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DEUTSCHER BUNDESTAG · FORMER

Thomas Seitz

fraktionslos · Germany

IN THEIR OWN WORDS

Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksache 20/15096) in der Fassung der Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses vom 16. März 2025 ist verfassungsrechtlich hochgradig bemakelt und verantwortungslos im Hinblick auf die Zukunft junger Menschen.

PLENARPROTOKOLL 20/214 · 2025-03-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Zumindest mit den jetzt ermöglichten weiteren Schulden ist ein Ausmaß erreicht, bei dem eine Schuldentilgung auch langfristig nicht mehr möglich sein wird. Insoweit ist bezeichnend, dass im Gesetzgebungsverfahren von den einbringenden Fraktionen mit keiner Silbe auf die Frage der Tilgung eingegangen wurde.

PLENARPROTOKOLL 20/214 · 2025-03-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Die hier ermöglichte Schuldenaufnahme wird absehbar zu einer deutlichen Verteuerung der Refinanzierung der Staatsschulden Deutschlands und in der Folge auch der europäischen Nachbarn führen. Allein die Ankündigung des Vorhabens bewirkte einen deutlichen Anstieg der Rendite deutscher Staatsanleihen.

PLENARPROTOKOLL 20/214 · 2025-03-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Es ist ein Musterbeispiel für die „Arroganz der Macht“ und wird viele Menschen der repräsentativen Demokratie völlig nachvollziehbar noch mehr entfremden.

PLENARPROTOKOLL 20/214 · 2025-03-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

In materieller Hinsicht handelt es sich nach meiner Auffassung um verfassungswidriges Verfassungsrecht (Artikel 79 Absatz 3 GG). Zunächst enthält der Gesetzentwurf durch das vorgesehene Außerkrafttreten von Landesverfassungsrecht einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Bundesstaatsprinzip und den Grundsatz der Volkssouveränität auf Land…

PLENARPROTOKOLL 20/214 · 2025-03-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf schweigt zur Frage nach der Tilgung der Schuldenberge. Das ist eigentlich auch egal; denn das Geld wird ohne Strategie einfach verpuffen. Ohnehin geplante Ausgaben laufen auf Kredit.

PLENARPROTOKOLL 20/213 · 2025-03-13 · READ THE BUNDESTAG RECORD

The complete record

Every one of 243 lines we hold for Thomas Seitz, in date order, each linked to its source. Free to read, in full, without an account. Page 4 of 5.

  1. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Drei Jahre ist es her, dass erstmals die Kirchen in Deutschland an Ostern aufgrund staatlicher Verbote verschlossen waren. Und dies ist nur ein Beispiel für die bislang in Friedenszeiten völlig unvorstellbaren und unverhältnismäßigen Grundrechtseingriffe durch die Coronamaßnahmen. Vor allem für Kinder und Jugendliche bedeutete dies viele Monate körperlicher wie sozialer Folter, mit Kontaktbeschränkungen, Zwangstests und Maskenpflicht. Bürger wurden aufgrund von Tests ohne medizinische Aussagekraft in Hausarrest gezwungen, und es wurden in einzelnen Bundesländern Ausgangssperren verhängt. Hauptopfer waren die vulnerabelsten Gruppen: neben Kindern und Jugendlichen vor allem psychisch Kranke und betagte Menschen.

    PLENARPROTOKOLL 20/96 · 2023-04-19 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  2. Dies gilt vor allem bei schwersten Verbrechen wie Tötungsdelikten oder Vergewaltigung. Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf. Vielen Dank. Als Nächstes erhält das Wort Sebastian Fiedler für die SPD-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/94 · 2023-03-30 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  3. Anschließend wurde Luise von der 13-Jährigen fixiert, während die 12-Jährige mit einem Messer mindestens 30-mal auf sie einstach. Nach der Tat stießen die Täterinnen ihr schwer verletztes Opfer eine Böschung hinab und ließen Luise verbluten. Danach versuchten sie noch, die Eltern über den Verbleib von Luise zu täuschen. Angesichts dieser planvollen und arbeitsteiligen Vorgehensweise ist es kaum möglich, am Vorliegen der notwendigen Reife zu zweifeln. Dies gilt erst recht, wenn man zusätzlich weiß, dass zumindest die 12-Jährige vorher im Internet zur Frage der Strafmündigkeit recherchierte und sich danach beide Täterinnen sicher sein konnten, dass sie für die Tat nicht verurteilt werden. Die Tat macht deutlich, dass auch Tätern unter 14 Jahren bewusst sein kann, dass ihr Handeln falsch, verboten und mit Konsequenzen verbunden ist.

    PLENARPROTOKOLL 20/94 · 2023-03-30 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  4. In Nordrhein-Westfalen beträgt der Anstieg sogar 41 Prozent auf absolut 21 000 Fälle im Jahr. Die Dunkelziffer dürfte hoch sein, weil vielfach schon gar keine Anzeige erfolgt, wenn der Geschädigte weiß, dass der Täter strafunmündig ist. Eine Herabsetzung der Strafmündigkeit auf 12 Jahre ist deshalb dringend geboten. Damit stünden wir nicht alleine. In Ungarn, Kanada oder den Niederlanden beginnt die Strafmündigkeit ebenfalls mit 12 Jahren, in England, Wales, Nordirland sowie der Schweiz mit 10 Jahren und in Griechenland und Schottland sogar bereits mit 8 Jahren. Das bedeutet aber nicht, dass sich dann jeder 12-Jährige tatsächlich strafrechtlich zu verantworten hat.

    PLENARPROTOKOLL 20/94 · 2023-03-30 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  5. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Schwere Kinderkriminalität ist nicht erst seit dem furchtbaren Mord an der 12-jährigen Luise ein drängendes Thema. So wurde 2019 in Mülheim an der Ruhr eine junge Frau Opfer einer Gruppenvergewaltigung durch zwei 12-jährige und drei 14-jährige Migranten. Im Fall der beiden 12-Jährigen blieb die Tat mangels Strafmündigkeit folgenlos. Hilfsangebote des Jugendamtes wurden von der Familie abgelehnt. Zwangsmaßnahmen waren nicht zulässig, da eine Gefährdung des Kindeswohls verneint wurde. Welche Lektion zum angemessenen Umgang mit Frauen haben die beiden Burschen wohl daraus für ihr weiteres Leben gelernt? Vielleicht diese: Vergewaltigung lohnt sich. Es geht nicht um Einzelfälle. So ist 2022 die Zahl Tatverdächtiger unter 14 Jahren bundesweit um ein Drittel gestiegen.

    PLENARPROTOKOLL 20/94 · 2023-03-30 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  6. Die betroffenen Straftäter werden einfach nur kürzer in Haft sein. Zur Vermeidung der Ersatzfreiheitstrafe bietet unsere Rechtsordnung aber jedem Straftäter genügend Möglichkeiten. Die vorgeschlagene Änderung ist – da bin ich eins mit dem Bund Deutscher Kriminalbeamter – völlig überflüssig und wird die Bereitschaft zur Bezahlung der Geldstrafe sicherlich nicht erhöhen. Die AfD-Fraktion lehnt diesen Gesetzentwurf ab. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege. – Ich erteile nunmehr das Wort dem Beauftragten der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt, Sven Lehmann.

    PLENARPROTOKOLL 20/90 · 2023-03-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  7. Eine ambulante Therapie kann sogar Vorteile bringen, wird aber ohne eigene Therapiemotivation des Verurteilten oft erfolglos bleiben. Der Entwurf blendet völlig aus, dass das Hauptproblem bei Auflagen und Weisungen in der notwendigen Überwachung besteht. Jede Ausweitung bedeutet, es braucht mehr Richter und Staatsanwälte. Bewährungsauflagen bleiben immer ein stumpfes Schwert, wenn auf Nichterfüllung oder Verletzung kein Bewährungswiderruf erfolgt. Dann wieder einmal die Ersatzfreiheitsstrafe. Nachdem wir hier bereits über ihre systemwidrige Abschaffung diskutieren mussten, geht es nun um eine Änderung des Umrechnungsmaßstabes von Geldstrafe in Ersatzfreiheitstrafe. Inwiefern dies zur Vermeidung der Ersatzfreiheitstrafe oder zur Verbesserung der Resozialisierung beitragen soll, ist unklar.

    PLENARPROTOKOLL 20/90 · 2023-03-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  8. Und: Im Ergebnis gibt es weniger Opferschutz, weil der Fokus in eine falsche Richtung gelenkt wird, egal wie verwerflich ein Motiv ist. Ein Täter ist gefährlich, weil er dem Opfer körperlich überlegen ist oder ein Messer oder eine andere Waffe einsetzt. Die echte Gefahr geht nicht von den Motiven aus, sondern von der Gewaltbereitschaft und ‑fähigkeit des Täters. Gefährlich ist, wer ein Messer mitführt und keine Hemmungen hat, es einzusetzen. Ob dann zugestochen wird, weil jemand Frauen hasst, oder der Täter sich abreagiert, weil es mittags keinen Schokopudding gab, ist zweitrangig. Oftmals wird man gar feststellen, dass der Messermann ohne Pudding sogar viel gefährlicher ist als der frauenhassende Messermann. Über die geplanten Änderungen bei den Auflagen und Weisungen kann man reden.

    PLENARPROTOKOLL 20/90 · 2023-03-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  9. Wenn zukünftig weniger Menschen mit Suchtproblematik in die Unterbringung gehen, bedeutet dies umgekehrt, dass sie vermehrt im regulären Strafvollzug einsitzen. Von diesen Personen geht eine große Gefahr für Mitgefangene und für Bedienstete aus, weil sie deutlich enthemmter und gewaltbereiter sind. So wichtig die Entlastung des Maßregelvollzugs ist: Hierdurch verschärfen sich die Probleme im regulären Vollzug. Auch wenn die Länder da gefordert sind: Gehört haben wir dazu vom Minister nichts. Handlungsbedarf sieht die Regierung auch bei der Strafzumessung. § 46 Absatz 2 StGB soll um „geschlechtsspezifische“ sowie „gegen die sexuelle Orientierung gerichtete“ Tatmotive erweitert werden – also überflüssige Gesinnungsjustiz; denn derartige Motive könnten schon immer strafschärfend berücksichtigt werden.

    PLENARPROTOKOLL 20/90 · 2023-03-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  10. Egal ob in Berlin oder in Baden-Württemberg: Überall fehlen Plätze mit der Folge gnadenlos überbelegter Einrichtungen. Zur Entlastung sieht der Gesetzentwurf der Regierung vor, die Anordnungsvoraussetzungen für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt deutlich zu verschärfen. Gut, aber warum erst jetzt, wo der Reformbedarf doch unbestritten ist? Die Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe liegen seit November 2021 vor. Die Union brachte vor zehn Monaten einen entsprechenden Gesetzentwurf ein, und jetzt sieht der Gesetzentwurf der Regierung nahezu wortgleich Änderungen in § 64 und § 67 StGB vor, die erst im Dezember von der Regierungsmehrheit abgelehnt wurden. Das ist eine Verhöhnung all derer, die im Maßregelvollzug leiden, egal ob Mitarbeiter oder Untergebrachte.

    PLENARPROTOKOLL 20/90 · 2023-03-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  11. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Sanktionenrechts hat angesichts fehlender neuer Ideen viel zu lange auf sich warten lassen. Endlich – man kann es nur so sagen: endlich! – geht die Regierung das Problem der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Als Zweites wird bei der Strafzumessung wieder einmal das Gesinnungsstrafrecht ausgeweitet. Drittens arbeitet sich der Gesetzentwurf wieder einmal an einem Lieblingsthema der Linken aller Couleur ab, und zwar an der Ersatzfreiheitsstrafe. Und als vierten Punkt haben wir das Thema „Auflagen und Weisungen“. Zum ersten Punkt. Seit Jahren sind die Probleme im Maßregelvollzug ebenso bekannt wie akut. Die Anzahl der Personen, die im Maßregelvollzug untergebracht sind, steigt seit Jahren.

    PLENARPROTOKOLL 20/90 · 2023-03-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  12. Gerade heute tut es weh, über solche Anträge zu reden. Unser Mitgefühl gilt den Opfern des gestrigen Anschlags im Regionalzug von Kiel nach Hamburg: Ein 16-jähriges Mädchen, ein 19-jähriger junger Mann wurden ermordet; mehrere Verletzte. Darüber hätte debattiert werden sollen, über diese Messermorde und ihre Hintergründe, und nicht über linken Unsinn oder queere Befindlichkeiten. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege. – Nächster Redner ist der Kollege Stephan Thomae, FDP-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/82 · 2023-01-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  13. Wer im Zivilrecht PKH erhält, ist zwar von Gerichtskosten und den Kosten des eigenen Anwalts befreit, muss aber bei einer Niederlage die Kosten des Gegners tragen. Das schützt vor Missbrauch. Und genau deshalb wird im Zivilrecht bei der PKH die Erfolgsaussicht geprüft, weil es nicht die Aufgabe des Steuerzahlers ist, eine mutwillige Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung zu finanzieren. Im fünften Antrag soll ein Unternehmensstrafrecht eingeführt werden und wieder einmal die Armutsbestrafung abgeschafft werden. Ein Unternehmensstrafrecht hat unsere Fraktion bereits in der letzten WP abgelehnt, und ich sehe keinen Grund für eine Neubewertung. Und zum Thema Armutsbestrafung. Sie retten die Menschen nicht vor Armut. Ihre linke Ideologie verursacht vielmehr Armut und stellt eine Bedrohung für die rechtsstaatliche Ordnung dar.

    PLENARPROTOKOLL 20/82 · 2023-01-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  14. Und natürlich ist ein solcher Aufwand als reguläre Ermittlungsmaßnahme personell unmöglich zu leisten, nicht bei den Staatsanwaltschaften, nicht bei der BaFin, nicht bei den Banken. Mit dem vierten Antrag wollen Sie im Strafprozessrecht die Prozesskostenhilfe einführen und den Anwendungsbereich der notwendigen Verteidigung, also umgangssprachlich: Pflichtverteidigung, ausweiten. Soweit dabei auf das Antragserfordernis abgestellt wird, genügt der Hinweis, dass dies nicht das Ob der Pflichtverteidigerbestellung betrifft, sondern nur das Wann. Im Übrigen geht es Ihnen ganz offensichtlich um eine ABM-Maßnahme für Anwälte. Wie ein tragfähiges Konzept aussehen soll, das nicht auf ein Ausbluten des Steuerzahlers hinausläuft, ist mir rätselhaft, insbesondere im Lichte der Unschuldsvermutung.

    PLENARPROTOKOLL 20/82 · 2023-01-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  15. Meist reicht dafür ein einfaches Schreiben, in dem die Einholung eines Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlusses bei Ablehnung freiwilliger Auskunftserteilung in Aussicht gestellt wird, und nur selten muss man tatsächlich die entsprechenden Beschlüsse erwirken. Anhand der Kontoauszüge kann man dann bei Werktätigen meist tatsächlich einen Überblick über Einkommen und Wohnkosten erhalten. Aber die Ausforschung der finanziellen Verhältnisse stellt einen solchen Eingriff dar, der hier bei diesen geringen Geldstrafen völlig überzogen und unverhältnismäßig ist. Gerade bei den Delikten, über die wir heute reden, geht es meistens lediglich um den Bereich von 10 bis 30 Tagessätzen.

    PLENARPROTOKOLL 20/82 · 2023-01-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  16. Hier muss in der Tat nachgebessert werden. Aber das funktioniert mit Sicherheit nicht mit den von Ihnen als Normalfall verlangten Finanzermittlungen. Ich bin sicher, keiner von Ihnen hat eine Ahnung, was es mit der Anfrage bei der BaFin auf sich hat. Der Antrag ist nur eine DIN-A4-Seite lang und auch nicht schwer. Aber die BaFin-Anfrage ist nur der Anfang der Finanzermittlungen, nicht der Abschluss. Die Staatsanwaltschaft erhält von der BaFin nur eine Auflistung aller aktuellen und früheren Bankverbindungen einer Person als Kontoinhaber oder auch als Verfügungsberechtigter. Wenn die Liste eingeht, muss der Staatsanwalt bei jeder einzelnen Bank nachfragen.

    PLENARPROTOKOLL 20/82 · 2023-01-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  17. Ein weiterer Antrag verlangt die Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe, was beweist, dass Sie das System der Geldstrafe nicht verstehen. Die Ersatzfreiheitsstrafe ist das notwendige Druckmittel, das der Geldstrafe Durchsetzungskraft verleiht. Es gibt gute Gründe gegen die Geldstrafe; aber dann müssen Sie Alternativen benennen. In einem Punkt berührt Ihr Antrag allerdings ein tatsächliches Problem, nämlich die Festsetzung der Tagessatzhöhe. Das Problem betrifft aber weniger von Grundsicherung lebende Menschen als weite Teile der arbeitenden Bevölkerung einschließlich eines Großteils der Mittelschicht, deren Lebensstandard rapide im Sinken begriffen ist und denen oftmals trotz Vollerwerbstätigkeit nur wenig mehr Geld zur Verfügung steht als Transferempfängern; aber in der Tagessatzhöhe spiegelt sich das nicht wider.

    PLENARPROTOKOLL 20/82 · 2023-01-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  18. Auch im Gesetzentwurf zum sogenannten Containern geht es nur um Scheinprobleme. Immerhin haben Sie erkannt, dass man wegen einer Detailfrage nicht die Dogmatik des Sachen- und Strafrechts auf den Kopf stellt, und fordern nur ein Absehen von Verfolgung bei Geringwertigkeit. Nur, eine solche Regelung zur Art und Weise der Strafverfolgung gehört nicht in das StGB. Auch in der StPO sind solche Einzelfallregelungen fremd. Das gehört richtigerweise in die Richtlinien für das Strafverfahren, und einen entsprechenden Antrag – das wurde gesagt – gibt es schon aus Hamburg. Minister Buschmann hat sich ausdrücklich dafür ausgesprochen, und es spricht auch nichts gegen diese Änderung, außer dass sie überflüssig ist, weil dies ohnehin schon der gängigen Praxis entspricht.

    PLENARPROTOKOLL 20/82 · 2023-01-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  19. Ihre Politik reduziert Menschen, die es ohnehin schwer genug im Leben haben, auf ein Schicksal als armes Opfer, das aufgrund gesellschaftlicher Umstände gar nicht anders kann, als Straftaten zu begehen. Das ist eine unglaubliche Verhöhnung all der kleinen Leute in Deutschland, die jeden Tag hart arbeiten, um gerade so mit dem Existenzminimum über die Runden zu kommen, aber trotzdem die Regeln des Zusammenlebens einhalten. Es reicht Ihnen nicht, dass man gerade den kleinen Leuten das Leben mit der jahrelangen illegalen Migration und den Folgeproblemen auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt ohnehin schon schwer genug gemacht hat. Nein, Sie greifen auch noch die Würde der Menschen an, denen es wehtut, unser Recht einzuhalten, die es aber trotzdem tun. Sie legen die Axt an die Rechtsordnung und ihre Akzeptanz.

    PLENARPROTOKOLL 20/82 · 2023-01-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  20. Denn mit dieser Begründung könnte man viele zu Recht strafbare Sachverhalte straflos stellen. Auch die Behauptung, Strafbarkeit und erhöhtes Beförderungsentgelt führten zu einer Doppelbestrafung, ist Unsinn. Vielmehr ist das Nebeneinander von Strafe und zivilrechtlichen Folgen ein grundsätzliches Prinzip unserer Rechtsordnung. Das gesamte Antragskonvolut ist durchzogen vom ideologischen Konstrukt einer Armutsbestrafung, die es in Deutschland nicht gibt. Vielmehr gilt Artikel 3 Absatz 1: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Denn auch Menschen, die ärmer sind als die große Masse, unterliegen dem Gesetz und sind wie alle Bürger gehalten, sich an das Gesetz zu halten, und die meisten von ihnen tun es auch – und zwar selbstverständlich. Das ist der Punkt, der mich an Ihren Anträgen am meisten stört.

    PLENARPROTOKOLL 20/82 · 2023-01-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  21. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir reden über fünf Anträge der Linken aus der Mottenkiste des Sozialismus, voller Ideologie und mit vielfacher Überschneidung. Sie fordern Straffreiheit für die Beförderungserschleichung, also das Fahren ohne Fahrschein, was zu einem guten Teil die Finanzierung des öffentlichen Personenverkehrs zerstören würde, mit der Folge von noch mehr Subventionen aus Steuermitteln. Die Finanzierung der Verkehrsbetriebe hängt eben auch davon ab, dass die Strafbarkeit des Schwarzfahrens abschreckt, was allein ein erhöhtes Beförderungsentgelt nicht bewirken kann. Die Begründung, dass ein Täter durch das Einsteigen ohne Fahrschein in Bus oder Bahn keine kriminelle Energie entfalte, weil er keine Schutzvorrichtung überwinde, ist absurd.

    PLENARPROTOKOLL 20/82 · 2023-01-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  22. § 33 BGB schützt den Status quo der Satzung, weil eine qualifizierte Minderheit mit ihrem Veto eine Änderung verhindern kann. Dieser Minderheitenschutz wird durch den Gesetzentwurf ausgehebelt. Denn eine solche Minderheit kann zwar eine Satzungsänderung verhindern, aber niemals erzwingen. Der Umstand, dass § 32 BGB durch die Satzung wieder abbedungen werden kann, läuft also leer. Die angebliche Förderung ehrenamtlichen Engagements ist also nur eine scheinbare. Tatsächlich werden die Interessen von Funktionären bedient, während Mitgliederrechte beschnitten werden. Selbstverständlich lehnen wir eine solche Regelung ab. Ich danke für die Aufmerksamkeit, wünsche Ihnen eine gute Nacht und Glück auf!

    PLENARPROTOKOLL 20/73 · 2022-12-01 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  23. Auf anwesende Mitglieder kann in ganz anderer Weise eingewirkt werden als auf passive Teilnehmer am Bildschirm. Auch wenn es nicht um einen generellen Ausschluss von Präsenzveranstaltungen geht, reden wir doch von einem massiven Eingriff in das Organisationsgefüge und damit in die Vereinsfreiheit. Sachlich gibt es für diese Regelung keinen Grund. Die Pandemie ist vorbei und die Durchführung von Präsenzveranstaltungen ohne Einschränkungen möglich, wenn die Mitglieder es wollen. Wenn es im Gesetzentwurf heißt, dass es entsprechende Wünsche vonseiten der Vereine gebe, stimmt dies so nicht. Es ist nicht ersichtlich, woher dieses Votum stammen soll. Wenn es existiert, dann ist es das Votum von Funktionären, nicht der Wunsch von Mitgliedern. Die Entscheidung über Satzungsänderungen ist das originäre Recht der Mitglieder.

    PLENARPROTOKOLL 20/73 · 2022-12-01 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  24. Zusätzliche Bedeutung erhalten Gesetzentwurf und Änderungsantrag dadurch, dass die Regelungen für die Mitgliederversammlungen auch für die Vorstände von Vereinen und Stiftungen gelten. Das hört sich alles gut an, oder? Aber braucht es dieses Gesetz wirklich? Die Antwort ist ein klares Nein; denn schon jetzt kann jeder Verein entsprechende Regelungen in seine Satzung aufnehmen, wenn er diese Flexibilität wünscht. Der Gesetzentwurf kehrt nun die Rechtslage um. Wenn die Mitglieder nicht wollen, dass der Vorstand auch eine virtuelle Teilnahme zulassen kann, müssen sie zukünftig die Satzung ändern, um diese Möglichkeit wieder auszuschließen. Dafür gibt es gute Gründe; denn auch eine nur teilweise virtuelle Versammlung hat einen anderen Charakter als eine reine Präsenzveranstaltung.

    PLENARPROTOKOLL 20/73 · 2022-12-01 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  25. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu mitternächtlicher Stunde geht es heute um das Vereinsrecht, konkret um die virtuelle Teilnahme an Mitgliederversammlungen im Sinne hybrider Versammlungsformen. Vorbild sind die mittlerweile außer Kraft getretenen Coronasonderregelungen, wobei der Gesetzentwurf des Bundesrates enger gefasst ist und nur eine virtuelle Teilnahme im Wege der Bild- und Tonübertragung vorsieht. Auf diese Einschränkung stellt die Bundesregierung ab, die jedwede geeignete elektronische Kommunikation zulassen will. Das wird in einem Änderungsantrag der Koalition, der bereits dem Ausschuss vorliegt, aufgegriffen, damit auch Telefonkonferenzen, Chats oder Abstimmungen per E‑Mail möglich sein sollen.

    PLENARPROTOKOLL 20/73 · 2022-12-01 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  26. Als Konsequenz wird heute ein dringend notwendiger und inhaltlich beinahe unstreitiger Gesetzentwurf abgelehnt werden – nur weil der Entwurf von der Opposition und nicht von der Regierung kommt. Ein solches Schmierentheater ist einer Demokratie unwürdig und die pure Arroganz der Macht. Und vor allem ist es schäbige Parteipolitik auf dem Rücken der betroffenen Mitarbeiter in den Einrichtungen, denen ich für ihre wichtige Arbeit danke und die ich heute um Verzeihung dafür bitte, dass der Bundestag sie im Regen stehen lässt. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Seitz. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Linda Heitmann, Bündnis 90/Die Grünen.

    PLENARPROTOKOLL 20/73 · 2022-12-01 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  27. Mai 2022 die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf immer wieder vereitelt. Die Begründung war das Warten auf eine große Reform, die in Arbeit sei. Die Wahrheit ist: Wenn man an anderen Stellschrauben dreht, ja, dann kann sich das auch auf den Maßregelvollzug auswirken. Aber es gibt keine zwingende Verknüpfung zwischen Unterbringung und anderen Reformen. Sicherlich lässt sich die vorgeschlagene Lösung noch verbessern. So bezweifle ich, dass die vorgeschlagene Änderung von § 246a StPO wirklich eine große Entlastung für die Rechtspraxis bewirkt. Solche Dinge zu klären, ist aber gerade der Zweck einer öffentlichen Anhörung, bei der Sachverständige aus Theorie und Praxis auf Schwachstellen und Verbesserungsmöglichkeiten hinweisen. Man muss es nur zulassen, statt es zu verhindern.

    PLENARPROTOKOLL 20/73 · 2022-12-01 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  28. Es geht um die konkrete Befürchtung, dass für die Allgemeinheit gefährliche Straftäter wegen fehlender Behandlungsplätze wieder entlassen werden müssen, wie schon einmal im September geschehen. Der Reformbedarf ist unbestritten, und die Vorschläge der von der Justizminister- und Gesundheitsministerkonferenz eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe liegen seit gut einem Jahr vor. Am 18. März 2022 erhielten wir, alle Mitglieder des Rechts- und vermutlich auch des Gesundheitsausschusses, einen Brandbrief des ZfP Südwürttemberg. Denn auch im Ländle sind Überbelegung und Personalmangel mittlerweile so katastrophal, dass keine der von mir angefragten Einrichtungen sich personell in der Lage sah, einen Besuch vor Ort zu ermöglichen. Die Probleme sind dringend, und eine Lösung liegt auf dem Tisch. Leider hat die Koalition seit dem 18.

    PLENARPROTOKOLL 20/73 · 2022-12-01 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  29. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf betrifft ein dringendes Problem. Der Maßregelvollzug ächzt unter der Überlastung durch Fehlbelegungen. Straftäter ohne Therapiebedürftigkeit, Motivation oder Therapiefähigkeit gehören nicht in ein Krankenhaus, sondern in den Knast. Der Berliner Maßregelvollzug ist geprägt von unzureichender Infrastruktur, akutem Personalmangel, eingeschmuggelten Drogen und Angriffen auf die Mitarbeiter. Die Zustände sind für Pfleger und Ärzte genauso wie für die Patienten längst untragbar. Anders gesagt: Krisenmanagement anstatt Therapie. Dazu passt ein Schreiben des Landgerichts Berlin, über das der „Tagesspiegel“ vor zwei Tagen berichtet hat. Aktuell befinden sich zwölf Verurteilte trotz Anspruchs auf Behandlung in Strafhaft.

    PLENARPROTOKOLL 20/73 · 2022-12-01 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  30. Die Demokratie kann es nicht hinnehmen, dass Wahlen durch dysfunktionale Länder wie ein rot-grün-links-geschädigtes Berlin sabotiert werden. Als letzte Sanktion braucht es deshalb auch den Durchgriff des Bundeswahlleiters in die Wahlorganisation auf Landesebene, durch ein Selbsteintrittsrecht. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Für die FDP-Fraktion erteile ich das Wort dem Kollegen Philipp Hartewig.

    PLENARPROTOKOLL 20/66 · 2022-11-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  31. Für die Zukunft gibt es drei Folgerungen: Als Erstes muss das materielle Wahlprüfungsrecht modernisiert werden. Wenn nicht festgestellt werden kann, dass eine Wahl korrekt war, kann eine scheinbar gewählte Volksvertretung keinerlei Bestandsschutz beanspruchen und es muss neu gewählt werden – oder „BRD“ steht künftig für „Bananenrepublik Deutschland“. Der zweite Punkt betrifft das Verfahren der Wahlprüfung. Der Verfahrensgang hat deutlich gemacht, dass die Koalition nicht der Sach- und Rechtslage folgt, sondern der politischen Opportunität. Das missachtet die gerichtsähnliche Funktion der Wahlprüfung. Der Bundestag darf deshalb nie wieder als Richter in eigener Sache tätig werden! Eine unparteiische Wahlprüfung erfordert unabhängige Gerichte. Zum Dritten müssen natürlich die Vorschriften zur Wahlvorbereitung reformiert werden.

    PLENARPROTOKOLL 20/66 · 2022-11-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  32. Die Vorgänge während der Bundestagswahl haben das Vertrauen der Bürger in die Demokratie nachhaltig erschüttert, weil die demokratische Legitimation von Parlament und Regierung eine ordnungsgemäße Wahl voraussetzt. Im Verfahren ist deutlich geworden, dass es der Koalition um den Erhalt ihrer Mandate geht, nicht um den Schutz des Wahlvorgangs als konstitutivem Element unserer repräsentativen Demokratie. Von Abraham Lincoln stammt das Zitat: Demokratie ist Regierung des Volkes durch das Volk und für das Volk. – Den Abgeordneten aus Berlin fehlt diese Legitimation durch das Volk, und da die Regierung auch von diesen Abgeordneten getragen wird, fehlt auch der Regierung teilweise die Legitimation. Diese Delegitimierung des Staates durch die Koalition wird hoffentlich vom Bundesverfassungsgericht korrigiert werden.

    PLENARPROTOKOLL 20/66 · 2022-11-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  33. Da man mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen muss, dass sich die Organisationsmängel auch in den anderen sechs Wahlkreisen genauso verwirklicht haben und die Dokumentation auch dort nicht verlässlich ist, halte ich es für zumindest vertretbar, auch für diese Wahlkreise von relevanten Wahlfehlern auszugehen. Jedenfalls bleibt kein Raum für die Annahme eines legitimen Bestandsinteresses aller in Berlin gewählten Abgeordneten, sodass es nur eine mit dem Demokratieprinzip vereinbare Rechtsfolge hätte geben dürfen, nämlich Wahlwiederholung für ganz Berlin. Die Regierungsmehrheit will leider nur eine Miniwahlwiederholung im geringstmöglichen Umfang – eine Alibientscheidung, die den durch das Wahlchaos verursachten Schaden für die Demokratie noch vertieft und zu noch mehr Nichtwählern führen wird.

    PLENARPROTOKOLL 20/66 · 2022-11-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  34. Daraus folgt, dass die Dokumentation der Wahl in einem Ausmaß fehlerhaft ist, dass der gesamten Dokumentation keinerlei Aussagekraft und Beweiswert mehr zugesprochen werden kann. Die landesweit völlig ungenügende Organisation legt den Schluss nahe, dass Wahlfehler überall in Berlin aufgetreten sind und nicht nur partiell in den Wahlbezirken, in denen gehäuft Wahlfehler aktenkundig gemacht wurden. Die festgestellten Wahlfehler sind von Mandatsrelevanz, sodass zumindest in sechs Wahlkreisen die Wiederholung der Wahl zwingend ist, und zwar im gesamten Wahlkreis und mit Erst- und Zweitstimme.

    PLENARPROTOKOLL 20/66 · 2022-11-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  35. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Bundeswahlleiter hat den Ausschuss geradezu angefleht, wegen des organisatorischen Totalversagens der Berliner Verwaltung und Politik eine Wahlwiederholung anzuordnen. Ich nenne nur ein paar der festgestellten Wahlfehler: Ausgabe von Stimmzetteln eines anderen Wahlkreises, Unterbrechungen der Wahlhandlung und Abweisung von Wahlberechtigten aufgrund fehlender Stimmzettel, unzumutbar lange Wartezeiten vor der Stimmabgabe, auch infolge einer unzureichenden Anzahl von Wahlkabinen, oder Öffnung der Wahllokale noch weit nach 18 Uhr, während im Fernsehen schon Prognosen und Hochrechnungen veröffentlicht wurden. Während einerseits schwerste Wahlfehler festgestellt sind, bekundeten die Niederschriften der Wahlvorstände regelmäßig, dass es keine besonderen Vorkommnisse gegeben hätte.

    PLENARPROTOKOLL 20/66 · 2022-11-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  36. Da es oftmals um Leben oder Tod geht, muss das Risiko, dass die Frage der Kausalität meist nicht mehr zu klären sein wird, den Störern auferlegt werden – ohne Wenn und Aber. Es führt kein Weg an einem speziellen Tatbestand vorbei, der vor dieser Risikoerhöhung schützt, und eigentlich müssten wir über einen Verbrechenstatbestand nachdenken, um wirklich abzuschrecken, und auch, um zu verhindern, dass das Verfahren wegen geringer Schuld oder gegen Geldauflage einfach eingestellt wird, wie es heute die Praxis ist. Sie kommen zum Ende, bitte. Für Vandalismus in Museen gilt das Gleiche. Wir sind gesprächsbereit. Vielen Dank. Für Bündnis 90/Die Grünen hat die Kollegin Dr. Irene Mihalic jetzt das Wort.

    PLENARPROTOKOLL 20/66 · 2022-11-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  37. Nur, die Vorschrift passt in den meisten Fällen überhaupt nicht. Die Reihenfolge muss da lauten: Unglück, Rettungswilliger, Behinderung. Wenn man sich aber an der Straße festklebt und es kommt erst später zu einem Unglück, ist die Behinderung ein reiner Reflexe, keine taugliche Tathandlung. Genauso wenig durchdacht ist die Überlegung, den Tatbestand der gemeinschädlichen Sachbeschädigung zu verschärfen; denn wir haben gerade gelernt: Mindeststrafe drei Monate heißt praktisch 900 Euro Geldstrafe. Was wäre also zielführend? Eine Blockade von Verkehrswegen bedeutet für alle, die auf einen ungestörten Verkehrsweg angewiesen sind, eine Risikoerhöhung. Es geht um einen schnellen Transport ins Krankenhaus oder das rechtzeitige Eintreffen der Feuerwehr oder darum, zu verhindern, dass die Kinder irgendwo hilflos vor verschlossener Türe stehen.

    PLENARPROTOKOLL 20/66 · 2022-11-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  38. Und diese Änderung bringt für Straßenblockaden noch nicht einmal viel; denn § 315b setzt eine verkehrsspezifische Gefahr voraus, die sich realisieren würde, wenn Klimaverbrecher auf eine Autobahn rennen und dadurch eine Massenkarambolage verursachen. Tatsächlich aber wird im städtischen Umfeld der Verkehr zum Stillstand gebracht, ohne dass es direkt zu Unfällen kommt. Wenn sich ein Stau bildet, und es passieren dann Folgeunfälle, verwirklicht sich keine verkehrsspezifische Gefahr, sondern das allgemeine Lebensrisiko. Das Gleiche gilt, wenn ein Rettungsfahrzeug nicht durch den Stau kommt – wie letzte Woche in Berlin. Einschlägig wäre § 315b nur dann, wenn das Hindernis ein ankommendes Rettungsfahrzeug unmittelbar behindert, was in der Regel aber gerade nicht der Fall ist. In Ziffer 4 wollen Sie § 323c Absatz 2 verschärfen.

    PLENARPROTOKOLL 20/66 · 2022-11-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  39. Die Tagessatzhöhe bei dieser hier einschlägigen Klientel wird regelmäßig mit 10 Euro bemessen werden. Also 900 Euro für eine Straßenblockade! Das ist keine Abschreckung, und vor allem dürfte es für die Zahlung genügend Sponsoren geben. Interessant ist Ziffer 3 mit der Idee, beim gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr die Eignung zur Gefährdung ausreichen zu lassen und gleichzeitig eine Mindeststrafe von drei Monaten einzuführen. Sie stufen also die Norm vom konkreten zum abstrakten Gefährdungsdelikt herunter. Während der Schuldgehalt des Delikts abnimmt, erhöhen Sie die Strafe. Zudem bringen Sie das ganze Gefüge der §§ 315a bis 315c StGB durcheinander, wenn Sie aus vier konkreten Gefährdungsdelikten eines herausgreifen und herabstufen.

    PLENARPROTOKOLL 20/66 · 2022-11-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  40. Da ist es wohl zu viel verlangt, auf die Systematik einzugehen, die zwischen Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten, bis zu einem Jahr und von über einem Jahr differenziert. Unter Ziffer 2 wollen Sie § 240 StGB, Nötigung, um weitere Regelbeispiele ergänzen, um Straßenblockaden zu ahnden. Warum aber Blockierer mit einer Mindeststrafe von drei Monaten bedacht werden sollen, während die bestehenden Regelbeispiele eine Mindeststrafe von sechs Monaten vorsehen, erschließt sich nicht. Schlimmer ist, dass Ihnen offenbar nicht bewusst ist, dass in der Rechtspraxis Mindeststrafe meist Regelstrafe bedeutet. Ersttäter würden also niemals mehr als drei Monate bekommen, die wegen § 47 StGB – die Kollegin hat das ausgeführt – in 90 Tagessätze umgewandelt würden.

    PLENARPROTOKOLL 20/66 · 2022-11-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  41. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Extremisten der „Letzten Generation“ üben Gewalt aus, gefährden das Leben und die Sicherheit vieler Menschen und nehmen die Beschädigung unersetzlicher Kulturgüter in Kauf. Es geht um gezielten Rechtsbruch, nicht um zivilen Ungehorsam. Die grüne RAF ist mitten in der Entstehung. Angesichts des zunehmenden Extremismus braucht es dringend ein Verbot dieser Organisation. Hilft bei der Bekämpfung der Klimaextremisten aber der vorliegende Antrag? Definitiv nein; denn handwerklich schlechter geht es kaum. Wenn schon Populismus, dann doch bitte richtig. Zur Forderung nach härteren Bestrafungen passt Ziffer 6: Sie fordern den Ausschluss von Kettenbewährungen. Das hat zwar mit der Problematik nicht wirklich etwas zu tun, hört sich aber nach Law and Order an.

    PLENARPROTOKOLL 20/66 · 2022-11-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  42. Ich sage Ihnen: „Nur zu“; denn irgendwann wird dem Bürger die Begründung „die böse AfD“ nicht mehr ausreichen. Sie werden dann noch mehr Rückhalt und Glaubwürdigkeit in der Bevölkerung verlieren. Oder Sie trauen sich und stimmen für die Transparenz Ihrer Politik durch einen Untersuchungsausschuss. Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion erhält das Wort Heike Baehrens.

    PLENARPROTOKOLL 20/61 · 2022-10-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  43. Es geht aber um mehr als um Aufklärung von Versäumnissen und Verantwortlichkeiten, um mehr als um Aufarbeitung der Fehlentscheidungen und ihrer gravierenden Auswirkungen. Wir brauchen die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses als Grundlage für eine umfassende rechtspolitische Diskussion, um zukünftig das Grundgesetz um eine zivile Notstandsverfassung zu ergänzen. Freihändige, völlig unverhältnismäßige Grundrechtseingriffe dürfen sich nicht wiederholen – nie wieder! Der Gesetzgeber ist hier dringend gefordert, um eine weitere Erosion des Rechtsstaats zu verhindern und für die Lauterbachs dieser Welt rote Linien zu ziehen. Meine Damen und Herren, natürlich ist mir bewusst, dass Sie den Antrag ablehnen werden, nicht nur, weil Sie Aufklärung scheuen, sondern einfach deshalb, weil er von der AfD kommt.

    PLENARPROTOKOLL 20/61 · 2022-10-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  44. Die Menschen haben Ihre Willkür satt, Herr Lauterbach, Ihre ewigen Untergangspredigten, Drohungen, Ermahnungen und Bevormundung. Es kann keiner mehr hören. Wer eine Maske tragen will, soll dies tun. Aber die meisten Menschen tragen den Maulkorb nicht, um einer todbringenden Seuche zu entgehen, sondern rein aus Angst vor Strafe. Die Mehrzahl der Menschen hat sich auch nicht aus medizinischer Überzeugung impfen lassen, sondern um sozialem Druck zu entgehen, für Arbeit oder Studium, für Sport oder Urlaub – eine Schande. Fehlende Kenntnisse der mittel- und langfristigen Nebenfolgen der Impfungen kommen obendrauf. Das Volk hat ein Recht auf Antwort darauf, was genau gelaufen ist, und das Parlament hat die verdammte Pflicht, Auskunft zu geben.

    PLENARPROTOKOLL 20/61 · 2022-10-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  45. Kinder und Jugendliche brauchen für eine gesunde Entwicklung in ganz besonderem Maße Sozialkontakte, weshalb sie die größten Opfer der Maßnahmenpolitik waren. Die Zunahme von Essstörungen, Depressionen und Angstattacken ist erschreckend. Die Zahl der Suizidversuche im zweiten Corona-Lockdown hat sich bei Kindern verdreifacht. Das ist das Ergebnis Ihrer Politik. Was schreibt Herr Lauterbach in seinem aktuellen Quengelbrief an die über 60‑Jährigen? Zitat: Mir ist bewusst, dass viele das Thema Corona nicht mehr hören mögen. Doch leider ist die Corona-Pandemie noch nicht vorbei. Doch, Herr Lauterbach, sie ist vorbei. Fast alle Länder haben die Pandemie für beendet erklärt, und es wird akzeptiert, dass das Virus längst endemisch ist.

    PLENARPROTOKOLL 20/61 · 2022-10-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  46. Wie oft wurde das hier im Haus ausgesprochen? Es war das Totschlagargument schlechthin. Seit einiger Zeit sterben trotz nachlassender Impfwirkung nur noch wenige Menschen an Corona. In den Altersgruppen 65 bis 74 und – das ist besonders fatal – in der Altersgruppe 15 bis 44 haben wir seit Impfbeginn aber eine stetig wachsende, unerklärliche Übersterblichkeit – aber eben nicht aufgrund Corona. Wo ist der Wille, dies aufzuklären? Neben den massiven wirtschaftlichen und finanziellen Folgen der Maßnahmen sind vor allem die gravierenden Auswirkungen auf die allgemeine Gesundheit bis heute unausgewertet. Bei Erwachsenen geht es um die Frage und die Folgen verschleppter Behandlungen und Operationen, um Angst- und Zwangsstörungen, Depressionen und Suchterkrankungen.

    PLENARPROTOKOLL 20/61 · 2022-10-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  47. Und wo Zahlen, Daten, Fakten vorliegen, sind diese oft politisch kontaminiert. Ich nenne als Beispiel die Fallzahlen, die mit der Anzahl anlassloser Tests ohne medizinische Aussagekraft politisch gesteuert wurden. Oder denken wir an die Zahl der verfügbaren Krankenhausbetten, die nicht wegen der Belegung mit Kranken gesunken ist, sondern mittels Krankenhausrefinanzierung und Personalschlüssel gewollt verknappt wurde. Nicht genug: Mit der Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht haben Sie den Personalnotstand im Gesundheitsbereich noch verschärft und Tausende von Menschen aus ihrem Beruf gedrängt. Oder denken wir an die Manipulation bei der Bewertung der Impfwirkung, wenn bei Geimpften nur symptomatische Fälle gezählt wurden, bei den Ungeimpften jedoch jeder positive Zwangstest. Jeder Tote ist ein Toter zu viel.

    PLENARPROTOKOLL 20/61 · 2022-10-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  48. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sind es unseren Bürgern schuldig, alle Maßnahmen staatlicher Stellen im Zusammenhang mit Corona kritisch aufzuarbeiten, um das herzustellen, was die Regierung seit 2020 verweigert: Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Über 70 Kleine Anfragen unserer Fraktion zu Corona blieben meist ohne echte Antworten, weil alte wie neue Regierung darin versagt haben, in ausreichendem Umfang valide Daten hinsichtlich Effektivität, Effizienz und Risiken ihrer Maßnahmen zu erheben. Gesundheitsminister Lauterbach nutzt wissenschaftliche Evidenz nur, wenn es ihm beliebt und ihn bestätigt; wenn nicht, ignoriert er sie. Oder weshalb sonst hält der Minister an Maßnahmen fest, deren Bilanz laut Expertenkommission vernichtend ist?

    PLENARPROTOKOLL 20/61 · 2022-10-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  49. Erfreulich ist einerseits, dass die Kolleginnen Canan Bayram und Susanne Hennig-Wellsow ihre Reden zu Protokoll gegeben haben, 2 Anlage 5 andererseits, dass die Kollegin, die jetzt spricht, Susanne Hierl, heute Geburtstag hat. Herzlichen Glückwunsch von uns allen! Ich weiß nicht, ob jemand singen möchte; auch das ist möglich und erlaubt im Plenarsaal. – Aber erst mal haben Sie, Frau Hierl, das Wort.

    PLENARPROTOKOLL 20/57 · 2022-09-29 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  50. Wertschätzung für das Ehrenamt sieht anders aus. Aber immerhin hilft es, Klimaterroristen, wie ein Fräulein Neubauer, die das Sprengen von Pipelines öffentlich propagiert hat, vom Richteramt fernzuhalten. In Wahrheit geht es nur um einen Vorwand, um mithilfe eines instrumentalisierten Verfassungsschutzes Kritiker der Regierung und der Zustände in Deutschland weiter zu stigmatisieren und zu entrechten. Mit Ihrer Forderung wollen Sie nicht das Richteramt stärken, sondern den Missbrauch des Rechts vorantreiben. Dennoch stimmen wir dem Antrag zu; denn wir als AfD sind hier im Bundestag die einzige Partei, die wirklich für die FDGO kämpft und sie nicht schleichend abschaffen will – siehe Coronamaßnahmen. Vielen Dank, meine Damen und Herren.

    PLENARPROTOKOLL 20/57 · 2022-09-29 · READ THE BUNDESTAG RECORD