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DEUTSCHER BUNDESTAG · FORMER

Ansgar Heveling

CDU/CSU · Germany

IN THEIR OWN WORDS

Ich habe es immer als außerordentliches Privileg verstanden, Mitglied dieses Hauses sein zu dürfen, so wie es ein Privileg ist, in einem freiheitlichen demokratischen Verfassungsstaat leben zu dürfen – einer freiheitlichen Demokratie, in der um Meinungen und Positionen gerungen wird, in der es auf die Kraft und den Austausch der Argumente…

PLENARPROTOKOLL 21/80 · 2026-05-21 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute abschließend den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats. Das ist ein guter Gesetzentwurf. Ich werbe heute im Namen der Koalitionsfraktionen um Zustimmung.

PLENARPROTOKOLL 21/80 · 2026-05-21 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Bewahren wir uns deshalb die Idee unseres Landes: Einigkeit und Recht und Freiheit! Hier an diesem Pult ist das die vornehmste Aufgabe. Nehmen wir sie ernst! Ich habe dies bald 17 Jahre getan und hoffe, dass ich damit einen, meinen kleinen Beitrag dazu geleistet habe, diese Idee auch zu bewahren.

PLENARPROTOKOLL 21/80 · 2026-05-21 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gewalt an Schulen ist kein Randphänomen, das wir kleinreden sollten. Jeder Angriff auf eine Lehrkraft, jede Einschüchterung, jeder Vorfall, der Schülerinnen und Schülern das Gefühl nimmt, in Sicherheit lernen zu können, ist einer zu viel.

PLENARPROTOKOLL 21/68 · 2026-03-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Er suggeriert strukturelle Gefahren, wo differenziertes Hinschauen notwendig ist, und er versucht erneut, über den Umweg des Bundes in Zuständigkeiten der Länder einzugreifen, wo wir bestehende Strukturen stärken sollten.

PLENARPROTOKOLL 21/68 · 2026-03-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Bundesministerin Karin Prien besucht diese Schulen, spricht mit Schulleiterinnen und Schulleitern, mit Lehrkräften, mit Eltern und Schülerinnen und Schülern. Das ist gelebtes Engagement.

PLENARPROTOKOLL 21/68 · 2026-03-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

The complete record

Every one of 227 lines we hold for Ansgar Heveling, in date order, each linked to its source. Free to read, in full, without an account. Page 3 of 5.

  1. Es soll ja mittlerweile junge Richter geben, die ganz irritiert sind, wenn sie an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet werden und dort noch auf Papierakten treffen. Doch das wird absehbar aufgrund anderer Gesetze auch der Vergangenheit angehören. Das zeigt: In der Justiz ist die Digitalisierung in vollem Gange und wird von den Beteiligten nicht nur akzeptiert, sondern mittlerweile auch als selbstverständlich betrachtet. Dass wir in der Justiz für mehr Effizienz durch Digitalisierung sorgen, ist angesichts des Fachkräftemangels, der auch die Rechtsberufe erfassen wird, dringend geboten. Nur so können wir die Justiz für die Aufgaben der Zukunft angemessen ausstatten. Dass sich Digitalisierung in der Justiz bezahlt macht, ist sogar anhand konkreter Daten messbar.

    PLENARPROTOKOLL 20/162 · 2024-04-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  2. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich gleich zu Anfang sagen: Die weitere Digitalisierung der Justiz ist ein Anliegen, das wir als Union ausdrücklich unterstützen. Eine funktionsfähige, effektive Justiz ist die tragende Säule des Rechtsstaats schlechthin und zugleich eine Lebensbedingung der freiheitlichen Demokratie. Dass wir in Deutschland einen Digitalisierungsstau haben, ist keine Neuigkeit. Jede weitere Etappe der Digitalisierung in der Justiz bedeutet grundsätzlich einen Gewinn an Effizienz, Nutzerfreundlichkeit und damit auch Akzeptanz gerichtlicher Entscheidungen. Hier wurden in der Vergangenheit bereits mit der Einführung der elektronischen Akte und mit den elektronischen Anwalts- und Behördenpostfächern gute Fortschritte erzielt.

    PLENARPROTOKOLL 20/162 · 2024-04-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  3. Aber, um an ein bekanntes Zitat von Voltaire anzuschließen: Ich werde hier nicht den Verteidiger der Ampel mimen, aber ich werde mich hier im Plenum jederzeit dafür einsetzen, dass Sie sich als Mehrheit des Deutschen Bundestages in verfassungsgerichtlichen Fragen immer verteidigen dürfen. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Heveling. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Sonja Eichwede, SPD-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/157 · 2024-03-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  4. Wer ernsthaft meint, darüber diskutieren zu müssen, zeigt, dass es ihm gar nicht um die sachliche Klärung kompetenzieller Konflikte geht, sondern um die Instrumentalisierung des Bundesverfassungsgerichts zum Zweck der politischen Skandalisierung. Wenn es dafür noch eines bündigen Beweises bedurfte, wurde er spätestens durch diese Debatte geliefert. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, der FDP und den Grünen, sehen Sie es mir bitte nach, wenn ich mich in dieser Rede natürlich nicht aktiv vor den Bundeskanzler, den Bundeswirtschaftsminister und die Bundesfamilienministerin stelle. So weit geht die Zuneigung der Opposition naturgemäß nicht.

    PLENARPROTOKOLL 20/157 · 2024-03-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  5. Unser bewährtes Abstimmungsverhalten dann – das ist hier Komment – lautet: Enthaltung, weil wir ja selbst den Antrag gestellt haben. Hier zeigt sich eben der Unterschied zwischen einer konstruktiven Oppositionspartei und einem kreml-nahen Krawallklub. Wir würden niemals das Recht der Bundestagsmehrheit infrage stellen, zu unseren verfassungsgerichtlichen Anträgen Stellung zu nehmen. So ist das nun mal in einer parlamentarisch-rechtsstaatlichen Demokratie: Sie besteht aus dem Austausch von Argumenten und zusätzlich auch aus der Einhaltung der rechtlich strukturierten Verfahren, die vereinbart und vorgegeben sind.

    PLENARPROTOKOLL 20/157 · 2024-03-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  6. Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren hier über etwas, das eigentlich keine Debatte erfordert. Die AfD hat vor dem Bundesverfassungsgericht drei Organstreitverfahren initiiert, deren Gegenstand Äußerungen von Mitgliedern der Bundesregierung hier im Plenum des Deutschen Bundestages sind. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Deutschen Bundestag die Schriftsätze in diesem Verfahren zugestellt und Gelegenheit zur Stellungnahme gewährt. Der Bundestag hat jetzt darüber zu entscheiden, ob er in diesem Verfahren Stellung nimmt und einen Verfahrensbevollmächtigten bestellt. Business as usual also. Als größte Oppositionsfraktion stehen wir hin und wieder selbst vor der Situation, dass darüber abgestimmt wird, ob der Bundestag Stellung zu Anträgen nimmt, die wir beim Bundesverfassungsgericht eingereicht haben.

    PLENARPROTOKOLL 20/157 · 2024-03-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  7. Wenn die Verfahrensbevollmächtigten zukünftig bei der Abgabe ihrer Schriftsätze nicht mehr den Postlauf einrechnen müssen, sorgt das ja auch für eine gewisse Stressreduktion. Insgesamt ist es ein gelungener Gesetzentwurf, dem wir als Union zustimmen werden.

    PLENARPROTOKOLL 20/154 · 2024-02-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  8. Auch wenn die Pflicht zur elektronischen Kommunikation nicht für die Bürgerinnen und Bürger gilt, die sich im Rahmen von Individualverfassungsbeschwerden ohne anwaltliche Vertretung an das Bundesverfassungsgericht wenden: Die Vorteile werden spürbar sein. Das gilt insbesondere auch für diejenigen Verfahren, die das Bundesverfassungsgericht in seiner Rolle als Staatsgerichtshof verhandelt und die uns hier im politischen Berlin in ganz besonderer Weise betreffen, etwa bei Organstreitverfahren oder abstrakten Normenkontrollen. Denn bei diesen Verfahren werden ja regelmäßig Hochschullehrer des öffentlichen Rechts mit der Wahrnehmung der Interessenvertretung mandatiert. Und auch für sie gilt ab 2026 die Pflicht zur elektronischen Kommunikation.

    PLENARPROTOKOLL 20/154 · 2024-02-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  9. Und diese kann man schon einmal verlieren, wenn man aktuell noch versucht, kurz vor Fristablauf einen Schriftsatz beim Bundesverfassungsgericht per Fax einzureichen. Vor allem schafft der elektronische Rechtsverkehr auch die Sicherheit, dass Schriftsätze schnell und geschützt den zuständigen Empfänger erreichen. Nicht zuletzt ist der elektronische Rechtsverkehr natürlich auch unerlässlich für die Möglichkeit der elektronischen Aktenführung, die das Bundesverfassungsgericht damit erhält. Das erleichtert die Verfahrensführung ganz erheblich und stärkt das Bundesverfassungsgericht, gerade auch angesichts der nach wie vor hohen Verfahrenszahlen und der erheblichen Auslastung der beiden Senate des Gerichts.

    PLENARPROTOKOLL 20/154 · 2024-02-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  10. Wenn wir heute über die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs beim Bundesverfassungsgericht abstimmen, vollziehen wir für die Verfassungsgerichtsbarkeit das nach, was sich in anderen Verfahrensordnungen schon bestens bewährt hat. Im Zivilprozess, in arbeits-, familien- und sozialgerichtlichen Verfahren, aber auch vor den Verwaltungs- und Finanzgerichten ist die elektronische Kommunikation für Anwälte und Behörden bereits seit dem 1. Januar 2022 verpflichtend. Vor allem aber ist der elektronische Rechtsverkehr mit den Gerichten ein gutes Beispiel für eine gelungene Digitalisierung, die für alle Beteiligten enorme Erleichterungen schafft. Denn er spart Papier, Zeit und schont nicht zuletzt Nerven.

    PLENARPROTOKOLL 20/154 · 2024-02-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  11. Ob der Tatbestand eines neuen § 108f noch weiterer Präzisierungen bedarf oder ob etwa auch noch flankierende Regelungen im Abgeordnetenrecht notwendig sind, das werden wir und müssen wir in den weiteren Beratungen diskutieren. Wir unterstützen jedenfalls das Grundanliegen schon einmal und freuen uns auf die Beratungen. Vielen Dank. Das Wort für die SPD-Fraktion hat Dr. Johannes Fechner.

    PLENARPROTOKOLL 20/154 · 2024-02-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  12. Dabei ist es aus meiner Sicht selbstverständlich, dass das Abgeordnetenmandat erst recht nicht dazu benutzt werden darf, sich außerhalb des Parlaments Vorteile zu verschaffen. Insofern gibt es mit § 44a des Abgeordnetengesetzes auch bereits eine klare innerparlamentarische Regelung der Abgeordnetenpflichten im Hinblick auf die Sicherung der Unabhängigkeit des Mandats. Und diese Vorschriften haben wir vor einiger Zeit auch angepasst und verschärft. Es ist aber grundsätzlich sinnvoll, dass nun auch eine Regelung ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden soll, mit der die bestehenden abgeordnetenrechtlichen Pflichten auch strafrechtlich sanktioniert werden können. Wir als Union wollen uns diesem Anliegen auch nicht verschließen.

    PLENARPROTOKOLL 20/154 · 2024-02-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  13. Dass es immer wieder Einzelfälle gibt, in denen Abgeordnete gleichwohl die Autorität und die Einflussmöglichkeiten ihres Mandats dazu nutzen, Vorteile für sich zu erwirtschaften, ist aber leider auch Teil der Wirklichkeit. Die gegenwärtige Rechtslage, die in § 108e des Strafgesetzbuches geregelt ist, stellt das Sichverschaffen eines ungerechtfertigten Vorteils für einen Abgeordneten nur dann unter Strafe, wenn er bei der Wahrnehmung seines Mandates handelt. Von der Rechtsprechung wird das so interpretiert, dass die Tathandlung im parlamentarischen Wirken selbst bestehen muss, also etwa bei Abstimmungen im Plenum oder in Ausschüssen. Wirkungsgleiche Verhaltensweisen außerhalb des Plenums und der parlamentarischen Gremien sind von § 108e StGB hingegen nicht erfasst.

    PLENARPROTOKOLL 20/154 · 2024-02-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  14. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Vertrauen in die Integrität der gewählten Volksvertreter ist für eine parlamentarische Demokratie von überragender Bedeutung. Wir alle arbeiten hier in dem Willen und mit der Überzeugung, Vertreter des ganzen Volkes zu sein, wie es das Grundgesetz in seinem Artikel 38 ausdrückt. Dabei sind wir an Weisungen und Aufträge nicht gebunden. Diese Freiheit von Aufträgen und Weisungen darf aber kein Freifahrtschein dafür sein, das Abgeordnetenmandat zur Verfolgung eigener Zwecke zu missbrauchen. Vielmehr entspringt dieser Freiheit auch die Pflicht, sich nicht selbst in Abhängigkeiten zu manövrieren.

    PLENARPROTOKOLL 20/154 · 2024-02-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  15. Daher werbe ich sehr nachdrücklich bei allen Fraktionen dafür, diesem Gesetz zuzustimmen. Wir stellen die Arbeit der politischen Stiftungen damit für die Zukunft auf eine tragfähige und verfassungskonforme Grundlage, die dem Schutz unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung dient. Vielen Dank. Der nächste Redner ist Dr. Konstantin von Notz für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

    PLENARPROTOKOLL 20/135 · 2023-11-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  16. Wenn sich die AfD nun offensichtlich ungerecht behandelt fühlt, dann kann ich Ihnen auch nur raten: Sprechen Sie doch einmal in der Vorweihnachtszeit beim Glühwein mit Ihren Landesverbänden, um zu erörtern, wie auch Sie in Zukunft für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten können. Vielleicht geht Ihnen dann ein Licht auf. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, mir ist es wichtig, zu betonen, dass wir in der Sachverständigenanhörung zu diesem Gesetz sehr offen für mögliche Änderungen waren. In der Folge haben wir die Regelungen zum Verwaltungsverfahren, zur behördlichen Zuständigkeit und zur Datenverarbeitung präziser gefasst, sodass das Gesetz operabel ist. Aber es gab keine durchgreifenden, keine verfassungsrechtlichen Bedenken der Sachverständigen gegen die Konzeption des Stiftungsgesetzes.

    PLENARPROTOKOLL 20/135 · 2023-11-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  17. Denn § 8 regelt die Anerkennung der Stiftungen durch die Partei, aber sonst überhaupt nichts, und die Voraussetzungen nach § 2 dieses Gesetzentwurfes muss jede Stiftung erfüllen. – Was Sie, Herr Brandner, hier reinbrüllen und immer wieder erzählen, ist ein derartiger Unfug. Den werden Sie wahrscheinlich vor dem Bundesverfassungsgericht wiederholen; aber der wird nicht zum Tragen kommen. Das muss man auch deutlich sagen. Gucken Sie ins Gesetz! Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung und gelegentlich auch die Wahrheitsfindung. Aber das ist nichts für Sie.

    PLENARPROTOKOLL 20/135 · 2023-11-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  18. Das Gegenteil ist richtig: Dieses Gesetz richtet sich überhaupt gar nicht gegen irgendeine Partei, sondern es verlangt vielmehr ausdrücklich ein Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung, und zwar von allen Parteien, die eine Finanzierung ihrer politischen Stiftungen erhalten wollen. Ich denke, das kann man von politischen Stiftungen aber auch guten Gewissens erwarten. Wenn die AfD nun mit dem Gesetz nicht zufrieden ist, muss ich auch sagen: Wer ein Urteil bestellt, kriegt auch eins und muss dann auch mit den Folgen umgehen können. Der Gesetzgeber schuldet die Verabschiedung eines allgemeinen Gesetzes, mit dem alle Stiftungen gleich behandelt werden und der politische Wettbewerb nicht verzerrt wird. – Und auch § 8 dieses Gesetzentwurfes ändert überhaupt gar nichts daran.

    PLENARPROTOKOLL 20/135 · 2023-11-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  19. Am Ende dieses Prozesses können wir sagen: Wir haben hier ein schlankes, sowohl für die Stiftungen als auch für die Verwaltung gut handhabbares Gesetz geschaffen. Es ist, obwohl hier ein neues Stammgesetz geschaffen wurde, kein Bürokratiemonster entstanden, sondern eine Regelung, welche die bisherige Praxis behutsam fortschreibt und zugleich mit den verfassungsgerichtlichen und damit verfassungsrechtlichen Anforderungen im Einklang steht. – Daran ändert das Gebrüll von rechts hier auch nichts. Nun wird natürlich – das hören wir auch gerade schon – von der in ihrer Opferrolle gefangenen AfD wieder einmal die Falschmeldung verbreitet, dieses Gesetz richte sich gegen sie, ausschließlich gegen sie.

    PLENARPROTOKOLL 20/135 · 2023-11-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  20. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute abschließend über den Entwurf eines Stiftungsfinanzierungsgesetzes abstimmen, liegen seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Februar dieses Jahres knapp neun Monate fraktionsübergreifender Berichterstattergespräche hinter uns. Bei diesen Gesprächen haben wir intensiv sowohl das Gesamtkonstrukt als auch die Einzelregelungen diskutiert, waren im Austausch mit den Fachbeamten des Bundesinnenministeriums und den politischen Stiftungen und haben kürzlich noch eine sehr offene und konstruktive Sachverständigenanhörung durchgeführt. An der Stelle ein herzliches Dankeschön an die Kolleginnen und Kollegen Berichterstatterinnen und Berichterstatter der anderen Fraktionen für die gute gemeinsame Arbeit.

    PLENARPROTOKOLL 20/135 · 2023-11-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  21. Insgesamt handelt es sich um einen gelungenen Gesetzentwurf, mit dem das Bundesverfassungsgericht gut gerüstet in die Zukunft gehen kann. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Heveling. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Sonja Eichwede, SPD-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/134 · 2023-11-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  22. Allen Papiernostalgikern, für die ich durchaus eine gewisse Sympathie hege, sei daher zum Trost gesagt: Die Aktenwagen mit den dicken „Gürteltieren“, die von den Amtsmeistern über die Flure des Bundesverfassungsgerichts geschoben werden, wird es wohl auch in Zukunft trotz des elektronischen Rechtsverkehrs noch geben. Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, in seinem 72-jährigen Bestehen hat das Bundesverfassungsgericht die Geschichte unseres Landes maßgeblich mitgeprägt. Es hat damit auch selbst eine Geschichte und öffnet sich zunehmend der historischen Forschung. Daher begrüße ich es auch sehr, wenn anlässlich der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs auch die Möglichkeit der archivarischen Forschung erweitert wird.

    PLENARPROTOKOLL 20/134 · 2023-11-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  23. Damit das so bleibt, ist es wichtig und richtig, die Art der Verfahrensführung auf der Höhe der Zeit zu halten. Daher ist es nur konsequent, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nun die Möglichkeit des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Aktenführung in verfassungsgerichtlichen Verfahren eröffnet wird. Dabei ist es richtig, den elektronischen Übermittlungsweg nur für Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen öffentlichen Rechts vorzuschreiben. Bürgerinnen und Bürger können sich auch in Zukunft weiterhin per Briefpost an das Bundesverfassungsgericht wenden.

    PLENARPROTOKOLL 20/134 · 2023-11-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  24. Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bundesverfassungsgericht hat jährlich eine immense Arbeitslast zu schultern. Aus unserer Berliner Perspektive geht es dabei regelmäßig um diejenigen Verfahren, die das Bundesverfassungsgericht in seiner Rolle als Staatsgerichtshof verhandelt. Vor allem aber ist das Bundesverfassungsgericht ein Bürgergericht. Tausende von Bürgerinnen und Bürgern wenden sich jedes Jahr dorthin und erhoffen sich eine Entscheidung zu ihren Gunsten. Indes liegt der Anteil der stattgebenden Entscheidungen bei den Verfassungsbeschwerden pro Jahr lediglich zwischen 1,5 und 3 Prozent. Dennoch steht das Bundesverfassungsgericht in der Gunst der Bürgerinnen und Bürger besonders hoch im Kurs. Die Eingangszahlen zeigen, dass das Vertrauen in unseren Rechts- und Verfassungsstaat ungebrochen ist.

    PLENARPROTOKOLL 20/134 · 2023-11-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  25. Mit einer an die gesellschaftlichen Änderungen angepassten Finanzierung, mehr Transparenz und mehr Digitalisierung geben wir allen politischen Parteien in Deutschland die Möglichkeit, einen deutlichen Modernisierungsschub zu machen. Vielen herzlichen Dank. Für die SPD-Fraktion hat das Wort Dunja Kreiser.

    PLENARPROTOKOLL 20/134 · 2023-11-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  26. Mit dem nun vorgelegten Gesetzentwurf schärfen wir daher im Wesentlichen die Begründung nach, soweit sie vom Bundesverfassungsgericht als unzulänglich erachtet wurde. Es sind noch viele andere Punkte in dem Gesetz enthalten. Es ist auch schon angesprochen worden: Es werden Regelungslücken geschlossen, die es in der Vergangenheit ermöglicht haben, dass außenstehende Dritte Werbung für eine Partei machen, ohne dass dies als Spende deklariert werden musste. Diese Lücke wird nun geschlossen. Solche sogenannten Parallelaktionen müssen künftig als Spenden im Rechenschaftsbericht auftauchen. Nicht zuletzt ermöglichen wir nun den Parteien auch digitale Versammlungen und Beschlussfassungen.

    PLENARPROTOKOLL 20/134 · 2023-11-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  27. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat jedenfalls in seiner Entscheidung zum Normenkontrollverfahren festgestellt, dass die Begründung für die Anhebung der absoluten Obergrenze der staatlichen Parteienfinanzierung in dem Gesetz, das die Große Koalition verabschiedet hatte, nicht ausreichend war. Es hat aber explizit nicht die Höhe gerügt. Das Bundesverfassungsgericht hat sogar ausdrücklich die Annahme geäußert, dass durch die fortschreitende Digitalisierung der Kommunikationswege und den verstärkten Einsatz innerparteilicher Partizipationsinstrumente eine einschneidende Änderung der Verhältnisse eingetreten ist, die dem Grunde nach eine Anhebung der absoluten Obergrenze zu rechtfertigen vermag.

    PLENARPROTOKOLL 20/134 · 2023-11-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  28. Das wäre doch interessant. Vielen Dank. Herr Kollege Boehringer, ich sehe hier zwar viele politische Alphatiere, aber einen Elefanten sehe ich hier im Raum nicht. – Das Stiftungsgesetz, das wir morgen beraten und verabschieden werden, regelt tatsächlich, wie die politischen Stiftungen arbeiten werden. Aber es sind eben politische Stiftungen, die keine parteipolitische Arbeit machen. Das muss man ganz deutlich unterscheiden. Deswegen ist der Vergleich oder der Konnex, den Sie hier zu ziehen versuchen, um deutlich zu machen, dass die AfD mal einen Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht erzielt hat, eigentlich vollkommen neben der Spur. Beides hat in der Tat gar nichts miteinander zu tun und sollte auch nicht miteinander vermengt werden.

    PLENARPROTOKOLL 20/134 · 2023-11-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  29. Zu der Umgehung der Spenden, die jetzt nicht mehr möglich sein soll – die angeblich versteckte Finanzierung von Plakaten, die einer Partei zugutekommen sollen –, muss ich Sie doch mal fragen: Müssten die Zehntausenden von Veranstaltungen, die die parteipolitischen Stiftungen durchführen und die letzten Endes natürlich die Strömung ihrer jeweils sie tragenden Partei befördern, Ihrer Ansicht nach künftig nicht auch als Spende an die sie tragenden Parteien ausgewiesen werden? Und müssten Sie dann nicht feststellen, dass Sie, die sogenannten demokratischen Parteien in diesem Rund hier, alle links von der AfD, sich selbst 700 Millionen Euro im Jahr zuschanzen, also das Vierfache dessen, worüber wir hier sprechen, – Kommen Sie bitte zum Schluss der Fragestellung. – ohne dass es zu einem Spendenausweis der tragenden Parteien kommt?

    PLENARPROTOKOLL 20/134 · 2023-11-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  30. Auch dieses Gesetz geht zurück auf ein Bundesverfassungsgerichtsurteil vom Februar 2023, das die AfD erstritten hat, und nur die AfD. Die materielle Parallele ist natürlich, dass die faktische Parteienfinanzierung durch Spenden an die parteipolitischen Stiftungen viermal so groß ist wie das, worüber wir heute reden. Das haben wir erfolgreich beklagt. Das Stiftungsgesetz wird morgen nur verabschiedet, weil die AfD es wollte.

    PLENARPROTOKOLL 20/134 · 2023-11-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  31. Denn die AfD hat eine solche Klatsche vor dem Bundesverfassungsgericht bekommen, dass es in einem anderen Gerichtszweig eindeutig ein Fall für die Anwaltshaftung gewesen wäre. Lieber Herr Kollege Heveling, es gibt eine Zwischenfrage von Herrn Boehringer. Herr Boehringer, bitte. Danke, Herr Kollege, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Ich hätte diese Frage schon bei Ihren Vorrednern stellen können, weil alle darauf abheben, dass Spendenregeln nun nicht mehr umgangen werden können. Es gibt ja den großen Elefanten im Raum, der durchaus hiermit zusammenhängt. Weil Sie gerade den Verfassungsgerichtsprozess erwähnen: Es gibt viele Parallelen zum Stiftungsgesetz, das morgen in dritter Lesung im Bundestag verabschiedet wird.

    PLENARPROTOKOLL 20/134 · 2023-11-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  32. Umso mehr freue ich mich als zuständiger Berichterstatter meiner Fraktion darüber, dass es im Bereich des Parteienrechts nun gelungen ist, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der hier im Bundestag eine breite Mehrheit finden wird. Ich möchte mich auch ganz herzlich bedanken für die vielen und langen konstruktiven Gespräche mit den Berichterstattern der fünf anderen Fraktionen und den Schatzmeistern der sechs Parteien. Dass wir hier gesetzgeberisch tätig geworden sind, hat seine Ursache im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Januar dieses Jahres. Das präzisiere ich jetzt etwas: Es hat seinen Grund in dem vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreichen Normenkontrollantrag. Herr Kollege Jacobi von der AfD hat ja angesprochen, dass die AfD geklagt hat. Eigentlich sollte man über die Entscheidung besser schweigen.

    PLENARPROTOKOLL 20/134 · 2023-11-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  33. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es kommt ja in diesen Zeiten und auch naturgemäß nicht häufig vor, dass wir als Unionsfraktion zusammen mit den Mehrheitsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP – auch Die Linke hat ja schon signalisiert, dass sie dem Gesetz zustimmen will – einen Gesetzentwurf vorlegen; denn in vielen Politikbereichen haben wir natürlich unterschiedliche Vorstellungen davon, welcher Weg für unser Land der richtige ist. Dass wir es aber schaffen, Konsens zu finden, wenn es um die grundlegenden Fragen der Wirkmechanismen unserer Parteiendemokratie – wir haben eben eine Parteiendemokratie nach Artikel 21 des Grundgesetzes – geht, ist auch eine gute Leistung der Demokraten hier in diesem Haus.

    PLENARPROTOKOLL 20/134 · 2023-11-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  34. Wir werden ja auch klagen, wollen aber der Mehrheit des Bundestages natürlich nicht vorschreiben, was sie bei den Prozessbevollmächtigten zu tun hat. Insofern ist das, was heute geschieht, ein Vorgang, der in der Geschichte des Deutschen Bundestages eigentlich immer geräuschlos stattfand, genauso wie gestern im Rechtsausschuss. Deswegen können wir eigentlich gespannt sein, die Gründe zu erfahren, warum wir darüber debattieren müssen. Vielen Dank. Das Wort hat Dr. Johannes Fechner für die SPD-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/134 · 2023-11-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  35. Die Fraktion und die Partei Die Linke haben ebenfalls Organstreitigkeiten angestrengt. Jetzt geht es um die Frage, auch hierfür Prozessbevollmächtigte zu bestimmen. Wir als Unionsfraktion haben, wie gesagt, auch gegen die Wahlrechtsreform gestimmt; wir werden auch nach Karlsruhe gehen. Diese Entscheidung wird also irgendwann noch einmal auf den Bundestag zukommen. Gestern im Rechtsausschuss ist dieser Punkt ohne Debatte abgestimmt worden. Eine Mehrheit hat sich dafür ausgesprochen, Prozessbevollmächtigte zu bestellen. Das ist ein ganz normaler Vorgang. Weil wir gegen die Wahlrechtsreform sind, haben wir uns als Unionsfraktion gestern im Rechtsausschuss enthalten und werden das hier im Plenum auch tun. Das ist das übliche Prozedere.

    PLENARPROTOKOLL 20/134 · 2023-11-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  36. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hier stehe ich und kann nicht anders und weiß eigentlich nicht, warum ich hier stehe; denn das, was wir jetzt beschließen, ist im Parlament letztlich ein ganz normaler Geschäftsvorgang. In der Tat hat es eine Wahlrechtsreform gegeben, die die Mehrheitsfraktionen hier mit ihrer Mehrheit durchgesetzt haben. Gegen diese Wahlrechtsreform gibt es Einwände. Wir als Unionsfraktion haben auch dagegengestimmt. Wir sind gegen diese Wahlrechtsreform, weil wir den gewählten Ansatz, Wahlkreise zu kappen, für falsch halten. Es ist so, dass die CSU und die Bayerische Staatsregierung bereits Organklage und Normenkontrollanträge beim Bundesverfassungsgericht eingereicht haben. Dafür sind Prozessbevollmächtigte bereits bestellt worden.

    PLENARPROTOKOLL 20/134 · 2023-11-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  37. Ich würde mich daher freuen, wenn wir auch über diesen Punkt in der weiteren Beratung noch diskutieren könnten. Vielen herzlichen Dank. Der Kollege Dr. Till Steffen hat das Wort für Bündnis 90/Die Grünen.

    PLENARPROTOKOLL 20/131 · 2023-10-19 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  38. Denn es ist die Frage, ob wir es wirklich den Kommunen aufbürden können, die Bewerber für das Schöffenamt auf ihre Verfassungstreue zu überprüfen. Damit konfrontieren wir die Rathäuser vor Ort mit einer schier unlösbaren Aufgabe. Darüber hinaus hätten wir uns auch insgesamt noch etwas mehr gewünscht. Denn wie schon im Antrag meiner Fraktion zur Modernisierung des Schöffenamtes gefordert, halten wir es für allerhöchste Zeit, dass wir uns von der starren Altersgrenze von 70 Jahren verabschieden. Ein modernes Schöffenrecht muss die aktuelle Lebenswirklichkeit widerspiegeln und berücksichtigen, dass heutzutage deutlich mehr Menschen auch im hohen Alter noch körperlich und geistig fit sind. Gerade diese Menschen in unserer Gesellschaft, mit größerer Lebenserfahrung, bringen oftmals die für dieses Amt erforderliche Weisheit mit.

    PLENARPROTOKOLL 20/131 · 2023-10-19 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  39. Bei aller Unterstützung möchte ich aber anmerken, dass wir uns diese Initiative weit früher gewünscht hätten; denn für die Auswahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter der kommenden Amtsperiode, 2024 bis 2028, kommt sie schlichtweg zu spät. Wären Sie, liebe Vertreterinnen und Vertreter der Ampelfraktionen, über ihren Schatten gesprungen und hätten unseren Antrag „Schöffenrecht reformieren – Richterliches Ehrenamt stärken“ aus dem vergangenen Jahr unterstützt, dann könnte unser Rechtsstaat bereits heute von einer entsprechenden Neuregelung profitieren. Trotz aller Unterstützung im Grundsatz müssen wir uns auch über die Konsequenzen einer neuen Mussvorschrift im Klaren sein; denn damit wird ein absoluter Revisionsgrund geschaffen. Auch die praktische Umsetzung dürfte nicht ohne Fallstricke sein.

    PLENARPROTOKOLL 20/131 · 2023-10-19 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  40. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es mag sich so manch einer fragen, ob das, was wir hier heute zu später Stunde beraten, nicht eigentlich obsolet sein könnte, sieht doch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts spätestens seit dem Jahr 2008 die Pflicht zur Verfassungstreue von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern als zwingende Voraussetzung für die Ausübung des Amtes an. Doch mit großer Sorge beobachte nicht nur ich seit Jahren das intensive Werben extremistischer Organisationen um eine Schöffenkandidatur möglichst vieler ihrer Anhänger. Wir als Unionsfraktion begrüßen deshalb ausdrücklich das Signal, das von der gesetzgeberischen Klarstellung ausgeht.

    PLENARPROTOKOLL 20/131 · 2023-10-19 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  41. Wir sind mit unserem Gesetzentwurf sowohl dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts als auch unserer staatspolitischen Verantwortung für den Schutz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung gerecht geworden. Daher werbe ich bei Ihnen allen sehr dafür, sich für diesen Entwurf auszusprechen. Vielen herzlichen Dank.

    PLENARPROTOKOLL 20/129 · 2023-10-13 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  42. Umgekehrt gilt: Wenn die AfD in der nächsten Wahlperiode erneut in den Bundestag einzieht und die Desiderius-Erasmus-Stiftung die Fördervoraussetzungen erfüllt, dann bekäme sie eine Förderung, aber eben nur dann. Mir ist es wichtig, zu betonen, dass wir hier ein klar strukturiertes, unbürokratisches und transparentes Verfahren aufgesetzt haben, welches einerseits die bisherige Praxis fortführt und zugleich eine verfassungskonforme Grundlage schafft, weil es sich ganz eng an der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts orientiert. Sofern es an der ein oder anderen Stelle noch Verbesserungsbedarf geben sollte, wird die Sachverständigenanhörung am kommenden Montag sicherlich weitere Erkenntnisse dazu bringen.

    PLENARPROTOKOLL 20/129 · 2023-10-13 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  43. Lassen Sie mich an dieser Stelle ganz klar sagen: Diese Voraussetzung gilt für alle Stiftungen in gleicher Weise, egal ob für die Konrad-Adenauer-Stiftung, die Friedrich-Ebert-Stiftung oder alle anderen Stiftungen. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn die AfD jetzt die Mär verbreitet, mit dem Stiftungsfinanzierungsgesetz hätten sich die etablierten Parteien gegen sie gewandt, dann kann man das nur so deuten, dass sich die AfD dagegen wehren will, mit ihrer Stiftung für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten zu müssen. Das müssen Sie freilich nicht tun, aber wenn nicht, dann können Sie auch nicht den Anspruch erheben, Geld aus dem Staatssäckel zu bekommen.

    PLENARPROTOKOLL 20/129 · 2023-10-13 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  44. Das Bundesverfassungsgericht formuliert ganz explizit – Sie gestatten, dass ich hier kurz zitiere – wie folgt: „Nimmt der Gesetzgeber im Wege der Ausgestaltung der staatlichen Stiftungsfinanzierung Eingriffe in die Chancengleichheit der politischen Parteien vor, bedarf es dazu besonderer gesetzlicher Regelungen, die zum Schutz gleichwertiger Verfassungsgüter geeignet und erforderlich sind …“ „Dabei kommt als gleichwertiges Verfassungsgut insbesondere der Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung in Betracht.“ Das findet sich in Randnummer 246 des Urteils. Und genau das haben wir in der Formulierung des Gesetzentwurfs umgesetzt, indem wir dort als Voraussetzung für die Förderung politischer Stiftungen das Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung festgelegt haben.

    PLENARPROTOKOLL 20/129 · 2023-10-13 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  45. So ist es dem Bundesverfassungsgericht zufolge unbedenklich, die staatliche Stiftungsförderung auf solche parteinahen Stiftungen zu beschränken, die eine dauerhafte, ins Gewicht fallende politische Grundströmung repräsentieren. Zu achten – so das Bundesverfassungsgericht weiter – ist zudem darauf, dass Wertungsdifferenzen bei der Aufnahme und Beendigung der Förderung einzelner parteinaher Stiftungen ausgeschlossen sind. Das heißt aber gerade nicht, dass der Gesetzgeber sich blindstellen und alle Stiftungen unabhängig von ihrer Ausrichtung und ihrer Tätigkeit exakt gleich behandeln müsste.

    PLENARPROTOKOLL 20/129 · 2023-10-13 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  46. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Einbringung des Entwurfs eines Stiftungsfinanzierungsgesetzes kommen wir einer gesetzgeberischen Pflicht nach, die uns das Bundesverfassungsgericht auferlegt hat. Zunächst hat das Gericht in seinem Urteil vom 22. Februar dieses Jahres allgemein die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Finanzierung politischer Stiftungen angemahnt. Diese Grundlage haben wir nun gemeinsam mit den Mehrheitsfraktionen erarbeitet. Ich möchte mich an dieser Stelle ganz ausdrücklich bei den Berichterstattern der anderen Fraktionen bedanken, dass wir das zusammen auf den Weg bringen können. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber in seinem Urteil ausdrücklich einen Gestaltungsspielraum zugebilligt.

    PLENARPROTOKOLL 20/129 · 2023-10-13 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  47. Ich erwähne nur einmal Drittaccounts auf TikTok, bei denen die Nutzer gar nicht merken, dass es sich eigentlich um Angebote aus der AfD handelt. Und schließlich ist es ja vor allem die Kremlpartei AfD, die höchst undurchsichtige Verbindungen zu ihren Gönnern in Moskau unterhält. Wir als Union unterstützen gerne ernstgemeinte Initiativen zur Herstellung von Transparenz. Aber im gegenwärtigen Parteienspektrum bedeutet das zunächst und vor allem einmal: mehr Transparenz für die AfD. Vielen Dank. Das Wort hat die Kollegin Lamya Kaddor für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

    PLENARPROTOKOLL 20/125 · 2023-09-28 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  48. Wenn Sie indes so sehr Wert darauf legen, dass in einzelnen Parteien die Transparenz gesteigert wird, dann möchte ich Ihnen raten: Fangen Sie erst einmal bei sich selbst an! – Aber Probleme mit der Transparenz. Vor allem wenn man sich ernsthaft des Problems annehmen möchte, wie transparent oder intransparent die Medienarbeit von Parteien ist, dann sollte man über die sozialen Medien nicht schweigen. Es ist ja heute nicht mehr so, dass der Zugang zur öffentlichen Meinung durch einige wenige große Pressehäuser oder Rundfunkanstalten limitiert wäre. Vielmehr besteht über die sozialen Medien die Möglichkeit, in einem früher unvorstellbaren Ausmaß einzelne Zielgruppen sehr punktgenau zu adressieren. Und da sieht es bei der AfD in puncto Transparenz ziemlich schlecht aus.

    PLENARPROTOKOLL 20/125 · 2023-09-28 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  49. Irgendeine Institution oder ein Medium muss regelmäßig als Prügelknabe der AfD herhalten, wenn es darum geht, zu ergründen, warum die große Mehrheit in diesem Land anders denkt als die Funktionäre der AfD. Dieses Mal ist es nun die Beteiligung an Medienunternehmen durch Parteien, die Sie als neue Sau durch das parteipolitische Dorf treiben wollen. Auffällig an der Begründung Ihres Gesetzentwurfs ist indes, dass Sie einen Missstand kritisieren, den Sie ausschließlich bei der SPD zu identifizieren meinen. Sie schreiben selbst ausdrücklich, dass „das unternehmerische Engagement der übrigen Parteien im Medienbereich eher gering oder gar nicht vorhanden“ sei. Gleichwohl wollen Sie für offensichtlich einen Fall das Parteiengesetz und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ändern.

    PLENARPROTOKOLL 20/125 · 2023-09-28 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  50. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass die AfD-Fraktion heute den Entwurf eines sogenannten Medientransparenzgesetzes vorlegt, muss man schon als einen Treppenwitz der Parteiengeschichte verstehen. Ständig versuchen Sie, den Popanz eines die Medien dominierenden Parteienkartells aufzubauen, das unbemerkt – unbemerkt kann es eigentlich nicht sein; Sie haben ja eben alle Medien genannt, die zum Medienverbund der SPD gehören –, aber nachhaltig die öffentliche Meinung formt. Dabei sind Sie diejenige Partei, bei der es mit der Transparenz am meisten hapert. Das eine Mal ist es die sogenannte Lügenpresse, das andere Mal der von Ihnen so betitelte Staatsfunk.

    PLENARPROTOKOLL 20/125 · 2023-09-28 · READ THE BUNDESTAG RECORD