Ansgar Heveling
CDU/CSU · Germany
“Ich habe es immer als außerordentliches Privileg verstanden, Mitglied dieses Hauses sein zu dürfen, so wie es ein Privileg ist, in einem freiheitlichen demokratischen Verfassungsstaat leben zu dürfen – einer freiheitlichen Demokratie, in der um Meinungen und Positionen gerungen wird, in der es auf die Kraft und den Austausch der Argumente…”
“Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute abschließend den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats. Das ist ein guter Gesetzentwurf. Ich werbe heute im Namen der Koalitionsfraktionen um Zustimmung.”
“Bewahren wir uns deshalb die Idee unseres Landes: Einigkeit und Recht und Freiheit! Hier an diesem Pult ist das die vornehmste Aufgabe. Nehmen wir sie ernst! Ich habe dies bald 17 Jahre getan und hoffe, dass ich damit einen, meinen kleinen Beitrag dazu geleistet habe, diese Idee auch zu bewahren.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gewalt an Schulen ist kein Randphänomen, das wir kleinreden sollten. Jeder Angriff auf eine Lehrkraft, jede Einschüchterung, jeder Vorfall, der Schülerinnen und Schülern das Gefühl nimmt, in Sicherheit lernen zu können, ist einer zu viel.”
“Er suggeriert strukturelle Gefahren, wo differenziertes Hinschauen notwendig ist, und er versucht erneut, über den Umweg des Bundes in Zuständigkeiten der Länder einzugreifen, wo wir bestehende Strukturen stärken sollten.”
“Bundesministerin Karin Prien besucht diese Schulen, spricht mit Schulleiterinnen und Schulleitern, mit Lehrkräften, mit Eltern und Schülerinnen und Schülern. Das ist gelebtes Engagement.”
The complete record
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“Indes hat die Ampel unsere Gesetzentwürfe von der Tagesordnung genommen und die Ratifizierung und die Umsetzung des europäischen Direktwahlakts auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben. Das Ganze passierte in der Ausschusssitzung mit dem Hinweis, dass Zypern und Spanien die Ratifikation noch nicht vorgenommen hätten; diese solle man doch erst einmal abwarten. Das blendet einmal aus, dass alle anderen Staaten es schon umgesetzt haben. Aber es ist gleichzeitig auch der Beweis dafür: Die Ampel will offensichtlich, dass Deutschland das Schlusslicht in der Europäischen Union ist. Stattdessen hat die Ampel nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem das aktive Wahlalter zum Europäischen Parlament von 18 auf 16 Jahre abgesenkt werden soll.”
“In Deutschland müsste dafür lediglich ein Gesetz nach Artikel 23 Absatz 1 Satz 3 des Grundgesetzes sowie eine Änderung des Europawahlgesetzes beschlossen werden. Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben dazu die zwei entsprechenden Gesetzentwürfe vorgelegt. Es wäre eine simple technische Umsetzung dessen, was bereits 2018 auf europäischer Ebene als Rechtsgrundlage beschlossen wurde und von Deutschland umzusetzen ist. Hinzu kommt im Übrigen, dass sich das auch im Koalitionsvertrag der regierenden Ampel wiederfindet. Sie hat sich dazu verpflichtet, diese Regelungen umzusetzen. Man sollte von daher meinen, dass die Umsetzung europäischen Rechts etwas ist, auf das sich die demokratische Opposition hier im Bundestag sowie die Regierungsmehrheit problemlos verständigen könnten.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute über die Änderung des Europawahlgesetzes und sollten vielleicht als Erstes den Blick auf die rechtlichen Grundlagen für die Europawahl richten. Wir stellen fest: Im Jahr 2018 wurde vom Europäischen Parlament eine Änderung des Direktwahlakts beschlossen, der für die Europawahl eine ganze Reihe von Vorgaben macht, etwa dass bei der Wahl zum Europaparlament eine Sperrklausel in Höhe von 2 bis 5 Prozent eingeführt werden kann. Damit diese Änderung des Direktwahlakts in Kraft treten kann, müssen die EU-Mitgliedstaaten gemäß ihren nationalen verfassungsrechtlichen Vorschriften zustimmen. Außer Zypern, Spanien und Deutschland haben das bereits alle EU-Mitgliedstaaten getan.”
“Vielen Dank. Sonja Eichwedes Rede, die sie zu Protokoll gegeben hat, können Sie später nachlesen. 1 Anlage 5 Das Wort hat Thomas Seitz von der AfD.”
“Wir werden ihnen doch nicht allen Ernstes die für die Strafrechtspflege erforderliche geistige Beweglichkeit absprechen wollen. Um die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit zu stärken, brauchen wir darüber hinaus einen bundesweit einheitlichen Wahltag zur ehrenamtlichen Richterwahl. Durch gezielte mediale Kampagnen steigen die Chancen einer breiten Berichterstattung, und das Amt bekommt die Aufmerksamkeit, die es verdient. Darüber hinaus brauchen wir eine sachverständige Ansprechstelle und das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, diese Vorhaben müssen umgesetzt werden; denn das Schöffenamt ist gelebte Volkssouveränität. Bitte helfen Sie dabei mit, und unterstützen Sie unseren Antrag! Die gut 100 000 ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in Deutschland werden es Ihnen danken.”
“Deshalb müssen wir sie den geänderten gesellschaftlichen Umständen anpassen. So müssen wir die Freistellungsregeln verbessern. Es kann nicht weiter angehen, dass Stunden bei Gericht, die in die Gleitzeit fallen, bei Tarifbeschäftigten nicht als entschuldigtes Fehlen gutgeschrieben werden und damit kein Vergütungsanspruch besteht. Wir müssen uns von der starren Altersgrenze verabschieden. Ein modernes Schöffenrecht muss berücksichtigen, dass heutzutage deutlich mehr Menschen auch im hohen Alter noch körperlich und geistig gesund sind. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, 21 Mitglieder des Deutschen Bundestages sind zum jetzigen Zeitpunkt bereits 70 Jahre alt oder werden innerhalb dieser Wahlperiode den 70. Geburtstag feiern.”
“Aber auch der gesunde Menschenverstand eines vermeintlichen Laien ist für eine faire, von der Gesellschaft akzeptierte Rechtsprechung von enormer Bedeutung; denn Urteile werden im Namen des Volkes gesprochen, nicht im Namen von Richter XY. Der normale Mensch von der Straße muss sie verstehen und nachvollziehen können. So erreichen wir eine akzeptierte Rechtsprechung. Die Bedeutung des richterlichen Ehrenamtes für die Rechtsprechung ist also groß. Anerkennung gibt es aber wenig, und die Vereinbarkeit von Ehrenamt und Beruf gestaltet sich oftmals schwierig. Mit ein Grund dafür ist, dass die gesetzlichen Regelungen zum richterlichen Ehrenamt in ihrer Form seit rund einem halben Jahrhundert bestehen und eine Lebensrealität widerspiegeln, die eher der Vergangenheit angehört.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Jahr 2013 hat Altbundestagspräsidentin Rita Süssmuth in diesem Hause im Großen Protokollsaal den Deutschen Schöffenpreis erhalten. Sie erhielt diese Ehrung als Präsidentin des Deutschen Volkshochschul-Verbandes für ihr Engagement für die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter. Im Rahmen der Preisverleihung sagte Rita Süssmuth, für eine Verurteilung brauche es „mehr als Wissen“. „Du musst wissen, wo du als Mensch stehst.“ Schöffen hätten oft „einen anderen Zugang“. Es dürfe nicht immer nur der mitreden, der die „Kompetenz professionell erworben“ habe. Sie ergänzte: „Wenn wir nur noch zu Spezialisierten werden, mögen wir tolle Kopfmenschen sein.“ Urteile müssen selbstredend nach Recht und Gesetz gesprochen werden.”
“Deutschland muss jetzt den 2018 beschlossenen Änderungen des Direktwahlaktes zustimmen, damit eine Sperrklausel eingeführt werden kann. Herr Kollege. Wenn die Koalition es selbst nicht schafft, werden wir als CDU/CSU-Fraktion in der weiteren Beratung dieses Gesetzentwurfs einen entsprechenden Antrag einbringen. Vielen Dank. Das Wort hat die Kollegin Emilia Fester für Bündnis 90/Die Grünen.”
“Dort heißt es: Wenn bis zum Sommer 2022 kein neuer Direktwahlakt vorliegt, wird Deutschland dem Direktwahlakt aus 2018 auf Grundlage eines Regierungsentwurfes zustimmen. Bis zum Sommer 2022! Heute ist der 22. September, in wenigen Stunden ist der Beginn des kalendarischen Herbstes. Ein neuer Direktwahlakt ist zwar in Arbeit und sieht in seinem vorliegenden Entwurf sogar ein Wahlrecht ab 16 vor, aber er existiert eben noch nicht, und dass er im Sommer 2022 nicht verabschiedet werden würde, ist auch seit geraumer Zeit klar. Vor diesem Hintergrund richte ich den dringenden Appell an die Regierungskoalition: Unternehmen Sie doch bitte im Europarecht diejenigen Schritte, die notwendig und angezeigt sind und die das Europäische Parlament vor einer Fragmentierung bewahren.”
“Darüber hinaus haben die allermeisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union das Alter für das aktive Wahlrecht wie wir in Deutschland auf 18 Jahre festgelegt. Es geht um die Wahlen zum Europäischen Parlament. Wir müssen festhalten, dass die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre durch das Europarecht jedenfalls nicht zwingend vorgegeben ist. Der aktuell geltende Direktwahlakt enthält hierzu überhaupt keine Festlegung. Was aber europarechtlich angezeigt wäre, ist, dem Direktwahlakt aus dem Jahr 2018 zuzustimmen, damit die auf europäischer Ebene beschlossenen Regelungen endlich umgesetzt werden können – konkret: dass die bereits 2018 beschlossene Sperrklausel bei Europawahlen eingeführt und das Europäische Parlament gestärkt werden kann. Dazu hat sich die Ampel in ihrem Koalitionsvertrag sogar ausdrücklich verpflichtet.”
“Zu seiner Begründung wird dem geneigten Leser parlamentarischer Drucksachen lediglich mitgeteilt, dass das derzeitige Mindestwahlalter für die Wahlen zum Europäischen Parlament von 18 Jahren Menschen von der Wahl ausschließe, „die an zahlreichen Stellen in der Gesellschaft Verantwortung übernehmen und sich in den politischen Prozess einbringen können und wollen“; angesichts dessen sei eine Absenkung des Wahlalters angezeigt. Ich bin mir durchaus bewusst, dass zahlreiche, viele junge Menschen im Alter zwischen 16 und 18 Jahren bereits über ein waches politisches Bewusstsein verfügen und sich auch einbringen; das ist auch gut so. Aber dass sie bereits an so zahlreichen Stellen in der Gesellschaft Verantwortung übernehmen, dass deswegen das Wahlgesetz geändert werden muss? Das erscheint mir nicht sinnvoll.”
“Frau Präsidentin! Mit dem Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Europawahlgesetzes hat die Ampel einen Gesetzentwurf vorgelegt, der kurz, knapp und leicht verständlich ist und dessen Inhalt in einem Satz zusammengefasst werden kann: Das aktive Wahlalter für die Wahl des Europäischen Parlaments soll von 18 auf 16 Jahre abgesenkt werden. Ich bin durchaus ein Freund sprachlicher Prägnanz; aber mir scheint, dass dieser Gesetzentwurf doch allzu simpel geraten ist.”
“Nur so, durch eine strafrechtliche Regelung und ein Schutzkonzept als Ausnahme, schützen wir wirksam die Selbstbestimmung und das Leben. Vielen Dank. Das Wort hat Dr. Kirsten Kappert-Gonther aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.”
“Es ist bekannt, dass in Ländern, in denen die geschäftsmäßige Suizidassistenz weitgehend schrankenlos angeboten wird, die Selbsttötungsraten ausgesprochen hoch sind. Wichtig ist es vielmehr, im Rahmen eines klaren Schutzkonzeptes Ausnahmen für Menschen zu schaffen, die frei und ernsthaft den Entschluss gefasst haben, aus dem Leben scheiden zu wollen. Dazu bedarf es erstens der Feststellung der Freiverantwortlichkeit der Entscheidung zur Selbsttötung durch Fachärzte für Psychiatrie und zweitens einer umfassenden, ergebnisoffenen Beratung. In Sondersituationen, etwa bei einer fortgeschrittenen unheilbaren Erkrankung und einer zugleich begrenzten Lebenserwartung, kann die Feststellung schneller getroffen werden.”
“Das ist kein Paradox, sondern zeigt, dass Leben und Sterben nicht losgelöst voneinander betrachtet werden können. Über seinen Tod frei entscheiden kann nur, wer lebt. Wer einmal die Grenze zum Tod überschritten hat, kann seine Entscheidung nicht revidieren. Deshalb ist es so wichtig, dass sich der Staat schützend vor das Leben des Einzelnen stellt, weil nur so auch die Autonomie des Einzelnen geschützt werden kann. Ein effektiver Schutz der Freiverantwortlichkeit der Entscheidung zur Selbsttötung verlangt, die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung grundsätzlich unter Strafe zu stellen. Dabei geht es nicht um die Suizidassistenz als solche, sondern es richtet sich gegen die Förderung von Geschäftsmodellen, die dazu führen, dass die Selbsttötung als Normalfall der Lebensbeendigung gehandelt wird.”
“Denn das Bundesverfassungsgericht hat auch unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass der Staat dafür Sorge zu tragen hat, dass der Entschluss, bergleiteten Suizid zu begehen, tatsächlich auf freiem Willen beruht: Angesichts der Unumkehrbarkeit des Vollzugs einer Suizidentscheidung … – so das Bundesverfassungsgericht – gebietet die Bedeutung des Lebens als ein Höchstwert innerhalb der grundgesetzlichen Ordnung …, Selbsttötungen entgegenzuwirken, die nicht von freier Selbstbestimmung und Eigenverantwortung getragen sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen, hier liegt die zentrale Aufgabe jeder zukünftigen Regelung, die den verfassungsgerichtlichen Vorgaben gerecht werden will. Die Autonomie des Einzelnen und sein daraus resultierendes Recht auf selbstbestimmtes Sterben müssen ebenso geschützt werden wie das Leben.”
“Wie soll man herausfinden, ob die Entscheidung eines Sterbewilligen vielleicht gar nicht selbstgesetzten Gründen entspringt, sondern er sich sozialem Druck ausgesetzt sieht oder an einer Krankheit leidet, die es ihm unmöglich macht, seinen Wunsch, zu sterben, selbstbestimmt zu reflektieren? Diese Situationen voneinander abzugrenzen, ist keineswegs trivial.”
“Aber wie heißt es bereits bei Heraklit: „Man kann nicht zweimal in denselben Fluss steigen.“ Auch wenn wir heute wieder über die Suizidassistenz sprechen, führen wir nicht die Diskussion des Jahres 2014 fort, sondern wir sind mit der Entscheidung des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts aus 2020 in einer neuen Situation. Dort hat das Gericht ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben als Ausdruck persönlicher Autonomie anerkannt, und dieses Recht, so das Bundesverfassungsgericht, „umfasst auch die Freiheit, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und Hilfe, soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen“. Aber schon dieser verfassungsrechtlich eindeutige Ausgangspunkt wirft in der Praxis komplexe Fragen auf: Wann ist der Wunsch, dem eigenen Leben ein Ende zu setzen, Ausdruck persönlicher Autonomie?”
“Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor etwas über siebeneinhalb Jahren, im November 2014, haben wir hier im Plenum schon einmal über Suizidassistenz und Sterbebegleitung debattiert. Der seinerzeitige Bundestagspräsident Norbert Lammert sprach von dem „vielleicht anspruchsvollsten Gesetzgebungsprojekt“ der damaligen Wahlperiode. Argumente und Emotionen prallten aufeinander, die wie nur wenige andere als existenziell bezeichnet werden können. Die intensive Diskussion und der anschließend gefundene Kompromiss führten zu einer der vielgerühmten Sternstunden des Parlaments. Nun befinden wir uns nach siebeneinhalb Jahren wieder hier im Plenarsaal des Bundestages, um über Suizidassistenz zu debattieren.”
“Auch das im Einsetzungsantrag genannte Ansinnen, nicht nur die Amtszeiten des Bundeskanzlers, sondern zudem auch die Mandatszeiten zu begrenzen, rührt an die Grundfesten von Artikel 38 des Grundgesetzes. So etwas können wir nur auf breiter Basis diskutieren und nicht lediglich in Koalitionsrunden verhandeln. Daher appelliere ich an Sie: Suchen Sie den Konsens mit uns, um eine Wahlrechtsreform zu verwirklichen, die diesen Namen verdient. Die heutige Ouvertüre erzeugt aber eher Dissonanzen als Harmonie. Das können wir nicht mittragen. Vielen Dank. Dr. Till Steffen hat jetzt das Wort für Bündnis 90/Die Grünen.”
“Ein dauerhaft tragfähiges Wahlrecht kann doch nur ein Wahlrecht sein, das auf einer größtmöglichen Akzeptanz beruht und nicht allein von einer parlamentarischen Mehrheit für gut befunden wird. Aber das scheint Sie nicht zu kümmern. Nur so kann ich mir auch erklären, dass der Abschlussbericht, für den in der letzten Legislaturperiode noch eine Zweidrittelmehrheit in der Reformkommission vorgesehen war, nun nur noch mit einfacher Mehrheit beschlossen werden soll. Zentrale Themen der Reformkommission wie etwa die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre lassen sich nur im Wege der Grundgesetzänderung realisieren. Dazu brauchen Sie aber eine Zweidrittelmehrheit.”
“Vergleicht man den Einsetzungsbeschluss aus der letzten Wahlperiode mit dem nun vorliegenden Einsetzungsantrag, fallen doch einige deutliche Veränderungen auf. In ihrem Koalitionsvertrag versprechen Sie, „gesellschaftliche Spannungen in Zeiten des schnellen Wandels zu reduzieren und das Vertrauen in unsere Demokratie zu stärken“ und demokratisches Engagement zu fördern. Und was tun Sie? Sie kassieren bei der Wahlrechtskommission die Bürgerbeteiligung, die der Einsetzungsbeschluss der letzten Legislaturperiode noch vorgesehen hatte, einfach ein. In Ihrem Einsetzungsantrag findet sich hierzu nichts. Ich muss ganz offen und ehrlich sagen: Das befremdet mich.”
“Wenn Sie am Platz reden, dann ziehen Sie die Maske bitte nicht herunter, sondern tragen Sie sie die ganze Zeit über der Nase. Wir haben viele Kolleginnen und Kollegen, die bereits erkrankt sind, und wollen – hier jedenfalls – keine weiteren Erkrankungen hervorbringen. Entschuldigung, und gerne weiter mit Ihrer Rede. Die Uhr ist übrigens weitergelaufen. Die Uhr habe ich im Blick; das ist mir auch aufgefallen. Entschuldigung. Noch einmal: Das sind keine guten Vorzeichen für die Suche nach einem breiten Konsens. Vielmehr ist es entweder Ausdruck der inneren Unordnung bei der Ampel oder schlicht ein Vorgeschmack darauf, dass jetzt mit neuen Mehrheiten einfach ein neues Wahlrecht durchgepeitscht werden soll.”
“Wir haben in dieser Wahlperiode bewusst erst einmal nicht ins gleiche Horn gestoßen. Damit war auch die Hoffnung verbunden, dass die Ampelkoalition ihren eigenen Anspruch, die Diskussion ums Wahlrecht auf ein breites Fundament zu stellen, einlösen würde. Das ist allerdings schon heute, im ersten Schritt, gescheitert. Weder sind wir als größte Oppositionsfraktion im Vorfeld der Neueinsetzung eingebunden worden, noch hatten wir ausreichend Gelegenheit, uns mit dem neuen Einsetzungsantrag auseinanderzusetzen. Gestern haben die Koalitionsfraktionen ihren Antrag beschlossen, heute schon wird die Direktabstimmung umgesetzt. Plötzlich haben Sie es ganz eilig. Herr Kollege, entschuldigen Sie bitte. – Frau von Storch, es ist so vorgesehen, dass wir die Masken hier im Saal tragen.”
“Das bedeutet: Wir müssen weitere Reformschritte unternehmen, und das werden wir als Unionsfraktion natürlich auch mit angehen. Eine entsprechende Kommission wurde ja auch schon vom letzten Bundestag mit anderen Mehrheitsverhältnissen beschlossen und soll nun – grundsätzlich folgerichtig – fortgeführt werden. Der Umgang der neuen Mehrheiten mit der Fortführung der Kommission ist aber kein gutes Vorzeichen, wenn es darum gehen sollte, einen breiten Konsens und eine mehrheitsübergreifende Zusammenarbeit für weitere Reformschritte zu erreichen. Erst hört man lange von der Koalition – nichts! Ich erinnere mich noch gut an das ständige Insistieren insbesondere vonseiten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der letzten Wahlperiode, wann denn endlich die Kommission eingerichtet werde. Da wurde immer wieder laut zum Halali geblasen.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ohne Frage bleibt eine weitere Reform des Wahlrechts auch in dieser Wahlperiode eine wichtige Aufgabe. In der letzten Legislatur haben die seinerzeitigen Regierungsfraktionen erste Reformschritte, angelegt auf den Zeitraum von zwei Wahlperioden, unternommen und insbesondere drei Stellgrößen in den Blick genommen: erstens die Reduzierung der Wahlkreise von 299 auf 280, zweitens die teilweise Verrechnung von Überhangmandaten einer Partei mit Listenmandaten der gleichen Partei aus anderen Ländern und drittens drei unausgeglichene Überhangmandate. Dieses Paket hat zumindest dazu geführt, dass der Bundestag bei der Bundestagswahl nicht in einem Maße weiter gewachsen ist, wie es ohne Anpassung der Fall gewesen wäre. Dennoch ist der Bundestag aber größer und nicht kleiner geworden.”