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DEUTSCHER BUNDESTAG · FORMER

Detlef Seif

CDU/CSU · Germany

IN THEIR OWN WORDS

Und Sie haben immer noch keinen Ansatz für eine vernünftige Asyl- und Migrationspolitik. Dem Ganzen wird die Krone aufgesetzt durch die Überlegung, Straftäter, die hier in erheblichem Maße straffällig geworden sind, nicht nach Afghanistan zurückzuführen. Ja, wo leben Sie denn?

PLENARPROTOKOLL 21/76 · 2026-05-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Wenn wir schon beim Thema Rechtsbruch sind, möchte ich auch auf den Rechtsbruch von EU-Mitgliedstaaten eingehen; Alexander Throm hat schon darauf hingewiesen. Erstens: Nichtbeachtung der Eurodac-Verordnung zur Registrierung von Menschen, die einen Asylantrag stellen wollen. Zweitens: Dublin-Verordnung.

PLENARPROTOKOLL 21/76 · 2026-05-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Erlauben Sie eine Zwischenfrage aus den Reihen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen? – Bitte schön. Vielen Dank, Herr Kollege Seif, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie haben gerade davon gesprochen, dass ein erheblicher Teil der Personen, die über unsere Grenzen kommt, rechtswidrig über die Grenze kommt.

PLENARPROTOKOLL 21/76 · 2026-05-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sowohl Linke als auch Grüne kritisieren die Maßnahmen unter dem Gesichtspunkt der Rechtsstaatlichkeit. Aber sowohl der Koalition als auch der Regierung geht es bei den vorübergehenden Grenzkontrollen und den Zurückweisungen an der Grenze genau um die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit.

PLENARPROTOKOLL 21/76 · 2026-05-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Das ist die Realität und nicht das, was Sie hier in den Raum stellen. Ich habe zwar keine Frage gehört, aber ich antworte trotzdem. – Sie werfen hier Äpfel und Birnen durcheinander. Wir reden heute von Zurückweisungen an der Grenze und auch über Grenzkontrollen. – Ja, die treffen alle. – Aber es besteht die Freizügigkeit.

PLENARPROTOKOLL 21/76 · 2026-05-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Das ist völlig normal in einem Rechtsstaat. Allenfalls dann, wenn der Europäische Gerichtshof irgendwann einmal eine gegenteilige Entscheidung fällt, hätte diese Bindungswirkung. Und daran hält sich die Bundesregierung natürlich. Ihre Redezeit ist zu Ende. Ja.

PLENARPROTOKOLL 21/76 · 2026-05-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

The complete record

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  1. Das Problem ist die Steuerung. Nach dem jetzigen europäischen Asyl- und Migrationssystem steuern wir doch nur innerhalb der EU und verteilen dann, wenn es zu viele sind. Aber wir haben keine Regelungen, die auch eine Belastungsgrenze nach außen vorsehen. Deshalb müssen wir unbedingt zu einer neuen Politik kommen. Mit einigen Kollegen war ich in der vergangenen Woche unterwegs in Polen und Litauen, an der Grenze zwischen Polen und Belarus sowie an der Grenze zwischen Belarus und Litauen. Wir haben dort Informationen erhalten, die belegen, wie intensiv hybride Kriegsführung auf den Weg gebracht wird. Das ist nur möglich, weil wir solch ein Asylsystem haben, wie wir es im Moment haben. Ich bin dem Minister außerordentlich dankbar, dass er sagt: Wir brauchen Änderungen jetzt.

    PLENARPROTOKOLL 21/31 · 2025-10-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  2. Wir wissen gar nicht, wie hoch die Zahlen sind in den vorgelagerten Routen, wahrscheinlich 20 000 oder 30 000. Die machen sich auf den Weg, weil sie sich sozioökonomisch Hoffnung machen – übersetzt: Sie wollen ihr Leben verbessern. Sie wissen aber genau: Sie haben keinen Schutzanspruch. Sie setzen sich trotzdem in Bewegung. Und wenn wir dieses System grundlegend ändern, wenn wir diesen Pull-Effekt entziehen, dann werden wir möglicherweise ein Asylsystem mit menschlichem Antlitz haben. In diesem berücksichtigen wir schlussendlich auch die Belastungsgrenze Europas und Deutschlands und sind natürlich bereit, humanitär zu helfen, indem wir Kontingente festlegen. Das System, das wir hier haben, ist von vorne bis hinten Murks. Es funktioniert nicht, hat in den letzten Jahren nicht funktioniert. Und zum Rest sage ich gleich noch was. Bitte.

    PLENARPROTOKOLL 21/31 · 2025-10-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  3. Was entgegnen Sie ihm? Vielen Dank, Herr Emmerich, für diese Frage. – Volker Kauder war ein guter Mann, und ich teile auch vollkommen die Ansicht, die er geäußert hat. Aber machen Sie sich mal deutlich – reden Sie auch mit Ruud Koopmans und anderen Migrationsforschern –, dass unser europäisches Asylsystem, das wir auch national umsetzen müssen, letztlich unmenschlich ist. Wir helfen den Stärksten, wir helfen den Jüngsten, wir helfen den Menschen, die es überhaupt an die Grenze der Europäischen Union schaffen. Personen aus dem Jemen zum Beispiel waren völlig abgeschnitten; niemand hat sich darum gekümmert. Wir müssen weg von diesem unmenschlichen System. Wir ziehen Menschen an aufgrund sozioökonomischer Unterschiede. Die bringen sich in höchste Gefahr. Wir hatten in den letzten Jahren über 20 000 Tote im Mittelmeerbereich.

    PLENARPROTOKOLL 21/31 · 2025-10-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  4. Daran möchte ich anknüpfen, weil ich mir schon immer die Frage stelle – gerade jetzt, wo gestern die Konservativen im Europaparlament gesagt haben: Veggiewurst darf nicht „Wurst“ heißen –, warum die CDU eigentlich noch das C im Namen haben darf. Herr Seif, ich zitiere jetzt jemanden: „Die Fraktion muss handlungsfähig sein.“ – Ihre Fraktion ist gemeint. – „Deshalb müssen sich ihre Mitglieder darauf besinnen, was der Wesenskern christdemokratischer Politik ist. Das ist für mich das christliche Menschenbild. […] Wenn man die eigene Außendarstellung auf wenige Punkte wie die Asylwende reduziert, hat man es sofort schwerer, alle mitzunehmen.“ Das hat Volker Kauder gesagt – er war über zehn Jahre lang CDU/CSU-Fraktionsvorsitzender – in einem Interview mit der „Stuttgarter Zeitung“, und zwar nicht vor zehn Jahren, sondern vor sechs Wochen.

    PLENARPROTOKOLL 21/31 · 2025-10-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  5. Es wird zu keiner massenhaften Anwendung dieser Vorschrift kommen; aber wir brauchen diese Vorschrift. Es gibt eine weitere Frage. Bitte sehr. Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Vielen Dank, lieber Kollege Seif. – Ich habe noch mal eine Frage dazu. Es ist ja mittlerweile allgemein bekannt, dass der Bundesinnenminister und vor allem die CDU/CSU-Fraktion momentan versuchen, in jeder Woche eine Asylrechtsverschärfung auf den Weg zu bringen, zumindest einen Vorstoß in diese Richtung zu machen, und dass deswegen die ganzen Sicherheitsthemen untergehen. Das ist mal eine Feststellung. Dann ist es auch so, dass gerade mit Blick auf das GEAS-Umsetzungsgesetz sehr deutliche Kritik auch von den Kirchen kam.

    PLENARPROTOKOLL 21/31 · 2025-10-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  6. Sie haben höchstes Verständnis – das habe ich auch in den letzten Tagen wieder gesehen – für Straftäter, für Terroristen, für Gefährder. Da machen Sie sich Sorgen, so in der Anhörung, um diese armen Personen. Es geht hier um Personen, die unser Asylsystem möglicherweise ausnutzen. Es geht um Ordnung, Steuerung und Begrenzung; und deshalb ist das ganz wichtig. Jetzt zur Frage, die Sie gestellt haben: Wir haben in § 70a Absatz 3 Satz 1 des Asylgesetzes neue Fassung die Formulierung: „Minderjährige werden grundsätzlich nicht in Haft genommen.“ Das ist unsere Aussage. Wir wollen das nicht. Aber in Einzelfällen, in denen das Kindeswohl eine Rolle spielt – und das müssen wir natürlich immer berücksichtigen –, kann das erfolgen, und zwar durch einen Richter. Der Richtervorbehalt ist da.

    PLENARPROTOKOLL 21/31 · 2025-10-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  7. Sie haben das in der Gesetzesbegründung aber nicht erläutert, weil Sie wissen, dass das rechtswidrig ist, was Sie da planen. Die Gesetzesbegründung zu § 70a ist einfach schmalspurig; da ist gar nichts drin. Da verweisen Sie auf die EU-Verordnung. Keine Parallelrede, bitte. Und da muss ich sagen: Das verstößt gegen Verfassungsrecht und Grundrechte. Auch Ihr Redebeitrag in dieser Kurzintervention ist aus meiner Sicht wieder total unanständig. Machen wir uns doch eins deutlich: Sie suchen Vehikel. Sie suchen einige Punkte aus einem Gesetz heraus, übertreiben das und stellen es falsch dar, weil Sie das System, das wir vorhaben, welches der Steuerung und Ordnung dient, total ablehnen. Sagen Sie das doch! Sie sind doch an keiner Stelle für Ordnung, Steuerung und Begrenzung.

    PLENARPROTOKOLL 21/31 · 2025-10-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  8. Wir haben jetzt schon in Griechenland massiv viele Kinder, die in angeblicher Schutzhaft in solchen Lagern an der Außengrenze inhaftiert werden. Dagegen klagen regelmäßig Organisationen und Anwälte, und regelmäßig gewinnen sie vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, weil diese Schutzhaft rechtswidrig ist. Und dieses System von der Außengrenze wollen Sie jetzt hier in Deutschland implementieren. Das verstößt gegen die UN-Kinderrechtskonvention. Das verstößt auch gegen die EU-Grundrechtecharta. Sie können sich nicht hierhinstellen und sagen, das würde so nicht stattfinden. Ich frage Sie an der Stelle: Wenn Sie sagen, dass diese Kinder nicht in Haft kommen, wieso haben Sie dann eine riesige Paragrafenliste aufgestellt?

    PLENARPROTOKOLL 21/31 · 2025-10-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  9. Vielen Dank, Frau Vorsitzende. – Vielen Dank, Herr Seif, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Wir haben hier 182 Seiten GEAS-Anpassungsgesetz vorliegen, mit massiven Verschärfungen und einem ganz langen Haftteil. Ab § 69 geht es um die Asylverfahrenshaft. Dann haben wir § 70a, und der beschreibt genau die Inhaftnahme von Minderjährigen. Und Sie sagen hier gerade, das gehe nur in besonderen Ausnahmefällen. Ja. Dann zählen Sie sehr viele Tatbestände auf. Die Liste ist schon lang: Identität ist nicht geklärt, Gefahr des Untertauchens. Ich habe ein Jahr lang an der EU-Außengrenze gearbeitet. Dort wird die Gefahr des Untertauchens, die Fluchtgefahr, als Regel angenommen, und das wird auch in Deutschland passieren. Und Sie können nicht sagen, dass das nicht passieren wird. Genau davor haben wir gewarnt.

    PLENARPROTOKOLL 21/31 · 2025-10-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  10. Diese Asylverfahrenshaft ist kein Regelfall, sondern sie kommt bei ganz bestimmten Fällen zur Anwendung: zum Beispiel, wenn die Identität des Antragstellers nicht festgestellt werden kann und das auf den Antragsteller zurückzuführen ist und zugleich die Gefahr eines Untertauchens besteht; wenn ein Verstoß gegen die Anordnung zur Bewegungsfreiheit oder Wohnsitzauflage vorliegt und auch hier das Risiko eines Untertauchens besteht; wenn im Asylgrenzverfahren über das Recht zur Einreise entschieden werden soll und hier konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass ein Untertauchen ansteht. Das sind ganz, ganz enge Voraussetzungen. Und Sie tun so – und Sie haben es auch wörtlich so gesagt –, als ob Kinder eingesperrt werden sollen, in Haft genommen werden sollen, nur weil sie einen Asylantrag gestellt haben. Das ist völliger Blödsinn!

    PLENARPROTOKOLL 21/31 · 2025-10-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  11. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst auf den Redebeitrag von Clara Bünger von den Linken eingehen. Ich finde, das war höchst unanständig. Sie haben das Gesetz zwar zitiert, aber Sie haben es halbherzig zitiert, und Sie haben den Hintergrund gar nicht erläutert. Die Asylverfahrenshaft – wir müssen uns das verdeutlichen – ist nur unter ganz engen Voraussetzungen überhaupt zulässig. Wir haben einen Richtervorbehalt. Es entscheidet immer ein Richter.

    PLENARPROTOKOLL 21/31 · 2025-10-09 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  12. Wir überprüfen die Personen, wollen die Identität wissen, wollen wissen, ob sie ein Sicherheitsrisiko sind. Und wenn sie eine Aufnahmezusage haben und diese Voraussetzungen für die Aufnahme erfüllt sind: Ja, selbstverständlich wird das durchgeführt. Aber die Koalition hat beschlossen: – Kommen Sie bitte zum Ende, Herr Kollege. – keine Bundesaufnahmeprogramme mehr. Die aktuellen werden so weit wie möglich dann noch eingestellt. Daran lassen wir uns messen, und das setzen wir auch um. Vielen Dank. Danke schön. – Für die AfD-Fraktion hat nun das Wort der Abgeordnete Markus Frohnmaier.

    PLENARPROTOKOLL 21/21 · 2025-09-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  13. Wenn es Aufnahmeerklärungen nach § 22 Aufenthaltsgesetz gibt – das hat das OVG Berlin-Brandenburg jetzt entschieden –, dann hat das keine Rechtsverbindlichkeit. Es gibt aber diese rechtsverbindlichen Verwaltungsakte. Ich bringe es mal auf den Punkt: Die letzte Regierung hat hier so schlampig gearbeitet, dass man hier jetzt noch Schwierigkeiten hat, herauszufinden, wo überhaupt eine Aufnahmezusage ist, die rechtsverbindlich ist. Im Prinzip müssen Außenminister und Innenminister jetzt das auslöffeln, was ihnen ihre Vorgängerinnen eingebrockt haben, meine Damen und Herren. Und eins ist klar: Wenn eine rechtsverbindliche Aufnahmezusage im Einzelfall vorliegt, dann wird letztlich natürlich ein Visum erteilt. Aber diese Bundesregierung geht richtig vor: im Sicherheitsinteresse Deutschlands.

    PLENARPROTOKOLL 21/21 · 2025-09-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  14. Die Innenministerin Nancy Faeser hatte hier von vornherein ein anderes Sicherheitsverständnis. Ich weiß, dass sie eine gründliche Überprüfung jeder Person in Afghanistan bzw. in Pakistan gefordert hat, und sie ist darüber in Streit geraten mit Annalena Baerbock. Wegen erkennbarer Sicherheitsrisiken und Mängel im System hat die Regierung trotz ihres komischen Vorgehens dieses Verfahren dann doch vorübergehend eingestellt. Jetzt kommen wir zu den rund 2 300 Personen; niemand kennt die genaue Anzahl. Sie berufen sich da auf eine Pressekonferenz der Ampelregierung, wonach hier eine komplette Sicherheitsüberprüfung stattgefunden hat. Das ist völlig falsch. Im Übrigen sind Sie mit Ihrer Rechtsansicht nicht auf einem richtigen Weg.

    PLENARPROTOKOLL 21/21 · 2025-09-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  15. – Ich bin froh und dankbar, dass die Mitarbeiter in der Botschaft in Islamabad das verweigert und nicht durchgeführt haben. Dann kommen wir zu den Fällen der Proxypässe. Normalerweise sind Proxypässe keine Grundlage für die Erteilung von Visa. Proxypässe werden von einem Vertreter beantragt – in diesem Fall in Afghanistan –, meistens auf dem Postweg. Man legt ein Foto bei, und dann bekommt man diesen Proxypass. Durch Bundespolizeibeamte, die sehr gewissenhaft vorgegangen sind, ist bei Einreise aufgefallen: In mehreren Fällen wurden auf Grundlage dieser Proxypässe, also unklarer Identitäten – die gesetzlichen Voraussetzungen waren nicht erfüllt –, die Visa erteilt. Was soll denn noch rechtswidriger sein als so was? Und das mündete auch in Ermittlungsverfahren.

    PLENARPROTOKOLL 21/21 · 2025-09-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  16. Ich weiß auch, dass überall Willkür, Vetternwirtschaft und Begünstigung stattfinden, wo es diese Mechanismen nicht gibt, und dass die falsche Auswahl getroffen wurde. – Da gibt es nichts zurückzunehmen. – Und gestatten Sie mir die Feststellung: Dieses Programm, wie es durchgeführt wurde, politisch und tatsächlich in der gelebten Praxis, war unmöglich. Ich hoffe, dass das ein einmaliger Vorgang in der Bundesrepublik Deutschland bleibt. Jetzt kommen wir zu den nächsten Punkten. Es wurden in der Tat rechtsstaatliche Kriterien und Maßstäbe über Bord geworfen. Es gibt den Fall des Mohammad G. Das ist jemand, der einen nachweislich verfälschten Ausweis vorgelegt hat, mit unklarer Identität. Das wurde von der Botschaft ins Auswärtige Amt gemeldet, und dann hat das Auswärtige Amt gesagt: Das macht nichts, erteilt bitte ein Visum.

    PLENARPROTOKOLL 21/21 · 2025-09-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  17. Und deshalb möchte ich Sie fragen, ob Sie von Ihrer Aussage jetzt hier Abstand nehmen oder weiter daran festhalten, der Ampelregierung vorzuwerfen, sie hätte sozusagen verantwortungslos und wenig rechtsstaatlich gehandelt. Kommen Sie bitte zum Punkt. Und ich möchte kurz erwähnen: Die AfD hat hier noch Redezeit; sie kann die dafür nutzen. Dieses Dazwischenquatschen ist so was von nervig! Also, mit Ihrer Frage entlarven Sie das Ganze ja schon selbst. Ich bin noch gar nicht zu den sicherheitspolitischen Fragen gekommen. Dazu komme ich gleich noch. Das Verfahren war intransparent. Ich weiß als Jurist, wie ein Staat organisiert sein muss, welche Aufsichtsmechanismen eingebaut werden müssen.

    PLENARPROTOKOLL 21/21 · 2025-09-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  18. Sie wurden stark eingebunden, auch um den gesellschaftlichen Rückhalt für diese Aufnahmeprogramme mit zu gewährleisten, sie haben aber keinesfalls die Sicherheitspolitik der Bundesrepublik Deutschland in irgendeiner Form ersetzt. Die wesentlichen Aufnahmen, auf die Sie ja auch Bezug genommen haben, sind über § 22 Asylgesetz gelaufen, und die laufen nach einem ganz regulären Verfahren über das Auswärtige Amt mit Einvernehmen des Bundesinnenministeriums. Zusätzlich gab es auch noch Sicherheitsüberprüfungen. Also, bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir keinesfalls an irgendeiner Stelle sicherheitspolitische Fragen außer Acht gelassen haben, sondern dass wir dem natürlich Rechnung getragen haben!

    PLENARPROTOKOLL 21/21 · 2025-09-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  19. Ich wollte Sie gerne fragen, ob Sie eine Zwischenfrage zulassen. Mit Erlaubnis der Präsidentin mache ich das. Ja. Ja, gerne. Herr Seif, vielen Dank, dass Sie die Frage zulassen. – Sie stellen es jetzt so dar, als ob das vielzählige Engagement der Ampelregierung zur Aufnahme von Afghanistan – alles immer gemessen an dem starken Verantwortungsbewusstsein, das wir gegenüber dem Land Afghanistan empfinden – und die unzähligen Aufnahmeprogramme quasi abseits von Rechtsstaatlichkeit gelaufen wären. Ich möchte Sie bitten, zur Kenntnis zu nehmen, dass wir im Bundesaufnahmeprogramm eng mit der Zivilgesellschaft kooperiert haben und uns haben unterstützen lassen, weil viele Menschen vor Ort mit diesen Organisationen kooperiert haben.

    PLENARPROTOKOLL 21/21 · 2025-09-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  20. Und dann nehmen Sie das mal zur Kenntnis, kaum bekannt: Das war auch der Grund, warum sich Theresa Breuer, Begründerin der Organisation Kabul Luftbrücke, aus der Organisation vollständig zurückgezogen hat. Sie hat genau dieses Auswahlverfahren kritisiert, diese Intransparenz. Und als jemand, der es wissen musste, bemängelte sie, dass es keine zentrale Anlaufstelle gibt, dass es keine Überwachung, keine Organisation, keine Aufsicht gibt und dass in der Tat NGOs mit guten Kontakten Personen melden konnten. Das Verfahren bezeichnete sie – – Herr Kollege Seif! Ja, den Satz würde ich gerne noch zu Ende bringen. Gerne. Das Verfahren bezeichnete sie als „willkürlich“ und „undurchsichtig“. Und sie hat dann auch gesagt: Der Vetternwirtschaft wurde „Tür und Tor“ geöffnet. – So, jetzt können Sie gerne Ihre Zwischenfrage stellen. Genau.

    PLENARPROTOKOLL 21/21 · 2025-09-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  21. Ich wundere mich, dass Sie von „rechtswidrig“ und von „Rechtsverstößen“ reden und das hier so zum Vorwurf machen. Wissen Sie, wie die Verfahren durchgeführt wurden? Ja? Auf Betreiben von Annalena Baerbock wurden über hundert Privatorganisationen mit einer Vorauswahl der Personen beauftragt; ihnen wurde das übertragen. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Union – die Ampelregierung war ja wirklich zurückhaltend bei dem Thema; wir haben kaum etwas erfahren – hat die Bundesregierung erklärt, dass die meldeberechtigten Stellen dafür Gewähr bieten müssen, dass die Informationen zur vorgeschlagenen Person plausibel sind. Ich finde, es ist ein einmaliger und skandalöser Vorgang, in einem derartig sicherheitsrelevanten Bereich staatliche Aufgaben an NGOs zu übertragen.

    PLENARPROTOKOLL 21/21 · 2025-09-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  22. Es gab aber auch viele andere Ortskräfte, die kulturell, in der Infrastruktur, in der Versorgung, in der Bildung unterwegs waren, und da erschlossen sich am Anfang nicht unbedingt eine grundsätzliche Verfolgungssituation und eine individuelle Gefährdung. Es wurden dann mehrere Programme aufgelegt – die Kollegin Gambir hat die vier Programme ja schon aufgezählt –, und es wurden in großem Umfang und sehr großzügig über das Ortskräfteverfahren, die Menschenrechtsliste, das Überbrückungsprogramm und das Bundesaufnahmeprogramm Aufnahmeerklärungen abgegeben. Rund 45 000 Menschen wurde eine Aufnahme in Aussicht gestellt, und etwa 38 000 Menschen sind in der Zwischenzeit auch nach Deutschland gekommen. Frau Gambir, jetzt gehen wir mal ins Detail.

    PLENARPROTOKOLL 21/21 · 2025-09-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  23. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann mich noch gut daran erinnern, dass wir, als die Taliban in Afghanistan die Macht übernommen haben, eigentlich einen Konsens hatten, dass Ortskräfte, die gefährdet sind, die Möglichkeit haben sollten, nach Deutschland zu kommen, um die Gefährdungslage auszuschließen. Zunächst hatte ich da eine Zahl von 900 gehört, mit dem Faktor vier wegen der Familienangehörigen. Am Anfang gingen wir also von 3 000 bis 4 000 Personen aus. Im Fokus standen damals Ortskräfte, die in einem sicherheitsrelevanten und sensiblen Bereich unterwegs waren und bei denen man in der Tat nach der Machtübernahme davon ausgehen konnte, dass ihnen nicht nur Repressalien, sondern vielleicht sogar eine Verfolgung drohen würde.

    PLENARPROTOKOLL 21/21 · 2025-09-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  24. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Frau Abgeordnete Filiz Polat das Wort.

    PLENARPROTOKOLL 21/21 · 2025-09-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  25. Und die AfD – das ist auch sehr interessant – fordert, dass auch vulnerablen Gruppen in jedem Fall die Einreise nach Deutschland verweigert werden soll. Darunter versteht man in erster Linie Kinder, schwangere Frauen und kranke Personen. Herr Baumann, wie herzlos kann man sein, um auf die Idee zu kommen, diese Menschen, die schwach sind, die Unterstützung brauchen, an der Grenze zurückzuweisen. Und unabhängig von Ihrer gefühlskalten Vorgehensweise – man merkt ja wirklich, dass Sie überhaupt kein Gefühl, keine Empathie haben – wären derartige Maßnahmen rechtswidrig, da auch im Rahmen von Zurückweisungen stets der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen ist. Kurzum: Der vorliegende Antrag ist unbrauchbar, europafeindlich und herzlos und damit abzulehnen. Vielen Dank.

    PLENARPROTOKOLL 21/21 · 2025-09-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  26. Es sollen „alle technischen Mittel“ eingesetzt werden und – Achtung, ein kleiner Halbsatz mit großer Bedeutung – „sofern“ aus Ihrer Sicht „notwendig“, soll „die Anzahl der grenzüberschreitenden Straßen und Wege“ reduziert werden. Hinzu kommt die lückenlose Kontrolle des grenzüberschreitenden Bahnverkehrs. Ja, merken Sie nicht, was Sie für einen Blödsinn verzapfen? Das würde nicht nur zur erheblichen Beeinträchtigung des grenzüberschreitenden Verkehrs führen, der europäischen Freizügigkeit, sondern ist auch ein Anschlag auf einen Grundpfeiler der europäischen Einigung. Auch hier versucht die AfD offensichtlich alles, um ein Ende der Europäischen Union herbeizuführen. Anders kann man den Antrag nicht erklären.

    PLENARPROTOKOLL 21/21 · 2025-09-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  27. Das würde mich jetzt mal interessieren. Also, mit Geld können Sie keine Grenzsicherung durchführen. Sprechen Sie mal mit dem Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums, Dieter Romann, und sprechen Sie mit anderen Bundespolizeibeamten. Die Situation ist nicht einfach. Viele Beamte gehen bis an ihre Belastungsgrenze und machen einen tollen Job. Und wir sind ja auch dabei, in den Haushaltsplanberatungen hier einen deutlichen Aufwuchs umzusetzen, damit diese Arbeit auch ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. Es ist nicht einfach, aber wir sind dabei, das auch haushalterisch zu unterlegen. Jetzt komme ich zum Antrag der AfD, der ja in vielerlei Hinsicht verräterisch ist. Sie wollen, dass „die deutschen Land- und Seegrenzen“ – das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen – „lückenlos kontrolliert werden“.

    PLENARPROTOKOLL 21/21 · 2025-09-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  28. Herr Abgeordneter Seif, darf der Abgeordnete Bochmann eine Frage stellen? Ja, gerne. Bitte sehr. Recht herzlichen Dank, Frau Präsidentin, und auch herzlichen Dank, Herr Kollege Seif, dass Sie die Frage zulassen. – Herr Kollege Seif, ich war letztes Jahr mit meinem Kollegen Steffen Janich bei der Bundespolizei in Bad Düben. Dort wurde uns gesagt, dass sie dringend 500 Millionen Euro braucht, um genau diese Aufgabe umzusetzen, nämlich die Sicherstellung des Grenzschutzes. Diese Mittel waren bis September gar nicht im Haushalt eingestellt. Seit letztem Jahr sichert die Bundespolizei unsere Grenzen, aber die 500 Millionen Euro sind bisher noch nicht geflossen. Jetzt erklären Sie mir mal, wie die Kollegen bei der Bundespolizei die innere Sicherheit aufrechterhalten sollen! Welche Lösungen haben Sie, und was haben Sie bereits umgesetzt?

    PLENARPROTOKOLL 21/21 · 2025-09-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  29. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass die Zahlen im Moment zum Glück deutlich nach unten gehen. Und die Maßnahmen wirken, Herr Baumann. Sie rufen dazwischen: „Nicht wegen Ihnen!“ Doch, auch wegen uns. Entgegen Ihrer Behauptung wird nämlich das Ziel der weiteren Reduzierung der irregulären Migration erreicht. Sie sprechen von Lügen, aber Sie sind hier der größte Märchenonkel am heutigen Tag, wenn Sie das so verzerren. Sie bestreiten die Wirkung, indem Sie mehrfach gesagt haben, dass zwischen dem 8. Mai und 31. August lediglich 692 Personen mit Asylgesuchen zurückgewiesen wurden. Aber, Herr Baumann, eine Maßnahme wirkt dadurch, Menschen daran zu hindern, ein bestimmtes Verhalten an den Tag zu legen. Und viele, die die Absicht gehabt hätten, weiter zu wandern und nach Deutschland zu kommen, machen das nicht und nehmen davon Abstand.

    PLENARPROTOKOLL 21/21 · 2025-09-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  30. Einige Maßnahmen sind auf den Weg gebracht – das wissen Sie genau, aber Sie verschweigen das – wie der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten. Aber was viel wichtiger ist, da bin ich auch dem Innenminister Alexander Dobrindt außerordentlich dankbar: Er verhandelt intensiv mit unseren europäischen Partnern, um hier auch tatsächlich eine effektive europäische Lösung herbeizuführen, die weit über das GEAS hinausgeht. Und da ist das Zugspitzentreffen zu verorten. Zu den nationalen Maßnahmen gehört auch – Sie wissen, dass es einen großen Widerstand in Teilen des Hauses gibt –, dass Aufnahmeprogramme beendet und keine neuen aufgelegt werden. Die Integrationsleistung des Landes ist überschritten. Alle Einrichtungen, die mit Integration zu tun haben, sind überlastet.

    PLENARPROTOKOLL 21/21 · 2025-09-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  31. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es gibt einen guten Grund für den vorliegenden AfD-Antrag. Und, Herr Baumann, Ihre Schaum-vor-dem-Mund-Rede hat das in aller Deutlichkeit gezeigt. Sie befürchten, dass Ihnen ein Wahlkampfthema abhandenkommt. Das ist der einzige Grund, warum Sie so agieren. Es ist eine Beleidigung der Bundespolizei und der vielen Beamten, die Maßnahmen, die wichtig sind und die auch wirken, jetzt so in den Dreck zu ziehen. Die arbeiten natürlich lageangepasst und intelligent und stehen nicht grundlos an irgendwelchen Übergängen, wo sowieso keine Bewegung stattfindet. Das ist vernünftig, und so muss man auch weiter vorgehen. Wir haben die Migrationswende versprochen – schon das hat Ihnen nicht gefallen –, und wir liefern.

    PLENARPROTOKOLL 21/21 · 2025-09-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  32. Ja, es ist zulässig, weil § 16a Absatz 3 sich nur auf Asyl bezieht. Wir sagen ausdrücklich: Wir schmeißen das nicht in einen Topf, sondern das wird separat behandelt. Zum Parlamentsvorbehalt: Müssen wir als Parlament über jede Einstufung eines sicheren Herkunftsstaats entscheiden? Ich meine, nein. Wir müssen Wesentliches entscheiden, und das machen wir mit diesem Gesetz. Wir setzen den Rahmen fest, wann die Regierung per Rechtsverordnung anordnen kann, dass ein Staat sicher ist. Dadurch ist die Regierung eingeengt. Kommen Sie bitte zum Ende. Wir haben das Wesentliche entschieden. Das Gesetz ist gut; es ist ein Bestandteil unserer Migrationswende. Deshalb kann ich nur sagen: Unterstützen auch Sie das! Danke. Als letzter Redner in dieser Debatte hat für die CDU/CSU-Fraktion der Abgeordnete Alexander Throm das Wort.

    PLENARPROTOKOLL 21/18 · 2025-07-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  33. Das war Punkt eins. Punkt zwei. Sie sprechen mit Moldau einen guten Gesichtspunkt an, nämlich dass ein Land, wo einzelne Bereiche unsicher sind, nicht eingestuft werden kann. Die europäische Ebene hat diesen Fehler erkannt. In den neuen GEAS-Vorschriften – und das möchte auch Magnus Brunner vorziehen – ist ausdrücklich enthalten, dass man Länder, wo der Großteil als sicher einzustufen ist und wo auch kein Verfolgungsrisiko besteht, Teile aber unsicher sind, in Zukunft als sichere Herkunftsstaaten ausweisen kann. Ich glaube, da ist auch die europäische Ebene auf einem guten Weg. – Vielen Dank für Ihre Frage. Zum Schluss, um das noch mal klarzustellen, weil daran Kritik geübt wurde: Ist die Einstufung sicherer Herkunftsstaaten bezogen auf internationalen Schutz zulässig? Wir haben § 16a Absatz 3 Grundgesetz.

    PLENARPROTOKOLL 21/18 · 2025-07-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  34. Ihre Frage gibt mir zunächst mal die Gelegenheit, einzuordnen: Was sind denn sichere Herkunftsländer? Wenn wir die als sicher eingestuft haben, bedeutet das nicht, dass die Menschen rechtlos sind, sondern im Regelfall wird vermutet, dass die Länder sicher sind und dass dort keine Verfolgung stattfindet. Aber der Betroffene kann das jederzeit durch entsprechende Tatsachen, Beweismittel ausräumen, und dann bekommt er den Schutz. Wir wissen aber: Das System wird missbraucht. Gerade kommen viele Menschen aus den sicheren Herkunftsstaaten zu uns, wo wir wissen, dass es hier eine Anerkennungsquote von 2, 3, 4, 5 Prozent gibt. Dem müssen wir etwas entgegensetzen. Da gibt es eben diese beschleunigten Verfahren, beschleunigte Verwaltungsverfahren, beschleunigte Klageverfahren. Aber das bedeutet nicht, dass die Menschen rechtlos sind.

    PLENARPROTOKOLL 21/18 · 2025-07-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  35. – Weil Sie die europäische Ebene im Zusammenhang mit den sicheren Herkunftsstaaten angesprochen haben, möchte ich schon gerne wissen, ob Ihnen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Oktober 2024 bekannt ist, wonach die von Tschechien vorgenommene Einstufung Moldaus als sicheres Herkunftsland nicht rechtens ist, weil dort Gebiete von Russland kontrolliert werden. Ich möchte Sie im Angesicht dessen, dass wir hier nicht ein EuGH-Urteil umsetzen, sondern Sie in der Koalition den Bruch von EU-Recht sogar vorbereiten, fragen: Warum wollen Sie die Bundesländer bei der Einstufung der sicheren Herkunftsländer aus dem Weg räumen? Geht es Ihnen darum, dass Ihnen die Bundesländer zu nervig sind, wenn sie Sie an Dinge wie das Völkerrecht, den EuGH, die Europäische Menschenrechtskonvention erinnern?

    PLENARPROTOKOLL 21/18 · 2025-07-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  36. Und jetzt kommen wir mal zu den sicheren Herkunftsstaaten. Irgendjemand von Ihnen hat den Quatsch mit Tunesien, Marokko erzählt. Gucken Sie doch mal: Magnus Brunner, der zuständige Kommissar auf europäischer Ebene, hat gerade als Vorschlag eine Liste von Ländern gemacht, die von der Bewertung her als sichere Herkunftsstaaten einzustufen sind. Herr Seif. Da finden Sie Marokko und Tunesien. Also: Auch die europäische Ebene will das auf den Weg bringen. Da ist der Minister vollkommen richtig unterwegs. – Ich erlaube das gerne. Sehr schön. – Dann haben, Sie, Herr Lucks, das Wort zu einer Zwischenfrage. Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Zwischenfrage zulassen.

    PLENARPROTOKOLL 21/18 · 2025-07-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  37. Das bedeutet: Wenn der Richter erkennt: „Hier ist eine Person, die Unterstützung braucht“, gibt es den Verfahrenspfleger. Wenn der Richter erkennt: „Die Sache ist rechtlich tatsächlich kompliziert“, kriegen sie auch in Abschiebesachen einen Rechtsbeistand, und zwar vom Gericht beigeordnet. Diese Beiordnung des Pflichtanwalts führt dazu, dass ein Richter auch in klaren Fällen, wo es überhaupt nichts mehr zu diskutieren gibt, nicht entscheiden darf, weil ein Anwalt nicht da ist. Dann kommen manche Anwälte nicht so zügig, sie sind plötzlich krank, und dadurch verzögern sich die Verfahren. Erzählen Sie hier doch keinen Blödsinn! Sie haben das letztes Jahr im Januar eingeführt und behaupten hier, das hätte es noch nie gegeben. Wir schaffen dieses Gesetz ab. Das ist nämlich ein Rechtsstaatsverhinderungsgesetz und kein Sicherstellungsgesetz.

    PLENARPROTOKOLL 21/18 · 2025-07-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  38. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Linken und Grünen haben jetzt wirklich genügend Nebelkerzen geworfen und haben auch die Rechtslage völlig verzerrt dargestellt. Der Minister hat eigentlich vorhin schon dargelegt: Um welchen Personenkreis geht es denn beim Pflichtanwalt? Das sind in der Regel Menschen, die bereits ein umfangreiches Verwaltungsverfahren hinter sich haben, ein Klageverfahren, wo Rechtsanwälte beteiligt sind. Sie sind dann vollziehbar ausreisepflichtig; sie müssen unser Land verlassen. Dann bleiben sie hier, widersetzen sich. Dann wollen wir als Staat das umsetzen. Dafür gibt es Ausreisegewahrsam und Abschiebehaft. Ich empfehle Ihnen, mal in die geltenden Gesetze zu schauen. Wir haben Gesetze, die die freiwillige Gerichtsbarkeit in solchen Fällen regeln.

    PLENARPROTOKOLL 21/18 · 2025-07-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  39. Sie sehen nicht die vielen, die gar nicht mehr kommen. Sie sehen nicht die Signalwirkung. Sie müssen jetzt zum Ende kommen, Herr Abgeordneter. Asylpolitik hat eine Signalwirkung, und auch da arbeitet die Bundesregierung hervorragend. Vielen Dank.

    PLENARPROTOKOLL 21/11 · 2025-06-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  40. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag einen kohärenten Ansatz vereinbart. Wir werden zukünftig alle Politikfelder nutzen, um eine höhere Kooperationsbereitschaft der Herkunftsländer, die rücknahmepflichtig sind, zu erreichen: Visavergabe, Entwicklungszusammenarbeit, Wirtschafts- und Handelsbeziehungen. Das tut weh, und das wird auch dazu führen, dass dort die Bereitschaft deutlich steigen wird. Das waren einige wichtige Punkte eines Bündels von Maßnahmen, die die Koalition auf den Weg bringen wird. Sie sind total wichtig. Sie müssen zum Ende kommen, Herr Kollege. Was Sie hier teilweise gemacht haben, rechts wie links: Fakten werden verdreht, falsch dargestellt. Sie von der AfD reden beispielsweise von nur 150 Personen, die zurückgeführt wurden. Herr Abgeordneter Seif, Sie müssen zum Ende kommen.

    PLENARPROTOKOLL 21/11 · 2025-06-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  41. Die Bundespolizei soll eine zusätzliche Kompetenz erhalten, nämlich für ausreisepflichtige Ausländer vorübergehende Haft und Ausreisegewahrsam zu beantragen. Warum ist das so wichtig? Bei dem Terroristen Anis Amri, dem Attentäter vom Breitscheidplatz, hätte diese Kompetenz möglicherweise den Anschlag verhindern können, aber sie fehlte. Das werden wir im Gesetz korrigieren. Wir schaffen einen dauerhaften Ausreisearrest für ausreisepflichtige Gefährder und Täter schwerer Straftaten. – Nicht „Schande“! Die haben in der Freiheit in Deutschland nichts zu suchen. Die müssen unser Land verlassen, und deshalb müssen wir die in Gewahrsam nehmen. Der letzte Punkt, der besonders wichtig ist: Wir lassen uns von mitwirkungspflichtigen Drittländern bei den Rückführungen nicht mehr länger auf der Nase rumtanzen.

    PLENARPROTOKOLL 21/11 · 2025-06-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  42. Wenn man sich die GEAS-Vorschriften anschaut, dann erkennt man: Sie sind in Teilbereichen viel zu kompliziert. Verfahren werden aufgebläht. Hier muss deutlich nachgebessert werden. Am Ende des Tages kann nur durch die Streichung des Verbindungselements erreicht werden, dass Rückführungen und Verbringungen in sichere Drittstaaten erfolgen können. Und am Ende des Tages ist das eine ganz wichtige Maßnahme im Gesamtpaket. Wir müssen durch Verbesserungen in den Verfahren und Kapazitätsaufbau – wir haben so oft darüber gesprochen – tatsächlich eine Rückführungsoffensive schaffen, die diesen Namen verdient. Der Grundsatz muss sein: Asylbewerber, die abgelehnt wurden, müssen unser Land grundsätzlich wieder verlassen, und zwar möglichst zügig und schnell.

    PLENARPROTOKOLL 21/11 · 2025-06-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  43. – gehört zu einem Bündel von Maßnahmen, die die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat und im Moment auf den Weg bringt; das hat Bundesminister Dobrindt auch betont. Es gibt nicht die eine Maßnahme, sondern wir müssen das als Gesamtmaßnahmenbündel sehen. Sonst wird die Wirkung auch nicht positiv sein. Es ist eine Vielzahl von Maßnahmen. Dazu gehört auch, dass wir den Bundesrat nicht mehr mit der Einstufung als sichere Herkunftsstaaten belasten, sondern dass die Bundesregierung das per Rechtsverordnung machen kann. Eine entsprechende Einstufung von Algerien, Marokko, Tunesien und Indien steht zurzeit auf der Agenda; aber es gibt weitere Staaten, die die Voraussetzungen erfüllen. Das werden wir zügig auf den Weg bringen. Die Vorschriften zum GEAS werden national umgesetzt. Das reicht uns aber nicht.

    PLENARPROTOKOLL 21/11 · 2025-06-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  44. Unter Mitwirkung der Bundesagentur für Arbeit wollen wir eine digitale Agentur für Fachkräfteeinwanderung schaffen, mit einer zentralen IT-Plattform als einheitlicher Ansprechpartnerin für ausländische Fachkräfte. Hierdurch sollen die aktuellen Flaschenhälse, die wir in den Auslandsvertretungen und den Ausländerbehörden haben, beseitigt werden. Die Agentur bündelt und beschleunigt die Erwerbsmigration und erleichtert die Anerkennung von Berufs- und Studienabschlüssen. Ich gehe davon aus, dass die zuständige Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Bärbel Bas, an dieser Stelle kurzfristig liefern wird. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten zunächst für zwei Jahre ausgesetzt, und dann soll eine Evaluierung folgen. Die Aussetzung – Sie fragten: Was hat das mit Familiennachzug zu tun?

    PLENARPROTOKOLL 21/11 · 2025-06-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  45. Die Bundesregierung macht an dieser Stelle in Wahrnehmung ihrer Pflichten aus dem Amt das, was ihrer rechtlichen Überzeugung entspricht, und das ist gut so. Heute geht es um zwei weitere Maßnahmen. Man muss betonen: Wir machen zunächst einen großen Fehler der Ampel, der auf die Tätigkeit der Grünen zurückzuführen ist, rückgängig, damit das Aufenthaltsgesetz wieder der Begrenzung des Zuzugs dient. Eines zur Klarstellung: Das bedeutet nicht, dass wir die Menschen fernhalten wollen, die unserem Land nutzen, insbesondere Fachkräfte, die wir benötigen. Im Gegenteil! Im Koalitionsvertrag haben wir uns auf die Einrichtung einer Work-and-Stay-Agentur geeinigt.

    PLENARPROTOKOLL 21/11 · 2025-06-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  46. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich kurz noch auf die gestrige Debatte zu den Zurückweisungen an den Grenzen eingehen. Hier haben die Linken und Grünen alarmistisch behauptet – mit Bezug auf eine Einzelfallentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin –, dass die Zurückweisungen rechtswidrig seien. Man hat vorgeworfen, der Rechtsstaat werde gebrochen. Ich will Sie nur darauf hinweisen: Diese Woche ist eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg bezüglich Familiennachzug gefällt worden. In Bausch und Bogen hat man hier eine erstinstanzliche Entscheidung eingedampft. Mein Hinweis: Das ist Rechtsstaat – unterschiedliche Rechtsansichten –, und damit muss man umgehen. Dampfen Sie Ihre Argumentation etwas ein, werden Sie sachlich!

    PLENARPROTOKOLL 21/11 · 2025-06-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  47. Das setzt auch voraus, dass wir ein gesamteuropäisches Belastungskontingent definieren, sonst werden wir den massenhaften Zuzug nicht verhindern und reduzieren können. Asylverfahren sind zu externalisieren. Nur so können wir das europäische Haus zukunftsfest machen. Innerhalb der Europäischen Union muss eine faire Verteilung der Verantwortlichkeiten und Lasten unter den Mitgliedstaaten erfolgen. Durch die aktuelle Besetzung der EU-Kommission und die Mehrheiten im Europäischen Parlament und im Rat sowie durch die Politik der deutschen Bundesregierung haben wir jetzt die einmalige Chance, – Kommen Sie bitte zum Schluss Ihrer Rede. – die vorliegenden GEAS-Vorschriften in diesem Sinne nochmals deutlich zu verbessern und nachzuschärfen. Nutzen wir diese Chance! Vielen Dank. Das Wort hat nun für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Jochen Haug.

    PLENARPROTOKOLL 21/10 · 2025-06-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  48. In der aktuellen Situation gehören die verstärkten Kontrollen an der deutschen Grenze und auch die Zurückweisung von Asylantragstellern mit Ausnahme besonders verletzlicher Personen zu dem Gesamtkonzept der Koalition zur Asyl- und Migrationswende. Ich bin dem Bundesinnenminister außerordentlich dankbar dafür, dass er das so zügig aufgegriffen hat. Dabei ist uns eines doch völlig klar – ich spreche sowohl für die Union als auch für die SPD –: Wir sind Pro-Europäer. Wir wollen ein funktionierendes europäisches System haben. Es sind vorläufige, vorübergehende Maßnahmen. Für die Union betone ich ausdrücklich, dass wir die Vollendung der europäischen Asyl- und Migrationswende anstreben. Am Ende muss ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem stehen, das den Namen auch verdient und das funktioniert.

    PLENARPROTOKOLL 21/10 · 2025-06-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  49. Und, Frau Bünger, es stimmt einfach nicht, dass die Kommunen nur Geld wollen. Machen Sie die Augen auf, gehen Sie in die Institutionen – Kindergärten, Schulen, Wohnungsmarkt, medizinische Versorgung –: Überall Überlastung – Überlastung der Verwaltungen, aktuell auch der Verwaltungsgerichte, Überlastung der Integrationskurse und sozialen Dienste, Selbstblockade und Überlastung bei Rückführung und Abschiebung. Das Problem ist: Wir können uns nicht ausreichend um die Menschen kümmern, die hier sind, mit allen negativen Folgen für das gedeihliche Zusammenleben und die innere Sicherheit in unserem Lande.

    PLENARPROTOKOLL 21/10 · 2025-06-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  50. Wo ist Ihre Kritik, dass wir zwar theoretisch ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem haben, aber in der Praxis von vornherein dagegen verstoßen wurde? Das funktioniert nicht. Der Kollege Throm hat den Fachbegriff „dysfunktional“ genannt; das funktioniert vorne und hinten nicht. Ein Großteil der Asylantragsteller wird nicht gemäß der Eurodac-Verordnung registriert. Sie werden weitergereicht, weitergeschickt. Die Antragsteller werden von den zuständigen Ländern nicht zurückgenommen – Stichwort „Dublin-Verordnung“ –; nur ein kleiner Bruchteil kann in die zuständigen Länder rücküberstellt werden. Die hohe Zahl der Antragsteller in den letzten Jahren – natürlich in Kombination mit den 1,2 Millionen Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine – hat zu einer erheblichen Überlastung unseres Landes geführt.

    PLENARPROTOKOLL 21/10 · 2025-06-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD