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DEUTSCHER BUNDESTAG · FORMER

Ansgar Heveling

CDU/CSU · Germany

IN THEIR OWN WORDS

Ich habe es immer als außerordentliches Privileg verstanden, Mitglied dieses Hauses sein zu dürfen, so wie es ein Privileg ist, in einem freiheitlichen demokratischen Verfassungsstaat leben zu dürfen – einer freiheitlichen Demokratie, in der um Meinungen und Positionen gerungen wird, in der es auf die Kraft und den Austausch der Argumente…

PLENARPROTOKOLL 21/80 · 2026-05-21 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute abschließend den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats. Das ist ein guter Gesetzentwurf. Ich werbe heute im Namen der Koalitionsfraktionen um Zustimmung.

PLENARPROTOKOLL 21/80 · 2026-05-21 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Bewahren wir uns deshalb die Idee unseres Landes: Einigkeit und Recht und Freiheit! Hier an diesem Pult ist das die vornehmste Aufgabe. Nehmen wir sie ernst! Ich habe dies bald 17 Jahre getan und hoffe, dass ich damit einen, meinen kleinen Beitrag dazu geleistet habe, diese Idee auch zu bewahren.

PLENARPROTOKOLL 21/80 · 2026-05-21 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gewalt an Schulen ist kein Randphänomen, das wir kleinreden sollten. Jeder Angriff auf eine Lehrkraft, jede Einschüchterung, jeder Vorfall, der Schülerinnen und Schülern das Gefühl nimmt, in Sicherheit lernen zu können, ist einer zu viel.

PLENARPROTOKOLL 21/68 · 2026-03-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Er suggeriert strukturelle Gefahren, wo differenziertes Hinschauen notwendig ist, und er versucht erneut, über den Umweg des Bundes in Zuständigkeiten der Länder einzugreifen, wo wir bestehende Strukturen stärken sollten.

PLENARPROTOKOLL 21/68 · 2026-03-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Bundesministerin Karin Prien besucht diese Schulen, spricht mit Schulleiterinnen und Schulleitern, mit Lehrkräften, mit Eltern und Schülerinnen und Schülern. Das ist gelebtes Engagement.

PLENARPROTOKOLL 21/68 · 2026-03-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

The complete record

Every one of 227 lines we hold for Ansgar Heveling, in date order, each linked to its source. Free to read, in full, without an account. Page 2 of 5.

  1. Wir als Union sagen Ja zur Freiheit, aber mit Sicherheit und Verantwortung. Wir setzen uns ein für Selbstbestimmung, aber ohne Beliebigkeit. Es ist uns wichtig, eine Balance zu finden zwischen Respekt für den Einzelnen und Verlässlichkeit für die Gesellschaft. Das ist der Weg einer verantwortungsvollen Mitte. Und lassen Sie mich auch das klar sagen: Natürlich gibt es unterschiedliche Sichtweisen in der Koalition. Aber die AfD wird es nicht schaffen, durch kalkulierte Provokationen Zwietracht zu säen. Wir diskutieren, wir debattieren hart an der Sache orientiert, und dann entstehen tragfähige Kompromisse. Das ist die Stärke demokratischer Zusammenarbeit. Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Politik entsteht nicht durch die lautesten Zwischenrufe.

    PLENARPROTOKOLL 21/21 · 2025-09-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  2. Die Ampel hat mit der Streichung der Datenübermittlung an Sicherheitsbehörden eine Sicherheitslücke geschaffen. Wir brauchen aber in dieser Sache keine schrillen Parolen von rechts außen, sondern eine sachliche und differenzierte Auseinandersetzung mit der Frage, wie wir ein Verfahren rechtssicher und verantwortungsvoll gestalten können. Im Koalitionsvertrag haben wir daher sehr klar festgehalten: Das Selbstbestimmungsgesetz wird spätestens bis zum 31. Juli 2026 umfassend evaluiert. Wir wollen valide wissen, welche Auswirkung dieses Gesetz in der Praxis hat: auf Behörden, auf Schulen und Vereine, auf Kinder und Jugendliche und auf die Sicherheit unseres Landes. Dazu braucht es Zahlen, Erfahrungen, Berichte, nicht einfache Schlagworte und pauschale Unterstellungen. Dann werden wir dort Veränderungen vornehmen, wo es nötig ist.

    PLENARPROTOKOLL 21/21 · 2025-09-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  3. Es ist kein Geheimnis: Wir von der Union erachten das von der Ampel verabschiedete Selbstbestimmungsgesetz in dieser Form als unausgereift, weil es an entscheidenden Stellen ins Beliebige abgleitet. Lassen Sie mich die von uns bereits im Gesetzgebungsprozess hauptsächlich kritisierten Punkte kurz ausführen. Erstens. Der Umgang mit dem Geschlechtseintrag darf nicht bloße Formsache sein. Herr Kollege. Personenstandsangaben benötigen Verbindlichkeit. Damit wird Ernsthaftigkeit gesichert und Missbrauch ausgeschlossen. Herr Kollege, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage aus der AfD-Fraktion. Die AfD-Fraktion kann sich gerne auf ihre üblichen Zwischenrufe beschränken. Ich möchte jetzt weiter ausführen. Zweitens: vulnerable Gruppen. Hier braucht es besondere Vorsicht und klare Schutzmechanismen. Drittens.

    PLENARPROTOKOLL 21/21 · 2025-09-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  4. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren von der AfD, was genau wollen Sie eigentlich? Erst kündigten Sie bei der Festlegung der Tagesordnung einen Gesetzentwurf an. Geworden ist es ein Antrag, der andere zum Handeln auffordern soll. Sie fordern am Anfang des Antrags, dass der Bundestag beschließen solle, dass die Bundesregierung das Selbstbestimmungsgesetz aufheben soll. Anscheinend sind Ihnen nicht nur die Arbeitsabläufe in unserer parlamentarischen Demokratie nicht bekannt, sondern Sie missverstehen auch grundlegende verfassungsrechtliche Fragen der Gewaltenteilung. Andernfalls wüssten Sie, dass nur der Deutsche Bundestag selbst das Selbstbestimmungsgesetz aufheben könnte. – Na, Sie fordern, dass die Bundesregierung das aufhebt.

    PLENARPROTOKOLL 21/21 · 2025-09-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  5. Ihr Antrag löst das nicht ein. Vielen Dank. Ich darf zu ihrer ersten Rede aufrufen: für die AfD-Fraktion die Abgeordnete Birgit Bessin.

    PLENARPROTOKOLL 21/14 · 2025-06-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  6. Dann der grüne Dauerbrenner: die Änderung von Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz. Sie wissen ebenso gut wie ich, dass eine solche Verfassungsänderung materiell weder etwas bringt noch ein Mehr an rechtlicher Gleichstellung begründet. Wir haben keine verfassungsrechtliche Lücke. Die Frage ist doch eher: Haben wir vielleicht einfachgesetzliche Leerstellen? Müssen wir auf der einfachgesetzlichen Ebene und bei der Durchsetzung etwas tun? Da geht es doch darum, wirksam gegen queerfeindliche Hasskriminalität vorzugehen. Aber auch da bleibt Ihr Antrag eine Leerstelle. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir können gerne ins Gespräch über geeignete Maßnahmen kommen, wie queeres Leben in Deutschland vor Diskriminierung geschützt und queerfeindliche Hasskriminalität bekämpft werden kann. Die Betonung liegt aber auf dem Wort „geeignet“.

    PLENARPROTOKOLL 21/14 · 2025-06-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  7. Aber es geht überhaupt nicht darum, dass die Regenbogenflagge auf dem Reichstag überhaupt gar nicht wehen soll. Erinnern wir uns doch daran: Am 17. Mai ist die Regenbogenflagge hier auf dem Reichstag gehisst worden, und auch damals hieß die Bundestagspräsidentin Julia Klöckner. Eine weitere Forderung aus dem Antrag ist, den Entwurf für ein Demokratiefördergesetz vorzulegen und Programme zur Stärkung der Demokratie und zum Schutz der Zivilgesellschaft in den Entwürfen für den Bundeshaushalt mit ausreichenden Mitteln auszustatten. Auch hier sei die Frage gestattet: Im Ernst? Hat das wirklich mit wirksamer Arbeit gegen queerfeindliche Hasskriminalität zu tun? – Es ist doch mehr als offensichtlich, dass damit unter dem Label des Schutzes queeren Lebens gänzlich andere Ziele verfolgt werden sollen.

    PLENARPROTOKOLL 21/14 · 2025-06-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  8. Wirft man indessen einen genaueren Blick auf den Antrag, den uns die Grünen hier präsentieren, fragt man sich, ob der Antragstext die Worte seiner Überschrift wirklich einlöst oder ob es nicht vielmehr darum geht, mühsam einige polittaktische Punkte in einem Dokument zusammenzubasteln, weil man sich erhofft, die Regierungskoalition damit vor sich hertreiben zu können. Das lässt die Frage stellen, ob man damit dem wichtigen Anliegen, das in der Überschrift zum Ausdruck kommt, wirklich einen Gefallen tut. Da ist etwa als Erstes der Vorschlag, das Reichstagsgebäude anlässlich des Christopher Street Days mit der Regenbogenfahne zu beflaggen. Ja, dass die Gelegenheit genutzt werden will, unserer Bundestagspräsidentin vors Schienbein zu treten, kann ich nachvollziehen.

    PLENARPROTOKOLL 21/14 · 2025-06-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  9. Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Koalition aus CDU, CSU und SPD hat sich in ihrem Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, queeres Leben vor Diskriminierung zu schützen; denn es muss für alle Menschen, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung, selbstverständlich sein, gleichberechtigt, diskriminierungs- und gewaltfrei leben zu können. Das ist eine unmittelbare Folge daraus, dass sich der demokratische Verfassungsstaat als Zusammenschluss freier und gleicher Bürger versteht, und das wird auch durch unser Grundgesetz geschützt. Diesen Ausgangspunkt teilen wir mit den Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen.

    PLENARPROTOKOLL 21/14 · 2025-06-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  10. Davon ist bisher noch nicht viel zu hören. Aktuell wissen wir ja nicht einmal, wie es um die Staatsfreiheit der AfD bestellt ist. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, das letzte NPD-Verbotsverfahren war insofern relativ einfach zu führen, als die NPD die Verfassungswidrigkeit ihrer Ziele offen proklamiert hat. Bei der AfD haben wir es mit einem Gegner zu tun, der seine verfassungsfeindlichen Bestrebungen camoufliert; das erschwert ein verfassungsgerichtliches Verfahren erheblich. Was es unter allen Umständen zu vermeiden gilt, ist, in ein unsicheres Verfahren hineinzulaufen, an dessen Ende ein Persilschein für die AfD ausgestellt wird. Daher komme ich in der Abwägung zu dem Ergebnis, einen AfD-Verbotsantrag derzeit nicht zu unterstützen. Vielen Dank. Das Wort hat der Abgeordnete Matthias Helferich.

    PLENARPROTOKOLL 20/210 · 2025-01-30 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  11. Vielmehr agiert das Bundesverfassungsgericht im Parteiverbotsverfahren als Tatsachengericht, das die ihm vorgelegten Beweise würdigt, mit denen belegt werden soll, dass eine Partei „darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen“. Da stelle ich mir, wie viele andere auch, die Frage: Wie sieht es mit den Beweisen, die den hohen Anforderungen – den zu Recht hohen Anforderungen – des Bundesverfassungsgerichts entsprechen, aus? Ich will gar nicht in Abrede stellen, dass es solche Beweise geben kann, ja, es sie wahrscheinlich sogar geben wird; aber das muss vorab feststehen. Diese Beweise können nur in ganz engem Austausch mit den Sicherheitsbehörden erarbeitet werden. Deswegen müssen bei einem Verbotsantrag Bundestag, Bundesregierung und auch die Landesregierungen intensiv zusammenwirken.

    PLENARPROTOKOLL 20/210 · 2025-01-30 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  12. Man kann jetzt mit einem Schriftsatz anfangen, aber gerät mit der Einreichung in jedem Fall in die Diskontinuität; das gilt im Übrigen auch für den Antrag, zunächst die Einholung eines Gutachtens vorzusehen. Denn das Verfahren wäre ja nicht mit einer Beschlussfassung heute eingeleitet, sondern erst mit der Einreichung des Schriftsatzes in Karlsruhe. Von daher ist es aber auch gut und folgerichtig, dass wir heute nicht entscheiden, sondern weiter beraten. Das bringt mich aber auch zu einem weiteren zentralen Punkt. Der verfahrenseinleitende Schriftsatz in einem Parteiverbotsverfahren muss ja besonderen Anforderungen genügen. Da geht es nicht nur um die Erörterung verfassungsrechtsdogmatischer Fragen, die für sich genommen schon anspruchsvoll sind.

    PLENARPROTOKOLL 20/210 · 2025-01-30 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  13. Wir müssen Antworten finden, die einer verfassungsrechtlichen und verfassungsprozessualen Prüfung standhalten; denn wenn ein AfD-Verbotsverfahren eingeleitet wird, muss eine große Erfolgswahrscheinlichkeit für ein Verbot bestehen, und hier sind derzeit Zweifel angebracht. Zum einen ist da die zeitliche Dimension. Wir befinden uns in der letzten regulären Sitzungswoche des Deutschen Bundestages in dieser Wahlperiode. Im März wird sich der neue Bundestag konstituieren. Wer mit verfassungsgerichtlichen Verfahren vertraut ist, weiß, dass ein Verfahren dieser Größenordnung wochen- und monatelange Vorbereitung benötigt. Das dürfte also von daher schon schwer zu schaffen sein.

    PLENARPROTOKOLL 20/210 · 2025-01-30 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  14. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe allergrößten Respekt vor allen Kolleginnen und Kollegen, die sich den vorliegenden Anträgen anschließen und die in der Abwägung für sich die Entscheidung getroffen haben, dass das der richtige Weg ist. Die AfD ist eine Partei, die nicht nur das gesellschaftliche Klima in Deutschland vergiftet, sondern deren offenkundiges Ziel es ist – allen Lippenbekenntnissen zum Trotz –, unsere demokratischen Verfahren zu delegitimieren und unsere Institutionen zu delegitimieren. Auch für uns als CDU und CSU ist die AfD nicht politischer Mitbewerber, sondern politischer Gegner. Wenn wir uns aber die Frage vorlegen, ob wir beim Bundesverfassungsgericht einen Verbotsantrag einreichen, bewegen wir uns nicht mehr im rein politischen Raum.

    PLENARPROTOKOLL 20/210 · 2025-01-30 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  15. Wenn Bundestag und Bundesrat nicht vom Ersatzwahlmechanismus Gebrauch machen müssen, weil stets verantwortungsvolle Demokraten sich auf Kandidaten einigen können und die für eine Wahl nötige Zweidrittelmehrheit zustande bringen, wenn die nun im Grundgesetz niedergelegten Strukturmerkmale der Verfassungsgerichtsbarkeit nicht als Prüfungsmaßstab für ein Gesetz dienen müssen, das die Befugnisse des Bundesverfassungsgerichts einschränkt, dann können wir sicher sein, dass unsere Demokratie stabil bleibt. Vielen Dank. Als Nächste hat das Wort für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Katja Keul.

    PLENARPROTOKOLL 20/207 · 2024-12-19 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  16. Ich kann heute ehrlichen Herzens sagen: Ich freue mich und bin stolz darauf, dass wir das Gesetzgebungsvorhaben zur Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts nun zum Abschluss bringen können. Ich sage einen herzlichen Dank an die Kolleginnen und Kollegen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und aus meiner Fraktion, mit denen wir das zusammen auf den Weg gebracht haben. Ein Dank an den ehemaligen Bundesjustizminister Marco Buschmann, der dieses Verfahren exzellent moderiert hat, sodass wir zu einem guten Ergebnis gekommen sind. Das Ergebnis kann sich sehen lassen. Der größte Gewinn für unsere Demokratie ist freilich, wenn die Regelungen, die wir heute beschließen, überhaupt keine Anwendung finden.

    PLENARPROTOKOLL 20/207 · 2024-12-19 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  17. Wir haben in anderen Ländern Europas erlebt, dass autoritären Regierungen Verfassungsgerichte so sehr ein Dorn im Auge sind, dass sie als Erstes ins Visier der Autokraten geraten. Es ist demaskierend, dass genau diese Mechanismen die Blaupause für den hier vorliegenden Änderungsantrag der AfD zum Gesetzentwurf zum Bundesverfassungsgerichtsgesetz darstellen. Die Begründungspflicht für eine Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ist ein Schritt, um das Bundesverfassungsgericht lahmzulegen. Unsere Demokratie ist aber Gott sei Dank stark und hat sich bisher als äußerst wehrhaft erwiesen. Den Schutz der wehrhaften Demokratie auf das Bundesverfassungsgericht auszuweiten, ist aber auch ohne ein konkretes Risiko sinnvoll und angemessen.

    PLENARPROTOKOLL 20/207 · 2024-12-19 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  18. Zentrale Bedeutung hat demgegenüber das Bundesverfassungsgerichtsgesetz als einfaches Parlamentsgesetz. Hier finden sich die wesentlichen Merkmale wieder. Der 75. Geburtstag unseres Grundgesetzes ist daher der richtige zeitliche Anlass, wesentliche Grundprinzipien unseres Verfassungsgerichts auch in der Verfassung selbst abzubilden. Im Kern geht es darum, wesentliche Merkmale aus dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz in das Grundgesetz zu transferieren. Dadurch wird das Bundesverfassungsgericht gestärkt und seiner Bedeutung angemessen im Grundgesetz verankert. Durch die Verfassungsfestigkeit der Regeln für das Bundesverfassungsgericht wird das Bundesverfassungsgericht gleichzeitig gesichert.

    PLENARPROTOKOLL 20/207 · 2024-12-19 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  19. Das Bundesverfassungsgericht ist eine anerkannte Verfassungsinstitution und genießt höchsten Respekt in der Bevölkerung. „Dann gehe ich bis nach Karlsruhe“ ist zu einem geflügelten Wort in Politik und Gesellschaft geworden. Bereits seit geraumer Zeit hat sich unter Verfassungsrechtlern, aber auch in der Gesellschaft allerdings eine Diskussion entwickelt: Wenn das Bundesverfassungsgericht ein so wichtiges Verfassungsorgan ist, warum spiegelt sich das im Grundgesetz dann nicht im notwendigen Maß wider? Anders als andere Verfassungsorgane, die eigene Abschnitte im Grundgesetz haben, wird das Bundesverfassungsgericht vergleichsweise schmal in zwei Artikeln zur rechtsprechenden Gewalt abgehandelt. Nur bruchstückhaft werden die Struktur und die Position des Gerichtes in der Verfassung erwähnt.

    PLENARPROTOKOLL 20/207 · 2024-12-19 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  20. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Grundgesetz hat in diesem Jahr Jubiläum: Vor 75 Jahren wurde die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verkündet und in Kraft gesetzt. Die Verfassungsorgane nahmen auf der Grundlage des Grundgesetzes ihre Arbeit auf. Ein Verfassungsorgan war dabei im Gefüge der Institutionen unserer Republik etwas vollkommen Neues: das Bundesverfassungsgericht. Echte Vorläufer dazu gab es in der deutschen Verfassungsgeschichte nicht. Die Position im Gefüge der Verfassungsorgane, seine Stellung als Verfassungsorgan und Macht und Einfluss des Bundesverfassungsgerichts entwickelten sich erst im Laufe der Anfangsjahre unserer Bundesrepublik. Und ja, man kann sagen: Das Bundesverfassungsgericht hat sich seine Stellung und seine Stärke selbst erarbeitet. Diese Entwicklung ist mittlerweile abgeschlossen.

    PLENARPROTOKOLL 20/207 · 2024-12-19 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  21. Guten Tag, liebe Kolleginnen und Kollegen! – Wir fahren fort. Das Wort hat Katrin Helling-Plahr für die FDP-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/191 · 2024-10-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  22. Mit den heute zur Debatte stehenden Gesetzentwürfen zur Änderung des Grundgesetzes und des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes wollen wir zentrale Strukturmerkmale des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz verankern und zudem einen Mechanismus schaffen, mit dem das Recht zur Wahl der Bundesverfassungsrichter vom Bundestag auf den Bundesrat und umgekehrt übergeht, wenn in dem jeweils zuständigen Wahlorgan keine Zweidrittelmehrheit erreicht werden kann. Mit anderen Worten: Zentrale Strukturmerkmale der Verfassungsgerichtsbarkeit sollen der Änderung durch die einfache Mehrheit entzogen werden. Die Wahl der Bundesverfassungsrichter soll zudem krisenfest geschützt werden. Das stärkt nicht nur die Resilienz des Bundesverfassungsgerichts, sondern unseres demokratischen Verfassungsstaats insgesamt. Vielen Dank.

    PLENARPROTOKOLL 20/191 · 2024-10-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  23. Das Stück zeigt, wie wichtig es ist, zur Lösung politischer Konflikte über geordnete und als legitim akzeptierte Verfahren zu verfügen. Dabei ist die Funktionsfähigkeit von Institutionen eine Grundvoraussetzung dafür, dass diese ihre Rolle bei der Lösung politischer Konflikte dauerhaft ausüben können. Und gleichzeitig bedarf es klarer Verfassungsregelungen, die die Kompetenzen und Strukturen der Institutionen konturieren.

    PLENARPROTOKOLL 20/191 · 2024-10-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  24. Liebe Kolleginnen und Kollegen, vielleicht hat jemand von Ihnen vor Kurzem im Haus der Bundespressekonferenz das Stück „Ein Volksbürger“ gesehen, in dem Fabian Hinrichs einen populistischen Ministerpräsidenten verkörpert, der den Vollzug von Bundesrecht in seinem Freistaat aussetzt und auf einen Konflikt mit der Bundesregierung zusteuert, die sich im Laufe der Ereignisse genötigt sieht, Bundeszwang nach Artikel 37 des Grundgesetzes auszuüben. Es kommt darüber zu einem Bund-Länder-Streit vor dem Bundesverfassungsgericht, das in dem Stück seine Funktion – zum Glück – ordnungsgemäß ausfüllt. Der Konflikt zwischen dem Land und der Bundesregierung eskaliert dennoch. Für alle, die das Stück nicht gesehen haben, will ich nicht verraten, wie es endet, sondern mich mit dem Hinweis begnügen, dass es noch in der arte-Mediathek verfügbar ist.

    PLENARPROTOKOLL 20/191 · 2024-10-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  25. Allein, dass wir uns fraktionsübergreifend auf die Gesetzentwürfe zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts geeinigt haben, zeigt, dass bei allen Differenzen im Übrigen ein breiter Konsens über die Grundlagen unserer Staatlichkeit in der Mitte des Parlaments besteht. Das Institutionengefüge unserer Verfassung ist so stabil gebaut, dass es für Extremisten jeglicher Couleur überaus schwer ist, die Staatsgewalt zu usurpieren. Aber dieser Befund darf uns auch nicht davon abhalten, mögliche Schutzlücken in unserer Verfassung zu identifizieren und Verbesserungen dort anzustreben, wo sie sinnvoll erscheinen.

    PLENARPROTOKOLL 20/191 · 2024-10-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  26. Wir in Deutschland konnten uns lange mit der Feststellung beruhigen, dass wir aufgrund unserer historischen Erfahrung mit zwei Diktaturen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen gegen autoritäre Versuchungen gefeit sind. Doch der demokratische Verfassungsstaat, der allein die Basis für Freiheit, Wohlstand und dauerhaften Frieden ist, wird mittlerweile auch hierzulande von einigen infrage gestellt. Ich gehöre nicht zu denjenigen, die ernsthaft besorgt darüber sind, dass Deutschland kurzfristig in schwere politische Turbulenzen geraten könnte. Die demokratische Mitte ist stark.

    PLENARPROTOKOLL 20/191 · 2024-10-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  27. Mittlerweile ist unser Grundgesetz 75 Jahre alt, und das Bundesverfassungsgericht hat sich zu einem bewährten Verfassungsorgan entwickelt, dessen wesentliche Strukturen mittlerweile gefestigt sind. Aber sie sind nach wie vor weitgehend nur einfachgesetzlich im Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt. Es ist daher an der Zeit, diese grundlegenden Strukturen im Verfassungstext selbst zu regeln und gleichzeitig das Verfahren zur Wahl der Bundesverfassungsrichter krisenfest zu machen und zu schützen. Wenn wir einen Blick außerhalb unserer Staatsgrenzen werfen, ist es leider durchaus so, dass die Justiz und insbesondere die Verfassungsgerichtsbarkeit in den vergangenen Jahren in anderen Ländern zum Spielball freiheitsfeindlicher Kräfte wurden.

    PLENARPROTOKOLL 20/191 · 2024-10-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  28. Die Weimarer Republik kannte lediglich einen Staatsgerichtshof mit beschränkter Kompetenz für Streitigkeiten zwischen dem Reich und den Ländern. Der Verfassung des Kaiserreichs von 1871 war ein Verfassungsgericht völlig fremd. Entsprechend rudimentär ist auch die Ausgestaltung des Bundesverfassungsgerichts in unserem Grundgesetz 1949 geschehen. Vieles wurde zunächst dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz als einfachgesetzlicher Norm überlassen. Auch musste sich das Bundesverfassungsgericht zugegebenermaßen in den Anfangsjahren der Bundesrepublik erst einmal überhaupt als Verfassungsorgan behaupten. Zu dieser Zeit gab die Regelung wesentlicher Strukturmerkmale allein im Bundesverfassungsgerichtsgesetz dem Bundesverfassungsgericht allerdings auch ausreichend Raum zu seiner Entwicklung.

    PLENARPROTOKOLL 20/191 · 2024-10-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  29. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als 1949 mit dem Grundgesetz die Verfassungsordnung für die Bundesrepublik Deutschland konstituiert wurde, zogen die Väter und Mütter des Grundgesetzes nicht nur kraftvoll ihre Lehren aus der verbrecherischen Zeit des Nationalsozialismus, schufen eine Ordnung, die das genaue Gegenbild zur Nazidiktatur war, und vermieden es, die Schwächen der Weimarer Reichsverfassung zu wiederholen. Vielmehr knüpften sie an vielen Stellen auch an frühere Staatstraditionen an, die der Überführung in die neue Bundesrepublik wert erschienen. Dazu gehört etwa der föderale Staatsaufbau mit dem Bundesrat als Vertretung der Landesregierungen. Demgegenüber war die Einrichtung des Bundesverfassungsgerichts ein Novum im Grundgesetz.

    PLENARPROTOKOLL 20/191 · 2024-10-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  30. Mittlerweile gibt es erstaunliche 3-D-Modelle, die eine virtuelle Rekonstruktion ermöglichen. Es sind eindrückliche Modellbilder, die man da sehen kann, und es ist ein großer und beeindruckender wissenschaftlicher Fortschritt. Die Frage bleibt allerdings, ob es auch ein tröstlicher ist. In diesem Sinne hoffen wir auf konstruktive Gespräche.

    PLENARPROTOKOLL 20/188 · 2024-09-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  31. Der Evaluationsbericht zeigt aber Anpassungsbedarf an unterschiedlichen Stellen in der Handhabungspraxis auf, nicht nur beim Kunsthandel, sondern auch beim Zoll oder im Verkehr mit Museumsleihgaben. Auch hierauf wurde mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf reagiert. Er ist also keine Generalrevision, sondern er sieht lediglich zum einen Anpassungen vor, die sich aus der Evaluation ergeben, sowie Anpassungen aufgrund des fortentwickelten EU-Rechtsrahmens. Sicherlich gibt es an der ein oder anderen Stelle noch Überarbeitungsbedarf an dem vorliegenden Entwurf. Letztlich ist es aber schon so, dass das Kulturgutschutzgesetz in seiner bestehenden Form seinen Zweck erfüllt. Zum Schluss will ich die Bilder des zerstörten UNESCO-Weltkulturerbes Palmyra aus dem Jahr 2015 in Erinnerung rufen, die um die Welt gingen und uns alle erschüttert haben.

    PLENARPROTOKOLL 20/188 · 2024-09-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  32. Beispielsweise hat der Kunsthandel damals deutlich gemacht, dass er unter Beweislasten, Auskunftsansprüchen und Stichtagsregelungen ächzt. Man dürfe hier Deutschland als Kunsthandelsstandort im Vergleich zum internationalen Kunstmarkt nicht über die Maßen bzw. unverhältnismäßig mit bürokratischen Regeln belasten, auch wenn man die Zielsetzungen des Kulturgutschutzgesetzes grundsätzlich natürlich unterstütze, so lautete der Tenor aus der Szene. Die Interessen des Kunsthandels sind mittlerweile im jetzigen Entwurf ausgewogen berücksichtigt worden. Das ist ein wichtiger Schritt, da Kulturgutschutz nur gemeinsam mit dem Kunsthandel funktionieren kann.

    PLENARPROTOKOLL 20/188 · 2024-09-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  33. Das seinerzeitige Gesetzgebungsverfahren zum Kulturgutschutzgesetz, das übrigens eines der wenigen in originärer Gesetzgebungskompetenz der BKM ist, hat damals eine breite politische Diskussion ausgelöst. Es wurde sehr intensiv über die verschiedensten Aspekte des Kulturgutschutzes debattiert, bevor es in Kraft trat. Im Kulturausschuss haben wir uns dann zuletzt nach Erscheinen des Evaluationsberichtes zum Kulturgutschutzgesetz im Oktober 2022 in einem öffentlichen Fachgespräch mit dem Thema befasst. Insgesamt wurde deutlich, dass das Gesetz in der Anwendung an vielen Stellen funktioniert und es im Grunde seine Aufgabe, Kulturgutschutz durch Regeln sicherzustellen, erfüllt. Die einzelnen Schritte der Regulation müssen allerdings auch verhältnismäßig sein.

    PLENARPROTOKOLL 20/188 · 2024-09-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  34. Die Lektüre des Bandes führt auch vor Augen, wie wichtig das Ringen um ein Kulturgutschutzgesetz war, das 2016 maßgeblich von der damaligen Staatsministerin Monika Grütters auf den Weg gebracht worden ist, genau zu dem Zweck, gegen den illegalen Handel von Kulturgütern in Deutschland und der Welt vorzugehen und vor allem Kulturgüter anderer Länder zu schützen, die es selbst nicht mehr können. Ich darf sie zitieren mit den Worten: „Wo Staaten nicht oder nicht mehr in der Lage sind, ihre Kunstschätze zu schützen, steht die Staatengemeinschaft in der Verantwortung“ – wie Monika Grütters zur Eröffnung der Tagung „Kulturgut in Gefahr: Raubgrabungen und illegaler Handel“ sagte.

    PLENARPROTOKOLL 20/188 · 2024-09-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  35. Ein Blick in den im Auftrag der Staatlichen Museen zu Berlin herausgegebenen Band „Kulturraub – Fallbeispiele aus Syrien, Irak, Jemen, Ägypten und Libyen“ lohnt sich. Er gibt wertvolle Einblicke in das Milieu des Kunstraubs und des illegalen Handels von Kulturgütern. Beweggründe für das profitbringende Inverkehrbringen von Kulturschätzen gibt es viele. Da ist die bloße Existenzsicherung, die Menschen zu Plünderern werden lässt, aber eben auch die organisierte Kriminalität sowie die ideologische Zerstörungswut, selten vielleicht sogar „lediglich“ die Naivität eines Touristen, der sich ein Andenken mitnehmen will. Oft greift alles ineinander.

    PLENARPROTOKOLL 20/188 · 2024-09-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  36. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie sich am Ende meiner Rede fragen, warum ich in jedem Absatz das Wort „hundert“ eingebaut habe, dann hat das einen einfachen Grund: Dies war heute meine hundertste Rede im Deutschen Bundestag. Ich freue mich, bei dieser Gelegenheit auch die Zustimmung der Unionsfraktion zu diesem Gesetzentwurf in Aussicht stellen zu können. Vielen Dank. Herr Kollege Heveling, ich darf Ihnen von dieser Stelle aus für 100 Reden – das ist schon eine beachtliche Leistung; das schaffen viele in ihrer gesamten Zeit hier nicht – alles Gute wünschen. Auf die nächsten 100 Reden! Schauen wir mal. Wir fahren in der Debatte fort. Das Wort erhält Sonja Eichwede für die SPD-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/176 · 2024-06-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  37. In der Sachverständigenanhörung zum vorliegenden Gesetz ist auch das Instrument der Videokonferenz in der strafprozessualen Revisionshauptverhandlung kritisch gesehen worden, weil befürchtet wird, dass dadurch der strafprozessuale Grundsatz der Unmittelbarkeit in Gefahr geraten könnte. Dies mag nicht Hunderte von Verfahren betreffen, hat aber im Einzelfall eine durchaus erhebliche Bedeutung. Auch der Deutsche Anwaltverein hat diesen Punkt kritisiert. Gleichwohl geht der Gesetzentwurf insgesamt in die richtige Richtung und wird die Digitalisierung der Justiz in Deutschland und damit deren Effizienz erheblich fördern.

    PLENARPROTOKOLL 20/176 · 2024-06-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  38. Ich will nicht verhehlen, dass wir als Unionsfraktion uns an dem einen oder anderen Punkt etwas andere Regelungen gewünscht hätten. So dürfen wir bei allen positiven Aspekten, die die Digitalisierung in der Justiz mit sich bringt, nicht vergessen, dass es Situationen geben kann, in denen die Digitalisierung nicht automatisch einen Gewinn an Effizienz oder auch Gerechtigkeit mit sich bringt. Der Deutsche Richterbund etwa kritisiert die im Gesetzentwurf vorgesehene Möglichkeit der elektronischen Strafantragstellung, weil zu besorgen sei, dass Antragsteller sich der Reichweite und Bedeutung ihres Strafantrags nicht hinreichend bewusst sind und damit in Hunderten von Fällen leichtfertig Ermittlungen anstrengen könnten.

    PLENARPROTOKOLL 20/176 · 2024-06-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  39. Bei der Bewertung des Justizsystems liegt Deutschland auf einer Skala von 1 bis 100 zwar in wesentlichen Aspekten weltweit vorn, etwa was Korruptionsfreiheit oder effektiven Vollzug von Urteilen betrifft. Zugleich belegt Deutschland aber auch in einigen zentralen Punkten die hinteren Plätze, so etwa bei der Frage des Justizzugangs, also der Accessibility und Affordability, aber auch bei der Dauer und Verzögerung von Verfahren. Das muss uns ein Warnsignal sein. Deutschland ist eine der größten Wirtschaftsnationen der Welt mit einem immensen Leistungsvermögen. Wir haben die Mittel, die deutsche Justiz fit für die nächsten 100 Jahre zu machen. Aber wie so häufig geht es auch hier darum, die vorhandenen Ressourcen effizient einzusetzen.

    PLENARPROTOKOLL 20/176 · 2024-06-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  40. Vielleicht fragt sich manch einer, ob die Justiz wirklich einen solchen Effizienzschub braucht und ob die über Hunderte von Jahren bewährte Papierakte nicht voreilig vom Gesetzgeber in den Papierkorb geworfen wird. Dem lässt sich nur entgegnen: Dieser Schritt ist keineswegs voreilig. Er ist überfällig; er ist nötig. Aus einer gemeinsamen Studie der Boston Consulting Group, der Bucerius Law School und dem Legal Tech Verband Deutschland aus dem Jahr 2023 geht hervor, dass im Zeitraum von 1995 bis 2020 die erstinstanzlichen Verfahrenszahlen in Zivilsachen um 40 Prozent zurückgegangen sind, gleichzeitig aber die Verfahrensdauer um 40 Prozent gestiegen ist. Die Studie ist nur 30 Seiten lang, keine 100. Ich kann die Lektüre nur empfehlen. Eine der Kernaussagen der Studie in Bezug auf Deutschland hat mich sehr frappiert.

    PLENARPROTOKOLL 20/176 · 2024-06-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  41. Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie viele Hundert Stunden an richterlicher Arbeitszeit der Digitalisierungsstau in der Justiz jeden Tag, jeden Monat, jedes Jahr kostet, lässt sich nur grob abschätzen. Dass diese Kosten aber entstehen, ist wohl sicher. In der ersten Beratung dieses Gesetzentwurfs hatte ich bereits auf Estland verwiesen, wo mit der Digitalisierung der Justiz die durchschnittliche Verfahrensdauer in Zivilprozessen innerhalb von fünf Jahren von 156 auf unter 100 Tage gefallen ist. Angesichts des mit Sicherheit in naher Zukunft eintretenden Fachkräftemangels in der Justiz ist es ein Gebot der Stunde, die vorhandenen Ressourcen mithilfe der Digitalisierung so effizient zu nutzen, dass die Justiz auch bei einem künftigen Verlust von Hunderten von Stellen gut aufgestellt bleibt.

    PLENARPROTOKOLL 20/176 · 2024-06-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  42. Das alles sind aus unserer Sicht wichtige Fragen, die einer intensiveren Diskussion, aber auch Entscheidungen bedurft hätten. Wir bedauern sehr, dass wir darüber nicht weiterführend diskutiert haben, und wir bedauern sehr, dass die Strafnorm dadurch leider etwas unpräzise bleibt. Der im Grundsatz begrüßenswerte Gesetzentwurf hätte besser, um nicht zu sagen: richtig werden können. Da diese Diskussion aber ausgeblieben ist, werden wir uns heute enthalten. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Heveling. – Nächster Redner ist der Kollege Dr. Johannes Fechner, SPD-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/166 · 2024-04-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  43. Darüber hinaus hätte unseres Erachtens geprüft werden müssen, ob die Pflichten aus dem Parlaments- und Abgeordnetenrecht, die bei Verstoß eine Strafbarkeit begründen, durch entsprechende Verweise im Strafgesetzbuch selbst näher spezifiziert werden sollten. Dies hätte die Rechtssicherheit erhöht und die Handhabbarkeit durch die Gerichte ebenfalls. Nicht zuletzt würde dadurch das Risiko einer Blankettnorm im Strafgesetzbuch vermieden. Auch hier erfordert das Strafrecht eben besondere Präzision und eine besondere Verortung im Strafgesetzbuch selbst. Es sind in der Sachverständigenanhörung aber auch noch weitere Fragen aufgetaucht, bei denen sich eine nähere Betrachtung gelohnt hätte: Wie sieht es mit kommunalen Mandatsträgern aus? Wie sieht es mit der Beteiligung an Gesellschaften aus?

    PLENARPROTOKOLL 20/166 · 2024-04-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  44. Es kann ja nicht darum gehen, dass bestimmte Handlungen, die zeitlich mit dem Mandat zusammenfallen, aber in keinem inhaltlichen Zusammenhang mit ihm stehen, eine Strafbarkeit begründen. Hier hätten wir uns eine deutlichere Formulierung nicht nur in der Begründung, sondern im Gesetzestext selbst gewünscht; denn die Klarheit einer Norm ist gerade im Strafrecht ja der entscheidende Faktor. Es muss klar sein, was von der Strafbarkeit umfasst ist. Wir hatten außerdem angesprochen, ob die Neuregelung im Strafgesetzbuch auch Anlass für Präzisierungen, etwa im Abgeordnetengesetz, sein sollte, um die verschiedenen Regelungskonzepte im Strafgesetzbuch und im Abgeordnetengesetz zu harmonisieren.

    PLENARPROTOKOLL 20/166 · 2024-04-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  45. Wir hatten zu diesem Gesetzentwurf dann allerdings ja auch eine öffentliche Anhörung am 13. März, die nach meinem Eindruck sehr gut und sehr konstruktiv ablief und in der deutlich wurde, dass auch die angehörten Sachverständigen den Entwurf im Grundsatz, im Ausgangspunkt begrüßten. Gleichwohl gab es doch eine ganze Reihe von sehr gewichtigen Punkten, die – und das möchte ich betonen – nicht nur von den von der Union benannten Sachverständigen geltend gemacht wurden, sondern darüber hinaus. So halten wir es etwa für angezeigt, im Gesetzentwurf den funktionalen Nexus zwischen Mandat und unzulässiger Interessenwahrnehmung tatbestandlich doch noch klarer zu fassen. Dass die unzulässige Interessenwahrnehmung, wie es im Entwurf heißt, „während des Mandats“ eine Strafbarkeit begründet, ist zumindest missverständlich.

    PLENARPROTOKOLL 20/166 · 2024-04-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  46. Wenn der Versuch der Einflussnahme einer fremden Macht dann noch auf die Abgeordneten einer populistischen Peking-Partei mit Tendenz zum Verkauf deutscher Staatsinteressen trifft, ist der Schaden natürlich besonders groß. Aber auch wenn es nichtstaatliche Akteure sind, die auf politische Entscheidungsprozesse Einfluss nehmen wollen, sondern etwa Privatpersonen oder Unternehmen, muss dies unterbunden werden. Um es deutlich zu sagen: Wir als Union unterstützen grundsätzlich jeden Versuch, die Instrumentalisierung der Politik durch Partikularinteressen zurückzudrängen. Daher sind wir – das habe ich bereits in der ersten Lesung des heute zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurfes gesagt – im Ausgangspunkt für die Einführung der Strafbarkeit der unzulässigen Interessenwahrnehmung.

    PLENARPROTOKOLL 20/166 · 2024-04-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  47. Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ein lebendiger Parlamentarismus fußt auf dem Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger. Die repräsentative Demokratie lebt davon, dass die Repräsentierten davon ausgehen können, dass sich die Repräsentanten dem Allgemeinwohl verpflichtet fühlen und nicht ihre klandestinen Sonderinteressen verfolgen. Schon der Anschein einer unzulässigen Interessenwahrnehmung kann dieses Grundvertrauen zerstören und die demokratischen Institutionen von innen aushöhlen. Wir alle haben gerade den Fall des Europaabgeordneten Maximilian Krah vor Augen, dessen Mitarbeiter wegen Spionageverdacht festgenommen wurde und in Untersuchungshaft sitzt. Das ist sicher ein krasser Fall, zeigt aber, dass gerade der parlamentarische Bereich natürlich besonders anfällig für Einflussnahmen aller Art ist.

    PLENARPROTOKOLL 20/166 · 2024-04-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  48. Ich will zu diesen zwei genannten Punkten hier nicht weiter inhaltlich Stellung nehmen, sondern lediglich darauf hinweisen, dass wir uns in den weiteren Beratungen jedes einzelne Instrument gesondert, genau und in Ruhe anschauen sollten. Dazu sollten wir auch Sachverständige einbeziehen. Das alles sollten wir sine ira et studio und im Geiste konstruktiver Zusammenarbeit in Angriff nehmen. Leitend muss dabei stets die Frage sein, wie wir unsere Justiz zukunftsfähig gestalten, indem wir ihre Arbeitsfähigkeit verbessern und ihre Akzeptanz erhalten und fördern. Vielen Dank. Als Nächstes erhält das Wort für die SPD-Fraktion Sonja Eichwede.

    PLENARPROTOKOLL 20/162 · 2024-04-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  49. Freilich dürfen wir bei all den positiven Aspekten, die die Digitalisierung in der Justiz mit sich bringt, nicht vergessen, dass es auch Situationen geben kann, in denen die Digitalisierung nicht automatisch einen Gewinn an Effizienz oder Gerechtigkeit mit sich bringt. So kritisiert etwa der Deutsche Richterbund die im Gesetzentwurf vorgesehene Möglichkeit der elektronischen Strafantragstellung, weil zu besorgen sei, dass sich Antragsteller der Reichweite und Bedeutung ihres Strafantrags nicht hinreichend bewusst werden und leichtfertig Ermittlungen anstrengen könnten. Und der Deutsche Anwaltverein blickt skeptisch auf das Instrument der Videokonferenz in der strafprozessualen Revisionshauptverhandlung, weil er befürchtet, dass dadurch der strafprozessuale Grundsatz der Unmittelbarkeit in Gefahr geraten könnte.

    PLENARPROTOKOLL 20/162 · 2024-04-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  50. Estland, das ohnehin ein Vorreiter bei der Digitalisierung ist, hält in Europa den zweiten Platz bei der Schnelligkeit gerichtlicher Verfahren. Dort ist mit der Digitalisierung in der Justiz die durchschnittliche Verfahrensdauer in Zivilprozessen von 156 auf 99 Tage gefallen, und zwar in einem Zeitraum von fünf Jahren. Das bedeutet einen Rückgang der Verfahrensdauer um über ein Drittel. Das entlastet nicht nur die Justiz, sondern hilft auch Bürgern und Wirtschaft und verschafft dem Staat nicht zuletzt die Möglichkeit einer besseren Ressourcenallokation ohne Gerechtigkeitseinbußen.

    PLENARPROTOKOLL 20/162 · 2024-04-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD