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DEUTSCHER BUNDESTAG · FORMER

Luiza Licina-Bode

SPD · Germany

IN THEIR OWN WORDS

Rund 1,3 Millionen Menschen sind in Deutschland auf Betreuung und Hilfe in ihrem täglichen Leben angewiesen. Die Arbeit der Betreuerinnen und Betreuer ist von unschätzbarem Wert für unsere Gesellschaft, weil sie jedem Menschen ein würdevolles und selbstbestimmtes Leben ermöglicht.

PLENARPROTOKOLL 20/211 · 2025-01-31 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Am Mittwoch haben sich SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP im Rechtsausschuss auf einen gemeinsamen Änderungsantrag geeinigt, der die von den Verbänden so stark geforderte Evaluation nach zwei Jahren beinhaltet. Mit dem Gesetzentwurf wird die Vergütung um durchschnittlich 12,7 Prozent erhöht.

PLENARPROTOKOLL 20/211 · 2025-01-31 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Dezember 2025, einen Inflationsausgleich zu zahlen, der die Betreuungslandschaft in Anbetracht der massiven Kostensteigerungen als Überbrückungsmaßnahme entlasten sollte.

PLENARPROTOKOLL 20/211 · 2025-01-31 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Zudem wird die streitanfällige Differenzierung bei der Wohnform des Betreuten vereinfacht und die Vielzahl an speziellen Sonderpauschalen abgeschafft. Die Dauervergütungsfestsetzung für zukünftige Zeiträume wird zur Regelform, um Bürokratieaufwand und -kosten zu reduzieren.

PLENARPROTOKOLL 20/211 · 2025-01-31 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Eine Unterfinanzierung der Betreuungslandschaft können wir uns vor dem Hintergrund einer immer älter werdenden Gesellschaft nicht leisten. Wir müssen festlegen, welche Differenzierungen in der Vergütung sach- und bedarfsgerecht sind, um Fehlanreize zu unterbinden, aber das Vergütungssystem dennoch weiter zu vereinfachen.

PLENARPROTOKOLL 20/211 · 2025-01-31 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Das Leitentscheidungsverfahren, das wir jetzt hier in der Debatte ausführlich erörtert haben, wird dazu im Hinblick auf die Massenverfahren seinen Beitrag leisten. Ich möchte gerne noch auf den gestrigen Verbrauchertag 2024 zu sprechen kommen, den ich auf Einladung des Verbraucherzentrale Bundesverbands besucht habe.

PLENARPROTOKOLL 20/188 · 2024-09-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

The complete record

Every one of 229 lines we hold for Luiza Licina-Bode, in date order, each linked to its source. Free to read, in full, without an account. Page 2 of 5.

  1. Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuschauende! Herr Minister! Heute beraten wir den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur zweiten Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes, des sogenannten KapMuG. 2005 wurde Anlegern damit ein starkes Werkzeug in die Hand gegeben. Dieses Gesetz war eine notwendige Antwort auf die wachsenden privaten Investitionen auf dem Kapitalmarkt und dient vor allen Dingen dem Anlegerschutz. Der Anlegerschutz ist ein essenzieller Pfeiler der sozialdemokratischen Rechts- und Finanzpolitik. Verbraucher, die in den Kapitalmarkt investieren, weisen nämlich eine besondere Schutzbedürftigkeit auf. Diese stehen oft einer Übermacht, auch an Informationen, gegenüber, die nicht nur für sie, sondern auch für Juristen oft sehr schwer zu durchschauen sind.

    PLENARPROTOKOLL 20/163 · 2024-04-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  2. Was die Bundesregierung erreicht hat, verdient Anerkennung und nicht diese Form von Populismus. Wenn ich mich mit Zukunftsforschern unterhalte, – Ihre Redezeit ist vorbei, bitte. – das vielleicht als Schlusssatz –, dann sagen die Zukunftsforscher: Die Zukunft wird gut, und die Zukunft für Deutschland wird auch gut. Wir sollten mal aufhören mit dem Gejammer und den Menschen draußen auch mal sagen, dass wir eine gute Zukunft zu erwarten haben, und nicht alles immer schlechtreden, was diese schlechte Stimmung in unserer Gesellschaft verursacht. Ihre Redezeit ist vorüber, liebe Frau Licina-Bode. Ihren Antrag lehnen wir natürlich ab. Vielen Dank. Für die Gruppe Die Linke hat das Wort Clara Bünger.

    PLENARPROTOKOLL 20/158 · 2024-03-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  3. Die Polizei hat das bestätigt, und die Zahlen bestätigen das auch. Wir brauchen aber bei allem, über das wir hier diskutieren, Einwanderung auch in den Arbeitsmarkt. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das wir auf den Weg gebracht haben und das mit Ihnen viele Jahre nicht möglich war, wird da jetzt hoffentlich viele Lücken schließen können. Wir trennen insgesamt Migration gezielt von Asylverfahren und eben auch von Erwerbsmigration. Werte Kolleginnen und Kollegen, davon, dass wir Länder und Kommunen im Stich lassen, kann nach alldem, was wir heute hier besprochen haben, nicht mal ansatzweise die Rede sein. Ganz im Gegenteil: Es wurde intensiv mit Ländern und Kommunen zusammengearbeitet, um diese Erfolge zu erzielen, die wir bislang erzielt haben und die auch in nächster Zeit wirken werden.

    PLENARPROTOKOLL 20/158 · 2024-03-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  4. Die Bundesregierung – das wurde heute auch schon angesprochen – verhandelt zahlreiche Migrationsabkommen und Rückübernahmeabkommen. Mit Georgien ist das passiert, mit Marokko ist eine Partnerschaft verabredet. Mit weiteren Herkunftsländern sind wir insoweit im Gespräch. – Alles, was bisher nicht passiert ist, genau. Abkommen mit Staaten, aus denen Menschen nach Deutschland kommen, bei denen wir aber nur geringe Anerkennungsquoten haben, sind eben auch beabsichtigt, und da spielt es dann am Ende keine Rolle, wie viele Prozent es sind. Wir wollen einfach ein Konzept, das zusammenpasst, und da kann man sich nicht nur auf einige konzentrieren. Die verstärkten Kontrollen an den Grenzen, die wir jetzt eingeführt haben – dafür sind wir heute auch schon gelobt worden –, zeigen Wirkung.

    PLENARPROTOKOLL 20/158 · 2024-03-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  5. Aber ich gebe auch mal das Urteil zu bedenken, das Großbritannien in diesem Zusammenhang kassiert hat. Die Menschenrechtskonvention und die Genfer Flüchtlingskonvention kann man eben darüber nicht aushebeln, und wir müssen uns fragen, ob wir die Einhaltung dieser Standards in diesen Drittstaaten überhaupt garantieren können. Daran habe ich meine Zweifel, insbesondere auch, wenn ich an die Komplexität und auch an die Kosten denke, die solche Verfahren verursachen. Liebe Union, ich gebe Ihnen mal zu bedenken, dass ungefähr 8 Millionen Menschen, Flüchtlinge, im Moment in Drittstaaten in UNHCR-Camps ausharren. Das alles sind Flüchtlinge, die den Weg nach Europa gar nicht schaffen. Das mal zur Information. Am Ende haben wir keine Möglichkeit, die Einhaltung dieser Standards zu garantieren.

    PLENARPROTOKOLL 20/158 · 2024-03-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  6. All das sind Maßnahmen, die der Bund getroffen hat und die Länder und Kommunen wirksam entlasten werden. Soweit Sie in Ihrem weiteren Antrag alles zusammengeschrieben haben, was man auf europäischer Ebene mal besprechen könnte, habe ich gute Nachrichten für Sie: Unsere Innenministerin hat auf europäischer Ebene wegweisende Erfolge errungen. Wir haben das GEAS auf neue Beine gestellt, und das wird in der nächsten Zeit umgesetzt werden. In dem Zusammenhang werden alle Fragen, auch was Dublin, Verteilung etc. angeht, noch mal erörtert werden. Frontex werden wir auch weiter unterstützen. Zu der Frage, die in letzter Zeit aktuell ist und die Sie aufgeworfen haben, nämlich ob wir Asylverfahren in Drittstaaten in Betracht ziehen können: Ja, das prüfen wir.

    PLENARPROTOKOLL 20/158 · 2024-03-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  7. Mit dem Ende 2022 beschlossenen Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts erhalten geduldete Menschen nun endlich die Möglichkeit, am Arbeitsleben teilzunehmen, und können darüber ein reguläres Bleiberecht erhalten, indem sie ihren Lebensunterhalt eben selber verdienen. Weiter haben sich Bund, Länder und Kommunen auch auf die Aufteilung der Flüchtlingskosten einigen können. Der Bund wird zeitnah einen entsprechenden Entwurf des Finanzausgleichgesetzes vorlegen und auch verabschieden, damit eben noch in diesem ersten Halbjahr 2024 der erste Abschlag an die Länder gezahlt werden kann. Wir stellen Bundesimmobilien mietzinsfrei zur Unterbringung von Geflüchteten zur Verfügung, und wir haben auch Ausnahmen im Baurecht geregelt, damit Kommunen schneller Wohnraum schaffen können.

    PLENARPROTOKOLL 20/158 · 2024-03-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  8. Die vereinbarten gesetzlichen Änderungen für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind ebenfalls gerade erst in Kraft getreten. Auch die in den letzten Tagen viel diskutierte Bezahlkarte wird kommen. Die Bundesregierung hat entsprechende Formulierungshilfen auf den Weg gebracht. Auch die gesetzlichen Regelungen zur schnelleren Arbeitsaufnahme von Geflüchteten sind gerade erst in Kraft getreten. Bund und Länder wollen die Anstrengungen weiter intensivieren, um Geflüchtete schneller in den Arbeitsmarkt zu bekommen, insbesondere Ukrainer oder Geflüchtete aus den acht zahlenmäßig stärksten Asylherkunftsländern.

    PLENARPROTOKOLL 20/158 · 2024-03-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  9. Vieles davon ist in der letzten Legislatur von Ihrem Innenminister nicht einmal ansatzweise angegangen worden. Aktuell sind wir bei vielen Punkten bereits in der Umsetzungsphase. Ihre Ungeduld in allen Ehren – wir verstehen Sie –, aber die bislang ergriffenen Maßnahmen werden – nach und nach – bald wirken. Konkret zu nennen sind die gesetzlichen Schritte zur Entbürokratisierung im Asyl- und Ausländerrecht oder das Gesetz zur Verbesserung der Rückführung von abgelehnten Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, das erst im Februar in Kraft getreten ist. Auch der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung der Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht ist in der Schlussphase der parlamentarischen Beratung.

    PLENARPROTOKOLL 20/158 · 2024-03-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  10. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuschauende! Der Titel des Oppositionsantrags – „Länder und Kommunen in der Migrationskrise nicht im Stich lassen – Bund muss Vereinbarung mit den Ländern umsetzen“ – ist nichts anderes als parteipolitischer Populismus. Denn im Widerspruch dazu belegen Sie ja in Ihrem Antrag die beachtliche Leistungsbilanz der Bundesregierung auf nationaler und europäischer Ebene in Asyl- und Migrationsfragen in den letzten zwei Jahren. Unser Kanzler und unsere Innenministerin haben zahlreiche Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht, um Asyl- und Migrationsfragen sachgerecht zu regeln. Gemeinsam mit den Ländern und Kommunen sind zentrale Fragen abgearbeitet und Vereinbarungen über Maßnahmen getroffen worden, zuletzt im März 2024.

    PLENARPROTOKOLL 20/158 · 2024-03-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  11. Und meines Erachtens ist die Zeit reif, um der AfD einen Riegel vorzuschieben und sie aus unseren Parlamenten zu verbannen. Alle sind gefordert, auch dieses Parlament. Bei allem politischen Wettbewerb, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wir müssen dafür sorgen, dass die Demokratie am Ende gewinnt. Ich schließe heute mit den Worten von Max Mannheimer, einem Holocaustüberlebenden. Er hat gesagt: „Ihr seid nicht verantwortlich für das, was geschah. Aber dass es nicht wieder geschieht, dafür schon.“ Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

    PLENARPROTOKOLL 20/151 · 2024-02-01 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  12. Wenn so viele Menschen wie in den letzten Tagen auf die Straße gehen, dann ist das für mich als Politikerin – und das sollte es auch für uns alle sein – ein Handlungsauftrag, all die rechtsstaatlichen Mittel, die uns das Grundgesetz zur Verfügung stellt, zu nutzen, um dem Mob von rechts zu begegnen. Das Bundesverfassungsgericht hat im Rahmen der Prüfung eines Parteiverbotsverfahrens das Merkmal der Potenzialität, also die Möglichkeit, verfassungsfeindliche Ziele umzusetzen, als Voraussetzung kreiert. Ob bei einem Verbotsverfahren gegen die AfD diese Potenzialität gegeben ist, muss eben am Ende des Tages ein Gericht feststellen. Das ist nicht unsere Aufgabe, aber das Mittel ist da. Höchstrichterliche Rechtsprechung ist nämlich immer auch ein Kind unserer Zeit.

    PLENARPROTOKOLL 20/151 · 2024-02-01 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  13. Wenn sie das nicht tun, muss man sie auch entfernen können. Ich möchte noch einen anderen Punkt ansprechen. Wir denken in diesen Tagen aufgrund der aktuellen Situation auch über Parteiverbotsverfahren, über Grundrechtsentzug oder die Versagung finanzieller Mittel für rechtsextreme Parteien nach. Das sind Mittel, die uns das Grundgesetz tatsächlich an die Hand gibt. Die Väter des Grundgesetzes haben nämlich mitgedacht und haben gedacht: Wir müssen denen was in die Hand geben, damit unsere Demokratie wehrhaft ist, damit dieser Rechtsstaat wehrhaft ist, damit das, was einmal geschehen ist, nicht noch mal geschieht.

    PLENARPROTOKOLL 20/151 · 2024-02-01 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  14. Dafür danken wir ihnen natürlich ganz herzlich. Wir fördern auch mittels der Stiftung „HateAid“ mit weiteren 600 000 Euro den Kampf gegen Hetze, Hass und Gewalt im digitalen Raum. Auch die finanzielle Unterstützung von 3,5 Millionen Euro für die Stiftung Forum Recht dient der Stärkung unseres Rechtsstaates. – Was soll ich denn jetzt zu dem Niveau sagen? Am besten gar nichts. In diesen Tagen nehmen wir den Schutz unseres Justizapparates vor Feinden der Demokratie in den Blick. Das Vorhaben, unser Bundesverfassungsgericht resilienter zu machen, ist natürlich völlig richtig. Ebenso richtig ist – das wurde auch schon angesprochen –, dass wir das Richtergesetz entsprechend anpassen wollen, weil wir natürlich auch dafür sorgen müssen, dass Richterinnen und Richter auf dem Boden unserer Verfassung stehen.

    PLENARPROTOKOLL 20/151 · 2024-02-01 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  15. Ich danke allen Menschen, die in den letzten Wochen zu Millionen auf die Straße gegangen sind und damit auch gezeigt haben, dass wir das Schweigen brechen wollen. Dass in Deutschland wieder Rechte auf dem Vormarsch sind, ist mehr als beunruhigend, vor allen Dingen vor dem Hintergrund unserer Geschichte und des unerträglichen Leids, das der Nationalsozialismus über Europa und über Millionen von Menschen gebracht hat. Mit unserem Justizhaushalt und als Rechtspolitiker/-innen nehmen wir diesen Auftrag an, das Bewusstsein für unsere Geschichte zu erhalten. Unser Haushalt stärkt in vielen Bereichen genau diese Erinnerungskultur, zum Beispiel das Anne-Frank-Zentrum, das angesprochen wurde. Aber er unterstützt auch Schülerinnen und Schüler von 650 Schulen, die sich an dem Anne-Frank-Tag beteiligten.

    PLENARPROTOKOLL 20/151 · 2024-02-01 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  16. Ob Menschen mit Migrationshintergrund, ob Menschen mit Behinderungen, ob die LGBTQI-Community, ob Gewerkschafterinnen, ob Gewerkschafter, ob Journalistinnen und Journalisten, Politikerinnen und Politiker: Keiner kann sich sicher fühlen, wenn der Rechtsstaat von diesen Rechtsextremen bekämpft wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist aber auch so, dass das in Potsdam für mein Empfinden mit Sicherheit kein Ausrutscher war. Das ist vermutlich die Spitze des Eisberges. Deshalb müssen wir gemeinsam alle Kräfte mobilisieren, um der Bedrohung von rechts entgegenzutreten. Die Demonstrationen in den letzten Wochen haben uns gezeigt, wie befriedend Mut und Zivilcourage sind. Denn es hat schon mal mit dem Schweigen angefangen. – Das hat gestern in der Gedenkstunde Eva Szepesi hier im Bundestag auch berichtet.

    PLENARPROTOKOLL 20/151 · 2024-02-01 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  17. Deportationspläne für Millionen von Menschen zu schmieden, erinnert an die dunkelsten Stunden der deutschen Geschichte. Wenn Teenager heute fragen: „Mama, müssen wir Deutschland verlassen?“, werde ich unfassbar wütend und schäme mich auch für den rechten Block in diesem Parlament. Ich habe eine Einwanderungsgeschichte, wie auch weitere 50 Kollegen hier im Parlament. Ich bin in Deutschland geboren, habe die deutsche Staatsangehörigkeit, genauso wie meine Tochter. Wenn Gastarbeiter aus Montenegro, die 50 Jahre hier in Deutschland verbracht haben, hier ihr Leben gelebt und gearbeitet haben, hören müssen, was Sie vorhaben, dann ist das unsäglich und wirklich eine Schande für Deutschland. Liebe Bürgerinnen und Bürger, keiner kann sich aber am Ende des Tages vor diesem rechten Mob sicher fühlen.

    PLENARPROTOKOLL 20/151 · 2024-02-01 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  18. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer! Der Justizhaushalt ist mit 1 Milliarde Euro tatsächlich der kleinste Haushalt; aber er ist auch derjenige, der meiner Ansicht nach der wichtigste ist, weil er eine der drei Säulen unserer Demokratie trägt. Mit diesem Haushalt sichern wir überwiegend den finanziellen und personellen Bedarf der Justiz. Die Säulen der Demokratie zu stärken und zu schützen, muss uns mehr denn je antreiben. Seit dem Treffen in Potsdam ist uns das mehr als genügend bewusst geworden. Die Enthüllungen durch die „Correctiv“-Recherche haben Deutschland und die Politik aus dem Dämmerschlaf wachgerüttelt, und das hat was mit den Menschen in diesem Land gemacht.

    PLENARPROTOKOLL 20/151 · 2024-02-01 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  19. Wir können das nicht einfach beiseitewischen und auf europäischer Ebene etwas anderes vereinbaren. Das kommt nicht infrage. Liebe Kolleginnen und Kollegen in diesem Haus, ich bedanke mich ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit – ich habe jetzt schon kurz überzogen – und wünsche Ihnen frohe Weihnachten. – Als Demokratinnen und Demokraten lehnen wir diesen Antrag natürlich ab. Vielen Dank. Das Wort hat die Kollegin Clara Bünger.

    PLENARPROTOKOLL 20/145 · 2023-12-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  20. Das Wichtige ist, dass wir alle Anstrengungen, was das GEAS angeht, gemeinsam unternehmen und dass wir es nicht so ad absurdum führen, wie Sie das mit Ihrem Antrag machen. Sie nehmen in Ihrem Antrag Stellung zu Widerruf, Rücknahme und Regelüberprüfung. Da würde ich einen Blick ins Asylgesetz empfehlen. Das ist sowieso schon Rechtslage. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BAMF überprüfen regelmäßig Widerruf- und Rücknahmegründe. Wenn die Voraussetzungen aber nicht vorliegen, dann kann man eben auch nicht vollziehen. Denn es gibt viele Regelungen im Zusammenhang mit Abschiebungshindernissen zu beachten. Das können zielstaatsbezogene, inlandsbezogene, aber auch faktische und tatsächliche Abschiebungshindernisse sein. Da würde ich mich an Ihrer Stelle einfach mal mit der Rechtslage auseinandersetzen.

    PLENARPROTOKOLL 20/145 · 2023-12-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  21. Wir tragen aufgrund unserer Geschichte nämlich eine ganz besondere Verantwortung, und wir bekennen uns ausdrücklich zur Genfer Flüchtlingskonvention. Auch das Wording Ihres Antrags ist völlig daneben. Sie sprechen von Massenzustrom nach Europa. Das Bild, das Sie da malen, gibt es gar nicht. Gucken Sie sich mal die Zahlen an! 6,6 Millionen Menschen leben außerhalb Europas in Flüchtlingslagern, 4,6 Millionen davon in Flüchtlingslagern vom UNHCR. Diese schaffen es gar nicht nach Europa, und sie wollen es auch gar nicht. Sie warten nämlich in den Nachbarländern darauf, in ihre eigenen Länder zurückkehren zu können. So viel dazu. Jedes Land in der EU muss seinen Beitrag leisten, und darum geht es bei GEAS. Wir können die Verantwortung nicht auf ein Land abwälzen.

    PLENARPROTOKOLL 20/145 · 2023-12-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  22. Dublin ist meines Erachtens im Zusammenhang mit dem Solidaritätsmechanismus eigentlich ein Auslaufmodell. Gemeinsame Mindeststandards wollen wir natürlich auch regeln. Im Rahmen der Asylverfahren sind die unterschiedlichen Regelungen der EU-Staaten für Aufnahme, Unterbringung und Versorgung immer ein Problem gewesen. Ganz wichtig bleibt aber weiterhin, dass wir Menschen, die vor Krieg und Terror flüchten, Schutz gewähren, genauso wie wir das bei der Ukraine gemacht haben. Hier haben wir gesehen, dass sich Europa schnell geeint und solidarisch gehandelt hat. Da Sie von Obergrenzen sprechen: Schauen Sie mal ins Grundgesetz. Artikel 16a GG kennt keine Obergrenzen. Es steht überhaupt nicht zur Disposition, dass wir solche einführen; sie werden ganz sicher nicht kommen.

    PLENARPROTOKOLL 20/145 · 2023-12-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  23. Zugang zum Recht muss weiter gewährleistet sein. Ich weiß gar nicht, wie Sie auf die Idee kommen, dass man die Klagerechte ausschließen kann. Das ist in keinem Rechtssystem denkbar. Der Solidaritätsmechanismus, den wir vereinbart haben, ist vor allem wichtig, weil das Dublin-Verfahren nicht so wirklich funktioniert, wie wir in den letzten Jahren gesehen haben. Mich hat das nie gewundert. Ich habe selber viele Jahre Asylverfahren bearbeitet, und ich habe mich immer gefragt: Was ist das eigentlich für eine Regelung? Sie muss selbstverständlich reformiert werden. Denn die Zuständigkeit für Asylverfahren liegt bei den Anrainerländern. Wir können doch nicht einfach die ganze Verantwortung auf diese Länder schieben und uns aus der Affäre ziehen. Genau das machen Sie in Ihrem Antrag.

    PLENARPROTOKOLL 20/145 · 2023-12-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  24. Dazu gehört aber auch die Sicherstellung klarer und rechtssicherer Asylverfahren unter Wahrung der Menschenrechte. Mit GEAS werden wir das machen. Wir werden an den Außengrenzen Asylverfahren durchführen, die in Teilen auch Personen betreffen werden, die aus sicheren Herkunftsländern zu uns kommen und nur eine geringe Chance auf einen Schutzstatus haben. Aber einer Sache muss ich widersprechen: Entgegen Ihrer Forderung wollen wir Familien mit Kindern genauso wie unbegleitete Kinder und Jugendliche aus den Grenzverfahren herausnehmen. Das sind oft die Schwächsten; sie sind oft am stärksten traumatisiert. Dafür werden wir uns mit Nachdruck einsetzen. Zumindest müssen die betreffenden Verfahren in irgendeiner Form priorisiert werden. Alle Asylverfahren bleiben rechtsstaatlich; das ist ganz klar.

    PLENARPROTOKOLL 20/145 · 2023-12-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  25. Und es ist unserer Innenministerin zu verdanken, dass wir einen Durchbruch errungen haben, dass letztes Jahr im Juni ein Beschluss zustande gekommen ist und dass nun über die richtigen Maßnahmen verhandelt wird. Liebe CDU/CSU, unser Bundeskanzler hat sich in dieser Frage ganz klar geäußert und auch in seiner Regierungserklärung dazu Stellung genommen und noch einmal klargemacht, dass es für uns eine hohe Priorität hat, zu guten Ergebnissen und vor allen Dingen zu einer engeren Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und den Transitländern zu kommen. Wir sind auf einem guten und richtigen Weg. Das ist allen klar und bewusst. Und da braucht die Bundesregierung keine Aufforderungen von der rechten Seite. Europa muss das Europa der offenen Grenzen bleiben. Hierzu gehören natürlich auch verlässliche Kontrollen der Außengrenzen.

    PLENARPROTOKOLL 20/145 · 2023-12-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  26. Wenn Überheblichkeit keine Grenzen kennt! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Hier haben wir wieder mal so einen typischen AfD-Schaufensterantrag vorliegen, der selbstverständlich nicht im Interesse Deutschlands ist und der auch überhaupt nicht mit unseren europäischen Werten vereinbar ist. Die Frage, wie wir zukünftig mit Asyl und Migration umgehen werden und umgehen wollen, wird nächste Woche auf europäischer Ebene weiterverhandelt werden. Ziel ist und bleibt die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, und der Schwerpunkt liegt auf den Gemeinsamkeiten. Denn wir werden als Deutschland allein in dieser Frage nicht weiterkommen. Was diese Frage angeht, sitzt die EU in einem Boot. Diese Erkenntnis ist seit ein paar Jahren gereift.

    PLENARPROTOKOLL 20/145 · 2023-12-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  27. Das machen wir mit diesem Gesetzentwurf der Koalition, der am Ende eine Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Richtlinie ist. Auch die Richtlinienziele haben wir als nationaler Gesetzgeber konsequenterweise noch einmal ausgeschöpft. Im Sinne des Opferschutzes bitte ich Sie heute um Zustimmung für dieses Gesetz. Vielen Dank. Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Tobias Matthias Peterka für die AfD-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/144 · 2023-12-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  28. Es kann nicht sein, dass die Solidargemeinschaft derer, die ihre Fahrzeuge haftpflichtversichert haben und über die sich letztlich auch die Verkehrsopferhilfe finanziert, am Ende dann die Schäden mittragen muss, die Kfz verursachen, die nicht haftpflichtversichert sind. Ausnahmefälle von der Versicherungspflicht haben wir auch geregelt. Das wurde schon erwähnt. Weil uns klar ist, dass ein gewisser Anpassungsbedarf bei den Fahrzeughalterinnen und -haltern ebenso wie bei den Versicherungsgesellschaften besteht, haben wir nach der Anhörung den entsprechenden Umsetzungszeitraum auf den 1. Januar 2025 bestimmt. Bis dahin ist die Verkehrsopferhilfe im gewohnten Rahmen weiter regresspflichtig. Kfz verursachen im Straßenverkehr Unfälle. Diese Unfälle müssen abgesichert sein.

    PLENARPROTOKOLL 20/144 · 2023-12-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  29. Dem haben wir im Rahmen von § 27 des neuen Gesetzentwurfs auch Rechnung getragen. Verwaltungskosten, die bei unterschiedlichen Aufgaben entstehen, können mit einem vernünftigen Schlüssel entsprechend aufgeteilt werden, damit die Verkehrsopferhilfe rechtssicher unterwegs ist. Insgesamt führen die Aufgaben aber für die Verkehrsopferhilfe zu einem Mehraufwand, vor allen Dingen auch zu einem finanziellen Mehraufwand, der es vor dem Hintergrund auch noch einmal rechtfertigt, dass wir für diese langsam fahrenden Kfz die Versicherungspflicht einführen, um die Verkehrsopferhilfe zu entlasten. Ja, ich muss es noch einmal sagen: Es ist konsequent, dass alle Kfz, die auf Straßen fahren und die ein potenzielles Verkehrsrisiko darstellen, auch mit einer entsprechenden Haftpflichtversicherung abgesichert sind.

    PLENARPROTOKOLL 20/144 · 2023-12-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  30. kommt in diesem Zusammenhang noch eine besondere Bedeutung zuteil. Diese wirkte bisher nur als Entschädigungsfonds. Soweit aufgrund von rechtswidrigem Verhalten oder nicht bestehender Versicherungspflicht Schäden ausgeglichen werden mussten, war diese dafür zuständig. Dieses bewährte System bleibt jetzt erhalten. Es kommt aber auch dazu, dass die Verkehrsopferhilfe jetzt in den Fällen eintritt, wenn ein Kfz-Haftpflichtversicherer Insolvenz anmeldet und entsprechende Schäden ausgeglichen werden müssen. Für die Aufgaben dieser Verkehrsopferhilfe gibt es unterschiedliche Töpfe, da es zwei unterschiedliche Aufgaben sind. Bei diesen Schadensfällen haben wir noch einmal gesondert geregelt – darum hat uns auch der Verein gebeten –, sodass auch die Praktikabilität gegeben ist.

    PLENARPROTOKOLL 20/144 · 2023-12-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  31. Wir wollen Menschen vor Schäden im öffentlichen Straßenverkehr schützen. Deshalb muss es auch eine Versicherungspflicht für solche Kfz geben. Es wurde auch schon erwähnt: Diese Fahrzeuge sind von der Versicherungspflicht befreit, solange diese auf befriedetem Gelände fahren oder auf befriedetem Besitztum im Sinne von § 123 Absatz 1 StGB. Der Markt für diese Fahrzeuge wird größer. Hier ist es konsequent, dass potenzielle Schadensereignisse adäquat abgesichert sind. Daher werden wir auch die notwendigen Mindestversicherungssummen anpassen, um Personen- und Sachschäden entsprechend abzudecken. Das wurde schon angesprochen: Je Schadensfall bei Personenschäden 7,5 Millionen Euro, 1,3 Millionen Euro bei Sachschäden und 50 000 Euro bei anderweitigen Schäden. Dem Verkehrsopferschutz im Rahmen der Verkehrsopferhilfe e. V.

    PLENARPROTOKOLL 20/144 · 2023-12-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  32. Der europäische Gesetzgeber trägt diesem Umstand Rechnung, indem bestehende Lücken und Schwächen jetzt auch geschlossen werden sollen. Als nationaler Gesetzgeber definieren wir erstmals in § 1 den Fahrzeugbegriff, garantieren den Schutz von Verkehrsopfern bei Insolvenz des Kfz-Haftpflichtversicherers und regeln eine Versicherungspflicht auch für langsam fahrende Kfz. Dazu gehören auch Kfz bei Motorsportveranstaltungen. Eine dieser Lücken, die geschlossen wird, ist diese geregelte Haftpflichtversicherungspflicht für langsam fahrende Kfz mit einer Geschwindigkeit von 6 bis 20 km/h. Das sind die angesprochenen Stapler, Aufsitzrasenmäher, Trecker, andere Maschinen aus der Land- und Forstwirtschaft, um Beispiele aus dieser Kategorie zu nennen, soweit diese im öffentlichen Straßenverkehr fahren. Darum geht es.

    PLENARPROTOKOLL 20/144 · 2023-12-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  33. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir die EU-Richtlinie 2021/2118 im Hinblick auf die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung sowie die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht richtlinienkonform um, soweit deutsches Recht nicht bereits über diese Richtlinie hinausgeht. Die bestehenden Strukturen des Pflichtversicherungsgesetzes werden größtenteils beibehalten. Die Kfz-Haftpflichtversicherung dient Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern als verlässlicher Schutz vor Schadensfällen im Straßenverkehr. Darum geht es, Herr Jung, und nicht darum, ob wir vielleicht ein wenig mehr Aufwand betreiben müssen. Wir wollen am Ende alle, die ein Kfz im Straßenverkehr führen, gleich behandeln.

    PLENARPROTOKOLL 20/144 · 2023-12-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  34. Deshalb habe ich bis ans Ende ausdekliniert, was in unserem Antrag steht. Das ist uns besonders wichtig; denn diese Menschen kämpfen ja gerade für Demokratie und Freiheit. Diese Menschen kämpfen auch dafür, dass Russlands Machtfantasien am Ende zurückgedrängt werden. Liebe Frau Tichanowskaja, wir stehen ganz fest an Ihrer Seite. Wir stehen für die, die für Demokratie und Menschenrechte, für freie und faire Wahlen in Belarus kämpfen, und wir gedenken der Opfer. Wir wissen auch um den tiefen Schmerz, den viele Menschen in Belarus durch das Regime erlitten haben und leider immer noch erleiden. Sie haben unsere volle Solidarität. Vielen Dank. Nun hat das Wort Robert Farle.

    PLENARPROTOKOLL 20/133 · 2023-11-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  35. Das soll ebenso für ehemalige politische Gefangene gelten, die wir nach deren Freilassung geschützt wissen wollen. Deutsche Auslandsvertretungen, gerade in Georgien und Moldau, sollen dafür sensibilisiert werden, politisch Verfolgten aus Belarus nach dem Aufenthaltsgesetz Visa zu erteilen. Außerdem wollen wir auch hier die Anwendung von § 24 Aufenthaltsgesetz in Verbindung mit der Massenzustrom-Richtlinie der EU prüfen, so wie wir es im Falle der Ukrainerinnen und Ukrainer getan haben. Das soll für Belarussinnen und Belarussen gelten, die sich am 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben und nicht sicher und dauerhaft in ihr Heimatland zurückkehren können. Politisch Verfolgte in Belarus, die auch für unser Wertesystem kämpfen, wollen wir ausdrücklich schützen.

    PLENARPROTOKOLL 20/133 · 2023-11-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  36. Wir müssen die Demokratiebewegung in Belarus auf allen Ebenen finanziell unterstützen, unsere Förderprogramme ausweiten, den Dialog mit den demokratischen Kräften suchen, aber auch das Sanktionsregime aufrechterhalten und ausweiten. Als Rechtspolitikerin ist mir vor allem wichtig, dass wir Beweise für Menschenrechtsverletzungen sammeln und dokumentieren, damit die Täter am Ende für die ganzen Gräueltaten, die Menschen dort erleiden müssen, zur Rechenschaft gezogen werden. Im Ansatz liegen uns heute zwei ähnliche Anträge vor. Ich sage es mal so: Solange Sie unserem Antrag zustimmen, ist das unschädlich, da wir in entscheidenden Punkten weiter gehen. Wir wollen nämlich konkret die Aufnahme von politisch verfolgten Menschen aus Belarus nach § 22 Aufenthaltsgesetz fortführen.

    PLENARPROTOKOLL 20/133 · 2023-11-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  37. Die Oppositionsbewegung und die kritische Presse wurden verfolgt und inhaftiert, ebenso die freien Gewerkschaften. Meinungs- und Pressefreiheit, die für uns selbstverständlich sind, werden mit Füßen getreten. Die Haftbedingungen sind katastrophal, Folter und Mord keine Seltenheit. Es herrschen menschen- und völkerrechtswidrige Bedingungen in Belarus, dem einzigen Land im europäischen Raum, das noch die Todesstrafe vollzieht. Das muss uns allen mehr als nur zu denken geben. Belarus unterstützt den Krieg Russlands gegen die Ukraine und ist Stützpunkt für die Streitkräfte. Diese Länder rücken in bedenklicher Weise immer weiter zusammen. Mit unserem Antrag wollen wir nicht nur ein Zeichen setzen, sondern aktiv etwas tun.

    PLENARPROTOKOLL 20/133 · 2023-11-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  38. Deshalb freue ich mich sehr, Frau Tichanowskaja, dass ich Sie heute als belarussische Oppositionsführerin hier bei uns im Bundestag begrüßen darf. Denn Sie sind es, die unserer Debatte ein Gesicht geben. Sie kämpfen in Belarus für eine freiheitliche Gesellschaft. Vielen Dank dafür! Seit dem Amtsantritt Lukaschenkas haben sich die Beziehungen der EU und Deutschlands zu Belarus allgemein graduell verschlechtert. Wir haben heute schon viel über die Folgen gehört. Seit 2010 verhängt die EU Sanktionen gegen das zunehmend autoritär regierte Land. Die Präsidentschaftswahlen wurden massiv gefälscht. Sie sind die wahre Wahlsiegerin, Frau Tichanowskaja. Der Machterhalt Lukaschenkas wurde gewaltsam gegen den Willen der Bevölkerung durchgesetzt. 30 000 Menschen wurden inhaftiert.

    PLENARPROTOKOLL 20/133 · 2023-11-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  39. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Sehr geehrte Frau Tichanowskaja! Die Europäische Union, das sind 27 Länder, das ist eine Wertegemeinschaft, die für Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte steht. Die EU bedeutet Frieden und Sicherheit; sie ist der Beweis für den Erfolg von freiheitlichen Gesellschaften. Aktuell sind wir umgeben von Krieg und Machthabern, die uns deutlich machen, dass Frieden und Sicherheit nicht selbstverständlich sind. Die freiheitliche Gesellschaft, die wir hier haben, ist diesen Menschen ein Dorn im Auge. Auf der anderen Seite wird die Sehnsucht, Teil der EU zu werden, in vielen Ländern im europäischen Raum derzeit immer größer. Wir wollen diese Länder auf dem Weg zu uns unterstützen; das gilt auch für Belarus.

    PLENARPROTOKOLL 20/133 · 2023-11-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  40. Deshalb ist es wichtig, dass wir gemeinsam zu einer für alle tragbaren Lösung kommen. Daran arbeiten wir!

    PLENARPROTOKOLL 20/131 · 2023-10-19 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  41. Weiter wird im Rahmen der Evaluierung zu berücksichtigen sein, dass die Betreuungsvereine viele neue Aufgaben hinzubekommen haben, die aber auch auskömmlich finanziert werden müssen. Wenn der Bund mit dem Inflationsausgleichsgesetz einschreitet, muss daneben klargestellt werden, dass nach § 17 BtOG die Länder für die auskömmliche Finanzierung der Betreuungsvereine zuständig sind. Der Bund und die Bundesländer müssen hier weiterhin engagiert vorgehen; denn wenn die Infrastruktur der Betreuungsvereine zerbröselt und diese die Aufgaben nicht mehr erledigen, dann werden diese Menschen von unseren Kommunen betreut werden müssen. Das Problem würde dann nicht nur finanziell auf die Kommunen verlagert, sondern von ihnen vermutlich weder personell noch fachlich leistbar sein. Uns ist bewusst, dass die Länderhaushalte ebenso angespannt sind.

    PLENARPROTOKOLL 20/131 · 2023-10-19 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  42. Mit diesem Gesetzentwurf greifen wir nun unterstützend ein und wollen insbesondere die finanzielle Mehrbelastung durch die Inflation abfedern. Wir haben im Rechtsausschuss zudem eine Anhörung zu diesem Themenkomplex durchgeführt. In der Anhörung ist klar geworden: Es eilt. Viele Betreuungsvereine stehen kurz davor, die Türen schließen zu müssen. Die Ausgleichszahlungen sind wichtig und müssen schnell kommen. Der Gesetzentwurf sieht zudem den Inflationsausgleich von Anfang 2024 bis Ende 2025 vor. Das ist wichtig, damit nach der bevorstehenden Evaluation des VBVG, des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes, nahtlos anknüpfend die dann neuangepasste Vergütung gezahlt werden kann. Darauf werden wir im parlamentarischen Verfahren intensiv achtgeben.

    PLENARPROTOKOLL 20/131 · 2023-10-19 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  43. Die letzte Reform des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes (VBVG) hat 2019 stattgefunden. Nach den Angaben des Bundesverbandes hat die Vergütungsreform bis heute gezeigt, dass die Lücke bei der Vergütung, die bereits vor der Reform in Höhe von 17 Prozent bestand, derzeit sogar 19,3 Prozent beträgt. Das hat maßgeblich damit zu tun, dass nach der Betreuungsrechtsreform, die seit diesem Jahr in Kraft ist, viele weitere Aufgaben für die Betreuungsvereine hinzugekommen sind. Deshalb haben wir uns dieses Themenkomplexes schon seit Monaten angenommen. Denn die Folgen der Coronapandemie, die Preissteigerungen, die gestiegenen Energiekosten und die Tariferhöhungen sind am Betreuungswesen auch nicht spurlos vorbeigegangen.

    PLENARPROTOKOLL 20/131 · 2023-10-19 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  44. Der Gesetzentwurf für das Betreuungswesen kommt zur rechten Zeit. 1,3 Millionen Menschen werden in Deutschland derzeit gesetzlich betreut. 17 000 Berufsbetreuer/-innen, 750 000 ehrenamtliche Betreuer/-innen, meist Familienangehörige oder Freunde, und 820 Betreuungsvereine übernehmen diese wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Eine gesetzliche Betreuung wird von den Betreuungsgerichten eingerichtet, wenn erwachsene Menschen nicht mehr in der Lage sind, für sich selbst zu entscheiden, zum Beispiel wegen einer seelischen oder geistigen Behinderung oder Krankheit. Die letzte Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ist im Januar 2023 erst in Kraft getreten. Die Selbstbestimmung und die Qualität der rechtlichen Betreuung wurden gestärkt. Aber Qualität kostet auch.

    PLENARPROTOKOLL 20/131 · 2023-10-19 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  45. Aber wir können hier keine Gesetzgebung zulasten von Verbraucherinnen und Verbrauchern, von Millionen von Kundinnen und Kunden machen, die mit diesem Gesetz ja dann auch entsprechend leben müssen. Irgendwann stellen sie vielleicht fest, dass die Geschäftsbedingungen, denen sie unbewusst zugestimmt haben, nicht das Gelbe vom Ei waren. Deshalb können wir uns als SPD-Bundestagsfraktion heute auch nur der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses und den mitberatenden Ausschüssen anschließen. Wir lehnen diesen Gesetzentwurf und Ihren Antrag ab. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Licina-Bode. – Nächster Redner ist der Kollege Tobias Matthias Peterka, AfD-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/128 · 2023-10-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  46. Es ist auch so, dass viele Banken – das haben wir auch in der Anhörung gehört – ihre Prozesse mittlerweile erfolgreich digitalisiert haben. Und das ist meines Erachtens auch der Weg, der hier gegangen werden muss. Wenn derzeit einige Banken immer noch aktiv die Zustimmung schriftlich einholen müssen, dann ist es aber dennoch im eigenen Interesse der Bankenlandschaft, dass sie ihre Dienstleistungen im Business-to-Consumer-Bereich auf die Höhe der Zeit bringen. Da winkt und drängt sich eigentlich auch schon eine App-Lösung auf, wie man sie aus anderen Bereichen kennt, wo Kundinnen und Kunden einfach per Klick entsprechende Bedingungen bestätigen können. Wenn es für beide Seiten eine befriedende Lösung gäbe, würden wir uns dieser heute nicht versperren.

    PLENARPROTOKOLL 20/128 · 2023-10-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  47. Wir können nämlich nur den Rahmen vorgeben. Diesen Rahmen mit Inhalten zu befüllen, obliegt der Banken- und auch der Kreditwirtschaft. Die Erleichterungen, die § 675g BGB Absatz 1 und 2 bereits vorgibt, erachten wir als ausreichend. Die Banken müssen ihre Geschäftsbedingungen entsprechend anpassen und eben auch kategorisieren. Man muss da vielleicht auch mal ein bisschen kreativ werden. Nach dem Urteil kann man ja tatsächlich wesentliche und unwesentliche Vertragsbedingungen, die man zur Änderung führen will, unterscheiden. Und die Bedingungen, bei denen Unsicherheit besteht, ordnet man in die Kategorie der wesentlichen ein, die dann zustimmungspflichtig sind. Entsprechend kann man die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gestalten.

    PLENARPROTOKOLL 20/128 · 2023-10-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  48. Um es zu dieser späten Stunde abzukürzen: Am Ende wollen Sie mit Ihrem Gesetzentwurf ja, dass wir eigentlich einen Zustand legalisieren, den der BGH gerade erst für rechtswidrig erklärt hat. Im Ergebnis bringt das nichts für die Beteiligten, es bringt nur noch mehr Rechtsunsicherheit. Das bedeutet, dass wir mit Ihren Vorschlägen das Verbraucherschutzrecht ziemlich abschaffen würden. Dass wir dem nicht zustimmen können, ist am Ende auch klar, da wir eine völlig einseitige Risikoverteilung zulasten der Verwendungsgegner hier in Ihrem Entwurf eben auch vorfinden. Das Letzte, was wir als Gesetzgeber machen wollen, ist, das Verbraucherschutzrecht durch die Hintertür auszuhöhlen. Aus meiner Sicht ist es nach all dem Aufwand, den wir betrieben haben, fraglich, ob es tatsächlich hier ein gesetzgeberisches Regelungsbedürfnis überhaupt noch gibt.

    PLENARPROTOKOLL 20/128 · 2023-10-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  49. Und was dann auch noch, ich sage jetzt mal, das Fass ein bisschen zum Überlaufen bringt, ist der Punkt, dass die Inhaltskontrolle dann nur noch in die Zukunft gerichtet sein soll. Also, das ist tatsächlich nichts, was verbraucherschützend ist. Das wird der Interessenlage hier überhaupt nicht gerecht, weil Verbraucherschutzrecht nach ständiger Rechtsprechung und auch nach europäischer Rechtsprechung natürlich auch bedeutet: Wenn eine Klausel unwirksam ist, dann kann das nicht nur für die Zukunft sein, sondern es muss natürlich auch eine echte Rückwirkung bis zu dem Moment geben, ab dem die nachträglich für unwirksam erklärte Klausel vereinbart wurde. Zum Risiko und zu der höchstrichterlichen Rechtsprechung habe ich schon etwas gesagt.

    PLENARPROTOKOLL 20/128 · 2023-10-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  50. Aber – hier wird es dann vielleicht auch noch mal spannend –: Wer trägt denn die Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen? Der BGH gibt uns da eine eindeutige Antwort, und wir kennen es aus den zivilrechtlichen Vorlesungen: Das Risiko, was die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen angeht, trägt natürlich auch immer der Verwender, der diese in den Vertrag eingebracht hat. Und deshalb ist es auch so, dass nach dem Vorschlag, den Sie anbieten, potenziell rechtswidrige allgemeine Klauseln eben nicht in den Vertrag einbezogen werden sollten, auch wenn man den Verbraucherinnen und Verbrauchern dann noch mal sechs Monate Zeit gibt, darauf zu reagieren. Alles andere würde aber bedeuten, dass die Klauseln erst mal wirksam in dem Vertrag vereinbart werden.

    PLENARPROTOKOLL 20/128 · 2023-10-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD