Klaus Stöber
AfD · Germany
“Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Viele Bürger zweifeln inzwischen an der Demokratie, manche schwelgen sogar in Ostalgie. Liebe Kollegen, das dürfen wir nicht zulassen. Die DDR war ein Unrechtsstaat; sie war ein Regime, eine Diktatur. Mein Vater war Einzelbauer.”
“Und Herr Herbrand, Sie haben es ja angedeutet: Eigentlich wäre es viel schöner, wenn es mit Blick auf die kalte Progression einen Automatismus geben könnte. Gut, dass Sie sich daran erinnern: Das war mal Bestandteil Ihres Wahlprogramms. Das haben wir sozusagen von Ihnen abgeschrieben.”
“Ich habe es Ihnen schon im Ausschuss erläutert: Wenn Sie einen Grundbesitzwert von 500 000 Euro haben, das Gutachten aber einen Wert von 370 000 Euro ausweist, dann findet gar keine Anpassung statt. Das heißt, dann werden trotzdem 500 000 Euro angesetzt, weil Sie die 40-Prozent-Grenze nicht erreichen.”
“Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Wir haben heute den 18. Oktober und sprechen über das Jahressteuergesetz, aber nicht über das für 2025, sondern das für 2024. Das heißt, Ende des Jahres legen wir jetzt Gesetze fest, die für das ganze Jahr gelten sollen.”
“Sie haben großzügigerweise jetzt ins Gesetz aufgenommen, dass man im Prinzip auch anhand eines Gutachtens nachweisen kann, dass der Wert des Grundbesitzes niedriger ist als das, was sich bei der Grundsteuerbewertung ergeben hat.”
“Ich weiß nicht, ob Sie in der Lage sind, in einer Stunde 200 Seiten zu lesen; ich war es nicht. Das war eine Alibiveranstaltung. So kann man nicht mit der Opposition umgehen, Herr Herbrand. Ich will auch sagen: Es ist nicht alles schlecht an diesem Jahressteuergesetz.”
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“Und das ist, auf die Regierung bezogen – Sie können jetzt ruhig sein –, ein Bruch Ihres Amtseides! Wir müssen hier auch über Russland und die Sanktionen sprechen. Das füge ich extra für Herrn Schrodi ein, der leider heute nicht da ist; er hatte mich ja als fünfte Kolonne und zukünftigen Pressesprecher von Putin tituliert. Eins will ich mal klarstellen, Herr Kollege Klüssendorf: Ich betrachte Putin nicht als Demokraten, und ich verurteile den Angriff auf die Ukraine als völkerrechtswidrig. Aber welcher Krieg ist denn nicht völkerrechtswidrig? Etwa der Krieg der USA in Vietnam oder der Angriff auf den Irak? War das nicht völkerrechtswidrig? Ich denke, schon. Wenn wir schon solche Einstufungen vornehmen, dann bitte auch für alle. Ich war am Sonntag auf einer Veranstaltung in der Kirche in Farnroda, in meinem Heimatort.”
“Sie bekämpfen mit Ihren teuren Entlastungspaketen nur die Symptome, aber nicht die Ursachen. Zu diesen Ursachen gehört eben auch Ihre total verkorkste Energiepolitik. Es ist eben ein Unding, anzunehmen, man könnte einen Industriestaat wie Deutschland ausschließlich mit Windkraft und Solar am Leben erhalten. Während weltweit neue moderne Atomkraftwerke gebaut werden, wollen Sie die letzten AKW in Deutschland abschalten. Dabei hat der Chef des TÜV ausdrücklich festgestellt, dass sowohl die aktuell laufenden AKW weiterbetrieben werden können, als auch mit relativ kurzer Anlaufzeit die letztes Jahr abgeschalteten AKW wieder ans Netz gehen könnten. Aber bei Ihnen geht grüne Ideologie vor Vernunft und vor allem gegen die Interessen des deutschen Volkes.”
“Wir können eigentlich nur hoffen, dass bis Ende 2024 jeder diese Pauschale erhalten hat. Und da sind wir bei den Unternehmen, insbesondere bei den KMU, die bereits seit Anfang des Jahres durch die hohen Spritpreise und nun durch die exorbitanten Energie- und Gaspreise belastet sind. Denen hilft Ihre Umsatzsteuersenkung überhaupt nicht. Je nachdem, wie energie- und gasintensiv diese Unternehmen sind, stehen inzwischen viele vor dem Aus. In meinem Wahlkreis müssen heute, am 30. September, drei Bäckereien, alles Familienbetriebe, schließen. In Kahla und Triptis geht am Ende des Jahres eine mehr als 150-jährige Tradition der Porzellanindustrie in Thüringen zu Ende. Was haben Sie für diese Unternehmen für Hilfsangebote? Ihr 200-Milliarden-Paket? Da bin ich sehr gespannt. Kommen wir zurück zum Gas- und Strompreis.”
“Herr Kollege Klüssendorf, dass Sie sich als SPD-Mitglied an den DAX-Konzernen orientieren, das finde ich schon erstaunlich. Die Frage ist nämlich, ob alle Unternehmen, insbesondere die kleinen Unternehmen, in der Lage sind, diese Pauschale zu zahlen. Mich haben inzwischen sehr viele angerufen und gefragt: Was beschließt ihr denn da? Da werden natürlich die von hohen Spritkosten und Energiekosten geplagten Arbeitnehmer sehr schnell ihre Chefs fragen: Wann bekomme ich denn diese 3 000 Euro ausgezahlt? Der Kleinunternehmer wird sagen: Ja, würde ich dir gerne zahlen, ich habe aber leider gerade zwei hohe Strom- und Gasrechnungen bei mir auf dem Schreibtisch liegen und kann dir das im Moment nicht auszahlen. – Das geht sehr vielen so. Das wird sehr viel Frust auslösen.”
“Damit zeigen Sie auch, dass Sie auf die Sachverständigen in der Anhörung überhaupt nicht gehört haben; denn dort ist dieser Punkt explizit angesprochen worden. Sie hätten also genug Zeit gehabt, um bis Mittwoch 10 Uhr diesen Punkt einzuarbeiten – haben Sie nicht gemacht. Das zeigt, dass die Anhörungen für Sie reine Alibiveranstaltungen sind. Das finde ich echt traurig für die Demokratie. Und dass im Gesetzentwurf die Laufzeit der Umsatzsteuersenkung immer noch an die Gasumlage geknüpft ist, die ja nun höchstwahrscheinlich wegfällt, ist nicht nur ein handwerklicher Fehler. Trotzdem stimmen wir diesem Gesetzentwurf zu, weil er ein erster Schritt ist, um zumindest die Privathaushalte, Kommunen, Krankenhäuser usw. von den hohen Gaskosten zu entlasten. Auch der Inflationspauschale von 3 000 Euro stimmen wir zu.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Liebe Gäste auf der Tribüne! Lassen Sie mich noch einmal kurz auf den Verfahrensweg dieses Gesetzes eingehen. Ich habe durchaus Verständnis dafür, dass Regieren im Moment nicht gerade einfach ist. Aber es hat Sie auch keiner gezwungen, dieses Amt anzunehmen. Anstatt in den nächsten drei Jahren ein rot-grünes Ideologieprojekt umzusetzen, müssen Sie sich mit der größten Wirtschaftskrise in der Geschichte der Bundesrepublik befassen. Und man muss feststellen: Sie sind damit total überfordert. Sie bringen während der Finanzausschusssitzung einen Änderungsantrag ein, den keiner kennt, und Sie setzen drei Stunden nach der Sitzung eine Sondersitzung an, weil Ihnen plötzlich einfällt, dass Sie die Fernwärme vergessen haben. Das ist doch unprofessionell!”
“Diese können nur so aussehen, dass die Personalkosten natürlich Berücksichtigung finden. Liebe Kollegen, es gab auch Missbrauch; das ist ganz normal. Ich habe ja beschrieben, dass die Antragstellung einfach war. Es gab natürlich auch Scheinfirmen, also Leute, die sich mit einem gefakten Namen und einer Steuernummer diese Zuschüsse beschafft haben. Das ist natürlich kriminell. Es gab Antragsteller wie Handwerk und Industrie, die in diesem Zeitraum nicht so hohe Verluste hatten wie ursprünglich befürchtet. Diese haben aber ihre Zuschüsse meistens schon freiwillig zurückgezahlt. Diejenigen, die diese Mittel missbräuchlich beantragt haben, sind entweder damals schon ermittelt worden oder längst verschwunden.”
“Diese werden bei der Ermittlung des Liquiditätsengpasses richtigerweise berücksichtigt. Aber um diese Umsätze zu erzielen, brauchte er natürlich auch Personal, das er aus der Kurzarbeit zurückholte. Diese Personalkosten darf er aber bei der Ermittlung des Liquiditätsengpasses nicht abziehen. Liebe Kollegen, man muss kein Steuerberater sein, um zu erkennen, dass diese Regelung völliger Unsinn ist und jedweden betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Vorschriften widerspricht. Aber in vielen Bundesländern wie Thüringen, Sachsen, Brandenburg oder Nordrhein-Westfalen wird genauso verfahren. Interessanterweise werden in einigen anderen Ländern wie Niedersachsen, Berlin oder Hamburg die Personalkosten anerkannt. Das kann doch nicht richtig sein. Wir brauchen einheitliche Regelungen für ganz Deutschland.”
“Dabei wird quasi rückwirkend eine Richtlinie gestrickt, nach der man für die drei Monate April, Mai, Juni einen Liquiditätsengpass nachweisen muss. Hier kommt schon der erste Knackpunkt: Obwohl es sich um Bundesmittel handelt, sind die Berechnungsbögen der Länder für diesen Liquiditätsengpass total unterschiedlich. So werden zwar die Umsätze, die man in diesem Zeitraum erzielt hat, richtigerweise berücksichtigt, die Personalkosten jedoch nicht. Stellen wir uns also folgenden praktischen Fall vor: Ein Gastwirt musste sein Restaurant schließen, konnte aber mit den Zuschüssen weder seine Kosten noch seinen Lebensunterhalt bestreiten. Er macht also Außerhausverkauf und öffnet Ende Mai nach Ende des Lockdowns trotz Beschränkungen sein Restaurant. Er erzielt damit, ganz logisch, auch Umsätze.”
“Da kann man der damaligen Regierung und auch den Förderbanken der Länder ruhig auch mal ein Lob aussprechen. Die Anträge waren auch recht einfach gehalten: Man musste lediglich Namen, Anschrift, Steuernummer, Bankverbindung angeben und ein Kreuz setzen, dass man von den Coronaeinschränkungen betroffen ist. Das haben auch sehr viele Kleinunternehmen genutzt und Mittel zwischen 9 000 und 30 000 Euro, je nach Mitarbeiterzahl, beantragt. Insgesamt wurden 2,2 Millionen Anträge gestellt und Zuschüsse von circa 13,5 Milliarden Euro ausgezahlt. Übrigens hatte die Bundesregierung damals rund 50 Milliarden Euro eingeplant; das zeigt, dass die Ausmaße wesentlich größer eingeschätzt worden waren, als sie tatsächlich eintraten. Nun, nach mehr als zwei Jahren werden diese Antragsteller aufgefordert, eine Art Verwendungsnachweis vorzulegen.”
“Es war eine bisher unbekannte Krankheit, und da war es richtig, mit diesen drastischen Maßnahmen darauf zu reagieren. Aber vieles, was danach kam, angefangen von den weiteren Lockdowns über die Kontaktverbote – wir erinnern uns an Weihnachten 2020, Ostern oder Pfingsten 2021, als viele ältere Bürger keinen Besuch von ihren Kindern und Enkeln bekommen durften – bis hin zu diesem staatlich verordneten Impfwahn und der völlig sinnfreien einrichtungsbezogenen Impfpflicht, war unsozial, war unangemessen und war ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Aber darüber wollen wir heute nicht sprechen. Wir sprechen über den Zeitraum von März bis Juni 2020. Positiv kann man zunächst anmerken, dass diese Zuschüsse für deutsche Verhältnisse schnell und unbürokratisch ausgezahlt wurden.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Liebe Zuschauer auf der Tribüne! Angesichts der derzeitigen Energiekrise in Deutschland ist das Dauerthema Corona etwas in den Hintergrund geraten. Doch leider holt uns dieses Thema immer wieder ein: kürzlich bei dem völlig überflüssigen Infektionsschutzgesetz und heute bei der aus meiner Sicht ungerechtfertigten Rückforderung von Coronasoforthilfen. Erinnern wir uns: Am 22. März 2020 wurde infolge des Ausbruchs von Corona in Deutschland der erste Lockdown verhängt. Dies betraf unter anderem Gaststätten, Hotels, Einzelhandel, Kosmetik, Freizeiteinrichtungen und Sport. Es wird Sie vielleicht verwundern, wenn ich das so sage, aber aus meiner Sicht war dieser erste Lockdown vollkommen gerechtfertigt und auch angemessen.”
“Sehr geehrter Herr Kollege Klüssendorf, Sie haben in Ihren Ausführungen in Bezug auf meine Aussage, dass ich 1928 als die letzte große Krise betrachtet habe und Sie jetzt im Prinzip die nächste Krise eingeleitet haben, behauptet, ich hätte die Zeit von 1933 bis 1945 ausgeklammert. Das muss ich zurückweisen. Mein Großvater war Verfolgter des Nationalsozialismus. Ich denke mal, das schließt schon einmal automatisch aus, dass ich irgendwelche Sympathien für diese Zeit und auch für die Personen hege, die damals regiert haben. Deswegen ist Ihre Aussage aus meiner Sicht nicht zutreffend. Danke.”
“Die Proteste auf den Straßen werden dazu führen, dass diese Regierung diesen Winter nicht überleben wird. Herr Merz, ein Wort noch an Sie: Sie hatten die Montagsdemonstrationen kritisiert. Kommen Sie zum Schluss! Ich kann Ihnen eines sagen: Das sind keine Rechten, die dort demonstrieren. Das sind ganz einfache Bürger, die die Nase voll haben von dieser Regierung. Danke schön. Vielen Dank, Herr Kollege Stöber. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Katharina Beck, Bündnis 90/Die Grünen.”
“Ich war letzte Woche bei einem Unternehmen in Suhl, einer Gesenkschmiede – sehr energieintensiv –, deren monatlicher Abschlag sich von 15 000 Euro auf 50 000 Euro erhöht, und das nur beim Strom. Und in meinem Heimatort haben zum 30. September zwei Bäcker ihre Geschäfte geschlossen. Herr Habeck würde sagen: Die sind nicht pleitegegangen, die haben einfach nur zugemacht. – Das stimmt in diesem Fall auch. Ja, sie haben rechtzeitig zugemacht. Aber damit gehen nicht nur Arbeitsplätze verloren, damit gehen auch Identität und Tradition in unserem Ort verloren. Ob das durch diese ganzen Aktionen gerechtfertigt ist, möchte ich in Zweifel ziehen. Eines will ich Ihnen auch sagen: Diese Regierung hat es in nur einem Jahr geschafft, uns in die größte Krise seit 1928 zu stürzen.”
“Eines steht doch fest: Mit der Uniper-Übernahme, der Verstaatlichung des Uniper-Konzerns, werden doch die Kosten noch viel höher. Bisher haben wir nur von einem Ausgleich des Verlustes von rund 12 Milliarden Euro gesprochen. Jetzt müssen wir noch einen Kaufpreis von 9 Milliarden Euro finanzieren und 8 Milliarden Euro an den Staat Finnland zurückzahlen, weil Finnland diesem Unternehmen ein Darlehen gewährt hat. Also, wir kommen jetzt auf fast 30 Milliarden Euro. Da kann man schon einmal darüber nachdenken, dass wir wahrscheinlich im Dezember wieder hier sitzen und über eine Erhöhung der Gasumlage sprechen werden. Ich sage Ihnen: Die Umsatzsteuersenkung kommt vielleicht bei den privaten Verbrauchern an, aber nicht bei den Unternehmen.”
“Aber nach dem gleichen Maßstab müssten Sie sagen: Auch der Überfall der USA auf Vietnam oder den Irak war ein völkerrechtswidriger Krieg. Sie entlasten private Verbraucher, aber gleichzeitig packen Sie mit der Gasumlage eine neue Belastung obendrauf. Die Belastung durch die Gasumlage ist viel höher als das, was die Bürger durch die Reduzierung der Umsatzsteuer einsparen. Der Konzern Uniper, ein finnischer Staatskonzern, profitiert besonders von dieser Gasumlage. Einer der Aufsichtsratsmitglieder – das wissen Sie vielleicht – ist Herr Philipp Rösler: ehemaliger Vorsitzender der FDP, langjähriger Wirtschaftsminister. Herr Lindner, vielleicht erklären Sie uns bei Gelegenheit, ob Sie mit ihm in den letzten acht Wochen öfters telefoniert haben.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Werte Gäste auf der Tribüne! Die Regierung schnürt ja ein Entlastungspaket nach dem anderen. Aber was Sie natürlich nicht verraten: Dieses Entlastungspaket ist kein Geschenk. Sie finanzieren das ja aus unseren Steuern. „Linke Tasche, rechte Tasche“, das macht die SPD besonders gut. Wenn ich mir den Vorschlag angucke, die Umsatzsteuer auf Gas zu reduzieren, dann fällt mir auf: Sie bekämpfen doch nicht die Ursachen; Sie bekämpfen die Symptome dieser Krise. Die Ursache ist Ihre desolate Energiepolitik, und die Ursache ist auch die vollkommen gescheiterte Sanktionspolitik gegenüber Russland. Das hat jetzt nichts mit Putin zu tun. Ich sage Ihnen mal in aller Deutlichkeit: Für mich ist Putin kein Demokrat. Für mich ist auch der Überfall Russlands ein völkerrechtswidriger Krieg.”
“Das zu lokalisieren, aufzudecken und dann eine entsprechende Steuernachzahlung festzusetzen, das ist, denke ich, Aufgabe der Finanzbehörden. Das würde nicht nur den betroffenen Steuerpflichtigen, sondern auch den Steuerberatern erhebliche Erleichterung verschaffen. Vielen Dank. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat das Wort Deborah Düring.”
“Das könnte man zum Beispiel dadurch erreichen, dass man die Kleinunternehmerregelung ausweitet, beispielsweise von jetzt 22 000 Euro auf 50 000 Euro oder wie zum Beispiel bei Landwirten, bei bestimmten Berufsgruppen wie Journalisten etc. bestimmte Pauschalierungen einführt. Das würde viele kleinere Unternehmen von der normalen Buchführungspflicht befreien und dementsprechend auch die Betriebsprüfungen überflüssig machen. Ich denke, wir sollten uns auf die Unternehmen konzentrieren, die, wie auch im Gesetzentwurf teilweise angeführt ist, auf Internetplattformen und im grenzüberschreitenden Verkehr unterwegs sind oder sogar kriminelle Machenschaften wie bei Cum-ex betreiben, die der Bundeskanzler aktiv unterstützt hat.”
“führen zu erheblichen Steuernachzahlungen, die diese Klientel meistens nicht aufbringen kann. Buchführungsunterlagen heranzuziehen und dann zu sagen: „Hier liegt eine Steuerverkürzung oder sogar eine Steuerhinterziehung vor“, das finde ich schon vermessen. Gerade diesem Personenkreis, der den Anforderungen des deutschen Steuerrechts nicht ganz gerecht wird, aber dem Sozialsystem im Gegensatz zu einigen anderen nicht auf der Tasche liegt, denjenigen, die mit ihrem Kleinstgewerbe ihre Familie ernähren und auch sonst im Sozialsystem keine Kosten verursachen, solche Auflagen zu erteilen, das finde ich vermessen. Man würde die Effizienz der Betriebsprüfung deutlich erhöhen, wenn man sich auf die großen und mittleren Unternehmen konzentrierte und die kleinen Unternehmen weitgehend ausgeklammert würden.”
“Faires Verhalten und Zusammenwirken zwischen Finanzamt und Steuerpflichtigen stelle ich mir einfach anders vor. Und auch die Ausführungen zu § 158 AO in dem Gesetzentwurf hinsichtlich der Beweiskraft der Buchführung stelle ich in Zweifel. Ich betreue sehr viele Mandanten, Kleinstmandanten, auch viele mit Migrationshintergrund – aus Vietnam, aus der Türkei, aus dem ehemaligen Jugoslawien –, für die das deutsche Steuergesetz natürlich ein Buch mit sieben Siegeln ist. Leider kommt es vor, dass bei Betriebsprüfungen dann gerade diese Klientel keine ordnungsgemäße Buchführung vorweisen kann. Kleinere Mängel mehren sich zu größeren Mängeln und führen dann dazu, dass Schätzungen durchgeführt werden. Die angewandten Verfahren wie Ausbeutekalkulationen etc.”
“Jetzt wird die Prüfung durchgeführt, es gibt keine Gespräche, und am Ende wird ein Ergebnis präsentiert, das man dann auswerten kann. Insofern ist die Regelung nach § 204 Abgabenordnung, dass es einen Teilabschlussbericht und Teilergebnisse gibt, durchaus zu begrüßen. Zu begrüßen wäre auch, dass das Verfahren der Betriebsprüfung beschleunigt werden soll. Aber der Gesetzentwurf lässt nicht erkennen, inwieweit die Finanzbehörden an dieser Beschleunigung beteiligt sein sollen. Vielmehr soll der Steuerpflichtige seinen Teil dazu beitragen, dass das Verfahren beschleunigt wird. Kollege Brehm hat es schon angeführt: Das Mitwirkungsverzögerungsgeld, schon eine Sprachbarriere an sich, in Höhe von 100 Euro pro Tag ist natürlich aus meiner Sicht schon eine ziemliche Schweinerei.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Ich gebe zu, nach der ganzen Diskussion um Inflation, Energiekrise und der emotionalen Debatte um die Sprach-Kitas handelt es sich jetzt vielleicht um ein ein bisschen sperriges Thema, aber ich denke mal, man kann es doch mit Leben füllen. Kollege Brehm, Sie haben mir die ganzen Pointen für meine Rede genommen. Das ist natürlich nicht in Ordnung. Aber wir sind, glaube ich, ziemlich einer Meinung. Ich beschränke mich mal auf das Thema Betriebsprüfungen, und ich kann Ihnen sagen, dass sich das Verhältnis zwischen Steuerberatern und Betriebsprüfern in den letzten zehn Jahren nicht verbessert hat. Früher einmal war es so, dass man während der Betriebsprüfung öfter einmal Zwischenergebnisse ausgewertet hat, miteinander diskutiert hat. Das findet im Prinzip jetzt nicht mehr statt.”
“Da frage ich Sie jetzt nicht als Kanzler, sondern als Sozialdemokraten, wie Sie es verantworten können, dass bei der Energiepreispauschale zum Beispiel 21 Millionen Rentner einfach mal vergessen wurden. Und ich frage Sie als Kanzler, wie Sie es mit sich vereinbaren können, dass Sie bei einem Monatsgehalt von 30 000 Euro Anspruch haben auf 300 Euro Energiepreispauschale und 21 Millionen Rentner keinen Anspruch darauf haben. Diese Frage würde ich hier gern einmal stellen.”
“Ja, gerne. Ich habe eine Nachfrage. – Ich möchte konkret festhalten: Eine Maßnahme, die die Regierung schon beschlossen hat, ist ja die sogenannte Energiepreispauschale, wonach im Prinzip jeder Erwerbstätige 300 Euro steuerpflichtig erhalten soll. Ich kann nicht erwarten, dass Sie sich mit jedem Gesetz intensiv auseinandersetzen. Aber vielleicht hat Ihnen ja einer Ihrer Kollegen aus der SPD-Fraktion berichtet, wie die Anhörung im Finanzausschuss zu diesem Thema war und dass die Energiepreispauschale von fast allen Experten heftig kritisiert wurde, nicht nur hinsichtlich der praktischen Umsetzbarkeit, sondern auch wegen des Fakts, dass bestimmte Bevölkerungsgruppen vom Erhalt dieser Energiepreispauschale komplett ausgegrenzt wurden.”
“Deswegen wäre meine Frage: Gibt es denn schon konkrete Ergebnisse, die Sie uns und dem Volk vorstellen können? Das würde mich mal interessieren.”
“Vor diesem Hintergrund muss man ja wohl feststellen, dass Ihre Sanktionspolitik gegenüber Russland gescheitert ist. Sie wollten Putin schaden; aber Sie haben Ihrem eigenen Volk geschadet. Und dann muss man ja die Frage stellen, wie Sie das mit dem Eid, den Sie als Bundeskanzler geschworen haben, Ihre „Kraft dem Wohle des deutschen Volkes“ zu widmen, in Übereinstimmung bringen können. Sie haben auf die Frage der Kollegin von der SPD die Konzertierte Aktion angeführt, die gerade läuft. Sie sagen, Sie wollen sich dazu regelmäßig treffen. Herr Kanzler, haben Sie sich überhaupt schon mal draußen informiert, wie die Situation auf der Straße ist? Die Menschen haben kein Verständnis dafür, dass Sie sich alle vier Wochen mal treffen, um zu diskutieren. Kommen Sie bitte zur Frage. Die Menschen wollen eine konkrete Antwort.”
“Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, vielen Dank, dass Sie heute Zeit für diese Befragung der Bundesregierung gefunden haben – im Gegensatz zu Ihrem Finanzminister, der es ja vorgezogen hat, seine Hochzeit auf Sylt zu zelebrieren. Ich habe eine Frage zur Inflation; Sie haben es in Ihren einleitenden Worten erwähnt. Die Inflation ist das Problem, das die Menschen im Moment am meisten bewegt. Es ist ja nicht nur der Spritpreis; es sind ja auch die horrend steigenden Energiepreise, die Preise für Gas, die Preise für Lebensmittel. Viele wissen wirklich nicht mehr, wie sie ihre täglichen Kosten decken sollen. Man muss auch sagen: Am Ende des Jahres werden wir wahrscheinlich vor dem Problem stehen – das haben Sie und Herr Habeck schon mal angedeutet –, dass kein Gas mehr da ist, um die Leute mit Wärme zu versorgen.”
“Sie müssen jetzt bitte den Punkt setzen. Ja. – Gehen Sie mal zu den Bürgern, und hören Sie sich deren Probleme an! Dann würden Sie nämlich auch eine Politik machen, die die Bürger verstehen. Vielen Dank. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun Stefan Schmidt das Wort.”
“Aus Vereinfachungsgründen haben sie dem Steuergesetzgeber die Möglichkeit eingeräumt, den Zinssatz erst ab 2019 zu ändern. Aber je länger der Zeitraum zurückliegt, umso höher ist auch der Zinsnachteil. Das führt dazu, dass jemand, der in einem kleinen Betrieb 2015 eine Betriebsprüfung hatte, für sechs Jahre neben seinen Steuernachzahlungen Zinsen nachzahlen muss. Ob das korrekt ist, wage ich stark zu bezweifeln. Kollege Mordhorst, Sie haben einen richtigen Satz in Ihrer Rede gesagt. Sie haben nämlich gesagt, man hätte dieses Gesetz eigentlich noch viel früher auf den Weg bringen können. Genau das haben wir gemacht: Wir haben bereits 2018 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Zinssatz von 6 auf 3 Prozent reduzieren sollte. Sie haben ihn abgelehnt. Ich kann es mal kurz zusammenfassen: Kommen Sie einfach aus Ihrer Blase raus!”
“Vielleicht sollte mal jemand als Steuerbürger die Gelegenheit nutzen, die Politiker diesbezüglich anzuklagen. Das würde auch dazu führen, dass der Bundestag sich vielleicht etwas verkleinern würde. Nun könnte man vermuten, dass die Regierung, wenn sie schon durch das Bundesverfassungsgericht angemahnt wird, gleich Nägel mit Köpfen macht – aber weit gefehlt! Kollege Brehm hat es bereits ausgeführt: Es wird nur Stückwerk abgeliefert. Die Bedenken der Opposition und auch der Sachverständigen in der Anhörung werden einfach ignoriert. – Doch. – Waren Sie in der Anhörung? Ich war schon da. Auf einen Punkt möchte ich kurz eingehen. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Zinsen seit 2014 nicht verfassungsgemäß sind.”
“Dank der genialen Politik der EZB bekommen die Bürger seit gefühlt zehn Jahren keine Zinsen auf ihre Sparguthaben. Altersvorsorgeverträge werden von der Inflation aufgefressen. Trotzdem haben Sie den Bürgern bei Steuernachzahlungen unverändert 6 Prozent Zinsen abgeknöpft. Da hilft vielleicht auch ein Blick ins Gesetz – nicht ins Steuergesetzbuch, sondern ins Strafgesetzbuch. Dort finden Sie § 291. Er behandelt den Begriff des Zinswuchers. Von Zinswucher spricht man, wenn der vereinbarte Zinssatz mehr als doppelt so hoch ist wie der marktübliche. Die Regierung hat einen Gesetzentwurf mit einem Zinssatz von 1,8 Prozent vorgelegt, und sie hat seit 2014 6 Prozent erhoben. Das ist mehr als das Dreifache des üblichen Zinssatzes. Zinswucher ist auch ein Straftatbestand, der mit Geldstrafe und mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft wird.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Werte Gäste auf der Tribüne! Politiker verschiedener Parteien stellen sich oftmals die Frage, wieso die Wahlbeteiligung rückläufig ist. Dabei ist die Antwort eigentlich relativ einfach: Die Bürger haben einfach die Nase voll von der Politik, die in diesem Land gemacht wird. Sie haben das Vertrauen in die Politik und in die Regierung verloren. Wenn es noch eines Beweises bedurfte, dass diese Politik nicht nur an der Realität vorbeigeht, sondern auch gegen die Interessen der Bürger gerichtet ist, dann zeigt es gerade dieses Gesetz. Da musste erst das Bundesverfassungsgericht kommen und Ihnen erklären, dass ein Zinssatz von 6 Prozent nicht verfassungsgemäß ist. In welcher Welt leben Sie eigentlich?!”
“Herr Kollege Schrodi, wir beide sind uns ja schon richtig ans Herz gewachsen. Zunächst möchte ich vorausschicken, dass wir als AfD-Fraktion einräumen, dass die Maßnahmen, die hier vorgeschlagen werden, durchaus zielführend sind. Aber ich sage Ihnen mal eins: Kennen Sie die Geschichte mit dem Feuerwehrmann, der massenhaft Häuser anzündet und hinterher als Erster da ist, um zu löschen? Genau das ist es, was Sie hier machen. Sie haben über zwei Jahre ganzen Branchen ein Berufsverbot ausgesprochen. Sie haben den Einzelhandel, die Gastronomie und Hotels geschlossen, obwohl das nach dem ersten Lockdown nicht mehr notwendig war. Und jetzt stellen Sie sich hierhin und sagen: Wir retten diese Branchen. – Das ist doch unverschämt. Danke. Herr Kollege Schrodi, Sie können antworten, müssen aber nicht.”
“Die müssen nämlich jetzt auch schon Steuererklärungen abgeben; jedes Jahr werden es ungefähr hunderttausend mehr. Wir wollen alle Freibeträge und Pauschbeträge zum 1. Januar 2022 inflationsbedingt anpassen. Und die Energiepreispauschale muss so ausgestaltet werden, dass sie auch praktisch umsetzbar ist. Aus unserer Sicht wäre sie am besten umsetzbar, wenn sie steuerfrei ausgezahlt würde. Sie hätten die Möglichkeit, das ganz unkompliziert über die Steuer-Identnummer über die Rententräger an die steuerpflichtigen Rentner auszuzahlen. Kommen Sie bitte zum Schluss, Herr Abgeordneter. Dieser Gesetzentwurf entspricht nicht der Realität. Wir lehnen ihn deswegen ab. Vielen Dank. Es folgt für Bündnis 90/Die Grünen der Kollege Sascha Müller.”
“Das, denke ich mal, ist das, was die Bürger nicht verstehen können, dass, wenn es Einwände gegen ein Gesetz gibt und Fachleute sagen: „Das ist nicht umsetzbar, das ist auch nicht freundlich den Bürgern gegenüber“, das trotzdem eins zu eins umgesetzt wird. Das geht so nicht. Wir als AfD-Fraktion haben einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht. Er sieht unter anderem 40 Cent ab dem ersten Kilometer vor. Das gilt zum Beispiel auch für Arbeitnehmer, die nicht die Möglichkeit haben, für 100 Euro mit dem Hubschrauber zur Arbeit zu fliegen. Wir wollen den Grundfreibetrag auf 12 600 Euro erhöhen. Das würde nicht nur die kleinen und mittleren Einkommen – Ihre Klientel, Herr Schrodi – entlasten, sondern auch die Anzahl der steuerpflichtigen Rentner deutlich reduzieren.”
“– Das können Sie nachlesen, Herr Schrodi. Frau Hessel – Ihr Kollege Lindner ist heute nicht da –, mit der Energiepreispauschale grenzen Sie auch eine ganz große Bevölkerungsgruppe aus. Rentner werden überhaupt nicht bedacht. Das sind 21 Millionen Bürger, die keine Energiepreispauschale erhalten, und von diesen 21 Millionen zahlen schon jetzt rund 8 Millionen Steuern. Wieso bekommen die keine Energiepreispauschale? Nun könnte man ja erwarten, dass nach den Vorschlägen der Experten in der Anhörung dieser Gesetzentwurf überarbeitet und in geänderter Form wieder vorgestellt wird. Aber nichts dergleichen: Der Gesetzentwurf wird so, wie er eingebracht wurde, hier auch beschlossen.”
“Und – ich habe das in meiner Rede schon mal angeführt; ich will es Ihnen noch mal sagen – bei 3 000 Euro brutto und 30 Kilometern Entfernung sind das gerade mal 19 Euro im Jahr. Und da wollen Sie von Entlastung sprechen? Das ist doch lächerlich. Noch größere Kritik gab es an der Energiepreispauschale. Das haben Sie als große Erfindung der Koalition dargestellt. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hat auf vier Seiten dargestellt, dass Ihr Gesetzentwurf praktisch nicht umsetzbar ist. Der Deutsche Finanzgerichtstag – das ist nicht irgendjemand; das ist jemand, der zum Beispiel, wenn jemand klagt, zwischen Finanzamt und Steuerpflichtigem entscheidet; das sind Leute, die sich auskennen – empfiehlt angesichts der Kompliziertheit der Energiepreispauschale, diese steuerfrei direkt auszuzahlen.”
“Man kann ja nicht erwarten, dass im Finanzausschuss 42 Steuerexperten sitzen. Aber was man erwarten kann, ist zumindest, dass sich diejenigen bei Fachleuten kundig machen; und Fachleute gibt es ja. Es gibt das schöne Instrument der öffentlichen Anhörung. Und, Kollege Schrodi, da muss man schon eine ganz dicke rosarote Brille aufsetzen, um den Eindruck zu gewinnen, dass die Experten in der Anhörung der Meinung waren, Ihr Gesetzesvorschlag sei super. Richtig ist doch – ich denke mal, die CDU/CSU sieht das genauso –, dass fast alle Sachverständigen Zweifel geäußert haben, insbesondere an der Entfernungspauschale. Sie haben Zweifel geäußert, ob die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer gerecht ist. Sie haben Zweifel geäußert, ob die 3 Cent, die Sie ab dem 21. Kilometer gewähren, angesichts der derzeitigen Inflation ausreichend sind.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie Sie vielleicht wissen, arbeite ich ja schon seit 30 Jahren als Steuerberater. Da unterhält man sich auch öfter mal mit den Mandanten über Steuerpolitik. Oft wird man natürlich gefragt: Warum ist das alles so kompliziert in Deutschland? Da wird ja nicht nur die Höhe der Steuer bemängelt, sondern eben auch die Intransparenz und die Ungerechtigkeit, die viele empfinden. Ich bin jetzt sechs Monate im Bundestag, und ich denke, ich kann meinen Mandanten diese Frage inzwischen beantworten. Es liegt wahrscheinlich daran, dass einige hier schon mehr als zwölf Jahre im Bundestag sitzen und den Bezug zur Realität verloren haben. Es liegt vielleicht auch daran, dass in den Fachausschüssen nicht unbedingt Fachleute sitzen, was ja gar nicht despektierlich gemeint ist.”
“Dann liegt es an Ihnen und natürlich am Kollegen Lindner, das in der Praxis umzusetzen. Vielen Dank. Nächste Rednerin: für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Lisa Paus.”
“Mut wäre es, wenn Sie sagen würden: Die jetzige Steuergesetzgebung ist komplett reformbedürftig. Wir haben einen Unternehmensteuersatz von 31 Prozent in Deutschland, den höchsten in der ganzen Welt. Wir haben zudem die Tatsache, dass jemand mit 58 000 Euro Einkommen bereits den Spitzensteuersatz bezahlt, und das bleibt so bis 277 000 Euro. Das ist doch nicht gerecht. Das sind doch keine Spitzenverdiener. Das sind Ingenieure, das sind Lehrer, das sind gutverdienende Facharbeiter und kleine und mittlere Unternehmer, die 42 Prozent Steuersatz zahlen. Sie haben doch genügend Fachleute in Ihrer Fraktion, um dieses Problem anzugehen; aber Sie tun es nicht. Deswegen kann ich Ihnen schon jetzt versprechen: Wir als AfD-Fraktion werden noch in diesem Jahr einen umfassenden Gesetzentwurf zur Steuerentlastung vorlegen.”
“Ich weiß nicht, ob Sie das schon einmal durchgerechnet haben. Ich habe das für Sie getan: Bei 30 Kilometern Entfernung sind das 68 Euro Werbungskosten mehr im Jahr, und bei 30 Prozent Steuersatz sind das 21 Euro Steuererstattung. Gleichzeitig hat jemand mit 30 Kilometern Entfernung zum Arbeitsplatz – er fährt ja die doppelte Strecke – rund 1 000 Euro Mehrkosten durch Sprit. Also: 21 Euro Entlastung stehen 1 000 Euro Mehrbelastung gegenüber. Und das nennen Sie Steuerentlastung! Sehr geehrter Herr Minister Lindner, das ist kein Steuerentlastungsgesetz. Das ist ein Aprilscherz. Liebe Kollegen der CDU, ich habe mir auch Ihren Antrag angeschaut. Dort sind viele durchaus vernünftige Vorschläge enthalten; aber „Mut zu wesentlichen steuerlichen Hilfsmaßnahmen“ würde ich das nicht nennen.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! „Steuerentlastungsgesetz“, das klingt erst einmal super. Aber, sehr geehrter Herr Minister Lindner – ich schätze Sie durchaus als eloquentes und vergleichsweise intelligentes Mitglied des Kabinetts –, mit diesem Steuerentlastungsgesetz beleidigen Sie eigentlich nicht nur meine, sondern auch Ihre eigene Intelligenz. Nehmen wir die Pendlerpauschale – die Kollegen Güntzler und Brehm haben es schon angesprochen –: Warum gilt die Erhöhung eigentlich erst ab dem 21. Kilometer? Ich weiß nicht, wann Sie das letzte Mal tanken waren? Sie können es ja probieren, zur Tankstelle zu fahren und zu sagen: Ich will für die ersten 20 Liter weniger bezahlen als für den Rest. – Ich denke, das wird ein interessantes Gespräch werden. Und dann lächerliche 3 Cent ab dem 21. Kilometer!”
“Dezember eingereicht werden. Das ist auch eine Frist, die aus meiner Sicht nicht einzuhalten ist. Was auch dazukommt – darüber müssten wir hier im Hohen Hause auch noch mal sprechen –, ist, wie wir mit eventuellen Rückforderungen von Coronahilfen umgehen. Herr Kollege. Sie haben ja eben gesagt, das Coronaprogramm habe wunderbar funktioniert. Ich kann Ihnen aus der Praxis sagen: Es hat überhaupt nicht funktioniert. Die Richtlinien, die Sie erlassen haben, waren unterirdisch und für den Steuerpflichtigen nicht zu verstehen. Herr Kollege, Ihre Redezeit ist zu Ende. Einen Satz noch! – Deswegen kann es nicht sein, dass jetzt die Steuerpflichtigen noch mal bestraft werden, nur weil die Richtlinien nicht in Ordnung waren. Deshalb: Zustimmung zum Antrag der CDU/CSU. Vielen Dank.”
“Ich sage Ihnen aber auch eines: Ein großer Teil dieser 64 Milliarden Euro wäre überhaupt nicht notwendig gewesen, wenn Sie eine vernünftige Coronapolitik gemacht hätten; denn nach dem ersten Lockdown, den auch ich – und viele Kollegen sehen das ähnlich – vielleicht noch akzeptabel gefunden habe, waren der zweite und der dritte Lockdown so was von überflüssig und wirtschaftsschädlich. Das hat diese Generation langfristig gefährdet. Ein Teil dieser 64 Milliarden Euro wäre einfach nicht notwendig gewesen. Ich will noch mal auf ein weiteres Problem hinweisen – ich weiß nicht, ob Herr Brehm es schon angesprochen hat –: Wir müssen bis zum 31. Dezember auch noch alle Verwendungsnachweise für die Coronasoforthilfen und Coronaüberbrückungshilfen einreichen. Das heißt, rund 2 Millionen Verwendungsnachweise müssen bis zum 31.”
“Denn der Antwort auf eine Kleine Anfrage meinerseits konnte ich entnehmen: Es wurden 4,4 Millionen Anträge gestellt. Selbst wenn man berücksichtigt, dass davon rund 2 Millionen Anträge auf Coronasoforthilfe gestellt wurden, was die Unternehmer teilweise selbst getan haben, bleiben noch über 2 Millionen Anträge übrig, die die Steuerberater eigenverantwortlich erstellt haben. Es ist für den Finanzminister Lindner vielleicht von Interesse: Die Fördersumme, die da ausgeschüttet wurde, betrug 64 Milliarden Euro. 64 Milliarden Euro sind gezahlt worden. Das war notwendig, weil die Unternehmen sonst nicht überlebt hätten.”
“Januar 2022 – es ist schon einige Zeit her – hat sich Herr Kollege Schrodi dort in einer etwas flapsigen Art dazu geäußert, dass die Steuerberater ja froh sein könnten, dass sie jetzt vom Staat eine zusätzliche Aufgabe bekommen hätten, nämlich die Beantragung von Coronahilfen für ihre Mandanten. Lieber Kollege Schrodi, ich kann Ihnen versichern: Meine Kollegen haben auch schon vor Corona keine Langeweile gehabt. Wenn wir diese Anträge nicht mit hoher Energie und sehr viel Zeitaufwand gestellt hätten, dann würden heute wahrscheinlich die Hälfte der Hotels, die Hälfte der Gaststätten und die Hälfte der Friseursalons geschlossen sein, und Sie müssten sich Ihr Essen wahrscheinlich bei McDonald’s bestellen. Das ist doch die Realität! Ihnen scheint im Zusammenhang mit diesen Anträgen auch die Dimension nicht ganz bewusst zu sein.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich gebe zu: Das Thema ist angesichts der heutigen Tagesordnung vielleicht nicht ganz so brisant, wie manche das empfinden. Für die Betroffenen ist es aber schon interessant – nicht nur für die Steuerberater, sondern auch für die Unternehmen selbst, die durch die Fristverlängerung natürlich auch entlastet werden; denn mit der Abgabe der Steuererklärung sind natürlich auch Zahlungen verbunden, die sich durch Fristverlängerung zeitlich strecken lassen. Deswegen ist die Frist bis zum 31. August durchaus sinnvoll. Ich möchte aber auch ganz gerne mal auf den Finanzausschuss eingehen. Am 12.”