Hermann-Josef Tebroke
CDU/CSU · Germany
“Warum ein Kinderfreibetrag von nur 12 000 Euro und nicht in Höhe des Erwachsenenfreibetrags? Sie wollen ein Familiensplitting einführen. Wir erinnern die Diskussion eines Antrags von Ihnen. Nur, was soll das bringen, wenn der Tarif gar nicht progressiv ist?”
“Also referenziert man auf das Kirchhof-Modell, überlässt die Erfüllung des Wahlversprechens der Bundesregierung – so auch der Beschlussvorschlag –, aber nicht ohne einige unausgegorene Hinweise, Maßgaben und Forderungen zu formulieren, die das Ganze am Ende noch schwieriger und komplexer machen und viel mehr Fragen aufwerfen, als sie Antw…”
“Das klingt vielversprechend, und das ist gut. Die Ausgangslage brauche ich, glaube ich, nicht zu kommentieren; dem stimmen wir zu. Das Steuerrecht ist dringend zu reformieren; das haben wir heute noch in der öffentlichen Anhörung unseres Antrags zur Unternehmensteuerreform unterstrichen bekommen.”
“Sie wollen Unternehmen von Bürokratie und Steuerbelastung entlasten, sprechen vom Mittelstand. Ist damit nur ein Teil der Unternehmerschaft gemeint? Sie wollen aber auch, dass der Staat sich ausreichend finanziert, weil er ja noch viele Aufgaben habe: Er soll noch mehr für Bildung und Infrastruktur machen.”
“Da macht es sich der Antragsteller leicht; denn er verweist auf das Kirchhof-Konzept aus 2011. Sie wissen, dass nicht nur meine Person, sondern unsere ganze Fraktion eine große Portion Sympathie für dieses Konzept hegt.”
“Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Schrodi, wenn Sie von den Konzepten, die Sie da ausgebreitet haben, so überzeugt sind, dann stellt sich natürlich die Frage: Warum setzen Sie die nicht um? Oder gehören Sie nicht zur die Regierung tragenden Ampel?”
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“Was Sie hier vorschlagen, ist ein Modell – ich komme zum Schluss –, das im Grunde genommen nur auf Kirchhof referenziert, mit Maßgaben bestückt wird, die alles nur schlimmer machen. Schade, das ist ein wichtiges Thema – Thema verfehlt. Ich kann mir kaum vorstellen, dass wir auf dieser Grundlage fruchtbare Beratungen führen können. Wenn möglich, würden wir den Antrag schon heute ablehnen. Danke schön. Vielen Dank, Herr Kollege. – Nächster Redner ist der Kollege Dr. Sebastian Schäfer, Bündnis 90/Die Grünen.”
“Warum ein Kinderfreibetrag von nur 12 000 Euro und nicht in Höhe des Erwachsenenfreibetrags? Sie wollen ein Familiensplitting einführen. Wir erinnern die Diskussion eines Antrags von Ihnen. Nur, was soll das bringen, wenn der Tarif gar nicht progressiv ist? Sie wollen eine steuerliche Privilegierung und Abzugsmöglichkeiten für Ausgaben in der Gesundheits- und Altersvorsorge. In welchem Rahmen? Wie wollen Sie das abgrenzen? Das Kindergeld wollen Sie erhalten und nicht einer Günstigerprüfung unterziehen. Also ist das doch eine Sozialleistung, wobei Sie an anderer Stelle beklagen, der Sozialstaat sei hypertrophiert. Fazit: Wenn Sie nur eine Debatte über die Reformbedürftigkeit des Steuergesetzes wollen – einverstanden, nicht nötig, haben wir schon längst erkannt. Herr Kollege, so gern ich Ihrer Rede lausche, Sie müssen zum Schluss kommen.”
“Da macht es sich der Antragsteller leicht; denn er verweist auf das Kirchhof-Konzept aus 2011. Sie wissen, dass nicht nur meine Person, sondern unsere ganze Fraktion eine große Portion Sympathie für dieses Konzept hegt. Das ist ein Referenzmodell, ein Orientierungsrahmen, nicht dazu gedacht, ihn eins zu eins umzusetzen, zumal nicht, ohne ihn in die heutige Zeit zu übersetzen. Sei’s drum. Sie schlagen einen einheitlichen Ertragsteuersatz als Flat Tax vor – 22 Prozent reichen – und wollen einen kommunalen Zuschlag, eine Gemeindewirtschaftsteuer, von 3 Prozent – geschenkt. 25 Prozent Maximalbesteuerung klingt gut. So weit, so klar. Und jetzt kommen Sie und hängen doch noch einige Forderungen dran, Maßgaben, die nicht plausibel sind: Grundfreibetrag 15 000 Euro. Wieso 15 000 Euro?”
“Sie wollen Unternehmen von Bürokratie und Steuerbelastung entlasten, sprechen vom Mittelstand. Ist damit nur ein Teil der Unternehmerschaft gemeint? Sie wollen aber auch, dass der Staat sich ausreichend finanziert, weil er ja noch viele Aufgaben habe: Er soll noch mehr für Bildung und Infrastruktur machen. Sie wollen gleichzeitig die Gewerbesteuer abschaffen und die Grundsteuer auch noch. Und die Kommunen sollen so ihre Aufgaben erledigen? Fragwürdig, äußerst fragwürdig. Die Kriterien, die Sie auflisten, sind bekannt: Transparenz, Akzeptanz, Verständlichkeit. Sie wollen Steuergerechtigkeit – Sie schreiben: „Die Progressivität der Steuer ist ein zentrales Element für die Umsetzung von Steuergerechtigkeit“ – und fordern anschließend eine Flat Tax. Meine Damen und Herren, kommen wir zum Konzept.”
“Das klingt vielversprechend, und das ist gut. Die Ausgangslage brauche ich, glaube ich, nicht zu kommentieren; dem stimmen wir zu. Das Steuerrecht ist dringend zu reformieren; das haben wir heute noch in der öffentlichen Anhörung unseres Antrags zur Unternehmensteuerreform unterstrichen bekommen. Sie als AfD wollen jetzt eine tiefgreifende und grundlegende Reform des Ertragsteuerrechts und beauftragen damit die Bundesregierung. So weit, so gut. Ist der Auftrag auch klar und deutlich formuliert? Wie sind die Ziele formuliert? Was haben Sie für Kriterien? Gibt es einen Ansatz? Gibt es konkrete Maßgaben, die plausibel sind? Ziele formulieren Sie: Familien entlasten. – Welche Familien? Nur die ärmeren, die reicheren? Allein aus dem Einkommensteuerrecht? Kann das gelingen, zumindest im ersten Entwurf?”
“Also referenziert man auf das Kirchhof-Modell, überlässt die Erfüllung des Wahlversprechens der Bundesregierung – so auch der Beschlussvorschlag –, aber nicht ohne einige unausgegorene Hinweise, Maßgaben und Forderungen zu formulieren, die das Ganze am Ende noch schwieriger und komplexer machen und viel mehr Fragen aufwerfen, als sie Antworten geben würden. Und dann könnte man, wenn die Bundesregierung so kurz vor Toresschluss nicht liefern kann, sagen, man habe es doch versucht, aber man sei halt nicht an der Regierung. Das ist nicht seriös, und allein das wäre für uns schon Grund genug, den Antrag abzulehnen. Worum geht es in dem Antrag? Dem Titel nach geht es um ein Programm für Deutschland, um einen neuen Weg für die Ertragsteuern, um eine grundlegende Steuerreform, um Entlastung von Familien, Mittelstand und Unternehmen.”
“Der Antrag ist weitläufig angelegt, inhaltlich unbestimmt, in einigen Teilen sogar widersprüchlich und in der zeitlichen Perspektive unklar. Warum diese Eile? Vielleicht ein kurzer Blick in die Begründung des Antrags. Da heißt es, dass es „eine grundlegende Reform des deutschen Steuersystems“ geben soll, „eine programmatische Kernforderung aus dem Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2021“. Ups! Jetzt könnte man vermuten, dass die Antragsteller aufgeräumt haben, festgestellt haben, dass die Legislatur ja noch höchstens vielleicht ein Jahr dauert, dass ein Kernanliegen aus den Wahlversprechen nicht bearbeitet worden ist – und eine konkrete Idee gab es auch nicht.”
“Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Schrodi, wenn Sie von den Konzepten, die Sie da ausgebreitet haben, so überzeugt sind, dann stellt sich natürlich die Frage: Warum setzen Sie die nicht um? Oder gehören Sie nicht zur die Regierung tragenden Ampel? Meine Damen und Herren, wir beraten heute einen Antrag der AfD mit der Drucksachennummer 20/13356 mit Datum vom 15. Oktober 2024. Der Antrag ist sehr kurzfristig vorgelegt worden, was in der Regel darauf schließen ließe, dass es sich um ein sehr aktuelles Thema handelt oder um eine dringende Frage, die kurzfristig zu beantworten wäre. Wenn wir in den Antrag schauen, stellen wir fest: Das ist offenbar nicht der Fall.”
“Für die SPD-Fraktion hat das Wort Angelika Glöckner.”
“Auf eine schriftliche Anfrage hin hat die Bundesregierung verlauten lassen, dass etwa 27 000 Minderjährige diese Vergünstigung in Anspruch nehmen – wie wir wissen, in einigen Fällen mit großer Verunsicherung –, und wir vermuten, dass weitere möglicherweise Berechtigte den entsprechenden Antrag nicht stellen, weil sie das Gesetz an dieser Stelle wörtlich ausgelegt haben. Hier ließe sich durch eine entsprechende Umformulierung Rechtssicherheit erreichen und damit eine Schleifung dieser Barriere, die wir für nicht notwendig und deswegen für dringend zu beseitigen halten. Sie, meine Damen und Herren, sind eingeladen, mit uns in die Beratung einzusteigen und diese Punkte gerne zu verbessern und zu ergänzen. Wir freuen uns über jeden Beitrag, der das Leben der Menschen mit Beeinträchtigungen verbessert. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.”
“In Absatz 3 heißt es aber ausdrücklich, dass diese Steuervergünstigung entfällt, wenn das Fahrzeug „zu Fahrten benutzt wird, die nicht im Zusammenhang mit der Fortbewegung oder der Haushaltsführung der behinderten Personen stehen“. Das kommt so locker daher, aber das kann bedeuten, dass zum Beispiel Menschen, die ihre Kinder mit Handicap zur Schule bringen, das Fahrzeug nicht weiter führen dürfen, wenn sie zur Arbeit fahren. Darüber gibt es jedenfalls eine große Verunsicherung, wie wir festgestellt haben. Wir glauben, dass wir das durch eine entsprechende Umformulierung in Absatz 3 heilen können.”
“Zudem besteht die Behinderung, gerade bei schweren körperlichen, Sinnes- oder geistigen Beeinträchtigungen, in der Regel fort und entfällt nur in seltenen Fällen, weshalb eine Änderung der Regelung nach unserer Auffassung nicht nur praktikabel, sondern auch geboten ist. Wir fordern hier eine entsprechende Anpassung. Das dritte und letzte Beispiel betrifft die Kfz-Steuer. Sie wissen, dass nach § 3a Absatz 1 und 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes bei Schwerbehinderung eine Befreiung von der Kfz-Steuer bzw. eine Ermäßigung möglich ist, wenn das Kfz ausschließlich zum Transport der schwerbehinderten Person verwendet wird.”
“Derzeit muss die Voraussetzung für den Anspruch auf Kindergeld regelmäßig nachgewiesen werden; die Familienkasse prüft die Anspruchsberechtigung. Die Bearbeitung der Anträge kann aber unter Umständen einen längeren Zeitraum beanspruchen, und das kann in der Folge dazu führen, dass die Auszahlung des Kindergeldes unterbrochen wird, wenn der Nachweis der andauernden Behinderung noch nicht abschließend geprüft ist. Eine Rückforderung von gegebenenfalls zu Unrecht ausgezahltem Kindergeld ist aus unserer Sicht angemessener als der jetzt übliche Einbehalt des Kindergeldes, der Familien mitunter vor finanzielle Härten stellt.”
“Mit dem 2001 eingeführten Persönlichen Budget haben Menschen mit Behinderungen die Option, anstelle von Sach- und Dienstleistungen zur Teilhabe auch ein finanziell zweckgebundenes Persönliches Budget zu wählen. Aber sie stellen fest, dass bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen oftmals Umsatzsteuer fällig wird und dadurch ein finanzieller Nachteil bei der Anwendung dieses Persönlichen Budgets entsteht; mein Kollege Oellers wird gleich noch darauf eingehen. Wir fordern eine Anpassung im Umsatzsteuerrecht, eine kleine Anpassung, die an dieser Stelle Rechtssicherheit schafft und diesen Umsatzsteuernachteil abschafft. Ein zweites Thema betrifft den Kindergeldbezug. Sie wissen: Eltern von Kindern mit Behinderungen können unter bestimmten Voraussetzungen auch über das 18. bzw. 25. Lebensjahr hinaus Kindergeld beziehen.”
“Eine dritte Vorbemerkung betrifft die Pflicht des Staates. Die Bundesrepublik Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert und sich dadurch verpflichtet, auf den unterschiedlichen staatlichen Ebenen darauf hinzuwirken, allen Menschen mit Behinderung in allen Rechts- und Lebensbereichen die Möglichkeit zur selbstbestimmten Teilhabe zu geben und ihre Lebensbedingungen stetig zu verbessern. Sie hat dafür Sorge zu tragen, dass auch die Belange der Angehörigen, die eine große Verantwortung wahrnehmen – herzlichen Dank dafür! –, Berücksichtigung finden. Vor diesem Hintergrund, meine Damen und Herren, haben wir drei Vorschläge aus dem Bereich des Steuerrechts aufbereitet, die wir hier zur Beratung und gerne auch zur Zustimmung vorlegen: Der erste Vorschlag betrifft das Persönliche Budget und die Umsatzsteuerregelung.”
“Insofern sind wir all den Betroffenen, aber auch aufmerksamen Beobachtern für diesbezügliche Hinweise dankbar, weil sie auch dazu geführt haben, dass wir als Union diesen Antrag gestellt haben. Eine zweite Vorbemerkung. Meine Damen und Herren, der Titel unseres Antrags lautet „Belange der Menschen mit Behinderung finanziell stärken“. Das kann hochtrabend, ja, vielleicht sogar missverständlich klingen. Dabei geht es nur um drei eher unbedeutende Punkte. Verstehen Sie diese bitte als eine Anregung, als einen ersten Aufschlag, als eine Einladung, diese Liste mit uns zu diskutieren und gern zu ergänzen, jetzt im Rahmen dieses Verfahrens oder auch bei anderen Gelegenheiten. Andererseits sind auch kleine Schritte, mit denen wir vorwärtskommen und den Betroffenen eine bessere Teilhabe ermöglichen, wertvoll.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jeder Mensch ist einzigartig, etwas Besonderes, manchmal auch infolge körperlicher, Sinnes- oder geistiger Beeinträchtigungen. Hieraus resultiert oftmals eine besondere Hilfsbedürftigkeit, aber auch eine Verantwortung der Menschen im Umfeld. Was für viele Menschen kein Problem darstellt, kann für Menschen mit Beeinträchtigung oder Behinderung zu einer echten Hürde werden – im täglichen Leben, zu Hause, im Beruf, beim Sport, im Umgang mit Behörden oder bei der Durchsetzung von Rechten. Besonders ärgerlich, vielleicht unverzeihlich ist es, wenn oftmals leicht zu beseitigende Barrieren unnötigerweise fortbestehen, weil es im Umfeld an Kreativität, an Einfühlungsvermögen oder aber auch einfach nur an Aufmerksamkeit fehlt.”
“Ich erkenne nur daraus, dass Sie nicht bereit sind, Frau Ministerin, an dieser Stelle für mehr Kindergeld zu streiten. Vielleicht haben Sie auch nicht die Kraft dazu. Wir erwarten von Ihnen, Frau Ministerin, und von den Sie tragenden Ampelparteien mehr Engagement für die Familien, welches dann auch erkennbar ist im Haushaltsplan. So jedenfalls würden wir ihn nicht akzeptieren. Wir haben viele Vorschläge, die wir mit Ihnen beraten wollen. Darauf freuen wir uns jetzt. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Für Bündnis 90/Die Grünen hat Bruno Hönel das Wort.”
“Dem kommt man jetzt endlich nach, und das ist gut so. Ob die Erhöhungen für 2025 und 2026 ausreichen, das stelle ich sehr infrage. Da erwarten wir, Frau Ministerin, Ihren Einsatz. Was das Kindergeld angeht: Mit Verlaub, Herr Döring, die Erhöhung um 5 Euro respektive 4 Euro in 2025 und 2026 jetzt zu loben, das halte ich für beinahe peinlich. Ich halte es auch für unfair, ungerecht und unsachgemäß, auf die 250 Euro zu verweisen, auf die man damals alle Kindergeldbeträge angepasst hat, seinerzeit gefeiert als die höchste Kindergelderhöhung und als ein wesentliches Zeichen für familienpolitische Fördermaßnahmen. Und jetzt wollen Sie das verwursten nach dem Motto: Das war so etwas wie ein vorweggenommener Ausgleich für die Inflation. Also, entweder haben Sie das eine gewollt oder das andere.”
“Das ist katastrophal. Wir werden uns mit Nachdruck in die Debatte dazu einbringen. Der dritte Punkt, meine Damen und Herren, liebe Ministerin, beinhaltet Erwartungen. Natürlich gibt es einige Themen, die gar nicht im Einzelplan 17 abgebildet sind, die aber für Familien auch wichtig sind. Da erwarten wir von Ihnen, liebe Ministerin – meine Kollegin Bär hat das ja schon ausgeführt –, mehr Engagement, mehr Mut, mehr Kreativität. Der Entwurf für ein weiterentwickeltes KiTa-Qualitätsgesetz ist jetzt in der parlamentarischen Beratung. Wir haben heute beschlossen, eine öffentliche Anhörung dazu durchzuführen. Wir werden sehr dezidiert auf Qualitätssicherung achten. Wir haben eine Erhöhung des Kinderfreibetrags in Aussicht. Das begrüßen wir ausdrücklich. Wir hatten das auch jüngst in unserem Antrag zur Steuerpolitik für Familien gefordert.”
“Wir haben in den letzten Haushaltsplanberatungen darauf hingewiesen, dass hier dringend Erhöhungen stattfinden müssen; stattdessen gibt es hier nochmals eine Kürzung. Programm „Demokratie leben!“. Ich teile Ihre Zweifel, Frau Raffelhüschen. 200 Millionen Euro – ist dieses Geld wirklich sinnvoll ausgegeben? Wir bezweifeln das und werden das im Rahmen der Haushaltsplanberatungen nochmals deutlich untermauern. Dafür kürzen Sie im Vergleich zum Soll 2024 die Mittel bei den Freiwilligendiensten. Das ist ein katastrophales Signal. Wir haben gerade bei den letzten Haushaltsplanberatungen erlebt, welche negativen Signale vor Ort ankommen, wenn die Bundesregierung und die sie tragende Ampel diese Ansätze absenken, dann zwar später noch ein wenig nach oben korrigieren, aber in der Perspektive nicht erkennen lassen, worauf es hinauslaufen soll.”
“Die Mittel für den Kinderzuschlag in Höhe von 3,3 Milliarden Euro zeigen, dass die Nachfrage nach diesem Angebot endlich steigt. Wir als Opposition haben immer wieder darauf hingewiesen, dass genau an dieser Stelle den Familien gut und schnell geholfen werden kann. Damit bin ich auch schon am Ende der Erleichterungen und komme nun zu dem, was uns doch sehr enttäuscht hat. Die Mittel für das Elterngeld sind noch mal gekürzt worden. Begründung: Es würden ja wahrscheinlich weniger Kinder geboren werden, und vermutlich wird auch nicht mehr so viel Elterngeld beantragt. – Aber was ist mit der Idee, dass man noch mal über Partnermonate nachdenkt? Gibt es eigentlich Konzeptionelles zu dieser Weiterentwicklung des Elterngeldes? Im Haushalt ist jedenfalls nichts ersichtlich. Enttäuschend. Die Stiftung Frühe Hilfen ist gerade angesprochen worden.”
“Aber ich bitte, darauf zu achten, dass es nur 0,5 Milliarden Euro mehr als im Soll 2024 sind und dass davon 1 Milliarde Euro allein für den Kinderzuschlag vorgesehen ist. Das heißt also, dass der Haushalt keineswegs so großartig gewachsen ist. Wenn wir uns noch die Inflation vor Augen führen, haben wir gerade mal eine Bestandssicherung – immerhin. Das Zweite, was uns erleichtert hat, betrifft das Thema Kindergrundsicherung. Wir haben festgestellt, dass die Mittel für die Planungs- und Umsetzungskosten, für die im letzten Jahr noch 100 Millionen Euro angesetzt waren, nicht benötigt worden sind – so entnehmen wir es jedenfalls der Antwort auf unsere Anfrage – und auch nicht mehr angesetzt worden sind. Das sind für uns deutliche Signale, dass die Kindergrundsicherung nicht kommt, und das ist ein großer Anlass für Erleichterung.”
“Auch vor dem Hintergrund, dass wir eine herausfordernde Lage haben – insoweit stimme ich mit Ihnen überein, Frau Ministerin Paus –, kommen wir aber nicht zu dem Eindruck, dass es ein Einzelplan der Zuversicht ist, mit dem man diese Aufgaben bewältigen kann. Ich will gerne im Detail darauf eingehen. Die Eindrücke, die wir haben und die ich im Besonderen habe, kann man unter drei Punkten zusammenfassen. Da ist zum einen Erleichterung, zum anderen aber auch Enttäuschung und nicht zuletzt eine große Portion Erwartung, verbunden mit Forderungen an Ihre Adresse. Zuerst zu dem, was uns erleichtert hat. Zunächst ist dies natürlich das Volumen – das ist hier wiederholt angesprochen worden –: 1,5 Milliarden Euro mehr als im Plan.”
“Wir haben einen Haushalt vorgelegt bekommen mit einer Neuverschuldung von 50 Milliarden Euro, wissen aber, dass sich im Haushalt noch einige Positionen in etwa gleicher Höhe befinden, die wir als globale Mehreinnahmen oder globale Mindereinnahmen ausweisen und die noch dringend der Klärung bedürfen. Es gibt einige wirtschaftliche Risiken, die nicht berücksichtigt sind. Eine Entlastung des aktuellen Haushaltsplans wurde auch dadurch erreicht, dass noch mal schnell ein Nachtragshaushalt 2024 eingeschoben wurde. Also, bei aller Anerkennung für Ihre Bemühungen, den Erfolg würde ich nicht so groß beschreien.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute im Rahmen der Haushaltsplanberatungen den Einzelplan 17 und insbesondere die familienpolitischen Ambitionen unserer Bundesregierung und der sie tragenden Ampel. Meine Damen und Herren, ich möchte gerne anfangen mit einer Anerkennung seitens der CDU/CSU-Fraktion und insbesondere unserer Arbeitsgruppe „Familie“ für die Bemühungen um einen generationengerechten Haushalt. Dazu sind wir der nachfolgenden Generation verpflichtet. Frau Raffelhüschen, ein wenig Wasser möchte ich dann aber schon in Ihren Wein gießen.”
“Also holen wir hier etwas nach und reorganisieren das im Sinne der Familien. Von mir aus könnten wir über den Antrag gleich abstimmen, aber ich freue mich auf eine sachgerechte und intensive Diskussion, – Aber jetzt nicht mehr. – die bald zu Ergebnissen kommt. Vielen Dank. Melanie Wegling hat das Wort für die SPD-Fraktion.”
“Meine Damen und Herren, vielleicht zu den Stichworten „Kinderfreibetrag“ und „Kindergeld“: Sie haben gesehen, dass da eine sehr moderate Anpassung der Kinderfreibeträge und eine entsprechende Anpassung des Kindergeldes vorgeschlagen wird. Ich mache keinen Hehl daraus: Wir hätten eigentlich gerne viel mehr gefordert. Wir hätten perspektivisch auch eine Anpassung des Kinderfreibetrags in Höhe des Grundfreibetrags für angemessen erachtet. Darauf haben wir an dieser Stelle verzichtet. Wenn Sie darauf verweisen, wer das alles bezahlen soll: Haben Sie sich eigentlich mal vergegenwärtigt, seit wann die Obergrenzen, über die wir hier sprechen, nicht mehr angepasst worden sind? Wenn Sie die Inflation berücksichtigen, dann kämen Sie zu dem Ergebnis, dass alleine deswegen schon erhebliche Anpassungen notwendig sind.”
“Wir respektieren die unterschiedlichen Formen, in denen Familie organisiert wird, und wir setzen uns dafür ein, dass Familien die Freiheit gegeben wird, sich so zu organisieren, wie sie es persönlich für richtig erachten. Zweitens. Wir stehen für eine Steuerpolitik, die Familieneinkommen – ich betone: Familieneinkommen – nicht über Gebühr steuerlich belastet. Das passiert aber an einigen Stellen. Drittens. Wir unterstützen es, wenn Familien auf Dienstleistungen im Haushalt zur Betreuung und Pflege Angehöriger zurückgreifen wollen, und wir unterstützen es, wenn Arbeitgeber sich daran beteiligen. Genau das ist der Rahmen, der uns dazu geführt hat, diesen Fünfpunkteplan aufzulegen. Ich finde, er verdient Unterstützung.”
“Und es reicht auch nicht, wenn Sie im Koalitionsvertrag eine Verbesserung der Anrechnung haushaltsnaher Dienstleistungen ankündigen und nicht liefern. Das reicht nicht. Es reicht auch nicht, Herr Schrodi, wenn Sie sagen: Qualität kommt vor Quantität. Es muss überhaupt etwas kommen. – Ich finde es fast ungebührlich, wenn Sie sagen: Das ist ein toller Antrag über Familienpolitik, darüber können wir ja mal reden. – Auch das reicht nicht. Nein, es geht darum, dass wir den Familien hier vor Ort und konkret helfen. Darum heute unser Antrag. Der Kollege Steiniger hat ja die Eckdaten schon beschrieben. Ich möchte diese in drei Punkten noch mal kurz einordnen. Erstens möchte ich noch mal betonen: Familien brauchen eine finanzielle Ausstattung, sie brauchen Infrastruktur, und sie brauchen Zeit füreinander; der Kollege hat darauf hingewiesen.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Mordhorst, es geht gerade nicht um Subventionskürzungen, sondern es geht um Familienpolitik. Dazu haben wir einen, wie ich finde, sehr sachorientierten Beitrag geliefert, der es lohnt, dass wir uns damit auseinandersetzen. Meine Damen und Herren, insbesondere liebe Koalitionäre, es reicht nicht, wenn Sie zu gegebenem Anlass – etwa zum Internationalen Tag der Familie – die Bedeutung der Familie herausstellen. Es reicht auch nicht, wenn Sie darauf verweisen, dass viele Familien in finanziell prekären Situationen sind, wenn Sie so etwas wie eine Kindergrundsicherung ankündigen, dann aber nichts liefern.”
“Wir freuen uns, dass die Ampel jetzt auch auf diesen Weg eingeschwenkt ist, sich mehr um die kommunale Finanzausstattung zu kümmern, sich mehr damit zu beschäftigen. Lassen Sie den Worten Taten folgen. Dann haben Sie uns an Ihrer Seite. Vielen Dank. Einen schönen guten Abend, liebe Kolleginnen und Kollegen! Noch mal kurz die Ansage: Kürzer geht immer, länger bitte nicht. Sie haben ja Ihre Redezeiten vorliegen. Der nächste Redner ist damit gut ausgestattet. Es ist Bernhard Daldrup für die SPD-Fraktion.”
“Der Anteil der Einkommensteuer an den Steuereinnahmen insgesamt ist von 40 auf 35 Prozent gesunken, was dem ursprünglichen Ziel zuwiderläuft. Müssen wir nicht darüber diskutieren, diesen Anteil zu erhöhen? Jetzt komme ich zu dem Punkt, der uns in der Debatte des Finanzausschusses so wichtig gewesen ist. Aus der Diskussion der reinen Technik ist endlich die Diskussion der grundlegenden Frage geworden: Müssen wir uns nicht ganz anders mit der Finanzausstattung der Kommunen beschäftigen, mit den Perspektiven einer besseren Finanzausstattung, und sie nicht allein an der Frage des Höchstbetrages, der Einkommensgrenze, festmachen? Kommen Sie bitte zum Schluss. Wir haben sehr wohl die Protokollnotiz zur Kenntnis genommen.”
“Wir meinen, nicht, und erwarten, dass das beim nächsten Mal anders gehandhabt wird. Fünftens werden die Ziele nicht hinterfragt. Was bedeutet das: Kommunen gleicher Funktion und Größe? Müssten wir nicht auch untersuchen, wie sich die Anpassungen etwa auf das Verhältnis Stadt/Land oder auf geografische Regionen innerhalb eines Landes auswirken? Wer untersucht dies? Wer berücksichtigt hier einige vielleicht wesentliche Aspekte? – Wir meinen, mindestens diese fünf Punkte sollten beim nächsten Mal berücksichtigt werden. Dann komme ich zu dem eigentlichen Problem des Ganzen, nämlich: Ist das Ganze eigentlich suffizient, ist es eigentlich ausreichend? Wenn wir mit der neuen Säule der Steuerfinanzierung erreichen wollen, dass die Kommunen eine ausreichende Finanzausstattung gewährleistet sehen, dann ist das nicht der Fall.”
“Es werden Durchschnitte verglichen, Gruppen aus 11 000 Kommunen gebildet und Durchschnittswerte gegeneinandergestellt, aber wir wissen alle, dass der Vergleich von Durchschnittswerten nicht berücksichtigt, dass es innerhalb der Gruppen riesengroße Abweichungen geben kann. Die werden überhaupt nicht thematisiert. Drittens. Wir stellen fest, dass gar nicht deutlich gemacht wird, wie die drei eingangs genannten Ziele, die ja konkurrieren, eigentlich gegeneinander abgewogen werden. Am Ende einigt man sich irgendwie. Viertens stellen wir fest, dass die ermittelten Schlüsselzahlen, die für einen längeren Zeitraum gefixt werden, nämlich für 2024 bis 2026, aus dem Jahr 2021 abgeleitet werden, bewertet auf der Grundlage von Modellrechnungen von 2019. Kann das befriedigen?”
“Auch der Bundesrat hat keine Einwände. Die meisten Länder sind ebenfalls einverstanden. Man ist sich also irgendwie einig – so ist es gut oder auch nicht. Meine Damen und Herren, Sie erlauben, dass wir an dieser Stelle einige Kritikpunkte hinsichtlich des Prüfverfahrens platzieren: Erstens. Eigentlich soll es um eine Leistungsorientierung gehen, aber so ganz traut man sich nicht. Durch die Kappung, durch die Einkommensobergrenzen, werden 40 Prozent des Aufkommens gar nicht nach Leistung verteilt, sondern umverteilt. Ist das die richtige Maßgröße, oder sollte man nicht viel weniger umverteilen, stärker auf Leistungsorientierung setzen? Warum lässt man diesen Ansatz einfach über Jahrzehnte fortbestehen, ohne ihn zu diskutieren? Das erwarten wir spätestens in der nächsten Runde. Zweitens.”
“Auch möchte man – das ist das dritte Ziel – eine vertikale Differenzierung gewährleistet sehen, dass nämlich Steuerkraftgefälle zwischen großen und kleinen Kommunen möglichst erhalten bleiben. Mit dieser Maßgabe ist man 1969 ins Rennen gegangen und hat regelmäßig die für die Ermittlung der Verteilungsschlüssel relevanten Höchstbeträge des zu versteuernden Einkommens angepasst; der Kollege hat es gerade aufgezeigt. So wurde zuletzt auf Grundlage der Zahlen von 2019 eine Anpassung der Höchstbeträge diskutiert; 35 000 Euro für einzeln veranlagte Steuerpflichtige und 70 000 Euro für zusammen veranlagte Ehegatten waren es bisher, 40 000 Euro bzw. 80 000 Euro werden jetzt vorgeschlagen. Man präsentierte die entsprechenden Rechnungen den kommunalen Spitzenverbänden, die überwiegend dem Ganzen zustimmen, sich einverstanden erklären.”
“Vielleicht ganz kurz, auch wenn es schon 55 Jahre zurückliegt: Beim Gesetz zur Neuordnung der Gemeindefinanzen ging es darum, die besondere Bedeutung der Kommunen herauszustellen, ihre ausreichende Finanzierung zu gewährleisten und einen Anteil an der Einkommensteuer als dritte Steuerquelle für Kommunen zu etablieren. Dazu werden jetzt – seit 1980 – 15 Prozent des Einkommensteueraufkommens bereitgestellt und über die Länder an die Kommunen verteilt. Die Verteilung soll – das ist das erste Ziel – nach Maßgabe der Einkommensteuerleistung der Einwohner der einzelnen Kommunen erfolgen. Gleichzeitig möchte man – das ist das zweite Ziel – eine horizontale Nivellierung sicherstellen. Das heißt, dass die Steuerkraftunterschiede zwischen Gemeinden gleicher Funktion und Größe möglichst verringert werden sollen.”
“Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Herbrand, ich gebe den Dank gerne zurück. Die Debatte war sehr fruchtbar, sehr konstruktiv und in diesem Sinne auch beispielgebend. Ich darf es vorwegsagen: Wir verhandeln hier den Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes von 1969, und wir werden als Union dieser technischen Änderung zustimmen – Herr Daldrup applaudiert; wir haben das im Finanzausschuss schon angedeutet, aber nicht ohne hier vielleicht auch den einen oder anderen Hinweis auf Verbesserungsmöglichkeiten zu platzieren, vor allem nicht ohne den Hinweis darauf, dass sich in dieser vermeintlich technischen Debatte eine Perspektive für grundlegende Verbesserungen bei den kommunalen Finanzen entwickelt hat; das war uns wichtig.”
“Die beobachten ganz genau, dass der Haushaltsansatz 2024 zurückgenommen wurde, aber nicht verbessert worden ist, Herr Hönel. Die fragen sich: Was passiert denn in der Finanzplanung? Können wir uns eigentlich darauf verlassen, wenn die Ministerin sagt: „Investitionen in unsere Kinder sind die Investitionen in unsere Zukunft“? Wie lange gilt dieses Wort? Diese Verunsicherung, diese vertrauensbeschädigende Art und Weise, wie die Haushaltsplanberatungen stattgefunden haben, macht uns große Sorgen. Wir haben immer wieder ein Vor und Zurück, ein „geht – geht nicht“, ein „etwas weiter nach links, dann doch wieder in die Mitte“ gesehen. Mir sagte jemand: Man spielt mit uns. – So verkommen Haushaltsplanberatungen auf der Strecke zum Hütchenspiel.”
“Meine Damen und Herren, wir haben als Opposition, wir haben als Union vieles verhindert, mit verhindert, was an Kürzungen seitens der Ampel beabsichtigt worden ist und was hier – dabei ist es ja nur eine Rücknahme – jetzt als Profilierung gefeiert wird. Wir könnten darüber froh sein, wir könnten uns bei der Ministerin bedanken, bei den Ampelhaushältern – mir egal. Hauptsache, wir haben einen Großteil der dramatischen Kürzungen verhindert. Das viel Schlimmere ist, dass ein großes Maß an Unsicherheit geblieben ist. Wir reden zwar davon, dass die Freiwilligendienste selbstverständlich erhalten werden sollen; die Kürzungen sind ja auch zurückgenommen worden. Aber trotzdem bleibt die Verunsicherung bei den Trägern der Freiwilligendienste. Die fragen sich: Was passiert denn im nächsten Jahr?”
“– Zur Gegenfinanzierung: Wir haben gesagt, dass zum Beispiel die Rücknahme der Kürzungen, die Sie beabsichtigten, gegenzufinanzieren seien durch die etwa 100 Millionen Euro, die jetzt für die Etablierung der Kindergrundsicherung zur Verfügung gestellt werden, von der wir überzeugt sind, dass sie so nicht wirkt. Und wir haben – das muss ich jetzt aus dem Kopf wiedergeben – etwa 150 Millionen Euro Kürzungen beim Programm „Demokratie leben!“ vorgeschlagen. Wenn Sie das zusammenrechnen, dann kommen Sie auf ein Volumen, das dem entspricht, was wir an Rücknahme von Kürzungen vorgeschlagen haben.”
“Sie als Ampel erwecken den Eindruck, als hätten Sie die Freiwilligendienste gerettet, deren Etat Sie von 2023 auf 2024 kurzfristig kürzen wollten. Damit erwecken Sie einen Eindruck, der mindestens problematisch ist, wenn ich das an dieser Stelle sagen darf. Ich habe schon darauf hingewiesen, Bezug nehmend auf Herrn Fricke, dass wir hier den Etat für den Einzelplan 17 diskutieren. Ich habe auch darauf hingewiesen, dass wir im Familienausschuss über Veränderungen von Positionen im Einzelplan 17 debattiert haben und da auch mögliche Kürzungen in Aussicht gestellt haben. Das habe ich hier zitiert.”
“Damit erweckten Sie den Eindruck, als würde eine Erhöhung stattfinden gegenüber dem, was wir bisher schon gewohnt waren. Tatsächlich waren diese Positionen – das betrifft auch die Positionen, die Sie zitiert haben – im Entwurf gegenüber dem, was im Vorjahr vorgesehen war, gekürzt worden. Jetzt haben Sie die Kürzungen zurückgenommen, nachdem wir als Opposition immer wieder nachdrücklich darauf hingewiesen haben, feiern sich und versuchen, sich an dieser Stelle zu profilieren. Sie nennen das eine „Ausweitung der Ansätze“. Das ist mindestens missverständlich, und darum weise ich das nachdrücklich zurück. Sie erwecken den Eindruck, als hätten Sie das Programm, das von der Otto-Benecke-Stiftung vertreten wird, gerettet.”
“Von daher frage ich Sie jetzt hier noch mal und gebe Ihnen hier noch mal die Möglichkeit, darzustellen – Sie sagen ja, Sie hätten das bereits gemacht –: Wie wollen Sie die Milliardenkürzungen, die Sie zurücknehmen wollen, konkret gegenfinanzieren? Ist Herr Hönel jetzt fertig? Kann ich antworten? – Das war ja wie eine zweite Rede, aber ist okay, Herr Hönel. Ich habe darauf hingewiesen, dass Sie in Ihrer Rede das Profil des Einzelplans 17 dadurch zum Ausdruck gebracht haben, dass Sie auf die Höhe des Etatansatzes verwiesen haben, der sich im Vergleich zum Regierungsentwurf erhöht hat. Sie haben im zweiten Teil – das war noch nicht Thema bei mir – auch behauptet, dass die Ampel sich dadurch profiliere, dass sie bestimmte Positionen erhöht habe.”
“Sie haben also beispielsweise nicht zugestimmt, den Ansatz für die Freiwilligendienste um 80 Millionen Euro zu erhöhen. Sie haben der Erhöhung des Ansatzes für den Kinder- und Jugendplan um über 45 Millionen Euro nicht zugestimmt. Das ist keine Haltung meiner Meinung nach. Das setzte sich ja auch in der zweiten Bereinigungssitzung fort. Da haben Sie im Haushaltsausschuss diverse Maßgabebeschlüsse eingebracht, in denen Sie forderten: Diese Kürzung muss zurückgenommen werden, jene Kürzung muss zurückgenommen werden, insgesamt Kürzungen mit einem Milliardenvolumen. Sie haben allerdings keinen einzigen Vorschlag gemacht, wie die Rücknahme dieser Kürzungen gegenfinanziert werden soll.”
“– Erst mal möchte ich kurz korrigieren – Sie haben mich ja auch ganz direkt angesprochen –: Ich habe nicht das Gesamtvolumen des Einzelplans als einen Beleg für unsere Maßnahmen angeführt, sondern ich habe Ihnen ganz konkret die Veränderungen und Verbesserungen im Etat aufgezählt, die den Regierungsvorschlag für diesen Haushaltsansatz jetzt verbessern, unter anderem dadurch, dass wir im Vergleich zum Regierungsentwurf 520 Millionen Euro mehr an Barmitteln zur Verfügung stellen. Ich glaube, das kann sich sehen lassen, lieber Kollege. Ich will dann auch Herrn Otto Fricke beipflichten: Sie haben keine Anträge gestellt. Sie haben in der ersten Bereinigungssitzung – wir hatten ja zwei Teile – keine Anträge gestellt, und Sie haben auch keine Haltung gezeigt.”
“Daraufhin haben wir Gegenanträge, Gegenvorschläge gemacht, um diese Kürzungen – – – Ich spreche vom Familienausschuss. Sie können das gerne im Protokoll nachvollziehen. Sie können sich auch die Videos anschauen. – Wir haben im Familienausschuss auch darauf hingewiesen, wie diese Gegenfinanzierung aussehen könnte, welche Positionen wir streichen würden, um die Prioritätensetzung erkennbar zu machen, für die wir als Union streiten. Dem haben Sie sich seinerzeit widersetzt – im Familienausschuss; darüber spreche ich. Ich sehe diese Frage als beantwortet an, habe gleichwohl die Uhr noch nicht wieder eingeschaltet. Ich würde noch eine Bemerkung oder Frage des Kollegen Hönel zulassen, wenn Sie sie auch zulassen. Ich lasse auch diese gerne zu, Herr Hönel. Herzlichen Dank, dass Sie auch diese Zwischenbemerkung zulassen.”
“Ich möchte noch einmal deutlich auf die Debatte im Familienausschuss hinweisen, Herr Fricke. Da müssen Sie mir bitte jetzt noch zuhören. Wir haben im Familienausschuss darauf hingewiesen, dass die Ampelkoalition behauptet, Schwerpunkte zu setzen, für die sie sich jetzt gerade lobt, und haben gesagt, diese Schwerpunkte müssen auch nachvollziehbar sein. Wir haben gegen die Kürzungen gestritten. Wir haben im Übrigen auch innerhalb des Etats des Einzelplan 17 Vorschläge gemacht, wie diese – – Das Format heißt „Antwort auf die Frage“ und nicht „Zwiegespräch“. Herr Fricke, Sie haben mich als Familienpolitiker angesprochen. Ich habe als Familienpolitiker geantwortet, dass seitens der Ampel Kürzungen vorgenommen werden sollten, die wir als indiskutabel erachteten.”
“– Ich möchte daran erinnern: Wir haben eben über den Gesamtetat und über die Notwendigkeit des Einhaltens der Schuldenbremse diskutiert und darüber, dass dieser Etat insgesamt so voluminös ist. Hier diskutieren wir über den Einzelplan 17. Wenn ich als Familienpolitiker hier sprechen darf, dann darf ich darauf hinweisen, dass damit dem Gewicht der Familienpolitik, gemessen am Budget, nicht mehr dasselbe zukommt, wie von Ihnen oftmals herausgestellt. Und ich habe Herrn Hönel zitiert. Herr Hönel hat das Volumen als Beleg dafür nehmen wollen, dass die Familienpolitik eine größere Bedeutung hat; und das hat sie definitiv nicht. Der zweite Punkt, Herr Kollege Fricke, ist der, in dem es um die Gegenfinanzierung geht. Das hatten Sie gerade – – – Nein, Sie haben auch gefragt, ob wir gegenfinanzieren können oder nicht.”