Mahmut Özdemir
SPD · Germany
“Oder wie viele behalten das im Respekt vor ihren Angehörigen, weil diese möglicherweise eine andere ethische oder andere religiöse Auffassung haben, für sich oder haben es mit einem Tattoo oder mit einem Ausweis oder mit einer Patientenverfügung getan?”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin an dieses Rednerpult als Unterzeichner der Entscheidungslösung getreten und trete an dieses Pult, um zu überzeugen. Aber ich bin hier auch ans Pult getreten, um überzeugt werden zu können und mich überzeugen zu lassen.”
“Oder: Junge Männer fragten wir bis vor Kurzem, ob sie in der Lage sind, jemand anderes zu töten, und zum Dienst an der Waffe herangezogen werden wollen. Aber im gleichen Atemzug leben wir in einer Rechtsordnung, die schwangeren Frauen eine Pflichtberatung angedeihen lässt, was ich nicht für richtig halte.”
“Wie kann ein Spender oder eine Spenderin denn darauf reagieren, wenn staatlich verordnet wurde, über den leblosen oder den vermeintlich leblosen Körper nach dem Hirntod zu entscheiden?”
“Bei aller Emotionalität und bei aller Empathie, die ich aufbringen möchte, haben wir hier als Staat eine Rechtsentscheidung zu treffen. Schon die Römer wussten, dass ein Volk durch die Einheit, durch die Konsensualität im Recht und den gemeinsamen Nutzen zusammenkommt.”
“Aber, ich spiele mal mit: Verschöbe man die Gewaltenteilung so, wie Sie das wollen, würden mir zum Beispiel auch einige Themen einfallen, zu denen ich gerne Untersuchungsausschüsse hätte und die wahrscheinlich einige Kollegen hier auch interessieren. Zum Beispiel: An wessen Fäden hängt die AfD eigentlich?”
The complete record
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“Georgische Staatsangehörige stellten im ersten Halbjahr des Jahres 2023 6 612 Asylanträge, und bei der Republik Moldau waren es 1 910 Asylanträge. Die Anerkennungsquoten zu beiden Staaten lagen bei rund 0,15 Prozent, und da sind nationale Abschiebungsverbote noch nicht berücksichtigt. Allerdings kommen mehr als 10 Prozent aller in Deutschland abgelehnten Asylanträge von Personen aus diesen beiden Ländern. Unser Rechtsstaat kann, muss und wird Maßnahmen ergreifen, um die Entscheidungspraxis dem Migrationsgeschehen anzupassen. Wir werden eben nur jenen Heimat sein, die nach unseren Gesetzen ein Bleiberecht vor der letztgültigen Entscheidung des Rechtsstaates auch behaupten können. Daher wollen wir die Liste der sicheren Herkunftsstaaten um genau diese beiden Staaten, Georgien und die Republik Moldau, ergänzen.”
“Aber auch die Entscheidungen in diesen Verfahren müssen vollstreckt werden. Nur lückenlose Vollstreckung begünstigender und erst recht belastender Verwaltungsentscheidungen, die unanfechtbar geworden sind, wird die Aufnahmebereitschaft vor Ort auch erhalten. Nicht nur aus diesem Grund hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem Georgien und die Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten bestimmt werden sollen. Viele der Geflüchteten benötigen unseren Schutz, liebe Kolleginnen und Kollegen; die Schutzquote liegt aktuell bei 50 Prozent. Unter den Asylanträgen sind aber auch immer welche von Personen aus Staaten, in denen keine Verfolgung droht und die deshalb in der Regel auch keinen Schutz erhalten werden.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Infolge des Angriffskriegs auf die Ukraine gewähren wir mehr als 1 Million Menschen Schutz in unserem Land. Ferner ist die Zahl der Geflüchteten aus anderen Staaten mit über 250 000 Anträgen deutlich gestiegen. Die Kommunen mit ihren Bürgermeistern, Stadtverwaltungen und Stadträten leisten nach wie vor Herausragendes und verdienen unsere Anerkennung. Allerdings stoßen sie an ihre Grenzen. Die Zahl der Geflüchteten hat eine Größenordnung erreicht, die eine Unterbringung zunehmend schwierig bis unmöglich macht. Dies hat Folgen – Folgen, die wir nicht dulden können. Die Identifizierung von Ausländerinnen und Ausländern, die Unterbringung und auch die Vorgangsbearbeitung in den Ausländerbehörden müssen ordentlich und zügig im Verwaltungsvollzug erledigt werden.”
“Eine Debatte über das Staatsangehörigkeitsrecht allerdings, die von Ressentiments und Stimmungsmache geprägt ist, wird einem modernen Einwanderungsland nicht gerecht und entspricht auch nicht der Meinung der politischen und gesellschaftlichen Mehrheit. Die Reform unseres Staatsangehörigkeitsrechtes ist eine große Chance, unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Um es etwas poetisch zu sagen – ich zitiere Victor Hugo –: „Nichts ist stärker als eine Idee, deren Zeit gekommen ist.“ Mittlerweile gibt es auch die entsprechenden Mehrheiten im Deutschen Bundestag dazu. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Die Kollegin Dr. Irene Mihalic hat das Wort für Bündnis 90/Die Grünen.”
“Ich sage auch allen Kolleginnen und Kollegen hier im Haus: Ein Mosaikbild muss durch schnelle Vervollständigung der kleinen Steine, die da hineingehören, durch die vielen kleinen Diskussionen über die einzelnen Gesetze am Ende des Tages zu einem stimmigen Gesamtbild führen. Dieses Gesamtbild werden wir als Regierung sehr schnell herausarbeiten. Der schnelle und vor allem schnellere Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit und damit eine sichere Perspektive in Deutschland kann ein weiterer wichtiger Baustein sein, um Fachkräfte zu motivieren, nach Deutschland zu kommen bzw. dauerhaft hierzubleiben.”
“Dies sind aber nicht die einzigen Gründe, warum wir ein moderneres Staatsangehörigkeitsrecht schaffen wollen. Wir müssen das Staatsangehörigkeitsrecht auch reformieren, um Deutschland zukunftsfest zu machen. Wir haben es gerade in der Debatte teilweise gehört: Die Wirtschaft mahnt immer wieder an, dass der Fachkräftemangel ein wesentliches Hemmnis für das weitere Wirtschaftswachstum ist und damit den Wohlstand in Deutschland gefährden könnte. Dann ist es doch gut und vor allen Dingen richtig, Deutschland für ausländische Fachkräfte attraktiver zu machen. Wir haben bereits ein Mosaikbild vorgezeichnet. Einzelne Mosaiksteine haben wir bereits eingesetzt. Das Chancen-Aufenthaltsrecht kommt. Wir werden mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz, dem Familiennachzug und dem Staatsangehörigkeitsrecht weitere Mosaiksteine in dieses Bild einsetzen.”
“Es ist auch eine Frage des notwendigen Respektes, den wir diesen Menschen mit diesem Gesetz zollen. Sie haben in der Vergangenheit keine oder nur wenige Teilhabeangebote erhalten. Deshalb werden wir für sie bei der Einbürgerung Erleichterungen beim Sprachnachweis schaffen und auf den Einbürgerungstest verzichten. Diese Einbürgerungserleichterungen sollen für alle Personen gelten, die das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht, also das 67. Lebensjahr vollendet haben, damit auch sie eine realistische Möglichkeit zur Einbürgerung haben. Mit der Hinnahme der Mehrstaatigkeit werden wir einen Paradigmenwechsel einleiten, der längst überfällig ist. Zugleich werden wir mit der Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechtes die Einbürgerung einfacher und attraktiver machen.”
“Warum sollten diejenigen, die hier bereits verwurzelt sind und alle Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen, auch weiter warten müssen? Wer zusätzliche Leistungen erbringt, kann die Voraufenthaltsdauer auch noch erheblich verkürzen. Bei der Modernisierung unseres Staatsangehörigkeitsrechtes soll auch die Lebensleistung der Angehörigen der sogenannten Gastarbeitergeneration berücksichtigt werden. Das ist die Generation, die wir bis heute auf die Stuben der Ausländerämter verweisen, wenn sie einen neuen Pass beantragen und ihre Aufenthaltserlaubnis übertragen lassen müssen. Wir schicken sie zu Ausländerämtern und lassen sie wochenlang, monatelang darauf warten, dass sie eine Staatsleistung bekommen, die ihnen eigentlich schon längst hätte angediehen werden müssen.”
“Künftig werden alle in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern, bei denen mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig und mit unbefristetem Aufenthaltsrecht in Deutschland lebt, die deutsche Staatsangehörigkeit und die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern erhalten und vor allem dauerhaft behalten. Sie müssen sich nicht mehr für oder gegen einen Teil ihrer Identität entscheiden, und das ist längst überfällig, liebe Kolleginnen und Kollegen. Eine schnellere Möglichkeit zur Einbürgerung ist ein wesentliches Element einer guten Einbürgerungskultur, die Teilhabe an Entscheidungen schafft. Menschen mit Einwanderungsgeschichte, die ein qualifiziertes Aufenthaltsrecht haben, sollen daher bereits nach fünf Jahren die Möglichkeit haben, eingebürgert zu werden.”
“Die Verpflichtung zur Aufgabe ihrer Herkunftsstaatsangehörigkeit stellt für viele Einbürgerungsinteressierte ein Hindernis dar. Sie fühlen sich Deutschland zugehörig, wollen aber den Bezug zu ihrem Herkunftsland nicht völlig verlieren. Der Grundsatz der Vermeidung der Mehrstaatigkeit entspricht schon seit Langem nicht mehr der tatsächlichen Einbürgerungspraxis. Im Jahr 2021 hat die Mehrstaaterquote bei den Einbürgerungen schon 69 Prozent erreicht. Der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit ist schon lange nicht mehr die Norm, sondern die Ausnahme. Das sind die Fakten. Wir werden Mehrstaatigkeit daher künftig generell zulassen. Merken Sie sich bitte diesen Begriff! Mit anderen Begriffen haben Sie ja eher Probleme. Dadurch wird auch die Optionsregelung beim Geburtserwerb vollständig entfallen.”
“– Das ist das Ergebnis der Bundestagswahl. Sie müssen gesellschaftliche und politische Realitäten irgendwann auch mal akzeptieren. Ich sehe den Phantomschmerz, aber da kann ich Ihnen auch nicht mehr helfen. Der Erwerb und die Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit ist das stärkste Bekenntnis zu Deutschland. Denn wer deutscher Staatsbürger werden will, sagt Ja zu einem Leben in einer freiheitlichen Gesellschaft, zur Achtung des Grundgesetzes, zur Rechtsstaatlichkeit und zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Dieses Bekenntnis ist wichtiger als die Frage, ob jemand eine oder mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt. Insofern verweise ich darauf, dass es Mehrstaatigkeit heißt und nicht doppelte Staatsbürgerschaft.”
“Dazu gehört vor allen Dingen die politische Teilhabe durch das aktive und passive Wahlrecht; Rechte, die mir persönlich, trotz meiner Geburt in Deutschland, ohne eine Einbürgerung verwehrt geblieben wären. Fakt ist, dass Deutschland bei den Einbürgerungen im Vergleich zu anderen europäischen Staaten nicht gut dasteht. Die durchschnittliche Einbürgerungsrate liegt nach der letzten Erhebung von Eurostat deutlich unter dem Durchschnitt der Europäischen Union. Unser Ziel ist es, die Missstände zu beseitigen, die sich teilweise schon über Jahrzehnte aufgestaut haben, teilweise auch unter einer sehr fragwürdigen BMI-Führung. Wir können nicht an Rahmenbedingungen für die Einbürgerung festhalten, die heute in der Mehrheit gesellschaftlich und politisch keine Billigung mehr finden. Das hat die Bundestagswahl sehr deutlich gezeigt.”
“Ende 2021 – da helfe ich gerne mit Fakten – lebten rund 72,4 Millionen Menschen mit deutscher und rund 10,7 Millionen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Deutschland, von denen sich rund 5,7 Millionen Menschen bereits seit mindestens zehn Jahren in Deutschland aufhielten. Dies hat zur Folge, dass ein zahlenmäßig bedeutender Bevölkerungsteil, der auf Dauer in Deutschland lebt und hier seine Heimat gefunden hat, von Rechten und Pflichten eines Bürgers gegenüber dem Staat ausgeschlossen bleibt. Für den Zusammenhalt in Deutschland ist aber entscheidend, dass auch diejenigen, die längst Teil unserer Gesellschaft geworden sind, mitgestalten und mitentscheiden dürfen.”
“Identität und bestehende Staatsangehörigkeit müssen geklärt sein. Der Lebensunterhalt muss gesichert sein. Mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse müssen durch eine Sprachprüfung belegt sein. Nur hier machen wir eine gezielte Ausnahme, zu der ich gleich noch mal kommen werde. Es müssen Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung nachgewiesen sein, und auch künftig darf eine Einbürgerung bei Bestehen einer Mehrehe nicht vollzogen werden und auch dann nicht, wenn die Gleichberechtigung von Mann und Frau nicht akzeptiert wird. Wir ersetzen damit den unklaren Begriff der „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ durch klare Kriterien. Deutschland ist längst ein Einwanderungsland geworden.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es ist gut, zur Halbzeit nach dieser Rede befördern zu wollen, in der anstehenden Diskussion um die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts auf einer Sach- und Fachebene zu bleiben und uns auf Basis der Fakten weiter zu unterhalten. Aber eine Mahnung kann ich mir nicht ersparen: Im Zusammenhang mit dem Staatsangehörigkeitsrecht, also dem, was unser Staatsvolk definiert, Wertungen wie „verramschen“ und ähnliche Bilder zu verwenden, halte ich für schändlich. Es kommt aus der gleichen Schublade wie „Sozialtourismus“, und diese Schublade sollte man zu lassen. Die Fakten: Wir verlangen weiterhin ein qualifiziertes Aufenthaltsrecht. Es sind ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes und eine Loyalitätserklärung abzugeben.”
“Zukünftig wird der Bund auf Grundlage einer gesetzlichen Regelung eine behördenunabhängige Asylverfahrensberatung fördern. Diese soll Asylsuchende vor allem auf die für das Asylverfahren bedeutende Anhörung vorbereiten und durch das Asylverfahren begleiten. Sie wird auch eine Rechtsberatung umfassen, die sich insbesondere an queere und andere vulnerable Schutzsuchende richtet. Die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung soll die Effizienz und Akzeptanz durch gut informierte Asylsuchende erhöhen und die Entscheidungen des BAMF verbessern. Ich bitte Sie daher, den Gesetzentwurf zu unterstützen.”
“Diese Regelüberprüfung bindet erhebliche Kapazitäten des BAMF, und das, obwohl diese Überprüfungen nur in unter 5 Prozent der Fälle tatsächlich zu einer Aufhebung durch Widerruf oder Rücknahme des Bescheids führen. Zukünftig sollen Asylbescheide daher nur noch dann überprüft werden, wenn es einen konkreten Anlass zur Überprüfung gibt. Dadurch entfallen nach ersten Schätzungen über 15 000 Widerrufs- und Rücknahmeprüfungen pro Jahr. Das BAMF soll diese Kapazitäten sinnvoller für die Bearbeitung von anhängigen Asylverfahren nutzen. Abschließend möchte ich auf die Einführung einer behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung eingehen. Die Asylverfahrensberatung wird bisher durch das BAMF und zusätzlich durch Wohlfahrtsverbände durchgeführt.”
“Dadurch wird das Bundesverwaltungsgericht auch über Tatsachenfragen von allgemeiner Bedeutung entscheiden können, die für die erst- und zweitinstanzlichen Gerichte sowie das BAMF Orientierung bieten. Das BAMF soll unter anderem die Möglichkeit haben, über Anträge nach Aktenlage entscheiden zu können, wenn Personen ihr Verfahren nicht mehr betreiben. Durch systematische Sicherheitsüberprüfungen bei Neueinstellungen soll sichergestellt werden, dass keine Extremisten für das BAMF tätig werden. Ich komme nun zur Abschaffung der Regelüberprüfung bei Widerrufs- und Rücknahmeverfahren. Ein Großteil der Asylbescheide des BAMF wird nach bisheriger Rechtslage innerhalb von drei Jahren überprüft.”
“Das BAMF soll auch zukünftig in der Lage sein, die Asylverfahren mit kurzer Dauer bei hoher Qualität der Entscheidungen durchzuführen. Mithilfe von gesetzlichen Änderungen sollen die Verfahren deshalb besser und effizienter gestaltet und das BAMF dadurch entlastet werden. Der Gesetzentwurf sieht zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren verschiedene Maßnahmen vor: Zum Beispiel sollen Gerichte Verfahrensverzögerungen durch missbräuchliche Befangenheitsanträge kurz vor der mündlichen Verhandlung effektiv entgegenwirken können. Die Rechtsprechung für Asylgerichtsverfahren wird durch einen neuen Revisionsgrund beim Bundesverwaltungsgericht bundesweit vereinheitlicht.”
“Im ersten Halbjahr 2022 stieg die Dauer weiter auf 26,6 Monate an. Viele Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, müssen somit über zwei Jahre auf die abschließende Entscheidung über ihren Asylantrag warten. Diese Entwicklung muss dringend gestoppt und rückläufig gemacht werden. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Gerichte zwar den Berg der nach den Jahren 2015 und 2016 aufgelaufenen Verfahren kontinuierlich abbauen. Es sind jedoch weiterhin über 100 000 Verfahren bei den Gerichten anhängig. Die Dauer von Asylverfahren beim BAMF ist mit durchschnittlich 3,7 Monaten bei Jahresverfahren und 7,3 Monaten bei Gesamtverfahren trotz der steigenden Zahlen und der Herausforderungen durch die Pandemie weiterhin vergleichsweise kurz.”
“Ich möchte zuerst auf die Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren eingehen. Schnelle Verfahren sind kein Selbstzweck: Schutzsuchende müssen schnell Klarheit über ihren Rechtsstatus erhalten. Das fördert die Integration im Falle der Anerkennung und verhindert bei Ablehnung des Asylantrags, dass Menschen allein durch lange Verfahren ihren Aufenthalt in Deutschland verfestigen. Das BAMF hat in den vergangenen Jahren große Anstrengungen unternommen, um eine kurze Dauer der behördlichen Asylverfahren sicherzustellen. Diese Anstrengungen sind jedoch teilweise hinfällig, wenn die sich an das behördliche Verfahren anschließenden Gerichtsverfahren sehr lange dauern. Im Jahr 2021 dauerten Gerichtsverfahren in Asylangelegenheiten durchschnittlich bereits 26,4 Monate.”