Wilfried Oellers
CDU/CSU · Germany
“Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Kollegin, vielen Dank für die Frage. Zum einen will ich ausdrücklich zurückweisen, dass ich in meiner Rede Leute als faul bezeichnet habe. Das habe ich nicht gemacht. Das habe ich bisher noch bei keiner Rede hier im Deutschen Bundestag getan, und das würde ich auch nie tun. Zweiter Punkt.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Arbeitswelt ist im Wandel. Beschäftigte und Unternehmen wünschen mehr Flexibilität, auch und gerade, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf besser gewährleisten zu können, aber auch, um den Realitäten in der Wirtschaft ins Auge zu…”
“Denn es geht darum, die bisherige wöchentliche Arbeitszeit flexibel über die Woche zu verteilen, um den Realitäten Raum zu geben, aber gleichzeitig auch den Arbeitsschutz zu berücksichtigen. Wir wollen Flexibilität dort ermöglichen, wo sie gewünscht ist und wo sie hinpasst.”
“Ich will Ihnen ganz deutlich sagen: Das, was wir nicht wollen, ist, dass es um mehr Arbeit geht, und wir wollen auch nicht, dass der Schutzgedanke des Arbeitszeitgesetzes ausgehöhlt wird. Das ist ganz explizit nicht gewollt. – Darüber können Sie lachen, aber es ist so.”
“Es ist uns sehr wichtig, diese im Gesetz rechtssicher zu vereinbaren; denn wir halten es für unabdingbar, dass es im beidseitigen Einvernehmen der Arbeitsvertragsparteien möglich sein muss, im Rahmen von Vertrauensarbeitszeit zu arbeiten. Lassen Sie mich schließen.”
“– Sie haben sich gerade auf die EU-Arbeitszeitrichtlinie berufen. Artikel 23 der Richtline stellt aber klar, dass ihre Durchführung nicht zu einer Verschlechterung führen darf. Das hat uns auch der Wissenschaftliche Dienst kürzlich noch mal bestätigt.”
The complete record
Every one of 296 lines we hold for Wilfried Oellers, in date order, each linked to its source. Free to read, in full, without an account. Page 3 of 6.
“Letztlich ist das wahrscheinlich auch darauf zurückzuführen, dass man hier im Ergebnis wohl keine große Diskussion aufmachen möchte und etwas auf Zeit spielt, nach dem Motto: Wenn ich mehr auf Zeit spiele, dann kann ich auch nichts falsch machen. Zeitspiel im Fußball bedeutet eigentlich, dass man Angst vor dem Ausscheiden hat. Es wäre meiner Ansicht nach besser gewesen, man hätte hier noch mehr Rechtssicherheit geschaffen. Wir danken den Betriebsräten für ihre Tätigkeit und danken ganz herzlich dafür, dass das Gesetz kommt. Es hätte bei der Einigkeit, die wir heute im Haus haben, natürlich auch früher kommen können. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Als Nächster hat das Wort für die SPD-Fraktion Jan Dieren.”
“Eine Antwort darauf wäre in meinen Augen sehr wichtig gewesen, um hier mehr Rechtssicherheit reinzubringen. Der zweite Punkt ist, dass auch die Frage einer hypothetischen Karriere hätte geklärt werden können. In der Begründung hätte man sicherlich Gelegenheit gehabt, auch hier mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Im Kern setzt die Ampel mit dem Gesetzentwurf aber das um, was, wie eben schon mal gesagt, geübte Praxis ist und auch durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bestätigt wird. Dass die Koalition auf Besitzwahrung beharrt und nicht weiterentwickelt, ist – das muss man sagen – etwas bedauerlich.”
“Die Überprüfung auf grobe Fehlerhaftigkeit ist das einzige Element, um mehr Rechtssicherheit auch für die Tarifpartner an der Stelle reinzubringen, und es ist gut, dass die Messlatte weit oben angesetzt wird, damit hier auch eine größtmögliche Rechtssicherheit gegeben ist. Allerdings hätte ich mir gewünscht – das muss man kritisieren, und das habe ich in der ersten Lesung, Herr Minister, auch bereits kritisiert –, dass es einige Verbesserungen im Hinblick auf die Rechtssicherheit gibt. Der erste Punkt ist die Frage, ob bei der Übernahme eines Betriebsratsamtes weitere Qualifizierungen und Weiterbildungen, zum Beispiel ein Studium oder auch eine Meisterprüfung, ein sachlicher Grund für eine Neubestimmung der vergleichbaren Arbeitnehmer sein könnte.”
“Hier soll gesetzlich geregelt werden, was in großen Unternehmen bereits geübte Praxis ist. Betriebsräte können bei Start ihrer Betriebsratstätigkeit in Vergleichsgruppen eingeordnet werden. Diese Vergleichsgruppe bildet dann für den Betriebsrat vergleichbare Arbeitnehmer mit ähnlichen Qualifikationen ab. Wenn die Mehrheit dieser Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer befördert wird, gilt dies auch für die Betriebsrätin bzw. den Betriebsrat, sodass keine Benachteiligung erfolgt. Diese Vergleichsgruppen bestimmen die Tarifpartner, also der Arbeitgeber und der Betriebsrat selber. Somit ist auch in diesem Punkt eine entsprechende Transparenz gegeben.”
“Die Personen, die sich in einem Betriebsrat und für die Belegschaft engagieren, dürfen also nicht bevorteilt werden, aber sie dürfen auch nicht benachteiligt werden. Dieses Benachteiligungsverbot ist in § 78 Satz 2 Betriebsverfassungsgesetz niedergelegt. Es wird hier durch einen Mindestvergütungsanspruch ergänzt. Zur Ermittlung der Vergütung wird eine entsprechende Vergleichsgruppe gebildet. Auch zusätzlich erworbene Kompetenzen können später berücksichtigt werden. Diese Klarstellung in § 78 Satz 2 Betriebsverfassungsgesetz ist richtig, wichtig und sinnvoll und entspricht eben auch – und das ist ganz wichtig zu betonen – der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts an dieser Stelle. Die zweite Präzisierung, die vorgenommen wird, erfolgt in § 37 Absatz 4 Betriebsverfassungsgesetz.”
“Die Betriebsräte – deswegen ist die Rechtssicherheit auch so wichtig – erfüllen eine ganz wichtige Aufgabe in der Wahrnehmung der Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben, und für diese Wahrnehmung der Aufgabe danke ich ganz persönlich und im Namen meiner Fraktion allen Betriebsräten ganz herzlich. Richtig und wichtig ist an dieser Stelle allerdings auch, dass das bereits bestehende Ehrenamtsprinzip beibehalten wird. Der Einsatz für die Belange der Belegschaft soll aus Überzeugung erfolgen und nicht aus finanziellen bzw. monetären Gründen. Das war und ist für unsere Fraktion besonders wichtig, und wir freuen uns daher, dass das auch so bestehen bleibt.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute abschließend einen Gesetzentwurf zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes. Dieser Gesetzentwurf ist notwendig geworden, weil der Bundesgerichtshof in einem Fall einer sehr hohen Vergütung von Betriebsräten den Tatbestand der Untreue angenommen hatte. Der Gesetzentwurf bringt nun Klarheit und Rechtssicherheit, und diese Rechtssicherheit brauchen auch die Betriebsräte und die Arbeitgeber, um auch diese Bereiche richtig regeln zu können.”
“Aber gerade bei der Ernte von Gemüse, Erdbeeren, Spargel usw. ist ein maschineller Einsatz einfach nicht möglich. Und wenn die Produktion erst einmal eingestellt wird oder Deutschland verlässt, verlässt auch die Wertschöpfung unser Land. Dass sich das auf die Steuereinnahmen nicht günstig auswirkt, brauche ich hier, glaube ich, keinem zu erklären. Vor dem Hintergrund der Situation, in der wir uns wegen des Ukrainekriegs und der Energieversorgung befinden, sollte uns auch bewusst sein, dass wir gerade in der Ernährungsproduktion Selbstversorger bleiben müssen und jeden Grad von Selbstversorgung ausnutzen müssen, um diese Selbstversorgung in unserem Land hochzuhalten. Deswegen kann ich nur appellieren: Hände weg vom politischen Mindestlohn! Das Wort hat Beate Müller-Gemmeke für Bündnis 90/Die Grünen.”
“Natürlich sollen die Erntehelfer ordentlich entlohnt werden; da möchte ich ausdrücklich nicht missverstanden werden. Aber auf dem Markt muss sich ein entsprechender Preis bzw. Lohn auch erwirtschaften lassen können. Da ist es wichtig, dass bei der Entwicklung des Mindestlohns die Situation der jeweiligen Branchen Berücksichtigung findet. Daher ist die Situation in der Landwirtschaft das beste Beispiel dafür, warum ein Mindestlohn nicht politisch bestimmt werden darf. Aber diesen Weg haben SPD und Grüne mit freundlicher Unterstützung der FDP verlassen. Ich kann nur dringend dazu raten, wieder dahin zurückzukommen, dass die Mindestlohnkommission in ihrer Arbeit nicht behindert wird. Der Mindestlohn muss unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten weiterentwickelt werden.”
“Das gibt keine Planungssicherheit und Verlässlichkeit bei derart großen Investitionen. Wir haben im Bundestag beispielsweise für die Beibehaltung der Steuerbefreiung beim Agrardiesel, spürbare Entlastungen bei der Dokumentation, aber auch für langfristige Planungssicherheit für Tierhalter und Stallumbauten geworben und dies gefordert, aber vergeblich. Die Ampel hat alle unsere Vorschläge abgelehnt. Eine weitere Herausforderung für die Landwirtschaft stellt natürlich auch der Mindestlohn dar. Die Tätigkeiten im Bereich der Erntehelfer bedeuten körperlich harte Arbeit, benötigen aber keine besonderen erlernten Qualifikationen. Daher sind die Löhne der Erntehelfer auch eher im unteren Bereich anzusiedeln. Da aber gerade die Erntetätigkeit sehr personalintensiv ist, schlägt ein höherer Mindestlohn gleich stark zu Buche.”
“Unter der Ampelregierung geht es den Bauern um ein Vielfaches schlechter als unter allen Vorgängerregierungen der vorherigen 16 Jahre. Bei diesen zusätzlichen Belastungen ist insbesondere das Thema Agrardiesel zu nennen. Wir in der Union haben stets erfolgreich dafür gekämpft, dass diese steuerliche Vergünstigung nicht abgeschafft wird. Die SPD wollte das immer schon. Nun haben SPD und Grüne in der FDP einen verlässlichen Partner gefunden, diese für die Konkurrenzfähigkeit der Landwirtschaft so wichtige Entlastung abzuschaffen. Dann wird groß angekündigt, dass für die Landwirtschaft ein steuerliches Entlastungspaket geschnürt wird. Und was passiert bis heute? Nichts. Herr Kollege, möchten Sie eine Zwischenfrage aus der AfD zulassen? Nein. – Im Bereich der baulichen Vorgaben, der Ställe, erlässt die Ampel immer wieder schärfere Regelungen.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Situation der Landwirtschaft ist bedrohlich, so wie derzeit die der gesamten Wirtschaft. Die Landwirtschaft wird in dieser Legislaturperiode von der Ampel jedoch ganz besonders belastet. Da sind zunächst die allgemeinen Belastungen für die gesamte Wirtschaft zu nennen, wie zum Beispiel die höheren Energiekosten, Bürokratie und Dokumentation. Aber bei der Landwirtschaft hat sich die Ampel besondere Belastungen ausgedacht. Das verwundert umso mehr, als die FDP sich in der letzten Legislaturperiode noch als Wächterin der Landwirtschaft dargestellt hat. Jetzt weiß sie davon nichts mehr und lässt SPD und Grüne mit ihrer bauernfeindlichen Politik frei gewähren.”
“Hier kann noch mehr Rechtssicherheit geschaffen werden, wenn der Gesetzentwurf vielleicht in der Begründung oder durch Protokollerklärungen entsprechende Klarstellungen vornimmt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Gesetz bringt für die Betriebsräte eine notwendige und dringend erforderliche Rechtssicherheit bei der Frage der Betriebsratsvergütung. Wir als Union wünschen uns, dass die Ampel den Gedanken der Rechtssicherheit aber auch für andere Rechtsbereiche anerkennt und umsetzt, egal wer der Adressat ist. Herzlichen Dank. Als Nächste hat das Wort für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Beate Müller-Gemmeke.”
“Beispielhaft für diese Neubestimmung der Vergleichsgruppe nennt der Gesetzentwurf unter Verweis auf das Bundesarbeitsgericht den Fall des beruflichen Aufstiegs eines Betriebsratsmitgliedes, das die Anforderungen einer höher dotierten Stelle erfüllt und mit dem Arbeitgeber einen entsprechenden Änderungsvertrag schließt. Der Gesetzentwurf betont, dass die Aufzählung nicht abschließend sei. Um mehr Rechtssicherheit zu erhalten, wäre es sinnvoll, wenn diese weitere Aufzählung auch konkretisiert wird gerade um die Belange Qualifizierung und Weiterbildung. Der zweite Punkt ist die Frage nach einer hypothetischen Karriere und auch, wie sich das in den Vergleichsgruppen abbildet.”
“Wenn Unternehmen sich dazu entscheiden, das Gehalt von Betriebsräten so festzusetzen, dann kann dies nur noch wegen grober Fehlerhaftigkeit rechtlich angefochten werden. Dies erhöht die Rechtssicherheit und scheint gleichzeitig auch ein Weg zu sein, Mauscheleien zu verhindern. In zwei Punkten könnte aus meiner Sicht aber noch mehr Rechtssicherheit erreicht werden: Der erste Punkt ist: Können nach Übernahme des Betriebsratsamtes mehrere Qualifizierungen und Weiterbildungen, zum Beispiel ein Studium oder eine Meisterprüfung, ein sachlicher Grund zur Neubestimmung der vergleichbaren Arbeitnehmer sein? Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ermittlung der Vergleichsgruppe ist grundsätzlich die Amtsübernahme. In Ausnahme hiervon können Vergleichsgruppen nach Amtsübernahme neu bestimmt werden, wenn ein sachlicher Grund vorliegt.”
“Diese Klarstellung in § 78 Satz 2 Betriebsverfassungsgesetz ist sinnvoll und entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu dieser Problemstellung. Die zweite Präzisierung erfolgt in § 37 Betriebsverfassungsgesetz. Es soll gesetzlich geregelt werden, was in großen Unternehmen bereits oft gängige Praxis ist. Betriebsräte können bei Start ihrer Betriebsratstätigkeit in eine Vergleichsgruppe eingeordnet werden. Die Vergleichsgruppen bilden mit dem Betriebsrat vergleichbare Arbeitnehmer mit ähnlicher Qualifikation ab. Wenn die Mehrheit dieser Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Beförderung bekommt, bekommt die Betriebsrätin sie auch. Diese Vergleichsgruppen bestimmen der Arbeitgeber und der Betriebsrat gemeinsam.”
“Richtig und wichtig ist dabei aber auch, dass das Ehrenamtsprinzip beibehalten bleibt. Der Einsatz für die Belange der Belegschaft soll aus Überzeugung erfolgen und nicht aus monetären Gründen; das gilt auch weiterhin. Richtig und wichtig ist aber auch, dass Personen, die sich im Betriebsrat für die Belegschaft engagieren, nicht benachteiligt werden dürfen. Daher soll jetzt das Benachteiligungsverbot nach § 78 Satz 2 des Betriebsverfassungsgesetzes ergänzt werden durch einen Mindestvergütungsanspruch, um das Risiko von Verstößen redlich handelnder Arbeitgeber und Betriebsräte gegen das Benachteiligungsverbot zu reduzieren. Wenn ein Betriebsrat in seiner Betriebsratstätigkeit Kompetenzen erworben hat, können diese auch bei einer Beförderung berücksichtigt werden.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute in erster Lesung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes. Dieser Entwurf ist eine gesetzgeberische Korrektur, die notwendig geworden ist, nachdem der Bundesgerichtshof in seinem viel beachteten Urteil zur Verwirklichung des Untreuetatbestands bei der Gewährung einer zu hohen Vergütung an Betriebsräte für Unsicherheit gesorgt hatte. Der Gesetzentwurf bringt daher mehrere Klarstellungen und – ganz wichtig – mehr Rechtssicherheit. Denn diese Rechtssicherheit haben die Betriebsräte und die Arbeitgeber verdient, da die Betriebsräte eine wichtige Funktion in der Interessenwahrnehmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben übernehmen und erfüllen.”
“Das heißt im Ergebnis: Es gibt eine Flexibilisierung, die das europäische Arbeitszeitgesetz ermöglicht, aber Sie wollen sie den Bürgerinnen und Bürgern verwehren. Deswegen: Diesen Antrag so ins Lächerliche zu ziehen, macht Sie selber lächerlich, weil Sie, Herr Kober, – Herr Kollege, kommen Sie zum Schluss. – mit Ihren Ankündigungen im Koalitionsvertrag überhaupt nicht zurechtkommen und nichts erreichen. Herr Kollege, wir haben noch keine flexible Redezeit. Kommen Sie bitte zum Schluss. Sie sollten mal Ihre Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag umsetzen. Nächster Redner ist der Kollege Mathias Papendieck, SPD-Fraktion.”
“Das heißt, Ihre Befürchtungen fallen komplett hinten runter. Die gleichbleibende Wochenhöchstarbeitszeit gibt schon Flexibilisierung. Kollege Rützel, Sie sagen: Das ist alles möglich. – Nein, ist es eben nicht. Ich gebe mein Lieblingsbeispiel, das ich auch in meiner letzten Rede schon gegeben habe. Eine erziehungsberechtige Person sagt für sich selber: Ich möchte Familie und Beruf miteinander vereinbaren, will morgens von acht bis eins arbeiten, während die Kinder in der Kita oder in der Schule sind, will den Nachmittag mit den Kindern verbringen, wenn sie zu Hause sind, und will mich abends noch mal von acht bis elf Uhr hinsetzen. Diese Beispiele gibt es. Aber sie sind mit dem Arbeitszeitrecht nicht vereinbar, weil die Ruhezeiten nicht eingehalten werden.”
“Der dritte Punkt, eine wöchentliche Höchstarbeitszeit einzuführen, bedeutet ja kein Mehr an Arbeitszeit, sondern es soll eine Abweichung von einem Achtstundentag im Rahmen der Wochenarbeitszeit möglich sein. – Nein, ist es eben nicht, Kollege Rützel. Ich will noch mal auf den Antrag verweisen. Es gibt einen Punkt, den Herr Kleinwächter, auch Sie, Frau Müller-Gemmeke, und auch Herr Dieren angesprochen haben. Herr Dieren, Sie haben aus unserem Antrag vorgelesen, was im Rahmen der europäischen Arbeitszeitrichtlinie möglich ist. Den letzten Satz will ich deutlich hervorheben: „Der hohe deutsche Arbeitsschutzstandard“ – den es gibt – „und das Volumen der wöchentlich möglichen Höchstarbeitszeiten sollten dabei unverändert beibehalten werden.“ Lesen Sie mal den letzten Satz im Antrag! Da steht genau das.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, sehr geehrte Damen und Herren auf der Besuchertribüne, Sie erleben hier eine Debatte, an der man erkennt, dass wir ein Thema aufgegriffen haben, das alle wohl so sehr pickt, dass sie sich so aufregen – nein, das wissen Sie nicht, Frau Müller-Gemmeke – und so unsachlich und am Antrag vorbei diskutieren, wie das hier passiert. Ich muss ganz ehrlich sagen: Das ist dem Thema wirklich nicht angemessen. Herr Kober, ich fange mal mit Ihnen an. Ich hatte mir vorgenommen, die vier Punkte vorzulesen, die wir im Antrag aufgeführt haben; Sie haben einen Punkt schon genannt. Ich will mal sagen: Der Antrag greift im Ergebnis genau das auf, was die Bürgerinnen und Bürger wünschen: Flexibilität. Aber für Sie ist das überhaupt kein Thema.”
“– Nächste Rednerin ist die Kollegin Beate Müller-Gemmeke, Bündnis 90/Die Grünen.”
“Und wenn man dann noch sieht, dass der Klebeeffekt, die Brückenfunktion, die ich angesprochen habe, in der Wirtschaft sechsmal so hoch ist wie im öffentlichen Dienst, dann hat man, glaube ich, einige Zahlen, die das alles insbesondere für die Wirtschaft doch relativieren, sodass sie nicht entsprechend schlecht darzustellen ist; vor allen Dingen die Wirtschaft braucht dieses Instrument. Ich denke, wir sollten bei diesem Thema einmal verbal, Kollegin Ferschl und die Partei der Linken, deutlich abrüsten. Es ist kein Schreckgespenst. Wir sollten uns darauf konzentrieren, diese wichtigen Instrumente für unsere Wirtschaft zu erhalten, und daneben, bitte schön, auch schauen, dass die Ampel vielleicht mal eine Politik für die Wirtschaft macht und nicht unser Land weiter in eine Rezession treibt. Danke schön. Vielen Dank, Herr Kollege Oellers.”
“Und wenn man daneben sieht, dass wir im internationalen Vergleich bei befristeten Arbeitsverhältnissen wirklich deutlich im Mittelfeld liegen und die Niederlande zum Beispiel mit 18 Prozent absoluter Spitzenreiter in der Europäischen Union sind, gefolgt von Spanien mit 16 Prozent – darauf folgen Italien und Portugal mit 14 Prozent –, dann wird, glaube ich, klar, dass wir hier kein Schreckgespenst für unser Land haben. Zudem will ich auch einmal deutlich betonen: Die Wirtschaft ist auf dieses Flexibilisierungsinstrument angewiesen; aber 60 Prozent der befristeten Arbeitsverhältnisse befinden sich im öffentlichen Dienst. Michael Gerdes hat es angesprochen: Der Anteil nur im öffentlichen Dienst ist in der letzten Zeit sogar um 16 Prozent gestiegen. Das ist in der Tat viel zu viel. 40 Prozent sind es in der Wirtschaft.”
“Das gilt vor allen Dingen, wenn man feststellt, dass die Übernahmequoten in den Jahren von 2009 bis heute von 39 auf 45 Prozent gestiegen sind und dass damit die Befristungen dieser Brückenfunktion gerecht werden. Ich will aber auch im Gesamten mal sagen: Man schildert hier die Befristung als ein untunliches Instrument, das über Gebühr in Anspruch genommen wird. Im Antrag der Linken werden 8,7 Prozent genannt. Das Statistische Bundesamt nimmt nicht 8,7 Prozent, sondern 7,8 Prozent an. Warum? Weil es die Beschäftigten bis 25 aus dieser Statistik herausnimmt. Warum? Weil es bei ihnen natürlich auch viele Ausbildungsverhältnisse gibt, die logischerweise befristet sind.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Befristungen sind ein sehr wichtiges Flexibilisierungsinstrument für unser Arbeitsleben und für unsere Wirtschaft. Sie dienen den Unternehmen dazu, Auftragsspitzen abzufangen, die logischerweise entstehen. Sie haben aber auch für Arbeitnehmer eine wichtige Brückenfunktion, um in Arbeit zu gelangen. Wenn man einmal feststellt, dass der Anteil der befristeten Arbeitsverhältnisse, die in eine unbefristete Beschäftigung übergehen, im Jahre 2022 bei 45 Prozent lag, dann, denke ich, kann man dem Schreckgespenst, das heute gemalt wird, doch deutlich die Wirkung nehmen.”
“Ich wünsche Dir, lieber André, alles erdenklich Gute. Ihnen, Herrn Hanke, wünsche ich natürlich auch alles erdenklich Gute. Und uns allen wünsche ich ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest und alles Gute für 2024. Simona Koß hat das Wort für die SPD-Fraktion.”
“Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir beschränken uns heute hier nicht nur auf unseren übergreifenden Barrierefreiheitsantrag, sondern legen dem Deutschen Bundestag auch in den Bereichen Mobilität, Tourismus und Kultur gleich in drei weiteren Bereichen Anträge vor. Sie können sicher sein, so wie es eben auch angesprochen wurde: Es werden im nächsten Jahr weitere Anträge unsererseits folgen. Denn Barrierefreiheit ist eine gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe. Die Barrierefreiheit und die Inklusion beginnen in den Köpfen der Menschen, und daran müssen wir arbeiten. Deswegen brauchen wir einen Deutschlandpakt für Barrierefreiheit. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich schließen mit einem ganz herzlichen Dank seitens der Fraktion an André Berghegger für seine zehnjährige Tätigkeit.”
“–: Wenn wir es selbst hier im Deutschen Bundestag nicht schaffen, Barrierefreiheit wirklich zu hundert Prozent zu leben, dann tue ich mich persönlich schwer als Gesetzgeber, es der breiten Öffentlichkeit auch als hundertprozentige Aufgabe zu übergeben. Deswegen bin ich doch eher für die Maßnahmen, die wir vorgeschlagen haben, insbesondere mit den KfW-Förderprogrammen. Und wie es hier im Deutschen Bundestag ist, erlebe ich persönlich durch meinen Mitarbeiter Wolfram Giese, der an einen Rollstuhl gebunden ist, sehr hautnah. Deswegen sind pragmatische Lösungen erforderlich und vor allen Dingen unbürokratische Förderinstrumente und Förderkulissen.”
“Ich freue mich sehr darüber, dass unser Antrag und insbesondere die Forderungen nach einer Ausweitung der KfW-Förderprogramme für Umbaumaßnahmen zur Barrierefreiheit, nach Erreichung einer barrierefreien Mobilität bei Bahnverkehr und ÖPNV, nach mehr Barrierefreiheit im Gesundheitswesen oder Kreativlaboren zur Entwicklung von barrierefreien und digitalen Produkten in der Anhörung auf große Zustimmung gestoßen sind. Gleiches gilt auch für unser Ziel, die Bedingungen für eine Partizipation von Menschen mit Behinderungen in der Politik und im Ehrenamt zu verbessern. Ja, im Rahmen der öffentlichen Anhörung habe ich natürlich die Kritik an der Überforderungsklausel, die wir ins AGG einführen würden, sehr deutlich vernommen. Aber man muss auch sagen – Hand aufs Herz!”
“Auch in der ersten Lesung unseres Antrags „Mehr Tempo für Barrierefreiheit und einen inklusiven Sozialraum“ vor fast genau einem Jahr haben Sie die Bundesinitiative Barrierefreiheit groß beworben. Sie droht aber nach einem weiteren Jahr doch mehr zum Papiertiger zu werden. Sozial- und Behindertenverbände, die Wissenschaft, aber auch die kommunale Ebene wünschen sich, dass Sie Ihren Ankündigungen Taten folgen lassen. Das haben nicht nur die Stellungnahmen zum 3. Dezember, sondern auch die öffentliche Anhörung zu unserem Antrag im November deutlich gemacht.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Gramoz Krasniqi auf der Besuchertribüne! Der Advent ist eine Zeit der Vorfreude, des Innehaltens und des Erwartens. Traditionell fällt der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember seit 1993 in die Adventszeit. Auch hier geht es um Innehalten und Erwartungen, aber auch um immer mehr ungeduldige Erwartungen. Liebe Ampel, Sie haben in Ihrem Koalitionsvertrag die Messlatte sehr hoch gelegt und viel versprochen, wenn es um die Frage der Barrierefreiheit in unserem Land und entsprechende Verbesserungen geht. Allerdings muss man auch attestieren, dass Sie über den Ankündigungsmodus bisher nicht hinausgekommen sind.”
“Was mich in der Tat überrascht hat – das muss ich ganz ehrlich sagen –: In § 36a SGB I steht ausdrücklich, dass elektronische Übermittlungsformen möglich sind. Sie haben es im Änderungsgesetz zum SGB XII und SGB XIV sogar ermöglicht, dass Anträge digital gestellt werden können. Warum ist das im SGB möglich, aber im Arbeitsverhältnis soll keine digitale Übermittlung möglich sein? Das verstehe ich bis heute nicht. Ich bin auf Ihre Ausführungen jetzt sehr gespannt. Vielen Dank. – Das Wort hat für die SPD-Fraktion Jan Dieren.”
“Wir haben ihn sogar so einfach gemacht, dass wir die Formulierung in der EU-Richtlinie eins zu eins übernommen haben, damit keine Rechtsunklarheit entsteht. Sie hätten die Gelegenheit, das hier zu beschließen. In der Randnummer 24 der EU-Richtlinie – die möchte ich an der Stelle zitieren – heißt es nämlich: „Im Hinblick auf den verstärkten Einsatz von digitalen Kommunikationsmitteln können die Informationen, die nach dieser Richtlinie schriftlich zur Verfügung zu stellen sind, auf elektronischem Wege übermittelt werden.“ Ich glaube, dies sagt alles, und es wäre heute an der Zeit, liebe Ampelkoalition, diesen Schritt zu gehen, damit Sie Ihrer wirklich großen Überschrift – „Fortschrittskoalition“ – irgendwo auch gerecht werden.”
“Dann kommt die EU-Nachweisrichtlinie, und man hat jetzt wirklich mal die Gelegenheit, Digitalisierung und elektronische Übermittlungsformen einzurichten. Und was passiert? Die Ampel versagt auf ganzer Linie. Die EU-Richtlinie hat Ihnen damals die Möglichkeit gegeben, die entsprechenden Nachweise, die im Arbeitsverhältnis zu übermitteln sind, auch in elektronischer Form zu übermitteln. Lediglich die Schriftform wurde ins Gesetz aufgenommen. Wenn man sich das, meine sehr geehrten Damen und Herren, einmal vor Augen führt, dann ist es so, als würden wir uns jetzt wieder in der Übermittlungssteinzeit befinden. Deswegen legen wir Ihnen heute einen Gesetzentwurf vor, mit dem Sie die Möglichkeit haben, genau das zu korrigieren.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Ampelkoalition hat ihrem Koalitionsvertrag damals die Überschrift „Fortschrittskoalition“ gegeben. Das war natürlich ein großer Begriff, vor allen Dingen, wenn man betrachtet, was die Umsetzung gebracht hat. Die Koalition hatte dann die Möglichkeit, mit der Umsetzung der EU-Nachweisrichtlinie zu beweisen, ob Fortschritt wirklich geht oder nicht. Man hat in den Koalitionsvertrag – ich habe einmal nachgeschaut – insgesamt 73-mal den Begriff „Digitalisierung“ oder „Digitalisieren“ geschrieben. Dagegen gab es nur 15-mal den Begriff „Gerechtigkeit“, wie ich festgestellt habe. Na ja, diese Vorgabe hatte man sich selber gesetzt.”
“Das hat kurioserweise dazu geführt, dass sich die Einnahmen der Betreuerinnen und Betreuer reduzierten. Das ist ein Fehler, der auf Bundesebene entstanden ist. Es war letztlich eine logische Konsequenz aus dem Rechtssystem. Aber da muss der Bund natürlich entsprechend nachschärfen. Ich weise jetzt schon einmal darauf hin – Herr Kollege. – Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss –: Dieses Gesetz gilt nur bis 2025. Es wäre schön, wenn wir noch in dieser Legislaturperiode – Herr Kollege. – eine Erweiterung hinbekommen, damit wir nicht erst kurz nach der Bundestagswahl 2025 – Herr Kollege, hallo! Das war das Ende der Redezeit! – dieses Gesetz dann noch mal verlängern müssen. Herzlichen Dank. Das Wort hat die Kollegin Sonja Eichwede für die SPD-Fraktion.”
“Frau Helling-Plahr, ich habe Ihren Hinweis aufgenommen. Ich habe meine Justizminister schon gestern angeschrieben und ihnen gesagt, dass ich hoffe, dass das Gesetz zügig durch den Bundesrat kommt. Ich weiß eben auch, wie die Länderminister der Ampelkoalition das Gesetz sehen. Da sieht man wieder mal, dass man in Bund und Land fraktionsübergreifend doch schon mal auf unterschiedlichen Seiten stehen kann. Ich darf allerdings auch den Hinweis in Ihre Richtung geben, liebe Kolleginnen und Kollegen der Ampelfraktionen, dass Sie an der Stelle auch auf Ihre Minister zugehen, damit das Gesetz zum 1. Januar 2024 greift. Das Gesetz springt aber nicht nur zu kurz bei den 7,50 Euro, sondern es greift auch ein weiteres Problem nicht auf, dass nämlich mit der Bürgergeldreform das Schonvermögen erhöht wurde.”
“Bei jüngsten Gesprächen mit Betreuerinnen und Betreuern merkt man, dass ihnen in der Tat das Wasser bis zum Hals steht. Zum einen liegt dies an den inflationsbedingten Mehraufwendungen, die sie haben, zum anderen am Mehraufwand bei der Dokumentation durch das neue Betreuungsrecht, was alles sicherlich im Sinne der Sache ist, aber eben zu weniger Zeit für zu betreuende Menschen führt. Deswegen muss heute mit diesem Gesetz Abhilfe geschaffen werden. Man muss dazusagen: Die 7,50 Euro, die Frau Helling-Plahr erwähnt hat, und auch die 24 Euro für die Betreuungsvereine können nur ein erster Schritt sein, weil das, was von den Interessenverbänden vorgerechnet wurde, durchaus höhere Beträge gerechtfertigt hätte. Nichtsdestotrotz sind wir in der Situation, dass letztlich die Länder das finanzieren müssen.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Betreuungsvereine sowie Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer leisten einen unverzichtbaren Wert für unsere Gesellschaft, weil, wie meine Kollegin Helling-Plahr schon ausgeführt hat, sie Menschen, die aufgrund von Beeinträchtigungen oder aus sonstigen Gründen ihre eigenen Geschäfte nicht wahrnehmen können und Betreuung benötigen, Unterstützung bieten. Deswegen ist es unverzichtbar, dass wir heute dieses Gesetz, das wir wie auch den Änderungsantrag unterstützen, verabschieden. Ich danke dem Ministerium und der Ampelkoalition dafür, dass sie das Thema aufgegriffen haben, welches wir bereits vor der Sommerpause in Form eines Antrags in den Deutschen Bundestag eingebracht haben; denn es tut not.”
“Was erwähnenswert ist, ist, dass man über § 36a SGB I die elektronische Kommunikation schon im Gesetz geregelt hat. Jetzt wird es auch noch ermöglicht, dass auch Formulare in elektronischer Form ausgefüllt werden können. Das ist ein ganz guter Schritt. Ich stelle mir nur immer die Frage, warum diese elektronische Form dann lediglich in den SGB-Gesetzen Berücksichtigung findet. Wir haben kürzlich die Nachweisrichtlinie der Europäischen Union umgesetzt, und da war es offensichtlich nicht möglich, im Bereich der Arbeitsvertragsgestaltung den Arbeitsvertragsparteien die elektronische Übermittlung zu ermöglichen. Ich glaube, hier sollten Sie als selbsternannte Fortschrittskoalition noch mal dringend nachschärfen. Herzlichen Dank.”
“Ein Aspekt, der auch von den Opferentschädigungsverbänden gefordert wird, ist, die Versorgungsmedizin-Verordnung dahin gehend zu überprüfen, ob sie die gesetzlichen Vorgaben des SGB XIV widerspruchsfrei umsetzt und für die Betroffenen mit bestehenden psychischen Belastungen keine neuen Hürden aufbaut, damit weitere psychische Belastungen vermieden werden. Ein weiterer Punkt ist, dass bundesweit einheitliche Qualitätsstandards gegeben sind, sodass wir, wenn es um Ablehnungsgründe geht, auch hier eine Rechtseinheit im ganzen Bundesgebiet haben. Besonders möchte ich auf den Änderungsvorschlag auch noch insoweit eingehen, als dass es mich schon sehr gefreut hat, dass man darin den Bereich der elektronischen Kommunikation und der Antragsverfahren aufgegriffen hat. Das können wir natürlich nur sehr begrüßen.”
“Unser Entschließungsantrag geht insbesondere auf diesen Bereich der Opferentschädigung ein. Wir fordern mit unserem Entschließungsantrag, dass die Informationen zum Sozialen Entschädigungsrecht einfach zugänglich gemacht, aber auch barrierefrei und in verständlicher und leichter Sprache zur Verfügung gestellt werden. Zudem halten wir es auch für dringend geboten, dass die Bekanntheit der Traumaambulanzen, die ja bereits jetzt eingeführt und eingerichtet werden, noch stärker gesteigert wird, weil es hier doch noch eine sehr große Unkenntnis gibt. Darüber hinaus ist auch ein niedrigschwelliges und betroffenenorientiertes Beratungsangebot für traumatisierte Menschen flächendeckend zu schaffen, und ihnen muss die Beantragung von Unterstützungsleistungen und auch des Fallmanagements erleichtert werden.”
“Ein weiterer Punkt ist die Begradigung von steuerlichen Unterschieden gerade bei Grenzgängern in der EU, die Übergangsgeld beziehen. Das, denke ich, ist ein wichtiges Signal dafür, dass die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gerade auch europaweit einmal in den Blick genommen wird. Allerdings müssen hier dringend weitere Maßnahmen ergriffen werden, um eine EU-weite Politik für Menschen mit Behinderungen umsetzen zu können. Ich will hier insbesondere den Europäischen Schwerbehindertenausweis erwähnen. Lücken, muss man sagen, weist dieses Gesetz allerdings insbesondere auch im Opferentschädigungsbereich auf. Hier ist es leider immer noch so, dass zum Beispiel im Fallmanagement ein barrierefreier Zugang zu den neuen Leistungen für Gewaltopfer eben noch nicht vorliegt.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem heutigen Gesetzentwurf werden neben vielen redaktionellen Aspekten aufgrund von Änderungsvorschlägen in der Tat noch einige inhaltliche Sachen geregelt. Als Teilhabe-Beauftragter unserer Fraktion – das ist heute noch gar nicht erwähnt worden – freue ich mich sehr darüber, dass im Gesetzentwurf auch einige Punkte stehen, die Menschen mit Behinderungen zugutekommen. Ich darf an der Stelle zum Beispiel die Nichtberücksichtigung eines angemessenen Kfz bei der Vermögensanrechnung erwähnen. Das ist jetzt auch im SGB IX; vorher gab es das nur im SGB XII. Das ist, denke ich, eine logische und gute Weiterentwicklung.”
“Wenn ich dann im Antrag der AfD sehe, dass man die Anrechenbarkeit von bestimmten Positionen infrage stellt, dann muss ich hier deutlich sagen, dass Ihr Antrag bereits obsolet ist. Das Bundesarbeitsgericht hat umfänglich entschieden, wie man mit der Anrechenbarkeit von Lohnbestandteilen umgeht. Das Wichtigste – das konnten wir damals gesetzgeberisch nicht regeln; deswegen haben wir es auch nicht geregelt und in die Hände der Rechtsprechung gelegt – ist, dass immer die Intention entscheidend ist, mit der dieser entsprechende Zuschlag gezahlt wird. Ich denke, dass das Bundesarbeitsgericht hier eine ausgewogene Lösung gefunden hat, die wir unterstützen und die wir auch weiterverfolgen sollten. Herzlichen Dank. Das Wort hat Frank Bsirske für Bündnis 90/Die Grünen.”
“Das zur Höhe des Mindestlohns. Wenn Sie in Ihrem Antrag zusätzlich fordern, er müsse jährlich angepasst werden, darf ich Ihnen da vielleicht auf die Sprünge helfen und sagen, dass die Mindestlohnkommission das in ihren Entscheidungen bei den letzten Malen durchaus immer gemacht hat. Jetzt, bei der derzeitigen Beschlusslage, hat man eine jährliche Anpassung um 41 Cent; das ist Ihnen zu wenig. Das ist natürlich ein Diskussionspunkt; aber letztlich passt man ihn jährlich an. Man hat es nach einem vorherigen Beschluss sogar halbjährlich gemacht. Von daher ist Ihr Wunsch, das entsprechend anzupassen und von der Zweijährigkeit abzurücken, eigentlich schon erledigt. Die Mindestlohnkommission kommt da ihrer Aufgabe nach.”
“Ich sage für meine Fraktion ausdrücklich: Wir haben nichts gegen einen Mindestlohn von 12 Euro; aber er muss, bitte schön, von der Mindestlohnkommission entsprechend festgesetzt werden. Wir sprechen uns ausdrücklich dafür aus, dass die Weiterentwicklung des gesetzlichen Mindestlohns in der Hand der Mindestlohnkommission bleibt. Sie, Frau Ferschl, haben ja auch den Median angesprochen. Ich darf da vielleicht von meiner Seite aus einmal Zahlen anfügen. Wenn Sie behaupten, der Mindestlohn wäre jetzt weit davon entfernt, muss ich sagen: Als der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro angehoben wurde, hatten wir einen Medianlohn, auf alle Beschäftigten – ich betone: auf alle Beschäftigten! – fokussiert, von 18,94 Euro. Wenn man davon 60 Prozent nimmt, kommt man auf 11,36 Euro. Das heißt: Mit den 12 Euro ist man darüber hinausgeschossen.”
“Was dann schon bedauerlich ist, ist – das muss ich sagen –, dass wir im Moment eine Situation haben, in der wir feststellen, dass man versucht, den gesetzlichen Mindestlohn und seine Weiterentwicklung den Tarifpartnern aus den Händen zu nehmen. Darauf deutet Ihr Antrag, Frau Ferschl, sehr deutlich hin, und das lehnen wir ausdrücklich ab. Wenn Sie hingehen und den Mindestlohn auf 60 Prozent des mittleren Einkommens festsetzen wollen, so wie die EU-Richtlinie das empfiehlt – nicht vorschreibt, aber empfiehlt! –, dann hat das letztlich zur Konsequenz, dass wir nur noch einen Taschenrechner brauchen. Dann brauchen wir die Tarifpartnerschaft in der Tarifkommission nicht mehr. Sie würden der Tarifpartnerschaft diese Weiterentwicklung des Mindestlohns entziehen, und das lehnen wir ausdrücklich ab.”