Markus Herbrand
FDP · Germany
“Juli 2020 mit Olaf Scholz zum Cum-ex-Komplex und seinen möglichen Handlungen vonseiten der CDU/CSU extrem antriebslos geführt worden ist. Das zeigt das Kurzprotokoll der Sitzung deutlich. Hier kann man nachlesen, dass die Union genau zwei Fragen gestellt hat.”
“Die Mühlen der Justiz mögen langsam mahlen, an Gründlichkeit sind sie aber kaum zu überbieten. Inzwischen sind viele Urteile gesprochen, viele Milliarden Euro wurden zurückgefordert und auch zurückgezahlt, persönlich Verantwortliche sind zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt worden; und das ist gut so.”
“Dieser endete mit dem folgenden gemeinsamen Fazit von Union und SPD – ich zitiere –: „Die zuständigen Behörden in Bund und Ländern und unter ihnen nicht zuletzt das BZSt“ – Bundeszentralamt für Steuern – „haben in den letzten Jahren vorbildlich Cum/Ex-Fälle bearbeitet und bereits ausgezahlte Steuern zurückgeholt beziehungsweise eine Ausza…”
“Alle Vorwürfe sind widerlegt, mit denen seine Einsetzung begründet wurde. Der Ausschuss hat die Überzeugung gewonnen, dass in den Behörden, aus denen er Akten beigezogen und Zeuginnen und Zeugen gehört hat, sachgerecht und pflichtgemäß gearbeitet wurde.“ Während Sie also in den GroKo-Jahren von 2013 bis 2021, verehrte Kollegen von der Uni…”
“Im Ergebnis profitiert offenkundig weder die SPD noch Bundeskanzler Scholz, der im Beliebtheitsranking so weit abgeschlagen ist, dass selbst Tino Chrupalla und Nancy Faeser von oben auf ihn herabschauen. Ähnlich falsch ist aber auch das Vorgehen der Union.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit nunmehr sieben Jahren arbeiten wir uns am Erinnerungsvermögen von Olaf Scholz ab. Vor mittlerweile viereinhalb Jahren kam dabei die letzte Neuigkeit bezogen auf den Bundeskanzler ans Tageslicht.”
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“Weder Union noch SPD sollten dieses Geschäft betreiben. Vielen Dank. Katharina Beck hat das Wort für Bündnis 90/Die Grünen.”
“Die Mühlen der Justiz mögen langsam mahlen, an Gründlichkeit sind sie aber kaum zu überbieten. Inzwischen sind viele Urteile gesprochen, viele Milliarden Euro wurden zurückgefordert und auch zurückgezahlt, persönlich Verantwortliche sind zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt worden; und das ist gut so. Der Dank hierfür gilt vor allem den Mitarbeitenden aus Justiz- und Ermittlerkreisen. Die für die Justiz zuständigen Bundesländer müssen hier weiter investieren. Mehr Manpower, bessere technische Ausstattung, erweiterte Zugriffsrechte: Das sind die Schlüssel für weitere Strafen und Urteile. Mit Anfragen und Antworten, wie wir sie hier heute vorliegen haben, erreichen wir nichts. Scheindebatten für den Wahlkampf sind angesichts der ernsten Lage, in der sich unser Land befindet, eher Wasser auf die Mühlen der Falschen.”
“Juli 2020 mit Olaf Scholz zum Cum-ex-Komplex und seinen möglichen Handlungen vonseiten der CDU/CSU extrem antriebslos geführt worden ist. Das zeigt das Kurzprotokoll der Sitzung deutlich. Hier kann man nachlesen, dass die Union genau zwei Fragen gestellt hat. Diese beziehen sich allerdings nicht auf die persönliche Verantwortung des damaligen Bundesfinanzministers, sondern auf die Höhe bisher geleisteter Rückzahlungen sowie auf den Status quo möglicherweise weiterhin bestehender Betrugsmaschen. Darüber hinaus wird vor allem die Bundesregierung gelobt. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Union, bitte nehmen Sie es mir nicht übel, aber echter Aufklärungswille sieht wirklich anders aus, und das wissen Sie auch. Der war damals schlicht nicht vorhanden. Auch können wir beobachten, dass der unabhängige Rechtsstaat an dieser Stelle funktioniert.”
“Auch ich erwarte die Übernahme von Verantwortung und harte Strafen. Ich bezweifle aber, dass wir diese Ziele mit der wiederholten Aufstellung von Fragenkatalogen erreichen, und wir erreichen sie auch nicht mit der Wiederholung offenbar nicht belegbarer Vorwürfe. Denn diese zu belegen, haben schon seit vielen Jahren viele versucht, darunter zahlreiche und namhafte Journalisten. Olaf Scholz – das dürfte unbestritten sein – würde auch bei einer erneuten Befragung genau das wiederholen, was er seit vielen Jahren dazu sagt. Ganz offensichtlich hat die Unionsfraktion diese Einschätzung zumindest in den GroKo-Jahren vollumfänglich geteilt. Anders kann ich mir nicht erklären, warum das Gespräch des Finanzausschusses am 1.”
“Alle Vorwürfe sind widerlegt, mit denen seine Einsetzung begründet wurde. Der Ausschuss hat die Überzeugung gewonnen, dass in den Behörden, aus denen er Akten beigezogen und Zeuginnen und Zeugen gehört hat, sachgerecht und pflichtgemäß gearbeitet wurde.“ Während Sie also in den GroKo-Jahren von 2013 bis 2021, verehrte Kollegen von der Union, und sogar im Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses kein böses Wort über Fehler bei der Aufarbeitung von Cum-ex-Betrügereien oder über mögliche Verfehlungen von Olaf Scholz verloren haben, fällt Ihnen nun zufälligerweise drei Wochen vor der Bundestagswahl ein, dass man das Thema noch mal platzieren könnte. Fakt ist: Die Anfrage löst kein einziges der drängenden Probleme in unserem Land. Verstehen Sie mich bitte nicht falsch: Auch ich habe Fragen.”
“Dieser endete mit dem folgenden gemeinsamen Fazit von Union und SPD – ich zitiere –: „Die zuständigen Behörden in Bund und Ländern und unter ihnen nicht zuletzt das BZSt“ – Bundeszentralamt für Steuern – „haben in den letzten Jahren vorbildlich Cum/Ex-Fälle bearbeitet und bereits ausgezahlte Steuern zurückgeholt beziehungsweise eine Auszahlung der Kapitalertragsteuer nicht vorgenommen. Mit dieser Arbeit hat das Amt maßgeblich dazu beigetragen, dass die tatsächliche Schadenshöhe nur einen Bruchteil der öffentlich immer wieder kolportierten 12 Milliarden Euro ausmachen dürfte.“ Das ist ein interessantes Fazit, wenn man bedenkt, welche Legendenbildung mit der vorliegenden Großen Anfrage versucht wird. Außerdem heißt es – ich zitiere erneut –: „Dieser Untersuchungsausschuss war nicht erforderlich.”
“Im Ergebnis profitiert offenkundig weder die SPD noch Bundeskanzler Scholz, der im Beliebtheitsranking so weit abgeschlagen ist, dass selbst Tino Chrupalla und Nancy Faeser von oben auf ihn herabschauen. Ähnlich falsch ist aber auch das Vorgehen der Union. Sie erstellen einen Fragenkatalog, von dem Sie genau wissen, dass er keine neuen Erkenntnisse mit sich bringen wird. Sie fordern darüber hinaus einen Untersuchungsausschuss und wissen genau, dass Olaf Scholz seine berühmten Gedächtnislücken bis dahin ganz sicher nicht geschlossen haben wird. Das zeigen im Übrigen auch seine Aussagen im aktuell laufenden Untersuchungsausschuss der Hamburger Bürgerschaft. Und auch das stimmt: Zu allen anderen Fragen rund um Cum-ex gab es schon einen Untersuchungsausschuss hier im Bundestag.”
“Inhaltlich werden vorrangig Sachverhalte abgefragt, die entweder bereits Bestandteil parlamentarischer Anfragen waren und entsprechend wirklich keine Neuigkeiten erwarten lassen, oder es handelt sich um Fragen, die ganz erkennbar in die Zuständigkeit der Hamburger Senats- und Finanzverwaltung fallen. Insgesamt kann sich die Unionsfraktion, zumindest aus meiner Sicht, nicht viel von ihrer eigenen Anfrage versprochen haben. Das liegt zum einen an den genannten Unzulänglichkeiten bei den Fragestellungen, zum anderen ist aber auch das Mitwirken der Bundesregierung und des für die Antwort federführenden Bundesfinanzministeriums enttäuschend.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit nunmehr sieben Jahren arbeiten wir uns am Erinnerungsvermögen von Olaf Scholz ab. Vor mittlerweile viereinhalb Jahren kam dabei die letzte Neuigkeit bezogen auf den Bundeskanzler ans Tageslicht. So erinnerte sich Olaf Scholz plötzlich doch an mehrere Treffen mit Herrn Olearius, dem Chef der Warburg Bank. Konkrete Inhalte konnte er nicht benennen, weil – Sie ahnen es – sein Gedächtnis an dieser Stelle Lücken aufweisen würde. Nun also der nächste Versuch, den möglichen Verfehlungen des ehemaligen Ersten Hamburger Bürgermeisters und Ex-Finanzministers und heutigen Bundeskanzlers auf die Spur zu kommen. Die vorliegende Große Anfrage der CDU/CSU umfasst 36 Fragen und Unterfragen.”
“Eine Zustimmung des Bundesrates ist nicht notwendig. Liebe Kolleginnen und Kollegen, deshalb ist es nach Auffassung von uns Freien Demokraten an der Zeit, einen Weg aufzuzeigen, der für die Betroffenen aus dieser Zusatzbelastung führt. Dies stellen wir heute hier – haushaltsverträglich in zwei Schritten – zur Abstimmung. Mir fällt tatsächlich kein Grund mehr ein, dem nicht zuzustimmen. Deshalb bitte ich um breitmöglichste Unterstützung. Herzlichen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Herbrand. – Nächster Redner ist der Kollege Dr. Sebastian Schäfer, Bündnis 90/Die Grünen.”
“Zu Unrecht wird immer wieder darauf verwiesen, dass der Soli nur die 10 Prozent der am besten Verdienenden in unserer Gesellschaft trifft. Richtig ist, dass auch jeder Kleinsparer und jede Kapitalgesellschaft über die Körperschaftssteuer, also jede noch so kleine GmbH des Handwerksmeisters, diese Abgabe nach wie vor zahlt. Selbst wenn es nur die 10 Prozent derjenigen wären, die den Soli über die Einkommensteuer noch zahlen, sind es doch in den meisten Fällen die Personenunternehmen, für die diese Steuer die betriebliche Ertragsteuer darstellt. Dieses Geld fehlt für dringend notwendige Investitionen auf betrieblicher Ebene. Und zuletzt. Der Solidaritätszuschlag ist eine Bundessteuer. Wir alleine hier können darüber befinden, ob, wann und zu welchen Konditionen wir diese Zusatzbelastung abschaffen wollen.”
“Das ist ein Wettbewerbsnachteil, den wir Freie Demokraten ausgleichen möchten. Die Abschaffung des Solidaritätszuschlags allein reicht da sicherlich nicht aus, wäre aber ein erster Schritt. Schnellstmöglich müssen wir dann auf das wettbewerbsfähige Niveau von 25 Prozent kommen. Der zweite Punkt. Der Solidaritätszuschlag ist eine Abgabe, die zur Finanzierung einheitsbedingter Kosten angedacht war. Mehr als 30 Jahre nach Vollendung der Einheit könnte man darüber nachdenken, ob dieser Grund noch stichhaltig ist. Das prüft nun im Augenblick das Bundesverfassungsgericht. Nichts aber hindert uns als Parlament daran, diesbezüglich bereits aktiv zu werden. Wir als FDP sind ausdrücklich der Auffassung, dass es ein Beitrag zur politischen Hygiene ist, eine so zweckgebundene Zusatzabgabe abzuschaffen, wenn der Grund weggefallen ist. Nächster Punkt.”
“Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Müller, Sie haben gesagt, Ihnen fehle jegliches Verständnis. Das haben Sie durch Ihren Redebeitrag leider auch unter Beweis gestellt. Und dabei hatten wir gestern Abend schon die Möglichkeit, ein bisschen Verständnis dafür aufzubringen, worum es hier geht. Ich will das noch mal kurz zusammenfassen. Der erste Punkt. Wir befinden uns unzweifelhaft in einer strukturellen Wirtschaftskrise. Eines der Probleme, worüber die Unternehmen hier in Deutschland vor allem klagen, ist die hohe Belastung durch Steuern und Abgaben. Und die Zahlen sind ja nicht gefakt, sondern echt. Die steuerliche Abgabenbelastung in Deutschland ist mit 30 Prozent viel zu hoch. Sie ist mit die höchste Abgabenbelastung im OECD-Vergleich.”
“Es ist einfach nicht fair, wenn sich der Staat an der Inflation bereichert. Es ist eine großartige Sache, dass wir morgen die kalte Progression ausgleichen werden. Morgen wird also ein guter Tag. Heute aber werden wir alle Anträge ablehnen. Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion erhält das Wort Nadine Heselhaus.”
“Mit einem Unternehmensteuersatz von zurzeit circa 30 Prozent kommen wir einfach nicht weiter. Und wir müssen auch das Energieangebot ausweiten, damit die Preise endlich runtergehen. Wer dieses Programm haben möchte, kann uns gerne am 23. Februar nächsten Jahres wählen. Den Soli wollen wir auch abbauen, allerdings haushaltsverträglicher. Er soll ab dem Jahr 2025 um 2,5 Prozentpunkte reduziert werden und ab 2027 vollständig wegfallen. Ich möchte noch eine Einladung aussprechen. Morgen werden wir nicht nur unseren Gesetzentwurf zum Solidaritätszuschlag, sondern auch das Steuerfortentwicklungsgesetz debattieren. Wir haben den Entwurf heute im Finanzausschuss tatsächlich nahezu einstimmig beschlossen. Damit wird die kalte Progression ausgeglichen. Dafür hat sich die FDP immer eingesetzt.”
“Sie reden immer von 90 Prozent Entlasteten im Verhältnis zu 10 Prozent Belasteten. Aber jede noch so kleine Kapitalgesellschaft – das ist zum Beispiel der kleine Handwerker – zahlt den Solidaritätszuschlag, genauso wie die Kleinsparer. Wir sind der Auffassung, der Solidaritätszuschlag muss weg. Das ist keine Frage. Wir werden morgen früh auch noch unseren Gesetzentwurf dazu debattieren; ich lade Sie dazu ein. Aber die Wirtschaft braucht noch mehr. Es reicht einfach nicht, jetzt den Solidaritätszuschlag zu reduzieren oder abzuschaffen. Wir müssen dringend weitere Schritte gehen. Wir müssen die Bürokratie und insbesondere die Berichtspflichten abbauen; wir müssen endlich für ein international wettbewerbsfähiges Steuersystem sorgen. Wir müssen dafür sorgen, dass die Unternehmensteuern nicht über 25 Prozent liegen.”
“Zudem sollen bestimmte Deckelungen wegfallen. Zur Gegenfinanzierung hat der Kollege Meister schon einiges gesagt. Ich wollte eigentlich sagen, dass Sie gar keine Gegenfinanzierung anbieten. Aber in der Tat – Sie haben das richtig ausgeführt – gibt es eine Gegenfinanzierung. Diese sollte man sich aber gut überlegen. Es ist ein maximal populistischer Antrag; das kann man nicht anders sagen. Der dritte Antrag betrifft das Lohnabstandsgebot. Dieser ist aus meiner Sicht relativ schnell und hektisch zusammengeschustert worden. Er bietet ebenfalls keine Gegenfinanzierung, wenn man mal von dem absieht, was der Kollege Meister gesagt hat. Die in der Begründung erwähnten Grundlagen sind, ehrlich gesagt, auch schon veraltet. Ich würde aber gerne zum Solidaritätszuschlag noch etwas sagen. Herr Kollege Marvi, Sie vergessen die Kapitalgesellschaften.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es heute mit einem steuerpolitischen Dreiklang der AfD zu tun. Ich will das Ergebnis vorwegnehmen: Wir werden keinem der Anträge zustimmen. Zunächst einmal geht es um die Abschaffung des Solidaritätszuschlages. Die Position der FDP beim Solidaritätszuschlag ist ja bekannt. Wer sie noch nicht kennt, der ist herzlich eingeladen: Morgen früh werden wir das Thema noch mal diskutieren; denn die FDP bringt einen eigenen Gesetzentwurf ein. Die AfD fordert die sofortige und vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlages. Das sehen wir anders; das werde ich gleich noch mal kurz erläutern. Der zweite Antrag betrifft die Entfernungspauschale. In diesem Antrag, der vor über einem Jahr im Finanzausschuss debattiert worden ist, fordern Sie die Erhöhung diverser Pauschalen und Freibeträge.”
“Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen Berichterstatterinnen und Berichterstattern der Fraktionen und natürlich ganz speziell bei meiner Sprecherkollegin Katharina Beck und meinem Sprecherkollegen Michael Schrodi bedanken. Wir haben das gut zusammen gemacht. Ich freue mich, wenn diese gelebte Zusammenarbeit auch beim Steuerfortentwicklungsgesetz weitergeht, damit das erfolgreich durch die Tür geht. Herzlichen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Herbrand. – Nächste Rednerin ist für die CDU/CSU-Fraktion die Kollegin Antje Tillmann.”
“Es ist richtig, wichtig und vor allem verfassungsrechtlich notwendig, dass mit der Anhebung des Grundfreibetrags um 180 Euro die steuerliche Freistellung für 2024 sichergestellt wird. Genauso richtig, wichtig und notwendig ist allerdings auch der Ausgleich der sogenannten kalten Progression. Dieses Vorhaben muss alsbald die Ziellinie der parlamentarischen Beratungen überqueren – ohne weitere Verzögerung. Ich wiederhole mich hier gerne: Wir Freien Demokraten halten das für ein Gebot der Fairness und auch für ein Zeichen des Respekts gegenüber den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern. Noch besser wäre es, wir müssten darüber nicht jedes Jahr debattieren, sondern wir hätten einen Automatismus, der uns diese Debatte ersparen würde.”
“Konsequenterweise haben wir diese Regelungen jetzt aus dem Referentenentwurf im Gesetz gestrichen. Das Thema soll aber nicht vergessen werden. Es soll ganzheitlich weiterverfolgt werden; das stellt eine entsprechende Protokollerklärung in der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses sicher. Dabei bleibt mein Wunsch, neue Mobilitätsformen gerne steuerlich zu berücksichtigen, dabei aber in der Gesamtschau unseren Blick nicht zur sehr auf die Situation in den Städten zu verengen, sondern auch dem ländlichen Raum Beachtung zu schenken. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte auch zum hier zu beschließenden Gesetzentwurf zur steuerlichen Freistellung des Existenzminiums kurz Stellung beziehen.”
“Wir bringen die Digitalisierung im Finanzbereich voran und schaffen erstmals einen Direktauszahlungsmechanismus. Künftig können damit auch umfangreichste Auszahlungspakete reibungslos vorgenommen werden. Und der fünfte Punkt, den ich ansprechen möchte: Wir haben uns darauf verständigt, die abziehbaren Kosten für Kinderbetreuung zu erhöhen, nämlich von zwei Dritteln auf 80 Prozent und den Maximalbetrag von 4 000 auf 4 800 Euro. Auch das verstehen wir als einen Beitrag zur Ergänzung der Wachstumsinitiative der Bundesregierung, weil so nämlich Beschäftigungspotenziale gehoben werden können. Bei der Frage nach dem Mobilitätsbudget – da muss man ehrlich sein – hat die öffentliche Anhörung meiner und unserer Ansicht nach zu Recht gezeigt, dass die vorgelegten Überlegungen noch nicht als final anzusehen sind.”
“Das schafft auch Rechtssicherheit. Mit dem Ende der Verlustverrechnungsbeschränkung stellen wir Steuerfairness wieder her und beenden eine mögliche verfassungswidrige Steuerpraxis endlich mal, bevor uns ein Gericht dazu zwingt. Der zweite Punkt. Wir erweitern auch die Möglichkeit der aufgeschobenen Besteuerung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen auf Konzernstrukturen. Wir ergänzen und erweitern damit nochmals die bereits im Zukunftsfinanzierungsgesetz ohnehin schon deutlich angelegte Verbesserung in diesem Bereich. Drittens. Wir haben uns auch darauf verständigt, Bildungsleistungen umsatzsteuerfrei zu halten. Wir verhindern damit, dass europäische Vorgaben Bildungsangebote in Deutschland um 19 Prozent verteuern. Der vierte Punkt.”
“Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach einem kollegialen Ringen um die besten Antworten auf vielfältige Herausforderungen freue ich mich sehr darüber, dass wir das Jahressteuergesetz 2024 hier und heute nun verabschieden werden. Es ist ein gelungenes Gesetz, welches in vielerlei Hinsicht konkrete Auswirkungen haben wird. Naturgemäß muss ich mich in der reduzierten Redezeit auf wenige Maßnahmen beschränken. Erstens. Ein ganz zentraler Erfolg dabei ist, dass wir die Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte und Forderungsausfälle im Privatvermögen streichen werden. So verhindern wir ungerechtfertigte Steuerforderungen, weil bislang Gewinne zwar versteuert, aber Verluste nicht entsprechend berücksichtigt werden. Die Regelung wird rückwirkend auf alle noch offenen Fälle angewendet.”
“Wir halten das für ein Gebot der Fairness. Zweifelsohne, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, sollte, muss und wird auch noch mehr getan werden, gerade im Bereich der Beseitigung von Produktionshemmnissen. Ich nenne hier die Dauerbaustellen Bürokratieabbau und Sozialstaatsreform. Den hier vorliegenden steuerpolitischen Versuch, einen Kessel Buntes anzurühren, ohne zu sagen, woher das Brennholz kommen soll, lehnen wir ab, freuen uns aber dennoch auf die Debatte im Ausschuss. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Herbrand. – Nächster Redner ist der Kollege Alois Rainer, CDU/CSU-Fraktion.”
“Schließlich haben wir ganz viele Freibeträge angepasst, die seit Jahren, zum Teil sogar seit Jahrzehnten nicht angepasst wurden. Jetzt folgt das Steuerfortentwicklungsgesetz, in dem wir weitere steuerrechtliche Regelungen anpassen werden, die zusammen mit anderen Maßnahmen aus der Wachstumsinitiative der Bundesregierung den Wachstumsmotor in Deutschland wieder hochfahren lassen werden. Auch da werden wir wieder die degressive Abschreibung erhöhen und zeitlich deutlich verlängern. Wir werden auch Sonderabschreibungen für bestimmte Transformationsinvestitionen einführen. Der Schlüsselpunkt auch dieses Gesetzes ist, dass wir erneut verhindern, dass der Staat sich zulasten seiner Bürgerinnen und Bürger bereichert, also alleine wegen der Inflation. Wir geben den Menschen das Geld zurück. Das heißt ganz konkret: mehr Netto vom Brutto.”
“Wir haben die degressive Abschreibung verlängert und nicht zuletzt durch die Tarifverschiebungen erreicht, dass die sogenannte kalte Progression regelmäßig ausgeglichen wurde, der Staat sich also nicht an der Inflation bereichert hat. Aber auch in vielen Bereichen außerhalb der Unternehmensbesteuerung wurde vieles gemacht. Wir haben die Abschreibungsbedingungen verbessert, insbesondere durch die Erhöhung der linearen Abschreibung, die Einführung einer degressiven Abschreibung bei Investitionen im Immobilienbereich und die Verlängerung der Modifikation der Sonderabschreibungen dort. Wir haben große Schritte gegen die von sämtlichen Vorgängerregierungen weitgehend ignorierte, zumindest aber geduldete Doppelbesteuerung von Renten unternommen.”
“Ich denke da an viele, viele Gesetze, an die Corona-Steuerhilfegesetze, an die Jahressteuergesetze, an das Inflationsausgleichsgesetz, an das Wachstumschancengesetz, das wir lieber etwas größer gehabt hätten, das aber dann etwas kleiner gemacht wurde. Durch diese Gesetze wurden ganz konkrete einzelne Maßnahmen umgesetzt. Für Unternehmen haben wir, was lange gefordert war, die Thesaurierungsbesteuerung bei Personengesellschaften verbessert. Ich will das nicht idealisieren – dafür bin ich selbstkritisch genug –, aber wir haben sie deutlich verbessert. Um die Liquidität der Unternehmen zu schonen, haben wir die Verlustverrechnungsmöglichkeiten massiv verbessert, nämlich erhöht und auch zeitlich ausgeweitet.”
“Insofern erscheint es müßig, von diesem Platz darüber weitere Mutmaßungen anzustellen. Ich nehme zur Kenntnis, dass viele meiner Kollegen sich sehr viel mehr Mühe damit gemacht haben, und zolle ihnen Respekt. Ich werde die Gelegenheit nutzen, um auf das hinzuweisen, was zu den auch von Ihnen adressierten Punkten in den vergangenen Jahren bereits geschehen ist und was augenblicklich nicht nur in Planung, sondern ganz konkret bereits in der Umsetzung ist. Völlig unvoreingenommen meine ich dabei feststellen zu können: Es gab zwar nicht die eine große Steuerreform, aber die Summe der Einzelteile der in den vergangenen Jahren verabschiedeten Steuerrechtsänderungen ergibt schon einen beachtlichen Output.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich bin im Grundsatz ein großer Befürworter einer notwendigen Vereinfachung des deutschen Steuerrechts. Insofern war ich natürlich sehr gespannt auf den heutigen Tagesordnungspunkt, gerade auch auf die fachlich-inhaltlichen Vorschläge in diesem Antrag. Leider lässt mich und vermutlich auch sehr viele andere damit Befasste der Antrag enttäuscht zurück; denn eine fachliche Einschätzung Ihres Antrags ist in der Tat nur sehr schwer vorzunehmen. Die Forderungen – das kann man wirklich nicht anders sagen – erscheinen als ein wildes Durcheinander steuerpolitischer Vorstellungen. Im Einzelnen möglicherweise nachvollziehbar, scheinen mir Wechselwirkungen untereinander und Gesamtwirkungen beispielsweise auf diverse föderale Ebenen überhaupt nicht zu Ende gedacht.”
“Mit beidem – dem Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz und der administrativen Vermögensermittlung – werden dann die richtigen Folgen aus vielen Jahren untätiger Geldwäschebekämpfung gezogen sein – ganz praktisch und nicht nur theoretisch. Wir Freien Demokraten freuen uns, wenn nun ohne weiteren Verzug die Lesungen zu beiden Gesetzen hier im Hohen Hause stattfinden werden, die dann solche Anträge der Opposition überflüssig machen werden. Vielen Dank. Für die Unionsfraktion hat jetzt das Wort der Kollege Matthias Hauer.”
“Debatten gibt es darüber, wie eine solche administrative Vermögensermittlung konkret ausgestaltet werden kann, ohne in die Rechte unbescholtener Bürgerinnen und Bürger sowie von Unternehmen, die sich nichts zuschulden haben kommen lassen, in unverhältnismäßiger Art einzugreifen. Hier stellen sich komplexe verfassungsrechtliche Fragen, die in Regierungsverantwortung beantwortet werden müssen. Die Opposition kann da einfach mal fordern, Herr Hauer. Aber seien Sie sicher: Schon bald werden Sie die Ergebnisse auch dieser komplexen Analyse ins parlamentarische Verfahren bekommen. Das ist dann der nächste Baustein zu einer effektiven Geldwäschebekämpfung.”
“Erfolgte die Geldwäschebekämpfung in der Vergangenheit oftmals vortatenorientiert, werden zukünftig die Zahlungsströme verfolgt, ganz nach dem Motto „Follow the Money“, so wie das international längst üblich ist. Der Antrag der Union dagegen fokussiert sich meines und unseres Erachtens zu stark auf polizeiliche Kompetenzerweiterung bestimmter Behörden, von deren Richtigkeit wir nicht überzeugt sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Thema soll nicht unter den Tisch fallen: Die Union fordert auch eine gesetzliche Regelung zur Schaffung administrativer Vermögensermittlungsverfahren. Wir in der Ampel sind uns einig, dass es eines solchen Instrumentariums auch bedarf; das hatten wir bereits im Koalitionsvertrag vereinbart.”
“Das Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz nimmt mit der Errichtung des Bundesamtes zur Bekämpfung von Finanzkriminalität, kurz „BBF“ genannt, eine grundlegend strukturelle Neuordnung bei der Bekämpfung von Finanzkriminalität in Angriff. Dabei werden nicht nur Institutionen besser aufgestellt und ausgestattet, sondern vor allem auch Ausbildung, Methodik und Instrumente weiter verbessert. Beim BBF werden Schlüsselkompetenzen bei der Bekämpfung von Geldwäsche unter einem Dach gebündelt; ich spreche von Analyse, Ermittlung und Aufsicht. Mit dieser Zusammenführung werden bestehende Fragmentierungen überwunden. Das alles adressiert wesentliche Kritikpunkte der FATF aus den Berichten von 2022 und früher und schafft genau dort Abhilfe. Das Gesetz nimmt nicht weniger als einen Paradigmenwechsel vor.”
“Schon Jahre zuvor hat sie sich ganz ähnlich mit diesen strukturellen Schwächen befasst. Damals nahm die Union das bestenfalls zur Kenntnis. Geändert hat sie jedenfalls nichts. Insofern bedanke ich mich, auch hier noch mal herausstellen zu dürfen, dass Deutschland diesen zweifelhaften Ruf als Geldwäscheparadies nicht erst seit den Regierungsjahren ab 2021 genießt. Im Gegenteil: Mit der Ampel und mit Christian Lindner als Finanzminister wurde ab 2021 der Kampf gegen diese mafiösen Strukturen erstmals entschlossen angegangen. Mit dem Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz, das ja bereits im Finanzausschuss abschließend beraten und auch beschlossen worden ist, werden wir, wie von der FATF gefordert, genau dort Abhilfe schaffen, wo die Fehler festgestellt wurden.”
“Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um eins gleich vorwegzunehmen: Es wird der Union auch mit diesem Antrag nicht gelingen, von ihrem jahrelangen eigenen Versagen bei der Bekämpfung von Geldwäsche sowie Terrorismus- und Extremismusfinanzierung abzulenken. So leicht kommen Sie da nicht raus. Sie dokumentieren dieses Versagen auf der ersten Seite des Antrags durchaus selbstbewusst. Bei der Analyse der Vergangenheit stimmen wir alle Ihnen weitgehend zu. Allerdings stellte die Financial Action Task Force – das ist die interne Prüfeinheit der OECD in diesem Bereich – schon im Jahre 2022 im Rückblick auf die vergangenen Jahre, also die Jahre vor 2022, erhebliche, vielfältige Defizite fest. Kenner wissen: Das war nicht die allererste Prüfung der FATF in Deutschland.”
“Wir verändern die degressive Abschreibung; wir erhöhen sie sogar noch mal und führen sie für eine befristete Dauer fort, bieten also eine langfristige Perspektive. Und wir erweitern noch mal die steuerliche Forschungsförderung. Das alles ist ein gutes Gesamtpaket. Was wir jetzt brauchen – das ist mir wichtig –, ist Tempo. Dieses Gesetz darf nicht das Schicksal des Wachstumschancengesetzes teilen, indem es a) auf die lange Bank geschoben und b) der Umfang am Ende noch mal halbiert wird. Deshalb möchte ich an die Union appellieren: Geben Sie sich einen Ruck und unterstützen Sie diese wichtigen Wachstumsinitiativen für unser Land! Machen Sie da mit! Herzlichen Dank. Ich erteile das Wort für die AfD-Fraktion Albrecht Glaser.”
“Aber wenn die kalte Progression ausgeglichen wird, ist das einfach ein Mehr in den Taschen der Bürgerinnen und Bürger; diese Information kommt mir zu selten in der Öffentlichkeit vor. Wir gleichen hier erneut die kalte Progression vollständig aus; und das ist eine wunderbare Nachricht für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes. Für uns ist es darüber hinaus auch ein Zeichen von Fairness, dass der Staat sich nicht an der Inflation bereichert, und ein Zeichen des Respekts gegenüber den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern im Land. Wir entlasten aber auch die Wirtschaft, meine sehr verehrten Damen und Herren, mit wirklich guten Maßnahmen. Wir verbessern die Rahmenbedingungen. Wir ändern die Poolabschreibung, was auch entbürokratisierend wirkt.”
“Deshalb hat diese Bundesregierung ein großes Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem Wachstum generiert werden soll, mit dem auch Wachstum generiert werden wird. Da gibt es einen engen ökonomischen und auch politischen Konnex zwischen dem Haushalt und dem Maßnahmenpaket zur Generierung von Wachstum. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Überschrift über die beiden Gesetze, über die wir hier heute sprechen, kann eigentlich nur heißen: Entlastung. Es geht um Entlastung. Es geht um Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger. Herr Gutting hat auch zu Recht darauf hingewiesen, dass ein Teil dieser Entlastungen verfassungsmäßig vorgeschrieben ist. Selbstverständlich. Dafür brauchen wir und wollen wir auch gar keinen Orden; das muss gemacht werden.”
“Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Schon gestern bei der Einbringung des Jahressteuergesetzes ist viel davon gesprochen worden, dass es Klein-Klein sei. Abgesehen davon, dass ich diese Ansicht nicht teile – denn auch beim Jahressteuergesetz gibt es durchaus große Sachen –, geht es hier heute um große Gesetze. Da gibt es gar keinen Zweifel: Das sind große Maßnahmen. Aber es gibt auch keinen Zweifel – die Analyse ist klar –: Wir haben eine große strukturelle Wachstumsschwäche in unserem Land, die – auch darüber haben wir jetzt schon mehrfach gesprochen – nicht erst in den vergangenen drei Jahren aufgetaucht ist. Die müssen wir zwingend angehen.”
“Das tut der Sache, aber auch der Politik nicht gut. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Herbrand. – Nächster Redner für die CDU/CSU-Fraktion ist der Kollege Dr. Michael Meister.”
“Der hier in Rede stehende Vorgang ist also gewissermaßen eine logische Folge all dieser Bemühungen, den heimischen Kapitalmarkt zu attraktivieren. Deshalb, liebe Union – und auch lieber Herr Merz –, malen Sie bitte nicht so schwarz, sonst halten Sie die Menschen doch wieder für einen „BlackRocker“. – Der war gut, ne? – Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die getroffene Entscheidung, die 4,49 Prozent zu verkaufen, war ebenso richtig wie die Entscheidung, zunächst keine weiteren Beteiligungen zu veräußern. Dem Staat ist es schließlich ebenso wenig verboten, strategische Überlegungen anzustellen, wie es in einem freien Markt erlaubt ist, sich über verschiedene Optionen auch mit Anteilen einzudecken. Normale Vorgänge sollten nicht künstlich aufgeregt debattiert werden.”
“Das wird schon lange gefordert, und diese Regierung setzt es nun um: Wir aktivieren privates Kapital für die Transformation. Wir haben übrigens noch weitere Gesetze verabschiedet. Ich denke dabei an das Kreditzweitmarktgesetz und das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz. Das alles zeigt, meine Damen und Herren, welchen Stellenwert der Kapitalmarkt in der Arbeit dieser Regierung einnimmt. Ich möchte nicht vergessen, zu erwähnen, dass Minister Lindner gemeinsam mit unserem europäischen Partner Frankreich Vorschläge zur weiteren und dringend benötigten Vertiefung der europäischen Kapitalmarktunion eingebracht hat, insbesondere um den Verbriefungsmarkt zu attraktivieren. Auch das wird den Kapitalmarkt und die Wirtschaft weiter beflügeln.”
“Das Zukunftsfinanzierungsgesetz erleichtert vor allem den Zugang zu Kapital. Das ist wichtig für Start-ups, aber auch für den Mittelstand. Wir haben die Regelungen zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung reformiert. Das Zukunftsfinanzierungsgesetz II wird in Kürze im Parlament beraten. Es wird ein wesentlicher Baustein der kürzlich vorgestellten WIN-Initiative sein, bei der es um ein ganzes Maßnahmenpaket geht, um gezielt das Ökosystem für Wachstumskapital zu stärken. Bis 2030 belaufen sich die Zusagen der privatwirtschaftlichen Partner dabei allein auf 12 Milliarden Euro. Der Bund wird über die KfW unterstützen. Wir werden mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz II auch Investitionen von Fonds in erneuerbare Energien und Infrastruktur verbessern.”
“Innerhalb dieses Marktes muss Deutschland aber selber bestens aufgestellt sein, um im Wettbewerb bestehen zu können. Deshalb haben wir uns in dieser Regierung auf den Weg gemacht, jahrelange und tiefgreifende Versäumnisse in diesem Bereich endlich aufzuholen. Viele Jahre zuvor hat der Deutsche Bundestag keine wesentlichen Gesetze mehr verabschiedet, die darauf abzielten, den Standort Deutschland als Kapitalmarkt attraktiver und zukunftsfähiger zu machen. Das hat sich unter dieser Regierung und unter diesem Finanzminister geändert, und dafür unseren herzlichen Dank. Ganz konkret: Wir haben unter anderem mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz wesentliche Modernisierungen – dabei geht es auch um Digitalisierungspotenziale – der den Kapitalmarkt betreffenden Gesetze beschlossen.”
“Schon sehr lange – vielleicht sogar zu lange – ist der Staat Anteilseigner an der Commerzbank. Wir begrüßen daher die Entscheidung, einen Exit aus dieser Anlage einzuleiten, ausdrücklich. Wir wollen – offenbar anders als die Union – nämlich keine staatseigenen Betriebe und schon gar keine staatseigenen Banken. Der Verkauf der in Rede stehenden Anteile fand in einem für solche Fälle üblichen Verfahren statt – unter Einhaltung sowohl strenger Regelungen des EU-Beihilferechts als auch des nationalen Haushaltsrechts –, innerhalb eines ohnehin schon maximal stark regulierten Bankensektors. Er muss auch diskriminierungsfrei erfolgen. Der Bund kann sich also gar nicht aussuchen, wem er das Angebot macht. Sehr geehrte Damen und Herren, meine Fraktion steht für die Stärkung des Banken- und Kapitalmarktes in Europa.”
“Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin einigermaßen erschüttert; denn mit dem Aufsetzen dieser Aktuellen Stunde zum Verkauf der Commerzbank-Anteile des Bundes hat sich die Union jetzt endgültig von den Resten ihrer marktwirtschaftlichen Orientierung verabschiedet. Seit Tagen debattieren wir hier das Ob und das Wie dieses Verkaufs. Dabei scheint vielen hier kein Skandalversuch zu billig. Ich habe heute auch schon einige Verschwörungstheorien im Ausschuss und in der Debatte hier gehört. Am Ende – das ist die Überzeugung der FDP-Fraktion – sprechen wir hier über etwas, was wir eigentlich alle oder fast alle als normal empfinden sollten, nämlich dass Teile einer einst – in Krisenzeiten – staatlich geretteten Bank wieder dem Markt zugeführt, also privatisiert werden.”
“Wir können an dieser Stelle also gerne über das konkrete Wie debattieren; die Frage nach dem Ob stellt sich bereits seit langer Zeit nicht mehr. Notwendig ist es, dass wir als Gesetzgeber Lösungen finden, die zu unterschiedlichen Lebens- und auch Finanzsituationen passen. Diesen Anspruch werden wir weiter verfolgen. Wir machen in der Ampel also Klimaschutz und Steuerpolitik aus einem Guss, und wer da mitmachen möchte, der darf heute dieser Änderung der Verordnung gerne zustimmen. Herzlichen Dank. Vielen Dank. – Das Wort hat Jan Wenzel Schmidt für die AfD.”
“Angesichts der Debatte im Finanzausschuss steht zu befürchten, dass wir gleich zu hören bekommen, dass diese Maßnahmen an sich schon, dem Grunde nach, überflüssig und ausschließlich ideologisch begründet seien. Da sage ich: Wer angesichts von jährlich zunehmenden Extremwetterereignissen immer noch davon spricht, dass es den Klimawandel nicht gibt, also schon die Handlungsnotwendigkeit infrage stellt, und meint, wir könnten immer so weitermachen, der hat aus meiner Sicht den Bezug zur Realität verloren. Dies trifft, Gott sei Dank, in diesem Hause aber nur auf eine Fraktion zu. Nein, es steht fest, dass es notwendig ist, den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Hierzu kann und muss insbesondere der Gebäudesektor einen erheblichen Beitrag leisten.”
“Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Angesichts der fortgeschrittenen Uhrzeit darf ich mich sehr kurzfassen. Wir passen mit dieser Änderung der Verordnung lediglich die steuerliche Förderung für energetische Sanierungen selbstgenutzten Wohneigentums an die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen – an. Wir stellen als Gesetzgeber unterschiedliche Fördermaßnahmen – direkte Fördermaßnahmen, aber eben auch steuerliche Förderungen – zur Verfügung. Damit die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme nicht miteinander konkurrieren, muss nun der Gleichklang dieser Voraussetzungen wiederhergestellt werden, nachdem insbesondere im Zuge der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes einige Änderungen bei der direkten Förderung vorgenommen wurden.”