Patrick Schnieder
CDU/CSU · Germany
“Sie als Koalition treffen keine Entscheidungen. Was ist mit der Strecke Hamburg–Hannover? Dieses Projekt wird seit Monaten geschoben, eine parlamentarische Befassung findet nicht statt. Beim Brenner-Nordzulauf warten wir ebenfalls. Sie treffen keine Entscheidungen. Sie finanzieren die Planungen nicht ausreichend.”
“Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Bis zum 3. Juni dieses Jahres sind über die Bonner Nordbrücke täglich 100 000 Fahrzeuge gefahren. 100 000 Tag für Tag. Doch Anfang des Monats musste diese Brücke gesperrt werden mit Folgen für die Bürger, für die Wirtschaft, für die gesamte Region.”
“Ich will den Damen und Herren rechts und links in diesem Hause noch etwas zu den Lkw-Stellplätzen sagen: Fragen Sie mal Lkw-Fahrer – sie sind auch Bürger dieses Landes –, welche Bedingungen sie dort vorfinden.”
“Ich sage hier in aller Deutlichkeit, damit nicht die Mär weitererzählt wird, die, auch in dieser Debatte, immer wieder vorgetragen wird: Wir senken keinen einzigen Standard ab. Wir machen Umwelt- und Naturschutz nur praxistauglicher und besser handhabbar.”
“Wir haben den Fall, dass bei immer mehr Schienenprojekten die ersten Leistungsphasen abgeschlossen sind, sie aber nicht weitergeplant werden können, weil es keine Finanzierungsmittel dafür gibt. Ich war letzte Woche im Besucherzentrum für das Neubauprojekt der Strecke Dresden–Prag. Es musste extra für mich geöffnet werden.”
“Das mag lapidar klingen, aber wir können viel Zeit und Aufwand damit sparen; wie viel, können Sie an einem konkreten Projekt sehen: Ich habe mir mal angeschaut, wie man beim Ausbau der Donau zwischen Straubing und Vilshofen im Rahmen des Planungsverfahrens vorgegangen ist.”
The complete record
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“Sie erweitern zwar die Regierungsbefragung von 60 auf 90 Minuten, aber auf zwei zu Befragende. Wenn ich das mal auf die Zeit zurückrechne, haben wir nur noch 45 Minuten pro Minister. Das ist also ein Rückschritt. Ich lasse es nicht gelten, dass man sagt, im Umlauf passiert das immer öfter. Es wird lebendiger, und es wird der Kontrollfunktion der Abgeordneten und insbesondere der Opposition dann gerecht, wenn ich mich auch einmal konzentriert auf ein Thema kaprizieren kann. Je weiter ich das auffächere – ich kann auch zehn Minister in drei Stunden nehmen; dann kommen die noch öfter dran –, desto mehr zerfleddert es natürlich eine Diskussion. Doch das scheint ja geradezu gewollt zu sein. – Das kann man verstehen. – Es wird ja dadurch untermauert, dass die Regierung jetzt auch die Reihenfolge kurzfristig festlegen kann bzw.”
“Wenn das der Anspruch der Ampel ist, dann sei euch das gegönnt. Immerhin haben die Vorschläge, die wir eingebracht haben, ja dazu geführt, dass man sich genötigt sieht – und das ist vollkommen richtig –, das in einem zweiten Paket umfassender, professioneller anzugehen als mit dem, was vorliegt. Denn das, was Sie hier aufgeschrieben haben, erschöpft sich ja im Wesentlichen – neben all den Ankündigungen, die gemacht worden sind – in zwei Punkten: Der eine Punkt ist eine Verlängerung der Regierungsbefragung von 60 auf 90 Minuten, statt einer Ministerin, einem Minister dann zwei Ministerinnen oder Minister. Der andere Punkt ist die Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen. Wenn man sich die Vorschläge anschaut, dann muss man sagen: Das ist ja eine Mogelpackung.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! In der Tat, die Geschäftsordnung, mit der wir heute im Deutschen Bundestag arbeiten, stammt im Wesentlichen aus dem Jahr 1980. Natürlich hat es in der Zwischenzeit die eine oder andere Änderung gegeben. Aber wir waren uns in der letzten Periode schon einig, dass es überfällig ist, dass wir die Geschäftsordnung einer Generalrevision unterziehen, sie auf die Höhe der Zeit bringen, Debatten lebendiger gestalten, dem Parlament gerecht werden, das sich mit den verschiedenen Fraktionen weiter aufgefächert hat, familienfreundlicher werden, die Geschäftsordnung an die Digitalisierung anpassen. Gemessen an diesem Anspruch, an der Notwendigkeit, die wir alle sehen, ist das, was wir heute vorgelegt bekommen, allenfalls ein Reförmchen. – Immerhin ein Reförmchen.”
“Dieses Beispiel zeigt also, dass all die Sonntagsreden der Koalition über Oppositionsrechte und politische Kultur im Zweifel nicht viel wert sind. Hier helfen nur klar festgeschriebene Minderheitenrechte. Darauf werden wir dringen.”
“Abschließend erlaube ich mir noch eine Anmerkung zu einem Thema, das uns aktuell im Geschäftsordnungsausschuss beschäftigt und viel darüber aussagt, wie es die Koalition in der Praxis mit Oppositionsrechten hält. Bei der öffentlichen Anhörung zum sogenannten Bürgergeld wollten wir einen Vertreter des Bundesrechnungshofes als Sachverständigen einladen, eigentlich eine Selbstverständlichkeit angesichts der unbestrittenen Expertise und Unabhängigkeit dieser Behörde. Die Koalition hat dieses Ansinnen jedoch mit abstrusen geschäftsordnungsrechtlichen Tricks verhindert. Dieses Verhalten war nicht nur Ausdruck fehlender politischer Souveränität, sondern grob rechtswidrig und willkürlich, weil es der Ampel lediglich darum ging, politisch unliebsame Auffassungen im Gesetzgebungsprozess zu unterbinden.”
“Auch der Bundestag muss die gesellschaftliche Lebenswirklichkeit widerspiegeln. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass auch die Geschäftsordnung die Vereinbarkeit von Familie und Mandat endlich in den Blick nimmt. Um die Parlamentsarbeit auch für Abgeordnete mit kleinen Kindern einfacher zu machen, müssen wir beispielsweise über die Einführung feststehender Abstimmungszeiträume nachdenken, in denen alle namentlichen Abstimmungen eines Sitzungstages oder einer Sitzungswoche gebündelt durchgeführt werden. Auch feste und verbindliche Endzeiten bei den Plenarsitzungen sollten wir in den Blick nehmen, damit nächtliche Plenarsitzungen endlich der Vergangenheit angehören.”
“Zu einer echten Reform der Geschäftsordnung, die lange überfällig ist, ist die Koalition offenbar nicht willens und in der Lage. Das ist bedauerlich und sagt einiges über den Zustand dieser Koalition aus. Deshalb werden wir in der nächsten Woche einen eigenen Vorschlag für eine Reform der Geschäftsordnung einbringen, die diesen Namen auch verdient. Unser Anspruch ist es, die Debatten im Bundestag noch lebendiger zu machen. Und natürlich wollen wir auch die Oppositionsrechte und die Rechte des Bundestages gegenüber der Regierung insgesamt stärken. Dafür ist es erforderlich, dass es bei der Befragung von Kanzler und Ministern endlich zu einem lebendigen Schlagabtausch kommt. Das wäre ein wirklicher Gewinn für den Parlamentarismus. Darüber hinaus gibt es eine ganze Reihe weiterer Punkte, bei denen es akuten Reformbedarf gibt.”
“Dass die Ausschüsse nach dem Willen der Koalition jetzt verpflichtet werden sollen, einen Beschluss über die Frage der Öffentlichkeit zu fassen, ist aus unserer Sicht nicht unproblematisch. Praktisch wird damit ein Druck aufgebaut, künftig grundsätzlich öffentlich zu tagen. Bei öffentlichen Sitzungen besteht aber immer die Gefahr, dass die Sachlichkeit der Debatten leidet, weil einige Kolleginnen und Kollegen die Liveübertragung im Internet als Bühne für Schaufensterreden oder gar für populistisches Theater missbrauchen könnten. Es darf daher bezweifelt werden, dass dieser Vorschlag die Debattenkultur im Bundestag verbessern wird. Unterm Strich bleibt festzuhalten, dass es die Ampel bei nur minimalen Änderungen belassen hat.”
“Von der Koalition heißt es, man erwarte von der Reform spannendere Regierungsbefragungen und zugleich eine Stärkung der Rolle der Opposition. Tatsächlich geht aber der Vorschlag für die Regierungsbefragung hinter die aktuelle Praxis zurück und wird das Gegenteil erreichen. Derzeit gibt es eine feste Reihenfolge, nach der sich jedes Regierungsmitglied der Befragung im Bundestag stellen muss. Auch wenn diese Praxis nicht ideal ist, hat sie zumindest den Vorteil, dass sich Minister nicht wegducken können, wenn es für sie mal brenzlig ist. Die Ampel möchte es aber künftig wieder der Regierung überlassen, zu entscheiden, welchen Minister sie in die Befragung schickt. Wozu das in der Praxis führen wird, ist klar. Das würde insbesondere die Opposition erheblich schwächen und wäre folglich ein echter Rückschritt.”
“Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie erkennen die Fehler, die hier passiert sind – das will ich gar nicht in Abrede stellen –; aber Sie rechnen das Fiasko klein. Wer einen Fehler erkennt, ihn aber nicht korrigiert, begeht einen zweiten Fehler, und der ist viel gewichtiger als der Ursprungsfehler. Deshalb sage ich: Die Bundestagswahl 2021 in Berlin war kein guter Tag für die Demokratie in Deutschland; aber das, was Sie im Wahlprüfungsverfahren gemacht haben und was Sie heute hier beschließen werden, ist auch kein guter Tag für die Demokratie in Deutschland. Für Bündnis 90/Die Grünen hat das Wort die Kollegin Tesfaiesus.”
“Da muss ich sagen: Wenn das stimmt, dann ist das ein massiver Verfahrensfehler, weil es an der Funktion, an der Aufgabe des Wahlprüfungsausschusses vollkommen vorbeigeht. Allein deswegen, aber auch wegen der materiellrechtlichen Fehler, wird das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung, die heute hier getroffen wird, mit Sicherheit aufheben. Ich muss schon sagen: Es hat fast Chuzpe, hier so zu tun, als ob das Verfahren reformbedürftig sei und man selbst auf diese Idee gekommen sei. 72 Jahre hat das Wahlprüfungsverfahren in dieser Form funktioniert. Es hat die Ampel gebraucht, um es zu diskreditieren. Sie sind Brandstifter und Feuerwehrmann in einem, wenn Sie sagen: Wir müssen dieses Verfahren korrigieren.”
“Er hat, mit Verlaub, Herr Dr. Fechner, gesagt: In jedem Wahllokal hat es schon bei der Vorbereitung der Wahl Fehler gegeben, als der Senat geprüft und ermittelt hat, wie viel Wahlkabinen erforderlich sind, und in jedem Wahllokal viel zu wenige Wahlkabinen aufgestellt hat. Allein damit ist schon ein Fehler gegeben. Jeder hätte erwartet, dass Sie nach dieser mündlichen Verhandlung von den 429 Wahlbezirken mit der Zahl nach oben gehen. Doch dann kam Ihr Vorschlag: 300 Wahlbezirke, und keiner weiß, welche das hätten sein sollen, geschweige denn, warum. Dann hört man, dass in der Ampel gesagt worden sei: Die Entscheidung wird ja gar nicht im Wahlprüfungsausschuss getroffen, sondern auf anderer, politischer Ebene.”
“Ich will Ihnen noch einmal darlegen, was Aufgabe, Wesen und Funktion des Wahlprüfungsausschusses ist – ein Blick in das Wahlprüfungsgesetz würde sofort dazu führen, dass man das erkennt –: Der Wahlprüfungsausschuss ist kein normaler Ausschuss des Deutschen Bundestages, der Wahlprüfungsausschuss hat gerichtsähnliche Funktion, er hat allein nach Recht und Gesetz zu entscheiden. Schon das Hin und Her Ihrer Entscheidungsvorschläge belegt, dass es Ihnen nicht um Recht und Gesetz geht. Das haben Sie als Instrument benutzt, um an den Schräubchen zu drehen, um das Ergebnis so passend zu machen, dass es nur zu einer kosmetischen Korrektur kommen kann. Sie sind gestartet bei 429 Wahlbezirken. Dann kam die mündliche Verhandlung vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, der Ihnen das alles um die Ohren gehauen hat, auch bei den Argumenten.”
“Wir jedenfalls sagen: Es hat in Berlin ein systemisches Versagen bei der Organisation, bei der Vorbereitung und bei der Durchführung der Bundestagswahl gegeben, und dem kann man nicht mit kosmetischen Korrekturen beikommen; damit kann man den Vertrauensverlust, der entstanden ist, nicht beheben. Wir haben allerdings den Eindruck, dass genau das mit Ihrem Vorschlag bezweckt ist. Sie wollen hier minimalinvasiv eingreifen, weil mindestens Teile der Ampel Angst haben, dass sie bei einer Korrektur des Wahlergebnisses Mandate verlieren. Das ist auch das, was wir während des Wahlprüfungsverfahrens im Wahlprüfungsausschuss erleben mussten. Dieses Verfahren ist von Ihnen in einer Art und Weise politisiert worden, wie wir uns das nicht haben vorstellen können. Man kam sich teilweise vor wie auf einem politischen Basar.”
“Meine sehr geehrten Damen und Herren, das, was Sie von der Ampel vorschlagen, nämlich in Berlin in 431 von 2 256 Wahlbezirken neu zu wählen, reicht absolut nicht aus; das ist nicht einmal ein Fünftel, sind nicht einmal 20 Prozent der Wahlbezirke in Berlin. Wie man dazu kommen kann, zu sagen: „Das geht über den Vorschlag des Bundeswahlleiters hinaus“, erschließt sich uns nun wirklich nicht. Der Bundeswahlleiter möchte in sechs Wahlkreisen komplett neu wählen lassen; das sind über 1 100 Wahlbezirke. Da bleibt immer noch ein Faktor drei zwischen Ihrem Vorschlag und dem, was der Bundeswahlleiter vorschlägt.”
“Meine Damen, meine Herren, das hat zu einem massiven Vertrauensverlust in Sachen Rechtmäßigkeit und Korrektheit der Berlin-Ergebnisse der Bundestagswahl und damit eines Kernbestandteils unserer Demokratie geführt. Das hätte eigentlich schon ausgereicht. Aber was wir bei der Aufarbeitung dieses Wahlchaos im Wahlprüfungsausschuss – heute in eine Entscheidung des Plenums des Deutschen Bundestages mündend – erlebt haben, das ist in der Tat eine Farce. Da bleibt einem das Lachen im Halse stecken. Wir haben eine Politisierung dieses Verfahren erlebt, einen rein politischen Basar bei der Ampel, die das Vertrauen in die Integrität des Wahlprüfungsverfahrens arg in Mitleidenschaft gezogen, vielleicht sogar zerstört hat. Das geht allein auf das Konto der Parteien der Ampel, auf das Konto dieser Ampelkoalition.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Von einem deutschen Philosophen stammt das Diktum: Die Geschichte wiederholt sich immer zweimal – das erste Mal als Tragödie, das zweite Mal als Farce. In gewisser Weise trifft das auf den Gegenstand zu, mit dem wir uns heute befassen, nämlich die Durchführung der Bundestagswahl 2021 in Berlin. In der Tat, es ist eine Tragödie, was sich in Berlin – übrigens unter einem rot-rot-grünen Senat und in Verantwortung und unter Rechtsaufsicht eines sozialdemokratischen Innensenators – an Wahlchaos ereignet hat. Das hätten wir in Ländern erwartet, in die wir Wahlbeobachter schicken, aber nicht in Deutschland, nicht einmal in unserer Hauptstadt.”
“Was ich besonders beschämend finde: Sie erwähnen in Ihrem Antrag nicht mit einem Wort die vielen Tausenden Toten, die, die krank geworden sind, die heute noch unter Spätfolgen leiden. Das ist nicht nur empathielos. Damit, dass Sie sie nicht mal erwähnen, sondern hier am Rednerpult, Herr Seitz, zum Teil auch noch in die Richtung Verschwörungstheorien gesprochen haben, instrumentalisieren Sie diese Menschen für Ihre schäbigen politischen Zwecke. Das kann man nur verurteilen. Deshalb, meine Damen und Herren, sind die Schlussfolgerungen klar: Der Antrag ist inhaltlich vollkommen schlampig und schlecht gemacht. Er ist juristisch unterirdisch. Er ist politisch durchschaubar, und er ist menschlich wirklich vollkommen daneben. Ich kann nur sagen: So miserabel, wie der Antrag ist, eine solch miserable Alternative sind Sie für dieses Land.”
“Aber ich will das auch politisch bewerten. Es ist ja schon dargelegt worden, wie schlampig hier gearbeitet worden ist, nicht nur juristisch schlampig. Es sind Fragen dabei, die einfach wiederholend reinkopiert worden sind; sie sind wortwörtlich gleich. Es sind auch Fragen dabei, die inhaltlich schon mal gestellt worden sind. Auch das bläht den Antrag auf und zeigt: Es besteht gar nicht das Interesse daran, diese Fragen beantwortet zu bekommen. Und da sind wir beim Kern der Dinge, bei den Schlussfolgerungen, die wir daraus zu ziehen haben: Sie setzen auf Verschwörungstheorien. Sie interessiert gar nicht, was hieraus wissenschaftlich an Erkenntnissen zu ziehen ist, was hieraus für folgende Pandemien für unser Verhalten zu folgern ist.”
“Das ist vollkommen widersprüchlich. Drittens. Es gibt einen Grundsatz bei der Einsetzung von Parlamentarischen Untersuchungsausschüssen, der da heißt: Wir können nur abgeschlossene Sachverhalte nachträglich begutachten. Was machen Sie? Sie wollen einen Sachverhalt begutachten, der heute noch nicht abgeschlossen ist, und geben das in Ihren Fragen sogar zu. Auch das ist widersprüchlich und gegen das geltende Recht verstoßend. Nur ein letztes Beispiel von vielen – ich könnte das fortsetzen –, ein Klassiker übrigens; es ist ja nicht der erste Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, den Sie stellen. Sie nehmen das Ergebnis der Fragestellung vorweg. Sie nehmen wertend vorweg, was Sie eigentlich erst aufklären wollen. Auch das ist vollkommener Nonsens und macht das verfassungsrechtlich hinfällig.”
“Weil er grundlegende verfassungsrechtliche Fragen vollkommen ignoriert. Erstens: Bundesstaatsprinzip. Wir haben eine föderale Ordnung in Deutschland. Die meisten Maßnahmen sind auf Länderebene getroffen worden. Hier ist zwar eine Ministerpräsidentenkonferenz von einer Bundeskanzlerin bzw. einem Bundeskanzler koordiniert worden, aber die Maßnahmen haben die Länderparlamente, die Länder getroffen. So weit reicht die Kompetenz des Bundes und damit auch des Bundestages eben nicht, das durch Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu überprüfen. Zweitens: ein grundlegendes Prinzip des deutschen Verfassungs- und Verwaltungsrechts, das Bestimmtheitsgebot. Sie geben hier einen Zeitraum vor, stellen aber Fragen, die sich aus dem Zeitraum gar nicht beantworten lassen, sondern weit über diesen Zeitraum hinausgreifen.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Angesichts dieser Debatte muss man sich, wenn man den Antrag intensiv gelesen hat, zunächst einmal fragen: Kann man überhaupt ernst nehmen, was da alles geschrieben steht? Ich will Ihnen darlegen, dass und warum man das ernst nehmen sollte; denn es führt zu interessanten Schlussfolgerungen. Nun hat sich der Kollege Brandner ja schon vom Acker gemacht. Er hat zwischendurch mal gerufen, das sei der beste Antrag, der hier je vorgelegt worden ist. Wenn man das mal juristisch betrachtet – und der Kollege Brandner nennt sich ja Jurist –, muss man sagen: Der Antrag hätte in keinem Seminar, in keiner Vorlesung Staatsorganisationsrecht im ersten Semester auch nur Bestand. Da würde man sagen: Setzen, sechs, wiederholen, noch mal versuchen! Warum?”
“Auch aus unserer Sicht gibt es durchaus Verbesserungspotenzial. Als Union würden wir es deshalb ausdrücklich begrüßen, wenn wir zeitnah nach der Sommerpause dieses Projekt gemeinsam angehen und im zuständigen Geschäftsordnungsausschuss diskutieren könnten. Andernfalls werden wir spätestens im Dezember wieder hier stehen und über eine erneute Verlängerung von § 126a unserer Geschäftsordnung sprechen. Das wäre aus unserer Sicht nicht nötig. Wir stehen für fraktionsübergreifende Gespräche über eine Reform unserer Geschäftsordnung jederzeit zur Verfügung.”
“Für uns steht außer Zweifel, dass wir diese Instrumente auch über die Pandemie hinaus beibehalten sollten. Aus Sicht der Union wäre es daher vorzugswürdig gewesen, jetzt die Regelungen des § 126a GO-BT zu verstetigen und sie nicht nur für weitere fünf Monate zu verlängern. Eine erneute nur temporäre Verlängerung ist sachlich wenig überzeugend. Ungeachtet dieses Kritikpunktes tragen wir den Vorschlag im Ergebnis jedoch mit, weil ein Auslaufen der Regelung praktisch für uns keine Option ist. Lassen Sie mich abschließend noch einen Satz zur Reform der Geschäftsordnung sagen: Die Koalition begründet die erneute Befristung der Vorschrift mit Verweis auf eine geplante und auch im Koalitionsvertrag angekündigte größere Reform. Leider haben wir dazu noch keine konkreten Vorschläge gehört.”
“Zugleich haben wir so bewiesen, dass dieses Parlament in der Lage ist, auf Herausforderungen und Krisen schnell zu reagieren. Glücklicherweise hat sich die Pandemie in den vergangenen Monaten so entwickelt, dass wir weitestgehend in den regulären Parlamentsbetrieb mit Präsenzsitzungen zurückkehren konnten. Allerdings kann niemand sagen, ob das auch im Herbst so bleiben wird. Die aktuellen Entwicklungen der Inzidenzen und Berichte über neue Mutationen geben leider Anlass zur Sorge. In jedem Fall müssen wir darauf vorbereitet sein, im Herbst notfalls wieder unter erschwerten Bedingungen zu arbeiten. Auch vor diesem Hintergrund ist die Verlängerung der Regelung sinnvoll. Aber auch unabhängig von der Pandemie ist die Option, im Ausschuss digital oder hybrid zu tagen, ein echter Fortschritt. Er gibt uns vor allem mehr Flexibilität.”
“Wir haben diese Vorschrift im März 2020, zu Beginn der Coronapandemie, erstmals eingeführt, um die Arbeitsfähigkeit des Parlaments auch unter Pandemiebedingungen gewährleisten zu können. Die geltende Regelung erlaubt uns, dass Ausschussmitglieder per Video an Sitzungen teilnehmen und für Abstimmungen elektronische Kommunikationsmittel genutzt werden. Darüber hinaus ist es nun auch möglich, öffentliche Ausschusssitzungen und Anhörungen per Video zu übertragen. Seitdem haben wir die entsprechenden Regelungen mehrfach verlängert – zuletzt in diesem März. Diese Neuerungen haben sich in der praktischen Ausschussarbeit bewährt. Sie erlauben digitale und hybride Beratungsformate, was die parlamentarische Arbeit deutlich erleichtert. Damit haben wir sichergestellt, dass geordnete Gesetzgebungsprozesse auch unter Pandemiebedingungen möglich sind.”
“Ich glaube, die Stärke dieses Entwurfs ist, diese unterschiedlichen Sichtweisen gleichermaßen zu würdigen und in den Grenzen des Bundesverfassungsgerichts zu bleiben, und dass das in der Kombination mit dem Antrag zur Suizidprävention als Ganzes gesehen wirklich eine runde Sache ist. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Schnieder. – Als Nächste erhält das Wort die Kollegin Beatrix von Storch, AfD-Fraktion.”
“Genauso wichtig wie das Schutzkonzept sind deshalb die Vorschläge zur Stärkung der Suizidprävention – ich glaube, dem kann sich eigentlich jeder in diesem Hause anschließen –, die wir mit diesem Gesetzentwurf verbunden haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, innerhalb der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Grenzen, dem daraus resultierenden Status quo und im Vergleich zu den übrigen vorliegenden Initiativen mag dieser Vorschlag den einen zu restriktiv erscheinen. Gemessen am christlichen Menschenbild und der Entscheidung, die wir 2015 getroffen haben, ist er anderen vermutlich zu weitgehend.”
“Ich darf auf das verweisen, was die Kollegin Baehrens hier sehr treffend ausgeführt hat: Das Schutzkonzept, das wir in diesem Gesetzentwurf vorgesehen haben, wird diesem Anspruch sicherlich gerecht. Wir wissen allerdings durch die Studienlage, durch zahlreiche Berichte von Betroffenen, von Angehörigen, von Ärzten, von Pflegenden, dass Suizidwünsche sehr volatil sind, dass sie oft einer Situation entspringen, dass sie schon wieder aufhören, wenn der Betroffene eine Perspektive bemerkt, wenn er nicht mehr das Gefühl hat, alleingelassen zu sein, wenn er Hilfen in Aussicht gestellt bekommt, wenn sein aktives Leiden gemindert werden kann.”
“Darüber hinaus ist es im Sinne des Lebensschutzes nicht zuletzt die Aufgabe des Staates, dieser Normalisierung oder Förderung der Suizidassistenz in der Öffentlichkeit oder in der gesellschaftlichen Debatte entgegenzutreten. Weil uns das grundsätzlich ein besonderes Anliegen ist, ist es auch folgerichtig, das mit einem Werbeverbot für die Hilfe zur Selbsttötung zu versehen. Zugleich war es aber auch den Initiatoren und Unterzeichnern wichtig, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einzuhalten. Natürlich respektieren und akzeptieren wir das dort herausgehobene Recht auf selbstbestimmtes Sterben, das in gleichem Maße zu würdigen wie den Lebensschutz.”
“Ich will hier klarstellen – sowohl gegenüber meinem Vorredner wie auch gegenüber der Kollegin Helling-Plahr –: Es geht hier um geschäftsmäßige Suizidbeihilfe. Es geht nicht um die Beihilfe zum Suizid schlechthin; die ist und bleibt in der Akzessorietät zur Haupttat immer straffrei, in den, ich sage einmal, normalen Fällen. Es geht um die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe und die Angst davor, dass das über eine Normalisierung dieses Angebots in der Gesellschaft und den Druck, den ältere, kranke Menschen empfinden mögen, als normales Mittel empfunden wird, um Leben zu beenden. Das wollen wir verhindern, indem wir das Rechtsgut so hoch aufhängen und mit einer grundsätzlichen Strafbarkeit im Rahmen der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe versehen.”
“Derzeit besteht eine Schieflage zwischen den beiden Rechtsgütern, da es beispielsweise keine Regelungen gibt, die sicherstellen, dass die Betroffenen ihre Entscheidung freiwillig und ohne Druck von außen treffen. Der vorliegende Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Sterbehilfe legt hierfür einen gut austarierten Kompromiss vor. Um das hohe Rechtsgut Leben zu schützen, sieht der Entwurf vor, die geschäftsmäßige Sterbehilfe grundsätzlich wieder unter Strafe zu stellen. Angesichts des hohen Rangs, den unsere Verfassung dem Leben beimisst, ist es legitim, zu Mitteln des Strafrechts zu greifen, um Leben zu schützen. Ich halte das für einen ganz wichtigen Punkt, um den Wert wirklich sichtbar und deutlich zu machen.”
“Zugleich macht Karlsruhe in seiner Entscheidung deutlich, dass sich die Regelung der Suizidassistenz im Spannungsfeld von Selbstbestimmungsrecht und Lebensschutz als staatliche Aufgabe bewegt und der Gesetzgeber daher weiterhin die Möglichkeit zur Regulierung der Sterbehilfe unter bestimmten Voraussetzungen hat. Es geht also um zwei widerstreitende Rechtsgüter. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung nicht nur ein neues Grundrecht, das Recht auf selbstbestimmtes Sterben, geschaffen, sondern stellt den Gesetzgeber zugleich vor die Aufgabe, wieder einen Ausgleich zu schaffen zwischen Selbstbestimmungsrecht und Lebensschutz.”
“Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Inwiefern darf Menschen bei einem Suizid geholfen werden? Nach der breiten und konstruktiven Debatte, die wir im Jahr 2015 geführt haben, müssen wir uns heute erneut mit dieser Frage beschäftigen, wenn auch unter anderen Vorzeichen. Das Bundesverfassungsgericht hat vor über zwei Jahren entschieden, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht als Ausdruck persönlicher Autonomie auch das Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasst und hierfür die Hilfe Dritter rechtmäßig ist. Das 2015 beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe wurde damit gekippt.”
“Ich hoffe, dass die weiteren Beratungen und die anschließende Arbeit des Untersuchungsausschusses in diesem Geiste weitergeführt werden. Das wäre ein Gebot des Respekts gegenüber den Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der beteiligten Ministerien, aber auch gegenüber den Menschen in Afghanistan.”
“Wir waren gerade in den Verfahrensfragen nicht in allen Punkten einig – es gab hier oder da Dissens –, und es ehrt auch die Regierungsfraktionen, dass sich die Union mit ihren Auffassungen dort an einzelnen Stellen durchsetzen konnte, was die Größe des Ausschusses mit zwölf Mitgliedern angeht, damit wir spiegelbildlich abbilden, wie das Plenum zusammengesetzt ist, aber auch hinsichtlich des Verfahrens. Mir ist wichtig, zu sagen: Wir wollen kein Hauruckverfahren. Der Respekt gebietet es, dass wir hier in einem ordentlichen Verfahren jetzt auch unter Einbeziehung des Geschäftsordnungsausschusses vorankommen. Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, noch einmal herzlichen Dank an alle, die konstruktiv hier mitgearbeitet haben.”
“Deshalb ist es vollkommen sachgerecht, was wir vorhaben: das in diesen beiden Gremien zu bearbeiten. Es ist auch sachgerecht, dass die Opposition, dass wir an diesem Untersuchungsauftrag mitwirken. Ich bin dankbar dafür, dass wir das mit den Regierungsfraktionen so hinbekommen haben. Wir haben über zwei Jahrzehnte gemeinsam politisch diese Mandate getragen, und deshalb ist es auch sinnvoll, dass wir gemeinsam den Untersuchungsausschuss einsetzen. Wir wollen – ich will das noch einmal betonen und hervorheben – aus den Fehlern lernen, wir wollen für die Zukunft lernen, und wir wollen die nötigen Schlussfolgerungen ziehen. Das steht im Mittelpunkt, und dafür ist auch dieses Gremium der richtige Ansatz. Ich möchte mich sehr herzlich für ein faires Verfahren bedanken.”
“Sie hätten diesen Antrag hier gemeinsam einbringen können. Da wächst wieder zusammen, was zusammengehört: die beiden Enden eines Hufeisens. – Und das, was Sie jetzt wieder hier an Lärm verursachen, bestätigt ja nur, dass das richtig ist, was wir sagen. – Sie eint wieder einmal, dass Sie an einer Diskussion, die an der Sache orientiert ist, überhaupt kein Interesse haben, dass Sie an einer parlamentarischen Untersuchung gar kein Interesse haben. Es ist sachgerecht, dass wir das, was im letzten Sommer passiert ist, in einem Untersuchungsausschuss aufklären, aber auch diesen gesamten Einsatz, der nicht nur negativ bewertet werden kann. Sie nehmen übrigens schon Schlussfolgerungen voraus, die Sie in einem Untersuchungsausschuss angeblich erst klären wollen.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Vorredner haben zu Inhalt und Genese des Auftrags und zu dem, was wir mit diesem Antrag hier erreichen wollen, das Wesentliche gesagt. Ich möchte deshalb noch einige Anmerkungen zum Verfahren machen. Wir werden das voraussichtlich in der Folge nach gängiger Praxis an den Geschäftsordnungsausschuss überweisen. Aber gestatten Sie mir zuvor noch eine Bemerkung zu dem, was wir von den Extremen auf der linken und rechten Seite gehört haben. Da schwadroniert die AfD von einem angeblich respektvollen Dialog – so wörtlich –, der hier geführt werden soll, und das, was dann inhaltlich damit verbunden wird, ist nicht nur destruktiv; es ist das genaue Gegenteil. Und Die Linke ist sich nicht zu schade, das nicht nur im Duktus aufzugreifen.”
“Sie haben das Thema aufgemacht, als gäbe es nichts Wichtigeres in diesem Lande, als die Sitzordnung im Deutschen Bundestag zu ändern. Und das Verfahren ist an Intransparenz nicht zu überbieten; auch das müssen Sie sich hinter die Ohren schreiben. Gestern ist der Antrag eingegangen, dass man dieses Thema heute als Ohne-Debatte-Punkt behandeln will. Es ist im Normalfall so – das ist parlamentarische Tradition –, dass wir über Fragen, die das Parlament als Ganzes betreffen, im Ältestenrat reden, aber nicht im Verborgenen, im Geheimen und ohne Aussprache. Deshalb haben wir zu Recht diese Debatte heute aufgesetzt, um zu zeigen, wie Sie mit diesem Parlament umgehen. Auch das erinnert mich an die Regierungserklärung von gestern. Der Bundeskanzler hat gefühlt in jedem zweiten Satz zwischen den Worten „Respekt“ und „neuer Stil“ abgewechselt.”
“Sie haben Ihren Antrag – und er geht ja auf die FDP zurück – allein damit begründet, dass Sie über 200 Jahre parlamentarische Tradition referiert haben. Und wenn wir dabei feststellen, dass die FDP mal mehr oder mal weniger rechts gesessen hat, mal mehr oder mal weniger in der Mitte gesessen hat, dann sagt das, wenn Sie weiter in diesem Rechts-links-Schema denken, nur über eines etwas aus, nämlich über Ihre politische Beliebigkeit. Eines kann ich Ihnen nicht ersparen – und das merkt man ja an den Redebeiträgen Ihrer Koalitionspartner; das sieht man auch daran, wie die Redezeiten verteilt wurden –: Ihren Koalitionspartnern ist es doch peinlich, darüber zu reden. Sie müssen uns doch nicht den Vorwurf machen, dass wir hier eine Debatte führen.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Wenn ich mir die Beiträge der Koalitionsfraktionen hier vor Augen führe, fühle mich erinnert an die Regierungserklärung von gestern. Die „Tagesschau“ hat dazu gesagt: „Viel geredet, wenig gesagt.“ Inhaltlich haben Sie überhaupt kein Argument für das Ansinnen geliefert, die Sitzordnung heute zu ändern. Sie haben in der Sache im Vorfeld dieser Debatte einen Grund genannt – und heute hat Die Linke Ihnen von der FDP sekundiert –: Sie wollen nicht neben der AfD sitzen. – Das ist ja nun wirklich ein Kindergartenargument. Aber im Übrigen gilt das für alle Fraktionen. Es gilt vielleicht für eine Fraktion nicht: Das, was Herr Korte gerade gesagt hat, würde ihn dazu prädestinieren, den Platz neben den Rechten im Parlament einzunehmen.”
“Die letzten vier Jahre haben gezeigt, dass das wieder eine Fake News der AfD war; ich habe das gerade geschildert. Das Verfahren ist nachvollziehbar, es orientiert sich an der allgemeinen Lohnentwicklung. Noch mal: Es ist ein transparentes Verfahren, ein faires Verfahren, ein gerechtes Verfahren. Deshalb sollten wir es auch hier für die nächsten vier Jahre wieder in Kraft setzen. Vielen Dank, Herr Kollege Schnieder. – Als Nächste erhält das Wort für Bündnis 90/Die Grünen die Kollegin Dr. Irene Mihalic.”
“Die zweite Feststellung dieser Expertenkommission und ein Ergebnis der Anhörung der Sachverständigen war, dass wir die Entwicklung der Diäten am besten an die Lohnentwicklung in Deutschland koppeln. Das haben wir 2014 getan, und damit das weitergilt, sind wir gehalten, innerhalb der ersten drei Monate einer Wahlperiode diesen Beschluss neu zu fassen und damit das Verfahren in Kraft zu setzen. Ich kann nur sagen: Dieses Verfahren hat sich bewährt, weil es nachvollziehbar, fair und gerecht ist. Es ist damit letztlich auch, wenn man so will, eine Art leistungs- oder erfolgsabhängige Bezahlung. Wenn es dem Land gut geht, wenn es den Menschen gut geht – das sieht man an der Lohnentwicklung –, dann steigen unsere Diäten im gleichen Umfang.”
“Wir sind der Gesetzgeber und müssen hier auch über unsere eigenen Rahmenbedingungen – in diesem Fall über die Diäten – entscheiden. Im Jahre 2013 haben wir im Deutschen Bundestag eine Expertenkommission eingesetzt. Die hat viele Sachverständige angehört und ist zu zwei Ergebnissen gekommen. Das erste Ergebnis: Bei der Festlegung der Höhe der Abgeordnetenentschädigung, der Diät, ist es angebracht, sich an dem Gehalt eines Bundesrichters der Besoldungsstufe R 6 zu orientieren. Warum? Weil Bundesrichter wie Richter insgesamt unabhängig sind und sie Entscheidungen treffen, die bundesweit wirken. Das entspricht, auch wenn man das nicht direkt vergleichen kann, dem, was wir als Abgeordnete tun.”
“Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen! Werte Kollegen! In der Tat: Wir führen hier eine wichtige Debatte. Es ist auch wichtig, dass wir diese Debatte öffentlich führen, weil das zu Transparenz führt. Wir regeln nämlich heute die Frage, wie es sich mit unseren Abgeordnetendiäten verhält. Da stimme ich dem Vorredner, dem Kollegen Dr. Fechner, zu: Das gehört in die Öffentlichkeit. Damit dürfen wir nicht hinter dem Berg halten, sondern man muss offen darüber reden. Die Frage ist: Was ist angemessen? Da gehen die Meinungen sicherlich weit auseinander, wenn man die Menschen danach fragen würde, welche Bezahlung eines Abgeordneten angemessen ist. Zunächst ist festzuhalten: Wir müssen selbst über diese Frage entscheiden; das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Diätenurteil 1975 so festgestellt.”