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DEUTSCHER BUNDESTAG · FORMER

Steffen Janich

AfD · Germany

IN THEIR OWN WORDS

Was wir aber nicht brauchen, ist eine leichtfertige Festlegung auf Regeltatbestände des § 100a Absatz 2 StPO, um einen derartigen Grundrechtseingriff zu begründen. Nicht jeder Anfangsverdacht für einen Sportwettenbetrug rechtfertigt eine solche Freiheitseinschränkung. Hier muss die Koalition noch dringend nachschärfen.

PLENARPROTOKOLL 21/88 · 2026-07-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Die Innenpolitiker meiner Fraktion haben sich in dieser Woche ausführlich hierzu beraten. Es ist höchst ehrenwert, Linksterroristen zu jagen. Aber sicher muss sein: Bürgerrechte gelten auch im digitalen Zeitalter.

PLENARPROTOKOLL 21/88 · 2026-07-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die „Neue Zürcher Zeitung“ schrieb im März des Jahres 2024: „Die Lücke zwischen dem, was die Technik kann, und dem, was legal einsetzbar ist, wird immer größer. Vor der Polizei hielt sie sich 30 Jahre lang versteckt.

PLENARPROTOKOLL 21/88 · 2026-07-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es gibt sie noch, diese Momente, in denen die Bundesregierung etwas sagt und man das Gefühl hat, nicht komplett an der Nase herumgeführt zu werden. Denn das, was der Gesetzentwurf zur Stärkung der Cybersicherheit als Problemanalyse benennt, ist erfrischend ehrlich und schonungslos.

PLENARPROTOKOLL 21/86 · 2026-06-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Selbst mit begrenzten technischen Kenntnissen können Cyberkriminelle mittlerweile dank einfach verfügbarer Standardtools und digitaler Automatisierung ihre Aktivitäten erheblich ausweiten. 80 Prozent der Cybervorfälle waren laut diesem Bericht Datendiebstähle. Finanzielle Gewinne stehen im Vordergrund.

PLENARPROTOKOLL 21/86 · 2026-06-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Darum sollten die Amtsgerichte über die Voraussetzungen und den Inhalt solcher Abwehrmaßnahmen vorab aufgeklärt werden. Und drittens. Entgegen früheren Verlautbarungen sind Sie, Herr Innenminister Dobrindt, beim Thema Hackbacks offenbar vollständig eingeknickt.

PLENARPROTOKOLL 21/86 · 2026-06-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

The complete record

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  1. In unserer zunehmend digitalisierten Gesellschaft hängen Versorgung, Wirtschaftskraft, Staatshandeln und persönliche Freiheit in erheblichem Maße davon ab, dass digitale Systeme zuverlässig funktionieren und gegen Angriffe, Sabotage und Fremdzugriffe abgesichert sind. Ein Bewusstsein hierfür ist richtig und notwendig. In einer Zeit, in der geopolitische Konflikte längst auch im Cyberraum geführt werden – Stichwort „hybride Bedrohung“; denken wir an mittels DDoS geführte Angriffe, an Sabotage der Lieferketten, an Angriffe auf staatliche Einrichtungen oder kritische Infrastrukturen –, ist es essenziell, dass Deutschland handlungsfähig bleibt.

    PLENARPROTOKOLL 21/40 · 2025-11-13 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  2. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Heute spreche ich schon zum fünften Mal an dieser Stelle über die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie, und es ist allerhöchste Zeit, dass wir das Gesetz zum Abschluss bringen. Schon im Oktober 2024 war die Frist zur Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht abgelaufen, und Deutschland braucht dringendst eine rechtliche Regelung. Wir begrüßen nach wie vor, dass Cybersicherheit – also der Schutz unserer kritischen Infrastrukturen, unserer Verwaltungen und unserer Kommunikations- und Informationssysteme – mit diesem Gesetz eine zentrale Rolle einnimmt.

    PLENARPROTOKOLL 21/40 · 2025-11-13 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  3. Die Koalition hat bei den Beratungen im Innenausschuss die Gelegenheit, unsere Kritikpunkte angemessen umzusetzen. Es wird dort gewiss interessant sein, zu sehen, ob CDU, CSU, SPD ihrer parlamentarischen Verantwortung ebenso gerecht werden, wie wir das als AfD tun. Für die Fraktion der SPD hat nun Frau Abgeordnete Rasha Nasr das Wort. Bitte sehr.

    PLENARPROTOKOLL 21/37 · 2025-11-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  4. Im Entwurf heißt es ausdrücklich, dass finanzielle Mehraufwendungen von Bund, Ländern und Gemeinden entstehen – und zwar, ohne dass eine verlässliche Schätzung vorliegt. So kann aber keine zuverlässige Basis geschaffen werden. Wenn Mittel noch nicht abschätzbar sind, wie können sich KRITIS-Betreiber dann darauf einstellen bzw. wie können Kommunen kalkulieren? Das Gesetz führt hier unausgegoren zu einer erheblichen Belastung für die Wirtschaft und die Kommunen. Hier müsste die Bundesregierung nachschärfen und Planbarkeit schaffen. § 5 des KRITIS-Dachgesetzes regelt die Feststellung der Erheblichkeit einer Anlage erst per Rechtsverordnung. Das ist mit Rücksicht auf den Parlamentsvorbehalt verfassungsrechtlich zumindest höchst fraglich. Insgesamt sehen wir bei diesem Gesetz erheblichen Nachbesserungsbedarf.

    PLENARPROTOKOLL 21/37 · 2025-11-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  5. Der hier vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen stellt neben der Umsetzung von NIS 2 das Ergebnis dessen dar, was die ehemalige Ampelregierung viel zu lange verschleppt hat. Der Schutz unserer KRITIS vor allen Gefahren wie Naturkatastrophen, Sabotage oder hybriden Angriffen ist dringend geboten. Allerdings geht der Blick dieses nationalen Gesetzes stark nach Brüssel. Die Bundesregierung sollte imstande sein, selbst zu entscheiden, welche kritische Einrichtung von besonderer Bedeutung ist. Meldepflichten an die EU-Kommission führen demgegenüber zu hoher Überbürokratisierung. Wir dürfen nicht zulassen, dass deutsche Unternehmen und Betreiber zu Handlangern EU-rechtlicher Vorschriften werden, ohne dass wir demokratische Kontrolle und klare nationale Verantwortung sichern.

    PLENARPROTOKOLL 21/37 · 2025-11-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  6. Wenn wir als gewählte Volksvertreter Anfragen zum Zustand unserer kritischen Infrastruktur stellen, dann kommen wir damit unserer Verantwortung zur Wahrung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nach. Wenn uns daraufhin ein Thüringer SPD-Minister Maier ohne jeden Beleg „Auslandsspionage“ vorwirft, ist dies ein Akt politischer Verwahrlosung. So wird die SPD in Thüringen wohl eher nicht ihr gutes Wahlergebnis von 6 Prozent bestätigen können. Und daran wird auch nicht das vom SPD-Genossen Fiedler angekündigte Aktenschreddern etwas ändern. Die gestrige Aktuelle Stunde hat ein neues Narrativ der sogenannten demokratischen Parteien noch einmal zementiert.

    PLENARPROTOKOLL 21/37 · 2025-11-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  7. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Herbst letzten Jahres ist in Dresden die Carolabrücke nicht deshalb eingestürzt, weil die AfD Anfragen zum Zustand der kritischen Infrastruktur gestellt hat. Sie ist eingestürzt, weil die Politik der herrschenden Altparteien dazu geführt hat, dass Verkehrsknotenpunkte und Brücken, die oftmals noch aus der Kaiserzeit stammen, seit Jahrzehnten dem Verfall preisgegeben sind. Wir als AfD nehmen unsere parlamentarische Verantwortung zum Schutz der kritischen Infrastrukturen ebenso wie den der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sehr ernst. Die FdGO umfasst auch das Recht auf Ausübung einer parlamentarischen Opposition sowie die Verantwortlichkeit der Regierung gegenüber den Volksvertretungen.

    PLENARPROTOKOLL 21/37 · 2025-11-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  8. Wer Sprengstoff zur Explosion bringt, um einen Diebstahl zu begehen, darf mit einer Mindeststrafe von zwei Jahren rechnen, und das ist auch gut so. Nur im absoluten Ausnahmefall ist hier noch eine Bewährungsstrafe möglich. Wer bei der Tat andere Menschen an der Gesundheit schädigt, der hat zukünftig mindestens fünf Jahre lang Zeit, seinen Fehler zu bereuen. Das sendet das richtige Signal einer negativen Generalprävention. Wir als AfD unterstützen es, wenn Straftäter dadurch von der Tat abgeschreckt werden. Auch die Strafschärfungen im Sprengstoffgesetz sind konsequent. Verbesserte Ermittlungsbefugnisse für die Polizei runden einen guten Gesamteindruck ab. An dieser Stelle darf man auch mal sagen: Das ist eine gute Gesetzesänderung. Die AfD stimmt dem Gesetzentwurf zu. Für die SPD hat nun das Wort der Abgeordnete Helge Lindh.

    PLENARPROTOKOLL 21/36 · 2025-11-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  9. Da wundert es auch nicht, dass seit Jahren mehr als die Hälfte der tatverdächtigen Geldautomatensprenger einen holländischen Pass besitzen. Noch ein Aspekt muss hier genannt werden: Vor allem in Köln wurden im letzten Jahr mehrfach Bomben gezündet. Es geht hier mutmaßlich um Verteilungskämpfe im Drogenbereich. Kriminelle Banden haben hier bewusst junge, überwiegend ungebildete Täter aus Holland angeheuert, welche die Sprengungen für sie verüben. Hier kann und hier darf der Staat nicht untätig zusehen. Der vorliegende Gesetzentwurf trägt diesen Umständen Rechnung. Aus der bisherigen Strafbarkeit wegen des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und dem schweren Fall des Diebstahls wird nun ein neuer Straftatbestand.

    PLENARPROTOKOLL 21/36 · 2025-11-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  10. Jedem Euro Bargeldschaden stehen 2 bis 3 Euro Sachschaden gegenüber. Und vor allem wird Leib und Leben unschuldiger Bürger riskiert, wenn man gegen diese Sprengungen von Geldautomaten nicht vorgeht. Aus diesem Grund ist der Gesetzgeber hier zum Handeln verpflichtet, und das sehen wir genauso. Auffallend ist, dass besonders die deutschen Länder nahe der holländischen Grenze, vor allem Nordrhein-Westfalen, am meisten von Geldautomatensprengungen betroffen sind. Das ist auch kein Zufall; denn seit 2015 hat Holland verstärkte Präventionsmaßnahmen und eine verschärfte Strafverfolgung zum Schutz von Geldautomaten vorangetrieben. Jeder Geldautomat in Holland wird rund um die Uhr bewacht. Hinzu kommt: In ganz Holland stehen ungefähr 1 000 Geldausgabeautomaten, in Deutschland gibt es circa 50 000; davon stehen allein in NRW rund 10 000.

    PLENARPROTOKOLL 21/36 · 2025-11-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  11. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Seit dem Jahr 2016 veröffentlicht das Bundeskriminalamt jährlich das Bundeslagebild „Angriffe auf Geldautomaten“. Der vorliegende Gesetzentwurf legt die Fallzahlen des Jahres 2022 zugrunde. Damals hatten die verursachten und vollendeten Sprengungen von Geldautomaten mit 496 Fällen ihren Höhepunkt erreicht. Im Jahr 2024 kam es hier zu einem Rückgang auf 269 verübte Sprengungen. Ein Grund zur Entwarnung ist dies jedoch nicht. Wer das Buch „12 Strong“ gelesen hat, der kennt vielleicht die Redewendung „Eine Bombe diskriminiert nicht“. Gemeint ist, dass die Herbeiführung einer Explosion sich nicht auf die Objekte beschränkt, welche der Täter zerstören will. Die überwiegend eingesetzten Festsprengstoffe zerstören alles in ihrem Wirkungskreis.

    PLENARPROTOKOLL 21/36 · 2025-11-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  12. Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist für die SPD-Fraktion Sonja Eichwede.

    PLENARPROTOKOLL 21/33 · 2025-10-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  13. Dazu brauchen wir klare und gesetzliche Ermächtigungen und klare behördliche Zuständigkeiten. Wir brauchen einen deutschen Drohnenabwehrschirm, sprich: ein hinreichendes Netz zur Erkennung solcher Flugobjekte und die Möglichkeit, solche Flugkörper von Menschen und kritischen Objekten fernzuhalten. Neben der dezentralen Ausstattung unserer KRITIS mit Störsendern müssen wir auch laserbasierte Abwehrsysteme nutzen, um Drohnen in einem weiteren Radius zuverlässig zu erkennen und unschädlich zu machen. Wenn Rheinmetall und Hensoldt hierfür die Technologie liefern können, habe ich mit Sicherheit nichts dagegen. Die AfD steht dafür, das Leben in unserem Deutschland sicherer zu machen. Wir sehen hier einen erheblichen Bedarf zum Schutz unserer Bevölkerung. Vielen Dank.

    PLENARPROTOKOLL 21/33 · 2025-10-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  14. Diese Technologie ermöglicht es, dass Drohnen mit extrem hoher Präzision und Reichweite operieren, ohne dass sie von herkömmlichen Störsendern vom Himmel geholt werden können. Und drittens. Wir haben derzeit eine große Zersplitterung bei der rechtlichen Kompetenz zur Bekämpfung von Drohnen. Die Aufteilung in Flugsicherung, Landespolizei, Bundespolizei und Bundeswehr – je nachdem, ob die Drohne über einem Flughafen oder neben einem Flughafen steigt –, ist nicht einmal im Ansatz sachdienlich. Und darum steht für uns fest: Im Gegensatz zur Abwehr von feindlichen Flugzeugen, in denen Menschen sitzen, können wir uns bei der Abwehr von Drohnen sämtliche ethischen Debatten in diesem Haus sparen. Eine Drohne, die unsere Souveränität im deutschen Luftraum verletzt, muss abgeschossen werden dürfen.

    PLENARPROTOKOLL 21/33 · 2025-10-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  15. Schätzungsweise 80 Prozent aller Angriffe auf dem Schlachtfeld werden derzeit von Kampfdrohnen ausgeführt. In Bezug auf die Gefahr für unsere KRITIS durch Drohnen möchte ich folgende Aspekte herausstellen: Erstens. Die Kosten für die Herstellung von Spionage- und Kampfdrohnen haben sich mittlerweile auf ein erschwingliches Niveau gesenkt. Das ermöglicht auch nichtstaatlichen Akteuren, solche Drohnen in den Einsatz zu bringen. Während Hightechdrohnen wie die amerikanische Reaper mehrere Millionen Dollar kosten, können kleine, einfache Drohnen, die für Spionagezwecke oder als Waffenträger eingesetzt werden, bereits für wenige Tausend Euro produziert werden. Zweitens. Ein weiterer besorgniserregender Aspekt ist die Entwicklung von Drohnen, die mit Glasfaserkabeln verbunden sind.

    PLENARPROTOKOLL 21/33 · 2025-10-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  16. Und es geht den dafür Verantwortlichen nicht allein darum, wirtschaftlichen Schaden zu verursachen. Es geht darum, Verunsicherung zu schüren und ein erhebliches Presseecho hervorzurufen. Das Vertrauen der Bürger in die Fähigkeit des Staates, die Sicherheit zu gewährleisten, soll erschüttert werden, und dieser Zustand ist für uns ein klarer Handlungsauftrag. Wenn wir uns die Kriegsfolgen in der Ukraine anschauen, dann müssen wir nüchtern feststellen, dass die Kriegshandlungen in der Ostukraine zu einem riesigen Entwicklungsschub bei der Herstellung von Kampfdrohnen geführt haben. Improvisierte Notlösungen zu Kriegsbeginn haben zu einer industriellen Massenproduktion von Drohnen geführt. Experten gehen davon aus, dass mittlerweile 200 Geran-2-Drohnen pro Tag in Jelabuga vom Band laufen.

    PLENARPROTOKOLL 21/33 · 2025-10-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  17. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Sicherheit unserer Gesellschaft, unserer Infrastruktur und unserer Bevölkerung sind die kostbarsten Güter, die es zu schützen gilt. Die Nutzung von Drohnen hat enorm zugenommen. Sie hat sich in den letzten Jahren auf eine Weise weiterentwickelt, die uns zwingt, unsere bisherigen Sicherheitsstrategien zu überdenken und anzupassen. Wir sehen, wie Drohnen nicht nur als Hilfsmittel für den privaten Sektor genutzt werden, sondern zunehmend auch in sicherheitsrelevanten Bereichen, wie der Kriegsführung, der Spionage und der Sabotage, eine Rolle spielen. Und hier in Deutschland, inmitten unserer hochtechnologisierten Gesellschaft, sind wir bereits jetzt mit konkreten Bedrohungen konfrontiert. KRITIS, Transport und Verkehr sind gleichermaßen von Drohnenüberflügen betroffen.

    PLENARPROTOKOLL 21/33 · 2025-10-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  18. Denn wir lieben unser Grundgesetz, unsere Rechtsstaatlichkeit und vor allen Dingen unser geliebtes Deutschland.

    PLENARPROTOKOLL 21/28 · 2025-09-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  19. Während das BSI-Gesetz dem BSI und das Bundespolizeigesetz der Bundespolizei konkrete Aufgaben zuweist, ist es beim BfV ganz anders. Tatsache ist, dass das Wort „Rechtsextremismus“ genauso wenig wie irgendein anderer Phänomenbereich im Bundesverfassungsschutzgesetz überhaupt erwähnt wird. Das BfV ist in der Erschaffung seiner Phänomenbereiche fast vollkommen frei. Und das erklärt auch, warum das BfV eigenmächtig den Phänomenbereich der sogenannten verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates für sich erfinden konnte. Wir finden: Eine Behörde, die ihre Aufgaben nicht aus einem Parlamentsgesetz ableitet, sondern sich ihre eigene Nachfrage schafft, handelt nicht demokratisch, sondern autokratisch. Eine Budgeterhöhung für den Verfassungsschutz um 110 Millionen Euro lehnen wir schon deshalb ab.

    PLENARPROTOKOLL 21/28 · 2025-09-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  20. Darum sind auch mit uns keine Einsparungen bei der größten Sicherheitsbehörde des Bundes zu machen. Dafür ist die Arbeit der Bundespolizei für uns alle viel zu wichtig. Vielen Dank auch von dieser Stelle an unsere Bundespolizisten für ihre geleistete Arbeit! Dasselbe gilt unter anderem auch für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Hier sollen die Ausgaben um rund 150 Millionen Euro steigen. Fast 100 Millionen Euro davon sind Sachausgaben. Das ist nachvollziehbar, bedenkt man doch, dass die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie zu einem erheblichen Mehraufwand in diesem Amt führen wird. Wir unterstützen auch diesen Aufwuchs im Haushalt. Ein ganz anderes Bild zeigt sich aber beim sogenannten Bundesamt für Verfassungsschutz.

    PLENARPROTOKOLL 21/28 · 2025-09-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  21. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kommen wir zurück zum Haushalt. Bei der Haushaltsdebatte des Bundes reden wir von Geldbeträgen, die bei Normalbürgern Schwindelgefühle verursachen. Im Einzelplan 06 für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat reden wir von circa 16 Milliarden Euro Ausgaben. Nur mal so zur Einordnung: Das allein sind höhere Ausgaben, als im Jahr 2022 die gesamten Staatsausgaben der EU-Länder Estland, Lettland oder Island betragen haben. Das ist aber nicht per se schlecht, sondern soll lediglich als Vergleich dienen. Aus dem Gespräch mit dem Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums im Innenausschuss wissen wir, dass die aktuellen Aufgaben der Bundespolizei ohne den Personalaufwuchs seit dem Jahr 2016 gar nicht zu bewältigen wären.

    PLENARPROTOKOLL 21/28 · 2025-09-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  22. Inhaltlich begrüße ich nach wie vor, dass deutsche Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern vom Bürokratieaufwuchs verschont bleiben. Aber auch diese Unternehmen sollten die IT-Sicherheit ihrer Netzwerke ernst nehmen. Für die AfD hat die Sicherheit der Bevölkerung oberste Priorität. Das gilt insbesondere für den digitalen Raum. Darum werden wir diesem Gesetz aller Voraussicht nach zustimmen. Vielen Dank. Vielen Dank. – Johannes Schätzl spricht als Nächster für die SPD-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 21/21 · 2025-09-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  23. Das kann man nicht leugnen. Aber wer diese Mindeststandards in Behörden und Unternehmen ablehnt, der muss sich fragen, ob ihm das Risiko einer Insolvenz seines Unternehmens wirklich lieber ist. Auf der heutigen Tagesordnung ist die erste Beratung dieses Umsetzungsgesetzes angekündigt. Tatsächlich haben wir ein ganz ähnliches Gesetz, um nicht zu sagen: dasselbe Gesetz, welches jetzt aktualisiert wurde, das erste Mal im Oktober des vergangenen Jahres beraten. Mit dem Kollaps der Ampelkoalition ist jenes Gesetz im Nirvana der Ausschussberatungen verschwunden und nicht verabschiedet worden. Der Nebeneffekt ist, dass Unternehmen jetzt ein Jahr länger Zeit hatten, sich auf die notwendige Registrierung vorzubereiten. Und das muss ja nicht schlecht sein.

    PLENARPROTOKOLL 21/21 · 2025-09-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  24. Das BKA meldet zwar einen Rückgang beim Einsatz von Ransomware, bei dem Angreifer die Netzwerke von Firmen oder Behörden verschlüsseln, um Geld für die dann folgende Freigabe zu erpressen; dafür nahmen aber Phishingangriffe zu. Täter greifen nach wie vor sensible Daten wie Passwörter und Kontodaten ab, indem sie gefälschte E-Mails verschicken oder getürkte Webseiten betreiben. Ein großes Problem bleiben auch DDoS-Angriffe, bei denen ein Server oder ein Netzwerk zielgerichtet mit einer übergroßen Menge an Datenverkehr überflutet wird, damit reguläre Nutzer keinen Zugriff mehr haben. Deshalb ist es unausweichlich, dass der Deutsche Bundestag gesetzliche Mindeststandards für den Schutz des Cyberraums auf den Weg bringt. Leider führt die Implementierung von Mindestsicherheitsstandards in Unternehmen zu höheren Kosten und zu mehr Bürokratie.

    PLENARPROTOKOLL 21/21 · 2025-09-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  25. Der materielle Schaden liegt bei 3,5 Millionen Euro. Auf dem Nachrichtenportal Nius änderten Hacker alle Überschriften in Verknüpfungen um. Diese Verknüpfungen führten zu Dateien mit personenbezogenen Daten von Abonnenten und waren offen einsehbar. In Norwegen griffen Unbekannte in diesem Jahr gezielt auf die Kontrollsysteme eines Staudamms zu. Mehrere Stunden lang wurden sämtliche Schleusen geöffnet, was zu einem maximalen Wasserabfluss führte. Der größte Adressatenkreis aber – und das muss eine vorausschauende Politik betonen – sind kleine und mittlere Unternehmen der Privatwirtschaft. Egal ob Bäckermeister, Bauhandwerker oder Rechtsanwaltskanzleien: Cyberangriffe treffen wirklich jede Branche. Und auch bei der Auswahl der Mittel gehen Internetkriminelle vielseitig vor.

    PLENARPROTOKOLL 21/21 · 2025-09-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  26. Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was haben eine Landtagsfraktion der Grünen in Sachsen-Anhalt und die Leistungsträger der mittelständischen Wirtschaft gemein? Man könnte meinen: absolut nichts. Aber das stimmt so nicht ganz. Denn beide Gruppen sind gleichermaßen in den vergangenen zwölf Monaten Opfer eines Sicherheitsvorfalls geworden, der auf einen Cyberangriff zurückgeht. Auf der Website „dsgvo-portal.de“ kann man beinahe täglich die bekannt gewordenen Angriffe nachvollziehen. Bei der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern drangen Hacker im Juni in einen zentralen Server ein, welcher 3 500 Diensthandys der Beamten verwaltet. Alle Geräte mussten abgeschaltet werden, weil die Angreifer Zugriff auf sensible Daten hatten. Die Polizei war gezwungen, zur Funktechnik zurückzukehren.

    PLENARPROTOKOLL 21/21 · 2025-09-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  27. Von Anfang an haben wir gesagt, dass wir bereit sind, alle sinnvollen Gesetzesvorgaben zu unterstützen, egal von wem sie kommen. Und so ist es auch hier. Die AfD wird aus diesem Grund dem Gesetzesvorhaben der Koalition entsprechend zustimmen. Danke. Für die SPD-Fraktion darf ich das Wort erteilen dem Kollegen Sebastian Fiedler.

    PLENARPROTOKOLL 21/10 · 2025-06-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  28. Als Rechtsstaatspartei steht für uns außer Frage, dass den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts durch den Bundestag entsprochen werden muss. – Aber, Herr Fiedler, wer ist denn nun in einer Rechtsstaatspartei? Das muss ich mich bei Ihnen langsam fragen. – Schon deshalb ist es wichtig, hier keine gesetzliche Regelungslücke durch Untätigkeit entstehen zu lassen. Zweitens. Unser AfD-Grundsatzprogramm besagt: Das Recht der Bürger auf Sicherheit ist höher zu bewerten als das eines Straftäters auf informationelle Selbstbestimmung. – Ziel muss es sein, die Lebensbedingungen für die Mehrheit der Bürger zu verbessern. Und darum unterstützen wir die Möglichkeit der Datenspeicherung zu Beschuldigten, die nicht strafrechtlich verurteilt wurden. Und drittens. Vernunft statt Ideologie!

    PLENARPROTOKOLL 21/10 · 2025-06-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  29. Und ich finde es richtig, dass den ermittelnden Polizeibeamten durch diesen abstrakten Tatbestand ein recht weiter Ermessensspielraum zugebilligt wird; denn die kriminalistische Erfahrung eines versierten Polizeibeamten und nicht die Gesellschaftsfantasie von Bürokraten ist am besten geeignet, um zu entscheiden, ob eine beschuldigte Person in Zukunft Straftaten begehen wird oder nicht. Die Speicherdauer für vorsorgend gespeicherte Daten im polizeilichen Informationsverbund wird für Erwachsene auf fünf Jahre bei schweren Straftaten und auf drei Jahre bei sonstigen Straftaten festgelegt. Damit wird der erforderlich gewordenen gesetzlichen Speicherdauer Rechnung getragen. Für uns als AfD sind dabei drei Punkte wichtig: Erstens.

    PLENARPROTOKOLL 21/10 · 2025-06-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  30. Somit hat das Gericht entschieden, dass personenbezogene Grunddaten und Daten zu einem bestimmten strafrechtlich relevanten Verhalten von Beschuldigten nur gespeichert werden dürfen, wenn diese Datenspeicherung gesetzlichen Speicherschwellen und einer gesetzlich bestimmten Speicherdauer unterliegt. Der vorliegende Gesetzentwurf ist eine Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Personenbezogene Daten von Beschuldigten und Tatverdächtigen sollen demnach nur gespeichert werden, wenn aufgrund der Tat oder der Person des Beschuldigten darauf zu schließen ist, dass der Beschuldigte künftig Straftaten begehen wird und die Speicherung zur Verhütung oder Verfolgung dieser Taten beitragen kann. Die Vorgabe einer gesetzlichen Speicherschwelle ist hierdurch erfüllt.

    PLENARPROTOKOLL 21/10 · 2025-06-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  31. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Überschaubarkeit des hier zu beratenden Gesetzentwurfs eröffnet uns die Möglichkeit, diesen Entwurf gegenüber der Öffentlichkeit detailliert zu erläutern. Worum geht es? Das BKA-Gesetz hat dem Bundeskriminalamt bisher die Möglichkeit eingeräumt, personen- und tatbezogene Daten von bestimmten Personen zu verarbeiten. Das galt auch dann, wenn diese Personen nur Beschuldigte in einem Ermittlungsverfahren waren. Es war nicht erforderlich, dass diese Personen wegen einer Straftat auch strafrechtlich verurteilt wurden. Das Bundesverfassungsgericht ist nun zu der Erkenntnis gelangt, dass diese Regelung im Widerspruch zu den höherrangigen Vorgaben des Grundgesetzes steht.

    PLENARPROTOKOLL 21/10 · 2025-06-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  32. Es ist immer die Politik, welche die grundlegenden Rahmenbedingungen für die Polizei festlegt. Und auch hier wünscht sich die AfD neue Wege von der Regierung: weg von links-ideologischen Träumen hin zur neutralen Sachlichkeit. Unsere Polizisten wollen unseren Staat vor Gefahren schützen. Und unsere politische Pflicht ist es, ihr Handeln rechtlich sauber abzusichern. Vielen Dank. Vielen Dank. – Ich erteile als Nächstem dem Abgeordneten Sebastian Fiedler von der SPD-Fraktion das Wort.

    PLENARPROTOKOLL 21/7 · 2025-05-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  33. Ebenso muss die Frage erlaubt sein, ob Polizeibeamte bei sichtbar erkennbaren Messerbedrohungen die Schusswaffe schon niederschwelliger als bisher durch Androhung einsetzen dürfen. Und ja, in diesem Falle war es ein Landesbeamter; aber das spielt überhaupt keine Rolle. Es wäre ebenso möglich gewesen, dass ein Bundespolizist, also jemand in unserem Zuständigkeitsbereich, mit dieser Situation konfrontiert worden wäre. Mehrere Beispiele sind im Bereich der Bahnpolizei im Netz ja abrufbar. Zur Ausrüstung eines Bundespolizisten im Jahr 2025 gehören Verteidigungsmittel für mittlere Distanzen. Was unseren Polizisten aber seit Jahren weit mehr fehlt, ist die parteiübergreifende politische Rückendeckung, um ihre Einsatzmittel nach Recht und Gesetz anwenden zu können.

    PLENARPROTOKOLL 21/7 · 2025-05-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  34. „Es ‚liegen keine gesicherten Erkenntnisse für einen gezielten Messereinsatz des Beschuldigten vor‘, konkretisierte die Staatsanwaltschaft am Samstagmittag [...].“ Was muss in Deutschland noch alles passieren, frage ich, meine Damen und Herren? Ich wünsche dem Kollegen alles erdenklich Gute und eine schnelle Genesung! Herr Dobrindt, herzlich willkommen im Amt! Wie Sie sehen: Es brennt die Hütte. Ihre Vorgängerin hat in Deutschland ein politisches Schlachtfeld hinterlassen, welches zügig beräumt werden muss. Wenn dieser Beamte mit einem Elektroimpulsgerät, also einem Taser, ausgestattet worden wäre, hätte er sich vielleicht nicht so nah in die Gefahrenzone begeben müssen und wäre möglicherweise unverletzt aus der Situation gekommen.

    PLENARPROTOKOLL 21/7 · 2025-05-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  35. Was eine Nancy Faeser nicht im Ansatz unter Kontrolle brachte, muss nun von der neuen Regierung schnellstens aufgearbeitet werden. Wir als AfD-Fraktion werden hierbei in der Sache gern unterstützen. tagesschau.de schreibt am 17. Mai 2025 – letzte Woche –: „In Berlin ist ein Polizist von einem Mann durch einen Stich in den Hals lebensgefährlich verletzt worden. Der Beamte musste notoperiert werden.“ Der 31-jährige Polizist habe „‚erhebliche Stichverletzungen‘ am Hals erlitten“. „Nach der Not-OP befinde sich der anfänglich in Lebensgefahr schwebende Polizeibeamte inzwischen in einem stabilen Zustand […].“ Der 28-jährige Tatverdächtige „wurde festgenommen, inzwischen“ – keine 24 Stunden später –, sei er „aber wieder auf freiem Fuß“. Die „Staatsanwaltschaft geht nicht von versuchtem Tötungsdelikt aus“.

    PLENARPROTOKOLL 21/7 · 2025-05-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  36. Die Aufgabe der Politik ist es, für ein geordnetes Miteinander im Land zu sorgen; und in diesem Punkt hat die Politik auf der ganzen Linie versagt. Täglich werden deutschlandweit im Schnitt 300 Polizisten Opfer von Gewalt. Konkret heißt das: Alle fünf Minuten erfolgt in der Bundesrepublik ein Angriff auf Polizeibeamte. Im Jahr 2024 gab es 117 548 Übergriffe auf Rettungs- und Einsatzkräfte; davon betrafen 109 545 Fälle Polizisten, so schreibt es der „Focus“. Fast jeden dritten Tag wird in Deutschland ein Polizist schwer verletzt oder gar getötet. Rainer Wendt von der Deutschen Polizeigewerkschaft sagt, dass in Berlin jede Stunde ein Polizist angegriffen werde. Statistisch gesehen erfolgt dies sogar alle 50 Minuten, also 29-mal am Tag. Insgesamt kam es im Jahr 2024 zu 10 548 Angriffen auf Berliner Polizisten im Dienst.

    PLENARPROTOKOLL 21/7 · 2025-05-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  37. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es darf in Deutschland keinen Ort geben, an welchem der Schutzmann nicht sicher auf Streife gehen kann. Dies sollte das politische Ziel einer Regierung sein, und es ist das politische Ziel der Alternative für Deutschland. Von dieser Wunschvorstellung sind wir aber noch weit entfernt. Ja, wir reden in Deutschland sogar von No-go-Areas, von Bereichen, in den deutsches Recht ausgesetzt ist und Polizisten nur noch in Mannschaftswagen an Brennpunkte fahren. Die Gewaltkriminalität steigt nicht nur in Zahlen, sondern auch in der Schwere ihrer Angriffe. Im Brennpunkt stehen dabei die Polizeibeamten, welche die Konflikte in der Gesellschaft lösen müssen, und immer öfter werden diese Polizisten selbst Zielscheibe massiver Gewalt.

    PLENARPROTOKOLL 21/7 · 2025-05-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  38. Ebenso hätte sie die Chance gehabt, privaten Sicherheitsdienstleistern, welche die KRITIS-Infrastruktur bewachen sollen, zum ersten Mal gesetzliche Eingriffsbefugnisse zu übertragen. Nach wie vor stehen dem Bewachungsgewerbe im Ernstfall nämlich nur Jedermannsrechte zu. Ich hoffe allerdings, dass wir dieses Gesetz noch in dieser Wahlperiode beschließen können, gern auch in verbesserter Form. Dann wird im Gesetzestext auf Seite 27 hoffentlich auch nicht mehr stehen: „Fehler! Keine Dokumentvariable verfügbar.“ – Nun ja, ein kleiner Formfehler. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Herr Kollege. – Als nächstem Redner lauschen wir dem Kollegen Sebastian Hartmann, SPD-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/203 · 2024-12-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  39. Wir als AfD finden, dass die konkreten Maßnahmen für die verbesserte Resilienz kritischer Infrastruktur nicht nur vorgeschlagen werden sollten. Nein, sie sollten obligatorisch sein. Auch zur Wahrung des Parlamentsvorbehalts sollte nicht die Exekutive, sondern der Bundestag selbst in diesem Gesetz festlegen, welche konkreten Maßnahmen die KRITIS-Betreiber umsetzen sollen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte schon 2019 darauf hingewiesen, dass die Zulässigkeit von Videoüberwachung durch nichtöffentliche Stellen sich ausschließlich nach den Vorgaben von Artikel 6 der DSGVO bemisst. Die Bundesregierung versäumt es in diesem Entwurf zudem auch, Rechtssicherheit für die Videoüberwachung durch das Festlegen gesetzlicher Anforderungen hierzu zu schaffen.

    PLENARPROTOKOLL 20/203 · 2024-12-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  40. Aber es ist nicht nachvollziehbar, warum der Anwendungsbereich dieses Gesetzes so viel weniger Betreiber von KRITIS-Anlagen umfasst, als NIS 2 dies tut. Die hier nicht erfassten Betreiber von Anlagen in den Bereichen der Chemie, der Lebensmittelproduktion und im Bereich des Maschinen- und Fahrzeugbaus sind genauso vor physischen Angriffen zu schützen, wie es im Bereich der Cybersicherheit bereits getan wird. Gerade der entstandene Milliardenschaden in der Tesla-Fabrik in Grünheide aufgrund des linksextremen Brandanschlages verdeutlicht dies in beispielhafter Weise. Oder möchten Sie als Bundesregierung Tesla etwa nicht schützen, weil der erfolgreichste Afrikaner der Welt, Elon Musk, für Sie vielleicht nicht konform genug ist?

    PLENARPROTOKOLL 20/203 · 2024-12-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  41. Es ist geradezu sinnbildlich, dass der Ampelregierung erst der Stecker gezogen werden musste, damit so ein wichtiges Gesetz wie das KRITIS-Dachgesetz endlich durch den Deutschen Bundestag beraten werden kann. Und es ist auch höchste Zeit, dieses Umsetzungsgesetz zu beraten. Die Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinie ist bereits Mitte Oktober abgelaufen. Inhaltlich erinnert das KRITIS-Dachgesetz an das NIS-2-Gesetz, etwa was die Pflichten der Betreiber zur Registrierung bei den Behörden oder deren Meldepflichten angeht. Es ist auch sinnvoll, dass es nach dem KRITIS-Dachgesetz und nach dem BSIG eine einheitliche, zentrale Meldestelle für die Betreiber kritischer Anlagen für alle Arten von Angriffen gibt.

    PLENARPROTOKOLL 20/203 · 2024-12-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  42. Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erst im Oktober dieses Jahres haben wir an dieser Stelle das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz beraten. Der Brandanschlag der linksextremen „Vulkangruppe“ auf die Stromversorgung in Grünheide, das Besetzen der Flughäfen Köln/Bonn, Frankfurt, Stuttgart und Berlin Brandenburg durch fanatische Klimaextremisten, aber auch das kürzliche Durchtrennen zweier Datenkabel in der Ostsee – ob fahrlässig oder vorsätzlich, sei mal dahingestellt – beweisen schmerzhaft, dass auch der notwendige Schutz unserer kritischen Infrastruktur vor physisch wirkenden Angriffen nichts an Aktualität verloren hat.

    PLENARPROTOKOLL 20/203 · 2024-12-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  43. Und genau diese Tätergruppe schützt die Ampel noch zusätzlich; denn ihr Gesetzentwurf sieht vor, dass die zuständigen Sicherheitsbehörden zur Durchsetzung von Messerverboten keine Personen kontrollieren dürfen, welche anhand ihrer Abstammung oder Herkunft ausgewählt werden. Wir sagen: Ein Gesetz, das seine Hände schützend über die Straftäter hält, aber rechtstreue Bürger mit weiteren Repressionen belegt, ist ein schlechtes Gesetz. Die AfD lehnt diesen Entwurf mit Nachdruck ab. Vielen Dank. Als Nächster hat das Wort für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Marcel Emmerich.

    PLENARPROTOKOLL 20/195 · 2024-10-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  44. Generelle Messerverbote für rechtstreue Bürger auf Märkten und öffentlichen Veranstaltungen werden die innere Sicherheit nicht erhöhen. Die Tatwaffen der Terroranschläge von Solingen und Mannheim unterlagen bereits einem allgemeinen Führungsverbot, und der Tatort in Mannheim lag in einer Waffenverbotszone. Keine der aktuellen Gesetzesänderungen hätte diese barbarischen Verbrechen verhindert. Was Deutschland unsicher macht, sind nicht die gesetzestreuen Sportschützen. Es sind die Islamisten, die Ihre Politik in unser Land gebracht hat und die sich von unseren deutschen Gesetzen nicht beeindrucken lassen. Von den fast 4 000 Messerangriffen im vergangenen Jahr allein in Berlin wurden 53 Prozent von Ausländern begangen; die meisten davon waren Türken und Syrer.

    PLENARPROTOKOLL 20/195 · 2024-10-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  45. Was mit dem Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz unter der GroKo begann, geht in dieser Initiative weiter, welche die Anforderungen an die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und Eignung von Erlaubnisinhabern nochmals ausdehnt. Das extremste Beispiel für unverhältnismäßige Freiheitsbeschneidung ist die Änderung der Bestimmung des § 46 WaffG. Künftig dürfen die unteren Waffenbehörden nicht erst während oder nach einem waffenrechtlichen Widerrufsverfahren, sondern schon beim bloßen Verdacht auf eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit die Wohnung des Waffenbesitzers betreten und dessen Waffen und Munition für die Dauer von sechs Monaten sicherstellen. Widerspruch und Anfechtungsklage hingegen haben natürlich keine aufschiebende Wirkung. Von Vertrauen in die eigenen Bürger kann bei dieser Waffenpolitik keine Rede sein. Hier sagen wir Nein.

    PLENARPROTOKOLL 20/195 · 2024-10-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  46. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir, die AfD-Bundestagsfraktion, stehen fest an der Seite der Sportschützen, Waffensammler und Jäger. Wir lehnen eine erneute Verschärfung des Waffengesetzes ab. Bei den schrecklichen Morden von Solingen und Mannheim waren nicht die Messer das Problem, sondern die Täter, welche diese Messer für ihre Mordzwecke eingesetzt haben. Es ist an der Zeit, den Blick auf die eigentlichen Ursachen dieser Taten zu lenken. Unbescholtene Bürger, welche das Brauchtum pflegen und dem Sport in Schützenvereinen nachgehen, dürfen nicht zur Zielscheibe einer verfehlten Migrationspolitik werden. Was wir heute beraten, ist die Fortsetzung eines jahrelangen ideologischen Feldzugs gegen mehr als 2 Millionen rechtstreue Legalwaffenbesitzer.

    PLENARPROTOKOLL 20/195 · 2024-10-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  47. Es ist nicht vermittelbar, warum eine Unterstützung des BSI im Kampf gegen rechts erfolgen soll, aber nicht im Bereich des Ausländerextremismus. Hier braucht es dringend eine Nachbesserung. Zu bemängeln ist auch, dass die betroffenen Einrichtungen sich selbst innerhalb von drei Monaten beim BSI und BBK registrieren müssen. Hiermit überfordern Sie die betroffenen Unternehmen maßlos. Diese Aufgabe müsste stattdessen der Staat übernehmen; er müsste auf die Unternehmen zugehen. Im Übrigen folgt auf § 43 des geplanten Gesetzes fälschlicherweise § 4 und dann § 45. Das müssten Sie vielleicht noch mal korrigieren; denn ansonsten haben wir zweimal § 4 in diesem Gesetz. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Janich. – Nächster Redner ist der Kollege Manuel Höferlin, FDP-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/192 · 2024-10-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  48. So definiert der Gesetzentwurf eine Unterstützungshandlung des BSI zugunsten des Verfassungsschutzes, etwa für die Fälle, in denen der VS vermeintliche Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Inland auswertet. Darunter fällt zum Beispiel die Beobachtung angeblicher deutscher Rechtsextremer. Hier versteckt die Bundesregierung wieder gekonnt die Überwachung der deutschen Bevölkerung. Der VS hat aber auch die Aufgabe, Bestrebungen gegen den Gedanken der Völkerverständigung zu beobachten. Darunter fällt etwa der Ausländerextremismus der Grauen Wölfe in Deutschland, der sich gegen Kurden in der Türkei richtet. Deren Überwachung soll das BSI laut Entwurf aber nicht unterstützen.

    PLENARPROTOKOLL 20/192 · 2024-10-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  49. Schaut man sich Artikel 3 der NIS-2-Richtlinie an, muss man sagen: Es hätte noch schlimmer kommen können; denn die NIS-2-Richtlinie eröffnet durchaus die Möglichkeit, dass die EU-Mitgliedstaaten noch weitere Einrichtungen als Betreiber wesentlicher Dienste einstufen können. Es ist gut, dass Kleinbetriebe und sonstige Branchen von dem Bürokratieaufwuchs verschont bleiben. So weit, so gut. Kritisch sehen wir, dass die Bundesregierung annimmt, dass die Umsetzung der verschärften Sicherheitsstandards zur Abwehr der Hälfte des bisher jährlich verursachten Schadens bei den verpflichteten Unternehmen führen wird. Diese Annahme ist völlig aus der Luft gegriffen. Wiegen Sie die Menschen nicht in falscher Sicherheit! Die Kriminalität, insbesondere die Kriminalität im digitalen Raum, schläft nicht. Es lohnt sich, das Kleingedruckte zu lesen.

    PLENARPROTOKOLL 20/192 · 2024-10-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  50. Neben KRITIS-Betreibern, digitalen Diensten und Telekommunikationsdiensten fallen jetzt also auch Betriebe aus den Bereichen Energie, Transport, Verkehr, Gesundheit, Wasser, Weltraum und digitale Infrastruktur in die Kategorie besonders wichtiger Einrichtungen. Als wichtige Einrichtungen zählen daneben Unternehmen aus den Branchen Abfallwirtschaft, Chemieproduktion, Lebensmittelproduktion und -verarbeitung und – das wird die meisten betreffen – auch die Verarbeitung und Herstellung von Waren wie etwa elektrische Ausrüstungen, Maschinenbau und Fahrzeugbau. Diese Unternehmen müssen künftig geeignete und wirksame technische sowie organisatorische Maßnahmen zum Schutz von IT-Systemen vorhalten.

    PLENARPROTOKOLL 20/192 · 2024-10-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD