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DEUTSCHER BUNDESTAG · FORMER

Johannes Fechner

SPD · Germany

IN THEIR OWN WORDS

Wir beschließen heute auch einen weiteren Schritt zur Digitalisierung unserer Parlamentsarbeit, nämlich die elektronische Anwesenheitsliste. Warum machen wir das? Bisher ist es so, dass jedes Jahr etwa 55 000 Blatt Papier benötigt werden, um die Anwesenheitslisten auf Papier vorzulegen.

PLENARPROTOKOLL 21/90 · 2026-07-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Dabei ist der grundsätzliche Mechanismus, den wir uns schon 2013 gegeben haben, richtig: Die Diäten steigen nur dann, wenn die Löhne der Bürger steigen, und zwar im gleichen Verhältnis, und sinken die Löhne der Bürger, wie wir es zu Coronazeiten erlebt haben, dann sinken im gleichen Verhältnis – wie geschehen – auch die Diäten.

PLENARPROTOKOLL 21/90 · 2026-07-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Es ist übrigens auch dienlich, wenn wir schnell den Vorschlag der Alterssicherungskommission umsetzen. Wir wollen, dass auch Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

PLENARPROTOKOLL 21/90 · 2026-07-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Ja, wir führen hier in diesen Tagen und Wochen harte Spardiskussionen.

PLENARPROTOKOLL 21/90 · 2026-07-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Ich persönlich sehe das auch als einen Anlass, im Herbst, wenn wir die elektronische Anwesenheitsliste einführen, die Diskussion um die Einführung einer elektronischen Abstimmungsanlage hier bei uns im Bundestag, wie es sie in vielen anderen Ländern gibt, neu zu starten.

PLENARPROTOKOLL 21/90 · 2026-07-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Da ist Alina, die in der Hoffnung, in Deutschland arbeiten zu können, eine Stelle in einem Haushalt annahm, wo sie sieben Wochen lang von 6 Uhr morgens bis 1 Uhr nachts durcharbeiten musste, weder freie Tage bekam noch Lohn.

PLENARPROTOKOLL 21/87 · 2026-06-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

The complete record

Every one of 345 lines we hold for Johannes Fechner, in date order, each linked to its source. Free to read, in full, without an account. Page 4 of 7.

  1. Denn eines ist klar, liebe Kolleginnen und Kollegen – ich komme zum Schluss –: Extremwetterereignisse können jeden treffen. Wir müssen die Bürgerinnen und Bürger darin unterstützen, ihr Hab und Gut, ihre Immobilien noch besser abzusichern, damit sie nicht auf unverschuldeten Schäden sitzen bleiben. Wir dürfen im wahrsten Sinne des Wortes die Bürgerinnen und Bürger nicht im Regen stehen lassen. Lassen Sie uns also gemeinsam darüber diskutieren! Der Unionsantrag hat zu viele Mängel. In vielen Punkten geht er nicht in die notwendige Tiefe. Deswegen werden wir ihn ablehnen. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Fechner. – Als nächster Redner hat das Wort der Kollege Stephan Brandner, AfD-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/172 · 2024-06-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  2. Eine weitere Frage, auf die die Union nicht eingeht, ist die, ob die Elementarschadenversicherung, auch wenn die Prämie nicht allzu hoch sein wird, auf die Mieterinnen und Mieter umlegbar sein soll. Ich finde, es gibt gute Gründe, zu sagen, dass sie nicht umlegbar sein soll; denn diese Versicherung deckt ja vor allem die Schäden der Immobilieneigentümer ab und hat eigentlich nichts mit den Mieterinnen und Mietern zu tun. Deswegen bin ich dafür, dass wir keine Umlage vorsehen, auch wenn es nicht allzu hohe Beträge sind. Ich begrüße ausdrücklich, dass der Bundeskanzler in seiner tollen, seiner starken Rede heute angekündigt hat, am 20. Juni gemeinsam mit den Ministerpräsidenten dieses wichtige Thema zu besprechen. Wir sind sehr gespannt und setzen darauf, dass es zu Entscheidungen kommt.

    PLENARPROTOKOLL 20/172 · 2024-06-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  3. Es ist in der Tat höchst bedenklich, wenn in hochwassergefährdeten Gebieten gebaut wird. Kollegin Schulz hat das zu Recht als großes Problem beschrieben. Da müssen wir uns, glaube ich, mit den Ländern und auch den Gemeinden eine effektivere Bauleitplanung vornehmen. Auch dafür stehen wir bereit. Eines muss klar sein: Es muss Schluss damit sein, dass der Steuerzahler einspringt, wenn es zu wenig Versicherungen gibt. Sonst haben nämlich die Bürger, die kurz vor Wahlen ein Starkwetterereignis erleben, durch den hohen politischen Druck vielleicht mehr Glück als andere, zumindest eher die Chance, ihre Schäden ausgeglichen zu bekommen, und die anderen schauen in die Röhre. Das kann nicht sein. Wir brauchen ein solidarisches Versicherungssystem, bei dem die Risiken auf viele Schultern verteilt sind, liebe Kolleginnen und Kollegen.

    PLENARPROTOKOLL 20/172 · 2024-06-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  4. Das ist eine günstige Versicherung, wenn man bedenkt, welch große Absicherung man dadurch hat. Damit das System dauerhaft tragfähig bleibt, muss es ein staatliches Rückversicherungssystem geben. Sonst könnten Versicherungen an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit stoßen. Auch da lohnt sich der Blick nach Frankreich. Dort gibt es eine privatwirtschaftlich organisierte Rückversicherungsgesellschaft in staatlicher Hand. Bei der können sich die Versicherungen gegen Ausfälle rückversichern. Erst wenn die Rückversicherung in wirtschaftliche Notlage geraten sollte, springt der französische Staat mit Steuergeld ein. Und das war erst einmal, 1982, der Fall. Liebe Kolleginnen und Kollegen, was in Ihrem Antrag nur sehr oberflächlich erwähnt wird, ist die Prävention.

    PLENARPROTOKOLL 20/172 · 2024-06-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  5. Im Schnitt zahlen die französischen Bürgerinnen und Bürger heute 26 Euro. Die Prämie wird im Schnitt auf 41 Euro steigen. Eine Steigerung um 70 Prozent hört sich nach viel an; aber in absoluten Zahlen ist das eine wirklich bezahlbare Summe vor dem Hintergrund, dass die Elementarschäden dann abgesichert sind. Wie machen die Franzosen das konkret? In Frankreich ist gesetzlich geregelt, welche Elementarschäden versichert sind und vor allem, dass durch einen bestimmten Aufschlag auf die Wohngebäudeversicherung, der maßvoll ist – es sind im Moment 12 Prozent, es sollen im nächsten Jahr 20 Prozent sein –, die Elementarschadenversicherung dabei ist. Das heißt konkret: Wenn die Wohngebäudeversicherung 500 Euro pro Jahr beträgt, dann müssen ab dem nächsten Jahr 100 Euro pro Jahr dafür bezahlt werden.

    PLENARPROTOKOLL 20/172 · 2024-06-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  6. Sie haben den richtigen Ansatz gewählt, Sie sind richtig eingestiegen, Herr Kollege Müller, indem Sie gesagt haben: Wir nutzen aus – wie in Frankreich –, dass es eine hohe Dichte an Wohngebäudeversicherungen gibt und hängen an diese durch einen maßvollen Aufschlag eine Elementarschadenversicherung an. – Das ist exakt das französische Modell. Sie biegen dann nur falsch ab, wenn Sie sagen, dass sich die Bürger von diesem Versicherungssystem ganz einfach wieder verabschieden können. Das ist die sogenannte Opt-out-Lösung. Das wird am Ende dazu führen, so wage ich zu prognostizieren, dass noch weniger eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen haben. In Frankreich sind die Elementarschadenversicherungen bezahlbar. Wir sprechen nicht über vierstellige oder fünfstellige Prämien.

    PLENARPROTOKOLL 20/172 · 2024-06-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  7. Auch von mir geht an dieser Stelle – das darf nicht fehlen – ein ganz herzliches Dankeschön an alle, die sich in den letzten Wochen und aktuell hauptamtlich oder vor allem auch ehrenamtlich engagiert haben und engagieren für die Bürgerinnen und Bürger, die wegen dieser Extremwetter in Not waren und sind. Auch von mir ein ganz herzliches Dankeschön dafür! Der Kollege Müller hat mich ausdrücklich darum gebeten, etwas zu Frankreich zu sagen. Deshalb mache ich das auch. Wir müssen das Rad nicht neu erfinden, wenn wir das Hab und Gut der Bürger besser absichern wollen.

    PLENARPROTOKOLL 20/172 · 2024-06-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  8. Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Wir erleben gerade in der Tat eine schwere Hochwasserkatastrophe in Süddeutschland. Nach den wirklich verheerenden Flutkatastrophen in Bremen, in Niedersachsen und auch in anderen Bundesländern ist das jetzt schon das vierte Extremwetterereignis in diesem Jahr. Das zeigt: Diese Starkwetterereignisse nehmen zu, und es kann jeden treffen. Deshalb müssen wir hier dafür sorgen, dass sich die Bürger noch besser vor diesen Schäden schützen können und dass sie die Schäden ersetzt bekommen. Dazu gehört, dass wir in Deutschland – wie in Frankreich – eine Elementarschadenversicherung schaffen, die günstig ist, liebe Kolleginnen und Kollegen.

    PLENARPROTOKOLL 20/172 · 2024-06-06 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  9. Ganz klar ist aber für uns, dass wir weiterhin alles dafür tun werden, um auch mit den Möglichkeiten des Strafrechts Kinder vor sexueller Gewalt zu schützen.

    PLENARPROTOKOLL 20/169 · 2024-05-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  10. Und wenn wir über den strafrechtlichen Schutz nicht nur von Kindern vor Sexualstraftätern sprechen, dann müssen wir auch darüber diskutieren, ob und gegebenenfalls warum Gerichte gerade bei den Sexualstraftaten oft im unteren Bereich der Spanne des Strafrahmens bleiben, wie es eine Studie von Frau Professor Hoven nahelegt. Auch darüber müssen wir diskutieren. Ebenfalls müssen wir die Empfehlungen der vom damaligen BMJV einberufenen Reformkommission als Grundlage für eine umfassende Reform des Sexualstrafrechts weiter eingehend prüfen. Festzuhalten ist aber, dass wir mit diesem Gesetz an einem einzigen Straftatbestand unsere Gesetzgebung korrigieren, um Bagatellfälle und offensichtlich nicht strafwürdige Fallgestaltungen von der Strafbarkeit ausnehmen zu können.

    PLENARPROTOKOLL 20/169 · 2024-05-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  11. Und bei § 184b Strafgesetzbuch, dort haben wir ebenfalls das Strafmaß deutlich erhöht und neben der Anhebung der Mindeststrafe auch die Höchststrafe angehoben, nämlich auf 10 Jahre. Und diese Änderung behalten wir auch bei; denn wir halten es für ein so erhebliches opferbelastendes Vorgehen, kinderpornografisches Material herzustellen und zu verbreiten, dass dieser hohe Strafrahmen gerechtfertigt ist. Gerade bei der Verbreitung, dem Erwerb und Besitz von Inhalten, die sexualisierte Gewalt an Kindern zeigen, spielen Handelsplattformen im Internet eine große Rolle. Die Absenkung der Mindeststrafe in § 184b StGB führt dazu, dass dieser Straftatbestand nicht mehr im Katalog der verbotenen Taten aufgeführt ist. Das korrigieren wir ebenfalls mit diesem Gesetz und schließen diese Lücke.

    PLENARPROTOKOLL 20/169 · 2024-05-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  12. Wir haben eine neue Strafnorm geschaffen bezüglich des Inverkehrbringens und des Besitzes von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild. Und wir haben den Ermittlungsbehörden durch Änderungen in der Strafprozessordnung weitergehende Befugnisse eingeräumt, um noch effektiver die Täter ermitteln zu können. Dazu gehört insbesondere, dass Polizisten selbst computergeneriertes pornografisches Material verwenden können, um so in die Chatgruppen zu kommen. Und beim Cybergrooming haben wir sogar den Versuch unter Strafe gestellt. Das alles waren wichtige Maßnahmen, um Kinder strafrechtlich besser vor sexualisierter Gewalt zu schützen, und es war richtig, dass wir diese Gesetzesverschärfungen vorgenommen haben.

    PLENARPROTOKOLL 20/169 · 2024-05-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  13. Mit der Reform machen wir eine Änderung aus der letzten Legislaturperiode rückgängig, die wir in einem größeren Gesetzespaket beschlossen hatten, das eine stärkere Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder zum Ziel hatte und in dem wir zahlreiche Vorschriften im Strafgesetzbuch präzisiert, erweitert und verschärft haben. Zum Beispiel haben wir die Strafbarkeit ausgeweitet, wenn sexueller Missbrauch bei einer Person unter 18 Jahren von einem Vorgesetzten erfolgte oder gegenüber Schutzbefohlenen. Wir haben mehrere Strafbarkeitslücken geschlossen und den Verjährungsbeginn beim Herstellen kinderpornografischer Inhalte deutlich nach hinten geschoben; die Verjährung ruht jetzt bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres.

    PLENARPROTOKOLL 20/169 · 2024-05-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  14. Das kann für einzelne Betroffene erhebliche Folgen haben wie einen Eintrag ins Zentralregister mit den entsprechenden Einschränkungen bei der Berufswahl, die nicht mit dem Unrechtsgehalt des Verhaltens in Einklang stehen. Deswegen wollen wir mit dieser Reform die Mindeststrafen bei Verbreitung, Erwerb und Besitz von kinderpornografischen Inhalten herabsetzen. Damit kann wieder jeder Einzelfall geprüft werden und die Strafverfolgung auf die Fälle, die tatsächlichen Unrechtsgehalt aufweisen, konzentriert werden. Das ist auch im Hinblick auf begrenzte Ressourcen in Polizei und Justiz wichtig.

    PLENARPROTOKOLL 20/169 · 2024-05-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  15. In allen drei Beispielen müssten die handelnden Personen nach derzeitiger Rechtslage mit einem Strafverfahren und einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsentzug rechnen. Auch wenn das Verhalten der einzelnen Personen in den Beispielen nicht richtig sein mag, so sind wir uns doch einig, dass die Strafe nicht im Verhältnis steht. Daher sehen wir an dieser Stelle Handlungsbedarf. Und diese Stelle ist § 184b des Strafgesetzbuches, der den Besitz und die Verbreitung von kinderpornografischem Material als Verbrechen einstuft – und damit ist weder die Einstellung des Verfahrens möglich noch eine Strafe von unter einem Jahr Gefängnis, auch wenn diese zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

    PLENARPROTOKOLL 20/169 · 2024-05-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  16. Eine Mutter findet ein Video auf dem Handy ihres Kindes, das mit einem anderen Kind selbst hergestellte Nacktaufnahmen zeigt, und leitet dieses an die Eltern des anderen Kindes zur Warnung weiter. Ein Betroffener entdeckt auf einem Datenträger Videoaufnahmen, die einen schweren sexuellen Missbrauch der eigenen Schwester zeigen. Der Betroffene speichert diese Inhalte auf einem externen Datenträger, um sie für eine etwaige spätere Anzeigeerstattung zu sichern. Eine junge Erwachsene ist einer WhatsApp-Gruppe beigetreten, in der neben vielen anderen Inhalten ein einschlägiges Foto geteilt wird. Dieses wird automatisch auf das Handy der Frau heruntergeladen und gespeichert, und sie löscht es nicht sofort wieder.

    PLENARPROTOKOLL 20/169 · 2024-05-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  17. Schaffen wir eine wehrhafte Verfassung, auch weiterhin! Vielen Dank.

    PLENARPROTOKOLL 20/169 · 2024-05-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  18. Und dazu gehört auch, dass wir unser Bundesverfassungsgericht noch besser absichern gegen den Einfluss verfassungsfeindlicher Parteien. Wir haben gesehen, wie schnell in Polen und in anderen osteuropäischen Ländern der Rechtsstaat abgebaut wurde, indem das Verfassungsgericht lahmgelegt wurde. Es ist gut, dass die demokratischen Parteien hier im Bundestag in guten Gesprächen sind, wie wir dieses Ziel erreichen; das will ich an dieser Stelle ausdrücklich sagen. Bei Gesprächen mit Schulklassen – Sie kennen es vielleicht – wird man gefragt: Was ist dein Lieblingsverein? Was ist die Lieblingsfarbe? Was ist das Lieblingsbuch? Ich sage immer: Mein Lieblingsbuch ist das Grundgesetz, weil es uns ermöglicht, seit Jahrzehnten in Frieden und Freiheit mitten in Europa zu leben. Und das wird auch in Zukunft so sein.

    PLENARPROTOKOLL 20/169 · 2024-05-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  19. Es war deshalb richtig, dass wir geregelt haben, dass verfassungsfeindliche Parteien keine Steuermittel mehr bekommen. Und es war richtig, festzulegen, dass politische Stiftungen, die verfassungsfeindlich sind, kein Geld mehr bekommen. Unser Grundsatz ist ganz klar: Kein Geld für Verfassungsfeinde! Und wir müssen unsere Verfassungsorgane noch besser absichern gegen den Einfluss von Verfassungsfeinden. Es ist deshalb gut, dass wir in guten Gesprächen sind, wie wir unsere Geschäftsordnung reformieren, wie wir die Schlupflöcher und die Möglichkeiten für Tricksereien beseitigen. Es darf nie wieder so sein, dass Verfassungsfeinde die demokratischen Strukturen ausnutzen können, um an die Macht zu kommen. Das wissen wir, und deswegen werden wir auch weiter eine wehrhafte Demokratie haben, liebe Kolleginnen und Kollegen.

    PLENARPROTOKOLL 20/169 · 2024-05-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  20. Und ich finde in Ihrem Antrag den Umgang mit Patriotismus auch zu schwammig und nicht präzise genug. Für mich ist klar: Wir können stolze Verfassungspatrioten sein. Wir brauchen einen Verfassungspatriotismus, gemäß dem sich die Bürger für das Allgemeinwesen engagieren, gemäß dem sie sich hauptberuflich oder wie viele im Ehrenamt für unser Allgemeinwesen engagieren, sich in die Politik einmischen und mitgestalten. Das ist gelebter Verfassungspatriotismus. Den brauchen wir, und den sollten wir fördern, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir müssen aber auch ganz konkrete Schritte ergreifen, um unsere Verfassung gegen die Demokratiefeinde auch in Zukunft weiter zu verteidigen. Dazu gehört es, dass Verfassungsfeinde keine Steuergelder bekommen.

    PLENARPROTOKOLL 20/169 · 2024-05-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  21. Insofern glaube ich, dass Sie hier falschliegen, wenn Sie diesen eher rückwärtsgewandten Ansatz wählen. Und besonders schräg finde ich in Ihrem Antrag, dass Sie ernsthaft ausführen, unseren ostdeutschen Mitbürgerinnen und Mitbürgern würde der Bezug zur eigenen Nation fehlen und dies sei eine Schwachstelle der Wiedervereinigung. Das halte ich für völlig verkehrt. Denn es waren doch gerade die ostdeutschen Bürgerinnen und Bürger, die zu einer Zeit, als ihnen noch Repression und Verfolgung gedroht haben, auf die Straße gegangen sind und für Freiheit, für Demokratie und für die Wiedervereinigung demonstriert haben. Es ist also völlig falsch, unseren ostdeutschen Mitbürgerinnen und Mitbürgern fehlenden Bezug zur deutschen Nation vorzuwerfen oder das gar als Schwachstelle der Wiedervereinigung zu bezeichnen.

    PLENARPROTOKOLL 20/169 · 2024-05-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  22. Als Konsequenz aus dem Untergang der Weimarer Republik und den furchtbaren Verbrechen des Nationalsozialismus wurde eine moderne Verfassung geschaffen, die unseren modernen Sozialstaat und unseren Rechtsstaat erst ermöglicht, liebe Kolleginnen und Kollegen. Und deshalb: Wir können stolz sein auf diese Verfassung, und es ist gut, dass wir hier heute auf Antrag der Union über unser Grundgesetz sprechen können. Im Unionsantrag sind allerdings viele diskussionswürdige Punkte, viele gute Ideen, aber auch einige Punkte, die mich sehr verwundert haben. Zum Beispiel: Sie sprechen sich gegen einen angeblich undifferenzierten Kampf gegen Nationalismus aus. Ich finde, es ist gerade der Geist des Grundgesetzes, dass wir uns gegen Nationalismus aussprechen. Das Grundgesetz ist weltoffen, es ist europafreundlich.

    PLENARPROTOKOLL 20/169 · 2024-05-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  23. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! 75 Jahre Grundgesetz, das ist für uns wahrlich ein Grund zum Feiern. Wir dürfen seit 75 Jahren in Frieden, in Demokratie, in Freiheit mitten in Europa leben. Das ist wirklich ein Grund zum Feiern; denn die Mehrheit der Erdbevölkerung beneidet uns um diesen Zustand wahrlich. Insofern: Ein Tag zur Freude, liebe Kolleginnen und Kollegen. Dabei war das Grundgesetz ursprünglich nur als Provisorium gedacht. Die wenigen Mütter und die vielen Väter des Grundgesetzes haben aber mit großer Weitsicht und Optimismus unserem Staat eine Grundlage gegeben, die bis heute unser Land zusammenhält.

    PLENARPROTOKOLL 20/169 · 2024-05-16 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  24. Nochmals: Es muss hier der Grundsatz gelten, dass wir Abgeordnete nicht für den eigenen Geldbeutel, nicht für die Interessen von bestimmten Interessengruppen, sondern dass wir für das Allgemeinwohl arbeiten. Stimmen wir diesem guten Gesetzentwurf heute hier zu! Vielen Dank. Von meiner Seite einen schönen guten Abend, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, schön, dass Sie da sind und der Debatte folgen. Die Debatte wird jetzt fortgeführt mit dem nächsten Redner. Für die AfD-Fraktion ist das Stephan Brandner.

    PLENARPROTOKOLL 20/166 · 2024-04-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  25. Eins haben wir aber ganz bewusst nicht ins Strafgesetzbuch aufgenommen, nämlich eine Strafandrohung gegenüber unseren ehrenamtlichen Kommunalpolitikern. Wir meinen, das ist vertretbar. Es geht in aller Regel bei den Beschlüssen in Ortschaftsräten oder in Gemeinderäten nicht um die ganz großen Summen. Außerdem wollen wir diesen Ämtern nicht mit der Keule des Strafrechts kommen; denn es ist sowieso schwer genug, Menschen zu gewinnen, die sich diese ehrenamtliche Tätigkeit „antun“; so muss man es, glaube ich, sagen. Deswegen, so meinen wir, können wir auf diese Regelung verzichten. Alles in allem, liebe Kolleginnen und Kollegen, beschließen wir heute eine wichtige Verschärfung im Strafgesetzbuch.

    PLENARPROTOKOLL 20/166 · 2024-04-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  26. Wir schließen eine erhebliche Strafbarkeitslücke, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unsere Parlamentsarbeit hier weiter zu stärken. Das war nach den Unionsskandalen durchaus angeknackst. Ich will nicht verheimlichen, dass wir als SPD-Fraktion uns noch weitere Verschärfungen hätten vorstellen können. Wir hätten uns zum Beispiel vorstellen können, das Tatbestandsmerkmal „im Auftrag“ oder „auf Weisung“, was oft schwierig nachzuweisen ist, zu streichen. Wir hätten uns auch vorstellen können, dass auch die sogenannte Belohnungskorruption, also dass nicht vor einer Tätigkeit des Abgeordneten bezahlt wird, sondern unter Umständen erst zu einem erheblich späteren Zeitpunkt, als Strafbarkeit normiert wird.

    PLENARPROTOKOLL 20/166 · 2024-04-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  27. Deswegen schaffen wir jetzt eine neue Strafnorm, § 108f StGB, damit sich zukünftig strafbar macht, wer während des Mandates zur Wahrnehmung von Interessen des Vorteilsgebers oder eines Dritten Handlungen vornimmt und sich diese unzulässig – entgegen den Regelungen des Abgeordnetengesetzes – bezahlen lässt. Es macht sich also strafbar, wer während des Mandats gegen Bezahlung die Interessen Dritter vertritt, es sei denn, es liegt nach dem Abgeordnetengesetz eine zulässige Nebentätigkeit vor. Das Merkmal „während des Mandates“ ist dabei keineswegs beschränkt auf Nebentätigkeiten. Es erfasst auch Tätigkeiten, die Mandatsbezug haben. Das haben wir in der Gesetzesbegründung ausdrücklich nochmals klargestellt. Das ist eine weitreichende Verschärfung, die wir heute hier beschließen wollen und werden.

    PLENARPROTOKOLL 20/166 · 2024-04-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  28. Bislang forderte die Rechtsprechung für die Strafbarkeit wegen Abgeordnetenbestechlichkeit, dass die Handlung, für die ein Abgeordneter sich hat bestechen lassen, bei der Wahrnehmung des Mandates erfolgte. Es musste also ein Abgeordneter eine bestimmte Anfrage gestellt, eine bestimmte Rede gehalten oder bestimmte Anträge im Plenum oder in den Ausschüssen gestellt haben. Das war eine sehr enge Auslegung des Gesetzwortlautes. So kam es dazu, dass insbesondere die Abgeordneten Nüßlein und Sauter nicht bestraft werden konnten, weil sie darlegen konnten – und das Gericht dem gefolgt ist –, dass es sich um eine zulässige Nebentätigkeit gehandelt habe.

    PLENARPROTOKOLL 20/166 · 2024-04-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  29. Noch krasser ist der aktuelle Fall: Es besteht Verdacht gegen den Abgeordneten Bystron, dass er 20 000 Euro bekommen hat von einer Person, die dem russischen Regime nahesteht. Es soll auch Tonaufnahmen geben, die das belegen. All das sind beschämende Vorfälle. Hier haben Abgeordnete die Hand aufgehalten, sie haben nicht fürs Allgemeinwohl gearbeitet. Und das, liebe Kolleginnen und Kollegen, das geht nicht! Gerade weil wir in herausfordernden Zeiten sind, gerade weil wir hier oft schwierige Entscheidungen treffen müssen, muss klar sein, dass wir nicht gegen Geld Drittinteressen hier vertreten. Deswegen ist ganz klar: Wenn es Strafbarkeitslücken im Strafgesetzbuch gibt, dann müssen wir diese schließen. Genau das machen wir mit dieser Verschärfung und der Einführung eines neuen Straftatbestandes. Was machen wir konkret?

    PLENARPROTOKOLL 20/166 · 2024-04-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  30. In der Aserbaidschan-Affäre haben zwei frühere CDU-Abgeordnete Geld über Briefkastenfirmen erhalten, regelmäßige Zahlungen angenommen und sich im Gegenzug für Aserbaidschan eingesetzt. Bei den Maskendeals haben die früheren Unionsabgeordneten Nüßlein und Sauter hohe Provisionen mit Maskenverkäufen erwirtschaftet, und das zu einem Zeitpunkt, als wir alle händeringend nach Masken gesucht haben. Da haben sie die Situation ausgenutzt und gegen hohe Provisionen Masken überteuert vermittelt. Der frühere Kollege Hauptmann hat eine Spende von einer Maskenfirma angenommen für seinen Kreisverband, hat sich im Gegenzug eingesetzt und fast 1 Million Euro Provision erhalten. Der Kollege Amthor war als Türöffner für eine US-Firma tätig. Er hat Gespräche im Wirtschaftsministerium vermitteln können und hohe Aktienoptionen bekommen.

    PLENARPROTOKOLL 20/166 · 2024-04-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  31. Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! In unserer Demokratie ist entscheidend, dass die Bürgerinnen und Bürger Vertrauen haben in das, was wir hier im Bundestag für sie, für die Bürgerinnen und Bürger, machen. Deswegen ist eines ganz klar: Wir müssen sicherstellen, dass wir Abgeordnete hier nicht für den eigenen Geldbeutel, sondern für das Allgemeinwohl arbeiten. Genau diesen Grundsatz festigen wir noch stärker – strafrechtlich – mit diesem Gesetz, liebe Kolleginnen und Kollegen. Denn in der Tat gab es leider Skandale von Abgeordneten, die das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Arbeit hier im Bundestag erschüttert haben.

    PLENARPROTOKOLL 20/166 · 2024-04-25 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  32. Er ist sang- und klanglos gescheitert, und ich darf mir nach dem Verlauf der gestrigen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht die Prognose erlauben: Wir werden auch hier in der Hauptsache gewinnen, weil wir einfach nicht zulassen können, dass unqualifiziertes Personal einen Ausschussvorsitz, diese wichtige parlamentarische Funktion, bekommen kann. Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend sage ich: Wir sind sehr guter Dinge und sehr gelassen, im Hauptsacheverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu obsiegen. Wir können, weil wir keine Angst haben vor irgendwelchen Anfragen der Linken oder des BSW, auf diese Regelung vorläufig verzichten. Wir bitten um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. Vielen Dank. Das Wort erhält Thorsten Frei für die CDU/CSU-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/160 · 2024-03-21 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  33. Wir haben keine Angst vor den Linken, vor dem BSW, das heute wieder einmal mit keinem einzigen Vertreter anwesend ist, schon gar nicht. Da brauchen wir uns keine Sorgen zu machen, das halten wir locker aus. Wir müssen nicht jeden Rechtsstreit vors Bundesverfassungsgericht tragen. Ich finde, wir sollten hier die Größe haben, dieses Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes entbehrlich zu machen. Dem dient der heutige Beschluss. Es gibt übrigens einen Unterschied zu dem Vorgehen und dem Antrag der AfD auf einstweiligen Rechtsschutz, was die Ausschussvorsitze angeht. Da war klar, dass der Antrag der AfD auf einstweiligen Rechtsschutz keinen Erfolg haben wird.

    PLENARPROTOKOLL 20/160 · 2024-03-21 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  34. Aber Die Linke hat einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt, um zu erreichen, die Beschränkung auf zehn Anfragen vorläufig vom Tisch zu bekommen. Deswegen will ich hier ganz klar sagen: Wir können nicht mit Sicherheit ausschließen, dass dieser Antrag Erfolg haben könnte. Das Bundesverfassungsgericht wird nämlich nicht nur prüfen, ob unsere Regelung, die Beschränkung auf zehn Anfragen, in der Sache berechtigt ist, sondern es wird in einer Rechtsfolgenabwägung auch darüber beraten und dann entscheiden, ob es erhebliche Nachteile für die Gruppen haben kann, wenn ihnen diese Rechte bis zur Entscheidung in der Hauptsache entzogen werden. Wir sagen mit viel Entspannung: Bis das Bundesverfassungsgericht in der Hauptsache entschieden haben wird, setzen wir die Beschränkung auf zehn Anfragen vorläufig außer Kraft, wenden sie nicht an.

    PLENARPROTOKOLL 20/160 · 2024-03-21 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  35. Februar 2024 klare Regelungen getroffen, um sicherzustellen, dass die neuen Gruppen verschiedene Rechte haben. Über den Umfang dieser Rechte haben wir auch vorher mit den Gruppenvertretern gesprochen. Ich will an dieser Stelle ausdrücklich festhalten, dass wir mit diesen Regelungen deutlich über das hinausgehen, was verfassungsrechtlich geboten wäre. Die Gruppen haben deutlich mehr Möglichkeiten, als sie nach der Verfassung eigentlich hätten – da hätten wir deutlich kürzen können. Aber – auch das will ich hier klar festhalten – es war uns wichtig, auch den Gruppen eine effektive Oppositionsarbeit zu ermöglichen. Deswegen haben wir diese weitreichenden Regelungen beschlossen. Insbesondere haben wir beschlossen, dass die Gruppen pro Monat bis zu zehn Kleine oder Große Anfragen stellen können.

    PLENARPROTOKOLL 20/160 · 2024-03-21 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  36. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Zu den Kernelementen einer funktionierenden Demokratie gehört es, dass die Opposition effektive Mittel hat, um die regierungstragenden Fraktionen zu kontrollieren, um ihre Ideen darzustellen. Genau deshalb ist es wichtig, dass auch die Gruppen, die es ja seit kurzer Zeit bei uns im Bundestag gibt, Möglichkeiten haben, sich in unsere parlamentarischen Abläufe einzubringen und ihre Ideen darzustellen. Das sage ich ausdrücklich als Vertreter der größten regierungstragenden Fraktion: Es ist wichtig für unsere Demokratie, dass die Opposition effektive Möglichkeiten hat, sich hier einzubringen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Der Bundestag hat deshalb am 2.

    PLENARPROTOKOLL 20/160 · 2024-03-21 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  37. Das Wort hat der Abgeordnete Fabian Jacobi für die AfD-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/157 · 2024-03-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  38. Dazu gehört auch, für genügend Personal in der Justiz und für genügend technische Ausstattung zu sorgen. Wir sollten uns zudem die Studie von Frau Professor Hoven anschauen, die festgestellt hat, dass Gerichte bei Sexualstraftaten im Vergleich zu anderen Delikten im Rahmen ihres Ermessensspielraums oft am unteren Rand des Strafrahmens bleiben. Ich finde, das ist eine Diskussion wert. Das sollten wir uns anschauen; das will ich an dieser Stelle auch sagen. Festzuhalten ist also, dass wir unsere Gesetzgebung bei einem einzigen Straftatbestand korrigieren, um bei Bagatellfällen und Fällen, bei denen keine strafwürdige Handlung vorliegt, die Verfahren einstellen zu können. Aber für uns ist ganz klar, dass wir mit den Möglichkeiten des Strafrechts Kinder vor sexueller Gewalt schützen müssen. Vielen Dank.

    PLENARPROTOKOLL 20/157 · 2024-03-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  39. Denn in der Tat gibt es Fälle, die offensichtlich nicht strafwürdig sind, beispielsweise wenn eine Mutter entdeckt, dass in der Klasse ihres Sohnes ein Nacktfoto verschickt wird, und sie, um die Eltern dieser Person oder den Lehrer oder die Polizei zu informieren, dieses Foto weiter verschickt. Derzeit wäre das eine Straftat. Das entsprechende Verfahren kann nicht eingestellt werden, weil ein Verbrechen vorliegt. Wir müssen den Staatsanwaltschaften die entsprechende Flexibilität geben, dass solche nicht strafwürdigen Taten dann auch tatsächlich nicht verurteilt werden, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich glaube, das machen wir hier mit dem Gesetz sehr maßvoll. Für die SPD kann ich sagen, dass wir uns auch in Zukunft mit den Mitteln des Strafrechts für den Schutz der Kinder einsetzen.

    PLENARPROTOKOLL 20/157 · 2024-03-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  40. Das will ich hier ausdrücklich so festhalten, liebe Kolleginnen und Kollegen. Bei § 184b StGB haben wir ebenfalls das Strafmaß deutlich erhöht, und zwar auf zehn Jahre. Auch das war richtig, und das ändern wir auch nicht; das will ich hier ausdrücklich auch festhalten. Aber die Hochstufung zum Verbrechen, also die Mindeststrafe auf ein Jahr festzusetzen, war ein Fehler; das müssen wir hier ausdrücklich einräumen. Ich will kein großes Fass aufmachen, wer daran schuld war. Wir als SPD haben damals im Rahmen eines Fraktionsantrages vorgeschlagen, eine Änderung des damaligen Regierungsvorschlages herbeizuführen; dann wären wir jetzt bei sechs Monaten. Aber es ist umso besser, dass wir jetzt offensichtlich in einem breiten Konsens eine Regelung finden.

    PLENARPROTOKOLL 20/157 · 2024-03-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  41. Wir haben eine Strafnorm geschaffen bezüglich des Inverkehrbringens und des Besitzes von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild, und wir haben den Ermittlungsbehörden durch Änderungen in der Strafprozessordnung weiter gehende Befugnisse eingeräumt, damit sie die Täter dieser schlimmen Taten noch effektiver und noch schneller ermitteln können. Dazu gehört insbesondere, dass Polizisten computergeneriertes pornografisches Material verwenden können, um so in die Chats hineinzukommen und die Täter zu ermitteln. Wir haben sogar den Versuch des Cybergroomings strafrechtlich geregelt. Das alles waren wichtige Maßnahmen, um Kinder strafrechtlich besser vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Es war richtig, dass wir diese Gesetzesverschärfungen in der letzten Wahlperiode vorgenommen haben.

    PLENARPROTOKOLL 20/157 · 2024-03-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  42. Im Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder haben wir zahlreiche Vorschriften im Strafgesetzbuch präzisiert, erweitert und verschärft. Zum Beispiel haben wir die Strafbarkeit ausgeweitet, wenn sexueller Missbrauch bei einer Person unter 18 Jahren von einem Vorgesetzten erfolgte oder gegenüber Schutzbefohlenen. Wir haben mehrere Strafbarkeitslücken geschlossen, und wir haben den Verjährungsbeginn beim Herstellen kinderpornografischer Inhalte deutlich verlängert; die Verjährung ruht jetzt bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres.

    PLENARPROTOKOLL 20/157 · 2024-03-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  43. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! In welchem Ausmaß und mit welcher Brutalität Kinder zur Herstellung von Kinderpornografie und zu deren Verbreitung missbraucht werden, ist wirklich entsetzlich. Wir alle schämen uns, dass so etwas passiert, und wir alle müssen wirklich alles dafür tun, mit den Mitteln des Strafrechts diesen Missbrauch zu verhindern. Das darf so nicht mehr weitergehen. Deswegen bin ich Ihnen, Herr Minister Buschmann, ausdrücklich dankbar für die Vorlage dieses Gesetzentwurfes. Ich will aber auch ausdrücklich sagen, dass wir in der vergangenen Wahlperiode vieles für den strafrechtlichen Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt getan haben.

    PLENARPROTOKOLL 20/157 · 2024-03-14 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  44. Ich will die Gelegenheit, dass wir hier über die Geschäftsordnung sprechen, noch nutzen und sagen: Ich freue mich sehr, dass die demokratischen Fraktionen jetzt Gespräche darüber gestartet haben, wie wir unsere Geschäftsordnung gegen verfassungsfeindliche Spielchen absichern, wie wir sie noch effektiver gestalten, wie wir sie ganz transparent machen. Ich glaube, es ist ganz wichtig, dass wir auch hier im Bundestag dafür sorgen, dass rechtsradikale Parteien unsere Institutionen nicht für ihre rechte Hetze missbrauchen können. Auch das ist ein wichtiges Ziel, und ich freue mich auf die Beratungen. Vielen Dank. Vielen Dank. – Für die Unionsfraktion hat Patrick Schnieder seine Rede zu Protokoll gegeben. 1 Anlage 14 Ich gebe das Wort an Stephan Brandner für die AfD.

    PLENARPROTOKOLL 20/154 · 2024-02-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  45. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Ich kann es kurz machen: Wir haben in unserer Geschäftsordnung eine Anlage, und zwar den Verhaltenskodex für Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter. Diese Änderung haben wir gemacht, weil wir die Umsetzung des Lobbyregisters, also wie wir hier im Bundestag mit Lobbyisten umgehen wollen, glasklar regeln wollen. Wir haben ein sehr gutes Lobbyregister. Dieses haben wir noch einmal erheblich verschärft. Das, was wir heute hier beschließen wollen, ist also die Folge. Wir setzen quasi um, was wir im Lobbyregister geregelt haben. Das schreiben wir jetzt auch in den Verhaltenskodex hinein. – Damit ist dazu auch schon alles gesagt.

    PLENARPROTOKOLL 20/154 · 2024-02-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  46. Wir können hier ein starkes Zeichen gegen Korruption in der Politik setzen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Vielen Dank, Herr Kollege Fechner. – Als nächster Redner spricht der Kollege Thomas Seitz, AfD-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/154 · 2024-02-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  47. Und man kann sich auch fragen, ob nicht auch jegliche unberechtigte Zuwendung, also auch ohne einen konkreten Bezug zu einer Leistung eines Mandatsträgers, die sogenannte politische Klimapflege, strafbar sein sollte. Darüber können wir im weiteren Verfahren sprechen. Abgelehnt haben wir den Vorschlag – das will ich hier ausdrücklich sagen, weil in manchen Ländern ja Kommunalwahlen bevorstehen –, auch die Kommunalpolitiker hier miteinzubeziehen. Es ist schwer genug, Personen zu finden, die auf kommunaler Ebene kandidieren. Außerdem geht es da um geringere Summen; die Einflussnahmen und das Missbrauchspotenzial sind nicht ganz so groß. Deswegen haben wir davon abgesehen, die Kommunalpolitiker hier miteinzubeziehen. Also: Alles in allem ist das ein guter Gesetzentwurf. Dank noch mal an alle, die daran mitgearbeitet haben!

    PLENARPROTOKOLL 20/154 · 2024-02-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  48. Wir müssen deshalb auch mit dem scharfen Schwert des Strafgesetzbuches tätig werden – das Abgeordnetengesetz allein reicht hier nicht aus –, wenn wir dafür Sorge tragen wollen, dass es keine entgeltliche Interessenvertretung von Abgeordneten gegenüber der Bundesregierung oder gegenüber Amtsträgern gibt. Es muss einfach klar sein, dass wir in Deutschland auch hier im Bundestag, wo es leider vorgekommen ist, hart gegen Korruption vorgehen. Ja, man kann sich die Frage stellen, ob wir mit dem Gesetzentwurf nicht noch weiter hätten gehen sollen. Es gibt Länder, in denen es auch strafbar ist, wenn nachträglich, also erst nach einem gewissen Zeitraum nach der politischen Intervention eines Abgeordneten, ein Vermögensvorteil zugewandt wird.

    PLENARPROTOKOLL 20/154 · 2024-02-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  49. Es gehört deshalb auch dazu, strafrechtlich noch härter gegen Korruption vorzugehen, was wir mit diesem Gesetz hier tun, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ganz konkret schaffen wir mit dem neuen § 108f des Strafgesetzbuches den neuen Straftatbestand der unzulässigen Interessenwahrnehmung, der den unzulässigen Einflusshandel durch Abgeordnete auch dann unter Strafe stellt, wenn dieser auf Interessenwahrnehmung außerhalb der Mandatsausübung abzielt. In der Tat ist in dem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass wir auch sehr weitgehende Verhaltensvorgaben im Abgeordnetengesetz für uns Abgeordnete haben; diese reichen aber eben nicht aus. Die Maskendeals und wahrscheinlich auch die Aserbaidschan-Connection, die es ja noch abschließend juristisch aufzuarbeiten gilt, haben gezeigt, dass wir hier Strafrechtslücken haben.

    PLENARPROTOKOLL 20/154 · 2024-02-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  50. Wir brauchen eine Strafnorm, um strafrechtlich gegen Abgeordnete vorgehen zu können, wenn sie nicht nur in Ausübung ihres Mandates, sondern auch bei einer unerlaubten Nebentätigkeit während der Mandatszeit tätig werden und gegen Geld bestimmte politische Interventionen unternehmen, liebe Kolleginnen und Kollegen; das ist überfällig. Damit kommen wir auch dem Nachhaltigkeitsziel der Vereinten Nationen, Korruption weiter zu bekämpfen, nach; auch daran will ich an dieser Stelle erinnern. Deutschland ist im internationalen Vergleich laut des neuesten Korruptionswahrnehmungsindexes von Transparency International zwar unter den besten zehn Ländern, was Korruptionsbekämpfung angeht, dennoch können wir hier noch besser werden.

    PLENARPROTOKOLL 20/154 · 2024-02-22 · READ THE BUNDESTAG RECORD