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DEUTSCHER BUNDESTAG · FORMER

Wilfried Oellers

CDU/CSU · Germany

IN THEIR OWN WORDS

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Kollegin, vielen Dank für die Frage. Zum einen will ich ausdrücklich zurückweisen, dass ich in meiner Rede Leute als faul bezeichnet habe. Das habe ich nicht gemacht. Das habe ich bisher noch bei keiner Rede hier im Deutschen Bundestag getan, und das würde ich auch nie tun. Zweiter Punkt.

PLENARPROTOKOLL 21/81 · 2026-05-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Arbeitswelt ist im Wandel. Beschäftigte und Unternehmen wünschen mehr Flexibilität, auch und gerade, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf besser gewährleisten zu können, aber auch, um den Realitäten in der Wirtschaft ins Auge zu…

PLENARPROTOKOLL 21/81 · 2026-05-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Denn es geht darum, die bisherige wöchentliche Arbeitszeit flexibel über die Woche zu verteilen, um den Realitäten Raum zu geben, aber gleichzeitig auch den Arbeitsschutz zu berücksichtigen. Wir wollen Flexibilität dort ermöglichen, wo sie gewünscht ist und wo sie hinpasst.

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Ich will Ihnen ganz deutlich sagen: Das, was wir nicht wollen, ist, dass es um mehr Arbeit geht, und wir wollen auch nicht, dass der Schutzgedanke des Arbeitszeitgesetzes ausgehöhlt wird. Das ist ganz explizit nicht gewollt. – Darüber können Sie lachen, aber es ist so.

PLENARPROTOKOLL 21/81 · 2026-05-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Es ist uns sehr wichtig, diese im Gesetz rechtssicher zu vereinbaren; denn wir halten es für unabdingbar, dass es im beidseitigen Einvernehmen der Arbeitsvertragsparteien möglich sein muss, im Rahmen von Vertrauensarbeitszeit zu arbeiten. Lassen Sie mich schließen.

PLENARPROTOKOLL 21/81 · 2026-05-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

– Sie haben sich gerade auf die EU-Arbeitszeitrichtlinie berufen. Artikel 23 der Richtline stellt aber klar, dass ihre Durchführung nicht zu einer Verschlechterung führen darf. Das hat uns auch der Wissenschaftliche Dienst kürzlich noch mal bestätigt.

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The complete record

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  1. Aber mir persönlich zu unterstellen, ich würde das komplett aus dem Auge lassen, das weise ich ausdrücklich zurück. Ich empfehle Ihnen daher noch mal die Lektüre meiner Rede später im Protokoll. Danke sehr. – Für die Fraktion der AfD hat nun Herr Abgeordneter Robert Teske das Wort. Bitte.

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  2. Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Kollegin, vielen Dank für die Frage. Zum einen will ich ausdrücklich zurückweisen, dass ich in meiner Rede Leute als faul bezeichnet habe. Das habe ich nicht gemacht. Das habe ich bisher noch bei keiner Rede hier im Deutschen Bundestag getan, und das würde ich auch nie tun. Zweiter Punkt. Wenn ich an meine Art des Vortrages denke, weiß ich nicht, wo ich hier rumgeschrien habe. Also, ich finde, dass ich eigentlich sehr ruhig und sachlich geblieben bin. Von daher weiß ich auch nicht, was Sie da zu kritisieren haben. Zum Dritten will ich Ihnen sagen: Ich habe persönlich jetzt schon häufiger festgestellt, dass Sie Zwischenfragen regelmäßig vorbereiten und ablesen. Ich würde Ihnen raten: Vereinbaren Sie mit Ihrer Fraktion doch mal Redezeit zu diesen Themen! Das würde ich vielleicht ganz gerne sehen.

    PLENARPROTOKOLL 21/81 · 2026-05-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  3. Genau diese Abwägung und Berücksichtigung der gesamten Breite der Belange im Rahmen der Flexibilität der Arbeitszeit wollen wir berücksichtigen. So haben wir es im Koalitionsvertrag vereinbart, und dem kommen wir auch nach. Ich kann allen nur raten, dieses Thema nicht zu skandalisieren, sondern dem Wunsch der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie dem Wunsch der Arbeitgeber wirklich nachzukommen. Herzlichen Dank. Die Möglichkeit zu einer Kurzintervention hat Frau Abgeordnete Köktürk aus der Fraktion Die Linke. Bitte.

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  4. Es ist uns sehr wichtig, diese im Gesetz rechtssicher zu vereinbaren; denn wir halten es für unabdingbar, dass es im beidseitigen Einvernehmen der Arbeitsvertragsparteien möglich sein muss, im Rahmen von Vertrauensarbeitszeit zu arbeiten. Lassen Sie mich schließen. Der Antrag der Linken geht wieder mal komplett an der Wirklichkeit vorbei. Der Antrag der Grünen hat gute Ansätze, die aber letztlich – so denken wir jedenfalls – zum falschen Ergebnis führen, was weitere Ansprüche betrifft. Unser Ansatz kommt sowohl dem Wunsch der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach mehr Flexibilität als auch dem Wunsch der Unternehmer nach mehr Rechtssicherheit nach – und all das, ohne den Arbeitsschutz aus dem Auge zu verlieren. Vor allen Dingen gewährleisten wir eines: Rechtssicherheit.

    PLENARPROTOKOLL 21/81 · 2026-05-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  5. Das muss nicht nur für tarifgebundene Unternehmen, sondern das muss für alle Arbeitsverhältnisse gelten. Wir wollen im Rahmen der Reform des Arbeitszeitgesetzes auch bezüglich der Sonntagsarbeitszeit bei Bäckereien mehr Möglichkeiten eröffnen. Und wir wollen vor allen Dingen auch, dass die Arbeitszeiterfassung, die ja auch im Koalitionsvertrag erwähnt ist, unbürokratisch erfolgt und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch die Unternehmen nicht unnötig weiter belastet. Da brauchen wir nach unserer Auffassung Ausnahmen, gerade für kleinere und mittlere Unternehmen und vor allen Dingen auch bei Personen, bei denen wir es für sinnvoll erachten, nicht unbedingt eine Zeiterfassung ermöglichen zu wollen. Damit komme ich zum Stichwort „Vertrauensarbeitszeit“.

    PLENARPROTOKOLL 21/81 · 2026-05-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  6. Ich will Ihnen ganz deutlich sagen: Das, was wir nicht wollen, ist, dass es um mehr Arbeit geht, und wir wollen auch nicht, dass der Schutzgedanke des Arbeitszeitgesetzes ausgehöhlt wird. Das ist ganz explizit nicht gewollt. – Darüber können Sie lachen, aber es ist so. Nehmen Sie es einfach mal zur Kenntnis, und denken Sie mal darüber nach! Aber überzeugen werde ich Sie ganz bestimmt nicht. Ich möchte gerne fortfahren. Ich habe gerade schon gesagt, was wir nicht wollen, und will das auch noch mal ausdrücklich betont wissen. Ich will aber auch sagen, was wir uns konkret vorstellen. Wir wollen im Rahmen der Flexibilisierung, wenn wir auf die wöchentliche Höchstarbeitszeit setzen, sehr wohl berücksichtigen, dass der Arbeitsschutz und der Gesundheitsschutz weiterhin gewahrt bleiben.

    PLENARPROTOKOLL 21/81 · 2026-05-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  7. Und ich will Ihnen auch ganz ehrlich sagen – ich habe es gerade versucht, zu betonen – – – Gestatten Sie mir doch einfach mal, auszusprechen! Ich habe ja auch Ihre Zwischenfrage zugelassen. – Es geht nicht darum, mehr Arbeit zu ermöglichen, sondern es geht darum, die jetzige wöchentliche Höchstarbeitszeit flexibel über die Woche verteilen zu können. Dass Sie den Begriff der Flexibilität nicht hören wollen, weil er mit Freiheit verbunden ist, kann ich ja gut nachvollziehen. Sie wollen in dieser Frage des Arbeitszeitrechts einfach nur Zwang in eine Richtung: in Richtung der Unternehmer. Aber dass letztlich auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Freiheiten wünschen, das verkennen Sie absolut.

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  8. – Sie haben sich gerade auf die EU-Arbeitszeitrichtlinie berufen. Artikel 23 der Richtline stellt aber klar, dass ihre Durchführung nicht zu einer Verschlechterung führen darf. Das hat uns auch der Wissenschaftliche Dienst kürzlich noch mal bestätigt. Deswegen: Nicht Brüssel steckt hinter dem Schutzabbau zulasten der Arbeitnehmer, sondern Sie. Meine Frage ist: Warum verstecken Sie die von Ihnen geplante Verschlechterung hinter einer Arbeitsschutzrichtlinie, die genau diesen Fall eigentlich ausschließt? Das möchte ich gerne wissen. Ich war mit meinen Ausführungen ja auch noch nicht fertig, deswegen bin ich auf diesen Aspekt noch nicht eingegangen. Aber darauf wäre ich noch gekommen. Ich will Ihnen ganz deutlich sagen: Es geht nicht darum, Arbeitsschutzrechte auszuhöhlen.

    PLENARPROTOKOLL 21/81 · 2026-05-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  9. Denn es geht darum, die bisherige wöchentliche Arbeitszeit flexibel über die Woche zu verteilen, um den Realitäten Raum zu geben, aber gleichzeitig auch den Arbeitsschutz zu berücksichtigen. Wir wollen Flexibilität dort ermöglichen, wo sie gewünscht ist und wo sie hinpasst. Wir wollen nicht Flexibilität um der Flexibilität willen, sondern wir wollen Flexibilität und den Schutzrahmen der EU-Arbeitsrichtlinie miteinander harmonisieren, um mehr Freiheit zu gewähren. Und das ist auch im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Herr Kollege, in der Fraktion der Linken besteht wieder der Wunsch nach einer Zwischenfrage. Ich bin ja jetzt schon ein bisschen weiter. Jetzt können wir mal eine Frage zulassen. Gerne. – Bitte sehr. Unsere Fragen haben sich leider nicht geklärt. Deswegen vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen.

    PLENARPROTOKOLL 21/81 · 2026-05-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  10. In dem Antrag der Grünen, mit dem wir uns heute auch beschäftigen, ist erfreulicherweise zur Kenntnis zu nehmen, dass Sie die Notwendigkeit der Flexibilität grundsätzlich anerkennen und treffend beschreiben, dass die Flexibilisierung auch ein Wunsch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist. Sie kommen allerdings in der Konsequenz zu Ergebnissen, die wieder eher mit Ansprüchen und Vorgaben und weniger mit flexiblen Lösungen verbunden sind. Dagegen haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, einen Weg zu finden, um beide Interessen – sowohl die der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf der einen Seite als auch die der Unternehmen auf der anderen Seite – zusammenzubringen, um Flexibilität im Rahmen der Arbeitszeit zu ermöglichen.

    PLENARPROTOKOLL 21/81 · 2026-05-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  11. Interessant an der Rede der Kollegin Schwerdtner war, dass sie zwar viel gesagt hat, aber nichts zum Antrag, den Die Linke gestellt hat. – Okay, vielleicht hätte man das schon in der ersten Rede machen sollen. – Jedenfalls wollen Sie ja gerade das, worauf man sich auf europäischer Ebene geeinigt hat, ändern. Auf europäischer Ebene gibt es eine Regelung zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit. Sie wollen daraus einen starren Achtstundentag machen. Damit kommen Sie aber nicht den Wünschen entgegen, die auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben. Deswegen ist Ihr Antrag nur als Unfug zu bezeichnen.

    PLENARPROTOKOLL 21/81 · 2026-05-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  12. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Arbeitswelt ist im Wandel. Beschäftigte und Unternehmen wünschen mehr Flexibilität, auch und gerade, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf besser gewährleisten zu können, aber auch, um den Realitäten in der Wirtschaft ins Auge zu sehen. Deshalb wurde im Koalitionsvertrag vereinbart, im Einklang mit dem europäischen Arbeitszeitrecht und der Arbeitszeitrichtlinie die Möglichkeit einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit einzuführen. Damit erfüllen wir nicht nur Wünsche der Unternehmen, sondern auch der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, meine sehr geehrten Damen und Herren. Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? Ich habe gerade erst begonnen; ich möchte erst mal fortfahren.

    PLENARPROTOKOLL 21/81 · 2026-05-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  13. Wir setzen zentrale Punkte aus dem Koalitionsvertrag um, und wir bringen Barrierefreiheit voran, im öffentlichen wie im privaten Bereich. Aber er zeigt auch: Wir sind noch nicht am Ziel. Das parlamentarische Verfahren gibt uns jetzt die Chance, an entscheidenden Stellen nachzubessern. Denn am Ende geht es um den Alltag von Millionen von Menschen in unserem Land und darum, dass der Alltag von heute nicht mehr die Hürde von morgen ist. Ich freue mich auf die Beratungen. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Frau Abgeordnete Corinna Rüffer das Wort.

    PLENARPROTOKOLL 21/77 · 2026-05-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  14. In diesem Zusammenhang möchte ich gerne noch einmal darüber reden, ob wir diese Schlichtungsverfahren für Streitigkeiten im privaten Bereich nicht obligatorisch vorgeben, damit es gar nicht erst zu Streit vor Gerichten kommt. Unternehmen erhalten nach dem Gesetzentwurf zudem Unterstützung durch eine kostenlose Beratung der Bundesfachstelle Barrierefreiheit. Ich könnte mir darüber hinaus vorstellen, im Gesetzentwurf wie für öffentliche Stellen auch für Unternehmen Schulungsangebote vorzusehen. Ich bin überzeugt, dass dieser maßvolle Ansatz konkrete Verbesserungen bringt und gleichzeitig das Bewusstsein für und die Akzeptanz von Barrierefreiheit stärkt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt. Er zeigt: Wir halten Wort.

    PLENARPROTOKOLL 21/77 · 2026-05-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  15. Gerade zum Ausschluss baulicher Veränderungen habe ich in den letzten Wochen noch zahlreiche Gespräche geführt. Wir nehmen die Kritik der Verbände der Menschen mit Behinderungen an dieser Stelle sehr ernst, und wir werden uns in den parlamentarischen Beratungen natürlich auch damit befassen. Für mich ist aber auch klar: Am Ende muss eine Regelung stehen, die für diejenigen, die wir in die Pflicht nehmen, zumutbar und auch rechtssicher ist; denn Barrieren können nur mit und nicht gegen die Unternehmen abgebaut werden. Auch im Streitfall setzen wir daher auf Kooperation statt Konfrontation. Ein kostenfreies, niederschwelliges Schlichtungsverfahren hilft, Konflikte schnell und einvernehmlich zu lösen.

    PLENARPROTOKOLL 21/77 · 2026-05-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  16. Hier darf es insbesondere bei den Zeit- und Maßnahmenplänen keinen Abbau geben; denn sie machen sichtbar, wie ernst wir es mit unserem eigenen Anspruch meinen. Nur wenn der Staat mit gutem Beispiel vorangeht, können wir glaubhaft dafür eintreten, dass auch im privaten Bereich mehr Barrierefreiheit gebraucht wird. Auch hier geht der Gesetzentwurf einen wichtigen Schritt, und zwar mit Augenmaß. Mit den angemessenen Vorkehrungen greifen wir ein Konzept aus der UN-Behindertenrechtskonvention auf. Statt starrer Verpflichtungen setzen wir erstens auf flexible Lösungen im Einzelfall, zweitens dürfen diese Lösungen aber die Unternehmen nicht unverhältnismäßig belasten, und wir halten drittens ein unbürokratisches Förderprogramm für erforderlich, das sich noch nicht im Gesetzentwurf findet.

    PLENARPROTOKOLL 21/77 · 2026-05-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  17. Das sind konkrete Verbesserungen, Verbesserungen, die im Alltag ankommen und das Leben der Menschen verbessern werden. Aber – und auch das gehört zur Wahrheit – wenn der Staat Vorbild sein will, muss er sich auch daran messen lassen. Gerade die Zielmarken für die bauliche Barrierefreiheit können noch ambitionierter sein. Im Koalitionsvertrag haben wir das Jahr 2035 verbindlich festgeschrieben. Wenn wir glaubwürdig mehr Barrierefreiheit von der Privatwirtschaft einfordern wollen, dann muss der Staat selbst schneller liefern. Kritisch hinterfrage ich die Regelung, dass über den militärischen Bereich hinaus nun auch Einrichtungen der Sicherheitsbehörden von den Vorgaben zur Barrierefreiheit ausgenommen werden sollen. Das gilt auch für die Berichtspflichten des Bundes.

    PLENARPROTOKOLL 21/77 · 2026-05-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  18. Bis 2035 sollen Barrieren abgebaut werden, bis 2045 müssen sie beseitigt werden. Doch nicht nur das: Wir schaffen ein Bundeskompetenzzentrum für Leichte Sprache und Gebärdensprache. Wir stärken Barrierefreiheit in Verwaltungsverfahren im Hinblick auf Beratungs- und Hinweispflichten, damit Menschen ihre Rechte selbstbestimmt wahrnehmen können. Wir sorgen dafür, dass wichtige Informationen gerade auch in Gefahrenlagen bzw. in Katastrophenfällen barrierefrei zugänglich sind. Und wir stärken das Amt des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen – einen herzlichen Gruß an den Beauftragten, Herrn Jürgen Dusel, auf der Besuchertribüne! Ganz besonders freut es mich, dass wir nun endlich eine Übergangsregelung für die Zertifizierung von Assistenzhunden auf den Weg bringen.

    PLENARPROTOKOLL 21/77 · 2026-05-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  19. Diese Kernzeitdebatte kommt genau zur richtigen Zeit, nur zwei Tage nach dem europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, der uns den Handlungsbedarf klar vor Augen führt; denn das Thema Barrierefreiheit steht in der Mitte der Gesellschaft. Wir reden über ganz konkrete Hürden im täglichen Leben, Hürden, die im Übrigen nicht nur den Rollstuhlfahrer betreffen, sondern auch die Eltern mit Kinderwagen oder die Senioren mit Rollator. Barrierefreiheit ist daher ein gesamtgesellschaftliches Querschnittsthema. Alle Bereiche des täglichen Lebens sind hiervon betroffen. Hier muss der Staat mit gutem Beispiel vorangehen. Hier geht der Entwurf einen wichtigen Schritt. Erstmals werden verbindliche zeitliche Wegmarken für die Barrierefreiheit von Bundesbauten festgelegt.

    PLENARPROTOKOLL 21/77 · 2026-05-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  20. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin Bas! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Stellen Sie sich vor, Sie wollen morgens zur Arbeit kommen, erreichen den Bahnsteig aber nicht, weil der Aufzug fehlt. Sie gehen zum Amt, doch das Formular ist für Sie nicht verständlich. Sie möchten nachmittags ins Café, doch der Weg zum Tisch ist für Ihren Rollstuhl zu eng. Für viele Menschen mit Behinderungen ist das kein Einzelfall, sondern es ist leider Alltag. Und genau deswegen beraten wir heute den Gesetzentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes. Es freut mich, dass wir hierzu heute eine Kernzeitdebatte führen.

    PLENARPROTOKOLL 21/77 · 2026-05-07 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  21. Vielen Dank für die Antwort. – Eine Nachfrage dazu: Im Koalitionsvertrag haben wir auch vereinbart, das Bundesteilhabegesetz – eine große Errungenschaft aus dem Jahr 2016 – auf den Prüfstand zu stellen aufgrund der Kostenentwicklung zulasten der Kommunen. In dem Zusammenhang haben wir auch Gedanken zu Pauschalierungen und Entbürokratisierung in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Finden Sie in Ihrem Dialogprozess schon Schnittmengen mit den anderen politischen Ebenen?

    PLENARPROTOKOLL 21/76 · 2026-05-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  22. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin Bas! Wir hatten in der letzten Plenarwoche eine sehr emotionale Aktuelle Stunde zur sogenannten Vorschlagsliste aus dem Kanzleramt bezogen auf die Jugend- und Eingliederungshilfe. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat auf Basis des Koalitionsvertrages einen eigenen Dialogprozess mit den Ländern und Kommunen aufgesetzt. Mich interessiert, wie weit dieser Dialog fortgeschritten ist, wann mit Ergebnissen zu rechnen ist und wie dann weiterverfahren werden soll.

    PLENARPROTOKOLL 21/76 · 2026-05-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  23. Wir hören Jan Feser für die AfD-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 21/75 · 2026-04-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  24. Unsere Aufgabe ist es doch, zweierlei zu erreichen: Erstens die absolut berechtigten Ansprüche der Betroffenen sicherzustellen, zweitens aber auch die öffentliche Hand so aufzustellen, dass diese Leistungen auch langfristig finanzierbar sind. Denn wenn wir die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen nicht sichern, gefährden wir langfristig genau die Leistungen, die wir heute zu Recht schützen wollen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht hier um mehr als um eine tagespolitische Auseinandersetzung, es geht um die Zukunftsfähigkeit unseres Sozialstaats: für die Menschen mit Behinderungen, die auf Unterstützung angewiesen sind, für die Kommunen, die die Unterstützung zu organisieren haben, und für die kommenden Generationen, die unseren Sozialstaat brauchen werden, aber auch tragen müssen. Vielen Dank.

    PLENARPROTOKOLL 21/75 · 2026-04-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  25. Meine sehr geehrten Damen und Herren, für uns als Unionsfraktion gilt dabei ein ganz klarer Maßstab: Die Kosten müssen zwar gesenkt werden, aber nicht durch Leistungskürzungen auf dem Rücken der Bedürftigen, sondern durch mehr Effizienz und Bürokratieabbau. Einige Maßnahmen zur Umsetzung haben wir bereits im Koalitionsvertrag formuliert, wie das Ziehen von Synergieeffekten bei den Unterstützungsleistungen, zum Beispiel an Schulen, wie Bürokratieabbau und die Prüfung von Pauschalierungen in der Eingliederungshilfe, wie den gemeinsamen Grundantrag für Reha- und Teilhabeleistungen im Sinne des Prinzips „Leistung aus einer Hand“.

    PLENARPROTOKOLL 21/75 · 2026-04-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  26. Und genau deshalb gibt es diesen Austausch zwischen Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden: ein gemeinsamer Versuch, die Ausgabendynamik zu verstehen und Lösungen zu entwickeln, damit jeder, der Leistungen braucht, diese auch erhält und damit derjenige, der es zu finanzieren hat, dies auch finanzieren kann und nicht überlastet wird. Und ja, dazu gehört auch, dass man zunächst offen diskutiert – ohne Denkverbote, ohne sofortige Skandalisierung einer jeden Idee. Denn eines ist doch klar: Wenn wir schon in der Phase des Sammelns und Prüfens jede Überlegung öffentlich zerreißen, dann verhindern wir genau das, was wir brauchen, nämlich tragfähige Reformen.

    PLENARPROTOKOLL 21/75 · 2026-04-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  27. Im Vorjahr war es ein Defizit in Höhe von 25 Milliarden Euro. Die Ausgaben für zentrale Leistungsgesetze steigen seit Jahren massiv. In der Eingliederungshilfe haben sich die Kosten innerhalb von neun Jahren fast verdoppelt: von 15,6 Milliarden Euro im Jahr 2015 auf 28,7 Milliarden Euro im Jahr 2024. Und nicht nur das: Die Kosten steigen nicht nur, sie steigen auch immer schneller. In jüngster Vergangenheit zum Teil mit Zuwächsen im zweistelligen Prozentbereich: durch Sachkostensteigerungen, durch Fallzahlsteigerungen, durch längere Bezugsdauern, aber vor allem auch durch hohen Verwaltungs- und Bürokratieaufwand. All das können wir nicht ignorieren.

    PLENARPROTOKOLL 21/75 · 2026-04-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  28. Lassen Sie mich an dieser Stelle schon einmal ausdrücklich festhalten: Der Leak dieses Arbeitspapiers erweist der Sache und letztlich der Thematik einen Bärendienst. Er hilft weder den betroffenen Leistungsbeziehern noch den Kommunen, die hier den Großteil der Kosten zu tragen haben. Ziel der Arbeitsgruppe ist es, den Sozialstaat so zu erhalten, dass diejenigen, die Unterstützungsleistungen brauchen, diese auch erhalten und dass diejenigen, die die Leistungen zu erbringen haben, diese auch finanziell tragen können. Im Lichte dieser Ziele müssen wir jedoch auch die Fakten und die aktuellen Entwicklungen – so bedauerlich das ist – berücksichtigen und beachten. Die finanzielle Lage unserer Städte, Landkreise und Gemeinden ist dramatisch: ein Defizit in Höhe von 32 Milliarden Euro für das Jahr 2025.

    PLENARPROTOKOLL 21/75 · 2026-04-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  29. Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Aktuelle Stunde trägt einen Titel, dem hier im Haus vermutlich alle auch zustimmen werden: „Kein Sozialabbau auf Kosten von Kindern, Jugendlichen, Familien und Menschen mit Behinderungen“. Aber worum geht es inhaltlich in der heutigen Debatte, und was ist die Grundlage? Wir reden weder über einen Gesetzentwurf, wir reden auch nicht über einen Beschluss der Bundesregierung, und wir reden auch nicht über abgestimmte Papiere. Wir reden über ein internes Vorschlagsbuch mit über 70 Gedanken, die von Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam gefasst worden sind und das letztlich als ein vertrauliches Papier in einem Arbeitsprozess gedacht war.

    PLENARPROTOKOLL 21/75 · 2026-04-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  30. Das alles sind Herausforderungen, denen wir uns im Koalitionsvertrag verschrieben haben und die wir in dieser Legislaturperiode lösen werden. Herzlichen Dank. Vielen Dank. – Als Nächstes spricht Sandra Stein für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

    PLENARPROTOKOLL 21/71 · 2026-04-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  31. Mit den beiden Kriterien nach dem alten Modell von vor 30 Jahren, die ich gerade genannt habe, kommen wir an dieser Stelle nicht weiter, weil sich die Wirtschaft weiterentwickelt hat. Was wir selbstverständlich vermeiden müssen, ist Missbrauch. Missbrauch vermeidet man aber nicht dadurch, dass man Regelungen schärfer macht oder Rechtsunsicherheit schafft, sondern dadurch, dass wir beim Statusfeststellungsverfahren klare Regeln und Abläufe haben. Neben Missbrauchsvermeidung ist selbstredend auch wichtig: Wir müssen die Altersvorsorge der Selbstständigen regeln. – Wir müssen uns hier im Klaren darüber sein, dass auch Selbstständige Altersvorsorge betreiben müssen, damit sie später nicht den Sozialkassen zur Last fallen.

    PLENARPROTOKOLL 21/71 · 2026-04-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  32. Im Gesetz sind zwei zentrale Kriterien für eine abhängige Beschäftigung niedergeschrieben: Weisungsgebundenheit und Eingliederung in die Betriebsabläufe. Allerdings kennt die Rechtsprechung noch weitere Kriterien, und sie hat zahlreiche Einzelfallentscheidungen getroffen. Das macht Entscheidungen und Abgrenzungen durchaus komplex. Deswegen müssen wir auch immer den Einzelfall betrachten, um jedem Fall gerecht zu werden. Die große Komplexität darf nicht dazu führen, dass wir es mit langsameren Verfahren und somit mit einem höheren Grad an Rechtsunsicherheit zu tun bekommen, weil man auf die Entscheidung wartet. Wir brauchen selbstredend schnellere Verfahren. Dabei müssen vor allen Dingen auch die Entwicklungen in den Prozessabläufen und in der Wirtschaft berücksichtigt werden.

    PLENARPROTOKOLL 21/71 · 2026-04-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  33. Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Selbstständigkeit ist in unserem Land ein Zeichen für Fortschritt, für Flexibilität, für Innovation und für eine hohe Produktivität in allen Bereichen – auch in hochspezialisierten. Es gibt sie auch in den Bereichen Wissensökonomie, Technologie und Produktion sowie in projektbetriebenen Branchen, zum Beispiel dem Handwerk usw. Was Selbstständige vor allen Dingen brauchen, ist ein hoher Grad an Rechtssicherheit in Bezug auf ihren Status. Fehlende Rechtssicherheit führt zu einer großen Unsicherheit, die Selbstständige oft dazu treibt, zu überlegen, ob sie weiterhin selbstständig bleiben wollen. Das Statusfeststellungsverfahren, das hier heute in Rede steht, ist ein entsprechendes Vorschaltverfahren, das diese Rechtssicherheit gewähren soll.

    PLENARPROTOKOLL 21/71 · 2026-04-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  34. Sollten die Ziele – Rechtssicherheit und möglichst wenig Bürokratie – in der Praxis allerdings nicht erreicht werden, so müssen wir dies im Nachgang noch korrigieren. Daher steht das Gesetz unter aufmerksamer Begleitung und einer Evaluation. Herzlichen Dank. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Frau Abgeordnete Ricarda Lang das Wort.

    PLENARPROTOKOLL 21/59 · 2026-02-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  35. Ein weiterer Punkt, der uns im Verfahren wichtig war, ist die möglichst unbürokratische Umsetzung, etwa in Bezug auf im Rahmen einer Prüfung zu erbringende Nachweispflichten. Hierzu greifen wir auch einen Gedanken aus dem Koalitionsvertrag auf. Dort haben wir festgehalten, dass der Staat bereits vorliegende Informationen und laufende Verfahren heranziehen kann, um Informationen zu übermitteln. Wir ermöglichen die Anwendung des Informationsverfahrens der Deutschen Rentenversicherung, um diese Informationen für die Unternehmer möglichst unbürokratisch und leicht übermittelbar zu machen. Ob das Ziel, mehr Tarifbindung zu haben, durch das Tariftreuegesetz erreicht wird, das muss das Tariftreuegesetz erst noch beweisen. Das Gesetz ist sicherlich mit einigem Aufwand verbunden, doch wir haben versucht, die Bürokratie möglichst gering zu halten.

    PLENARPROTOKOLL 21/59 · 2026-02-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  36. Das erspart Unternehmen Bürokratie und Aufwand und schafft Rechtssicherheit und Rechtsklarheit. Wir haben damit auch eine Gerechtigkeitslücke zwischen inländischen und ausländischen Anbietern geschlossen. Inländische Anbieter und Lieferanten haben somit keinen Nachteil mehr gegenüber ausländischen Anbietern. Wir tragen damit der Erfahrung einiger Bundesländer Rechnung, die den Lieferbereich aus ihren Landestariftreuegesetzen bereits herausgenommen haben. Erleichtert haben wir auch die Möglichkeit der Präqualifikation. Unternehmen, die tarifgebunden sind, können einen Nachweis erhalten. Eine entsprechende Präqualifikation können auch Auftragnehmer mit kirchlichen Tarifverträgen oder Haustarifverträgen erhalten.

    PLENARPROTOKOLL 21/59 · 2026-02-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  37. Wichtig war uns auch, dass wir das Gesetz möglichst rechtssicher und unbürokratisch gestalten und dass es dementsprechend rechtssicher und unbürokratisch umgesetzt werden kann. Darum haben wir folgende Veränderungen vorgenommen: Wir haben den Lieferbereich aus dem Anwendungsbereich herausgenommen. Im Rahmen der zahlreichen Gespräche, die wir in der Koalition geführt haben, stellten selbst wir als Fachpolitiker fest, wie schwer es uns fällt, hier die entsprechenden Abgrenzungen vorzunehmen. Und wenn es selbst dem Gesetzgeber schwerfällt, diese Abgrenzungen vorzunehmen, dann ist es nur richtig, die Unternehmerinnen und Unternehmer von dieser Frage zu entlasten und diese Regelung herauszunehmen. Denn wenn hier ein Irrtum mit erheblichen Sanktionen verbunden ist – das muss man wissen –, dann müssen wir entschieden handeln.

    PLENARPROTOKOLL 21/59 · 2026-02-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  38. Diesem in der Diskussion häufig fälschlicherweise eingebrachten Punkt treten wir mit Entschiedenheit entgegen. Bei der Festlegung der Arbeitsbedingungen in der Rechtsverordnung richtet sich das BMAS allerdings nach dem repräsentativsten Tarifvertrag. Hiermit kommen die bereits bestehenden Tarifverträge ins Spiel. In den parlamentarischen Verhandlungen war es uns dabei wichtig, sicherzustellen, dass diese tariflichen Regelungen eins zu eins übernommen werden. Das haben wir ausdrücklich im Gesetz festgehalten. Ausdrücklich im Gesetz festgeschrieben haben wir auch, dass das BMAS eine Rechtsverordnung im Benehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erlässt.

    PLENARPROTOKOLL 21/59 · 2026-02-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  39. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Bundestariftreuegesetz schaffen wir gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen bezogen auf Aufträge des Bundes. Der Lohn der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist damit nicht mehr das entscheidende Kriterium dafür, welches Unternehmen den Zuschlag erhält. Ein Unternehmen muss nicht unbedingt tarifgebunden sein, um einen Auftrag des Bundes zu erhalten. Es muss jedoch die Arbeitsbedingungen erfüllen, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in der Rechtsverordnung festgeschrieben hat. Das ist ein wichtiger Unterschied. Damit möchten wir betonen, dass Unternehmen, die nicht tarifgebunden sind, nicht automatisch als schlechtere Arbeitgeber anzusehen sind.

    PLENARPROTOKOLL 21/59 · 2026-02-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  40. Dafür brauchen wir einen flexiblen Arbeitsmarkt. Herzlichen Dank. Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist für die AfD Gerrit Huy.

    PLENARPROTOKOLL 21/55 · 2026-01-28 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  41. Die Arbeitgeber müssen schauen, wie sie den Arbeitsanfall trotz reduzierter Arbeitszeit aufgefangen bekommen. Es gibt da folgende Möglichkeiten: Die erste Möglichkeit wäre, man stellt eine Person befristet in Teilzeit ein. Da stellt sich erst einmal die Frage: Findet man jemanden dafür? Denn Teilzeit und Befristung ist relativ unattraktiv. Dies wird doch vor allen Dingen immer von eher linksgerichteten Fraktionen deutlich kritisiert, weil es prekäre Arbeit ist. Die zweite Möglichkeit wäre: Wenn man keinen findet, dann muss das eben die Belegschaft im Betrieb auffangen. Wie geht das? In der Regel eher durch Überstunden! Sie merken, hier kommen wir zu einem Zielkonflikt, den wir eigentlich gerne auflösen wollten. Das ist auch der Gegenstand des MIT-Antrags. Wir müssen schauen, dass unsere Wirtschaft wieder in Gang kommt.

    PLENARPROTOKOLL 21/55 · 2026-01-28 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  42. Und wenn man dann eben nicht in Vollzeit arbeiten kann, kann man der Arbeit trotzdem in Teilzeit nachgehen. Daher hat die Teilzeit Arbeitspotenziale für unser Land und für den Arbeitsmarkt eröffnet, die ansonsten nicht ausgeschöpft worden wären. Das ist ein absoluter Mehrwert. In Ergänzung zur allgemeinen Teilzeit haben wir seinerzeit sogar die Brückenteilzeit eingeführt. Diese soll es den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ja ermöglichen, für eine bestimmte Zeit in Teilzeit zu gehen, um nachher in Vollzeit wiederzukommen. An der Stelle muss man aber auch dazusagen: Das ist sicherlich ein Mehrwert für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die das beantragen, zugleich aber eine enorme Herausforderung nicht nur für die Unternehmer, sondern auch für die Arbeitnehmer. Warum?

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  43. Auch wenn manche anderes behaupten, so wird diese Flexibilisierung eben nicht nur von der Arbeitgeberseite gewünscht, sondern auch von der Arbeitnehmerseite. Dabei wird das Arbeitszeitgesetz seinen Grundgedanken als Arbeitsschutzgesetz nicht verlieren. Aber für die Arbeitswelt wird es wichtig sein, diese Flexibilisierung, die übrigens in der EU-Arbeitszeitrichtlinie ausdrücklich vorgesehen ist, auch in unserem Land zu ermöglichen. Zur Arbeitswelt gehört aber auch die Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten. Dies ermöglicht, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren. Die Entscheidung, wie man es handhaben möchte, liegt bei jedem selbst. Die Teilzeit hat es den Menschen ermöglicht, Erziehung von Kindern oder Pflege von Angehörigen mit ihrer Arbeit zu vereinbaren.

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  44. Um die Leistungsfähigkeit unserer Wirtschaft zu erhalten, müssen wir alles daransetzen, dass die Wirtschaft im Vergleich zu den letzten drei Jahren wieder in Schwung kommt, damit wir so unseren Wohlstand, den wir über all die Jahre erwirtschaftet haben, zumindest erhalten und am liebsten sogar ausbauen. Hierzu bedarf es nach unserer Auffassung folgender Maßnahmen: Insbesondere um mehr Flexibilisierung in die Arbeitswelt hineinzubekommen, bedarf es der im Koalitionsvertrag vereinbarten Einführung der Wochenarbeitszeit. Sie würde nicht nur den Unternehmern die Möglichkeit geben, auf den Arbeitsanfall zu reagieren, sie würde auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die Lage versetzen, Familie und Beruf besser miteinander vereinbaren zu können.

    PLENARPROTOKOLL 21/55 · 2026-01-28 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  45. Diese Beschreibung ist sicherlich nicht vollständig und will auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben; sie gibt aber einen kleinen Einblick in die Unterschiedlichkeit der Arbeitswelt. So unterschiedlich die Arbeitswelt ist, so unterschiedlich sind auch die Bedürfnisse der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Jede Seite wünscht eine gewisse Flexibilität, aber auch eine Planbarkeit. Arbeitgeber müssen schauen, dass die Aufträge abgearbeitet werden und dass man auf Auftragsspitzen und auf den Arbeitsanfall reagieren kann. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wünschen aber auch, Familie und Beruf miteinander vereinbaren zu können. Hinzu kommt aktuell noch der große Fachkräfte- und, ja, sogar Arbeitskräftemangel. Die Herausforderungen des Arbeitsmarktes sind groß.

    PLENARPROTOKOLL 21/55 · 2026-01-28 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  46. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Arbeitswelt und deren Bedürfnisse in unserem Land sind sehr unterschiedlich. Jede Branche hat ihre Besonderheiten, aber auch ihre eigenen Arbeitszeitspitzen. Während wir üblicherweise von Arbeitszeiten an Wochentagen und tagsüber ausgehen, gibt es auch viele Branchen, deren hauptsächliche Tätigkeit abends oder am Wochenende liegt, zum Beispiel die Gastronomie, oder Branchen, deren Arbeitszeiten sehr stark saisonal bedingt sind, wie zum Beispiel die Landwirtschaft und die Erntehelfer. Darüber hinaus gibt es aber auch 24-Stunden-Betriebe im Schichtbetrieb, zum Beispiel in der Industrieproduktion und in der Daseinsvorsorge.

    PLENARPROTOKOLL 21/55 · 2026-01-28 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  47. Sehr gerne, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, eine weitere Frage. Die Themen im Zusammenhang mit dem inklusiven Arbeitsmarkt sind ja immer sehr komplex. Meine Frage geht dahin: Wird gegebenenfalls auch die Möglichkeit bestehen, einige Punkte vorzuziehen, oder planen Sie ein Gesamtpaket? Hintergrund der Frage ist, dass kleinere Pakete sicherlich, hoffentlich schneller durchgehen, gerade was die Thematik der Werkstätten für behinderte Menschen betrifft.

    PLENARPROTOKOLL 21/39 · 2025-11-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  48. Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Frage richtet sich an die Arbeitsministerin Frau Bärbel Bas. Sehr geehrte Frau Ministerin, in den Koalitionsvertrag haben wir die Themen „inklusiver Arbeitsmarkt“ und „Weiterentwicklung der Werkstätten für behinderte Menschen“ aufgenommen. Meine Frage ist: Wann ist mit einem ersten Entwurf zu rechnen, damit wir da in die Umsetzung kommen?

    PLENARPROTOKOLL 21/39 · 2025-11-12 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  49. Für die Fraktion Die Linke hat nun das Wort die Abgeordnete Ines Schwerdtner.

    PLENARPROTOKOLL 21/35 · 2025-10-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  50. Wir wollen die Inhalte des Koalitionsvertrages umsetzen, hin zu einer Regelung der Wochenarbeitszeit, die EU-rechtskonform ist und bei der wir immer auch den Gedanken des Arbeitszeitgesetzes als Arbeitsschutzgesetz im Hinterkopf haben. Drittens. Für uns ist auch wichtig, das Modell der Vertrauensarbeitszeit zu erhalten. Denn das ist ein arbeitsrechtliches Instrument, das Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nutzen können sollten. Man muss doch wohl so viel Vertrauen in ein Arbeitsverhältnis haben, dass das gelebt werden kann. Ich denke, die Vertrauensarbeitszeit wird auch nur in den Bereichen vereinbart und gewährt, in denen sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu wehren wissen, wenn sie nicht eingehalten wird. Herzlichen Dank. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen.

    PLENARPROTOKOLL 21/35 · 2025-10-17 · READ THE BUNDESTAG RECORD