Esther Dilcher
SPD · Germany
“Wie ernst aber ein Parteiaustritt bei der AfD zu nehmen ist, zeigt ein Beispiel, auf das ich hinweisen möchte: Thomas Seitz erklärte in der letzten Legislatur 2024 öffentlichkeitswirksam seinen Austritt aus Partei und Fraktion aus, wie er sagte, „Ekel“ und begründete das weiter mit der Günstlingswirtschaft der Parteichefin.”
“Aber auch die Nichtzulassung einzelner Landeslisten wegen fehlender oder unzureichender Unterstützerunterschriften – konkret der gesetzlich vorgesehenen 2 000 – wurde gerügt.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach den Einsprüchen des Bündnisses Sahra Wagenknecht – wir haben es schon gehört – hat der Ausschuss insgesamt 30 weitere Individualeinsprüche geprüft und abschließend beschieden. Diese Einsprüche beziehen sich auf einzelne Mandate oder auch auf Landeslisten.”
“Ich gehe davon aus, dass die Richter am Bundesverfassungsgericht verfassungstreu sind, genauso wie wir Abgeordneten hier, die unabhängig arbeiten und sich nicht irgendwann mal den Vorwurf machen lassen wollen, dass im Wahlprüfungsausschuss nicht unabhängig, gut und gemäß den Richtlinien unseres Rechtsstaates entschieden worden ist.”
“Die Einsprüche haben wir geprüft. Es liegen keine Wahlfehler vor. Wir empfehlen, die Einsprüche zurückzuweisen. Sie müssen zum Ende kommen, bitte. Ich möchte noch den Mitgliedern und den Mitarbeitenden des Ausschusses für die sachliche und verantwortungsvolle Arbeit im Ausschuss danken. Vielen Dank. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Bundestagswahl in diesem Jahr hat ein Ergebnis hervorgebracht, das politische und rechtliche Debatten ausgelöst hat. Das Bündnis Sahra Wagenknecht verfehlte die 5-Prozent-Hürde äußerst knapp.”
The complete record
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“Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer und Zuschauerinnen! Heute leben laut UNICEF über die ganze Welt verteilt circa 640 Millionen Mädchen und Frauen, die vor ihrem 18. Geburtstag verheiratet wurden. Frau Hierl, ich habe für meine Rede fast den identischen Beginn gewählt wie Sie für Ihre; ich denke, wir beide haben uns bei UNICEF ganz gründlich informiert. Pro Jahr werden schätzungsweise immer noch 12 Millionen Kinderehen geschlossen. Die Folgen für die Mädchen sind fatal – auch das haben wir schon gehört –: Sie werden ihrer Kindheit beraubt, sie werden von Bildungsangeboten abgeschnitten, ihnen wird das Recht genommen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen.”
“Die Dunkelziffer von Ehen, bei denen die Minderjährigen unter 16 Jahren waren, ist nicht bekannt, da diese Ehen unwirksam sind und daher nicht erfasst werden. Wir sehen es nicht als zielführend für den Schutz von Minderjährigen an, wenn Gerichte nur über einige Einzelfälle der Minderjährigenehen und das jeweilige Wohl des Minderjährigen entscheiden. Jeder einzelne Fall sollte im Sinne auch unserer Rechtsordnung so gut wie möglich geregelt und die Minderjährigen geschützt werden. Deshalb werden wir diesen Entwurf noch weiter beraten und rechtzeitig verabschieden.”
“Im Entwurf ist die Heilung durch erneute Eheschließung vorgesehen, sie dient dem Schutz von den Personen, die bei der Eheschließung im Ausland noch keine 16 Jahre alt waren. Vorstellbar wäre hier aber auch eine nur einseitige Erklärung der bei Eheschließung minderjährigen Person, da es auch nur um ihren Schutz geht. Diese Heilungsmöglichkeit durch einseitige Erklärung ist derzeit im Personenstandsrecht nicht vorgesehen. Bis zum 1. Juli wäre das in der Praxis auch nicht umsetzbar, weshalb wir als Heilungsmöglichkeit die erneute Eheschließung vorgesehen haben. Minderjährigenehen können nur in Ländern wie Somalia, Iran, Sudan und Jemen wirksam geschlossen werden. Im Jahr 2023 waren bei uns im Ausländerzentralregister 295 verheiratete Minderjährige – ab 16 Jahren – mit ausländischer Staatsangehörigkeit erfasst worden.”
“Ebenso werden die Unterhaltsansprüche bei Getrenntleben innerhalb von drei Jahren und – drittens – bei Getrenntleben nach dem Ablauf von drei Jahren geregelt für die bei Eheschließung noch nicht 16-jährigen Personen, und zwar in Anlehnung an den Trennungsunterhalt und den Nachehelichenunterhalt im BGB. Unterhaltsansprüche bestehen also bei Kinderbetreuung, Alter, Krankheit, Erwerbslosigkeit, Ausbildung. In Anlehnung an die Vermutung, dass eine Ehe nach drei Jahren Getrenntleben unwiderruflich zerrüttet ist, wurde entsprechend bei der Abgrenzung von Trennungsunterhalt und Nachehelichenunterhalt für diese unwirksamen Ehen eben auf diese zeitliche Frist abgestellt. Dagegen sollen aber keine erbrechtlichen Ansprüche bestehen. Insoweit werden die Betroffenen wie geschiedene Ehegatten behandelt, denn ihre Ehe ist nicht wirksam.”
“Das ist ein wichtiges Zeichen und die konsequente Umsetzung des Minderjährigenschutzes, wenn wir diesen ernst nehmen wollen. Als weitere Rechtsfolgen regeln wir jetzt Unterhaltsansprüche für die bei Eheschließung minderjährige Person und eine mögliche Heilung der unwirksamen Minderjährigenehe durch erneute Eheschließung, sobald Volljährigkeit eintritt. Drei unterschiedliche Fallgruppen haben wir dafür erkannt: Erstens. Leben die nicht wirksam Verheirateten wie Eheleute zusammen, besteht ein Anspruch auf Familienunterhalt, und zwar allein für die bei Eheschließung minderjährige Person aus sozioökonomischen Schutzerwägungen, also wegen der wirtschaftlichen Abhängigkeit der bei Eheschließung minderjährigen Person. Zweitens.”
“Das heißt, es würde in jedem Einzelfall darüber entschieden, ob es dem Wohl eines Kindes entspricht, die Minderjährigenehe aufrecht zu erhalten oder nicht. Aber nicht jeder Einzelfall würde tatsächlich überprüft. Die Aufhebung einer Minderjährigenehe wäre also davon abhängig, ob Jugendämter, Standesämter, Ausländerämter oder wer auch immer einen entsprechenden Antrag bei Gericht stellen. Damit könnte der Eindruck entstehen, als seien Minderjährigenehen unter bestimmten Umständen rechtlich hinnehmbar. Das wollen wir als Ampelkoalition jedoch auf jeden Fall vermeiden. Die klare Position der SPD war und ist, dass alle Frühehen mit dem Kindeswohl und dem Minderjährigenschutz nicht vereinbar und daher zumindest aus Sicht der minderjährigen Personen als unwirksam zu betrachten sind.”
“Im tatsächlichen Leben in Deutschland erleben wir jedoch, dass Menschen hier leben, die eine in ihren Herkunftsländern wirksame Kinderehe geschlossen haben. Als große Koalition haben wir uns dafür entschieden, alle Kinderehen für unwirksam zu erklären. Ausgangspunkt für unser Tätigwerden war der Minderjährigenschutz und die Ächtung dieser Kinderehen sowie Rechtssicherheit und soziale Sicherheit. Minderjährige sollen keine ehelichen Pflichten übernehmen, sondern zunächst sich selbst physisch und geistig zu einer erwachsenen Persönlichkeit entwickeln können. Wir wissen, dass die Praxis aus rein rechtssystematischen Gründen zum Teil fordert, solche Ehen lediglich als anfechtbar einzustufen.”
“Das Bundesverfassungsgericht hat uns die Nachbesserung eines Gesetzes der Großen Koalition aus dem Jahr 2017 aufgegeben und hierfür eine Frist gesetzt bis zum 30. Juni 2024. Es geht um das Gesetz zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ist diesem Schutz Minderjähriger nicht damit Genüge getan, wenn die Ehen als solche als unwirksam eingestuft werden. Das Gericht verlangt die Regelung weiterer Rechtsfolgen, da die Eheleute von der Wirksamkeit ihrer Ehe ausgegangen waren und im Hinblick darauf weitere Rechte und Pflichten eingegangen sein können, Kinder geboren wurden usw. Es stellt sich also die Frage: Wie gehen wir mit im Ausland geschlossenen Kinderehen um, die es nach der deutschen Rechtsordnung nicht gibt?”
“Ich denke, wir müssen einfach weiter im Gespräch bleiben und ganz viel erklären und, wenn Fragen da sind, diese auch beantworten, insbesondere zur Streckenführung durch das Trinkwasserschutzgebiet Simmershausen; diese Frage ist auch noch nicht beantwortet. Kommen Sie bitte zum Schluss. Ich hoffe für alle Beteiligten, dass wir gemeinsam eine zufriedenstellende Lösung umsetzen werden, wenn der Bau der „Kurve Kassel“ stattfindet. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.”
“Könnte es denn sein, dass die Kurve gebaut wird, ohne dass der zugesagte Lärmschutz umgesetzt wird? 2016 lag die Kostenschätzung für das ganze Projekt noch bei 80 Millionen Euro. Im noch laufenden Raumordnungsverfahren werden Kosten von 200 bis 250 Millionen Euro zugrunde gelegt. Das wirft bei den Bürgerinitiativen natürlich ganz viele Fragen auf: Warum sind die Kosten so explodiert? Zwar wird ein hoher verkehrlicher Nutzen als Begründung genannt. Aber 5,3 Kilometer Neubau verkürzen den Weg zwischen Ruhrgebiet und Mitteldeutschland gegenüber der Führung über Hannover nur um 20 Kilometer. Aus Sicht der Bürgerinitiativen relativiert das die Bedeutung des Projekts.”
“Das noch mal zu sagen, ist mir wichtig, weil da auch immer wieder Presseanfragen kommen, ob, wenn wir das heute beschließen, demnächst mit dem Bau begonnen werden kann. Natürlich nicht. Man muss der Öffentlichkeit immer ganz deutlich erklären, was wir hier im Bundestag machen. Also: Es wird ein ganz normales Genehmigungsverfahren geben, wo auch noch Unterlagen eingereicht werden, wo auch noch mal eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange stattfinden wird. Für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort ist unsere Entschließung heute ein schwacher Trost, insbesondere weil diese Entschließung unter dem Vorbehalt steht: Der Bundestag beschließt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Da ist natürlich vor Ort schon die Sorge: Was passiert denn, wenn jetzt doch kein Geld für den Lärmschutz vorhanden ist?”
“Trotzdem möchte ich den Bürgerinitiativen hier noch mal eine Stimme geben. Der heutigen Entschließung werde ich selbstverständlich zustimmen. Damit nehmen wir erstens den Bericht des Bundesministeriums zur Kenntnis, und gleichzeitig beschließen wir, dass die „Kurve Kassel“ zusätzlich und ausschließlich mit Maßnahmen zum Lärmschutz an den Bestandsstrecken und der Beseitigung kritischer Bahnübergänge umgesetzt werden soll. Das hört sich für die Bürgerinitiativen erst mal so an: Die „Kurve Kassel“ soll nur gebaut werden, wenn auch die Kernforderungen Lärmschutz und Beseitigung kritischer Bahnübergänge mitgedacht werden. Eine Zustimmung zum Projekt selbst werden wir heute im Bundestag nicht beschließen, dafür bleibt das Planfeststellungsverfahren abzuwarten.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Ausbaustrecke Paderborn – Halle, „Kurve Kasselׅ“, liegt in meinem Nachbarwahlkreis in Nordhessen, und die Zulaufstrecken liegen in meinem Wahlkreis. Ich habe also wirklich engsten Kontakt zu den Bürgerinitiativen und war auch eine der Bundestagsabgeordneten, die am runden Tisch teilgenommen hat. Die Kurve ist vor Ort heftig umstritten. Auch wenn wir jetzt zu einer Lösung gekommen sind, die einige Kernforderungen, die die Bürgerinitiativen aufgestellt haben, berücksichtigt: Glücklich sind sie damit nicht. Gleichwohl haben viele Verbände die Chance wahrgenommen, bei den runden Tischen mit der Bahn zu Gehör zu kommen. Klar ist, dass alle wollen, dass mehr Güterverkehr auf die Schiene verlagert wird.”
“Haben die dann als Volljährige das Recht, ihre Ehe wirksam fortzuführen? Das ist bisher nicht geregelt. Dafür müssen wir uns eine Regelung einfallen lassen. Kommen Sie bitte zum Schluss. Danke noch mal an die Opposition für den Hinweis auf den Fristablauf. Wir werden den Antrag ablehnen, – Letzter Satz, Frau Dilcher, bitte. – insbesondere da er keine bestimmte Regelung für die Rechtsfolgen enthält. Danke. Für die AfD-Fraktion ist der Redner Gereon Bollmann.”
“Das Bundesverfassungsgericht verlangt nun von uns, dass wir auch die Rechtsfolgen regeln, dass wir also nicht einfach nur sagen: „Die Ehe ist unwirksam“ und die Minderjährigen dann alleinlassen, die darauf vertraut haben, dass ihre Ehe gültig ist, sondern dass wir auch sagen, was passiert, wenn diese Ehen in Deutschland eben nicht anerkannt werden, wenn wir diese Ehen für unwirksam erklären. Folgen einer Ehe im deutschen Recht sind zum Beispiel Ansprüche auf Unterhalt oder erbrechtliche Konsequenzen, die Namensführung, das Sozialrecht, die Behandlung der Ehegatten als Angehörige, aber auch die Rechtsstellung innerhalb einer Ehe geborener Kinder. Was ist, wenn wir auf einmal sagen: „April, April! Ihr habt geglaubt, das wäre alles wirksam, aber eure Kinder sind jetzt keine ehelichen Kinder mehr, weil eure Ehe gar nicht mehr wirksam ist“?”
“Es geht uns nun darum, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das einen legitimen Zweck verfolgt, nämlich den Schutz von Minderjährigenrechten, die öffentliche Ächtung der Kinderehen und die Rechtssicherheit sowie die soziale Sicherheit. Kinder befinden sich noch in der Entwicklung. Es fehlt ihnen häufig noch die Erfahrung, um Risiken und Folgen ihrer Handlungen abschätzen zu können. Eine eigenverantwortliche Entscheidung über das Eingehen einer Ehe setzt aber gerade eine gewisse Reife voraus. So sehen wir das in unserer deutschen Rechtsordnung.”
“Dazu hat das Bundesverfassungsgericht 2023 entschieden, diese Regelung im Artikel 13 EGBGB verletze das Grundrecht der Ehefreiheit in Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz, das bei uns gilt, und hat angeordnet, dass diese Vorschrift aber bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung durch den Gesetzgeber weiter gilt, längstens jedoch bis zum 30. Juni 2024. Das heißt: Ja – da geben wir Ihnen auch recht –, es besteht Handlungsbedarf. Den haben wir erkannt, und der Gesetzentwurf ist in Bearbeitung. Die Ehefreiheit als Menschenrecht gilt sowohl für deutsche als auch für ausländische Staatsangehörige. Das Gericht stellt aber auch fest, dass ein Verbot von Kinderehen grundsätzlich weiterhin möglich ist, vor allem, um minderjährige Mädchen zu schützen.”
“Das Familiengericht ordnete dann auf Antrag des Jugendamts eine Vormundschaft an und bestellte das Jugendamt zum Amtsvormund. Dagegen wehrte sich der Ehemann und verlangte die Rückführung seiner Ehefrau zu ihm, weil nach syrischem Recht seine Ehe rechtsgültig war, wirksam war und er gar nicht verstanden hat, warum das jetzt in Deutschland anders sein sollte. In Deutschland galt aber seit 2017 die Regelung, dass nach deutschem Recht Ehen, die im Ausland geschlossen wurden, unwirksam sind, wenn der Verlobte zum Zeitpunkt der Eheschließung jünger als 16 Jahre war – also 13, 14 oder 15, je nachdem –, oder, wenn der Verlobte zwischen 16 und 18 Jahren alt war, aufhebbar sind. Das heißt, es muss erst jemand einen Antrag stellen und das begehren, und dann muss darüber jemand im Einzelfall entscheiden.”
“In Deutschland häuften sich die Fragen nach der Wirksamkeit und den Folgen solcher Kinderehen, die im Ausland geschlossen wurden. Die klare Position der SPD war und ist, dass solche Frühehen mit dem Kindeswohl und dem Minderjährigenschutz nicht vereinbar sind. Deshalb sind für uns solche Ehen auch weiterhin unwirksam. Das Bundesverfassungsgericht hat im März 2023 eine Entscheidung des Ersten Senats unter dem Vorsitz von Stephan Harbarth zum Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen veröffentlicht. Ausgangsfall war ein syrisches Ehepaar, das 2015 vor einem Scharia-Gericht in Syrien die Ehe miteinander geschlossen hatte. Der Ehemann war zum Zeitpunkt der Eheschließung 21 Jahre, seine Ehefrau 14. Nach ihrer Flucht nach Deutschland nahm das Jugendamt zunächst das junge, minderjährige Mädchen in Obhut.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Uns liegt der Antrag der CDU/CSU vor, der sich mit der Nachbesserung eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen beschäftigt. In diesem Antrag beschäftigt sich die CDU/CSU hauptsächlich damit, uns an die Frist zu erinnern, die uns das Bundesverfassungsgericht letztes Jahr gesetzt hat. – Ja, alles klar, dass Sie uns erinnert haben. Wir haben das aber gestern schon auf den Weg gebracht. Daran sehen Sie doch selber, dass wir schon viel länger daran gearbeitet haben. Gestern haben wir nur gesagt: Wir sind zu einer Einigung gekommen. Das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen wurde 2017 mitten in der sogenannten Flüchtlingskrise unter maßgeblicher Federführung des jetzigen Verfassungsgerichtspräsidenten Stephan Harbarth verabschiedet.”
“Die Durchführung einer Evaluation der Cannabispolitik unter Beteiligung des Bundeskriminalamtes und durch unabhängige Dritte halte ich für dringend erforderlich, um sowohl damit die Auswirkungen des Gesetzes auf die organisierte Cannabiskriminalität als auch die Konsumverbote, insbesondere Schutzzonen um Schulen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen, zu beleuchten und das Gesetz entsprechend zu verbessern. Ich begrüße, dass durch dieses Gesetz der Kinder- und Jugendschutz erhöht wird und werde daher trotz erheblicher Vorbehalte dem Gesetz auf Bundestagsdrucksache 20/8704 zustimmen.”
“Konsumverbotszonen in Sichtweite (= circa 100 Meter) zu Spielplätzen, Schulen etc. müssen durch die Ordnungsbehörden der Kommunen und die Polizei mit erheblichem zusätzlichem Aufwand kontrolliert werden. Gleiches gilt tagsüber für verbotswidrigen Konsum in Fußgängerzonen. Diese zusätzlichen Kontrollmaßnahmen resultieren aus einem künftig neuen Regel-Ausnahme-Verhältnis. In der Zukunft ist der Konsum im öffentlichen Raum grundsätzlich erlaubt. Von dieser neuen Freiheit werden Konsumierende umfänglich Gebrauch machen. Ob es tatsächlich Kommunen gelingen wird, rechtswirksam Verbotszonen einzurichten, wage ich zu bezweifeln.”
“April 2024) noch kein legaler Cannabis am Markt zur Verfügung steht. Die Innenministerkonferenz hat in ihrer 220. Sitzung vom 06. bis 08.12.2023 einen einstimmigen Beschluss gefasst, der unter anderem feststellt, dass das Gesetzgebungsvorhaben „hohe Anforderungen und Aufwände für die Strafverfolgungs- und Ordnungsbehörden in Bund und Ländern durch Überwachungs-, Sanktionierungs- und Präventionsaufgaben“ nach sich ziehen würde. Insbesondere hätte das Gesetz „gravierende negative Auswirkungen auf die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, auf den Kinder- und Jugendschutz, im Bereich des Gesundheitsschutzes sowie der inneren Sicherheit“. Vor dem Hintergrund der „zu erwartenden negativen Folgen“ spricht sich die IMK „deutlich gegen dieses Vorhaben aus“. Diesen Bedenken folge ich.”
“Auch aus kriminalpolitischer Sicht bestehen erhebliche Bedenken gegen den obengenannten Gesetzesentwurf. So werden insbesondere der Erwerb, der Besitz (bis zu 25 Gramm) sowie der öffentliche Konsum legalisiert. Es werden die Produktion und der Besitz in Privatwohnungen – ohne taugliche Kontrollmöglichkeiten – sowie die Produktion in Anbauvereinigungen vorgesehen. Jegliche Kontroll- und Abgrenzungsmöglichkeit zum Schwarzmarkt und den Quellen der Organisierten Kriminalität wird somit entweder unmöglich oder massiv erschwert. Das Ziel „Bekämpfung der Organisierten Kriminalität“ wird mit diesem Gesetz verfehlt. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass es mittelfristig neben dem Schwarzmarkt auch legale Erwerbsmöglichkeiten gibt. Ein besonderes Problem besteht darin, dass zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes (am 1.”
“Ziel des Gesetzgebungsverfahrens war, die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene in lizenzierten Geschäften einzuführen, die Qualität von Cannabis zu kontrollieren und den Gesundheitsschutz zu gewährleisten, die Weitergabe von verunreinigtem Cannabis zu verhindern, den Schwarzmarkt auszutrocknen und effektive Maßnahmen zum Kinder- und Jugendschutz zu ergreifen. Das kann jedoch nicht in allen Punkten umgesetzt werden. Die Anbauvereine werden meiner Auffassung nach lizenzierten Geschäften nicht gerecht. Sollte rückwirkend ein Straferlass für Cannabisdelikte erfolgen, müssten mehr als 100 000 Akten neu geprüft werden. In diesem Zusammenhang warnt der Deutsche Richterbund vor einer massiven Überlastung der deutschen Justiz durch die im Cannabisgesetz vorgesehene Amnestieregelung.”
“Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen ist wichtig, denn er trägt den gesellschaftlichen Realitäten Rechnung. Der Gesetzentwurf schafft eine Entkriminalisierung der Nutzer und Nutzerinnen, die ausschließlich sich selbst schaden. Der bisherige Zustand ist höchst unbefriedigend und unverhältnismäßig im Vergleich zu anderen strafrechtlichen Delikten. Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass Cannabiskonsum nicht nur bei Kindern und Jugendlichen, sondern auch bei Erwachsenen körperliche und psychische Schädigungen hervorrufen kann. Daher sollten die gesetzlichen Regelungen den bestmöglichen Schutz aller Personen unter Wahrung ihrer eigenen Freiheitsrechte gewährleisten. Im Gesetz sehe ich noch viele verbesserungswürdige Regelungen.”
“Liebe Landwirte, ist es wirklich eine Alternative, wenn einige von Ihnen der AfD hinterherlaufen, ohne in deren Parteiprogramm zu schauen? Dort steht: Abbau sämtlicher Subventionen für die Landwirtschaft. Meine Damen und Herren Landwirte, Sie haben die Wahl. Wir aber stellen uns den durchaus unbequemen Herausforderungen und legen einen Haushalt vor, der Investitionen ermöglicht und Förderprogramme bereitstellt und trotzdem einen Beitrag zum Sparen leistet. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Der nächste Redner ist für die FDP-Fraktion Frank Schäffler.”
“Und jemand, der Neuwahlen fordert und die Regierung kritisiert, sollte doch zumindest seine Vorstellungen kundtun, welche Kürzungen Wählerinnen und Wähler von dieser Opposition in welcher Höhe und bei welchen Maßnahmen zu erwarten hätten. Ich kann Ihnen dazu schon sagen, dass den Kolleginnen und Kollegen von der CDU/CSU die ländlichen Räume und die Kommunen so wichtig sind, dass sie die Förderprogramme für den ländlichen Raum für Kommunen zur Sanierung von Sportstätten, Jugend- und Kultureinrichtungen abgelehnt haben. Die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, gerade die in den ländlichen Räumen, werden erkennen: In Ihren Luftschlössern, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, kann niemand wohnen, Sport treiben oder Treffpunkte einrichten.”
“Und seien Sie gewiss, dass wir schon im Austausch mit den Fischern sind – ich habe mich sogar schon mehrfach an der Küste aufgehalten – und dass ich auch eingeladen werde, weil man durchaus ein Interesse daran hat und sich darauf verlässt, dass wir uns kümmern werden. Ich weiß, dass die CDU/CSU sich an die Spitze der Protestbewegung der Landwirte setzt; der Kollege Rief macht das ja auch immer im Haushaltsausschuss als starker Vertreter. Es heißt von Ihnen immer, das sei insgesamt, in der Summe zu wenig für den ländlichen Raum. Aber selbst – das darf man ruhig erwähnen – hat CDU/CSU keinen einzigen Antrag zu diesem Haushalt 2024 eingebracht, keinen einzigen!”
“Das Bundesprogramm „Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung“, BULEplus, erhält zusätzlich zum Regierungsentwurf weitere Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 8,5 Millionen Euro. Also, wer vorhin gehört hat, hier wird nur gespart und gespart und gespart, der sieht jetzt: Das ist nicht der Fall. Vielmehr haben wir einfach andere Prioritäten gesetzt, als Ihnen das vielleicht lieb wäre. Der in Aussicht stehende Mittelzufluss für umweltschonende Fischerei – das hat die Kollegin Schielke-Ziesing ja auch gesagt – wurde zwar erheblich, auf 135 Millionen Euro, gekürzt, aber uns Sozialdemokraten ist es schon wichtig, dass es bei einer einmaligen Kürzung in diesem Umfang bleiben wird.”
“Der Kollege Schäfer hat es schon gesagt: Ein neues Chancenprogramm Höfe unterstützt, mit weiteren 47 Millionen Euro, Betriebe, die von Nutztierhaltung auf die Produktion innovativer Proteine für die Humanernährung umstellen wollen. Was ich gut finde: Im Bereich der Sozialversicherung haben wir in den vergangenen Haushalten Geld für die Beratung der Saisonarbeiter eingestellt. Und jetzt konnten erste Früchte eingefahren werden: Auf der Grünen Woche konnte die zuständige IG BAU ein Kooperationsabkommen mit den zuständigen Gewerkschaften aus Polen, Rumänien und Bulgarien unterzeichnen, was eine ganz zielgerichtete Beratung der Saisonarbeiter vor Ort, in ihren Heimatländern durch Unterstützung der SVLFG ermöglicht. Ich finde, das ist ein großartiger Erfolg für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen, meine lieben Kolleginnen und Kollegen.”
“Zur Aufteilung und zur Umstrukturierung und Überführung der Sonderrahmenpläne in die allgemeinen GAK-Mittel hatte ich in der Einführung des Haushalts schon geredet; das kann man also nachlesen. Die Mittel wurden um weitere 66 Millionen wieder aufgestockt, auf jetzt gut 900 Millionen. Ich denke, meine Kollegin Hagl-Kehl wird sich dazu noch weiter äußern. Und was wir auch erreicht haben: Nicht abgerufene Mittel sollen unter den Ländern nach dem 31. August umverteilt werden können.”
“Ich habe eben schon dazwischengerufen, Kollege Rief: 121 gesetzliche Änderungen im Agrarsektor seit 1. Januar 2013 im Kabinett. Wir als Regierungskoalition haben jetzt die Chance, Gespräche mit den Betroffenen zu führen, und zwar lösungsorientiert. Und das – das müssen Sie sich in der Opposition schon vorhalten lassen – haben Sie versäumt. Auch das kommt von den Landwirten aus meinem Wahlkreis, da wird die Enttäuschung geäußert: Wir hatten ja auch mal eine Weinkönigin als Ministerin, die leider auch nichts bewegt hat. Nach der Bereinigungssitzung im November war bereits ein Agrarthema abgeräumt: die Kürzung der Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“.”
“Ich weiß es zu schätzen, dass Landwirte aus meinem Wahlkreis bei mir angerufen haben, sich für die Vorgehensweise ihrer Kollegen entschuldigt und sich von deren Verhalten distanziert haben. Danke dafür nach Hause! Ich will keineswegs den einfachen Weg gehen und die Schuld für diese Misere auf die Verantwortung der Landwirtschaftsminister der CDU in den vergangenen Jahren unter einer Kanzlerin Angela Merkel schieben; das wäre viel zu einfach und zu billig. Aber die Landwirte in meinem Wahlkreis in Nordhessen sagen mir auch, was ihre Wahrnehmung ist: In den vergangenen Legislaturperioden wurde ein großes Fass mit Maßnahmen und Regeln für die Landwirtschaft gefüllt, und leider wurde es durch die im Bundeshaushalt 2024 erforderlichen Sparmaßnahmen gerade jetzt zum Überlaufen gebracht.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister Özdemir! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Damen und Herren! In dieser Debatte über den Haushalt des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Ernährung wurde und wird vermutlich in jeder Rede auf die Proteste der Landwirte eingegangen. Einige – das haben wir auch schon gesehen – werden versuchen, die Schuld der derzeitigen Koalition in die Schuhe zu schieben – was teilweise ja auch durch die Proteste der Landwirte ausgedrückt wird: die Ampel am Galgen, abgelagerter Mist vor den Büros der Koalitionsabgeordneten – waren Sie es vielleicht? – oder sogar Fäkalien in den Briefkästen.”
“Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Bruno Hönel für Bündnis 90/Die Grünen ist der nächste Redner.”
“Und diese Menschen müssen mittlerweile Angst haben, als Deutsche in diesem Land nicht mehr in Frieden leben zu können, nach diesen Konferenzen, die es in der Nähe von Potsdam gegeben hat. Anfeindungen sind da. – Ja, ich weiß: Dann fragen Sie mal unseren Kollegen Karamba Diaby, wie oft ihm schon in seinem Wahlkreisbüro die Scheiben eingeworfen worden sind. – Es geht darum, dass diese Menschen Angst haben. Und ich finde, Angst kann man nicht einfach wegreden, sondern man muss diese Menschen ernst nehmen. Die Gedanken sind frei. Unser Grundgesetz schützt Meinungs- und Pressefreiheit. Aber dies alles endet dort, wo die Rechte anderer Menschen verletzt werden. Unser Rechtsstaat wird die Rechte aller Menschen in unserem Land schützen. Das wird der Haushalt des BMJ zeigen, auch wenn er klein ist. Er wird seinen Teil dazu beitragen.”
“Einen kleinen Koffer und 10 Reichsmark, mehr durften die jüdischen Kinder nicht auf ihre Reise nach Großbritannien mitnehmen aus einem Land, in dem der Rechtsstaat abgeschafft war – eine Reise, die ihnen das Überleben sicherte vor der Verfolgung der Nazis und die sie zum großen Teil für immer von ihren Eltern trennte. Welche Ängste und Gefühle begleiten Kinder und Eltern in dieser Zeit? Ich kann und will mir das eigentlich gar nicht vorstellen. Ich habe mal in Kürschners Volkshandbuch geschaut und festgestellt, dass in unseren Abgeordnetenreihen circa 45 Abgeordnete durchaus nicht Meier, Müller, Schmidt heißen, sondern – durch alle Parteien hinweg – allein aufgrund ihres Namens mit irgendeinem Migrationshintergrund in Verbindung gebracht werden könnten.”
“In diesem Zusammenhang und in dieser Zeit, wo über 1 Millionen Menschen auf die Straße gehen, um für unsere Demokratie zu streiten und für deren Erhalt zu kämpfen, ist es mir wichtig, an den 23. März 1933 zu erinnern, als die Abgeordneten der SPD-Fraktion gegen die Ermächtigungsgesetze gestimmt haben, unter dem Eindruck massivster Bedrohung. Ich weiß nicht, ob ich dazu in der Lage gewesen wäre, wenn ich solche Angst um mein Leben gehabt hätte. Ich finde das sehr mutig. Am Dienstag hat Bundestagspräsidentin Bärbel Bas mit Zeitzeugen die Ausstellung zur Erinnerung an die Kindertransporte vor 85 Jahren nach England eröffnet: „I said, ‚Auf Wiedersehenʼ“..”
“Ein Opfer ist uns Vorbild, wie wir miteinander und mit den Gegnern des Rechtsstaats umgehen: einmischen, hinsehen und auf keinen Fall schweigen! Das hat sie uns mit auf den Weg gegeben. Marcel Reif gab uns mit: „Sei ein Mensch!“ Ich habe bei vielen Abgeordneten die tiefe Ergriffenheit gespürt und auch einige Tränen gesehen. Ich wünsche uns, dass auch wir uns im Umgang miteinander diesen Respekt gewähren, aber gleichwohl die Missstände bei Gefahr für unseren Rechtsstaat und unsere Demokratie anprangern. Wir alle lieben unser Land; deshalb lasse ich mir auch von einer Frau Weidel nicht sagen, wie gestern geschehen, dass die Regierung – dass überhaupt eine Regierung in Deutschland – Deutschland hasst. Ich finde das unwahrscheinlich anmaßend. Demokratie ist uns Sozialdemokraten sehr viel wert.”
“Ich denke, das darf man nicht kleinreden, sondern man muss es jeden Tag immer wieder allen Menschen vor Augen führen, sie in diesen Prozess mit einbinden, Menschen ausbilden, die das dann auch weitertragen können, also Multiplikatoren schaffen, und das alles durch Kommunikation, Dokumentation und Information. Der Rechtsstaat ist Grundvoraussetzung für eine lebendige Demokratie. Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, Demokratie – das hören wir hier von allen Parteien – gibt es nicht kostenlos, und sie ist uns offenbar allen sehr, sehr wichtig. Gestern in der Gedenkstunde haben mich die Worte von Eva Szepesi und Marcel Reif tief ergriffen. Eine Holocaustüberlebende erklärt uns hier im Haus, dass sie nicht hassen kann, weil sie als Kind so viel Liebe erfahren hat.”
“Ich denke, wir sind uns einig, dass diese Mittel langfristig auch aufwachsen werden. Zurzeit gibt es dort aber einige Personalprobleme. Das ist in einer Anlaufphase auch nicht unbedingt verwunderlich; das kann schon mal passieren. Die müssen sich neu sortieren. Deswegen haben wir gesagt: Da reichen jetzt auch die 3,5 Millionen Euro, und die werden damit auskommen. Zuversichtlich stimmt mich, dass die Baupläne für Leipzig und Karlsruhe voranschreiten; das sind nämlich auch Investitionen in unseren Rechtsstaat, in einen Staat, in dem man sich auf die Gesetze und deren Einhaltung verlassen kann. Die Stiftung will der Bevölkerung, Schülerinnen und Schülern, Studenten – also, wir sagen ja Studierenden – und vielen anderen Menschen nahebringen, was dieser Rechtsstaat tatsächlich für eine Bedeutung hat.”
“Wir erwarten im Haushaltsausschuss demnächst die nächsten Projektvorlagen. 200 Millionen Euro insgesamt könnten in der Justiz das voranbringen, was auch in der deutschen Verwaltung dringend erforderlich ist: einheitliche, kompatible Systeme, die in Abstimmung zwischen Kommunen, Ländern und dem Bund gemeinsam entwickelt und dann auch genutzt werden können. Hier können der Justizhaushalt und das Justizministerium Vorreiter sein für das, was dann auch in anderen Bereichen in der Bundesregierung umgesetzt werden kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Thema beschäftigt uns auch im Einzelplan 07 seit mehreren Jahren, und zwar sehr kontrovers: unsere Stiftung Forum Recht. Sie erhält in diesem Haushalt wieder denselben Betrag wie im Jahr 2022, nämlich 3,5 Millionen Euro.”
“Wir hatten aber dem Projekt zugesagt, dass wir das in der Bereinigungssitzung auf dem Zettel haben. Circa 650 Schulen hatten sich zuletzt mit Aktionen gegen Antisemitismus und Rassismus beteiligt. Mit weiteren 280 000 Euro wird die Antisemitismusforschung des Anne-Frank-Zentrums in Justizvollzugsanstalten bezuschusst. Ich denke, wenn Ihnen das so wichtig war, ist es jetzt eine gute Gelegenheit, dem Justizhaushalt zuzustimmen; denn es steht ja jetzt drin. In den Vorjahren wurde Israel beim Bau von Wohnungen für Holocaustüberlebende unterstützt. Israel hat uns signalisiert, dass Wohnungen für Holocaustopfer derzeit keiner Bezuschussung bedürfen, sondern dass Schutzanlagen benötigt werden. Wir werden dieses Geld dafür auch zur Verfügung stellen. Die Digitalisierung im Justizbereich wird in Zusammenarbeit mit den Ländern vorangetrieben.”
“Die Förderung von 600 000 Euro wurde zwischen uns Berichterstattern der Ampel – Thorsten Lieb hat es gerade gesagt – übereinstimmend wieder in den Haushalt eingestellt. Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, um einen Dank an meine Mitberichterstatter Thorsten Lieb und Bruno Hönel auszusprechen, und vor allen Dingen denke ich an unsere Mitarbeitenden, die uns bei diesen langen Haushaltsverhandlungen tatkräftig unterstützt und viele Absprachen getroffen haben. Auch für den Anne-Frank-Tag – die Kollegin Hoppermann hat es gesagt – am 12. Juni haben wir uns ohne Einschränkungen gemeinsam auf eine Förderung in Höhe von 345 000 Euro geeinigt. Die Grund dafür, dass wir das erst in der Bereinigungssitzung gemacht haben, war, dass wir noch Gespräche vereinbart hatten und diese gerne erst zu Ende bringen wollten.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister Buschmann! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Manchmal hat es auch Vorteile, wenn man zu den Kleinsten gehört. Das Urteil aus Karlsruhe vom 15. November 2023 hatte kaum Auswirkungen auf unseren Einzelplan 07. Eng gestrickt und personallastig war beim Justizhaushalt kaum Einsparpotenzial vorhanden, um den Bundeshaushalt zu entlasten und Geld umzuschichten. Geplant war der Haushalt des BMJ – wie wir gehört haben – mit Ausgaben von über 1 Milliarde Euro, und wir haben ihn im zweiten Teil der Bereinigungssitzung um 3,9 Millionen Euro aufstocken können. Im Zuge der parlamentarischen Beratungen wurden die ursprünglichen Kürzungen im Regierungsentwurf, zum Beispiel für HateAid, zurückgenommen.”
“Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Ingmar Jung für die Unionsfraktion ist der nächste Redner.”
“Letztendlich haben Ihnen auch die Mittel, die wir den Unternehmen in der Coronakrise gezahlt haben, um diese zu unterstützen, nicht in den Kram gepasst. Auch das war aus Ihrer Sicht Steuerverschwendung. – Aber aus Ihrer Sicht ist es immer noch Steuerverschwendung, Herr Brandner. Seien Sie mal ehrlich: Das ist Ihre politische Bewertung von Steuerverschwendung, die Sie unter Strafe gestellt haben wollen. Mit uns Sozialdemokraten wird das nicht passieren; mit der Ampelkoalition auch nicht. Im Übrigen sollten Sie überlegen, – Kommen Sie bitte zum Schluss. – ob Sie in Ihren Katalog der Steuerverschwendung auch die Beschäftigung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages mit aufgewärmten Gesetzentwürfen der AfD aufnehmen. Frau Kollegin. Ich betrachte das sogar als Diebstahl. Sie stehlen uns damit kostbare Zeit.”
“Frau Weidel hat das am Dienstag hier in der Aussprache zur Regierungserklärung auch wieder bekräftigt – das ist so typisch für Sie –, und auch Herr Seitz hat das ja so vorgetragen: keine Aufnahme und kein Geld für Geflüchtete in Deutschland, kein Geld ins Ausland für Entwicklungshilfe, keine Investitionen in Klimaschutz und erneuerbare Energien, keine Investitionen in unseren Sozialstaat für Menschen, die nicht in der Lage sind, für ihren angemessenen Lebensunterhalt selbst zu sorgen. – Das hört sich auch gut an, nicht? Wenn sie nicht für ihren angemessenen Lebensunterhalt sorgen können, dann ist es aus Ihrer Sicht Steuerverschwendung, wenn wir diese Menschen unterstützen. Erklären Sie das mal bitte den Menschen da draußen, die Sie vielleicht auch wählen.”
“Gerade für solche Fälle haben wir aber Mittel und Wege, um Sanktionen auszusprechen: Es gibt unser Disziplinarrecht, es gibt Amtshaftungsansprüche und den bestehenden Straftatbestand der Untreue gemäß § 266 StGB. Als Parlament haben wir aber auch noch den Rechnungsprüfungsausschuss, um Regierungshandeln zu kontrollieren und eine Verwendung von Steuergeld entsprechend dem Haushaltsgesetz zu gewährleisten. Seien Sie doch mal ehrlich: Sie wollen mit Ihrem Gesetzentwurf etwas ganz anderes erreichen. Sie bezeichnen nämlich politische Entscheidungen, die nicht in Ihre politische Agenda passen, als Steuerverschwendung und wollen diese politischen Entscheidungen unter Strafe stellen.”