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DEUTSCHER BUNDESTAG · FORMER

Anne König

CDU/CSU · Germany

IN THEIR OWN WORDS

Er lebt in Schuldknechtschaft, arbeitet täglich 14 Stunden und erhält einen Lohn, der nicht seine Existenz sichert, sondern seine Abhängigkeit zementiert. Ein 16-jähriges Mädchen wird in Rumänien mit einem Jobversprechen als Verkäuferin angeworben.

PLENARPROTOKOLL 21/87 · 2026-06-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Für den allergrößten Teil, nämlich 90 Prozent der Prostituierten, sind es aber vielmehr ökonomische Not, Schulden, familiäre Verantwortung, Sucht und emotionale Abhängigkeiten, die ihnen eine echte Wahl nehmen. Wenn wir das aber doch wissen, muss die Konsequenz ein Sexkaufverbot sein.

PLENARPROTOKOLL 21/87 · 2026-06-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für die Organisierte Kriminalität sind Menschen, die sexuell oder wirtschaftlich ausgebeutet werden, eine Ware, gleichrangig mit Drogen, oft ebenso lukrativ, aber mit einem deutlich geringeren Entdeckungsrisiko.

PLENARPROTOKOLL 21/87 · 2026-06-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Die Erkenntnisse im Prostitutionsmilieu liegen doch längst auf dem Tisch. Fachberatungsstellen, Sozialträger, Strafverfolgungsbehörden und Aussteigerinnen berichten seit Jahren übereinstimmend von körperlicher Gewalt, schweren gesundheitlichen Schäden, Einschüchterungen, Angststörungen, Depressionen, Suchterkrankungen und massiven Traumaf…

PLENARPROTOKOLL 21/87 · 2026-06-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Für Ermittler können sie aber den Unterschied zwischen Aufklärung und Einstellung eines Verfahrens bedeuten; denn bei Straftaten im Internet ist die IP-Adresse oft die einzige verwertbare Spur. Seit Jahren wird – das haben wir heute auch gehört – von Gegnern der Speicherung von IP-Adressen der Vorwurf der Massenüberwachung erhoben.

PLENARPROTOKOLL 21/85 · 2026-06-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Das Bundeskriminalamt hat mehr als 66 000 Hinweise auf Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder ausgewertet. In fast jedem vierten Fall waren die übermittelten IP-Adressen bereits gelöscht, als die Ermittler tätig werden konnten.

PLENARPROTOKOLL 21/85 · 2026-06-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

The complete record

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  1. Für den allergrößten Teil, nämlich 90 Prozent der Prostituierten, sind es aber vielmehr ökonomische Not, Schulden, familiäre Verantwortung, Sucht und emotionale Abhängigkeiten, die ihnen eine echte Wahl nehmen. Wenn wir das aber doch wissen, muss die Konsequenz ein Sexkaufverbot sein. Dessen Prinzipien sind klar: Entkriminalisierung der Prostituierten, strafrechtlicher Zugriff auf Freier, Zuhälter und Betreiber, Verbot des Sexkaufs, flankiert von belastbaren Ausstiegshilfen, um den Frauen eine echte Wahl in Aussicht zu stellen. Ich lade Sie ein, diese Erkenntnisse gemeinsam mit uns umzusetzen und in Deutschland ein Schutzkonzept nach dem Vorbild des Nordischen Modells zu entwickeln. Vielen Dank. – Der letzte Redner in dieser Aussprache ist Axel Müller für die CDU/CSU-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 21/87 · 2026-06-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  2. Die Erkenntnisse im Prostitutionsmilieu liegen doch längst auf dem Tisch. Fachberatungsstellen, Sozialträger, Strafverfolgungsbehörden und Aussteigerinnen berichten seit Jahren übereinstimmend von körperlicher Gewalt, schweren gesundheitlichen Schäden, Einschüchterungen, Angststörungen, Depressionen, Suchterkrankungen und massiven Traumafolgen. Wer so tut, als ob Sexarbeit sich sauber von Zwangsprostitution trennen lasse, ignoriert die bittere Realität. In diesem Umfeld zu behaupten, Sexkauf sei eine neutrale Dienstleistung zweier gleichermaßen freier Akteure, blendet die strukturelle Verwundbarkeit aus, von der dieses Geschäftsmodell im weitgehenden Untergrund lebt. Freiheit setzt reale Wahlmöglichkeiten voraus.

    PLENARPROTOKOLL 21/87 · 2026-06-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  3. Er lebt in Schuldknechtschaft, arbeitet täglich 14 Stunden und erhält einen Lohn, der nicht seine Existenz sichert, sondern seine Abhängigkeit zementiert. Ein 16-jähriges Mädchen wird in Rumänien mit einem Jobversprechen als Verkäuferin angeworben. Wenige Monate später sitzt sie paralysiert in einem Hinterzimmer eines deutschen Bordells und wird Tag für Tag zu sexuellen Abartigkeiten gezwungen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ordnet zu Recht das Menschenhandels- und Sexualstrafrecht neu. Zwangsprostitution wird endlich als Delikt gegen die sexuelle Selbstbestimmung geregelt. Die Grünen legen heute parallel einen Antrag vor, in dem sie mehr Forschung, mehr Koordination, mehr Zusammenarbeit fordern. Nur leider führt das alles zu einem nicht: zu unmittelbar mehr Schutz für heute Betroffene.

    PLENARPROTOKOLL 21/87 · 2026-06-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  4. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für die Organisierte Kriminalität sind Menschen, die sexuell oder wirtschaftlich ausgebeutet werden, eine Ware, gleichrangig mit Drogen, oft ebenso lukrativ, aber mit einem deutlich geringeren Entdeckungsrisiko. Wer meint, ich spräche heute über ferne oder vermeintlich unterentwickelte Länder, der irrt. Menschenhandel gibt es nach dem Deutschen Institut für Menschenrechte in deutschen Hotels, in Großküchen, auf Baustellen, in Schlachthöfen und natürlich in Bordellen. Wie viel Leid verbirgt sich hinter Dienstleistungen, die unseren Alltag bequem machen oder deren Ausbeutungsstrukturen wir bewusst ignorieren! Ein Bulgare steht ohne Vertrag und ohne Papiere in einer Großküche in Berlin.

    PLENARPROTOKOLL 21/87 · 2026-06-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  5. Es handelt sich hierbei also um ein streng kontrolliertes Instrument. Es gibt unserer Polizei ein essenzielles Werkzeug an die Hand, Grausamkeiten insbesondere gegen unsere Kinder zu beenden, Menschenleben zu retten und Straftäter zu fassen. Deshalb ist es ausgezeichnet, dass wir das nun in Angriff nehmen. Herzlichen Dank. Wir hören für die SPD-Fraktion Sebastian Fiedler.

    PLENARPROTOKOLL 21/85 · 2026-06-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  6. Für Ermittler können sie aber den Unterschied zwischen Aufklärung und Einstellung eines Verfahrens bedeuten; denn bei Straftaten im Internet ist die IP-Adresse oft die einzige verwertbare Spur. Seit Jahren wird – das haben wir heute auch gehört – von Gegnern der Speicherung von IP-Adressen der Vorwurf der Massenüberwachung erhoben. Gespeichert werden aber eben keine Kommunikationsinhalte. Gespeichert wird ausschließlich, welchem Anschluss eine bestimmte IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugeordnet war. Die IP-Adresse ähnelt damit also eher einem Kfz-Kennzeichen als einem Tagebuch. Ein Kennzeichen ermöglicht doch auch die Identifizierung eines Fahrzeughalters. Niemand käme deshalb auf die Idee, das Kraftfahrt-Bundesamt als Instrument der Massenüberwachung zu bezeichnen.

    PLENARPROTOKOLL 21/85 · 2026-06-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  7. Das Bundeskriminalamt hat mehr als 66 000 Hinweise auf Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder ausgewertet. In fast jedem vierten Fall waren die übermittelten IP-Adressen bereits gelöscht, als die Ermittler tätig werden konnten. Die Polizei steht, bildlich gesprochen, mit dem richtigen Schlüssel in der Hand vor einer verschlossenen Tür. Die IP-Adresse ist im digitalen Raum häufig das, was am Tatort ein Fingerabdruck, eine DNA-Spur oder eine Überwachungskamera wäre. Wer diese Spur nicht sichert, löscht gewissermaßen die Fingerabdrücke, noch bevor die Spurensicherung eintrifft. Und genau das werden wir jetzt endlich ändern. Künftig wird die Zuordnung einer IP-Adresse zu einem Anschluss für drei Monate gespeichert. Drei Monate sind keine lange Zeit.

    PLENARPROTOKOLL 21/85 · 2026-06-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  8. Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Viele Menschen kennen Ermittlungsarbeit aus dem „Tatort“ vom Sonntagabend oder aus anderen Krimis. Dort reicht oft ein Mausklick, und der Täter ist gefunden. Die Wirklichkeit sieht leider anders aus. Ich möchte Ihnen aus dem Arbeitsalltag eines Kriminalkommissars erzählen. Vor ihm liegt die Mitteilung einer internationalen Kinderschutzorganisation. Ein Nutzer hat kaum zu ertragende Darstellungen von Vergewaltigungen von Kindern verbreitet. Die IP-Adresse liegt vor, der Tatzeitpunkt ist bekannt. Der Kommissar richtet also eine Anfrage an den Internetanbieter. Die Antwort lautet, die Daten seien bereits gelöscht. Das ist leider die tragische Realität jetziger digitaler Strafverfolgung.

    PLENARPROTOKOLL 21/85 · 2026-06-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  9. Deshalb appelliere ich mit Nachdruck an Sie: Beweisen Sie, dass Sie für mehr stehen als reine Symbolpolitik! Gehen Sie auf Ihre Kolleginnen und Kollegen im Europäischen Parlament zu, damit die Interimsverordnung zum Schutz unserer Kinder und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch verlängert wird! Drängen Sie auf Zustimmung bei der morgigen Abstimmung! Wir als Staat können es uns nicht leisten, ins Hintertreffen zu geraten, wenn es um den Schutz unserer Kinder geht. Als Union stehen wir seit jeher für einen starken Staat, der Opfer schützt, der Täter konsequent bestraft und der Prävention ernst nimmt. Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion hat das Wort die Abgeordnete Carmen Wegge.

    PLENARPROTOKOLL 21/67 · 2026-03-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  10. Fehlt diese Möglichkeit, bleibt Strafverfolgung faktisch unmöglich. Deswegen ist die Speicherpflicht für diese Computeradressen unverzichtbar für den Kampf gegen die immer übleren digitalen Übergriffe auf Frauen und Mädchen. Wer es ernst meint mit dem Schutz, muss sich auch zu der Speicherung von IP-Adressen bekennen. Sehr geehrte Damen und Herren, aus dringlichem Anlass wende ich mich noch mal an die Kollegen von SPD und Grünen. Rücken Sie den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor realer sexualisierter Gewalt jetzt in den Mittelpunkt Ihres politischen Handelns! Freiheitsrechte und Datenschutz sind hohe Güter; aber sie dürfen niemals zum Argument werden, wenn es um die Abwehr schwerster Straftaten gegen Kinder geht. Der Staat hat hier eine klare Schutzpflicht, und dieser Pflicht müssen wir gerecht werden.

    PLENARPROTOKOLL 21/67 · 2026-03-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  11. Und wir gehen noch einen Schritt weiter: Wir wollen gerichtliche Sperrungen von Nutzerkonten zum schnelleren Schutz Betroffener und strengere Anforderungen an Plattformanbieter. Sehr geehrte Damen und Herren, es reicht jedoch nicht, nur einzelne Gesetze zu ändern. Gewaltschutz muss ganzheitlich gedacht werden. Dazu gehören Strafrecht, Strafverfolgung, Opferschutz, Prävention, Täterarbeit und klare Verantwortung der Plattformen. Gerade digitale Persönlichkeitsrechtsverletzungen zeigen uns das deutlich. Deepfakes entstehen nicht nur wegen fehlender Strafnormen; sie entstehen durch technische Möglichkeiten und Anonymität. Und selbst die beste Strafnorm bleibt wirkungslos, wenn ihre Durchsetzung nicht gesichert ist. Im digitalen Raum ist die Identifizierbarkeit der Täter entscheidend. Oft ist die IP-Adresse die einzige Spur.

    PLENARPROTOKOLL 21/67 · 2026-03-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  12. Deepfakes sind kein Teenagerstreich, sie sind keine bloße Ansehensschädigung; sie sind ein massiver Angriff auf die sexuelle Integrität und die psychische Gesundheit der Betroffenen. Umso mehr begrüße ich es, dass unser Vorschlag nun aufgegriffen wird und wir diese Gesetzeslücke endlich schließen. Wir schaffen neue strafrechtliche Tatbestände, insbesondere zur Bekämpfung bildbasierter sexualisierter Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Dazu gehören eben Deepfakes, täuschende Inhalte und unbefugte digitale Überwachung, etwa durch GPS-Tracker. Gleichzeitig werden Betroffene im Zivilrecht gestärkt. Sie erhalten bessere Auskunftsansprüche gegenüber Plattformen und können ihre Rechte effektiver durchsetzen.

    PLENARPROTOKOLL 21/67 · 2026-03-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  13. Mit dem vorgeschlagenen § 201b Strafgesetzbuch sollte erstmals eine eigenständige Strafbarkeit für digitale Fälschungen geschaffen werden – mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren in besonders schweren Fällen. Die damalige Bundesregierung hat sich dem leider nicht anschließen wollen. Weder der FDP-Justizminister noch die grüne Frauenministerin verspürten damals Handlungsdruck. Stattdessen zog man sich auf juristische Ausflüchte zurück. In der Stellungnahme der damaligen Bundesregierung zum bayerischen Gesetzentwurf wurde ernsthaft behauptet, die bestehende Gesetzeslage sei ausreichend. Es ist immer gut, wenn man dazulernt; aber ich erwarte schon so viel Ehrlichkeit, dass die heutige grüne Opposition ihr Nichthandeln in der damaligen Bundesregierung nicht einfach ausblendet.

    PLENARPROTOKOLL 21/67 · 2026-03-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  14. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir führen heute eine Debatte, die wir in dieser Form eigentlich nicht hätten führen müssen; denn die Fakten liegen seit Jahren auf dem Tisch. Über 90 Prozent der Deepfakes im Netz sind pornografischer Natur, und bis zu 99 Prozent der Betroffenen sind Frauen und Mädchen. Hinzu kommt eine rasante Dynamik: Innerhalb weniger Wochen können durch einzelne KI-Systeme Millionen solcher Inhalte erzeugt werden. Bereits 2023 haben Strafrechtler im Rechtsausschuss gewarnt, dass der Schutz vor bildbasierter Gewalt unzureichend ist. In der Union haben wir schon früh konkrete Vorschläge gemacht. Die CSU-geführte Bayerische Staatsregierung hat in der vergangenen Legislaturperiode einen konkreten Gesetzentwurf dazu eingebracht, der im Bundesrat auch eine Mehrheit fand.

    PLENARPROTOKOLL 21/67 · 2026-03-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  15. Deshalb sagen wir klar: Kinder brauchen Schutz, Eltern brauchen Unterstützung, und Plattformen brauchen Regeln. Deswegen setzen wir uns für gesetzliche Altersgrenzen für soziale Netzwerke ein. Das ist verantwortungsvolle Politik für unsere Kinder und unsere Jugendlichen. Vielen Dank. Für die AfD-Fraktion darf ich Tobias Ebenberger das Wort erteilen.

    PLENARPROTOKOLL 21/62 · 2026-03-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  16. Die Sorgen kommen nicht nur aus der Wissenschaft, sondern auch von den Jugendlichen selbst. Studien zeigen übereinstimmend: Viele junge Menschen erleben die Mechanismen digitaler Plattformen selbst als belastend. Sie wünschen sich ausdrücklich mehr Schutz. Innerhalb weniger Tage haben über 100 000 Bürgerinnen und Bürger eine Petition für ein Social-Media-Verbot für Kinder unterzeichnet. Im aktuellen ZDF-Politbarometer sprechen sich 81 Prozent der Bevölkerung für ein Mindestalter von 14 Jahren aus. Die Gesellschaft ist hier weiter als mancher in dieser Debatte. Wer Kindern im digitalen Raum jede Schutzgrenze verweigert, verteidigt nicht die Freiheit; er überlässt sie schlicht den Interessen von Betreibern globaler Plattformen. Und genau das werden wir nicht tun.

    PLENARPROTOKOLL 21/62 · 2026-03-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  17. Alena Buyx, die ehemalige Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, hat deshalb völlig zu Recht gesagt: Die Gehirne Heranwachsender sind besonders anfällig für suchtbildende Mechanismen. Viele psychische Erkrankungen beginnen in diesen Jahren oft zunächst unbemerkt. Wer diese Realität kennt, kann nicht behaupten, es sei das Beste, Kinder möglichst früh dieser Umgebung auszusetzen. Und der Medienpädagoge Daniel Wolff hat recht, wenn er feststellt: Keine Medienerziehung der Welt kann ein Kind auf sein erstes Hinrichtungsvideo vorbereiten. – Deshalb gilt: Schutz ist hier kein Rückschritt, sondern Ausdruck von Verantwortung. Meine Damen und Herren, wir haben Altersgrenzen für Alkohol und für Filme; wir regulieren das Glücksspiel. Niemand käme auf die Idee, darin einen Angriff auf gesellschaftliche Teilhabe zu sehen.

    PLENARPROTOKOLL 21/62 · 2026-03-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  18. Medienbildung ist wichtig; aber die Verantwortung darf nicht auf das Kind verschoben werden. Die sozialen Netzwerke, über die wir sprechen, sind keine unschuldigen Kommunikationsräume. Bei diesen Plattformen sind wir nicht die Kunden; wir sind das Produkt. Besonders deutlich wird das bei der Plattform Tiktok, die schon unsere Kinder einer staatlichen Einflussnahme durch China aussetzt. Ihre Architektur ist darauf ausgelegt, menschliches Verhalten zu analysieren, Emotionen zu verstärken und Aufmerksamkeit möglichst lange zu binden. Fast jeder Erwachsene kennt es: Man nimmt das Smartphone kurz in die Hand, und plötzlich ist eine halbe Stunde vergangen. Sich dem endlosen Strom von Klicks, Reels und Bildern zu entziehen, ist schon für Erwachsene schwer; auf Kinder und Jugendliche wirkt das alles mit noch größerer Wucht.

    PLENARPROTOKOLL 21/62 · 2026-03-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  19. Sie tun so, als hätten wir es hier mit souveränen, autonom entscheidenden Subjekten zu tun, die einfach eine neue Technik erlernen. Wir sprechen über Kinder und Jugendliche in einer hochsensiblen Phase ihrer Entwicklung. Impulskontrolle, Selbstregulation, Frustrationstoleranz, Identitätsbildung: All das ist in diesem Alter noch gar nicht stabil ausgebildet. Die reale Macht liegt nicht beim Kind; die reale Macht liegt beim Algorithmus. Ein 13-Jähriger ist eben nicht frei, wenn ein Empfehlungssystem entscheidet, welche Inhalte seine Emotionen, sein Selbstbild, seine Weltsicht prägen. Das ist keine Selbstbestimmung; das ist algorithmische Steuerung. Gebote, Erklärungen und Lehrstunden reichen allein nicht aus gegen ein System, das mit künstlicher Intelligenz darauf optimiert ist, Aufmerksamkeit zu binden und Emotionen zu verstärken.

    PLENARPROTOKOLL 21/62 · 2026-03-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  20. Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Begriffe werden manchmal so häufig beschworen, dass sie am Ende mehr verbergen als erklären. Ein solcher Begriff ist heute die „digitale Teilhabe“. Die AfD hat diese Aktuelle Stunde unter den Titel „Gefährdungen der digitalen Teilhabe“ gestellt. Das klingt zunächst wie ein Freiheitsappell. Aber wessen Freiheit meinen Sie hier eigentlich? Die Freiheit von Kindern oder die Freiheit globaler Plattformunternehmen, die ihre Geschäftsmodelle möglichst früh auf Minderjährige ausdehnen? Darum geht es in dieser Debatte. Ein Satz von Wolfgang Schäuble gilt heute mehr denn je: Freiheit ohne Verantwortung ist keine Freiheit. Und genau diese Verantwortung nehmen wir ernst. Sie folgen stattdessen einem sehr verkürzten Freiheitsbegriff.

    PLENARPROTOKOLL 21/62 · 2026-03-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  21. Dies wollen wir sicherstellen, und genau daran arbeitet diese Bundesregierung. Vielen Dank. Für Bündnis 90/Die Grünen darf ich Sandra Stein das Wort erteilen.

    PLENARPROTOKOLL 21/52 · 2026-01-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  22. Deshalb braucht es tragfähige, differenzierte Lösungen. Die aktuelle Diskussion zeigt: Die Bereitschaft dazu ist vorhanden. Umfragen belegen eine deutliche Zustimmung selbstständiger Frauen zu einer umlagefinanzierten Absicherung. Das Institut für Mittelstandsforschung in Bonn kommt zu dem Ergebnis, dass eine solche Absicherung mit moderaten Beiträgen realisierbar wäre. Die Bundesfamilienministerin hat angekündigt, 2026 einen konkreten Vorschlag vorzulegen. Dass sie zugleich offen benennt, dass die Umsetzung komplex ist, ist kein Zeichen von Zögern, sondern von Verantwortung. Zum Antrag der AfD ist deshalb nüchtern festzuhalten: Wer dieses Thema ernsthaft lösen will, braucht belastbare Konzepte, keine wohlklingenden Überschriften. Meine Damen und Herren, Mutterschaft darf niemals zu einem Pleiterisiko werden.

    PLENARPROTOKOLL 21/52 · 2026-01-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  23. Auch hier hat der Staat eine Verantwortung durch Information und Aufklärung. Die Folgen sind empirisch belegt. Daten des Sozio-oekonomischen Panels zeigen: Ein Jahr nach der Geburt eines Kindes sind nur noch 67 Prozent der soloselbstständigen Frauen weiterhin selbstständig, fast jede fünfte scheidet vollständig aus dem Erwerbsleben aus, weitere wechseln in abhängige Beschäftigung. Das ist kein individuelles Scheitern, das ist ein struktureller Verlust an Unternehmertum, an Arbeitsplätzen und an wirtschaftlicher Dynamik und damit ein Problem für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Seien wir ehrlich: Der Weg in einen besseren Schutz ist anspruchsvoll. Das Umlageverfahren für Beschäftigte lässt sich nicht eins zu eins übertragen. Eine zusätzliche finanzielle Belastung darf Unternehmertum nicht bestrafen.

    PLENARPROTOKOLL 21/52 · 2026-01-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  24. Die Bemessungsgrundlage ist nicht wie bei Angestellten das letzte Jahr vor der Geburt – die letzten zwölf Monate –, sondern der letzte steuerliche Veranlagungszeitraum. Zudem werden sämtliche Zahlungseingänge aus der Selbstständigkeit auf das Elterngeld angerechnet, unabhängig davon, wann die Leistung tatsächlich erbracht wurde. Wer nach der Geburt für zuvor geleistete Arbeit bezahlt wird, verliert Elterngeldansprüche. Viele selbstständige Frauen arbeiten aus wirtschaftlichem Zwang bis kurz vor der Geburt weiter; denn auch ihre Fixkosten laufen weiter. Betriebe lassen sich nicht pausieren. Betriebsausfallversicherungen greifen regelmäßig nicht bei Schwangerschaft und Mutterschaft. Erschwerend kommt hinzu, dass viele Betroffene ihre Absicherungsmöglichkeiten gar nicht kennen.

    PLENARPROTOKOLL 21/52 · 2026-01-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  25. Für angestellte Frauen sind diese Fragen gesetzlich beantwortet, für selbstständige Frauen bis heute nicht. Selbstständige Frauen haben, anders als Arbeitnehmerinnen, keinen gesetzlichen Mutterschutz. In der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten sie während der Mutterschutzfristen zwar Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes, aber nur, wenn sie sich entsprechend abgesichert haben. Eine Absicherung während der Schwangerschaft außerhalb dieser Fristen gibt es nicht. In der privaten Krankenversicherung gilt Ähnliches. Wer keine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen hat, bleibt ungeschützt, und auch hier greift der Schutz nur eingeschränkt. Nach der Geburt besteht Anspruch auf Elterngeld. Doch auch hier zeigt sich eine erhebliche Schieflage.

    PLENARPROTOKOLL 21/52 · 2026-01-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  26. Es sind mutige Unternehmerinnen, über die wir hier reden: Frauen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb leiten, ein Restaurant oder einen Friseursalon führen, Frauen, die in eigener Praxis als Physiotherapeutin arbeiten oder mit innovativen Ideen den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt haben. Sie alle übernehmen Verantwortung, schaffen Wertschöpfung und oft auch Arbeitsplätze. Und dann geht es bei ihnen plötzlich nicht mehr um Märkte, neue Aufträge oder Investitionen, sondern um eine existenzielle Frage: Kann ich ein Kind bekommen, ohne meine wirtschaftliche Grundlage zu verlieren, ohne Mitarbeitende zu entlassen und Dienstleistungen nicht mehr anbieten zu können? Insbesondere bei körpernahen Betreuungsberufen kommt es dann meist früh zum Betriebsstillstand.

    PLENARPROTOKOLL 21/52 · 2026-01-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  27. Ihr Antrag ist nichts anderes als populistische Propaganda, wenn unter anderem eine dauerhafte, einkommensersetzende Familienleistung weit über dem bisherigen Systemrahmen hinaus gefordert wird. Meine Damen und Herren, in Deutschland gibt es rund 3,6 Millionen Selbstständige. Unsere Wirtschaft basiert auf Selbstständigkeit. Aber nur etwa ein Drittel von ihnen sind Frauen. Das ist kein Zufall. Viele Frauen wägen sehr genau ab, ob Selbstständigkeit und Familiengründung überhaupt miteinander vereinbar sind; denn naturgegeben kommt der Zeitpunkt der Entscheidung für oder gegen ein Kind oft nicht lange nach der Existenzgründung.

    PLENARPROTOKOLL 21/52 · 2026-01-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  28. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Union und SPD haben im Koalitionsvertrag eine klare politische Entscheidung getroffen. Dort heißt es ausdrücklich: „Wir wollen einen Mutterschutz für Selbstständige analog zu den Mutterschutzfristen für Beschäftigte einführen. Dafür prüfen wir zeitnah umlagefinanzierte und andere geeignete Finanzierungsmodelle. Darüber hinaus entwickeln wir gemeinsam mit der Versicherungswirtschaft Konzepte für die Absicherung der betroffenen Betriebe. Wir werden eine Aufklärungskampagne zum Mutterschutz umsetzen.“ Das ist unser Arbeitsauftrag, und dazu brauchen wir keine Ermahnungen oder Hilfestellungen von der AfD. Sie wissen das.

    PLENARPROTOKOLL 21/52 · 2026-01-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  29. Liebe Kolleginnen und Kollegen, für unsere Politik gilt: Wir wollen Schutz, der wirkt. Wir wollen, dass Frauen in unserem Land ohne Angst leben können. Gewaltschutz ist kein Politikfeld unter vielen. Er ist eine Frage der Freiheit und der Menschenwürde. Er ist der Prüfstein dafür, ob unser Rechtsstaat sein Schutzversprechen einlöst. Vielen Dank.

    PLENARPROTOKOLL 21/47 · 2025-12-04 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  30. Das alles macht Ihren heutigen Antrag daher leider wenig glaubwürdig. Es ist bemerkenswert, dass Sie auch bei einem weiteren zentralen Vorhaben für den Gewaltschutz für Frauen nicht mitgehen. Bis heute lehnen Sie das Nordische Modell zur Eindämmung der Ausbreitung von Prostitution ab, und das, obwohl es in mehreren europäischen Ländern nachweislich zu einem Rückgang von Gewalt, Menschenhandel und struktureller Abhängigkeit geführt hat. Denn das Modell eröffnet Frauen realistische Ausstiegsperspektiven und sanktioniert nur diejenigen, die es verdient haben, nämlich die Täter, die die Ausbeutungsmaschinerie am Laufen halten. Die empirische Bilanz ist eindeutig, und wer den Anspruch erhebt, Gewalt gegen Frauen wirksam zu bekämpfen, sollte diese Evidenz nicht länger übergehen.

    PLENARPROTOKOLL 21/47 · 2025-12-04 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  31. Genau in diesem Sinne haben wir als Unionsfraktion schon vor über einem Jahr einen umfassenden Antrag zum verbesserten Schutz vor Gewalt gegen Frauen vorgelegt. Dieser Antrag enthielt auch zentrale und notwendige strafrechtliche Verschärfungen. Wir haben damals Kernpunkte formuliert. Dazu gehört, den Strafrahmen bei Gruppenvergewaltigungen grundsätzlich zu erhöhen, insbesondere bei gemeinschaftlicher Tatbegehung, bei Vergewaltigung und bei Herbeiführung einer Schwangerschaft. Weitere Punkte sind eine deutliche Strafverschärfung bei Stalking, insbesondere im digitalen Raum, härtere Sanktionen für Drohungen und Nachstellungen und die erweiterte Nutzung elektronischer Überwachung. Diese Maßnahmen wären schon damals notwendig gewesen. Der Antrag wurde von den Grünen aber abgelehnt.

    PLENARPROTOKOLL 21/47 · 2025-12-04 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  32. Deshalb lautet unsere klare Forderung: Häusliche Gewalt muss endlich eindeutig als Kindeswohlgefährdung gelten mit allen Konsequenzen im Sorge- und Umgangsrecht zulasten des Täters. Aber das alles darf uns noch nicht reichen. Wir sollten uns vielmehr die Frage stellen: Warum sollen es immer die Opfer sein, die das eigene Zuhause verlassen müssen? Bevor Frauen gezwungen werden, auszuziehen, sollten Täter die gemeinsame Wohnung verlassen müssen. In schweren Gewaltfällen sollte nicht die Frau ins Frauenhaus müssen, sondern der Täter ins Täterhaus. Im Klartext: Bei Gewalt gegen Frauen müssen strengere Strafvorschriften greifen, die den Frauenschläger verlässlich zur Verurteilung und in den Justizvollzug bringen.

    PLENARPROTOKOLL 21/47 · 2025-12-04 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  33. Und wir prüfen, inwieweit gefährliche Körperverletzung mittels einer Waffe oder eines Messers künftig als Verbrechen geahndet werden kann. Doch verschärfte Strafen greifen erst, nachdem etwas passiert ist. Vielen Betroffenen bleibt diese Zeit jedoch nicht. Genau hier zeigt sich die Bedeutung ausreichender und gut erreichbarer Frauenhausplätze, die unmittelbaren Schutz bieten. Allerdings sind Frauenhäuser heute schon überlastet. Fast 12 000 Plätze fehlen. Der Bund investiert bis 2036 2,6 Milliarden Euro in neue Schutzräume. Ab 2032 gilt der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung. Das ist wichtig und gut. Aber es reicht nicht; denn meistens sind auch Kinder involviert.

    PLENARPROTOKOLL 21/47 · 2025-12-04 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  34. Wir setzen das Gewalthilfegesetz nun um und entwickeln die Gewaltschutzstrategie des Bundes zu einem nationalen Aktionsplan fort; denn Gewaltfreiheit ist ein Menschenrecht. Unser Gewaltschutzgesetz schafft endlich jene Werkzeuge, die im Ernstfall Leben retten können: elektronische Fußfesseln, die in Hochrisikofällen das Annährungsverbot der Kontrolle unterwerfen, präzise Warnsysteme, die Betroffene in Echtzeit alarmieren, verpflichtende Antigewalttrainings, die nicht nur sanktionieren, sondern Verhalten verändern können. Wir haben noch viel vor: Die Verwendung von GPS-Trackern nehmen wir im Stalking-Paragrafen auf. Hersteller von Tracking-Apps sollen verpflichtet werden, das Einverständnis der Gerätebesitzer regelmäßig abzufragen.

    PLENARPROTOKOLL 21/47 · 2025-12-04 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  35. 187 000 Frauen und Mädchen wurden im vergangenen Jahr Opfer häuslicher Gewalt. 132 Frauen wurden 2024 von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet. Über 53 000 wurden Opfer sexueller Übergriffe. Und das sind nur die Fälle, von denen wir wissen. Viele schweigen aus Angst, aus Scham oder aus Abhängigkeit. Dabei ist Gewalt gegen Frauen kein privates Familiendrama der anderen, das einen selbst nichts angeht. Nein, jeder Akt der Gewalt gegen eine Frau ist ein Angriff auf die Würde eines Menschen und damit ein Angriff auf den Kern unserer Werteordnung. Was ist zu tun, damit es erst gar nicht zu diesen Verbrechen kommt? Die Istanbul-Konvention und die Gewaltschutzrichtlinie geben die Richtung vor.

    PLENARPROTOKOLL 21/47 · 2025-12-04 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  36. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Gerade in der Adventszeit gehen Menschen wieder vermehrt ins festliche Opernhaus oder ins Theater. Dort, auf den großen Bühnen, begegnet uns ein Motiv, das so alt ist wie die Literatur selbst: Othello erwürgt Desdemona, Woyzeck ersticht Marie, Ferdinand tötet in Schillers „Kabale und Liebe“ seine Luise – alle jeweils aus Eifersucht ermordet. Wer durch den literarischen Kanon geht, stellt fest: In der klassischen Literatur wird statistisch gesehen 20-mal so häufig eine Frau von einem Mann getötet wie ein Mann von einer Frau. Das ist der Spiegel der Machtverhältnisse, aus denen diese Werke entstanden sind und die bis heute traurige Realität sind. Aktuelle Zahlen offenbaren das ganze Ausmaß der Brutalität gegen Frauen.

    PLENARPROTOKOLL 21/47 · 2025-12-04 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  37. Meine Damen und Herren, das Familienbild der CDU ist klar: Familie ist nicht Enge, nicht Rückschritt, nicht Ideologie. Familie ist Freiheit, Verantwortung und Sicherheit. Dafür stehen wir ein. Frau Abgeordnete. Genau deshalb lehnen wir auch den AfD-Antrag ab. Herzlichen Dank. Für Bündnis 90/Die Grünen darf ich Dr. Anja Reinalter das Wort erteilen.

    PLENARPROTOKOLL 21/31 · 2025-10-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  38. Das Bundeskriminalamt meldet fast 266 000 Opfer häuslicher Gewalt im Jahr, und es wird davon ausgegangen, dass die Dunkelziffer weitaus höher ist. Jeden zweiten Tag stirbt eine Frau durch Einwirkung ihres Partners. Es ist paradox: Das eigene Zuhause ist für Frauen oft gefährlicher als die dunkle Straße nach Mitternacht. Das sind keine Einzelfälle, das ist strukturelle Gewalt. Wir setzen daher auf mehr Frauenhausplätze, auf schnellere Verfahren, auf anonyme Spurensicherung, auf elektronische Fußfesseln für Gefährder und auf deren strenge Bestrafung. Im Koalitionsvertrag wird zudem unmissverständlich betont: Häusliche Gewalt stellt eine Kindeswohlgefährdung dar und soll im Sorge- und Umgangsrecht zulasten des Gewalttäters berücksichtigt werden. Gleichzeitig verschärfen wir die Regeln beim Unterhaltsvorschuss.

    PLENARPROTOKOLL 21/31 · 2025-10-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  39. Wir schaffen den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Jahr 2026/27 mit Investitionen in Schulen, mit Unterstützung der Kommunen und freien Träger, damit besonders Eltern unterstützt werden, ohne Zeitdruck berufstätig zu sein. Weiter sollen Beratungsangebote und Frühe Hilfen ausgebaut werden. Wir setzen auf frühe Sprachförderung und wollen Kinder und Jugendliche durch verbindliche Schutzkonzepte vor den Suchtgefahren und negativen Entwicklungsstörungen durch Social Media bewahren. Wir digitalisieren und vereinfachen Familienleistungen, damit Eltern weniger Arbeit mit Formularen und mehr Zeit für ihre Kinder haben. Wir prüfen Mutterschutz für Selbstständige, bauen die Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit aus, und wir erleichtern die Pflege von Angehörigen. Und wir nehmen die Realität häuslicher Gewalt ernst.

    PLENARPROTOKOLL 21/31 · 2025-10-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  40. Für mich bringt es der folgende Satz wunderbar auf den Punkt: Familie ist da, wo Menschen füreinander Verantwortung übernehmen, in guten wie in schlechten Zeiten. Der langjährige Ministerpräsident Erwin Teufel hat einmal treffend formuliert: „Politik beginnt mit dem Betrachten der Wirklichkeit“. Und das machen wir. Familienpolitik heißt für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Gerade aus dem christlichen Menschenbild schützen wir die Ehe; aber wir respektieren auch die Vielfalt anderer Familien: verheiratet oder nicht, Patchwork, Mehrkindfamilien, Alleinerziehende. Und wir konzentrieren uns auf konkrete Verbesserungen, insbesondere für junge Familien.

    PLENARPROTOKOLL 21/31 · 2025-10-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  41. 1954 zeigte eine Werbung das Frauenbild jener Zeit mit folgenden Worten: „Eine Frau hat zwei Lebensfragen: Was soll ich anziehen? Und was soll ich kochen?“ Bis 1977 durfte eine Frau nur arbeiten, wenn es ihre Pflichten als Ehefrau und Mutter nicht beeinträchtigte. Der Mann hatte das letzte Wort, konnte über ihren Arbeitsvertrag entscheiden und bestimmte den Wohnort. Meine Damen und Herren, das war die Realität des sogenannten traditionellen Familienbildes, das aus Vater, Kindern und meist einer die häusliche Last allein tragenden Mutter bestand. Es bedeutete Abhängigkeit und Bevormundung. Diese Zeiten sind Gott sei Dank vorbei. Und wir wollen sie auch nicht zurück. Deshalb ist es auch richtig, dass unser Familienbild heute vielfältig ist.

    PLENARPROTOKOLL 21/31 · 2025-10-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  42. Wie unter einem Brennglas sieht man, was sich in den gesellschaftlichen und sozialen Verhältnissen im Nachkriegsdeutschland oft abgespielt hat. Die Frau hat die Kinder allein durchgebracht – durch Krieg und Not – mit großen Entbehrungen und harter Arbeit. Nun kommt der geschwächte Vater heim und mäkelt im Film an den Manieren der Kinder, an den Erziehungsmethoden der Mutter und an ihrer erfolgreich ausgeübten Arbeit als Chefin in der Gaststätte. Aus Demütigung oder dem Gefühl, es doch besser zu können, wurde die Frau nach all den Jahren wieder an den Herd geschickt und musste das Zepter der eigenen Entscheidungsgewalt über das eigene Leben wieder an ihren Mann abgeben. Im Film war das Fiktion, aber in der Realität haben das Millionen Frauen dieser Generation bitter erleben müssen.

    PLENARPROTOKOLL 21/31 · 2025-10-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  43. Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es gibt diesen kurzen, verstörenden Moment in Sönke Wortmanns Film „Das Wunder von Bern“, diesem Nachkriegsepos, das die Nachkriegsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland, des deutschen Fußballs, aber auch die Geschichte einer kleinen Familie aus dem Ruhrgebiet für diese Zeit eindringlich darstellt. Da kommt der Vater aus jahrelanger Gefangenschaft endlich nach Hause. Er steigt aus dem Zug mit der Erwartung, dass alles so ist, wie er es verlassen hat. Die Familie wartet gespannt auf dem Bahnsteig. Dann stürzt der Mann sich mit offenen Armen auf seine heranwachsende Tochter und verwechselt sie mit seiner Frau. Seine Frau steht wie eine Statistin entsetzt daneben, erschöpft von der Arbeit in den Jahren der Abwesenheit des Ehemannes in der von ihr allein betriebenen Kneipe.

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  44. Die zentralen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag sind angestoßen. Ein überzeugender Start, der zeigt: Wir halten Wort. Meine Damen und Herren, John F. Kennedy hat einmal gesagt: Es gibt nur eines, was teurer ist als Bildung: keine Bildung. – Und mit diesem Haushalt investieren wir in das, was unser Land zusammenhält und trägt: in Kinder, in Familien, in Bildung und damit in die Zukunft unserer Gesellschaft. Herzlichen Dank. Vielen Dank Ihnen. – Jürgen Koegel hat das Wort für die AfD-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 21/18 · 2025-07-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  45. Wir konnten durch einen Mittelaufwuchs eine bedarfsgerechte Finanzierung für 2025 sicherstellen. Im Koalitionsvertrag haben wir uns zudem darauf verständigt, die Freiwilligendienste zu stärken, die Finanzierung nachhaltig zu sichern und die Zahl der Plätze schrittweise auszubauen. Damit werden wir bereits im Bundeshaushalt 2026 beginnen. So erhalten die Freiwilligendienste langfristig die Wertschätzung, die sie verdienen. Außerdem lassen wir die Betroffenen sexuellen Missbrauchs nicht allein. Wir haben im Koalitionsvertrag auch vereinbart, das Ergänzende Hilfesystem zu erhalten. Vor diesem Hintergrund werden wir zukünftig wirksame und rechtssichere Hilfen ermöglichen. Kurzum: In den ersten 65 Tagen dieser neuen Regierung haben wir den Haushalt 2025 zügig und mit Augenmaß auf den Weg gebracht.

    PLENARPROTOKOLL 21/18 · 2025-07-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  46. Deshalb führen wir verpflichtende Sprachtests für alle Vierjährigen ein und sorgen bei Bedarf für gezielte Sprachförderung. Für lebenslanges Lernen, berufliche Bildung und berufliche Fortbildung stellen wir im Jahr 2025 insgesamt rund 1,57 Milliarden Euro bereit. Die internationale Jugendarbeit stärken wir deutlich. Wir werden unsere Demokratieförderung neu ausrichten auf das, was wirklich trägt. Demokratie wächst nicht in Programmbüros, sondern vor Ort: in Vereinen, Initiativen und im Ehrenamt. Dort liegt der soziale Kitt unseres Landes. Deshalb evaluieren wir „Demokratie leben!“ konsequent. Ein weiterer Pfeiler für den gesellschaftlichen Zusammenhalt sind die Freiwilligendienste; sie fördern Austausch, Gemeinsinn und Verantwortungsbewusstsein über Generationen und soziale Schichten hinweg.

    PLENARPROTOKOLL 21/18 · 2025-07-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  47. Bis zu 4 000 Schulen in herausfordernden Lagen erhalten Unterstützung für bessere Bildungschancen. Ergänzend stellt der Bund den Ländern 600 Millionen Euro zur Verfügung, insbesondere für Bildungsinvestitionen, Ganztagsangebote und Qualitätsverbesserungen in Kitas. Für die digitale Ausstattung unserer Schulen investieren wir 2,5 Milliarden Euro in den DigitalPakt. Die Qualität der Kitas fördern wir mit etwa 2 Milliarden Euro in den Jahren 2025 und 2026. Und wir haben uns bereits jetzt auf den Weg gemacht, sodass die frühkindliche Bildung durch ein Qualitätsentwicklungsgesetz auch in den Jahren 2027 bis 2029 mit jeweils mindestens 2 Milliarden Euro gestärkt werden kann. Wir setzen zudem auf frühkindliche Bildung als Schlüssel zur Chancengerechtigkeit.

    PLENARPROTOKOLL 21/18 · 2025-07-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  48. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Kommen wir mal wieder zum eigentlichen Thema. Mit den rund 14,2 Milliarden Euro im Haushaltsplan 2025 stärken wir Familien, schützen Kinder und Jugendliche und fördern den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ein wichtiger Schritt war die Zusammenführung von Bildungs- und Familienpolitik in ein gemeinsames Haus. Bereits in den ersten 50 Tagen dieser Regierung haben wir die Verlängerung des Investitionsprogramms für den Ausbau der Ganztagsbetreuung beschlossen: mit 3,5 Milliarden Euro Bundesmitteln bis 2029 und Planungssicherheit für unsere Kommunen. Mit 6,5 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen beginnen wir nun den Hochlauf der Investitionen in die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur. Das Startchancen-Programm wird mit 400 Millionen Euro jährlich fortgeführt.

    PLENARPROTOKOLL 21/18 · 2025-07-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  49. Ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung für eine funktionierende Ganztagsbetreuung, für Planungssicherheit für unsere Kommunen sowie für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Für die AfD-Fraktion hat jetzt der Abgeordnete Herr Gereon Bollmann das Wort.

    PLENARPROTOKOLL 21/7 · 2025-05-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  50. Länder und Kommunen sollen zwei Jahre mehr Zeit bekommen, um Milliardenhilfen vom Bund zum Ausbau des Ganztages abrufen zu können. Die Bundeshilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro sollen bis Ende 2029 bereitstehen. Regulär wäre diese Förderung Ende 2027 ausgelaufen. Es handelt sich also um eine längst überfällige Korrektur, die die Ministerpräsidentenkonferenz bereits im letzten Herbst gefordert hat. Mit der Fristverlängerung lösen wir nicht nur unser Versprechen aus dem schwarz-roten Koalitionsvertrag ein, sondern wir schaffen für die Kommunen endlich die verlässlichen Voraussetzungen, die sie für diese Herkulesaufgabe benötigen. Für uns steht fest: Kommunen sind nicht unsere Erfüllungsgehilfen, sondern wir sehen uns als ihr verlässlicher Partner. Deshalb ist es entscheidend, dass wir das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschieden.

    PLENARPROTOKOLL 21/7 · 2025-05-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD