Stefanie Hubig
Germany
“Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Fast auf den Tag genau vor einem Jahr hat der Deutsche Bundestag hier die Verlängerung der Mietpreisbremse verabschiedet. Das war ein wichtiger Schritt. Gleichzeitig sehen wir natürlich: Die hohen Mieten bleiben weiterhin ein Problem.”
“Deshalb begrenzen wir bei der Kurzzeitmiete den Spielraum auf sechs Monate. Länger soll man im Regelfall nicht mehr kurzzeitvermieten dürfen. Und beim möblierten Wohnen sorgen wir dafür, dass der Zuschlag für die Möblierung künftig angemessen ist und er vor allen Dingen transparent ausgewiesen wird.”
“Wer mit seiner Miete erstmals in Verzug gerät, darf nicht sofort die Wohnung verlieren. Er darf nicht obdachlos werden. Bisher konnten Mieter mit einer Nachzahlung nur die fristlose Kündigung abwenden. Künftig können sie auch eine ordentliche Kündigung einmal verhindern; denn jeder Mensch hat eine zweite Chance verdient. Viertens.”
“Hier hilft die vereinfachte Umlage auf die Miete, und die weiten wir aus auf einen Grenzwert von 20 000 Euro. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist völlig klar: Mehr Wohnraum entsteht nur durch Neubau.”
“Frau Abgeordnete, die psychosoziale Prozessbegleitung ist aus meiner Sicht wirklich ein ganz hervorragendes Institut, um Betroffene von Gewalt in einem Strafverfahren gut unterstützen zu können, von der Strafanzeige im besten Falle bis zur Rechtskraft der Entscheidung.”
“Also, Herr Abgeordneter, wenn Sie mal das, was ich vorlege, ernsthaft verfolgen würden, dann würden Sie sehen, dass ich die analoge Gewalt nicht aus den Augen verloren habe.”
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“Hier hilft die vereinfachte Umlage auf die Miete, und die weiten wir aus auf einen Grenzwert von 20 000 Euro. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist völlig klar: Mehr Wohnraum entsteht nur durch Neubau. Deshalb bin ich dankbar, dass die Kollegin Verena Hubertz den Bauturbo in Gang gesetzt hat und wir jetzt gemeinsam den Gebäudetyp E als Möglichkeit für einfaches, für günstigeres Bauen vorgestellt haben. Es gibt im Mietrecht nach wie vor einiges zu tun. Ich freue mich auf die Diskussionen, auf das parlamentarische Verfahren, und ich freue mich, wenn wir gemeinsam viel erreichen für Mieterinnen und Mieter und Vermieter und Vermieterinnen. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Ministerin. – Der nächste Redner ist Thomas Fetsch für die AfD-Fraktion.”
“Wer mit seiner Miete erstmals in Verzug gerät, darf nicht sofort die Wohnung verlieren. Er darf nicht obdachlos werden. Bisher konnten Mieter mit einer Nachzahlung nur die fristlose Kündigung abwenden. Künftig können sie auch eine ordentliche Kündigung einmal verhindern; denn jeder Mensch hat eine zweite Chance verdient. Viertens. Mieter und Vermieter brauchen sich gegenseitig; und das ist mir wirklich wichtig. Wir haben ganz tolle Vermieterinnen und Vermieter in diesem Land. Wir brauchen sie, und deshalb muss das Vermieten attraktiv bleiben. Wir nehmen die Modernisierung von Wohnbestand in den Blick und stärken hier vor allem Kleinvermieter, kleinere Modernisierungen. Neue Fenster beispielsweise dürfen nicht an Kosten oder bürokratischem Aufwand scheitern.”
“Deshalb begrenzen wir bei der Kurzzeitmiete den Spielraum auf sechs Monate. Länger soll man im Regelfall nicht mehr kurzzeitvermieten dürfen. Und beim möblierten Wohnen sorgen wir dafür, dass der Zuschlag für die Möblierung künftig angemessen ist und er vor allen Dingen transparent ausgewiesen wird. So kann man dann eben auch gucken, wo die Wohnung im Mietspiegel steht und ob sie eine ortsübliche Vergleichsmiete hat oder nicht. Zweitens: Indexmieten. Die können bei hoher Inflation geradezu durch die Decke gehen. Mieterinnen und Mieter leiden dann doppelt: einmal durch die Preissteigerungen bei Lebensmittel- und Energiekosten sowie durch die hohen Mieten. In solchen Phasen wollen wir die Indexmietsteigerung deckeln, damit die Miete am Ende nicht zur Armutsfalle wird. Drittens: Schonfristen.”
“Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Fast auf den Tag genau vor einem Jahr hat der Deutsche Bundestag hier die Verlängerung der Mietpreisbremse verabschiedet. Das war ein wichtiger Schritt. Gleichzeitig sehen wir natürlich: Die hohen Mieten bleiben weiterhin ein Problem. Deshalb bin ich froh und dankbar – ich möchte mich an dieser Stelle besonders bei den Regierungsfraktionen von SPD und von CDU/CSU für die gute Zusammenarbeit bedanken –, dass wir heute ein weiteres Mietrechtspaket auf den Weg bringen können, damit wir die Frage des sozialen Mietrechtes weiterbearbeiten können. Was steht dadrin? Vier Punkte sind mir besonders wichtig. Erstens: möblierte Vermietung und Kurzzeitvermietung. Wir sehen, dass sie mancherorts mittlerweile Instrumente sind, um die Mietpreisbremse auszuhebeln.”
“Alle anderen Daten sind unverzüglich zu löschen. Auch der Aufbau einer staatlichen Bilddatenbank ist verboten. Bei der automatisierten Datenanalyse gelten die rechtlichen Grenzen für die bereits vorliegenden Daten weiter, also zum Beispiel auch die allgemeinen Löschfristen. Das wahrt die Grundrechte. Gleichzeitig werden die Anforderungen an Freiheit und Sicherheit im 21. Jahrhundert umgesetzt: Polizei und Staatsanwaltschaft müssen Täter auch mit modernen Ermittlungsmethoden verfolgen können. Jede Ermittlung berührt die Grundrechte des einen, aber sie schützt auch die Freiheit des anderen. Hier haben wir einen guten Ausgleich gefunden. Vielen Dank. Für die AfD-Fraktion erhält Fabian Jacobi das Wort.”
“Während sie heute in verschiedenen Datenbanken quasi händisch nach Verbindungen zwischen Strafverfahren suchen müssen, können sie künftig die ohnehin rechtmäßig vorhandenen Informationen vernetzt durchsuchen – in engen Grenzen auch mit KI. Damit komme ich zum zweiten Punkt, und der ist genauso wichtig. Wir müssen den Strafverfolgungsbehörden ermöglichen, zu ermitteln. Aber wir dürfen ihnen nur das geben, was auch rechtsstaatlich erlaubt ist. Deshalb sieht dieser Gesetzentwurf klare und durch Gerichte kontrollierbare Grenzen für die neuen Werkzeuge vor. Die neuen Werkzeuge gelten nur bei schwereren Straftaten, zum Beispiel bei Terrorismus, Kinderpornografie und Tötungen. Für den biometrischen Internetabgleich braucht es immer eine staatsanwaltschaftliche Anordnung. Nur verfahrensrelevante Treffer werden verwendet.”
“Wir müssen unsere Strafverfolgungsbehörden in die Lage versetzen, heute mit modernen Mitteln Strafverfolgung zu betreiben und Ermittlungen zu führen. Was tun wir? Erster Punkt: Wir sehen zwei neue Werkzeuge vor. Erstens: der biometrische Internetabgleich. Damit dürfen Polizei und Staatsanwaltschaften automatisiert Fotos suchen, also etwa das Foto einer Terrorverdächtigen mit Bildern auf Social-Media-Plattformen im Netz abgleichen. Zweitens erhalten die Strafverfolgungsbehörden mit der automatisierten Datenanalyse als zweites Werkzeug die Möglichkeit, eine Suchmaschine für Verfahrensinformationen zu nutzen.”
“Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Reihen lichten sich etwas, obgleich wir ein wirklich wichtiges Thema besprechen. Stellen Sie sich vor, eine Terrorverdächtige lebt 30 Jahre im Untergrund. Ihr Sportverein postet Fotos, auf denen sie zu sehen ist. Man sucht überall nach ihr. Ein echter Fall: 2024 gibt es plötzlich Aufnahmen von Daniela Klette, eine von drei noch flüchtigen RAF-Mitgliedern. Im Netz finden Reporter, Journalistinnen und Journalisten die Bilder von ihr. Die Journalisten dürfen das. Die Polizei darf diese Suche nach Bildern nicht durchführen. Sie darf den Namen suchen, aber sie darf die Bilder nicht suchen. Das kann niemand erklären, meine sehr geehrten Damen und Herren. Deshalb wollen und werden wir das ändern.”
“Frau Abgeordnete, ich glaube, ich muss das den Müttern und Vätern des Grundgesetzes nicht erklären. Denn das, was Sie jetzt hier zu skandalisieren versuchen, ist ein Vorgang, der möglich ist. Ich habe es gerade gesagt und sage es noch mal: Wir schreiben nicht 1 Million Berlinerinnen und Berlinern etwas vor; sondern es gibt einen Beschluss der Bauministerkonferenz der Länder – 15 zu 0 zu 1 bzw. 15 zu 1 zu 0 –, die sich genau das wünschen. Es wird am Ende eine Regelung geben müssen, die verfassungskonform ist. Wir sollten jetzt mal das weitere Verfahren abwarten und dann gucken, wie diese Regelung aussieht, ob und wie diese Regelung funktioniert in der Praxis und ob sie auch gezückt wird.”
“Ich möchte noch einmal ganz deutlich darauf hinweisen, dass das, was im Koalitionsausschuss vereinbart worden ist, ein Petitum ist, das 15 von 16 Ländern an den Bund gerichtet haben und dann entsprechend aufgenommen worden ist. Es ist auszugestalten; das wird wahrscheinlich gar nicht mein Haus tun, sondern ein anderes Ressort innerhalb der Bundesregierung. Darauf werden wir genau gucken müssen. Zur nächsten Nachfrage darf ich das Wort Mayra Vriesema erteilen.”
“Frau Abgeordnete, das Grundgesetz sieht die Möglichkeit der Vergesellschaftung vor. Das ist in der Tat so, das haben Sie völlig richtig gesehen; das wissen auch der Bundeskanzler und im Übrigen auch viele kluge Juristinnen und Juristen, die im Bundeskanzleramt arbeiten. Die Regelung, die jetzt im Koalitionsausschuss vereinbart worden ist – darauf spielen Sie ja an –, ist eine, die übrigens fast einstimmig von der Landesbauministerkonferenz gefordert worden ist. Dies ist verfassungsrechtlich nicht einfach zu regeln, und ich denke, am Ende muss auch das Augenmerk darauf liegen, das entsprechend verfassungsgemäß zu regeln.”
“Frau Abgeordnete, die psychosoziale Prozessbegleitung ist aus meiner Sicht wirklich ein ganz hervorragendes Institut, um Betroffene von Gewalt in einem Strafverfahren gut unterstützen zu können, von der Strafanzeige im besten Falle bis zur Rechtskraft der Entscheidung. Ich würde mir wünschen, dass es die noch für viel, viel mehr Delikte gibt. Jetzt sind wir schon mal einen großen Schritt gegangen bei der häuslichen Gewalt. Wir haben einen Modellversuch mit Blick auf das familiengerichtliche Verfahren, und ich kann mir perspektivisch vorstellen, dass wir noch weitere Schritte gehen, vielleicht auch bei der digitalen Gewalt. Wir haben aber gute Organisationen wie zum Beispiel HateAid, die Betroffene sehr gut unterstützen. Vielen Dank. – Zur letzten Frage in der zweiten Runde darf ich Caren Lay von der Fraktion Die Linke das Wort erteilen.”
“Zu einer weiteren Nachfrage hat das Wort die Abgeordnete Kathrin Gebel.”
“Also, Herr Abgeordneter, wenn Sie mal das, was ich vorlege, ernsthaft verfolgen würden, dann würden Sie sehen, dass ich die analoge Gewalt nicht aus den Augen verloren habe. Wir haben mittlerweile – der Deutsche Bundestag hat es übrigens beschlossen, ich glaube, nicht mit den Stimmen der AfD – die elektronische Aufenthaltsüberwachung, wir haben die Verschärfung des Gewaltschutzgesetzes. Ich habe mittlerweile einen Gesetzentwurf zu den K.-o.-Tropfen eingebracht; darin geht es auch um Vergewaltigung mithilfe von K.-o.-Tropfen. Wir arbeiten an einer Regelung zu den Femiziden. Wir werden auch noch im Bereich der Vergewaltigung die Verjährung verändern. Wir haben viele Regelungen schon auf den Weg gebracht, und die analoge Gewalt – übrigens vor allen Dingen auch die häusliche Gewalt – zu bekämpfen, ist eines meiner Haupttätigkeitsfelder.”
“Wir arbeiten mit Hochdruck daran. Wir haben – Sie haben es gerade gesagt – zahlreiche Stellungnahmen bekommen, die natürlich auch wichtig sind, damit es am Ende ein gutes Gesetz ist. Es ist viel Lob gekommen. Es sind aber auch noch mal durchaus Punkte gekommen, über die man nachdenken muss. Ich gehe davon aus, dass wir das in der Sommerpause alles abarbeiten werden. Wenn dann das Parlament wieder zurückkommt – das Kabinett tagt ja auch während der Sommerpause –, dann werden wir zeitnah jetzt in der zweiten Jahreshälfte den Gesetzentwurf auch im Kabinett haben. Zu einer Nachfrage hat der Abgeordnete Stephan Brandner das Wort.”
“Und auf der anderen Seite ist es die Säule der Durchsetzbarkeit. Und da geht es mir darum, dass die Menschen die Möglichkeit haben, die Täter zu finden, die sich anonym im Netz bewegen, über eine IP-Adresse aber identifizierbar sind. Das soll künftig möglich sein, genauso wie dann auch zeitweilige Account-Sperren, die ein Gericht anordnet.”
“Es ist zunächst mal wichtig – danke, dass Sie das Thema ansprechen –, dass wir gemeinsam – ich hatte es in meinem Eingangsstatement schon gesagt – gegen digitale Gewalt, aber auch gegen analoge Gewalt, dass wir gegen echte Gewalt kämpfen. Für mich persönlich sind die beiden großen Säulen, die wir in dem Gesetzentwurf regeln, wichtig. Die eine ist, Strafbarkeitslücken zu schließen. Das bezieht sich insbesondere auf pornografische Deepfakes, auf das Herstellen und Verbreiten von pornografischen Deepfakes, von Deepfakes insgesamt. Es ist, glaube ich, ganz wichtig, dass wir da jetzt Rechtssicherheit haben. Dazu gehören auch die Verbreitung und das Herstellen von Vergewaltigungsvideos. Abscheuliche Taten sind es, und ich finde es wichtig, dass wir auch da zu einem klaren strafrechtlichen Schutz kommen.”
“Herr Abgeordneter, wir arbeiten in der Bundesregierung sehr vertrauensvoll zusammen. – Da brauchen Sie nicht zu lachen; das ist tatsächlich so. Dass wir angesichts des Umstandes, dass wir in sehr unterschiedlichen Parteien sind – Kollege Schneider und ich sind in der SPD; Kollegin Reiche und andere sind in der CDU bzw. CSU –, auch unterschiedliche Auffassungen haben, das ist an der Tagesordnung. Deshalb versuchen wir uns eben auch immer wieder zu einigen. Die GGO ist die Grundlage unserer Zusammenarbeit. Sie enthält keine Sanktionen, sondern es ist genau, wie der Kollege Schneider es sagt: Man sucht das Gespräch mit der Kollegin bzw. dem Kollegen und klärt das untereinander. Zur letzten Nachfrage hören wir Michael Kellner.”
“Frau Abgeordnete, ich habe eben schon gesagt: Dieses Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die AfD als gesichert rechtsextrem anzusehen ist, dass ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD Aussicht auf Erfolg hätte, zum einen unter dem Aspekt der Menschenwürde – ich möchte das ausdrücklich sagen, weil das von der rechten Seite hier alles sehr relativiert wird –, zum anderen unter dem Aspekt der Verletzung des Demokratiegebotes. Ich glaube, es würde sicherlich auch der AfD guttun, in dieses Gutachten reinzuschauen. Ich kenne die Zusammenfassung; das Gutachten im Ganzen habe ich nicht gelesen. Aber ich bin sehr froh darüber, dass sich der Bundesinnenminister bereits dazu geäußert hat. Vielen Dank. – Damit kommen wir zur nächsten Hauptfrage. Sie geht an die AfD-Fraktion. Hans-Jürgen Goßner hat das Wort.”
“Herr Abgeordneter, dass ich als überzeugte Demokratin und als Bundesjustizministerin der Auffassung bin, dass das Grundgesetz, die Verfassung, von allen einzuhalten ist, liegt auf der Hand. Und dazu gehört natürlich auch, die föderale Ordnung zu respektieren. Ich meine, dass man in der politischen Auseinandersetzung mit politischen Mitteln vorgehen muss, aber gegebenenfalls auch mit rechtlichen Mitteln. In Sachsen-Anhalt muss, je nachdem, wie die Wahl ausgeht, vor Ort entsprechend agiert werden. Das kann ich als Bundesjustizministerin nicht. Ich halte mich an die föderale Ordnung, so wie ich auch verlange, dass andere sich an das Grundgesetz halten. Zu einer weiteren Nachfrage darf ich das Wort an die Fraktion Die Linke geben.”
“Herr Abgeordneter Steffen, das ist ja bereits vom Bundesinnenminister so gesagt worden. Auch das Bundesinnenministerium wird sich dieses Gutachten – 1 500 Seiten – natürlich sehr genau angucken und auswerten, und es wird, wenn das Bundesinnenministerium zu einer entsprechenden Einschätzung kommt, dann auch in das Verfahren einfließen. Zu einer weiteren Nachfrage hat Marcel Bauer das Wort.”
“Herr Abgeordneter, es sind insgesamt schwierige Fragen und Fragen von großer Tragweite, die Sie stellen. Überhaupt ist das Verfahren eines Parteiverbots – ich sagte das gerade – das schärfste Schwert; damit muss man ernsthaft umgehen. Ich meine, das Gutachten der GFF wird – so hat sich auch der Bundesinnenminister schon geäußert – auch im Rahmen des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht Köln eine Rolle spielen. Das wird geprüft werden. Es ist sehr umfangreich und auch sehr akribisch erstellt worden, und ich glaube, es ist gut und richtig, dass es dort auch eine Rolle spielen wird. Zu einer Nachfrage darf ich Dr. Till Steffen das Wort erteilen.”
“Ich habe immer gesagt: Für mich, aus meiner Sicht, muss ein Parteiverbot als das schärfste Schwert, das wir innerhalb des Grundgesetzes haben, gut geprüft sein, und man muss am Ende entscheiden, ob man so einen Weg geht oder nicht. Aber wenn es genug Anhaltspunkte gibt, dass dieser Weg erfolgreich ist – auch das habe ich bereits gesagt –, ist er auch zu gehen.”
“Herr Abgeordneter, zunächst einmal ist innerhalb der Bundesregierung für Parteienverbote nicht das Bundesjustizministerium, sondern das Bundesinnenministerium verantwortlich und zuständig. Ich möchte aber auch ganz klar sagen: Das Gutachten der GFF, das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, das die AfD auf Bundesebene als gesichert rechtsextrem eingestuft hat und gegen das derzeit vor dem Verwaltungsgericht Köln geklagt wird – im einstweiligen Verfahren gab es eine Entscheidung, aber wir warten noch auf die Entscheidung in der Hauptsache –, der Umstand, dass die AfD in drei Bundesländern als gesichert rechtsextrem eingestuft ist, sind natürlich Indizien, die es weiter zu bewerten gilt.”
“Frau Abgeordnete, wir haben ja bereits einige Regelungen zum Mietrecht in dieser Legislaturperiode vorgelegt. In dieser Sitzungswoche wird auch der Deutsche Bundestag über solche Fragen beraten. Wir haben im Moment eine solche Regelung nicht in der Planung. Aber wir haben eine Expertenkommission, die zum Ende des Jahres einen Bericht mit Änderungsvorschlägen vorlegen soll. Ich gehe davon aus, dass wir dort bzw. im weiteren Verfahren genau über solche Fragen reden werden. Die Welt verändert sich, und damit müssen sich bestimmte Regeln auch verändern. Dr. Jan-Niclas Gesenhues.”
“Herr Abgeordneter, ich habe ja gesagt, dass wir eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe haben, die einen Bericht vorgelegt hat. Und die Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat angekündigt, uns weitere Expertise, weitere Regelungsvorschläge oder Regelungsbedarfe vorzulegen. Das ist für uns die Grundlage. Den Gesetzentwurf des Bundesrates nehmen wir mit dazu. Wir haben ihn angeguckt. Im Bereich der Beweislastumkehr halten wir ihn für nicht verfassungskonform bzw. nicht komplett verfassungskonform. Wir würden auf andere Regelungen zurückgreifen. Vielen Dank. – Damit kämen wir zur nächsten Fragestellerin, die Abgeordnete Julia Schneider.”
“Herr Abgeordneter, ich hatte ja gerade schon gesagt: Der Gesetzentwurf zur grenzüberschreitenden Vermögensabschöpfung liegt bereits vor. Mit ihm haben wir bereits die europäischen Vorgaben umgesetzt. Ich denke, dass das Thema der Europäischen Staatsanwaltschaft und der Stärkung der Europäischen Staatsanwaltschaft auch in dem Zusammenhang noch eine Rolle spielen kann; denn wir sehen einfach, dass es in Europa wirklich viel zu tun gibt und dass es mit Blick auf die Zusammenarbeit sicherlich auch noch Ressourcen gibt, die man heben kann. Jetzt kommt Herr Dr. Martin Plum.”
“Herr Abgeordneter, der Punkt der ersparten Aufwendungen ist wichtig; denn das bedeutet, dass man nicht nur die Gewinne abschöpft, sondern zum Beispiel auch die ersparten Steuern berücksichtigt; auch das sind vermögenswerte Vorteile. Ich stehe dem grundsätzlich offen gegenüber, das wieder zu regeln. Unser Haus prüft dies auch und arbeitet an einer entsprechenden gesetzlichen Regelung. Damit wäre der Kollege Johannes Rothenberger am Zug.”
“Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die vielfältige Vorschläge zur Vermögensabschöpfung gemacht hat, hat auch uns eine Vorlage gegeben. Diese wird derzeit in einen Gesetzentwurf gegossen. Dabei wird auch das Thema der Beweislastumkehr eine Rolle spielen. Es ist sehr schwierig, dies innerhalb der verfassungsrechtlichen Grenzen umzusetzen. Aber wir suchen gerade nach einer guten Lösung.”
“Herr Abgeordneter, Sie haben ja gerade schon darauf Bezug genommen: Der Bundesinnenminister, der Bundesfinanzminister und ich haben gemeinsam diesen Aktionsplan vorgestellt. Unser Hauptpunkt ist dabei die Vermögensabschöpfung. Und wir haben zwischenzeitlich ja bereits einen Gesetzentwurf zur Vermögensabschöpfung in den Deutschen Bundestag eingebracht. Er liegt dem Deutschen Bundestag schon vor; er ist jedenfalls schon durch das Kabinett gegangen. Zur Frage der grenzüberschreitenden Vermögensabschöpfung: Das ist ein wichtiges Thema; denn wir sehen, dass die Organisierte Kriminalität immer stärker grenzüberschreitend arbeitet und sehr international geworden ist. Hierzu liegt ein Gesetzentwurf vor. Woran wir jetzt arbeiten, ist einer für das nationale Recht.”
“Das Bundesjustizministerium ist für die rechtssystematische und rechtsförmliche Prüfung zuständig und verantwortlich. Die haben wir auch durchgeführt. Wir konnten nicht alles abschließen, wie das häufiger bei eilbedürftigen Gesetzen vor der Kabinettsbefassung der Fall ist. Das haben wir dann teilweise noch nachgeholt. Die unmittelbare Prüfung der Vereinbarkeit des Gesetzentwurfs mit Artikel 20a des Grundgesetzes ist zum Beispiel eine, die dann vom fachlichen Haus mit den entsprechenden Expertinnen und Experten durchgeführt werden muss. Danke schön. – Wir starten in die zweite Runde. Dann können auch Nachfragen aus der Fraktion gestellt werden. Für die AfD hat nun Herr Abgeordneter Karsten Hilse das Wort. Bitte.”
“Sehr gerne. – Ich habe ja gerade schon gesagt, dass die Säule der veränderten Verfahrensordnungen diejenige ist, mit der sich der Deutsche Bundestag natürlich befassen und die der Deutsche Bundestag verabschieden wird, weil es um eine Gesetzesänderung geht. Die VwGO-Novelle ist schon auf dem Weg. Es folgt als Nächstes dann die Novelle der Zivilprozessordnung; daran arbeiten wir noch intern. An der Strafprozessordnung arbeitet noch eine Expertenkommission. Aber all das werden wir in dieser Legislaturperiode schaffen, und das wird, wie ich hoffe, auch der Deutsche Bundestag verabschieden. Danke schön. – Abschließend für die erste Fraktionsrunde hat für die Fraktion Die Linke Frau Abgeordnete Violetta Bock das Wort.”
“Drittens: effiziente Verfahrensordnungen. Eine haben wir schon eingebracht: die VwGO-Novelle. Für die ZPO und die StPO werden sie noch kommen. – Vielen Dank. Eine Nachfrage.”
“Ja, das mache ich gerne, Frau Abgeordnete. Es gab, ich sage mal: anspruchsvolle Diskussionen zwischen den Ländern und dem Bund, bis dieser Pakt für den Rechtsstaat, bei dem der Bund eine knappe halbe Milliarde für die Justiz in den Ländern gibt, tatsächlich entstanden ist. Aber jetzt steht er. Das ist gut, und das ist richtig so: für die Justiz und auch für den Rechtsstaat. Er wird aus drei Säulen bestehen. Erstens: Digitalisierung. Das sind allein 210 Millionen, die an die Länder gehen, damit digitale Anwendungen schneller entwickelt werden können. Der Bund hilft auch zentral dabei. Zweitens: Personal. 240 Millionen Euro für zusätzliche Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, damit Verfahren schneller erledigt werden können, damit eine Bugwelle von Verfahren abgearbeitet werden kann.”
“Herr Abgeordneter, nochmals: Ich habe gesagt, wie ich dazu stehe, wie wir auch innerhalb der Bundesregierung dazu stehen. Wir werden sehen: Es wird sicherlich ein Gesetzentwurf vom zuständigen Ressortminister vorgelegt werden. Wir werden uns den angucken. Sie können sicher sein, dass die Garantie, dass die Regierung transparent über ihr Tun Rechenschaft ablegt, weiterhin vorhanden sein wird. Wir fahren fort. Nun hat für die Fraktion der SPD Frau Abgeordnete Carmen Wegge das Wort. Bitte sehr.”
“Das sind jetzt Ihre Mutmaßungen; diese weise ich an dieser Stelle zurück. Eine Nachfrage.”
“Herr Abgeordneter, das IFG ist eine Errungenschaft, für die sich meine Partei, für die sich die SPD-Fraktion immer eingesetzt hat. Insofern ist es für mich ganz klar, dass die Exekutive, dass die Regierung natürlich Transparenz herstellen muss, dass sie den Bürgerinnen und Bürgern Rechenschaft über ihr Tun schuldig ist. Deshalb ist es völlig klar, dass es das IFG weiter geben wird und dass wir bei Veränderungen am IFG darauf achten, dass der Grundkonsens, den wir – auch innerhalb der Regierung – darüber haben, wofür das IFG steht, beibehalten wird. Wir haben auch im Koalitionsvertrag die Vereinbarung, dass wir das IFG reformieren wollen – zugunsten der Bürgerinnen und Bürger, zugunsten einer besseren Schlagkraft, sage ich jetzt mal. Die Zehntausende von Euro, die Sie gerade erwähnt haben, finden sich nirgendwo in den Überlegungen.”
“Herr Abgeordneter, die Mitarbeiter des Hauses können keine Gesetze einbringen. Das heißt, sie warten natürlich, bis die Hausspitze entscheidet. Das haben wir sofort getan. Wir haben uns beraten. Wir haben aber auch einige Gesetzentwürfe, die in der letzten Legislaturperiode bereits in der Länder- und Verbändeanhörung waren und so nicht auf Zustimmung getroffen sind, überarbeitet. Das haben wir mit extremer Beschleunigung getan. Deshalb gibt es auch keine Veranlassung, das Haus umzubauen; denn wir sind ein sehr fleißiges und sehr schnelles Haus, aber eben auch ein sehr gründliches. Für die CDU/CSU-Fraktion hat nun Herr Dr. Thomas Gebhart das Wort. Bitte.”
“Wir arbeiten mit Hochdruck daran. Das bedeutet, dass das Haus unter einer extremen Arbeitslast steht, aber auch extrem fleißig ist und dabei die Gründlichkeit und die Sorgfalt nicht vergisst. – Vielen Dank. Eine Nachfrage? – 30 Sekunden.”
“Herr Abgeordneter, vielen Dank für Ihre Frage. – Es ist in der Tat so, dass wir ganz hervorragende Juristinnen und Juristen im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz haben. Wir haben aber auch zahlreiche Aufgaben. Wir haben Gesetzgebung in vielen Bereichen originär zu erledigen. Sie haben jetzt nur drei Beispiele genannt. Wir haben allein im ersten Jahr, in dem ich diesem Haus als Ministerin vorgestanden habe, 35 Gesetzentwürfe durchs Kabinett gebracht. Die vergangene Legislaturperiode war, wie Sie wissen, verkürzt. Da ist einiges liegen geblieben, und wir haben es innerhalb des ersten Jahres auf den Weg gebracht. All die Gesetze und die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes, die Sie genannt haben, haben wir fristgerecht umgesetzt. Mir ist es ein großes Anliegen, dass wir das auch weiterhin tun.”
“Es gibt viel zu tun; es bleibt viel zu tun. Herzlichen Dank. Ich danke sehr, und so bleiben noch vier Minuten – genau passend. – Nun hat der Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Herr Carsten Schneider, das Wort. Bitte, Ihr einleitender Bericht.”
“Ich freue mich, dass ich zusammen mit der Bauministerin, Verena Hubertz, hier einen großen Schritt weitergekommen bin. Denn es ist klar: Es muss beim Bauen nicht immer der Gold- oder der Luxusstandard sein. Bauen muss bezahlbar sein. Und es muss schnell gehen, damit wir bald mehr Wohnungen haben. Wir gehen noch ein weiteres Thema an. Im Sommer wollen wir gegen die Mondpreise auf dem Ticketzweitmarkt vorgehen. Es wird eine Preisobergrenze beim Weiterverkauf von Tickets für Sport- und Konzertveranstaltungen geben; dabei muss ein fairer Weiterverkauf für die Fans möglich bleiben. All das machen wir, damit Fans weiterhin Spaß an bezahlbaren Veranstaltungen haben. Gleichzeitig verhindern wir Abzocke und Geschäftemacherei auf dem Rücken der Fans. Damit die Tickets am Ende für die Fans da sind und nicht für die Spekulanten.”
“Den Kampf gegen Gewalt, insbesondere den Kampf gegen Gewalt an Frauen, haben wir angenommen, und wir werden ihn gemeinsam fortsetzen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Lassen Sie mich noch kurz etwas zu den hohen Lebenshaltungskosten und der Bezahlbarkeit des Lebens sagen – ein anderes Thema, aber auch ein wichtiges. Bereits morgen beginnen hier die parlamentarischen Beratungen unseres zweiten Mietrechtspaketes. Mit den Regelungen wollen wir Fehlentwicklungen bei möblierten Wohnungen, bei Kurzzeitvermietungen und auch bei Indexmietverträgen entgegentreten. Mieten ist das eine; das andere ist aber, dass natürlich mehr, schneller und günstiger gebaut werden muss. Dafür legen wir jetzt unseren Gesetzentwurf zum Gebäudetyp E vor.”
“Wir stärken die psychosoziale Prozessbegleitung, damit mehr Opfer den Weg zu Polizei und Gericht gehen und ihn auch durchstehen. In der zweiten Jahreshälfte folgen Verschärfungen im Sexualstrafrecht, Änderungen im Sorge- und Umgangsrecht und ein besserer Schutz der von Gewalt Betroffenen in familiengerichtlichen Verfahren. Erst im März haben wir hier über voyeuristische Aufnahmen, pornografische Deepfakes und Vergewaltigungsvideos debattiert. Diesen Taten setzen wir ein neues Strafrecht und effektivere Wege für die Betroffenen, sich zu wehren, entgegen. Und mit der IP-Adressenspeicherung werden wir mehr Täter im Netz ermitteln können. Die Beratungen im Deutschen Bundestag haben in der letzten Sitzungswoche begonnen.”
“Eine halbe Milliarde Euro steuert der Bund bei; das ist doppelt so viel wie in den letzten beiden Legislaturperioden. Damit können die Länder besser dafür sorgen, dass Menschen nicht nur recht haben, sondern dass sie ihr Recht auch zügig bekommen. Unser gemeinsamer Pakt ist ein großer und guter Schritt für den Rechtsstaat und für die Justiz. Denn auf eine starke Justiz muss jeder bauen können, am allermeisten die Betroffenen von Kriminalität. Diese Bundesregierung macht zusammen mit den Regierungsfraktionen Ernst im Kampf gegen Gewalt: Die Regelung zur elektronischen Fußfessel ist bereits verabschiedet. Unser Vorschlag zum verschärften strafrechtlichen Schutz vor K.-o.-Tropfen ist diese Woche erstmals im Bundesrat.”
“Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir leben in einem Rechtsstaat, und das ist eine große Errungenschaft. Denn unser Rechtsstaat ist gegründet auf der Verfassung und auf den Grundrechten. Er schützt die Meinungsfreiheit. Er schützt die Pressefreiheit. Er ist Fundament für Bürgerrechte und garantiert Minderheitenrechte. Er legt klare Verfahren für demokratische Entscheidungen fest. Und er bekräftigt jeden Tag: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Diesen Rechtsstaat gilt es zu schützen und zu stärken. Vor zwei Wochen hat die Ministerpräsidentenkonferenz zusammen mit dem Bundeskanzler den Weg freigemacht für einen neuen Pakt für den Rechtsstaat und damit für mehr Personal, mehr Digitalisierung in der Justiz und effizientere Verfahren.”
“In diesem Sinne, meine sehr geehrten Damen und Herren: Der digitale Raum darf kein Täterparadies sein, und er darf auch kein Raum sein, in dem Straftaten ohne Konsequenzen bleiben. Es geht mir dabei auch um die Grundrechte der Opfer digitaler Gewalt, um ihren Schutz. Sie sollen sich sicher fühlen und nicht die Täter. Vielen Dank. Wir hören für die AfD-Fraktion Ulrich von Zons.”
“Und als heutige Justizministerin sage ich: Grundrechte gelten selbstverständlich auch im digitalen Raum. Nach meiner festen Überzeugung stellt unser Gesetzentwurf genau das sicher. Es sollen nur IP-Adressen gespeichert werden. Niemand kann damit Profile erstellen, weder zur Person noch zur Bewegung. Die Vertraulichkeit von Kommunikation bleibt strikt gewahrt. Das wahrt die Freiheitsrechte, das wahrt die Bürgerrechte, und das wahrt auch die Grundrechte. Ich bin überzeugt: Die Menschen erwarten von der Politik keine aufgeregten Debatten, sie erwarten Lösungen. Das tun sie zurecht. Seit über 20 Jahren wird über eine verpflichtende IP-Adressspeicherung in Deutschland diskutiert und gestritten. Dieser Gesetzentwurf liefert endlich die Lösung: die dreimonatige Speicherung der IP-Adressen – nicht mehr, aber auch nicht weniger.”
“Man stelle sich vor, für Kfz-Kennzeichen würde Ähnliches gelten wie für IP-Adressen. Was hieße das? Das hieße: Alle Autokennzeichen würden jeden Morgen neu vergeben, und am Abend würden sie alle gelöscht. Ich glaube, in einer solchen Welt würde man niemandem raten, am Straßenverkehr teilzunehmen. Unser Ziel ist, dass Deutschland auch im digitalen Raum sicher ist. Deshalb wollen wir Internetanbieter verpflichten, die IP-Adressen ihrer Kunden für drei Monate zu speichern. Wir setzen damit auf eine Regelung, die viele andere europäische Staaten längst haben – Spanien und Frankreich zum Beispiel. Und auch ich sage Ihnen: Wir müssen unseren Ermittlungsbehörden effektive und rechtsstaatliche Instrumente an die Hand geben. Die IP-Adressenspeicherung gehört dazu; das sage ich übrigens auch als ehemalige Staatsanwältin.”
“Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wir sehen, dass Straftaten im Internet immer stärker zunehmen. Wir sehen, dass die Täter viel zu oft davonkommen – gerade bei Kinderpornografie, bei Onlinebetrug und strafbarem Hass im Netz. Und wir sehen, dass sich häufig die Täter geschützt fühlen, nicht die Opfer. Zu viele Straftaten im Netz bleiben unaufgeklärt; zu viele Täter kommen unerkannt davon, weil ihre digitalen Spuren gelöscht werden. Das wollen wir ändern, und das werden wir ändern. Unsere Antwort ist die Speicherung der IP-Adressen; denn das sind oft die einzigen Spuren, die Täter im Netz hinterlassen. Schon heute dürfen Polizei und Staatsanwaltschaft den Spuren nachgehen, doch viele Spuren führen eben ins Nichts. Es liegt auf der Hand, dass dieser Zustand nicht tragbar ist.”