Stephan Pilsinger
CDU/CSU · Germany
“Dadurch, dass wir jetzt die Möglichkeit eröffnen, dass Apotheker zu diagnostischen Zwecken in Apotheken auch venös Blut abnehmen können, werden wir es schaffen, dass viele Chroniker, die bisher unerkannt gewesen sind, jetzt erkannt werden. Dadurch wird auch die Gesundheitsversorgung in Deutschland entscheidend verbessert werden können.”
“Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben in Deutschland ein sehr teures Gesundheitssystem, und das liegt auch daran, dass wir in Deutschland viel zu sehr darüber reden, wie wir Erkrankungen heilen, aber viel zu wenig darüber, wie wir Krankheiten verhindern können.”
“Es ist wichtig, dass wir dieses Signal auch noch mal nach draußen senden. Vielleicht abschließend: Uns ist wichtig, dass die Qualität der Arzneimittel gewährleistet bleibt, auch bei den Versandhändlern. Die ungleich langen Spieße im Wettbewerb, die werden wir deutlich einschränken durch die Temperaturkontrollen.”
“Nicht nur die Apotheker leisten einen wichtigen Beitrag für die Arbeit der Apotheken, sondern auch die pharmazeutisch-technischen Angestellten. Und diese wichtige Berufsgruppe werten wir mit diesem Gesetz deutlich auf. Ich finde, auch das Thema Diagnostik ist ein wichtiger Punkt.”
“Ich denke, wir hätten die Zeit viel schöner verbringen können, als uns mit solchen Themen zu beschäftigen, die einfach null Relevanz haben, weil es noch keine Ergebnisse von der FinanzKommission gibt. Erlauben Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Piechotta, Bündnis 90/Die Grünen? Ja, natürlich, Frau Piechotta. Gerne.”
“Wir geben pro Kopf sehr viel Geld aus, aber die Effizienz in Bezug auf die Krankheitslast und die Lebenserwartung ist gering. Deswegen brauchen wir mehr Steuerung und mehr Effizienz. Und ich muss an der Stelle sagen: – – – Ja, Sie rufen „Markus Söder“ dazwischen. Frau Piechotta, ich dachte, Sie hätten eine Obsession für Jens Spahn.”
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“Auch der von Ihnen in einer Nacht-und-Nebel-Aktion eingeführte Änderungsantrag, der die Bezahlung bei privat und gesetzlich Versicherten angleicht, führt dazu, dass nun ein Großteil der Ärzte sagt: Das ist der Einstieg in die Bürgerversicherung. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, dass Sie das mitmachen, ist wirklich schlimm. Entweder Sie verstehen einfach nicht, was Sie heute hier beschließen, oder Sie haben Ihre letzten gesundheitspolitischen Grundsätze komplett über Bord geworfen. Deshalb stellen wir in unserem Entschließungsantrag klare Forderungen. Wir wollen das Pflegepersonal entlasten, und zwar durch eine sofortige Einführung der hinreichend erprobten Pflegepersonal-Regelung 2.0. Was wir nicht wollen, sind eine endlose Neuerprobung und nie endende Diskussionen. Das bringt am Ende niemanden weiter.”
“Was wir nicht brauchen, ist eine ewige Neuerprobung mit ziellosen Diskussionen. Wir benötigen auch eine auskömmliche Finanzierung der Pflege. Es kann doch nicht sein, dass ein neues Pflegepersonalbemessungsinstrument, das zukünftig entscheidet, wie viel Personal in den einzelnen Fachabteilungen eingesetzt werden muss, nur mit Zustimmung des Bundesfinanzministeriums eingeführt werden darf. Jeder vernünftige Mensch fragt sich doch da: Was versteht eigentlich Christian Lindner davon, wie viel Personal auf einer Intensivstation eingesetzt werden soll? Das ist doch völlig absurd; das ist Pflege nach Kassenlage.”
“Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Lauterbach, wer nicht komplett realitätsfremd ist, bekommt von den Beschäftigten im Krankenhaus zu Ihrem Gesetz gesagt: Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht; denn das Problem wird damit in der Praxis einfach nicht gelöst. Das grundsätzliche Problem ist eigentlich allen klar: Wir haben zu wenige Pflegekräfte in Deutschland. Aktuell fehlen uns etwa 200 000 Pflegekräfte, und 2030 könnten es schon etwa 500 000 Pflegekräfte sein. Wenn wir nicht umgehend handeln und unsere Pflegekräfte entlasten, dann fahren wir unser Gesundheitssystem in absehbarer Zeit komplett gegen die Wand. Deshalb müssen wir die Pflegepersonal-Regelung 2.0, die von der Deutschen Krankenhausgesellschaft, von Verdi und vom Deutschen Pflegerat entwickelt und hinreichend erprobt worden ist, jetzt einführen.”
“Das Schlimmste aber ist, Herr Gesundheitsminister, dass Ihre Einsparungen am Ende die Gesundheit der Patienten in Deutschland verschlechtern werden und damit langfristig mehr Kosten auslösen werden, als Sie jetzt mit dem Gesetz einsparen können. Deshalb lehnt die Unionsfraktion dieses Gesetz aus voller Überzeugung ab. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege. – Das Wort hat nunmehr die Kollegin Dr. Paula Piechotta, Bündnis 90/Die Grünen.”
“Ich kann Ihnen heute schon sagen, zu was Ihre kurzsichtigen Einsparungen am Ende führen werden. Ihre Kürzung bei der zahnmedizinischen Prävention und hier insbesondere bei der hochwirksamen Parodontitisbehandlung wird die Zahngesundheit der Menschen in Deutschland dauerhaft gefährden. Ihre massive Reduktion der Neupatientenpauschale wird für Kassenpatienten zu einer massiven Verlängerung der Wartezeiten bis zu einem Facharzttermin führen. Ihre Einsparung beim Packungsabschlag wird das Apothekensterben vor allem im ländlichen Raum beschleunigen und damit die Arzneimittelversorgung der Patienten verschlechtern. Dass Sie die pharmazeutische Industrie auf diese Art und Weise unangemessen schröpfen, wird viele Arbeitsplätze kosten und dazu führen, dass innovative Arzneimittel in Deutschland nicht mehr verfügbar sein werden.”
“Stattdessen legen Sie uns heute das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz vor, das faktisch ein Gesundheitssystemdestabilisierungsgesetz ist. Dieses Gesetz ist reine Flickschusterei zum Stopfen von Finanzlöchern ohne einen nachhaltigen Effekt. Herr Gesundheitsminister, Sie haben mehrfach angekündigt, dass es zu keinen Leistungskürzungen bei den Versicherten kommen soll. Sie nennen Leistungskürzungen deshalb jetzt einfach „das Heben von Effizienzreserven“. Vor wenigen Monaten haben Sie noch den Beschäftigten im Gesundheitssystem für ihre in der Tat herausragende Leistung zur Bewältigung der Coronakrise gedankt. Jetzt kürzen Sie bei den Zahnärzten, den Fachärzten, bei den Apothekern und den Arzneimittelherstellern. Das ist für Sie also das Heben von Effizienzreserven. Eine absolute Frechheit, Herr Gesundheitsminister, ist das.”
“Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der redet doch nur über Corona. Das nervt langsam echt. – Das sagen die Menschen in Deutschland, wenn sie über unseren Gesundheitsminister Karl Lauterbach sprechen. Herr Lauterbach, wenn Sie mal nicht über Corona sprechen, dann erzählen Sie uns dauernd, welches Thema Sie als Nächstes anpacken wollen. Und was passiert dann? Nichts, einfach nichts. Karl Lauterbach ist ein reiner Ankündigungsminister und nicht mehr. Ihre Untätigkeit bei der Lösung wirklich wichtiger Probleme in unserem Gesundheitssystem halte langsam auch ich fast nicht mehr aus. Die Ampel hat sich richtigerweise zum Ziel gesetzt, die Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen nachhaltig zu reformieren. Und was tun Sie jetzt? Nichts davon, was Sie sich im Koalitionsvertrag mal vorgenommen haben. Das ist doch völlig abstrus.”
“Wenn ein klar dem Tode geweihter Intensivpatient das letzte Intensivbett besetzt, während ein anderer Patient mit absehbar höherer Überlebenswahrscheinlichkeit nicht behandelt wird und deswegen auch sterben muss, so ist das ethisch-moralisch zumindest fragwürdig. Kommen Sie bitte zum Schluss. Liebe Kolleginnen und Kollegen, trotz aller politischen Gegensätze hier im Hohen Hause dürfen wir uns niemals von dem Grundsatz verabschieden, menschlichem Leben die höchste Bedeutung beizumessen und es zu bewahren. Das gebietet uns nicht nur die Humanität, sondern auch unsere deutsche Geschichte. Vielen Dank. Für Bündnis 90/Die Grünen hat das Wort Corinna Rüffer.”
“Sollte die Entscheidung im Weiteren trotzdem zum Tod des Intensivpatienten führen, während wegen dieser Entscheidung ein anderer Patient verstorben ist, weil dieser nicht intensivmedizinisch behandelt wurde, darf gegen den Arzt kein individueller Schuldvorwurf erhoben werden. Sein ärztliches Handeln muss in dieser Extremsituation als objektiv rechtmäßig bewertet und anerkannt werden. Insofern sollte eine Kontrolle nicht den Gerichten überlassen werden, sondern der Ärzteschaft. Nicht per se unmoralisch halte ich die Diskussion um eine Ex-post-Triage. Denn die aktuelle Überlebenswahrscheinlichkeit lässt sich bei vielen Patienten erst nach einem intensivmedizinischen Behandlungsversuch verlässlich abschätzen, wie auch die einschlägigen Fachgesellschaften betonen.”
“Dezember 2021, der dem Gesetzgeber auferlegt hat, im Falle einer Triage jegliche Form von Benachteiligung wegen einer Behinderung von vornherein hinreichend zu verhindern. Gleichwohl muss die Letztentscheidung bei den Ärzten liegen, die sich nur an der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit der betroffenen Patienten festmachen darf. Eine Behinderung, der Grad der Gebrechlichkeit, das Alter, die ethnische Herkunft, die Religion oder Weltanschauung, das Geschlecht oder die sexuelle Orientierung des Betroffenen dürfen keine Rolle bei der Zuteilungsentscheidung spielen. Eine Gesellschaft, die solche Grundsätze aufgibt, hat ihren moralischen Kompass komplett verloren. Als Arzt betone ich die Rechtssicherheit für die jeweiligen ärztlichen Entscheidungsträger in diesem Dilemma.”
“Auch wenn bis heute keine Triage-Entscheidung an deutschen Kliniken gefällt werden musste, so ist es doch richtig, ja überfällig, diese vor allem für die Ärzte extrem schwierige Situation, über Leben und Tod zu entscheiden, gesetzlich zu klären, zu klären mit dem Ziel, dieses Dilemma für Ärzte, Patienten und Angehörige ethisch verantwortbar zu lösen, Rechtssicherheit für die behandelnden Ärzte zu schaffen, aber auch, um behinderte, benachteiligte und vulnerable Menschen vor Diskriminierung in einer für alle Beteiligten so schwierigen Situation zu schützen. Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung ist dabei stark geprägt vom Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mich freut, dass wir heute hier zu dieser wichtigen Debatte zusammenkommen. Mich hätte es aber noch viel mehr gefreut, wenn zumindest der Behindertenbeauftragte oder der Patientenbeauftragte der Bundesregierung heute dieser Debatte beigewohnt hätten. – Dann entschuldige ich mich an dieser Stelle. Aber der Behindertenbeauftragte hätte zumindest an dieser Debatte auch teilnehmen können. Die heutige Debatte ist eine äußerst schwerwiegende Debatte, weil sie die schwierigste aller Fragen berührt, die Frage nämlich, wer im Notfall leben darf, wer sterben muss und wer darüber entscheiden darf.”
“Sie haben meine Frage noch nicht beantwortet. Meine Frage war, bis wann Sie das Gesetz vorlegen wollen. Könnten Sie eine zeitliche Einschätzung abgeben, bis wann Sie das machen wollen?”
“Herr Bundesminister, die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat in dieser Woche deutlich gemacht, dass die Vorschläge der Gaspreiskommission hinten und vorne nicht ausreichen, um die Krankenhäuser zu entlasten. Zwei Drittel der ungedeckten Kosten seien nicht aufgrund der gestiegenen Energiekosten, sondern durch Kostensteigerungen bei Medizinprodukten, Arzneimitteln, Lebensmitteln und Dienstleistungen entstanden. Wie werden Sie sicherstellen, dass unsere Krankenhäuser unter dieser Kostenlast nicht zusammenbrechen? Und auch noch einmal die Frage: Bis wann wollen Sie den Gesetzesvorschlag einbringen? Es darf keinen zeitlichen Verzug mehr bei der Stabilisierung unserer Krankenhäuser geben.”
“Herr Minister Lauterbach, durch Ihre Flickschusterei schaden Sie nicht nur der medizinischen Versorgung in Deutschland, sondern Sie halten auch den absehbaren Beitragstsunami nicht auf. Bereits in den Jahren 2024 und 2025 werden die Zusatzbeiträge wahrscheinlich um jeweils 1 Prozent steigen, wenn Sie so weiterwursteln. Das sind dann für drei Jahre Beitragssteigerungen von 2 bis 2,5 Prozent. Das belastet die Arbeitgeber und Arbeitnehmer in dieser so schwierigen und sehr komplizierten wirtschaftlichen Lage noch zusätzlich. Haben Sie endlich Visionen, Herr Lauterbach, packen Sie die großen notwendigen Reformen an, und geben Sie den Menschen in diesem Land Hoffnung auf eine gute und bezahlbare medizinische Versorgung auch über 2023 hinaus! Vielen Dank. Für Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt der Kollege Johannes Wagner.”
“Es kann doch nicht sein, dass nur die gesetzlich Versicherten für die ALG‑II-Empfänger aufkommen müssen. Allein diese beiden Maßnahmen würden der GKV nach Berechnungen des GKV-Spitzenverbandes jährlich 16 Milliarden Euro sparen; sie würden also um fast den Betrag des für 2023 prognostizierten Defizits entlasten. Zu einer langfristig wirkenden Lösung gehört es auch, die versicherungsfremden Leistungen genauer in den Blick zu nehmen, diese Leistungen überhaupt erst mal klar zu definieren, sie regelmäßig auf deren Sinnhaftigkeit und Bezahlbarkeit hin zu überprüfen und, wo ordnungspolitisch angebracht, über den regulären Staatshaushalt laufen zu lassen – nicht über den Gesundheitsfonds. So empfiehlt es auch der Bundesrechnungshof in seinem Bericht vom 1. Februar 2021.”
“Nach aktuellen Prognosen des renommierten Instituts IGES würde sich das Defizit bis 2040 auf 217 Milliarden Euro ausdehnen, wenn das Problem nicht strukturell angepackt wird. Herr Bundesminister, wir wollen Sie als neue Serviceopposition im Bundestag nicht immer nur kritisieren. Deshalb machen wir Ihnen gerne zwei konkrete Vorschläge für dauerhaft wirkende Maßnahmen: Erstens: Absenkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel von 19 auf 7 Prozent. Warum zahle ich als Verbraucher 7 Prozent auf Grundnahrungsmittel, auf lebensrettende oder lebenserhaltende Medikamente aber 19 Prozent? Zweitens: die auch in Ihrem Koalitionsvertrag beabsichtigte und längst überfällige Erhöhung der Bundeszuschüsse für die Bezieher von Arbeitslosengeld II endlich umsetzen.”
“Wenn Sie den Apothekenabschlag von 1,77 Euro auf 2 Euro je Arzneimittelpackung erhöhen, belastet das unsere Apotheken in der Krise finanziell spürbar und gefährdet die Versorgung mit Arzneimitteln, gerade im ländlichen Raum. Und: Dass Sie die Honorierung der Vertragszahnärzte durch eine Budgetierung kürzen und so innovative, hochwirksame Behandlungen wie etwa die Parodontitisbehandlung faktisch einschränken, wenn nicht verhindern, führt zu einer zahnlosen Politik im wahrsten Sinne des Wortes. – Die Giftliste undurchdachter Schnellschüsse ließe sich fortsetzen. Herr Bundesminister, wenn Sie durch Ihre Maßnahmen wenigstens eine nachhaltige, systematische Lösung erreichen würden, wären diese Punkte noch irgendwie diskutabel, aber das ist bei Ihrer nur kurzsichtigen Flickschusterei keinesfalls der Fall.”
“Es ist absurd, die Neupatientenregelung, die Sie in der letzten Legislaturperiode selbst forciert haben, wieder zu streichen – mit der absehbaren Konsequenz, dass viele Neupatienten keinen Termin bekommen werden. Auch dass Sie den Herstellerrabatt für patentgeschützte Arzneimittel im Jahr 2023 um 5 Prozentpunkte von 7 auf 12 Prozent erhöhen wollen, ist kontraproduktiv. Das bis 2022 geltende Preismoratorium für Arzneimittel wird um weitere vier Jahre verlängert. Mit diesen und weiteren geplanten arzneimittelpolitischen Einschnitten gefährden Sie jegliche Innovation auf unserem Arzneimittelmarkt und damit den Forschungs- und Wirtschaftsstandort Deutschland, auch im internationalen Wettbewerb.”
“Wir haben hier ein Sammelsurium von unkoordinierten Maßnahmen vor uns, die in keiner Weise strukturelle, nachhaltig wirkende Lösungen zur dauerhaften Stabilisierung der GKV-Finanzen darstellen. Sie schmelzen zum Beispiel die ohnehin schon dünnen Finanzreserven der Krankenkassen auf ein Niveau ab, das den Kassen in jeglicher unvorhersehbaren Situation finanziell die Luft abschneiden wird und Planungssicherheit unmöglich macht. Das ist unverantwortlich und wird zu Kasseninsolvenzen führen. Herr Kollege, die Frau Kollegin Klein-Schmeink will Ihnen eine Zwischenfrage stellen. Möchten Sie die gerne zulassen? Ach, das dauert heute eh schon so lange hier, und die Grünen lassen ja auch keine Fragen zu. Dann also nicht.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vom früheren US-Präsidenten Woodrow Wilson stammt das Zitat: „Wer keine Vision hat, vermag weder, große Hoffnungen zu erfüllen, noch, große Vorhaben zu verwirklichen.“ Wenn man sich Ihren Haushaltsentwurf und den hier zentralen Gesetzentwurf zur Stabilisierung der GKV-Finanzen anschaut, sehr geehrter Herr Minister Lauterbach, ist weder erkennbar, dass Sie so etwas wie eine Vision von einer zukunftsfesten Gesundheitspolitik haben, noch, dass Sie große Vorhaben auch nur skizzieren können. Dieses Gesetz ist Flickwerk und stellt einen fast schon verzweifelten Versuch dar, das 17‑Milliarden-Loch im GKV-Finanzsystem für 2023 vorübergehend schließen zu können.”
“Kleinstaaterei, auch im Drogenrecht, darf nicht unser Anspruch sein. Europa ist unsere Zukunft. Vielen Dank.”
“Eine Lösung wie in den Niederlanden mit permanenter Beugung europäischen Rechts und internationaler Vereinbarungen kann dabei wirklich nicht unser Anspruch sein. Wenn wir erwarten, dass sich andere Länder an geltendes internationales Recht halten, wenn wir wollen, dass sich die Südeuropäer an vereinbarte Schuldenregelungen und die Osteuropäer an rechtsstaatliche Prinzipien halten, dann müssen wir das auch bei Vereinbarungen im Drogenrecht tun. Herr Lauterbach, deshalb geben wir Ihnen als neue Serviceopposition mal einen Tipp: Wenn Sie schon die aus unserer Sicht falsche Legalisierung von Cannabis durchziehen wollen, dann kündigen Sie entweder alle internationalen drogenrechtlichen Vereinbarungen mit den dazugehörigen Konsequenzen auf, oder finden Sie zumindest eine europäische Lösung für Ihr Anliegen, um nicht rechtswidrig zu handeln.”
“Dort stützt man sich auf das Opportunitätsprinzip in der Strafverfolgung, wodurch der Besitz von Cannabis für den Eigenbedarf geduldet und nicht geahndet wird. Da das EU-Recht jedoch den Handel verbietet, muss Cannabis in großen Mengen folglich illegal importiert bzw. zu den Coffeeshops in Amsterdam und sonst wo geliefert werden. Nicht nur das EU-Recht steht einer Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken entgegen, sondern auch das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Drogenpolitik von 1961. Es ist schlicht unmöglich, einerseits alle internationalen und europarechtlichen Vereinbarungen einzuhalten und andererseits gleichzeitig eine rechtskonforme kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften zu ermöglichen.”
“Wir können beobachten, dass bereits andere europäische Länder an den hohen europarechtlichen Hürden gescheitert sind, beispielsweise Luxemburg, das von der Idee einer vollständigen Legalisierung von Cannabis abgerückt ist und Hanfpflanzen nur für den Eigengebrauch, und das nur in sehr geringen Mengen, erlaubt. Die dortige Regierung nennt als Grund die Unvereinbarkeit mit dem Europarecht; denn das Anbieten, Verkaufen und Liefern ist nach dem Schengen-Übereinkommen unter Strafe zu stellen, so hat es auch der Europäische Gerichtshof in seinem wegweisenden Urteil vom 16. Dezember 2010 klargestellt. Ich weiß nicht, ob Ihnen das bewusst ist, aber Deutschland ist 1990 dem Schengen-Übereinkommen beigetreten. In den Niederlanden zeigen sich die europarechtlichen Probleme für das Vorhaben der Bundesregierung noch deutlicher.”
“Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei allen bereits hinlänglich ausgeführten Differenzen sind wir uns in einem einig: Eine Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken ist ein äußerst anspruchsvolles und gewagtes Experiment. Deshalb war ich beim Lesen des Koalitionsvertrags der Ampel über die Formulierung auch mehr als verwundert. Sie schreiben dort auf Seite 68, dass Sie eine „kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften“ ermöglichen wollen. Ich muss Ihnen sagen: Ihr Vorhaben, wie Sie es in Ihrem Koalitionsvertrag festgelegt haben, ist so nicht durchführbar.”
“Im Sinne des christlichen Menschenbildes und der europäischen Aufklärung führt unser Gesetzentwurf nach meiner festen Überzeugung am ehesten dazu, dass die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts beachtet werden und der Mensch als selbstbestimmtes Wesen geachtet, aber auch geschützt wird. Vielen Dank. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich grüße Sie ganz herzlich am Freitagmittag. Wir fahren in der Debatte fort mit Dr. Petra Sitte für die Gruppe „Helling-Plahr und andere“.”
“Wer diese Selbstbestimmung und damit die Würde des einzelnen Menschen missachtet, handelt zutiefst kriminell und muss entsprechend strafrechtlich belangt werden können, liebe Kolleginnen und Kollegen. In Kenntnis des Urteils des Bundesverfassungsgerichts wollen wir die Suizidassistenz ermöglichen, sie aber nicht fördern. Ältere und schutzbedürftige sowie von schweren persönlichen Schicksalsschlägen gepeinigte Menschen müssen wir vor falschen Einflüssen schützen. Deshalb ist auch die Suizidprävention auf allen Ebenen wichtig, so wie wir sie in unserem Begleitantrag fordern. Meine Damen und Herren, wie das Bundesverfassungsgericht sehen auch wir die autonome Selbstbestimmung eines Menschen als unmittelbaren Ausdruck seines Persönlichkeitsrechts, in der sich seine Würde als Mensch in seiner Individualität, Identität und Integrität entfaltet.”
“Sie sind also weniger Ausdruck eines zutiefst empfundenen Wunsches, tatsächlich zu sterben, als vielmehr die Sehnsucht nach einer „Auszeit“ aus einer als unerträglich empfundenen Lebenssituation. Daher haben wir eine engmaschige und klar vorgegebene Beratungspflicht mit bestimmten Wartefristen vorgegeben, damit ein möglicherweise doch lösbarer und temporärer Zustand nicht vorschnell zu einer irreversiblen Entscheidung für die Selbsttötung werden kann. Nach jetzigem Recht stehen den Sterbehilfevereinen Tür und Tor offen, die Betroffenen schnell vermeintlich zu „erlösen“. Das können und dürfen wir so nicht stehen lassen, meine Damen und Herren! Daher ist die Verortung der Regelung im Strafgesetzbuch auch die einzig wirksame gesetzgeberische Lösung, um Missbrauch zu verhindern und Menschen vor falschen äußeren Einflüssen zu schützen.”
“Denn zwischen 50 und 90 Prozent der Selbstmorde in Deutschland stehen nach Auskunft der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde in Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen, die man auch erfolgreich behandeln und in den Griff bekommen kann, wenn man sie rechtzeitig erkennt und therapiert. Insbesondere Menschen mit Depressionen haben nachweislich ein stark erhöhtes Suizidrisiko, Menschen, die es besonders – vor sich selbst und vor äußeren Einflüssen – zu schützen gilt. Die meisten Suizidgedanken sind nach den Erkenntnissen psychiatrischer und psychotherapeutischer Fachkreise volatil, also kurzfristiger, situativ bedingter Natur.”
“Februar 2020 zwar keine konkreten materiellen Voraussetzungen für die Entscheidung zum Suizid, betont aber, dass die Entscheidung des Suizidenten von Freiverantwortlichkeit, von Dauerhaftigkeit und von innerer Festigkeit geprägt sein muss. Gleichzeitig hat das Gericht auch betont, dass der Gesetzgeber ein legitimes Ziel verfolgt, wenn er verhindern möchte, dass sich assistierter Suizid als normale Form der Lebensbeendigung durchsetzt, und wenn er sicherstellen möchte, dass der folgenreiche Entschluss des Betroffenen tatsächlich auf einem freien, nicht von äußeren Umständen geprägten Willen beruht. Das ist der Leitgedanke unseres überfraktionellen Gesetzentwurfs.”
“Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als noch praktizierender Hausarzt weiß ich, dass die Coronapandemie nicht nur Infektionswellen, sondern auch Wellen der Depression über unser Land hat brechen lassen. Sätze wie: „Es ist mir alles zu viel; ich habe einfach keine Lust mehr“, kommen in der Regel von Menschen, die einen leidvollen Weg hinter sich haben, oft depressiv sind, keinen Ausweg mehr zu sehen glauben und die ihrem scheinbar unerträglichen Leben ein rasches Ende setzen wollen. Doch wollen diese Menschen das wirklich, wenn sie so reden? Ist der Suizid wirklich der unbedingte, freie und selbstbestimmte Wille derjenigen Person, die so redet?”
“Es wäre außerdem gut gewesen, Herr Minister, wenn Sie den besorgten Bürgern heute versichert hätten, dass Sie keine Impfpflicht gegen die Affenpocken auf den Weg bringen wollen. Jetzt und hier haben Sie die Möglichkeit, allen Verschwörungstheoretikern diesbezüglich den Wind aus den Segeln zu nehmen. Hören Sie endlich auf, der AfD durch Kommunikationsfehler immer neuen Stoff für ihre Kampagnen zu liefern! Herr Minister Lauterbach, bitte seien Sie in Zukunft mehr Teamspieler, und geben Sie, wenn nötig, Ihren Staatssekretären mal einen Pass, damit wenigstens Sabine Dittmar oder Edgar Franke einen wichtigen Treffer zur Lösung wichtiger gesundheitspolitischer Themen landen können. Vielen Dank. Das Wort hat Dr. Kirsten Kappert-Gonther für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.”
“Anfang Mai ziehen Sie Ihren Gesetzentwurf zur Triage zurück, der die Behandlungsreihenfolge in den Kliniken regeln sollte. Ausgerechnet am Ostersonntag warnen Sie in den Medien vor angeblichen Corona-„Killervarianten“, um diese groteske, in keiner Weise wissenschaftlich unterlegte Aussage dann wieder kleinlaut relativieren zu müssen. Im Frühjahr bestellen Sie munter neue Impfstoffe für Coronawellen, die noch gar nicht absehbar sind. Jetzt haben wir Überschüsse von 70 Millionen Dosen und zusätzliche Kosten von knapp 3 Milliarden Euro. Apropos Impfstoffe: Den Medien entnehme ich – im Gesundheitsausschuss sind Sie ja nicht –, dass Sie nun 240 000 Dosen Impfstoff gegen den Affenpockenvirus bestellt haben, übrigens Impfstoff eines US-Herstellers, der in Europa noch gar nicht zugelassen ist.”
“Nach sechs Monaten Karl Lauterbach hatten wir nur einen nichtcoronabezogenen Gesetzentwurf aus den Untiefen des BMG, den der Minister gleich wieder kassiert hat, nämlich den Referentenentwurf des Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung vom 4. März. Bei aller Notwendigkeit der Pandemiebekämpfung: Null Gesetzentwürfe zur nachhaltigen Gestaltung unseres Gesundheitssystems sind einfach zu wenig, Herr Minister. Stattdessen liefern Sie unabgestimmte Alleingänge und Widersprüche in Ihrem eigenen Agieren. Sie kündigen Anfang April an, die Isolationspflicht für Coronainfizierte komplett aufheben zu lassen, nur um diese Ankündigung kurz darauf bei „Markus Lanz“ und in der folgenden Nacht per Twitter wieder einzukassieren.”
“Karl Lauterbach nutzt sein Ministerbüro anscheinend als reine Studierstube für Studien, er geht seinen Beamten aus dem Weg, kommt fast nie in den Gesundheitsausschuss und hat seinen Pressesaal in das TV-Studio von Markus Lanz verlegt. Nun wird deutlich, was die SPD wahrscheinlich schon lange wusste, nämlich dass unser Herr Professor aus Köln leider nicht die Führungskraft zu entwickeln scheint, die ein Bundesminister täglich beweisen muss. Herr Lauterbach, ich frage Sie: Können oder wollen Sie den Dauerkrisenmodus als reiner Coronaminister nicht abstellen? Man hat bei Ihnen fast den Eindruck, als ob Sie mit Ihren schwarzmalerischen Presseäußerungen zu Corona Ihre bislang schwache Bilanz an Gesetzentwürfen und Verordnungen zu übertünchen versuchen. Nach nur 16 Monaten Amtszeit konnte Jens Spahn 16 konkrete Gesetzentwürfe vorweisen.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie Sie sicher schon alle mitbekommen haben, hat der FC Bundestag in Finnland zum ersten Mal seit elf Jahren wieder die Europameisterschaft der Parlamentarier gewonnen. Besonderes Lob gebührt meinem Mannschaftskollegen, dem SPD-Staatssekretär Mahmut Özdemir, der nicht nur als Spieler, sondern auch als Trainer erheblich zu diesem Erfolg beigetragen hat. Lieber Mahmut, erhol dich gut von deinen Verletzungen! Wenn man Karl Lauterbachs Rolle in der Gesundheitspolitik in die Fußballersprache übersetzen müsste, würde ich sagen, dass er weder Spieler noch Trainer noch Spielertrainer im BMG ist. Er ist ein Kommentator von der Seitenauslinie, der alles besser weiß, aber nichts besser macht.”
“Der letzte Redner in dieser Debatte ist Dirk Heidenblut für die SPD-Fraktion.”
“Daher appelliere ich an den Gesundheitsminister Lauterbach: Anstatt bei Lanz oder auf Twitter immer wieder wie Kai aus der Kiste ein neues Coronahorrorszenario an die Wand zu malen: Legen Sie endlich mal eine durchdachte Strategie für den Herbst vor, und packen Sie vor allem endlich mal die Themen im Gesundheitswesen an, die Sie seit über einem halben Jahr anpreisen, statt jede Woche immer neue Ankündigungen über angebliche Vorhaben des Ministeriums in der Presse zu machen! Das Universalthema unserer Zeit ist die Pflege. Wir alle müssen uns dem stellen. Nehmen Sie sich endlich dieser Aufgabe an, und entlasten und stärken Sie die Pflegenden und die pflegenden Angehörigen in ihrer täglichen Fürsorge! Vielen Dank. Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich grüße Sie, sehe Sie guter Dinge, noch ganz frisch und gut gelaunt.”
“Den Ärzten, die massive Belastungen durch die Coronakrise haben, den niedergelassenen Hausärzten, die enormste Belastungen hatten, nun diese Aufgabe aufzubürden, das halte ich für nicht angemessen. Zum Zweiten haben Sie gefragt, ob die Kommunen das zahlen sollten. Ich glaube, der Bund ist da in der Verantwortung. Das andauernde Wegdelegieren der Verantwortlichkeit halte ich ebenfalls für nicht sinnvoll. Ich glaube, der Bund sollte sich der Zahlung annehmen, und wir als Union fordern dies schon sehr nachdrücklich. Wenn wir noch in der Regierung wären, würden wir das selbstverständlich machen.”
“Und geben Sie mir nicht recht, dass mit der beschlossenen Steuerfreiheit entsprechender Boni für den Rettungsdienst jetzt auch Kommunen, die ja in der Regel Träger sind, also die öffentliche Hand, die Möglichkeit haben, entsprechende Boni auszuzahlen, und genau dieses Ziel damit verfolgt werden kann, das Sie hier ansprechen? Im Übrigen, letzter Teil meiner Frage, würde mich noch interessieren, wie viele Milliarden die Union denn an Medizinische Fachangestellte in den vergangenen zwei Jahren ausgezahlt hat. Herr Dahmen, auf andere mit dem Finger zu zeigen, halte ich doch immer für reichlich vermessen. Ich glaube, dass es eine staatliche Aufgabe gewesen wäre, diese Boni auszuzahlen.”
“Wir fordern eine umfassende Reform des Berufsbildes der MFA, damit die – – Erlauben Sie eine Zwischenfrage von Herrn Dahmen von den Grünen? Ach, Herr Dahmen, Sie haben ja heute den Herrn Lauterbach, der leider nicht anwesend sein kann, – Also: Ja oder nein? – erwähnt, und deswegen beantworte ich Ihnen die Frage, weil der Herr Lanz das ja nicht tun kann. – G 7! Oh! Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Frage zulassen. – Geben Sie mir nicht recht, dass Ärztinnen und Ärzte, also unsere Kollegen in den Praxen, durch die heute beschlossene Steuerfreiheit und gerade mit den Geldern, die sie erhalten haben, ein ganz entscheidendes Instrumentarium in die Hand bekommen haben, jetzt entsprechende Boni an die Medizinischen Fachangestellten auszuzahlen, eine Forderung, die ja die Kassenärztlichen Vereinigungen so erhoben haben?”
“Sie haben zusätzlich neben dem sowieso schon hektischen regulären Praxisbetrieb Impfstoff bestellt und die Impfungen in Sonderschichten, teilweise auch am Wochenende oder abends, organisiert und durchgeführt. Dass die Coronaimpfkampagnen und die Boosterimpfungen so erfolgreich waren, ist vor allem ihnen anzurechnen und ihr großes Verdienst. Deshalb sind wir überzeugt, dass es richtig gewesen wäre, den Bonus für Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte sowie für die Rettungsdienstleister gleichzeitig mit diesem Bonus auf den Weg zu bringen. Das wäre ein richtiges Zeichen der Wertschätzung dieser herausragenden Leistung, ein Zeichen der gesellschaftlichen Anerkennung gewesen. Gleichzeitig wissen wir aber, dass höfliches Klatschen und eine Bonuszahlung zu wenig sind.”
“Als Union sind wir überzeugt, dass der Personenkreis, der eine Prämie erhalten soll, größer gefasst werden muss, und das hat gute Gründe. Gerade was die vergangenen Jahre angeht, waren es maßgeblich die Pflegekräfte in den ambulanten Praxen, die Medizinischen und Zahnmedizinischen Fachangestellten, die die Gesundheitsversorgung aufrechterhalten haben. Wie die Rettungsdienstmitarbeiter haben sie nicht selten unter enormem persönlichen Ansteckungsrisiko mit ihrer Expertise und ihrem aufopferungsvollen Einsatz die Notaufnahmen der Krankenhäuser vor der Überlastung bewahrt. Sie alle waren für die Patienten, ob mit oder ohne Coronainfektion, oft auch so etwas wie Seelsorger.”
“Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Union unterstützen wir natürlich, dass die herausragenden Leistungen der Pflegekräfte in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen mit einer erneuten Bonuszahlung gewürdigt werden. Diese ist, wenn auch nur punktuell, Wertschätzung und Anerkennung für ihr großartiges Engagement in den vergangenen Jahren während der anhaltenden Coronapandemie. Aber gut gemeint bedeutet nicht immer gut gemacht, und das beweist die Ampel mit ihrem Pflegebonusgesetz erneut. Warum die komplizierte Unterscheidung in der Berechnung? Warum bekommen Azubis und Pflegekräfte in der Langzeitpflege einen Bonus, die in den Krankenhäusern aber nicht? Ja, man muss irgendwo eine Grenze ziehen, aber eine solche? So sorgt das Gesetz zu Recht für Kopfschütteln.”
“Ich hoffe, Sie erkennen jetzt, dass sich rechtlich hochkomplexe Vollzugsanordnungen nicht auf 280 Zeichen bei Twitter reduzieren lassen. Kommen Sie endlich Ihrer Verantwortung nach, und machen Sie Ihre fachliche Arbeit! Vielen Dank. Einen schönen guten Abend, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf gleich in der Debatte weiterführen und für seine erste Rede im Deutschen Bundestag Johannes Wagner für die Grünen das Wort geben.”
“Hätten wir dieses exekutive Versagen des Bundesgesundheitsministeriums absehen können, hätten wir dem Gesetz in dieser Form wohl nicht zugestimmt. Nachdem die Ampel mit ihrem sowieso nicht rechtssicheren Konzept einer allgemeinen Impfpflicht krachend gescheitert ist, gleichzeitig aber unser durchaus durchdachtes Stufenkonzept für eine eventuell doch notwendig werdende Impfpflicht abgelehnt hat, stehen wir nun da mit einem Rumpf an Vorsorgemaßnahmen, die nichts Halbes und nichts Ganzes sind. Mit Blick auf den Herbst muss die Regierung ein durchdachtes, stimmiges Konzept vorlegen. Da ist insbesondere der Bundesgesundheitsminister gefordert. Herr Lauterbach, leider sind Sie ja nicht da. Deswegen bitte ich Sie, Herr Franke, richten Sie ihm aus: Herr Lauterbach, mehr Substanz, weniger Lanz! Das sollte Ihr Anspruch sein.”
“Nehmen wir nur ein Beispiel: Auszubildende im Pflegebereich müssen verschiedene Praxiseinsätze absolvieren und gelten dann dort eigentlich als Neukräfte, wenn sie in der jeweiligen Einrichtung nicht vor dem 16. März regelmäßig tätig waren. Das kann zur Folge haben, dass ungeimpfte Auszubildende ihre Ausbildung nicht mehr fortsetzen können, weil sie als ungeimpfte Neukräfte qua Gesetz einem Tätigkeits- und Beschäftigungsverbot unterliegen. Diese und viele weitere Fälle sind in den Ausführungsbestimmungen des BMG nicht geregelt und stellen ein echtes Problem in der Praxis dar. Die Verunsicherung in den Gesundheitsberufen, in den Gesundheitsämtern und in der Bevölkerung ist groß. Eine Evaluation oder ein begleitendes Monitoring über die bisherigen Folgen des Gesetzes für Bund und Länder hat das BMG bislang nicht geliefert.”
“Zugestimmt aber auch in der Überzeugung, dass das Gesetz, das ja nur den rechtlichen Rahmen vorgibt, vom Bundesgesundheitsministerium als der zuständigen Exekutive entsprechend durch konkrete und rechtssichere Handlungsanweisungen für die Länder auch umsetzbar und nachvollziehbar gemacht wird. Und genau das ist es kaum, meine Damen und Herren. Die sogenannte „Handreichung zur Impfprävention in Bezug auf einrichtungsbezogene Tätigkeiten“ des Bundesgesundheitsministeriums vom 22. März 2022 – im Prinzip ein Frage-Antwort-Katalog in Prosaform – hat bei den Ländern mehr Fragen aufgeworfen als Antworten zum Vollzug geliefert. Im Ergebnis haben wir nun einen Flickenteppich von Ausführungsbestimmungen von 16 Bundesländern, die alles andere als Rechtssicherheit und Praktikabilität mit sich bringen.”
“Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gilt mehr als anderswo die Sentenz: Was gut gemeint ist, ist noch lange nicht gut gemacht. Ja, es stimmt: Auch die Union hatte dem Gesetz zur Stärkung der Impfprävention im Dezember 2021 – und damit der Einführung des § 20a des Infektionsschutzgesetzes – zugestimmt. Zugestimmt in der Überzeugung, dass wir so nicht nur das ärztliche und pflegerische Personal schützen, sondern vor allem die Patienten und Pflegebedürftigen, die nun mal besonders ansteckungsgefährdet und vulnerabel sind.”