Markus Herbrand
FDP · Germany
“Juli 2020 mit Olaf Scholz zum Cum-ex-Komplex und seinen möglichen Handlungen vonseiten der CDU/CSU extrem antriebslos geführt worden ist. Das zeigt das Kurzprotokoll der Sitzung deutlich. Hier kann man nachlesen, dass die Union genau zwei Fragen gestellt hat.”
“Die Mühlen der Justiz mögen langsam mahlen, an Gründlichkeit sind sie aber kaum zu überbieten. Inzwischen sind viele Urteile gesprochen, viele Milliarden Euro wurden zurückgefordert und auch zurückgezahlt, persönlich Verantwortliche sind zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt worden; und das ist gut so.”
“Dieser endete mit dem folgenden gemeinsamen Fazit von Union und SPD – ich zitiere –: „Die zuständigen Behörden in Bund und Ländern und unter ihnen nicht zuletzt das BZSt“ – Bundeszentralamt für Steuern – „haben in den letzten Jahren vorbildlich Cum/Ex-Fälle bearbeitet und bereits ausgezahlte Steuern zurückgeholt beziehungsweise eine Ausza…”
“Alle Vorwürfe sind widerlegt, mit denen seine Einsetzung begründet wurde. Der Ausschuss hat die Überzeugung gewonnen, dass in den Behörden, aus denen er Akten beigezogen und Zeuginnen und Zeugen gehört hat, sachgerecht und pflichtgemäß gearbeitet wurde.“ Während Sie also in den GroKo-Jahren von 2013 bis 2021, verehrte Kollegen von der Uni…”
“Im Ergebnis profitiert offenkundig weder die SPD noch Bundeskanzler Scholz, der im Beliebtheitsranking so weit abgeschlagen ist, dass selbst Tino Chrupalla und Nancy Faeser von oben auf ihn herabschauen. Ähnlich falsch ist aber auch das Vorgehen der Union.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit nunmehr sieben Jahren arbeiten wir uns am Erinnerungsvermögen von Olaf Scholz ab. Vor mittlerweile viereinhalb Jahren kam dabei die letzte Neuigkeit bezogen auf den Bundeskanzler ans Tageslicht.”
The complete record
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“Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nichts zu tun, ist in dieser Lage keine Option; das hat der Bundesfinanzminister eben gesagt und dafür danke ich ihm ganz herzlich. Mit diesem Steuerentlastungsgesetz 2022 hat die Ampel-Fortschrittskoalition ungewöhnlich schnell Verantwortung im Bereich der Finanz- und Steuerpolitik für unser Land übernommen. Wir geben mit diesem Entlastungspaket eine Antwort auf eine andauernde Krise; denn die Ursache für dieses Entlastungspaket sind nicht die Auswirkungen des Krieges, sondern die auch von Experten in dieser Höhe und in dieser Dauer nicht vorausgesehene Inflation in Deutschland. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Politik vermag weder für eine niedrige Inflation zu sorgen, noch kann sie alles ausgleichen, was zu einer hohen Teuerungsrate führt.”
“Es führt aus meiner Sicht zu einer erheblichen Mehrarbeit für die Verwaltung, wenn die 2020er- und 2021er-Fälle jetzt wieder aufgerollt werden müssen. Deshalb, denke ich, ist dieser Antrag überhaupt nicht durchdacht, jedenfalls mit Blick auf die Vergangenheit. Ehrlich gesagt, überlege ich immer noch, ob es eher für mich spricht, dass Sie diesen Antrag abgeschrieben haben, oder ob es eher gegen Sie spricht, dass Sie ihn so unreflektiert übernommen haben, auch unter Berücksichtigung der Vergangenheit. Herzlichen Dank. Vielen Dank. – Als nächster Redner erhält das Wort für die SPD-Fraktion Parsa Marvi, und es ist seine erste Rede im Deutschen Bundestag.”
“Es würde geradezu zu neuen Ungerechtigkeiten führen; denn Sie wollen gleiche Sachverhalte in der Zukunft anders behandeln als in der Vergangenheit. Und Sie werden nicht, wie Sie in Ihrem Antrag schreiben, für Bürokratieentlastung sorgen. Vielmehr werden Sie sogar für deutlich mehr Bürokratie sorgen. Denn: Wie wollen Sie das in der Praxis handhaben? Das müssten Sie mir mal erläutern. Die Erklärungen für 2020 sind ja schon längst abgegeben – jedenfalls in den meisten Fällen –, auch die 2021er-Fälle. Die müssten dann ja rückwirkend korrigiert werden. Wollen Sie das nur auf Antrag machen? Soll das die Verwaltung von Amts wegen machen? Ist das rechtlich überhaupt noch möglich? Es interessiert Sie vermutlich gar nicht, ob das rechtlich möglich ist. In der Tat, dieses Prozedere ist einfach zu kompliziert.”
“Der Gesetzgeber kann frei darüber entscheiden, ob er Einkünfte steuerfrei stellt, ob er Einkünfte steuerpflichtig stellt oder ob er Einkünfte dem Progressionsvorbehalt unterwirft. Damals hat die Große Koalition unseren Antrag abgelehnt und gesagt: Wir wollen daran nichts ändern, Stichwort: „Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit“. Wir hätten uns damals dafür entscheiden können, diesen coronabedingten Progressionsvorbehalt und auch die Erklärungspflicht auszusetzen. Das wäre seinerzeit eine große Unterstützung für die Menschen gewesen, es wäre auch eine Unterstützung für die Verwaltung gewesen. Nun aber, in 2022, ist es eigentlich zu spät – nein, es ist nicht eigentlich zu spät, es ist zu spät –, diesen Fehler der damaligen Großen Koalition zu beheben.”
“Wir haben in Deutschland Einkünfte, die steuerfrei sind, und andere, die steuerpflichtig sind. In der Mitte liegen die Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Es ist ja schon erläutert worden, dass alle Einkünfte berücksichtigt werden, um den Steuersatz zu ermitteln. Da es in den meisten Fällen diesbezüglich zu Nachzahlungen kommt – nicht in allen, aber in den meisten Fällen –, hat der Gesetzgeber vorgesorgt und sieht eine Erklärungspflicht für diese Fälle vor. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will Ihren Antrag nicht nur aus formalen Gründen ablehnen. Vielmehr gibt es dafür, Herr Kollege Görke, handfeste inhaltliche Gründe. Im Ursprung hatte dieser Antrag im Jahr 2020 eine sehr nachvollziehbare und gute Agenda.”
“Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist ja schon angedeutet worden: Dieser Antrag ist mir nicht ganz unbekannt, um es mal vorsichtig auszudrücken. Eigentlich müsste man Lizenzgebühren dafür verlangen; denn er ist eins zu eins abgeschrieben worden. Man könnte ansatzweise auch eine Urheberrechtsklage daraus machen. Aber es ist halt schlecht gemacht, liebe Kolleginnen und Kollegen. Denn gute Ideen sind nur dann gut, wenn sie auch zum richtigen Zeitpunkt kommen, und gute Ideen verlieren ihre Wirkung, wenn sie zum falschen Zeitpunkt kommen. Sie kehren ihre Wirkung teilweise geradezu um. Das werde ich Ihnen gleich erläutern. Aber auch ich komme nicht umhin, kurz darauf zurückzukommen, was der Progressionsvorbehalt eigentlich ist.”
“Ich habe noch eine Nachfrage. – Ich teile Ihre Auffassungen, dass die Möglichkeit des Staates, auf die Inflation zu reagieren, Entlastungen sind, die vorgenommen werden. Das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz ist im parlamentarischen Verfahren wie auch das erste Entlastungspaket. Können Sie konkret benennen, ab wann das zweite Entlastungspaket wirken wird?”
“Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, ich möchte noch mal auf die Inflation zu sprechen kommen. Sie wurde und wird von vielen unterschätzt, sowohl hinsichtlich der Dauer als auch hinsichtlich der Höhe. Der Staat nimmt seit Jahren einen Ausgleich dafür vor, dass Staatseinnahmen nur deshalb steigen, weil Inflation vorhanden ist – Stichwort „kalte Progression“. Meine Frage dazu lautet: Können Sie abschätzen, wann der Bericht über die Wirkung der kalten Progression kommt und die hohe Inflation ausgeglichen wird?”
“Deshalb haben wir nun im Vierten Corona-Steuerhilfegesetz verankert, dass diese Fristen verlängert werden, und zeitgleich einen Abbaupfad aufgezeigt, wie wir aus dieser permanenten Fristverlängerung herauskommen wollen. Denn Ergebnis kann auch nicht sein, dass die Fristen dauerhaft so verlängert sind; das möchte niemand. Bei den steuerberatenden Berufen wird die Frist zur Abgabe für 2020 bis zum 30. August 2022 laufen. Jahr für Jahr wird danach die Fristverlängerung um jeweils zwei Monate verringert. Man wird sehen müssen, ob dies ausreichend ist. Ich persönlich bin skeptisch, insbesondere ob einer weiteren zusätzlichen Arbeitsbelastung für die Büros, die sich in diesem Jahr noch ergibt. Denn der Gesetzgeber hat für die Abgabe der Grundsteuererklärungen eine Frist vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Oktober 2022 vorgegeben.”
“So müssen sich Steuerberaterinnen und ‑berater neben ihrer normalen Beschäftigung inzwischen kümmern um Anträge auf Überbrückungshilfe I, Überbrückungshilfe II, Überbrückungshilfe III, Überbrückungshilfe III Plus, Überbrückungshilfe IV, Novemberhilfe, Dezemberhilfe, Neustarthilfe, Rückmeldungen zu den Soforthilfen, neue Lohnabrechnungen mit Berücksichtigung von Kurzarbeitergeld – und das unter verschärften Bedingungen in den Büros, dadurch dass viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seit Langem schließlich im Homeoffice arbeiten müssen, möglicherweise schlimmstenfalls selber erkrankt sind oder zeitweise wegen der Betreuung von Kindern ausgefallen sind. Deshalb erkennt wirklich jeder: Wenn so viele neue Aufgaben unter erschwerten Bedingungen erledigt werden müssen, reichen die alten Fristen nicht mehr aus.”
“So verständlich es also ist, als Opposition einen Antrag zu formulieren und damit den Versuch zu unternehmen, die gerade in der Findungsphase befindliche Regierung vor sich herzutreiben, so unverständlich ist es, dass wir das in diesem Stadium der längst vollzogenen Problemlösung noch debattieren. Dies zeigt aber, dass die CDU/CSU-Fraktion sich noch nicht in ihrer oppositionellen Rolle gefunden hat und offenbar nicht über andere, inhaltlich weiterführende Anträge verfügt. Sonst hätte sie diesen Antrag nicht noch mal ins Plenum bringen müssen. Um was geht es? Die Fristen zur Erstellung von Steuererklärungen müssen verlängert werden. Insbesondere für die steuerberatenden Berufe haben sich seit Beginn der Pandemie deutliche Erschwernisse aufgetan – auch durch immer neue Aufgaben, die der Gesetzgeber ihnen auferlegt hat.”
“Die will ich auch sehr gerne in Anspruch nehmen. Herzlichen Dank. – Vielen Dank, Herr Minister. Wir haben ja immer noch die Situation, dass die Wirtschaft in den vergangenen zwei Jahren nicht so hat investieren können, wie es möglich bzw. auch notwendig gewesen wäre, Stichwort „Lieferketten“. Wir brauchen aber Wachstum, auch um aus den enormen Schulden herauszuwachsen, die in den vergangenen Jahren aufgenommen wurden. Plant die Bundesregierung da Weiteres?”
“Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Bundesminister, mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz unterstützt die Bundesregierung die Menschen und auch die Unternehmen in der aktuell ja noch immer sehr schwierigen Situation. Die angedachten 11 Milliarden Euro Entlastung werden gezielt eingesetzt und helfen dort, wo es wirklich am nötigsten ist. So stellt man sich schnelles und auch sehr umsichtiges Regierungshandeln vor. Gab es durch den gerade erfolgten Kabinettsbeschluss, von dem Sie eben sprachen, noch Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf?”
“Hiermit kann die Impf- und Boosterkampagne noch einmal deutlich Geschwindigkeit aufnehmen, sollte genügend Impfstoff vorhanden sein. Trotz entsprechender Bedenken anerkenne ich jedoch den ernsten Willen im vorliegenden Gesetzentwurf, besonders vulnerable Menschen und den sie betreuenden Kräften auch mit einer entsprechenden Schutzmaßnahme zu helfen. Im Ergebnis stimme ich dem Gesetzentwurf zu, auch wenn er hart die Grenze dessen erreicht, was ich sowohl aus rechtsstaatlicher als auch aus politischer Sicht für noch vertretbar halte.”
“In diesem Sinne sind es vor allem die Impfung der vulnerablen Gruppen für einen bestmöglichen individuellen Gesundheitsschutz sowie der deutliche Appell auch an Geimpfte, bestehende Abstands- und Hygienemaßnahmen einzuhalten, auf die wir den Fokus legen sollten und nicht allein auf die Impfung anderer. Das vordringliche politische Ziel sollte es also sein, die Auffrischung schnellstmöglich bei den Vulnerablen ankommen zu lassen, um den individuellen Impfschutz wirkungsvoll dort zu erhöhen, wo er dringend benötigt wird. Erfreulicherweise bietet der Gesetzentwurf abseits der einrichtungsbezogenen Impfpflicht hierzu eine – aus meiner Sicht – überzeugende Lösung. Nämlich, dass nun ausnahmsweise auch Zahnärzten, Apothekern und Tierärzten die Möglichkeit eingeräumt wird, die Impfung zu verabreichen.”
“Es wird eine vordringliche Aufgabe der neuen Bundesregierung sein, die Datenlage auf feste Füße zu stellen, um abgewogene Entscheidungen treffen zu können. Wenn aber nicht klar ist, wie groß das eigentliche Problem ist, erscheinen gravierende Grundrechtseingriffe wie eine einrichtungsbezogene Impfpflicht nur bedingt angemessen und verhältnismäßig zu sein, um dieses mögliche Problem lösen zu können. Zumal eine Impfung nachweislich zwar vor schwersten Krankheitsverläufen, aber nicht vor einer Weiterverbreitung des Virus zum Beispiel durch Pflegekräfte und damit einer Gefährdung Dritter schützt.”
“Aus diesem Grunde sind gezielte Schutzmaßnahmen weiterhin kaum möglich, und es müssen breitflächige Schließungen und Kontaktverbote angeordnet werden, die erhebliche Grundrechtseingriffe und zunehmende Akzeptanzprobleme zur Folge haben.“ Dass sich die Datenlage trotz dieser eindringlichen Mahnung nach rund zehn weiteren Monaten immer noch nicht entscheidend geändert hat, fällt der neuen Regierungskoalition nun schwer auf die Füße. Die neue Koalition muss also tiefgreifende Entscheidungen auf der Basis einer politisch zu verantwortenden diffusen Informationslage treffen. Im Ergebnis kommen so noch heute Grundrechte breitflächig unter Druck, weil über viel zu lange Zeit nicht hingeschaut wurde.”
“Weder ist flächendeckend gesichert bekannt, wie der Impfstatus der Heimbewohner ist, noch wissen wir, wie hoch der Anteil der Geimpften beim Personal ist. Es ist demnach sogar unbekannt, wie viele Coronaausbrüche es derzeit in diesen Einrichtungen überhaupt gibt. Die schwache Datenlage ist seit jeher eines der grundsätzlichen Probleme bei der Bekämpfung der Pandemie. Bereits am 15. Februar 2021 erklärte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in einer Entscheidung: „Es ist mehr als unbefriedigend, dass das RKI nach inzwischen einem Jahr Dauer der Pandemie lediglich einen Bruchteil der Infektionen bestimmten Lebensbereichen zuordnen kann […].”
“Mittel- und langfristig werden wir auch entscheiden müssen, ob und wie die Gesundheitsversorgung beispielsweise durch die Erhöhung von Bettenzahlen, Ausbildungsoffensiven im Pflege- und Gesundheitsbereich sowie durch überarbeitete Abrechnungsmöglichkeiten auf neue, pandemiebewährte Beine gestellt werden kann. Hiervon unabhängig stehen wir bei der Bewertung der aktuellen Notwendigkeiten aber vor dem grundsätzlichen Problem, dass wir im Kampf gegen die Covid-19-Pandemie nach wie vor nur über eine schlechte Datenlage verfügen. Nach aktuellen Berichten von WDR, NDR und „Süddeutscher Zeitung“ liegen zum Beispiel vielen Gesundheitsämtern kaum verwertbare Zahlen über den Schutz von älteren Menschen in Pflegeheimen vor.”
“Vor diesem Hintergrund sehe ich sowohl in oben genannten Einrichtungen als auch in der Breite unserer Gesellschaft weiterhin die regelmäßigen Testungen sowie eine generelle FFP2-Maskenpflicht bei Einhaltung der weiteren Hygienemaßnahmen für das geeignetere und deutlich mildere Mittel, um die vulnerablen Menschen zu schützen und den Kollaps unserer Intensivstationen durch zu viele intensivmedizinisch zu betreuende Covid-Patienten zu verhindern. So liegt nach Erkenntnissen des Max-Planck-Institutes die Infektionsgefahr allein durch das korrekte Tragen dieser Masken im Promillebereich.”
“Diese Erkenntnislücke zieht meines Erachtens aus verfassungsrechtlichen Erwägungen schwerwiegende Fragen nach sich, handelt es sich doch bei der gesetzlichen Verpflichtung zum Impfen um einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit gemäß Artikel 2 Absatz 2 GG. Und je häufiger dieser Eingriff als notwendig erachtet wird, umso größer muss der staatliche Begründungsaufwand sein, der dem strengen Prüfungsmaßstab der Geeignetheit, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit entsprechen muss.”
“Vielmehr sehe ich das Risiko, dass sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in besagten Einrichtungen auch künftig nicht impfen lassen werden und dass wir im Ergebnis weiteres so dringend benötigtes Personal in den Pflege- und Gesundheitseinrichtungen verlieren. Ob also das Ziel der Maßnahme überhaupt erreicht wird und ob nicht möglicherweise die mit diesen Maßnahmen in mittelbarem Zusammenhang stehenden Auswirkungen, vor allem die Anzahl der auch zukünftig zur Verfügung stehenden Beschäftigten in den Einrichtungen, in einem nachvollziehbaren Verhältnis stehen, muss meines Erachtens nach bezweifelt werden. Aus verfassungsrechtlicher Sicht möchte ich zudem zu bedenken geben, dass zum aktuellen Zeitpunkt unklar ist, wie viele Auffrischungsimpfungen überhaupt notwendig sein werden.”
“In diesem Sinne hätte ich mir auch noch konkretere Vorgaben/Leitplanken im vorliegenden Gesetzentwurf vorstellen können – nicht zuletzt, um den massiven Kollateralschäden der Pandemiepolitik im Schulwesen, in der Kunst und vielen anderen Bereichen schnellstmöglich ein Ende setzen zu können. Dieser Gesetzentwurf ist ein Kompromiss zwischen drei Fraktionen dieses Hohen Hauses. Alles in allem werde ich diesem Gesetzentwurf zustimmen, weil er die richtigen Grundlinien vorgibt, einen verfassungsrechtlichen Ausnahmezustand beendet und einen zielgerichteten Instrumentenkasten zur Eindämmung der Coronapandemie zur Verfügung stellt, den die Länder je nach Infektionsgeschehen umsetzen können.”
“Neben den Impfungen und Testungen sind die Frage nach einer ausreichenden Ausstattung unserer Krankenhäuser und die Steigerung der (finanziellen) Attraktivität der pflegerischen Berufe essenziell für die erfolgreiche Bewältigung dieser Pandemie und möglicherweise in Zukunft noch folgender medizinischer Herausforderungen. Es ist erschreckend und Ausdruck des politischen Versagens auf Bundes- und Landesebene, dass aktuell Tausende Intensivbetten weniger zur Verfügung stehen als noch vor einem Jahr und dass unser Gesundheitssystem (und mit ihm unsere Gesellschaft und Wirtschaft) von wenigen Tausend Intensivpatienten in die Knie gezwungen wird. Hier hätten Bundes- und Landesregierungen in den vergangenen 18 Monaten massiv gegensteuern müssen, anstatt nur auf das Prinzip Hoffnung zu setzen.”
“Die Entscheidungsfreiheit ist ein hohes verfassungsrechtliches Gut, welches nur durch mehrheitsfähige Gesetze und nicht durch politisch-moralische Meinungen eingeschränkt werden darf. Für mich persönlich ist die Impfung eine vernünftige und richtige Entscheidung, die ich auch gerne mit Argumenten unterstütze. Ich werbe sehr dafür, sich an die STIKO-Empfehlungen zu halten und sich impfen und auch „boostern“ zu lassen. Zur Wahrheit gehört dabei aber auch, dass auch geimpfte Personen das Coronavirus übertragen können. Insofern stellt in meinen Augen vor allem das regelmäßige und pragmatische Testen zum Beispiel vor einem Restaurant- oder Schwimmbadbesuch einen Grundpfeiler zur Eindämmung der Coronapandemie dar. Impfungen erleichtern diese Eindämmung selbstverständlich enorm, auf sie allein können wir uns aber nicht verlassen.”
“Mit dem Gesetzentwurf werden den Ländern begrenzte und zielgenaue Instrumente in die Hand gegeben – so, wie es auch verfassungs- und infektionsrechtlich geboten ist. Den Ländern wird ermöglicht, je nach Gefahrenlage für sie angemessene und sachgerechte Maßnahmen zu ergreifen. Die Länder stehen dabei in der Pflicht, die notwendigen Begründungen für mögliche Grundrechtseingriffe zu liefern. Die Verfassung gilt auch in der Krise. Das bedeutet weiterhin, dass die Pandemie mit möglichst milden Mitteln bekämpft werden muss – und nicht, dass, gewissermaßen als günstiger Mitnahmeeffekt, Menschen zu einem vermeintlich vernünftigen Verhalten mit der Androhung oder Verfügung von Grundrechtseingriffen gedrängt werden dürfen.”