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DEUTSCHER BUNDESTAG · FORMER

Canan Bayram

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · Germany

IN THEIR OWN WORDS

Die Klimapolitik der damaligen Bundesregierung von CDU/CSU und SPD stellte demnach eine Gefahr für die Freiheit, das Leben und die körperliche Unversehrtheit künftiger Generationen dar.

PLENARPROTOKOLL 20/214 · 2025-03-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Die von Bündnis 90/Die Grünen verhandelten 100 Milliarden Euro für Klimaschutz stellen zwar einen Verhandlungserfolg dar und verbessern den ursprünglich vorgelegten Gesetzentwurf. Sie sind aber mit Blick auf die Herausforderungen der nächsten Jahre nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein.

PLENARPROTOKOLL 20/214 · 2025-03-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Die insgesamt notwendigen Transformationsinvestitionen belaufen sich auf bis zu 255 Milliarden Euro pro Jahr. Auch die Aufnahme der Worte „Klimaneutralität bis 2045“ als bloße Zweckbestimmung der Verschuldung setzt keinen Handlungsrahmen für politische Entscheidungen.

PLENARPROTOKOLL 20/214 · 2025-03-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Wenn wir als Abgeordnete des alten Bundestags den Haushaltsspielraum der Kolleginnen und Kollegen des neuen Bundestages so weitreichend einschränken und ihren politischen Gestaltungsspielraum beschneiden, finde ich das problematisch.

PLENARPROTOKOLL 20/214 · 2025-03-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Wir leben bereits in der Klimakrise.“ So lautet das Fazit einer jüngst veröffentlichten Studie von Klimaforscherinnen und Klimaforschern. Darin heißt es, dass der Klimawandel eines der größten Sicherheitsrisiken für Deutschland ist.

PLENARPROTOKOLL 20/214 · 2025-03-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Bei dem von den Fraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115, 143h) stimme ich mit Nein. Meine Entscheidung beruht auf den folgenden Erwägungen: Ich kann nicht erkennen, worin die Notlage besteht, wenn die Beschlussfassung am 18. März 2025 durch den alten statt am 25.

PLENARPROTOKOLL 20/214 · 2025-03-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

The complete record

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  1. Daneben war es richtig und wichtig, den Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter mit Haushaltsmitteln zu unterstützen, um für die Schöffenwahl 2023 eine Öffentlichkeitskampagne für die Gewinnung neuer Schöffinnen und Schöffen aus der Breite der Gesellschaft zu starten und Einführungs- und Informationsschulungen für neue Schöffinnen und Schöffen anzubieten. Als nächster Schritt sollte die Einrichtung einer Geschäftsstelle in den Blick genommen werden. Eine finanzielle Anschubhilfe für die Länder aus Haushaltsmitteln des Bundes sollten wir im Sinne des Schutzes des Rechtsstaats erwägen.

    PLENARPROTOKOLL 20/57 · 2022-09-29 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  2. Denn der Mangel an Bewerberinnen und Bewerbern in den vergangenen Jahren hat dazu geführt, dass rechtsextreme Gruppen und Parteien ihre Anhänger/-innen dazu aufgerufen haben, sich als Schöffinnen und Schöffen zu bewerben, um so politischen Einfluss auf Entscheidungen nehmen zu können. Das ist nicht weniger als ein Angriff auf unseren Rechtsstaat. Doch auch ganz praktische Erwägungen sollten in eine Änderung des Schöffenrechts einfließen: Für Selbstständige, die dieses wichtige Ehrenamt übernehmen, sind Anpassungen bei der Berechnung des Verdienstausfalls sowie hinsichtlich der Planbarkeit und des zeitlichen Umfangs erforderlich. Dasselbe gilt für Personen, die Pflege- oder Betreuungsaufgaben übernehmen.

    PLENARPROTOKOLL 20/57 · 2022-09-29 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  3. Deswegen ist es besonders wichtig, dass die gesamte Vielfalt der Gesellschaft auch bei den ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern abgebildet wird. Leider ist dies derzeit noch nicht der Fall. Angeklagte sitzen in der Regel buchstäblich einer „weißen Wand“ auf der Richterbank gegenüber. Berufs- und ehrenamtliche Richter/-innen sind zudem meist über 50 Jahre alt. Der Vorstoß der Union, die Altershöchstgrenze nach oben zu verschieben, sodass Personen bis zum 80. Lebensjahr ehrenamtliche Richter/-innen werden können, ist vor diesem Hintergrund befremdlich. Begrüßenswert ist hingegen der Vorschlag, die Berufung zu Schöffinnen und Schöffen an das Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu koppeln. Eine entsprechende Gesetzesänderung bereiten wir als Ampel bereits vor.

    PLENARPROTOKOLL 20/57 · 2022-09-29 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  4. Aus meiner Praxis als Rechtsanwältin kenne ich Beispiele junger Menschen, bei denen dies in der Vergangenheit passiert ist. Wir müssen als Gesetzgeber auch immer im Blick haben, wie Gesetze in der Praxis wirken können und welche Ungerechtigkeiten im Einzelfall dies bedingen kann. So erinnern wir uns alle noch an Berichte über empfindliche Bußgelder, weil Menschen alleine auf einer Parkbank an der frischen Luft gesessen haben. Wünschenswert wäre außerdem Forschung an den Ursachen und Behandlungsmöglichkeiten für Long Covid sowie Unterstützung für Betroffene. Aus diesen Gründen kann ich dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Eine Ablehnung habe ich erwogen und mit Blick auf dann fehlende Maßnahmen ab dem 1. Oktober 2022 aufgrund des Auslaufens der bisherigen Regelungen verworfen.

    PLENARPROTOKOLL 20/51 · 2022-09-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  5. Andernfalls droht nicht nur ein Umsetzungsdefizit, sondern auch ein Fehlen von Akzeptanz der Maßnahmen allgemein bis hin zum Vertrauensverlust der Bürger/-innen in den Rechtsstaat. Gute Gesetzgebungspraxis ist ein schwieriges und komplexes Unterfangen, gerade in Zeiten wie diesen mit vielen sich oft schnell entwickelnden Herausforderungen. Sie umfasst nicht nur eine tragfähige (natur-)wissenschaftliche Grundlage, sondern auch für alle betroffenen Menschen nachvollziehbar gestaltete Gesetze. Klare und verständliche Gesetze sind die Grundpfeiler der Demokratie, denn sie tragen die Akzeptanz der Bevölkerung für die erlassenen Maßnahmen. Diese Akzeptanz wird unter anderem geschmälert, wenn Sanktionenrecht dazu geeignet ist, manche Menschen über Gebühr zu belasten.

    PLENARPROTOKOLL 20/51 · 2022-09-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  6. So wird eine Maskenpflicht in Zügen ermöglicht, in Flugzeugen hingegen ausgeschlossen. In Arztpraxen soll eine Maskenpflicht für Patientinnen und Patienten eingeführt werden, für die Ärztinnen und Ärzte und das Praxispersonal hingegen nicht. Dies wirft die Frage auf, wie die unterschiedlichen Bewertungen dabei zustande kommen und welche Tatsachen dieser Bewertung zugrunde lagen. Der Bevölkerung fällt es zunehmend schwer, den Überblick über die sich ständig ändernden Regelungen zu behalten und somit sich regelkonform verhalten zu können. Sie muss wissen, was von ihr verlangt wird, damit sie sich regelkonform verhalten kann. Dies gelingt durch verständliche und kohärente Gesetze, nicht durch ständig wechselnde, unnachvollziehbare und komplizierte Gesetzgebung.

    PLENARPROTOKOLL 20/51 · 2022-09-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  7. Selbst bei Befürwortung einzelner Maßnahmen, die im Gesetzentwurf vorgesehen sind, können wir zwei Jahre nach Beginn der Pandemie nicht denselben Maßstab an die Qualität von gesetzlichen Regelungen anlegen wie zu Beginn der Pandemie, als ein schnelles Handeln im Fokus stand. Vielmehr sollten kohärente, für die Bevölkerung verständliche und nachvollziehbare Regelungen, die gleichzeitig ein ausreichendes Instrumentarium darstellen, um die infektionsrechtliche Zielsetzung und die damit einhergehenden Gesundheitsgefahren einzudämmen, möglich sein. Jede Maßnahme muss mit Blick auf die Zielrichtung geeignet, erforderlich und angemessen sein. Leider bleibt unklar, welches Ziel mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verfolgt wird. Die im Gesetzentwurf geregelten Maßnahmen sind inkohärent.

    PLENARPROTOKOLL 20/51 · 2022-09-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  8. – Als Nächste erhält das Wort die Kollegin Franziska Hoppermann, CDU/CSU-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/51 · 2022-09-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  9. Da ist es gut für mich, zu wissen, dass wir mit diesem Justizminister jemanden haben, der sich dafür einsetzt, dass wir einen Weg finden – legal in Deutschland und auch europarechtskonform –, die Gesetze so zu verändern, dass es endlich Realität wird, dass die Menschen in meinem Wahlkreis Friedrichshain-Kreuzberg und Prenzlauer Berg Ost mit allen anderen Menschen in dieser Republik tatsächlich gleichberechtigt Genussmittel konsumieren können. Sie wissen sicherlich, dass insbesondere Hans-Christian Ströbele, der über 20 Jahre diesem Hohen Haus angehört hat, sich wie wahrscheinlich kaum ein anderer für diese Gerechtigkeitsfrage eingesetzt hat. Lassen Sie uns gemeinsam Hans-Christian Ströbele den Gefallen tun und gemeinsam endlich das Hanf freigeben, meine Damen und Herren. Vielen Dank, Frau Kollegin.

    PLENARPROTOKOLL 20/51 · 2022-09-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  10. Ich kann mir vorstellen, dass wir den Straftatbestand im Zusammenhang mit dem Fahren ohne Fahrschein zu einer Ordnungswidrigkeit herabsetzen. Denn warum wird Falschparken als eine Ordnungswidrigkeit angesehen, aber Fahren ohne Fahrschein als eine Straftat? Das wollen wir ändern, das können wir ändern, und da hoffe ich auf Ihre Unterstützung, liebe Kolleginnen und Kollegen. Überhaupt kann ich sagen: Beim Thema Entkriminalisieren gibt es noch so viel Potenzial, wie wir die Staatsanwaltschaften, die Gerichte und die Justizvollzugsanstalten entlasten könnten. Ich sehe Ihr Nicken, lieber Herr Justizminister. Sie alle wissen, dass es einen Bereich gibt, in dem wir endlich legalisieren können, nämlich den Genuss von Cannabis. Wir sollten aufhören, Menschen dafür zu kriminalisieren, dass sie einen Joint genießen wollen.

    PLENARPROTOKOLL 20/51 · 2022-09-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  11. Denn auch wenn die AfD sich hier täuscht und nicht erkennen will, dass das eine Relevanz im Justizhaushalt hat, möchte ich darstellen, dass es eben so ist, dass wir in der Praxis Menschen haben, deren einziges Problem der Umstand ist, dass sie zu wenig Geld haben, um sich ein Ticket leisten zu können. Dieser Umstand führt dazu, dass sie Geldstrafen in Höhe von 15 Euro pro Tag zahlen müssten. Weil sie die nicht haben, führt das im Endeffekt dazu, dass die Länder bis zu 180 Euro am Tag für Haftplätze in den Justizvollzugsanstalten ausgeben. Das wollen wir ändern, indem wir den Anrechnungsschlüssel bei der Ersatzfreiheitsstrafe ändern, liebe Kolleginnen und Kollegen. Aber es ist auch kein Geheimnis, lieber Herr Buschmann, dass ich mir da mehr vorstellen kann.

    PLENARPROTOKOLL 20/51 · 2022-09-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  12. Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten den Haushalt für das nächste Jahr, und in der Tat hätte man bei dem einen oder anderen, was hier heute diskutiert wurde, sich die Frage stellen können: Was hat das eigentlich mit dem Justizetat zu tun? Der Herr Brandner hat dazu, wie wir es von ihm gewohnt sind, nichts beizutragen. Aber in der Tat, liebe Kolleginnen und Kollegen: Es gibt sehr viel zu tun und sehr viel zu sagen im Zusammenhang mit dem Justizhaushalt. Insoweit freut es mich sehr, dass heute deutlich geworden ist, dass wir bei der Ersatzfreiheitsstrafe demnächst einen Gesetzentwurf verhandeln werden, der den Justizhaushalt entlasten wird. Dafür schon mal ganz herzlichen Dank, lieber Herr Buschmann.

    PLENARPROTOKOLL 20/51 · 2022-09-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  13. Wir sind doch hier die Gesetzgeber, die Antworten finden müssen in Bezug auf die Lebensrealität der Menschen, meine Damen und Herren. Darum geht es doch heute und nicht um irgendwelche Scheindebatten, wie Sie die Welt gerne hätten in Ihrem Bayern; denn Bayern ist doch Teil des Problems. Seien Sie doch ganz ehrlich. Ich habe eine Zuschrift von einem älteren Arzt, der gerne in den Ruhestand gehen würde, sich das aber nicht leisten kann, weil dort keine Ärzte die Versorgung der Frauen bzw. der Menschen sicherstellen können. Das ist doch die Realität in Deutschland. Und die wollen wir ändern, meine Damen und Herren. Nächste Rednerin: für die SPD-Fraktion Josephine Ortleb.

    PLENARPROTOKOLL 20/45 · 2022-06-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  14. Wenn Sie sich die Zahlen anschauen, dann sehen Sie: Es sind häufig Familien, die schon Kinder haben und die sich entscheiden müssen, ob sie noch die Kraft haben, ein weiteres Kind zur Welt zu bringen. Es sind Väter, die mitentscheiden, dass die Frauen diese medizinische Behandlung durchführen lassen. Diese Menschen haben doch einen Anspruch darauf, dass sie medizinisch aufgeklärt werden und dann ihre Entscheidung treffen können. Wir können das doch nicht voneinander trennen. Ich finde es wirklich sehr grenzwertig, Frau Bär, wie Sie sich hier selbst instrumentalisieren, um letztlich der Debatte aus dem Weg zu gehen, dass Menschen diesen Bedarf haben, dass es Menschen gibt, die diese Lebensrealität haben. Damit lassen Sie die Frauen, die Väter, die Männer und die Kinder im Stich, die unsere Unterstützung brauchen.

    PLENARPROTOKOLL 20/45 · 2022-06-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  15. Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Damen und Herren! Es ist in der Tat ein besonderer Tag für alle betroffenen Menschen: für jene, die Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen brauchen, für jene, die sie weitergaben und dafür vor Gericht gestellt und kriminalisiert wurden, und für Menschen, für die es ein Problem ist, dass andere kriminalisiert werden, weil sie sich in einer Konfliktlage entscheiden. Heute wollen wir als Gesetzgeberinnen und Gesetzgeber eine Situation für die Gesellschaft verbessern; dazu dient auch der Ausspruch: Weg mit § 219a. Das ist doch erst einmal gut, meine Damen und Herren. Was in der Debatte noch nicht so oft beleuchtet wurde, ist, dass es hier um Familienplanungsthemen geht.

    PLENARPROTOKOLL 20/45 · 2022-06-24 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  16. Außerdem ist mir sehr wichtig, dass die Frist zum Vorkauf verlängert wird, damit wir genügend Zeit haben, Käufer/-innen zu finden, um die Mieter/-innen tatsächlich schützen zu können. Das sind wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, den Mieter/-innen schuldig. Dafür setze ich mich ein, dafür setzt meine Fraktion sich ein, dafür setzt die Fortschrittskoalition sich ein, liebe Frau Kollegin Lay. Dass uns das gemeinsame Ziel, die Mieter/-innen zu schützen, weiterhin Auftrag und Verpflichtung zugleich ist, kann ich Ihnen hiermit versichern. Carolin Bachmann erhält das Wort für die AfD-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/44 · 2022-06-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  17. Darüber hinaus wird gerade angesichts der hohen Immobilienpreise noch mehr gesetzgeberische Tätigkeit notwendig sein; denn die Kommunen müssen auch finanziell in der Lage sein, in nennenswertem Umfang Immobilien aufzukaufen. Deswegen setzen wir Grüne uns weiterhin vehement dafür ein, dass die Kommunen finanziell besser ausgestattet werden, um ihrer Verantwortung im Milieuschutz gerecht werden zu können. Gleichzeitig sollte darüber diskutiert werden, wie gesetzliche Regelungen geschaffen werden können, damit Kommunen nicht den vertraglich vereinbarten Preis, sondern nur einen gesetzlich geregelten spekulationsbereinigten Verkehrswert aufbringen müssen, damit die Kommunen die Häuser auch tatsächlich kaufen können.

    PLENARPROTOKOLL 20/44 · 2022-06-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  18. Wir haben als Fortschrittskoalition eine Prüfung vereinbart, ob sich aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum kommunalen Vorkaufsrecht in Gebieten einer Sozialen Erhaltungssatzung gesetzgeberischer Handlungsbedarf ergibt. Diese Prüfung hat die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Frau Geywitz, abgeschlossen und als Ergebnis einen Vorschlag vorgelegt. Mit diesem Entwurf eines Gesetzes wird die bisherige Verwaltungspraxis der Gemeinden zur Ausübung ihrer Vorkaufsrechte in Gebieten mit einer Erhaltungssatzung wieder ermöglicht und auf eine sichere Rechtsgrundlage gestellt, meine Damen und Herren. Ich gehe davon aus, dass die Abstimmung mit der FDP, insbesondere dem Justizminister Herrn Buschmann, bald abgeschlossen sein wird und wir zeitnah das Gesetz beraten können.

    PLENARPROTOKOLL 20/44 · 2022-06-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  19. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung festgestellt, dass das nach § 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 des Baugesetzbuchs im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung bestehende Vorkaufsrecht von der Gemeinde nicht lediglich in der Annahme ausgeübt werden darf, dass der Käufer in Zukunft satzungswidrige Nutzungsabsichten verfolgen werde. Es sei nach seinem Wortlaut eindeutig auf die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung über das Vorkaufsrecht bezogen. Diese Entscheidung hat zur Folge, dass die bisher geübte Anwendung des gemeindlichen Vorkaufsrechts in Gebieten einer Erhaltungssatzung kaum mehr möglich ist.

    PLENARPROTOKOLL 20/44 · 2022-06-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  20. – So übernehmen die Bewohner/-innen die Verantwortung für ihre Immobilie, und das müsste sogar Ihnen gefallen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP. Doch es könnte noch mehr erreicht werden. Um den Vorkauf durch die Kommune zu vermeiden, haben eine Vielzahl von Eigentümern Abwendungsvereinbarungen unterschrieben und sich damit verpflichtet, keine Umwandlung in Eigentum oder Luxussanierungen vorzunehmen. Dies war praktisch der Prüfstein, ob der Eigentümer sich als verantwortungsbewusster Vermieter betätigen will oder rücksichtslose Mieterhöhungen und Spekulationen auf baldigen Wiederverkauf und damit seine Profitinteressen in den Vordergrund stellt.

    PLENARPROTOKOLL 20/44 · 2022-06-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  21. In Berlin wurde das Vorkaufsrecht in sozialen Erhaltungsgebieten seit 2015 erfolgreich angewandt, und es konnten so circa 2 700 Wohnungen aufgekauft werden. In München wurden im gleichen Zeitraum etwa 1 050 Wohneinheiten vor Verdrängung geschützt, meine Damen und Herren. Das ist etwas, was wir erhalten wollen. Allein in Friedrichshain-Kreuzberg, in meinem Wahlkreis, sind über 700 Wohnungen der Spekulation entzogen und die Mieter/-innen vor Verdrängung geschützt worden. Landeseigene Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften wurden die neuen Eigentümer, und in manchen Fällen waren es sogar die Mieter/-innen selbst, wie in der Krossener Straße 36 in Friedrichshain, nach dem Motto „Homes for the people, not for the profit“, oder wie ich es immer sage: Die Häuser denen, die drin wohnen.

    PLENARPROTOKOLL 20/44 · 2022-06-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  22. Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Damen und Herren! Die Situation auf dem Immobilienmarkt in den Städten ist in den letzten Jahren außer Kontrolle geraten. Häuser werden zu Preisen verkauft, die das 30-, 40-, ja 50-Fache der Jahresmieteinnahmen betragen. Zur Erinnerung: Noch vor wenigen Jahren wurden Finanzierungen, die das 20-Fache der Einnahmen übersteigen, als unseriös angesehen. Diese überhöhten Preise lassen sich mit den Mieteinnahmen nicht mehr refinanzieren, auch wenn die neuen Eigentümer die Möglichkeit der Mieterhöhungen bis zum Letzten des gesetzlich Erlaubten ausreizen. Um dieser Spekulation einen Riegel vorzuschieben, hatten die Städte und Kommunen in der Vergangenheit die Möglichkeit des Vorkaufsrechts, und es wurde genutzt.

    PLENARPROTOKOLL 20/44 · 2022-06-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  23. Nicht mit Waffen, sondern nur mit einem ganzheitlichen Ansatz können wir eine neue Weltfriedensordnung schaffen.

    PLENARPROTOKOLL 20/42 · 2022-06-03 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  24. nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen 13. umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen 14. Ozeane, Meere und Meeresressourcen im Sinne nachhaltiger Entwicklung erhalten und nachhaltig nutzen 15. Ökosysteme schützen, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung, Bodendegradation und den Verlust der biologischen Vielfalt beenden 16. friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung fördern, allen Menschen den Zugang zur Justiz ermöglichen 17. Umsetzungsmittel stärken und die globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung mit neuem Leben erfüllen. Nur internationale Solidarität und Zusammenarbeit in diesen Fragen werden uns vor Ressourcenkonflikten und unendlichem Leid durch Dürre, Hunger und Krieg bewahren.

    PLENARPROTOKOLL 20/42 · 2022-06-03 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  25. inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung gewährleisten und Möglichkeiten lebenslangen Lernens für alle fördern 5. Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen 6. Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle gewährleisten 7. Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie für alle sichern 8. dauerhaftes und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern 9. eine widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, breitenwirksame und nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen 10. Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern 11. Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestalten 12.

    PLENARPROTOKOLL 20/42 · 2022-06-03 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  26. Zur Umsetzung können uns dabei die von den Vereinten Nationen vereinbarten 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals der UN) als Leitplanken dienen. Da diese Ziele angesichts des Schreckens des Krieges immer wieder in Vergessenheit geraten, möchte ich sie hier vollständig zitieren. Sie sind so viel wichtiger als jedes Jagdflugzeug und jeder Panzer, und allein ihre Erwähnung öffnet so weit den Horizont, um was es auf dieser Erde wirklich geht: 1. Armut in all ihren Formen und überall beenden 2. den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern 3. ein gesundes Leben für Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern 4.

    PLENARPROTOKOLL 20/42 · 2022-06-03 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  27. Zudem verschleiert der Begriff eines „Sondervermögens“ nur, dass es zurückgezahlt werden muss. Sollte man nicht von „Sonderschulden“ sprechen? Schneller, als es viele im Augenblick wahrhaben wollen, werden diese Schulden gegen Ausgaben für soziale Anliegen stehen, egal wo sie verbucht werden. Hinzu kommt, dass mit der Verabschiedung des Sondervermögens parteiübergreifend eine haushaltspolitische Vorfahrtsregel für Rüstungsausgaben über das Jahr 2027 hinaus verankert wird. Wenn auch nicht mit Verfassungsrang, aber als auf Dauer angelegter Grundkonsens. Ein Sondervermögen allein für die Bundeswehr greift viel zu kurz. Die Frage, vor der wir stehen, ist größer: Es geht um nicht weniger als eine gelingende Zukunft für alle Menschen auf dieser Welt. Deshalb steht eine gemeinsame neue und globale Friedensordnung auf der Tagesordnung.

    PLENARPROTOKOLL 20/42 · 2022-06-03 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  28. Dazu gehören die Kinderrechte, die Ergänzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes um ein Verbot der Diskriminierung wegen sexueller Identität und die Streichung des Begriffs „Rasse“ aus dem Grundgesetz. Alles Vorhaben für die aktuelle Legislaturperiode aus dem Koalitionsvertrag. Aber keinesfalls Ad-hoc-Regelungen, die sich aus einer aktuellen Notlage ergeben. Warum wird dann kein Sondervermögen für die Pflege, die Kindergrundsicherung oder andere soziale Aufgaben geschaffen? Um diese Ausgaben zu tätigen, bräuchte es keine Grundgesetzänderung, in der ein Sondervermögen aufgenommen wird. In Anbetracht der großen Herausforderungen, vor denen wir stehen, sollten wir die Schuldenbremse hinterfragen, statt mit dem „Sondervermögen Bundeswehr“ am Grundgesetz herumzudoktern.

    PLENARPROTOKOLL 20/42 · 2022-06-03 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  29. Ich verurteile den Angriff Russlands auf die Ukraine und die vielen Kriegsverbrechen, die mit jedem Tag, der seit Beginn des Krieges vergeht, schlimmer werden und denen immer mehr Zivilist/-innen zum Opfer fallen. Es steht für mich außer Frage, dass wir uns mit aller Kraft dafür einsetzen müssen, diesen Krieg zu beenden. Aber wenn wir Demokratie und Menschenrechte verteidigen wollen, dann müssen wir die gesamte Welt in den Blick nehmen. Wir brauchen Antworten auf die globale Gerechtigkeit und die sozialen Fragen. Wir brauchen Investitionen für den Einsatz für Klimagerechtigkeit und die Bekämpfung von Hunger und Armut in der Welt. In das Grundgesetz gehören allgemeine, fundamentale Normen des Zusammenlebens.

    PLENARPROTOKOLL 20/42 · 2022-06-03 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  30. Deutschland hat eine besondere Verantwortung für den Frieden: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen …“. Dieser Satz aus der Präambel unserer Verfassung ist Appell und Auftrag zugleich. Es bleibt richtig, eine Welt ohne Waffen, ohne Gewalt und in Frieden anzustreben. Sicherheit durch Abschreckung steht gemeinsamer Problemlösung entgegen. Das Konzept der Abschreckung arbeitet mit Bedrohung und setzt einen Kreislauf durch Aufrüstung und Konfrontation in Gang, der wiederum neue Gefahren erzeugt. Mit einer Aufrüstung der Bundeswehr um 100 Milliarden Euro würden wir uns für die kommenden Jahrzehnte auf Abschreckungskonzepte aus dem letzten Jahrhundert festlegen.

    PLENARPROTOKOLL 20/42 · 2022-06-03 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  31. Liebe Frau Kollegin, nicht nur als Abgeordnete des Deutschen Bundestages, sondern auch als Rechtsanwältin kann ich das voll und ganz unterstützen. Wir arbeiten daran, dass es so auf den Weg gebracht wird, dass es rechtssicher ist und vor den Gerichten standhält. Da vertraue ich auf die Entwürfe nicht nur des Bundesgesundheitsministers, sondern auch auf die Mitzeichnungen des Justizministers. Ich freue mich aber, dass Sie uns bei dem Anliegen sehr unterstützen wollen. So läuft das Ganze. Werden Sie Teil der Fortschrittskoalition! Vielen Dank. Ich erteile das Wort dem nächsten Redner: Carsten Müller, CDU/CSU-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/41 · 2022-06-02 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  32. Und das haben sie dann uns zu verdanken. Aber seien Sie ganz beruhigt: Ich werde es Ihnen gönnen, und es wird Ihnen sehr viel Freude bereiten. Wir haben eine Kurzintervention von Frau Vogler, Fraktion Die Linke.

    PLENARPROTOKOLL 20/41 · 2022-06-02 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  33. Ich hätte mir gewünscht, wir wären heute schon einen Schritt weiter; aber eines ist klar: Es kann nicht sein, dass die CDU immer noch legal Alkohol konsumieren darf , während Teile der Menschen in meinem Wahlkreis dafür kriminalisiert werden, dass sie in Ruhe kiffen wollen, meine Damen und Herren. Das muss sich ändern, und das kann nur dieses Parlament ändern. Wir brauchen die Legalisierung von Cannabis. Denn eines ist klar: Die Prohibition ist gescheitert – sie ist gescheitert, meine Damen und Herren! Und wenn es eine Chance gibt, dass diese Fortschrittskoalition tatsächlich auch bei der Legalisierung von Drogen einen Weg einschlägt, der die gesellschaftliche Realität abbildet, dann muss ich ganz klar sagen, weil es mir aus verschiedenen Zusammenhängen zugetragen wurde: Ja, auch die Konservativen kiffen, und demnächst kiffen sie legal.

    PLENARPROTOKOLL 20/41 · 2022-06-02 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  34. Die anderen Punkte, die hier immer wieder angesprochen wurden und über die ich mich wirklich sehr freue – und wir werden die Beratungen hierzu demnächst abschließen –, sind die der Entkriminalisierung und der Liberalisierung. Bei der Legalisierung müssen wir noch ein bisschen nachlegen. Im Bereich der Entkriminalisierung wird es uns gelingen, den § 219a StGB nun endlich in die Geschichtsbücher zu schreiben und aus unserem Strafgesetzbuch herauszustreichen, meine Damen und Herren. Da haben wir eine wirklich gute Grundlage auf den Weg gebracht. Die Liberalisierung, finde ich – und das hat auch die Debatte heute gezeigt –, ist dem Justizminister zu verdanken; er steht dazu. Er hat auch Rückgrat bei allen Angriffen auf die Bürger/-innenrechte. Das muss man immer wieder betonen.

    PLENARPROTOKOLL 20/41 · 2022-06-02 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  35. Ich war bei dem Gespräch mit der italienischen Justizministerin dabei, und ich muss tatsächlich sagen: Es beeindruckt mich sehr, wie Italien bei der Einziehung von Vermögen, bei dem Umgang mit den Sanktionen gegen die Oligarchen vorgeht. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU/CSU: Dass gerade Sie sich hierhinstellen und behaupten, Sie hätten in den letzten 16 Jahren Ideen gehabt, wie man es besser machen könnte, erstaunt mich dann doch, muss ich ehrlich sagen. Aber ich muss auch ganz klar sagen: Ich arbeite mit allen demokratischen Fraktionen zusammen, solange es darum geht, Lösungen zu finden. Und ich freue mich auf Ihre Anträge, die uns demnächst im Rechtsausschuss beschäftigen werden. Und ich freue mich, wenn die dann so sind, dass man ihnen tatsächlich mehrheitlich zustimmen kann.

    PLENARPROTOKOLL 20/41 · 2022-06-02 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  36. Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten hier gemeinsam den Haushalt der Justiz, und ich freue mich sehr, dass wir nicht nur von unserer Perspektive aus deutlich feststellen können, sondern auch von außen betrachtet feststellen können: Das, was die Fortschrittskoalition hier auf den Weg gebracht hat, ist in Zahlen gegossene Zukunftspolitik, meine Damen und Herren. Ehrlich gesagt: Ich habe allen Reden zugehört und habe keine Kritik feststellen können, die in dem Sinne gerechtfertigt wäre, dass sie substantiiert wäre. Deswegen will ich die Kritikpunkte mal einzeln durchgehen.

    PLENARPROTOKOLL 20/41 · 2022-06-02 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  37. Ob Sie das zufriedenstellt oder nicht, liegt nicht im Ermessen des Präsidiums. – Noch einmal: Sie hat die Frage beantwortet im Rahmen ihrer Möglichkeiten – ja, warten Sie doch mal ab – und im Rahmen ihres Verständnisses. Mehr können wir nicht tun. Nächste Rednerin ist die Kollegin Dorothee Bär, CDU/CSU-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/35 · 2022-05-13 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  38. Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau von Storch, ich stelle fest, dass Sie das Thema immer noch nicht verstanden haben und auch keinen wertvollen Beitrag zu dieser Debatte liefern können. Ihre Fraktion hätte Ihnen das Recht einräumen können, in dieser Debatte zu reden. Der Beitrag Ihres Kollegen Seitz hat eigentlich das Desinteresse Ihrer Fraktion an einer vernünftigen Debatte an diesem Punkt deutlich gemacht. Und Ihre Kurzintervention war nicht dazu geeignet, das in ein anderes Licht zu rücken. Für meine Fraktion steht fest: Wir werden das Thema weiter sachlich bearbeiten, und wir wollen den Lebensschutz für alle Beteiligten durch medizinische Information sicherstellen, indem wir den § 219a StGB streichen. Vielen Dank, Frau Kollegin Bayram. Sie haben die Frage beantwortet. – Ich versuche gerade, das zu erklären. Sie hat geantwortet.

    PLENARPROTOKOLL 20/35 · 2022-05-13 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  39. Frau Kollegin, erlauben Sie noch eine Zwischen- oder Nachfrage von Frau von Storch. – Offensichtlich nicht. Die Störche sind vorbei. Es ist gerade Storchenzeit, wenn ich darauf hinweisen darf. – Gut, ich akzeptiere das. – Die AfD-Fraktion wünscht eine Kurzintervention. Frau von Storch, Sie haben jetzt die Möglichkeit, sich zu äußern.

    PLENARPROTOKOLL 20/35 · 2022-05-13 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  40. Wir von der Fortschrittskoalition machen Schluss mit der unsachlichen Kriminalpolitik der CDU und Schluss mit der Bevormundung von Frauen. Wir stehen für Versorgungssicherheit und Selbstbestimmung. Und wenn wir schon einmal dabei sind, möchte ich sagen, was wir uns als Ampel noch so vorgenommen haben – und darauf freue ich mich schon –: Erstens machen wir Schwangerschaftsabbrüche zum Teil der ärztlichen Ausbildung, damit mehr Ärztinnen und Ärzte die Abbrüche anbieten können und Frauen überall Zugang dazu haben. Zweitens werden wir die Möglichkeit schaffen, die Kosten der Schwangerschaftsabbrüche zu übernehmen. Drittens werden wir das System der Schwangerschaftsabbrüche im Strafrecht auf den Prüfstand stellen. Denn für uns steht fest: Selbstbestimmung darf kein Verbrechen sein, meine Damen und Herren.

    PLENARPROTOKOLL 20/35 · 2022-05-13 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  41. Wir wollen doch alle verhindern, dass Frauen nach illegalen Abbrüchen im Krankenhaus landen oder im schlimmsten Fall sterben. Der sichere Zugang zu medizinischer Versorgung ist Lebensschutz, meine Damen und Herren. Deswegen ist es auch scheinheilig, wenn die CDU/CSU in ihrem Antrag schreibt – Sie haben es in Ihrer Rede ja peinlicherweise auch noch wiederholt, Frau Kollegin –, ohne § 219a StGB könne nicht sichergestellt werden, dass Schwangerschaftsabbrüche künftig nicht kommerzialisiert werden. Da frage ich Sie: Geht’s noch, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union? Das ist so respektlos gegenüber den Ärztinnen und Ärzten. Und das ist respektlos gegenüber den Frauen, die diesen Schutz brauchen. Damit machen wir jetzt Schluss, meine Damen und Herren.

    PLENARPROTOKOLL 20/35 · 2022-05-13 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  42. Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir bringen den Entwurf eines Gesetzes ein, das den § 219a Strafgesetzbuch ersatzlos streicht und damit endlich die sachliche Information über Schwangerschaftsabbrüche durch Ärztinnen und Ärzte entkriminalisiert. Und weil es ungerecht war, wie es bisher lief – dass sie in der Vergangenheit wegen der Information über eine medizinische Behandlung bestraft wurden –, wollen wir gleichzeitig auch alle Urteile seit Oktober 1990 aufheben. In Zukunft können Schwangere also endlich sachliche Informationen über Abbrüche auf den Webseiten von Ärztinnen und Ärzten finden. Ehrlich gesagt: Das wurde auch Zeit, meine Damen und Herren. Das ist ein Meilenstein für das Informationsrecht, für die reproduktive Selbstbestimmung und für die Gesundheit von Frauen.

    PLENARPROTOKOLL 20/35 · 2022-05-13 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  43. Das ist auch ein Aspekt, den wir gemeinsam betrachten sollten. Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen – darin scheinen wir uns fraktionsübergreifend alle einig zu sein –, so wie es ist, kann es nicht bleiben. Deswegen werden wir als Ampelkoalition gemeinsam das Sanktionensystem evidenzbasiert auf den Prüfstand stellen und dann als Fortschrittskoalition ein schlüssiges Gesamtkonzept vorstellen. Da freuen wir uns auf jeden wertvollen Beitrag, auch aus der Opposition. Vielen Dank. Ich erteile das Wort dem Kollegen Ates Gürpinar, Fraktion Die Linke.

    PLENARPROTOKOLL 20/33 · 2022-05-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  44. Der Grundsatz „Therapie vor Strafe“ darf nicht aufgeweicht werden. Wir brauchen eine Strategie, um den Betroffenen angemessen zu helfen. Dazu gehört auch, dass es die Möglichkeit geben muss, suchtkranken Menschen im Justizvollzug Zugang zu Substitutionsbehandlungen zu ermöglichen. Auf der anderen Seite dürfen wir diejenigen, die wegen einer Suchterkrankung von einer Maßregel betroffen sind, in den Einrichtungen nicht vergessen. Wenn das Gericht nach sechs Monaten prüft, ob die weitere Unterbringung zur Bewährung ausgesetzt wird, sollte den Betroffenen ein Rechtsbeistand zur Seite gestellt werden. Dies ist leider immer noch nicht geregelt, obwohl gerade bei der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt oder einer psychiatrischen Einrichtung in der Regel klar ist, dass die Betroffenen Schwierigkeiten haben, sich selbst zu verteidigen.

    PLENARPROTOKOLL 20/33 · 2022-05-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  45. Auch diesen Vorschlag müssen und wollen wir uns gemeinsam genauer anschauen; denn im Mittelpunkt unserer Überlegungen muss immer stehen, wie wir dadurch zu Prävention und Resozialisierung beitragen können, weil es nichts bringt, wenn die Entziehungsanstalten wieder viele freie Plätze haben, es dadurch aber immer mehr Straftaten durch rückfällige Menschen gibt. Das kann nicht der Sinn dessen sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. Deswegen wollen wir es genauer prüfen. Wir können es nicht riskieren, dass tatsächlich behandlungsbedürftige straffällige Menschen nicht behandelt werden – entweder weil die Kliniken überfüllt sind oder weil sie ins Gefängnis gesteckt werden. Beides müssen wir als Risiko im Blick behalten. Klar ist: Der Justizvollzug allein kann nicht die Lösung sein.

    PLENARPROTOKOLL 20/33 · 2022-05-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  46. Für eine umfassende Reform reicht es eben nicht, nur aus der Perspektive der Länder die Missstände zu benennen, sondern wir müssen die einzelnen Stellschrauben in den Blick nehmen und tatsächlich schauen: Was können wir von der Bundesebene aus verändern? – Wir brauchen ein Gesamtkonzept, bei dem Prävention und Resozialisierung im Fokus stehen. Das ist für uns Grüne außerordentlich wichtig. Denkbar wäre, die Kapazitäten der Einrichtungen zu erhöhen. Aber reicht das? Ein anderer Vorschlag sieht vor, die Unterbringung davon abhängig zu machen, ob der oder die Betroffene ihr tatsächlich zustimmt. Die Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie hat einen Vorschlag vorgelegt, der eine komplette Transformation der Maßregeln vorsieht.

    PLENARPROTOKOLL 20/33 · 2022-05-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  47. Deswegen macht sie Vorschläge, mit welchen Gesetzesänderungen die Zahl der Untergebrachten verringert werden soll. Im Wesentlichen sollen mit einer engeren Fassung des § 64 Strafgesetzbuch die Kliniken entlastet werden. Der Gesetzentwurf der Unionsfraktion greift diesen Vorschlag auf. Also, vielen Dank erst mal an die CDU/CSU-Fraktion, dass sie den Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe – wollen wir fair bleiben – in großen Teilen kopiert hat. Wir haben diesen Bericht natürlich auch gelesen und prüfen ihn intensiv; denn im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf geeinigt, dass wir das Sanktionssystem insgesamt – der Maßregelvollzug ist ein Teil dessen – in den Blick nehmen wollen, und wir wollen das Ganze überarbeiten.

    PLENARPROTOKOLL 20/33 · 2022-05-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  48. Deswegen werden richtigerweise nach § 64 Strafgesetzbuch Personen, die einen Hang zu berauschenden Mitteln haben, vom Gericht zur Behandlung in einer Entzugsklinik oder in einer Entziehungsanstalt untergebracht In den letzten Jahren hat es sich tatsächlich so entwickelt, dass die Zahl der Personen in Entziehungsanstalten immer weiter gestiegen ist. Und weil die Entziehungsanstalten dadurch an ihre Grenzen – insbesondere der Kapazitäten – gekommen sind, wurde vor etwa drei Jahren eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe gegründet, um Lösungen für diese Probleme zu finden. Im Januar dieses Jahres hat diese Arbeitsgruppe ihre Ergebnisse vorgestellt. Aus ihrem Bericht geht hervor, dass sich die Zahl der untergebrachten Personen in dem Zeitraum 2002 bis 2019 tatsächlich mehr als verdoppelt hat.

    PLENARPROTOKOLL 20/33 · 2022-05-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  49. Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Therapie statt Strafe: Das ist der Grundsatz, der mit § 64 ff. im Strafgesetzbuch geregelt ist. Das heißt, suchtkranke Menschen gehören nicht ins Gefängnis, sondern in eine Entziehungsanstalt; denn Sucht ist häufig ein Auslöser für die Begehung von Straftaten. Das sollten wir vielleicht mal voranstellen. Wenn eine Person mit Suchterkrankung einfach ins Gefängnis gesteckt wird, dann wird dadurch nur das Symptom bekämpft, aber nicht die Ursache. Das heißt, der- oder diejenige kann dadurch leicht in einem Teufelskreis von Sucht, Kriminalität, Verurteilung, Gefängnis und wieder Sucht stecken bleiben. Und weil im Gefängnis das Problem nicht gelöst wird, geht es nach der Freilassung wieder von vorne los.

    PLENARPROTOKOLL 20/33 · 2022-05-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  50. Das Wort hat die Kollegin Heidi Reichinnek für die Fraktion Die Linke.

    PLENARPROTOKOLL 20/30 · 2022-04-27 · READ THE BUNDESTAG RECORD