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DEUTSCHER BUNDESTAG · FORMER

Klaus Stöber

AfD · Germany

IN THEIR OWN WORDS

Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Viele Bürger zweifeln inzwischen an der Demokratie, manche schwelgen sogar in Ostalgie. Liebe Kollegen, das dürfen wir nicht zulassen. Die DDR war ein Unrechtsstaat; sie war ein Regime, eine Diktatur. Mein Vater war Einzelbauer.

PLENARPROTOKOLL 20/198 · 2024-11-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Und Herr Herbrand, Sie haben es ja angedeutet: Eigentlich wäre es viel schöner, wenn es mit Blick auf die kalte Progression einen Automatismus geben könnte. Gut, dass Sie sich daran erinnern: Das war mal Bestandteil Ihres Wahlprogramms. Das haben wir sozusagen von Ihnen abgeschrieben.

PLENARPROTOKOLL 20/195 · 2024-10-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Ich habe es Ihnen schon im Ausschuss erläutert: Wenn Sie einen Grundbesitzwert von 500 000 Euro haben, das Gutachten aber einen Wert von 370 000 Euro ausweist, dann findet gar keine Anpassung statt. Das heißt, dann werden trotzdem 500 000 Euro angesetzt, weil Sie die 40-Prozent-Grenze nicht erreichen.

PLENARPROTOKOLL 20/195 · 2024-10-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Wir haben heute den 18. Oktober und sprechen über das Jahressteuergesetz, aber nicht über das für 2025, sondern das für 2024. Das heißt, Ende des Jahres legen wir jetzt Gesetze fest, die für das ganze Jahr gelten sollen.

PLENARPROTOKOLL 20/195 · 2024-10-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Sie haben großzügigerweise jetzt ins Gesetz aufgenommen, dass man im Prinzip auch anhand eines Gutachtens nachweisen kann, dass der Wert des Grundbesitzes niedriger ist als das, was sich bei der Grundsteuerbewertung ergeben hat.

PLENARPROTOKOLL 20/195 · 2024-10-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Ich weiß nicht, ob Sie in der Lage sind, in einer Stunde 200 Seiten zu lesen; ich war es nicht. Das war eine Alibiveranstaltung. So kann man nicht mit der Opposition umgehen, Herr Herbrand. Ich will auch sagen: Es ist nicht alles schlecht an diesem Jahressteuergesetz.

PLENARPROTOKOLL 20/195 · 2024-10-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

The complete record

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  1. Wenn es um die Harmonisierung des Steuerrechts in Europa geht, dann fällt ja auf, dass wir in Deutschland mit unserer Gewerbesteuer vollkommen aus der Reihe fallen. Das heißt: Kein anderes Land hat so eine Steuer. Wir wollen zum Beispiel mit unserem Programm die Gewerbesteuer abschaffen und dafür die Kommunen mit einem höheren Anteil an der Einkommensteuer beteiligen. Das würde einerseits die Unternehmen deutlich entlasten, aber im Prinzip auch die Planungssicherheit der Kommunen wesentlich verbessern; denn gerade die Gewerbesteuer unterliegt sehr großen Schwankungen. Diese machen die Planungen in den Kommunen in Bezug auf die Gewerbesteuer sehr schwierig. Das wäre mit der Einkommensteuer wesentlich einfacher. Wäre das auch ein Ansatz für Sie und Ihre Regierung?

    PLENARPROTOKOLL 20/16 · 2022-02-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  2. Aber, ich denke mal, die 15 Prozent, die Sie gewählt haben, haben damit insbesondere die Hoffnung verbunden, dass Sie sowohl auf dem Gebiet der Einkommensteuer als auch auf dem Gebiet der Unternehmensteuer eine Reform herbeiführen, die darauf abzielt, die Steuersätze für die deutschen Unternehmen zu senken. Was haben Sie da geplant?

    PLENARPROTOKOLL 20/16 · 2022-02-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  3. Sehr geehrter Herr Minister, ich wollte Ihnen einfach mal sechs Zahlen nennen; denn das passt zu dem, was Sie gerade gesagt haben: 9, 10, 14, 19, 21 und 24. Das sind nicht die Lottozahlen, das sind die Unternehmensteuersätze in Europa von Ländern wie Ungarn, Großbritannien, Italien etc., also keine Exoten wie Luxemburg oder Liechtenstein. Wir liegen mit 31 Prozent da einsam an der Spitze. Der Durchschnittssteuersatz von 20 Prozent in Europa bzw. 23 Prozent weltweit liegt auch deutlich unter unserem Steuersatz. Sie haben vorhin gesagt, Sie haben keine 100 Prozent bekommen.

    PLENARPROTOKOLL 20/16 · 2022-02-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  4. Kommen Sie bitte zum Schluss, Herr Kollege. Der letzte Satz. Danke. – Aber es geht hier nicht um Migration oder Corona, es geht hier um unsere Landwirte. Deswegen bitte ich, dem Änderungsantrag aus Realitätsgründen zuzustimmen. Vielen Dank. Für die Fraktion Die Linke erhält das Wort der eben angesprochene Kollege Christian Görke.

    PLENARPROTOKOLL 20/3 · 2021-11-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  5. Vielleicht muss sogar externe Beratung herangezogen werden. Das alles in drei Minuten für 1 Euro pro Fall! Das ist schon sehr realitätsfremd. Deshalb haben wir einen Änderungsantrag eingebracht, der vorsieht, dass diese Änderung nicht zum 1. Januar 2022, sondern erst zum 1. Juli 2022 in Kraft treten soll. Das würde auch mit dem abweichenden Wirtschaftsjahr, welches die meisten Landwirte anwenden, konform gehen. Das würde gleichzeitig die Möglichkeit eröffnen – das war der zweite Kritikpunkt in der Anhörung am Montag –, dass die Berechnungsgrundlage des Durchschnittssatzes angepasst wird; denn es können nur die Unternehmen einbezogen werden, die unter 600 000 Euro Umsatz pro Jahr liegen. Das ist im Moment nicht der Fall. Meine Damen und Herren, ich weiß, bei Anträgen der AfD ist man meist skeptisch.

    PLENARPROTOKOLL 20/3 · 2021-11-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  6. Die mündliche Anhörung erfolgte am 15. November, und heute, am 18. November, soll der Gesetzentwurf bereits verabschiedet und am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Da das ein landwirtschaftliches Thema ist, könne man salopp sagen: Das Gesetz soll im Schweinsgalopp durch die Gremien gepeitscht werden. Wenn ich dann im Entwurf lese, dass die internen Kosten der Unternehmen bei der Umsetzung in 180 000 Fällen bei 170 000 Euro liegen sollen, muss ich schon lachen. Das kann nur jemand geschrieben haben, der von der Praxis keine Ahnung hat. Eine solche Gesetzesänderung löst natürlich einiges aus. Die Rechnungslegung muss geändert und die Buchführungsprogramme müssen angepasst werden, es müssen Verträge bezüglich der neuen Umsatzsteuer teilweise rückwirkend geprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

    PLENARPROTOKOLL 20/3 · 2021-11-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  7. Aber sie konzentriert sich zu unserem Leidwesen darauf, uns mit Bürokratie zu belasten und insbesondere den Landwirten das Leben schwer zu machen. Vielleicht sollte der eine oder andere mal den Eid verinnerlichen, den Kanzler, Minister oder wir als Bundestagsabgeordnete geleistet haben: zum „Wohle des deutschen Volkes … seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden“. Da steht nichts von Europa. Aber wir wollen heute nicht über Europa sprechen, sondern wir wollen uns über die Fakten unterhalten. Ich hatte schon in der letzten Woche in meiner Rede bemängelt, dass das Tempo, mit dem das Gesetz verabschiedet wird, unangemessen hoch ist; in der Sachverständigenanhörung am Montag war das das Hauptthema. Am 4. November wurden die Verbände angeschrieben. Am 5. November mussten sie schon eine Stellungnahme abgeben, also innerhalb von 24 Stunden.

    PLENARPROTOKOLL 20/3 · 2021-11-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  8. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich muss mich schon wundern über die Äußerungen, die bisher zu diesem Gesetzentwurf getroffen wurden. Wir können froh sein, dass die Landwirte zu dieser Tageszeit arbeiten müssen und das nicht hören müssen; sie würden sich sonst wahrscheinlich aus lauter Verzweiflung vor den Mähdrescher werfen. Wenn man hier sagt, man vertritt die Interessen der Landwirtschaft, und sie gleichzeitig mit 95 Millionen Euro neu belastet, passt das, glaube ich, nicht so ganz zusammen. Herr Kollege Görke, Sie hatten in der letzten Woche angemerkt, unsere Fraktion würde EU-Bashing betreiben. Das kann ich so natürlich nicht bestätigen. Ich denke, die EU hat genug Aufgaben, die sie eigentlich erfüllen könnte, zum Beispiel im Wirtschaftskampf mit Russland, den USA oder China.

    PLENARPROTOKOLL 20/3 · 2021-11-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  9. – Ebenfalls für seine erste Rede im Deutschen Bundestag erhält jetzt das Wort Christian Görke für die Fraktion Die Linke.

    PLENARPROTOKOLL 20/2 · 2021-11-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  10. Dieser Gesetzentwurf ist ein Paradebeispiel dafür, wie die EU in deutsches Recht eingreift – hier zulasten der deutschen Bauern; das muss man auch mal so deutlich sagen. Die EU hätte genügend Aufgabenfelder, um für eine Vereinheitlichung in Europa zu sorgen. Ich denke zum Beispiel an die Messung der Nitratwerte in Europa, an einheitliche Bedingungen für die Nutztierhaltung. Aber nein, da wird nichts unternommen, sondern es wird hier eine Regelung gefunden, mit der wieder mal deutsche Landwirte belastet werden. Deswegen sagen wir: Wir lehnen diese Regelung ab, auch wenn sie europarechtlich vorgegeben ist, weil diese Übergangsphase vom 4. Oktober bis zum 31. Dezember für die Landwirte ganz einfach nicht verkraftbar ist. Vielen Dank. Vielen Dank.

    PLENARPROTOKOLL 20/2 · 2021-11-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  11. Der Kollege Merz hat einmal die Apostrophierung gebraucht, man müsse die Steuererklärung auf einem Bierdeckel machen können. Sicherlich lässt sich die Steuererklärung eines Landwirtes nicht auf einen Bierdeckel transferieren. Aber die bisherige Regelung hat dazu beigetragen, dass die Bürokratie gerade für die Landwirte erheblich eingeschränkt wurde. Mit der Neuregelung wird diese Einschränkung etwas zurückgenommen. Auch das muss man einfach einmal so feststellen. Letztendlich müssen wir zusammenfassend feststellen, auch wenn das sicherlich hier im Hause nicht gern gehört wird, dass wieder einmal Europarecht vor deutsches Recht gestellt wird. Wir übernehmen jetzt praktisch die Vorgaben der EU, die uns aufgezwängt wurden, um unsere Landwirte hier in Deutschland wirtschaftlich zu schädigen; anders kann man das nicht nennen.

    PLENARPROTOKOLL 20/2 · 2021-11-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  12. Da muss er Entscheidungen treffen hinsichtlich seiner Investitionen, die er in den nächsten zwei Jahren plant, vor dem Hintergrund der Investitionen, die er in den letzten fünf Jahren vorgenommen hat. Wenn er nämlich zur Durchschnittbesteuerung optiert, hat er keinen Anspruch mehr auf Vorsteuererstattung für diese Wirtschaftsgüter. Ich denke, das ist gerade das Problem, das viele Landwirte haben, dass sie jetzt von heute auf morgen vor eine neue Situation gestellt werden. Letztendlich sollten wir parteiübergreifend hier im Bundestag dafür sorgen, dass wir das Steuerrecht für alle Bürger, für alle Unternehmen einfach und verständlich und planbar gestalten. Das ist gerade nicht der Fall, wenn wir eine solche Regelung von heute auf morgen den Landwirten einfach aufdrücken.

    PLENARPROTOKOLL 20/2 · 2021-11-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  13. Was ich neben den 95 Millionen Euro an Mehrausgaben für Steuern durch die Landwirte insbesondere bemängele – das ist auch schon angesprochen worden –, ist, dass diese Regelung erst am 4. Oktober 2021 den Verbänden vorgelegt wurde. Am 1. Januar 2022 soll diese schon in Kraft treten. Das heißt also, die Verbände hatten überhaupt nicht die Möglichkeit, ihre Landwirte zu informieren und über Gestaltungsvorschläge zu unterrichten. Dass da Beratungsbedarf vorhanden ist, das will ich Ihnen auch gerne erläutern – da sind wir jetzt in der Praxis –: Jeder Landwirt muss bis zum 10. Januar eines Jahres erklären, ob er zur Regelbesteuerung oder zur Durchschnittsbesteuerung optiert.

    PLENARPROTOKOLL 20/2 · 2021-11-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  14. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Vergleich zu den bisherigen Tagesordnungspunkten heute – Migration und Änderung des Infektionsschutzgesetzes – klingt dieses Thema erst einmal recht fade und scheint von wenig Brisanz zu sein. Aber ich muss sagen: Für die betroffenen Landwirte hat dieses Thema eine hohe Brisanz. Die Landwirte erhalten natürlich auch Subventionen aus der EU; aber ich denke, keine andere Branche hier in Deutschland ist vom Verordnungswahn der EU so geprägt wie unsere Landwirte. Die neue Regelung trägt dazu bei. Mit dieser Neuregelung wird das Optionsrecht der Landwirte zur Durchschnittsbesteuerung nochmals erheblich eingeschränkt. Es wurde ja schon erläutert, dass Anfang des Jahres die Umsatzgrenze auf 600 000 Euro reduziert wurde.

    PLENARPROTOKOLL 20/2 · 2021-11-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD