Thomas Seitz
fraktionslos · Germany
“Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksache 20/15096) in der Fassung der Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses vom 16. März 2025 ist verfassungsrechtlich hochgradig bemakelt und verantwortungslos im Hinblick auf die Zukunft junger Menschen.”
“Zumindest mit den jetzt ermöglichten weiteren Schulden ist ein Ausmaß erreicht, bei dem eine Schuldentilgung auch langfristig nicht mehr möglich sein wird. Insoweit ist bezeichnend, dass im Gesetzgebungsverfahren von den einbringenden Fraktionen mit keiner Silbe auf die Frage der Tilgung eingegangen wurde.”
“Die hier ermöglichte Schuldenaufnahme wird absehbar zu einer deutlichen Verteuerung der Refinanzierung der Staatsschulden Deutschlands und in der Folge auch der europäischen Nachbarn führen. Allein die Ankündigung des Vorhabens bewirkte einen deutlichen Anstieg der Rendite deutscher Staatsanleihen.”
“Es ist ein Musterbeispiel für die „Arroganz der Macht“ und wird viele Menschen der repräsentativen Demokratie völlig nachvollziehbar noch mehr entfremden.”
“In materieller Hinsicht handelt es sich nach meiner Auffassung um verfassungswidriges Verfassungsrecht (Artikel 79 Absatz 3 GG). Zunächst enthält der Gesetzentwurf durch das vorgesehene Außerkrafttreten von Landesverfassungsrecht einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Bundesstaatsprinzip und den Grundsatz der Volkssouveränität auf Land…”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf schweigt zur Frage nach der Tilgung der Schuldenberge. Das ist eigentlich auch egal; denn das Geld wird ohne Strategie einfach verpuffen. Ohnehin geplante Ausgaben laufen auf Kredit.”
The complete record
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“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Entwurf wartet mit einer Vielzahl von Detailregelungen auf. Die Materie des Namensrechtes wird hierdurch weiter verkompliziert. Einschließlich der Stellungnahme des Bundesrates umfasst der Entwurf fast hundert Seiten bei hoher Komplexität. Ich beschränke mich deshalb auf wenige Aspekte: Erstens. Wenn man schon das Namensrecht so umfassend ändert, wäre die Beseitigung des Nebeneinanders von öffentlich-rechtlicher und zivilrechtlicher Namensänderung viel wichtiger gewesen als die obsessive Befassung mit überflüssigen Doppelnamen. Zweitens. Sinnvoll ist die ermöglichte Rückbenennung von Stiefkindern. Zur Erläuterung: Eine Frau mit Kind aus erster Ehe heiratet erneut und nimmt den Namen ihres zweiten Ehemannes an.”
“Ist die in der Schweiz verhängte Sanktion höher als 2 000 Euro, das Höchstmaß für einen Geschwindigkeitsverstoß in Deutschland, wird die Vollstreckung auf dieses Höchstmaß beschränkt. Es bleibt abzuwarten, wie viele Vollstreckungsersuchen nach Deutschland – der Gesetzentwurf geht von 3 000 eingehenden Ersuchen pro Jahr aus – überhaupt gestellt werden; denn der vollstreckte Betrag kommt dem deutschen Fiskus zugute und wird nicht in die Schweiz abgeführt. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen allen einen schönen Abend. Auf Wiedersehen!”
“Leider ist die direkte polizeiliche Zusammenarbeit ohne Umwege über die nationalen Zentralstellen abgesehen von Ausnahmen auch künftig nur zulässig, wenn der Schwerpunkt der Tat und ihrer Verfolgung in den festgelegten Grenzgebieten liegt. Gerade im Verhältnis zur Schweiz wäre da mehr möglich. Wenn in der Schweiz begangene Geschwindigkeitsverstöße zukünftig in Deutschland vollstreckt werden können, wird bedeutsam, dass die Sanktionen in der Schweiz viel härter ausfallen als in Deutschland. Wer in der Schweiz geblitzt wurde, dem bleibt aber ein gewisser Trost: Nur Geldsanktionen werden gegenseitig vollstreckt, nicht in der Schweiz auch bei Geschwindigkeitsverstößen mögliche Freiheitsstrafen oder die Verwertung des Tatfahrzeugs.”
“Dabei zeigt gerade der Deutsch-Schweizerische Polizeivertrag, dass es den gleichgeschalteten Brüsseler Leviathan nicht braucht. Eine gute und funktionierende Rechtshilfe kann auch bilateral geregelt werden. Schon über 20 Jahre lang findet hier eine ausgesprochen effektive Rechtshilfe statt; denn der heute verabschiedete Vertrag ersetzt den vorangegangenen Polizeivertrag von 1999, der 2002 in Kraft getreten ist. Hervorzuheben ist die unmittelbare Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Polizeibehörden, in deren Rahmen ein Ermittlungsersuchen weitaus schneller und unbürokratischer erledigt wird als im Rahmen der meist schwerfälligen und langwierigen Rechtshilfe auf Ebene der Justiz.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist schade, dass ein beispielgebender Vertrag wie der vom 5. April 2022 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, kurz: Deutsch-Schweizerischer Polizeivertrag, im Plenum derart stiefmütterlich behandelt wird. Zum Vertrag gibt es zwei Gesetze: einmal das Zustimmungsgesetz zum Vertrag und sodann das vorliegende Umsetzungsgesetz zu den Artikeln 48 bis 51, die künftig Vollstreckungsersuchen nach Verstößen im Straßenverkehr erlauben. Beide Gesetze wurden ohne Debatte an die Ausschüsse überwiesen und das Zustimmungsgesetz heute ohne Debatte verabschiedet. Auch die jetzige Debatte hielt die Koalition für unnötig.”
“Wenn Namen wie Caritas, Diakonie oder Arbeiterwohlfahrt fallen, muss klar gesagt werden, dass diese allesamt nicht karitativ sind, sondern eine milliardenschwere Sozialindustrie bilden, die eigene, nicht nur wirtschaftliche Interessen verfolgt und zu den Profiteuren der illegalen Massenmigration gehört. Wenn hier Großspender das Licht der Öffentlichkeit scheuen, dann hat das seinen Grund, und der ist für unsere Gesellschaft meist kein guter. Wir lehnen diesen Gesetzentwurf, der Transparenz verhindert, ab. Vielen Dank.”
“Hätte Bill Gates 8 Millionen Euro gespendet, wäre dies nicht veröffentlichungspflichtig; denn die Spende hätte das Gesamtaufkommen auf 82,4 Millionen Euro erhöht und damit die 10-Prozent-Schwelle nicht erreicht. Bei superreichen Oligarchen wie Bill Gates oder George Soros ebenso wie bei NGOs ohne demokratische Legitimation muss die Öffentlichkeit aber erkennen können, wo Einfluss auf die deutsche Politik genommen wird. Die Koalition verbreitet hierzu das Märchen, dass karitative Organisationen unter einer Veröffentlichungspflicht leiden würden. Aber kann eine Organisation überhaupt karitativ sein, wenn sie nach Einfluss auf die Politik strebt?”
“Das ist der Grund, warum aktuell die Verbände, die mit ihren Ausgaben für Lobbyismus registriert sind, gemessen am Grad der Einflussnahme nur unbedeutend sind. Wo wirklich das große Geld fließt, wurden bisher die Angaben verweigert. Das Gesetz läuft leer. Wenn künftig die Finanzangaben nicht mehr freiwillig sind, wäre dies ein Fortschritt, aber nicht, wenn die Regeln so verwässert werden, dass viele kritische Informationen doch wieder herausfallen. Es geht um Mitgliedsbeiträge und Spenden, die ab 10 000 Euro pro Jahr registerpflichtig werden. Aber der Schein von mehr Transparenz trügt; denn Beitrag oder Spende müssen zudem mehr als 10 Prozent der Gesamtsumme ausmachen. Was bedeutet das? Laut Jahresbericht bekam Greenpeace Deutschland letztes Jahr Spenden von mindestens 74,4 Millionen Euro.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn wir über Lobbyismus reden, dann reden wir immer auch über die Integrität von Parlament und Regierung. Auch wenn ein Lobbyregistergesetz nur die schlimmsten Auswüchse verhindert, ist es die damit verbundene Bürokratie wert, selbst wenn es auch in Zukunft vor allem an einem vollständigen exekutiven Fußabdruck fehlen wird. Völlig daneben liegt die Chaoskoalition, wenn notwendige Regelungen unterbleiben, weil betroffene Lobbyisten jammern. Die Fassung aus 2021 sah eine umfassende Offenlegung der Finanzen von Interessenvertretern vor. Aber es war nur Scheintransparenz; denn eine Textzeile weiter kam die Erlaubnis, die Finanzangaben praktisch folgenlos zu verweigern.”
“Erst wenn man das Dokument öffnet, kommt die geänderte Überschrift „Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen“ zum Vorschein. Der Entwurf kommt in Wahrheit nicht aus der Mitte des Bundestages, sondern von der Bundesregierung, nur ohne Beteiligung des Bundesrates. Und warum wird getrickst? Wie immer: weil man es kann. Das ist die pure Arroganz der Macht und eine neuerliche Delegitimierung unserer Demokratie. Schämen Sie sich!”
“Hier ist auch zu berücksichtigen, dass die Einmalzahlungen nach dem TVöD im Gegensatz zur Regelung für die Betreuer steuer- und abgabenfrei ausgestaltet sind. Zu kritisieren ist weiter, dass der Inflationsausgleich Verfahrenspfleger und Vormünder überhaupt nicht berücksichtigt und ehrenamtliche Betreuer mit einem Betrag von 24 Euro jährlich abspeist. Das ist schäbig und drückt vieles aus, aber keine Wertschätzung für eine gesellschaftlich bedeutsame ehrenamtliche Tätigkeit. Und zuletzt: Sie präsentieren wieder einmal eine parlamentarische Scharade. Denn der Gesetzentwurf ist in Wahrheit kein Werk der Chaosfraktionen, sondern die Fortschreibung eines Referentenentwurfs des BMJ, der nur in wenigen Punkten Änderungen erfahren hat. Auf der Internetseite des BMJ wird das Gesetz dann auch als „Regierungsentwurf“ bezeichnet.”
“Der Entwurf sieht Ausgleichszahlungen aber erst in den Jahren 2024 und 2025 vor, während es im öffentlichen Dienst eine Einmalzahlung von 1 240 Euro bereits im Juni 2023 gab, dazu weitere Einmalzahlungen bis Februar 2024 in Höhe von zusammen weiteren 1 760 Euro. Auch die Höhe der Ausgleichszahlungen ist völlig unzureichend. Bei Berufsbetreuern wie Vereinsbetreuern muss sich die Vergütung am Arbeitgeberbrutto orientieren und Gemein- wie Sachkosten berücksichtigen. Dies ist hier, bei einer Sonderzahlung von 7,50 Euro pro geführter Betreuung und pro angefangenem Monat, gerade nicht der Fall. Nach Ansicht der im Kasseler Forum zusammengeschlossenen Verbände im Betreuungswesen bräuchte es einen dreifachen Betrag.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Gleich vorneweg: Die AfD wird dem Gesetzentwurf, der den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst auf Berufsbetreuer und Betreuungsvereine übertragen soll, am Ende zustimmen. Hier gilt ausnahmsweise: Kein Gesetz wäre fataler als ein schlechtes Gesetz. Der Gesetzentwurf kommt zunächst viel zu spät. Wieder einmal hat die Regierung es versäumt, zumindest die schlimmsten Folgen ihrer verfehlten Politik zeitnah abzumildern. Denn die Inflation hat die Betreuer schon im Jahr 2022 massiv getroffen. Nach einer Mitgliederumfrage des Bundesverbandes freier Berufsbetreuer stiegen zum Jahr 2022 Personal- und Sachkosten um 24,1 Prozent. Selbst wenn man den exakten Wert hinterfragt, kann niemand leugnen, dass die Kostensteigerungen massiv sind.”
“Der dritte und wichtigste Punkt ist die Nachfrage, die vor allem durch illegale Migration befeuert wird. Selbst die „Tagesschau“ hat die Nettozuwanderung nur für die Jahre 2020 bis 2022 mit 2 Millionen Menschen beziffert. Fertiggestellt wurden 2022 knapp 260 000 Wohnungen. Für 2024 wird mit 214 000 Wohnungen gerechnet. Die Implosion des Wohnungsmarktes ist Folge des Regierungshandelns. Wir als AfD warnen seit 2015 davor. Mietenstopps und Mietpreisbremsen bauen keine Wohnungen. Wer Wohnen in Deutschland bezahlbar halten will, muss Grenzen schützen – Herr Kollege, kommen Sie zum Schluss, bitte. – und vor allem abschieben. Wir brauchen die Festung Europa, wir brauchen die Festung Deutschland, – Herr Kollege, bitte! – auch im Interesse unserer Mieter. Vielen Dank. Nächster Redner ist der Kollege Dr. Thorsten Lieb, FDP-Fraktion.”
“Und die Union hat keinen Grund, sich aufzuplustern; denn die GroKo unter der Verfassungsverräterin Merkel war kaum besser. Was gehört beim Thema Mietenkrise wirklich angesprochen? Erstens: die beschämend niedrige Eigentumsquote, weil Deutschland – mit Ausnahme der Schweiz – mit weitem Abstand hinter allen anderen europäischen Ländern rangiert. Zweitens: die verheerende Baukostenentwicklung bei Wohnungsgebäuden mit einem Anstieg seit 2000 um 80 Prozent und allein seit 2015 um fast 40 Prozent. Ursächlich ist nicht nur die Geld- und Zinspolitik der EZB, sondern vor allem der Gesetzgeber, der Jahr für Jahr das Bauen verteuert. Baukosten und Mieten werden aber künftig erst recht durch die Decke gehen, wenn der Habeck’sche Heizungshammer nicht wieder rechtzeitig von einer AfD-Regierung gekillt wird.”
“Der Wohnungssektor soll langfristig verstaatlicht werden, in den nächsten zehn Jahren laut Antrag mindestens 30 Prozent des bundesweiten Wohnungsbestandes, in Städten ab 20 000 Einwohnern sogar mindestens 50 Prozent. Wie Deutschland dann in 30 Jahren aussehen wird, weiß jeder, der einmal Bilder der DDR aus dem Jahre 1990 gesehen hat. Aber selbst in der Chaoskoalition gibt es manchmal lichte Momente, hier bei Bundesjustizminister Buschmann – Zitat –: „Unser Problem bei den Mieten ist doch nicht, dass wir zu wenig Regulierung haben, sondern zu wenig Wohnraum.“ Auch das ist unterkomplex, denn die Feststellung „zu wenig Wohnraum“ muss primär als „zu viele Wohnungssuchende“ verstanden werden. Ein Markt wird eben bestimmt durch Angebot und Nachfrage. Bei beidem versagt die Chaosregierung unter Totalversager Scholz.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wohnraum wird seit Jahren in Deutschland immer knapper und Wohnen unbezahlbar. Der Antrag der Linken reduziert das Problem auf eine Mietenkrise mit drei Seiten Forderungskatalog als Lösung. Trotz massivster einseitiger Änderungen des Mietrechts zum Nachteil der Vermieter tauchen die Begriffe „Vertragsfreiheit“ bzw. „Privatautonomie“ nicht einmal auf, was entlarvt, wie sehr der Sozialismus im nun „Linke“ genannten Kadaver der SED weiterlebt. Und nicht nur dort. Das sage ich auch allen anderen Rednern, die ebenfalls zur Vertragsfreiheit nichts zu sagen haben. Was auch die Sozialisten aus der Chaoskoalition – wie meine Vorrednerin – wollen, wird ehrlich gesagt.”
“Aber ist die Strafjustiz nicht bereits ausreichend belastet und überlastet? Und wenn man bereit ist, mehr Geld für Richter und Staatsanwälte auszugeben, könnte man dieses dann nicht sinnvoller einsetzen? Ebenso geht der Gesetzentwurf nicht auf den Mehraufwand bei den Verteidigern ein. Die anwaltliche Vergütung muss diesen zeitlichen Mehraufwand aber berücksichtigen. Trotz dieser absehbaren Umsetzungsprobleme, vieler rechtlicher Probleme und der finanziellen Auswirkungen lehnen wir eine Reform nicht grundsätzlich ab. Zielführend wäre es aber, zunächst durch eine mindestens fünfjährige Erprobung an wenigen Gerichten belastbare Erkenntnisse aus der Praxis zu gewinnen, bevor eine flächendeckende Reform auf den Weg gebracht wird. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun die Kollegin Bayram das Wort.”
“Die Beteiligten in der Verhandlung kommen damit gut zurecht, aber auch die Software? Zudem: Kaum ein Zeuge redet druckreif. Das bedeutet sehr viele Füll- und Verlegenheitswörter, unvollständige Sätze oder Teilsätze, die nicht zusammenpassen. Das Verständnis einer automatischen Mitschrift ist auch deshalb schwerer als das der mündlichen Aussage. Will man wirklich, dass die Beteiligten nicht mitschreiben müssen, dann muss das Skript im Nachgang zur Verhandlung auch gelesen werden. Spätestens in langwierigen Verfahren, wenn es um Hunderte von Seiten geht, ist es notwendig, wichtige Einzelheiten herauszuschreiben. Es gibt dann also eine nachträgliche Mitschrift statt einer aus der Verhandlung. Selbst wenn die Qualität der Transkription besser ausfällt als befürchtet, wird es in jedem Fall zu einer Zusatzbelastung bei den Beteiligten kommen.”
“Diese Öffnungsklausel lehnen wir wie der Bundesrat strikt ab. Bei einer so wichtigen Verfahrensfrage darf es keinen vermutlich von der Kassenlage bestimmten Flickenteppich geben. Bei Spracherkennungssystemen wird die Software durch Training auf die individuelle Sprechweise eingestellt. Mit durchgehend hoher Sprechdisziplin beim Diktat lässt sich die Fehlerquote minimieren. Die vorgesehene Transkriptionssoftware muss dagegen auch mit zufälligen Sprechern zurechtkommen, aber auch mit Erfolg. Viele Zeugen sind es nicht gewohnt, vor Zuhörern zu sprechen, und vor allem durch die Umgebung vor Gericht zusätzlich eingeschüchtert oder aufgeregt. Für eine brauchbare Aussage muss man einen Zeugen zudem reden lassen, wie er es gewöhnt ist, egal ob es um Dialekt oder Umgangssprache geht.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In Strafverfahren vor Land- und Oberlandesgerichten dokumentiert bisher das Protokoll nur die wesentlichen Förmlichkeiten. Richter, Staatsanwalt und Verteidiger schreiben als Grundlage für Verfahrensanträge, Plädoyers und das Urteil mit, was Angeklagte, Sachverständige und Zeugen angeben. Wenn zukünftig der Inhalt der Hauptverhandlung dokumentiert wird, sollen sich die Beteiligten besser auf den Verlauf der Verhandlung konzentrieren können, so der Ansatz der Reform. Hierzu soll eine Tonaufzeichnung gefertigt und das Gesagte automatisch verschriftlicht werden. Warum? Weil es ersichtlich nicht umsetzbar ist, unzählige Stunden Tonaufzeichnung nochmals anzuhören. Fakultativ können die Länder zukünftig auch eine Bildaufzeichnung vorsehen.”
“Und wenn offensichtlich ein großer Teil der Ärzteschaft die Vorschläge derart vehement kritisiert, bedarf es weiterer Diskussion, die sich auch intensiver damit befassen muss, welche juristischen Regelungen überhaupt praktisch umsetzbar sind. Eine ärztliche Begutachtung zu fordern, ist nur dann sinnvoll, wenn es auch Ärzte gibt, die die Begutachtung leisten können. Zum Abschluss noch ein paar Worte zum Antrag auf Drucksache 20/7630. Die Forderung zur Suizidprävention kann man nur unterstützen, auch wenn die AfD-Abgeordneten hier genauso ausgeschlossen wurden. Aber auch hier gilt, dass ein Antrag, der erst am Vorabend der Debatte veröffentlicht wird, dem Thema nicht gerecht wird. Vielen Dank. Nächste Rednerin: Renate Künast für die Gruppe „Helling-Plahr, Künast und andere“.”
“Denn ob ein Suizidwunsch frei von Willensmängeln und Beeinflussung ist, kann nur von praxiserfahrenen Ärzten, vielfach nur von Fachärzten aus dem Bereich Psychiatrie, Psychotherapie oder Neurologie beurteilt werden. Eine Regelung, die diesen Schutz nicht sicherstellen kann, wird den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ebenfalls nicht gerecht. Erschwerend kommt hinzu, dass die Gewährleistung des Lebensschutzes bei der Beratungslösung zusätzlich wesentlich von der Ausgestaltung durch die Länder und vor allem dem Umfang der zur Verfügung gestellten Geldmittel abhängt. Ich kann deshalb keinem der beiden Gesetzentwürfe zustimmen. Besser, der Gesetzgeber beschließt heute keine Regulierung der Suizidhilfe als eine schlechte.”
“Eine solche Strafandrohung untergräbt zumindest faktisch den von der Verfassung geschützten Weg zu einem frei bestimmten Tod und ist deshalb mit erheblicher Wahrscheinlichkeit erneut verfassungswidrig. Allein dieser greifbare Verdacht ist Grund genug, diesen Gesetzentwurf abzulehnen. Der zusammengeführte Antrag der Gruppen „Helling-Plahr“ und „Künast“ verfolgt ein freiheitliches Konzept, das ich als Sprecher der relativ größten Gruppe innerhalb meiner Fraktion befürworte. Das Manko besteht allerdings in einem ungenügenden Schutzkonzept. Der Entwurf für ein Suizidhilfegesetz stellt auf eine Beratungslösung ab, bei der ärztliche Expertise eingeholt werden kann, aber nicht muss. Damit ist dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet und wird das Leben psychisch Kranker gefährdet.”
“Vielmehr wird die kassierte Strafvorschrift des § 217 StGB wiederbelebt. Mit dem Recht auf selbstbestimmtes Sterben ist es aber kaum vereinbar, geschäftsmäßige Suizidhilfe generell unter Strafe zu stellen und nur unter bestimmten Voraussetzungen die Rechtswidrigkeit entfallen zu lassen. Denn ein selbstbestimmtes Sterben in Würde erfordert die Mitwirkung und Unterstützung qualifizierter Berufsträger, deren Tätigkeit praktisch immer auf Wiederholung ausgerichtet und damit zwangsläufig geschäftsmäßig ist. Für die juristischen Laien der Hinweis, dass es hier nur um die Frage einer auf Wiederholung angelegten Tätigkeit geht, nicht um die Frage, ob damit Einnahmen erzielt werden. Letzteres wird durch das Merkmal gewerbsmäßig beschrieben, nicht geschäftsmäßig.”
“Deutlicher kann man das Ziel einer gesellschaftlichen Befriedung wohl nicht verfehlen, wenn die wichtigste beteiligte Berufsgruppe sich derart äußert. Wie sieht es konkret aus mit den Gesetzentwürfen? Beim Gesetzentwurf der Gruppe „Castellucci“ wird deutlich, dass die Verfasser die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass der Einzelne selbst entscheiden darf, was sein Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit seiner Existenz ausmacht, nicht wirklich akzeptieren. Denn nach der Entscheidung müssten Staat und Gesellschaft die Entscheidung des Individuums als Akt autonomer Selbstbestimmung respektieren, und wenn der Gesetzgeber regulierend eingreift, muss er einen zumutbaren Weg zu einem selbstbestimmten Freitod eröffnen. Das kann ich dem Gesetzentwurf nicht entnehmen.”
“Zur Lösung der Frage, ob und wie Suizidhilfe gesetzlich zu regeln ist, hat die Ausgrenzung der AfD aber offensichtlich nicht beigetragen, wenn man die Kritik der Ärztekammern in den letzten Tagen betrachtet. Die Kritik betrifft vor allem den Vorwurf unzureichender Suizidprävention, aber mehrere Landesärztekammern kritisieren auch eine „übereilte Regelung“, und die Landesärztekammer Hessen mahnte gar „dringend“ eine „seriöse Folgenabschätzung“ an. Der Präsident der Bundesärztekammer Klaus Reinhardt wörtlich: Wenn Künast/Helling-Plahr sich im Bundestag durchsetzen, wird die Bundesärztekammer der Ärzteschaft raten, sich nicht zu beteiligen. Die Bundesärztekammer droht also offen mit einem Boykott.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Weil es um ethische und nicht politische Fragen geht, wurden die vorgelegten Gesetzentwürfe im Ausschuss weder debattiert, noch wurde darüber abgestimmt. Aber dann sind es doch wieder politische Fragen; denn Sie von den Altparteien haben meine Fraktion von allen Gesprächen und Gruppen ausgeschlossen. An keinem der Gesetzentwürfe waren AfD-Abgeordnete beteiligt. Da sich die unterschiedlichen Auffassungen zur Suizidhilfe auch in der AfD-Fraktion widerspiegeln, konnten wir keine eigenen Entwürfe vorlegen, weil keine der Positionen die notwendige Anzahl unterstützender Abgeordneter erreicht.”
“Ich hoffe, dass die Koalition noch nachbessert; denn Lobbyarbeit im Bundestag muss für alle Bürger sichtbar sein. Demokratie wird zur leeren Hülle, wenn elitäre und finanzstarke Zirkel Gesetze in Hinterzimmern bestimmen. Völlig zu Recht sehen sich viele Bürger von den Altparteien nicht mehr vertreten. Nur die AfD steht für eine saubere, repräsentative wie direkte Demokratie. Vielen Dank und ein schönes Wochenende.”
“Die AfD ist auch der Meinung, dass jeder, der Lobbyarbeit leisten will, seine Zuwendungen und sonstigen Einnahmen offenlegen muss, auch gemeinnützige Organisationen. Wer Angst hat, dass er weniger Spenden erhält, wenn der Bürger sieht, mit wem gekungelt wird, beweist nur, wie wichtig Transparenz auch in diesem Bereich ist. Wir rücken deshalb auch nicht von der Forderung einer legislativen Fußspur ab: Jedem Gesetzentwurf muss eine Auflistung aller Interessenvertreter beigefügt sein, die an dem Entwurf mitgewirkt haben. Die SPD hat dies schon 2011 gefordert, und die Koalition hat das so vereinbart. Warum fehlt es jetzt in diesem Gesetzentwurf? Und schließlich ist für die AfD auch der exekutive Fußabdruck unabdingbar, also dass Ministerien und Behörden verpflichtet sind, sämtliche Kontakte zu Interessenvertretern zu dokumentieren.”
“Der Entwurf nimmt jedoch im Widerspruch zum Koalitionsvertrag weiterhin Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und Kirchen von der Registrierungspflicht aus. Ich nenne es Mogelpackung, wenn besonders finanzstarke und einflussreiche Akteure weiterhin privilegiert werden, ohne dass ihre grundgesetzliche Stellung dies erfordert. Anders der Gesetzentwurf der AfD. Wir nehmen Transparenz ernst, weshalb wir den Katalog der Ausnahmen deutlich kürzen. Wie im Koalitionsvertrag erstreckt sich nach unserem Entwurf der Geltungsbereich in den Ministerien bis zur Referentenebene. Sie mogeln auch hier und wollen nur eine Geltung bis zur Referatsleiterebene, obwohl Sie genau wissen, dass die Referenten die Gesetzentwürfe erarbeiten und für Lobbyisten die wichtigsten Ansprechpartner sind.”
“Aktuell werden Auftraggeber der Lobbyisten, Themenfelder sowie der personelle und finanzielle Aufwand der Lobbytätigkeit bei Bundestag und Bundesregierung abgefragt. Ob diese Einträge stimmen, überprüfen acht Mitarbeiter der Bundestagsverwaltung. Am Ergebnis sind aber Zweifel angebracht. Oder wie kann es sein, dass – heute auf ntv – ein ehrenwerter, aber finanziell überschaubar aufgestellter Verband wie der Deutsche Kanu-Verband einer der Spitzenreiter bei den Ausgaben für politische Interessenvertretung sein soll? Am Gesetzentwurf der Koalition begrüßen wir, dass Interessenvertretungen künftig klar benennen müssen, welche Gesetze sie beeinflussen wollen, dass Lobbyagenturen Ziel und Umfang ihrer Aufträge transparent machen müssen und dass finanzielle Angaben nicht mehr verweigert werden können.”
“Auch für uns Abgeordnete kann sich Lobbyarbeit so richtig lohnen, dachte sich wohl 2018 Kollege Amthor und bewarb beim Parteifreund und Wirtschaftsminister ein New Yorker Start-up. Als Gegenleistung gab es Aktienoptionen, deren möglicher Wert aus damaliger Sicht auf bis zu 250 000 US-Dollar geschätzt wurde – ein Vorgang, so beschämend wie folgenreich. Die Union musste ihre Totalverweigerung des Lobbyregisters aufgeben. Und nach diversen Maskenaffären von Unionsabgeordneten wurde im April 2021 das Lobbyregistergesetz verabschiedet – bei der Union nicht aus Überzeugung, sondern als Notwendigkeit, um einen Rest Glaubwürdigkeit zu retten. Wen überrascht es da, dass die Regelungen sich nur am ethischen Minimum orientieren?”
“Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Über 30 000 Personen sind im Lobbyregister erfasst. Egal ob Wirtschaft oder angeblicher Klimaschutz: Mit Millionenaufwand versuchen Lobbyisten, Einfluss auf die Gesetze zu nehmen. Transparenz ist zwingend notwendig, um akzeptable Interessenvertretung von korrupter Einflussnahme abzugrenzen. Der nächste Schritt muss sein, dass Karenzfristen ausgeweitet werden und der lukrative Wechsel von Amt oder Mandat in Lobbytätigkeiten weiter erschwert wird. Gerade aus aktuellem Anlass müssen wir auch die umgekehrte Richtung dringend beleuchten; denn natürlich braucht es auch Karenzzeiten beim Wechsel von Interessenverbänden zu Ministerien. Wo wir gerade bei der Entlastung der Exekutive vom Verdacht der Korruption sind: Wie wäre es mit Registern für Verwandtschaft, Schwägerschaft oder Trauzeugen?”
“Also führt in zwei Fällen mit vergleichbarer Schuld eine Strafe von 90 Tagessätzen einmal zu 75 Tagen Freiheitsentzug und einmal nur zu 45 Tagen. Jeder Laie erkennt, wie ungerecht und willkürlich die Formel „75 gleich 45“ ist. Unser Änderungsantrag greift auch diesen Punkt auf. Sie von den Altparteien haben jetzt die Wahl, ob Sie ein klar verfassungswidriges Gesetz korrigieren oder aber wieder einmal Staat und Rechtsordnung durch Ihr Handeln delegitimieren. Erhält unser Änderungsantrag keine Mehrheit, müssen wir leider den gesamten Gesetzentwurf ablehnen. Die AfD ist die Partei des Grundgesetzes und fördert keine verfassungswidrigen Gesetze. Vielen Dank. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Kollegin Bayram das Wort.”
“Die jetzt als Sollvorschrift ausgestaltete Beteiligung der Gerichtshilfe wird ins Leere gehen. Wo es die Ressourcen hergeben, gibt es jetzt schon Hausbesuche, und wo nicht, da fehlt es eben an den Ressourcen; da wird sich nichts ändern. Der größte Pfusch besteht aber darin, dass der Umrechnungsmaßstab bei der Gesamtstrafenbildung unter Anrechnung von Untersuchungshaft nicht geändert wird. Wer zu 90 Tagessätzen verurteilt wird und bereits 60 Tage in U-Haft war, dem drohen bei Nichtzahlung zusätzlich noch 15 Tage Ersatzfreiheitsstrafe; 60 plus 15 gleich 75. Bei einer Geldstrafe von wiederum 90 Tagessätzen, aber ohne U-Haft, drohen dagegen nur 45 Tage Freiheitsentzug durch die Ersatzfreiheitsstrafe.”
“Umgekehrt sind mehr als 40 Prozent aller im Jahr 2015 verhängten Geldstrafen folgenlos verjährt, weil die Geldstrafe nicht bezahlt wurde. Schweden zeigt, wie unverzichtbar die Ersatzfreiheitsstrafe ist, wenn man an der Geldstrafe festhalten will. Anders als die Linken hat die Koalition eingesehen, dass man auf die Ersatzfreiheitsstrafe nicht völlig verzichten kann, aber dann verwässert man sie eben durch Halbierung des Umrechnungsmaßstabs. Aber es werden genau die gleichen Leute weiterhin im Vollzug landen. Wer schon bisher nicht bereit war, eine Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen durch 80 Stunden gemeinnützige Arbeit abzuwenden, wird es künftig noch weniger sein, wenn die Alternative nur noch 10 Tage Haft lautet. Wie üblich ist auch hier vieles reine Sozialromantik.”
“Die Änderung sei schlicht falsch, weil das Strafrecht für symbolhafte Identitätspolitik der absolute falsche Ort ist. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen. Unser Änderungsantrag streicht diese ideologischen Passagen aus dem Gesetz. Schließlich wieder einmal Ersatzfreiheitsstrafe. Wieder wird uns das Argument der hohen Kosten des Vollzugs präsentiert. Aber das ist nichts als Augenwischerei; denn der Vollzug ist notwendig, damit die Geldstrafe als Strafart funktioniert. Diese Kosten sind also zu sehen in Relation zu den Gesamteinnahmen des Staates aus allen verhängten Geldstrafen. Wie entscheidend die Ersatzfreiheitsstrafe ist, zeigt das Beispiel Schweden. Die Voraussetzungen sind dort so hoch, dass es 2015 nur vier Fälle von Ersatzfreiheitsstrafe gab.”
“Für die von der Koalition vorgenommene Verknüpfung der Reform der Unterbringung mit anderen Themen und die dadurch bewirkte Verschleppung um ein Jahr gab es keinen sachlichen Grund und war reine Willkür auf dem Rücken der Betroffenen, also der wirklich behandelbaren und behandlungswilligen Personen im Vollzug wie vor allem auch der dortigen Mitarbeiter. Bei der Strafzumessung schaffen Sie wieder einmal Gesinnungsstrafrecht pur, wenn künftig geschlechtsspezifische oder gegen die sexuelle Orientierung gerichtete Tatmotive besonderes Gewicht erhalten. Das passt gut in Ihr Weltbild mit seinen Opfern und genauso Tätern erster Klasse und zweiter Klasse. Eine Sachverständige, von Beruf Richterin am BGH, hat dazu ein vernichtendes Urteil gefällt.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wegen der verkürzten Debatte leider nur wenige Anmerkungen. Das Positive zuerst: Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wird endlich reformiert. Die Einzelheiten sind ohnehin unstreitig, da die Änderungen auf Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe vom November 2021 zurückgehen. So weit, so schlecht. Denn die Reform des Maßregelvollzugs ist seit Jahren überfällig und hätte bereits im letzten Sommer mit praktisch gleichem Inhalt verabschiedet werden können; aber der Gesetzentwurf stammte von der Union.”
“Es sind keine Aktivisten, sondern uneinsichtige Straftäter, die sich über die Rechtsordnung stellen, das Gewaltmonopol des Staates ablehnen und sich zur Selbstjustiz berufen fühlen – auf dem Weg zu einer grünen RAF. Die Verbrecher von heute sind die Terroristen von morgen. Der Antrag der Union ist völlig ungeeignet, um eine angemessene Bestrafung der Klimaverbrecher zu ermöglichen. Soweit die Vorschläge nicht abwegig sind, sind sie untauglich, weil der Spielraum der Justiz, wirksame Strafen zu verhängen, nur geringfügig erweitert werden soll, wie bei der Nötigung. Was man zum Schutz der Gesellschaft wirklich braucht, ist ein Verbrechenstatbestand, der auf die abstrakte Gefahrerhöhung abstellt, die von einer Blockade von Verkehrswegen ausgeht. Bei einer Mindeststrafe von einem Jahr gibt es keine einfache Einstellung mehr.”
“Man stelle sich vor, die Junge Alternative, die Jugendorganisation der AfD, auf die ich stolz bin und die ich als Fördermitglied unterstütze, würde nur in Berlin für eine Woche vergleichbare Aktionen wie die „Letzte Generation“ durchführen, um gegen die fortlaufende Flutung Deutschlands mit illegalen Migranten zu protestieren und die Regierung zum Schutz der deutschen Grenzen zu zwingen. Was wäre da wohl los? Die Rede wäre von einem Putsch, und kein Sender des öffentlich-unrechtlichen Schundfunks würde zum Schutz der angeblich bedrohten Demokratie Geringeres fordern als den Einsatz der Bundeswehr. Im Umgang mit den Klimaverbrechern braucht es ein Ende der Verhätschelung.”
“Das grenzt an Strafvereitelung im Amt. In Einzelfällen schafft es die Justiz also durchaus, angemessen zu sanktionieren – so auch in Heilbronn, wo drei Chaoten der „Letzten Generation“, die nur Stunden nach einer Verurteilung direkt wieder eine Straße blockierten, zu Freiheitsstrafen von drei bis fünf Monaten ohne Bewährung verurteilt wurden. Dennoch funktioniert Abschreckung anders. So wurde ein deutscher Täter, der in London eine Themse-Brücke blockierte, dort zu zwei Jahren und sieben Monaten ohne Bewährung verurteilt. Das ist die richtige Antwort an die Klimaverbrecher, die rücksichtslos eine ganze Gesellschaft in Geiselhaft nehmen, um die Regierung zu nötigen, Politik nach ihren Vorstellungen zu machen.”
“Erst nach diesem Kotau traut sich die Union, die von den Klimaverbrechern ausgehende Gefahr für Staat und Gesellschaft anzugehen. Wer heute die „Berliner Zeitung“ aufschlägt, liest zum einen von einer hochriskanten Blockade der A 100, auf der der Verkehr mit drei nebeneinander fahrenden Autos ausgebremst und zum Anhalten gezwungen wurde, um sich danach auf die Fahrbahn zu setzen. Zum anderen liest man von einer wohlstandsverwahrlosten Göre, die den über 400 Jahre alten Rahmen eines Gemäldes von Lucas Cranach durch Festkleben erheblich beschädigte. Hier ging es für die einschlägig vorbelastete Straftäterin allerdings nicht so gut aus. Das Urteil lautete auf vier Monate ohne Bewährung. Der Skandal dabei: Laut Zeitung beantragte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 900 Euro, hinter der sich wohl 90 Tagessätze zu 10 Euro verbergen.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Erst vor zwei Tagen legten die Klimaverbrecher zwei der wichtigsten Kreisverkehre in Berlin lahm. Die Polizei nahm 71 Personen in Gewahrsam. Der Schein, dass der Rechtsstaat diese Verbrecher bändigen könne und auch wolle, trügt aber. In zwei Fällen hat das Gericht den Gewahrsam abgelehnt, und die übrigen 69 Chaoten wurden dem Richter nicht einmal vorgeführt. Es wird deutlich, dass Gesetzesverschärfungen nichts bringen, wenn sie nicht auch angewandt werden. So wäre in Berlin eine Höchstdauer des Gewahrsams von einem Monat wie in Bayern sinnlos, wenn erst gar kein Gewahrsam angeordnet wird. Der Antrag der Union krankt schon daran, dass er einleitend der Klimareligion huldigt.”
“Unsere Fragen sind ergebnisoffen, sodass ein Untersuchungsausschuss zu ganz anderen Ergebnissen kommen könnte als von uns erwartet. Ohne Untersuchungsausschuss aber unterbleibt die so dringend gebotene Aufklärung, die notwendig ist, damit sich negative Auswirkungen und Kollateralschäden wie durch die Coronamaßnahmen niemals wiederholen. Wer nichts zu verbergen hat, kann unserem Antrag zustimmen. Wir haben namentliche Abstimmung beantragt, damit jeder Bürger nachverfolgen kann, wer hier vertuschen will. Vielen Dank. Für die FDP-Fraktion erhält das Wort Christine Aschenberg-Dugnus.”
“Gäbe es ein Aufklärungsinteresse, so würde bei jedem Todesfall der Kategorie „plötzlich und unerwartet“ eine Obduktion durchgeführt. Fürchtet man vielleicht das Bekanntwerden der Todesursache? Die Hersteller können sich jedenfalls dank ihrer Pharmaminister Spahn und Lauterbach entspannt zurücklehnen. Der Staat hat sie von jeglicher Haftung freigestellt. Neben der Freiheit blieb in der Coronazeit aber auch der offene Diskurs auf der Strecke. Die Medien, die die Hüter der Meinungsfreiheit sein sollten, wurden zu Vollstreckern einer vorauseilenden Selbstzensur. Wissenschaftler mussten aufpassen; denn eine fachliche Äußerung zu Corona mit falschem Zungenschlag bedeutete das Karriereende. Meine Damen und Herren, ein Untersuchungsausschuss dient der Aufklärung und der Zuweisung von Verantwortung.”
“Für die Ablehnung der Impfung gab es von Anfang an beste Gründe; denn nicht eines der gemachten Versprechen konnte gehalten werden. Die Impfung schützte nicht vor Ansteckung, nicht vor Weitergabe der Infektion und auch nicht vor einem schweren bis tödlichen Verlauf. Es blieb lediglich die unbestimmte Hoffnung, dass die Wahrscheinlichkeit eines solchen reduziert wird. Dazu aber kamen völlig unbekannte, unerforschte Nebenwirkungen und Langzeitfolgen, über die die Menschen bewusst im Unklaren gelassen, ja, getäuscht wurden, und das bei einem Virus, der für junge und gesunde Menschen keine echte Gefahr darstellte, im Gegensatz zu den Folgen der Impfung. Der Vergleich von Daten aus ganz Europa in einer aktuellen Studie legt einen Zusammenhang zwischen einer hohen Impfrate und der festgestellten Übersterblichkeit sehr nahe.”
“Ebenso haben wir während der Coronamaßnahmen den größten medizinischen Menschenversuch aller Zeiten erlebt, zum Nutzen der Pharmahersteller, die Milliarden verdienten, dank der Coronaminister Spahn und Lauterbach, dank intransparenter Geheimverträge, dank maßloser Bestellungen und Bestelloptionen ohne Möglichkeit der Nachverhandlungen, weshalb mittlerweile zig Millionen Impfdosen auf ihre Entsorgung warten, weil sich fast niemand mehr freiwillig der Gefahr der Impfung aussetzen will. Die Betonung liegt auf „freiwillig“; denn einer der größten Skandale der Coronazeit ist die andauernde Impfpflicht für Soldaten der Bundeswehr und die unbarmherzige Verfolgung aller Soldaten wegen Befehlsverweigerung, die sich nicht impfen ließen.”
“Das ganze Land wurde wiederholt mit Lockdowns überzogen, den Menschen wurde ihre Freiheit genommen, und Handel, Gewerbe und Industrie wurden derart gegängelt, dass viele Betriebe und Unternehmen untergegangen sind. Zur Finanzierung wie zur Kompensation der Maßnahmen wurden zulasten der Zukunft neue Schuldenberge aufgetürmt. Selbst ohne kriminelle Energie war in diesen drei Jahren die Eröffnung eines Testzentrums eine Lizenz zum Gelddrucken, während viele der Betriebe und Unternehmen, die vorläufige staatliche Hilfe erhielten, aktuell mit Rückforderungsbescheiden konfrontiert sind.”