Steffen Janich
AfD · Germany
“Was wir aber nicht brauchen, ist eine leichtfertige Festlegung auf Regeltatbestände des § 100a Absatz 2 StPO, um einen derartigen Grundrechtseingriff zu begründen. Nicht jeder Anfangsverdacht für einen Sportwettenbetrug rechtfertigt eine solche Freiheitseinschränkung. Hier muss die Koalition noch dringend nachschärfen.”
“Die Innenpolitiker meiner Fraktion haben sich in dieser Woche ausführlich hierzu beraten. Es ist höchst ehrenwert, Linksterroristen zu jagen. Aber sicher muss sein: Bürgerrechte gelten auch im digitalen Zeitalter.”
“Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die „Neue Zürcher Zeitung“ schrieb im März des Jahres 2024: „Die Lücke zwischen dem, was die Technik kann, und dem, was legal einsetzbar ist, wird immer größer. Vor der Polizei hielt sie sich 30 Jahre lang versteckt.”
“Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es gibt sie noch, diese Momente, in denen die Bundesregierung etwas sagt und man das Gefühl hat, nicht komplett an der Nase herumgeführt zu werden. Denn das, was der Gesetzentwurf zur Stärkung der Cybersicherheit als Problemanalyse benennt, ist erfrischend ehrlich und schonungslos.”
“Selbst mit begrenzten technischen Kenntnissen können Cyberkriminelle mittlerweile dank einfach verfügbarer Standardtools und digitaler Automatisierung ihre Aktivitäten erheblich ausweiten. 80 Prozent der Cybervorfälle waren laut diesem Bericht Datendiebstähle. Finanzielle Gewinne stehen im Vordergrund.”
“Darum sollten die Amtsgerichte über die Voraussetzungen und den Inhalt solcher Abwehrmaßnahmen vorab aufgeklärt werden. Und drittens. Entgegen früheren Verlautbarungen sind Sie, Herr Innenminister Dobrindt, beim Thema Hackbacks offenbar vollständig eingeknickt.”
The complete record
Every one of 247 lines we hold for Steffen Janich, in date order, each linked to its source. Free to read, in full, without an account. Page 5 of 5.
“Der Fernsehclown Jan Böhmermann hat den damaligen Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, Arne Schönbohm, beschuldigt, er stünde der Firma Protelion als ein Mitglied im Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e. V. zu nahe. Diese Firma habe zu nahe Beziehungen nach Russland. Wir erinnern uns. Doch anstatt zunächst eine behördliche Untersuchung zu diesem Fall einzuleiten, hat die Innenministerin den Präsidenten des BSI sofort abberufen. Inzwischen ist aktenkundig, dass ihr Ministerium in sechs Monaten nichts Belastbares gegen Arne Schönbohm gefunden hat. Frau Nancy Faeser hat ihre Fürsorgepflicht gegenüber den Untergebenen aufs Schwerste verletzt. Sie hat eine Existenz vernichtet, weil sie einer Satiresendung im öffentlich-rechtlichen Fernsehen mehr traute als ihren eigenen Beamten.”
“Eine völlig andere Gesetzesnovelle, die keinerlei sachlichen Bezug zum Statistikwesen aufweist, kommt im Gesetzentwurf der Bundesregierung geschickt verkleidet daher. Hier in der Gesetzesänderung soll, völlig versteckt, zudem noch das Bundesbeamtengesetz geändert werden. Konkret: Die Ämter der Präsidenten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik sollen von Beamten auf Lebenszeit in politische Beamte gewandelt werden. Das ist vollkommen abweichend vom Titel des Gesetzentwurfs; das ist ein Trick durch die Hintertür. Hierzu muss man die Hintergründe von Frau Faesers bisheriger Erfolgsbilanz kennen.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Standesämter sollen künftig Sterbefälle spätestens drei Tage nach dem Eintrag ins Sterberegister an die Landesstatistikämter abgeben können. Das Statistische Bundesamt und das Robert-Koch-Institut müssen dann unverzüglich hierüber informiert werden. Das RKI soll die Sterbedaten zum Zwecke der epidemiologischen Analyse einer überdurchschnittlichen Sterblichkeit erhalten. Die Frage, die sich hier stellt, ist: Warum bekommt das RKI per se alle Daten zu diesen Sterbefällen auch dann, wenn noch gar keine Übersterblichkeit und erst recht keine Pandemie vorliegen? Es hat den Anschein, dass das RKI vorauseilend personenbezogene Daten erhalten soll, um die Ausrufung der nächsten Pandemie vorzubereiten. Wir sagen dazu Nein. Dem RKI gehören längst Grenzen gezogen.”
“Nächste Rednerin: für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Filiz Polat.”
“Die einzige Änderung, die Ihr Entwurf heute vorsieht, liegt in der Erhöhung der Dauer des Gewahrsams von 10 auf 28 Tage. Dies ist eine winzig kleine Stellschraube bei der nationalen Kraftanstrengung, die notwendig ist, um Recht und Gesetz auch im Bereich der Aufenthaltsbeendigung für Menschen ohne Bleiberecht umzusetzen. Hinzu kommt, dass Artikel 15 Absatz 5 der EU-Richtlinie über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger eine deutlich längere Höchsthaftdauer zulässt, nämlich maximal sechs Monate. Dennoch wäre Ihr Entwurf, der auf der linken Seite dieses Hauses, beginnend bei der FDP, keine Mehrheit finden wird, eine Besserung des Status quo. Aus diesem Grunde würden wir ihm zustimmen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.”
“Das Vollzugsdefizit bei der Durchsetzung des Aufenthaltsgesetzes ist nicht neu. Deshalb und weil es uns als AfD gibt, hatte die Große Koalition in der vergangenen Wahlperiode das Zweite Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht beschlossen. Dieser Entwurf hatte schon vor vier Jahren in seiner Zielsetzung versprochen – ich zitiere –: Wesentlicher Teil der Migrationspolitik ist die Rückkehr derer, die unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ein Bleiberecht in Deutschland haben. Was bisher daraus geworden ist, brauche ich eigentlich nicht zu erklären. Hier muss sich dringend etwas ändern! Der damit veränderte § 62b des Aufenthaltsgesetzes sah damit einen Ausreisegewahrsam vor, auch wenn keine konkrete Fluchtgefahr bestand.”
“Ich habe Sie auch bereits darauf hingewiesen. Die Bundespolizei beklagte in ihrem letzten Jahresbericht, dass weniger als die Hälfte der geplanten Rückführungen auch tatsächlich vollzogen worden sind. Der Jahresbericht 2021 der Bundespolizei besagt – ich zitiere –: Hauptursächlich für die Diskrepanz zwischen den geplanten und vollzogenen Rückführungen war auch 2021, dass zur Abschiebung vorgesehene Personen der Bundespolizei aus unterschiedlichsten Gründen am Flugtag nicht zur Rückführung übergeben wurden. Hier sind die Länder gefordert. Aber: Bevor in dieser Bundesregierung jemand das Recht hat, über irgendwelche Schikanen an Deutschen in Form von Heizungs- und Fahrverboten überhaupt nachzudenken, hat er alles in seiner Macht Stehende zu tun, dass diese ausreisepflichtigen Ausländer schnellstmöglich aus Deutschland abgeschoben werden.”
“All diese 248 000 Menschen, die hier nur geduldet werden, sind weiterhin mit sofortiger Wirkung ausreisepflichtig; ihre Abschiebung ist lediglich vorübergehend ausgesetzt worden. Betrachtet man diese Zahl an Ausländern, die gar nicht hier sein dürften, dann fällt es uns schwer, zu glauben, dass es zusätzlich noch ausreisepflichtige Ausländer ohne Duldungsstatus in Deutschland gibt. Aber so ist es: Es kommen zu den Genannten noch 38 300 ausreisepflichtige Ausländer ohne Duldungsstatus zum Stand 31. Dezember 2022 hinzu. Diese knapp 40 000 Ausländer in Deutschland, etwa so viele wie Einwohner in einer mittelgroßen Stadt, hätten im vergangenen Jahr unverzüglich unser Land verlassen müssen. Und was ist die Realität? Weniger als 13 000 Personen mit nachvollziehbarer Ausreisepflicht sind im vergangenen Jahr auch tatsächlich abgeschoben worden.”
“Dem gegenüber steht aber die Realität: Ende Dezember 2022 waren 304 308 nichtdeutsche Personen ausreisepflichtig. Von diesen über 300 000 ausreisepflichtigen Personen hielten sich circa 248 000 Ausländer illegal, aber mit einem Duldungsstatus in Deutschland auf. Dies ist ein weiterer Anstieg gegenüber dem Jahr 2021 um etwa 5 500 Personen. 65 500 dieser Ausreisepflichtigen sind nur deshalb geduldet, weil ihre Reisedokumente fehlen. Über 10 000 weitere genießen eine sogenannte Ermessensduldung, etwa aus humanitären oder persönlichen Gründen. Bei knapp 25 500 Ausländern konnte nicht einmal deren Identität geklärt werden. Die meisten dieser Geduldeten, nämlich 81 000, werden aber aus sonstigen, weit aufgefächerten Gründen geduldet. Das, meine Damen und Herren, ist in einem Rechtstaat nicht hinnehmbar.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Macht ohne Recht ist Tyrannei. Recht ohne Macht aber ist wirkungslos. – Es gibt kaum ein Gebiet in diesem Rechtstaat, in dem der materiell-gesetzliche Anspruch und die prozessuale Umsetzung durch den Staat so sehr auseinanderklaffen wie im Bereich der Abschiebungen. § 58 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes besagt – ich zitiere –: Der Ausländer ist abzuschieben, wenn die Ausreisepflicht vollziehbar ist, eine Ausreisefrist nicht gewährt wurde oder diese abgelaufen ist und die freiwillige Erfüllung der Ausreisepflicht nicht gesichert ist oder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eine Überwachung der Ausreise erforderlich erscheint. Das, meine Damen und Herren, sehen wir genauso.”
“Wenn gewünscht, werden wir Ihnen dabei helfen. Vielen Dank.”
“Aber gerade hier wären alle Fraktionen im Bundestag in der Verantwortung, sich im Detail bei der Gesetzgebung die Mühe zu geben, die notwendig ist, um Sexualstraftaten wirklich effektiv zu verhindern. Eine Neufassung von § 7 Absatz 1 des Passgesetzes sieht die Verweigerung eines Passes vor, wenn Tatsachen die Annahme begründen, dass der Passbewerber Sexualstraftaten im Ausland vornehmen wird. Kein Wort sagt dieser gesetzliche Änderungsbefehl aber zu der Frage, wie die passausstellende Behörde einen solchen auf Tatsachen gegründeten Verdacht überhaupt erlangen soll. Nicht einmal die strafrechtliche Verurteilung im Inland würde dafür ausreichen. Hier braucht es dringend unwiderlegbare gesetzliche Regelbeispiele, die einen solchen Verdacht indizieren. Die Koalitionsfraktionen im Rechts- und Innenausschuss müssen daher unbedingt nachschärfen.”
“Es ist zu begrüßen, dass öffentliche Stellen künftig die elektronischen Aufenthaltstitel von Ausländern in Deutschland nicht nur auslesen, sondern auch in EDV-Systeme einarbeiten dürfen. Dies ist zumindest einer von vielen Hunderten erforderlichen Schritten, um Sozialbetrug durch Mehrfachidentitäten von Ausländern ein für allemal zu verhindern. Bis dieses Fernziel allerdings erreicht ist, kann und darf kein Mitglied der Bundesregierung oder des Bundestages seine Aufgabe als Volksvertreter als erfüllt ansehen. Ein weiteres wichtiges Ziel der Gesetzgebung ist es, potenzielle Sexualstraftaten zu verhindern, in dem Fall im Ausland. Es kann keinerlei Toleranz geben, wenn eine Person das Ziel verfolgt, Kinder oder Frauen zu missbrauchen, egal wo in dieser Welt. Die Verweigerung der Passausgabe an Sexualstraftäter ist daher dringend geboten.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bereits am 1. Januar 2021 ist das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen in Kraft getreten. Hierdurch wurde die Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen auf ein Jahr verkürzt, weil die Europäische Union in der Verordnung aus dem Jahr 2004 meinte, dass dies die Sicherheit von Passdokumenten erhöhen würde. Die Bundesregierung scheint nun also erkannt zu haben, dass diese kurze Gültigkeitsdauer für Kinderreisepässe eine Zumutung ist, und möchte diese jetzt, nach zwei Jahren, in Gänze abschaffen. Ob ein elektronischer Identitätsnachweis für Jugendliche ab 13 Jahren ausreicht, um die Reisemöglichkeiten weiterhin sicherstellen zu können, wird zukünftig die Praxis zeigen.”
“Die Antiterrordatei und die einseitig ausgerichtete Rechtsextremismusdatei haben einen nur äußerst geringen Nutzwert gezeigt. Linke Symbolpolitik ist eben keine legitime Rechtfertigungsgrundlage für weitreichende Grundrechtseingriffe. Beide Dateien sollen nach der Empfehlung des Bundesdatenschutzbeauftragten abgeschafft werden. Wie es sich für eine Führungskraft gehört, hat der Bundesdatenschutzbeauftragte ausdrücklich seine Mitarbeiter gelobt. Die AfD-Bundestagsfraktion dankt diesen engagierten Mitarbeitern ebenfalls für diesen guten Bericht. Wir nehmen ihn als Ansporn für unsere parlamentarische Arbeit. Vielen Dank. Manuel Höferlin hat das Wort für die FDP-Fraktion.”
“Einer empfohlenen Überprüfung der datenschutzrechtlichen Meldewege bei Impfungen gegen Corona ist die Bundesregierung nicht nachgekommen. Auch die Nutzung künstlicher Intelligenz im Bereich der klassischen Polizeiarbeit – sei es in der Gefahrenabwehr oder in der Strafverfolgung – bedarf in Zukunft klarer rechtlicher Grundlagen. Gerade in Hinblick auf die Gesetzgebung durch die Europäische Union kritisiert der Bundesdatenschutzbeauftragte zum wiederholten Male, dass der Datenschutz zu oft zu spät mit bedacht wird. Die geplante EU-Verordnung zur Chatkontrolle lehnt der Bericht grundsätzlich ab, weil sie zumindest in der aktuellen Fassung nicht grundrechtskonform ist. Ich hoffe, dass unsere Frau Bundesinnenministerin während ihrer Wahlkampfvorbereitung zur Wahl des Hessischen Landtags – wo ist sie eigentlich?”
“Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat die Aufgabe, über die Wahrung der datenschutz- und informationsrechtlichen Bestimmungen durch alle Behörden des Bundes zu wachen. Wenn man sich den Tätigkeitsbericht 2022 durchliest, kommt man zu dem Schluss, dass Herr Ulrich Kelber seinen gesetzlichen Auftrag durchaus ernst nimmt; denn das, was er schreibt, ist in allen Bereichen vielsagend und stellt das Handeln der Bundesregierung infrage. Das Bundespresseamt konnte auf Anforderung nicht nachweisen, dass es als Verantwortliche einer Facebook-Fanseite der Bundesregierung die Grundsätze des Datenschutzrechtes einhält. Insbesondere mangelte es an einer Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung. Es ist daher nur konsequent, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte den Betrieb dieser Fanseite eingestellt hat.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In einer Zeit, in der der ehemalige Vizekanzler im Kabinett Merkel der ehemaligen Bundeskanzlerin das Großkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland in besonderer Ausführung verleiht, in einer Zeit, in der der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes mit ebendieser Bundeskanzlerin gemeinsam Essen geht und in der der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz die Begehung von Straftaten durch Klimakleber als Anerkennung für das politische System uminterpretiert, freue ich mich über jeden einzelnen Staatsdiener, für den die Achtung vor seinem Amt noch mehr bedeutet als nur ein Kotau vor der jeweiligen Bundesregierung.”
“Vielen Dank. – Wie wollen Sie in den von Ihnen vorangetriebenen Änderungen des Waffenrechts, wovon Sie gerade gesprochen haben, sicherstellen, dass Millionen von Sportschützen und Jägern zukünftig bei der Ausübung ihres Sports oder bei der Jagd in dem Sinne nicht behindert werden? Ich möchte bloß mal auf das psychologische Gutachten eingehen, was dort angestrebt ist, um Gästen eines Sportvereins, die noch nicht im Besitz einer Waffenbesitzkarte sind, das Ganze zu verwehren.”
“Entschuldigung, Sie haben die Möglichkeit, dann auch eine Frage zu stellen. Jetzt kann erst einmal die Ministerin antworten. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.”
“Danke, Frau Präsidentin. – Frau Faeser, auf seiner Website sprach der Attentäter Philipp F. von einem absurd hohen Tagessatz von 250 000 Euro für seine Tätigkeit als Unternehmensberater. Er hat öffentlich das Buch „Die Wahrheit über Gott, Jesus Christus und Satan“ vertrieben. In diesem Buch erklärt er den Massenmord im Auftrag Gottes für legitim und Adolf Hitler als Werkzeug Gottes. All das spricht für die psychische Erkrankung des Täters. Ich möchte in diesem Zusammenhang fragen: Stimmen Sie mit unserer Fraktion darin überein, dass alle Zusammenhänge dieser schrecklichen Tat und insbesondere auch eine mögliche psychische Erkrankung des Attentäters restlos aufgeklärt werden müssen und dass erst danach überhaupt daran gedacht werden kann, diese Bluttat zur Legitimierung einer weiteren Verschärfung des Waffenrechts in Betracht zu ziehen?”
“Ich wünsche allen Deutschen einen friedlichen vierten Advent und frohe Weihnachten. Nächster Redner: für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Marcel Emmerich.”
“Eine Doppelzuständigkeit von Bundes- und Landespolizei zur Durchführung eines strafprozessualen Ermittlungsverfahrens etwa bei Taten, die an Bahnhöfen begangen werden, würde zu einem unüberschaubaren Behördenchaos führen. Das Thema Strafverfolgung ist aber zu bedeutend, als dass man es hier schaufensterartig in nur drei Zeilen abschließend darstellen könnte. Zum Schluss sei noch gesagt: Beamte, insbesondere Polizeibeamte, sind Recht und Gesetz verpflichtet und dürfen nicht den politischen Fantasien der jeweiligen Regierung unterliegen. Nicht nur die Bundespolizisten gehören vor dem Generalverdacht geschützt, sondern auch neue Bewerber für den Polizeivollzugsdienst. Einen weiteren politischen Gesinnungs-TÜV von Nancy Faesers Gnaden lehnen wir entschieden ab.”
“– Hier müssten Sie, Frau Innenministerin, ansetzen und endlich eine wirksame Abschiebeoffensive einleiten, anstatt Ihre Energie für die Jagd auf Phantombedrohungen zu verschwenden. Während die Anzahl der im Jahr 2021 im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei festgestellten Straftaten in vielen Bereichen rückläufig war, lagen die größten Zunahmen im Bereich Betrug und bei Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz. Sage und schreibe 171 000 Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz hat allein die Bundespolizei im Jahr 2021 festgestellt. Dies ist nicht zuletzt auf die Politik der offenen Grenzen unserer Bundesregierung zurückzuführen. Leider schweigt sich der Antrag der CDU dazu aus, wie Sie die genaue Zuständigkeitsverteilung bei der Strafverfolgung durch Land und Bund voneinander abgrenzen wollen.”
“Summa summarum benötigt die Bundespolizei zukünftig vermehrt lageangepasste Einsatzmittel, um Arbeitsweisen optimieren zu können. Eines der größten Probleme im Dienstalltag der Bundespolizei bleibt aber die viel zu geringe Zahl an Rückführungen von Personen, die sich unerlaubt in Deutschland aufhalten. Im Jahr 2021 waren 33 600 Rückführungen von Ausländern vorgesehen. Allerdings wurde davon nur die Hälfte, also rund 15 000 Rückführungen, auch wirklich vollzogen. Der Jahresbericht der Bundespolizei sagt aus: Für die Diskrepanz an Rückführungen war hauptursächlich, dass die zur Abschiebung vorgesehenen Personen der Bundespolizei am Flugtag nicht zur Rückführung übergeben werden konnten.”
“Es bräuchte auch vermehrt sogenannte Verkehrstrichter, um die Geschwindigkeit des Fahrverkehrs bei derartigen Kontrollen des Verkehrs auf der Bundesautobahn zu verlangsamen. Eine solche Mittelbeschaffung wäre ein wichtiger Beitrag zum Arbeitsschutz unserer eingesetzten Beamten. Bei für einen längeren Zeitraum eingerichteten Kontrollstellen, beispielsweise auf Autobahnen, benötigen die Beamten insbesondere an kalten Wintertagen, aber auch zum Schutz vor Regen und Nässe mobile Kontrollstellen mit entsprechender Ausstattung. Praxisbezogene Bedarfe sind beispielsweise sogenannte Agrarzelte, welche als Überdachung bei Kontrollen von Reisebussen erforderlich sind, damit die Fahrgäste und Beamten bei Wind und Wetter nicht im Freien stehen.”
“Die derzeit noch gängige Praxis, eine Strafakte quasi für die Staatsanwaltschaft komplett vorzubereiten, um sie dann der Landespolizei zu übergeben, widerspricht modernen Effektivitätsgrundsätzen. Hier müssen dringend rechtliche Rahmenbedingungen geändert werden. Die Privatisierung der Autobahnen hat insbesondere in Grenzregionen dazu geführt, dass die Einrichtung von größeren Kontrollstellen nicht mehr unangekündigt möglich ist, sondern zuvor bei der privaten Betreibergesellschaft angemeldet werden muss. Die darauf folgenden Stauanzeigen auf den Navigationsgeräten der Fahrzeuge leiten den zu kontrollierenden Verkehr dann regelmäßig an der Kontrollstelle vorbei. Die Nutzung des Überraschungseffekts wird hierdurch deutlich eingeschränkt.”
“Als Abgeordneter habe ich in den sitzungsfreien Wochen mehrfach Polizeidienststellen aufgesucht und mich mit Dienststellenleitern und Beamten des Polizeivollzugsdienstes unterhalten. – So fleißig sind wir. – Hierbei konnte ich mir ein eigenes Bild von den Gegebenheiten und den Anforderungen in den täglichen Abläufen bei der Bundespolizei machen. Einzelne Schwerpunkte sind dabei immer wieder zur Sprache gekommen: Zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität und zur Ahndung der Einreisestraftaten sollte es den Beamten zukünftig möglich sein, auch außerhalb der 30-Kilometer-Zone im gesamten Bundesgebiet eigenständig ermitteln zu dürfen. Auch die Endsachbearbeitung der von der Bundespolizei zuerst festgestellten Straftaten ist ein wichtiger Beitrag, um behördliche Ressourcen zu bündeln.”
“Ein unverzichtbarer Bestandteil des Schutzes der öffentlichen Sicherheit, aber tatsächlich auch des Schutzes der nationalen Grenzen, der Schienenwege und der Flughäfen ist unsere Bundespolizei. Circa 54 000 Mitarbeiter sind in diesem Bereich tätig. Von 2017 bis 2021 hat sich die Anzahl der Planstellen bei der Bundespolizei von 42 000 auf circa 50 000 erhöht, der jährliche Haushalt ist im selben Zeitraum von 3,3 Milliarden auf 4,7 Milliarden Euro angehoben worden. Jeder einzelne Cent, den wir in unsere Bundespolizei investiert haben, ist gut angelegtes Geld für die Zukunft Deutschlands. Die Bundespolizei muss auch zukünftig weiter gestärkt und ausgebaut werden. Aber es bleibt nach wie vor viel zu tun.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Grötsch, die Bundespolizei nicht politisch zu instrumentalisieren – wir nehmen Sie und die Regierung beim Wort; immer wieder gern. Die Beschäftigung mit der inneren Sicherheit darf für die Politik niemals zum Selbstzweck werden. Vor fast sechs Jahren, am 19. Dezember 2016, tötete der polizei- und nachrichtendienstlich bekannte islamistische Attentäter Anis Amri auf dem Berliner Breitscheidplatz insgesamt 13 Menschen und verletzte 67 Personen. Solche Gräueltaten dürfen sich nie wieder wiederholen. In drei Tagen werden wir wieder in angemessener Form der Opfer dieser schrecklichen Tat gedenken. Ich bin in Gedanken bei den Verwandten der Opfer.”
“Der Stadtstaat Hamburg hat vom Bund mehr Katastrophenschutzfahrzeuge erhalten als die waldreichen Flächenländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt zusammen. Ich werbe dafür, dass bei der ergänzenden Ausstattung des Bundes künftig die vorhandene Waldfläche der Empfängerländer stärker Berücksichtigung findet. Das würde der Verteilungsgerechtigkeit beim Katastrophenschutz wesentlich mehr entsprechen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Für Bündnis 90/Die Grünen hat das Wort Niklas Wagener.”
“Die fachlich zuständigen Experten haben sich entgegen Ihrer Antragsforderung einhellig gegen den Einsatz von Löschflugzeugen ausgesprochen. Diese Erkenntnis finden Sie nunmehr auch im parlamentarischen „Dokumentations- und Informationssystem“, wenn Sie mit der gebotenen Sorgfalt zu diesem Thema recherchieren. Diesen Umstand können auch Sie nicht einfach ignorieren. Im Innenausschuss haben Sie aber die Möglichkeit, Ihre Fehler im Änderungsantrag auszubessern. In dieser Form sind beide Anträge leider nicht zustimmungsfähig. Eine Sache kann der Bund aber heute schon tun. Meine Anfrage zu dieser Thematik hat ergeben, dass der Bund den Ländern im Rahmen der ergänzenden Ausstattung für den Katastrophenschutz in den letzten 15 Jahren 592 Löschgruppenfahrzeuge und 135 Schlauchwagen bereitgestellt hat.”
“Im Wortlaut Ihres Antrags fordern Sie von der CDU/CSU die Bundesregierung auf, „das Mindeststrafmaß für vorsätzliche Brandstiftung auf zwei Jahre zu erhöhen“. Die Strafbarkeit der Brandstiftung ergibt sich jedoch aus dem Strafgesetzbuch, also einem Parlamentsgesetz. Die CDU ist seit nunmehr 70 Jahren hier im Bundestag vertreten. Offenbar müssen wir von der AfD Ihnen noch erklären, dass formelle Gesetze grundgesetzkonform nur vom Bundestag selbst und nicht von der Regierung geändert werden können. Wenn es Ihnen mit der Forderung ernst ist, legen Sie doch bitte einen Gesetzentwurf vor. Zu dem Antrag der Linken bleibt festzustellen, dass er ähnlich dem Antrag von der CDU/CSU-Fraktion völlig außer Acht lässt, dass die länderoffene Arbeitsgruppe Nationaler Waldbrandschutz bereits verschiedene Konzepte zur Brandbekämpfung erörtert hat.”
“Eine Ausstattung des Bundes im Bereich des Brandschutzes kann den Katastrophenschutz der Länder nur ergänzen, aber nicht ersetzen. Eine Nutzung der bundeseigenen Fahrzeuge und Geräte im Bereich der allgemeinen Gefahrenabwehr, also unterhalb der Schwelle zur Katastrophe, sieht das Gesetz bisher nicht vor, sondern wird vom Bund lediglich geduldet. Solange sich an der Zuständigkeitsverteilung zwischen Katastrophenschutz und Zivilschutz im Zusammenspiel mit den Ländern nichts ändert, ist es völlig unzweckmäßig, den Bund zum Hauptprotagonisten der Waldbrandbekämpfung zu küren. Der Antrag der CDU/CSU tut aber genau das. Ein moderner Bevölkerungsschutz darf den Katastrophenschutz und den Zivilschutz nicht länger trennen. Beide sind eine Einheit, und die Parlamente müssen hierfür die Grundlage schaffen.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Jahr 2022 hat uns Deutschen schmerzhaft die Gefahr durch Waldbrände vor Augen geführt. Im Harz, in Brandenburg sowie in meiner Heimat, der Sächsischen Schweiz, kam es zu wochenlangen Bränden, welche riesige Waldflächen buchstäblich in Asche legten. Wir – und ich hoffe, ich kann da im Namen aller Abgeordneten in diesem Hause sprechen – danken allen Helfern für den Fleiß, ihren Mut und ihre unerschütterliche Opferbereitschaft im Kampf gegen die Flammen. Es ist deswegen erforderlich, dass wir die Themen „Brandbekämpfung“ und „präventiver Waldbrandschutz“ in den Mittelpunkt rücken. Die Kompetenzverteilung des Grundgesetzes sieht jedoch für die allgemeine Gefahrenabwehr grundsätzlich eine Zuständigkeit der Länder vor. Hierzu zählt auch der Brandschutz.”
“Meine Fraktion wird hier konstruktiv mitarbeiten. Vielen Dank. Für die FDP-Fraktion folgt jetzt der Kollege Manuel Höferlin.”
“Die Zuständigkeiten im Katastrophenfall sind zu bündeln, zerstörte Kommunikationswege müssen schneller wiederhergestellt werden, neue Sirenen zur Warnung der Bevölkerung gehören flächendeckend bereitgestellt, Führungskräfte von Katastrophenschutzorganisationen müssen trägerübergreifend gemeinsam ausgebildet werden, und, ganz wichtig, es sind Einsatzstäbe für Katastrophenfälle im Alarmsystem zu schaffen, welche innerhalb einer Stunde einsatz- und innerhalb von zwei Stunden handlungsfähig sind. Und wenn Sie mir hier sagen wollen, das ginge nicht, sage ich: Unsere Kameraden von der Feuerwehr sind innerhalb von zwölf Minuten am Einsatzort. Es muss also gehen. Beim Katastrophenschutz ist nicht Zeit für Parteienpolitik. Wir werden unseren Beitrag leisten, um ein Reformprogramm noch in dieser Wahlperiode aufzustellen.”
“Und dieser Funke Hoffnung waren Tausende vor allem ehrenamtliche Helfer, die über Tage und Wochen weit über ihre persönlichen Grenzen hinausgingen und bis an die Grenzen des Machbaren arbeiteten. Diesen Menschen gilt unser Dank. Ein Baggerfahrer fuhr an ein Haus heran, welches vom Wasser eingeschlossen war, ließ eine gehunfähige Frau durch das Fenster in seine Schaufel klettern und brachte sie in Sicherheit. Einsatzkräfte des Technischen Hilfswerks retteten ein Baby und seine Eltern, die sich auf einem überfluteten Feld auf einem Hochsitz befanden. Diesen Tausenden Helden gebührt unser tiefster Dank. Es ist eine Kernaufgabe von uns Politikern, alles in unserer Macht Stehende zu tun, um künftig besser auf derartige Katastrophen vorbereitet zu sein. Die Sachverständigen im Innenausschuss haben uns hierzu wertvolle Hinweise gegeben.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am Nachmittag des 12. Juli 2021 war alles noch ruhig. In der Folge fielen Niederschläge bis zu 150 Liter Wasser pro Quadratmeter. Die kommenden Wassermassen töteten noch mehr Menschen als die Hochwasser an der Oder in den Jahren 1997 und 2010. Fast 190 Menschen starben. Allein in Rheinland-Pfalz wurden etwa 500 Gebäude völlig zerstört, etwa 200 000 Menschen waren ohne Strom, Mobilfunknetze brachen völlig zusammen, Hunderte Kilometer Straßen und über hundert Brücken wurden massiv beschädigt. Es gibt nichts, was einen geliebten Menschen, der von uns gegangen ist, zurückholen kann. Doch es gab neben all dem Tod, der Zerstörung und dem menschlichen Leid auch so etwas wie einen Funken Hoffnung.”
“Allerdings nützen die besten Konzepte nichts, wenn sie in Katastrophenlagen nicht unverzüglich umgesetzt werden. Im Ahrtal waren die Helferorganisationen und helfenden Nachbarn vor Ort im Einsatz. Was fehlte, waren unter anderem ein ad hoc aufzustellender Krisenstab und eine gesicherte Kommunikation in der Katastrophennacht. Wir haben in unserem Land viele Helferorganisationen, welche innerhalb kürzester Zeit am Einsatzort geführt und koordiniert werden müssen. Die Teilung der Aufgaben des Zivil- und Katastrophenschutzes in Bund und Land muss wie vieles andere völlig neu überdacht werden. Lassen Sie uns gemeinsam für die Menschen in unserem Land den Bevölkerungsschutz praxisorientiert aktualisieren! Wir stehen dafür bereit. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege. – Nächster Redner ist der Kollege Leon Eckert, Bündnis 90/Die Grünen.”
“Gerade der in dieser Konzeption vorgesehene Rückbau der öffentlichen Schutzräume war aus heutiger Sicht ein großer Fehler. Wie die Kleinen Anfragen meiner Fraktion ergeben haben, wird die Tauglichkeit noch vorhandener Schutzräume derzeit vom BBK überprüft. Sie begrüßen, dass massive Budgetsteigerungen beim THW die Krisenvorsorge ausbauen. Das ist selbsterklärend; mit mehr Geld lässt sich nun mal mehr erreichen. Beim Bevölkerungsschutz in unserer heutigen Zeit darf es aber kein Weiter-so mit etwas Kosmetik geben. Wir sagen daher ganz klar: Eine geänderte Bedrohungslage erfordert kein Weiter-so, sondern eine kritische Evaluation und dort, wo es notwendig ist, einen echten Aufbruch. Der Ausbau des Bevölkerungsschutzes ist auch ein Kernanliegen meiner Fraktion.”
“Ich werde morgen hierzu gesondert sprechen und für die wichtigsten Schlussfolgerungen aus dieser öffentlichen Anhörung werben. Auf den insgesamt nur zwei Seiten Ihres Unionsantrages werden völlig unterschiedliche Sachverhalte dargestellt. Die Coronapandemie, die Starkregenflut 2021 wie auch der Krieg in der Ukraine stehen hier gleichrangig in einer Reihe, um nur einen Teil zu nennen. Sie ignorieren dabei völlig die Vielschichtigkeit jeweils hochkomplexer Bedrohungslagen, indem Sie die Wesenstiefe viel zu oberflächlich betrachten. Ihr Antrag, meine Damen und Herren, ist reine Symbolpolitik und wird den Anforderungen in der Realität nicht mal ansatzweise gerecht. Es gibt auch keinen ersichtlichen Grund, warum man in dieser veränderten Lage von heute die „Konzeption Zivile Verteidigung“ aus der Merkel-Regierung gesondert begrüßen sollte.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist jetzt fast ein Jahr her, dass ein Teil Deutschlands von der Katastrophe heimgesucht wurde, wie es sie seit der Sturmflut im Jahre 1962 nicht mehr gegeben hat. Große Gebiete vor allem, aber nicht nur in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen wurden überflutet. Allein im Ahrtal kamen 133 Menschen ums Leben; im Kreis Euskirchen fanden 27 Menschen den Tod. Insgesamt wird von 186 Toten in Deutschland ausgegangen. Experten gehen davon aus, dass etwa ein Drittel der von den Flutmassen betroffenen Menschen nicht oder nicht rechtzeitig gewarnt wurde. Etwas Derartiges darf sich niemals – und ich betone: niemals – in Deutschland wiederholen. Es ist darum richtig und wichtig, dass sich der Innenausschuss in dieser Woche hierzu in Selbstbefassung eine Expertenanhörung gegeben hat.”
“Und – das muss man sich mal vorstellen – da enttarnt eine 26‑jährige Internetaktivistin ohne Schulabschluss einfach mal so aus öffentlichen Quellen und mit vollkommen legalen Mitteln die angeblichen Behörden Bundesservice Telekommunikation und Transportmanagement der Bundesverwaltung als vollständige Tarnorganisation des VS. 300 Mitarbeiter brauchen nunmehr neue Büros und neue Identitäten. Die Kosten gehen in die Millionen. Und das ist genau der Verfassungsschutz, der auf ein jährliches Haushaltsbudget von einer halben Milliarde Euro zurückgreifen kann. Ich sage Ihnen klar: Die innere Sicherheit wird am besten von unserer Polizei geschützt. Einen solchen Verfassungsschutz brauchen wir nicht. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. Vielen Dank. Nächster Redner: für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Konstantin von Notz.”
“Es ist aber erfreulich, zu sehen, dass die CDU/CSU inzwischen ihr sicherheitspolitisches Rückgrat entdeckt; denn sie hat recht, wenn sie schreibt: Zum staatlichen Schutzauftrag gehört … ein … Blick, der die Bevölkerung in gleichem Maße vor den erheblichen Gefahren des extremistischen Islamismus sowie vor dem zunehmend radikalen Linksextremismus bewahrt. Schade ist allerdings, dass ihr das erst in der Oppositionsrolle nach 16 Jahren Bundesregierung einfällt. Anderenfalls hätte sie schon in der letzten Wahlperiode den Initiativen der AfD-Fraktion zustimmen können. Wenn die CDU/CSU heute befürchtet, dass unter Nancy Faeser der Kampf gegen Islamismus und Linksextremismus in den Hintergrund tritt, sage ich: Schon in der 19.”
“Sprechen wir hingegen von Gewaltstraftaten, also insbesondere von Körperverletzungen und Tötungsdelikten, liegen die im Jahr 2021 von Linksextremisten begangenen Taten mit 1 200 Fällen nach wie vor noch vor den von Rechtsextremisten begangenen Taten mit 1 040 Fällen. Erneut sind Linksextremisten Spitzenreiter, wenn es darum geht, andere Menschen gesundheitlich zu schädigen. Um es klar zu sagen: Jede einzelne aus extremistischen Motiven heraus verübte Straftat ist eine zu viel und eindeutig zu verurteilen. Das heißt aber nicht, dass der Staat das Recht hat, Menschen aufgrund ihrer Meinung zu kriminalisieren und als Extremisten zu brandmarken. Einer pauschalen Verurteilung von Menschen, die beispielsweise gegen Coronamaßnahmen spazieren gehen, treten wir entschieden entgegen.”
“Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Pünktlich zur Veröffentlichung der Fallzahlen der politisch motivierten Kriminalität im Jahr 2021 bringt die Unionsfraktion einen Antrag zum Thema Extremismus ein. Die aktuellen Zahlen im Bereich der PMK sind uns als Demokraten nicht gleichgültig. Im Bereich „PMK-rechts“ ist die Zahl der Straftaten im Vergleich zum Jahr 2020 um 1 600 Fälle zurückgegangen. Im Bereich „PMK-links“ gab es einen Rückgang um 800 Fälle. Ein Anstieg um 150 Prozent ist jedoch im Bereich PMK, der sich nicht zuordnen lässt, erfolgt. Wenn wir uns mit den begangenen Straftaten befassen, fällt auf, dass im Jahr 2021 von knapp 22 000 begangenen Straftaten im Bereich „PMK-rechts“ mehr als die Hälfte, nämlich 12 000 Taten, Propagandadelikte waren.”