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DEUTSCHER BUNDESTAG · FORMER

Ansgar Heveling

CDU/CSU · Germany

IN THEIR OWN WORDS

Ich habe es immer als außerordentliches Privileg verstanden, Mitglied dieses Hauses sein zu dürfen, so wie es ein Privileg ist, in einem freiheitlichen demokratischen Verfassungsstaat leben zu dürfen – einer freiheitlichen Demokratie, in der um Meinungen und Positionen gerungen wird, in der es auf die Kraft und den Austausch der Argumente…

PLENARPROTOKOLL 21/80 · 2026-05-21 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute abschließend den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats. Das ist ein guter Gesetzentwurf. Ich werbe heute im Namen der Koalitionsfraktionen um Zustimmung.

PLENARPROTOKOLL 21/80 · 2026-05-21 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Bewahren wir uns deshalb die Idee unseres Landes: Einigkeit und Recht und Freiheit! Hier an diesem Pult ist das die vornehmste Aufgabe. Nehmen wir sie ernst! Ich habe dies bald 17 Jahre getan und hoffe, dass ich damit einen, meinen kleinen Beitrag dazu geleistet habe, diese Idee auch zu bewahren.

PLENARPROTOKOLL 21/80 · 2026-05-21 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gewalt an Schulen ist kein Randphänomen, das wir kleinreden sollten. Jeder Angriff auf eine Lehrkraft, jede Einschüchterung, jeder Vorfall, der Schülerinnen und Schülern das Gefühl nimmt, in Sicherheit lernen zu können, ist einer zu viel.

PLENARPROTOKOLL 21/68 · 2026-03-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Er suggeriert strukturelle Gefahren, wo differenziertes Hinschauen notwendig ist, und er versucht erneut, über den Umweg des Bundes in Zuständigkeiten der Länder einzugreifen, wo wir bestehende Strukturen stärken sollten.

PLENARPROTOKOLL 21/68 · 2026-03-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Bundesministerin Karin Prien besucht diese Schulen, spricht mit Schulleiterinnen und Schulleitern, mit Lehrkräften, mit Eltern und Schülerinnen und Schülern. Das ist gelebtes Engagement.

PLENARPROTOKOLL 21/68 · 2026-03-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

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  1. Bewahren wir uns deshalb die Idee unseres Landes: Einigkeit und Recht und Freiheit! Hier an diesem Pult ist das die vornehmste Aufgabe. Nehmen wir sie ernst! Ich habe dies bald 17 Jahre getan und hoffe, dass ich damit einen, meinen kleinen Beitrag dazu geleistet habe, diese Idee auch zu bewahren. Es ist und bleibt aber eine immerwährende Aufgabe der parlamentarischen Demokratie. Jetzt heißt es für mich: Vergelt’s Gott! Danke für das kollegiale Miteinander, gerade auch über die Fraktionsgrenzen hinweg, und adieu, Deutscher Bundestag! Vielen Dank.

    PLENARPROTOKOLL 21/80 · 2026-05-21 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  2. Ich habe es immer als außerordentliches Privileg verstanden, Mitglied dieses Hauses sein zu dürfen, so wie es ein Privileg ist, in einem freiheitlichen demokratischen Verfassungsstaat leben zu dürfen – einer freiheitlichen Demokratie, in der um Meinungen und Positionen gerungen wird, in der es auf die Kraft und den Austausch der Argumente ankommt, einer freiheitlichen Demokratie, in der Macht nie absolut, sondern immer begrenzt ist und kontrolliert werden muss, auch durch die unabhängige Finanzkontrolle des Bundesrechnungshofs, einem freiheitlichen demokratischen Verfassungsstaat, in dem Gesetzmäßigkeit herrscht und damit Willkür verhindert wird. Dafür haben wir, das Parlament, durch unsere Gesetze zu sorgen. Ich bin der festen Überzeugung: Unsere Republik des Grundgesetzes ist das beste Deutschland, das es je gegeben hat.

    PLENARPROTOKOLL 21/80 · 2026-05-21 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  3. Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute abschließend den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats. Das ist ein guter Gesetzentwurf. Ich werbe heute im Namen der Koalitionsfraktionen um Zustimmung. Unter anderem kommt der Bundestag mit diesem Gesetzentwurf der Umsetzung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nach, das eine Neuregelung des Ausscheidens aus dem Notariatsberuf angemahnt hat. Ich kann heute hautnah über die Situation des Ausscheidens sprechen; denn mein Ausscheiden aus dem Deutschen Bundestag ist nur noch eine Frage von wenigen Tagen. Gerade habe ich der Bundestagspräsidentin gegenüber erklärt, dass ich mit Ablauf des 31. Mai mein Bundestagsmandat niederlege bzw. niederlegen muss, da mich der Herr Bundespräsident am 1.

    PLENARPROTOKOLL 21/80 · 2026-05-21 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  4. Deshalb lehnen wir beide Anträge ab – nicht weil uns das Thema gleichgültig wäre, sondern weil diese Anträge keine Lösungen bieten. Sie schaffen Misstrauen, wo Zusammenarbeit gefragt ist, sie vereinfachen, wo Differenzierung nötig ist. Was wirklich hilft, ist: mehr Startchancen-Schulen, mehr Schulsozialarbeit, mehr Unterstützung für Lehrkräfte und eine klare Haltung gegen jede Form von Extremismus und Ausgrenzung. Dafür stehen wir, und wir stimmen den Anträgen nicht zu. Vielen Dank. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Frau Abgeordnete Lamya Kaddor das Wort.

    PLENARPROTOKOLL 21/68 · 2026-03-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  5. Er suggeriert strukturelle Gefahren, wo differenziertes Hinschauen notwendig ist, und er versucht erneut, über den Umweg des Bundes in Zuständigkeiten der Länder einzugreifen, wo wir bestehende Strukturen stärken sollten. Dabei ist klar: Zwang, Druck und Ausgrenzung, egal ob religiös begründet oder nicht, haben an Schulen nichts zu suchen. Aber dagegen gibt es auch heute schon Instrumente: Schulordnungen, Präventionsprogramme, Schulsozialarbeit, klare Interventionsketten. Was wir brauchen, ist nicht Misstrauen, sondern Vertrauen in die Arbeit vor Ort und deren weitere Stärkung. Es gilt: Eine gewaltfreie und diskriminierungsfreie Lernumgebung ist keine Selbstverständlichkeit, aber sie ist eine gesellschaftliche Verpflichtung. Wir nehmen sie ernst.

    PLENARPROTOKOLL 21/68 · 2026-03-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  6. Bundesministerin Karin Prien besucht diese Schulen, spricht mit Schulleiterinnen und Schulleitern, mit Lehrkräften, mit Eltern und Schülerinnen und Schülern. Das ist gelebtes Engagement. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir beraten heute noch einen zweiten Antrag der AfD, der vorgibt, Kinder und Jugendliche vor religiösem Zwang, Mobbing und sogenanntem Konversionsdruck zu schützen. Auch hier gilt: Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist selbstverständlich Kernaufgabe des Staates. Ihre Grundrechte, ihre Würde und ihre freie Entfaltung dürfen nicht zur Disposition stehen. Aber auch dieser Antrag löst kein Problem; er vermischt reale Herausforderungen wie Mobbing mit pauschalen Verdächtigungen gegenüber religiösem Leben.

    PLENARPROTOKOLL 21/68 · 2026-03-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  7. Die Landesschulbehörden, die Landespolizeien, die Landesjustizbehörden sind zuständig; sie sind präsent, und sie bearbeiten die Vorfälle auch. Gewaltprävention ist in den Kultusministerien der Länder fest verankert. Das ist nicht Untätigkeit; das ist Kompetenz dort, wo sie hingehört: nahe an den Schulen, nahe an den Lehrerinnen und Lehrern, nahe an den Kindern und Jugendlichen. Und der Bund? Der Bund handelt im Rahmen seiner Möglichkeiten. Mit dem Startchancen-Programm fördern wir bundesweit über 4 000 Schulen, die in sozial herausfordernden Lagen arbeiten. Denn wir wissen: Wo Bildungsgerechtigkeit fehlt, entstehen Spannungen. Wer Sozialungleichheit bekämpft, betreibt auch wirksame Gewaltprävention.

    PLENARPROTOKOLL 21/68 · 2026-03-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  8. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gewalt an Schulen ist kein Randphänomen, das wir kleinreden sollten. Jeder Angriff auf eine Lehrkraft, jede Einschüchterung, jeder Vorfall, der Schülerinnen und Schülern das Gefühl nimmt, in Sicherheit lernen zu können, ist einer zu viel. Darin sind wir uns, glaube ich, im Haus hier einig. Aber – und das ist entscheidend – die Art und Weise, wie die AfD das Thema angeht, verdient nicht unsere Zustimmung. Dieser Antrag ist kein Beitrag zur Lösung; er ist der Versuch, mit berechtigten Sorgen von Eltern, Lehrerinnen und Lehrern politisches Kleingeld zu machen. Schauen wir auf die Realität: Schulen sind zunächst einmal Ländersache. Das ist kein bürokratisches Detail; das ist gelebter Föderalismus. Und das funktioniert.

    PLENARPROTOKOLL 21/68 · 2026-03-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  9. Für die AfD-Fraktion darf ich Gereon Bollmann das Wort erteilen.

    PLENARPROTOKOLL 21/67 · 2026-03-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  10. Schließlich überzeugt die Forderung, die Bedarfsprüfung für Kinder über zwölf Jahre vollständig abzuschaffen, ebenfalls nicht. Staatliche Leistungen müssen dort ankommen, wo sie wirklich gebraucht werden. Bedürftigkeitsbezogene Differenzierung ist keine soziale Kälte, sondern Ausdruck von Gerechtigkeit gegenüber den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern und gegenüber denjenigen, die auf gezielte Hilfe angewiesen sind. Ebenso gilt: Eine neue Ehe oder Lebenspartnerschaft verändert regelmäßig die wirtschaftliche und soziale Situation eines Haushalts. Diese Realität darf der Gesetzgeber nicht ausblenden. Wir wollen Alleinerziehende stärken, ohne die Verantwortung der Verpflichteten aus dem Blick zu verlieren. Der Staat soll helfen, wo es nötig ist, aber nicht dauerhaft an ihre Stelle treten. Wir lehnen den Antrag der Fraktion Die Linke ab.

    PLENARPROTOKOLL 21/67 · 2026-03-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  11. Deshalb überzeugt die Forderung, den Unterhaltsvorschuss bis zum 25. Lebensjahr zu zahlen, nicht. Sie würde den Charakter der Leistung grundlegend verändern. Der Unterhaltsvorschuss ist eine gezielte Unterstützung für minderjährige Kinder. Eine Ausdehnung würde daraus eine allgemeine Sozialleistung machen. Staatliche Leistungen müssen zielgerichtet eingesetzt werden. Problematisch ist weiterhin der Vorschlag, aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen ersatzlos zu streichen. Wer staatliche Leistungen gewährt, muss sie in ein stimmiges Gesamtsystem aus Sozialrecht, Aufenthaltsrecht und Integrationspolitik einordnen. Christdemokratische Politik bedeutet Humanität und Ordnung, aber nicht das Auflösen rechtlicher Zusammenhänge.

    PLENARPROTOKOLL 21/67 · 2026-03-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  12. Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, die Rückgriffquote zu erhöhen. Der Anteil der Fälle, in denen der Staat Mittel von säumigen Unterhaltsschuldnern zurückholt, muss steigen. Wir wollen Unterhaltsschuldner stärker in die Pflicht nehmen und die Auskunftspflichten verschärfen, insbesondere durch die unterjährige Auskunftspflicht. Zudem haben wir uns vorgenommen, das Kindergeld künftig nur noch hälftig auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen. Die Linke hat in ihrem Antrag viele weitere Forderungen erhoben. Diese können wir nicht unterstützen. Die Union steht für eine Familienpolitik, die sich am Kindeswohl orientiert und zugleich die Verantwortung der Eltern nicht durch den Staat ersetzt. Der Unterhaltsvorschuss ist keine allgemeine Familienleistung, sondern eine Ersatzleistung in einer besonderen Mangelsituation.

    PLENARPROTOKOLL 21/67 · 2026-03-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  13. Niemand in diesem Haus wird bestreiten, dass ausbleibende Unterhaltszahlungen für Alleinerziehende und insbesondere für ihre Kinder eine erhebliche Belastung darstellen. Der Unterhaltsvorschuss ist deshalb ein wichtiges Instrument unseres Sozialstaats. Er hilft dort, wo ein unterhaltspflichtiges Elternteil seiner Verantwortung nicht nachkommt. Gerade wir als Union sagen: Kinder dürfen nicht die Leidtragenden sein, wenn Erwachsene ihren Pflichten nicht gerecht werden. Mit der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes sind bereits Verbesserungen erreicht und der Zugang erweitert worden. Dennoch bleibt klar: Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Vorleistung, kein dauerhafter Ersatz für die Verantwortung des unterhaltspflichtigen Elternteils. Wer ein Kind hat, trägt Verantwortung, und das auch finanziell.

    PLENARPROTOKOLL 21/67 · 2026-03-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  14. Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Familie ist das Fundament unserer Gesellschaft. Sie ist der Ort, an dem Kinder Verantwortung, Vertrauen und Zusammenhalt lernen und so zur Teilhabe an der Gesellschaft befähigt werden. Wir tragen aber auch Verantwortung, Familien zu unterstützen, insbesondere jene, in denen ein Elternteil die Verantwortung alleine trägt. Alleinerziehende leisten jeden Tag Großartiges: Sie bewältigen Erwerbsarbeit, Erziehung und Care-Arbeit, häufig ohne fremde Hilfe und unter schwierigen Bedingungen. Es ist richtig, dass der Staat dort einspringt, wo ein unterhaltspflichtiger Elternteil seiner Verantwortung nicht nachkommt. Dafür gibt es den Unterhaltsvorschuss. Er garantiert Kindern finanzielle Sicherheit, wenn Unterhaltszahlungen ausbleiben.

    PLENARPROTOKOLL 21/67 · 2026-03-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  15. Lassen Sie uns daher entschlossen handeln und einen klaren gesetzlichen Rahmen schaffen, der junge Menschen im digitalen Raum wirksam schützt und ihnen eine gesunde, sichere Entwicklung ermöglicht. Vielen herzlichen Dank.

    PLENARPROTOKOLL 21/62 · 2026-03-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  16. Ebenso bin ich davon überzeugt, dass wir in der Koalition rasch eine gemeinsame Linie und Auffassung in der Frage des Schutzes von Minderjährigen im digitalen Raum finden können und finden werden. Es geht nicht um Verbote um ihrer selbst willen, sondern um einen sicheren Ordnungsrahmen. Digitale Teilhabe ist ein hohes Gut, aber sie darf nicht zur Gefährdung derer werden, die sich selbst noch nicht schützen können. Lassen Sie uns daher angemessen handeln. Angemessen ist eine Regelung dann, wenn sie Freiheit ermöglicht, ohne Schutzbedürftige zu gefährden. Mit einem Mindestalter für soziale Netzwerke sprechen wir uns für eine digitale Welt aus, die jenen Schutz im Blick behält. Es ist Ausdruck einer Verantwortung, die wir gegenüber der jungen Generation tragen.

    PLENARPROTOKOLL 21/62 · 2026-03-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  17. Zugleich muss das besondere Schutzbedürfnis im digitalen Raum berücksichtigt werden. Der Staat hat eine Schutzpflicht gegenüber Minderjährigen. Wenn digitale Plattformen Risiken erzeugen, müssen wir – wie bei sonstigen Risiken auch – regulierend eingreifen. Dazu kann ein effektives Altersverifikationssystem gehören, bei dem eine bloße Selbstauskunft nicht genügt, und das bei systematischer oder fahrlässiger Umgehung auch mit Bußgeldern und temporären Nutzungsbeschränkungen sanktioniert werden kann. Lassen Sie mich, liebe Kolleginnen und Kollegen, an dieser Stelle auch festhalten, dass eine EU-weite Harmonisierung auf lange Sicht notwendiges Ziel sein muss, um Schlupflöcher zu vermeiden.

    PLENARPROTOKOLL 21/62 · 2026-03-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  18. Es braucht kluge, differenzierte und rechtssichere Lösungen. Im Kern geht es auch nicht um Technikfeindlichkeit; es geht um Schutzräume. Kinder und Jugendliche sind in ihrer Persönlichkeitsentwicklung besonders schutzbedürftig. Das ist nicht neu. Das ist Grundlage unseres gesamten bestehenden Jugendschutzrechts. Algorithmen sind darauf ausgelegt, Aufmerksamkeit zu maximieren. Sie belohnen extreme Inhalte und erzeugen dauerhafte Nutzungsschleifen. Für Erwachsene ist das herausfordernd, für Kinder ist es überfordernd. Digitale Teilhabe darf daher kein Selbstzweck sein. Stattdessen muss sie altersgerecht und sicher gestaltet werden. Die CDU hat dazu auf ihrem Parteitag Forderungen formuliert. Wir sehen eine gesetzliche Altersgrenze für die Nutzung sozialer Netzwerke als sinnvoll an.

    PLENARPROTOKOLL 21/62 · 2026-03-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  19. Jedoch basiert jene Alterskontrolle bei vielen Plattformen auf einer schlichten Selbstauskunft; denn eine effektive, technisch belastbare Altersverifikation existiert bislang nicht flächendeckend. Wir wissen aber inzwischen aus zahlreichen Studien: Exzessive Nutzung sozialer Medien kann mit psychischen Belastungen einhergehen, beispielsweise mit Depressionen oder dem Rückgang sozialer Kompetenzen. Kinder und Jugendliche sind in sozialen Netzwerken Inhalten ausgeliefert, die sie häufig nicht einordnen oder verarbeiten können: Hassrede, sexualisierte Inhalte, algorithmisch verstärkte Extrempositionen. Wenn soziale Medien nachweislich die psychische Gesundheit junger Menschen gefährden, dann dürfen wir nicht länger wegsehen. Gleichzeitig ist aber auch klar: Pauschale Verbote allein lösen das Problem nicht.

    PLENARPROTOKOLL 21/62 · 2026-03-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  20. Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Soziale Netzwerke sind längst Teil des Alltags unserer Kinder und Jugendlichen. Plattformen wie Tiktok, Instagram oder Facebook prägen Kommunikation, Selbstbild und soziale Interaktion in einem Ausmaß, das wir vor zehn Jahren kaum für möglich gehalten haben. Als Gesetzgeber müssen wir uns daher fragen: Dient digitale Teilhabe dem Wohl unserer Kinder, oder setzen wir sie Gefährdungen aus, die wir nicht länger ignorieren dürfen? Derzeit existieren in Deutschland und auf europäischer Ebene zwar jugendschutzrechtliche Regelungen, etwa durch den Digital Services Act der EU sowie durch nationale Bestimmungen des Jugendmedienschutzes.

    PLENARPROTOKOLL 21/62 · 2026-03-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  21. Die von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Änderungsanträge tragen diesem Anspruch Rechnung, indem sie die bereits bestehenden Anfechtungsfristen klarer fassen, missbräuchliche Konstellationen wirksam begrenzen und zugleich sicherstellen, dass weder soziale Vaterschaft leichtfertig infrage gestellt noch rechtliche Verantwortung ohne hinreichende Gründe aufgekündigt werden kann. Lassen Sie uns diesem Gesetzentwurf in der Fassung der Änderungsanträge zustimmen, weil er Maß und Mitte wahrt, einen ausgewogenen, verhältnismäßigen und verfassungsfesten Rahmen setzt, das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellt, Missbrauch verhindert und zugleich die Verantwortung von Vätern stärkt, die zu ihren Kindern stehen – rechtlich, sozial und moralisch. Vielen Dank. Das Wort hat für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Rainer Galla.

    PLENARPROTOKOLL 21/59 · 2026-02-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  22. Die bisherige Regelung, die eine Anfechtung kategorisch ausschloss, sobald eine sozial-familiäre Beziehung zum rechtlichen Vater bestand, wurde vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig beanstandet. Wir als Unionsfraktion hatten von Anfang an das Ziel, eine Regelung eng an der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu treffen. Dabei ist für uns entscheidend: Die Neuregelung darf nicht zu einem Wettlauf um die Vaterschaft führen, und sie muss dem Kindeswohl als oberste Richtschnur dienen. Wir stärken mit dem Gesetz die Rechtssicherheit für alle Beteiligten, insbesondere für die Kinder, die nicht Objekt rechtlicher Auseinandersetzungen sein dürfen, sondern Anspruch auf Stabilität, Fürsorge und eindeutige Verantwortungszuordnung haben.

    PLENARPROTOKOLL 21/59 · 2026-02-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  23. Frau Präsidentin! In zweiter und dritter Lesung beraten wir heute einen Gesetzentwurf zur Vaterschaftsanfechtung, der in einem sensiblen Spannungsfeld aus dem Schutz der Familie, dem Recht des Kindes auf verlässliche und stabile Zuordnung zu den Eltern sowie dem legitimen Interesse an biologischer Wahrheit steht. Das Bundesverfassungsgericht hat uns mit seinem Urteil vom 9. April 2024 einen klaren Auftrag erteilt und eine ebenso klare Frist gesetzt. Bis zum 31. März dieses Jahres muss eine Neuregelung in Kraft treten. Wir als Deutscher Bundestag schließen für uns das Gesetzgebungsverfahren nun gut einen Monat vor Ablauf dieser Frist ab. Worum geht es im Kern? Karlsruhe hat festgestellt, dass dem leiblichen Vater ein hinreichend effektives Verfahren zur Erlangung der rechtlichen Vaterschaft zur Verfügung stehen muss.

    PLENARPROTOKOLL 21/59 · 2026-02-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  24. Wir sollten stattdessen auf das setzen, was jetzt schon geschieht: Förderungen bestehender Gedenkorte, die Unterstützung guter historischer Forschung, die Einbindung queerer Opferperspektiven in die Bildungsarbeit und eine klare Haltung gegen Hass, Gewalt und Diskriminierung. Meine Damen und Herren, wir erkennen das Leid an – ohne Relativierung. Aber wir lehnen diesen Antrag ab, weil seine Anliegen bereits aufgegriffen sind und weil wir die Verantwortung nicht in neue Symbolpolitik verlagern sollten, sondern bei verlässlichem, wirksamem Handeln bleiben sollten. Vielen Dank. Für die AfD-Fraktion darf ich Nicole Hess das Wort erteilen.

    PLENARPROTOKOLL 21/55 · 2026-01-28 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  25. 2017 haben wir das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz beschlossen und damit auch die Verfolgten der Nachkriegszeit rehabilitiert. Bundespräsident Steinmeier hat 2018 um Vergebung gebeten. Und ja, erst 2023, aber eben 2023 hat dieses Haus in einer bewegenden Gedenkstunde explizit der queeren NS-Opfer gedacht. Es ist also keineswegs so, dass die Anerkennung fehlt. Sie ist erfolgt: auf höchster staatlicher Ebene, im Parlament und durch unser Staatsoberhaupt. Darum sagen wir ebenso klar: Der Antrag mag gut gemeint sein. Er geht aber von falschen Prämissen aus und ist für uns in seiner konkreten Form nicht erforderlich. Symbolische Akte dürfen nicht den Eindruck erwecken, als habe der Bundestag bislang geschwiegen oder als müsse Erinnerungspolitik immer neue Institutionen hervorbringen, um ernst gemeint zu sein.

    PLENARPROTOKOLL 21/55 · 2026-01-28 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  26. Gerade deshalb schulden wir den Verfolgten aus der Zeit des Nationalsozialismus Respekt, Erinnerung und eine Sprache, die nicht stigmatisiert, sondern aufrichtet. Der Antrag der Linksfraktion benennt vieles, was historisch zutrifft und was auch uns beschämt. Er erinnert an zerstörte Biografien, an Haft, an Entrechtung, an die Menschenverachtung der Nationalsozialisten, aber auch an die oft bittere Erfahrung, nach 1945 erneut nicht gehört worden zu sein. Der Deutsche Bundestag hat jedoch in den vergangenen Jahrzehnten bereits wesentliche Schritte unternommen. Er hat im Jahr 2000 sein Bedauern über die Fortgeltung des § 175 ausgedrückt. 2002 wurden die Urteile gegen homosexuelle Männer aus der NS-Zeit aufgehoben.

    PLENARPROTOKOLL 21/55 · 2026-01-28 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  27. Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Verfolgung homosexueller Menschen, transgeschlechtlicher Menschen und all jener, die nicht in das Weltbild der Nationalsozialisten passten, war furchtbares Unrecht. Wer heute über die Verfolgung queerer Menschen im Nationalsozialismus spricht, spricht über die Frage der Menschenwürde – und über ein Unrecht, das sich nicht nur in den Jahren 1933 bis 1945 ereignete, sondern in Teilen auch in der Nachkriegszeit fortwirkte: durch fortgesetzte Kriminalisierung und Diskriminierung, durch Schweigen, durch fehlende Anerkennung. Heute ist für uns klar: Niemand darf wegen seiner Identität entwürdigt, ausgegrenzt oder zum Opfer staatlicher Willkür gemacht werden.

    PLENARPROTOKOLL 21/55 · 2026-01-28 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  28. Mit diesem Gesetz erfüllen wir die europäischen Vorgaben und sichern deutschen Unternehmen faire Wettbewerbsbedingungen auf dem europäischen Binnenmarkt. Mit dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen haben wir zudem eine Regelung aufgenommen, die dem deutschen Weinbau hilft. Auch das ist ein Beitrag zum Schutz regionaler Qualitätsprodukte. Diese Reform schützt Arbeitsplätze, bewahrt regionales Erbe und stärkt Verbraucherrechte. Lassen Sie uns gemeinsam Verantwortung übernehmen für Qualität, Authentizität und regionale Vielfalt. Daher freue ich mich, dass wir diese Reform heute beschließen können. Vielen Dank. Für Bündnis 90/Die Grünen darf ich Awet Tesfaiesus das Wort erteilen.

    PLENARPROTOKOLL 21/41 · 2025-11-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  29. Mit der Reform schaffen wir nun einen klaren, europaweit einheitlichen Rahmen, der diese handwerklichen und industriellen Erzeugnisse künftig schützt. Damit werden neue Produktgruppen in den geografischen Schutz einbezogen, deren Qualität und Ansehen untrennbar mit ihrer Herkunft verbunden sind. Zugleich bleiben die bisher geschützten geografischen Angaben für Lebensmittel selbstverständlich bestehen. Das Geoschutzreformgesetz verbessert die Verfahren zur Anerkennung und Kontrolle, es sorgt für mehr Transparenz, verkürzte Antragswege und klare Zuständigkeiten. Produzenten erhalten damit stärkeren Rechtsschutz gegen Nachahmungen und Missbrauch ihrer regionalen Bezeichnungen – auch im Onlinehandel.

    PLENARPROTOKOLL 21/41 · 2025-11-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  30. Missbrauch und Nachahmung gefährden ehrliche Produzenten und täuschen Verbraucher. Das Geoschutzreformgesetz schließt Lücken, es erweitert den Schutz nicht nur auf landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel, sondern erstmals auch auf handwerkliche und industrielle Produkte. Produkte wie der Schwarzwälder Schinken, der Allgäuer Emmentaler oder die Spreewaldgurke – und ich nenne auf besonderen Wunsch der Kollegin Hierl auch noch die Nürnberger Rostbratwürstchen –, die seit 2003 auch dem Schutz der geografischen Angaben unterliegen, waren bislang schon durch die europäischen Vorgaben geschützt. Ein vergleichbarer europäisch-harmonisierter Schutz fehlte bisher etwa für Solinger Messer, Meissner Porzellan oder Lauschaer Glas. Dieser Schutz wird zukünftig europaweit gewährleistet.

    PLENARPROTOKOLL 21/41 · 2025-11-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  31. Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Schutz geografischer Angaben ist ein fundamentales Instrument zum Erhalt unserer regionalen Identität und Wirtschaftskraft. Mit dem Geoschutzreformgesetz setzen wir daher heute einen wichtigen Schritt zum weiteren Schutz unserer regionalen Identität, unserer traditionellen Produkte und der wirtschaftlichen Vielfalt in Deutschland und in Europa um. Es dient aber auch dazu, das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher nachhaltig zu schützen und zu stärken. In einer globalisierten Welt, in der Produkte und Marken immer ähnlicher werden, braucht es einen verlässlichen Schutz für das, was unsere Regionen einzigartig macht. Geografische Angaben stehen für Qualität, Tradition und Herkunft. Bisher war der Schutz geografischer Angaben oft zu lückenhaft.

    PLENARPROTOKOLL 21/41 · 2025-11-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  32. Ich sage klar: Unser derzeitiges System ist transparent, gerecht und verfassungsgemäß. Es schützt die Freiheit des Mandats und damit die Grundlage unserer parlamentarischen Demokratie. Wer das ändern will, gefährdet die Unabhängigkeit des Parlaments und das Vertrauen in die Integrität unserer Volksvertretung. Wir lehnen das Ansinnen der Fraktion Die Linke ab. Wir lehnen den Antrag der Fraktion Die Linke ab. Vielen Dank. Für die AfD-Fraktion hat nun Frau Abgeordnete Ulrike Schielke-Ziesing das Wort.

    PLENARPROTOKOLL 21/41 · 2025-11-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  33. Oder aber ist die Unabhängigkeit von Abgeordneten vielleicht auch etwas eingeschränkt, wenn Lobbyisten Zugang zum Bundestag haben, ohne ausreichend im Transparenzregister abgebildet zu sein? Sind das nicht alles auch Maßnahmen, die die Unabhängigkeit von Abgeordneten einschränken? Es ist Herbst, und es ist die Zeit der Äpfel und der Birnen. Beide miteinander zu vergleichen ist so eine Sache. Es ist ein schönes Ablenkungsmanöver, um jetzt aus der Debatte auszubrechen und den Versuch zu unternehmen, etwas anderes anzusprechen, was zwar letztlich mit dem Mandat überhaupt gar nichts zu tun hat, wozu wir aber sicherlich, gar keine Frage, auch einen öffentlichen Diskurs brauchen. Aber mit dem, worüber wir heute debattieren, hat das nun wirklich gar nichts zu tun.

    PLENARPROTOKOLL 21/41 · 2025-11-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  34. Die Bürgerinnen und Bürger dürfen darauf vertrauen, dass ihre Abgeordneten mit dieser Verantwortung sorgfältig umgehen und dass die Entschädigung, die das Grundgesetz vorsieht, kein Privileg, sondern ein notwendiges Instrument ist, um die Unabhängigkeit des Parlaments zu sichern. Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage aus der Fraktion der Linken zu? Ja, bitte. Bitte sehr. Vielen herzlichen Dank, Herr Heveling, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie haben jetzt sehr viele Ausführungen über die Unabhängigkeit der Abgeordneten getätigt, die ein sehr, sehr hohes Gut ist. Nun frage ich mich: Wird denn die Unabhängigkeit der Abgeordneten beispielsweise auch dadurch gesichert oder vielleicht auch infrage gestellt, dass Unternehmen zahlreiche Parteitage sponsern und die Präsenz von Unternehmen auf Parteitagen abgebildet ist?

    PLENARPROTOKOLL 21/41 · 2025-11-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  35. Die wären aber nötig, um den verfassungsrechtlichen Anforderungen zu genügen, wollte man ein anderes Versorgungssystem für Abgeordnete wählen. Und täglich grüßt das Murmeltier: Nicht dass wir darauf nicht schon bei allen Debatten in den vergangenen Wahlperioden hingewiesen hätten! Wir müssen auch eines noch berücksichtigen: Die Übernahme eines Mandats führt zwangsläufig dazu, dass die normale Erwerbsbiografie der Abgeordneten durchbrochen bzw. unterbrochen wird. Auch das muss die Abgeordnetenversorgung reflektieren und unter dem Gesichtspunkt der Unabhängigkeit berücksichtigen. Wer für den Deutschen Bundestag kandidiert, übernimmt Verantwortung: für das eigene Handeln, für Entscheidungen und auch für die eigene Absicherung. Diese Verantwortung ist Teil des Mandats. Sie erfordert Disziplin, Weitsicht und Eigenständigkeit.

    PLENARPROTOKOLL 21/41 · 2025-11-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  36. Auch wenn man damals verschiedene Möglichkeiten erwogen hat, wie eine die Unabhängigkeit sichernde Altersversorgung für Abgeordnete möglich sein könnte, war auch die Kommission in einer Beurteilung einig – ich zitiere –: „Um den Abgeordneten einen finanziellen Spielraum für die Eigenvorsorge zu lassen, könnte eine zumutbare Erhöhung der Grundentschädigung erforderlich sein.“ Heißt übersetzt: Um in einem anderen als dem jetzigen System zu einer die Unabhängigkeit sichernden Entschädigung mit Blick auf die Altersversorgung zu kommen, müssten die Diäten erheblich angehoben werden. Da sind wir bei mehr Schein als Sein; das verschweigt der Antrag der Fraktion Die Linke nämlich einfach mal. Wir sehen jedenfalls in Diätenerhöhungen nicht den richtigen Weg.

    PLENARPROTOKOLL 21/41 · 2025-11-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  37. Und ja, auch in der Kommission hat es unterschiedliche Ansätze gegeben, wie man die Unabhängigkeit der Abgeordneten durch das System der Altersversorgung sichert. Fünf Kommissionsmitglieder haben sich für das bestehende System ausgesprochen, fünf haben für ein Bausteinmodell votiert, das auf einem bestehenden Altersversorgungssystem aufsetzt, es durch eine parlamentsgewährte Zusatzversorgung ergänzt und eventuell im Weiteren noch aus einem Eigenversorgungsanteil besteht. Und schließlich hat sich ein Kommissionsmitglied für eine reine Eigenvorsorge ausgesprochen.

    PLENARPROTOKOLL 21/41 · 2025-11-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  38. Und auch hier ist das Grundgesetz eindeutig; denn „Entschädigung“ als Begriff betrifft nicht nur die Zeit als aktiver Abgeordneter, sondern auch die Zeit der Versorgung nach dem Mandat. Sosehr das Grundgesetz einerseits klar formuliert und die Unabhängigkeit sichernde Entschädigung fordert, so sehr stellt sich andererseits die Frage: Was sichert denn die Unabhängigkeit der Abgeordneten? Diese Frage ist zugegebenermaßen nicht einfach und jedenfalls nicht einheitlich zu beantworten. Genau mit dieser Frage haben sich schon viele Kommissionen und Sachverständige befasst. Zuletzt gab es im Jahr 2011 eine unabhängige Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts, die auch das Thema der Entschädigung ausgeleuchtet hat.

    PLENARPROTOKOLL 21/41 · 2025-11-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  39. Das Grundgesetz formuliert da sehr klar: „Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung.“ So formuliert es Artikel 48 Absatz 3 des Grundgesetzes. – Dass Sie es mit dem Grundgesetz nicht so haben, ist mir schon klar; aber es steht nun mal drin. Das Grundgesetz hat damit den unabhängigen Abgeordneten als Leitbild. Wer unabhängig ist, der kann seine Entscheidungen frei und ohne Zwang treffen. Diese Unabhängigkeit ist aber nicht nur das Leitbild des Grundgesetzes, sie wird auch in einen eindeutigen Anspruch übersetzt; denn die Unabhängigkeit muss gesichert werden, und zur Sicherheit muss die Entschädigung beitragen.

    PLENARPROTOKOLL 21/41 · 2025-11-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  40. Da mir der Begriff „Symbolpolitik“ allzu oft überstrapaziert wird, möchte ich ihn an dieser Stelle für das Anliegen der Fraktion Die Linke auch nicht verwenden, zumal sich bei altem Wein in neuen oder anderen Schläuchen das Symbolhafte mit der Zeit doch auch zu sehr abnutzt. Sagen wir also: Der Antrag ist wieder einmal oder immer noch mehr Schein als Sein. Die Forderung, Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen, klingt auf den ersten Blick nach Gleichheit und Gerechtigkeit. Auf den zweiten Blick zeigt sich jedoch, dass sie den besonderen verfassungsrechtlichen Status des Abgeordnetenmandats verkennt und in der Konsequenz zu neuen Ungerechtigkeiten führen würde. Schauen wir zunächst auf den verfassungsrechtlichen Status der Abgeordneten.

    PLENARPROTOKOLL 21/41 · 2025-11-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  41. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als heute Morgen mein Radiowecker anging, spielte das Radio zum Glück nicht „I Got You Babe“ von Sonny and Cher, sonst hätte ich möglicherweise gedacht, es sei Murmeltiertag und ich, wie seinerzeit Bill Murray, in einer Zeitschleife gefangen. Zugegebenermaßen hat mich bedauerlicherweise auch nicht Andie MacDowell am Frühstückstisch erwartet. Aber man kann ja auch nicht alles haben. Wie eine Zeitschleife wirkt die Debatte, die wir jetzt hier im Plenum des Deutschen Bundestages führen; denn der Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 21/2708 ist nahezu wortgleich mit dem Antrag aus der 19. Wahlperiode auf Drucksache 19/17255. Immerhin: Das Zahlenwerk ist angepasst worden. Das macht den Antrag in der Sache allerdings auch nicht besser.

    PLENARPROTOKOLL 21/41 · 2025-11-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  42. Wenn Sie es groß gesagt haben, also auf mich bezogen: Ich war schon in der Vergangenheit der Auffassung, dass wir keine Ergänzung des Grundgesetzes aus den von mir vorgetragenen materiell-verfassungsrechtlichen Gründen brauchen. Dass wir natürlich in der Union, auch in der Bundestagsfraktion, schon eine längere Diskussion haben und auch unsere Vertreter aus den Bundesländern unterschiedliche Auffassungen haben, zeigt letztlich nur, dass wir auch eine Partei der Vielfalt sind, die verschiedene Positionen diskutiert. Wir haben uns – bisher jedenfalls – in der Bundestagsfraktion aus den wohlerwogenen Gründen dafür entschieden, eine Ergänzung eben nicht vorzusehen, weil wir sie materiell-verfassungsrechtlich nicht für notwendig ansehen.

    PLENARPROTOKOLL 21/31 · 2025-10-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  43. Wieso sind die von CDU-Ministerpräsidenten geführten Länder, die im Bundesrat diesen Gesetzentwurf vorgelegt haben, der Meinung, dass dieses Gesetz notwendig ist? Sie müssen jetzt noch mal erläutern, warum das aus Ihrer Parteilogik her jetzt nicht der Fall sein soll, aber die Kollegen in Schleswig-Holstein und in Nordrhein-Westfalen der Meinung sind – Herrn Wegner in Berlin will ich auch nicht vergessen –, dass diese Grundgesetzänderung notwendig ist, die wir alle zum Schutz von queeren Menschen für notwendig erachten. Vielen Dank. Liebe Frau Kollegin Schauws, ich weiß jetzt nicht, ob Sie bei der Frage das „Sie“ klein oder groß gesagt haben.

    PLENARPROTOKOLL 21/31 · 2025-10-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  44. Sagen wir mal so: Sie tun ein bisschen so, als hätten Sie diese Diskussion noch nicht geführt, vielleicht nicht in der aktuellen Zusammensetzung der Fraktion, aber sei es drum. Diese Debatten, die wir miteinander darüber geführt haben, hatten zur Grundlage, dass wir gesagt haben, dass es, wie die Kollegin Slawik ausgeführt hat, nach dem Ende des Nationalsozialismus keine sichtbare Ergänzung bezüglich der sexuellen Identität im Grundgesetz gab. Jetzt sagen Sie: Es ändert nichts, wenn wir die Änderung vornehmen. Deswegen müssen wir sorgfältig vorgehen. – Deswegen frage ich jetzt zwei Dinge: Erstens. Wieso waren Sie damals eigentlich schon an dieser Stelle, zu sagen, Sie könnten sich eine Grundgesetzänderung vorstellen? Zweitens.

    PLENARPROTOKOLL 21/31 · 2025-10-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  45. Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage aus der Grünenfraktion von Frau Schauws zu? Ja, vor dem letzten Satz meiner Rede. Ich habe es geahnt; deshalb habe ich mir ja Mühe gegeben, zu fragen. Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Lieber Herr Kollege Heveling, wir beide sind jetzt schon eine ganze Weile in diesem Bundestag und haben auch schon über die Grundgesetzänderung des Artikel 3 Absatz 3 miteinander diskutiert. Zwischen 2017 und 2021 – also vor zwei Wahlperioden; das will ich nur mal in Erinnerung rufen – war die Fraktion der CDU/CSU – Herr Luczak nickt – in vielen Debatten mit vielen demokratischen Fraktionen an der Stelle, diese Grundgesetzänderung, die Ergänzung von Artikel 3 Absatz 3 um das Merkmal der sexuellen Identität, vorzunehmen, deutlich weiter. Und es gab auch in der AG Recht der CDU/CSU-Fraktion dazu Beschlusslagen.

    PLENARPROTOKOLL 21/31 · 2025-10-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  46. Da ist es unsere Aufgabe als Politik, für die Sichtbarkeit zu sorgen. Zu Recht verweist der vorliegende Gesetzentwurf auf besorgniserregende Zahlen zu Diskriminierung und Hasskriminalität. Diese Entwicklungen sind in der Tat ernst zu nehmen. Das ist unstrittig. Aber kein einziger dieser Fälle ließe sich durch eine Änderung des Grundgesetzes verhindern. Aber verfolgen und bekämpfen lassen sich diese Fälle bereits jetzt auf der Grundlage unserer Verfassungs- und Rechtsordnung. Straftaten werden durch konsequente Strafverfolgung, durch gesellschaftliche Bildung und durch Aufklärung bekämpft. Unser Grundgesetz lebt davon, dass es mit relativ wenig Worten sehr viel sagt und damit offen für zeitgemäße Lösungen ist. Das zeigt die gefestigte Verfassungsrechtsprechung zur Frage der sexuellen Orientierung.

    PLENARPROTOKOLL 21/31 · 2025-10-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  47. Es bleibt also festzuhalten: Materiell-verfassungsrechtlich ist der Schutz der sexuellen Orientierung bereits jetzt vollständig abgesichert. Er leitet sich formal aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes ab, ist aber als echtes Diskriminierungsverbot wie aus Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes anzusehen. Das ist gefestigte Rechtsprechung, und daran ist auch nicht zu rütteln. Wenn es aber materiell keine verfassungsrechtliche Lücke gibt, ist aus unserer Sicht Vorsicht geboten, wenn es um die Ergänzung des Grundgesetzes geht. Frei nach dem Motto von Montesquieu – der Kollege Plum hat es schon genannt –: Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen. Allein die mangelnde Sichtbarkeit im Verfassungstext reicht jedenfalls nicht aus, um eine Änderung des Grundgesetzes zu begründen.

    PLENARPROTOKOLL 21/31 · 2025-10-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  48. Das wäre allerdings allzu billig und würde der Sache nicht gerecht; denn wir sollten uns der Frage an der Sache orientiert annähern. Da muss man zugestehen: Mit Blick auf die Sichtbarkeit eines Benachteiligungsverbots im Hinblick auf die sexuelle Orientierung hat der Gesetzentwurf der Grünen einen Punkt. Ein solches Merkmal steht expressis verbis nicht im Grundgesetz. Jenseits einer sprachlichen Lücke ist aber die Frage entscheidender: Gibt es eine materiell-verfassungsrechtliche Lücke? Und die Frage ist klar mit Nein zu beantworten. Materiell-verfassungsrechtlich ist auch die sexuelle Orientierung durch die gefestigte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als Quasidiskriminierungsverbot oder Analogmerkmal – so wird es in der Rechtswissenschaft bezeichnet – anerkannt durch Auslegung der Verfassung.

    PLENARPROTOKOLL 21/31 · 2025-10-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  49. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jeder Mensch in unserem Land hat das Recht, frei, sicher und ohne Diskriminierung zu leben. Niemand darf ausgegrenzt oder benachteiligt werden. Das ist Kern unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und bereits heute geltendes Verfassungsrecht. Was also zur Debatte steht, ist nicht die Frage, ob Menschen vor Diskriminierung geschützt werden müssen, sondern ob eine Verfassungsänderung nötig ist, um den Katalog der Benachteiligungsverbote des Artikels 3 Absatz 3 des Grundgesetzes zu ergänzen. Natürlich kann man die Diskussion auch zum Anlass für ein verfassungspolitisches Blame Game nehmen, welches Bundesland in welcher politischen Färbung auch immer sich für oder gegen eine Ergänzung ausspricht.

    PLENARPROTOKOLL 21/31 · 2025-10-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  50. Vertrauen entsteht, wenn Menschen sehen, dass wir uns nicht vom Populismus treiben lassen, sondern faktenbasiert entscheiden. Unser Kurs bleibt verantwortungsbewusst zum Wohl der Menschen in diesem Land. Vielen Dank. Die nächste Rednerin in der Debatte ist für Bündnis 90/Die Grünen Nyke Slawik.

    PLENARPROTOKOLL 21/21 · 2025-09-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD