Katrin Helling-Plahr
FDP · Germany
“Ich würde gerne den Bundesminister der Justiz, Herrn Dr. Marco Buschmann, zu den Inhalten der familienrechtlichen Vorhaben befragen. Mir und meiner Fraktion ist es sehr wichtig, dass partnerschaftlichere Betreuungsformen auch nach Trennung und Scheidung verstärkt in den Fokus unseres Familienrechts gerückt werden.”
“Gut, dass sich eine breite demokratische Allianz gefunden hat, die dem Bundesverfassungsgericht mit den heute vorliegenden Gesetzentwürfen zu der Stellung verhelfen wird, die ihm gebührt!”
“Ich kenne nicht nur keinen Staat ohne Grundgesetz, sondern auch keinen ohne starkes Bundesverfassungsgericht – ein echtes Bürgergericht, das nicht nur Streitigkeiten zwischen Staatsorganen klärt, sondern an das sich jede und jeder mit einer Verfassungsbeschwerde wenden kann.”
“Man denke an das Lüth-Urteil, mit dem es eine Lanze für die Meinungsfreiheit brach, an das Volkszählungsurteil, das das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung benannte, den Brokdorf-Beschluss zur Versammlungsfreiheit, die Kruzifix-Entscheidung oder an das Urteil zur Sterbehilfe vor wenigen Jahren; ich durfte der Urteilsverkündung…”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Anlässlich des 75. Jubiläums unseres Grundgesetzes finden viele Veranstaltungen im ganzen Land statt. Wir als Abgeordnete sitzen auf Podien, diskutieren darüber, wie up to date und wie wehrhaft unser Grundgesetz ist, und schauen auf die nächsten 75 Jahre.”
“Auch kommende Generationen, unsere Kinder sollen sicher sein können, dass das Bundesverfassungsgericht Demokraten, die Fehler machen, ebenso Grenzen setzt, wie es Verfassungsfeinde in die Schranken weist. In diesem Sinne freue ich mich auf konstruktive Beratungen. Vielen Dank.”
The complete record
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“Zugleich vergessen wir aber natürlich nicht, dass das vordringliche Ziel sein muss, die Entstehung von Triage-Situationen zu vermeiden. Wenn es aber doch dazu kommt, dann ist es richtig, dass anhand der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit entschieden wird. Dieses Kriterium hat auch das Bundesverfassungsgericht als grundgesetzkonformes Kriterium genannt. Konkret und auf eine Pandemie bezogen: Welcher Patient wird die akute Infektion mit höherer Wahrscheinlichkeit überleben? Losentscheidungen, wie zum Teil ja auch gefordert wurde, hielte ich für abwegig. Die aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit der Patienten entscheiden zu lassen, ist wesentlich gerechter, als Leben gegen Leben auszuwürfeln.”
“In solchen Situationen ist es nicht immer ausgeschlossen, dass gerade Menschen mit einer Behinderung bei der Zuteilung intensivmedizinischer Ressourcen benachteiligt werden – nicht weil Ärztinnen und Ärzte diskriminieren wollen, sondern weil es sein könnte, dass sie die Überlebenswahrscheinlichkeit nicht richtig einschätzen. Das Bundesverfassungsgericht hat das „unbewusste Stereotypisierung“ genannt. Deshalb ist es an uns als Gesetzgeber, Vorkehrungen zu treffen, damit niemand wegen einer Behinderung oder Vorerkrankung bei der Zuteilung überlebenswichtiger, nicht für alle zur Verfügung stehender intensivmedizinischer Ressourcen benachteiligt wird. Dieser Verantwortung kommen wir mit diesem Gesetzentwurf nach.”
“Sie haben gelobt – wenn ich aus der Deklaration von Genf zitieren darf –: „Die Gesundheit und das Wohlergehen meiner Patientin oder meines Patienten werden mein oberstes Anliegen sein.“ Kein Arzt trifft eine Zuteilungsentscheidung leichtfertig. Aber es gibt Situationen, da muss er sie treffen, gegebenenfalls auch einmal in einer Pandemiesituation, in der ein Krankenhaus an der absoluten Überlastungsgrenze steht und auch er an der körperlichen Belastungsgrenze arbeitet. In solchen Ausnahmesituationen ist es dann – so hat es das Bundesverfassungsgericht festgestellt – nicht immer gewährleistet, dass absolut diskriminierungsfrei entschieden wird.”
“Was auf dem Schlachtfeld seinen Ursprung nahm, wurde später auch in zivilen Katastrophenfällen angewandt und hat inzwischen auch in der medizinischen Versorgung in Friedenszeiten eine lange Geschichte: bei der Zuteilung des in den 40er-Jahren neuen und knappen Penizillins, im Rahmen der Polioepidemien in den 50er-Jahren, als nicht ausreichend Eiserne Lungen zur Verfügung standen, und in den 60ern, als man mit Dialysebehandlungen begann und nicht ausreichend Plätze für alle Betroffenen hatte. Meine Damen und Herren, die Entscheidung über die Zuteilung knapper medizinischer Ressourcen ist oft nicht weniger als die Entscheidung über die Frage von Leben und Tod. Ärzte haben sich der Rettung menschlichen Lebens verschrieben.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister! Vor gut 200 Jahren war es der Armeechirurg Dominique-Jean Larrey, der Vater der Notärzte, der während Napoleon Bonapartes Feldzügen auf Pferdewagen fliegende Lazarette einrichtete. Er begann damit, die Verwundeten nach Schwere der Verletzung zu sortieren, um möglichst viele Patienten behandeln zu können.”
“Helfen wir Menschen im Leben, akzeptieren wir selbstbestimmte, frei verantwortliche Entscheidungen. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Helling-Plahr. – Als nächster Redner hat das Wort der Kollege Lukas Benner, Gruppe „Künast“.”
“Sie machen die Ausübung eines grundgesetzlich verbürgten Rechts zum Kasus eines Straftatbestandes. Sogar Angehörige machen sich bei Ihnen, jedenfalls wenn sie mehrere ihnen nahestehende Menschen – zum Beispiel Vater und Mutter – haben, denen sie sich vorstellen können zu helfen, wieder strafbar. Wie beim vormaligen § 217, dessen Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, wird sich kaum jemand mehr trauen, zu helfen – alter Wein in neuen Schläuchen. Die Ausnahmen, die Sie nominell vorsehen, sind so eng, dass Betroffene doch wieder, wenn sie es sich leisten können, ins Ausland gehen oder sich auf Brutalsuizide verwiesen sehen. Das dürfen wir den Menschen nicht antun. Mein Appell: Fallen wir nicht in die Zeit des § 217 Strafgesetzbuch zurück! Sprechen wir mehr miteinander, auch über das Lebensende.”
“Unser höchster Respekt sollte deshalb auch Menschen gelten, die bereit sind, Sterbewillige auf ihrem letzten Weg zu begleiten und ihnen sogar behilflich zu sein. Das ist nicht leicht, das kann nicht jeder. Vielfach sind es Angehörige, die ihre eigenen Gefühle, ihren unbedingten Wunsch, den geliebten Menschen so lange wie möglich bei sich zu behalten, zurückstellen, weil sie dem Betroffenen sein selbstbestimmtes Ende ermöglichen wollen. Ich will ehrlich sein: Mir läuft es bei dem Gedanken, dass wir diese Menschen, wenn die Gruppe „Castellucci et al.“ eine Mehrheit fände, wieder mit einem neuen Straftatbestand bedrohen könnten, eiskalt den Rücken herunter. Denn, verehrte Unterstützer des entsprechenden Gesetzentwurfs, Sie stellen die Leistung von Suizidhilfe ganz grundsätzlich wieder unter Strafe.”
“Wir müssen selbstbestimmt handelnden Erwachsenen die Möglichkeit geben, nach einer entsprechenden umfassenden Beratung in einer Beratungsstelle über Handlungsalternativen ein tödliches Medikament verschrieben zu bekommen. Weil einige immer wieder versuchen, uns da bewusst falsch zu verstehen: Ich möchte, dass wir Betroffenen in den Beratungsstellen jede helfende Hand reichen, ihnen die Möglichkeit geben, nach jedem Strohhalm zu greifen. Beratung ist die beste Prävention. Wenn sie sich aber dafür entscheiden, gehen zu wollen, dürfen wir sie auch dann nicht alleine lassen – ohne erhobenen Zeigefinger und ohne ihnen das Gefühl zu vermitteln, sie tun etwas Unrechtes. Das haben Menschen in solchen Situationen nicht verdient. Sie haben gesellschaftliche Geborgenheit verdient.”
“Meine Damen und Herren, ich bin unfassbar dankbar, dass wir in einem Land leben, in dem von Verfassung wegen jedem diese Möglichkeit gegeben ist, in dem es ein grundgesetzlich verbürgtes Recht auf selbstbestimmtes Sterben gibt, das es jedem ermöglicht, gerade diesen besonderen letzten Lebensmoment, soweit es die körperlichen Umstände erlauben, so wie er es individuell als würdevoll empfindet, zu gestalten. Ich finde, wir müssen dieses Recht auf selbstbestimmtes Sterben auch ernst nehmen. Wenn wir das tun, dann ist es doch geradezu widersinnig und unmenschlich, dass wir Menschen in unserem Land, die ihr Leben selbstbestimmt beenden möchten, keinen Zugang zu den geeignetsten Medikamenten zur Selbsttötung ermöglichen. Das müssen wir ändern.”
“Viele haben auch gar keine Angst vor dem Tod selbst, sondern vor den Umständen, unter denen er eintritt: vor Schmerzen, davor, an Geräten zu hängen, vor Kontrollverlust. Ich kann es auch ganz gut verstehen, dass man – vor allen Dingen, wenn man sowieso weiß, dass das Leben ein Ende nimmt, und für sich auch keine Lebensqualität mehr empfindet –, es dann auch selbst beenden möchte, dass man auch in einer solchen Situation selbstbestimmt sein möchte, vielleicht im Kreise seiner Angehörigen gehen will.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sterben – ehrlich gesagt, ein Thema, das mir Angst macht. Schon seit ich ein kleines Kind war, tut es das. Ich kann mir das irgendwie gar nicht vorstellen, nicht mehr da sein auf dieser Welt. Wo dann? Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht – vielleicht genauso, vielleicht ganz anders. Wir reden ja alle kaum darüber, meist nur mit nahen Angehörigen. Ich glaube, das sollten wir ändern. Ich habe aus den Gesprächen, die ich geführt habe, das Gefühl, dass sich die Emotionen beim Gedanken an den eigenen Tod mit dem Alter und mit Krankheit ändern. Meine Großmutter, zu der ich ein sehr enges Verhältnis hatte, vermittelte mir immer das Gefühl, dass es schon okay ist, wenn es so weit ist.”
“Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von Union und AfD, mit Verlaub: Wer behauptet, der Ampelkoalition ginge es hier um etwas anderes als um sachliche Information, der hat entweder den Gesetzentwurf nicht gelesen oder er verhält sich – vorsichtig formuliert – unredlich; denn Schutzlücken entstehen nicht. Zum Schluss: Danke an die Kolleginnen und Kollegen aus den Ampelfraktionen und besonders auch an Minister Buschmann für dieses Tempo! Gut, dass § 219a Strafgesetzbuch heute endlich fällt! Nächste Rednerin: für die CDU/CSU-Fraktion Susanne Hierl.”
“Aber Betroffene nicht alleine zu lassen, heißt eben auch, sie mit ihrem großen Informationsbedürfnis nicht alleine zu lassen, sondern vielmehr zu gewährleisten, dass sie bestmögliche und umfassende Informationen erhalten, und das auch unter ethischen Gesichtspunkten möglichst zügig. Es besteht also gleichsam ein Informationsgebot. Da erscheint es doch geradezu aus der Zeit gefallen, widersinnig, unerträglich, dass wir mit § 219a Strafgesetzbuch ein mit Strafe bedrohtes Informationsverbot haben, das zudem besonders Ärztinnen und Ärzte in die Zange nimmt, die ja wohl zweifelsohne besonders befähigt sind, über medizinische Sachverhalte zu informieren, und die zudem die Berufsgruppe sind, die gelobt hat, höchsten Respekt vor dem Leben zu haben.”
“Seit damals und seit ich selbst schwanger war – eine Situation, in der Frauen gleichsam darauf programmiert sind, eine enge Bindung zu dem in ihnen wachsenden Baby aufzubauen –, bin ich absolut überzeugt, dass sich keine Frau die Entscheidung für eine Abtreibung leicht macht. Unsere Aufgabe als Staat und als Gesellschaft muss es sein, Frauen, Partner und Familien in solchen schweren Situationen zu unterstützen, ihnen zur Seite zu stehen. Das bedeutet explizit – jetzt noch mal die Ohren spitzen, Kollegen von Union und AfD, bevor Sie weiter Tatsachen verdrehen – keine Abkehr vom Lebensschutzkonzept des Bundesverfassungsgerichts. Denn zu dessen normativer Einkleidung in den §§ 218 bis 219 Strafgesetzbuch stehen wir als Freie Demokraten.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich weiß nicht, wer von Ihnen sich selbst bereits näher mit der Frage der Abtreibung auseinandersetzen musste, und das geht mich auch nichts an. Mir ganz persönlich ist das erspart geblieben. Ich habe eine solche Notsituation in meinem näheren Umfeld jedoch vor einigen Jahren erlebt. Ich habe mit besprochen und abgewogen, Alternativen aufgezeigt, bedingungsloses Verständnis gehabt und schließlich die Hand gehalten. Viele Menschen in unserem Land wissen besser als ich, was es heißt, in eine Situation zu geraten, in der man sich die Frage stellt, ob es richtig ist, eine Schwangerschaft zu beenden.”
“Aber: Lassen wir vertraute Ärzte über Verschreibungen entscheiden, nicht anonyme Behörden! Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich war bei der Entscheidung zu § 217 Strafgesetzbuch in Karlsruhe. Das Urteil, das das Bundesverfassungsgericht vor inzwischen gut zwei Jahren gesprochen hat, war unmissverständlich und ist wegweisend. Ich möchte uns alle aufrufen, das Urteil und seine Erwägungen zu achten. Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben braucht ausreichend Raum. Es darf nicht noch einmal wegen zu hoher gesetzlicher Hürden faktisch leerlaufen. Das sind wir den Menschen in unserem Land schuldig. Vielen Dank. Das Wort hat der Abgeordnete Thomas Seitz aus der AfD-Fraktion.”
“– Stehen wir Menschen, die über einen Suizid nachdenken, zur Seite, indem wir flächendeckend und bundesweit niederschwellige Beratungsmöglichkeiten schaffen! Etablieren wir echte Anlaufstellen, und bieten wir dort auch konkrete Hilfe, zum Beispiel auf dem Weg ins Pflegeheim, an! Seien wir schließlich aber auch so ehrlich und eröffnen denjenigen, die sich entscheiden, gehen zu wollen, die Möglichkeit, nach Beratung und ärztlicher Verschreibung ein Medikament wie Natrium-Pentobarbital, das ja auch in der Schweiz Anwendung findet, zu erhalten. Denn: Ich finde, es gebietet die Menschlichkeit, Betroffene mit ihrem Recht auf selbstbestimmtes Sterben nicht mehr alleine zu lassen und sie nicht weiter auf risikoreichere Methoden oder gar auf Brutalsuizide zu verweisen.”
“Ich streite für eine liberale Sterbehilferegelung, weil ich den Menschen die Sicherheit geben möchte, dass sie ihr im Grundgesetz verankertes Recht auf selbstbestimmtes Sterben ausüben können, wenn sie es für geboten halten. Deshalb ist es für mich indiskutabel, eine neue Regelung der Sterbehilfe im Strafrecht überhaupt nur anzudenken. Ich finde, wir sollten denjenigen, die bereit sind, Menschen auf ihrem letzten Weg zu begleiten und ihnen zu helfen, mit Respekt begegnen, statt ihnen mit Strafen zu drohen. Schaffen wir für die Menschen stattdessen mit einem liberalen Sterbehilfegesetz Rechtsklarheit, ohne uns noch einmal moralisch über sie zu erheben! Das Bundesverfassungsgericht hat ganz klar gesagt: Einen gegen die Autonomie gerichteten Lebensschutz kann und darf es nicht geben.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Seit Jahren streite ich gemeinsam mit Dr. Petra Sitte, Helge Lindh, Dr. Till Steffen, Otto Fricke und vielen anderen für eine liberale Sterbehilferegelung für die Menschen in unserem Land. Seit Jahren erreichen mich tagtäglich Nachrichten von Menschen, die mir ihre Lebensumstände, ihre Schicksale schildern, die Schmerzen haben, die Angst haben. Ich kann es gut verstehen, wenn man selbst bestimmen möchte, wann und wie das eigene Leben endet. Und ich kann gut verstehen, dass man emotional die Sicherheit haben möchte, gehen zu dürfen, wenn es für einen selbst so weit ist. Den Menschen in ihren Bedürfnissen zur Seite zu stehen, ist meine Motivation.”
“Vielen Dank. – Herr Minister, Sie nehmen in Ihrem Ressort auch die Digitalisierung sehr ernst und sind da ehrgeizig vorangegangen. Mich würde besonders der Aspekt der Digitalisierung im Gesellschaftsrecht interessieren. Sie haben ja einen Gesetzentwurf zu virtuellen Hauptversammlungen vorgelegt. Welche Chancen sehen Sie in diesem Zusammenhang in der dauerhaften Einführung der Onlinehauptversammlung von Aktiengesellschaften?”
“Ganz herzlichen Dank für Ihre Ausführungen. Ich glaube, Sie haben sehr deutlich gemacht, wie groß der Bedarf in der Gesellschaft für ein solches Instrument ist und wie vielfältig die Konstellationen sind, denen wir damit helfen könnten. Ich würde mich freuen, wenn Sie noch Ausführungen zur näheren Ausgestaltung, wie Sie sich dieses Rechtsinstrument konkret vorstellen, machen könnten. – Vielen Dank.”
“Vielen Dank. – Herr Minister, ich glaube, es ist schon deutlich geworden, dass Sie eine sehr ehrgeizige Agenda vorgelegt haben, gerade auch auf dem Gebiet des Familienrechts. Da liegt wirklich vieles im Argen; die Vorgängerregierungen haben es völlig unterlassen, unser Familienrecht an unsere moderne Gesellschaft anzupassen. Wir haben uns als Koalition wirklich viel vorgenommen, um die Situation der Kinder in Trennungsfamilien, in Regenbogenfamilien zu verbessern. Ein Projekt, das Sie in diesem Zusammenhang schon angekündigt haben, ist die sogenannte Verantwortungsgemeinschaft. Mich würde interessieren, welchen Konstellationen Sie mit diesem Instrument konkret helfen wollen.”
“Minister Buschmann hat den Gesetzentwurf ja dankenswerterweise schon auf den Weg gebracht. Wir werden § 219a StGB streichen. Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion hat nun der Kollege Felix Döring das Wort.”
“Oder Sie könnten es jedenfalls wissen, falls Sie denn den Gesetzentwurf zur Streichung des § 219a gelesen hätten. Und darum geht es Ihnen ja auch gar nicht. Sie wollen hier nämlich lediglich eine Schaufensterdebatte führen, wollen Ihren Anhängern signalisieren: Seht her, wir schützen euch und eure Moralvorstellungen vor der bösen, bösen Ampelkoalition. Ich sage Ihnen ganz offen: Man kann die Streichung des § 219a StGB ablehnen. Aber so zu tun, als wären der Zugang zu Informationen und die Aufklärung über sexualmedizinische und reproduktive Versorgung eine Gefahr für das ungeborene Leben, ist entweder intellektuell unredlich oder es offenbart ein Menschenbild, das in diesem Land glücklicherweise nicht vorherrschend ist. Wir werden Ihren Antrag im Ausschuss beraten und ablehnen; und danach werden wir damit weitermachen, das Richtige zu tun.”
“Sachliche Informationen von Ärztinnen und Ärzten über einen Schwangerschaftsabbruch werden daher nicht länger strafbar sein. So ermöglichen wir ratsuchenden Frauen die bestmögliche Information auch außerhalb eines persönlichen Beratungsgesprächs und geben Rechtssicherheit. Klar ist auch: Anpreisende Werbung bleibt selbstverständlich verboten. Deshalb ändert die Ampelkoalition auch das Heilmittelwerbegesetz. Eine Schutzlücke wird es nicht geben. Daneben existieren übrigens bereits heute berufsrechtliche Regelungen, die sicherstellen, dass die Information über den Schwangerschaftsabbruch nicht in einer Weise erfolgt, welche die Entscheidungsfreiheit der Frau beeinträchtigt, in eine bestimmte Richtung lenkt oder gar Schwangerschaftsabbrüche kommerzialisiert. Aber all das wissen Sie, die Abgeordneten der AfD im Deutschen Bundestag hier.”
“Meine Damen und Herren, der Amerikaner spricht von „chilling effects“, wenn er eine einschüchternde oder abschreckende Wirkung von Gesetzgebung meint, die eine legitime Rechtsausübung behindert. So liegt die Sache hier. § 219a StGB hindert eben tatsächlich Ärzte daran, sachlich über den Schwangerschaftsabbruch zu informieren. Eine Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch aufgrund von Ungewissheit, mangelnder Information und fehlenden Ansprechpartnern ist aber keine freie Entscheidung. Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass ausgerechnet Ärztinnen und Ärzte, die selbst Schwangerschaftsabbrüche vornehmen und damit am besten sachlich informieren können, dafür noch immer Strafverfolgung befürchten müssen. Meine Damen und Herren, das passt schlicht nicht in unsere Zeit.”
“Das setzt einen niederschwelligen Zugang zu Informationen auch über den Prozess der Abtreibung selbst, über Anbieter und Verfahren, über die Bedeutung des Ganzen voraus. Unsere Anforderungen an eine bewusste und informierte Entscheidung sind im Informationszeitalter andere als 1993, sind andere als 1974, sind andere als 1933. § 219a StGB erschwert diesen Zugang zu Informationen. Der historische Gesetzgeber hatte dieses Problem noch gar nicht vor Augen. Ihm ging es – jedenfalls nach der Schaffung der Straffreiheit für bestimmte Schwangerschaftsabbrüche – vielmehr darum, die Beeinflussung der Entscheidungsfreiheit der Schwangeren durch anpreisende Werbung zu verhindern – ein Menschen- und Frauenbild, das die eigenständige, aktive Informationsbeschaffung überhaupt nicht im Blick hatte.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Richtig ist: Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, menschliches Leben, auch das ungeborene, zu schützen. Mehr von dem, was von der AfD hier gesagt und beantragt wurde, stimmt aber auch nicht. Es ist verfassungsrechtlich unbedenklich, so das Bundesverfassungsgericht, wenn der Gesetzgeber auf ein Schutzkonzept für das ungeborene Leben setzt, das davon ausgeht, „jedenfalls in der Frühphase der Schwangerschaft sei ein wirksamer Schutz des ungeborenen menschlichen Lebens nur mit der Mutter, aber nicht gegen sie möglich“. Meine Damen und Herren, dann sollten wir auch dafür sorgen, dass der Staat Frauen befähigt, die richtige Entscheidung zu treffen.”
“Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Winter behaupten, man habe es nicht kommen sehen, kann dieses Jahr keiner mehr. Lassen Sie mich Ihnen deshalb abschließend mit Blick auf die Abstimmung gleich zurufen: Ducken Sie sich nicht weg, auch wenn es Gegenwind gibt! Denken Sie vorausschauend. Fassen Sie den Mut, Ihrem Gewissen zu folgen! Vielen Dank. Nächste Rednerin für die Gruppe „Kubicki und andere“ ist die Kollegin Dr. Sahra Wagenknecht.”
“Das Konzept ist ein tragfähiger Kompromiss, das Ergebnis ehrlichen Ringens um die beste Lösung. Mit einer vorgeschalteten verpflichtenden Beratung all jener, die sich noch nicht zur Impfung entscheiden konnten, räumen wir noch einmal mit Desinformationen und Fake News auf. Wir geben der individuellen Aufklärung eine Chance; denn Impfungen sind der beste individuelle Schutz vor den Folgen von Covid, vor schweren Krankheitsverläufen und Tod. Mit dem frühzeitigen Beschluss einer Impfpflicht für Personen ab 60 Jahren beugen wir einer Überlastung des Gesundheitssystems wirksam vor. Darüber hinaus beobachten wir das Pandemiegeschehen, befassen uns als Parlament zu vordefinierten Zeitpunkten damit und stellen so sicher, dass wir stets auf dem Pfad der Verhältnismäßigkeit bleiben.”
“Dann werden Beschränkungen des Alltags wieder hochgefahren werden müssen. Es wird Kontaktbeschränkungen und Einschränkungen von Gastronomie und Einzelhandel geben. Es kann sein, dass Bildung und Betreuung von Kindern wieder leiden. Menschen werden auf dringend notwendige Operationen warten müssen und vieles mehr. Man kann vor diesem nicht unwahrscheinlichen Szenario nicht die Augen verschließen. Man kann sagen: Das ist okay für mich, ich lebe damit, lassen wir die Dinge laufen. – Dann braucht man unserem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen. Oder man kann sagen: Das Risiko will ich nicht eingehen. Nichtstun, das passt mir nicht. Ich traue mich, vorausschauend zu denken und zu handeln. – Dann stimmt man unserem Gesetzentwurf zu, dem einzigen heute zur Abstimmung stehenden Konzept gegen einen weiteren Pandemiewinter.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Angst ist ein schlechter Ratgeber, erst recht für Politiker. Wir dürfen uns keine Angst machen lassen, nicht von Viruspessimisten und auch nicht von Coronaleugnern. Unsere Aufgabe ist es, die Situation kühl, klug und vorausschauend zu bewerten. Sodann müssen wir eine Lösungsstrategie entwickeln und den Mut haben, für sie einzutreten. Nach allem, was wir wissen, wird es im kommenden Herbst/Winter zu einer neuen Coronawelle kommen. Es entstehen ständig, auch in diesem Moment, neue Virusvarianten mit unterschiedlichsten Eigenschaften. Wenn sich eine Variante durchsetzt, die gefährlicher als die jetzige ist, dann werden wir Weihnachten wieder vor einer Situation stehen, in der viele Menschen schwer erkranken, in der die Kliniken drohen überzulaufen.”
“Wir haben ein Konzept vorgelegt, das noch einmal auf umfassende Information setzt, am Ende aber auch eine klare Erwartung kommuniziert. Wir schlagen eine Umsetzung vor, die für die allermeisten ganz unkompliziert erfüllbar ist, mit einem einfachen Upload oder einem Gang in die Apotheke. Machen wir das! Und ja, es gibt das Risiko, dass wir die Impfpflicht am Ende nicht gebraucht haben werden. Dagegen abzuwägen ist das Risiko, dass wir uns alle und unsere Kinder erneut stark zurücknehmen müssen. Für mich ist das Ergebnis der Abwägung klar. Vielen Dank. Andrea Lindholz spricht jetzt für die CDU/CSU-Fraktion.”
“All diesen Menschen gegenüber besteht auch eine Schutzpflicht des Staates. Grundrechte sind Abwehrrechte gegenüber dem Staat. Sie sollen den Staat zwingen, sich zu rechtfertigen, wenn er in die von ihnen geschützten Rechtsgüter eingreift. Sie sollen ihn nicht zur Untätigkeit verdammen. Um bei einer aktuellen Coronawelle kurzfristig einer Überlastung des Gesundheitssystems entgegenzuwirken, haben wir inzwischen ein Instrumentarium entwickelt. Aber die Anwendung dieser Instrumente hinterlässt massive Kollateralschäden. Lassen Sie uns das, so gut es geht, vermeiden. Gehen wir mit einer umfassenden, mit einer Impfpflicht verbundenen Impfkampagne einen anderen Weg. Denken wir weiter! Denn auch das Virus mutiert weiter.”
“Ich möchte, dass wir sie nicht jeden Herbst neu einführen müssen, dass wir in Zukunft überhaupt nicht mehr in diese Maßnahmenspirale hineingeraten. Freiheit ist nicht nur Freiheit von Spritzen. Freiheit ist auch, in Schule und Kita zu lernen und zu spielen. Freiheit ist auch die Freiheit für Selbstständige und Unternehmer, Weihnachtsmarktbeschicker und Boutique-Besitzer, Theaterschauspieler und Messebauer, ihrem Beruf nachgehen zu können. Freiheit bedeutet, sich bei Indikation einer Krankenhausbehandlung unterziehen zu können und nicht auf das Abflachen der aktuellen Coronawelle warten zu müssen. Freiheit ist, auch im Alter mit der Familie im Pflegeheim Geburtstag feiern zu dürfen. Meine Damen und Herren, auf dem Rücken all dieser Menschen wird die viel zu geringe Impfquote in Deutschland ausgetragen.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Was ist unsere Aufgabe als Politik? Ich bin aus tiefstem Herzen Liberale. Also lautet meine Antwort: zu tun, was notwendig ist, und zu unterlassen, was nicht unbedingt notwendig ist. Andersherum: Politik muss sich, wann immer möglich, heraushalten und Menschen ihr Leben selbstbestimmt führen lassen. Gerade deswegen streite ich für die allgemeine Impfpflicht. Es ist richtig, Freiheitseinschränkungen jetzt zurückzufahren und gleichzeitig die Erwartungshaltung zu kommunizieren, dass jeder, sofern noch nicht geschehen, bis zum Herbst einen vollständigen Impfschutz erwirbt. Ich möchte nicht nur, dass wir so schnell wie möglich Beschränkungen zurücknehmen können.”
“Deswegen ist es selbstverständlich, dass wir fortwährend streng prüfen, ob eine Impfpflicht weiter angemessen ist und ob wir ein Gesetz von vornherein kurz befristen. Meine Damen und Herren, nach alledem halte ich die allgemeine Impfpflicht in unserer Situation in der Abwägung für das kleinste Übel und eine Chance. Gestatten Sie mir mit Blick auf die Kolleginnen und Kollegen von der Union noch einen letzten Satz: Ich bin verdammt froh, dass ich einer Fraktion angehöre, in der ich ein Gewissen haben darf. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin. – Das mit dem Gewissen klären wir noch mal. Als Nächstes erhält das Wort – von der Tribüne aus – der fraktionslose Abgeordnete Matthias Helferich; auch für zwei Minuten, und Ihre zwei Minuten werden auch sofort eingeblendet, sodass Sie Ihre Zeit sehen können. Bitte schön.”
“Ihre Risiken sind genauso hoch wie oder gar höher als die rüstiger Rentner. Eine altersbezogene Impfpflicht ist natürlich auch nicht genauso wirksam wie eine allgemeine Impfpflicht. Und es gibt starke Stimmen in der Wissenschaft, die darauf hinweisen, dass eine Impfpflicht jenseits einer gewissen Altersschwelle bei den anderen Altersgruppen genau den gegenteiligen Effekt haben wird. Diese glauben dann, dass die ganze Frage sie nicht betreffe, sie sich nicht so dringend impfen lassen müssten; denn sie sind ja eben nicht von der Pflicht erfasst. Richtig ist auch, dass wir keine Glaskugel haben. Es kann sein, dass wir die Impfpflicht früher oder später nicht mehr brauchen. Man kann sie auch nicht von heute auf morgen beschließen.”
“Dann bleibt – zugespitzt formuliert – die Wahl zwischen Impfen und Schließen. Ich finde, wir müssen Covid-19 zu einer beherrschbaren, zu einer handhabbaren Erkrankung machen, zu einer, die nicht mehr die gesamte Gesellschaft zum Stillstand bringt. Die Impfung ist der wirksamste Schutz gegen das Virus, egal in welcher Mutante. Auch bei Omikron verhindert eine dreifache Impfung schwere Verläufe, Hospitalisierungen, Aufenthalte auf Intensivstationen und Todesfälle. Richtig ist, dass ältere Personen ein besonders hohes Risiko haben, an schweren Verläufen zu erkranken. Eine altersbezogene Impfpflicht ist dennoch keine Option; denn wer sich auf diese Gruppe beschränkt, läuft sehenden Auges in Abgrenzungsschwierigkeiten und Wertungswidersprüche. Was ist denn mit dem 40-jährigen Typ-2-Diabetiker? Was ist mit der 20-jährigen Schwangeren?”
“Ich möchte nicht, dass meine Generation sich fortwährend Sorgen um die Gesundheit der Kinder und der oft vorerkrankten Eltern machen muss, und das, während sie zugleich um ihre wirtschaftliche Existenz fürchten muss, weil die Leute zum Beispiel nicht in Gastronomie oder Einzelhandel gehen. Und da ist es am Ende auch egal, ob die Leute deshalb zu Hause bleiben, weil sie es staatlich verordnet bekommen oder weil sie es aus eigener Vernunft heraus tun. Ich möchte nicht, dass Krebskranke auf notwendige Behandlungen warten müssen. All diese Maßnahmen und Einschränkungen sind auch Grundrechtseingriffe. Unser Gesundheitssystem gerät an seine Grenzen, wenn eine große Coronawelle auf uns zurollt. Wir können uns auf den Kopf stellen: Das bekommen wir so schnell nicht gelöst.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich setze mich für eine allgemeine Impfpflicht ein. Ich mache das gerade als Liberale, als Juristin nicht leichtfertig; denn natürlich sind Pflichtimpfungen Eingriffe in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und körperliche Selbstbestimmung. Aber, meine Damen und Herren, was ist die Alternative zur allgemeinen Impfpflicht? Professor Wißmann von der Universität Münster hat sehr treffend formuliert: Die Impfpflicht ist das mildere Mittel, als „den freien Staat in Lockdown-Endlosschleifen abzuschaffen.“ Ich möchte nicht, dass unsere Kinder jeden Winter bangen müssen, ob und wie lange sie in Kita und Schule gehen können.”
“Aber auch sonst tun wir, was lange überfällig ist: Ich bin unfassbar dankbar, dass der unsägliche § 219a Strafgesetzbuch nun ersatzlos gestrichen wird und der Minister dieses Projekt auch schon angegangen ist. Insofern: Seien Sie von der Linksfraktion unbesorgt! – Es ist unerträglich, dass sich Ärzte, die sachlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren, auch im Netz, im Jahr 2022 immer noch dem Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung ausgesetzt sehen. Frauen in solchen Extremsituationen brauchen die Möglichkeit, sich umfassend informieren zu können. Also, liebe Oppositionsfraktionen: Weniger nach hinten blicken, mehr Fortschritt wagen, die Stagnation ist vorbei. Hier weht jetzt frischer Wind. Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion erhält jetzt das Wort der Kollege Dr. Günter Krings.”
“Unter anderem hilft ihnen das neue Rechtsinstitut der Verantwortungsgemeinschaft, und niemandem wird etwas genommen. Kinder werden in lesbische Ehen hineingeboren, und beide Frauen möchten mit Einverständnis des Vaters rechtlich eine Elternstellung übernehmen. Das Kind wird von vornherein in rechtssichere Verhältnisse geboren. Wo ist das Problem? Väter übernehmen immer mehr Erziehungsverantwortung für ihre Kinder. Kinder brauchen beide Eltern; das muss unser Familienrecht auch spiegeln. Ich freue mich deshalb wahnsinnig auf die größte Familienrechtsreform der letzten Jahrzehnte, die der Minister angekündigt hat; denn sie wird vielen Menschen tatsächlich in ihrer Lebensrealität helfen.”
“Stattdessen schaffen wir mit dem Quick-Freeze-Verfahren ein wirksames Instrument, Frau Kollegin Lindholz, gerade auch im Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern. Sie tönen hier, haben aber überhaupt nichts zuwege gebracht. Wir kümmern uns jetzt! Das, worüber Sie sich hier mokieren, nennt sich zeitgemäße Familienpolitik. Ich weiß nicht, wie oft ich hier in der vergangenen Wahlperiode gestanden habe und gerade im Familienrecht den ewigen Stillstand kritisiert habe. Mit dem Ende der Regierungszeit der Union gelingt es nun endlich, die Fesseln der Rückwärtsgewandtheit abzulegen. Liebe Kollegen von der Union, gehen Sie einmal raus und machen Sie die Augen auf! Sie klammern sich an gestern. Die Gesellschaft ist längst weiter. Freunde übernehmen im Alter Verantwortung füreinander, kümmern sich und wollen füreinander einstehen.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister! Sie haben nicht nur heute, sondern auch mit Ihrem Wirken in den ersten Wochen der Amtszeit eines unmissverständlich deutlich gemacht: Die Zeit für Veränderungen ist gekommen! In der Ampelkoalition werden Bürgerrechte wieder großgeschrieben. Wir stellen nicht alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht, wir verschärfen nicht einfach blind, sondern wir schauen sehr genau hin, welche Maßnahmen überhaupt effektiv und tatsächlich notwendig sind. Und wir bleiben grundrechtsschonend. Deshalb erklären wir zum Beispiel der verfassungswidrigen anlasslosen Vorratsdatenspeicherung eine endgültige Absage.”
“Es gab Lob dafür, dass wir die Impfkampagne endlich boostern wollen und den Kreis derjenigen, die impfen dürfen, auf Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker erweitern, sowie dafür, dass wir gerade vulnerable Gruppen, die sich selbst schlechter schützen können, konsequent schützen. Gehen wir gemeinsam den nächsten Schritt im Kampf gegen das Virus! Danke. Nächster Redner: für die CDU/CSU-Fraktion der Abgeordnete Dr. Hoppenstedt.”
“Aber wir beweisen auch heute, dass wir als Parlament handlungsfähig sind. Es besteht also keinerlei Grund, den Deutschen Bundestag und die Landesparlamente wieder auszubooten. Wir als Koalition legen anders als offenbar Sie keinen Wert auf Hinterzimmerpolitik. Wir möchten hier mit Ihnen gemeinsam Argumente wägen und um beste Pandemiebekämpfung ringen, wie es sich in einer Demokratie gehört. Ich kann auch nur weiter an Sie appellieren, konstruktive Oppositionsarbeit zu machen und sich gemeinsam mit uns der Verantwortung zu stellen. Erste Ansätze sind ja heute da. Mittwoch in der Sachverständigenanhörung haben wir noch wertvolle Hinweise zu unserem Gesetzesvorhaben bekommen, die wir umgehend umgesetzt haben. Aber insgesamt wurde unser Instrumentenkasten für die derzeitige Lage als angemessen und ausreichend erachtet.”
“Wir haben uns zum Beispiel entschieden, Schwimmbadschließungen nicht in den Katalog des § 28a Absatz 8 Infektionsschutzgesetz aufzunehmen. Ertrinken ist die häufigste Todesursache bei Kleinkindern und die zweithäufigste Todesursache bei Kindern zwischen 5 und 14 Jahren. Die Schwimmbäder sollen deshalb nicht wieder schließen. Unsere Kinder müssen schwimmen lernen. Liebe Union, was wollen Sie denn immer mit dem Rechtsinstrument der epidemischen Lage von nationaler Tragweite? Das wird ja zur Besessenheit! Welche Maßnahmen sollen da ergriffen werden, die nicht auch mit unserem Instrumentenkasten ergriffen werden können? Jetzt kommen Sie nicht immer wieder damit, man könne ja nicht absehen, welche Maßnahmen man künftig bei Varianten des Virus vielleicht brauchen könnte. Wir haben alle keine Glaskugel.”
“Sie hat den zweiten Sommer in Folge tatenlos verstreichen lassen. Werte Kollegen von der Union, da ist mir unser Ansatz lieber. Wir haben die Arbeit aufgenommen, noch bevor die Ampelregierung offiziell im Amt war, haben unter Hochdruck Lösungen entwickelt und arbeiten hart daran, immer besser, immer effektiver zu werden im Kampf gegen die Pandemie. Wir stehen aber auch zu unseren Prinzipien. Wir achten den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und lassen zum Beispiel von solchen Beschränkungen des Alltags, die epidemiologisch ineffektiv oder besonders eingriffsintensiv sind, konsequent die Finger. Pauschale Schul- und Kitaschließungen vermeiden wir deshalb ebenso wie Ausgangssperren oder Reiseverbote. Wir setzen keine Scheuklappen auf und blenden neben der notwendigen effektiven Coronabekämpfung nicht alle anderen Lebensbereiche aus.”