Wir werden zweifelsfrei rechtlich klarstellen, dass dem auch so ist, wie ich es Ihnen sage. Wie sich diese Änderungen der Sanktionspraxis auswirken, soll evaluiert werden.”
“- und einen um 400 Millionen Euro höheren Bundeszuschuss, was aber sehr überschaubar bliebe, jedoch für 3 Millionen Menschen eine wichtige Verbesserung bedeuten würde und zugleich ein Ende der Benachteiligung. Daran, dies noch zu ermöglichen, arbeiten wir. Ich finde, wir sind es diesen weit überproportional von Armut betroffenen Menschen schuldig. Nächste Rednerin für die AfD-Fraktion ist Gerrit Huy. Ich gratuliere Ihnen herzlich zum heutigen Geburtstag.”
“Ich hoffe sehr, dass es uns in der Ampel gelingen wird, unserer sozialen Verantwortung so gerecht zu werden, wie dies geboten ist. Ein Wermutstropfen ist auch der Zeitpunkt, zu dem die Verbesserung in Kraft treten soll, der 1. Juli 2024. Das ist in mehr als zwei Jahren. Der späte Zeitpunkt ist operativen Problemen bei der Deutschen Rentenversicherung geschuldet, die die Umsetzung IT-technisch nicht früher bewältigbar macht. Freilich könnten wir dafür sorgen, dass dies nicht frontal zulasten der Betroffenen geht, indem Zuschläge rückwirkend geleistet werden, etwa mit Wirkung ab dem 1. Januar 2024. Das würde zwar 2026 – ich betone: 2026 – eine Beitragssatzsteigerung um 0,1 Prozentpunkte notwendig machen – quatschen Sie doch nicht ständig dazwischen!”
“Die Benachteiligung der Erwerbsminderungsrentnerinnen und ‑rentner im Bestand zu beenden, war Teil des Wahlprogramms der Grünen. Dass jetzt nicht nur aktive Erwerbsminderungsrentnerinnen und ‑rentner, sondern auch daran anschließende Altersrenten erfasst werden, ist angemessen und verhindert einen erneuten Teilausschluss Betroffener, so wie Sie ihn über Jahre praktiziert haben. Was jetzt vorliegt, bringt eine Verbesserung von durchschnittlich 50 Euro im Monat und ist lange überfällig. Wir würden es freilich begrüßen, wenn die Versorgungslücke der Bestandsrentnerinnen und ‑rentner gegenüber denen, die nach 2018 neu hinzukamen, nicht nur, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, zur Hälfte, sondern vollständig geschlossen würde. Daran arbeiten wir zurzeit noch.”
“Wir stehen für eine andere Politik, für eine Politik, die dafür sorgt, dass nach jahrzehntelanger Beitragszahlung eine Rente folgt, die reicht, um anständig über die Runden zu kommen und in Würde alt werden zu können. Das unterscheidet uns grundsätzlich. Mit dem vorliegenden Entwurf nimmt sich die Ampel einer der am meisten armutsgefährdeten Gruppen unserer Bevölkerung an. Am besten, Sie denken noch mal über Ihre eigene Politik der letzten Jahre nach. Dazu gibt es wirklich viel Anlass. Mit dem vorliegenden Entwurf nimmt sich die Ampel einer der am meisten armutsgefährdeten Gruppen unserer Bevölkerung an: 3 Millionen Menschen mit häufig prekärer Einkommenssituation, die weit überdurchschnittlich auf Grundsicherungsbezug angewiesen sind.”
“Frau Präsidentin! Abgeordnete! Was mich, sehr geehrte Damen und Herren von der Union, an Ihnen heute wirklich beeindruckt, ist ein erstaunliches Maß an Unbekümmertheit und Selbstvergessenheit. Sie stehen für eine Rentenpolitik, die darauf hinausgelaufen wäre – wenn es nicht zu einer Stabilisierung des Rentenniveaus käme –, dass millionenfach Menschen von Altersarmut bedroht wären, weil sie in die Nähe von oder auf Grundsicherungsniveau gebracht werden. Damit wäre eine Situation entstanden, in der die Legitimation der Rentenversicherung dadurch massiv bedroht wäre, dass man trotz jahrzehntelanger Beitragszahlung und Arbeit nicht mit einer Rente rechnen kann, mit der man anständig über die Runden kommt und in Würde alt werden kann.”
“– Nächster Redner ist der Abgeordnete Jürgen Pohl, AfD-Fraktion.”
“In Großbritannien zum Beispiel ist der Mindestlohn bereits auf 60 Prozent des Medianlohns angehoben worden und soll bis 2024 weiter auf 66 Prozent erhöht werden. Die Anhebung auf 12 Euro ist deshalb auch ein Signal in Richtung Mindestlohnkommission, den Mindestlohn mutig weiterzuentwickeln, dafür zu sorgen, dass er nicht wieder unter 60 Prozent des Medians fällt, dafür zu sorgen, dass der Mindestlohn für eine auskömmliche Rente reicht. Da sind wir nicht, auch nicht mit 12 Euro; aber da sollten wir hin. Dass dies erreicht wird, dass es gelingt, die Tarifbindung wieder zu erhöhen, ist zentral, um faire Entlohnungsbedingungen für alle Menschen in unserem Land in einer sozial-ökologischen Marktwirtschaft zu ermöglichen, in der Arbeit nicht armmacht und nicht entwürdigt. Vielen Dank, Herr Kollege Bsirske.”
“Ein höherer Mindestlohn ist notwendig, reicht aber nicht aus; denn das wirkungsvollste Instrument, um die Ungleichheit der Markteinkommen zu verringern, ist und bleibt eine höhere und eine hohe Tarifbindung. Dazu werden wir ein Bundestariftreuegesetz erlassen, die kollektive Nachwirkung von Tarifverträgen im Verbund mit den Unternehmen festschreiben und weitere Schritte prüfen. Denn ohne die Stärkung des Tarifsystems, ohne die Festigung der Bindungskraft von Tarifverträgen wird sich die Ungleichheit in der Einkommensverteilung weiter verfestigen oder sogar noch erhöhen. Ist es nun mit Risiken verbunden, den Mindestlohn in einem Schritt auf 12 Euro anzuheben? Schritte wie dieser haben nirgendwo zu relevanten negativen Konsequenzen für den Arbeitsmarkt geführt.”
“Das sind dieselben Leute, die seit vielen Jahren die Augen davor verschließen, dass die Tarifbindung kontinuierlich sinkt: von rund 85 Prozent Anfang der 90er-Jahre auf knapp 50 Prozent heute. Das sind dieselben Leute, die OT‑Mitgliedschaften in Arbeitgeberverbänden kultivieren und bestens damit klarkommen, dass Tarifunterbietung zum Zwecke zusätzlicher Profite und höherer Dividenden längst auch in der Beletage deutscher Unternehmen angekommen ist, wie zum Beispiel in der hochprofitablen Wohnungswirtschaft. Zur weiteren Deregulierung braucht man bei einer solchen Ausgangslage keine neuen Gesetze mehr. Staatliches Nichtstun reicht vollkommen aus. Dann könnte sich die Tarifautonomie in Teilen der Wirtschaft von selbst erledigen – wenn nicht gegengesteuert wird. Dazu aber – gegenzusteuern – sind wir fest entschlossen.”
“Das hilft gerade jetzt vielen angesichts steigender Preise, die die Menschen mit niedrigen Einkommen ja besonders hart treffen. Von der Anhebung profitieren insbesondere Menschen in den neuen Bundesländern und vor allem auch Frauen; denn sie haben doch ein doppelt so hohes Risiko wie Männer, zu Löhnen unterhalb von 12 Euro zu arbeiten. Es ist durchaus bemerkenswert, wie jetzt darauf reagiert wird. Dieselben Arbeitgeberverbandsfunktionäre, die sich öffentlich – wie in der Mindestlohnkommission – stets gegen deutliche Anhebungen des Mindestlohns gesträubt haben, erklären nun, das Problem sei ja gar nicht die Höhe von 12 Euro – die sei durchaus vertretbar –, das Problem sei, dass der Schritt politisch beschlossen werden solle.”
“Wenn wir heute, sieben Jahre nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland, schauen, wo wir stehen, so müssen wir feststellen: Deutschland befindet sich im langfristigen EU-Vergleich weit abgeschlagen auf einem der letzten Plätze. Der Mindestlohn ist seit seiner Einführung um nur 15,5 Prozent gestiegen. Da bleibt nach Abzug der Inflation nur eine reale Steigerung von weniger als 1 Prozent pro Jahr. Dem wollen wir nicht länger zuschauen. Mit der Anhebung auf 12 Euro bringen wir den deutschen Mindestlohn in die Nähe des auch von der EU‑Kommission für notwendig gehaltenen Richtwerts von 60 Prozent des Medianlohns – jenseits der Armutsgefährdung – und verbessern so die Entlohnung von rund 6 Millionen Menschen in unserem Land.”
“Es war eine Reaktion auf die anhaltend rückläufige Tarifbindung und entsprach dem Willen der großen Mehrheit der Menschen in unserem Land, die nämlich nicht in einer Gesellschaft leben wollen, in der Arbeit armmacht und entwürdigt. Mit dem Mindestlohn ist klargestellt worden, dass es rote Linien gibt, die zu überschreiten politisch nicht zugelassen werden soll, genauso wie es seinerzeit ein US-Präsident – Franklin Delano Roosevelt – auf den Punkt gebracht hat, als er bei der Einführung des nationalen gesetzlichen Mindestlohns sagte – Zitat –: Unternehmen, deren Existenz lediglich davon abhängt, ihren Beschäftigten weniger als einen zum Leben ausreichenden Lohn zu zahlen, sollen in diesem Land kein Recht mehr haben, weiter ihre Geschäfte zu betreiben.”
“Herr Präsident! Abgeordnete! Erinnern wir uns: Bevor 2015 eine gesetzliche Lohnuntergrenze eingezogen wurde, befanden sich die Löhne in vielen Bereichen auf einer Rutschbahn nach unten, begünstigt durch eine sinkende Tarifbindung. Mitgliedschaften in Arbeitgeberverbänden ohne Tarifbindung und das Ausscheren vieler Unternehmen aus Tarifverträgen führten dazu, dass immer mehr Menschen, statt von Tarifverträgen geschützt zu sein, sich mit der Rückkehr von Unsicherheit konfrontiert sahen: damit, das eigene Leben in Zeiten prekärer Arbeitsverhältnisse nicht mehr wirklich planen zu können, damit, von Armut bedroht zu sein, obwohl sie arbeiteten – arbeitende Armut eben. Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns war ein wichtiger Schritt, dem entgegenzutreten.”
“Wollen wir das wirklich in einer Situation, wo wir staatlicherseits Milliardenkredite aufnehmen, um den Folgen dieses Krieges zu begegnen? Oder sollten wir nicht vielmehr das tun, was in der Vergangenheit Staaten wie die USA, Großbritannien, Frankreich, Kanada und andere in Kriegs- und Krisenzeiten immer wieder getan haben und was jetzt in dieser Woche auch die Regierung Draghi in Italien angekündigt hat, nämlich mindestens einen Teil dieser Extraprofite mittels einer Übergewinnsteuer zugunsten der Allgemeinheit abzuschöpfen? Abgeordnete, wir sprechen in dieser Woche über unsere Finanzplanung und den nächsten Bundeshaushalt. Da den Blick zu weiten, macht Sinn. Es wäre ein Signal zugunsten eines Mehr an sozialer Gerechtigkeit und für eine fairere Verteilung der Lasten. Nächster Redner: für die AfD-Fraktion Norbert Kleinwächter.”
“All das macht es erforderlich, auch weiterhin Darlehensbeträge an die BA in einen Zuschuss umzuwandeln. Keine Frage: Die Folgen des Ukrainekrieges verlangen nach einer Stärkung des sozialen Zusammenhalts in unserem Land. Dabei stellen sich von Neuem auch Fragen der Verteilungsgerechtigkeit. In dieser Woche ist von verschiedenen Rednerinnen und Rednern wiederholt Empörung geäußert worden mit Blick auf das Vorgehen der Mineralölkonzerne, und das sehr zu Recht. Das sind Kriegsgewinnler, Profiteure des Krieges, Konzerne, die aus der Not der Menschen und aus den Wirkungen des Krieges Extraprofite schlagen. Und ich frage Sie: Wollen wir die Extraprofite dieser Konzerne wirklich unter Welpenschutz stellen und als sakrosankt hinnehmen? Wollen wir das wirklich?”
“Neben der Einarbeitung des zweiten Entlastungspaketes der Ampel verlangt all dies zwingend eine Erweiterung des Haushaltsentwurfs; denn im Gefolge des Ukrainekrieges kommen zusätzliche Aufgaben auch auf die Bundesagentur für Arbeit zu, und das in einem Maße, wie es so bis vor Kurzem überhaupt nicht absehbar war. Sprachkurse – das war bereits angesprochen worden – für die Integration der Geflüchteten in den deutschen Arbeitsmarkt sind erfolgskritisch. Dafür müssen zusätzliche Mittel bereitgestellt werden. Die wünschenswerte Überführung der Geflüchteten aus dem Asylbewerberleistungsgesetz in das SGB II wird nicht unerhebliche Mittel erfordern. Das Gleiche gilt für die Einbeziehung der Leiharbeit in das verlängerte Kurzarbeitergeld. Hinzu kommen kann noch eine Rückerstattung von Sozialversicherungsabgaben an die Unternehmen.”
“Benötigt werden mithin mehr Mittel, und nicht weniger. Damit aber nicht genug; sehen wir uns jetzt doch alle mit den Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine konfrontiert. Die Wachstumsannahmen werden aktuell nach unten korrigiert. Produktionsausfälle führen zu einem erneuten Anstieg der Anzahl der Kurzarbeitenden. Die Integration Hunderttausender Geflüchteter in den Arbeitsmarkt und in unsere Gesellschaft stellt uns vor große Aufgaben. Ob mit einem Rückgang der Arbeitslosenzahlen gerechnet werden kann, ist mehr als fraglich. Ein anhaltender Preisanstieg konfrontiert die privaten Haushalte ebenso wie viele Unternehmen mit hohen Belastungen.”
“Ich nenne beispielhaft den Kindersofortzuschlag, die Aufstockung der Weiterbildungsmittel für das Programm „Arbeitswelt im Wandel“, die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes oder auch die Fortführung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes. Freilich gibt es Punkte, wo in den Beratungen zum vorgelegten Entwurf nachzuarbeiten sein wird. Für das Programm „Barrierefreiheit“ müssen zusätzlich Mittel in die Finanzplanung eingestellt werden. Auch der Titel für den sozialen Arbeitsmarkt muss deutlich angehoben werden. Der soziale Arbeitsmarkt hat sich bewährt. Eine Mittelkürzung verbietet sich schon deshalb, weil wir die Zahl der Arbeitsplätze dort nicht verringern wollen. Ab dem 1. Oktober 2022 greift die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns, der den meisten Arbeitsplätzen in diesem Bereich zugrunde liegt.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ihnen, Herr Aumer, möchte ich einfach mal einen Blick in die Dokumente der Entlastungspakete empfehlen. Manchmal verschafft Lektüre echten Erkenntnisgewinn! Die ökologische Transformation mit einem Mehr an sozialer Sicherheit zu verbinden, ist ein zentrales Anliegen grüner Politik. Dafür haben wir in der Koalitionsvereinbarung wichtige Akzente gesetzt für ein Bürgergeld, das das Hartz‑IV-System überwindet; für eine Kindergrundsicherung, die der Kinderarmut in unserem Land entgegenwirkt, und für eine Arbeitsmarktpolitik, die den Beschäftigten Perspektiven eröffnet. Das wollen wir in den kommenden Monaten weiter konkretisieren. Das hat aber auch schon in diesem Haushaltsentwurf seinen Niederschlag gefunden.”
“Wir sehen darin eine elementare Bedingung für gelingenden klimagerechten Wandel wie für den Erhalt unserer Zukunft als starker Wirtschafts-, Industrie- und Beschäftigungsstandort. Das Wort hat der Kollege René Springer für die AfD-Fraktion. Nach seiner Rede werde ich die Wahl schließen.”
“Dazu wird in den ersten zwei Jahren des Bürgergeldbezuges die Leistung ohne Anrechnung des Vermögens erbracht und die Angemessenheit der Wohnung anerkannt. Angebot und Maßnahmen sowie Mitwirkungspflichten sollen im Rahmen einer Teilhabevereinbarung gemeinsam vereinbart werden und anschließend eine sechsmonatige Vertrauenszeit gelten – ohne Sanktionen. Des Weiteren wird im Rahmen eines einjährigen Moratoriums auf die bisherigen Sanktionen verzichtet. Etwas anderes ist vom Koalitionsvertrag nicht gedeckt, was immer auch sonst in die Presse hineinzutragen versucht würde. Abschließend: Eine ökologische Transformation mit sozialer Sicherung zu verbinden, ist uns Grünen ein zentrales Anliegen.”
“12 Euro Mindestlohn, Stabilisierung des Rentenniveaus, Stärkung der Tarifbindung, die Einführung eines Qualifizierungskurzarbeitergeldes, das waren ebenso wie eine Ausbildungsgarantie, das Weiterbildungsgeld, zusätzliche Weiterbildungsmöglichkeiten und Weiterbildungsagenturen Forderungen, mit denen wir als Grüne für den Bundestag kandidiert haben – für eine andere, eine fortschrittliche, klimagerechte und zugleich sozialere Politik in unserem Land. Ich freue mich, heute sagen zu können: Wir haben – zusammen mit unseren Partnern – geliefert. Gemeinsam kommen wir voran. Gut so! Nun noch ein Wort in Sachen Bürgergeld. Mit ihm wollen wir das Hartz-IV-System überwinden und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen.”
“Für Menschen in Arbeitslosigkeit und Grundsicherung werden wir Berufsausbildung fördern, und zwar unabhängig von ihrer Dauer. Die Vermittlung in Arbeit wird nicht länger Vorrang vor beruflicher Aus- und Weiterbildung haben. Bei beruflicher Qualifizierung erhalten SGB-II- und -III-Bezieherinnen und -Bezieher ein zusätzliches Weiterbildungsgeld als wirksamen Anreiz zur Weiterbildung. Wir wissen: Fort- und Weiterbildung werden in den Umbrüchen in Wirtschaft und Arbeitsgesellschaft zunehmend Bedeutung bekommen. Zur Unterstützung berufsbegleitenden Lernens bauen wir das Aufstiegs-BAföG aus und werden mit einer geförderten Bildungszeit Beschäftigten finanzielle Unterstützung für arbeitsmarktbezogene Weiterbildung bieten.”
“Umso wichtiger ist eine Arbeitsmarktpolitik, die den Beschäftigten Sicherheit und Perspektiven vermittelt. Deshalb machen wir mit dem Qualifizierungsgeld die Kurzarbeit zu einem Brückeninstrument für die Transformation. Damit kann die Bundesagentur für Arbeit auf der Grundlage von Sozialpartnervereinbarungen Unternehmen im Strukturwandel ermöglichen, ihre Beschäftigten durch Qualifizierung im Betrieb zu halten und Fachkräfte zu sichern. Eine gute Berufsausbildung ist das Fundament für einen guten Einstieg ins Berufsleben. Mit einer Ausbildungsgarantie sorgen wir dafür, dass allen Jugendlichen ein Zugang zu einer vollqualifizierenden Berufsausbildung ermöglicht wird. Ausbildungsbegleitende Hilfen bauen wir aus und gewährleisten auch Geflüchteten den Zugang.”
“Wir dürfen nicht länger wegschauen, wie die Tarifbindung sinkt und Betriebsratswahlen behindert werden. Tarifverträge schützen und ermöglichen bessere Arbeitsbedingungen. Deshalb wollen wir das Tarifsystem stärken und die öffentliche Auftragsvergabe des Bundes an die Einhaltung repräsentativer Tarifverträge binden sowie weitere Schritte zur Stärkung der Tarifbindung erarbeiten. Die Behinderung von Betriebsratswahlen machen wir zum Offizialdelikt. Mit der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro erhöhen wir die Kaufkraft von rund 8 Millionen Beschäftigten um satte 9,8 Milliarden Euro. Das wirkt wie ein kleines Konjunkturprogramm und muss umgehend in Angriff genommen werden. Keine Frage: Die digitale und ökologische Transformation der Wirtschaft wird zu massiven Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt führen.”
“Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In weniger als 30 Jahren eine klimagerechte Gesellschaft zu werden, bedeutet eine große, eine wirklich große Veränderung. Veränderung löst aber auch Verunsicherung aus. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fragen sich: Was wird aus meinem Arbeitsplatz? Was wird, wenn erworbene Qualifikationen nicht mehr gebraucht werden? Habe ich noch Chancen am Arbeitsmarkt? Und was für Chancen werden meine Kinder haben? Wir Grünen nehmen das sehr ernst. Der ökologische Umbau wird nicht gelingen, wenn das Soziale auf der Strecke bleibt. Sozialer Ausgleich ist unverzichtbar. Das bedeutet: In der Alterssicherung darf es nicht zu einem weiteren Absinken des Rentenniveaus kommen und dazu, dass die Rente für immer mehr Menschen nicht ausreicht, um anständig über die Runden zu kommen.”