← LEADERSHIP TERMINAL

DEUTSCHER BUNDESTAG · FORMER

Ansgar Heveling

CDU/CSU · Germany

IN THEIR OWN WORDS

Ich habe es immer als außerordentliches Privileg verstanden, Mitglied dieses Hauses sein zu dürfen, so wie es ein Privileg ist, in einem freiheitlichen demokratischen Verfassungsstaat leben zu dürfen – einer freiheitlichen Demokratie, in der um Meinungen und Positionen gerungen wird, in der es auf die Kraft und den Austausch der Argumente…

PLENARPROTOKOLL 21/80 · 2026-05-21 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute abschließend den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats. Das ist ein guter Gesetzentwurf. Ich werbe heute im Namen der Koalitionsfraktionen um Zustimmung.

PLENARPROTOKOLL 21/80 · 2026-05-21 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Bewahren wir uns deshalb die Idee unseres Landes: Einigkeit und Recht und Freiheit! Hier an diesem Pult ist das die vornehmste Aufgabe. Nehmen wir sie ernst! Ich habe dies bald 17 Jahre getan und hoffe, dass ich damit einen, meinen kleinen Beitrag dazu geleistet habe, diese Idee auch zu bewahren.

PLENARPROTOKOLL 21/80 · 2026-05-21 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gewalt an Schulen ist kein Randphänomen, das wir kleinreden sollten. Jeder Angriff auf eine Lehrkraft, jede Einschüchterung, jeder Vorfall, der Schülerinnen und Schülern das Gefühl nimmt, in Sicherheit lernen zu können, ist einer zu viel.

PLENARPROTOKOLL 21/68 · 2026-03-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Er suggeriert strukturelle Gefahren, wo differenziertes Hinschauen notwendig ist, und er versucht erneut, über den Umweg des Bundes in Zuständigkeiten der Länder einzugreifen, wo wir bestehende Strukturen stärken sollten.

PLENARPROTOKOLL 21/68 · 2026-03-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Bundesministerin Karin Prien besucht diese Schulen, spricht mit Schulleiterinnen und Schulleitern, mit Lehrkräften, mit Eltern und Schülerinnen und Schülern. Das ist gelebtes Engagement.

PLENARPROTOKOLL 21/68 · 2026-03-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

The complete record

Every one of 227 lines we hold for Ansgar Heveling, in date order, each linked to its source. Free to read, in full, without an account. Page 4 of 5.

  1. Unser Gesetzentwurf steht dabei fest auf dem Boden unseres Grundgesetzes; denn dieses Grundgesetz ist eine Verfassung des Lebens und nicht des Sterbens. Nächste Rednerin: für die AfD-Fraktion Beatrix von Storch.

    PLENARPROTOKOLL 20/115 · 2023-07-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  2. Deshalb geht es nach wie vor auch nur um die Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid. Die ethische Grundlage unserer Rechtsordnung würde erodieren, wenn wir es zulassen, dass das wertvollste Rechtsgut, das es gibt – das Leben –, der Logik des Marktes ausgeliefert wird. Es ist kein Ausdruck von Freiheitlichkeit einer Gesellschaft, Sterbehilfeorganisationen mit einer Laisser-faire-Politik zu begegnen. Das Leben ist kein handelbares Gut und darf es auch nicht werden. Daher geht meine herzliche Bitte an Sie alle: Wenn Sie die Selbstbestimmung und das Rechtsgut Leben zugleich schützen wollen, wenn Sie wollen, dass bei einem solch wertvollen Rechtsgut der Respekt vor der Freiheit und dem Leben zählt, dann stimmen Sie für unseren Gesetzentwurf „Castellucci/Heveling“ und andere. Sagen Sie Ja und nicht Nein.

    PLENARPROTOKOLL 20/115 · 2023-07-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  3. Wo sie überschritten werden, ist mit Konsequenzen zu rechnen, und das ist auch richtig so. Das ist auch anders als bei dem Gesetzentwurf „Helling-Plahr/Künast“; er sieht keine Konsequenzen bei Missbrauch vor. Im Übrigen sehen selbst die europäischen Länder das so, in denen die Grenzen für die Suizidbeihilfe weit gefasst sind. Selbst dort werden noch die Grenzen durch Strafrecht gesetzt. Das beste Beispiel ist die Schweiz, wo sich in Artikel 115 des Strafgesetzbuches eine entsprechende Regelung findet. Ebenso ist es in den Niederlanden. Zu unserem § 217 des Strafgesetzbuches gehört deshalb ein ausgewogenes Schutzkonzept, bei dem der autonom gebildete Wille respektiert wird, aber die Feststellung der Selbstbestimmtheit zentraler Schutzaspekt ist, um vor sozialer und wirtschaftlicher Pression zu bewahren.

    PLENARPROTOKOLL 20/115 · 2023-07-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  4. Es ist die Motivation meiner Gruppe „Castellucci/Heveling“, für eine neue gesetzliche und strafrechtliche Regelung einzutreten. Dass auch in Deutschland eine strafrechtliche Lösung möglich und naheliegend ist, zeigt die gerade zitierte Passage des Urteils. Mit dem neuen § 217 Strafgesetzbuch bewirken wir den Schutz der Selbstbestimmung; denn Schutz der Selbstbestimmung heißt Schutz von gefährdeten Gruppen, Schutz von denen, deren Selbstbestimmung gefährdet ist: psychisch kranke Menschen, die unter äußerem Druck stehen, behinderte Menschen, Menschen in existenziellen Ausnahmesituationen. Ich finde, diesen Menschen ist die Gesellschaft ihren Schutz schuldig. Diesen Schutz kann man nur mithilfe des Strafrechts effektiv gewährleisten; denn das Strafrecht setzt Grenzen.

    PLENARPROTOKOLL 20/115 · 2023-07-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  5. Deshalb ist für mich klar geworden: Wir brauchen wieder eine gesetzliche Regelung. So weitgehend das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist, so klar spricht es gleichzeitig davon, dass es für das dort postulierte Grundrecht auch Schranken geben kann; denn das Recht auf selbstbestimmtes Sterben wirkt nicht absolut. Es tritt vielmehr in Kollision zur Pflicht des Staates, die Autonomie Suizidwilliger und darüber hinaus auch das höchstrangige Rechtsgut Leben zu schützen. Der hohe verfassungsrechtliche Rang der Rechtsgüter Autonomie und Leben, die § 217 StGB schützen will, vermag den Einsatz des Strafrechts grundsätzlich zu legitimieren. So das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020. Karlsruhe zeigt damit auf, dass der Gesetzgeber Grenzen definieren darf, und das sollte der Gesetzgeber dann auch tun.

    PLENARPROTOKOLL 20/115 · 2023-07-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  6. Mit seinem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht eine Art Grundrecht auf Suizid und der Hilfe dazu konstituiert. Diese sehr weitgehende Entscheidung bereitet vielen – ich nehme mich da nicht aus – Kopfzerbrechen. Die Frage ist nicht fernliegend: Macht es angesichts dieses weitgehenden Urteils überhaupt Sinn, eine gesetzliche Regelung zur Frage des assistierten Suizids vorzunehmen? Ich habe für mich diese Frage zu Beginn dieser Wahlperiode ganz eindeutig mit Ja beantwortet; denn beim assistierten Suizid geht es nicht nur um eine Frage an den Einzelnen, an sein höchstpersönliches Recht. Assistierter Suizid macht auch etwas mit anderen: mit Angehörigen, mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Einrichtungen, von Pflegeeinrichtungen, Ärztinnen und Ärzten und – ja – auch mit der Gesellschaft insgesamt.

    PLENARPROTOKOLL 20/115 · 2023-07-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  7. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! 2015, am 2. Juli, dem letzten Sitzungsdonnerstag vor der Sommerpause, hatte der Deutsche Bundestag mit großer Mehrheit entschieden, die geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid als eigenständigen Straftatbestand zu normieren. Heute, am letzten Sitzungsdonnerstag vor der Sommerpause 2023, stehen wir als Deutscher Bundestag wieder vor der Entscheidung, ob und wie wir dem assistierten Suizid Grenzen setzen. Ich bin mir bewusst, das ist für jeden und jede von uns keine leichte Entscheidung, insbesondere weil wir unser Votum vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 treffen müssen, mit dem sich die Karlsruher Richter grundlegend und sehr weitgehend zum Umgang mit dem assistierten Suizid geäußert haben.

    PLENARPROTOKOLL 20/115 · 2023-07-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  8. Deutschland darf hier nicht auf der Bremse stehen und die Umsetzung zwingender europarechtlicher Vorgaben für die Wahl des Europäischen Parlaments so lange hinausschieben, bis die nächste Europawahl in knapp einem Jahr vorüber ist. Das würde nicht nur dem Europäischen Parlament schaden, sondern auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in dessen Leistungsfähigkeit untergraben. Daher geht meine dringende Bitte zum Schluss an die Abgeordneten der Ampelfraktionen: Tun Sie das Vernünftige! Tun Sie das, was europarechtlich geboten ist! Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zum Europawahlgesetz zu, so wie auch wir dem Entwurf des Ratifikationsgesetzes gleich zustimmen werden. Vielen Dank. Axel Schäfer spricht jetzt für die SPD-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/109 · 2023-06-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  9. Dieser Entwurf sieht vor, dass bei der Verteilung der in Deutschland zu vergebenden Sitze nur Wahlvorschläge berücksichtigt werden, die mindestens 2 Prozent der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben. Damit kommen wir unserer Pflicht aus dem geänderten Direktwahlakt nach, wonach in Mitgliedstaaten, in denen im Wahlgebiet mehr als 35 Sitze zu vergeben sind, eine Mindestschwelle von nicht weniger als 2 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen festzulegen ist. Diese Umsetzung ist europarechtlich zwingend, sobald das Ratifikationsverfahren endgültig abgeschlossen ist. Das wird sehr bald der Fall sein.

    PLENARPROTOKOLL 20/109 · 2023-06-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  10. Allerdings zeigt sich in der zeitlichen Behandlung dieses Vorgangs wieder einmal, dass die von den Ampelfraktionen getragene Bundesregierung wahrlich keine treibende Kraft ist, wenn es darum geht, Projekte auf europäischer Ebene im Interesse des großen Ganzen voranzutreiben; die Reserviertheit der Grünen in Bezug auf den Direktwahlakt 2018 konnte man ja eben bei der Kollegin hier am Rednerpult förmlich spüren. Das zeigt sich hier insbesondere daran, dass auf unseren Druck hin zwar der Entwurf eines Ratifikationsgesetzes vorgelegt wurde, die Umsetzung in das deutsche Europawahlrecht von der Ampel aber weiterhin liegen gelassen wird. Auch dazu haben wir bereits im vergangenen Herbst einen Gesetzentwurf vorgelegt.

    PLENARPROTOKOLL 20/109 · 2023-06-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  11. Ein neuer Direktwahlakt liegt bei Weitem noch nicht vor. Aufgrund der Untätigkeit der Bundesregierung hatten wir am 18. Oktober des vergangenen Jahres einen eigenen Entwurf zur Ratifikation des Direktwahlaktes vorgelegt, den die Bundesregierung nun freundlicherweise abgeschrieben hat und zur Abstimmung stellt. Da er inhaltlich mit unserem Gesetzentwurf identisch ist, haben wir als Unionsfraktion daran auch inhaltlich gar nichts auszusetzen, im Gegenteil.

    PLENARPROTOKOLL 20/109 · 2023-06-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  12. Sie beugt der weiteren Zersplitterung des Europäischen Parlaments vor und stärkt damit die repräsentative Demokratie in Europa. Daher werden wir als CDU/CSU-Fraktion dem Entwurf der Bundesregierung zur Ratifikation des Direktwahlaktes heute zustimmen. Aber ich muss doch auch ein bisschen Wasser in den Wein gießen. Was lange währt, wird eben nicht immer gut. Viele Dinge werden jedenfalls nicht besser, wenn man sie lange liegen lässt. In ihrem Koalitionsvertrag hat sich die Ampel ausdrücklich verpflichtet – darauf habe ich an dieser Stelle schon vorher einmal hingewiesen –, dem Direktwahlakt aus 2018 auf Grundlage eines Regierungsentwurfs zuzustimmen, wenn bis zum Sommer 2022 kein neuer Direktwahlakt vorliegt. Diese selbstgesetzte Frist hat die Ampel nun um ein Jahr verstreichen lassen.

    PLENARPROTOKOLL 20/109 · 2023-06-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  13. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem nun heute der Beschluss des Bundestages über die Ratifikation des europäischen Direktwahlaktes ansteht, könnte man geneigt sein, zu sagen: Was lange währt, wird endlich gut. Die nun zu ratifizierende Änderung des europäischen Direktwahlakts ist auf EU-Ebene bereits im Jahr 2018 beschlossen worden. Innerhalb von fünf Jahren hat es der bevölkerungsreichste Mitgliedstaat der Europäischen Union aber eben nicht geschafft, diese Änderung zu ratifizieren. Nahezu alle anderen Mitgliedstaaten haben das bereits getan. Dabei ist die durch die Änderung des Direktwahlakts mögliche und auch erforderliche Einführung einer Sperrklausel zwischen 2 und 5 Prozent für Wahlen zum Europäischen Parlament ja überaus vernünftig.

    PLENARPROTOKOLL 20/109 · 2023-06-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  14. Die Restitution von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten bleibt ein Prozess, der jeweils mit Augenmaß, in partnerschaftlicher Kooperation auf Augenhöhe und mit Vertrauen der Vertragspartner ineinander geführt werden muss und der die nötige Zeit braucht. In diesem Sinne hoffe ich, dass wir zu einem konstruktiven Umgang zurückkehren und dass auch die Gestaltungsdimension wieder wahrgenommen wird. Vielen Dank. Als Nächstes hat das Wort Erhard Grundl für Bündnis 90/Die Grünen.

    PLENARPROTOKOLL 20/104 · 2023-05-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  15. Genau das ist passiert, als im Dezember des vergangenen Jahres Außenministerin Baerbock und Kulturstaatsministerin Roth in einem staatsaktgleichen Zeremoniell die ersten Benin-Bronzen nach Nigeria zurückgebracht haben. Da kann man sich schon fragen, ob hier nicht voreiliger Aktionismus an den Tag gelegt wurde und ein „Schnell, schnell“ Vorrang vor einem besonnenen Übertragungsprozess hatte. Die dünne Ausgestaltung der gemeinsamen Erklärung zwischen Deutschland und Nigeria lässt Zweifel an Angemessenheit und gründlicher Vorbereitung aufkommen. Wichtig für die Zukunft bleibt: Es muss jede Rückgabe einzeln betrachtet werden.

    PLENARPROTOKOLL 20/104 · 2023-05-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  16. Die Restitution von Kulturgütern im Zeitalter der Nostalgie“ schreibt Frau Professorin Sophie Schönberger – ich darf zitieren –: Eine Gesellschaft, die sich für das Zurückgeben entscheidet und sich auf diese Weise ihrer Vergangenheit stellen will, muss sich auch mit der Bedeutung dieses am Ende höchst symbolischen Aktes auseinandersetzen. Dafür ist es vor allen Dingen erforderlich, dass das Zurückgeben nicht als etwas Selbstverständliches, Vorgegebenes oder gar Erzwungenes dargestellt wird, sondern als bewusster politischer Prozess, den es zu gestalten gilt. Die reparative Nostalgie, dieses wohlige Gefühl, mit dem die Vergangenheit geheilt werden soll, kann diese politische Gestaltungsdimension mitunter in den Hintergrund treten lassen.

    PLENARPROTOKOLL 20/104 · 2023-05-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  17. Es ist insofern eine besonders brisante Gemengelage, als dass die ehemalige Königsfamilie seinerzeit gerade aufgrund von Menschenrechtsverletzungen wie dem Sklavenhandel zur Entstehung der Benin-Bronzen beigetragen hat. Hier passiert im Grunde genommen genau die Umkehrung dessen, was wir eigentlich versuchen, nämlich die Zugänglichmachung identitätsstiftender Kulturgüter für und die Eigentumsübertragung an die heutigen Herkunftsgesellschaften als Ganzes und nicht an Einzelne. Der Vorfall verdeutlicht die Komplexität und Sensibilität von Verbringungshistorien und Eigentumsansprüchen im Kontext von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten und lässt die Frage nach dem jeweiligen politischen Gestaltungsspielraum wichtiger denn je erscheinen. In ihrem Essay „Was soll zurück?

    PLENARPROTOKOLL 20/104 · 2023-05-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  18. Es ist im Grunde genommen ein Lehrstück, ein Lehrstück dafür, wie moralische Überhöhung blind machen kann, zu sachgerechten Lösungen auf Dauer zu kommen. Offensichtlich haben sowohl Außenministerin Baerbock als auch Staatsministerin Roth der nötige Sensus dafür gefehlt, rechtzeitig zu erkennen, was mit den Benin-Bronzen nach der Rückgabe an Nigeria alles geschehen könnte. Ich hoffe einmal nicht, dass es billigend in Kauf genommen worden ist oder die Augen bewusst verschlossen wurden. Es scheint, als sei das Knallbonbon der Gewissheit der eigenen moralischen Überlegenheit wichtiger gewesen als eine gewissenhafte Prüfung der Umstände, unter der eine Rückgabe erfolgt. Dass der scheidende Staatspräsident Nigerias kurz vor dem Ende seiner Amtszeit die Eigentumsrechte an den Benin-Bronzen an den Oba überträgt, ist mehr als erschreckend.

    PLENARPROTOKOLL 20/104 · 2023-05-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  19. Wir kommen heute zu anderen Schlussfolgerungen, und deswegen verwahre ich mich auch ausdrücklich für meine Fraktion gegen den Rassismusvorwurf, der hier erhoben worden ist. Das ist doch nur ein billiges Instrument gewesen, um eine Debatte, die so notwendig ist, abzuschneiden. Das ist aber nicht sinnvoll; denn wir hatten es uns eigentlich zu einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe gemacht, einen Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten zu finden, an dessen Ende oftmals Kooperation und auch Restitution stehen. Umso bedauerlicher ist es, dass das Duo aus Außenministerin Baerbock und Staatsministerin Roth mit dem Debakel um die Rückgabe der Benin-Bronzen genau diesen Blick auf den Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten – freundlich formuliert – getrübt und erschwert hat. Sie haben damit der Aufgabe einen Bärendienst erwiesen.

    PLENARPROTOKOLL 20/104 · 2023-05-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  20. Frau Präsidentin! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Natürlich war es zu erwarten, dass die AfD-Fraktion das Debakel um die Rückgabe der Benin-Bronzen – ja, es ist ein Debakel ohne Zweifel, das hier passiert ist – nutzen würde, um ihre grundlegende Ablehnung der Restitution von Gegenständen aus kolonialen Kontexten öffentlich wieder einmal zu dokumentieren. Zum Beispiel war von Verschenken von Vermögen die Rede; wir haben das alles gehört. Ich sage an der Stelle ganz ausdrücklich: Das ist nicht unser Verständnis vom Umgang mit Kulturgegenständen aus kolonialen Kontexten. Wir urteilen heute anders über unsere koloniale Vergangenheit sowie über den Umgang mit ihr, als es noch vor wenigen Jahrzehnten der Fall war.

    PLENARPROTOKOLL 20/104 · 2023-05-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  21. Da heißt es: Eine andere verfassungsrechtliche Beurteilung – es geht da um die Zulässigkeit der 5-Prozent-Klausel – könnte möglicherweise geboten sein, wenn der sperrklauselbedingte Ausfall an Stimmen einen Umfang erreichte, der die Integrationsfunktion der Wahl … beeinträchtigen würde. Der Gesetzgeber muss die Funktion der Wahl als eines Vorgangs der Integration der politischen Kräfte des gesamten Volkes sicherstellen und zu verhindern suchen, dass gewichtige Anliegen im Volk von der Volksvertretung ausgeschlossen bleiben … Soweit Karlsruhe. – Und das ist nicht mehr Fall, wenn eine Partei, die eine große Zahl von Wahlkreisen gewinnt, nicht mehr im Bundestag vertreten ist, mit null, mit niemandem mehr; dann ist der Integrationsvorgang beeinträchtigt, und das ist ganz klar verfassungswidrig. Wir sind in der Fastenzeit.

    PLENARPROTOKOLL 20/92 · 2023-03-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  22. Aber sie haben doch mitnichten vorgeschlagen, die Klausel in Ihrem Wahlrecht ersatzlos zu streichen, so wie Sie es jetzt mit Ihrem Änderungsantrag machen. Lesen Sie dazu nur die „taz“ von heute! Dass ich die mal zitieren würde, hätte ich auch nie gedacht. Da werden die Sachverständigen befragt und sagen eindeutig dasselbe aus, was sie auch in der Anhörung gesagt haben. Ihre Verbreitung der Mär, es sei unser Vorschlag gewesen, ist ein untauglicher Versuch, uns das jetzt in die Schuhe zu schieben. Sie müssen schon selbst verantworten, dass Sie ein verfassungsrechtliches Problem dadurch lösen, dass Sie selbst ein noch größeres schaffen. Ich verweise dazu auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im 146. Band, Seite 327 ff.

    PLENARPROTOKOLL 20/92 · 2023-03-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  23. Und weil Sie sich in der Idee des Wegnehmens von gewonnenen Wahlkreisen nach der Wahl so sehr verheddert haben, aber gleichzeitig merken, wie inkonsistent Ihre Lösung ist und welche Probleme Sie mit Ihrem Gesetz gerade nicht lösen, haben Sie alles mit einem Änderungsantrag in dieser Woche nur noch schlimmer gemacht. Das wird kein gutes Ende nehmen, wenn Ihr Wahlrecht in Karlsruhe landet; das kann ich Ihnen heute schon sagen. Und es ist klar: Wir werden es nach Karlsruhe bringen; wir werden klagen. Mit Ihrem Ansinnen, die Grundmandatsklausel ersatzlos zu streichen, haben Sie sich jedenfalls endgültig die Maske des Heilsbringers des deutschen Parlamentarismus selbst vom Gesicht gerissen. Ja, unsere Sachverständigen haben Sie in der Anhörung auf die verfassungswidrige Inkonsistenz Ihrer Grundmandatsklausel hingewiesen.

    PLENARPROTOKOLL 20/92 · 2023-03-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  24. Dank des personalisierten Verhältniswahlrechts und seiner Regel „Wer einen Wahlkreis gewinnt, der kommt auch in den Bundestag“ ist die regionale Vertretung von Flensburg bis Garmisch sichergestellt. Damit wird es zukünftig vorbei sein. Das von der Ampel vorgelegte und durch Änderungsanträge noch einmal drastisch verschärfte Wahlgesetz löst die eigenständige Bedeutung von Bundestagswahlkreisen von Beginn an auf. Aus dem Garanten für eine regionale Repräsentation im Parlament machen Sie nun eine bloße Rechengröße, bei der es der Zufall bestimmt, ob ein Wahlkreis noch im Bundestag vertreten ist oder nicht. Sie kleiden das dabei in einen Mantel, der nur noch den Eindruck einer personalisierten Verhältniswahl macht. Camoufliert legen Sie aber die Axt an unser bewährtes Wahlsystem und schaffen ein Wahlrecht des betrogenen Wählers.

    PLENARPROTOKOLL 20/92 · 2023-03-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  25. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am Mittwoch dieser Woche fanden in den Niederlanden Provinzialwahlen statt. Aus dem Stand hat dabei die Bauern-Bürger-Bewegung erdrutschartig in den nördlichen Provinzen bei den Wahlen den Spitzenplatz erobert und lehrt jetzt die Regierungskoalition in Den Haag das Fürchten. Diese Entwicklung beruht darauf, dass sich die Menschen gerade im Norden von der Politik in Den Haag im Stich gelassen fühlen, weil es kaum nationale Politiker in den Niederlanden gibt, die eine regionale Verwurzelung haben. Auch ein Grund: Die Niederlande kennen keine Wahlkreise. Sie wählen nach dem reinen Verhältniswahlrecht. Bei uns bildet sich bislang unsere starke regionale Struktur auch im Bundestag ab.

    PLENARPROTOKOLL 20/92 · 2023-03-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  26. Die Wirkung der Erststimme muss erhalten bleiben; denn Erststimme ist Bürgerstimme. Vielen Dank. Nächster Redner ist für Bündnis 90/Die Grünen Dr. Till Steffen.

    PLENARPROTOKOLL 20/83 · 2023-01-27 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  27. Die Legitimität des parlamentarischen Systems in Deutschland beruht wesentlich darauf, dass die Bürgerinnen und Bürger einen Direktkandidaten für die unmittelbare Vertretung ihrer örtlichen Interessen wählen können. Sie, die Ampel, wollen zwar am personalisierten Verhältniswahlrecht festhalten, verletzen aber zugleich seine grundlegenden Prinzipien fundamental. Wir als CDU/CSU plädieren dagegen für eine Fortentwicklung des bestehenden personalisierten Verhältniswahlrechts. Das heißt konkret: Anzahl der Wahlkreise auf 270 reduzieren, die Größe des Bundestages auf 590 Abgeordnete festlegen, unausgeglichene Überhangmandate im verfassungsrechtlich möglichen Rahmen zulassen und die Grundmandatsklausel auf fünf Wahlkreismandate erhöhen. So lässt sich das personalisierte Verhältniswahlrecht ohne große Brüche fortschreiben.

    PLENARPROTOKOLL 20/83 · 2023-01-27 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  28. Dieser besteht aber vor allem in den Großstädten sowie in den östlichen Bundesländern. Sehr zu Recht hat der Kollege von Malottki von der SPD aus dem Wahlkreis Mecklenburgische Seenplatte I – Vorpommern‑Greifswald II auf „Zeit Online“ darauf hingewiesen, dass gerade die hart umkämpften Wahlkreise wichtig sind für die Demokratie. Das Bundesverfassungsgericht charakterisiert die Wahl ja als einen „Integrationsvorgang bei der politischen Willensbildung des Volkes“. Wenn nun aber Wählerinnen und Wähler in umkämpften Wahlkreisen keinen Abgeordneten mehr in den Bundestag entsenden können, dann bedeutet das keine Integration mehr; das ist dann Desintegration.

    PLENARPROTOKOLL 20/83 · 2023-01-27 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  29. Tatsächlich ist es aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger nicht einsehbar, weshalb ein siegreicher Direktkandidat oder eine siegreiche ‑kandidatin nicht in den Bundestag einziehen soll, nur weil ein Wahlkreissieger in einem anderen Wahlkreis prozentual mehr Stimmen erhalten hat. Man kann sich auch fragen, was das bei der nächsten Wahl mit der Wahlbeteiligung macht. Dass aus zahlreichen Wahlkreisen nach dem Ampelmodell künftig kein Direktmandat mehr in den Bundestag gewählt werden würde, beträfe vor allem diejenigen Gegenden, in denen die Wahlkreise stark umkämpft sind. Dass ein Direktkandidat weniger Stimmen holt als andere Kandidaten, liegt aber gar nicht an einer vermeintlichen Schwäche der jeweiligen Kandidatinnen und Kandidaten, sondern am großen Konkurrenzdruck.

    PLENARPROTOKOLL 20/83 · 2023-01-27 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  30. Es kann aber auch in vielen anderen Bundesländern für die unterschiedlichen Parteien so geschehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, einer der Sachverständigen der Ampel in der Wahlrechtskommission, der Politikwissenschaftler Joachim Behnke, der dort das Kappungsmodell vehement verteidigt hat, schrieb im Jahr 2012 in der „Zeitschrift für Parlamentsfragen“, es widerspricht – ich zitiere – „fundamentalen Fairnessempfindungen, wenn Wahlkreissieger ... das Direktmandat, nicht erhalten“. Nun hat jeder das Recht, seine Ansichten zu ändern, aber dass sich „fundamentale Fairnessempfindungen“ innerhalb weniger Jahre in ihr Gegenteil verkehren, das sollte doch misstrauisch stimmen. In der Sache halte ich die Aussage jedoch für richtig.

    PLENARPROTOKOLL 20/83 · 2023-01-27 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  31. Wenn in einem Bundesland die Zahl der Direktmandate die einer Partei nach dem Zweitstimmenergebnis zustehenden Sitze im Bundestag übersteigt, werden diese „gekappt“. Das heißt, in den Bundestag ziehen dann nur die Kandidaten ein, die im Verhältnis zu anderen Direktkandidaten die besten Erststimmenergebnisse errungen haben. Direktmandate werden dann also nicht mehr gewonnen, sondern einfach nur noch zugeteilt. Wahlkreise, in denen der Wahlkreissieger nicht über die erforderliche Hauptstimmendeckung verfügt, würden daher verwaisen, wären also nicht mehr durch einen Wahlkreisabgeordneten im Bundestag vertreten. Das droht nicht nur den Wählerinnen und Wählern in Baden-Württemberg und Bayern, wo CDU und CSU traditionell die Wahlkreise gewinnen, sondern auch in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg, wo viele Wahlkreise an die SPD gehen.

    PLENARPROTOKOLL 20/83 · 2023-01-27 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  32. In der im Frühjahr des vergangenen Jahres eingesetzten Wahlrechtskommission haben wir uns intensiv mit der Frage auseinandergesetzt, wie sich die Größe des Deutschen Bundestages in Richtung seiner gesetzlichen Regelgröße von 598 Abgeordneten zurückführen lässt. Dabei hat sich die Ampel schon in einem sehr frühen Stadium auf ein sogenanntes Kappungsmodell festgelegt. Dieses Modell sieht vor, dass die Wählerinnen und Wähler in den 299 Wahlkreisen zwar weiterhin eine Erststimme abgeben können, Ergebnis der Stimmabgabe für einen Direktkandidaten kann aber sein, dass dieser, obwohl er die meisten Stimmen auf sich vereinigt, trotzdem kein Bundestagsmandat erhält. Warum? Weil sich die Mandatsverteilung allein nach dem Ergebnis der Zweitstimmen richten soll.

    PLENARPROTOKOLL 20/83 · 2023-01-27 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  33. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In einer seiner ersten Entscheidungen aus dem Jahr 1951 bezeichnete das Bundesverfassungsgericht das Wahlrecht als das „vornehmste Recht des Bürgers im demokratischen Staat“. Diese Formulierung hat das Gericht bis in die jüngste Rechtsprechung hinein beibehalten. Wenn wir heute in erster Lesung über eine Wahlrechtsreform debattieren, geht es daher nicht allein um die Frage der Größe des Deutschen Bundestages oder um mathematische Fragen der Sitzzahlberechnung; vielmehr geht es darum, die Wahlentscheidungen der Wählerinnen und Wähler in unserem Land so zu respektieren, dass sie in einem reformierten Wahlrecht einen adäquaten Ausdruck finden.

    PLENARPROTOKOLL 20/83 · 2023-01-27 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  34. Sie bestätigt sogar, dass der sachliche Grund passt, die Digitalisierung Mehraufwand mit sich bringt. Was kritisiert worden ist und was in der Tat im Gesetzgebungsverfahren eben nicht ausreichend beachtet worden ist, ist, dass die Begründung der Zahlen, also warum eine Erhöhung um 25 Millionen Euro gerechtfertigt ist, nicht ausreichend vorgenommen worden ist. Das kann man aber sicherlich in einem neuen Verfahren entsprechend nachholen. Lassen Sie uns das gemeinsam angehen! Vielen Dank. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun die Kollegin Bayram das Wort.

    PLENARPROTOKOLL 20/82 · 2023-01-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  35. Das Bundesverfassungsgericht führt explizit aus, dass die Erweiterung der Kommunikationswege und ‑möglichkeiten im Zuge der Digitalisierung sowie der verstärkte Einsatz innerparteilicher Partizipationsinstrumente eine einschneidende Veränderung der Verhältnisse darstellt, und zwar eine Veränderung, die von außen und gleichermaßen auf alle Parteien wirkt – das ist nämlich der entscheidende Faktor, um eine entsprechende Erhöhung der absoluten Obergrenze zu rechtfertigen –, und dass diese Veränderung Auswirkungen auf die Wahrnehmung des den Parteien zugewiesenen Verfassungsauftrags, bei der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken, hat. Von daher lässt sich festhalten: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts besagt mitnichten, dass die absolute Obergrenze nicht angehoben werden kann.

    PLENARPROTOKOLL 20/82 · 2023-01-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  36. Also eins konnte man am Dienstag feststellen: Was auch immer gewirkt hat, die AfD hat jedenfalls vor dem Bundesverfassungsgericht nicht gewirkt. Liest man sich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Einzelnen durch, stellt man auch schnell fest, dass das Bundesverfassungsgericht die Erhöhung der absoluten Obergrenze der staatlichen Parteienfinanzierung keineswegs in Bausch und Bogen verdammt hat. Vielmehr hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich konzediert, dass der Prozess der Digitalisierung den politischen Parteien einen finanziellen Mehraufwand abverlangt, der durchaus in eine Erhöhung der absoluten Obergrenze staatlicher Parteienfinanzierung münden kann.

    PLENARPROTOKOLL 20/82 · 2023-01-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  37. Mit der entgegenstehenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur verfassungsrechtlichen Verankerung organschaftlicher Rechte einer Fraktion … setzt sie sich nicht auseinander. Randnummer 58. Die Antragstellerin hat in ihrem schriftsätzlichen Vorbringen die vorstehend dargestellte Rechtsprechung des Senats vollständig außer Acht gelassen. In der mündlichen Verhandlung hat ihr Verfahrensbevollmächtigter auf eine entsprechende Aufforderung des Senats die behauptete „bruchlose Ableitbarkeit“ der geltend gemachten Beteiligungsrechte … nicht überzeugend darzulegen vermocht. Randnummer 60. Wer auf jeder Seite von 24 Seiten so eine Watsche bekommt, sich dann aber hier breitbeinig hinstellt und die rechte Phrasendreschmaschine anwirft, Herr Brandner: Dazu gehört schon eine Menge Chuzpe.

    PLENARPROTOKOLL 20/82 · 2023-01-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  38. Die Antragstellerin verkennt insoweit, dass der Organstreit allein dem Schutz der Rechte der Staatsorgane im Verhältnis zueinander … dient … Randnummer 48. Nicht nachvollziehbar sind vor diesem Hintergrund zudem die Ausführungen der Antragstellerin, – der AfD-Fraktion – es ergebe keinen Sinn … Randnummer 50. Sie hat nicht den zuvor dargestellten Anforderungen entsprechend dargetan … Randnummer 56. – Ich kann lesen; Sie können offensichtlich mit Ihrem Prozessbevollmächtigten nicht richtig schreiben. Ihrem Vortrag kann nicht entnommen werden, dass sich aus dem Demokratieprinzip die von ihr behaupteten subjektiven Beteiligungsrechte im Gesetzgebungsverfahren ergeben.

    PLENARPROTOKOLL 20/82 · 2023-01-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  39. Wenn nun aber die AfD wieder einmal ihr Lamento über das angebliche Parteien-Establishment anstimmt und davon spricht, dass die seinerzeitige Große Koalition eine „Klatsche“ vor dem Bundesverfassungsgericht erhalten hätte, dann muss ich ganz klar sagen: Die einzige Partei, die am vergangenen Dienstag eine „Klatsche“ erhalten hat, war die AfD; denn Ihre Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wurde verworfen, und der Zweite Senat hat Ihnen detailliert ins Stammbuch geschrieben, dass Sie offensichtlich nicht einmal in der Lage waren, einen zulässigen Antrag zu stellen. Das muss man als Bundestagsfraktion erst mal hinbekommen. Kleine Kostprobe gefällig? Der Hauptantrag zu 2. – der Hauptantrag der AfD – verkennt demgegenüber das kontradiktorische Wesen des Organstreits. Randnummer 44.

    PLENARPROTOKOLL 20/82 · 2023-01-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  40. Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am Dienstag dieser Woche hat das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zur absoluten Obergrenze der staatlichen Parteienfinanzierung verkündet. Dabei hat der Zweite Senat die im Jahr 2018 per Gesetz beschlossene Erhöhung der absoluten Obergrenze auf 190 Millionen Euro für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Das war natürlich nicht das Urteil, das wir uns erhofft hatten; aber es steht natürlich außer Zweifel, dass das Urteil, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu respektieren ist und dass wir jetzt gemeinsam überlegen sollten, wie wir die staatliche Parteienfinanzierung in Zukunft verfassungskonform ausgestalten können.

    PLENARPROTOKOLL 20/82 · 2023-01-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  41. Was es aber nicht braucht, ist eine neue Kommission mit fragwürdigem Namen, einen Rückgabestopp der Benin-Bronzen oder gar identitäre Kulturpolitik. Auch zum Schluss darf ich Frau Professor Schönberger bemühen, die im selben Essay festhält: Über Unrecht muss man sich verständigen, über Unrecht muss man sich manchmal auch streiten. Als gesellschaftlicher Prozess ist diese Auseinandersetzung häufig schmerzhaft. Nur sie kann aber die Basis dafür sein, das Zurückgeben tatsächlich als Akt der Unrechtsaufarbeitung auszugestalten. In diesem Sinne sollten wir konstruktiv weitermachen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun die Kollegin Tesfaiesus das Wort.

    PLENARPROTOKOLL 20/79 · 2023-01-19 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  42. In einem Interview spricht die Leiterin des Museums, Frau Ahrndt, von einem sich wandelnden Selbstverständnis der ethnologischen Museen, die forschend die Herkunft ihrer Exponate hinterfragen. Die vermehrten Anfragen aus den Herkunftsgesellschaften würden sich häufiger um Kooperationen als um Rückgabeersuchen drehen, die es natürlich auch gebe. Dekolonisierung bedeute für sie, gemeinsam mit den Herkunftsgesellschaften Zukunft zu gestalten. Was das zeigt: Es laufen doch schon Forschungen, es laufen Rückgaben, und vor allem finden auch die Kooperationen mit internationalen Partnern und den Herkunftsgesellschaften längst statt. Auch wenn wir noch am Anfang stehen, so sind wir doch zumindest schon einen gewaltigen Schritt nach vorne gegangen, wenn auch noch nicht am Ziel. Dazu braucht es noch vieles.

    PLENARPROTOKOLL 20/79 · 2023-01-19 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  43. Weiter hat das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste seit 2019 einen zusätzlichen Etat für Provenienzforschung zu Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten erhalten. Ein Blick auf seine aktuellen Projekte lohnt sich übrigens, genauso wie ein Blick auf die Liste der bisher digitalisierten Bestände der Benin-Bronzen oder ein Blick ins Portal „Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“ der Deutschen Digitalen Bibliothek. Auch der Leitfaden des Deutschen Museumsbundes für die Museen zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten ist mittlerweile ein drittes Mal überarbeitet worden. Unter der Federführung der Leiterin des Übersee-Museums Bremen waren diesmal auch internationale Fachkolleginnen und ‑kollegen sowie Experten aus den Herkunftsgesellschaften involviert.

    PLENARPROTOKOLL 20/79 · 2023-01-19 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  44. Bereits im Oktober 2019 haben die damalige Kulturstaatsministerin Monika Grütters sowie die damalige Staatsministerin im Auswärtigen Amt Michelle Müntefering und die Kulturministerinnen und Kulturminister der Länder sowie Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Spitzenverbände die Einrichtung einer Kontaktstelle für Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten in Deutschland beschlossen. Diese hat dann im August 2020 ihre Arbeit aufgenommen. Damit ist eine zentrale Forderung der im März 2019 aufgesetzten ersten Eckpunkte zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten umgesetzt worden. Die Kontaktstelle ist seitdem die zentrale Anlaufstelle für Personen und Institutionen aus den Herkunftsstaaten bzw. ‑gesellschaften und für alle Fragen rund um Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten zuständig.

    PLENARPROTOKOLL 20/79 · 2023-01-19 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  45. Zum Glück sind wir in dieser Frage in den letzten Jahren doch ein gutes Stück vorangekommen, und es besteht mittlerweile ein breiter gesellschaftlicher Konsens über einen veränderten, einen bewussten Umgang mit unserer kolonialen Vergangenheit. Leider findet sich dazu nichts in den vorliegenden Anträgen, die wir heute beraten. Alles, was sich hier liest, spricht für das absolute Unvermögen und den Unwillen, eine zeitgemäße Unrechtsbewertung vorzunehmen. Aber machen wir weiter mit der zeitgemäßen Auseinandersetzung.

    PLENARPROTOKOLL 20/79 · 2023-01-19 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  46. Ich darf auch die Worte von Professor Raphael Gross anschließen, der im Zusammenhang mit der Rückgabe der Säule von Cape Cross darauf hingewiesen hat, dass zur historischen Urteilskraft die Fähigkeit gehört, sich der eigenen Wertung, also der heutigen, der jetzigen Wertung, bewusst zu werden. Denn die wirklich spannende Frage im Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten ist ja im Grunde gar nicht ausschließlich die Klärung der Frage der Provenienzen, sondern vor allem, eine Antwort auf die Frage zu finden, wie wir uns als Gesellschaft gegenüber musealen Objekten verhalten, die aus heutiger Sicht zwar innerhalb eines Unrechtskontextes erworben worden sind, für deren Rückgabe es aber eher rechtlich unklare Ansprüche gibt. Das ist die gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

    PLENARPROTOKOLL 20/79 · 2023-01-19 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  47. Sie schreibt – ich zitiere –: Die Restitution von Kulturgütern ist daher nicht in erster Linie ein nostalgisches, sondern ein politisches Projekt – und sollte auch als solches gesehen und behandelt werden. Die mit ihr – der Restitution – verfolgte Geschichtspolitik hat dabei dann nicht die Aufgabe, historische Wahrheiten verbindlich festzulegen, sondern dient dazu, einen wertegebundenen Umgang mit der Vergangenheit zu finden. Dabei sollten alle beteiligten Akteure den Mut aufbringen, auch im Zeitalter der Nostalgie wieder mehr Gegenwart zu wagen. Darum geht es doch. Das ist der Weg in den nötigen Diskurs.

    PLENARPROTOKOLL 20/79 · 2023-01-19 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  48. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin nicht dankbar; ich finde es vielmehr schade, dass wichtige Fragen, etwa im Zusammenhang mit der Restitution von Kulturgütern, jetzt derart ideologisch aufgeladen werden, dass ein Kulturkampf herbeigeredet wird, wo doch der Diskurs eigentlich das ist, was wir bräuchten. Ein Diskurs gelingt aber dann nicht, wenn man in ideologischen Höhlen gefangen ist und aus diesen nicht herauskommt. Es ist doch eher angebracht, sich gemäß Tacitus sine ira et studio – ohne Zorn und Eifer – über die wichtigen Fragen auszutauschen, etwa über die Restitution von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten. Und da darf ich beginnen mit einem Zitat von Frau Professor Sophie Schönberger aus ihrem Essay „Was soll zurück? Die Restitution von Kulturgütern im Zeitalter der Nostalgie“.

    PLENARPROTOKOLL 20/79 · 2023-01-19 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  49. Daher appelliere ich an die Ampel: Hören Sie auf damit, unsere Oppositionsrechte mit den Mitteln des Geschäftsordnungsrechts zu torpedieren, so wie es bei der Frage der Umsetzung und Ratifikation der Änderung des Direktwahlakts geschehen ist! Setzen Sie Ihren eigenen Koalitionsvertrag um, und stimmen Sie unseren Gesetzentwürfen zu! Die entsprechenden Drucksachen liegen vor und müssen nur auf die Tagesordnung gesetzt werden. Deutschland muss die 2018 beschlossene Änderung des Direktwahlaktes jetzt umsetzen. Der Änderung des Wahlalters werden wir nicht zustimmen. Vielen Dank. Für Bündnis 90/Die Grünen hat das Wort die Kollegin Kopf.

    PLENARPROTOKOLL 20/66 · 2022-11-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  50. Im Gegensatz zu den Regelungen in unserem Gesetzgebungsvorhaben ist dies europarechtlich allerdings überhaupt nicht vorgeschrieben. Bezugspunkt ist hier lediglich eine nicht bindende Entschließung des Europäischen Parlaments. Zudem wird hier ein deutscher Sonderweg beschritten; denn das Standardwahlalter in den meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union beträgt nun mal 18 Jahre. Lediglich Malta, Österreich und Griechenland haben ein niedrigeres Wahlalter. Warum dann eine Absenkung auf 16 Jahre? Offensichtlich geht es der Ampel vor allem darum – das hat auch der Beitrag des Kollegen Hartmann gezeigt –, politischen Druck aufzubauen, auch bei den Wahlen zum Bundestag eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre in Angriff zu nehmen.

    PLENARPROTOKOLL 20/66 · 2022-11-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD