Beate Müller-Gemmeke
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · Germany
“Ich denke, Sie alle kennen die Zahlen: Wenn heute alle Frauen mit Kindern unter sechs Jahren so arbeiten könnten, wie sie wollen, dann würden rund 840 000 Frauen wieder in den Beruf einsteigen.”
“Eine aktuelle Studie der Hans-Böckler-Stiftung zeigt auch klar: Unterbrochene Arbeitszeiten – also an Tagen, an denen mal gearbeitet wird, mal Kinder betreut werden und dann abends der Laptop noch mal aufgeklappt wird – belasten die Beschäftigten.”
“Die Stichworte sind hier alle bekannt: gute Arbeit, Tarifbindung, Mitbestimmung, soziale Absicherung, ein soziokulturelles Existenzminimum, Chancen, Perspektiven. Und vor allem müssen all diese Debatten mit Wertschätzung geführt werden, weil es um Menschen geht. Deshalb kritisiere ich momentan die harsche Kampagne gegen das Bürgergeld.”
“Liebe Beate Müller-Gemmeke, in Ihr Leben passt jetzt ein bisschen mehr Nicht-Bundestag. Das wird ein neuer Abschnitt sein. Sie sind ja Diplom-Sozialpädagogin. Das hat bestimmt immer geholfen bei der Arbeit hier und wird auch weiter helfen.”
“Bei der Zeitsouveränität geht es auch um die Lage der Arbeitszeit, also beispielsweise darum, dass Beschäftigte regelmäßig einen freien Nachmittag brauchen, weil sie sich um ihre alten Eltern kümmern wollen. Dazu gehört natürlich auch das Recht auf Homeoffice und mobiles Arbeiten mit klaren Regeln und fairen Absprachen.”
“Und konkret heißt das, Beschäftigte sollen künftig eben länger als zehn Stunden arbeiten dürfen, und auch die Ruhezeiten sollen verkürzt werden können. Gleichzeitig behauptet die FDP felsenfest, dass niemand deswegen länger arbeiten muss. Aber genau darum geht es doch. Warum müsstet ihr denn sonst das Arbeitszeitgesetz verändern?”
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“Für uns war die Einführung des Mindestlohns Aufgabe der Politik, aber die Anpassung Sache der Sozialpartner. Davon waren wir zutiefst überzeugt. Und dann kam die Entscheidung der Mindestlohnkommission im letzten Jahr: eine Lohnsteigerung von gerade mal 82 Cent in zwei Jahren. Das war angesichts der damaligen Inflation definitiv zu wenig. Diese Entscheidung ist in keiner Weise nachvollziehbar und kann nur scharf kritisiert werden. Enttäuschend war vor allem auch, wie diese Empfehlung zustande gekommen ist. Die Idee ist ja eigentlich, dass die Mindestlohnkommission einen Kompromiss findet, den alle mittragen können, einen Kompromiss, der die unterschiedlichen Interessen berücksichtigt. Genau das hat nicht funktioniert. Es gab keine Einigung; die Gewerkschaftsseite wurde überstimmt.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen und auch Gruppen! Ich habe es hier schon häufig gesagt: Die politische Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro war dringend notwendig. Davon haben insbesondere die Beschäftigten in den Ostbundesländern im Niedriglohnbereich und vor allem Frauen profitiert. Die ganzen negativen Szenarien, die prognostiziert wurden, Frau Schimke, sind eben nicht eingetreten. Laut IAB haben nur sehr wenige Betriebe mit Entlassungen auf die Erhöhung auf 12 Euro reagiert. Die Anpassung des Mindestlohns war also richtig und wichtig. Wir haben immer betont, dass nach dieser politischen Erhöhung wieder die Mindestlohnkommission über die Entwicklungen entscheiden soll; denn das entspricht dem Grundverständnis der Tarifautonomie.”
“Da die gesetzliche Regelung zur Bezahlkarte im Rahmen des Gesetzes zur Datenübermittlung abgestimmt wird, enthalte ich mich zwar beim Trägergesetz, lehne diese Form der Bezahlkarte aber klar ab.”
“Nicht tragbar für mich ist jedoch die Ausweitung der vorgesehenen Bezahlkarte auf Menschen im sogenannten Analogleistungsbezug. Das betrifft Menschen, die teils seit vielen Jahren in Deutschland leben, zum Beispiel mit einer Duldung. Darunter fallen auch Menschen aus Landesaufnahmeprogrammen wie beispielsweise jesidische Frauen und Kinder, die Opfer des IS geworden sind. Für sie alle bedeutet das Gesetz deutliche Verschlechterungen und erschwert ihre Lebensumstände. Außerdem wird mit dieser Entscheidung eine Tür in Richtung des SGB II geöffnet. Der Weg hin zu Bezahlkarten im Bürgergeld – der von verschiedenen Seiten schon in die Debatte eingebracht wurde – ist damit nicht mehr weit. Das ist aus meiner Sicht nicht akzeptabel.”
“Dazu zählt, dass die Menschen auch weiterhin Zugang zu Bargeld haben müssen, wenn bestimmte Einkäufe nicht mit der Bezahlkarte möglich sind. Es muss also garantiert werden, dass Menschen ihre persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens decken können, und zwar auch mit Bargeld. Auch muss es weiterhin die Möglichkeit geben, Bankkonten zu eröffnen, um Verträge mit Lastschriftabbuchung abschließen zu können. Das ist wichtig, um beispielsweise den Stromanbieter bezahlen zu können. Außerdem soll es für jede erwachsene Person im Haushalt eine eigene Bezahlkarte geben, um den Alltag möglichst normal gestalten zu können. Die Kommunen und Landkreise werden verpflichtet, insbesondere die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten.”
“Der Bundestag entscheidet heute im Rahmen des Gesetzes zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht auch über eine bundeseinheitliche Regelung zur Bezahlkarte für Geflüchtete. Nach Ansicht von uns Grünen hätten die bisherigen Regelungen eigentlich ausgereicht. Der politische Druck, eine bundesweit einheitliche Regelung einzuführen, war jedoch zu groß. Bezahlkarten sind nicht per se schlecht, vor allem dann nicht, wenn sie wie in Hannover zur Entbürokratisierung genutzt werden. Problematisch wird es dann, wenn es vor allem um eine Verschlechterung der Lebensbedingungen von Geflüchteten geht. In den Verhandlungen zur Bezahlkarte haben wir es immerhin geschafft, Härten des Gesetzentwurfes abzumildern und den Menschen das Existenzminimum sowie kulturelle und soziale Teilhabe zu gewähren.”
“Deshalb ist es auch gut, dass im Gesetz explizit aufgenommen wurde, wie diese Transparenz am besten herzustellen ist, nämlich indem Arbeitgeber und Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung zum Thema Betriebsvergütung abschließen. Das ist nicht nur transparent, sondern auch ein Anreiz für passgenaue Vereinbarungen auf betrieblicher Ebene. Insgesamt schafft das Gesetz also mehr Rechtsklarheit, mehr Rechtssicherheit und mehr Transparenz. Das ist gut; denn wir brauchen für die anstehenden Herausforderungen „Transformation“ und „Digitalisierung“ handlungsfähige Betriebsräte, und – ganz wichtig – so stärken wir auch die Betriebsräte. Vielen Dank. Als Nächster hat das Wort für die FDP-Fraktion Pascal Kober.”
“Es sind klarstellende gesetzliche Regelungen notwendig, um Rechtssicherheit für Betriebsräte und Unternehmen gleichermaßen zu schaffen, ohne dabei das Begünstigungsverbot zu ändern. Die Expertenkommission hat dafür eine Lösung vorgelegt. Erworbene Kenntnisse, Fähigkeiten, Qualifikationen von Betriebsratsmitgliedern können dann berücksichtigt werden, wenn das bei anderen Tätigkeiten im Unternehmen auch üblich ist, also wenn sie vergütungsrelevant sind. Dieser Vorschlag ist gut und wird auch breit getragen. Deshalb unterstützen wir auch diese Lösung. Der BGH hat aber auch festgestellt, dass das Vergütungssystem transparent und nachvollziehbar sein muss. Das ist vollkommen richtig und auch logisch.”
“Dieses Urteil bezieht sich nicht nur auf ein Unternehmen, sondern es betrifft potenziell alle Betriebsräte in Deutschland. Das hat zwangsläufig zu großer Verunsicherung und Rechtsunsicherheit geführt. Manche Unternehmen haben sofort reagiert und die Vergütung von Betriebsratsmitgliedern spürbar gekürzt. Gegen diese Kürzungen laufen natürlich Klagen. Es gibt anonyme Anzeigen. Dieses Durcheinander, diese Verunsicherung kann sich auch negativ auf die betriebliche Mitbestimmung auswirken. Das hat Folgen für die Unternehmen und deren Wettbewerbsfähigkeit. Deshalb besteht jetzt Handlungsbedarf. Wir brauchen Rechtssicherheit bei der Vergütung von Betriebsräten; denn ihre Arbeit ist wichtig. Wir wollen das Betriebsverfassungsgesetz, das bei den Aspekten Ehrenamt und Vergütung aus den 1970er-Jahren stammt, an die heutige Realität anpassen.”
“Das reicht vom juristischen Sachverstand, wenn es um das Betriebsverfassungsgesetz geht, über betriebswirtschaftliches Know-how bis hin zu Beratungs- und Verhandlungskompetenzen oder psychologischem Feingefühl, wenn es um Mobbing im Unternehmen geht. Wenn sich eine Beschäftigte im Laufe ihrer Betriebszugehörigkeit als Betriebsrätin engagiert hat und dann beispielsweise auch noch zur stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden gewählt wird, dann hat sie auch nachweislich zusätzliche Kompetenzen. Und diese müssen natürlich in irgendeiner Form honoriert werden. Der Bundesgerichtshof hat das Anfang letzten Jahres aber anders gesehen. Der BGH hat entschieden, dass Qualifikationen, die durch die Betriebsratsarbeit erworben wurden, nicht berücksichtigt werden dürfen.”
“Das ist eine Frage der Gerechtigkeit, aber auch ein Stück weit eine Voraussetzung dafür, damit sich Beschäftigte weiterhin in Betriebsräten engagieren. Das ist uns Grünen besonders wichtig; denn die betriebliche Mitbestimmung ist ein hohes Gut. Es geht um Demokratie. Wer als Betriebsrätin oder Betriebsrat arbeitet – und das vielleicht viele Jahre –, lernt viel und macht viele Erfahrungen. Betriebsrätinnen und Betriebsräte brauchen und erwerben eine ganze Menge an Wissen, um ihre Arbeit in der Interessenvertretung bewältigen zu können. Die Themen, mit denen sie sich beschäftigen, sind vielfältig.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Kurz das Wichtigste vorab: Das Gesetz zur Betriebsratsvergütung ist dringend notwendig. Es geht um klarstellende gesetzliche Maßnahmen, die Rechtssicherheit für Betriebsräte, aber auch für die Unternehmen schaffen. Das Gesetz hilft also allen Beteiligten. Gut ist auch, dass eine Kommission mit ausgewiesenen Fachleuten Vorschläge erarbeitet hat. Die Sozialpartner, also die Gewerkschaften und die Arbeitgeberverbände, haben die Vorschläge geprüft und für gut befunden. Es ist also eine breit unterstützte Reform. Das Gesetz ist vor allem wichtig, weil die Vergütungen von Betriebsratsmitgliedern fair sein müssen.”
“Arbeitszeiten dürfen, weil das für manche Unternehmen gut wäre, eben nicht einfach verlängert werden; denn das geht zulasten der Gesundheit der Beschäftigten. Wir brauchen eine Arbeitskultur, die den Gesundheitsschutz und die Vereinbarkeit von Arbeit und Leben im Blick hat. Deshalb ist es gut, dass wir mit dem Arbeitszeitgesetz einen guten Gesundheitsschutz haben, und noch besser ist, dass die Union mit ihren dünnen Anträgen diesen starken Gesundheitsschutz nicht schwächen kann. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Müller-Gemmeke. – Nächster Redner ist der Kollege Pascal Kober, FDP-Fraktion.”
“Und wir sollten natürlich auch verstärkt über die Viertagewoche nachdenken; denn weniger ist letztlich mehr, wenn Frauen mit diesem Angebot mehr als die üblichen 30 Stunden arbeiten können. Und – ganz wichtig – wir müssen natürlich auch die Tarifbindung stärken; denn mit Tarifverträgen können bessere und passendere Arbeitszeiten für alle verhandelt werden. Das fordert die Union zum Beispiel nicht. Wir müssen also wirklich an der Stellschraube Arbeitszeit drehen, aber, liebe Union, in die richtige Richtung. Zum Schluss, ganz wichtig: Gesetzlich geregelte Arbeitszeit ist Arbeits- und Gesundheitsschutz. Der ist gerade in dieser beschleunigten Arbeitswelt dringend notwendig. Das ignoriert die Union mal wieder komplett. Die Beschäftigten brauchen aber Schutz.”
“Ihnen müssen die Unternehmen Angebote machen. Könnten heute alle Frauen, die Kinder unter sechs Jahren haben, so viele Stunden arbeiten und so arbeiten, wie sie es wollen, dann würden 840 000 Frauen wieder neu in die Berufswelt einsteigen. Das funktioniert aber nur, wenn Arbeit besser ins Leben passt. Sie haben immer noch nicht beschrieben, wie Sie das eigentlich erreichen wollen. Sie wollen nur die wöchentliche Höchstarbeitszeit haben. Die Menschen müssen über Lage, Dauer und Ort ihrer Arbeit mitbestimmen können. Wir brauchen ausreichend Kinderkrankentage für die Eltern, entsprechende Angebote für Eltern von Kindern mit Behinderung und eine gute Pflegezeit für alle, die ihre Angehörigen im Alter pflegen wollen.”
“Wie sollen sie denn aussehen, die flexibleren Arbeitszeiten und Arbeitszeitmodelle für verschiedene Lebensphasen? Wie sieht denn mehr Freiheit für Beschäftigte und Familien aus? Was bedeutet denn wöchentliche anstelle von täglicher Höchstarbeitszeit ganz konkret? Ist das die Freiheit, zehn, zwölf oder gar noch mehr Stunden pro Tag zu arbeiten, und fordern das wirklich die Beschäftigten? Mütter und Väter verbinden den Zwölfstundentag ganz sicher nicht mit mehr Freiheit, und gerade in Zeiten von Fachkräfte- und Arbeitskräftemangel ist das Signal, das die Union heute hier wieder aussendet, einfach nur falsch. Was die Beschäftigten brauchen und wollen, ist echte Zeitsouveränität, wenn es um die Arbeitszeit geht. Viele gut ausgebildete Frauen arbeiten nur Teilzeit, weil sie sonst Carearbeit und Erwerbsarbeit nicht unter einen Hut kriegen.”
“Ja, wir kommen zum Thema zurück. – Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Als ich die Überschrift des Antrags gelesen habe – „Mehr Freiheit für Beschäftigte und Familien“ –, dachte ich: Woher kommt jetzt dieser Sinneswandel? Will die Union tatsächlich mehr Zeitsouveränität für die Beschäftigten? Nein, das will sie natürlich nicht. Der Schein trügt. Auch mit diesem neuen und, so muss ich sagen, äußerst dünnen Antrag bleiben Sie, die Union, bei Ihren alten Forderungen, und das auch wieder unkonkret und pauschal. Sie führen hier immer und immer wieder die gleichen Debatten, ohne zu sagen, was Sie eigentlich wollen. Legen Sie doch endlich mal ein Konzept auf den Tisch, und zwar ein konkretes Konzept.”
“Die Menschen, die von diesen unsäglichen Aussagen betroffen sind, leiden unter dieser toxischen Stimmung und der respektlosen Debatte. Jede Aussage macht nicht nur etwas mit den Menschen, sondern auch mit unserer Gesellschaft. Und so kommt etwas ins Rutschen, wo eigentlich Solidarität notwendig wäre. Wir brauchen Sacharbeit und konstruktive Diskussion statt billiger Parolen. Von der AfD erwarte ich das nicht. Aber von der Union erwarte ich schon gute und verantwortungsvolle Politik. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin. – Nächster Redner ist Jens Teutrine, FDP-Fraktion.”
“Das ist überhaupt nicht nachvollziehbar. Wie kann Qualifizierung als völlig unwichtig behandelt werden in einer Zeit, in der sich die Arbeitswelt und die Anforderungen enorm verändern? Ich frage mich wirklich: In welcher Welt, in welcher Zeit lebt die AfD eigentlich? Das ist völlig ahnungslos. Wir als Ampel setzen beim Bürgergeld natürlich auf Ausbildung und Qualifizierung. Unabhängig von diesem konkreten Antrag ist mir aber noch eines wichtig. Die Debatte rund um das Bürgergeld lässt seit einiger Zeit jeglichen Anstand vermissen. Viele – leider auch die Union – merken gar nicht mehr, dass sie nicht über das Bürgergeld, sondern dass sie über Menschen reden. Jede Woche gibt es neue Forderungen: Nullrunden, Kürzungen. Mittlerweile wird sogar eine Bezahlkarte für das Bürgergeld gefordert.”
“Sie können sich ausprobieren, sich neu orientieren. Es entstehen Erfolgserlebnisse. Das stärkt die Menschen, und das macht auch Mut. Das nennt sich übrigens „soziale Teilhabe“. Wir wollen diese Instrumente weiterentwickeln. Die AfD bezeichnet sie – wieder Zitat – als „nicht zielführende Maßnahmen“ und will sie abschaffen. Solche Überlegungen sind aus meiner Sicht nur schwer zu ertragen. Denn wenn die Situation der Menschen und die strukturellen Probleme auf dem Arbeitsmarkt einfach weggeschoben und ignoriert werden, dann ist das zynisch. Und das hilft vor allem bei Arbeitslosigkeit kein bisschen weiter. Auch das Thema Qualifizierung interessiert die AfD nicht wirklich. Ihre Optionen sind gemeinnützige Pflichtarbeit und Zwang zur Helfertätigkeiten; Weiterentwickeln der Menschen gibt es nur im Ausnahmefall.”
“Sie wollen etwas tun, sie wollen arbeiten, können es aber oft nicht, weil die Rahmenbedingungen nicht passen, weil unsere beschleunigte Arbeitswelt gar keinen Platz für sie hat, weil zum Beispiel kleine Kinder betreut werden müssen oder weil sie gerade krank sind. Wir wissen aus der Forschung, dass es die Arbeitslosigkeit ist, die die Menschen krank macht, beispielsweise durch den Stress des permanenten Mangels und, weil positive Erfahrungen fehlen. Deshalb lassen wir – weil wir das wissen –, anders als die AfD, niemanden alleine. Was die Erwerbslosen brauchen, ist Unterstützung, und zwar häufig über einen längeren Zeitraum. Wir haben dafür im Bürgergeld gute Instrumente: Coaching, Arbeitsgelegenheiten und, ganz wichtig, den sozialen Arbeitsmarkt. So entstehen soziale Kontakte. Die Menschen profitieren von geschützten Räumen.”
“Wer dann weiterhin im Bürgergeld bleibt, soll nach sechs Monaten gezwungenermaßen Arbeit aufnehmen; ansonsten werden Leistungen gestrichen. Und wer keine deutsche Staatsbürgerschaft hat, wird – Zitat – „der Abschiebung zugeführt“. Das ist der Ansatz der AfD. So ein Antrag hat nichts mit konstruktiver Politik für die Menschen zu tun. Das zeigt mal wieder: Diese Partei besteht vor allem aus Hass und ist definitiv keine Alternative. Laut AfD sollen auch alle Instrumente des SGB II abgeschafft werden, die niederschwellig sind und die auf langfristige Unterstützung setzen. Das ist absurd und kontraproduktiv. Es ist anscheinend bei der AfD immer noch nicht angekommen, dass auch Menschen in schwierigen Lebenssituationen an dieser Gesellschaft und sogar am Arbeitsleben teilhaben wollen.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Die AfD präsentiert heute einen Antrag, in dem endlich mal zur Kenntnis genommen wird, dass nicht alle Menschen im Bürgergeld sofort arbeiten können. Aber das uns bekannte abwertende Menschenbild der AfD wird in jeder Zeile deutlich. Der AfD geht es einfach nicht um die Menschen, sondern es geht ihr um die Verwertbarkeit der Menschen. Und dieses Denken kann ich nur als menschenverachtend bezeichnen. Das Konzept der AfD ist einfach: Wer nicht sofort arbeitsfähig ist, soll aussortiert werden in die Sozialhilfe, in das SGB XII. Denn die Idee ist: Ältere, Kranke, Menschen, die Sorgearbeit leisten, werden einfach aus dem Bürgergeld rausgeschoben, und dann muss man sich nicht mehr um sie kümmern.”
“Wenn es notwendig ist, werde ich auch zum zwölften Mal über dieses wichtige Thema reden. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Müller-Gemmeke. – Als nächster Redner hat der Kollege Norbert Kleinwächter das Wort. – Ich habe vernommen, Sie haben heute Geburtstag, Herr Kleinwächter. Meinen Glückwunsch! An Ihrer Stelle hätte ich die Rede zu Protokoll gegeben und wäre feiern gegangen. Aber bitte, Sie haben das Wort.”
“Und wer gute Gründe hat, kann ja auch vorübergehend befristen: bei Auftragsspitzen, bei Projektarbeit, Elternzeit, bei längerer Krankheit, sogar bei Erprobungen. Für Befristungen gibt es also gute Gründe, für die sachgrundlose Befristung aber nicht. Für die Arbeitgeber/-innen ist die sachgrundlose Befristung einfach. Sie haben Vorteile, sie profitieren davon. Für die Beschäftigten hat das aber einen hohen Preis. Wir Grünen wollen einen fairen Ausgleich. Wir wollen gute und sichere Arbeit. Die sachgrundlose Befristung passt da definitiv nicht. Deshalb bleiben wir dabei: Wir wollen die sachgrundlose Befristung abschaffen. – Dafür gibt es im Moment keine politische Mehrheit. Das wissen wir auch – auch nicht in der Ampel –; aber wir werden uns weiter dafür einsetzen.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Ich bin jetzt einige Jahre hier im Deutschen Bundestag, und zu keinem anderen Thema habe ich so oft geredet wie zur sachgrundlosen Befristung. Heute ist es das elfte Mal. Wir haben also die Argumente hier im Bundestag und natürlich auch in den Koalitionsverhandlungen häufig ausgetauscht – leider ohne Konsens; denn die einen sind für und die anderen sind gegen die sachgrundlose Befristung. Da gibt es eben keinen Mittelweg. Unsere Haltung ist und bleibt eindeutig: Für uns Grüne sind sachgrundlose Befristungen unnötig. Wir würden sie einfach abschaffen. „Grundlos“ meint im Wortsinn ja nichts anderes, als einfach so, willkürlich zu befristen. So etwas hat ganz grundsätzlich im Arbeitsrecht nichts zu suchen.”
“Und das ist aus meiner Sicht nicht akzeptabel. Dem Haushalt 2024 werde ich zustimmen, weil er alle Politikbereiche und insbesondere im Bereich Arbeit und Soziales viele Pflichtleistungen umfasst. Es ist auch gut, dass aufgrund der Haushaltsberatungen die Mittel für Verwaltung und Eingliederung sogar erhöht werden. Zudem wird darauf verzichtet, dass die Bundesagentur für Arbeit Teile der Coronazuschüsse zurückzahlen muss. Der Regelung zu den verschärften Sanktionen im Haushaltsfinanzierungsgesetz kann ich aber definitiv nicht zustimmen, und zwar aus inhaltlichen Gründen und weil es auch Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit gibt. Vor diesem Hintergrund werde ich beim Haushaltsfinanzierungsgesetz mit Nein stimmen.”
“Auswirkungen hat die neue Sanktionsmöglichkeit auch auf Beschäftigte, denn sie verunsichert und macht Angst mit der Folge, dass Beschäftigte von Kündigungen absehen und zwar auch dann, wenn diese aufgrund von schlechten Arbeitsbedingungen gerechtfertigt wären. Die Einsparungen im Haushalt werden genau so begründet, denn die Zahl der Menschen, die direkt von den Kürzungen betroffen sein werden, dürfte sehr gering sein. Ich lehne diese Denkweise ab. Die neue Regelung stellt insbesondere Arbeitslose unter Generalverdacht. Es wird suggeriert, Menschen, die arbeitslos sind, wollen gar nicht arbeiten. Die vielfältigen Gründe insbesondere für Langzeitarbeitslosigkeit treten in den Hintergrund und werden ignoriert. Das wird der tatsächlichen Situation, den strukturellen Problemen und den betroffenen Menschen nicht gerecht.”
“Es läuft der ursprünglichen Idee des Bürgergelds entgegen, Beratung und Unterstützung stärker auf Augenhöhe zu gewährleisten und Menschen nicht durch Androhungen von Leistungskürzungen in prekäre und wenig nachhaltige Jobs zu drängen. Erwerbslose im Bürgergeld bereits bei der zweiten Pflichtverletzung als sogenannte „Totalverweigerer“ zu bezeichnen und damit einhergehend die Unterstützungsleistungen komplett zu streichen, ist nicht zielführend. Die neue verschärfte Sanktionsmöglichkeit verstärkt vor allem die unsägliche Debatte um das Bürgergeld, die seit Monaten geführt wird und sich mittlerweile regelrecht toxisch in der Gesellschaft auswirkt. Sie trifft nicht nur die wenigen Menschen, die tatsächlich Arbeit ablehnen, sondern auch alle anderen Erwerbslosen, die Bürgergeld beziehen und Unterstützung brauchen.”
“Danach ist eine komplette Leistungskürzung erst dann möglich, wenn es bereits vorher zumindest eine Sanktion aufgrund einer anderen Pflichtverletzung gegeben hat. Außerdem haben wir erreicht, dass die Regelung auf zwei Jahre befristet ist und danach wieder entfällt. Diese Verbesserungen wiegen die negativen Konsequenzen aber nicht auf. Die neue Regelung ignoriert die im Bürgergeld angelegte stufenweise Erhöhung von Leistungskürzungen. Diese gilt für die 100-Prozent-Sanktionen nun nicht mehr, denn sie greifen direkt nach der zweiten Pflichtverletzung. Auch wenn letztlich nur wenige Menschen von Totalsanktionen betroffen sein werden, ist allein die Androhung für alle anderen Menschen im Bürgergeld stigmatisierend.”
“Entsprechend wird der Eingliederungsetat für die Jobcenter um 50 Millionen Euro gekürzt. Ich halte das angesichts des hohen Stellenwerts von Weiterbildung im Bürgergeld für ein völlig falsches Signal. Der für mich entscheidende Punkt ist aber der Beschluss zu den Leistungskürzungen (Sanktionen) im Bürgergeld. Es wird nun wieder möglich, den Regelsatz bei sogenannten Pflichtverletzungen komplett zu streichen. Zwar werden die Kosten der Unterkunft weiter übernommen, dennoch haben die betroffenen Menschen damit kein Geld für Essen oder Kleidung und erhalten auch keine Sachmittel. Das ist ein schwerwiegender Eingriff in das menschenwürdige Existenzminimum. Zwar haben wir Grüne in den Verhandlungen zu diesem Gesetzentwurf noch wichtige Verbesserungen durchsetzen können.”
“Nach langen Verhandlungen entscheidet der Bundestag heute über das Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 mussten am bereits verhandelten Haushalt für das Jahr 2024 weitere Änderungen vorgenommen werden, um die durch das Urteil entstandene Finanzierungslücke zu schließen. Die Ergebnisse im Bereich des Ministeriums für Arbeit und Soziales halte ich in Teilen für schwierig bis untragbar. Um den Einsparungsanforderungen gerecht zu werden, wird im Bereich des Sozialgesetzbuches II bzw. Bürgergeldes der erst neu geschaffene Bürgergeldbonus nach wenigen Monaten wieder abgeschafft. Er wurde erst Mitte 2023 eingeführt, um erwerbslose Menschen bei Fort- und Weiterbildung besser unterstützen zu können.”
“Aber vielleicht hat die Union hier einmal zu wenig Korrektur gelesen oder einfach das Thema nicht richtig verstanden. Was wir brauchen, ist eine gute Balance. Natürlich brauchen wir mehr Digitalisierung, und natürlich wollen auch wir die Wirtschaft von Bürokratie entlasten. Aber andererseits müssen auch die Interessen der Beschäftigten ernst genommen werden, und auch die Beschäftigten müssen gestärkt werden. Beides ist wichtig, und beides gehört zusammen. In diesem Sinne freue ich mich auf bestimmt sehr kontroverse Diskussionen im Ausschuss. Vielen Dank. Der nächste Redner ist Carl-Julius Cronenberg für die FDP-Fraktion.”
“Das kann aber auch eine SMS sein oder eben eine Nachricht über Whatsapp. Da muss ich schon fragen: Wollen Sie, die Union, tatsächlich beispielsweise Vertragsänderungen einfach per SMS oder per Whatsapp verschicken? Da kann ich nur sagen: Das ist nicht wirklich Ihr Ernst! Die Textform dient wirklich nur der Information. Wenn es zum Streit kommt, dann wird sie beim Arbeitsgericht nicht ausreichen. Ich muss sagen: Wenn Nachrichten zum Beispiel zum Thema „Bezahlung von Überstunden“ per Whatsapp verschickt werden können, dann ist das aus meiner Sicht absurd. Es geht hier um wesentliche Rahmenbedingungen von Arbeit, und da geht es um Transparenz und um Sicherheit. In elektronischer Form geht das, aber in Textform definitiv nicht.”
“Solche Überlegungen fehlen, und deshalb greift der Gesetzentwurf der Union definitiv zu kurz. Aber jetzt zum spannenden Thema: Was heißt eigentlich „elektronisch übermitteln“? Die Union spricht durchgängig von der „elektronischen Form“, und die ist in § 126a des Bürgerlichen Gesetzbuches definiert. Kurz gesagt: Das ist eine technisch sichere Übertragung mit einer fälschungssicheren Signatur. Die Empfängerin/der Empfänger kann sich also sicher sein, dass der Absender auch wirklich die Person ist, die in der E-Mail drinsteht. In der Begründung des Gesetzentwurfes verweist die Union aber auf einmal auf den § 126b im Bürgerlichen Gesetzbuch. Das ist aber etwas völlig anderes als die elektronische Form; denn das ist die Textform, und die ist vor allem eines: unsicher. Textform, das sind normale Mails ohne Zertifikat, ohne Verschlüsselung.”
“Diese Frage haben wir natürlich sehr ausführlich und intensiv letztes Jahr diskutiert. Wir Grünen sind da offen. Auch wir wollen mehr Digitalisierung bei der elektronischen Übermittlung. Vor allem im Bereich der Arbeit muss aber sichergestellt werden, dass die Beschäftigten nicht nur die technischen Voraussetzungen dafür haben, sondern auch realisieren, verstehen und nachvollziehen können, dass es dabei um ihre Arbeitsbedingungen geht. Von daher stellt sich die Frage: Wie sollen also die technischen Voraussetzungen wie digitale Endgeräte oder Internetzugang geprüft werden? Wie soll denn deutlich gemacht werden, dass wichtige Informationen zum Arbeitsverhältnis verschickt werden, beispielsweise bei entsandten Beschäftigten oder bei den Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft?”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Das Nachweisgesetz, das wir letztes Jahr beschlossen haben, ist eines der Gesetze, die in der Öffentlichkeit nicht so bekannt sind, und doch profitieren viele Beschäftigte von den Verbesserungen. Das gilt insbesondere für Menschen, die prekär beschäftigt sind; denn sie müssen jetzt umfangreich über die Rahmenbedingungen ihrer Arbeit informiert werden. Das mag banal klingen, ist es aber nicht; denn es geht beim Nachweisgesetz um Informationen, um Rechte, um Ansprüche, um sozialen Schutz. Damit haben wir die Beschäftigten gestärkt, und das war wichtig und gut. Um Rechte und sozialen Schutz geht es der Union mit ihrem Gesetzentwurf aber nicht. Es geht allein um die Forderung, dass im Nachweisgesetz neben der Schriftform auch die elektronische Form ermöglicht werden soll.”
“Und doch müssen wir – das ist uns wichtig – auch hier in Deutschland immer wieder genau hinschauen. Jetzt hoffe ich, dass wir hier das Abkommen mit breiter Mehrheit ratifizieren. Vielen Dank. Das Wort hat der Abgeordnete René Springer für die AfD-Fraktion.”
“Da waren die unhaltbaren Zustände in der Fleischindustrie. Es geht immer wieder um die Saisonarbeitskräfte, die Spargel oder Erdbeeren ernten. Die Themen dabei sind unwürdige Wohnsituationen, zu lange Arbeitszeiten und fehlender Arbeitsschutz. Das ist aber alles bereits klar geregelt. Wir brauchen also effektive Kontrollen. Wir Grüne fordern darüber hinaus weiterhin ein Verbandsklagerecht – das ist bekannt –, damit die Menschen ihre Rechte leichter durchsetzen können. Unser Fazit ist also: Es ist gut, dass wir das ILO-Übereinkommen 184 ratifizieren. Die vielen Forderungen sind hier in Deutschland schon im Arbeitsrecht und in vielen verschiedenen Verordnungen geregelt. Die Beschäftigten sind hier gut geschützt, und deshalb sehen wir auch keinen Bedarf für weitere gesetzliche Anpassung.”
“Hierbei geht es um den Schutz der Gesundheit, beispielsweise um die Rechte von Schwangeren, von jungen Menschen unter 18 Jahren. Es geht darum, Arbeitszeit zu begrenzen. Es geht darum, vor Chemikalien zu schützen und die Menschen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten abzusichern. Es ist das erste internationale Übereinkommen, das den Beschäftigten in der Landwirtschaft grundlegende Rechte einräumt, und deshalb ist das ILO-Abkommen 184 so bedeutend. Das Abkommen enthält explizit auch Forderungen, dass Menschen würdig untergebracht werden, dass sie entsprechend ihren Sprachkenntnissen und ihrem Bildungsstand aufgeklärt und informiert werden und dass Saisonarbeitskräfte den gleichen Schutz wie dauerhaft Beschäftigte erhalten sollen. Und genau bei diesen Punkten gab es in den letzten Jahren in Deutschland Probleme.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über das ILO-Übereinkommen 184, über den Arbeitsschutz in der Landwirtschaft. Das klingt eher unscheinbar, ist aber für die betroffenen Menschen von großer Bedeutung. Das Abkommen dient dem Ziel der Vereinten Nationen, menschenwürdige Arbeit für alle Beschäftigten zu fördern. Es ist also zentraler Teil der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. Deshalb ist es gut, dass wir unser Versprechen aus dem Koalitionsvertrag jetzt umsetzen und das Abkommen auch endlich in Deutschland ratifizieren. Weltweit sind wir erst das achte Land, das dieses Abkommen überhaupt ratifiziert. Dabei wären diese verbindlichen Mindeststandards gerade auf internationaler Ebene so wichtig.”
“Wir haben beim Bürgergeld den Fokus auf Beratung, Qualifizierung und individuelle Unterstützung gelegt, und zwar als Voraussetzung für eine nachhaltige und dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt. Das ist keine bloße Verwaltung der Menschen, wie Sie es vielleicht bezeichnen, nur weil die erwerbslosen Menschen nicht sofort vermittelt werden. Wir stellen die Menschen in den Mittelpunkt. So schaffen wir echte Chancen und neue Perspektiven. Vielen Dank. Für die Fraktion Die Linke hat das Wort Ates Gürpinar.”
“Hier haben sie Erfahrungen und Expertise, die jetzt mit dem neuen Vorschlag von Minister Heil effektiv genutzt werden können. Bei der Umsetzung ist uns wichtig, dass die Ziele und die neuen Instrumente des Bürgergeldes erhalten bleiben. Das bedeutet, die Vermittler/-innen im Jobcenter sollen weiterhin die zentralen Ansprechpersonen bleiben. Sie entwickeln Vertrauen und erstellen gemeinsam – auf Augenhöhe – mit den Erwerbslosen den Kooperationsplan. Sie überlegen gemeinsam, welche Qualifizierungen sinnvoll und möglich sind. Dieser Kooperationsplan ist dann die Grundlage für die weitere Beratung in der Arbeitsagentur. Das ist wichtig. Nochmals – zum Schluss – an die Union gerichtet: Was wollen Sie eigentlich ganz konkret? Beim Bürgergeld ging es Ihnen ja vor allem um die Sanktionen.”
“– Denn klar ist: Wir senken die langfristigen Kosten der Arbeitslosigkeit nur, wenn wir jetzt in die Menschen investieren; denn nur so entstehen für die Erwerbslosen neue Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt. Bekannt ist auch, dass wir den Vorschlag des BMAS, die unter 25-Jährigen von den Arbeitsagenturen betreuen zu lassen, vehement abgelehnt haben. Deshalb begrüßen wir es ausdrücklich, dass die jungen Menschen jetzt im SGB II bleiben und dafür die Weiterbildung und die Rehaleistungen in das SGB III verlagert werden. Diesen Vorschlag können wir gut unterstützen, weil beide Themen deutlich näher am Kerngeschäft der Arbeitsagenturen liegen. Ihre Hauptaufgabe ist es, Menschen zu beraten und für den Arbeitsmarkt fitzumachen.”
“Die AfD kann nur falsche Zahlen und Hetze. Mehr muss man zu dieser Rede nicht sagen. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Die Union spricht in ihrem Antrag von „stärken“ statt „verwalten“. Konkrete Vorschläge, neue Ideen und Ansätze hat sie aber nicht. Dieser Antrag bringt die aktive Arbeitsmarktpolitik und damit die Menschen, die schon sehr lange arbeitslos sind, keinen Schritt weiter. Sie fordern mehr Geld, also keine Kürzung. Auch das ist nichts Neues. Im Moment laufen ja die Haushaltsberatungen. Und auch wir Grünen setzen uns dafür ein, dass die Kürzungen bei den Eingliederungsmitteln zurückgenommen werden. – Das ist schon x-mal hier gesagt worden, Herr Gröhe.”
“Deshalb werden wir definitiv die Steuerklasse V abschaffen und damit den Wechsel von den Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung attraktiver machen. Denn, wie gesagt, finanzielle Abhängigkeit und Armut im Alter von Frauen wollen wir verhindern. So was darf es nicht geben. Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion hat nun Kaweh Mansoori das Wort.”
“Jetzt müssen wir auch noch die geplanten und notwendigen steuerlichen Anpassungen auf den Weg bringen; denn Frauen mit der Steuerklasse V werden massiv benachteiligt. Sie zahlen über das Jahr mehr Steuern – der Ehemann in Steuerklasse III dafür weniger. Für die Frauen ist das extrem frustrierend, weil vom Lohn eben weniger übrig bleibt. Der Ausweg ist da häufig der Minijob, und genau das müssen wir verhindern. Außerdem geht den Frauen durch die Steuerklasse V auch viel Geld verloren, beispielsweise wenn sie Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld beantragen müssen; denn diese Lohnersatzleistungen werden auf Grundlage des Nettolohns berechnet, und der ist eben in der Steuerklasse V viel zu niedrig. Das ist eine Benachteiligung, und die ist nicht akzeptabel.”
“Im Koalitionsvertrag haben wir deshalb festgeschrieben, dass Minijobs nicht zur Teilzeitfalle werden dürfen. Reguläre Arbeitsverhältnisse dürfen auch nicht durch Minijobs ersetzt werden. Außerdem darf es keine Hürden beim Wechsel in versicherungspflichtige Beschäftigung geben. Deshalb haben wir den Übergang von Minijobs zu Midijobs deutlich verändert. Früher waren die Sozialabgaben beim Wechsel hoch. Wer früher nur einen Cent mehr als 450 Euro verdient hat, musste sofort 52 Euro Sozialversicherung zahlen. Heute ist das anders, heute sind das 0 Euro – und die Arbeitgeber/-innen zahlen dafür mehr. Wir haben also die Hürde, von einem Minijob in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu wechseln, deutlich abgesenkt. Das war wichtig, damit Minijobs eben nicht zur Teilzeitfalle werden. Das reicht aber nicht aus.”
“Richtig war deshalb auch, dass wir den Mindestlohn im letzten Jahr auf 12 Euro erhöht haben; denn davon profitieren vor allem Frauen. Der Mindestlohn muss jetzt natürlich weiter angepasst werden. Die Höhe des Mindestlohns darf 60 Prozent des Medianlohns nicht unterschreiten; denn Arbeit muss fair entlohnt werden und vor Armut schützen. Aber es geht vor allem um die kleinen Jobs, um die Minijobs. Es ist bekannt: 12 Euro Mindestlohn waren in der Ampel nur in Verbindung mit der Erhöhung der Minijobverdienstgrenze auf 520 Euro möglich. Dieser Kompromiss war für uns Grüne schwierig, auch das ist bekannt. Wir bleiben dabei: Auch kleine Jobs sollen sozialversicherungspflichtig sein; denn davon würden die Sozialversicherungen profitieren, aber vor allem die Beschäftigten und insbesondere Frauen.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Kindererziehung ist leider häufig immer noch Frauensache, und wenn Frauen arbeiten, arbeiten sie häufig nur im Minijob. Die Rentenansprüche sind dann dementsprechend gering. Genau das, diese finanzielle Abhängigkeit und Armut im Alter, wollen wir verhindern. Häufig sind die Jobs von Frauen nicht nur klein, sondern sie sind auch schlecht bezahlt. Deshalb war es richtig, dass der Mindestlohn 2015 endlich eingeführt wurde, dass eine untere Haltelinie eingeführt wurde, die nicht unterschritten werden darf. Frau Schimke, die Tarifpartnerschaft funktioniert eben nicht mehr in allen Branchen. Es braucht den Mindestlohn, damit Arbeit und Würde wirklich wieder zusammenpassen.”