Till Mansmann
FDP · Germany
“Meine Frage geht an Bundesministerin Schulze. Frau Ministerin Schulze, anders als die humanitäre Hilfe des Auswärtigen Amtes ist unsere Entwicklungszusammenarbeit immer an Bedingungen geknüpft; denn es ist ja eine Zusammenarbeit. Sie erfordert ein Mindestmaß an Kooperation.”
“Frau Ministerin Schulze, ich hatte ja gesagt: wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. – Ich nehme ein anderes Beispiel, Gambia. Wir haben 9 000 ausreisepflichtige Bürger aus Gambia in Deutschland. Schließen Sie aus, dass wir mit Gambia im Entwicklungszusammenarbeitskontext über diese Frage sprechen?”
“Vor diesem Hintergrund meine Frage – Syrien ist schon angesprochen worden –: Planen Sie im aktuellen Kontext, auch gegenüber den aktuellen De-facto-Machthabern in Syrien darauf hinzuwirken, dass die Aufnahme ausreisepflichtiger Staatsbürger zur Bedingung für Entwicklungszusammenarbeit wird, sollten die dafür übrigen Voraussetzungen gegebe…”
“Der vorgelegte Gesetzentwurf verfolgt daher das Ziel, die Ursachen dieser sicherheitspolitischen Herausforderungen anzugehen. Insbesondere die Verschärfung der Regelungen zur Aberkennung des Schutzstatus von ausländischen Staatsangehörigen bei Erfüllung bestimmter Kriterien stellt einen notwendigen Schritt dar.”
“Um dieser Herausforderung zu begegnen, haben wir uns als Ampelkoalition bereits in der Vergangenheit darauf verständigt, die EEG-Umlage abzuschaffen, die Strompreiskompensation bis 2030 zu verlängern und die Stromsteuer für Unternehmen des produzierenden Gewerbes befristet bis Ende 2025 auf das europarechtlich zulässige Mindestmaß abzusen…”
“Mit diesem Gesetz beseitigen wir überholte Vorschriften und schaffen die Grundlage dafür, dass der Ausbau der Ladeinfrastruktur endlich vorankommt – ohne unnötige bürokratische Hürden. Und das ist erst der Anfang. Wir beseitigen auch die unsinnige Doppelbesteuerung bei der Stromspeicherung.”
The complete record
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“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Bundesministerin Schulze! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mehr als siebeneinhalb Milliarden Menschen wohnen inzwischen auf unserem Planeten, und während wir die Unterschiede, ja bisweilen die Spaltung unserer eigenen, im globalen Maßstab eher kleinen Gesellschaft diskutieren, verlieren wir oft die großen Unterschiede zwischen den Menschen weltweit aus dem Blick. Es ist gut, dass wir nicht alle gleich sind. Es gibt ganz wunderbare Unterschiede, aber es gibt auch ganz schreckliche Unterschiede in der ökonomischen Lage, in den Rechten, die Menschen wahrnehmen können, und das definiert im Kern die große Verantwortung, die die Entwicklungszusammenarbeit heute ausmacht.”
“Die staatliche Pflicht zur ständigen Prüfung der Berechtigung von gravierenden Grundrechtseingriffen erfordert meiner Ansicht nach eine dauernde Überprüfung der Wirkung des Gesetzes und kann in der Zukunft Korrekturen bei dieser hier zu beschließenden Impfpflicht nötig machen. Dabei wäre immer auch zu überprüfen, ob nicht eine Impfpflicht für die vulnerablen Gruppen selbst eher geeignet wäre, das hier angestrebte Ziel des erhöhten Gesundheitsschutzes zu erreichen.”
“So liegt dem Problem bei der Arbeit mit vulnerablen Gruppen insbesondere ein Personalmangel zugrunde, weshalb einer großen Hospitalisierungswelle Herr zu werden als überaus schwierig beurteilt werden muss. Ein Impfzwang könnte zusätzlich dazu beitragen, dass die Arbeit mit vulnerablen Gruppen als unattraktiv wahrgenommen wird und sich das Problem des Personalmangels weiter zuspitzt. Da die parlamentarische Diskussion jedoch ergeben hat, dass eine Mehrheit in den koalierenden Fraktionen diese Maßnahme für im oben dargelegten Sinne ausreichend effektiv hält, werde ich dem Gesetz trotz meiner Zweifel zustimmen.”
“Der Gesetzgeber kann nach aktuellem Stand oft nicht auf belastbare Informationen zurückgreifen. Somit kann sich die Einschätzung, ob der zu erwartende Erfolg der Maßnahme den entsprechenden Grundrechtseingriff rechtfertigt, auch mit der Zeit ändern. Ich bin davon überzeugt, dass solche Grundrechtseingriffe gerechtfertigt sind, wenn das Ziel des messbar erhöhten Schutzes der vulnerablen Gruppen auch tatsächlich erreicht wird. Hinsichtlich der hier zu beschließenden Impfpflicht für arbeitende Personen im Umfeld vulnerabler Gruppen habe ich allerdings Zweifel, ob die geplanten Maßnahmen dazu geeignet sind, dem uns gegenüberstehenden Problem in angemessener Weise zu begegnen.”
“Auch diese Anpassung wird von uns Freien Demokraten begrüßt. Wir werden natürlich unserem Gesetzentwurf zustimmen. Vielen Dank, Herr Kollege. – Als Nächste erhält das Wort für die SPD-Fraktion die Kollegin Cansel Kiziltepe.”
“November gefordert haben. Damit stellen wir auch für die betroffenen Betriebe größtmögliche Transparenz her. Die Berechnung des Pauschalierungssatzes in § 24 Umsatzsteuergesetz hat in der Sachverständigenanhörung auch für Diskussionen gesorgt. Die Einbeziehung von Unternehmen in die Berechnung, die jetzt nicht mehr zu den Begünstigten zählen, führt möglicherweise für die betroffenen Betriebe zu Nachteilen. Ebenso führt die Umstellung des Pauschalierungssatzes während des laufenden Wirtschaftsjahres zu erheblichen buchführungsrelevanten Problemen. Bei künftigen Gesetzgebungsverfahren sollten diese Umstände stärker bedacht werden und für frühzeitigere parlamentarische Verfahren sorgen. Des Weiteren wird mit dem Gesetz für bestimmte Einfuhren und Lieferungen als Reaktion auf die Covid-19-Pandemie eine Steuerbefreiung eingeführt.”
“Mit Fehleinschätzungen der europäischen Rechtslage haben Sie ja bei der Maut Erfahrungen gesammelt. Den Änderungs- und den Entschließungsantrag der anderen Oppositionsfraktionen lehnen wir ab, weil sie gerade die prozessualen Risiken nicht ausreichend berücksichtigen. Wir sorgen jetzt dafür, dass den landwirtschaftlichen Betrieben die Möglichkeit der Pauschalierung erhalten bleibt. Wir sorgen dafür, dass sie europarechtskonform ausgestaltet und damit zukunftssicher gemacht wird. Wir sorgen auch dafür – das ist uns Freien Demokraten gerade vor dem Hintergrund der erkannten Schwächen sehr wichtig –, dass die künftige Festsetzung des Satzes in einem jährlichen formellen Gesetzgebungsverfahren durchgeführt wird. Der Bundestag bleibt damit Herr des Verfahrens, genauso wie es zahlreiche Sachverständige bei der Anhörung am 15.”
“Wir, die sogenannten Ampelparteien, haben das Vorhaben, das die Große Koalition in vier Jahren nicht hingekriegt hat, pragmatisch umgesetzt. Wir legen diesen Gesetzentwurf nun vor. Das hat Kompromisse erfordert. Nicht mit allem sind wir Freien Demokraten wirklich glücklich. Die Fristen sind jetzt alle sehr knapp. Die jährlich fällige Neuberechnung weist systematische Schwächen auf. Bei der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfs und in der Sachverständigenanhörung Anfang dieser Woche haben Sie, geschätzte Kollegen der Union, mit Recht auf einige Probleme hingewiesen, die wir auch sehen. Im Hauptausschuss gab es dazu von Ihnen keine weiteren Fragen. Ich gehe also davon aus, dass Sie heute hier zustimmen, weil Sie das Prozessrisiko ähnlich wie wir einschätzen.”
“Der jetzt nur noch geschäftsführend im Amt befindlichen Bundesregierung ist es in den letzten vier Jahren nicht gelungen, sich auf eine Anpassung der Pauschalierung zu einigen, die den Gefahren, die in den Verfahren auf europäischer Ebene drohen, deutlich entgegentritt. Es ist jetzt einfach so: Wenn wir die Möglichkeit der Pauschalierung grundsätzlich erhalten wollen, was die Bürokratie bei den betroffenen Betrieben genauso wie für unsere Finanzverwaltung reduziert, und dabei die Verfahrensrisiken deutlich begrenzen wollen, müssen wir noch in diesem Jahr, also noch vor Bildung der neuen Bundesregierung – also heute –, dieses Gesetz verabschieden. Wir müssen den Satz, den die Betriebe in Rechnung stellen können, von 10,7 auf 9,5 Prozent senken.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Erlauben Sie mir, als erster Redner in dieser Debatte erst einmal das Thema kurz zu umreißen: In der Umsatzsteuerpauschalierung, die der Gesetzgeber land- und forstwirtschaftlichen Betrieben unter bestimmten Voraussetzungen, die gerade noch einmal angepasst wurden, gewährt, erkennt die EU-Kommission unzulässige Beihilfen, und unser eigener Bundesrechnungshof sagt uns, dass diese Einschätzung nicht von der Hand zu weisen ist. Da die EU-Kommission bereits sowohl ein Vertragsverletzungsverfahren als auch ein Beihilfeverfahren eingeleitet hat, drohen nun erhebliche Prozessrisiken und Rückforderungen, insbesondere zum Schaden der betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe.”
“Wir stimmen der Überweisung in den Hauptausschuss natürlich zu. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege. – Für seine erste Rede hier im Deutschen Bundestag erhält jetzt das Wort Klaus Stöber von der AfD.”
“Auch kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe, die wir jetzt leider belastet und verunsichert haben, würden davon schnell profitieren. Die Menschen, die dort arbeiten, sollen sich doch um ihr eigentliches Geschäft kümmern und nicht um Bürokratie. Bei dieser Gelegenheit sollten wir auch noch einmal auf die durch die Pandemie deutlich verstärkte Fristenballung im nächsten Dreivierteljahr aufmerksam machen. Da sollten wir auch nicht zuletzt zur Entlastung der Steuerfachleute noch einmal genau hinschauen. Um im landwirtschaftlichen Bild zu bleiben: Holen wir nun in diesem Jahr noch die Kuh vom Eis, was die Frage der Pauschalierung angeht, und ab dem nächsten Jahr schmelzen wir dann das Eis der Bürokratie in diesem Land generell ab! In diesem Sinne freue ich mich auf die Arbeit der nächsten Jahre.”
“Unser Steuersystem ist immer noch nicht wirklich im digitalen 21. Jahrhundert angekommen, gerade auch bei der Umsatzsteuer. Frau Kollegin Tillmann, das lag auch an den letzten 16 Jahren Ihrer Regierung. Da sind viele unserer Nachbarländer, große wie kleinere, deutlich weiter, auch was die Umsatzsteuer betrifft: Frankreich, Italien, Tschechien zum Beispiel. Jetzt in Deutschland weitere vier Jahre zu warten, um die 20 Jahre des Abwartens und des Nichtstuns vollzumachen, bis wir Anschluss an das internationale Feld gefunden haben, das wäre ein großer Fehler! Lassen Sie uns mithilfe elektronischer Rechnungen und digitaler Übermittlungs- und Kontrollverfahren gerade unsere kleinen und mittelständischen Betriebe von Bürokratie entlasten!”
“Das ist aber kein Grund, auf die ordentliche parlamentarische Befassung zu verzichten, weder jetzt noch bei der zukünftig nötigen regelmäßigen Neufestsetzung des Pauschalierungssatzes. Ich freue mich ausdrücklich auf die Expertenanhörung, wo wir im Interesse der betroffenen Landwirte auch noch einmal über die Berechnung gerade in der Übergangszeit der ersten drei Jahre sprechen müssen. Eine generelle Anmerkung. Pauschalierungen leiden immer unter gewissen Unsicherheiten bei ihrer Festsetzung. Sie sind aber immer noch ein sehr wichtiges Instrument, um ausufernde Bürokratie einzudämmen. Ein anderes, auch ergänzendes Instrument kann es sein, das Verfahren an sich zu modernisieren. Viele Probleme kommen noch aus der Zeit, als man Steuerbelastungen noch auf Papier ausrechnen und in Papierformulare eintragen musste.”
“Im Kern geht es darum, dass in der Vergangenheit die Pauschalierung zu hoch war, sodass man die Regelung als unzulässige Beihilfe werten musste. Das hat uns nicht nur die EU-Kommission so gesagt, sondern auch unser eigener Bundesrechnungshof. Aber auf die Frage meines Kollegen Gero Hocker in einer Kleinen Anfrage im September 2020, ob die Bundesregierung eine Anpassung des Pauschalierungssatzes plane, hat die Bundesregierung vor gerade einem Jahr noch eindeutig mit Nein geantwortet. Man habe der Kommission die „Berechnungsmethode und die … Datenquellen ausführlich dargelegt und erläutert“. Und heute sehen wir: Die Bundesregierung war da auf dem Holzweg. Jetzt ist die Zeit sehr knapp geworden.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Dass wir heute, noch vor Bildung der neuen Bundesregierung, hier über das Thema „Umsatzsteuerpauschalierung für Landwirte“ sprechen müssen, zeigt offensichtlich ein Versäumnis, das seine Wurzeln bereits im Jahre 2013 hat und das sich über die letzte Legislaturperiode dann noch weiter angestaut hat. Frau Kollegin Tillmann, Sie haben da sehr schnell auf Opposition umgeschaltet. 2013 wurden die Wurzeln im BMF gelegt, das damals von der CDU geführt wurde. Das ist ein Problem, das Sie produziert und die ganze Zeit weiter ausgebaut haben. Heute müssen wir das einfach regeln. In aller Kürze: Wir müssen das jetzt in letzter Minute vor Jahreswechsel abschließen, um Schaden vom deutschen Fiskus, aber auch von den betroffenen landwirtschaftlichen Betrieben abzuwenden.”