Wilfried Oellers
CDU/CSU · Germany
“Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Kollegin, vielen Dank für die Frage. Zum einen will ich ausdrücklich zurückweisen, dass ich in meiner Rede Leute als faul bezeichnet habe. Das habe ich nicht gemacht. Das habe ich bisher noch bei keiner Rede hier im Deutschen Bundestag getan, und das würde ich auch nie tun. Zweiter Punkt.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Arbeitswelt ist im Wandel. Beschäftigte und Unternehmen wünschen mehr Flexibilität, auch und gerade, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf besser gewährleisten zu können, aber auch, um den Realitäten in der Wirtschaft ins Auge zu…”
“Denn es geht darum, die bisherige wöchentliche Arbeitszeit flexibel über die Woche zu verteilen, um den Realitäten Raum zu geben, aber gleichzeitig auch den Arbeitsschutz zu berücksichtigen. Wir wollen Flexibilität dort ermöglichen, wo sie gewünscht ist und wo sie hinpasst.”
“Ich will Ihnen ganz deutlich sagen: Das, was wir nicht wollen, ist, dass es um mehr Arbeit geht, und wir wollen auch nicht, dass der Schutzgedanke des Arbeitszeitgesetzes ausgehöhlt wird. Das ist ganz explizit nicht gewollt. – Darüber können Sie lachen, aber es ist so.”
“Es ist uns sehr wichtig, diese im Gesetz rechtssicher zu vereinbaren; denn wir halten es für unabdingbar, dass es im beidseitigen Einvernehmen der Arbeitsvertragsparteien möglich sein muss, im Rahmen von Vertrauensarbeitszeit zu arbeiten. Lassen Sie mich schließen.”
“– Sie haben sich gerade auf die EU-Arbeitszeitrichtlinie berufen. Artikel 23 der Richtline stellt aber klar, dass ihre Durchführung nicht zu einer Verschlechterung führen darf. Das hat uns auch der Wissenschaftliche Dienst kürzlich noch mal bestätigt.”
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“Ich denke, dass das die Staatsanwaltschaften vor Ort besser regeln können, vor allen Dingen weil sie ihre Pappenheimer da auch etwas besser kennen. Abschließend will ich sagen: Liebe Fraktion der Linken, inhaltlich sind wir bei diesem Thema relativ weit auseinander. Kommen Sie bitte zum Schluss. Da, wo wir eher einer Meinung sind – wir kommen da vielleicht von unterschiedlichen Seiten; Kollege Birkwald, danke auch für Ihre Beiträge –, ist, dass man sich dagegen wehren muss, wenn die Ampelkoalition wieder mal versucht, die Oppositionsrechte zu schreddern. Danke schön. Für Bündnis 90/Die Grünen hat das Wort Frank Bsirske.”
“Der sagte, es sei eigentlich eine Aufgabe der Gewerkschaften, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu unterstützen, wenn sie das wünschen. Deswegen lehnen wir ein solches Verbandsklagerecht auch ab. In der ersten Instanz gibt es keinen Anwaltszwang. Von daher kann da jeder einen Arbeitnehmer vertreten, der entsprechende Kenntnisse hat. Den Punkt Schwerpunktstaatsanwaltschaften will ich auch noch kurz ansprechen. Ob es hier sinnvoll ist, Schwerpunktstaatsanwaltschaften einzurichten, wagen wir zu bezweifeln, vor allen Dingen vor dem Hintergrund, dass man Schwerpunktstaatsanwaltschaften einrichtet, wenn es um wirklich komplexe und schwierige Fälle geht. Ich weiß nicht, ob die Geltendmachung von Arbeitslohn ein so schwieriger Komplex ist, dass man dafür Schwerpunktstaatsanwaltschaften gründen muss.”
“Das ist eine Regelung, von der ich hoffe, dass sie nach wie vor Bestand haben wird. Ich will aber auch ganz deutlich sagen: Je nachdem, wie das Urteil des Bundesarbeitsgerichts ausfällt, hoffe ich doch sehr, dass die sogenannte Vertrauensarbeitszeit nicht unter gesetzgeberischen Vorgaben bzw. Änderungswünschen leiden wird. – Ja, da bin ich mal sehr gespannt auf das, was Sie einbringen. Die nächsten Punkte im Antrag der Linken, die ich ansprechen will: Sie haben natürlich wieder mal ein Verbandsklagerecht für Gewerkschaften eingefordert. Da will ich mal ganz deutlich sagen: Die Geltendmachung von Arbeitslohn ist ein Individualanspruch. Daran können sich Gewerkschaften unterstützend beteiligen, auch ohne dass sie ein Verbandsklagerecht haben. Ich will da mal einen Gewerkschafter aus meinem Wahlkreis zitieren.”
“Das gilt gerade für Bereiche mit Arbeitsverhältnissen – viele fallen in den Regelungsbereich des GSA Fleisch –, die recht schwierig zu kontrollieren sind. Ich darf hier auch noch mal unseren beliebten Kollegen Karl Schiewerling zitieren – Gott hab ihn selig –, der damals sehr daran mitgewirkt hat, das GSA Fleisch in Kraft zu setzen. Wir werden die Urteile und die Urteilsbegründung des Bundesarbeitsgerichts natürlich abwarten müssen, um zu sehen, inwieweit Handlungsbedarf besteht. Ich will allerdings schon sagen, dass wir mit § 16 Absatz 2 Arbeitszeitgesetz jetzt natürlich durchaus auch schon eine Regelung haben, die ausdrücklich festlegt, dass Überstunden verpflichtend aufzuzeichnen sind. Das heißt ja im Umkehrschluss, dass alles das, was vertraglich vereinbart worden ist, erst mal so hingenommen wird.”
“Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit muss da entsprechend tätig werden, weil es eben auch ein Punkt der Wettbewerbsgleichheit ist, dass sich alle an die Regeln halten. Im Antrag der Linken wird gefordert, dass der Stellenaufwuchs bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit schneller und auch weiter vorangehen soll, und es wird auch die Zusammenarbeit der entsprechenden Kontrollbehörden angesprochen. Da sage ich ganz ehrlich: Da sind wir mit Ihnen einer Meinung. Und das haben wir auch immer so vertreten. Allerdings muss ich sagen: Bei den übrigen Punkten sind wir weniger einer Auffassung. – Was die Erfassung der Arbeitszeit betrifft, will ich darauf hinweisen, dass wir im Mindestlohngesetz und auch im GSA Fleisch durchaus jetzt schon entsprechende Regelungen haben.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute zwei Anträge zum Stichwort Mindestlohnkommission, aber auch die Sicherstellung des Mindestlohnes. Ich würde den Antrag der Linken vielleicht insoweit noch etwas erweitern wollen, dass man nicht nur über die Sicherstellung des Mindestlohnes reden sollte, sondern dass im Ergebnis jede Arbeitsstunde zu vergüten ist, egal in welchem Preissegment, und dass Überstunden, wenn sie anfallen, entweder auch zu vergüten oder eben in Freizeit abzugelten sind. Alles andere ist rechtswidrig und war schon rechtswidrig, bevor wir Mindestlohngesetze gemacht haben. Ich will für meine Fraktion ganz klar sagen, dass Verstöße dagegen und Missbrauch konsequent zu behandeln und auch zu ahnden sind.”
“Ihren Gesetzentwurf lehnen wir in dieser Form ab. Danke schön. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun Beate Müller-Gemmeke das Wort.”
“Sie bezeichnen sich selber als „Fortschrittskoalition“ und kommen mit der Steinzeittafel um die Ecke. Also, bei der SPD und bei den Grünen verwundert das ja nicht; aber bei der FDP wundert das nun wirklich. Zum Thema Rechtssicherheit. Wenn Sie schon den neuen Begriff „Verhältnismäßigkeit der Probezeit“ einführen, dann sollten Sie zumindest in der Gesetzesbegründung einmal sagen, was Sie unter „verhältnismäßig“ verstehen. Das machen Sie auch nicht und rufen damit Rechtsunsicherheit in der Rechtsanwendung hervor. In unserem Entschließungsantrag haben wir diese und alle weiteren Kritikpunkte aufgeführt und zeigen auf, wie man eine Richtlinie eins zu eins umsetzt, wie man die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzt und auch Rechtssicherheit herstellt. Wenn Sie eine Fortschrittskoalition sein wollen, sollten Sie unserem Antrag zustimmen.”
“Und dass Sie, liebe FDP, das so geräuschlos mitmachen, verwundert schon wirklich sehr. Zum Thema „Spielräume der Richtlinie nutzen“. Liebe Ampel, da gibt Ihnen die EU in dieser Richtlinie schon die Möglichkeit, sich als Fortschrittskoalition zu beweisen, und was machen Sie? Sie lassen die Gelegenheit einfach verstreichen. In Ihrem Koalitionsvertrag heben Sie mehrfach die Potenziale der Digitalisierung hervor. Dann wäre es doch logisch, die Möglichkeit der Richtlinie zu nutzen, dass die Arbeitsbedingungen auch in digitaler Form an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer übermittelt werden können. Das ist rechtssicher und technisch sicher möglich. Die Sachverständigenanhörung hat dies belegt. Und was machen Sie? Sie bleiben bei der alten Papierform.”
“Wie Sie darauf kommen, dass auch die Zeitarbeit hier erfasst sein soll, ist mir, ehrlich gesagt, total schleierhaft. Begründen kann man das nur damit, dass Sie das System der Zeitarbeit einfach nicht verstanden haben oder aus ideologischen Gründen auch nicht verstehen wollen. Die Zeitarbeitnehmer befinden sich in einem festen Arbeitsverhältnis zum Personaldienstleister. Liebe Ampel, akzeptieren Sie doch endlich einmal, dass die Zeitarbeit eine eigene Branche ist. Die Gewerkschaften tun dies übrigens. Wie sonst ist zu erklären, dass die Zeitarbeitsbranche nahezu vollständig tarifgebunden ist und in dieser Woche einen Tarifabschluss von insgesamt sage und schreibe über 24 Prozent Lohnerhöhung vereinbart hat. Ihre Abneigung zur Zeitarbeit, liebe SPD und Grüne, wird von den Gewerkschaften offensichtlich nicht geteilt.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Ampelkoalition zur Umsetzung der EU-Richtlinie für transparente Arbeitsbedingungen geht weit über eine Eins-zu-eins-Umsetzung hinaus, nutzt die Spielräume für Erleichterungen und digitale Lösungen nicht und führt auch noch zu Rechtsunsicherheit bei neu eingeführten Rechtsbegriffen. Zur Umsetzung eins zu eins folgendes Beispiel. Artikel 12 der Richtlinie sieht den Übergang zu anderen Arbeitsformen in demselben Arbeitsverhältnis, bei demselben Arbeitgeber vor. Gemeint sind damit Befristungen und Teilzeitbeschäftigungen. Nicht erwähnt ist aber Zeitarbeit, auch nicht in dem Erwägungsgrund 36, den Sie immer gerne vortragen.”
“Ich würde Sie sehr bitten, dass Sie die Aufgabe aus der letzten Legislaturperiode möglichst schnell umsetzen, das heißt, die Ansprechstellen einzurichten, damit Menschen mit Behinderungen auf den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden können. Ansonsten sehen wir Ihren Vorhaben mit Spannung und hohen Erwartungen entgegen. Danke schön. Das Wort hat der Kollege Bernd Rützel für die SPD-Fraktion.”
“Beim Haushalt ist es genauso. Ein roter Faden ist nicht zu erkennen. Vor allen Dingen ist zu kritisieren, dass der Ansatz bei den Forschungsmitteln zur Untersuchung der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes erheblich gesunken ist. Darüber hinaus sollte man schauen, dass man auch bei der Arbeitsmarktintegration Haushaltmittel zur Verfügung stellt. Hier besteht eine große Leerstelle. Bei den Mitteln für die Bundesfachstelle Barrierefreiheit und die Überwachungsstellen für die barrierefreie IT haben Sie noch die Kurve gekriegt; diese Mittel werden nun doch nicht gekürzt. Die Herausforderungen an dieser Stelle sind groß.”
“Ich bitte Sie, Herr Minister Heil, die Beantwortung dieser Frage dringend und schleunigst anzugehen, damit die Inklusionsunternehmen im Rahmen der Mindestlohnerhöhung letztlich nicht leiden. Das muss dringend gelöst werden. Mit unserem Entschließungsantrag gehen wir auf genau diese Kritikpunkte ein. Wir werden uns daher bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf enthalten. Darüber hinaus empfehlen wir, unserem Entschließungsantrag zuzustimmen. In den letzten Sekunden meiner Rede will ich noch einige Dinge zum Haushalt bezüglich der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sagen. Wir haben in der letzten Legislaturperiode in der Großen Koalition einiges und wirklich, ich würde sagen, viel Gutes auf den Weg gebracht. Ihr Koalitionsvertrag hat viele Projekte angesprochen, aber bleibt an vielen Stellen immer noch unklar und ungenau.”
“Ja, natürlich müssen Dokumentation und Kontrolle des Mindestlohns sein – das ist überhaupt keine Frage –, aber den Schwellenwert auf 4 100 Euro anzuheben, ist vermessen, wenn man dabei 29 Arbeitstage oder 348 Arbeitsstunden zugrunde legt. Damit wird dann natürlich auch der bürokratische Aufwand erhöht. Der nächste Punkt. Dass die Minijob- und Midijobgrenzen erhöht werden, ist sicherlich zu begrüßen. Bei 520 Euro wäre nach unserer Auffassung noch Luft nach oben gewesen bis zu einer Grenze von 550 Euro. Aber die Aufhebung der Parität bei den Minijobs kritisieren wir an der Stelle sehr. Darüber hinaus kommt auch für die Inklusionsfirmen und da, wo Menschen mit Behinderungen beschäftigt werden, eine ganz entscheidende Frage dazu, nämlich die, wie es um den Nachteilsausgleich steht.”
“Das ist aber – das sage ich ganz deutlich dazu – nicht einzig und allein eine Frage von Lohnerhöhungen, sondern auch eine Frage, was der Staat dazu beitragen kann. Durch Lohnerhöhungen steigen natürlich die Steuereinnahmen und die Abgaben für die Sozialkassen, der Staat aber macht sich an dieser Stelle einen schlanken Fuß, weil er den Weg über Steuersenkungen oder Senkung von Abgaben eben nicht geht. Das ist insoweit nicht redlich, weil sich auch der Staat daran beteiligen könnte, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu entlasten, vor allem sollte er aber Wert darauf legen, die Inflation zu bekämpfen. Darüber hinaus ist an dem Gesetz zu kritisieren, dass der Schwellenwert für die Dokumentationen angehoben wird.”
“Wir haben damals, als wir den Mindestlohn eingeführt haben, fest vereinbart, dass dieser einmalig gesetzgeberisch festgelegt werden sollte und dass dann die Weiterentwicklung des Mindestlohnes in die Hände der Mindestlohnkommission gelegt wird. Warum in die Hände der Mindestlohnkommission? Weil wir die Festlegung damit in die Hände der Tarifpartner legen, dorthin, wo Lohnentwicklung stattfindet und auch stattfinden soll. Mit der heute vorgesehenen Erhöhung verlassen Sie von der Ampelkoalition den Weg, den man damals gegangen ist, und stellen von Ihrer Seite auch infrage, ob die Tarifpartnerschaft in der Mindestlohnkommission wirklich der richtige Weg ist. Natürlich muss es das Ziel sein, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Menschen möglichst viel Geld in der Tasche haben.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste auf den Besuchertribünen! Wer bestimmt, wie hoch der Lohn ist? Welcher Lohn ist auskömmlich? Wer kann sich alles daran beteiligen, dafür zu sorgen, dass die Menschen wirklich genug Geld in der Tasche haben? – Das sind entscheidende Fragen, die im Hinblick auf das hier heute zu beratende Gesetz zur Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro zu stellen sind. Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion sind – das sage ich hier ganz deutlich – sehr für auskömmliche Löhne. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass die Menschen gut verdienen, am liebsten sogar mehr als 12 Euro. Allerdings ist der Weg dorthin deutlich zu beanstanden.”
“Darüber hinaus nutzt der Gesetzentwurf nicht die Möglichkeiten zur Vereinfachung, die die Richtlinie ausdrücklich vorsieht. Hierauf geht mein Kollege Maximilian Mörseburg in seiner Rede ein. Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen gibt es daher noch viele Aspekte, die diskutiert werden müssen.”
“Die Zeitarbeit ist eine notwendige und wichtige Ergänzung des Arbeitsmarktes, nicht wie in der Entwurfsbegründung beschrieben ein „atypisches Beschäftigungsverhältnis“. Überzogen und übertrieben ist auch die Fristregelung im neu geplanten § 5 Nachweisgesetz, die über die Richtlinie hinausgeht und bei der Information von Bestandsarbeitnehmern ebenfalls auf die kurzen Fristen des § 2 Nachweisgesetz verweist. In der Richtlinie ist eine solche Frist nicht vorgesehen. Richtig und vorgesehen ist, dass jeder Bestandsarbeitnehmer auf seine Aufforderung hin über alle Vertragsinhalte informiert werden muss. Eine so kurze Frist zur Information der Bestandsarbeitnehmer ist allerdings nicht geboten und sollte dringend vermieden werden, um einen erheblichen administrativen Mehraufwand für die Unternehmen zu vermeiden.”
“Den Unternehmen steht es ausdrücklich frei, ihre Arbeitskapazitäten entweder durch Stamm- oder durch Zeitarbeitnehmer zu belegen. Indem sie gesetzlich verpflichtet werden, ein Anstellungsgesuch eines Zeitarbeitnehmers begründet abzulehnen, und indem diese Ablehnung gegebenenfalls einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen wird, wird diese Freiheit eingeschränkt. Es ist in der Praxis üblich, dass zahlreiche Zeitarbeitnehmer seitens der Entleiher in Stammbeschäftigung übernommen werden, zum Teil auch aufgrund tariflicher Regelungen, die nach einer bestimmten Einsatzzeit Übernahmeangebote oder Übernahmepflichten regeln. Das ist gelebte betriebliche Praxis, für die es keiner formalen Prozesse bedarf.”
“So schafft zum Beispiel Artikel 4 § 13a Absatz 2 AÜG-Entwurf die Möglichkeit für den Zeitarbeitnehmer, beim Entleiher einen Wunsch nach dem Abschluss eines Arbeitsvertrages anzuzeigen, und regelt hierzu das entsprechende Verfahren. Diese Regelung entbehrt einer Grundlage in der EU‑Richtlinie. Artikel 12 der Arbeitsbedingungenrichtlinie regelt den Übergang zu anderen Arbeitsformen bei demselben Arbeitgeber. Das Verhältnis zwischen Zeitarbeitnehmer und Entleiher fällt gerade nicht darunter, da nur dem Verleiher die Arbeitgeberstellung zukommt, während der Entleiher selbst kein Vertragsarbeitgeber ist. Die Regelung verkompliziert bewusst den ohnehin schon äußerst komplexen und engmaschig geregelten Vorgang der Arbeitnehmerüberlassung. Zeitarbeit ist aber davon geprägt, dass der Entleiher die Zeitarbeitnehmer flexibel einsetzen kann.”
“Die Bundesregierung kennt bei der Umsetzung der Richtlinie leider nur eine Richtung: die der Belastung. Der Gesetzentwurf ist keine Eins-zu-eins-Umsetzung der Richtlinie. Er geht bei den Belastungen von Betrieben und der Erhöhung der Arbeitskosten weit über das vorgeschriebene Maß hinaus und nutzt die ausdrücklich vorgesehenen Möglichkeiten der Entlastung nicht. Das ist kurzsichtig und verschärft völlig ohne Not den Druck auf Unternehmen in existenzieller Lage. Der aktuelle Gesetzentwurf geht unter anderem beim Nachweisgesetz, bei den Klagefristen, bei der betrieblichen Altersversorgung und beim Berufsbildungsgesetz weit über die Richtlinie hinaus. In besonderer Weise wird systemwidrig der Bereich der Arbeitnehmerüberlassung eingeschränkt.”
“Unsere Vorschläge im Antrag „Potentiale nutzen – Inklusive Arbeitswelt stärken“ erhielten von den Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung überaus positive Bewertungen. Unsere Vorschläge bieten eine gute Grundlage, die Situation von Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu verbessern. Denn es ist für unsere Gesellschaft insgesamt wichtig, dass wir die Potenziale der Menschen mit Behinderung nutzen, so wie Forrest Gump seine Potenziale nutzen konnte, damit die Menschen mit Behinderung nicht nur mitten in Berlin – Stichwort „Humboldt Forum“ – mitten in der Gesellschaft stehen, sondern in ganz Deutschland. Wir werben daher um Ihre Zustimmung. Herzlichen Dank. Ganz herzlichen Dank. – Es folgt für Bündnis 90/Die Grünen die Kollegin Corinna Rüffer.”
“Mit Blick auf die Werkstattbeschäftigten, die es nicht auf den ersten Arbeitsmarkt schaffen, brauchen wir aber auch die Verbesserung der Einkommenssituation aller Werkstattbeschäftigten, indem das Arbeitsförderungsgeld und nicht der Grundbetrag mit dem Ausbildungsgeld steigt und nicht mehr gedeckelt wird. Schließlich: Die Digitalisierung darf vor Menschen mit Behinderungen nicht haltmachen und muss als Chance verstanden werden, damit Menschen mit Behinderung noch besser auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß fassen können. Wir brauchen daher Förderprogramme für barrierefreie digitale Kompetenzen und die entsprechende Infrastruktur am ersten Arbeitsmarkt und in außerbetrieblichen Bildungseinrichtungen.”
“In der vergangenen Legislaturperiode haben wir hierzu die Einrichtung einheitlicher Ansprechstellen für Arbeitgeber beschlossen. Ziel der trägerübergreifenden Lotsen ist es, Fördermöglichkeiten der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen aufzuzeigen. Damit besagte Ansprechstellen zeitnah aktiv werden können, braucht es aber eine konkrete Zeitplanung und eine gute Umsetzungsstrategie. Ich denke aber auch an Rechtssicherheit für Inklusionsbetriebe, zum Beispiel bei der Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für ihre Dienstleistungen und Produkte, bei der Inanspruchnahme von Wirtschaftshilfen, bei der bevorzugten Vergabe an diese Unternehmen durch öffentliche Auftraggeber und bei der notwendig werdenden Angleichung beim Nachteilsausgleich aufgrund der anstehenden Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro.”
“Zum Beispiel vergehen oft Wochen, bis geklärt ist, welche Träger für die Finanzierung von Arbeitsplatzausstattung und Assistenzen zuständig sind, und dies, obwohl wir als Gesetzgeber im Bereich inklusiver Arbeitsmarktpolitik in den letzten Jahren viele Dinge vorangebracht haben und fraktionsübergreifend ähnliche Ziele verfolgen. Dennoch bedarf es weiterer Verbesserungen. Zum einen braucht es eine bessere Unterstützung von Arbeitnehmern mit Behinderung, damit diese sich entsprechend ihren Stärken und Fähigkeiten am ersten Arbeitsmarkt etablieren können. Zum anderen bedarf es mehr Kooperation, mehr Ansprache der Arbeitgeber, mehr Verzahnung der Förderinstrumente und einer Stärkung der digitalen Teilhabemöglichkeiten.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Das Leben ist wie eine Schachtel Pralinen. Man weiß nie, was man bekommt.“ Gewiss kennen Sie alle dieses Zitat aus dem Film „Forrest Gump“, der die persönliche Lebensgeschichte eines Mannes mit einer kognitiven Behinderung erzählt. Ja, die erfolgreiche Lebensgeschichte, weil er seine Potenziale nutzen konnte und dabei die entsprechende Unterstützung hatte. Was im Film spielerisch, ja quasi federleicht erscheint, nämlich die berufliche Inklusion von Menschen mit Behinderung, bedarf in der Realität gewisser Anstrengungen und stößt auf nicht unwesentliche Hindernisse und Schwierigkeiten.”
“Finanzielle Mittel dazu gibt es, weil durch die Erhöhung des Mindestlohns mehr Steuereinnahmen generiert werden und auch entsprechende Minderausgaben bei den Sozialkassen zu verzeichnen sind. Daher wird das Geld schon da sein. Gestatten Sie mir eine letzte Anmerkung zu den Inklusionsunternehmen; denn wir sollten sehen, dass die Erhöhung des Mindestlohns auch hier weitere Auswirkungen hat. Inklusionsunternehmen bekommen einen Nachteilsausgleich. Die Bescheide sind schon geschrieben und gehen über den 1. Oktober 2022 hinaus. Deswegen muss auch hier in meinen Augen im parlamentarischen Verfahren eine Lösung gefunden werden. Ich freue mich auf die Beratungen. Vielen Dank, Herr Kollege Oellers. – Als nächste Rednerin erhält das Wort die Kollegin Beate Müller-Gemmeke, Bündnis 90/Die Grünen.”
“Aber man muss auch die Frage stellen, welche Wege es sonst noch gibt, damit die Leute mehr Geld in der Tasche haben. Das ist ja schließlich auch die Frage, die mit der Erhöhung des Mindestlohnes beantwortet werden soll. Um für mehr Geld in der Tasche zu sorgen, ist es auf der einen Seite natürlich eine Möglichkeit, zu sagen: Wir greifen hier in die Aufgabe der Mindestlohnkommission ein. – Auf der anderen Seite kann der Staat aber auch seinen Beitrag dazu leisten, indem er Abgaben und Steuern entsprechend senkt. Wir haben es in der letzten Legislaturperiode so gemacht, dass mit der Abschaffung des Solis für viele Menschen mehr Geld in der Tasche da war. Das Stichwort „kalte Progression“ hat mein Kollege Stracke eben schon angesprochen.”
“Daher sollte die Weiterentwicklung des Mindestlohns auch dort verortet sein und nicht hier im Parlament. Die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns muss allerdings auch entsprechend kontrolliert werden und auch kontrollierbar sein. Damit komme ich zum Thema der Dokumentation. Es ist erforderlich, dass dokumentiert wird, damit kontrolliert werden kann. Allerdings jetzt den Schwellenwert von etwa 2 900 Euro auf über 4 100 Euro anzuheben, scheint doch sehr überzogen zu sein, zumal, wenn man die Berechnungen in der Begründung des Gesetzgebungstextes liest, dass man monatlich von 348 Arbeitsstunden bei 29 Arbeitstagen ausgeht. So scheint dies doch an der Realität vorbeizugehen. Es wäre richtiger, hier nicht auf bestimmte Gesamtlöhne zu setzen, sondern eher auf den eigentlichen Stundenlohn. Hier sehen wir Nachbesserungsbedarf.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie hoch soll der gesetzliche Mindestlohn sein? Wer soll ihn bestimmen? Und wie viel soll man im Rahmen eines Minijobs auch nebenher verdienen können? Auf diese und weitere Fragen geht das durch die Bundesregierung eingebrachte Gesetz zur Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ein. Auch wenn der Krieg in der Ukraine das bestimmende Thema dieser Tage ist, so sind auch diese Fragen wichtige Fragen der aktuellen Politik. In der derzeitigen Situation, die von Preissteigerungen geprägt ist, ist ein Lohn von mindestens 12 Euro nicht infrage zu stellen. Schließlich geht man arbeiten, um davon das Leben zu bezahlen und um auch im Alter eine auskömmliche Rente zu haben.”
“Aber wenn es absehbar ist, dass das nicht der Fall ist, dann bitten wir darum, diese Verlängerungsgesetze vielleicht auch frühzeitiger einzubringen. Herzlichen Dank. Letzter Redner in dieser Debatte ist der Kollege Erwin Rüddel für die CDU/CSU-Fraktion.”
“Neben dieser Maßnahme werden aber auch weitere Coronasonderregelungen durch eine Verordnungsermächtigung verlängert. Das halten wir auch für wichtig. Ich darf sie in Kürze aufzählen: arbeitsschutzrechtliche Grundlagen für betriebliche Infektionsmaßnahmen, coronabedingte Anpassungen von Vergütungsvereinbarungen zwischen den Trägern der zugelassenen Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen und den Krankenkassen oder zum Beispiel der Einsatz von Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen als Ersatzkrankenhäuser bei pandemiebedingten Kapazitätsengpässen zugelassener Krankenhäuser. Das zeigt, dass der Maßnahmenkatalog vollumfänglich verlängert wird. Das finden wir gut. Für die Zukunft hoffen wir, dass eine weitere Verlängerung nicht nötig sein wird; denn das würde bedeuten, dass die Lage sich verbessert.”
“Etwa 25 000 Anträge sind gestellt worden, und die allermeisten sind auch bewilligt worden. Das hat dazu geführt, dass die Einrichtungen eben nicht schließen mussten, sondern trotz der einschränkenden Maßnahmen weiterhin arbeiten können. Es war also unglaublich wichtig und richtig, dieses Gesetz damals zu machen. Auch wenn jetzt die einschränkenden Maßnahmen vielleicht zurückgenommen werden, so steht im Infektionsschutzgesetz, dass die Länder die Maßnahmen gegebenenfalls wieder aufgreifen können. Jetzt Vorsorge zu betreiben, damit dieses Gesetz dann sofort wirken kann, wenn die Länder sich für solche Schritte entscheiden, halten wir von der CDU/CSU-Fraktion für vollkommen richtig. Wir unterstützen daher die Verlängerung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wenn in diesem Haus offensichtlich Uneinigkeit über die Lagebewertung herrscht, so scheint doch zumindest Einigkeit darüber zu bestehen, dass es Unterstützungsmaßnahmen gibt, die es zu verlängern gilt. Dazu gehört auch das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz, das wir in der letzten Legislaturperiode bereits auf den Weg gebracht haben und das die Zielrichtung hatte, gerade Einrichtungen der Arbeitsmarktpolitik, der Rehabilitation und der Behindertenhilfe finanziell zu unterstützen, damit sie aufgrund der einschränkenden Maßnahmen, mit denen sie durch die Coronapandemie zu tun hatten, finanziell nicht in Schieflage geraten und auch weiterhin bestehen können. Es hat sich gezeigt, dass es richtig war, dieses Gesetz auf den Weg zu bringen.”
“Es bedarf vor allem mehr Kooperation, mehr Ansprache und einer Stärkung der digitalen Teilhabe, um die Potenziale von Beschäftigten mit Behinderung zu nutzen. Hierzu bietet unser Antrag konstruktive Vorschläge. Ich freue mich auf die Beratungen. Vielen Dank.”
“Es ist auch gut, dass sich in der Coronapandemie Berufsbildungswerke, Berufsförderungswerke und Werkstätten für behinderte Menschen auf den Weg gemacht haben, ihre Leistungen auf digitale Angebote umzustellen. Hier hat sich schnell gezeigt, welchen Mehrwert die Digitalisierung für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung hat. Doch auch aus dem Austausch mit außerbetrieblichen Bildungseinrichtungen weiß ich, dass man sich dort mehr Unterstützung für die Digitalisierung wünscht. Als Union teilen wir daher die Meinung, dass wir eine Art DigitalPakt Schule 2.0 benötigen, ein Förderprogramm für barrierefreie digitale Angebote in außerbetrieblichen Bildungseinrichtungen. Zusammenfassend: Was also sollte Ziel inklusiver Arbeitsmarktpolitik der nächsten Jahre sein?”
“Doch es wird auch weiterhin Menschen geben, die den Weg aus den Werkstätten hin auf den ersten Arbeitsmarkt nicht schaffen oder auch nicht gehen wollen. Diese Menschen brauchen ein Entgelt, das ihre Arbeit würdigt und für die Werkstätten finanzierbar ist. Gleichzeitig weiß ich aber auch aus vielen Gesprächen mit den Werkstattbeschäftigten, wie wichtig ihnen ist, dass sie ihre Schutzrechte behalten. Ich bin gespannt, welche Lösungen das Forschungsvorhaben für das Werkstattentgelt hierzu unterbreiten wird. Wir haben als CDU/CSU-Fraktion bereits in der letzten Legislaturperiode ein Modell auf den Weg gebracht, mit dem zumindest die Problematik der Erhöhung des Grundbetrages für die Werkstattbeschäftigten abgefedert werden kann.”
“Ebenso muss auch die Umsatzsteuerthematik, die ja schon länger besteht, geregelt werden. Es ist auch gut, dass wir vor einigen Jahren das Budget für Arbeit und das Budget für Ausbildung eingeführt haben und gerade auch zuletzt mit dem Teilhabestärkungsgesetz punktuell noch einmal nachgebessert haben. Doch wir alle wissen: Die Instrumente werden weiterhin viel zu wenig genutzt. Wir machen in unserem Antrag Vorschläge, wie man diese wichtige Brücke in den Arbeitsmarkt attraktiver gestalten kann, zum Beispiel durch die Aufhebung der Begrenzung des Lohnkostenzuschusses beim Budget für Arbeit, durch die Erweiterung des Budgets für Ausbildung auf die Inklusionsbetriebe und Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation und durch eine Informations- und Schulungskampagne, um diese Instrumente bekannter zu machen.”
“Aber ich erwarte, dass sich die Bundesregierung hier nicht nur auf die Integrationsämter und ihre Berichterstattung verlässt, sondern auch selbst eine aktive Rolle einnimmt und eine bundesweite Strategie sowie einen zeitlichen Fahrplan entwickelt. Einen Flickenteppich für Beratungsangebote darf es am Ende nicht geben. Die über 900 Inklusionsbetriebe leisten einen wichtigen Beitrag als Teil des ersten Arbeitsmarktes und zugleich als Brücke dorthin. Auch unabhängig von der Pandemie benötigen sie aber eine sichere finanzielle Basis. Der von der Regierungskoalition ab dem 1. Oktober 2022 geplante Mindestlohn von 12 Euro ist auch von den Inklusionsunternehmen zu tragen. Die derzeitigen an die Firmen gewährten Zuwendungen wachsen allerdings nicht automatisch mit. Das muss gewährleistet sein.”
“Diese Probleme müssen wir angehen und dabei alle Pfeiler des inklusiven Arbeitsmarkts wie Inklusionsbetriebe, Einrichtungen für die berufliche Rehabilitation oder Werkstätten für behinderte Menschen fördern und vor allem die Übergänge zwischen den Einrichtungen hin zum ersten Arbeitsmarkt verbessern. Als Regierungsfraktion der letzten Legislaturperioden haben wir hierzu einiges auf den Weg gebracht. Es ist gut, dass wir mittlerweile einheitliche Ansprechstellen für Unternehmen, für Arbeitgeber haben. Jetzt müssen diese aber in die Fläche gebracht werden, damit sie die Unternehmen auch begleiten können, Menschen mit Behinderung zu beschäftigen. Die BIH hat zur Umsetzung des gesetzlichen Auftrags Handlungsempfehlungen entwickelt.”
“Es muss ja nicht unbedingt gleich das DAX-Unternehmen SAP sein, das seit vielen Jahren Vorreiter bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung, vor allen Dingen mit Autismus-Syndrom, ist. Es kann auch ein Kleinunternehmen sein, wie zum Beispiel ein Autohaus aus meinem Wahlkreis, das Fahrzeuge umbaut in einen barrierefreien Zustand für Menschen mit Behinderung. Unser Ziel ist es, möglichst viele Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln. Denn das Problem ist nicht nur, dass mehr Menschen mit Behinderung arbeitslos sind als Menschen ohne Behinderung, sondern auch, dass sie länger arbeitslos sind.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Anbetracht des Ukrainekrieges ist es sicherlich nicht leicht, über andere Themen zu diskutieren. Deswegen bin ich umso dankbarer, dass wir heute über die Teilhabe von behinderten Menschen am Arbeitsleben diskutieren und debattieren können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, was haben der barrierefreie Umbau von Fahrzeugen, ein Cateringservice für Kitas, Kinderholzspielzeug, Kaffeegeschirr oder eine Softwarelösung für ein Abrechnungssystem in einem mittelständischen Unternehmen gemeinsam? Alle diese Produkte und Dienstleistungen wären nicht denkbar ohne die Arbeit von Menschen mit Behinderung und ihre Tätigkeit in Werkstätten für behinderte Menschen oder in Inklusionsunternehmen und Unternehmen auf dem ersten Arbeitsmarkt.”
“Ebenso sind Grundrechte betroffen wie Artikel 12 (Berufsfreiheit) und Artikel 2 (körperliche Unversehrtheit), die allerdings dort ihre Grenzen finden, wenn Grundrechte anderer, unter anderem ebenfalls Artikel 2 (körperliche Unversehrtheit) betroffen sind. Diese Abwägung ist für mich schwierig, auch wenn ich von dem Nutzen der Coronaschutzimpfung überzeugt bin. Aber die Grundrechte stehen sich gegenüber und bedürfen einer sorgfältigen Abwägung. Diese möchte ich für meine Person hiermit zum Ausdruck bringen. Nach dieser Abwägung komme ich zu dem Schluss, dass eine sektorbezogene Impfpflicht trotz der betroffenen Grundrechte notwendig ist, um besonders schutzbedürftige Menschen und solche, die sich nicht selber schützen können, zu schützen. Diese Entscheidung ist für mich auch keine Entscheidung für oder gegen eine allgemeine Impfpflicht.”
“Bei der sektorbezogenen Impfpflicht ist eine sorgfältige Abwägung erforderlich, die schwierig ist und ausgewogen erfolgen muss. Dabei schicke ich ausdrücklich vorweg, dass ich ein überzeugter Impfbefürworter bin und ich mir wünschen würde, dass sich alle Menschen freiwillig impfen lassen würden. Bei der sektorbezogenen Impfpflicht sehe ich allerdings die Gefahr, dass wir im bereits überlasteten Gesundheitssystem Personal verlieren könnten. Zudem stellt sich mir die Frage, wie die sektorbezogene Impfpflicht in Arbeitsverhältnissen umgesetzt wird, wenn der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin sich trotz der Impfpflicht nicht impfen lassen möchte.”