Günter Krings
CDU/CSU · Germany
“In einer großen Zahl dieser Fälle gibt es nur eine einzige Spur zum Täter: eine schlichte Zahlenkette, die IP-Adresse eines Computers. Und genau diese Spur lief in Deutschland bisher allzu oft ins Leere. Die Analyse des Bundeskriminalamts ist dramatisch. Nur bei 41 Prozent der Hinweise ließ sich die IP-Adresse einem Anschluss zuordnen.”
“Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist heute ein guter Tag für die Sicherheit in Deutschland und für den Schutz von Kindern; um die geht es nämlich ganz besonders.”
“Deshalb müssen diese Adressen künftig für drei Monate gespeichert werden, und deshalb gibt dieses Gesetz unseren Sicherheitsbehörden mit der Sicherungsanordnung und der Funkzellenabfrage weitere wirksame, verhältnismäßige Mittel an die Hand.”
“Ich danke daher der Justizministerin und dem Innenminister für die Erarbeitung dieses Entwurfs. Natürlich basiert dieser Gesetzentwurf auf einer Grundrechtsabwägung: Auf der einen Seite steht der Schutz von Leib, Leben und Kinderseelen, also der höchsten Schutzgüter, die unsere Rechtsordnung kennt.”
“Um eine mutmaßliche Terrorzelle vor wenigen Jahren in Castrop-Rauxel ausfindig zu machen, hatte die Polizei nur eine sechseinhalb Tage alte Computeradresse als einzigen Ermittlungsansatz. Wäre sie nur einen halben Tag älter gewesen, wäre man den Tätern nicht mehr auf die Spur gekommen.”
“Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Koalition legt einen klaren Arbeitsschwerpunkt auf den Schutz vor Gewalt und Übergriffen in unserer Gesellschaft. Die Einlösung des Versprechens hinsichtlich des Schutzes vor Gewalttätern ist für uns eine zentrale Aufgabe des Rechtsstaats.”
The complete record
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“Jede Verletzung durch Gewalt und Missbrauch ist eine zu viel, weil sie ein Kind unauslöschlich und lebenslang begleitet. Ich bitte Sie daher auch im Namen dieser Kinder: Beschäftigen Sie sich in der Ampel nicht länger mit sich selbst, sondern mit dem Schutz der schwächsten Glieder unserer Gesellschaft! Vielen Dank.”
“Und welche Straftaten, so frage ich, könnten denn schwerer sein als Gewalttaten gegen Kinder? Ich denke und hoffe, dass wir alle in diesem Haus zumindest diesen Minimalkonsens noch hinbekommen. Beenden Sie also in dieser Frage endlich Streit und Zank in der Ampel, und versuchen Sie bitte nicht länger, mit der Scheinlösung eines Einfrierens von IP-Adressdaten abzulenken! Begreifen Sie endlich: Daten, die nicht mehr vorhanden sind, kann man nicht einfrieren. Insofern ist das eben keine Lösung. Das mag ja grundrechtskonform sein, aber wenn es nichts bringt, hilft das keinem Kind und keinem Opfer von Straftaten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Opfer Ihrer internen Streitigkeiten sind inzwischen Hunderte und Tausende von Kinderseelen.”
“Wir sagen: Es sind 19 150 Fälle zu viel. – Denn hinter diesen Zahlen verbergen sich Täter, die weiter ihr Unwesen treiben können, und Kinder, die nicht gerettet werden konnten und ihren Peinigern ausgeliefert bleiben. Wir nehmen nicht hin, dass diese Missbrauchsfälle unaufgeklärt und ungesühnt bleiben. Es sollte daher eigentlich für alle hier im Hause sonnenklar sein, was zu tun ist. Wir brauchen eine befristete Speicherung von IP-Adressen – nicht von Vorratsdaten, sondern von IP-Adressen – nach deutschem Recht. Diese Notwendigkeit hat explizit auch der Europäische Gerichtshof als oberstes Gericht der Europäischen Union erkannt. Ganz bewusst hat er in seinem Urteil zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung klipp und klar die Speicherung von IP-Adressen insbesondere zur Verfolgung schwerer Straftaten zugelassen.”
“Wir sind in Deutschland bekanntermaßen vielfach angewiesen auf Hinweise vor allem des US-amerikanischen National Center for Missing & Exploited Children, die hier wirklich eine segensreiche und wichtige Arbeit machen, indem sie Informationen aus dem Netz sammeln. Von 2017 bis 2021 bekamen wir fast 200 000 strafrechtlich relevante Hinweise auf Kinderpornografie und Kindesmissbrauch allein aus dieser Quelle. Bei 19 150 dieser Hinweise führte eine Bestandsdatenabfrage nicht zu einer Identifizierung des benutzten Anschlusses. Warum nicht? Weil die IP-Adresse als einziger Ermittlungsansatz nicht mehr bei den Providern gespeichert war. Wir als Unionsfraktion gehören nicht zu denen, die achselzuckend darauf hinweisen, das seien ja nur 10 Prozent der Fälle, in 90 Prozent der Fälle habe es ja irgendwie geklappt.”
“Meine Damen und Herren, diese Ampelmehrheit stellt inzwischen ein Sicherheitsrisiko für unser Land und für unsere Kinder dar. Immerhin scheint es Ihnen ja noch peinlich zu sein, wenn Ihnen neutrale Experten in einer Anhörung bescheinigen werden, dass gerade der sexuelle Missbrauch von Kindern allzu oft nur mit diesen IP-Adressen aufzuklären ist; denn ekelerregende, brutale und schier unvorstellbare Bild- und Videodateien werden im Netz ausgetauscht. Und in Chatgruppen verhöhnen die perversen Täter ganz offen ihre Opfer und die Ermittler, weil sie wissen, dass der Verzicht auf eine Speicherung von IP-Adressen sie vor Verfolgung weitgehend sicher macht. Zumindest gegenüber diesen Kinderschändern dürfen wir bei der Aufklärung nicht länger auf das Prinzip Zufall setzen.”
“Jetzt muss man sich ja die Frage stellen: Warum sträubt sich die Ampel nun schon seit einem halben Jahr gegen eine Ausschussanhörung, obwohl Sie in der Sache vielleicht sogar Kritikpunkte haben, die Sie gerne vortragen möchten? Sie scheuen den öffentlichen Rat von Experten ganz offensichtlich, weil diese Ihnen noch einmal klarmachen würden, dass in vielen Fällen schwerster Kriminalität die IP-Adresse eines Computers der einzige Anknüpfungspunkt für Ermittlungen ist. Sie scheuen diese Anhörung, weil hier auch davon zu reden wäre, dass der geplante Terroranschlag von Castrop-Rauxel nur deshalb vereitelt und die Täter ermittelt werden konnten, weil ein bestimmter Internetanbieter die Bestandsdaten zufällig noch nicht gelöscht hatte. Zufällig!”
“Dazu passt leider auch die Reaktion auf den Brief unseres Fraktionsvorsitzenden an den Bundeskanzler. Aus Anlass des Weltkindertages hat Friedrich Merz den Kanzler im letzten Jahr dringend gebeten, endlich zum Schutz missbrauchter Kinder aktiv zu werden. Reaktion auf diesen Brief von Friedrich Merz: keine. Auch nach sechs Monaten wird dieses Thema im Kanzleramt offenbar nicht als wichtig angesehen; vielleicht kann der Kanzler sich inzwischen auch gar nicht mehr an den Brief erinnern. Beim Thema Kinderschutz reicht es bei dieser Regierung leider maximal zu Sonntagsreden und Lippenbekenntnissen. Wir sorgen mit der heutigen Debatte dafür, dass Sie sich für dieses skandalöse Verhalten vor der deutschen Öffentlichkeit verantworten müssen.”
“Es geht hier um nicht weniger – es ist eigentlich schade, dass das in Ihrer Rede gar nicht vorkam – als um den Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch und Kinderpornografie im Netz. Im Klartext: Die Ampelmehrheit im Rechtsausschuss verzögert und verhindert seit einem halben Jahr den Schutz der Schwächsten in unserer Gesellschaft. Im Ausschuss sind Sie nicht einmal bereit, zu diesem Thema eine Expertenanhörung durchzuführen. Wenn Sie sich beispielsweise an der Frist stoßen und sechs Monate für zu lange halten, dann müssten Sie sich doch geradezu nach einer solchen Expertenanhörung sehnen. Sie blockieren sie. Aber nicht genug, dass Sie unsere Initiative blockieren. Die Regierung hält es seit über einem Jahr auch nicht für nötig, dem Bundestag irgendeinen eigenen Vorschlag zu präsentieren, meine Damen und Herren.”
“Und das Justizministerium fand monatelang nichts dabei, dass eine Organisation in seinem Geschäftsbereich eine Art Staatspresse aufgebaut hat, staatlich finanziert und vorzugsweise mit Regierungsinhalten befüllt. Vom vierten Punkt, nämlich der Art und Weise, wie Sie hier grundstürzende Änderungen im Wahlrecht innerhalb einer Woche vorgelegt und verabschiedet haben, will ich gar nicht weiter sprechen. Ich stelle aber fest: Sie schaden mit diesem Verhalten weniger uns als der parlamentarischen Demokratie in Deutschland! Zum Skandal wird Ihr Verhalten aber vor allem angesichts des Themas, um das es hier und heute geht. Bei dem heute erneut zu debattierenden Antrag der Union geht es ja nicht um die Reparatur eines falschen Energiegesetzes – davon hatten wir einige – oder um die Korrektur eines Bußgeldkatalogs im Straßenverkehr.”
“Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die heutige Debatte ist erforderlich, weil die Regierungsmehrheit in diesem Haus seit zehn Sitzungswochen, also seit einem halben Jahr, die Behandlung eines Antrags der Union blockiert. Dass Sie damit der größten Oppositionsfraktion ihre verfassungsrechtlich garantierten, parlamentarischen Mitwirkungsrechte beschneiden, fügt sich leider nahtlos in das wenig demokratische Gebaren der Ampel in diesem Bundestag ein: Der Opposition werden Anhörungen verweigert, oder sie werden in der Frist weniger Stunden aufgesetzt. Parlamentarische Fragen werden mit extremer Verspätung, ausweichend oder in der Sache gar nicht beantwortet.”
“Meine Damen und Herren, lassen Sie mich das zum Schluss noch sagen: Der Respekt vor dem Freiheitskampf der Ukraine und die besondere Verantwortung Deutschlands für die Völkerrechtsordnung hätten es in der Tat nahegelegt, dass wir schon gesprochen hätten, dass Sie schon auf uns zugekommen wären. Unsere Hand bleibt aber in und nach dieser Debatte weiter ausgestreckt. Wir wollen eine Lösung; denn das Urverbrechen dieses Krieges muss vor ein völkerrechtliches Tribunal. Das ist ein Anliegen, das uns einen sollte; mit Blick auf die Ukrainer muss uns dieses Anliegen einen. Vielen herzlichen Dank. Jetzt gebe ich das Wort an Michael Roth für die SPD-Fraktion.”
“Dort haben sich alle Sachverständigen, die die Ampel und die wir benannt haben, offen gezeigt und ein Sondertribunal befürwortet. Daher hat es mich doch schon etwas irritiert, dass wir bisher noch nicht zu Gesprächen gefunden haben, die Ampelfraktionen nicht auf uns zugekommen sind und wir bisher auch keinen eigenen Vorschlag der Ampel haben. Das alles ist heilbar – das sehe ich auch so –, aber es ist wirklich kostbare Zeit verloren gegangen, um gerade die deutsche Position in der Frage zu stärken. Ich weise darauf hin, dass Claus Kreß – Sie haben ihn schon genannt – am Wochenende im „Spiegel“ noch einmal sehr deutlich gesagt hat: Was wir brauchen, ist ein wirkliches internationales völkerrechtliches Gericht und kein hybrid-nationales Gericht. – Hier muss sich die Außenministerin also wirklich in einer entscheidenden Frage noch bewegen.”
“Mit unserer Forderung nach einem internationalen Tribunal stecken wir ein klares Ziel ab, und wir wissen zugleich, dass der Weg bis dahin ein steiniger sein wird. Ich fand es gut und richtig, Herr Kollege, dass Sie auf den Beschluss der UN-Generalversammlung am Wochenende verwiesen haben. Es zeigt: Es ist möglich, auch nach einem Jahr des Krieges, große Unterstützung zu bekommen. Dann muss man sich aber auch auf diesen Weg machen und versuchen, diese Unterstützung zu erreichen. Wenn wir die Opfer sehen, die das ukrainische Volk jeden Tag für Freiheit und Gerechtigkeit erbringt, dann sollten wir uns wirklich beherzt auf diesen Weg machen und nicht nur über Hindernisse reden, meine Damen und Herren. Wir hatten wirklich eine bemerkenswerte Anhörung im Auswärtigen Ausschuss.”
“In diesem Jahr hat sich die Außenministerin immerhin für ein sogenanntes hybrides Gericht ausgesprochen. Das aber wäre leider keine gute Lösung. Putin und seine obersten Spießgesellen könnten sich gegenüber einem solchen hybrid-nationalen Gericht auf Immunität berufen. Sie wären also vollends außerhalb der Reichweite eines solchen Gerichtes. Es könnte hier auch nicht Völkerrecht, sondern nur nationales ukrainisches Recht zur Anwendung kommen. Genau deswegen ist die ukrainische Regierung selber auch dagegen. Ein solches Gericht, so fürchte ich, würde das Völkerrecht nicht stärken, sondern es würde den Eindruck von der Ohnmacht des Völkerrechts unterstreichen. Das können wir nicht wollen.”
“Ich sage es aber ganz offen – wir nehmen das Gesprächsangebot natürlich gerne weiter an; schöner wäre es gewesen, wir hätten vorher schon sprechen können, aber das geht, glaube ich, weniger an Sie, Herr Kollege, als an andere in der Ampel –: Wir haben als Unionsfraktion gehofft, die Bundesregierung würde sich hier an die Spitze einer guten Bewegung setzen. Denn aufgrund unserer Geschichte haben wir eine besondere Verantwortung für das Völkerrecht. Der Einsatz für eine effektive Durchsetzung völkerrechtlicher Normen ist zu Recht seit Jahrzehnten Teil unserer außenpolitischen Staatsraison, meine Damen und Herren. Die Bundesregierung war bei dieser Frage allerdings sehr lange auf Tauchstation. Dabei fehlt es eben nicht an völkerrechtlichen Wegen, sondern was wir brauchen, ist der politische Wille.”
“Wir sind nicht bereit, diese Lücke bis dahin hinzunehmen und den Ukrainern zu erklären, dass das Urverbrechen des Angriffskrieges ungesühnt bleiben muss und das Völkerrecht gegenüber Putin und seinen Ministern und seinen Generälen machtlos bleibt. Deshalb fordert die CDU/CSU-Fraktion seit zehn Monaten ein internationales völkerrechtliches Sondertribunal für den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine. Genau ein solches Sondertribunal fordern auch die Ukraine selbst, viele weitere Länder in und außerhalb Europas, das Europäische Parlament und zahlreiche weitere internationale Organisationen. Es ist ein durchaus eingeübtes Instrument. Sondertribunale auf verschiedener rechtlicher Grundlage wurden in der Vergangenheit bereits erfolgreich angewandt.”
“Für das Urverbrechen des Krieges, also für den Straftatbestand der Aggression, gibt es in diesem Angriffskrieg aber noch kein Gericht; denn eine Überweisung an den Internationalen Strafgerichtshof nach geltendem Recht bräuchte einen Beschluss des Sicherheitsrates der UN, und der wird natürlich durch russisches Veto blockiert. Meine Fraktion unterstützt daher alle Bemühungen, das Statut des Internationalen Strafgerichtshofes so zu ändern, wie Sie es auch beschrieben haben, dass er künftig generell auch das Verbrechen des Angriffskrieges aburteilen kann. Wir wissen aber auch: Dieses Ziel zu erreichen, das wird sehr lange Zeit in Anspruch nehmen.”
“Auf die russische Gewalt will und muss die Völkergemeinschaft mit der Macht des Rechts antworten. Deshalb ist es gut, dass beim Internationalen Strafgerichtshof, beim deutschen Generalbundesanwalt und in vielen anderen Ländern bereits Beweise gesammelt werden, um die Täter der Kriegsverbrechen so bald wie möglich zur Verantwortung zu ziehen. Aber – darauf hat mein Vorredner auch hingewiesen –: Es gibt eine sehr, sehr empfindliche Lücke in der Strafverfolgung. Wir können die Gewaltexzesse als Verbrechen in diesem Krieg vor Gericht bringen.”
“Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir mussten letzte Woche einen bitteren Jahrestag begehen: ein Jahr russischer Angriffskrieg auf die Ukraine, ein Jahr Tod und Gewalt, ein Jahr Kriegsverbrechen. Das russische Militär hat Akte unglaublicher Grausamkeit und Menschenverachtung an Zivilisten und Soldaten begangen. Nach einem Jahr Krieg ist der Wunsch nach Frieden wohl nirgendwo so stark wie bei den Menschen in der Ukraine. Frieden kann und wird es aber nur geben, wenn Putin erkennen muss, dass er diesen wahnwitzigen Angriffskrieg nicht gewinnen kann. Deshalb ist es wichtig, dass wir die Ukraine nicht nur mit humanitärer Hilfe, sondern auch mit Waffen weiter unterstützen. Die Antwort auf Putins Krieg muss aber über Waffenlieferungen hinausgehen.”
“Wir sehen sie als gemeinsame und gesamtstaatliche Aufgabe zur Stärkung des Rechtsstaates und zum Schutz der Menschen. Vielen herzlichen Dank. Das Wort hat der Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann.”
“Sie weigern sich – das Thema kennen Sie –, den Spielraum des Europäischen Gerichtshofs zur Speicherung der IP‑Adressen zu nutzen. Damit verhindern Sie die Aufklärung von schweren Missbrauchsfällen. Wir lassen Ihnen das nicht durchgehen und werden es immer wieder ansprechen. Nach europäischem Recht bestünde die Möglichkeit, da etwas zu tun. Sie nutzen nur Quick Freeze, das so gut wie gar nichts bringt. Wir fordern weiterhin ein effektives Schutzinstrument für unsere Kinder ein. Meine Damen und Herren, ich verstehe, dass das alles schmerzhaft für Sie ist. Ich könnte diese Mängelliste fortsetzen, will das mit Blick auf die Zeit nicht tun. Aber ein Unterschied ist ziemlich deutlich geworden, nämlich der zwischen Ihrer und unserer Rechtspolitik. Sie sehen die Rechtspolitik als Vehikel für den Umbau der Gesellschaft.”
“Auch dass Sie die Bundesfinanzierung des Regensburger Instituts für Ostrecht schrittweise auf null zurückfahren wollen, mag zwar ein kleines Beispiel sein, aber ein besonders skandalöses. Sie verweisen im Ausschuss lapidar auf den Freistaat Bayern, der sich doch um die Rechtsentwicklung in Osteuropa kümmern solle. Wir meinen: Gerade in diesen Zeiten hätten die Rechtsordnungen unserer europäischen Partner auch die Aufmerksamkeit des Bundes verdient. Meine Damen und Herren, besonders bitter ist schließlich, dass Ihr mangelndes Engagement für den Rechtsstaat im föderalen Verbund seine Entsprechung im fehlenden effektiven Einsatz für die Schwächsten in unserer Gesellschaft findet, nämlich im mangelnden Einsatz für unsere Kinder.”
“Dieser Bürokratieaufwuchs ist das glatte Gegenteil des vom Finanzminister versprochenen Belastungsmoratoriums. Ich empfehle bei diesem Gesetz daher: Gehe zurück auf Los! Das Richtige soll gemacht werden, und das möglichst schnell. Schauen wir in den Haushalt, dann sehen wir, dass dieser – ja, linken – Gesetzgebung auch noch eine kleinmütige Haushaltspolitik gegenübersteht. Frau Kollegin Hoppermann hat dazu schon einiges ausgeführt. Aus Ihrem Haushalt spricht an allen Ecken und Enden ein minimalistisches Verständnis von der Rolle des Bundes in der Rechtspolitik. Den Pakt für den Rechtsstaat soll es nur noch digital und projektbezogen geben. Da war mal mehr vorgesehen, nämlich die Fortführung unseres, von der CDU/CSU initiierten, Rechtsstaatspaktes. Das haben Sie jetzt klammheimlich abgeräumt.”
“Wenn dann ein angefressener FDP-Vorsitzender am Abend der Niedersachsen-Wahl beklagt, die FDP werde in der Öffentlichkeit als linke Partei in einer linken Koalition wahrgenommen – so hat es Herr Lindner gesagt –, so sollte er mal seinen Justizminister fragen, ob das vielleicht einfach an linker Politik liegen kann. Das ist ganz einfach; es ist wie in der Wirtschaft: Wer mit dem Image seines Produktes nicht zufrieden ist, der kann viel Geld für Marketing ausgeben, aber besser ist es, das Produkt einmal zu überarbeiten. Dieser problematische Kurs verschont auch das Wirtschaftsrecht nicht. Ich nenne das Hinweisgeberschutzgesetz. Das ist im Kern europarechtlich vorgegeben, aber eben nicht in der Ausprägung. In der öffentlichen Anhörung haben es Sachverständige zerpflückt, insbesondere wegen der übermäßigen Belastung der Wirtschaft.”
“Beim sogenannten Selbstbestimmungsgesetz soll die Trennung von biologischem und rechtlichem Geschlecht nicht mehr eine Ausnahme sein – als solche brauchen wir natürlich die Möglichkeit, es zu trennen –, sondern Geschlecht und Vorname sollen jährlich frei wählbar werden. Passend dazu ermuntert die Familienministerin Kinder schon heute, Pubertätsblocker einzunehmen. Auch mit der geplanten Abstammungsrechtsreform ist ein familien- und gesellschaftspolitischer Umbau geplant. Mit solchen und ähnlichen Projekten wollen Sie das Koordinatensystem unserer Gesellschaft massiv nach links verschieben.”
“Sie stellen die neue, wie ich finde, absurde Gesetzgebungsregel auf, dass bei Änderung einer Rechtsnorm nicht nur das Recht für die Zukunft angepasst wird, sondern zugleich die Gerichtsurteile der Vergangenheit kassiert werden, so etwa bei der beschlossenen Zulassung von Werbung für Abtreibungen oder bei der geplanten Cannabis-Legalisierung, bezogen auf das Bundeszentralregister. Ich will Ihnen gerne glauben, dass das nicht Ihre Absicht ist; aber auch so kann man das Vertrauen in die Gerichte als zentrale Institution unseres Staates untergraben. Ich habe darauf hingewiesen: Mangels Masse kann man Ihre Rechtspolitik bisher kaum anhand von Gesetzgebung beurteilen. Schauen wir aber auf die diversen Ankündigungen zu Gesetzen, so kann ich dem aktuellen Stillstand der Gesetzgebung manchmal sogar etwas abgewinnen. Dazu nur zwei Kostenproben.”
“Die Rechtspolitik, meine Damen und Herren, war einst das Herzstück der Gesetzgebung im Bundestag. Unter der Ampel droht nun der Herzstillstand. Dass Sie hier Oppositionsrechte unterminieren, ist die eine Sache. Die andere Sache aber ist, was Sie damit unserer parlamentarischen Demokratie antun. Wenn wir gemeinsam in Europa für die Macht des Rechts werben wollen, dann wirkt es wenig glaubhaft, wenn für Sie im Deutschen Bundestag nur die Macht der Mehrheit zählt. Mit Ihrer Mehrheit – ich muss das leider ergänzen – scheuen Sie auch nicht davor zurück, die Entscheidungen von Richterinnen und Richtern in unserem Land zu diskreditieren.”
“Ohne die Anträge unserer Fraktion, der Unionsfraktion, würde der Rechtsausschuss derzeit fast nur Themen anderer Ausschüsse mitberaten. Der direkte Vergleich zwischen unseren Initiativen und dem eigenen Vakuum ist der Ampel im Rechtsausschuss offenbar wirklich peinlich, da sie seit Wochen Anhörungen zu unseren Anträgen verhindert. Beispiele sind der Gesetzentwurf zur Unterbringung in einer Erziehungsanstalt, unser Antrag zur IP‑Adressenspeicherung oder der Gesetzentwurf zu digitalen Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht. Unser Antrag, mit dem wir die längst überfällige Unterstützung der Bundesregierung für ein internationales Sondertribunal gegen den russischen Angriffskrieg einfordern, wurde gleich ganz in den Auswärtigen Ausschuss geschoben.”
“Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Minister! Die heutige Haushaltsdebatte findet knapp ein Jahr nach dem Start der Ampelregierung statt – ein guter Anlass zu einer ersten Bilanz der Ampel- Rechtspolitik. Geprägt ist dieses erste Ampeljahr in der Rechtspolitik von Absichtserklärungen, Eckpunktepapieren, aber eben kaum von konkreten Gesetzentwürfen, die das Kabinett passiert hätten. Aus einem Wasserfall von Ankündigungen wurde bis heute ein tropfendes Rinnsal an Gesetzgebung. Dass eine solche Untätigkeit am Beginn einer Wahlperiode keineswegs einem politischen Naturgesetz folgt, zeigt ein Blick auf die letzte Wahlperiode: Da hatten wir schon vor der Sommerpause große Gesetzgebungsvorhaben abgeschlossen, etwa das Gesetz zur Einführung der Musterfeststellungsklage.”
“– letzter Satz; ich würde den Satz aus dem Nürnberger Urteil gegen die NS-Kriegsverbrecher gerne noch zitieren –, – Aber bitte schnell. „alle Schrecken der anderen Verbrechen einschließt“. Es wäre schön, wenn Sie diesen Satz einmal auf sich wirken ließen. Das hat das Thema, glaube ich, verdient. Vielen Dank.”
“Meine Damen und Herren, wenn wir jetzt der Ukraine dabei helfen wollen, die europäischen Rechtsstaatsstandards zu erreichen, dann sollten wir zugleich auch selber unsere Hausaufgaben machen, wenn es um die Durchsetzung des Völkerrechts geht. Meine Damen und Herren, es ist blamabel, dass die Bundesregierung und vor allem auch die Außenministerin sich bei diesem wichtigen Werkzeug des Völkerrechts wegducken. Wir wollen bitte keine Lippenbekenntnisse mehr, sondern wir fordern, dass Deutschland in der EU, in der UNO zum Treiber für die Einrichtung eines Sondertribunals wird; denn die Völkergemeinschaft muss nicht nur die vielen einzelnen Kriegsverbrechen vor Gericht bringen, sondern auch das Kriegsverbrechen, das, wie es schon im Nürnberger Urteil 1946 hieß – Kommen Sie bitte zum Schluss, Herr Kollege.”
“Im Einklang mit der ukrainischen Regierung und mit vielen Völkerrechtlern fordern wir genau deswegen dieses Sondertribunal. Meine Damen und Herren, ich selbst habe mich einer internationalen Initiative hierzu bereits im März angeschlossen. Mit unserem Antrag haben wir etwas länger gewartet, bis zum jetzigen Zeitpunkt, weil wir – ich sage das offen – bis zuletzt gehofft haben, dass sich die Bundesregierung in dieser Sache selbst an die Spitze der Bewegung stellt. Das hat sie leider auch innerhalb der Europäischen Union nicht getan. Wir halten dieses Abtauchen auch deshalb für fatal, weil unser Land historisch doch eine besondere Verantwortung hat, für die Durchsetzung des Völkerrechts international einzutreten.”
“Aber Russland muss eine Anklage wegen dieses Verbrechens nach der geltenden Rechtslage überhaupt nicht befürchten. Russland wird mit seinem Veto im Sicherheitsrat immer verhindern können, dass dieser Sicherheitsrat den Strafgerichtshof zu einem Verfahren ermächtigt. Meine Damen und Herren, das können und das dürfen wir nicht hinnehmen. Die Menschen in der Ukraine, insbesondere an Orten unter russischer Besatzung, mussten und müssen Unvorstellbares erleiden. Es ist deshalb gut, dass die Ermittlungen wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, etwa durch Angriffe auf Zivilisten oder Folter, begonnen haben. Aber das Verbrechen des Angriffskriegs als solches können wir nur und ausschließlich in einem Sondertribunal zur Anklage bringen.”
“Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu den größten Errungenschaften des Völkerstrafrechts der letzten Jahrzehnte gehört, dass das Führen eines Angriffskrieges heute als Verbrechen weltweit geächtet ist. Dieses Verbrechen steht als sogenanntes Führungsverbrechen neben den Straftatbeständen, mit denen der Internationale Strafgerichtshof Gewaltexzesse im Krieg verurteilen kann. Täter dieses Verbrechens können nur die obersten politischen und militärischen Entscheidungsträger sein, also die, die letztlich über Krieg und Frieden entscheiden. Und es ist gut, dass das Völkerstrafrecht inzwischen auch diese Täter in den Blick nimmt und eben nicht nach dem Motto handelt: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen.”
“Um Kunst- und Kulturgüter von bedeutendem Wert besser zu schützen, wollen wir den Strafrahmen für die gemeinschädliche Sachbeschädigung erhöhen. Ich will noch ein drittes Beispiel nennen: Besonders verwerflich erscheint es mir, wenn Personen, die als Rettungskräfte Hilfe leisten wollen, behindert werden – natürlich aus Sicht der Opfer, aber auch aus Sicht der Rettungskräfte. Diese Rettungskräfte haben es in ihrer täglichen Arbeit wahrlich schwer genug, und sie haben daher Anspruch auf einen besseren strafrechtlichen Schutz ihrer Arbeit. Meine Damen und Herren, am Ende leitet uns die klare Überzeugung: Ein noch so guter Zweck kann im Rechtsstaat kein kriminelles Mittel heiligen. Und auch für selbsternannte Klimaschützer kann es keinen Strafrabatt geben. Vielen herzlichen Dank. Der nächste Redner ist für die SPD-Fraktion Sebastian Fiedler.”
“Es ist gut, dass es in einigen Fällen inzwischen Urteile gibt. Viele Menschen verstehen aber nicht, dass die Täter bislang mit oft sehr geringen Geldstrafen davonkommen; es gibt teilweise sogar Freisprüche. Ich wiederum kann diese Menschen verstehen. Der Verweis auf richterliche Spielräume für höhere Strafen hilft hier nun wirklich nicht weiter. Weder Urteilsschelte noch ein öffentliches Einfordern härterer Strafen halte ich für die angemessene Reaktion. Die einzig richtige Antwort der Politik hier im Bundestag ist vielmehr die Vorlage gesetzgeberischer Änderungsvorschläge, und genau solche Vorschläge machen wir, meine Damen und Herren. Wir wollen daher massive Straßenblockaden künftig als besonders schwere Fälle der Nötigung einordnen und mit einer Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten belegen.”
“Und auch hier zielen die Taten direkt gegen Bürgerinnen und Bürger, gegen Museumsbesucher, die sich unterhalten wollen, die sich in Museen bilden wollen. Sie müssen erleben, wie Museen tagelang geschlossen werden. Museumsbesucher müssen sich inzwischen immer öfter aufwendigen, peniblen Sicherheitskontrollen unterziehen. Manchen hier im Haus mag das egal sein. Aber wir wollen, dass die abschreckende Wirkung des Strafrechts so groß ist, dass unsere Museen offene Orte bleiben und nicht in Hochsicherheitstrakte verwandelt werden müssen, meine Damen und Herren. Wenn wir nicht wollen, dass die beschriebenen Aktionen immer mehr Nachahmer finden, und wenn wir eine sich durchaus abzeichnende Spirale der Radikalisierung durchbrechen wollen, dann müssen wir im Strafrecht ein klares Signal geben.”
“Besonders bitter ist das, wenn dadurch, wie wir eben auch gehört haben, Rettungskräfte im Stau stecken bleiben und mutwillig Menschenleben gefährdet werden. Die Demonstrationsfreiheit ist ein sehr hohes Gut im Verfassungsstaat, aber eben kein Freibrief, um andere quasi in Geiselhaft für die eigenen politischen Ziele zu nehmen. Eine neue Qualität erreichen die Proteste aber auch mit den vorsätzlichen Sachbeschädigungen an Kunst und Kultur; die Kollegin Schenderlein wird gleich noch dazu sprechen. Es macht auch mich fassungslos, wenn die Täter tatsächlich achselzuckend in Kauf nehmen, dass Kunstwerke von bedeutendem historischem und künstlerischem Wert durch ihr Tun unwiederbringlich zerstört werden können.”
“Ich bin im Übrigen auch nicht ganz sicher, ob weite Teile der Ampel noch so gelassen blieben und sagen würden: „Strafverschärfung ist eigentlich gar kein Thema“, wenn diese sogenannten Protestformen von Reichsbürgern oder Rechtsradikalen kommen würden, meine Damen und Herren. Wir sehen in unseren Städten zurzeit eine ganz neue Dimension strafwürdiger Aktionen. Für die Blockierer, die sich auf unseren Straßen eben nicht hinsetzen, sondern festkleben, ist die Behinderung von Autofahrern ja nicht eine unvermeidbare kurzfristige Nebenfolge ihres Tuns, sondern sie wollen gerade möglichst langanhaltende Behinderungen möglichst vieler Bürgerinnen und Bürger, weil sie ihrem Drang nach Aufmerksamkeit alles andere unterordnen. Sie instrumentalisieren und schädigen Tausende von Unbeteiligten.”
“Die Umweltministerin Steffi Lemke sagte vor wenigen Tagen: Es ist absolut legitim, für seine Anliegen zu demonstrieren und dabei auch Formen des zivilen Ungehorsams zu nutzen. Meine Damen und Herren der Ampel, halten Sie denn wirklich so wenig von Ihrer eigenen Klimapolitik, dass Sie jede Form von militantem Protest dagegen richtig und akzeptabel finden? Ein Bekenntnis zum Rechtsstaat gibt es nur ungeteilt. Wer auf dem Boden des Rechtsstaats stehen will, kann nicht zwischen guten und schlechten Straftaten unterscheiden. Wir verlangen deshalb eine Schärfung des Rechts – unabhängig von den politischen Zielen, die Straßenblockierer oder Museumsrandalierer verfolgen.”
“Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Angesichts der einen oder anderen Rede in der Debatte will ich doch mal kurz in Erinnerung rufen, worüber wir hier eigentlich sprechen. Dass wir den Klimaschutz als die zentrale Aufgabe unserer Zeit ansehen, ist unter 90 Prozent der Mitglieder dieses Hauses ja gar nicht umstritten. Es geht hier in der Debatte aber eben nicht um Klimaschutz, sondern es geht um den Rechtsstaat, meine Damen und Herren. Gerade deshalb finde ich eine Reihe von Äußerungen aus der Bundesregierung in den letzten Wochen und Monaten mindestens irritierend. So sagte die Staatssekretärin im Auswärtigen Amt Jennifer Morgan schon im Sommer – Zitat –: Es ist wichtig, dass man sich engagiert. Auf welche Art, muss jeder für sich selbst entscheiden.”
“Meine Damen und Herren, hier im Deutschen Bundestag muss die Ampel jetzt Farbe bekennen. Wollen Sie die immer noch Hunderte und Tausende von Fällen – auch wenn es weniger geworden sind – des unaufgeklärten fortgesetzten Kindesmissbrauchs einfach mit einem Achselzucken hinnehmen, oder sind Sie bereit, gemeinsam mit uns die IP‑Adressen als wirksame Waffe zum Schutz und zur Rettung gepeinigter Kinder einzusetzen? Das ist eine ganz einfache Frage. Mein Appell: Entscheiden Sie sich gegen Ignoranz und für Kinderschutz! Vielen herzlichen Dank. Für die SPD-Fraktion spricht jetzt der Kollege Dr. Jens Zimmermann.”
“Er ist zumindest da. Schön, dass Sie da sind – tolles Interview –, und Sie sind unserer Auffassung; dafür ganz herzlichen Dank. Die Innenministerin fordert inzwischen die IP‑Adressen-Speicherung, weil sie nämlich einfach mal mit Praktikern im Bundeskriminalamt gesprochen hat. Deshalb wäre es schön, wenn etwa auch der Bundesjustizminister einmal sozusagen aus dem Elfenbeinturm seines Ministerbüros herabsteigen und mit Praktikern sprechen würde. Die Strafverfolger werden ihm dann schon erzählen, um welche grausamen Realitäten es sich hier handelt und welche Instrumente – das ist der entscheidende Punkt – sie brauchen, um diese Taten wirksam bekämpfen zu können. Ich glaube, das muss man einfach akzeptieren, auf sich wirken lassen, um dann entsprechend seine Meinung zu ändern.”
“Sie halten mit diesem Thema der Öffentlichkeit hier seit Jahren bloß einen Pappkameraden hin. Einfrieren, meine Damen und Herren, können Sie damit allenfalls Ihr eigenes schlechtes Gewissen. Viertens. Reden Sie bitte mit Praktikern! Dass es gar nicht so schwer ist, auf einen konstruktiven Kurs umzuschwenken, zeigt Ihnen doch Ihre eigene Bundesinnenministerin. Das zeigen übrigens auch – das ist eben dankenswerterweise gesagt worden – Ihre eigenen Landesinnenminister. Die Hälfte aller Landesinnenminister sind SPD-Innenminister, und auch die sind der Auffassung IP‑Adressdatenspeicherung ist nicht nur möglich, sondern auch richtig. Das Gleiche sagt in einem bemerkenswerten Interview Ihr SPD-Fraktionskollege Herr Fiedler; er gehört dem Rechtsausschuss an. Eigentlich komisch, dass er heute in der Debatte nicht sprechen darf.”
“Auch wir haben in der Fraktion mit Richtern gesprochen, mit Europarechtsexperten. Die Sache ist glasklar: Diese Möglichkeit besteht. Sie wollen sie nicht nutzen. Dann sagen Sie offen: Wir wollen sie nicht nutzen. – Das kann man politisch wollen. Die rechtliche Möglichkeit ist da. Wir wollen sie nutzen. Das ist keine Frage des rechtlichen Könnens, sondern des politischen Wollens. Und diese Entscheidung muss hier in diesem Parlament getroffen werden, meine Damen und Herren. Wenn ich fortfahren darf, Frau Präsidentin. – Kommen Sie mir bitte auch nicht immer wieder mit dem Ablenkungsmanöver Quick Freeze. Dadurch würde eben nichts verbessert. Es nützt halt nichts, sozusagen den Gefrierschrank erst heute zu befüllen, wenn Sie für die Tataufklärung die IP‑Adresse von letzter Woche brauchen.”
“Die Anzahl von Gerichtsurteilen zu zählen – es gibt einen schönen Satz: judex non calculat –, ist noch nie ein starkes juristisches oder politisches Argument gewesen. Entscheidend ist vielmehr, dass man aus einem Urteil die richtigen Konsequenzen zieht. Das setzt allerdings voraus, dass man es liest, und zwar vollständig. Ich könnte jetzt eine Reihe von Randziffern des Urteils zitieren; aber vielleicht reicht der fettgedruckte Teil. Das ist vielleicht auch einfacher aufzunehmen, wenn Teile der Ampel schon mit einem zweiseitigen Antrag von uns überfordert sind. Der dritte Spiegelstrich bei den Schlussfeststellungen besagt eindeutig, dass zur Bekämpfung schwerer Kriminalität natürlich eine IP‑Adressen-Speicherung möglich ist. Wir bewegen uns hundertprozentig auf der Grundlage des Urteils.”
“Sonst hat man den Eindruck, dass Sie einfach redundant das fordern, was Sie immer fordern und mit dem Sie mega unerfolgreich waren. Herzlichen Dank. Es ist ja ein beliebtes rhetorisches Mittel, wenn man in der Sache keine Argumente hat, ad personam zu argumentieren. Das kann man machen. Auch ich bin nicht mit allem glücklich, was wir im Innenministerium in den letzten Jahren machen konnten; denn wir hatten die ganze Zeit Koalitionspartner, die manche Dinge nicht ermöglicht haben. Sie greifen mit Ihrer Einlassung zugleich zwölf Jahre SPD- und vier Jahre FDP-Mitregierung an. Das können Sie in der Ampel diskutieren. Aber ich habe mehr Spaß daran, in der Sache zu diskutieren, und Sie hoffentlich auch.”
“Wenn das hier Ihr Vorschlag ist – nachdem Sie zum fünften Mal vor höchsten Gerichten gescheitert sind –, jetzt einfach redundant denselben Kram zu erzählen, den Sie hier die letzten Jahrzehnte erzählt haben, dann weiß ich auch nicht. Es geht tatsächlich um ein sehr ernstes Thema. Erklären Sie mir mal die Diskrepanz zwischen dem ernsten Thema, das wir hier verhandeln, und Ihrem dünnen zweiseitigen, lieblosen Copy-and-paste-Antrag, den Sie hier vorlegen, in dem Sie überhaupt nicht auf das Gerichtsurteil eingehen. Sie beantworten all die relevanten Fragen nicht. Die Speicherung von IP‑Adressen ist ja mega voraussetzungsvoll. Deswegen: Legen Sie anhand des Urteils genau dar, wie Sie das umsetzen wollen. Dann können wir vielleicht in eine ernsthafte Diskussion kommen.”
“Ihnen fällt seit Jahren nichts anderes ein, als zu sagen: „Die Vorratsdatenspeicherung muss weg!“. Das ist „Muss-weg-Politik“ ohne eine Antwort, was stattdessen kommen soll. Herr Kollege Krings, möchten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Dr. von Notz zulassen? Aber doch, sehr gerne. Geschätzter Kollege Krings, vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. – 16 lange Jahre – 16 lange Jahre! – hat die Union das BMI innegehabt, und Sie waren ja mit in Verantwortung. Wer soll Ihnen eigentlich nach all den Beteuerungen, dass Ihre Gesetzesvorschläge im Bereich der Vorratsdatenspeicherung verfassungskonform sind, noch abnehmen, dass sie es diesmal wirklich sind?”
“Daher wollen wir genau diese Möglichkeit des Urteils auch konsequent nutzen. Es ist aufschlussreich, dass weite Teile dieses Hauses gerade diesen zentralen Teil des Urteils einfach ausblenden. Wer ein Gerichtsurteil so selektiv liest, wie Sie das tun, der missbraucht einen Richterspruch für seine politische Agenda. Das ist nicht in Ordnung. Drittens. Seien Sie nicht länger Teil des Problems, sondern werden Sie Teil der Lösung. Seit weit über einem Jahrzehnt höre ich in diesem Hause von den Grünen, von der FDP, von weiten Teilen der SPD immer die gleiche Kampfrhetorik gegen die Verkehrsdatenspeicherung. Wir nehmen die Entscheidungen des Verfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs ernst und arbeiten auf ihrer Grundlage an neuen Strategien zur Kriminalitätsbekämpfung.”