Luiza Licina-Bode
SPD · Germany
“Rund 1,3 Millionen Menschen sind in Deutschland auf Betreuung und Hilfe in ihrem täglichen Leben angewiesen. Die Arbeit der Betreuerinnen und Betreuer ist von unschätzbarem Wert für unsere Gesellschaft, weil sie jedem Menschen ein würdevolles und selbstbestimmtes Leben ermöglicht.”
“Am Mittwoch haben sich SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP im Rechtsausschuss auf einen gemeinsamen Änderungsantrag geeinigt, der die von den Verbänden so stark geforderte Evaluation nach zwei Jahren beinhaltet. Mit dem Gesetzentwurf wird die Vergütung um durchschnittlich 12,7 Prozent erhöht.”
“Dezember 2025, einen Inflationsausgleich zu zahlen, der die Betreuungslandschaft in Anbetracht der massiven Kostensteigerungen als Überbrückungsmaßnahme entlasten sollte.”
“Zudem wird die streitanfällige Differenzierung bei der Wohnform des Betreuten vereinfacht und die Vielzahl an speziellen Sonderpauschalen abgeschafft. Die Dauervergütungsfestsetzung für zukünftige Zeiträume wird zur Regelform, um Bürokratieaufwand und -kosten zu reduzieren.”
“Eine Unterfinanzierung der Betreuungslandschaft können wir uns vor dem Hintergrund einer immer älter werdenden Gesellschaft nicht leisten. Wir müssen festlegen, welche Differenzierungen in der Vergütung sach- und bedarfsgerecht sind, um Fehlanreize zu unterbinden, aber das Vergütungssystem dennoch weiter zu vereinfachen.”
“Das Leitentscheidungsverfahren, das wir jetzt hier in der Debatte ausführlich erörtert haben, wird dazu im Hinblick auf die Massenverfahren seinen Beitrag leisten. Ich möchte gerne noch auf den gestrigen Verbrauchertag 2024 zu sprechen kommen, den ich auf Einladung des Verbraucherzentrale Bundesverbands besucht habe.”
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“Aber zu Ihrem Einwand kann ich da auch nur sagen: Die Sachverständigen machen noch nicht die Gesetze, sondern wir machen die hier. Und wir haben uns das angeschaut, und das hat uns am Ende eben nicht überzeugt. Denn die Lösungen, die Sie anbieten, befrieden die Interessenlage der Bankenlandschaft und der Kundinnen und Kunden nicht gleichermaßen. Ich will nur auf einige Punkte eingehen, zum Beispiel auf den § 675g BGB, wie Sie ihn sich jetzt vorgestellt haben. Sie geben keine Definition, was wesentliche oder unwesentliche Vertragsänderungen sind, und das hilft ja dann am Ende auch nicht weiter. Ich halte Ihnen zugute, dass es eine noch nicht absehbare Anzahl an Vertragsgestaltungen gibt, die man so oder so qualifizieren kann.”
“Die Anhörung hat uns aber gezeigt, dass nur ein Teil der Banken- und Kreditwirtschaft mit der derzeitigen Rechtslage tatsächlich unzufrieden ist. Im Rechtsausschuss haben wir auch von dem Verbraucherzentrale-Bundesverband erfahren, dass es nicht, wie befürchtet, bei den Gehaltskonten große Verwerfungen gab und dass ein großer Teil der Banken- und Kreditwirtschaft mit den neuen Änderungen, die aufgrund des BGH-Urteils umzusetzen waren, auch gut zurechtgekommen ist. Nach einer Gesamtbewertung der Sachlage und eben auch nach der Anhörung, die wir zu diesem ganzen Komplex durchgeführt haben und wo wir den Sachverständigen gut zugehört haben, überzeugt uns allerdings Ihr vorliegender Antrag nicht, auch wenn der vorliegende Gesetzentwurf Formulierungen der Teile enthält, die der von uns benannte Sachverständige vorgeschlagen hat.”
“Wir können trotzdem festhalten, dass Zustimmungsfiktionsklauseln nach den derzeit vorliegenden Regelungen weiterhin wirksam angewendet werden können, soweit es unwesentliche Änderungen sind, und das ist auch im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher. Was mit dem Urteil am Ende vermieden werden soll, ist, dass ohne Zustimmung von Kundinnen und Kunden Verträge substanziell abgeändert werden. Nun hat die Bankenlandschaft uns ja geschildert, zu welchen Problemen das in der Praxis geführt hat und welche Umsetzungsschwierigkeiten bestehen. Wir haben uns dann ausführlich mit dem Thema beschäftigt, Ihren Antrag und auch den Gesetzentwurf im Rechtsausschuss beraten und auch eine Anhörung mit Sachverständigen durchgeführt.”
“Wenn Sie innerhalb eines bestimmten Zeitraums nicht widersprochen haben, werden diese Änderungen wirksam in den Vertrag einbezogen. Nach Ablauf der Frist wird nämlich so getan, als ob Sie aktiv zugestimmt hätten. Das ist dann eine Zustimmungsfiktion. Der BGH differenziert in seinem Urteil zwischen wesentlichen und unwesentlichen Vertragsänderungen und folgert eben, dass bei wesentlichen Vertragsänderungen die ausdrückliche Zustimmung von Kundinnen und Kunden eingeholt werden muss. Wesentliche Änderungen liegen vor, wenn die Rechtsnatur des Vertrages geändert wird, wenn Gebühren erstmals erhoben werden, die noch nicht vereinbart waren, wenn sie gesenkt werden oder Ähnliches, und ebenso, wenn in den AGB Änderungen von unbestimmter Tragweite fixiert werden.”
“Der BGH hat nämlich ein konkretisierendes Urteil zu § 675g Absatz 1 und 2 BGB erlassen und Zustimmungsfiktionsklauseln für unzulässig erklärt, soweit die einbezogenen Klauseln Verbraucherinnen und Verbraucher unangemessen benachteiligen. Das war in dem Fall, über den entschieden wurde, der Fall: Ohne die Zustimmung der Kundinnen und Kunden wurden Klauseln in die Verträge aufgenommen, mit denen die Bank Entgelte für bis dato kostenlose Leistungen hätte verlangen können. Vielleicht mal für diejenigen, die auf dem Gebiet Zustimmungsfiktionsklauseln rechtlich nicht bewandert sind: Das ist der Fall, wenn die Bank Ihnen irgendwelche Änderungen in Papierform mitteilt und diese, wenn Sie nicht reagiert haben, nach einer bestimmten Zeit automatisch wirksam werden.”
“Ja, liebe Union, seit Wochen setzen Sie diesen TOP auf die Tagesordnung und dann wieder runter. Frau Kollegin, würden Sie freundlicherweise Ihre Rede mit einem Gruß an den Präsidenten beginnen? Oh, Entschuldigung! Natürlich. – Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Union, seit Wochen setzen Sie diesen TOP auf die Tagesordnung und dann wieder runter. Sie scheinen sich ja selber nicht sicher zu sein, ob der Gesetzgeber hier noch tätig werden soll oder nicht. Ja, das Recht der AGB ist uns sehr wichtig; es schützt nämlich Verbraucherinnen und Verbraucher vor unangemessenen Benachteiligungen im Geschäftsverkehr. Genau deshalb hat der BGH für den Geschäftsbereich der Banken und der Kreditinstitute ein verbraucherschützendes Urteil gefällt.”
“Wir werden zu dem Gesetzentwurf ja noch eine Anhörung durchführen, und es sind bereits einige Stellungnahmen in unseren Büros eingegangen. Ich freue mich auf die Beratungen und darauf, dass wir uns am Ende die Interessenlagen noch mal genau anschauen und zusammenführen. Vielen Dank. Das Wort hat der Abgeordnete Fabian Jacobi für die AfD-Fraktion.”
“Deshalb haben wir im Arbeitsgerichtsgesetz richtigerweise eine Kannvorschrift eingeführt, sodass in diesen sensiblen Verfahren das Gericht die Verfahrensleitung übernehmen und sagen kann: Hier ist es besonders wichtig; ich möchte einen persönlichen Eindruck haben. – Ich kenne das aus dem Arbeitsrecht – wie auch viele, die hier sitzen – bei Verdachtskündigungen, bei Mobbing, bei Zeugnisstreitigkeiten. Da brauche ich einen persönlichen Eindruck von den Klägerinnen und auch von den Beklagten, um mir letztlich ein Urteil bilden zu können. Es ist dann auch immer im Interesse der Beklagten und der Klägerinnen, dass man sich persönlich getroffen hat. Deshalb ist es völlig richtig, dass wir den Richterinnen da auch noch mal einen Ermessensspielraum einräumen.”
“Ich weiß, wie besonders wichtig es in den Verfahren ist, dass man sich auch mal persönlich sieht, und dass gerade die Mandanten immer ein Riesenbedürfnis haben, dem Richter persönlich zu sagen, was alles schiefgelaufen ist, und ihre Sichtweise zu schildern. Vor diesem Hintergrund sind die Abwägungen, die wir getroffen haben – ob das Gericht dem Ganzen zustimmen muss oder auch nicht –, völlig richtig. Es kann nicht im Interesse der Klägerinnen und der Beklagten gerade in sensiblen Verfahren bei Arbeits-, Sozial- und Familiengerichten sein, dass wir da quasi mit dem Rasenmäher drübergehen und am Ende einfach regeln, dass vollvirtuelle Videoverhandlungen stattfinden, ohne dass die Möglichkeit besteht, dass die Beteiligten da noch etwas machen können.”
“Das, was jetzt kommt, wird Ihnen vielleicht ein bisschen gefallen. Ich möchte auf die Besonderheiten von Gerichtsverfahren für Sie, liebe Gäste hier, eingehen. Die Gerichtsverfahren haben für Menschen eine ganz besondere Bedeutung, und darauf haben wir in dem Gesetzentwurf auch noch mal genau geachtet. Die Bevölkerung hat ein sehr hohes Vertrauen in unsere Gerichte, und die Gerichte genießen ein hohes Ansehen, insbesondere unsere Richterinnen und Richter, weil sie eben unabhängig sind und weil bei uns am Ende auch alles funktioniert. Als ehemalige Rechtsanwältin habe ich viele Mandantinnen und Mandanten vor Arbeits-, Sozial-, Zivil- und Familiengerichten vertreten.”
“Herr Plum, zu Ihnen muss ich bezüglich der Vorteile noch kurz sagen: Das Gericht muss eine ablehnende Entscheidung natürlich begründen, damit transparent ist, worauf die Ablehnung beruht, um da nicht den Eindruck von Willkür zu erwecken. Allerdings ist es natürlich so, dass wir da jetzt nicht noch mal ein Rechtsmittel ermöglichen können; denn wenn lange darüber gestritten werden könnte, würden wir die Verfahren, wie wir die Anwältinnen und Anwälte kennen, erst recht verzögern. Was die Ausstattung unserer Justiz und der Gerichte selbst angeht: Die Zuständigkeiten für die finanziellen Mittel liegen ja wohl bei den Ländern, soviel ich weiß. Das müssten Sie als ehemaliger Richter wissen. Ich möchte jetzt gar nicht mehr auf die Einzelheiten eingehen, was das alles für Vorteile bringt.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Buschmann! Der Gesetzentwurf zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit, aber auch in den Fachgerichtsbarkeiten ist ein wichtiger Baustein im Rahmen der Digitalisierung unserer Justiz. Die Videokonferenztechnik, aber auch sogenannte vollvirtuelle Videoverhandlungen, die wir erproben wollen, tragen als Instrumente zu einer effizienten und nachhaltigen Verfahrensführung bei. Sie ermöglichen eine höhere Flexibilität, und Gerichten und allen Verfahrensbeteiligten wird die Terminplanung erleichtert; darauf sind Sie auch eingegangen. Als zentrale Vorschrift haben wir den Regelungsgehalt von § 128a ZPO entsprechend erweitert. Neu im Zivilprozess ist eben auch: Wenn alle zustimmen, dann kann das Ganze unproblematisch erfolgen.”
“Liebe Kolleginnen und Kollegen, Verbandsklagen sind gerecht. Ich kann mir auch in anderen Bereichen solche Verbandsklagen sehr gut vorstellen; denn sie stellen ein Gleichgewicht her, wo ein Ungleichgewicht besteht. Deshalb bitte ich Sie und wünsche mir, dass Sie heute im Sinne unserer Verbraucherinnen und Verbraucher zahlreich dem Gesetz zustimmen. Und ich bin mir sicher, dass die Göttin Justitia heute auf jeden Fall ein Lächeln auf ihren Lippen hat. Vielen Dank. Das Wort hat der Kollege Stephan Mayer für die CDU/CSU-Fraktion.”
“Es geht darum, das Kostenrisiko der Verbände, die klagen, klein zu halten und das, was die Richtlinie vorgibt, Verbraucherrechtsschutz durchzusetzen, auch weitgehend möglich zu machen. Wir haben die Drittfinanzierung in den Fokus genommen. Das war auch wichtig, da wir natürlich wollen, dass möglichst die Verbraucher/-innen von dem ausgeurteilten Schadensersatzbetrag profitieren und nicht der Drittfinanzierer. Deshalb haben wir die Leistung, die der Drittfinanzierer am Ende beanspruchen kann, auf 10 Prozent begrenzt. Liebe Linke, zu Ihrem Entschließungsantrag. Die Richtlinie gibt uns einen Umsetzungsspielraum. Ich hätte mir da auch noch vieles vorstellen können. Aber wir haben uns in diesen Gesprächen auf einen wirklich guten Gesetzentwurf für Sie, liebe Verbraucherinnen und Verbraucher, geeinigt.”
“Denn nach Schluss der mündlichen Verhandlung liegt eine belastbare Tatsachengrundlage vor. Man weiß ungefähr: In welche Richtung geht der Prozess? Passt er zu meinem Schaden, den ich geltend machen möchte? Und hat die Klage überhaupt Aussicht auf Erfolg? Der späte Anmeldezeitpunkt ist aber nicht nur für die Verbraucher/-innen, sondern auch für die Verbände sehr wichtig. Diese erhalten die benötigte Zeit, um die Klage öffentlichkeitswirksam bekannt zu machen und auch möglichst viele geschädigte Verbraucher/-innen für dieses Verfahren einzusammeln. Ganz kurz noch. Wir haben den Streitwert noch einmal herabgesetzt von ursprünglich 510 000 Euro auf 300 000 Euro. Das macht auch Sinn.”
“Wir haben im Rahmen dieser Gespräche den Gesetzentwurf entsprechend nachgebessert. Wir haben dafür gesorgt, dass die Anforderungen für die Zulässigkeit der Klage abgesenkt werden, indem wir den Verbänden nur noch aufgeben, nachvollziehbar darzulegen, dass 50 Verbraucher/-innen betroffen sein könnten. Dieser Umstand ist ein Unterschied zu der ursprünglich vorgesehenen Glaubhaftmachung, die doch wesentlich schwieriger und bürokratischer ist. Dass wir den Zeitpunkt für die Anmeldung für Sie, liebe Verbraucher/-innen, zu diesem Verfahren möglichst weit nach hinten verschoben haben, ist auch sinnvoll. Aus unserer Sicht ist das ein belastbarer Zeitrahmen, innerhalb dessen Verbraucherinnen und Verbraucher entscheiden können, ob sie sich zu diesem Verfahren anmelden.”
“Im weiteren Verfahren wird ein vom Gericht bestellter Sachwalter dafür sorgen, dass der ausgeurteilte Schadensersatzbetrag dann an alle Verbraucher/-innen, die sich in diesem Klageregister angemeldet haben, verteilt wird. – So weit zu den Eckpunkten. Ich möchte auf die Justizentlastung zurückkommen, die ja im Zusammenhang mit der Verbandsklage wirklich wesentlich ist. Zwar werden jährlich nur geschätzt 15 Verbandsklagen erwartet, aber auf der anderen Seite muss man sehen, dass die Justiz von – auch geschätzt – 20 000 Einzelklagen oder Einzelverfahren entlastet wird. Als zuständige Berichterstatterin möchte ich mich bei meinen Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen und der FDP sowie beim Justizministerium für die aufschlussreichen Gespräche bedanken.”
“Konkret bedeutet das, dass Verbände, zum Beispiel Verbraucherzentralen, eine Klage erheben können und nicht mehr viele einzelne Klagen erhoben werden müssen, wenn Verbraucher/-innen im Prinzip gleichermaßen geschädigt wurden. Das Negativbeispiel der letzten Jahre ist heute auch schon mehrfach erwähnt worden: der Diesel- und Abgasskandal, bei dem viele Autokäufer/-innen durch Manipulation dieser Pkw geschädigt wurden. Es wird in dem Moment einfacher, wo der Verband gegen solche Unternehmen einen Prozess führt. Es entstehen Ihnen, liebe Verbraucher/-innen, keine Gerichts- oder Anwaltskosten.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer! David gegen Goliath, diese Sage kennen wir alle. Mir ist wichtig, dass wir jetzt heute dazu kommen, dass sich geschädigte Verbraucher/-innen nicht mehr so fühlen müssen. Wir setzen heute die EU-Verbandsklagenrichtlinie um, bei uns das neue Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz mit der Besonderheit einer Verbandsklage. Auch wenn Sie es von der CDU/CSU nicht gerne hören: Die Klageart ist ein Meilenstein für den Verbraucherschutz, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer. Sie wird in Zukunft dafür sorgen, dass Unternehmen, die Verbraucher/-innen massenhaft geschädigt haben, in Europa flächendeckend und grenzübergreifend verklagt werden können und Verbraucher/-innen viel leichter zu ihrem Recht kommen.”
“Auf europäischer Ebene wollen wir natürlich die Herkunftskennzeichnung, weil sie das Alleinstellungsmerkmal für unsere Landwirte, was tierische Produkte angeht, hervorhebt. Unserer geschätzten Landwirtschaft geben wir heute eine Zukunftsperspektive, stärken damit aber auch die Wertschöpfung im ländlichen Raum. Regionale Produkte von hoher Qualität, die den Tierschutz nicht außer Acht lassen, sind Alleinstellungsmerkmale und eben auch Erfolgsgaranten. Immer mehr Menschen suchen zielgerichtet nach diesen Produkten. Mit der Kennzeichnung machen wir die Arbeit unserer Landwirtinnen und Landwirte nunmehr sichtbar. Vielen Dank. Das Wort hat der Kollege Enak Ferlemann für die CDU/CSU-Fraktion.”
“Uns ist in Anbetracht des Wortlauts natürlich wichtig, dass demnächst auch das Geflügel einen ständigen Zugang zu Grünauslauf hat und dass Rinder eine Weide zur Verfügung haben. Im Sinne des Tierschutzes fördern wir mit dem Gesetz natürlich auch wesensgerechte Haltungsformen. Für mehr Tierschutz müssen und werden wir aber auch das Tiergesundheitsmonitoring intensiver in den Blick nehmen; denn da lassen sich schon frühzeitig Missstände erkennen. Die Tierställe wollen wir besonders in den Fokus nehmen. Der „Spiegel“ und die „Zeit“ haben neulich berichtet, dass jährlich sehr viele Tiere in Ställen bei Bränden sterben. Wir müssen daher unbedingt an den Brandschutz ran. Wir müssen auch die Prüf- und Zulassungsverfahren für Stallsysteme effektiv verbessern.”
“Die Einführung der Tierhaltungskennzeichnung werden wir für Sie, liebe Verbraucherinnen und Verbraucher, auch mit einer ausführlichen Informations- und Aufklärungskampagne begleiten, damit Sie Einblick haben und genau Bescheid wissen, was Sie dazu im Handel demnächst erwartet. Vorerst erfasst die Kennzeichnung tatsächlich nur tierische Produkte vom Schwein. Die anderen Nutztierarten, Geflügel, Rind und Milchvieh, werden in Etappen folgen. Die Gründe liegen auch darin, dass man das vernünftig hinkriegen soll. Es auf einmal zu schaffen, ging ja nicht; das haben wir jahrelang erlebt. Hierzu werden wir aber auch noch die Definition für die Haltungsform Auslauf/Freiland konkretisieren.”
“Aber, liebes Publikum, auch für den Verbraucherschutz im Lebensmittelsegment ist das Gesetz ein großer Erfolg. Verbraucher/-innen können zukünftig beim Einkauf und Verzehr von tierischen Produkten auf einen Blick erkennen, wie die Tiere zuvor gehalten werden. Liebes Publikum, Sie können demnächst entscheiden und haben die Wahl zwischen fünf Haltungsformen – das sind Stall, Stall+Platz, Frischluftstall, Auslauf/Freiland und Bio – und können dann auch eine bewusste Kaufentscheidung treffen. Das alles haben wir in nur neun Monaten hinbekommen. Dafür und für die konstruktive Zusammenarbeit gehört unserem Minister Cem Özdemir und seinem Ministerium ein herzlicher Dank ausgesprochen. Wir haben das Ganze intensiv beraten und den Akteuren gut zugehört.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrtes Publikum! Liebe Opposition! Es wird zwanghaft rumgenörgelt. All die Dinge, die jetzt noch kommen sollen, sind angeblich reine Makulatur. – Nehmen Sie es einfach mal zur Kenntnis! Es wird nach und nach auch all das noch kommen, worauf Sie heute schon hingewiesen haben. Mit dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz legen wir nach Jahren des Stillstands jetzt das Fundament für unsere Landwirtinnen und Landwirte, um die Landwirtschaft zukunftsfähig umzubauen. Außerdem geben wir den Landwirtinnen und Landwirten eine entsprechende Orientierung, wie sie das erfolgversprechend tun können. Franziska Mascheck wird gleich noch etwas dazu sagen. Das Baurecht und Emissionsschutzrecht haben wir entsprechend angepasst.”
“– Auf die Drittstaatenregelung gehe ich jetzt nicht näher ein. Das geht jetzt auch tatsächlich nicht mehr. Sie ist sehr kompliziert. Auf jeden Fall ist sie ein gutes Mittel. Wir brauchen ein solidarisches System in Europa und die gerechte Verteilung der Flüchtlinge. Die Ampel steht für eine moderne Migrationspolitik. Was jahrelang nicht angegangen wurde, müssen wir jetzt national und auch auf europäischer Ebene – Kommen Sie bitte jetzt zum Schluss, Frau Kollegin. – regeln. Wir machen es. Vielen Dank. Und wir haben nicht vergessen, die Zeit während der Frage anzuhalten. Nicht, dass es hier noch ein Missverständnis gibt! Die Redezeit war also deutlich länger. Das letzte Wort in dieser Debatte hat Dr. Volker Ullrich für die CDU/CSU-Fraktion.”
“Das erkennen wir anhand von Lageberichten aus diesen Ländern, aber auch anhand der geringen Schutzquoten. Vor dem Hintergrund ist es ein Hinweis an die Entscheider in den Asylverfahren: Achtung! Das ist erst mal ein Staat, wo vermutlich nicht mit Verfolgung zu rechnen ist. – Aber es ist so, Frau Bünger, dass wir auch bei Asylbewerbern aus sicheren Herkunftsländern ein ganz normales Asylverfahren durchführen und uns die Antragsteller in der Anhörung alles vortragen können. Wenn sie diese Vermutung widerlegen, dann bekommen sie auch Schutz. Es ist keine Einbahnstraße, wenn man aus einem sicheren Herkunftsstaat gekommen ist. Die Ausweitung der Drittstaatenregelung haben Sie gerade schon angesprochen. Das ist ein Mittel im Asylverfahren. – Hier blinkt „Präsident“ auf. Das kommt, weil Ihre Zeit um ist. Ach so, ja.”
“Wenn ich beispielsweise aus Afghanistan in die Türkei komme, dort schon Jahre gelebt und gearbeitet habe – dort quasi schon Schutz gefunden habe –, besteht nach dieser Drittstaatenregelung rein rechtlich kein Anspruch oder keine Veranlassung mehr, dass wir hier noch mal einen Asylantrag prüfen. Reicht das? Also, die Drittstaatenregelung ist so, wie sie ist. Ich kann sie für Sie nicht ändern. Machen Sie bitte weiter. Ja. – Ich komme dann zu dem Punkt der sicheren Herkunftsländer. Das ist auch die immer gleiche Diskussion: Wieso weisen Sie sichere Herkunftsländer aus? Wieso werden die Anträge dieser Asylbewerber als offensichtlich unbegründet abgelehnt? Der einzige Unterschied bei diesen sicheren Herkunftsländern ist, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, dass in diesen Staaten keine Verfolgungsgefahr besteht.”
“Vorab: Was ich mit meinem Gewissen vereinbaren kann oder nicht, spielt am Ende keine Rolle; denn es ist eine rechtliche Prüfung. Bei der Frage, ob inhaltlich geprüft wird oder nicht, ist es ein Riesenunterschied, ob wir beim Asylverfahren überhaupt schon in der inhaltlichen Prüfung sind oder ob wir – gesondert betrachtet – die Drittstaatenregelung prüfen. Denn da geht es eben nur darum, ob Asylbewerber, die aus ihrem Heimatland geflohen sind, in einem Drittstaat schon Schutz gefunden haben. Und da ist auch die Einschränkung. Es ist ja alles noch in Verhandlungen; es ist noch gar nicht klar, wie das am Ende aussehen wird. Aber letztlich geht es darum, ob ich in einem anderen Land schon Schutz gefunden habe. Drittstaaten sind die Staaten, die nicht zur Europäischen Union gehören; das vielleicht mal zur Erklärung.”
“Nach den Vorschlägen der Kommission – dem stimmen Sie zu – ist es so, dass eine inhaltliche Prüfung an den Außengrenzen gerade nicht stattfinden soll. Vielmehr soll im Rahmen einer Zulässigkeitsprüfung schnell in einen Drittstaat abgeschoben werden. Das betrifft insbesondere Menschen aus Ländern, die eine hohe Anerkennungsquote haben, zum Beispiel aus Syrien oder Afghanistan. Da würden wir alle sagen: Die haben einen Schutzanspruch in der EU verdient. Aber nach Ihren Plänen wird es keine inhaltliche Asylprüfung in der EU geben. Vielmehr werden die Menschen in einen Drittstaat abgeschoben. Das führt dazu, dass die allermeisten Menschen nicht in der EU ein Asylverfahren durchlaufen werden. Meine Frage an Sie lautet: Wie können Sie, auch als Entscheiderin, das mit Ihrem Gewissen und den Menschenrechten vereinbaren?”
“Schon aus dem Grund können wir Ihrem Antrag nicht zustimmen; denn wir haben da eine andere Meinung. Die aktuell im Europäischen Parlament beschlossene Verordnung zum Screening-Verfahren sorgt dafür, dass wir, unter Achtung des Asylrechts und der Menschenrechte, irregulär in die EU eingereiste Personen registrieren können. Wir können nachvollziehbar registrieren, wer in unser Land eingereist ist, und das als Grundlage für das weitere Asylverfahren nehmen. Erlauben Sie eine Zwischenfrage von Frau Bünger? Ja, bitte, Frau Kollegin. – Ich bin kritikfähig. Vielen Dank, Frau Präsidentin, dass Sie auch meine Frage zulassen. – Ich erinnere daran, dass 1993 14 Stunden diskutiert wurde. Ich möchte gerne mit Ihnen in einen Dialog treten. Sie haben gerade gesagt, dass Asylverfahren an den Außengrenzen geprüft werden.”
“Auf europäischer Ebene müssen Personal und finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, um das zu regeln. Wenn wir in Deutschland und in Europa im Asylverfahren aber feststellen, dass zahlreiche Menschen einen Asylantrag stellen und am Ende keinen Anspruch haben, dann müssen wir handeln. Deshalb ist es richtig, dass die Asylverfahren an den Außengrenzen in Betracht gezogen werden, besonders für bestimmte Gruppen, nämlich die Gruppen von Migranten, bei denen wir davon ausgehen, dass sie am Ende keinen Schutzstatus bekommen werden. Darüber hinaus ist es wichtig, dass unsere Bundesinnenministerin noch mal betont hat, dass wir die vulnerablen Gruppen aus diesen Verfahren herausnehmen müssen; das sind Kinder, Ältere, Behinderte oder Schwerkranke.”
“Die Pläne der EU-Kommission zur Einführung verpflichtender Grenzverfahren eben an diesen Außengrenzen lassen grundsätzlich nicht erkennen, dass da die Genfer Flüchtlingskonvention verletzt würde; denn diese ist auch – – Frau Kollegin, eine Sekunde! Es ist gerade sehr laut. Sie merken das vielleicht gar nicht; ich weiß es nicht. Aber es ist ein sehr lautes Gebrabbel gerade. Ich bitte wirklich diejenigen, die Wichtiges auszutauschen haben, hinauszugehen oder der Rednerin ein bisschen mehr Aufmerksamkeit zu schenken. – Ja, Sie redet aber deutlich leiser als der Kollege. – Bitte schön. Gut. – Die Genfer Flüchtlingskonvention ist auch an den Außengrenzen maßgeblich und zu beachten. Das, glaube ich, wird hier niemand abstreiten wollen. Es gilt das Prinzip der Nichtzurückweisung, das Non-Refoulement-Prinzip, und Pushbacks sind unzulässig.”
“Ein Grundrechtemonitoring an den Außengrenzen soll nach den Plänen zukünftig systematische Menschenrechtsverletzungen an unseren Außengrenzen unterbinden. Die derzeit geltende Dublin-III-Verordnung soll nach den Plänen aufgehoben und ersetzt werden. Die EU wird insoweit bis 2024 ein umfangreiches Asyl- und Migrationspaket verabschieden. Als ehemalige Entscheiderin und auch Gesamtpersonalrätin beim BAMF kann ich Ihnen versichern, dass die Mitarbeitenden bis an ihre Belastungsgrenzen gegangen sind, um den Asylsuchenden in dem Asylverfahren gerecht zu werden. Aber es ist nun mal so, dass Asyl nach dem Grundgesetz oder Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention, egal ob hier in Deutschland oder an einer Außengrenze, am Ende schlichtweg eine rechtliche Anspruchsprüfung ist.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrtes Publikum! Deutschland steht als Unterzeichner der Genfer Flüchtlingskonvention in einem besonderen Maß in der EU dafür, dass wir rechtsstaatlich gut organisierte Asylverfahren durchführen. Die Entscheider/-innen des BAMF unterstützen als Expertinnen und Experten schon seit vielen Jahren die Mitgliedstaaten auf den bekannten Inseln bei der Bearbeitung der Asylverfahren. Die beabsichtigte Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems ist nach unserer Ansicht unerlässlich. Es geht auch nicht darum, das individuelle Recht auf Asyl oder Flüchtlingsschutz abzuschaffen. Ganz im Gegenteil: Wir treten für eine gerechte Verteilung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern auf alle Mitgliedstaaten der EU ein und für eine Stärkung der Menschenrechte und der Verfahrensrechte.”
“Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Gesetzesvorhaben ist ein Meilenstein für den Verbraucherschutz, der uns naturgemäß am Herzen liegt; denn die Verbandsklage hat ganz viel Potenzial, zukünftig für mehr Gerechtigkeit zu sorgen. In diesem Sinne freue ich mich auf die weiteren Beratungen. Herzlichen Dank. Für die Unionsfraktion hat das Wort der Kollege Dr. Martin Plum.”
“Damit auch die Justiz entlastet wird, ist die späte Anmeldung zum Klageregister entscheidend. Das ist wie Faktencheck. Wenn ich mich frage, was hier der richtige und finale Zeitpunkt für die Anmeldung zum Klageregister ist, dann wird deutlich, dass dafür sinnvollerweise nur ein Zeitfenster nach dem Abhilfegrundurteil infrage kommt. Denn zu diesem Zeitpunkt steht erstmals überhaupt verbindlich fest, dass die Klage dem Grunde nach begründet ist und im weiteren Verfahren Erfolg haben kann. Erst zu diesem Zeitpunkt macht eine Anmeldung zum Klageregister vor dem Hintergrund Sinn, dass wir ernsthaft die Justiz entlasten wollen. Denn ohne diesen späten Zeitpunkt ist der Anreiz, doch individuell Klage zu erheben, vielleicht am Ende höher.”
“Meiner Auffassung nach ist entscheidend, dass eine Anmeldung zu diesem Verfahren möglichst spät erfolgt. Im Rahmen des Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetzes müssen wir auch nach den Vorgaben der Richtlinie einen ausreichenden Zeitraum für die Anmeldung zur Verfügung stellen, damit Verbraucherinnen und Verbraucher genügend Zeit haben, sich zu überlegen, ob sie sich dem Rechtsstreit anschließen wollen oder nicht. Andererseits muss aber auch genügend Zeit für die Verbände zur Verfügung stehen, um überhaupt auf die Verbandsklage öffentlichkeitswirksam aufmerksam machen zu können. Eine Anmeldung zum Klageregister bis zwei Monate nach dem ersten frühen Termin beschreibt meines Erachtens einen zu kurzen Zeitraum, um möglichst viele Einzelverfahren zu vermeiden.”
“Am letzten Punkt ist vor allen Dingen wichtig, dass wir bei Verbraucherzentralen auch die Vermutung haben, dass sie diese Anforderungen erfüllen. Der zweite Punkt ist die Zulässigkeit der Klage. Nach dem Entwurf ist es erforderlich, dass 50 Verbraucherinnen und Verbraucher betroffen sind. Das muss der Verband glaubhaft machen in dem Moment, wo er eine Klage erhebt. Gerade für kleinere Verbände führt das aber häufig zu Schwierigkeiten, da sie dieses organisatorisch oftmals nicht leisten können. Für uns muss das Ziel sein, möglichst viele Verbraucherinnen und Verbraucher bis zum letztmöglichen Zeitpunkt der Anmeldung im Klageregister zu diesem Verfahren zu erreichen. Damit komme ich zu dem dritten Punkt, dem fairen und effektiven Zeitpunkt, bis zu dem eine Anmeldung zu diesem Klageregister möglich sein sollte.”
“Solche Sachverhalte wird die Verbandsklage zukünftig auffangen und vor allem Geschädigten zu einem Gerichtsverfahren und ihrem Recht verhelfen, unabhängig davon, ob sie es sich leisten können oder nicht. Ohne jetzt den gesamten prozessualen Ablauf der Verbandsklage zu erörtern – darauf wird unser Minister gleich vielleicht noch eingehen –, möchte ich noch drei Punkte erwähnen, die mir wichtig sind: Der erste Punkt: Schauen wir uns die Anforderungen an die Klagebefugnis an. Es ist gut, dass wir diese herabgesetzt haben, sodass die Verbände nach der Liste des Unterlassungsklagengesetzes auch weiterhin klagebefugt sind; es sind solche, die nicht mehr als 5 Prozent ihrer Mittel von Unternehmen selber beziehen.”
“Diese muss ihrem Versicherten nun rückwirkend für mehrere Jahre Krankenversicherungsbeiträge erstatten, da die Erhöhung der Beiträge nicht rechts- und formfehlerfrei begründet wurde. Diese Anwaltskanzlei möchte jetzt natürlich mein Mandat haben, damit sie bei meiner Krankenversicherung meine zu viel gezahlten Beiträge rückwirkend einklagen kann. Jetzt ist es aber so, dass neben mir wahrscheinlich Tausende andere, die bei privaten Krankenversicherungen versichert sind, genau solche Angebote bekommen. Das sind Sachverhalte, die dazu führen, dass viele Einzelklagen bei unseren Gerichten eingehen. Das ist zugegebenermaßen ein interessantes Geschäftsmodell; es ist aber tatsächlich auch nur für die interessant, die eine Rechtsschutzversicherung haben und das Kostenrisiko eingehen können.”
“Künftig werden geschädigte Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit haben, dass ein Verband, zum Beispiel eine Verbraucherzentrale oder ein Mieterbund, im eigenen Namen die Ansprüche bei Gericht einklagt. Auch das finanzielle Risiko werden die Verbraucherinnen und Verbraucher dann nicht mehr tragen müssen; denn im Rahmen der Verbandsklage übernimmt der verbraucherschützende Verband dann die Kosten des Rechtsstreits. Mit David gegen Goliath – bildlich gesprochen – ist dann in diesem Bereich endlich Schluss. Passenderweise möchte ich ein persönliches Beispiel schildern. Mich schreibt seit Wochen eine Anwaltskanzlei an, weil der BGH mal eine private Krankenversicherung verurteilt hat.”
“Die Folge war aber auch, dass Hunderte oder Tausende von Klagen gegen ein und dasselbe Unternehmen bei unseren Gerichten eingingen, obwohl es sich eigentlich um den gleichen Sachverhalt handelte. Richtig ist aber auch, dass viele Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Rechte oftmals gar nicht erst eingeklagt haben, nicht nur, weil sie keine Rechtsschutzversicherung hatten oder weil sie das finanzielle Risiko gegenüber dem überlegenen Unternehmen scheuten, sondern auch, weil es bei den Einzelnen tatsächlich oft nur um kleine Geldbeträge ging. In der Summe waren das aber enorme Unrechtsgewinne für einige Unternehmen. Genau das wollen wir hiermit in Zukunft ändern.”
“Der vorliegende Entwurf des Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetzes bündelt nun eine Reihe von notwendigen Gesetzesänderungen in einem Stammgesetz. Die Gefahr, durch unlautere Unternehmenspraktiken geschädigt zu werden, ist durch die Zunahme von Massengeschäften und die Digitalisierung für Verbraucherinnen und Verbraucher noch mehr gestiegen. Bisher sahen die Möglichkeiten, dagegen vorzugehen, in den Mitgliedstaaten unterschiedlich aus. Die EU-Verbandsklage zielt hier auf eine Harmonisierung im Binnenmarkt ab. Bisher war es so: Wenn ein Unternehmen zahlreiche Verbraucherinnen und Verbraucher geschädigt hatte, musste jeder von diesen eine eigenständige Klage gegen dieses Unternehmen erheben.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer! Sehr geehrter Herr Minister! Es ist ja auch schön, dass ich heute mal anfangen darf. Heute ist ein richtig guter Tag für die Verbandsklage; denn diese ist tatsächlich auf dem Weg. Bisher kannte unser Zivilrecht diese Klageart – jedenfalls als Abhilfeklage – nicht. Aber als ehemalige Rechtsanwältin freue ich mich natürlich sehr; denn für mich sind Kollektivklagen ein probates Mittel für mehr Gerechtigkeit und Augenhöhe. Mit diesem Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Verbandsklagenrichtlinie stärken wir die Rechtsdurchsetzung von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Gleichzeitig entlasten wir aber auch die Justiz, und wir schaffen auch für die Unternehmen zeitnah Rechtssicherheit.”
“Als Fazit kann man feststellen, dass es im Umgang mit Lebensmitteln vor allem bei uns allen und bei Ihnen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, Verhaltensänderungen braucht, da der Schwerpunkt der Lebensmittelverschwendung in den Privathaushalten liegt. Wir können auch mit Aufklärungskampagnen zukünftig dafür sorgen, dass wir vielleicht noch mal über das Mindesthaltbarkeitsdatum nachdenken. Ich komme zum Schluss. Ihre Anträge sind ein Sammelsurium aus vielen Ideen und viel Bürokratie. Es steckt viel Gutes und auch Interessantes darin, aber eben auch nicht so Gutes. Deshalb lehnen wir Ihre Anträge ab. Vielen Dank. Ich schließe die Aussprache.”
“Denn rechtlich betrachtet, muss ich am Ende auch eine Antwort darauf geben, wer bei auftretenden Gesundheitsschäden oder vielleicht auch bei Schlimmerem verantwortlich ist. Deshalb ist das schwierig. Es ist auch nachvollziehbar und ein guter Ansatz, dass Sie fordern, Kraftfahrzeuge der Tafeln von der Kfz-Steuer zu befreien. Allerdings würde das natürlich aus rechtlichen Erwägungen heraus bedeuten, dass wir für den gesamten, ich sage mal, gemeinnützigen Organisationsbereich über eine solche Maßnahme nachdenken müssten. Ansonsten wäre das eine rechtswidrige Ungleichbehandlung. Da würden dann ganz viele andere auch gerne auf diesen Zug aufspringen. Aus haushaltsrechtlichen Gründen weiß ich nicht, ob wir da zusammenkommen können.”
“Das ist zum einen ein Preis für herausragende Projekte und zum anderen eine öffentlichkeitswirksame Initiative, um einfach auch das Bewusstsein der Verbraucherinnen und Verbraucher zu schärfen, welche Lebensmittel noch genießbar sind und welche nicht. Ich komme zu einzelnen Punkten in Ihrem Antrag. Sie fordern, dass zum Beispiel Schulen entsprechende Aufklärungsarbeit leisten sollen. Das ist Länderzuständigkeit. Wir sind nicht diejenigen, die das regeln können. Aber in den Ländern machen das die verantwortungsvollen Schulen und Kindergärten ja bereits. Sie weisen die Schüler/-innen und Kinder auf die Problematik hin. Es werden zu Recht haftungsrechtliche Freistellungen gefordert, wenn Unternehmen oder gemeinnützige Institutionen Lebensmittel weitergeben. Das ist aber nicht schlüssig.”
“In den Anträgen ist die Rede von „Berichtspflichten“, von „Monitoring“, von „Kompetenzstellen“. Ich bin ganz erstaunt, was da alles an Ideen auftaucht; denn im Rahmen der regelmäßigen EU-Berichterstattung wird das Aufkommen an Lebensmittelabfällen ja bereits ermittelt und auch an die EU-Kommission weitergeleitet. Der Petitionsausschuss des Bundestages hat sich im November 2022 mit der öffentlichen Petition für ein gesetzliches Lebensmittelwegwerfverbot befasst und ist am Ende auch zu dem Ergebnis gekommen, dass eine gesetzliche Regelung nicht zielführend ist. Ich erinnere auch an Initiativen, die es bereits gibt, die noch aus Ihrer Zeit stammen, zum Beispiel „Zu gut für die Tonne!“.”
“Am Ende ist dies keine Lösung für das Problem, weil der Schwerpunkt der Lebensmittelverschwendung in den Privathaushalten liegt und gesetzliche Maßnahmen zur deutlichen Reduzierung der Lebensmittelverschwendung in dieser Lebensmittelversorgungskette nicht ausreichen würden. Es sind die Privathaushalte, die mit Lebensmitteln verantwortungsvoller umgehen müssen. Da müssen wir uns alle, wie man so schön sagt, an die eigene Nase fassen und zu Hause mal hinschauen, was tatsächlich noch essbar ist und was wirklich in den Mülleimer gehört. Bei der Außer-Haus-Verpflegung haben wir das gleiche Problem. Man beobachtet, dass die Portionen bei der Außer-Haus-Verpflegung immer größer werden. Da ist auch die Frage, ob es sein muss, dass am Ende die Hälfte im Müll landet. Wir brauchen auch keine neue Bürokratie.”
“Verpflichtende Maßnahmen werden durch das BMEL zusammen mit den Stakeholdern in den Dialogforen geprüft und entsprechende Maßnahmen erarbeitet. Zu den Sektoren gehören die Primärproduktion, die Verarbeitung, der Groß- und Einzelhandel, die Außer-Haus-Verpflegung und auch die privaten Haushalte. Ihre Ministerin hat ja, wie gesagt, drei Jahre mit ihrem Ministerium an diesem Thema gearbeitet und sich daran versucht. Jetzt werden wir das Thema am Ende umsetzen. Vor dem Hintergrund, dass 59 Prozent der Lebensmittelverschwendung in privaten Haushalten stattfindet und nur 7 Prozent im Handel, ist meines Erachtens auch das Anti-Wegwerf-Gesetz, das wir in diesem Zusammenhang immer wieder mal diskutieren, nicht zielführend.”