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DEUTSCHER BUNDESTAG · FORMER

Katrin Helling-Plahr

FDP · Germany

IN THEIR OWN WORDS

Ich würde gerne den Bundesminister der Justiz, Herrn Dr. Marco Buschmann, zu den Inhalten der familienrechtlichen Vorhaben befragen. Mir und meiner Fraktion ist es sehr wichtig, dass partnerschaftlichere Betreuungsformen auch nach Trennung und Scheidung verstärkt in den Fokus unseres Familienrechts gerückt werden.

PLENARPROTOKOLL 20/196 · 2024-11-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Gut, dass sich eine breite demokratische Allianz gefunden hat, die dem Bundesverfassungsgericht mit den heute vorliegenden Gesetzentwürfen zu der Stellung verhelfen wird, die ihm gebührt!

PLENARPROTOKOLL 20/191 · 2024-10-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Ich kenne nicht nur keinen Staat ohne Grundgesetz, sondern auch keinen ohne starkes Bundesverfassungsgericht – ein echtes Bürgergericht, das nicht nur Streitigkeiten zwischen Staatsorganen klärt, sondern an das sich jede und jeder mit einer Verfassungsbeschwerde wenden kann.

PLENARPROTOKOLL 20/191 · 2024-10-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Man denke an das Lüth-Urteil, mit dem es eine Lanze für die Meinungsfreiheit brach, an das Volkszählungsurteil, das das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung benannte, den Brokdorf-Beschluss zur Versammlungsfreiheit, die Kruzifix-Entscheidung oder an das Urteil zur Sterbehilfe vor wenigen Jahren; ich durfte der Urteilsverkündung…

PLENARPROTOKOLL 20/191 · 2024-10-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Anlässlich des 75. Jubiläums unseres Grundgesetzes finden viele Veranstaltungen im ganzen Land statt. Wir als Abgeordnete sitzen auf Podien, diskutieren darüber, wie up to date und wie wehrhaft unser Grundgesetz ist, und schauen auf die nächsten 75 Jahre.

PLENARPROTOKOLL 20/191 · 2024-10-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Auch kommende Generationen, unsere Kinder sollen sicher sein können, dass das Bundesverfassungsgericht Demokraten, die Fehler machen, ebenso Grenzen setzt, wie es Verfassungsfeinde in die Schranken weist. In diesem Sinne freue ich mich auf konstruktive Beratungen. Vielen Dank.

PLENARPROTOKOLL 20/191 · 2024-10-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

The complete record

Every one of 206 lines we hold for Katrin Helling-Plahr, in date order, each linked to its source. Free to read, in full, without an account. Page 1 of 5.

  1. Ich würde gerne den Bundesminister der Justiz, Herrn Dr. Marco Buschmann, zu den Inhalten der familienrechtlichen Vorhaben befragen. Mir und meiner Fraktion ist es sehr wichtig, dass partnerschaftlichere Betreuungsformen auch nach Trennung und Scheidung verstärkt in den Fokus unseres Familienrechts gerückt werden. Inwieweit wird das im Rahmen der geplanten Vorhaben gelingen?

    PLENARPROTOKOLL 20/196 · 2024-11-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  2. Auch kommende Generationen, unsere Kinder sollen sicher sein können, dass das Bundesverfassungsgericht Demokraten, die Fehler machen, ebenso Grenzen setzt, wie es Verfassungsfeinde in die Schranken weist. In diesem Sinne freue ich mich auf konstruktive Beratungen. Vielen Dank. Das Wort hat der Abgeordnete Tobias Matthias Peterka für die AfD-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/191 · 2024-10-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  3. Gut, dass sich eine breite demokratische Allianz gefunden hat, die dem Bundesverfassungsgericht mit den heute vorliegenden Gesetzentwürfen zu der Stellung verhelfen wird, die ihm gebührt! Deshalb an dieser Stelle mein herzlicher Dank an die Kolleginnen und Kollegen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und natürlich auch an unseren Minister für die intensiven Beratungen, für den Willen, gemeinsam als Demokraten Verantwortung zu tragen. Das Bundesverfassungsgericht hat es verdient, im Grundgesetz ebenso sichtbar zu werden, wie es bei anderen Verfassungsorganen wie dem Bundestag, dem Bundesrat, dem Bundespräsidenten und der Bundesregierung bereits der Fall ist. Deshalb ist es wichtig und erfreulich zugleich, dass das Bundesverfassungsgericht selbst unsere Reformbestrebungen begrüßt hat.

    PLENARPROTOKOLL 20/191 · 2024-10-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  4. Man denke an das Lüth-Urteil, mit dem es eine Lanze für die Meinungsfreiheit brach, an das Volkszählungsurteil, das das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung benannte, den Brokdorf-Beschluss zur Versammlungsfreiheit, die Kruzifix-Entscheidung oder an das Urteil zur Sterbehilfe vor wenigen Jahren; ich durfte der Urteilsverkündung selbst beiwohnen. Es ist ein Gericht, das mit Blick auf Gleichberechtigung in einer offenen Gesellschaft Berge versetzt hat, das die kommenden Generationen im Blick hat, das uns hier immer wieder gesagt hat, wo unsere Grenzen sind. Da ist es zwar aus seiner Geschichte heraus erklärlich, aber heute doch geradezu paradox, dass dieses starke Gericht in unserem Grundgesetz selbst nicht stark ausgeformt ist.

    PLENARPROTOKOLL 20/191 · 2024-10-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  5. Ich kenne nicht nur keinen Staat ohne Grundgesetz, sondern auch keinen ohne starkes Bundesverfassungsgericht – ein echtes Bürgergericht, das nicht nur Streitigkeiten zwischen Staatsorganen klärt, sondern an das sich jede und jeder mit einer Verfassungsbeschwerde wenden kann. Dabei gab es das, als das Bundesverfassungsgericht seine Arbeit aufnahm, so noch nirgendwo sonst. Das Bundesverfassungsgericht ist ein Gericht, das stets Unabhängigkeit und Mut bewiesen hat, das sich getraute, schon 1952 die Sozialistische Reichspartei als Auffangbecken von NSDAPlern und 1956 die KPD zu verbieten, das die Wiedervereinigung und die Einbindung in die Europäische Union begleitet hat. Es ist ein Gericht, das von Beginn an den umfassenden Schutz unser aller Freiheiten ausgeformt hat.

    PLENARPROTOKOLL 20/191 · 2024-10-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  6. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Anlässlich des 75. Jubiläums unseres Grundgesetzes finden viele Veranstaltungen im ganzen Land statt. Wir als Abgeordnete sitzen auf Podien, diskutieren darüber, wie up to date und wie wehrhaft unser Grundgesetz ist, und schauen auf die nächsten 75 Jahre. Nicht selten finden sich auf dem Podium keine und auch im Publikum nur wenige Zeitzeugen der Geburtsstunde des Grundgesetzes. Es fällt schwer, sich eine Bundesrepublik ohne Grundgesetz vorzustellen. Es wäre schlicht nicht die Bundesrepublik, ist doch das Grundgesetz Kontinuum in unserem Staatsverständnis und prägend für unseren Blick auf Staat und Gesellschaft. Ich selbst bin etwa halb so alt wie das Grundgesetz.

    PLENARPROTOKOLL 20/191 · 2024-10-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  7. Ich finde, diese Pandemie hat genug gespalten. Alte und Kranke sind einsam gestorben. Menschen leiden noch heute unter psychischen Folgen der Isolation. Hören Sie von der sogenannten Alternative für Deutschland auf, weiter gesellschaftliche Spaltung zu betreiben! Seriöse Politik war und ist nie abgehoben. Sie ist nah bei allen Menschen. Sie hört zu, und sie lernt für die Zukunft. In diesem Sinne: Ein schönes Wochenende! Das Wort erhält Kay-Uwe Ziegler für die AfD-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/182 · 2024-07-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  8. Im Rückblick hätte vermutlich jeder von uns Dinge anders gemacht. Deshalb ist es jetzt so wichtig, dass wir nicht in billigen Populismus abgleiten, sondern unsere Erfahrungen nutzen und aus ihnen lernen. Als FDP-Fraktion sind wir mit unseren Koalitionspartnern ja über die Einsetzung einer entsprechenden Enquete-Kommission im Gespräch, und wir meinen das ernst. Wir wollen den Verlauf der Pandemie und die getroffenen Maßnahmen wissenschaftsbasiert analysieren. Die Zielsetzung, die Zielerreichung und die Folgen – auch langfristige Folgen – der Maßnahmen müssen betrachtet werden. Wir wollen ein gerne auch kritisches und nötigenfalls selbstkritisches Fazit ziehen und uns und kommende Generationen für die Zukunft rüsten, damit kein Virus dieses Land noch einmal so hart und unvorbereitet treffen kann.

    PLENARPROTOKOLL 20/182 · 2024-07-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  9. Dementsprechend war und ist es unserem Weltbild und unserem Politikansatz fremd, Menschen einzuschränken oder Unternehmen finanziell an den Staatstropf zu hängen. Und in Regierungsverantwortung haben wir ja schließlich auch das Ende der Coronamaßnahmen forciert. Das war richtig. Nichtsdestotrotz gilt es anzuerkennen – und das gilt gerade für Sie von der sogenannten AfD –, wie schwierig und unabsehbar die Lage war. Pandemien kannten wir nur aus Geschichtsbüchern. Wir wussten kaum etwas über dieses Virus, das zudem noch dauernd mutierte und seine Eigenschaften veränderte, nichts über Übertragungswege, nichts über Gefährlichkeit und Risikofaktoren, und sahen anderenorts Krankenhäuser überlaufen und Eishallen sich mit Leichen füllen. Will sagen: Im Rückblick ist immer alles viel einfacher.

    PLENARPROTOKOLL 20/182 · 2024-07-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  10. Als FDP-Fraktion waren wir stets konstruktiv kritisch, haben uns als Serviceopposition definiert, haben immer wieder Vorschläge gemacht, wie wir besser durch die Pandemie kommen, und haben natürlich auch immer wieder deutlich gemacht, dass wir einige Maßnahmen absurd und schädlich fanden. Rückblickend ist es ja auch kaum mehr vorstellbar, dass es Ausgangsbeschränkungen gab und unsere Kinder nicht in Schule oder Kita gehen durften. Natürlich haben unterschiedliche Fraktionen hier im Haus ein unterschiedliches Staatsverständnis. Als FDP-Fraktion ist uns Staatsgläubigkeit prinzipiell fremd. Wir wollen maximale individuelle Entfaltungsmöglichkeiten. Freiheit ist für uns das Lebenselixier der Gesellschaft.

    PLENARPROTOKOLL 20/182 · 2024-07-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  11. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Fake News kreieren, Verschwörungstheorien verbreiten, Menschen verunsichern, das Land destabilisieren: AfD pur. Dafür sind wir als FDP-Fraktion nicht zu haben. Anders als Sie von der sogenannten Alternative für Deutschland haben andere Fraktionen in diesem Hause während der Pandemie Verantwortung übernommen. Der richtige Umgang mit der Pandemie ist abgewogen worden. Die Köpfe haben geraucht, und viele – da bin ich mir sicher – haben schlecht geschlafen. Ich auch, und zwar weil wir nach der besten Lösung für das Land gesucht haben – nicht nach dem nächsten billigen Videoschnipsel, sondern nach der besten Lösung.

    PLENARPROTOKOLL 20/182 · 2024-07-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  12. Nach der Streichung von § 219a Strafgesetzbuch ist das heutige Gesetzesvorhaben ein weiterer Baustein, um ungewollt Schwangeren ungehinderten Zugang zu Informationen und ärztlicher Versorgung zu gewähren. Deshalb bitte ich das Haus um Zustimmung. Vielen Dank. Nächste Rednerin ist Susanne Hierl für die CDU/CSU-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/182 · 2024-07-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  13. Im Gegenteil: Hier halte ich es mit der Voltaire zugeschriebenen Aussage: Ich hasse, was du sagst, aber ich würde mein Leben dafür geben, dass du es sagen darfst. Das Grundrecht der Meinungsfreiheit ist für unsere freiheitliche Demokratie konstituierend. Es gibt richtigerweise kein Recht, nicht mit anderen Meinungen konfrontiert zu werden, und seien sie noch so falsch oder abstoßend. Und doch sind dann rote Linien überschritten, wenn militante Personen versuchen, Schwangeren ihre Meinung aufzudrängen, aufzuzwingen, aufzunötigen. Erlauben Sie eine Zwischenfrage aus der CDU/CSU-Fraktion? Nein, vielen Dank. Deshalb bin ich froh, dass es uns als Gesetzgeber heute gelingen wird, solchen Gehsteigbelästigungen wirksam entgegenzutreten, sodass für jedermann künftig ganz klar ist, dass solches Verhalten schlicht nicht tolerabel ist.

    PLENARPROTOKOLL 20/182 · 2024-07-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  14. Deshalb ist auch der Gang in eine Beratungsstelle, um eine Schwangerschaftskonfliktberatung in Anspruch zu nehmen, sicher nicht leicht und der Weg in eine Abtreibungspraxis oder -klinik noch weniger. Unsere Aufgabe als Staat und als Gesellschaft muss es sein, Frauen, Partnern und Familien in solchen schweren Situationen zur Seite zu stehen. Dazu gehört auch, sicherzustellen, dass sie Beratungseinrichtungen, Praxen und Kliniken aufsuchen können, ohne von übergriffigen sogenannten Lebensschützern bedrängt zu werden, ohne Spießrutenlauf, ohne aggressive Ansprache und ohne Drohgebärden – nicht, weil ich der Auffassung bin, dass diese Personen oder Gruppierungen ihre Meinung nicht frei äußern dürfen sollten.

    PLENARPROTOKOLL 20/182 · 2024-07-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  15. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Aus eigener Erfahrung weiß ich, wie sehr einen ein positiver Schwangerschaftstest auf eine Gefühlsachterbahn schickt: Wird es dem Kind gutgehen? Schaffe ich das? Wird es das Kind gut haben? Manchmal – das habe ich im näheren Umfeld miterlebt – kommen weitere Fragen hinzu: Will ich überhaupt ein Kind? Ist es der richtige Zeitpunkt? Habe ich Unterstützung? Kann ich den Bedürfnissen des Kindes finanziell gerecht werden? Und manchmal überlegen dann Frauen oder Paare, die Schwangerschaft nicht fortsetzen zu wollen, oder sie sind bereits fest entschlossen. Leicht macht sich eine solche Entscheidung – das ist meine feste Überzeugung – niemand.

    PLENARPROTOKOLL 20/182 · 2024-07-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  16. Und wann ist denn ein Täter dem Opfer körperlich überlegen? Jeder Mann stets jeder Frau? Wenn Sie das meinen, dann schreiben Sie das ins Gesetz, dann sind Sie aber nicht mehr so weit von dem entfernt, was manche auf der ganz linken Seite des politischen Spektrums fordern. Kurzum: Opferschutz und Schutz vor häuslicher Gewalt: unbedingt, aber bitte wirksam und durchdacht. Vielen Dank. Guten Tag, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Wort hat die Kollegin Andrea Lindholz für die CDU/CSU-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/181 · 2024-07-04 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  17. In meinem Heimatbundesland NRW haben wir, werte Kolleginnen und Kollegen von der Union, in der letzten Wahlperiode ja das Polizeigesetz gemeinsam entsprechend so novelliert, dass die Nutzung von Fußfesseln auch bei Stalking möglich ist. Sie regieren doch in der Mehrzahl der Bundesländer. Also: Nicht immer auf den Bund zeigen, sondern selbst tätig werden. Aber nicht nur kriminologisch, auch genuin gesetzgebungstechnisch ist Ihr Vorschlag nicht zu Ende gedacht. Sie wollen das Mordmerkmal „unter Ausnutzung der körperlichen Überlegenheit“ schaffen. War bisher also unter anderem bereits die heimtückische Tötung etwa mittels Gift als Mord zu qualifizieren, soll es jetzt auch die Tötung durch Gewalt bei körperlicher Überlegenheit sein. Provokant gefragt: Welcher Raum bleibt dann denn noch für den Tatbestand Totschlag?

    PLENARPROTOKOLL 20/181 · 2024-07-04 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  18. Wir brauchen ein flächendeckendes, niedrigschwelliges Unterstützungsangebot, ein passgenaues Hilfesystem, sichere Zufluchtsorte. – Kommt jetzt, Herr Krings. – Und auch die Überwachung von Tätern mit elektronischen Fußfesseln kann, so weit stimme ich Ihnen zu, ein sinnvoller Baustein sein. Aber der präventive Schutz der Bürger vor Gewalt zählt zu den Kernaufgaben des Staates. Die Erfüllung dieser wichtigen Aufgabe sollte nicht weiter in den Bereich des Zivilrechts gerückt werden. Selbst im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes kann die Entscheidung eines Gerichts nicht ohne Zeitverzug getroffen werden. Es braucht aber dann doch Sofortschutz; das kann die Polizei am besten leisten. Deshalb sind richtiger Regelungsort auch die Polizeigesetze der Länder.

    PLENARPROTOKOLL 20/181 · 2024-07-04 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  19. Die Rechtspolitik ist – und das sage ich als Rechtspolitikerin eigentlich gar nicht so gerne – nicht die Lösung aller Probleme. Mit den Basteleien, die Sie an diversen Straftatbeständen vornehmen wollen, helfen Sie keinem Opfer. Was Sie hier vorlegen, ist wieder einmal reine Augenwischerei, reine Symbolpolitik. Wirksam gegen häusliche Gewalt ist vor allem Prävention, damit Opfer gar nicht erst zu Opfern werden oder damit Gewaltspiralen zumindest so früh wie möglich durchbrochen werden. Deshalb ist es richtig, wenn an Standorten der Bundespolizei 24/7-Schalter für von Gewalt betroffene Frauen eingerichtet werden und speziell geschulte Beamtinnen dort Anzeigen aufnehmen und helfen können. Antigewalttrainings für die Täter sind sinnvolle Mittel, und auch Kontaktverbote nach dem Gewaltschutzgesetz ein wirksames Instrument.

    PLENARPROTOKOLL 20/181 · 2024-07-04 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  20. Was ich Ihnen aber schon ankreide, werte Kolleginnen und Kollegen von der Union, ist, dass Sie sich mit den Grundzügen der Kriminologie offenbar zuletzt in Ihrer eigenen Studienzeit befasst haben. Oder aber es genügt Ihnen, Politik nach Gefühl und Schlagzeilenpotenzial statt nach wissenschaftlicher Evidenz auszurichten. Taten im Beziehungs- und Näheverhältnis lassen sich so gut wie nicht durch Strafandrohung verhindern. Repression ist wichtig, ja. Sie verhindert in diesem Kontext aber leider kaum Taten, egal wie hoch das Strafmaß ist. Ich lehne mich aus dem Fenster: Kein Täter häuslicher Gewalt schaut vorher im Strafgesetzbuch nach dem Strafrahmen und ließe sich von einer kleinen Verschiebung eines Strafrahmens oder Umgestaltung eines Straftatbestandes abhalten. Allein die Vorstellung ist doch absurd.

    PLENARPROTOKOLL 20/181 · 2024-07-04 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  21. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Union möchte rechtzeitig vor Beginn der sitzungsfreien Zeit im Sommer noch einmal versuchen, ihr konservatives Profil zu schärfen. Das kann ich Ihnen, werte Kolleginnen und Kollegen von der Union, natürlich nicht verdenken. Es stimmt ja auch: Das Bundeslagebild Häusliche Gewalt 2023 gibt Anlass zu großer Sorge. Und im Dunkelfeld dürften es leider noch viel mehr Fälle sein. Zu oft dringt von der Not in den eigenen vier Wänden nichts nach außen. Deshalb ist es richtig, dass die Bundesregierung eine Studie mit einer umfassenden Opferbefragung für die Bereiche Partnerschaftsgewalt, sexualisierte Gewalt, Stalking und digitale Gewalt gestartet hat, um das Gesamtbild und die Hintergründe besser zu erfassen. Gut also, dass wir uns heute hier dem Thema „häusliche Gewalt“ widmen.

    PLENARPROTOKOLL 20/181 · 2024-07-04 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  22. Und wir wollen spitze werden. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen später ein schönes Wochenende. Vielen Dank. – Jetzt erhält das Wort Ansgar Heveling für die CDU/CSU-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/176 · 2024-06-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  23. Dies ermöglicht flexiblere Terminierungen und somit einen zügigeren Abschluss der Revisionshauptverhandlung. Und inhaftierten Angeklagten, bei denen das Gericht sonst von einer Vorführung absehen würde, wird die Teilnahme überhaupt erst ermöglicht. Auch das stärkt den Rechtsstaat. Aber auch nach diesem Gesetz ist nicht Schluss. Wir werden die Digitalisierung der Justiz weiter entschieden vorantreiben. Wer rastet, der rostet. Mit dem Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung zum Beispiel werden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen künftig in mehr Fällen als bislang rein elektronisch beantragt werden können. Und wir wollen kurzfristig die Möglichkeit zur Erprobung eines umfassenden zivilgerichtlichen Onlineverfahrens schaffen. Nach jahrelanger Durststrecke holen wir bei der Digitalisierung der Justiz endlich auf.

    PLENARPROTOKOLL 20/176 · 2024-06-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  24. Dabei wurde jedoch nicht bedacht, wie die etwa im Fall von sogenannten Schriftsatzkündigungen manchmal notwendigen Originalvollmachten überhaupt noch mitgeschickt werden können. Das Problem lösen wir. Zudem schaffen wir noch eine Formfiktion, um die Arbeitsabläufe zu vereinfachen. Bürger haben künftig die Möglichkeit, online oder per einfacher Mail einen Strafantrag zu stellen. Dadurch entfällt für sie regelmäßig der Weg zur Polizeidienststelle, zur Staatsanwaltschaft oder zum Amtsgericht. Zeit und Aufwand stellen somit keine Hindernisse mehr für die Strafverfolgung von Antragsdelikten dar. Das stärkt den Rechtsstaat. Angeklagte, ihre gesetzlichen Vertreter, Verteidiger sowie die Sitzungsvertretung der Staatsanwaltschaft können künftig auf ihren Antrag hin per Videoschalte an der Revisionshauptverhandlung teilnehmen.

    PLENARPROTOKOLL 20/176 · 2024-06-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  25. Zum Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit konnten wir am vergangenen Mittwoch eine Einigung im Vermittlungsausschuss erzielen, die heute hier schon auf der Tagesordnung stand. In Zukunft werden Videoverhandlungen zur Selbstverständlichkeit. Gerichte werden einer Partei künftig im Regelfall auf ihren Antrag hin gestatten, per Videokonferenz an einer Gerichtsverhandlung teilzunehmen. Aber wir setzen nicht nur gesetzgeberische Impulse, sondern fördern auch digitale Projekte wie die Entwicklung einer bundesweiten Justiz-Cloud. Auch hinter dem heute vorliegenden Gesetzentwurf verbirgt sich eine ganze Reihe wichtiger Schritte – Schritte, die die Praxis herbeisehnt. Seit Jahren kommunizieren Rechtsanwälte und Gerichte digital miteinander.

    PLENARPROTOKOLL 20/176 · 2024-06-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  26. Ist unser Minister heute ehrgeizig, ernsthaft, beharrlich, konsequent, eifrig und zupackend, war die Große Koalition damals inaktiv und träge. Es wundert daher nicht, dass eine Studie von Bucerius Law School, Boston Consulting Group und Legal Tech Verband der deutschen Justiz einen Digitalisierungsrückstand von 10 bis 15 Jahren im Vergleich zu Vorreiterstaaten attestiert hat. Damit das nicht so bleibt, haben wir uns als Koalition ambitionierte Projekte nicht nur vorgenommen, sondern viele davon auch schon umgesetzt. Bundesgesetze und Verordnungen werden beispielsweise ausschließlich online veröffentlicht, und Verfassungsbeschwerden können endlich auch digital eingereicht werden.

    PLENARPROTOKOLL 20/176 · 2024-06-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  27. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Schauen wir einmal auf die Privatwirtschaft! Dort ersparen digitale Meetings doch längst lange Wegstrecken. Auf die Idee, Dokumente auszudrucken und sie dann zu verschicken, kommt kaum einer mehr, wenn er nicht muss. Elektronische Kommunikation ist Alltag. Wir setzen alles daran, dass der Rechtsstaat hier nicht länger hinterherhinkt; denn ich bin überzeugt: Um weiterhin Akzeptanz zu finden, muss der Rechtsstaat transparenter und bürgerfreundlicher werden. Verfahren müssen beschleunigt werden, damit Bürger schnell zu Rechtsfrieden gelangen und Strafen der Tat möglichst auf dem Fuße folgen. Dies erfordert vor allen Dingen eine effiziente Digitalisierung der Arbeitsabläufe in der Justiz. Zu Zeiten der Vorgängerregierung ist hier kaum etwas passiert.

    PLENARPROTOKOLL 20/176 · 2024-06-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  28. Meine Damen und Herren, jedweder Verflechtung von monetären Interessen und Mandat muss Einhalt geboten werden, wenn das Vertrauen in die parlamentarische Demokratie und ihre Mandatsträger nicht unterlaufen werden soll. Es gibt keinen vernünftigen Grund, dem Gesetzentwurf heute nicht zuzustimmen. Lassen Sie uns die Strafbarkeitslücke schließen und damit auch das Vertrauen in unsere Demokratie stärken! Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Helling-Plahr. – Als nächstem Redner erteile ich dem Kollegen Ansgar Heveling, CDU/CSU-Fraktion, das Wort.

    PLENARPROTOKOLL 20/166 · 2024-04-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  29. In ihrer Entscheidung betonten sie ausdrücklich, dass es in der Verantwortung des Gesetzgebers liegt, mögliche Strafbarkeitslücken zu schließen. Meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir dieser Aufgabe nachkommen. Mit der Einführung des neuen § 108f StGB werden Handlungen, wie sie bei den Maskendeals vorkamen, künftig unter Strafe gestellt. Abgeordnete des Deutschen Bundestages, der Landesparlamente und des Europaparlaments, die künftig ihre Position und das ihnen entgegengebrachte Vertrauen ausnutzen und die sich obendrein mit hochpreisigen Deals auf Kosten unseres Landes und der Steuerzahler bereichern, haben mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe zu rechnen.

    PLENARPROTOKOLL 20/166 · 2024-04-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  30. Das Verhalten war demnach nicht nach den vorhandenen strafrechtlichen Vorschriften zu ahnden, weil der Tatbestand der Bestechlichkeit nur dann erfüllt ist, wenn Abgeordnete bei der Wahrnehmung ihres Mandats entgeltliche Drittinteressen vertreten. Demzufolge ist bisher lediglich entsprechendes Handeln im Rahmen der parlamentarischen Tätigkeiten, also vor allen Dingen im Plenum, wie etwa theoretisch das Sich-bezahlen-Lassen für ein Abstimmverhalten, strafbar. Aktivitäten außerhalb der parlamentarischen Arbeit, bei denen ein Mandatsträger gegen Provision seine durch das Mandat erworbenen Kontakte und Beziehungen nutzt, sind nicht erfasst. Dass die Beschuldigten straffrei davonkamen, dürfte auch bei den Richtern des Bundesgerichtshofs Zähneknirschen ausgelöst haben.

    PLENARPROTOKOLL 20/166 · 2024-04-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  31. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Verhalten weniger Abgeordneter war nicht nur höchst unmoralisch, sondern es untergrub zudem die Integrität unserer demokratischen Institutionen. Zeitungen titelten „Schnelles Geld mit der Maskennot“, „Maskenaffäre ist beispielhaft für das Politik-Verständnis von CDU und CSU“ oder „‚Maskenaffäreʼ … beschädigt ohnehin geringes Vertrauen in Parteien und Politik“ – Schlagzeilen, die dem Ansehen unserer Parlamente schaden. In einer Zeit, in der Millionen Bürger um ihre wirtschaftliche Zukunft bangten, erhielten allein ein CSU-Bundestagsabgeordneter und ein CSU-Landtagsabgeordneter rund 10 Millionen Euro für die Vermittlung von Maskengeschäften, ohne zur Rechenschaft gezogen werden zu können. Im Sommer 2022 fällte der Bundesgerichtshof eine Entscheidung, die das Kapitel rechtlich abschloss.

    PLENARPROTOKOLL 20/166 · 2024-04-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  32. Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Während der Coronazeit war es gemeinsames Ziel der demokratischen Fraktionen hier im Haus, unser Land bestmöglich durch die Pandemie zu navigieren, eine Aufgabe, der sich jedes Mitglied dieses Hauses und der Landesparlamente hätte annehmen sollen. Einige Mandatsträger ließen sich in dieser Zeit allerdings von anderen Motiven leiten. Statt sich für das Wohlergehen unseres Landes einzusetzen, verfolgten sie Eigeninteressen und missbrauchten ihre Einflussmöglichkeiten, um sich mit der Vermittlung von Geschäften, dem Verkauf von Schutzmasken an staatliche Stellen die Taschen zu füllen. Zu ihnen zählte auch ein Mitglied dieses Hauses.

    PLENARPROTOKOLL 20/166 · 2024-04-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  33. Zur Gendiagnostik gibt es viel zu diskutieren. Die Frage nach der Kassenzulassung für Bluttests auf Trisomien 13, 18, 21 bei Schwangeren ist beantwortet. Ihren Antrag braucht es daher meines Erachtens nicht. Vielen Dank. Das Wort hat die Kollegin Kathrin Vogler.

    PLENARPROTOKOLL 20/165 · 2024-04-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  34. Ich halte das Prinzip der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, das Sie mit Ihrem Antrag unterlaufen wollen, für elementar. Über Leistungsansprüche der gesetzlich Versicherten muss weiter auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse entschieden werden. Wir dürfen die Frage der Kassenzulassung medizinischer Methoden nicht zum Spielball politischer Interessen machen. Vor allen Dingen glaube ich, dass es völlig falsch ist, Schwangere, die nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen, vor die Wahl zu stellen, risikobehaftete Untersuchungsmethoden zu nutzen oder auf die Untersuchung zu verzichten. Das kann ich ethisch nicht vertreten. Eltern Wissen zu verwehren, drückt im Übrigen auch keine Wertschätzung gegenüber Menschen mit Behinderungen, die zweifelsohne in die Mitte unserer Gesellschaft gehören, aus.

    PLENARPROTOKOLL 20/165 · 2024-04-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  35. Unter ihnen waren viele, die sich einen Bluttest nicht so einfach leisten konnten und die gehadert haben, ob sie trotz des erhöhten Fehlgeburtsrisikos alternativ eine kassenfinanzierte Fruchtwasseruntersuchung oder Plazentabiopsie machen lassen sollen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Ihr Antrag arbeitet mit den unbelegten Befürchtungen, dass Schwangere solche Tests unüberlegt in Anspruch nehmen könnten oder Ärzte pauschal und unabhängig von der Sinnhaftigkeit im konkreten Einzelfall zur Durchführung von Pränataltests raten könnten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube an mündige Schwangere, die sehr gut selbst darüber entscheiden können, ob sie einen Bluttest in Anspruch nehmen möchten. Ich glaube an Ärzte, die verantwortlich beraten und untersuchen.

    PLENARPROTOKOLL 20/165 · 2024-04-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  36. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! 2019, 38 Tage vor Geburt meines zweiten Sohnes, haben wir hier schon einmal über das Thema „vorgeburtliche Bluttests auf Trisomien 13, 18, 21 als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen“ gesprochen. Damals habe ich geschildert, warum mein Mann und ich uns dafür entschieden haben, einen solchen Test als Selbstzahler zu machen. Ich habe erläutert, dass ich in meinen Schwangerschaften immer wieder große Ängste hatte, mir viele Sorgen um meine Kinder gemacht habe, weil es medizinische Anhaltspunkte dafür gab, dass etwas nicht stimmt. Und ich habe deutlich gemacht, dass der Test mir etwas Sicherheit geben konnte. Heute möchte ich nun die Gelegenheit nutzen, all den Frauen und Paaren zu danken, die mir in der Folge ihre Dilemmata, ihre Sorgen geschildert haben.

    PLENARPROTOKOLL 20/165 · 2024-04-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  37. Frau Präsidentin! Herr Minister, da offenbar hier ja Skepsis gegenüber dem Instrument „Quick Freeze“ herrscht, würde ich Sie sehr herzlich bitten, uns doch mal auszuführen, ob das aus Ihrer Sicht ein wirksames Instrument ist.

    PLENARPROTOKOLL 20/165 · 2024-04-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  38. Und auch bei Jugendlichen werden die Eltern einbezogen, müssen zustimmen, gibt es einen Dissens, sogar das Familiengericht. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, in diesem Gesetz ist kein Detail, keine Eventualität unbedacht und jede Sorge ernst genommen. Für mich und für Sie ändert sich durch dieses Gesetz überhaupt nichts, wenn Sie das nicht wollen. Einigen Menschen können wir helfen. Lassen Sie uns das tun. Vielen Dank. Das Wort hat der Beauftragte der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt, Sven Lehmann.

    PLENARPROTOKOLL 20/164 · 2024-04-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  39. Das SBGG ändert daran nichts und stellt die Ausgestaltung von Schutzräumen nicht in Frage.“ Durch das SBGG werden Damentoiletten, Umkleiden und Duschen nicht weniger sicher als bisher. Es gab die Sorge um unfaire Wettbewerbe im Sport. Deshalb haben wir ins Gesetz geschrieben: „Die Bewertung sportlicher Leistungen kann unabhängig von dem aktuellen Geschlechtseintrag geregelt werden.“ Und viele hatten Sorge um Kinder und Jugendliche, deren Schutz gerade auch meiner Fraktion besonders am Herzen liegt. Wir haben deshalb im parlamentarischen Verfahren noch ein besonderes Sicherheitsnetz für sie eingezogen und geregelt, dass sie bzw. ihre Eltern auch beraten worden sein müssen, zum Beispiel durch Psychologen. Bei Kindern können nur die Eltern eine Erklärung mit Einverständnis der Kinder abgeben.

    PLENARPROTOKOLL 20/164 · 2024-04-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  40. Wir haben die Sorgen, die uns in der Debatte um das Gesetz begegnet sind, ernst genommen. Viele hatten Angst um Frauenhäuser und Frauenschutzräume, um Frauentoiletten und Fitnessstudios. Wir sind dem nachgegangen und haben im Gesetz wörtlich formuliert: „Betreffend den Zugang zu Einrichtungen und Räumen sowie die Teilnahme an Veranstaltungen bleiben die Vertragsfreiheit und das Hausrecht des jeweiligen Eigentümers oder Besitzers sowie das Recht juristischer Personen, ihre Angelegenheiten durch Satzung zu regeln, unberührt.“ Dementsprechend erläuterte uns unter anderem auch der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe in Deutschland – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –: „Die Fachberatungsstellen … entwickeln in ihrer Praxis Modelle und Lösungen, die den unterschiedlichen Nutzer*innen und deren Bedürfnissen versuchen gerecht zu werden.

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  41. Aber gute Politik für Minderheiten zu machen, hindert uns nicht daran, auch gute Politik für die Mehrheitsgesellschaft zu machen – zumal das Bundesverfassungsgericht das geltende Transsexuellengesetz immer wieder und in wesentlichen Passagen für verfassungswidrig erklärt hat, weil es zu übergriffig war. Da gilt es als Gesetzgeber doch zu reagieren. Natürlich darf man mit einem solchen Gesetz nicht das Kind mit dem Bade ausschütten. Wenigen zu helfen, darf niemandem schaden. Um es mit Immanuel Kant zu formulieren: Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des anderen beginnt. – Man muss also verantwortungsvoll agieren und darf kein Detail unbedacht lassen. Weil das gelungen ist, bin ich der Überzeugung, dass das heute vorliegende Gesetz ein gutes Gesetz ist.

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  42. Dass es Menschen gibt, die eine andere Geschlechtsidentität empfinden als im Personenstandsregister eingetragen, respektiere ich, auch wenn ich es überhaupt nicht nachfühlen kann. Wer bin ich, dass ich dem Lebensglück dieser Menschen entgegenstehe? Warum diese Menschen gängeln, wenn man ihnen auch helfen kann? Geben wir ihnen die Möglichkeit, über ihren Geschlechtseintrag zu bestimmen, ohne sich entwürdigenden Fragen nach bevorzugter Unterwäsche oder Sex und Selbstbefriedigungsverhalten stellen zu müssen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, natürlich gibt es Gesetzesvorhaben, die am Ende mehr Menschen betreffen, und es geht tatsächlich ja auch um nicht mehr als um Einträge in Register.

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  43. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe noch nie daran gezweifelt, eine Frau zu sein, und es fällt mir schwer, nachzuvollziehen, wie es in Menschen aussieht, die sich einem anderen Geschlecht zugehörig fühlen. Ich würde nie auf die Idee kommen, mein Pronomen auf meinem X-Profil zu verewigen, und mit Woke-Kultur kann ich überhaupt nichts anfangen. Wenn ich gendern müsste, fiele mir die Zunge ab. Und dennoch finde ich das Gesetz, das wir heute beschließen wollen, richtig – weil Menschen unterschiedlich sind, weil es Menschen gibt, die ganz offenbar anders empfinden als ich, Menschen, die sich in dem Geschlecht, in das sie geboren sind, falsch fühlen, die leiden und zuweilen sogar Suizide begehen.

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  44. Vielen Dank, Frau Kollegin Helling-Plahr. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Susanne Hierl, CDU/CSU-Fraktion.

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  45. Auch hier möchte ich Ihnen eine Zuschrift nicht vorenthalten. Herr H. stellte erfolglos einen Namensänderungsantrag und schrieb mir: „Mit diesem Nachnamen kann ich nicht mehr weiterleben. Ich habe absolut keinen Bezug zu diesem Namen. Ich leide sehr unter ihm. Hinzu kommt, dass ich auch keinen Kontakt zu meinem Stiefvater sowie zu anderen Familienangehörigen von ihm habe. Ich hatte sehr viele Probleme mit meinem Stiefvater. Ich war unter anderem auch ein Scheidungsgrund dieser Ehe. Bitte helfen Sie mir. Ich kann mit diesem Nachnamen wirklich nicht weiterleben.“ Herr H., auch Ihnen hilft die heutige Reform. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte abschließend darum: Stimmen Sie dem Gesetzentwurf zu! Wir machen unser Namensrecht nicht nur liberaler, flexibler und freier, sondern auch sehr viele Menschen glücklich. Vielen Dank.

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  46. Die Möglichkeit, dass beide Partner einen Doppelnamen führen oder Kinder einen Doppelnamen bekommen können, kommt, natürlich neben den bestehenden Möglichkeiten, jeder wie er mag, auch rückwirkend. Denn bei allen berechtigten und wichtigen Identifikationen und Zuordnungsfunktionen, die ein Name in einer Gesellschaft und einem Staat hat, ist er doch vor allen Dingen auch eines: Teil unserer eigenen Identität. Diesem Gedanken folgend liberalisieren wir das Namensrecht mit der vorliegenden Reform deshalb auch weiter. Wir haben an die nationalen Minderheiten gedacht. Und wir ermöglichen, flexibler auf sich ändernde Lebenssituationen zu reagieren. Das betrifft zum Beispiel Kinder, die den Namen eines späteren Ehepartners eines Elternteils erhalten haben und diesen weitertragen müssen, obschon auch diese Ehe längst geschieden ist.

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  47. Dazu soll auch diese Verbindung in der Führung eines gleichberechtigten Familiennamens deutlich werden.“ Er fragte mich, wann nun mit einer Reform zu rechnen sei: „Wie lange sollen wir noch warten mit der Hochzeit?“ – In dem Brief des Paares heißt es: „Der Wunsch, dass die zukünftigen Kinder beide Namen als Doppelnamen bekommen, bindet uns bei der Familienplanung leider ein Stück weit an die Umsetzungsgeschwindigkeit der geplanten Reform.“ Meine Damen und Herren, deshalb bin ich heute nicht nur stolz, dass wir die Reform auf den Weg gebracht haben, sondern ich freue mich auch sehr mit diesen Bürgerinnen und Bürgern. An all diejenigen, die diese Reform herbeigesehnt haben: Heiraten Sie, bekommen Sie Kinder, und machen Sie Geschenke!

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  48. beschrieb seine Situation wie folgt: „Nachdem meine Partnerin und ich uns vor mehr als zwei Jahren entschlossen, zu heiraten, mussten wir feststellen, dass unser Wunsch nach einem gemeinsamen Familiennamen für uns und unsere zukünftigen Kinder, so wie wir ihn uns vorstellten, also der unser beider Geburtsnachnamen gleichberechtigt vereinen sollte, nicht zu erfüllen war. Die bestehenden Lösungen halten wir für unangemessen und unzeitgemäß. Schließlich möchten wir gemeinsam gleichberechtigt unser Leben teilen.

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  49. Damit wollen wir uns die Möglichkeit erhalten, nach einer erfolgreichen Reform einen gemeinsamen Doppelnamen anzunehmen. Das ist unser großer Wunsch, da andernfalls der jeweilige Familienname aussterben wird. Ein weiterer noch größerer Wunsch ist, dass unsere zukünftigen Kinder beide Namen als Doppelnamen bekommen.“ Herr M. schreibt: „Einen gemeinsamen Doppelnamen führen zu können, war mein und unser gemeinsamer großer Wunsch seinerzeit 2013 bei der Eheschließung mit meiner wunderbaren Frau, wurde aber durch die bisher gültige Regelung unmöglich gemacht. Ich würde meiner Frau gerne ein Weihnachtsgeschenk machen, dergestalt, dass ich sie mit einer nachträglichen Änderung auf einen gemeinsamen Doppelnamen überraschen kann.“ Herr R.

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  50. Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir reformieren das Namensrecht. Für viele ändert sich dadurch nichts. Für viele andere wird es ein Grund zu großer Freude sein. Ich habe 2020 schon einmal hier für die FDP-Fraktion einen Gesetzentwurf zur Reform des Namensrechts eingebracht. Und seither haben mich unfassbar viele Zuschriften von Bürgerinnen und Bürgern erreicht, die eine solche Reform herbeisehnen; mit Erlaubnis des Präsidenten möchte ich aus einigen zitieren. So schrieb mir ein Ehepaar: „Mit großem Interesse verfolgen meine Ehefrau und ich jede Meldung auf dem Weg zu einer Liberalisierung des Namensrechts. Als junges Ehepaar, das erst im vergangenen Jahr geheiratet hat, haben wir uns vorerst bewusst gegen einen gemeinsamen Ehenamen entschieden.

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