Philipp Hartewig
FDP · Germany
“Und wir haben es im parlamentarischen Verfahren gemeinsam geschafft, auch die eine oder andere Ungerechtigkeit zu beseitigen, sei es, dass wir durch den Wegfall der Bedürftigkeitsprüfung anerkennen, dass das Unrecht geschehen ist, unabhängig davon, wie viel jemand später verdient hat, sei es die Einführung des Zweitantragsrechts, sei es d…”
“Daher ist es ist für mich eine besondere Ehre, dass sie heute anwesend sind. Als Vertreter der ersten Generation Abgeordneter, die im wiedervereinigten Deutschland geboren wurde, und im Bewusstsein, dass sowohl meine Eltern als auch meine Großeltern in unterschiedlichen Diktaturen aufgewachsen sind, spüre ich eine besondere Verantwortung,…”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Opferverbände! Diese Debatte und der Beschluss des Gesetzes heute sind etwas Besonderes. Der Beschluss wird nach der Gedenkstunde gestern wohl einer der würdigsten Momente dieses Hohen Hauses in dieser Woche sein.”
“Auch wenn ich den beiden Berichterstattern, die vor mir geredet haben, nur zustimmen kann – und es ist wirklich was Besonderes, dass wir in den letzten Monaten nach intensiven Beratungen auf einen gemeinsamen Nenner gekommen sind und das heute beschließen –, möchte ich noch auf ein paar Einzelheiten eingehen.”
“Zu einem ehrenden Gedenken an die Opfer dieser Vorfälle gehört auch die Einsicht, dass ein bloßes „Weiter so“ dem Ausmaß des Migrationsproblems in unserem Land und der fundamentalen Sorgen und Sicherheitsbedenken unserer Gesellschaft keinesfalls gerecht werden kann. Aus Worten müssen in diesem Fall Handlungen folgen.”
“Ich werde mein Abstimmungsverhalten zu einem Antrag einer Partei der demokratischen Mitte, namentlich der CDU, nicht abhängig machen von taktierenden politischen Rändern.”
The complete record
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“In der Richtlinie ist es den Mitgliedstaaten gestattet, bestimmte Kraftfahrzeuge entweder – das ist die erste Option – vollständig von der Versicherungspflicht für jeden Gebrauch zu befreien, wenn für Schäden durch den Gebrauch dieser Fahrzeuge eine Entschädigungspflicht durch den Entschädigungsfonds vorgesehen wird. Hier greift der Verkehrsopferhilfefonds in mehr Fällen als bisher. Die zweite Option ist, Fahrzeuge, welche nach nationalem Recht des Mitgliedstaats nicht zur Verwendung auf öffentlichen Straßen zugelassen sind, von der Versicherungspflicht für Privat- und Betriebsgelände zu befreien und für diese Fahrzeuge zugleich eine Befreiung von der Entschädigungspflicht vorzusehen. Mit unserem Gesetzentwurf haben wir uns grundlegend für die Ausübung der zweiten Ausnahmeoption, aber erst zum 1. Januar 2025, entschieden.”
“Dezember 2023 verpflichtet sind. Wir verhindern damit ein mögliches Vertragsverletzungsverfahren und setzen die Vorgaben mit dem vorliegenden Gesetz präzise in deutsches Recht um. Dabei tragen wir als Koalition den Hinweisen und Anmerkungen von Experten aus Lehre und Praxis Rechnung. Auch Impulse von den Betroffenen der Gesetzesänderungen, beispielsweise von mir besuchte Händler von Aufsitzrasenmähern und Arbeitsmaschinen in meinem Wahlkreis oder Akteure des Motorsports, haben in dem Gesetzentwurf Raum gefunden. Insbesondere die möglichen Umsetzungsschwierigkeiten für die Versicherer haben wir mit der Fristverschiebung auf den 1. Januar 2025 mit diesem Gesetzentwurf gelöst. Sehr gerne gehe ich auch noch kurz auf den im Ausschuss gestellten Änderungsantrag der Union ein.”
“Weiterhin ausdrücklich ausgenommen sind diese Fahrzeuge, wenn sie ausschließlich auf Privat- oder Betriebsgelände gebraucht werden oder Schäden durch ihren Gebrauch auch im Straßenverkehr bereits von einer bestehenden Haftpflichtversicherung gedeckt sind. Drittens. Es wird ein Versicherungstypus für Motorsportveranstaltungen eingeführt, um zu gewährleisten, dass Motorsportveranstaltungen auch in Zukunft nicht von der klassischen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung umfasst sein müssen. Die Rücksprache mit dem organisierten Motorsport hat gezeigt, dass auch hier kaum Auswirkungen für die Praxis zu erwarten sind. Dennoch möchte ich eines klarstellen: Das Gesetz, welches wir heute beraten, ist jetzt keine spontane Laune der Koalition im Weihnachtsfieber. Wir handeln hier zur Umsetzung europarechtlicher Vorgaben, zu welcher wir bis zum 23.”
“Daraus drei wesentliche Punkte: Erstens. Soweit erforderlich, werden die Mindestversicherungssummen an die durch die Richtlinie formulierten neuen Anforderungen angepasst. Die in Zukunft verpflichtende Entschädigung im Fall der Insolvenz eines Versicherers soll weiterhin vom Verkehrsopferhilfe e. V. wahrgenommen werden. Die Aufgaben eines Insolvenzfonds werden dabei eigenständig geregelt und der Verkehrsopferhilfe anstelle der bisherigen Insolvenzabsicherung im Rahmen ihrer Aufgaben als Entschädigungsfonds zugewiesen. Zweitens. Erstmals versicherungspflichtig werden selbstfahrende Arbeitsmaschinen, beispielsweise Kehrmaschinen oder Stapler im Sinne der Fahrzeug-Zulassungsverordnung mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 6 km/h bis 20 km/h auf öffentlichen Straßen.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute abschließend die Umsetzung der sogenannten KH-Richtlinie zur Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung. Im Zuge dessen sind das Pflichtversicherungsgesetz und das Gesetz über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger anzupassen. Unser Ziel als Koalition ist und war dabei von Anfang an klar: Wir wollen die Versicherungsnehmer in Deutschland sowie die Allgemeinheit so gering wie möglich belasten, die bestehenden Strukturen des Versicherungsrechts so weit wie möglich aufrechterhalten und dabei gleichzeitig eine europarechtskonforme Umsetzung schaffen. Genau das ist uns mit dem vorliegenden Entwurf – so bin ich überzeugt – auch gelungen. Doch was beinhaltet der Gesetzentwurf eigentlich?”
“Schon heute freue ich mich jedoch auf die nächste gemeinsame Debatte über das Unions- und Europarecht mit Ihnen und wünsche der Union beim Aufsetzen des nächsten Antrags bereits jetzt eine klarere Sicht und einen besseren Durchblick in Bezug auf die möglicherweise auftauchenden Untiefen und Hindernisse dieses auch noch zu später Stunde so faszinierenden Rechtsgebiets!”
“Liebe Kolleginnen und Kollegen, leider hat es der Antrag der Union nicht geschafft, gänzlich den Fallstricken und Stolpersteinen des Europarechts auszuweichen und in der Frage der hinreichenden Rechtsgrundlage eine überzeugende Position darzulegen. Aus diesem Grund lehnen wir als Freie Demokraten den Antrag der Union ab – teilen aber ausdrücklich Teile der Kritik in Bezug auf den Subsidiaritäts- sowie den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Bei Letzterem geht die Regelungstiefe deutlich über das notwendige Maß hinaus.”
“Mit dem hier zur Debatte stehenden Richtlinienvorschlag würde somit nicht nur die Niederlassungsfreiheit der Vereine gestärkt werden, sondern darüber hinaus sichergestellt, dass Vereine ohne Erwerbszweck in vollem Umfang den freien Warenverkehr nutzen, wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben und Dienstleistungen in Anspruch nehmen sowie von der Freiheit des Kapitalverkehrs Gebrauch machen können. Die im Richtlinienvorschlag vorgesehenen Regelungen tragen somit gerade zum Funktionieren des Binnenmarktes und zum Abbau von Hemmnissen für den Waren- und Dienstleistungsverkehr bei. Aus diesem Grund ist entgegen der Annahme der Kolleginnen und Kollegen der Union von einer hinreichenden Rechtsgrundlage in Form von Artikel 114 AEUV auszugehen.”
“Eine Maßnahme auf Grundlage von Artikel 114 AEUV muss generell dem Ziel dienen, die Bedingungen für die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern und dieses Ziel auch tatsächlich zu fördern, indem die Maßnahme zur Beseitigung von Hemmnissen für den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr beiträgt. Genau diesem Ziel dient jedoch auch der Richtlinienvorschlag der Kommission, über den wir hier debattieren. Vereinen ohne Erwerbszweck, welche wirtschaftlich tätig sein können, soll die wirksame Wahrnehmung ihrer Freizügigkeitsrechte erleichtert werden. Vor diesem Hintergrund sollen alle Mitgliedstaaten verpflichtet werden, für grenzüberschreitend tätig werdende Vereine die bereits beschriebene neue Rechtsform des ECBA zu schaffen.”
“So begegnet die Gründung der Richtlinie auf Artikel 50 AEUV insbesondere mit Blick auf Artikel 54 AEUV, wonach juristische Personen, welche keinen Erwerbszweck verfolgen, ausdrücklich vom Anwendungsbereich des entsprechenden Kapitels und somit auch von Artikel 50 AEUV ausgeschlossen sind, durchaus Bedenken. Denn ECBA können gerade auch Vereine sein, welche nicht gewinnorientierte Zwecke verfolgen, ohne sich wirtschaftlich zu betätigen. Dennoch bietet aus unserer Sicht Artikel 114 AEUV eine zumindest hinreichende Rechtsgrundlage für das Tätigwerden der EU.”
“Dennoch ist es für uns als Parlamentarier unsere Aufgabe und Pflicht, trotz grundsätzlicher Zustimmung zur Zielsetzung des Anliegens auch Richtlinienvorschläge der Europäischen Union genauestens und gewissenhaft auf ihre Vereinbarkeit mit dem Europarecht, aber auch auf ihre Vereinbarkeit mit dem nationalen Recht nach den Vorgaben des Grundgesetzes hin zu untersuchen. Und so freue ich mich, dass uns der Antrag der Union heute auch die zugegeben seltene Möglichkeit bietet, einmal tiefer in das Europarecht mit all seinen Feinheiten und Fallstricken einzutauchen. Die Union bemängelt in ihrem Antrag insbesondere die fehlende Rechtsgrundlage für den Erlass einer entsprechenden Richtlinie für die Europäische Union. Und in der Tat lässt sich über eine Zugrundelegung von Artikel 50 Absatz 1 und 2 AEUV im vorliegenden Fall trefflich streiten.”
“Länderübergreifende Tätigkeiten, der Zugang zu Finanzmitteln und die Vervollständigung des Binnenmarkts werden dadurch teils erheblich erschwert. Gerade gemeinnützige Vereine leisten in Deutschland und Europa jedoch eine überaus wichtige Arbeit in einer Vielzahl von Bereichen, beispielsweise im Sport bzw. im Bildungs-, Gesundheits-, Sozial-, Wissenschafts- und Kultursektor, und leisten somit einen entscheidenden Beitrag zur Stärkung des Gemeinwohls. Es ist daher richtig und begrüßenswert, diesen Vereinen bei ihrer Arbeit und ihrem Engagement keine Steine in den Weg zu legen, sondern im Gegenteil für Erleichterungen zu sorgen. Auf diesem Weg leistet der Vorschlag der Kommission einen wichtigen Beitrag für die Stärkung und Anerkennung gesellschaftlichen Einsatzes, welchen wir als Freie Demokraten ausdrücklich begrüßen.”
“Gleichzeitig bietet uns der Antrag der Union jedoch auch die Gelegenheit, über die Idee eines europäischen Vereins zu diskutieren. Als Freie Demokraten haben wir ein entsprechendes europäisches Vereinsrecht schon länger befürwortet. Daher begrüßen wir es grundsätzlich, dass mit dem Richtlinienvorschlag der Kommission bezüglich der Implementierung eines europäischen grenzübergreifenden Vereins, kurz ECBA, in die nationalen Rechtssysteme nun eine Grundlage für einen umfassenden Austausch über die Idee und die Vision eines grenzübergreifenden, europäischen Vereinsrechts geschaffen wurde. Bislang ist das Vereinswesen in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union unterschiedlichen und teils stark divergierenden nationalen Rechtsrahmen unterworfen.”
“Schon oft haben wir in diesem Haus über die Bedeutung von Vereinen und Ehrenamt gesprochen. Schon oft haben wir den enormen Einsatz von Freiwilligen und Engagierten in allen Bereichen und Facetten unserer Gesellschaft hervorgehoben und gelobt. Auch heute möchte ich den Antrag der Union – über den wir hier heute zu später Stunde debattieren dürfen – gerne nutzen, um zu betonen: Vereine in Deutschland, aber auch in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben eine unschätzbare Bedeutung für unser Zusammenleben. Sie schaffen Raum für zivilgesellschaftliches Wirken, stärken das politische Engagement und fördern Gemeinschaft, Integration und Werte. Den vielen Freiwilligen in diesen Vereinen sei daher auch an dieser Stelle noch einmal Dank gesagt – danke für euren Einsatz, eure Zeit, euer Herzblut!”
“Der Vertrag und der vorliegende Gesetzentwurf sind ein weiterer Schritt in Richtung einer vertieften Kooperation und eines stärkeren Sicherheitsnetzes. Deutschland unterhält nicht nur mit der Schweiz solche Verträge. Bilaterale Abkommen wie dieses unterhalten wir mit allen unseren Nachbarstaaten. Diese waren und sind immer noch ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität, besonders seit dem Inkrafttreten des Schengener Abkommens. Insgesamt handelt es sich um ein notwendiges Gesetz, das gemäß Artikel 59 Absatz 2 GG den Deutsch-Schweizerischen Polizeivertrag im deutschen Recht umsetzt. Wir schaffen somit mehr Kooperation, vereinfachte Verfahren, weniger Bürokratie und mehr Sicherheit für unsere Bürger und unsere Nachbarn in der Schweiz. Meine Fraktion stimmt daher dem vorliegenden Gesetzentwurf zu.”
“Es wurden unter anderem neue Regelungen zur polizeilichen Zusammenarbeit zum Zeugen- und Opferschutz, zur grenzüberschreitenden Gefahrenabwehr, zur Beförderung von Personen, zur Unterstützung bei der Rückführung und für eine engere Zusammenarbeit von Dokumentenberatern und Verbindungsbeamten aufgenommen. Dies ist von großer Bedeutung, da es die effiziente Durchsetzung von Geldsanktionen ermöglicht, wenn die betroffene Person ihren Wohnsitz oder Aufenthalt im anderen Vertragsstaat hat. Zudem werden Grenzübertritte zur Abwehr einer gegenwärtigen oder unmittelbaren Gefahr für Leib oder Leben ermöglicht, sodass Kriminelle nicht mehr von den Möglichkeiten im Schengenraum Gebrauch machen können, um sich so der Justiz zu entziehen.”
“Unser heutiges Gesetzgebungsverfahren dient der Umsetzung und Ausführung der Artikel 48 bis 51 des Deutsch-Schweizerischen Polizeivertrages, der am 5. April 2022 in Berlin unterzeichnet wurde. Diese Artikel legen die Grundlagen für die vollstreckungshilferechtliche Zusammenarbeit zwischen deutschen und schweizerischen Behörden fest, insbesondere bei Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften des Straßenverkehrs. Der neue Vertrag modernisiert den geltenden Polizeivertrag vom 27. April 1999 und schafft damit eine zeitgemäße Grundlage der polizeilichen Kooperation, um die neuen Herausforderungen im Bereich der grenzüberschreitenden Kriminalität bewältigen zu können.”
“Daher ist der heute vorliegende Gesetzentwurf deutlich besser als der ursprüngliche Gesetzentwurf, und dem stimmen wir Freien Demokraten zu.”
“Wir haben dazu eine Legaldefinition aufgenommen, und das Hochladen ist nur noch quartalsweise und nicht, wie ursprünglich vorgesehen, unverzüglich notwendig. Weiterhin sind wir den Entwurf durchgegangen und haben geschaut, welche Angaben verzichtbar sind. Unter anderem müssen mehrere Vornamen oder Geburtsname nicht mehr angegeben werden. Auch diese Kleinigkeiten leisten einen Beitrag zum Bürokratieabbau. Bisher müssen alle gesetzlichen Vertreter die Richtigkeit der Angaben bestätigen. Jetzt genügt die Bestätigung durch eine Person. Bei Mindeststandards für Jahresabschlüsse haben wir Kulanzregelungen eingeführt. Mit all diesen Maßnahmen nehmen wir Bürokratie heraus, ohne beim Erreichen des Gesetzeszwecks – die Steigerung der Integrität politischer Interessenvertretung – Abstriche zu machen.”
“Aber wenn die Union – auch im Ausschuss schon – darauf hinweist, es habe sich im Gesetzgebungsverfahren nichts verändert, dann ist dies falsch, gerade wenn man sich anschaut, was in der öffentlichen Anhörung vorgebracht wurde und nun im Gesetzentwurf steht. Wir haben um viele Feinheiten gerungen und das Gesetz besser gemacht. Im Folgenden will ich einige Beispiele herausgreifen. So haben wir bei der Berechnung der Vollzeitäquivalente eine Bagatellgrenze von 10 Prozent eingeführt. Auch im Bereich der Mitgliedsbeiträge ist keine Angabe der konkreten Beitragshöhe mehr notwendig, weil das natürlich auch in Bezug auf das Berufs- und Geschäftsgeheimnis sensibel ist. Bei Stellungnahmen werden immerhin diejenigen Stellungnahmen ausgenommen, die bereits durch formelle Verfahren hochgeladen wurden.”
“Mit der vorliegenden Reform des Lobbyregistergesetzes schärfen wir, wo nötig, deutlich nach. Wir entlasten die Betroffenen – wo möglich – aber auch von Bürokratie. So nehmen wir einige wichtige Verschärfungen vor, zum Beispiel beim sogenannten Drehtüreffekt: Es sollen zukünftig aktuelle sowie vergangene öffentliche Ämter und Mandate offengelegt werden. Weiterhin ist es wichtig, dass überhaupt eine Offenlegung der Hauptfinanzierung erfolgt. Beim Bereich der Kettenbeauftragungen sorgen wir dafür, dass auch Drittinteressen offengelegt werden. Beim Anwendungsbereich in § 2 Absatz 1 Nummer 4 des Lobbyregistergesetzes senken wir die Erheblichkeitsschwelle von 50 auf 30 Kontakte.”
“Gut, ich gebe zu, dass ich mich etwas daran gewöhnen musste, mich auch bei gegnerischen Toren so stark zu freuen. Aber mir hat dieses Spiel so viel gegeben. Die Freude und Begeisterung haben mich angesteckt. Und dabei konnten wir uns eigentlich oft weder auf Deutsch noch auf Englisch unterhalten. Aber unsere Sprache auf dem Platz waren die Werte des Sports. Nach dem Rückenwind der Special Olympics World Games und der Entscheidung im Haushaltsausschuss gestern geht es jetzt darum, den Spirit der Special Olympics World Games weiterzutragen und den organisierten Sport insgesamt davon zehren zu lassen. Deswegen freue ich mich auf die weiteren Impulse, die weiteren Beratungen und bin gespannt, was die Union da noch vorbringt. Vielen Dank. Für die Unionsfraktion hat das Wort Wilfried Oellers.”
“Deswegen vielen, vielen Dank auch an den Haushaltsausschuss, der gestern Abend beschlossen hat, dass es für die Verstetigung der Arbeit von Special Olympics Deutschland im nächsten Jahr 1,7 Millionen Euro mehr geben wird: ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung, ein wichtiges Zeichen für die Bewegung Special Olympics in Deutschland. Inklusive Sportangebote, also ein gemeinsames Sporttreiben von Menschen mit und ohne Behinderung, haben ein besonderes Potenzial und sind ein wichtiges Kriterium der Teilhabe. Für mich persönlich war es auch ein emotionales Erlebnis, dass wir in sogenannten Unified Teams, in gemischten Teams mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus der ganzen Welt, im Rahmen der Special Olympics als FC Bundestag spielen durften.”
“Und so freue ich mich schon besonders darauf, bei den Paralympics 2024 in Paris mitzufiebern. Ich möchte an dieser Stelle dreimal danksagen: Vielen Dank an alle Beteiligten, das Organisationsteam der Special Olympics und die zahlreichen Volunteers für die herausragende Leistung und dieses tolle Sportereignis in diesem Jahr! Vielen Dank aber auch an die Union für diesen Antrag und dafür, dass wir den Tagesordnungspunkt hier heute im Plenum diskutieren! Aber das eine ist natürlich das Fordern und das Diskutieren, und das andere ist das Machen.”
“Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Special Olympics World Games waren ein Riesenerfolg, vor allem angesichts der zusätzlichen Sichtbarkeit für Menschen mit Behinderung und der Wertschätzung, die mit den Spielen im Herzen der Hauptstadt, aber auch, wie angesprochen, auch über das Host-Town-Programm im ganzen Land verbunden war. Es war und ist eines der großen Ziele dieser Weltspiele, diese Strahlkraft zu nutzen für mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderung – nicht nur gesamtgesellschaftlich, sondern gerade auch im Sport. Generell: Insbesondere mit dem Deutschen Behindertensportverband haben wir in diesem Land einen starken, engagierten Dachverband für eine halbe Million Sportlerinnen und Sportler mit Behinderungen. Das betrifft den Breiten-, aber, wie angesprochen, auch genauso den Spitzensport.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kraft des Sports hat etwas Faszinierendes. Sie ist ein Mysterium, aber oft doch ganz einfach zu erkennen. Sport verbindet und überwindet Barrieren. Er stärkt die Persönlichkeit jeder und jedes Einzelnen und steht für Gemeinschaft. Er sorgt dafür, dass Menschen über sich hinauswachsen. Davon konnten wir uns einmal mehr im Juni dieses Jahres überzeugen, als Tausende Athletinnen und Athleten aus aller Welt über eine Woche lang hier in Berlin in 26 verschiedenen Sportarten angetreten sind. Bei den Special Olympics World Games standen Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung nicht nur in ihrer Eigenschaft als Athletinnen und Athleten ganz tatsächlich in der Mitte unserer Gesellschaft.”
“– Das Wort hat Dr. André Hahn für die Fraktion Die Linke.”
“Wenn wir damit angeblich links-grüne Vorfeldorganisationen protegieren, was haben Sie dann eigentlich mit der Verweigerungsmöglichkeit gemacht? Haben Sie einen links-grünen Sumpf für NGOs geschaffen? Das versteht man nicht. Deswegen bitte ich um ein bisschen Ehrlichkeit in dieser Debatte. Wir streichen die Verweigerungsmöglichkeit trotz berechtigter Gründe, die auch für eine Verweigerung sprechen. Ihr Vorwurf ist unsachlich und tut der Debatte nicht gut. Uns allen geht es doch darum, für eine integre Interessenvertretung zu sorgen. Das ist auch das Anliegen im weiteren Gesetzgebungsverfahren. Dieser Entwurf ist ein guter Auftakt in Richtung mehr Transparenz. Die verbleibenden Minuten spende ich gerne dem Haus. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen, insbesondere mit den Mitberichterstattern. Vielen Dank. Herzlichen Dank.”
“Der Gesetzentwurf geht zwar in die richtige Richtung, aber wie so oft im parlamentarischen Verfahren gibt es auch noch Spielräume. Transparenz kostet und ist auch etwas wert. Dennoch müssen wir uns im Bereich „Aufwand und Bürokratie“ noch einmal kritisch anschauen, wo wir den Aufwand reduzieren können, ohne beim Erreichen des Gesetzeszwecks Abstriche zu machen. Ein Gedanke noch zum Thema Spenden. Sie haben uns unterstellt – das war diese Woche auch mehrfach in den Zeitungen zu lesen –, dass nach dem vorgelegten Gesetzentwurf Finanzströme links-grüner Vorfeldorganisationen und NGOs privilegiert werden. Wir streichen – das wurde mehrfach angesprochen – die Möglichkeit zur Verweigerung der Angabe des Spenders.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Angesichts der fortgeschrittenen Tagesordnung und des Zeitraums, der uns noch für die weiteren Debatten bleibt, halte ich mich kurz und werde auf grundlegende Gedanken in Bezug auf Interessenvertretungen, die Steigerung der Integrität der Interessenvertretungen nicht näher eingehen. – Herr Hahn, darauf möchte ich gern in einem persönlichen Gespräch im Wahlkreis im Sommer eingehen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf evaluieren wir erstmals das Lobbyregistergesetz, steigern seine Aussagekraft an entscheidenden Stellen und erweitern den Anwendungsbereich maßvoll, auch wenn meines Erachtens leider nicht der volle rechtliche Rahmen ausgeschöpft wurde. Wir bessern dabei insbesondere beim Drehtüreffekt und bei den Kettenbeauftragungen nach.”
“die seit über zehn Jahren ansteigende Hasskriminalität, die sich gegen die sexuelle Orientierung der Opfer richtet. Sie merken: In der Kürze der Redezeit ist es gar nicht möglich, mit der gebotenen Tiefe die einzelnen Aspekte des doch großartigen Gesetzentwurfs ausreichend zu beleuchten. Vielen Dank an der Stelle auch noch einmal an Minister Marco Buschmann und das BMJ für das Einbringen des sehr guten Entwurfs, der in den parlamentarischen Beratungen nur noch mit einigen kleinen Änderungen versehen wurde. Ich kann alle Kolleginnen und Kollegen daher nur ermutigen, diesem bedeutsamen Gesetzentwurf zuzustimmen. Als Freie Demokraten werden wir das mit Überzeugung tun. Vielen Dank. Das Wort hat der Kollege Axel Müller für die CDU/CSU-Fraktion.”
“Damit sorgen wir dafür, dass sich die Behandlung wieder auf diejenigen Personen konzentrieren kann, die wirklich behandlungsbedürftig und ‑fähig sind. Wir stärken damit Resozialisierung und Prävention. Auch das ist ein wesentlicher Erfolg. Wir verabschieden heute aber noch mehr: Wir ergänzen den Katalog in § 46 Absatz 2 StGB. Als bei der Strafzumessung zu berücksichtigende Umstände werden dann ausdrücklich auch „geschlechtsspezifische“ sowie „gegen die sexuelle Orientierung gerichtete“ Tatmotive beleuchtet – eine wichtige Ergänzung angesichts vieler Hasstaten explizit aufgrund des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung eines Menschen. Es ist eine wichtige Klarstellung als Antwort auf die zunehmende Anzahl an Gewalttaten gegen Frauen bzw.”
“Gesagt, gehalten: Mit dem Gesetz sorgen wir dafür, dass Ersatzfreiheitsstrafen nicht nur weniger lang angeordnet werden, sondern vor allem wesentlich seltener. Auch das ist ein richtiger Schritt. Ein zweiter wichtiger Bereich, den wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf angehen, ist das Maßregelrecht. Es ist aktuell so, dass ein doch recht schwammiger Begriff dazu führt, dass viele forensische Kliniken überlastet sind. Mit der Neujustierung des Begriffs „Hang“ werden nun klare, objektivierbare Kriterien definiert und die derzeitigen problematischen Auslegungsspielräume begrenzt. Zudem werden die Anforderungen an den prognostizierten Behandlungserfolg heraufgesetzt und tatsächliche Anknüpfungspunkte verlangt.”
“Diese Anpassung ist konsequent und dogmatisch völlig richtig; denn klar ist: Eine Ersatzfreiheitsstrafe greift deutlich mehr in das Leben eines Menschen ein als eine Geldstrafe. Die weiteren Vorzüge dieser Maßnahme liegen auf der Hand: Die Halbierung der Ersatzfreiheitsstrafe entlastet auch den Justizvollzug in erheblichem Umfang. Sie ist ohnehin kein Beitrag zur Resozialisierung. Die beste Ersatzfreiheitsstrafe ist die, die gar nicht angeordnet wird. Deshalb ist es auch besonders wichtig, dass wir mit dem Gesetz gleichzeitig eine bessere Unterstützung zur Vermeidung schaffen, indem die Betroffenen bessere Informationen und Hilfe erhalten, zum Beispiel in Fragen der Stundung von Geldstrafen, der Festlegung von Tilgungsvereinbarungen sowie der Möglichkeit der Ableistung gemeinnütziger Arbeit als Kompensation – also Schwitzen statt Sitzen.”
“Wenn eine Richterin oder ein Richter eine Geldstrafe verhängt und sich dabei bewusst gegen eine Freiheitsstrafe entscheidet, kommt es bei Zahlungsunfähigkeit im Vollstreckungsverfahren letztlich oft doch zu einer Freiheitsstrafe, einer Ersatzfreiheitsstrafe in Tagen 1 : 1 zu den säumigen Tagessätzen. Die Ersatzfreiheitsstrafe hat damit in erster Linie die Funktion eines Druckmittels, um die Geldstrafe abzusichern. Diese Notwendigkeit erkennen wir an; wir erhalten daher dieses Instrument. Gleichzeitig passen wir aber den Umrechnungsmaßstab von 1 : 1 auf 2 : 1 an. Das heißt, dass künftig nicht mehr ein Tagessatz, sondern zwei Tagessätze Geldstrafe einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe entsprechen.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten und verabschieden heute einen Gesetzentwurf zur Überarbeitung des Sanktionenrechts. Die Koalition hält damit Wort und setzt ein weiteres wichtiges Stück des Koalitionsvertrags im Bereich der Rechtspolitik um. Aber nicht nur das. Wir gehen heute einen historischen Schritt. Woran Bundestag, Bundesrat und vergangene Bundesregierungen insgesamt sechsmal gescheitert sind, schafft diese Koalition aus SPD, Grünen und FDP. Wir reformieren die Ersatzfreiheitsstrafe und schreiben damit Rechtsgeschichte.”
“Die Qualität zeigt auch durchaus mangelnden Respekt gegenüber dem besonderen Instrument eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Mehr bedarf es dazu erst einmal nicht zu sagen. Wir werden ja auch noch weiter dazu zu beraten haben.”
“Die folgenden Entwicklungen einschließlich der Versetzung des Staatssekretärs in den einstweiligen Ruhestand sprechen auch ein Stück weit für sich. Jetzt im Nachgang geht es um die Wiederherstellung von Vertrauen. Im Übrigen zeigt sich, dass Ihr Antrag handwerklich nicht ansatzweise genügt, was die Abgrenzbarkeit des Sachverhaltes betrifft. Viel zu weit! Einige der Fragen scheinen eher für eine Anfrage geeignet als für dieses besondere und komplexe Aufklärungsinstrument in unserem Rechtsstaat. Sie wollen ernsthaft sämtliche Aufträge von Bundesministerien an jegliche Organisationen überprüfen? Und sämtliche finanziellen, familiären, persönlichen, wirtschaftlichen Verflechtungen in Bundesbehörden? Hier habe ich nicht nur rechtliche Zweifel an den Fragen.”
“Sie nehmen in Ihrem Antrag Bezug auf die Trauzeugen-Affäre des ehemaligen Staatssekretärs Graichen. Diese hat in der Öffentlichkeit unbestreitbar zu großen Verunsicherungen zur Personalpolitik insbesondere im BMWK geführt. Der Vertrauensverlust ist mit einer großen Verantwortung in der Aufarbeitung insbesondere dieser Personalaffäre verbunden. Dazu gibt es viele Möglichkeiten, insbesondere auch beamtenrechtliche Maßnahmen im Konkreten und weitere Befragungen, wie unter anderem am 10. Mai auch in der gemeinsamen Sitzung des Wirtschaftsausschusses und des Ausschusses für Klimaschutz und Energie erfolgt ist. Die durchaus umfangreichen Antworten auch des Ministers sind im Wortprotokoll öffentlich nachzulesen.”
“Wir treten allen verfassungsfeindlichen, gewaltbereiten Bestrebungen entschieden entgegen und werden im Wissen um die Vielzahl der Bedrohungen unserer Freiheit Verfassungsfeinden aller Couleur auch weiterhin den Kampf ansagen. Vielen Dank. Ich darf Ihnen von meiner Seite aus einen schönen guten Nachmittag wünschen, auch den Zuschauerinnen und Zuschauern auf der Tribüne. Wir fahren in der Debatte fort, und der nächste Redner ist für die Unionsfraktion Philipp Amthor.”
“Noch ein weiterer Gedanke zum Thema Linksextremismus: Natürlich braucht es von uns auch einen kritischen Blick auf die Versuche von Linksextremisten, sich legitimen Protestbewegungen anzuschließen, um beispielsweise unter dem Deckmantel des Umweltschutzes antidemokratische Ideologien zu verbreiten. Hierbei kommt es auch darauf an, dass Umstehende sich klar von Gewalt und antidemokratischen Bestrebungen abgrenzen. Das ist nicht nur eine Frage der eigenen Glaubwürdigkeit, sondern auch der Sicherheit. Es ist eine Frage der grundsätzlichen Diskursfähigkeit in unserem demokratischen Rechtsstaat. Als Ampelkoalition ist eine wehrhafte Haltung gegenüber jeglichem Extremismus Teil unserer politischen DNA.”
“Wer gezielt auf Polizistinnen und Polizisten Jagd macht und dabei ernsthafte Verletzungen in Kauf nimmt, lehnt ganz offensichtlich unseren Rechtsstaat ab und will damit auch uns alle treffen. Zur durchschaubaren Motivlage des Antrags selbst wurde ja auch von vielen Vorrednern bereits ausreichend ausgeführt. Es ist aber auch ein Wesensmerkmal unseres Rechtsstaats, dass bei einschlägigen Straftaten politische Motive wahrgenommen und erfasst werden. Insbesondere sind für die Sicherheitsbehörden dabei jene Vorgänge von Bedeutung, die eine Ausrichtung gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung erkennen lassen. Gerade dafür haben unsere Behörden bereits gute und verhältnismäßige Instrumente bei der Hand. Neue Eingriffsbefugnisse sind deswegen auch besonders sorgfältig zu prüfen.”
“Es steht im Übrigen völlig außer Frage, dass der Rechtsextremismus in vielen Regionen unseres Landes das viel größere Problem ist. Dies tut aber bei der Befassung mit dem Thema Linksextremismus rein gar nichts zur Sache. Jeder Extremismus ist eine Gefahr für unseren Rechtsstaat, und die Gewaltbereitschaft auch von Linksextremisten ist nicht nur eine Bedrohung für Rechtsgüter und das Recht des Einzelnen, sondern auch für unser Zusammenleben generell. Systematische Angriffe auf Polizistinnen und Polizisten als Repräsentanten unseres Staates, Brandstiftungen oder Sachbeschädigungen sind nicht zu verharmlosen. Sie sind in ihren Zusammenhängen aufzuklären. Dies ist eine Frage des Grundvertrauens in die Sicherheit im Alltag und zeigt ein Mindestmaß an Respekt gegenüber denjenigen, die tagtäglich auf unseren Straßen für Sicherheit sorgen.”
“Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach einem Mammutverfahren erging am 31. Mai 2023 vor dem Oberlandesgericht Dresden ein vieldiskutiertes Urteil. Die in diesem Verfahren gegenständlichen Gewalttaten sind nur ein Beispiel für politisch motivierte Taten gegen die körperliche Unversehrtheit oder fremdes Eigentum. Das als Tag X gelabelte Geschehen am nachfolgenden Wochenende im Leipziger Süden und die im Vorfeld auf einschlägigen Plattformen veröffentlichten Aufrufe haben einmal mehr das auch von Linksextremisten ausgehende Gefahrenpotenzial verdeutlicht. Auch wenn die kritische Aufarbeitung des Polizeieinsatzes noch nicht abgeschlossen ist, ist es wohl vor allem der Polizeitaktik zu verdanken, dass an diesem Wochenende nicht weit mehr Schäden zu beklagen waren.”
“Nächster Redner ist für die CDU/CSU-Fraktion Stephan Mayer.”
“Es muss nicht ein und dieselbe Information in unterschiedlicher Form aufbereitet werden. Das ist eine richtige und wichtige Erleichterung, aber wahrscheinlich auch der einzig sinnvolle Weg der Umsetzung. Zusammenfassend kann man daher sagen: Es handelt sich um ein gelungenes Gesetz, das zu mehr Steuertransparenz und damit konstruktiveren Diskussionen in der Öffentlichkeit und zum Kampf um faire Steuerbedingungen in Europa beitragen wird. Wir halten dabei die Bürokratie im Zaum und erfüllen unsere Hausaufgaben in vorbildhafter Art und Weise. Deswegen hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 10. Februar 2023 auch keinerlei Einwände gegenüber dem Entwurf erhoben. Daher stimmen wir als Fraktion dem heute aus Überzeugung zu und laden alle anderen Fraktionen ein, es uns gleichzutun. Vielen Dank.”
“Europäischen Geist beflügelt man stattdessen mit weniger Verwaltungsaufwand und gleichen Regelungen wie in anderen Ländern, gerade mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen. Die Umsetzung beschreitet neben der strengen Orientierung am Wortlaut der Richtlinie aber auch den Weg von möglichst wenig zusätzlicher Bürokratie, die zweifelsohne allein durch das Erfordernis anfällt. Der Gesetzentwurf setzt die Vorgaben der EU in der Weise um, dass wir Wahlrechte, die wir nutzen können, auch ausschöpfen. Die Unternehmen dürfen beispielsweise bestimmte Informationen zeitweise in ihrem Bericht noch aussparen, wenn ihnen durch die Veröffentlichung ein starker Nachteil zugefügt würde. Sie dürfen den Bericht weiterhin so abgeben, wie Sie ihn beispielsweise auch ans Finanzamt geben würden.”
“Doch bei der Umsetzung der Richtlinie ist auch ein anderer Aspekt extrem wichtig: die betroffenen Unternehmen nicht übermäßig zu belasten. Bei der Umsetzung zeigen wir europäischen Geist und benachteiligen deutsche Unternehmen nicht einseitig durch zusätzliche Bürokratie, indem wir in allen wesentlichen Punkten die Richtlinie nur eins zu eins umsetzen. Auch das war – das muss ich sagen, wenn ich mir viele Richtlinien anschaue – in der Vergangenheit oft leider nicht der Fall. Gerade weil vorgestern zum Europatag der Aspekt der Rechtsangleichung und der Harmonisierung vielleicht etwas zu kurz kam: Europäisch denken, europäisch handeln bedeutet oft auch die Umsetzung der Richtlinien nicht über das erforderliche Maß hinaus. Nationale Alleingänge mit überschießenden Regelungen bringen selten Themen voran.”
“Das schafft Transparenz und passt auch in das Gesamtkonzept der Koalition von der Erhöhung der Steuertransparenz bis hin zur globalen Mindestbesteuerung. Wir stellen also sicher, dass die Öffentlichkeit faktenbasiert darüber urteilen kann, ob die sehr Großen der multinationalen Konzerne die Steuern auch dort zahlen, wo sie die Erträge erwirtschaften. Denn es ist durchaus gängige Steuergestaltungspraxis, Geld, das in Deutschland erwirtschaftet wurde, geschickt buchmäßig in andere Länder mit sehr niedrigen Steuersätzen zu verschieben, und davon profitiert das Gemeinwesen in Deutschland dann so gut wie gar nicht. Der Mechanismus, den man auch „Country-by-Country Reporting on Taxes“ nennt, gibt es bereits in einigen Bereichen. Heute übertragen wir ihn auch auf sehr große Unternehmen.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Ertragsteuerinformationsoffenlegung“ klingt erst mal ein bisschen sperrig, vielleicht auch kompliziert, ist aber ganz einfach sinnvoll und tatsächlich auch ein in vielen Teilen sehr spannendes Thema. Wir verabschieden nämlich heute das Gesetz zur Umsetzung der noch von der Großen Koalition verhandelten Bilanzrichtlinie und sorgen damit für mehr Steuertransparenz und einen funktionierenden Binnenmarkt in Europa. Große multinationale Unternehmen, das heißt Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 750 Millionen Euro im Jahr, müssen künftig einen sogenannten Ertragsteuerinformationsbericht, aufgeschlüsselt nach EU-Mitgliedstaaten und bestimmten weiteren Steuerhoheitsgebieten, in denen eine Geschäftstätigkeit ausgeübt wird, offenlegen.”