Canan Bayram
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · Germany
“Die Klimapolitik der damaligen Bundesregierung von CDU/CSU und SPD stellte demnach eine Gefahr für die Freiheit, das Leben und die körperliche Unversehrtheit künftiger Generationen dar.”
“Die von Bündnis 90/Die Grünen verhandelten 100 Milliarden Euro für Klimaschutz stellen zwar einen Verhandlungserfolg dar und verbessern den ursprünglich vorgelegten Gesetzentwurf. Sie sind aber mit Blick auf die Herausforderungen der nächsten Jahre nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein.”
“Die insgesamt notwendigen Transformationsinvestitionen belaufen sich auf bis zu 255 Milliarden Euro pro Jahr. Auch die Aufnahme der Worte „Klimaneutralität bis 2045“ als bloße Zweckbestimmung der Verschuldung setzt keinen Handlungsrahmen für politische Entscheidungen.”
“Wenn wir als Abgeordnete des alten Bundestags den Haushaltsspielraum der Kolleginnen und Kollegen des neuen Bundestages so weitreichend einschränken und ihren politischen Gestaltungsspielraum beschneiden, finde ich das problematisch.”
“Wir leben bereits in der Klimakrise.“ So lautet das Fazit einer jüngst veröffentlichten Studie von Klimaforscherinnen und Klimaforschern. Darin heißt es, dass der Klimawandel eines der größten Sicherheitsrisiken für Deutschland ist.”
“Bei dem von den Fraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115, 143h) stimme ich mit Nein. Meine Entscheidung beruht auf den folgenden Erwägungen: Ich kann nicht erkennen, worin die Notlage besteht, wenn die Beschlussfassung am 18. März 2025 durch den alten statt am 25.”
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“Ich glaube, es geht wirklich um Verantwortung und auch um Verlässlichkeit. Es muss doch auch morgen noch möglich sein, dass sich unsere Leute aus Deutschland, wenn sie im Ausland im Einsatz sind, darauf verlassen können, dass wir unserer Verantwortung gerecht werden. Insoweit geht es bei diesem sogenannten Ortskräfteverfahren um niemand anderen als uns selbst, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich weiß, dass diejenigen, die die meisten von uns Abgeordneten, aber auch andere Stellen anschreiben, Ortskräfte sind, deren Schicksal noch offen ist. Es sind noch so viele Menschen. Da muss ich Herrn Keuter sagen: Die müssen nicht sterben. Ich will ja gerade verhindern, dass sie sterben. Ich will nicht, dass sie gefährdet sind. Das unterscheidet uns. Wir kümmern uns, wenn Menschen gefährdet sind, und wir verhindern das.”
“Was wir uns vorgenommen haben – ich will einen Aspekt besonders herausstellen –, ist, das Ansehen Deutschlands auch im Umgang mit den Ortskräften in Afghanistan zu wahren. Ich war selbst vor Ort: in Masar, in Kabul, in Kunduz. Da waren in allen Bereichen Menschen, die Deutschen geholfen haben, den Auftrag, den der Deutsche Bundestag hier beschlossen hat, dort umzusetzen. Sie haben teilweise sehr nah miteinander arbeiten müssen. Deswegen ist es doch unsere Pflicht, verantwortungsvoll mit diesen Menschen, die wir bürokratisch „Kräfte“, nämlich Ortskräfte, nennen, umzugehen. Da – meine Damen und Herren, das muss ich sagen – haben sich in den Unterlagen Dinge aufgetan, die wir hinterfragen müssen. Der Vorsitzende, Herr Stegner, hat von Bürokratie und Herzenskälte gesprochen.”
“Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestern saßen wir wieder bis kurz vor Mitternacht im Untersuchungsausschuss zur Aufarbeitung insbesondere der Evakuierungsmaßnahmen in Afghanistan. Und wieder saßen Menschen vor uns, die in Afghanistan Verantwortung übernommen haben – nicht nur in dieser Zeit, sondern häufig über einen längeren Zeitraum. Was mich beeindruckt hat – ich glaube, dafür braucht man diesen Einsatz gar nicht befürwortet zu haben –, ist, wie diesem Land zugewandt, wie empathisch, wie gewissenhaft die Menschen aus Deutschland waren, die sich in Afghanistan vor Ort eingesetzt haben. Ihnen allen gebührt unser Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen.”
“Oft sind es knallharte Geschäftsinteressen der Eigentümer, die beispielsweise den Abriss des Gebäudes erzwingen wollen. Zwangs- und Bußgelder bleiben in diesen Fällen wirkungslos. Auch Gerichtsurteile, die zur Sanierung der Häuser verpflichten, werden nicht beachtet. Es braucht hier eine klare Regelung, die es den Kommunen ermöglicht, auf einfachem und rechtssicherem Weg diese Häuser zu retten. In manchen Bundesländern wird das bereits praktiziert. Es wird dann ein Treuhänder eingesetzt, der die Immobilie saniert und vermietet. Die Kosten werden dem Eigentümer auferlegt. Bei Nichtleistung werden sie mit den Mieteingängen verrechnet. Dieses Modell sollten wir uns genau anschauen. Wir können es uns schlicht nicht leisten, in Zeiten des Mietenwahnsinns dem Verfall von Wohnraum weiter tatenlos zuzusehen.”
“Im parlamentarischen Verfahren haben wir den Gesetzentwurf dahin gehend verbessert, dass die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und bauliche Missstände nicht kumulativ vorliegen müssen. Dies bietet den Gemeinden mehr Spielraum, bereits bei kleineren baulichen Mängeln oder getrennt von Sicherheitsbedenken handeln zu können. Es bleibt jedoch klar, dass weitere Aufgaben im Umgang mit Problem- und Schrottimmobilien vor uns liegen. Die Problematik werden wir durch andere ergänzende Maßnahmen in weiteren Gesetzesvorhaben aufgreifen und angehen müssen. Denn außer dem gerade beschriebenen Geschäftsmodell, das wir mit diesem Gesetz bekämpfen, gibt es überall im Land Mietshäuser, die über Jahre leerstehen und langsam verfallen. Auch diese Schrottimmobilien werden dem Wohnungsmarkt langfristig entzogen. Die Gründe sind mannigfaltig.”
“Alle Sachverständigen haben auf die Notwendigkeit hingewiesen, das Problem im Interesse der Menschen, die in diesen prekären Wohnverhältnissen leben, zu lösen. Wir danken den Sachverständigen für ihre Anregungen, die wir sorgfältig diskutiert und abgewogen haben. Mit der Einführung der gerichtlichen Verwaltung lösen wir ein Problem des Missbrauchs von Schrottimmobilien. Wir verhindern, dass die Mieteinnahmen in die falschen Hände gelangen. Mit diesem Gesetz geben wir den Kommunen, die mit diesem Problem konfrontiert sind, ein effektives Instrument an die Hand. Sie können nun Problemimmobilien nach missbräuchlichen Ersteigerungen unter gerichtliche Verwaltung stellen. Damit verhindern die Kommunen auch Kettenversteigerungen und den weiteren Verfall der Immobilie.”
“Das rückschrittliche Bild der Rechtspopulisten dürfen wir nicht in Gesetze gießen. Und es ist natürlich klar: Eine Frau läuft erst gar nicht Gefahr, dass irgendjemand im Strafgesetzbuch blättert, um nachzuschauen, ob sie ein Kind bekommen muss oder nicht, wenn wir das außerhalb des Strafgesetzbuches regeln, wo es hingehört, meine Damen und Herren. Also, wir als Fortschrittskoalition haben noch viel vor. Und jeder, der schon eine Ampelallergie oder eine Ampelangst entwickelt hat, der kann sich auf ein Jahr Fortschrittskoalition mit der Ampel freuen. Denn bei uns heißt es: Alle drei Lichter – Rot, Gelb und Grün – leuchten, damit es Richtung Fortschritt geht, meine Damen und Herren. Als Nächste hat das Wort für die Gruppe Die Linke Clara Bünger.”
“Was mir auch wichtig ist: Wir haben wirklich gute gesetzliche Regelungen im Strafrecht insbesondere dadurch erwirkt, dass wir entkriminalisiert haben, dass wir legalisiert haben und dass wir liberalisiert haben. Aber wir haben noch einiges vor uns. Ich will niemanden in den Knast stecken müssen, weil er sich keinen Fahrschein leisten kann. Das müssen wir ändern. – Ja, die AfD braucht nicht schwarzzufahren; die weiß eh nicht, wie das geht. Meine Damen und Herren, wir wollen auch in Zukunft, dass nicht nur in den USA und in anderen Ländern gilt: My body, my choice. Das heißt so viel wie: Bin ich eine Frau, heißt das noch lange nicht, dass der Staat in meinen Körper hineinregieren darf! Das wollen wir festlegen. Kein Mensch will, dass der Herr Brandner darüber redet, ob eine Frau ein Kind zur Welt bringt oder nicht; darum geht es.”
“Dazu gehört auch, meine Damen und Herren, dass es nicht darum gehen kann, das Problem mit der Knappheit von Wohnungen einem Teil der Bevölkerung in die Schuhe zu schieben. Es geht nicht darum, dass Wohnungen in Deutschland knapp sind, weil auch Menschen mit Migrationshintergrund ein Dach überm Kopf haben wollen. Wir brauchen mehr Wohnungen, und wir brauchen ein Mietrecht, das Menschen auch vor dem Verlust ihrer Wohnung schützt. Das ist übrigens auch haushaltsrechtlich eine sehr gute Unterstützung: Je weniger Menschen ihre Wohnung verlieren, desto weniger werden Gerichte beschäftigt und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erforderlich sein, meine Damen und Herren. Da müssen wir liefern. Als Fortschrittskoalition brauchen wir mietrechtliche Vorschriften – sie liegen tatsächlich schon in der Schublade –, die ein soziales Mietrecht ermöglichen.”
“Meine Damen und Herren, aber ich mache mir in der Tat Sorgen. Wenn Menschen wie ich, deren Eltern als Gastarbeiter/-innen in dieses Land gekommen sind, um dieses Land fortschrittlich in den Wohlstand und in eine bessere Zukunft zu bringen, nun auf eine Art und Weise sprachlich angegriffen werden – nicht nur von der AfD –, dann mache ich mir Sorgen um dieses Land. Und es ist wichtig, dass auch in diesem Parlament darüber geredet wird, dass diese Menschen mit Migrationshintergrund – egal wo sie geboren sind, egal wann sie nach Deutschland gekommen sind – dazugehören, meine Damen und Herren. Das ist unser Anspruch, und das steht auch in unserer Verfassung. Die gilt es zu schützen vor jeglichem rechtsextremen Gelaber – sowohl im Bundestag als auch in unserer Gesellschaft. Mir ist es noch einmal wichtig, das deutlich zu machen.”
“Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute den Justizhaushalt, und darin sollte sich natürlich auch das widerspiegeln, wofür diese Ampelkoalition angetreten ist. Wir sind angetreten, um dieses Land fortschrittlich auf einen Weg zu bringen. Wir wollen Verbesserungen, Veränderungen für die Zukunft gestalten. Insoweit ist es sehr wichtig, dass wir nicht der Gefahr unterliegen, Rückschritte oder Veränderungen auf den Weg zu bringen, die unsere Gesellschaft spalten, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das ist die Gefahr, die insbesondere auch durch aktuelle Forderungen von Herrn Merz von der Union ausgeht. Am Anfang dieser Debatte war er noch da. Ich hoffe, er macht jetzt im Moment was Sinnvolles, um den Fortschritt in der Bundesrepublik Deutschland auf den Weg zu bringen.”
“Aber, meine Damen und Herren, die Mehrheit dieses Hauses sieht, dass Frauen ein Recht auf diese Schutzzonen haben, dass sie ein Recht auf eine Meinung haben und dass sie, wenn sie in einem Schwangerschaftskonflikt sind und eine Beratungsstelle aufsuchen, selbst darüber bestimmen können, wer sich ihnen in den Weg stellen darf und wer nicht. Wir sind der Ansicht: Keiner darf sich ihnen in den Weg stellen, – Kommen Sie bitte zum Schluss. – und erst recht nicht konservative Männer, die hier rumbrüllen, meine Damen und Herren. Die Debatte geht schon munter los. Deswegen möchte ich noch einmal daran erinnern: Hier darf sehr viel gesagt werden. Man darf sich ordentlich inhaltlich auseinandersetzen. Aber ich bitte darum, Zuschreibungen, Beleidigungen etc. wegzulassen. Jetzt bekommt das Wort Bettina Margarethe Wiesmann für die CDU/CSU-Fraktion.”
“Die Meinungsfreiheit hört aber dort auf, wo anderen die Meinung aufgedrängt wird, in einer Art und Weise, wie sie dazu geeignet ist, einen anderen Menschen von der Ausübung seines Rechts abzuhalten. Genau das ist die Schutzrichtung dieses Gesetzes. Wir wollen die Grenzen der Meinungsfreiheit schützen, indem wir sie aufzeigen. Denn für uns ist klar: Die Frauen bestimmen selbst. Ich weiß, dass das in der AfD nicht anerkannt wird. Und ich kann mir schon denken, was die Frau von Storch uns gleich wieder alles erzählen wird.”
“Aber es ist umso erschreckender, dass es Bereiche gibt, in denen wir mit diesem Gesetz Sicherheit herstellen müssen, nicht nur für die Frauen, die das Recht auf Beratung haben, sondern auch für die Ordnungsbehörden, für die Polizei, für die Kommunen, indem klar ist, welches Verhalten dazu geeignet ist, eine Frau in ihrem Recht zu stören, wo die Grenzen sind, die wir als Gesetzgeber ziehen müssen. Denn das Handeln derjenigen, die diese Frauen in diesem Recht beschneiden, geht über eine Schwelle hinaus, die wir noch als akzeptabel ansehen können, meine Damen und Herren. Ich denke, viele von Ihnen haben Zuschriften von Leuten bekommen, die sagen: Die Meinungsfreiheit in Deutschland ist ein hohes Gut. Ich verteidige selbst dämliche Meinungen, wenn sie von der Meinungsfreiheit gedeckt sind.”
“Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Worum geht es bei diesem Gesetzentwurf, den wir heute beraten? Es geht um das Recht von Frauen auf Beratung. Wir wollen mit diesem Gesetz eine Schutzzone einrichten, in der Frauen einen ungehinderten Zugang zu Beratungsstellen bekommen, um für sie wichtige Entscheidungen zu treffen, meine Damen und Herren. Jetzt könnte man sich ja fragen: Warum braucht es dafür ein Gesetz? In der Tat: Es ist nicht so, dass es überall im Bundesgebiet einen Bedarf für dieses Gesetz gibt.”
“Stephan Mayer ist der nächste Redner für die CDU/CSU-Fraktion.”
“Ich will noch kurz etwas zu den virtuellen Wohnungseigentümerversammlungen sagen. Da wurde ja einiges hin- und hergeschoben. Hier gibt es widersprüchliche Interessen: Auf der einen Seite sind die Eigentümer, die gerne digitale Veranstaltungen wollen, weil sie dann auch teilnehmen können, wenn sie weit weg sind oder vor anderen Hürden stehen, auf der anderen Seite sind insbesondere die Eigentümer/-innen, die ihr Wohneigentum selber nutzen und die möglichst in der Nähe mit den Nachbarn über die Wohnungseigentumsangelegenheiten diskutieren wollen. Da geht es immer um viel Geld, da geht es um wirklich wichtige Interessen der Eigentümergemeinschaft. Wir haben jetzt mit der Übergangslösung einen Kompromiss gefunden und werben hier um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Vielen herzlichen Dank.”
“Außerdem machen die Anlagen unabhängiger vom Stromnetz und von großen Energiekonzernen. Aber der wichtigste Grund ist: weil die Menschen auf diese Art bei der Energiewende mit anpacken können, weil sie etwas für das Klima tun können, ohne dass es mit Opfer oder Verzicht verbunden ist, wie es uns die Leugner und Verharmloser der Klimakrise hier immer wieder weismachen wollen. Nein, meine Damen und Herren, die Menschen können hier mitmachen und Teil der Zukunft, des Fortschritts und der Unterstützung sein. Darum müssen wir auf diesem Weg weitergehen. Viele Menschen in diesem Land erkennen mehr und mehr, welche Folgen der Klimawandel für sie haben wird. Eine Solaranlage auf dem eigenen Balkon ist ein richtiger und notwendiger Schritt. Aber klar ist: Wir wollen weitermachen, und wir wollen noch viel mehr, meine Damen und Herren.”
“Sie können sich einbringen im Kampf gegen die Klimaerwärmung, die wir haben, auch wenn sie von einem Teil geleugnet wird, leider auch in diesem Haus. Die Klimakatastrophe und die daraus folgende Notwendigkeit des Klimaschutzes ist Realität, und die kann auch von Ihnen nicht wegdiskutiert werden. Eine Petition, in der dieser Schritt bei den Steckersolargeräten gefordert wurde, wurde von weit über 100 000 Menschen unterstützt. Warum findet dieses Gesetz nun eine so breite Unterstützung? Die Vorteile von Balkonkraftwerken liegen auf der Hand: Sie können mit geringem Aufwand installiert werden, sind günstig und gut für das Klima. Die Anlagen rechnen sich; schon nach wenigen Jahren hat sich ein solches Balkonkraftwerk amortisiert – und wird dies bei steigenden Energiepreisen in der Zukunft noch schneller tun.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Frühling haben wir mit dem Solarpaket schon viele Hürden für Solarstrom aus dem Weg geräumt. Heute gehen wir einen Schritt weiter und setzen uns für Balkonsolaranlagen ein. Diese gelten künftig als sogenannte privilegierte Maßnahme und müssen daher von Miteigentümerinnen und Miteigentümern und Vermieterinnen und Vermietern erlaubt werden. Damit schaffen wir einen Anspruch auf Aufstellung von Steckersolargeräten. Das ist für andere Bereiche längst Normalität – wie bauliche Anlagen für den Einbruchschutz oder für das Laden von E-Autos. Nun also auch für die Nutzung von Sonnenenergie! Damit können noch mehr Menschen Geld sparen und etwas für den Klimaschutz tun.”
“Und jeder Straftäter, dessen wir habhaft werden – zum Glück ist es bei den Gewaltdelikten gegen Frauen so, dass wir die meisten Täter erwischen –, gehört vor ein ordentliches Gericht gestellt. Darüber diskutieren wir mit Ihnen sehr gerne, liebe Kolleginnen und Kollegen. Als Nächste hat das Wort für die FDP-Fraktion Katrin Helling-Plahr.”
“Aber – und das „Aber“ bezieht sich auf Ihren Gesetzentwurf – das, was wir den Menschen mit diesen Gesetzen versprechen, müssen wir auch umsetzen können. Darüber lässt sich bekanntlich diskutieren und streiten. Was, glaube ich, niemandem hilft, ist, den Eindruck zu erwecken, als würden Menschen aus unterschiedlichen Ländern vor deutschen Gerichten unterschiedlich behandelt werden, was das Strafmaß betrifft. Diesen Exkurs hätten Sie sich sparen können, Herr Krings. Und wenn ich mir das noch wünschen darf, liebe Frau Lindholz: Streichen Sie alle Teile Ihrer Rede, in denen Sie vorhatten, zu kulturalisieren oder sich rassistischer Ressentiments zu bedienen! Jede Straftat, die begangen wird, gehört verurteilt, keine Frage. Jede Frau, egal woher sie kommt und wohin sie will, muss geschützt werden.”
“Nicht dass der Herr Minister Buschmann meine Verteidigung bräuchte, aber ich muss Ihre Spitze jetzt doch mal aufgreifen, Herr Krings. Sie sagten, er müsse hier dafür sorgen, dass Gesetze geändert werden, und solle den Richtern keine Vorgaben machen. Ich habe noch nicht gehört, dass Herr Buschmann den Richtern Vorgaben gemacht hätte. Er hat aber mal darüber geredet, dass er sich den Strafrahmen vielleicht vorstellen könne, und dieser Hinweis unter Juristen muss erlaubt sein. Also: Um dieses Strafmaß, das Ihnen vorschwebt, zu erreichen, brauchen wir die Gesetze nicht zu ändern. Mit dem Wunsch, insbesondere den Mordparagrafen oder auch andere Gesetze im Strafgesetzbuch zu diskutieren und gegebenenfalls zu ändern, rennen Sie bei uns und auch bei der SPD offene Türen ein, insbesondere beim Thema Femizid.”
“Kein Mensch kann sich das Leid der Kinder vorstellen, die sich so was anschauen müssen; manchmal sind es auch die Nachbarn. Ich weiß von einem Fall, da saßen die Leute abends beim Fernsehen. Auf einmal hörten sie die Schreie der Nachbarin, die dann blutüberströmt im Flur lag. Das sind schreckliche Realitäten, die wir alle bekämpfen wollen. Aber ein Großteil dieser schrecklichen Taten – 80 Prozent – sind Beziehungstaten. Beziehungstaten zeichnen sich dadurch aus, dass wir die Menschen mit einer Erhöhung des Strafmaßes nicht abschrecken. Und da appelliere ich an alle Juristen in diesem Raum: Lassen Sie uns den Menschen nicht vormachen, mit unseren Gesetzen etwas erreichen zu können, das wir dann nicht schaffen! Da, finde ich, schulden wir als Juristinnen und Juristen, als Politikerinnen und Politiker den Menschen Ehrlichkeit.”
“Wir haben immer noch den Bedarf, die Polizei, die Justiz so zu schulen, dass den Mädchen und Frauen frühzeitig geholfen werden kann. Als wir mit dem Unterausschuss Europarecht in Brüssel waren, haben wir doch mit den Parlamentarierinnen und Parlamentariern des EU-Parlaments darüber gesprochen; insbesondere das Beispiel der Fußfessel in Spanien wurde dort erwähnt, Herr Krings. Es findet gerade eine Debatte statt, ob wir das nicht gemeinsam europarechtlich auf den Weg bringen wollen und es dann auch hier in Deutschland umsetzen. Diese Debatte findet längst statt. Da braucht es Ihren Gesetzentwurf nicht, meine Damen und Herren. Das muss hier auch mal offen gesagt werden. Dann geht es auch noch um Folgendes – da will ich aus der Praxis berichten –: Jeder von uns, der von solchen Gewalttaten hört und liest, denkt: O mein Gott!”
“Da haben wir natürlich Ansätze – wie zum Beispiel in anderen Ländern die Childhood-Häuser –, in denen die Frauen und – meist an das Schicksal der Frauen gekoppelt – auch die Situation der Kinder umfassend in den Blick genommen werden. Ich spreche Ihnen nicht ab, dass Sie das wollen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Unionsfraktion. Aber das steht nicht in Ihrem Gesetzentwurf, und das muss schon noch mal erwähnt werden; denn Gewalt an Frauen und Mädchen ist ein gesamtgesellschaftliches Thema, das auch so betrachtet werden muss. Zu unserer Realität in Deutschland, und da will ich kein einzelnes Bundesland besonders herausstellen, gehört auch, dass wir leider zu wenig Schutzräume haben. Wir haben zu wenig Frauenhausplätze.”
“Es ist dann natürlich besonders schlimm, wenn diese Gewalt in einem Femizid, in einem Mord an der Frau endet, bei dem die Frau eben nicht nur dann keine Chance hat, wenn sie körperlich unterlegen ist, sondern bei dem sie von vornherein keine Chance hat. Das zu bekämpfen, meine Damen und Herren, sollte uns Demokraten in diesem Haus doch alle einen. Das will ich voranstellen. Insoweit – das kann ich Ihnen jetzt nicht ersparen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Unionsfraktion – greift Ihr Gesetzentwurf etwas zu kurz. Denn die Gewalt müssen wir doch auch präventiv bekämpfen. Wir können doch nicht erst anfangen, die Frauen zu schützen, wenn das Schreckliche passiert ist.”
“Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Peterka hat gerade wieder vorgeführt, dass die AfD nicht nur nicht zulassen kann, dass eine Frau zu diesem Thema spricht, sondern dass er auch sonst von dem Thema nichts versteht. Sehr geehrte Damen und Herren, die aufgeheizte Stimmung bei diesem Thema will ich um einen Aspekt bereichern, indem ich aus der Realität, aus dem Alltag der Menschen berichte, den ich als Rechtsanwältin erlebt habe. Es ist in der Tat so, dass sich von Gewalt betroffene Frauen häufig schon im Vorfeld dieser Gewalt und dieser Bedrohung ausgesetzt fühlen.”
“Im parlamentarischen Verfahren werden wir uns gemeinsam mit Expertinnen und Experten ansehen müssen, ob die Erwartungen an die geplante Regelung sich erfüllen, das heißt, ob sie auch tatsächlich für die Gerichte gut handhabbar und geeignet ist, das Phänomen einzudämmen sowie eine Kostenentlastung für die Gemeinden zu erzielen.”
“Denn die Mieteinnahmen gehen dann nicht an den Eigentümer, sondern an den Verwalter. Mit dieser Regelung wird auch der Anreiz verringert, überhöhte Gebote bei Zwangsversteigerungen abzugeben, um von der missbräuchlichen Nutzung der Immobilie zu profitieren. In den sogenannten Schrottimmobilien leben überwiegend Menschen mit geringem Einkommen und sind aufgrund der prekären Situation auf besonderen Schutz angewiesen. Insoweit kann die Regelung auch bewirken, dass die Bewohner/-innen in einem sicheren und gesunden Wohnumfeld leben können. Die Zustimmung für die Zielsetzung bei diesem Gesetz ist gesellschaftlich breit und erstreckt sich von zum Beispiel der Eigentümervertretung Haus & Grund bis hin zum sozialen Akteur Caritas.”
“Wir können nicht zulassen, dass Eigentümer aus Profitgier das buchstäbliche Dach über dem Kopf von Mieterinnen und Mietern verkommen lassen. Der vorliegende Entwurf zum Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz ist eine Antwort auf dieses drängende Problem. Er bietet einen Schutzmechanismus gegen diesen Missbrauch, indem er den Gemeinden ermöglicht, gerichtliche Verwaltung anzuordnen. Die Reform des § 94a des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung hat gegenüber anderen Verfahren den Vorteil, dass es prozess- und materiellrechtlich nicht von irgendwelchen Voraussetzungen abhängig ist und mithin früher als von einem Gläubiger gestellt werden kann. Das ermöglicht, dass so ein Schaden verhindert werden kann, bevor er entstanden ist.”
“Endlich gehen wir gemeinsam das Problem der Schrottimmobilien an. Als Schrottimmobilien gelten Immobilien mit nicht vorhandenem Geldwert, die nicht verwertet werden können. Missstände an der Immobilie werden nicht behoben, weil sich dies finanziell nicht lohnen würde oder der Eigentümer die erforderlichen Mittel dafür nicht aufbringen kann. Immer wieder werden solche Schrottimmobilien zu übersteigerten Werten ersteigert. Die Ersteigerer hinterlegen nur die Sicherheitsleistung; zu einer Zahlung des Kaufpreises kommt es nicht. Dennoch werden die Ersteigerer direkt mit Zuschlag Eigentümer und können direkt Nutzungen aus der Immobilie ziehen. Die Immobilie wird – weiter – heruntergewirtschaftet. Bis die Immobilie erneut versteigert werden kann, vergehen häufig mehrere Monate.”
“Klar ist, dass das Verbreiten von Missbrauchsabbildungen effektiv verfolgt werden muss. Dabei unterstützen wir Justiz und Strafverfolgungsbehörden, indem wir sie da entlasten, wo kein strafwürdiges Verhalten vorliegt. Besorgte Eltern und Pädagoginnen und Pädagogen und auch die Jugendlichen selbst sind nicht diejenigen, die wir bestrafen wollen. Die Unionsfraktion ist eingeladen, gemeinsam mit uns ihr misslungenes Gesetz von 2021 zu korrigieren.”
“Dies würde jedoch zu einer Ausuferung führen. Die aufgezählten Fälle kommen aus der Praxis. Und die Praxis wird noch weitere Fälle hervorbringen, die wir heute noch nicht bedenken können, die dann wieder nicht erfasst sein werden. Man müsste den Tatbestand ständig nachjustieren. Unsere Justiz braucht jedoch rechtssichere Regelungen. Und deswegen ist der richtige Weg, die Mindeststrafe abzusenken und somit zu erreichen, dass Verfahren eingestellt werden können gemäß §§ 153, 153a StPO. Und ja, dies setzt selbstverständlich voraus, dass vorher ermittelt wurde. Wir geben der Justiz somit ein Instrument an die Hand, welches flexibel auf alle Fälle anwendbar ist – mit dem Ziel, aufzuklären und anzuklagen. Sie sehen: Der Gesetzesentwurf schafft Rechtssicherheit und Rechtsfrieden.”
“Wie aus der Justiz gefordert, senken wir die Mindestfreiheitsstrafen deswegen wieder ab. Verfahren nach § 184b StGB als Vergehen können somit wieder durch die Staatsanwaltschaft eingestellt werden. Das erhöhte Höchstmaß von zehn Jahren bleibt hingegen bestehen, sodass eine tat- und schuldangemessene Bestrafung weiterhin möglich ist. Eine Alternative wäre das Einführen eines minderschweren Falls. Die Kolleginnen und Kollegen von der CDU/CSU schlagen vor, den Strafrahmen nicht herunterzusetzen. Stattdessen sollen verschiedene Tatbestandsalternativen eingefügt werden. Es soll eine gesetzliche Regelung in Form einer Privilegierung auf Tatbestandsebene für die drei in der Praxis aufgetretenen Problemfälle geschaffen werden, nämlich für die sogenannten Eltern- oder Warnfälle, für die Taten von Jugendlichen und für niederschwellige Fälle.”
“Der Gesetzesentwurf, den wir heute beschließen wollen, ist eine Korrektur einer Gesetzesänderung von 2021. Die Große Koalition hatte § 184b StGB zum Verbrechenstatbestand mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe hochgestuft. Schon damals wurde dieser Schritt von Sachverständigen aus der Justiz kritisiert. Dadurch wurde eine Einstellung der Verfahren verunmöglicht. Das Ergebnis sind Fälle wie der von der Mutter aus Hannover, die wegen Verbreitung kinderpornografischer Inhalte verurteilt wurde, weil ihre Tochter entsprechendes Material auf ihr Handy gesendet bekommen hatte und die Mutter daraufhin eine Lehrerin konsultierte. Klar ist, dass Fälle wie dieser nicht strafwürdig sind, weil die Mutter nicht mit krimineller Energie handelte, sondern so, wie wohl jede Mutter in so einer Situation gehandelt hätte.”
“Dies widerspreche den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus seinem wegweisenden Klimaschutzurteil. Der Gesetzentwurf sei „nicht ansatzweise mit der 1,5-Grad-Grenze kompatibel“ und führe zu „Verantwortungsdiffusion“. Er diene lediglich der Verschleierung ungenügender Klimaschutzbemühungen. Klar ist, dass wirksame Klimaschutzmaßnahmen ohnehin schnellstmöglich in allen Sektoren ergriffen werden müssen. Ein Aufschub dieser Maßnahmen wird uns und zukünftige Generationen – nicht nur finanziell – teuer zu stehen kommen. Eine Gesetzesänderung, die einer weiteren Verzögerung der erforderlichen Maßnahmen in allen Sektoren Vorschub leistet, nur um einzelnen Ministerien von ihren ohnehin europarechtlich verpflichtenden Aufgaben zu entbinden, kann ich nicht mittragen.”
“Bei der öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Klimaschutz und Energie wurde von den Sachverständigen kritisiert, dass das Gesetz Reduktionslasten in die Zukunft und damit auf zukünftige Generationen verschiebe. Das nächste Klimaschutzprogramm wird erst 2026 fällig, die nächste Nachsteuerung der Klimaschutzmaßnahmen nach allen vorliegenden Erkenntnissen frühestens 2026 – und das nur unter der Voraussetzung, dass die Projektion sowohl 2025 als auch 2026 verfehlt wird. Das wird nicht dazu führen, dass es einfacher wird, auf den Zielpfad im Verkehrsbereich zurückzufinden, denn die Bugwelle der aufgestauten CO2-Emissionen wird sich noch größer auftürmen. Damit einhergehend wird es äußerst schwer sein, die europäischen Klimaschutzziele zu erreichen.”
“Stattdessen drohen ein Vertragsverletzungsverfahren sowie Strafzahlungen in zweistelliger Milliardenhöhe. Hinzu kommen die Kosten des Zukaufs von Zertifikaten. Darüber hinaus ist zu befürchten, dass eine Abkehr von den Sektorzielen den politischen Handlungsdruck für wirksame Klimaschutzmaßnahmen in einzelnen Sektoren absehbar reduzieren und Pfadabhängigkeiten schaffen wird. Das können wir uns nicht erlauben. Auch aus rechtsstaatlicher Sicht ist das Gesetz problematisch: Zuletzt wurde die Bundesregierung am 30. November 2023 vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg dazu verurteilt, Sofortprogramme für die säumigen Sektoren Gebäude und Verkehr vorzulegen. Statt sich daran zu halten, will die Bundesregierung nunmehr das dem Urteil zugrunde liegende Recht ändern.”
“Gerichtsurteile, die Verkehrs- und Gebäudesektor effektiv zu mehr Maßnahmen verpflichtet haben, werden so ausgehebelt. Gemäß den Vorgaben der EU-Klimaschutzverordnung und den dort enthaltenen neuen Effort-Sharing-Zielen müssen alle Sektoren die Treibhausgasemissionsreduktionsziele erreichen. Für Deutschland sind minus 38 Prozent gegenüber dem Referenzjahr 2005 verpflichtend pro Sektor (Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft) vorgesehen. Da dies im Verkehrssektor bisher nicht eingehalten wird, ist Deutschland gemäß Artikel 8 der Verordnung verpflichtet, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen sowie einen Zeitplan vorzulegen („Sofortprogramm“), um dies einzuholen. Ein „Ausgleich“ durch die verringerten Emissionen in anderen Sektoren, zum Beispiel dem Energiebereich, ist im EU-Recht nicht vorgesehen.”
“Bei dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes stimme ich mit nein. Meine Entscheidung beruht auf den folgenden Erwägungen: Diese Novelle des Klimaschutzgesetzes macht die Erfüllung der Klimaziele schwieriger und wirft juristische Fragen auf. Der Gesetzentwurf sieht vor, statt der bisherigen Sektorziele in Zukunft eine Betrachtung der Gesamtbilanz der Emissionen vorzunehmen. Bisher mussten diejenigen Ressorts, die ihre Vorgaben nicht erfüllt haben, in Form eines Sofortprogramms nachsteuern. Dieser Mechanismus soll in Zukunft entfallen. Vorgaben zur Emissionsminderung in den einzelnen Sektoren werden damit de facto abgeschafft. Die Sektorziele bleiben zwar als Zahlen im Gesetz stehen, deren Nichteinhaltung hat aber keine Rechtsfolgen mehr.”
“Mit dem Gesetzentwurf, der jetzt vom Justizminister, Herrn Buschmann, vorgelegt wurde, ist die Situation so zu verändern, dass die Mindeststrafe auf sechs Monate Freiheitsstrafe verringert wird, dabei aber die neue Höchststrafe, die wir vor drei Jahren eingeführt haben, beibehalten wird. Das schauen wir uns im parlamentarischen Verfahren genau an. Ich kann Ihnen jetzt schon versprechen: Wir als Fortschrittskoalition werden die Sachverständigen nicht nur in den Rechtsausschuss einladen, sondern ihnen auch zuhören, meine Damen und Herren. Und dann, lieber Herr Krings, werden wir ein Gesetz auf den Weg bringen, das besser ist als Ihr Versuch vor drei Jahren. Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion hat nun Sonja Eichwede das Wort.”
“Denn Freiheitsstrafen von mindestens einem Jahr führen auch in diesem Alter zu einem Eintrag, der das Leben vorzeichnet, und das wollen wir nicht verantworten, meine Damen und Herren. Deswegen brauchen wir ganz dringend eine Änderung dieses Gesetzes. Dazu kommt, dass die Strafverfolgung dieser Fälle Kapazitäten bindet, die bei der Aufdeckung von echten Kinderpornografieringen dringend gebraucht werden. Dadurch, dass in jedem Fall Anklage erhoben werden muss und auch das Strafbefehlsverfahren bei Verbrechen ausgeschlossen ist, gibt es seit der Verschärfung eine massive Mehrbelastung der Justiz, meine Damen und Herren, und das müssen wir wieder ändern. Ich fasse zusammen: Das Gesetz war vielleicht gut gemeint, wurde aber eindeutig schlecht ausgeführt. Deswegen haben wir uns vorgenommen, das zu ändern.”
“Die Strafverschärfung führt in der geltenden Praxis dazu, dass Eltern und Lehrpersonal davon abgeschreckt werden, Missstände aufzudecken, weil sie sich möglicherweise selbst einer Strafverfolgung aussetzen würden. Das führt aber auch dazu, dass Beweise nicht gesichert werden können, da dies eben immer mit der Strafverfolgungsgefahr verbunden ist. Wir alle haben dazu verschiedene Artikel gelesen, weil die Presse das in einer Art und Weise aufbereitet hat, dass keiner mehr die Augen davor verschließen kann. Es geht doch nicht darum – das ist, was uns umtreibt –, Kindern und Jugendlichen Zukunftschancen zu verbauen. Wenn sie deswegen verurteilt werden, dann steht das im Zentralregister, und zwar in einer Kategorie, die dazu führt, dass wir ihre berufliche und persönliche Zukunft beschneiden, meine Damen und Herren.”
“In der öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss waren die Sachverständigen sich einig, dass eine Hochstufung zum Verbrechen dazu führen würde, dass keine tat- und schuldangemessene Reaktion auf Einzelfälle mehr möglich sein würde. Auch ich bzw. wir von den Grünen haben davor gewarnt und das Gesetz deswegen abgelehnt, meine Damen und Herren. Lehrerinnen, die zur Beweissicherung Videos speichern, um die Eltern zu warnen, aber auch die Jugendlichen selbst, die sich vielleicht einfach in einer Chatgruppe befinden, in der ein Nacktfoto gepostet wird, das automatisch auf dem Handy gespeichert wird – auf solche Fälle könnten Strafverfolgungsbehörden und Justiz angemessen reagieren, wenn die Mindeststrafe nach § 184b wieder unter einem Jahr liegen würde.”
“Dass diese Mutter genau das gemacht hat, was Mütter wahrscheinlich üblicherweise in so einer Situation machen würden, ist meines Erachtens offensichtlich. Ihr Verhalten ist sicher nicht das, was man sich unter der Verbreitung von sogenannter Kinderpornografie vorstellt, meine Damen und Herren. Aber dem Richter sind nach geltendem Recht die Hände gebunden: Er kann das Verfahren gegen die Mutter nicht einfach einstellen. Grund ist, dass es sich hierbei gemäß § 184b Strafgesetzbuch seit der Einführung einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe im Jahr 2021 um ein Verbrechen handelt. Dass genau so etwas passieren würde, meine Damen und Herren, war schon klar, als wir das Gesetz vor drei Jahren hier erlassen haben. Aber die Union hat damals – auch das gehört zur Wahrheit dazu – die Augen davor verschlossen.”
“Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Amtsrichter aus München hat das Bundesverfassungsgericht angerufen, weil er eine Mutter nicht verurteilen wollte. Sie war angeklagt wegen des Besitzes und der Verbreitung von sogenannter Kinderpornografie. Das klingt nach Abbildungen von sexualisierter Gewalt gegen Kinder, von Videos, die im Darknet verbreitet und in kriminellen Ringen geteilt werden. Das ist aber in diesem Fall nicht so gewesen. Was war passiert? Die Mutter hatte von ihrem Kind erfahren, dass es ein einzelnes Nacktbild von einem anderen Kind erhalten hat. Um andere Eltern vorzuwarnen, speicherte sie das Bild und leitete es zur Warnung an andere Eltern weiter.”
“Geben Sie sich einen Ruck, und stimmen Sie unserem Gesetz zu! Dann werden Sie Teil des Fortschritts in der Einwanderungsgesellschaft dieses Landes. Vielen Dank, Frau Kollegin. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Dr. Ann-Veruschka Jurisch, FDP-Fraktion.”
“Als Teil der Verhandlungsrunde will ich mich bedanken bei Filiz Polat, aber auch bei Stephan Thomae oder bei Hakan Demir und anderen Kolleginnen und Kollegen von der SPD. Wir haben gerungen. Wir haben viele Bereiche diskutiert und haben auch mit uns bis zur Schmerzgrenze gerungen, damit wir einen Kompromiss finden, der über den Kreis unserer Wählerinnen und Wähler hinaus eine Akzeptanz in Deutschland finden kann. Ich finde, ehrlich gesagt: Sie von der Union sollten auch mal ringen, statt zu hetzen, meine Kolleginnen und Kollegen. Das hat doch keinen Sinn, dass Sie Ihre eigene Schwesterpartei, die AKP, hier instrumentalisieren, mit der Sie morgens in Runden in Europa diskutieren und die Sie dann hier im Deutschen Bundestag als Popanz, als eine Gefahr aufbauen. Da müssen Sie sich mal entscheiden, worum es Ihnen eigentlich geht.”
“Lassen Sie uns auch das respektieren und mit diesem Gesetz die Mehrstaatigkeit zulassen. Meine Damen und Herren, auch von der Union: Denken Sie noch einmal darüber nach, ob Sie nicht der Zeit und der Realität der Einwanderungsgesellschaft hinterherhinken, wenn Sie hier einen Popanz von einer angeblichen Bedrohung für unser wunderschönes Land aufbauen. Und es ist auch kein Geheimnis, dass ich mir mehr hätte vorstellen können, dass wir mit diesem Gesetz weiter hätten gehen können, also Hürden abzubauen, soziale Hürden, praktische Hürden, damit mehr Menschen in den Genuss kommen können, zu erleben: Willkommen Almanya, ich werde ein Teil davon. Aber ich bin dankbar für das, was uns gemeinsam in der Ampel gelungen ist.”