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DEUTSCHER BUNDESTAG · FORMER

Detlef Seif

CDU/CSU · Germany

IN THEIR OWN WORDS

Und Sie haben immer noch keinen Ansatz für eine vernünftige Asyl- und Migrationspolitik. Dem Ganzen wird die Krone aufgesetzt durch die Überlegung, Straftäter, die hier in erheblichem Maße straffällig geworden sind, nicht nach Afghanistan zurückzuführen. Ja, wo leben Sie denn?

PLENARPROTOKOLL 21/76 · 2026-05-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Wenn wir schon beim Thema Rechtsbruch sind, möchte ich auch auf den Rechtsbruch von EU-Mitgliedstaaten eingehen; Alexander Throm hat schon darauf hingewiesen. Erstens: Nichtbeachtung der Eurodac-Verordnung zur Registrierung von Menschen, die einen Asylantrag stellen wollen. Zweitens: Dublin-Verordnung.

PLENARPROTOKOLL 21/76 · 2026-05-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Erlauben Sie eine Zwischenfrage aus den Reihen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen? – Bitte schön. Vielen Dank, Herr Kollege Seif, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie haben gerade davon gesprochen, dass ein erheblicher Teil der Personen, die über unsere Grenzen kommt, rechtswidrig über die Grenze kommt.

PLENARPROTOKOLL 21/76 · 2026-05-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sowohl Linke als auch Grüne kritisieren die Maßnahmen unter dem Gesichtspunkt der Rechtsstaatlichkeit. Aber sowohl der Koalition als auch der Regierung geht es bei den vorübergehenden Grenzkontrollen und den Zurückweisungen an der Grenze genau um die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit.

PLENARPROTOKOLL 21/76 · 2026-05-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Das ist die Realität und nicht das, was Sie hier in den Raum stellen. Ich habe zwar keine Frage gehört, aber ich antworte trotzdem. – Sie werfen hier Äpfel und Birnen durcheinander. Wir reden heute von Zurückweisungen an der Grenze und auch über Grenzkontrollen. – Ja, die treffen alle. – Aber es besteht die Freizügigkeit.

PLENARPROTOKOLL 21/76 · 2026-05-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Das ist völlig normal in einem Rechtsstaat. Allenfalls dann, wenn der Europäische Gerichtshof irgendwann einmal eine gegenteilige Entscheidung fällt, hätte diese Bindungswirkung. Und daran hält sich die Bundesregierung natürlich. Ihre Redezeit ist zu Ende. Ja.

PLENARPROTOKOLL 21/76 · 2026-05-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

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  1. Das ist völlig normal in einem Rechtsstaat. Allenfalls dann, wenn der Europäische Gerichtshof irgendwann einmal eine gegenteilige Entscheidung fällt, hätte diese Bindungswirkung. Und daran hält sich die Bundesregierung natürlich. Ihre Redezeit ist zu Ende. Ja. – Ich bin aber trotzdem dankbar, – Nein, Herr Kollege, Ihre Redezeit ist zu Ende! – dass diese Bundesregierung diese Maßnahmen auf den Weg bringt und weiter fortführt. Vielen Dank. Ich habe eine weitere Zwischenfrage nicht mehr zugelassen, weil die Redezeit schon zu Ende war. Für die AfD-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Markus Matzerath.

    PLENARPROTOKOLL 21/76 · 2026-05-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  2. Und Sie haben immer noch keinen Ansatz für eine vernünftige Asyl- und Migrationspolitik. Dem Ganzen wird die Krone aufgesetzt durch die Überlegung, Straftäter, die hier in erheblichem Maße straffällig geworden sind, nicht nach Afghanistan zurückzuführen. Ja, wo leben Sie denn? Wollen Sie in Kauf nehmen, dass diese Straftäter hier erneut Straftaten begehen und eine erhebliche Gefahr für die innere Sicherheit unseres Landes sind? Jetzt habe ich nicht mehr so viel Redezeit; aber eines will ich Ihnen noch erklären. Sie fragen: Warum hält sich Alexander Dobrindt nicht an Einzelentscheidungen? Er hält sich an Einzelentscheidungen. Bei jeder Einzelentscheidung bis zur Vollstreckung hält sich die Bundesregierung an das, was ausgeurteilt wurde. Die Urteile sind aber nur inter partes. Das heißt, sie wirken nicht insgesamt und in Gänze.

    PLENARPROTOKOLL 21/76 · 2026-05-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  3. Wenn wir schon beim Thema Rechtsbruch sind, möchte ich auch auf den Rechtsbruch von EU-Mitgliedstaaten eingehen; Alexander Throm hat schon darauf hingewiesen. Erstens: Nichtbeachtung der Eurodac-Verordnung zur Registrierung von Menschen, die einen Asylantrag stellen wollen. Zweitens: Dublin-Verordnung. Man weigert sich einfach, die Personen zurückzunehmen, für die man zuständig ist. – Das ist der Rechtsbruch und nicht die Tatsache, dass wir genau diesem Rechtsbruch jetzt die geeigneten Maßnahmen entgegensetzen. Herr Emmerich und Frau Bünger, es ist schon erstaunlich, dass Sie über diesen Rechtsbruch kein einziges Wort verlieren, sondern hier etwas konstruieren. Sie haben immer noch nicht verstanden, in welcher Phase dieses Land steckt, was wir in den letzten Jahren durchgemacht haben.

    PLENARPROTOKOLL 21/76 · 2026-05-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  4. Das ist die Realität und nicht das, was Sie hier in den Raum stellen. Ich habe zwar keine Frage gehört, aber ich antworte trotzdem. – Sie werfen hier Äpfel und Birnen durcheinander. Wir reden heute von Zurückweisungen an der Grenze und auch über Grenzkontrollen. – Ja, die treffen alle. – Aber es besteht die Freizügigkeit. Ich weiß, dass die Bundespolizei diese Kontrollen sehr flexibel, angepasst und angemessen durchführt. Gerade Alexander Dobrindt und seine Amtskollegen haben ein großes Interesse daran, das so auszuführen, dass die Freizügigkeit möglichst wenig beeinträchtigt ist. Aber was machen Sie denn? Sie schlagen Dinge vor und nehmen den Rechtsbruch, der hier über Jahre stattgefunden hat, in Kauf.

    PLENARPROTOKOLL 21/76 · 2026-05-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  5. Erlauben Sie eine Zwischenfrage aus den Reihen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen? – Bitte schön. Vielen Dank, Herr Kollege Seif, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie haben gerade davon gesprochen, dass ein erheblicher Teil der Personen, die über unsere Grenzen kommt, rechtswidrig über die Grenze kommt. Darf ich Sie daran erinnern, dass der allergrößte Teil, der über die Grenzen kommt – sei es aus Polen, den Niederlanden, Belgien, Dänemark, Österreich –, das tut unter Inanspruchnahme der Freizügigkeit der Europäischen Union, des Freizügigkeitsrechts. Das ist gelebte europäische Einigung. Das ist gelebter europäischer Wirtschaftsraum. Das ist gelebtes Schengenabkommen. Und das alles, Herr Kollege, machen Sie – die Partei von Helmut Kohl und Ursula von der Leyen – jetzt kaputt.

    PLENARPROTOKOLL 21/76 · 2026-05-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  6. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sowohl Linke als auch Grüne kritisieren die Maßnahmen unter dem Gesichtspunkt der Rechtsstaatlichkeit. Aber sowohl der Koalition als auch der Regierung geht es bei den vorübergehenden Grenzkontrollen und den Zurückweisungen an der Grenze genau um die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit. Denn die Grünen und die Linken verschweigen den erheblichen Rechtsbruch, der ja erst zu diesen Maßnahmen geführt hat: der Rechtsbruch durch Personen, die illegal die Grenzen überschreiten, vor allem durch Personen, die unser Asylsystem missbrauchen, obwohl sie überhaupt keinen Anspruch haben. In den letzten Jahren lag die Gesamtschutzquote bei unter 50 Prozent. Jeder Zweite kommt sehenden Auges zu uns, um unser System zu nutzen, und das ist ein Rechtsbruch.

    PLENARPROTOKOLL 21/76 · 2026-05-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  7. Diese Vorschrift sagt überhaupt nichts dazu, ob die Gemeinde tatsächlich in der Lage ist, die ihr zugewiesenen Asylbewerber aufzunehmen und unterzubringen. Ihre Zeit ist vorbei. Danke schön. Alles in allem: Antrag und Gesetzentwurf sind unbrauchbar. Danke. Beides ist deshalb abzulehnen. Vielen Dank. Danke schön. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Frau Abgeordnete Karoline Otte das Wort. Bitte.

    PLENARPROTOKOLL 21/74 · 2026-04-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  8. Sie sind ein völliger Gegner davon. Das ist ein inhaltlicher doppelter Rittberger, was Sie hier machen, wenn Sie jetzt genau den zur Basis Ihres Gesetzes und Ihres Antrags machen. Überhaupt nicht nachvollziehbar! Ich komme aus dem ländlichen Raum. Meine Damen und Herren, wo wirkt denn die Mietpreisbremse? Wo wirkt sie denn? In den Städten, im Ballungsbereich. Das heißt, wenn Sie im Ballungsbereich keine Zuweisung mehr zulassen, wandern alle Asylantragsteller in den ländlichen Raum. Das kann doch wohl nicht wahr sein. Das hat doch mit Solidarität innerhalb unseres Landes nichts mehr zu tun. Letztlich ist die Mietpreisbremse auch untauglich. Denn die Vorschrift bezieht sich nur teilweise auf Fälle, bei denen Wohnraum nicht mehr verfügbar ist, überwiegend aber auf das Preisniveau von Wohnraum.

    PLENARPROTOKOLL 21/74 · 2026-04-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  9. Sie haben einen Antrag gestellt, in dem das steht, was Sie sagen, und Sie haben einen Gesetzentwurf zur Änderung des Asylgesetzes vorgelegt, in dem das drinsteht, was ich sage: Voraussetzungslos reicht ein Mehrheitsbeschluss einer Kommune aus. Dann machen Sie es demnächst besser! Genau deshalb ist das ja handwerklich schlecht gemacht und in sich nicht stimmig – das habe ich ja eingangs gesagt –: weil das nicht zueinanderpasst. Mit heißer Nadel gestrickt! Meine Beantwortung ist jedenfalls jetzt beendet. Jetzt müssen Sie sich mal überlegen: Nach dem AfD-Antrag soll eine Zuweisung an Gemeinden nicht möglich sein, in denen ein angespannter Wohnungsmarkt im Sinne von § 556d Absatz 2 BGB festgestellt wurde. Das haben Sie gesagt. § 556d BGB, allgemein auch bekannt als „Mietpreisbremse“, wird von Ihnen in allen Debatten abgelehnt.

    PLENARPROTOKOLL 21/74 · 2026-04-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  10. Danke, Herr Kollege, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Haben Sie den Antrag tatsächlich gelesen? Haben Sie den Gesetzentwurf tatsächlich gelesen? Da steht doch eindeutig drin, dass das Vetorecht der Gemeinden nur in Bereichen gelten soll, wo bereits Wohnungsnot herrscht, wo also bereits die einheimischen Familien keine Wohnungen mehr finden. Es ist natürlich ein totaler Wahnsinn, in Städte und Gemeinden weitere Menschen hineinzupressen, wo bereits die Einheimischen keine Wohnungen mehr finden. Oder halten Sie es für eine gute Idee, das in Zukunft weiter so zu tun? Herr Kollege, ich bin überrascht: Sie sind der erste Redner Ihrer Fraktion und offensichtlich in völliger Unkenntnis der Antragslage.

    PLENARPROTOKOLL 21/74 · 2026-04-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  11. Wir sind in der EU nicht mehr auf Platz eins der Länder, die die meisten Erstasylanträge zu verzeichnen haben, sondern mittlerweile auf Platz vier. Das bedeutet ganz klar – nehmen Sie das doch wenigstens zur Kenntnis –: Die Koalitionspolitik wirkt an dieser Stelle. Der AfD-Antrag ist ein Angriff auf die Funktionsfähigkeit des Staates. Man muss sich das mal vorstellen: Sie wollen es zulassen, dass ein Gemeinderat sich ohne weitere Voraussetzungen durch Mehrheitsbeschluss der Zuweisung von Asylbewerbern entziehen kann. – Lesen Sie Ihren Gesetzentwurf und Ihren Antrag! Da steht das so drin. Der Rechtsstaat kann nur funktionieren, wenn sich alle Körperschaften zu gegenseitiger Rücksichtnahme, Zusammenarbeit und Loyalität verpflichten. Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage aus der AfD-Fraktion von Herrn Bernhard zu? Ja.

    PLENARPROTOKOLL 21/74 · 2026-04-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  12. Dann kommt die neue Rückführungsverordnung der EU, die wahrscheinlich in zwei Monaten in Kraft treten wird. Und wir setzen uns ausdrücklich auch für Rückführungszentren in Drittstaaten ein. Dabei ist nicht nur die irreguläre Migration zu beenden, sondern auch die unkontrollierte, ungesteuerte Asylmigration. Diese ist nach oben nämlich völlig unbegrenzt. Deshalb müssen wir darüber nachdenken, das individuelle Asylrecht durch Aufnahmekontingente zu ersetzen, die auch die Belastungsfähigkeit unserer Gesellschaft, des Staates und auch der Europäischen Union tatsächlich berücksichtigen. Meine Damen und Herren, die Zahlen sprechen doch für sich: Wir hatten 2023 rund 330 000 Erstasylanträge, 2024 230 000 und 2025 113 000. Und die Zahl ist nochmals deutlich gesunken, nämlich auf 22 500 in den ersten drei Monaten.

    PLENARPROTOKOLL 21/74 · 2026-04-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  13. Aber es gibt keine neuen Bundesaufnahmeprogramme, meine Damen und Herren. Wir, das heißt Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und weitere Innenpolitiker der Union, sind bei dem Thema „Asyl und Migration“ natürlich nach wie vor mit Nachdruck unterwegs. Wir sind nämlich der festen Überzeugung, dass national und europäisch weitere Maßnahmen erforderlich sind. Die neuen Regelungen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems wirken ab Juni 2026. Und was viele nicht sehen: Es gibt ein neues Ein- und Ausreiseregister, EES. Es gibt Ende des Jahres ein Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem, ETIAS. Das hilft uns, die innere Sicherheit deutlich zu erhöhen und die irreguläre Migration weiter zurückzudrängen, meine Damen und Herren.

    PLENARPROTOKOLL 21/74 · 2026-04-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  14. Meine Damen und Herren, die AfD hat noch gar nicht bemerkt – wahrscheinlich hat sie gar nicht in den Koalitionsvertrag geguckt und unsere aktuelle Politik bewertet –, dass die Bundesaufnahmeprogramme nach § 23 des Aufenthaltsgesetzes beendet sind. Denn anders ist es nicht zu erklären, dass die AfD jetzt beantragt, dass eine Zuweisung an die Länder nur erfolgen soll – – Ganz kurz: Ich unterbreche mal. – Herr Bernhard, Sie haben doch eben Redezeit gehabt. – Nein, das gehört zur Demokratie: Aushalten, dass andere eine andere Meinung haben. – Bitte. Anders ist es jedenfalls nicht zu erklären, dass Sie nun auch in Bezug auf Bundesaufnahmeprogramme beantragen, dass die betroffenen Länder zustimmen müssen. Es gibt überhaupt keine Zuwanderung aus diesem Bereich, außer die wenigen Hundert aus Afghanistan, die jetzt noch abgewickelt werden.

    PLENARPROTOKOLL 21/74 · 2026-04-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  15. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der AfD ist inhaltlich ihr wichtigstes Thema abhandengekommen. Und das sieht man Antrag und Gesetzentwurf deutlich an. Sie können nur als Verzweiflungstat gewertet werden. Sie sind nämlich mit heißer Nadel gestrickt – politisch überflüssig und auch handwerklich schlecht gemacht. Vor allem blenden Antrag und Gesetzentwurf die aktuelle Entwicklung völlig aus, so, als ob Sie auf einem anderen Planeten unterwegs sind. Die Koalition hat viele wirksame Maßnahmen auf den Weg gebracht. Zunächst kam was ganz Wichtiges: das klare Signal, dass wir irreguläre Migration nicht weiter hinnehmen. Dann folgte die Zurückweisung auch von Asylantragstellern an der deutschen Grenze und auch die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten und viele weitere Maßnahmen.

    PLENARPROTOKOLL 21/74 · 2026-04-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  16. Die Mitgliedstaaten müssen zukünftig auch bereit sein, das Recht umzusetzen: bei der Registrierung, bei der Zurücknahme im Rahmen der Dublin-Verfahren. Ich gehe davon aus, meine Damen und Herren, dass die auf den Weg gebrachte Politik wirkt. Die Rückführungsverordnung ist hier das nächste Signal. Ich bin Bundesminister Alexander Dobrindt – Ihre Zeit. – und auch den vier Mitgliedstaaten, die im Moment an diesen – Ihre Zeit! – Herzlichen Dank. – Rückführungszentren arbeiten, außerordentlich dankbar. Es ist Freitag. Herzlichen Dank. Das ist der richtige Weg, aber nicht Ihr Schaufensterantrag. Vielen Dank. Für die AfD-Fraktion hat der Abgeordnete Herr Dr. Rainer Rothfuß das Wort. Bitte.

    PLENARPROTOKOLL 21/66 · 2026-03-20 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  17. Wir haben ein gemeinsames Asylsystem; es leidet aber aktuell darunter, dass Rechtsvorschriften von vielen Mitgliedstaaten nicht angewandt werden. Und eines zur Klarstellung – die Frage begegnet mir und vielen Unionskollegen und auch Kollegen der SPD in den letzten Wochen –: Die Grenzkontrollen an der deutschen Grenze müssen fortgeführt werden – so steht es auch im Koalitionsvertrag –, bis die EU-Außengrenzsicherung funktioniert und bis das GEAS auch inhaltlich funktioniert. Meine Damen und Herren, stellen wir uns das doch einmal vor: Auch aktuell, wenn die Bundespolizei eine illegale Einreise feststellt, sind nur 15 Prozent registriert worden. Das ist kein Zufall; dahinter steckt Systematik der Mitgliedstaaten, und das muss sich ändern.

    PLENARPROTOKOLL 21/66 · 2026-03-20 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  18. Die positive Entwicklung, die wir jetzt in den letzten Monaten eingeschlagen haben – die Zahlen von Januar und Februar dieses Jahres sind im Vergleich zum Vorjahr noch mal fast um die Hälfte zurückgegangen –, sind auf Maßnahmen der EU, aber insbesondere dieser Bundesregierung und von Alexander Dobrindt zurückzuführen. Das muss man an dieser Stelle ganz klar feststellen. Natürlich spielen dabei die Grenzkontrollen innerhalb Deutschlands eine wichtige Rolle; denn dadurch geben wir nämlich das Zeichen und das klare Signal – einerseits an die EU-Mitgliedstaaten, aber auch an Schlepper und Antragsteller –, dass es eben nicht mehr einfach ist, in die Europäische Union zu kommen, und dass wir Wert darauf legen, dass dieses System zukünftig auch angewandt wird.

    PLENARPROTOKOLL 21/66 · 2026-03-20 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  19. Die Menschen machen sich auf den gefährlichen Weg in die Europäische Union durch Wüsten, über das Mittelmeer, weil einfach die Perspektive besteht, in der Europäischen Union bleiben zu können, auch wenn kein Schutzanspruch besteht. Die allermeisten Menschen ohne Schutzanspruch bleiben faktisch in der Europäischen Union. Und das müssen wir ändern. Wir müssen ändern, dass dieses System nicht funktioniert; denn die Europäische Union mit ihrem aktuellen Asylsystem ist der eigentlich größte Pullfaktor, der dazu führt, dass Menschen sich in Gefahr bringen. Langfristig können wir deshalb die EU nur durch einen solchen Paradigmenwechsel zukunftsfähig machen.

    PLENARPROTOKOLL 21/66 · 2026-03-20 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  20. Aber, meine Damen und Herren, am Ende des Tages brauchen wir auch einen Paradigmenwechsel. Es geht nicht nur um den Schutz von Menschen; es geht auch darum, dass unser System leider massenhaft missbraucht wird. Neben den Personen, die tatsächlich Schutz verdienen, ist in den letzten Jahren immer ein Anteil von mindestens 50 Prozent dabei gewesen, die das System einfach nur nutzen und mit Schleppern in die Europäische Union kommen. Und wer kommt? Das sind junge Menschen. Im Gegensatz dazu haben aber Kranke, Vulnerable, Frauen und Familien oftmals überhaupt keine Chance; das gilt auch für Menschen, die aufgrund kriegerischer Situationen eingekesselt sind und gar nicht in die Europäische Union kommen können.

    PLENARPROTOKOLL 21/66 · 2026-03-20 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  21. Da ist Ihr Antrag wirklich rechtlich untragbar und fehlerhaft; er geht von falschen Grundlagen aus: Sie nehmen nämlich den Personenkreis der Bürgerkriegs- und Kriegsflüchtlinge. Dieser Personenkreis fällt überhaupt nicht unter den Schutz der Genfer Flüchtlingskonvention, es sei denn, die Personen sind individuell verfolgt. Drittens. In Europa hat sich in den vergangenen Jahren im Bereich des europäischen Asyls ein sehr kleinteiliges, differenziertes System entwickelt. Ich will es nicht im Einzelnen aufzählen, aber jedenfalls überlagert dieses gesamte System die Genfer Flüchtlingskonvention und geht inhaltlich weit darüber hinaus. Deshalb müssen wir, wenn Anpassungen erforderlich sind, inhaltlich am europäischen Asylsystem arbeiten. Genau das ist der Ansatz, um hier viele Neujustierungen auf den Weg zu bringen.

    PLENARPROTOKOLL 21/66 · 2026-03-20 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  22. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Was würde sich an den Migrationsströmen ändern, wenn der Vorschlag der AfD umgesetzt würde? Einfache Antwort: Nichts. Und das hat drei Gründe. Nach der Genfer Flüchtlingskonvention ist es nämlich bereits jetzt schon zulässig, Menschen unmittelbar in den Heimatregionen unterzubringen. Es darf eben nur nicht die Abschiebung in den Verfolgerstaat drohen. Die Kolleginnen Winkelmeier-Becker und Heinrich haben schon darauf hingewiesen: Zwei Drittel leben schon in der Region, und es gehört zur neuen Strategie der EU-Kommission, durch noch bessere Zusammenarbeit mit den Drittstaaten diese Zahl noch mal deutlich zu erhöhen. Zweitens.

    PLENARPROTOKOLL 21/66 · 2026-03-20 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  23. Da nutzt es nichts, wenn wir es grundsätzlich nicht machen; denn sonst kommt die Hälfte der Leute nicht in Haft, weil sie Eltern sind. Ich sage Ihnen: Das ist tatsächlich ein guter Abschluss im Gesetz. Nehmen Sie es zur Kenntnis: Wir wollen Kinder nach Möglichkeit nicht in Haft nehmen. Das läuft rechtsstaatlich sehr kindgerecht und gut ab. Die Ängste, die Sie in der Bevölkerung geschürt haben, und das, was Sie vorgetragen haben – ich habe es Ihnen letztens auch schon mal gesagt –, ist zutiefst unanständig, und das bleibt auch zutiefst unanständig. Bitte sehr. Sie können fortfahren. Sie haben nur noch 15 Sekunden. Ja, ich bedanke mich. Ich bin der Meinung, wir haben ein gutes Paket vorgelegt, und bitte um Zustimmung.

    PLENARPROTOKOLL 21/60 · 2026-02-27 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  24. Damit hätten Sie glasklar gesagt: Wir wollen keine Kinder in Haft. Damit ist die Frage gestellt. Wir müssen das nicht verlängern. Bitte, Ihre Antwort. Jetzt machen Sie das Gegenteil. Sie ermöglichen es, und es wird passieren. Das ist keine Parallelrede. Bitte! – Fragen sollen kurz sein und keine Parallelreden. Jetzt hat der Abgeordnete das Wort. Frau Kollegin Bünger, ich bin Ihnen außerordentlich dankbar, dass Sie diesen Text vorgelesen haben, weil er noch einmal deutlich macht: Wir suchen Alternativunterbringungen für die Kinder. Wir wollen Inhaftierung nach Möglichkeit ausschließen. Warum machen wir es trotzdem? Weil wir diesen riesigen Pulleffekt in Deutschland haben. Deutschland ist nun mal das Land, das am stärksten betroffen ist, und wir müssen hier verbindliche und wirksame Regeln machen.

    PLENARPROTOKOLL 21/60 · 2026-02-27 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  25. Aber dennoch haben Sie das in § 70a des GEAS-Anpassungsgesetzes reingeschrieben. Ich zitiere aus der Aufnahmerichtlinie, Artikel 13: „Im Einklang mit dem Grundsatz der Einheit der Familie sind für Familien mit Minderjährigen grundsätzlich angemessene Alternativen zur Inhaftnahme zu nutzen. Solche Familien werden in Unterkünften untergebracht, die für sie geeignet sind. Minderjährige dürfen nur in Ausnahmefällen als letztes Mittel […] in Haft genommen werden.“ Im Erwägungsgrund 68 steht – jetzt kommt der entscheidende Punkt –: Die Mitgliedstaaten können von diesen Regeln abweichen. Warum haben Sie die Regelung dennoch in das Gesetz geschrieben? Warum haben Sie nicht Abstand davon genommen? Warum haben Sie nicht gesagt: „Wir wollen keine Kinder in Haft stecken, wir schreiben es auch nicht ins Gesetz“?

    PLENARPROTOKOLL 21/60 · 2026-02-27 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  26. Es besteht ein Anspruch auf Bildung, es besteht ein Anspruch auf Freizeitbetätigung; denn wir machen uns schon Gedanken und Sorgen. Dieser eine Fall, den der Kollege Fiedler genannt hat, ist der, auf den es ankommt. Wir wollen keine Familien auseinanderreißen, wenn die Eltern in Haft genommen werden müssen. Dann sind die Kinder entweder in Haft zu nehmen, oder sie müssen fremdbetreut werden. Wollen Sie eine Fremdbetreuung an der Stelle? Lassen Sie eine Zwischenfrage zu, Herr Abgeordneter? Ja, gern. Heute ist ein bisschen was los: Kommentieren des Zulassens von Zwischenfragen. Das muss man auch aushalten. – Frau Abgeordnete Bünger, bitte. Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Vielen Dank, Herr Seif, dass Sie die Frage zulassen. Sie sagen, dass Sie Kinder eigentlich nicht in Haft nehmen wollen.

    PLENARPROTOKOLL 21/60 · 2026-02-27 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  27. Diese Wohnverpflichtung soll sicherstellen, dass diese Personen, die keinen Anspruch haben, dann letztlich auch greifbar sind, wenn die Rückführung ansteht, und genau das tun wir mit diesem Sekundärmigrationszentrum. Das ist ein ganz wesentlicher Teil des gesamten GEAS-Umsetzungspakets, das wir machen, und das ist auch richtig so. Und jetzt lassen Sie uns mal, weil das Thema uns als Koalition wirklich bedrückt – nicht nur die SPD, sondern auch die Union –, eingehen auf den Vorwurf, man wolle Kinder leichtfertig in Haft nehmen und das werde demnächst auch so umgesetzt werden. Es ist hilfreich, wenn man ein Gesetz liest, auch die Praxis zu kennen.

    PLENARPROTOKOLL 21/60 · 2026-02-27 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  28. Wir müssen der Sekundärmigration entgegenwirken – dass es eine einfache Sache ist, in die Europäische Union zu kommen und dann nach Deutschland weiterzuwandern –, und genau das ist die Idee des Sekundärmigrationszentrums. Es betrifft Leute, die a) entweder bereits einen Anspruch in einem anderen EU-Mitgliedstaat erhalten haben oder b) im Ergebnis nicht den Anspruch haben, hier ein Verfahren durchgeführt zu bekommen. Meine Damen und Herren, dieses Sekundärmigrationszentrum soll letztlich bewirken, dass ein Staat, der innerhalb der EU zuständig ist, diesen Asylbewerber auch möglichst schnell wieder zurückerhält; so kann man es einfach sagen. Und dazu gehört natürlich eine Aufenthalts- und eine Wohnverpflichtung.

    PLENARPROTOKOLL 21/60 · 2026-02-27 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  29. Das heißt, dem Rest der Menschen, die zu uns kommen, geht es eben nicht darum, Schutz vor politischer Verfolgung zu bekommen, sondern darum, unser System als allgemeines System der Zuwanderung zu missbrauchen, und dafür ist es nicht da. Auf europäischer Ebene, aber insbesondere auch national adressieren wir das jetzt. Das ist eine Sisyphosaufgabe; ich kann Ihnen das sagen, weil ich das Thema seit 14 Jahren bearbeite. Ich hätte aber nie gedacht, dass wir so weit kommen wie im letzten Jahr. Es ist schon ganz viel auf den Weg gebracht. Im Rahmen dieser Sisyphosaufgabe müssen wir schauen: Was verursacht denn den Zuzug der Menschen, die nicht unter politischer Verfolgung leiden, aber hier einen „Schutzantrag“ – in Anführungszeichen – stellen?

    PLENARPROTOKOLL 21/60 · 2026-02-27 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  30. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Clara Bünger hat vorhin gesagt, dass unsere Politik, die GEAS-Umsetzung und auch das, was wir noch vorhaben, die Menschen im Stich lassen würde. Sie würden schutzlos gestellt. Der Gedanke der Genfer Flüchtlingskonvention sei es aber gewesen, verfolgte Menschen zu schützen. Sie treffen den Nagel auf den Kopf, wenn auch von der falschen Seite. Das Problem, das wir zurzeit haben, ist, dass viele Menschen das Asylsystem ausnutzen, die überhaupt keinen Anspruch haben. Ich bin froh, dass im letzten Jahr die Zahlen in Deutschland runtergegangen sind, auf 116 000, und auch insgesamt in Europa. Aber wir haben immer noch eine ganz niedrige Gesamtschutzquote. Im letzten Jahr lag sie bei nur rund 22 Prozent.

    PLENARPROTOKOLL 21/60 · 2026-02-27 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  31. Dann habe ich noch eine Nachfrage. – Vielen Dank für die Ausführungen. Was sehr wohltuend war, Herr Minister, ist, dass Sie ab dem ersten Tag der Amtsausübung nicht nur national, sondern auch europäisch tätig waren. Ich denke an das Gipfeltreffen auf der Zugspitze, an das weitere Treffen in München, aber auch an die vielen Aktionen auf europäischer Ebene, an denen Sie beteiligt waren. Was ist denn im Bereich GEAS von der Bundesregierung auf den Weg gebracht worden, und was ist Ihre persönliche Agenda, aber auch die der Bundesregierung für 2026 im Bereich der Asyl- und Migrationspolitik?

    PLENARPROTOKOLL 21/52 · 2026-01-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  32. Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Bundesminister, wir haben uns ja im Koalitionsvertrag verschiedene Ziele gesetzt, unter anderem das Ziel, die Migration zu ordnen, zu steuern und vor allen Dingen auch die irreguläre Migration zu begrenzen. Können Sie noch mal kurz darstellen: Was hat die Bundesregierung bisher in diesen Punkten unternommen? Und kann man schon Erfolge sehen?

    PLENARPROTOKOLL 21/52 · 2026-01-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  33. Ein Sachverständiger, der Sachverständige Fritzsch, hat zu Recht gesagt, dass durch die verpflichtende Anwaltsbeiordnung ein Frühwarnsystem geschaffen wurde, das es den Betroffenen ermöglicht, unterzutauchen. Kollege Seif. Es ist gut, dass wir mit dem heutigen Gesetz diesem Spuk ein Ende bereiten. Vielen Dank, meine Damen und Herren.

    PLENARPROTOKOLL 21/48 · 2025-12-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  34. Da wundert es mich, mit welcher Nonchalance und Oberflächlichkeit Sie solche Dinge hier bewerten, die man einfach nachvollziehen könnte. Auch bei der Abschaffung des Pflichtanwalts bei Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam liegen die Grünen und die Linken falsch. Ja, ich habe die Worte von einer Rechtsanwältin im Ohr, die Sachverständige war und behauptet hat, es gebe hier 50 Prozent Rechtswidrigkeit. Das habe ich gehört. Ich habe auch Pro Asyl gehört, das sich auf genau diese Aussage bezieht. Ich habe aber keine Untersuchung dazu gefunden. Sie behaupten, es gebe Untersuchungen und Feststellungen. Entsprechendes gibt es überhaupt nicht; auch das ist eine Falschbehauptung. Herr Abgeordneter.

    PLENARPROTOKOLL 21/48 · 2025-12-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  35. Bei Einführung des Artikels 16a im Jahr 1993 konnte der Gesetzgeber doch noch gar nicht wissen, dass einige Jahre später die Schutzformen des subsidiären Schutzes und des Flüchtlingsschutzes von der EU entwickelt würden. Deshalb können diese Schutzformen schon wegen der Entstehungsgeschichte gar nicht von der Vorschrift erfasst sein. In der Sachverständigenanhörung wurde auch darauf hingewiesen, dass dies systematisch so auszulegen ist, wie ich es Ihnen gerade gesagt habe. Wenn es nämlich eine weiter gehende Zustimmungspflicht des Bundesrates gegeben hätte, dann hätte der Gesetzgeber sie seinerzeit bei den allgemeinen Zuständigkeitsregeln nach Artikel 72 und 74 des Grundgesetzes verortet und eben nicht bei der speziellen Vorschrift des Artikels 16a Absatz 3.

    PLENARPROTOKOLL 21/48 · 2025-12-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  36. Linke und Grüne behaupten einen Verstoß gegen die Wesentlichkeitstheorie und gegen den Parlamentsvorbehalt, verschweigen aber einen wesentlichen Punkt, auf den Staatssekretärin Ludwig schon hingewiesen hat: Die Grundrechte sind in keinem Ansatz betroffen. Es geht um eine Beschleunigung der Verfahren. Es geht aber nicht darum, hier irgendwo in Grundrechte einzugreifen. Wer verfolgt ist, bekommt nach wie vor Schutz. Der Bundesrat muss der Bestimmung sicherer Herkunftsländer nach der Richtlinie 2013/32/EU nicht zustimmen. Denn die Zustimmungspflicht nach Artikel 16a Absatz 3 des Grundgesetzes bezieht sich ausschließlich auf das Asylrecht.

    PLENARPROTOKOLL 21/48 · 2025-12-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  37. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich am Ende der Debatte noch auf einige Punkte eingehen. Frau Bünger, Frau Polat, was war das wieder für ein Feuerwerk an Falschbehauptungen, an Fehleinschätzungen! Auch die Rechtslage wurde komplett falsch dargestellt. Es ist einfach unzumutbar, dass Sie Begriffe wie „grundrechtswidrig“, „verfassungswidrig“, „rechtswidrig“ in so inflationärer Zahl in den Mund nehmen. Das ist nicht in Ordnung. Die Behauptung, dass die Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten bei Flüchtlingsschutz und subsidiärem Schutz nicht durch Rechtsverordnung der Bundesregierung erfolgen dürfe, ist falsch.

    PLENARPROTOKOLL 21/48 · 2025-12-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  38. Der nächste Redner in dieser Debatte ist Markus Frohnmaier für die AfD-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 21/46 · 2025-12-03 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  39. Alle restlichen Ortskräfte – und es sind noch 90 an der Zahl; deshalb war das, was Sie erzählt haben, auch Blödsinn – werden, obwohl sie keinen Rechtsanspruch haben, sondern nur eine Aufnahmeerklärung erhalten haben, von der Bundesregierung nach Deutschland geholt, nach Sicherheitsüberprüfung und Feststellung der Identität. Obwohl keinerlei rechtliche Verpflichtung besteht, bietet die Bundesregierung diesen Personen dennoch Unterstützung an – ja, auch finanzielle Unterstützung. Da ist es mehr als fragwürdig – daran zeigt sich, welch Geistes Kind Sie sind –, dass Sie diese Unterstützung, auf die diese Personen keinen Anspruch haben, auch noch kritisieren und den Personen sogar anraten, die Finanzmittel nicht anzunehmen. Die Bundesregierung ist auf einem guten Weg. Wir unterstützen das, was auf den Weg gebracht wird. Vielen Dank.

    PLENARPROTOKOLL 21/46 · 2025-12-03 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  40. Personen, die lediglich eine Aufnahmeerklärung nach § 22 Aufenthaltsgesetz erhalten haben – und da werfen Sie alles durcheinander –, werden jetzt grundsätzlich nicht mehr aufgenommen. Die Bundesregierung hat die Aufnahme dieses Personenkreises ausgesetzt. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am 28. August 2025 entschieden, dass ein solcher Stopp durch die Bundesregierung möglich ist und ermessensfehlerfrei auch vor Visaerteilung erfolgen kann. Und das machen wir jetzt: Wir beenden das Aufnahmeprogramm an dieser Stelle. Drittens.

    PLENARPROTOKOLL 21/46 · 2025-12-03 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  41. Die Bundesregierung wird die Personen aufnehmen, die eine rechtlich verbindliche Aufnahmezusage nach § 23 Aufenthaltsgesetz erhalten haben. Allerdings – und das hat die Justiz bestätigt – hat man keinen Anspruch auf sofortige Überweisung nach Deutschland, sondern man braucht ein Visum. Erst im Rahmen des Visumsverfahrens – nicht bei Erteilung der Aufnahmezusage, sondern erst, wenn es um das Visum geht – wird die Sicherheit überprüft, wird die Identität überprüft. Insofern geht hier wirklich einiges durcheinander. Die Personen, die die Aufnahmezusage erhalten haben, können erst mit dem Visum auch einreisen. Wir können der Bundesregierung dankbar sein, dass sie so sorgfältig vorgeht und Sicherheitsrisiken ausschließt. Wir brauchen keinen Import von Gefahren nach Deutschland. Zweitens.

    PLENARPROTOKOLL 21/46 · 2025-12-03 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  42. Ja, das waren viele Maßnahmen, und eine weitere Maßnahme ist die Beendigung des laufenden Aufnahmeprogramms Afghanistan. In Ihren Anträgen, vor allen Dingen aber im öffentlichen Diskurs – Herr Emmerich, das betrifft insbesondere Sie – wird der Sachverhalt verdreht, die Rechtslage nicht richtig dargestellt. Der Innenminister hat letzte Woche in einer Sondersitzung des Innenausschusses sehr dezidiert, konkret gute Auskünfte erteilt. Und Sie hatten nichts Besseres vor, als nach der nichtöffentlichen Sitzung draußen zu verkünden, er habe keine Antworten gegeben, er habe Antworten verweigert. Das ist ein ganz schlechter Stil, Herr Emmerich. Lassen Sie mich deshalb mal einige Punkte klarstellen – hier geht ja auch vieles durcheinander –: Erstens.

    PLENARPROTOKOLL 21/46 · 2025-12-03 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  43. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Fazit des Antrags der Grünen könnte lauten: Die Regierungskoalition liefert. Im Koalitionsvertrag hatten wir vereinbart, dass wir freiwillige Aufnahmeprogramme, soweit möglich – das heißt: soweit rechtlich möglich –, beenden werden und keine neuen mehr auflegen werden. Grund war und ist, dass Deutschland immer noch erheblich durch irreguläre und unkontrollierte Migration auf dem Ticket des Asyls belastet ist. Die Koalition hat deshalb bereits viele Maßnahmen auf den Weg gebracht. In dieser Woche werden wir der Bundesregierung ermöglichen, durch Rechtsverordnung festzulegen, welche Staaten als sichere Drittstaaten gelten. Wir werden auch die pflichtweise Beiordnung eines Rechtsanwalts zu Personen in Abschiebehaft abschaffen, weil das die Verfahren verlängert und blockiert hat.

    PLENARPROTOKOLL 21/46 · 2025-12-03 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  44. Deshalb kommt es jetzt entscheidend darauf an, dass Menschen, denen die Würde des anderen Menschen noch etwas bedeutet, bereit sind, Syrien dabei zu helfen, eine politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Stabilität zu erreichen. Daran müssen wir prioritär arbeiten, und dann können wir auch in einer größeren Zahl zurückführen und abschieben. Aber das ist der richtige Weg. Ich bin der Bundesregierung dankbar, dass sie diesen Weg eingeschlagen hat. Vielen Dank. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun das Wort die Abgeordnete Lamya Kaddor.

    PLENARPROTOKOLL 21/31 · 2025-10-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  45. Und wir prüfen, welche Maßnahmen und Schritte eingeleitet werden können. – Nein, nicht weiter, sondern es laufen etliche Verfahren, bei denen nämlich Sunniten die betroffenen Antragsteller sind. Wir wissen genau: Diese Personen sind nicht gefährdet. Und wir haben jetzt schon eine Handvoll verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen, die nicht nur subsidiären Schutz, internationalen Schutz verweigern, sondern auch kein Abschiebeverbot sehen. Und genau das ist der richtige Ansatz. Das Problem ist aber – das adressieren Sie überhaupt nicht –: Viele Syrer kehren derzeit nicht freiwillig zurück, da in Syrien nach wie vor die Infrastruktur zerstört ist. Viele Gebäude existieren nicht mehr. Es ist weder die Grundversorgung gewährleistet noch die medizinische Versorgung.

    PLENARPROTOKOLL 21/31 · 2025-10-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  46. Und eins ist doch allen klar, auch wenn die Asylantragszahlen durch die Maßnahmen der Koalition in den letzten Monaten deutlich nach unten gegangen sind: Wir haben doch ein Interesse daran, dass die Zugangszahlen noch weiter reduziert werden und dass die Anzahl der freiwilligen Ausreisen und auch der Abschiebungen erhöht wird. Hier zeigen die ersten Maßnahmen bereits Wirkung. Und selbstverständlich – dieser Grundsatz ist doch verankert in unseren Rechtsvorschriften – müssen Menschen, wenn der Schutzgrund entfallen ist, wieder zurück in ihr Herkunftsland, aber mit einer Einschränkung: wenn sie gut integriert sind. Und auch diese Menschen wollen Sie abschieben. Unmöglich, was Sie vorhaben! Die Bundesregierung und auch der Bundesinnenminister machen genau das, was aktuell erforderlich ist. Die Lage wird ständig überprüft.

    PLENARPROTOKOLL 21/31 · 2025-10-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  47. Die AfD blendet diese Leistung völlig aus, und zudem schildern Sie die Sicherheitslage in Syrien völlig falsch. Trotz des Sturzes von Assad im Dezember 2024 ist Syrien nicht flächendeckend sicher. Die Übergangsregierung hat nicht alle Teile des Landes unter ihrer Kontrolle. In mehreren Regionen ist es in den vergangenen Monaten zu bewaffneten Konflikten und Auseinandersetzungen der syrischen Armee, der kurdischen Milizen und auch terroristischer Gruppen gekommen. – Darüber lachen Sie nur. Und nach Assads Sturz wurden in den letzten Monaten 1 500 Alawiten getötet. Über 1 000 Drusen wurden getötet. Christliche Gemeinden sind zurzeit Gegenstand von Angriffen. Und da reden Sie von einem sicheren Land. Sie blenden das tatsächliche Lagebild völlig aus, um hier Ihrer Ideologie freien Lauf zu lassen.

    PLENARPROTOKOLL 21/31 · 2025-10-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  48. Wir erinnern uns: Giftgaseinsatz, völkerrechtswidrige Einsätze gegen die Zivilbevölkerung, Massenhinrichtungen. Über 7 Millionen Menschen mussten sich innerhalb Syriens bewegen, das heißt, sie waren Binnenflüchtlinge, und über 5 Millionen mussten ihr Land verlassen. Es ist wichtig, dass in einer solchen Situation auch die Staatengemeinschaft bereit ist und Menschen hilft, die verfolgt sind, die durch bewaffnete Konflikte bedroht sind. Die Türkei mit rund 3,1 Millionen Menschen, Jordanien mit rund 630 000 Menschen und der kleine Libanon mit 800 000 Menschen bei 5,8 Millionen Einwohnern haben einen ganz besonders großen Beitrag geleistet und auch unseren Respekt verdient. Auch Deutschland – das sprechen Sie mit keinem Satz an – sollte doch seine eigenen humanitären Beiträge in diesem Konflikt nicht kleinreden.

    PLENARPROTOKOLL 21/31 · 2025-10-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  49. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Curio, auch heute kann ich wirklich nur wieder zusammenfassend feststellen, was für eine ekelhafte Rede Sie hier wieder gehalten haben. Wenn der AfD-Antrag eines deutlich macht, dann ist es doch die menschliche Kälte und Abwesenheit jeglicher Empathie. Sie rechnen hier in Hunderttausendergrößen, in Massenphänomenen, Massen von Menschen; Sie gehen gar nicht mehr auf Einzelne ein. Bei Ihnen ist die Menschenwürde völlig aus dem Blick geraten, meine Damen und Herren. Und erinnern wir uns: Im Jahr 2011 hat ein Bürgerkrieg in Syrien begonnen. Das würde ich als eine der größten humanitären Katastrophen der Gegenwart bezeichnen. Über 600 000 Menschen wurden getötet, über 1 Million Menschen wurden verletzt.

    PLENARPROTOKOLL 21/31 · 2025-10-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  50. – Aber wir brauchen noch viele zusätzliche, weiter gehende Änderungen. Deshalb müssen wir die Rückführungsverordnung ändern, das Verbindungselement muss angepasst werden. Am Ende des Tages brauchen wir Asylverfahren in sicheren Drittstaaten – Ihre Zeit ist abgelaufen. – und nicht mehr in der Europäischen Union sowie die Schaffung von Kontingenten. Herzlichen Dank. Dann sind wir auf einem guten Weg. Danke sehr. Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion hat nun Herr Abgeordneter Hakan Demir das Wort.

    PLENARPROTOKOLL 21/31 · 2025-10-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD