Katrin Helling-Plahr
FDP · Germany
“Ich würde gerne den Bundesminister der Justiz, Herrn Dr. Marco Buschmann, zu den Inhalten der familienrechtlichen Vorhaben befragen. Mir und meiner Fraktion ist es sehr wichtig, dass partnerschaftlichere Betreuungsformen auch nach Trennung und Scheidung verstärkt in den Fokus unseres Familienrechts gerückt werden.”
“Gut, dass sich eine breite demokratische Allianz gefunden hat, die dem Bundesverfassungsgericht mit den heute vorliegenden Gesetzentwürfen zu der Stellung verhelfen wird, die ihm gebührt!”
“Ich kenne nicht nur keinen Staat ohne Grundgesetz, sondern auch keinen ohne starkes Bundesverfassungsgericht – ein echtes Bürgergericht, das nicht nur Streitigkeiten zwischen Staatsorganen klärt, sondern an das sich jede und jeder mit einer Verfassungsbeschwerde wenden kann.”
“Man denke an das Lüth-Urteil, mit dem es eine Lanze für die Meinungsfreiheit brach, an das Volkszählungsurteil, das das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung benannte, den Brokdorf-Beschluss zur Versammlungsfreiheit, die Kruzifix-Entscheidung oder an das Urteil zur Sterbehilfe vor wenigen Jahren; ich durfte der Urteilsverkündung…”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Anlässlich des 75. Jubiläums unseres Grundgesetzes finden viele Veranstaltungen im ganzen Land statt. Wir als Abgeordnete sitzen auf Podien, diskutieren darüber, wie up to date und wie wehrhaft unser Grundgesetz ist, und schauen auf die nächsten 75 Jahre.”
“Auch kommende Generationen, unsere Kinder sollen sicher sein können, dass das Bundesverfassungsgericht Demokraten, die Fehler machen, ebenso Grenzen setzt, wie es Verfassungsfeinde in die Schranken weist. In diesem Sinne freue ich mich auf konstruktive Beratungen. Vielen Dank.”
The complete record
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“Wir haben die verschiedenen Optionen sorgsam betrachtet und abgewogen – übrigens sehr kollegial und sachlich. Ich bin, glaube ich, die erste Rednerin, die dabei war. Das Bundesjustizministerium wird nun in Kürze einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Anders als Ihnen, werte Kolleginnen und Kollegen von der Unionsfraktion, wird es uns gelingen, eine verfassungsgemäße Regelung zu verabschieden, die die Ächtung von Minderjährigenehen klar zum Ausdruck bringt, solche Ehen wirksam bekämpft und die Betroffenen zugleich nicht vor das Nichts stellt, sondern wirklich schützt. Seien Sie versichert: Wir räumen ein weiteres Mal zügig und sorgsam hinter Ihnen auf, fristgerecht. Und Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union, kehren so lange am besten erst einmal vor der eigenen Haustür. Vielen Dank.”
“Denn das Gesetz erfasst eben auch nach ausländischem Recht wirksam geschlossene und tatsächlich bereits geführte Ehen. Gerade Mädchen werden dort aus finanzieller Not ihrer Familien mit älteren Männern verheiratet. Sie haben oft ein geringes Bildungsniveau und sind wirtschaftlich nicht selten von ihren Ehemännern abhängig. Wenn die Ehe nun unwirksam ist, stehen die Mädchen vor dem Nichts. Deshalb muss man selbstverständlich die Folgen der Unwirksamkeit der Ehen mitdenken. Natürlich muss es nacheheliche Unterhaltsansprüche geben – Herr Müller, auch von mir keine Leaks –; denn alles andere, als das mitzudenken, ist doch völlig widersinnig. Kurz: Man muss den Schutz der Kinder umfassend denken. Dieser Aufgabe stellen wir uns als Koalition.”
“Deshalb ist es wirklich schlimm, dass Sie, werte Kolleginnen und Kollegen von der Union, uns im Kampf gegen Kinderehen in Deutschland einen Scherbenhaufen hinterlassen haben. Das Bundesverfassungsgericht hat unmissverständlich festgestellt, dass Ihr Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen verfassungswidrig ist, dass es mit dem Grundgesetz unvereinbar ist. Natürlich war das alles gut gemeint, aber eben bei näherer Betrachtung nicht richtig gut gemacht. Sie haben schlicht nicht weit genug gedacht, und Sie haben die Warnungen der Sachverständigen ignoriert – Augen zu und mit dem Kopf durch die Wand, allen Bedenken zum Trotz. Dass es nicht nur unbillig, sondern auch verfassungswidrig ist, wenn frühverheiratete Kinder nach einer Scheidung materiell schlechter dastehen als Erwachsene, liegt doch auf der Hand.”
“Das hat natürlich auch Folgen für die Möglichkeiten, später selbst erwerbstätig zu sein. Zumeist bedeutet eine frühe Ehe auch, dass diese Frauen sehr jung Kinder bekommen. Das ist gesundheitlich besonders risikoreich für Mütter und Kinder. Jung verheiratete Frauen werden auch besonders oft Opfer von häuslicher Gewalt. Und bei Jungen bedeutet eine Frühehe ebenfalls regelmäßig, dass sie fortan weder Kind sein dürfen noch eine Schule besuchen. Kurz: Kinderehen zerstören Chancen, Kinderehen zerstören Zukunft, Kinderehen zerstören Leben. Das effektive Vorgehen gegen Kinderehen und eine Gesetzeslage, die die jungen Menschen in jeder Hinsicht schützt, liegt uns als FDP-Fraktion dementsprechend sehr am Herzen.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen von der Union! Zunächst einmal ganz herzlichen Dank, dass Sie uns Ihre Plenarzeit zur Verfügung stellen, um über dieses wichtige Thema „Bekämpfung von Kinderehen“ zu sprechen. Das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen, UNICEF, begleitet das Thema weltweit ja sehr intensiv. UNICEF geht davon aus, dass es heute 640 Millionen Mädchen und Frauen auf der Welt gibt, die vor ihrem 18. Geburtstag verheiratet wurden, und jedes Jahr kommen 12 Millionen hinzu. Und auch schätzungsweise 115 Millionen Jungen sind betroffen. Die Folgen von Kinderehen sind dramatisch: Die Kindheit endet abrupt; die junge Ehefrau geht oft nicht mehr zur Schule, sondern hat sich um den Haushalt zu kümmern.”
“Für die Zukunft stellen wir uns vor, dass es auch für sie eine digitale Teilnahmemöglichkeit gibt. Das macht nicht nur den Richterberuf attraktiver, sondern senkt die Schwelle, sich wirklich einmal anzusehen, was an unseren Gerichten passiert. So können wir das Vertrauen in den Rechtsstaat stärken. Viertens. Auch Urteile können künftig per Videokonferenz verkündet werden. Schluss dann mit Urteilsverkündungen in menschenleeren Gerichtssälen und Telefonanrufen auf der Geschäftsstelle, um dort den Tenor zu erfragen – weniger Förmelei, mehr echte Transparenz! Kurzum: Zivilprozesse werden zügiger, effektiver und offener. Unser Rechtsstaat wird attraktiver. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin. – Nächster Redner ist der Kollege Dr. Martin Plum, CDU/CSU-Fraktion.”
“Natürlich ist ein solcher Aufwand auch eine Kostenfrage – und bald Schnee von gestern! Da es uns um Bürgernähe geht, stülpen wir den Parteien aber natürlich nichts über, was sie nicht wollen. Jede Partei kann für sich entscheiden, ob sie doch in den Gerichtssaal gehen möchte. Wenn sich ein Verfahren ausnahmsweise nicht für eine Videokonferenz eignet, hat das Gericht die Möglichkeit, entsprechende Anträge abzulehnen – allerdings nicht pauschal, sondern mit nachvollziehbarer Einzelfallbegründung. Drittens. Wir ermöglichen vollvirtuelle Gerichtsverhandlungen. Wenn alle Verfahrensbeteiligten per Video teilnehmen, muss auch der Richter nicht zwingend im Gerichtssaal sein. Die Öffentlichkeit wird dann über eine Videoschalte in das Gericht beteiligt.”
“Ein starker Rechtsstaat ist ein Rechtsstaat, dem die Menschen vertrauen, der nah an den Menschen ist. Deshalb gilt in Zukunft: Erstens. Wir ermöglichen virtuelle Rechtsantragstellen. Zur Abgabe von Anträgen oder Erklärungen vor den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle muss man dann nicht mehr persönlich zu Gericht gehen; die Beantragung von Prozesskosten- und Beratungshilfe kann per Videokonferenz erfolgen. So schaffen wir für viele Personen überhaupt erst Zugang zum Recht. Zweitens. Wir erweitern die Möglichkeiten, per Video zu verhandeln. Wenn ein Verfahrensbeteiligter beantragt, per Video an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen, soll das Gericht dies auch anordnen. Es ist doch einfach nicht mehr zeitgemäß, wenn Parteien und Anwälte stundenlang durch die Republik reisen müssen, um vielleicht ein paar Minuten vor Gericht zu verhandeln.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir treffen uns als Fraktionen per Videokonferenz zu Sitzungen; wir verhandeln digital über den Inhalt von Gesetzen. Privat erledigen wir Bankgeschäfte online, Einkäufe sowieso; wir schließen Versicherungen ab und kaufen Autos. Auch Ärzte konsultieren wir zuweilen digital. Seit der Coronapandemie nutzen auch deutsche Zivilgerichte vermehrt das Instrument der Videokonferenz. Das ist gut, und das wollen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf weiter fördern. Denn eine digitale Justiz ist näher an der Lebensrealität der Menschen. Seit Jahren beobachten wir sinkende Eingangszahlen an den Zivilgerichten. Menschen wenden sich ab, verzichten darauf, ihre berechtigten Forderungen geltend zu machen, oder suchen andere Wege. Das darf uns nicht kaltlassen.”
“Die Länder werden wir überdies daran erinnern, ihrer Pflicht zur Finanzierung der Querschnittsarbeit der Betreuungsvereine auch nachzukommen. Vielfach läuft es nämlich nicht. Heute, liebe Kolleginnen und Kollegen, gehen wir den ersten Schritt, um insbesondere die Situation der Berufsbetreuerinnen und Betreuer schnell zu verbessern. Vielen Dank. Wilfried Oellers hat jetzt das Wort für die CDU/CSU-Fraktion.”
“Das nehmen wir gerne zur Kenntnis und erinnern die Unionsvertreter bei den weiteren Vorhaben zur Betreuervergütung an ihre heute vorgetragenen Vorsätze. Denn wir werden dafür sorgen, dass das Thema Betreuungsvergütung auf der Tagesordnung bleibt. Die im Zuge der Betreuungsrechtsreform verabredete Evaluation werden wir jetzt starten und schnellstmöglich zum Abschluss bringen. Hierbei ist es unser Anspruch, dass die Evaluation umgehend in ein Gesetzgebungsverfahren zur Vergütungsanpassung mündet, die noch vor oder spätestens zum Zeitpunkt des Auslaufens der Inflationsausgleichssonderzahlung in Kraft tritt. Wir Freie Demokraten fordern insoweit schon seit Langem innovative Ansätze für Vergütungsanpassungen, damit dringend notwendige Anpassungen nicht immer wieder mühsam erstritten werden müssen.”
“Die Inflation bringt die Betreuungslandschaft aktuell in existenzielle Bedrängnis. Deshalb gehen wir heute mit dem vorliegenden Gesetzentwurf einen ersten wichtigen Schritt. Berufliche und ehrenamtliche Betreuer werden einen Inflationsausgleich erhalten. Die Höhe der Sonderzahlungen – 7,50 Euro je geführter Betreuung im Monat für Berufsbetreuer – ist ein schneller, aber gelungener Kompromiss. Denn die Finanzierung des Betreuungswesens und damit auch die Auszahlung des Ausgleichs obliegt den Ländern. Werte Kolleginnen und Kollegen von der Union, mit Blick auf Ihren Oppositionsantrag kann ich nur feststellen: Ich habe seitens der neuen Länder, in denen Sie mit am Zug sind, keinerlei Bereitschaft für ein Mehr wahrgenommen. Ihre Kritik an dem Gesetz kann daher nur als Selbstkritik verstanden werden.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Jeder kann in eine Situation geraten, in der er Unterstützung durch einen rechtlichen Betreuer braucht, sei es aufgrund einer Krankheit oder Behinderung. In unserem Land sind es derzeit weit über 1 Million Menschen, die auf eine Betreuung angewiesen sind, weil sie rechtliche Angelegenheiten nicht oder nur zum Teil eigenständig regeln können. Selbstständige und ehrenamtliche Betreuer sowie Betreuungsvereine leisten einen unverzichtbaren Beitrag in unserer Gesellschaft. Vor allem unterstützen sie Menschen dabei, ihr Leben trotz aller Hindernisse selbstbestimmt zu gestalten. Sich der Sorgen und Nöte der Betreuer anzunehmen, ist unsere Pflicht. Um unser Betreuungswesen zu erhalten und zu stärken, muss an mehreren Stellschrauben gedreht werden.”
“Auch Meinungsverschiedenheiten darüber, was in der Hauptverhandlung tatsächlich geschehen ist oder der eine oder andere gesagt hat, werden verhindert. Damit erfahren Urteile schließlich mehr Akzeptanz. Die Dokumentation führt zu mehr Rechtsfrieden. Ich finde, es gibt keinen Grund, unserem Gesetzentwurf heute nicht zuzustimmen, außer man ist von gestern. Vielen Dank. Dr. Volker Ullrich für die Unionsfraktion ist der nächste Redner.”
“Statt sich nur auf die eigene Zettelwirtschaft zu verlassen, können nach unserem Gesetzentwurf künftig auch in Deutschland alle Verfahrensbeteiligten im Nachhinein auf eine Audioaufzeichnung und ein entsprechendes automatisch erstelltes Transkript zurückgreifen. Kein Mensch muss sich stundenlange Aufzeichnungen noch einmal anhören, aber die relevanten Aussagen eines Zeugen zum Beispiel kann man sich noch einmal anschauen oder auch anhören. So haben alle die gleiche korrekte Arbeitsgrundlage. Es wird nichts vergessen, Wahrnehmungs- und Erinnerungsfehler werden vermieden. Das verbessert die Wahrheitsfindung. Damit führt die Dokumentation zu mehr Gerechtigkeit, dazu, dass Täter bestraft werden, dazu, dass Unschuldige freigesprochen werden.”
“Meine Damen und Herren, natürlich kann man sich nicht so gut auf das Geschehen konzentrieren, wenn man ständig mitschreiben muss. Und bei der Rekonstruktion hinterher spielt einem das eigene Gedächtnis, wissenschaftlich belegt, oft einen Streich. Man erinnert manchmal unterbewusst das, was man in der Akte zuvor gelesen hat, oder das, an was man sich eben erinnern will. Für einen modernen Rechtsstaat ist das eine absolut unhaltbare Situation. Längst gibt es technische Möglichkeiten, Gerichtsverhandlungen in Strafprozessen aufzuzeichnen. Länder wie Spanien, Schweden, Großbritannien oder auch der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag machen es vor.”
“Bei einem Mordprozess steht also zum Beispiel nur im Protokoll, dass der Angeklagte zur Person und zur Sache vernommen worden ist oder dass ein Zeuge erschienen ist, belehrt worden ist und ausgesagt hat, aber kein Wort zum Inhalt der Aussagen. Jedes Protokoll einer Elternversammlung der Kita ist aussagekräftiger. Das führt dazu, dass in solchen Prozessen alle – Richter, Staatsanwälte, Strafverteidiger – fleißig mitschreiben. Nicht selten dauern die Prozesse Tage oder Wochen. In wichtigen Prozessen und bei hinreichendem Geldbeutel leisten sich wohlhabende Angeklagte Stenografen, die für sie mitschreiben. Nette Anwälte stellen die selbst veranlassten Protokolle dann, so wird berichtet, auch immer wieder dem Gericht zur Verfügung, das sie dankend nutzt.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir sprechen über den Entwurf eines Gesetzes zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung, kurz: DokHVG. Was so technisch anmutet, ist ein echter Meilenstein für die Rechtsstaatlichkeit in unserem Land. Gerichtsverhandlungen in Strafprozessen an Land- und Oberlandesgerichten werden in Zukunft aufgezeichnet. Die Aufzeichnung wird dann automatisiert verschriftlicht. Für den Strafprozess bedeutet das eine echte Revolution. Protokolliert werden bisher bei erstinstanzlichen Verfahren vor Land- oder Oberlandesgerichten nämlich nur der Gang der Verhandlung und die wesentlichen Förmlichkeiten des Verfahrens.”
“Werte Kolleginnen und Kollegen von der Union, das können Sie in den neun Bundesländern, in denen Sie mitregieren, umsetzen. Das hilft dann im Kampf gegen Antisemitismus, gegen das unerträgliche Geschehen auf deutschen Straßen auch tatsächlich. Kurzum: Jetzt ist Handeln gefragt. Werte Kolleginnen und Kollegen von der Union, wir alle stehen an der Seite Israels, und wir alle tragen Verantwortung. Vielen Dank. Das Wort erhält Dr. Volker Ullrich für die CDU/CSU-Fraktion.”
“Propagandamittel sind darüber hinaus sicherzustellen, Straftaten sind umgehend zu verfolgen und Täter rasch und konsequent zu verurteilen. Zu den aufenthalts- und staatsangehörigkeitsrechtlichen Folgen, die es geben muss, hat die Kollegin Teuteberg bereits ausgeführt. Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts haben wir hier auf Bundesebene einen Paradigmenwechsel eingeleitet. Zu lange sind in Deutschland auch Menschen eingebürgert worden, die einen antisemitischen Hintergrund haben. Das muss und das wird aufhören. Das von der Union geschaffene Staatsangehörigkeitsrecht kann und wird deshalb auch nicht so bleiben, wie es ist. Wir schaffen Ordnung im Migrations- und Staatsangehörigkeitsrecht. Aber auch auf Landesebene ist hier entschiedenes Vorgehen gefragt.”
“Sollten sich Schutzlücken im Hinblick auf das Existenzrecht Israels oder den Schutz jüdischen Lebens oder auch für den Erhalt des öffentlichen Friedens in Deutschland offenbaren, werden diese umgehend geschlossen. Akuter Anpassungsbedarf wurde explizit nicht formuliert. Die eigentliche Herausforderung ist nämlich eine andere: Das bestehende rechtliche Instrumentarium muss entschlossen angewandt werden, um dem geltenden Recht zu größtmöglicher Schlagkraft zu verhelfen. Die Polizei- und Ordnungsbehörden wie auch die Versammlungsbehörden müssen schnell und nachdrücklich einschreiten, um Terrorverherrlichung zu unterbinden und Hetze auf unseren Straßen zu stoppen. Um Ermittlungen zu ermöglichen, müssen umfassend Identitäten festgestellt werden.”
“Unser Strafrecht hält für ein konsequentes Vorgehen eine Reihe von Tatbeständen bereit. Zu nennen sind hier das Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, die Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten, die Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung, die Volksverhetzung und die Belohnung und Billigung von Straftaten; auch Tatbestände wie Beleidigung, Sachbeschädigung und Bedrohung können verwirklicht sein. Im Rahmen der Justizministerkonferenz und der verabschiedeten Resolution waren sich deshalb auch die Justizminister aller 16 Länder einig, dass man die rechtliche Situation und insbesondere die Rechtsprechung genau beobachtet.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen von der Union, uns alle schockieren die abscheulichen Angriffe auf den Staat Israel. Wir alle verurteilen die menschenverachtende Gewalt der Hamas. Ich bin fest davon überzeugt, dass das nicht nur Lippenbekenntnisse sind. Ich bin Teil der Enkelgeneration. Fest an der Seite Israels zu stehen, empfinde ich nicht nur als deutsche Staatsräson, sondern auch als persönliche. Meine Generation trägt zwar keine Schuld, aber sie trägt Verantwortung. Wenn es in unserem Land Personen gibt, die Hamasterror bejubeln, Neukölln zu Gaza machen wollen, die in Essen das Kalifat propagieren, wenn Häuser mit Davidsternen markiert werden und Kinder Angst haben müssen, zur Schule zu gehen, dann ist entschiedenes, konsequentes, hartes Vorgehen gefordert, dann gilt Nulltoleranz.”
“Vielen Dank. – Herr Minister, mich würde interessieren – wir wollen ja auch die Digitalisierung in diesem Land voranbringen –, inwieweit Sie sich erhoffen, dass durch das Bürokratieentlastungsgesetz und die weiteren geplanten Maßnahmen auch ein Schub für die Digitalisierung in diesem Land entstehen kann?”
“Meine Frage richtet sich an den Bundesminister der Justiz. Herr Minister, kaum ein Gespräch mit einer Bürgerin oder einem Bürger vor Ort und erst recht kein Unternehmensbesuch, bei dem einem nicht geschildert wird, wie sehr die Menschen die Bürokratielast drückt. Wir als FDP-Fraktion wollen die Menschen entlasten. Wir stehen für wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit ein. Sie haben ein Eckpunktepapier für ein Bürokratieentlastungsgesetz vorgelegt. Können Sie mir bitte erläutern, wie Unternehmen, Verwaltung und Bürgerinnen und Bürger von Ihrem Vorschlag ganz konkret profitieren könnten?”
“Auch das reicht uns nicht: Über die Hälfte unserer Bürokratielasten kommt mittlerweile von der Europäischen Union. Deshalb hat sich diese Bundesregierung auf europäischer Ebene Verbündete gesucht. Frankreich und Deutschland haben gerade in dieser Woche eine gemeinsame Initiative zum Bürokratieabbau beschlossen. Insbesondere die kleinen und mittleren Unternehmen sollen durch eine Reihe von Maßnahmen entlastet werden, Recht soll einfacher und verständlicher werden, und wir werden Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union, Sie laufen der Bundesregierung bei Digitalisierung und Bürokratieabbau hinterher, und das auch noch sehr langsam. Das haben Sie heute wieder einmal dokumentiert. Schönes Wochenende. Für die CDU/CSU-Fraktion hat nun Dr. Reinhard Brandl das Wort.”
“Justizminister Buschmann treibt gerade ehrgeizig die Digitalisierung unseres Rechtsstaates voran, die Sie jahrelang verschlafen haben: die digitale Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlungen, den Ausbau von Videoverhandlungen an den Zivilgerichten, die Entwicklung eines bundesweiten Videokonferenzsystems für die Justiz, die Digitale Rechtsantragsstelle, Onlineverfahren für geringe Streitwerte, die digitale Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen und vieles mehr. Nachdem Sie jahrelang zugeschaut haben, wie die Bürokratielast Menschen und Unternehmen drückt, hat Minister Buschmann mit dem Eckpunktepapier zum BEG IV nun einen Vorschlag mit Substanz vorgelegt, der zu spürbarer Entlastung führen wird. Zusammen mit dem Wachstumschancengesetz reden wir über ein Entlastungsvolumen von mindestens 2,3 Milliarden Euro.”
“Unter Nummer 9 Ihres Papiers folgt dann die Forderung danach, auch Länder und Kommunen in Sachen Digitalisierung an den Tisch zu holen. Die Forderung adressieren Sie sinnvoller an Ihre Parteifreunde als an die Bundesregierung. Denn mal ehrlich: Wenn vor Ort jemand Digitalisierung und Fortschritt blockiert, dann doch meist die Union. Schließlich Nummer 10: die Forderung nach dem Digitalcheck. Liebe Union, der Digitalcheck wird seit Januar dieses Jahres bereits angewendet. Kurzum: Ich weiß nicht, wem Sie mit Ihrem Antrag etwas vormachen wollen – dieser Koalition und insbesondere der FDP-Fraktion jedenfalls nicht.”
“Zu Ihrer vierten Forderung empfiehlt sich die Lektüre der Seite 6 des Eckpunktepapiers zum BEG IV – ich zitiere –: „Die Regelung zur Erteilung von Arbeitszeugnissen … wollen wir zusätzlich für die gesetzliche elektronische Form öffnen.“ – Auch abgeschrieben! In den Punkten 5 bis 8 folgen dann völlig lieblos zusammengetippte Forderungen zum Thema Onlinezugangsgesetz. Falls es Ihnen entgangen sein sollte: Den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes gibt es schon. Wenn Sie sich einmal in der gebotenen fachlichen Tiefe mit dem Thema auseinandersetzen wollen, empfehle ich, jetzt mal ein digitales Endgerät zur Hand zu nehmen und auf der Homepage der FDP-Fraktion das Positionspapier OZG 2.0 durchzuschauen.”
“Dort steht explizit – ich zitiere –: „Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wollen wir Schriftformerfordernisse insbesondere im Vereins-, Schuld- und Mietrecht aufheben. Beispielsweise soll das Schriftformerfordernis für Mietverträge über Gewerberäume gestrichen werden. Auch im Wirtschaftsrecht wollen wir Erleichterungen schaffen. Im GmbH-Recht soll zum Beispiel klargestellt werden, dass im Falle der Beschlussfassung der Gesellschafter außerhalb einer Versammlung eine Abgabe der Stimme in Textform genügt, wenn sämtliche Gesellschafter einverstanden sind.“ Also, werte Kolleginnen und Kollegen von der Union: Die Forderungen 1 bis 3 sind abgeschrieben.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Werte Kollegen von der Union, Dienstagabend hat mich Ihr offenbar eilig zusammengestrickter Zweiseiter erreicht. Ehrlicherweise war ich nach der Lektüre einigermaßen ratlos. Als wir in der Opposition waren, hatten wir Gestaltungsanspruch und haben neue Ideen hereingegeben. Wir wollten die Regierung antreiben. Mit Ihrem Papier laufen Sie der Koalition hinterher. Das Einzige, was an dem Papier neu ist, ist, dass nun anscheinend auch die Union beginnt, sich mit der fortschreitenden Digitalisierung anzufreunden. Ich will das einmal anhand Ihrer zehn Forderungen deutlich machen. Zu den ersten drei Forderungen: Schauen Sie doch einmal in das Eckpunktepapier zum Bürokratieentlastungsgesetz auf Seite 5.”
“Für uns steht fest: Eine Wiederholung der Situation, vor der vor allen Dingen viele besorgte Eltern im vergangenen Winter standen, gilt es in Zukunft nachhaltig zu verhindern. Das und noch Weiteres werden wir in dieser Koalition voranbringen, im Sinne der Patientinnen und Patienten in diesem Land. Wir nehmen die Probleme ernst, ringen um das beste Vorgehen und finden am Ende tragfähige Lösungen wie auch bei der UPD. Vielen Dank. Das Wort hat Simone Borchardt für die CDU/CSU-Fraktion.”
“Minister Spahn hat sich immer weggeduckt. Ich bin froh, dass wir als Koalition da nun vorankommen; denn auch das ist patientenorientierte Gesundheitspolitik. Und wenn wir überlegen, was Patientinnen und Patienten bewegt hat und bewegt, dann kommen wir an einem Thema nicht vorbei: Lieferengpässe bei dringend benötigten Arzneimitteln. Es ist dramatisch, wenn Sie in der Apotheke des Vertrauens vor Ort plötzlich vor leeren Regalen stehen, obwohl Apothekerinnen und Apotheker alles in ihrer Macht Stehende tun, um die Versorgung bestmöglich sicherzustellen. Mit dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz haben wir hier bereits erste Weichen gestellt. Das kann aus Sicht der FDP-Fraktion aber natürlich nur ein erster Schritt gewesen sein.”
“Auch Mediziner wollen sich viel lieber mit ihren Patienten als mit Papierkram befassen. Wir packen das gemeinsam an. Minister Buschmann hat in Meseberg mit den Eckpunkten für das Bürokratieentlastungsgesetz vorgelegt; Minister Lauterbach wird nachziehen. In dieser Koalition bleiben auch die schwierigen Fragen nicht liegen. Ich bin sehr dankbar, dass der Bundesminister für Gesundheit nun öffentlich Bereitschaft signalisiert hat, sich mit der Frage der Liberalisierung der altruistischen Organlebendspende zu befassen. Hier sind unsere Regelungen im europäischen Vergleich viel zu eng. Wir gestatten Menschen, die ihre Organe spenden möchten, momentan nicht, zu helfen. Zugleich sterben Menschen auf den Wartelisten. Das ist ethisch nicht verantwortbar. Als FDP-Fraktion haben wir schon in der vergangenen Wahlperiode konkrete Vorschläge vorgelegt.”
“Patientinnen und Patienten sollen von vornherein erkennen können, welche Leistungen von welchem Krankenhaus in ihrer Nähe in welcher Qualität erbracht werden und wie es dort um die personelle Ausstattung bestellt ist; denn – das ist die Grundüberzeugung meiner Fraktion – Aufklärung ist der Schlüssel dazu, voll informiert Entscheidungen zur eigenen gesundheitlichen Versorgung treffen zu können, zugeschnitten auf die eigene Lebenssituation. Aufklärung und Information läuft aber nicht nur über Tools und Technik. Aufklärung und Information braucht Zeit. Deshalb ist es dringendes Gebot der Stunde, Krankenhäuser, Praxen, Ärztinnen und Ärzte, Pflegepersonal, das gesamte Gesundheitswesen von Bürokratie zu entlasten. Dazu liegen schon unfassbar viele Vorschläge auf dem Tisch.”
“Ich habe nach wie vor die Erwartung an alle Beteiligten, dass sie ihren Verpflichtungen im Sinne der Intention des Gesetzgebers nachkommen; denn im Mittelpunkt müssen für uns stets die Anliegen und Bedürfnisse der Patienten stehen. Patientenorientierung ist seit jeher Maßgabe für die Gesundheitspolitik Freier Demokraten. Ich erinnere, dass es Freie Demokraten waren, die unser Patientenrechtegesetz auf den Weg gebracht haben. Heute rücken wir gemeinsam mit den Koalitionspartnern die Rechte der Patienten ins Zentrum. Wir glauben an den mündigen Patienten, der selbst entscheiden kann, was gut für ihn ist. Aber mündige Entscheidungen setzen Aufklärung, setzen umfassende Informationen voraus. Wir stellen Patientinnen und Patienten deshalb mit dem Krankenhaustransparenzgesetz ein wertvolles Informationstool an die Seite.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im März haben wir entschieden, die Unabhängige Patientenberatung gänzlich neu aufzustellen: staatsfern, solide finanziert und dauerhaft. Aufgekommene Kritik an bisherigen Strukturen haben wir ernst genommen, alle beteiligten Seiten angehört, lange und intensive Sitzungen geführt, um die jetzige tragfähige Lösung zu erreichen. Eines stand für meine Fraktion und mich immer fest: Die Unabhängigkeit der Beratung muss hinreichend vor dem Einfluss von Partikularinteressen gesichert sein, die Expertise der Patientenverbände besser eingebunden werden und die Finanzierung nachhaltig erfolgen.”
“Nur über tatsächlichen Zugang können wir im Übrigen auch Menschen helfen, die aus der Bahn geraten sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte schenken Sie unserem Gesetzentwurf Ihre Stimme! Es gibt so unfassbar viele Menschen dort draußen, die sich die Sicherheit wünschen, selbstbestimmt gehen zu dürfen, wenn für sie der richtige Zeitpunkt gekommen ist. Vielen Dank. Nächster Redner ist Dr. Lars Castellucci für die Gruppe „Dr. Castellucci und andere“.”
“Ist der Arzt grundsätzlich bereit, obliegt es ihm, sich ein umfassendes Bild davon zu machen, ob der Betroffene aus autonom gebildetem, freiem Willen heraus handelt. Durch die vorherige obligatorische Beratung in einer Beratungsstelle gewährleisten wir ebenso Sicherheit wie durch das ärztliche Vieraugenprinzip in bereits existenziellen Leidenssituationen. Wichtig ist uns vor allem, dass wir die Menschen nicht schon wieder alleine lassen – alleine mit ihrem Schmerz, ihrer Angst und ihrem Wunsch, gehen zu dürfen. Deshalb brauchen wir eine rechtssichere Lösung, bei der niemand bezweifelt, dass sie vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben wird. Deshalb dürfen wir nicht schon wieder mit dem Strafrecht drohen. Deshalb brauchen wir Strukturen, die für jeden Menschen sofort zugänglich sind, ohne monatelange Wartezeiten auf Facharzttermine.”
“Es sieht ein flächendeckendes, hochwertiges und umfassendes Beratungsangebot vor, Stellen, an die sich Menschen mit Suizidgedanken wenden können, an denen sie nicht bevormundet werden, ihnen aber gerade auch Hilfe zum Weiterleben vermittelt wird, wo sie an die Hand genommen werden und der Weg in medizinische Versorgung, vielleicht die Palliativmedizin, oder auch zu sozialen Unterstützungsangeboten geebnet wird, ganz individuell zugeschnitten, Stellen, an denen jede selbstbestimmte Entscheidung respektiert wird. Erwachsene, die selbstbestimmt sterben möchten, können sich an einen Arzt ihres Vertrauens wenden und dort die Verschreibung eines Medikaments erbitten. Selbstverständlich ist niemand zur Hilfeleistung verpflichtet.”
“Und gehört zu einem Recht auf selbstbestimmtes Sterben nicht ehrlicherweise auch die Möglichkeit, transparent ein entsprechendes Medikament erhalten zu können? Meine Gruppe hat um Antworten gerungen, nun 1 226 Tage lang. Ich bin so vielen Menschen von Union bis Linksfraktion dankbar für die gemeinsame Arbeit. Das Ergebnis steht heute zur Abstimmung. Es lässt niemanden allein.”
“Es vergeht kein Tag, an dem mir nicht ein Betroffener sein Schicksal schildert und mich voller Hoffnung bittet, dass er irgendwann sterben kann, wie er es für sich als würdevoll empfindet. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 war wegweisend. § 217 Strafgesetzbuch ist Geschichte. Jeder Mensch hat ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben und auch ein Recht darauf, hierbei Hilfe in Anspruch zu nehmen. Jeder selbstbestimmte Mensch darf sein Lebensende so gestalten, wie er es für sich als würdig empfindet. Einen gegen die Autonomie gerichteten Lebensschutz kann und darf es nicht geben. Aber es zeigt auch Handlungsbedarf auf. Wie stellen wir sicher, dass jemand tatsächlich selbstbestimmt handelt? Wie schaffen wir ein Auffangnetz, ohne zu bevormunden?”
“Natürlich wandten sich in der Folgezeit immer und immer wieder schwerstkranke Menschen an das zuständige Bundesinstitut. Alle Anträge wurden abgelehnt. Die Menschen wurden einfach alleine gelassen, anonym abgestempelt trotz eindeutiger höchstrichterlicher Rechtsprechung – allein mit ihren Schmerzen, ihrer Angst und ihrem Wunsch, gehen zu dürfen. Natürlich wandten sich viele in ihrer Not auch an ihre Angehörigen oder an Ärzte und medizinisches Personal. Sie flehten und bettelten, erlöst zu werden, immer wieder auch bei meinem heutigen Mitarbeiter Max als dereinst 14-jährigem Pflegepraktikanten. Natürlich half meist niemand. Zu groß ist die Angst vor Strafe und Gefängnis. Sie wenden sich auch an uns hier.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe noch nie so voller Demut hier gestanden wie heute, und ich habe auch noch nie eine Rede gehalten, die so wichtig ist für so unfassbar viele Menschen. Ich habe als Fachanwältin für Medizinrecht so viele Schicksale miterlebt und vielleicht auch zu oft mitgelitten. Diese Menschen, jeder Einzelne ist es, der für meine Gruppe im Mittelpunkt steht. Aus 2017 stammt ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das vielen schwerstkranken Menschen Hoffnung gegeben hat. Eine vom Hals abwärts gelähmte Dame, die künstlich beatmet werden musste und unter höchst schmerzhaften Krampfanfällen litt, hatte sich darum bemüht, in Deutschland legal ein Medikament zu bekommen, um ihrem Leben und ihrem Leiden ein Ende zu setzen. Sie starb in der Schweiz. Ihr Ehemann prozessierte und gewann.”
“Vielen Dank. – Herr Minister, ich bin Ihnen außerordentlich dankbar, dass Sie die Reform im Namensrecht auf den Weg bringen, weil es einfach unfassbar viele Menschen bewegt. Tagtäglich erreichen mich als Berichterstatterin E-Mails zu dem Thema. Ein Teil dieser E-Mails betrifft auch Fälle, wo sich Menschen, die bereits verheiratet sind, noch im Nachhinein wünschen, einen gemeinsamen Doppelnamen tragen zu können. Deswegen die Frage: Wird es auch rückwirkend möglich sein, für diese Menschen einen gemeinsamen Doppelnamen erreichen zu können?”
“Herr Minister, Sie haben den Koordinator der Bundesregierung gerade schon angesprochen. Er hat kürzlich von einem echten Systemwechsel beim Bürokratieabbau gesprochen, gerade auch im Vergleich zur Vorgängerregierung. Können Sie uns darstellen, worin dieser Systemwechsel besteht?”
“Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Minister Buschmann, Sie haben das Thema vorhin schon einmal angesprochen. Das „Handelsblatt“ titelte einmal: „Lesen, leiden, lochen – Bürokratie-Wahnsinn in Deutschland“. Tatsächlich ächzt das ganze Land ja unter einer überbordenden Bürokratielast, die Arbeitskraft bindet und die Hemmschuh für Innovation und Fortschritt ist. Als FDP-Fraktion setzen wir uns schon seit Langem gegen diese Bürokratielast ein und kämpfen dagegen. Sie haben sich dieses Themas nun angenommen und gehen als Haus voran. Könnten Sie uns da noch einmal darstellen, welche konkreten Schritte Sie bereits gegangen sind, welche konkreten Schritte Sie vorhaben und wo Schwerpunkte liegen?”
“Sie hilft und nimmt Menschen an die Hand, wenn sie im System einmal nicht zurechtkommen. Künftig spielen in der UPD Patientenorganisationen eine Schlüsselrolle. Das bedeutet Unterstützung und Beratung auf Augenhöhe. Für die leidenschaftliche Befassung und das intensive Ringen um die besten Lösungen für die Patientinnen und Patienten möchte ich mich bei meinen Berichterstatterkolleginnen sehr herzlich bedanken. Es ist gelungen. Vielen Dank. Für die Fraktion Die Linke hat das Wort Kathrin Vogler.”
“Auch die Versorgung mit Vollblut- und Plasmaprodukten kommt immer wieder an ihre Grenzen. Die Meldung „Blutspenden werden knapp“ findet sich mit erschreckender Regelmäßigkeit in der Tagespresse. Deshalb ist es wichtig, dass die Rahmenbedingungen für Spenden künftig endlich im 21. Jahrhundert ankommen. Diskriminierung erteilen wir eine klare Absage. Blut ist nicht schwul, bi, trans oder hetero. Blut ist Blut, und auch das Blut eines über 60-jährigen fitten Spenders rettet Leben. Meine Damen und Herren, unser heutiges Gesetzespaket verbessert die Versorgung der Menschen. Aber – auch das müssen wir anerkennen – unser Gesundheitssystem ist hochkomplex. Deshalb freue ich mich, dass wir heute die Unabhängige Patientenberatung neu und zukunftsfähig aufstellen.”
“Jedes Kind und jeder Jugendliche mit psychischen Problemen braucht schnellstmöglich beste und umfassende Versorgung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie Kinder haben, standen Sie in den vergangenen Wochen vielleicht auch vor der Situation: Ihr Kind hat Fieber, aber nirgendwo ist Fiebersaft zu bekommen. Ähnlich sah es bei Antibiotika und sogar Krebsmedikamenten aus: Lieferengpässe allerorten. Vielfach konnten Apotheken das Schlimmste abwenden und den Betroffenen mit Ersatzpräparaten helfen. Auch den Apothekerinnen und Apothekern gebührt unser Dank. Denn mit viel persönlichem Einsatz haben sie immer wieder recherchiert, Rezepturen hergestellt, mit Ärzten telefoniert, Patienten alles erklärt und noch vieles mehr. Gut, dass wir die Regelungen zur erleichterten Substitution heute verlängern.”