Nadine Heselhaus
SPD · Germany
“Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Stellen Sie sich einen ganz normalen Morgen vor. Sie greifen zu Ihrem Smartphone – das gehört wahrscheinlich zu einem normalen Morgen –, und es funktioniert nicht mehr. Der Bildschirm bleibt schwarz. Ich sage mal so: Die dezente Panik können wir uns alle gut ausmalen.”
“Wenn weniger weggeworfen wird, dann schonen wir Ressourcen, Umwelt und Klima. Und wenn die Reparatur möglich und attraktiv wird, dann stärken wir genau die Betriebe, die sie durchführen. Das ist praktische Nachhaltigkeit im Alltag.”
“Steffen; es ist also auf EU-Ebene festgelegt. Da können wir hier – jedenfalls erst mal – nichts machen. Mit dem neuen Recht auf Reparatur sorgen wir für etwas, das eigentlich selbstverständlich sein sollte: Wir sorgen für die Möglichkeit, unsere eigenen Geräte weiter nutzen zu können.”
“Liebe Kolleginnen und Kollegen, am Ende geht es um die einfache und entscheidende Frage, die die Ministerin auch schon angesprochen hat: Wollen wir weiter in einer Wegwerfgesellschaft leben, die über ihre Verhältnisse lebt?”
“Das hat auch was mit der Inflation zu tun, die nicht nur die Einnahmen, sondern auch die Ausgaben betrifft, und zwar in erheblich stärkerem Maße. Weil wir mit Krisen umgehen müssen, zum Beispiel Entlastungen beschließen, und weil wir lange aufgeschobene Investitionen nachholen.”
“Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Stellen Sie sich eine Waage vor: auf der einen Seite viele Millionen Menschen und ein ganz kleines bisschen Vermögen, auf der anderen Seite eine Handvoll Menschen und ein riesiger Berg an Vermögen, der weiter anwächst.”
The complete record
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“Jetzt folgt in der Debatte Jürgen Braun für die AfD-Fraktion.”
“Gut ist auch, wenn wir uns weiter aufmachen in Richtung eines Konsums, der gleichermaßen den Geldbeutel und die Ressourcen schont. Aus diesem Grund bringen wir als Koalition im Herbst das Aktionsprogramm „Reparieren statt Wegwerfen“ auf den Weg und stellen dafür Mittel in den Haushalt ein, damit es einfacher und attraktiver wird, das Smartphone oder den Fernseher auch mal reparieren zu lassen, anstatt praktisch nur den Neukauf als Option zu haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, gerade in diesen Zeiten brauchen wir eine aktive Verbraucherpolitik, die die Menschen ganz gezielt anspricht. Formen der aufsuchenden Verbraucherarbeit müssen wir deshalb unterstützen. Denn es gilt das, was Bundeskanzler Olaf Scholz gesagt hat: Wir dürfen und wir werden niemanden alleinlassen. Vielen Dank.”
“Damit Einmalzahlungen auch diejenigen erreichen, die bereits in den Schuldensog geraten sind, müssen wir klar regeln, dass sie unpfändbar sind, weil es nicht sein kann, dass dieses Geld am Ende Inkassounternehmen zufließt. Meine Damen und Herren, wie ernst die aktuelle Lage ist, zeigt sich auch daran, wie heiß zuletzt mögliche Sparmaßnahmen der Privathaushalte öffentlich diskutiert wurden. Dabei ging es vor allem ums Energiesparen. Befragungen zeigen jedoch, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher bereits generell ihr Konsumverhalten geändert haben und zunehmend Verzicht üben. Sie sparen an Lebensmitteln, verzichten auf den Friseurbesuch oder schieben Anschaffungen hinaus. Deshalb sind die genannten Entlastungen so wichtig.”
“Die Ergebnisse des Koalitionsausschusses vom Wochenende gehen daher in die richtige Richtung; denn das dritte Entlastungspaket enthält viele gute Maßnahmen, zum Beispiel die Energiepreispauschale, die Wohngeldreform, das neue Bürgergeld oder die Mittel für ein bundesweit gültiges Nahverkehrsticket. Ganz konkret helfen werden den Menschen auch die Strompreisbremse und dass wir Strom- und Gassperren verhindern. Jetzt kommt es darauf an, diese Punkte schnellstmöglich umzusetzen. Die vereinbarten Entlastungen sind zielgerichtet. Das ist für uns als SPD und für mich persönlich zentral; denn sie kommen in erster Linie denen zugute, die dringend darauf angewiesen sind: Transferleistungsbeziehende, Rentnerinnen und Rentner, Studierende, Auszubildende, Familien sowie Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen.”
“Im Haushalt stärken wir deshalb den Verbraucherzentrale Bundesverband mit der Finanzierung zusätzlicher Stellen, und das ist gut angelegtes Geld. Von wachsender Nachfrage berichten allerdings auch die Schuldnerberatungsstellen, und das macht mir noch größere Sorgen. Umso wichtiger ist es daher, dass wir bereits im letzten Haushalt einen Millionenbetrag zur Unterstützung der Schuldner- und Insolvenzberatung in Deutschland zur Verfügung gestellt haben. Das führen wir im nächsten Haushalt so fort. Noch lieber wäre es mir allerdings, wenn das gar nicht nötig wäre. Ziel unserer Politik ist deshalb, dass Menschen gar nicht erst in eine Situation geraten, in der ihnen Überschuldung droht.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie viel Geld haben wir eigentlich zur Verfügung, und wofür geben wir es aus? Darum geht es, grob gesagt, in unseren Haushaltsberatungen. Genau diese Fragen stellen sich auch die Menschen in unserem Land jeden Tag, und das aktuell mehr denn je. Für viele ist die momentane Situation finanziell eine große Herausforderung. Steigende Preise in nahezu allen Bereichen bringen die privaten Haushalte in Bedrängnis, und zwar nicht nur die mit kleinen, sondern zunehmend auch die mit mittleren Einkommen. Die Verbraucherzentralen schlagen deshalb Alarm; denn an sie wenden sich die Menschen derzeit vermehrt. Besonders Angebote der Energieberatung stehen dabei hoch im Kurs.”
“Der durch den unterschiedlichen Zeitpunkt der Steuerfestsetzung entstehende finanzielle Vorteil – oder eben auch Nachteil – wird ausgeglichen, und das zu einem Zinssatz, der angemessen ist; das stellen wir mit diesem Gesetz sicher. Das Wort hat der Abgeordnete Klaus Stöber für die AfD-Fraktion.”
“Das Bundesverfassungsgericht und die Mehrzahl der Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung haben die Verzinsung von Steuererstattungen und ‑nachzahlungen nach einer Karenzzeit im Grundsatz bestätigt. Beträgt der Zeitraum zwischen Steuerentstehung und Steuerfestsetzung mehr als 15 Monate, wird der Erstattungsbetrag für darüber hinausgehende Monate verzinst. Selbiges gilt für eine Steuernachzahlung. Auch hier muss gelten: Gleiches Recht für alle! Denn bei der Verzinsung geht es nicht darum, wer die späte Steuerfestsetzung zu verantworten hat; es wird nicht geprüft, ob die Steuerpflichtigen oder das Finanzamt hieran ein Verschulden trifft. Es geht darum, einer nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung entgegenzuwirken.”
“Januar 2024 erfolgen, weil sich bereits jetzt Bewegungen im Zinsniveau andeuten. In der Opposition gibt es Forderungen, den Zinssatz für Steuernachzahlungen und Steuererstattungen auf null zu setzen und die Verzinsung damit gänzlich aufzugeben. Was hierbei nicht erwähnt wird, ist, dass diese Forderung einseitig diejenigen bevorzugt, die Steuern nachzahlen müssen. Steuerzahlende, die länger auf ihre Rückzahlung warten, würden nach dem Konzept der CDU leer ausgehen, sie bekämen keinen Ausgleich, müssten dem Staat ein zinsloses Darlehen gewähren, egal wie lange das Verfahren dauert. Diese Herangehensweise teilen wir deshalb ausdrücklich nicht.”
“Da die aktuelle Niedrigzinsphase bereits länger anhält und die Zinsen sich zwischenzeitlich sogar im Minus bewegten, ist eine Anpassung allerdings erforderlich. Die Umsetzung erfolgt dabei rückwirkend zum 1. Januar 2019. Der Gesetzentwurf sieht, wie eben schon ausgeführt, einen Zinssatz von 0,15 Prozent pro Monat, also 1,8 Prozent pro Jahr, vor. Dabei handelt es sich um ein Mischzinssatz von Guthabenzinsen und Verzugszinsen. Das ist auch schlüssig, weil es sich um einen gemeinsamen Zinssatz sowohl für Nachzahlungen als auch für Erstattungen handelt. Meiner Fraktion war es wichtig, dass die Zinshöhe in regelmäßigen Abständen durch den Bundestag bewertet wird. Eine Überprüfung mindestens alle zwei Jahre wird sicherstellen, dass sich der Zinssatz auch zukünftig in angemessener Höhe bewegt. Die erste Überprüfung wird bereits zum 1.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bundesverfassungsgericht hat den Bundestag verpflichtet, den Zinssatz für Steuernachzahlungen und Steuererstattungen bis Juli 2022 neu zu regeln. Dabei wurde es dem Gesetzgeber überlassen, eine neue, angemessene Zinshöhe zu finden. Für die SPD stand bereits zu Beginn fest, dass der neu berechnete Zinssatz transparent sein muss. Das ist wichtig; denn nur ein nachvollziehbarer Wert führt zu Akzeptanz bei den Steuerpflichtigen. Der bislang geltende Zinssatz liegt bei 6 Prozent pro Jahr. Das ist bereits seit 60 Jahren so und wurde lange Zeit als gegeben akzeptiert. Sowohl während Hochzinsphasen als auch in Zeiten niedriger Zinsen wurde keine Anpassung des Zinssatzes vorgenommen.”
“An dieser Stelle danke ich den Verbraucherzentralen; denn sie haben schon bald nach Beginn des Krieges in der Ukraine reagiert und umfassende verbraucherrelevante Informationen für ukrainische Geflüchtete bereitgestellt – auf Ukrainisch, wohlgemerkt. Diese Form von zielgruppenorientierter Verbraucherarbeit ist der richtige Weg, und den wird auch diese Koalition politisch konsequent weiterverfolgen. Das Wort hat der Abgeordnete Jürgen Braun für die AfD-Fraktion.”
“Das sind Fragen, denen alle Menschen früher oder später begegnen. Zu wenige davon spielen aber im Schulalltag und damit an dem Ort eine Rolle, der junge Menschen auf ihr späteres Leben vorbereiten soll. Deshalb ist es mir ein Anliegen, die Verbraucherbildung auszubauen. Ein realistisches Verbraucherbild berücksichtigt auch, dass Voraussetzungen und Lebensumstände von Konsumierenden unterschiedlich sind. Soziale Situation, Bildungsniveau und Sprachkenntnisse spielen eine wichtige Rolle bei Kaufentscheidungen. Notwendig sind daher mehrsprachige und auf verschiedene Zielgruppen abgestimmte Informations- und Beratungsangebote.”
“Und diese Linie verfolgen wir nicht nur im Ernährungsbereich, sondern in der gesamten Verbraucherpolitik, vom Ausbau der Schuldnerberatung bis zur Neuregelung der Unabhängigen Patientenberatung, vom Recht auf Reparatur bis zur Bestätigungslösung für telefonisch geschlossene Verträge, um nur einige Beispiele aus dem Koalitionsvertrag zu nennen. Was in Ihrem Antrag leider komplett fehlt, ist die Verbraucherbildung; denn um bewusste Kaufentscheidungen zu fördern, brauchen wir nicht nur mehr Transparenz und bessere Regulierung. Wir müssen auch die Konsumierenden selbst stärken, ihr Urteilsvermögen und ihr Bewusstsein etwa für nachhaltigen Konsum: Wie nachhaltig kann eine Jeans für 10 Euro sein? Wie sinnvoll ist ein Ratenkredit? Welche Versicherungen brauche ich denn eigentlich wirklich?”
“Auch Sie verstehen sicher, dass der verbraucherpolitische Fokus der Bundesregierung in den vergangenen Monaten vor allem darauf lag, die privaten Haushalte angesichts der enormen Preissteigerungen finanziell zu entlasten. Ihren Antrag werte ich deshalb weniger als ernsthaften Beitrag oder Ausdruck eines wundersamen Sinneswandels, sondern vielmehr als Griff in die politische Trickkiste. Wir in der Ampel bringen lieber wirklich etwas voran, darunter eben auch das, was mit Ihnen in der Vergangenheit eben nicht ging. So werden wir ein staatliches Tierwohllabel einführen, an Kinder gerichtete Werbung für ungesunde Lebensmittel verbieten und eine Ernährungsstrategie beschließen.”
“Die SPD hat sich jahrelang dafür eingesetzt, und es ist gut, dass Cem Özdemir jetzt daran arbeitet, den Nutri-Score europaweit verbindlich zu machen. Oder nehmen wir an Kinder gerichtete Werbung für besonders zucker-, fett- oder salzhaltige Lebensmittel. Auch das hat ja mit Verbraucherinformation und Kaufverhalten zu tun, und auch da standen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU/CSU, in der Großen Koalition einer wirksamen Regulierung zum Wohle unserer Kinder im Weg. Gleiches gilt für das von Ihnen jetzt angeführte Verbraucherinformationsgesetz und das Internetportal „lebensmittelwarnung.de“. Einige Ihrer Forderungen sind zwar ganz nett, aber überflüssig, weil bereits auf dem Weg oder in Planung.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Chapeau, liebe Union! Ein solcher Antrag von einer Fraktion, die in den letzten Wahlperioden verbraucherpolitisch permanent auf der Bremse stand – das ist schon mutig. Nehmen wir den Ernährungsbereich, der in Ihrem Forderungskatalog viel Raum einnimmt. Wer hat denn beispielsweise die nationale Einführung des Nutri-Scores so lange wie möglich verhindert? – Ihre Ministerin Julia Klöckner! Dabei ist der Nutri-Score eine Erfolgsgeschichte. Mittlerweile ist er in Deutschland auf den Produkten von fast 600 Marken zu finden. Die farbliche Nährwertkennzeichnung hilft, sich bewusst und ohne großen Aufwand für gesündere Lebensmittel zu entscheiden.”
“Das wird ihnen jedoch von der Industrie oft unnötig schwer gemacht, wenn Geräte zum Beispiel so verbaut sind, dass eine Reparatur praktisch unmöglich ist, oder wenn Ersatzteile unverhältnismäßig teuer sind. Mit dem Aktionsprogramm „Reparieren statt wegwerfen“ wird die Bundesregierung das angehen und verschiedene Maßnahmen auf den Weg bringen, die den Reparatursektor und damit auch die Konsumierenden stärken werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Produkte länger zu nutzen und Reparaturen zu erleichtern, schont Ressourcen und damit die Umwelt. Das ist nachhaltige Verbraucherpolitik im besten Sinne, und dafür steht diese Koalition. Vielen Dank. Das Wort geht an Harald Ebner für Bündnis 90/Die Grünen.”
“So fördern wir zum Beispiel Präventionsmaßnahmen und die Vernetzung von Organisationen, die diese Beratungen durchführen. Für mich steht dabei fest, dass wir das Thema Verbraucherverschuldung in den kommenden Jahren noch intensiver in den Blick nehmen müssen. Ein weiteres Koalitionsvorhaben, das im Haushalt abgebildet wird, ist das Recht auf Reparatur. Die Masse der in Deutschland in Verkehr gebrachten Elektrogeräte ist zwischen 2013 und 2019 um 60 Prozent gewachsen – und mit ihr auch die Menge an Elektroschrott. Andererseits belegen Umfragen, dass die meisten Menschen ihr Handy oder ihre Waschmaschine lieber reparieren lassen würden, als ein neues Produkt zu kaufen.”
“Wenn dann auch noch die Nebenkostenabrechnung einer Horrornachricht gleicht, ist die Belastungsgrenze schnell überschritten. Vielen Menschen droht so die Überschuldung. Und Überschuldung ist kein rein finanzielles Problem. Sie belastet Menschen psychisch und schließt sie von weiten Teilen des sozialen Lebens aus. Die Schuldnerberatungen bieten hier die notwendige Hilfe an. Die Nachfrage nach Beratungsterminen steigt seit Wochen, und sie wird weiter zunehmen. Das Angebot kann mit der Nachfrage jedoch kaum Schritt halten, zumal die Schuldnerberatung in Deutschland generell unterfinanziert ist. Im Koalitionsvertrag haben wir deshalb vereinbart, die Schuldner- und Insolvenzberatung auszubauen und finanziell zu unterstützen. Das setzen wir schon in diesem Haushalt um.”
“Gerade weil sie alle Menschen in nahezu allen Bereichen betrifft, verdient sie auch mehr Aufmerksamkeit; denn es geht darum, die Position der Verbraucherinnen und Verbraucher systematisch zu stärken. Dafür haben wir uns als Koalition viel vorgenommen, und einiges spiegelt sich bereits im Haushalt wider, den wir heute beraten. Meine Damen und Herren, die eingangs erwähnten Preissteigerungen treffen Haushalte unterschiedlich hart. Als Abgeordnete kann ich es jetzt verschmerzen, wenn ich mehr für Strom oder Lebensmittel zahlen muss. Aber ich bin auch alleinerziehende Mutter und kenne selbst Lebenssituationen, in denen man einfach irgendwie über die Runden kommen muss. Da wird beim Wocheneinkauf zweimal überlegt, was in den Einkaufswagen kommt, und der Kinobesuch fällt auch mal aus.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauende! Ob Lebensmittel, Strom oder Benzin: Alles wird teurer. Wir erleben gerade die höchste Inflation seit der Wiedervereinigung, und die macht den Verbraucherinnen und Verbrauchern in Deutschland schwer zu schaffen. Es ist gut, dass in diesen Zeiten eine sozialdemokratisch geführte Koalition das Land regiert. Gemeinsam mit unseren Partnerinnen und Partnern haben wir in zwei Paketen Maßnahmen beschlossen, die die privaten Haushalte um fast 24 Milliarden Euro entlasten. Vom Heizkostenzuschuss über die Energiepreispauschale und den Kinderbonus bis zum 9‑Euro-Ticket: All das hilft den Menschen in der aktuellen Situation. Verbraucherpolitik ist aber noch viel mehr, als kurzfristig Entlastungen zu schaffen.”
“Mit dieser vorausschauenden Regelung der Abgabefristen schaffen wir Planungssicherheit für Steuerpflichtige, für die Kanzleien und auch für die Verwaltung. Das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz enthält darüber hinaus eine Reihe von Maßnahmen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Besonderen unterstützen: von der steuerlichen Förderung der Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld bis hin zur Homeoffice-Pauschale. In der Coronapandemie arbeiten viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und auch viele Selbstständige im Homeoffice. Oft fehlen dabei die Voraussetzungen für ein häusliches Arbeitszimmer. Viele arbeiten in einer Arbeitsecke, am Küchen- oder eben auch am Esstisch. Um auch diesen Erwerbstätigen einen steuerlichen Abzug zu ermöglichen, hat die vorherige Regierung und insbesondere Hubertus Heil eine Homeoffice-Pauschale eingeführt.”
“Diesbezüglich haben wir in den vergangenen Jahren die steuerlichen Abgabefristen immer wieder verlängert und so auch für zeitliche Entlastungen gesorgt. Schon jetzt können wir damit rechnen, dass es in den Kanzleien durch die Bearbeitung der Coronahilfen und der Grundsteuer zu Mehrbelastungen in den folgenden Jahren kommen wird. Daher erweitern wir die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen für das Steuerjahr 2020 in beratenen Fällen und dehnen diese – auch abgestuft – für die kommenden Jahre aus. Die Verlängerungen werden dann schrittweise zurückgeführt, sodass ab dem Besteuerungszeitraum 2025 wieder die regulären Termine und Fristen für beratene Fälle zur Anwendung kommen werden. Auch diejenigen, die ihre Steuererklärung selbst erstellen, erhalten verlängerte Abgabefristen für die Steuerjahre bis 2023.”
“Vielen Menschen wurde noch einmal bewusst, welchen Stellenwert die Arbeit im Gesundheitsbereich für unsere Gesellschaft hat. Uns ist es wichtig, dass diese herausragende Leistung und der Einsatz nicht nur öffentliche Wertschätzung erfahren, sondern sich auch im Geldbeutel widerspiegeln. Wir arbeiten langfristig an besseren Löhnen und Arbeitsbedingungen; denn nur Tariflöhne garantieren eine ordentliche Bezahlung. Darüber hinaus muss der besondere Einsatz der letzten Zeit auch besonders entlohnt werden können. Deshalb haben wir uns für einen Pflegebonus in Höhe von insgesamt 1 Milliarde Euro eingesetzt. Damit der Bonus auch im Portemonnaie ankommt, stellen wir Zahlungen von bis zu 4 500 Euro steuerfrei. Die Steuerpflichtigen insgesamt und auch die steuerberatenden Berufe sind durch die andauernde Coronapandemie weiterhin belastet.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz steht in einer Reihe von Hilfen, die die finanziellen Auswirkungen der Pandemie auf die Menschen in Deutschland verringern. Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen erfahren steuerliche Entlastungen. Dabei muss man ehrlich zugeben, dass der Staat Härtefolgen nie vollständig ausgleichen kann, auch die der Pandemie nicht. Wir mildern die Belastungen für die Bevölkerung ab. Dabei haben wir alle Menschen im Blick, insbesondere jene mit niedrigem Einkommen. Die Arbeitsbelastung wurde in vorherigen Reden bereits angesprochen; insbesondere im Gesundheitswesen ist diese außerordentlich hoch. Die Wertschätzung für die Arbeit der Pflegekräfte und anderer Gruppen stieg in der letzten Zeit deutlich an.”
“Die Bundesregierung hat einen Entwurf vorgelegt, der rückwirkend ab dem 1. Januar 2019 einen fixen Zinssatz von 1,8 Prozent pro Jahr vorsieht. Dabei handelt es sich um einen Mischzinssatz zwischen Guthabenzinsen und Verzugszinsen. Das ist auch logisch; denn es handelt sich ja um einen gemeinsamen Zinssatz sowohl für Nachzahlungen als auch für Erstattungen. Dieser Zinssatz soll regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Für uns steht dabei fest, dass ein schlüssig und transparent berechneter Zinssatz zur Akzeptanz bei den Steuerpflichtigen führt. Zu diesem Entwurf werden wir in der öffentlichen Anhörung am kommenden Montag mit Sachverständigen die offenen Fragen klären und den Zinssatz dann auch schnell anpassen. Danke. Vielen Dank, Frau Kollegin. – Als nächster Redner erhält der Kollege Stephan Brandner das Wort.”
“Es hat allerdings in seinem Urteil nicht konkret vorgegeben, wie hoch dieser Zinssatz sein soll. Bereits seit 60 Jahren liegt der Zinssatz bei 6 Prozent pro Jahr. Auch in Hochzinsphasen wurde keine Anpassung des Zinssatzes vorgenommen. Da die Niedrigzinsphase bereits lange anhält und die Zinsen inzwischen sogar im Minus liegen, ist eine realitätsnahe Anpassung durchaus erforderlich. Wie muss er jetzt also aussehen, der neue gerechte Zinssatz? Es sind grundsätzlich verschiedene Varianten denkbar, zum Beispiel ein sich automatisch dem Marktgeschehen anpassender Zinssatz. Hierzu könnte der Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank um einen festgelegten Wert erhöht werden. Doch wie würden sich mögliche unterjährige Anpassungen auf das Vertrauen in den Zinssatz oder die Umsetzbarkeit in den Finanzämtern auswirken?”
“Die Gründe für eine späte Steuerfestsetzung und insbesondere dafür, ob die Steuerpflichtigen oder das Finanzamt hieran ein Verschulden trifft, sind für die Verzinsung unerheblich. Die Zinsen gleichen nicht gerechtfertigte Liquiditätsvorteile und ‑nachteile wieder aus. Anderenfalls entstünde eine ungleiche Behandlung durch den unterschiedlichen Zeitpunkt der Steuerfestsetzung. Das Verfahren schafft also Gerechtigkeit. Darum halten wir daran fest. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verzinsung von Steuererstattungen und Nachzahlungen nach einer Karenzzeit auch im Grundsatz bestätigt. Ebenso hat das Bundesverfassungsgericht im letzten Jahr entschieden, dass die Höhe dieser Verzinsung bis Juli 2022 mit einer Rückwirkung zum 1. Januar 2019 neu geregelt werden muss.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Stellen Sie sich vor, Sie haben ihre Steuererklärung pünktlich abgegeben und erwarten eine hohe Erstattung; doch die Festsetzung lässt sehr lange auf sich warten. Beträgt der Zeitraum zwischen Steuerentstehung und Festsetzung mehr als 15 Monate, wird der Erstattungsbetrag für darüber hinausgehende Monate verzinst. Selbiges gilt auch für eine Steuernachzahlung. Die Coronapandemie hat neben Steuerberaterinnen und Steuerberatern auch den Steuerpflichtigen Mehrarbeit abverlangt. Deshalb hat der Gesetzgeber die Frist für die Abgabe der Steuererklärung verlängert, auch mit Auswirkung auf die eben benannte zinsfreie Karenzzeit. Sie verlängerte sich ebenfalls.”
“Ganz klar ist: Im Bereich der Informationsgewinnung und auch des Informationsaustauschs haben wir Verbesserungsbedarf. Dies nehmen wir hier ganz besonders in den Blick. Kurzfristig schaffen wir mehr Möglichkeiten zur Datenabfrage für die Sanktionsbehörden. Und weil wir sehen, dass es umfassender struktureller Reformen bedarf, die wir mittelfristig umsetzen müssen, bringen wir danach ein zweites Gesetz auf den Weg. Das erste bringen wir jetzt auf den Weg, um kurzfristige Erfolge bei den Sanktionen gegen Russland zu erzielen, und das zweite wird Verbesserungen bei den Behördenorganisationen und ihren Zuständigkeiten bringen. So stärken wir dauerhaft nicht nur die Durchsetzung von Sanktionen, sondern auch den Kampf gegen Geldwäsche. Das ist mir persönlich ein sozialdemokratisches Herzensanliegen. Danke schön.”
“In unserer föderalen Struktur arbeiten hierfür verschiedene Behörden in Bund und Ländern zusammen. Die Bundesregierung hat Mitte März eine Taskforce eingerichtet, die koordiniert für eine effektive Sanktionsdurchsetzung arbeitet. Die CDU/CSU hat in ihrem Antrag viele Punkte aufgenommen, die bereits im Regierungsentwurf des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes I zu finden sind. Dieser Entwurf wurde aus den Lösungsvorschlägen der Taskforce erarbeitet und wird am Montag in einer öffentlichen Anhörung mit Sachverständigen diskutiert. Wir schließen Zuständigkeitslücken. Die Sanktionsbehörden erhalten zusätzliche Befugnisse und Informationen, beispielsweise durch erweiterte Auskunftspflichten. Die FIU erhält so die Möglichkeit, Transaktionen zu unterbinden.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Neben konkreter humanitärer, wirtschaftlicher und militärischer Hilfe für die Ukraine hat Deutschland im Rahmen der EU mehreren Sanktionspaketen zugestimmt, um ein unmissverständliches Signal Richtung Russland zu senden: den ungerechtfertigten Angriffskrieg gegen die Ukraine unverzüglich einzustellen. Die Sanktionen zielen dabei auf die russische Staatsführung und ihre Militärs. Neben Oligarchen sind russische Banken, der Handel und besondere Wirtschaftszweige im Blick dieser Aktionen. Sie sollen die Finanzierung des Krieges durch Russland erschweren und die dortige Elite dazu bewegen, ihren Einfluss zur Beendigung des Krieges zu nutzen. Die umfangreichen Sanktionen müssen von den Mitgliedstaaten der EU umgesetzt werden.”
“So werden weniger Außentermine in den Unternehmen notwendig, und die Finanzbeamten haben mit Methoden der Datenanalyse verbesserte Mittel an der Hand, um Betrugsfällen zügig auf die Spur zu kommen. Wir werden mit dem neuen Institut für empirische Steuerforschung die Datenlage für eine noch stärker wissenschaftlich fundierte Steuergesetzgebung verbessern. Damit schaffen wir auch zusätzliches Wissen, um die Steuerhinterziehung in Deutschland stärker zu bekämpfen; denn auch das ist uns als SPD ein großes Anliegen. Sie sehen: Unsere Liste der Maßnahmen ist lang. Dagegen bietet der Antrag der Union wenig, und deswegen lehnen wir diesen Antrag ab. Vielen Dank. Das Wort hat der Abgeordnete Jörn König für die AfD-Fraktion.”
“Wir müssen die Zusammenarbeit mit den Ländern verstärken, um die IT zu vereinheitlichen und zu modernisieren. So können Abläufe sowohl für die Finanzverwaltung als auch für die Unternehmen optimiert und Bürokratiekosten reduziert werden. Die Automatisierung bietet auch in der Steuerverwaltung Chancen für schnellere Verfahren und damit weniger Arbeitsbelastung. Im Tagesgeschäft werden viele Prozesse noch manuell erledigt. Elektronische Abgleiche können hier viel Zeit sparen. Zudem werden wir das Steuersystem für Menschen und Unternehmen einfacher machen. Mit der vorausgefüllten Steuererklärung senken wir den Zeitaufwand für die Steuererklärung deutlich. Auch im Bereich der Unternehmensbesteuerung lässt sich mit Standardisierung und dem sinnvollen Einsatz neuer Technologien Zeit sparen.”
“Sie alle haben dadurch weniger Aufwand und mehr Zeit fürs Wesentliche. Was brauchen wir dafür konkret? Welche Maßnahmen ergreifen wir, damit wir den Weg zur umfassenden Digitalisierung beschleunigen? Dazu haben wir uns in der Ampel viel vorgenommen. Bislang werden Daten oft über eine elektronische Einbahnstraße an die Finanzverwaltung übermittelt. Beim Versand von Bescheiden oder Klärungsbedarf wird weiterhin auf Post, Telefon oder Fax zurückgegriffen. Diese Diskrepanz in der Kommunikation ist fehleranfällig und führt zu Mehrfacharbeiten. Um Prozesse zwischen Bürgerinnen und Bürgern und dem Finanzamt vollständig zu digitalisieren, brauchen wir einen einfachen und sicheren Informationsaustausch. Dazu benötigen wir eine datenschutzsichere Lösung, die die bisherigen Schnittstellen standardisiert miteinander vernetzt.”
“Wir werden dafür sorgen, dass eine zentrale Verantwortlichkeit geschaffen wird, die den digitalen Wandel weiter vorantreibt, eine zentrale Organisationseinheit auf Bundesebene. Damit schaffen wir Verantwortlichkeit und gehen über bloße Angaben zum Erfüllungsaufwand hinaus; denn diese Organisationseinheit wird nicht nur den digitalen Wandel vorantreiben, sondern auch die Verringerung der Steuerbürokratie sicherstellen. Wir wollen volldigitalisierte Verfahren. Die gesamte Interaktion zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung soll digital möglich sein. Denn die Akzeptanz der Digitalisierung von Steuerverfahren ist hoch. Sie gestaltet das Verfahren für alle Beteiligten effizienter: für die Bürgerinnen und Bürger, für Unternehmen, für Steuerberaterinnen und Steuerberater und für die Verwaltung selbst.”
“Dazu gehören alle zur Realisierung der Umsetzung erforderlichen Kosten oder eben auch Einsparungen, sofern sie bekannt sind. Selbstverständlich gehört auch die Sicherstellung der Finanzierung des Vorhabens dazu. Ein Mehrwert ist also durch den Antrag bisher nicht erkennbar. Kommen wir zum nächsten Punkt des Antrags. Die Digitalisierung der Steuerverwaltung soll in allen Bereichen und auf allen staatlichen Ebenen vorangetrieben werden. Ja! Dieser Punkt beschreibt jedoch erneut lediglich das übergeordnete Ziel und keine konkrete Maßnahme. Meine Damen und Herren, wir brauchen klare Kompetenzen. Bislang haben bei der Digitalisierung der Steuerverwaltung sehr viele Akteure mitgesprochen.”
“Der Antrag sieht eine grundsätzliche Prüfung aller steuergesetzlichen Vorhaben auf deren IT‑Umsetzbarkeit vor. Wie diese IT-Umsetzbarkeit dargestellt werden soll, wird nachfolgend konkretisiert. Bei allen Umsetzungsaufwänden für die Steuerverwaltung sollen die Digitalisierungskosten ausgewiesen werden. Doch das Ausweisen von Kosten wird weder neue noch bestehende Regelungen digitalisieren oder deren Digitalisierung beschleunigen. Gleiches gilt für den umgekehrten Fall, für die Darlegung von finanziellen Einsparpotenzialen durch die IT-Umsetzung, die ebenfalls erfolgen soll. Außerdem soll die Bundesregierung dazu aufgefordert werden, die Finanzierung des Umsetzungsaufwands sicherzustellen. Sehr geehrte Damen und Herren, grundsätzlich unterliegt ein Gesetzentwurf auch der Prüfung des Erfüllungsaufwands.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der CDU/CSU benennt ein ganz grundsätzliches Ziel, welches bereits im Koalitionsvertrag unserer Regierungsparteien formuliert wurde: das Ziel, die Finanzverwaltung vollständig, von der Steuererklärung bis zum Bescheid, zu digitalisieren. Dementsprechend begrüßen wir dies auch erst einmal ausdrücklich. Denn die Digitalisierung der Steuerverwaltung ist bereits eine Erfolgsgeschichte, und sie birgt noch viel mehr Potenzial, als bisher genutzt wird. Deshalb wollen wir sie weiter vorantreiben. Aber kommen wir nun zum Inhalt des Antrags der Union. Denn interessant wird es dort, wo die Wege zur Zielerreichung aufgezeigt werden. Welche Maßnahmen sollen also ganz konkret beschlossen werden?”
“Die Homeoffice-Pauschale ist ein Kind der Pandemie. Viele hätten sich nicht vorstellen können, so oft wie jetzt in den eigenen vier Wänden zu arbeiten. Bis zu 600 Euro können auch in diesem Jahr als Werbungskosten geltend gemacht werden, unabhängig davon, ob man ein Arbeitszimmer hat oder beispielsweise in der Küche arbeitet. Mit den Maßnahmen zugunsten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Unternehmen zeigt sich die von der SPD geführte Ampelregierung als verlässliche Partnerin in der Krise. Wir stabilisieren die Wirtschaft und stärken die Konjunktur. Das Signal, das von unseren Maßnahmen ausgeht, lautet: Die Sicherung der Arbeitsplätze und die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger sind uns wichtig. Auf unsere Unterstützung kann man sich verlassen. Vielen Dank. Zum Abschluss der Debatte erhält das Wort für Bündnis 90/Die Grünen Dr.”
“Diese Unterstützung ist notwendig; denn ihre Einkommen werden dadurch stabilisiert, während ihre Jobs gesichert werden. Die Pandemie hat uns die Verletzlichkeit unseres Gesundheitswesens vor Augen geführt. Die Pflegekräfte in Deutschland erbringen Tag für Tag eine herausragende Leistung. Über das bisherige Maß hinaus hat die Pandemie die Bedingungen in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen noch anspruchsvoller werden lassen. Die Belastung ist außerordentlich hoch. Wie im Koalitionsvertrag angekündigt, stellen wir Geld bereit, um in bestimmten Einrichtungen einen Pflegebonus bis zu 3 000 Euro durch die Arbeitgeber von der Steuer zu befreien. Auch bei Bezug von Grundsicherung bleibt der Pflegebonus unangetastet. So stellen wir sicher, dass bei den Beschäftigten möglichst viel von dem Geld auch ankommt.”
“Wir haben bereits in der Vergangenheit darauf Wert gelegt, dass auch die Menschen entlastet werden, die ihre Steuererklärung ohne Beratung erstellen. Deshalb sind auch für sie Verlängerungen bei den Abgabefristen für die Steuererklärung vorgesehen. Das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz enthält darüber hinaus eine Reihe von Maßnahmen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Besonderen unterstützen. Die Kurzarbeit hat Millionen Arbeitsplätze durch die Pandemie gerettet. Passend zur Verlängerung der Maßnahme bis Ende Juni werden auch die Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld bis Ende Juni von der Steuer befreit. Von dieser Maßnahme profitieren insbesondere die Beschäftigten der besonders hart betroffenen Branchen, etwa im Veranstaltungs- und Gastronomiebereich.”
“Besonders die Ballung der Abgabefristen für Steuererklärungen, die Bearbeitung von Wirtschaftshilfen und die Jahresabschlüsse stellen eine echte Herausforderung für die Kanzleien dar. Die starke Arbeitsbelastung haben wir erkannt und in den vergangenen Jahren die steuerlichen Abgabefristen immer wieder verlängert. So haben wir regelmäßig für zeitliche Entlastung gesorgt. Nun legen wir ein Konzept vor, das bereits jetzt für die Veranlagungszeiträume 2021 und 2022 Fristverlängerungen für die Abgabe der Jahressteuererklärungen vorsieht. Wir denken voraus. Denn die frühzeitige Regelung der Abgabefristen bis ins Jahr 2024 hinein schafft Planungssicherheit für Steuerpflichtige, Kanzleien und die Verwaltung.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Pandemie setzt die Menschen in Deutschland Mehrbelastungen aus, denen wir seit ihrem Beginn entschieden entgegenwirken. Insbesondere die steuerpolitischen Maßnahmen sorgen für konkrete Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen. Mit dem nun Vierten Corona-Steuerhilfegesetz in den letzten zwei Jahren führen wir den Weg der gezielten steuerlichen Entlastung fort. Mit der Verlängerung der Abgabefristen für die Steuererklärungen 2020, 2021 und 2022 reagieren wir auf die Belastungen der Steuerpflichtigen und der steuerberatenden Berufe. Steuerberaterinnen und Steuerberater haben einen deutlich erhöhten Beratungs- und Unterstützungsbedarf, weil bei ihnen in der Pandemie zusätzliche Aufgaben hinzugekommen sind.”
“Darin enthalten ist die Verlängerung der steuerfreien Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld bis Ende Juni. Das ist eine Maßnahme, die tatsächlich sozial gerecht ist und den Menschen in Kurzarbeit mehr Einkommen ermöglicht. Vielen Dank. Sebastian Brehm ist jetzt der nächste Redner für die CDU/CSU-Fraktion.”
“Wir haben die Fristen für Steuererklärungen verlängert und verlängern sie erneut. Damit leistet die Steuerpolitik der Ampel einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Folgen der Coronapandemie und unterstützt eine schnelle Erholung nach der Krise. Meine Damen und Herren, die meisten meiner Vorrednerinnen und Vorredner haben bereits ausgeführt, warum es inhaltlich nicht angebracht und vor allem nicht gerecht wäre, das Kurzarbeitergeld aus dem Progressionsvorbehalt auszunehmen. Wenn wir dem Antrag der Linken folgen würden, dann würden wir den Grundsatz der Steuergerechtigkeit über Bord werfen. Frau Kollegin, möchten Sie eine Zwischenfrage zulassen, aus der AfD? Nein, möchte ich nicht. – Für den sozialen Zusammenhalt in Deutschland brauchen wir ein durchdachtes Gesamtkonzept. Morgen debattieren wir das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz.”
“Mit der Einführung der Homeoffice-Pauschale können bis zu 600 Euro pro Jahr als Werbungskosten geltend gemacht werden. Damit haben wir steuerlich nachvollzogen, was für viele Menschen zu ihrem neuen Alltag geworden war. Wir haben einen Schutzschirm für Ausbildungen aufgespannt, weil wir wollen, dass alle jungen Menschen eine Ausbildung beginnen und auch erfolgreich abschließen können. Deshalb haben wir die Ausbildungsprämie auf 4 000 Euro verdoppelt, wenn das Ausbildungsangebot gleich bleibt, und auf 6 000 Euro erhöht, wenn sich die Zahl der Ausbildungsplätze erhöht bzw. wenn Auszubildende aus insolventen Betrieben übernommen werden. Auch durch Fristverlängerungen für die Abgabe der Steuererklärungen werden Steuerpflichtige und ihre Beraterinnen und Berater entlastet.”
“Dabei war es das Ziel, die Kaufkraft der Bürgerinnen und Bürger und insbesondere der Familien mit Kindern zu stärken; denn Familien mit Kindern und insbesondere Alleinerziehende sind in Zeiten der Coronapandemie durch besondere Einschränkungen belastet. Mit einem Kinderbonus von insgesamt 450 Euro, der nicht auf Sozialleistungen angerechnet wird, haben wir vor allem Familien mit kleinen und mittleren Einkommen direkt gestärkt. Um die außergewöhnliche Belastung von Alleinerziehenden während der Pandemie zu berücksichtigen, wurde der jährliche Entlastungsbetrag um über 2 000 Euro erhöht. In Anerkennung der Situation von Alleinerziehenden insgesamt gilt dieser Betrag seit diesem Jahr unbefristet. Wir haben das Steuerrecht genutzt, um den Belastungen der Pandemie gezielte Entlastungen für die Menschen in Deutschland entgegenzusetzen.”
“Es ist ein großer Erfolg dieser Politik, dass wir die Einkommen so stark stabilisieren konnten. Zu Beginn der Krise wurden Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld steuerfrei gestellt. Damit haben wir Betriebe dazu animiert, das Kurzarbeitergeld ihrer Mitarbeitenden zu erhöhen und das Absinken der Gehälter abzumildern. Diese Regelung wollen wir um sechs Monate bis Ende Juni verlängern. Wir haben die Mehrwertsteuer befristet gesenkt, um einen Impuls für den Konsum zu setzen und die Menschen mit geringem Einkommen beim alltäglichen Bedarf zu entlasten. Das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz brachte schnell wirkende konjunkturelle Stützmaßnahmen.”