Silvia Breher
CDU/CSU · Germany
“Und wir haben uns als Bundesregierung vorgenommen und das klare Ziel gesetzt, dass wir eine praktikable Lösung für alle selbstständigen Frauen finden müssen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Erfahrungen und die Expertise von Frauen sind unverzichtbar.”
“Aber dass sie mir dieses Selbstverständnis im Leben, diese Selbstsicherheit im Leben, dass ich als Mädchen alles machen kann, hinterlassen hat, dafür bin ich ihr immer dankbar. Das klingt nach perfekter Gleichstellung in der Landwirtschaft. Zur Wahrheit gehört aber auch: Meine Oma hat den Hof geerbt, Opa war der Betriebsleiter.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frauen gehören in der Landwirtschaft ganz selbstverständlich dazu, egal ob als Betriebsleiterin, als Inhaberin, als mitarbeitendes Familienmitglied oder in der Verbandsarbeit.”
“Passend dazu haben wir vor Kurzem die Konferenz „Starke Frauen – starke Landwirtschaft“ bei uns im Ministerium abgehalten. Das war eine richtig gute Veranstaltung mit tollen Frauen, die gesagt haben, wo genau es in Sachen Gleichstellung in der Landwirtschaft noch hakt.”
“Wir wollen geschlechtsspezifische agrarstatistische Daten besser veröffentlichen und haben ein weiteres Forschungsvorhaben gestartet, wo es um die Vermögens-, aber eben auch um die Flächenverteilung und um den Gender Pay Gap in der Landwirtschaft geht. Und: Es gibt strukturelle Hürden, die wir beseitigen müssen.”
“Die Studie „Gender Mainstreaming im GAP-Strategieplan“ des Thünen-Instituts enthält genau die Anhaltspunkte, wie wir gezielt die Gleichstellung von Frauen fördern können. Einen entsprechenden Beschlussvorschlag zu diesen Studienempfehlungen haben wir bei der Herbst-AMK eingebracht.”
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“Für die AfD-Fraktion Hat Frau Abgeordnete Birgit Bessin das Wort.”
“Und wir haben uns als Bundesregierung vorgenommen und das klare Ziel gesetzt, dass wir eine praktikable Lösung für alle selbstständigen Frauen finden müssen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Erfahrungen und die Expertise von Frauen sind unverzichtbar. Das gilt in der Landwirtschaft, das gilt in der Gesellschaft, und das gilt ganz besonders auch in der Politik. Es muss unser gemeinsames Interesse sein, das gemeinsame Interesse von Männern und Frauen. Denn wir brauchen die besten Köpfe. Und auf den weiblichen Anteil an den besten Köpfen können wir einfach nicht verzichten. Wenn ich dann noch mal an unsere Konferenz bei uns im Ministerium zurückdenke: 101 Konferenzteilnehmer, darunter 13 Männer – mein Minister, unser Abteilungsleiter und der Moderator schon mitgezählt. Meine lieben Männer, das könnt ihr wirklich besser. Vielen Dank.”
“Wir wollen geschlechtsspezifische agrarstatistische Daten besser veröffentlichen und haben ein weiteres Forschungsvorhaben gestartet, wo es um die Vermögens-, aber eben auch um die Flächenverteilung und um den Gender Pay Gap in der Landwirtschaft geht. Und: Es gibt strukturelle Hürden, die wir beseitigen müssen. Wir haben in der letzten Legislatur nach dem Auseinanderbrechen der Ampel noch zwei wichtige Meilensteine gemeinsam geschafft; ich schaue da Josephine und Ulle an. Es geht um das Gewalthilfegesetz und auch den gestaffelten Mutterschutz. Es hat uns in der Situation auch niemand zugetraut, dass wir das gemeinsam schaffen. Okay, wir haben es uns zugetraut. Aber was offengeblieben ist, ist der Mutterschutz für Selbstständige.”
“Die Studie „Gender Mainstreaming im GAP-Strategieplan“ des Thünen-Instituts enthält genau die Anhaltspunkte, wie wir gezielt die Gleichstellung von Frauen fördern können. Einen entsprechenden Beschlussvorschlag zu diesen Studienempfehlungen haben wir bei der Herbst-AMK eingebracht. Denn unser Ziel ist ganz klar: Wir müssen bei den Steuerungs- und Entscheidungsgremien lokal, aber auch in den Ländern und beim Bund noch stärker auf die Beteiligung der Frauen achten. Wir haben gemeinsam mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank ein Pilotprojekt zum Farm-Inkubator auf den Weg gebracht. Das richtet sich insbesondere an weibliche Trainees. Dabei geht es noch mal um Mentoring, aber auch um Beratung zu Existenzgründung und zur Hofnachfolge.”
“Passend dazu haben wir vor Kurzem die Konferenz „Starke Frauen – starke Landwirtschaft“ bei uns im Ministerium abgehalten. Das war eine richtig gute Veranstaltung mit tollen Frauen, die gesagt haben, wo genau es in Sachen Gleichstellung in der Landwirtschaft noch hakt. Und auch die vielzitierte Studie „Frauen.Leben.Landwirtschaft.“ zeichnet uns ein klares Bild zur Arbeits- und Lebenssituation von Frauen. Sie hat deutlich gemacht, wo wir ansetzen müssen: bei der Altersvorsorge, bei der Absicherung, bei der Sichtbarkeit und auch bei der Vereinbarkeit. Wir haben kein Erkenntnisproblem. Wir müssen handeln. Und das können wir auch, zum Beispiel in der GAP. Wir begrüßen die explizite Verankerung von Maßnahmen zur Stärkung von Frauen in der GAP nach 2027.”
“Aber dass sie mir dieses Selbstverständnis im Leben, diese Selbstsicherheit im Leben, dass ich als Mädchen alles machen kann, hinterlassen hat, dafür bin ich ihr immer dankbar. Das klingt nach perfekter Gleichstellung in der Landwirtschaft. Zur Wahrheit gehört aber auch: Meine Oma hat den Hof geerbt, Opa war der Betriebsleiter. Mama hat den Hof geerbt, Papa war der Betriebsleiter. Bis heute haben wir in der Landwirtschaft nur 11 Prozent Frauen als Betriebsleiterinnen. Als ich diese Zahl vor ein paar Tagen mit einem Mann diskutiert habe, sagte er zu mir: Aber bei den jungen Frauen sind es doch schon 18 Prozent. Da habe ich gedacht: Welche Zahl ist eigentlich schlimmer? Deswegen ist es genau richtig und ein wichtiges Signal, dass die Vereinten Nationen dieses Jahr 2026 den Frauen in der Landwirtschaft widmen.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frauen gehören in der Landwirtschaft ganz selbstverständlich dazu, egal ob als Betriebsleiterin, als Inhaberin, als mitarbeitendes Familienmitglied oder in der Verbandsarbeit. Ich bin selber auf einem landwirtschaftlichen Betrieb aufgewachsen. Meine Oma hat als Einzige ihrer Familie den Zweiten Weltkrieg überlebt und gemeinsam mit Opa den Hof aufgebaut. Meine Mama hat den Betrieb geerbt und ihn gemeinsam mit Papa fortgeführt. Ich habe als Kind, als Mädchen gelernt, dass ich alles machen darf, alles machen kann, alles werden kann, wenn ich es will, egal ob in der Landwirtschaft, in der Schule oder überhaupt im Leben. Meine Mama ist am 8. Februar gestorben.”
“Wir brauchen endlich Regelungen zur Bekämpfung der digitalen Gewalt und eine Neuregelung des Sorge- und Umgangsrechts, um Nachtrennungsgewalt wirksam zu verhindern. Wir brauchen verpflichtende Antiaggressionstrainings, die elektronische Fußfessel und Strafverschärfungen. Unsere Kollegen der AG Recht haben bereits im Juli einen umfassenden Gesetzentwurf vorgelegt, um ein neues Mordmerkmal „unter Ausnutzung der körperlichen Überlegenheit“ oder kriminelle Vergehen mittels eines Messers oder einer Waffe als Verbrechen zu ahnden. SPD und Bündnis 90/ Die Grünen waren leider nicht bereit, dies mit uns zu erreichen. Dies muss in der nächsten Legislaturperiode unbedingt kommen. Für heute freue ich mich über das Gewalthilfegesetz.”
“Ich bin persönlich unendlich froh, erleichtert und stolz, dass uns das hier gemeinsam gelungen ist. Jetzt wird es sich zeigen, Frau Ministerin Paus, was Ihre Zusage – die Länder sind an Bord – wirklich wert ist und ob Sie Ihre Arbeit tatsächlich gemacht haben. Beim Gewalthilfegesetz geht es um den Schutz und die Beratung von gewaltbetroffenen Frauen. Wenn wir die zunehmende Gewalt gegen Frauen in unserer Gesellschaft wirksam bekämpfen wollen, braucht es aber mehr. Deshalb haben wir einen umfassenden Antrag vorgelegt, den wir hier im Plenum bereits diskutiert haben. Für uns als Union ist klar: Wir brauchen einen ganzheitlichen Ansatz von der Präventionsarbeit bis zu den Strafverschärfungen.”
“Lebensjahr auf Schutz und fachliche Beratung kommt, und es kommt die Regelfinanzierung für die Frauenhausplätze – endlich! Das ist ein Meilenstein für den Schutz von Frauen vor Gewalt, für den so viele so lange gekämpft haben. Vielen Dank für euer Engagement! Es ist alles andere als selbstverständlich, dass wir dieses Gesetz in dieser Zeit als Opposition möglich machen. Mit 2,6 Milliarden Euro ist es erheblich haushaltsrelevant, und entgegen der in diesen Tagen so hoch gehaltenen Absprache hat die Bundesregierung diesen Gesetzentwurf nicht mit uns besprochen, ehe sie ihn eingebracht hat. Deshalb möchte ich an dieser Stelle unserem Haushälter Christian Haase danken und vor allem unserem Fraktionsvorsitzenden Friedrich Merz. Wir stimmen zu, weil er dieses Gesetz unbedingt wollte.”
“Ich habe Ihnen damals gesagt: Wenn Sie, Frau Ministerin, endlich bereit sind, transparent zu arbeiten, dann versuchen wir, dann versuche ich alles, damit das Gesetz kommt. Noch am vergangenen Donnerstag, als der Deutsche Frauenrat und UN Women Deutschland uns im Konrad-Adenauer-Haus über 100 000 Unterschriften übergeben haben, habe ich Ihnen versichert: Wir versuchen es wirklich. Ich danke auch Ulle Schauws und Ariane Fäscher sowie den anderen Kolleginnen und Kollegen von SPD und Bündnis 90/ Die Grünen, dass sie von der Totalverweigerung des Bundesfamilienministeriums und der Bundesfamilienministerin zu all unseren Punkten abgerückt sind. Mittwochmorgen – vorgestern um 8.55 Uhr – stand unsere Einigung. Der Rechtsanspruch für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder bis zum 18.”
“Bereits seit dem Ende der letzten Legislaturperiode liegen uns die Ergebnisse des Runden Tisches „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ vor, in dem Bund, Länder und Kommunen gemeinsam den klaren Auftrag an die Bundesregierung formulieren, eine bundesgesetzliche Regelung zur Finanzierung der Frauenhäuser zu schaffen. Die Ampel hat es in den letzten drei Jahren nicht fertiggebracht, einen Gesetzentwurf vorzulegen. Gemeinsam haben Sie nicht die Kraft und den Willen gehabt, trotz der dringenden Notwendigkeit, für dieses Vorhaben die notwendigen finanziellen Mittel bereitzustellen. Am 6. Dezember 2024, nach dem Bruch der Ampel, kam dann kurzfristig doch die erste Lesung hier im Plenum.”
“Wir kennen auch viele andere Stellungnahmen nicht. Einige kriegen wir – die großen –, die meisten aber nicht. Ich möchte Ihnen einfach sagen: Wenn Sie das wirklich wollen würden, dann wäre Transparenz angezeigt gewesen. Dann wäre es an der Zeit, die Karten auf den Tisch zu legen, Ihre Hausaufgaben zu machen, die Länder ins Boot zu holen und uns nicht den Schwarzen Peter zuzuschieben. Wenn dieses Gesetz nicht zustande kommt, dann liegt das ausschließlich an Ihnen. Als Nächste hat das Wort für die SPD-Fraktion Ariane Fäscher.”
“Aber wenn Sie doch alle einer Meinung sind, warum haben Sie diesen Gesetzentwurf dann nicht vor einem Jahr vorgelegt? Das wäre richtig gewesen. Dann hätten wir ein geregeltes Verfahren mit einer ordentlichen Anhörung gehabt. Wir hätten ein umfassendes Konzept umsetzen können. Und vor allen Dingen hätte es die Möglichkeit gegeben, eine Einigung mit den Ländern zu erzielen. Frau Ministerin Paus, Sie fordern uns in jedem Interview – so auch jetzt wieder – auf, dem Gesetzentwurf doch einfach zuzustimmen. Zunächst einmal ist es Ihre Aufgabe, Ihre Hausaufgaben zu machen und die Länder ins Boot zu holen. Die Länder haben Sie nämlich nicht an Ihrer Seite. Es reicht eben nicht, Frau Ministerin, zu sagen – so wie gestern –: „Die saßen doch zwei Jahre mit am Tisch.“ Das ist keine Einigung. Der Inhalt des Gesetzentwurfes reicht uns nicht.”
“Daran hat die Ministerin offensichtlich selber nicht geglaubt; denn als die Ampel gescheitert ist, hat sie das Gesetzgebungsverfahren gerade nicht gestartet. Sie hat den Gesetzentwurf den Ländern und Kommunen sowie den Beteiligten des runden Tisches zur Kenntnisnahme übersandt mit den Worten: „Wird leider nichts mehr in dieser Legislatur“. Dann, zwei Wochen später – zwei Wochen Zeit verschenkt! –, findet doch die Anhörung der Verbände und Länder statt, Frist: keine 48 Stunden. Sie können sich denken, was in den Stellungnahmen steht – einige kenne ich –: Es tut uns leid, aber eine vertiefte Stellungnahme ist in der kurzen Zeit nicht möglich. Und jetzt sind sich plötzlich alle einig. Ich finde es ja super, dass Sie bestimmte Sätze aus unserem Antrag zum Teil kopiert haben. Ich bin komplett Ihrer Meinung; es ist unser Antrag.”
“Sie haben keine Investitions- und Präventionsmaßnahmen auf den Weg gebracht. Sie haben nicht einmal den Versuch unternommen, Neuregelungen des Umgangs- und Sorgerechts in gewaltbetroffenen Partnerschaften auf den Weg zu bringen. Als das Investitionsprogramm leerlief Anfang letzten Jahres, gab es nicht einmal den Versuch, mehr Geld zur Verfügung zu stellen. Zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung gab es eine Bundesratsinitiative aus Hessen im Sommer dieses Jahres; auf Antrag der Grünen ist dieses Verfahren im Bundesrat gestoppt worden. Es ist erst jetzt im Rechtsausschuss durchgegangen. Wir haben jetzt ein Gesamtkonzept zum Schutz von Frauen vorgelegt, nachdem in den letzten drei Jahren einfach nichts passiert ist. Zurück zum vorliegenden Gewalthilfegesetz.”
“Es ist, Frau Ministerin, nicht Ihre Förderung, wie Sie das so oft gesagt haben, sondern sie stammt aus den Jahren 2020 bis 2024. Ihre Entscheidung war es, nicht mehr Mittel zur Verfügung zu stellen; denn es gibt einen Aufnahmestopp schon seit Anfang des vergangenen Jahres. Der Auftrag des runden Tisches, eine Gesamtfinanzierung von Bund, Ländern und Kommunen auf den Weg zu bringen, besteht auch schon seit 2021. Frau Ministerin, in diesem Haus – wir haben es gerade auch gehört – gibt es viele Kolleginnen und Kollegen, denen dieses Thema ein echtes Herzensanliegen ist, mich eingeschlossen. Aber Sie haben dieses Thema leider erst mit dem Ampel-Aus für sich entdeckt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das gehört zur Wahrheit dazu – da können Sie ruhig schreien –: Ihre Bilanz aus drei Jahren ist null, einfach nur null.”
“Guten Morgen, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin Paus, wir haben in den vergangenen zwei Wochen diese Zahlen so oft gehört. Es gab betroffene Worte und betroffene Gesichter. Mit Respekt vor den betroffenen Frauen möchte ich einmal über die politische Verantwortung auch in diesem Haus sprechen. Ich habe die Reden und die vielen Pressestatements der Ministerin in den vergangenen Tagen und Wochen sehr genau verfolgt. Den runden Tisch, von dem Sie immer gesprochen haben, haben wir in der letzten Legislatur eingesetzt, und wir haben nicht nichts getan. An die Hinweise der letzten Legislatur kann ich mich sehr gut erinnern, was alles angeblich nicht passiert ist. Wir haben ein Investitionsprogramm auf den Weg gebracht.”
“Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin Paus, wenn Sie doch wissen, dass die FDP die Familienstartzeit aufgrund der Belastungen für die Unternehmen nicht mitgehen wird, bleiben Sie dann trotzdem dabei, dass Sie das Thema Mutterschutz nur einmal aufmachen wollen, also die Familienstartzeit verknüpfen wollen mit zum Beispiel dem gestaffelten Mutterschutz oder auch dem Mutterschutz für Selbstständige? Und wenn Sie es nicht mehr verknüpfen wollen, wann können wir denn damit rechnen, dass Sie einen Gesetzentwurf zum gestaffelten Mutterschutz vorlegen werden, der ja offensichtlich nach den Worten und nach vielen Terminen fraktionsübergreifend Konsens ist?”
“Vielen Dank. – Frau Ministerin, diese Antwort ist leider nicht ganz korrekt; denn ich habe Sie nach Ihrer Antwort auf meine schriftliche Frage gefragt. Sie hatten mir dort geantwortet, dass Sie die Mittel im Haushaltsplan bereitstellen werden, also dass Sie die Mittel in Ihrem Etat bereitstellen werden, sobald das Gesetz in Kraft getreten ist. Ihr Etatentwurf liegt vor. Er lag auch zum Zeitpunkt der Antwort schon vor. Wo sind diese Mittel in Ihrem Etat, und können Sie sicherstellen, dass Sie die Mittel, wenn Sie sie nicht zusätzlich bekommen – davon sind wir ja schon zu dem Zeitpunkt ausgegangen –, nicht in einem anderen Bereich, zum Beispiel im KJP, abziehen werden?”
“Wenn Sie es hinbekommen: Wo stellen Sie dann sicher, dass diese Mittel im Haushalt da sind?”
“Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Frage geht an Frau Ministerin Paus. Im Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen, dem UBSKM-Gesetz, sind 2,5 Millionen Euro jährlich für ein Beratungssystem zur Unterstützung der individuellen Aufarbeitung ab dem kommenden Jahr angekündigt. Auf meine schriftliche Frage, wo konkret diese Mittel eingestellt sind, haben Sie geantwortet, dass Sie das machen werden, sobald das Gesetz in Kraft tritt. Meine Frage lautet daher jetzt, da wir die Haushaltsberatungen in der kommenden Woche – vielleicht – abschließen und diese Mittel bislang nicht eingestellt sind: Tritt das UBSKM-Gesetz tatsächlich im kommenden Jahr auch mit diesen haushaltswirksamen Maßnahmen in Kraft, oder wird das ein Jahr später erfolgen?”
“Das bedeutet im Endeffekt weniger Leistung, eine Mittelkürzung, eine Leistungskürzung, weniger Präsenz in der Fläche, weniger Hilfe für Familien, und das bei unstrittig – da sind wir uns alle einig – gestiegenem Bedarf. Wenn es aber doch alle gleich sehen, dann darf es eben nicht darum gehen, jedes Jahr im Parlament um 5 Millionen Euro mehr zu feilschen. Dann geht es darum, die gesetzliche Grundlage neu aufzusetzen und im KKG einen höheren Mittelansatz festzuschreiben, damit Verlässlichkeit für die Finanzierung der Frühen Hilfen besteht. Jetzt ist noch die Gelegenheit, das für den kommenden Haushalt auf den Weg zu bringen. Wenn Sie diesen Weg gehen, haben Sie uns auf Ihrer Seite. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Breher. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Ulrike Bahr, SPD-Fraktion.”
“In der Stellungnahme zu diesem Gesetzentwurf des Bundesrates schreibt die Bundesregierung: „Die Bundesregierung begrüßt das Anliegen der Länder, den präventiven Kinderschutz in Deutschland zu stärken.“ Und: „Im Koalitionsvertrag … ist vorgesehen, die Mittel der Bundesstiftung Frühe Hilfen zu dynamisieren.“ Damit ist auch die im dritten Grund angeführte Notwendigkeit der Mittelerhöhung gegeben. 51 Millionen Euro sind gesetzlich vorgesehen. Aber das reicht einfach nicht mehr, selbst dann nicht, wenn Sie die Mittel jetzt wieder auf 56 Millionen Euro heraufsetzen. Beim Vergleich mit dem Stand von vor zehn Jahren, 2014, sind doch 56 Millionen Euro bei den gestiegenen Bedarfen nicht mehr das, was sie einmal waren.”
“Liegt der Bundesrat mit diesen Annahmen richtig? Ja, na klar. Bei der Zahl der Kinder ist die Begründung nachvollziehbar. Bei den Bedarfen sind wir uns total einig; die Kollegin Loop hat es gerade gesagt. Wir haben es auch in unserem Antrag „Prävention stärken – Kinder mit psychisch oder suchtkranken Eltern unterstützen“ gemeinsam mit den Ampelparteien dargelegt. Genauso sieht es aber auch die Bundesfamilienministerin, die es in einem Abschlussbericht der interministeriellen Arbeitsgruppe dargelegt hat. Auch sie erklärt: Die gestiegenen Bedarfe und die gesamtgesellschaftliche Verantwortung liegen vor. – Sie sagt: Die Vorschläge dieser IMA sollen gemeinsam umgesetzt werden. – Und was schlägt die IMA vor? Eine Dynamisierung der Mittel und eine Erhöhung der Mittel für die Frühen Hilfen.”
“Für die Jahre danach, 2023 und 2024, und auch für den kommenden Haushalt hat das Bundesfamilienministerium aber wieder nur die gesetzlich verankerten 51 Millionen Euro vorgeschlagen. Dank der Haushälter sind zumindest 5 Millionen Euro dazugekommen. Ich hoffe, dass wenigstens das Geld auch für das folgende Jahr zur Verfügung steht. Aber darum geht es eigentlich gar nicht. In der Begründung des Gesetzentwurfs steht: Es geht um die gesetzliche Anhebung der Regelfinanzierung und um eine Dynamisierung. Der Bundesrat führt dafür drei Gründe an: Erstens: Die Anzahl der Kinder unter drei Jahren ist gestiegen. Zweitens: die Häufung. Wir haben einfach viel mehr Familien mit psychosozialen, mit psychischen Belastungen. Das führt zu einem höheren Bedarf. Drittens: Anstieg der Personal- und Sachkosten durch Tariferhöhungen und durch die Inflation.”
“Die Fachkräfte beraten und begleiten die Eltern, um sie zu stärken, gute Eltern zu werden, um Beziehungsarbeit möglich zu machen, Versorgungskompetenzen zu stärken. Das richtet sich an werdende Eltern, Familien mit psychosozialen Belastungen, Eltern mit psychischen Erkrankungen, einfach an Familien in besonders belastenden Situationen, und zwar flächendeckend im ganzen Land. Nach diesem Gesetz, dem KKG – es geht hier um die gesetzliche Grundlage –, ist die Finanzierung des ganzen Netzwerkes der Frühen Hilfen mit jährlich 51 Millionen Euro abgesichert. Aber die Bedarfe steigen. Das wissen wir, und das sehen wir. Deswegen sind in der Coronaphase aus dem Paket „Aufholen nach Corona“ in den Jahren 2021 und 2022 insgesamt 50 Millionen Euro zusätzliches Geld in die Bundesstiftung Frühe Hilfen geflossen – allein in diesen beiden Jahren!”
“Guten Abend, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht um einen Gesetzentwurf des Bundesrates, übrigens schon aus dem Jahr 2022. Das zu ändernde Gesetz heißt etwas sperrig „Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz“, KKG genannt. Es geht um die Frühen Hilfen und um deren Finanzierung, wie wir gerade schon gehört haben. Frühe Hilfen: Das sind die niedrigschwelligen, die freiwilligen Angebote schon für werdende Eltern und für junge Familien mit Kindern bis zum Alter von drei Jahren in besonders belastenden Situationen. Das Ziel ist, ein gesundes, ein gutes Aufwachsen der Kinder zu fördern und dies jungen Familien möglich zu machen und auch schon werdende Familien möglichst frühzeitig an Hilfsangebote und Unterstützungsangebote heranzuführen.”
“Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin Paus, 10,9 Millionen Kinder leben in Deutschland, und Sie stigmatisieren mehr als die Hälfte von ihnen, nämlich genau 5,6 Millionen, als armutsgefährdet, wenn auf Ihrer Internetseite und auch auf der Internetseite der Bundesregierung steht: „Bis zu 5,6 Millionen armutsbedrohte Kinder und ihre Familien sollen damit erreicht werden.“ Mich würde zunächst mal interessieren: Wie kommen Sie auf diese Zahl von 5,6 Millionen Kindern?”
“Vielen Dank für Ihren Einwurf. – Ich habe während meiner Rede Ihrem Wunsch nach einer Zwischenfrage nicht entsprochen, weil Sie schon so früh aufgezeigt haben und die Intervention erst so spät kam. Das können wir gerne jetzt machen. Die Bildung und insbesondere die frühkindliche Bildung wird in vielen Ländern anders angegangen. In Berlin liegt die Zuständigkeit sogar in einem Haus, bei unserer Kollegin Katharina Günther-Wünsch. Genau das muss das Ziel sein, und darauf habe ich in meiner Rede abgezielt. Wir müssen zu einer übergreifenden Zusammenarbeit zwischen Schul- und Familienministerium kommen. Es reicht nicht, bei der Grundschule anzufangen und zu behaupten, das seien die Grundlagen der Bildungspolitik. Die Grundlagen für die Chancen der Kinder müssen viel früher gelegt werden.”
“Hier fehlt es nicht an den Erkenntnissen, sondern schlicht an dem Willen der Bundesregierung, das Silodenken zu überwinden und über die Ressorts hinweg zusammenzuarbeiten, für echte Startchancen und Bildungsgerechtigkeit. Danke. Bevor ich die nächste Rednerin aufrufe, hat das Wort zu einer Kurzintervention die Kollegin Ria Schröder.”
“Das Investitionsprogramm für die Schaffung von neuen Kitaplätzen, das Sie versprochen und das so dringend nötig wäre, wird es nicht geben. Und wie es mit dem KiTa-Qualitätsgesetz ab 2025 weitergeht, ist noch völlig fraglich. Eine erfolgreiche Bildungspolitik wird zukünftig über die Ressorts und über die Rechtskreise hinweg denken müssen. Das Bildungsministerium muss also mit dem Familienministerium zusammenarbeiten. Aber es braucht auch eine neue Kultur der Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Erziehungshilfe, zwischen Kita und Schule. Auf Länderebene ist das im Übrigen längst erkannt; denn die Kultusminister arbeiten mit ihren Kolleginnen und Kollegen, die die Zuständigkeit im Bereich der frühkindlichen Bildung haben, bei regelmäßigen Treffen nach vorgegebenen Strukturen eng zusammen.”
“Das sehen wir auch im vorliegenden Antrag und im Bundesfamilienministerium, für das die frühkindliche Bildung ein absoluter Leichtpunkt ist. Ministerin Paus ist in dieser Debatte noch nicht einmal anwesend. Das erfolgreiche Bundesprogramm der Sprach-Kitas zum Beispiel ist beendet worden und wird nicht in allen Ländern fortgesetzt. Das ist übrigens ein Beispiel, wo eine Zusammenarbeit sinnvoll gewesen wäre. Frau Bildungsministerin Stark-Watzinger, da Sie anwesend sind: Ein lautes Veto von Ihnen hätte an dieser Stelle folgen müssen. Frau Breher, Entschuldigung, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung der Kollegin Ria Schröder? Ich denke, das erledigt sich durch die Rede. Die Fachkräfteoffensive für die Erzieherinnen und Erzieher ist eingestellt. Die Bundesprogramme „ProKindertagespflege“ und „Kita-Einstieg“ sind gestrichen.”
“Wer es aber ernst meint mit mehr Bildungsgerechtigkeit, der muss Bildung und Erziehung ganzheitlich denken, von Beginn an und nicht erst ab der Grundschule. Wir brauchen starke frühe Hilfen für Familien von Beginn an. Dazu gehört auch, den Eltern, insbesondere den Müttern, Sprachkompetenzen zu vermitteln. Ein Schwerpunkt muss die frühkindliche Bildung sein mit guten und verlässlichen Kitas, wo bewusst Vorläuferkompetenzen vermittelt werden können. Für echte Startchancen braucht es aber auch eine frühe Sprachdiagnostik mit anschließender gezielter und verpflichtender Sprachförderung spätestens ein Jahr vor Schuleintritt. Ein Startchancen-Programm aber, das die frühkindliche Bildung und insbesondere die Sprachkompetenz nicht in den Blick nimmt, ist von Beginn an Makulatur.”
“Guten Morgen, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Gute Startchancen für mehr Bildungsgerechtigkeit“, so lautet Ihr Antrag heute. So weit richtig beschreiben Sie, dass Bildungschancen in Deutschland ungleich verteilt sind. Der entscheidende, aber – das nehme ich mal vorweg – falsche Satz steht auf Seite 2, und der ist heute leider schon mehrfach gefallen. Ich zitiere den mal. Da steht nämlich: Wir legen „einen besonderen Fokus auf Grundschulen, denn hier wird der Grundstein für den späteren Bildungserfolg gelegt.“ Genau das ist schlicht falsch. Wenn Sie ein Haus bauen, dann können Sie nicht mit den Mauern anfangen, sondern dann kommt zuerst das Fundament. Auf den sechs Seiten Ihres Antrags finde ich nicht ein einziges Mal den Ausdruck „frühkindliche Bildung“.”
“Erhöhen Sie ihre Anzahl! Stärken Sie die Hilfsangebote für die Schwangeren in diesen schwierigen Zeiten! Kündigen Sie vor allem den gesellschaftlichen Konsens zum Schwangerschaftsabbruch nicht wieder auf! Denn der Wegfall des Gesetzes zur Beratungspflicht würde die Rechtsgrundlage im Kampf gegen die Gehsteigbelästigungen, die Sie nun verhindern wollen, entziehen. Dieses Gesetz torpedieren Sie mit Ihren eigenen Vorhaben. Frau Kollegin. Sie selber sprechen von wenigen Einzelfällen. Ich möchte Sie bitten, – Sie kommen zum Ende, bitte. – die politische Verantwortung wahrzunehmen und dafür zu sorgen, dass diese Einzelfälle Einzelfälle bleiben. Das Wort hat Josephine Ortleb für die SPD-Fraktion.”
“Die ungestörte Durchführung von Beratungsgesprächen ist schon heute sicherzustellen; dafür braucht es dieses Gesetz nicht. Sie erwecken hier die Erwartung, dass Sie einen noch viel weiter gehenden Schutz für die Betroffenen erreichen können. Sosehr ich mir auch wünsche, dass solche Ereignisse vor Ort nicht stattfinden, muss ich Ihnen sagen: Das können Sie weder verbieten noch unterbinden, und das wird auch dieses Gesetz nicht schaffen. Gerade mit den im Gesetz aufgeführten Tatbestandsmerkmalen werden Sie die oft so subtilen Belästigungen vor Ort nicht verhindern können. Dafür sind diese Merkmale nicht ausreichend. Sie sprechen von einer Zunahme bei den Protestaktionen. Wenn Ihnen der gesellschaftliche Frieden bei diesem hochsensiblen Thema irgendetwas wert wäre, dann gäbe es andere Wege. Stärken Sie die Beratungsstellen!”
“Wenn Sie aber zunehmende Protestaktionen als Grundlage für diese Rechtsänderung sehen, dann hätte ich zumindest erwartet, dass Sie die Fälle offenlegen, bevor wir ein Bundesgesetz ändern. Sie aber erwecken hier den Anschein, als befänden wir uns in einem rechtsfreien Raum. Das Gegenteil ist der Fall. Wir haben auf der einen Seite die Versammlungs-, Meinungs- und auch die Religionsfreiheit und auf der anderen Seite das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Gerade bei den Versammlungen, um die es oft geht, ist in den aktuellen Verwaltungsgerichtsentscheidungen geklärt worden, unter welchen Bedingungen – passgenau für die jeweilige Situation vor Ort – sie eingeschränkt werden können. Frau Ministerin, den Zugang verwehren bzw. den Zugang behindern, all das nennt man „Nötigung“, und das ist auch heute schon strafbar.”
“Natürlich müssen sie Zugang zu den Beratungsstellen und am Ende auch zu den Arztpraxen haben, auch ungehinderten Zugang – bis dahin volle Zustimmung. Die Frage ist aber – genau das ist ja hier Kern der Debatte –, ob Sie das, was Sie gerade beschrieben haben, mit dem Gesetz tatsächlich verhindern können, ob eine solche Änderung also notwendig ist. Mein Kollege Hubert Hüppe hat die Bundesregierung gefragt, wie viele Fälle seit 2021 bekannt seien. Ihre Antwort: Die Ergebnisse der initiierten Länderabfrage stützen den Handlungsbedarf, können aber weder quantifiziert noch aufgeschlüsselt werden. Frau Ministerin, Sie selber haben im ZDF-Interview von wenigen Einzelfällen gesprochen.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in erster Lesung die Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes. Damit erfüllen Sie ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag: „Gehsteigbelästigungen von Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegnern setzen wir wirksame gesetzliche Maßnahmen entgegen.“ So haben Sie gerade auch den Gesetzentwurf eingeführt, Frau Ministerin, und angekündigt, Schwangere, denen der Zugang erschwert oder verwehrt wird, zu schützen, das Versperren des Weges und Anfeindungen zu verhindern, Frauen wirksam zu schützen. Frauen, die sich mit dem Gedanken einer Abtreibung befassen, stehen vor einer unfassbar schweren, oft lebensverändernden Entscheidung und sind in einer absoluten Ausnahmesituation, die emotional, aber auch psychisch oft hoch belastend ist.”
“Eine Verstärkung der Aufklärung ist nicht geplant. Und so geht es in Ihrer Antwort endlos weiter: Es liegen keine Erkenntnisse vor. Die Zuständigkeit liegt bei den Ländern. Daten liegen nicht vor. Jetzt wollen Sie, passend zur öffentlichen Diskussion, passend zu dieser Debatte heute, einen Gesetzesentwurf vorlegen. Ich hoffe jedenfalls sehr, dass dieser Gesetzentwurf gut durchdacht sein wird und vor allen Dingen den Anforderungen zum Schutz der Opfer von Kinderehen wirklich gerecht wird. In dieser Debatte unterstützen wir Sie gerne. Vielen Dank. Für Bündnis 90/Die Grünen ist die letzte Rednerin in der Debatte jetzt Dr. Franziska Krumwiede-Steiner.”
“Und seit heute, eigentlich seit gestern, sollten wir annehmen, dass Sie sich geeinigt hätten. Wenn ich Ihren Reden jetzt zuhöre, muss ich sagen: Über Inhalte wissen wir nichts, und außerdem sind sie widersprüchlich. Die Kollegin Dilcher hat gesagt: Da müssen wir uns was einfallen lassen. – Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist 14 Monate her, in drei Monaten läuft die Frist ab. Den Opfern von Kinderehen läuft die Zeit davon, und Sie haben diese Zeit einfach nicht genutzt. Aus der Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage geht was hervor? Die Fälle unwirksamer Minderjährigenehen erscheinen in keiner Statistik. Die Dunkelziffer nicht gemeldeter Eheschließungen ist nicht bekannt; Sie haben keine Erkenntnisse. Schutz von Minderjährigen vor informellen Eheschließungen: Die Daten werden nicht erhoben.”
“Aber angesichts der Tatsache, dass Sie noch über den Weg zur Neuregelung und über Details sprechen, ist es absolut nicht nachvollziehbar – aus meiner Sicht ist das, ehrlich gesagt, überhaupt nicht zu verstehen –, dass sich die selbsternannte Bundesgesellschaftsministerin Lisa Paus bislang an keiner Stelle mit keinem einzigen Wort zum Schutz der Minderjährigen und zum Schutz der Opfer von Kinderehen geäußert hat. Frauenrechte, Gleichstellung, der Schutz der Minderjährigen – all das liegt im Verantwortungsbereich der Bundesfamilienministerin, der Bundesfrauenministerin. Sie wäre an dieser Stelle gefordert. Kinderehen sind in Deutschland verboten, und das hat das Bundesverfassungsgericht dem Grunde nach auch bestätigt. Kinderehen müssen nach unserer festen Überzeugung auch zukünftig verboten bleiben.”
“Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor sechs Tagen haben wir hier im Plenum zum Weltfrauentag über Gleichberechtigung und über Frauenrechte gesprochen. Nun geht es um Kinderrechte. Kinderehen sind das Gegenteil von dem, was wir erreichen wollen. Kinderehen haben rein gar nichts mit Romantik zu tun. Sie werden auch nicht freiwillig geschlossen, sondern die Mädchen stehen unter unglaublichem Druck aufgrund der Erwartungen und Vorstellungen ihrer Familien. Kinderehen nehmen Kindern, jungen Mädchen, jede Chance auf ein selbstbestimmtes Leben. Der Schutz der Minderjährigen, der Schutz dieser Kinder, müsste absolute Priorität haben, und da darf es kein Aber geben. Die Federführung liegt beim Bundesjustizminister.”
“Unterm Strich steht leider nichts. Die Bilanz des Bundesfamilienministeriums des vergangenen Jahres, gemessen an der Rede der Ministerin, ist: nothing, gar nichts, null. Sie sind nicht einen Millimeter weitergekommen. Dass das das Ergebnis Ihrer Koalition ist, von der wir so viel mehr erwartet hätten, ist total enttäuschend. Es herrscht gleichstellungspolitischer Stillstand im Bundesfamilienministerium. Und das ist für mich die eigentliche Botschaft des heutigen Tages. Es ist einfach traurig. Vielen Dank. Als Nächste hat das Wort für die SPD-Fraktion Ariane Fäscher.”
“Ich zähle jetzt mal die Maßnahmen auf und mache einen Haken dran, wenn wir etwas erreicht haben: Wir investieren in die Betreuungsinfrastruktur Kita. – Stimmt nicht, kein einziges Investitionsprogramm. Wir investieren in die Qualität der Kitas. – Jede Menge Bundesprogramme sind gestoppt worden: „Sprach-Kitas“, Fachkräfteoffensive „Kita-Einstieg“. Das Gute-KiTa-Gesetz ist zu einem KiTa-Qualitätsgesetz weiterentwickelt worden; aber ob es 2025 und 2026 das Geld dafür noch gibt, ist fraglich. Die Elternstartzeit liegt nicht vor. Sie wollten das Entgelttransparenzgesetz verbessern – das ist heute mehrfach gefallen –: Liegt nicht vor. Wagniskapital für Gründerinnen. – Haben wir nicht. Den Gleichstellungscheck für alle Gesetze. – Haben wir nicht. All das sind Maßnahmen, die die Ministerin im vergangenen Jahr angekündigt hat.”
“Wir brauchen flexible Arbeitszeitmodelle, aber auch Konzepte, die den gesamten Lebenslauf von Familien in den Blick nehmen, und zwar nicht ideologisch – so oder so –, sondern flexibel und dynamisch nach dem Wunsch und nach den Bedürfnissen der Familien. Die Ministerin ist ja durch die Verschiebung dieser Debatte auf diese Sitzungswoche heute entschuldigt; aber ich habe mal in der Rede der Ministerin zum Weltfrauentag des letzten Jahres nachgesehen. Sie hat gesagt: „Wenn alle Frauen mit Kindern unter sechs Jahren so viel arbeiten könnten, wie sie wollen, dann hätten wir auf einen Schlag 840 000 Arbeitskräfte mehr.“ Und dann hat die Ministerin aufgezählt, welche Maßnahmen dafür nötig sind. Genau diese Maßnahmen hat die Kollegin Lang gerade auch wiederholt.”
“Wenn wir aber jedes Jahr über den Equal Pay Day sprechen, wenn wir jedes Jahr den Gender-Care-Gap, die Mehrarbeit für Frauen, aufzeigen und gleichzeitig jede zweite Frau in Deutschland nur einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen kann, während jedes Unternehmen händeringend Fachkräfte sucht, dann dürfen wir bei der Frage der Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht immer nur die Vereinbarkeit für die Mütter im Blick haben, dann müssen wir auch die Väter mitdenken. Dafür brauchen wir neue Debatten, neue Angebote der Unternehmen, aber auch neue politische Lösungen. Wir brauchen Angebote an Eltern, an beide Elternteile, für eine gerechtere Verteilung der Erwerbs- und Sorgearbeit, und das nicht nur in den ersten zwei Wochen nach der Geburt und nicht nur im ersten Jahr nach der Geburt.”
“„Väter“. Die Durchsetzung der Gleichstellung, der Gleichberechtigung der Geschlechter – darum geht es am Weltfrauentag – liegt vor allem auch im Interesse der Männer; denn sie profitieren davon mindestens genauso wie die Frauen. 86 Prozent der Väter mit Kindern im Vorschulalter finden, in Unternehmen sollte es für Väter genauso akzeptiert sein wie für Mütter, für Carearbeit ihre Erwerbsarbeit zu reduzieren. Aber das Rollenbild ist nach wie vor ein völlig anderes. Männer werden vor allen Dingen an ihrer beruflichen Position gemessen, alles andere wird ihnen als Schwäche ausgelegt.”
“Aber all die großen Themen, die bleiben, müssen wir im Blick behalten und jedes Jahr wieder über all die Herausforderungen für Frauen hier bei uns und in der Welt debattieren. Stichwort „hier bei uns“. Ich habe mal Google gefragt und „Weltfrauentag“ eingegeben. Der Toptreffer ist „Feiertag in Berlin“; da war ich schon dankbar, dass es nicht „Geschenke und Blumen“ war. Es kommen natürlich auch noch andere Begriffe wie „Equal Pay Day“, „Partnerschaftsgewalt“, „Gleichstellung der Geschlechter“, „Chancengleichheit“, „Frauenrechte sind Menschenrechte“ – all das, was wir schon gehört haben und heute noch öfter hören werden. Nicht vor kommt allerdings „starke Frauen“. Frau Deligöz, ich glaube, diese Unterscheidung brauchen wir nicht mehr: Frauen sind stark, und zwar alle. Welcher Begriff in dieser Aufzählung aber völlig fehlt, ist „Männer“ bzw.”