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DEUTSCHER BUNDESTAG · FORMER

Johannes Fechner

SPD · Germany

IN THEIR OWN WORDS

Wir beschließen heute auch einen weiteren Schritt zur Digitalisierung unserer Parlamentsarbeit, nämlich die elektronische Anwesenheitsliste. Warum machen wir das? Bisher ist es so, dass jedes Jahr etwa 55 000 Blatt Papier benötigt werden, um die Anwesenheitslisten auf Papier vorzulegen.

PLENARPROTOKOLL 21/90 · 2026-07-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Dabei ist der grundsätzliche Mechanismus, den wir uns schon 2013 gegeben haben, richtig: Die Diäten steigen nur dann, wenn die Löhne der Bürger steigen, und zwar im gleichen Verhältnis, und sinken die Löhne der Bürger, wie wir es zu Coronazeiten erlebt haben, dann sinken im gleichen Verhältnis – wie geschehen – auch die Diäten.

PLENARPROTOKOLL 21/90 · 2026-07-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Es ist übrigens auch dienlich, wenn wir schnell den Vorschlag der Alterssicherungskommission umsetzen. Wir wollen, dass auch Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

PLENARPROTOKOLL 21/90 · 2026-07-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Ja, wir führen hier in diesen Tagen und Wochen harte Spardiskussionen.

PLENARPROTOKOLL 21/90 · 2026-07-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Ich persönlich sehe das auch als einen Anlass, im Herbst, wenn wir die elektronische Anwesenheitsliste einführen, die Diskussion um die Einführung einer elektronischen Abstimmungsanlage hier bei uns im Bundestag, wie es sie in vielen anderen Ländern gibt, neu zu starten.

PLENARPROTOKOLL 21/90 · 2026-07-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Da ist Alina, die in der Hoffnung, in Deutschland arbeiten zu können, eine Stelle in einem Haushalt annahm, wo sie sieben Wochen lang von 6 Uhr morgens bis 1 Uhr nachts durcharbeiten musste, weder freie Tage bekam noch Lohn.

PLENARPROTOKOLL 21/87 · 2026-06-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

The complete record

Every one of 345 lines we hold for Johannes Fechner, in date order, each linked to its source. Free to read, in full, without an account. Page 6 of 7.

  1. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! In der Tat ist heute ein denkwürdiger Tag. Denn zum ersten Mal in der Parlamentsgeschichte traut sich eine Oppositionsfraktion, einen verfassungswidrigen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses hier zu stellen – ein einmaliger Vorgang in unserer Parlamentsgeschichte. Die Union will einen Untersuchungsausschuss. Die meisten Fragen, wie eine Sachverständigenanhörung ergeben hat, gehören aber gar nicht zu unserer Zuständigkeit, aus einem ganz einfachen Grund: Sie wollen Hamburger Landesverwaltungshandeln untersuchen. Aber dafür sind wir nicht zuständig. In Hamburg haben wir – mit Stimmen der SPD und der Grünen und auch der FDP – einen Untersuchungsausschuss eingerichtet. Das an alle, die sagen, wir würden hier etwas vertuschen.

    PLENARPROTOKOLL 20/114 · 2023-07-05 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  2. Für die CDU/CSU-Fraktion hat nun der Kollege Patrick Schnieder das Wort.

    PLENARPROTOKOLL 20/113 · 2023-06-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  3. Das wird der Vergangenheit angehören, weil jetzt offengelegt werden muss, welche konkreten Drittinteressen hinter einem Lobbyauftrag stehen. Wir haben es ja auch oft damit zu tun, dass Mandatsträger aus der Politik in die Lobbybranche wechseln; das ist der sogenannte Drehtüreffekt. Zukünftig muss offengelegt werden, ob ein Lobbyist aktuell oder früher Ämter oder Mandate hatte, damit ganz klar ist, ob hier das Allgemeinwohl von einem ehemaligen Politiker vertreten wird oder eben das Interesse des Auftraggebers, des Lobbyisten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stärken mit diesem Gesetz das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unsere Gesetzgebung, indem wir mehr Transparenz schaffen. Lassen Sie uns das Lobbyregister gemeinsam so verschärfen, wie wir es hier vorgeschlagen haben! Wir freuen uns auf die Beratungen. Vielen Dank.

    PLENARPROTOKOLL 20/113 · 2023-06-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  4. In Richtung Union muss ich sagen: Wir waren schon sehr überrascht, dass ihr die Sozialverbände hier im Stich lassen wollt. In Sonntagsreden hört man immer, dass wir das Ehrenamt unterstützen müssen und wie wichtig es ist, den sozialen Zusammenhalt in Deutschland zu fördern. Dann müssen wir doch genau die Verbände, die für diesen sozialen Zusammenhalt stehen, finanziell unterstützen. Das können wir, indem wir nicht riskieren, dass sich das Spendenaufkommen reduziert, liebe Kolleginnen und Kollegen. Mit diesem Gesetz beenden wir einen weiteren Missstand, nämlich dass Interessenvertretung einfach dadurch verschleiert werden kann, dass Dritte zwischengeschaltet werden, Agenturen und sogenannte Kettenbeauftragungen.

    PLENARPROTOKOLL 20/113 · 2023-06-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  5. Wir streichen die Regelung, dass Spenden von mehr als 20 000 Euro an eine Lobbyorganisation von der Lobbyorganisation mit dem Namen des Spenders im Lobbyregister veröffentlicht werden müssen. Wir hören den Hilferuf fast aller großen deutschen Wohlfahrtsorganisationen, von der DLRG über das Rote Kreuz, die Caritas bis hin zu CARE, und sehen deren durchaus erhebliche berechtigte Bedenken, dass das Spendenaufkommen zurückgeht, wenn die Namen veröffentlicht werden müssen. Außerdem glauben wir, dass es keinen Einfluss auf die Lobbyorganisation hat, wenn man Beträge in Höhe von 30 000 Euro oder 40 000 Euro spendet, und deswegen wollen wir diese Regelung streichen. Wir hören den Hilferuf, liebe Kolleginnen und Kollegen der Sozialverbände. Die Verbände sind einfach zu wichtig.

    PLENARPROTOKOLL 20/113 · 2023-06-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  6. Wir verschärfen auch die Regelungen, nach denen die Lobbyorganisationen ihre finanziellen Grundlagen darstellen müssen. Heute gibt es nämlich die Möglichkeit, dass die Finanzgrundlagen nicht angegeben werden müssen, dass die Angabe verweigert werden kann, und das auch noch ohne irgendeine Begründung. Diese Verweigerungsmöglichkeit streichen wir. In Zukunft müssen die Jahresabschlüsse, das Mitgliederbeitragsaufkommen, das Spendenaufkommen und die Zuschüsse der öffentlichen Hand veröffentlicht werden, damit klar ist, wie sich die Lobbyorganisation finanziert. Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, an einem Punkt ändern wir die Regelungen unseres heute schon guten Lobbygesetzes.

    PLENARPROTOKOLL 20/113 · 2023-06-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  7. Um Missverständnissen vorzubeugen: Mit diesem Gesetz schaffen wir keine Pflicht, dass Gespräche dokumentiert oder gar veröffentlicht werden, sondern setzen die Voraussetzungen für die Registrierungspflicht auf die Referatsleiterebene herab. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es muss auch klar sein, worauf genau sich die Interessenvertretung bezieht. Deswegen wollen wir hier verpflichtend festlegen, dass die Lobbyorganisationen darlegen, worauf sie sich beziehen, auf welches Gesetz, auf welche Verordnung oder auf welchen Bundestagsbeschluss. Das alles muss veröffentlicht werden. Zudem müssen die Stellungnahmen und die Gutachten im Lobbyregister hochgeladen werden, damit alle Bürgerinnen und Bürger einfach erkennen können, ob auf die Gesetzgebung Einfluss genommen wurde.

    PLENARPROTOKOLL 20/113 · 2023-06-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  8. Oder wenn wir wirtschaftspolitische Themen besprechen, dann ist mir der Austausch etwa mit der Handwerkskammer sehr wichtig. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Bürgerinnen und Bürger müssen das Vertrauen haben, dass wir Abgeordnete uns nicht von Klientelinteressen und von Lobbyisten beeinflussen lassen, sondern für das Allgemeinwohl handeln. Das muss erkennbar sein, und dafür braucht es Transparenz, die wir mit diesem Gesetz verbessern. Zukünftig wird registrierungspflichtig nicht erst, wer als Lobbyorganisation Kontakte zu einem Unterabteilungsleiter in einem Bundesministerium hat, sondern schon bei Kontakten zum Referatsleiter.

    PLENARPROTOKOLL 20/113 · 2023-06-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  9. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! In Deutschland gibt es rund 6 000 Lobbyorganisationen, die mit einem Gesamtetat von zusammen über 800 Millionen Euro pro Jahr in Deutschland Interessenvertretung betreiben. Das zeigt, dass die Versuche, auf unsere Gesetzgebung Einfluss zu nehmen, sehr groß sind. Genau darum ist es so wichtig, dass wir mit der Verschärfung des Lobbyregistergesetzes für mehr Transparenz in der Gesetzgebung sorgen. Um es gleich zu Beginn zu sagen: Interessenvertretung an sich muss nichts Schlechtes sein. Wenn wir darüber debattieren, wie wir bei der Wärmewende verhindern, dass die Mieten explodieren, dann ist natürlich klar, dass wir uns mit dem Mieterbund austauschen müssen.

    PLENARPROTOKOLL 20/113 · 2023-06-23 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  10. Das dokumentiert ganz deutlich, wie egal der AfD die Bürgerinnen und Bürger eigentlich sind. Es gibt so viele AfD-Abgeordnete, die keine Wahlkreisbüros haben. Und da wollen Sie jetzt hier in Berlin die Zahl der Sitzungswochen weiter erhöhen und uns dadurch den Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern erschweren. Das machen wir nicht mit. Der Ältestenrat hat völlig korrekt entschieden. Deswegen bleiben wir dabei. Vielen Dank. Für die AfD-Fraktion hat Herr Brandner das Wort.

    PLENARPROTOKOLL 20/94 · 2023-03-30 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  11. Ich glaube nicht, dass es was bringt. Und gerade während der Sitzungen in den Abendstunden, die Sie ja verhindern wollen, findet man drüben in der Kneipe, in der DPG, mehr AfD-Abgeordnete als hier im Plenum, um es mal ganz deutlich zu sagen. Uns, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind vor allem die Wahlkreise wichtig. Je mehr Wochen wir hier in Berlin sind, desto weniger Wochen haben wir Zeit, die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger im Wahlkreis aufzunehmen, uns dort etwa mit Vertreterinnen und Vertretern von Vereinen und Verbänden, mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern zu treffen. Deswegen: Bevor Sie sich hier dagegenwenden und wir noch seltener im Wahlkreis sind, sorgen Sie erst mal dafür, dass Ihre Kollegen alle überhaupt Wahlkreisbüros haben!

    PLENARPROTOKOLL 20/94 · 2023-03-30 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  12. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! – Klassensprecher bin ich in der Tat gewesen, erfolgreich. Ich darf jetzt hier für die Ampelfraktionen begründen, warum wir den Beschluss des Ältestenrates für richtig halten. Wir haben in den letzten Jahren immer 21 Sitzungswochen gehabt, manchmal 22 Sitzungswochen; das hing von den Schulferien oder von den Feiertagen ab. Deswegen ist es ein ganz normaler, ganz üblicher Vorgang, dass der Ältestenrat 21 Sitzungswochen für ein Jahr festlegt – hier für das Jahr 2024. Wir haben überhaupt kein Verständnis dafür, dass sich die AfD dagegenwendet; denn gerade Sie, Herr Brandner, sind sowieso selten hier im Plenum. Sie beteiligen sich kaum im Ausschuss. Bei der AfD wüsste man sowieso nicht, wenn wir mehr Sitzungswochen hätten, was sie mit der Zeit machen soll. Bessere Vorbereitung?

    PLENARPROTOKOLL 20/94 · 2023-03-30 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  13. Deswegen wollen wir die Tatbestandsmerkmale verschärfen, enger fassen, sodass tatsächlich nur suchtkranke Menschen statt eine Haftstrafe eine Therapie antreten können, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir beenden einen weiteren Anreiz dafür, dass Täter mit hohen Haftstrafen Therapieplätze beantragen, indem wir zukünftig auf den Zweidrittelzeitpunkt abstellen. Das heißt, nicht nach der Hälfte der Haftstrafe kann die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden, sondern – auch im Maßregelvollzug – erst nach zwei Dritteln. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist ein guter Gesetzentwurf, eine gute Basis für die weiteren Beratungen. Wir freuen uns darauf. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Fechner. – Als nächster Redner erhält das Wort der Kollege Thomas Seitz, AfD-Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 20/90 · 2023-03-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  14. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben in den letzten Monaten in der Tat leider zur Kenntnis nehmen müssen, dass gefährliche Straftäter keinen Maßregelvollzugsplatz bekommen haben und deshalb freikamen. Auch das kann nicht so bleiben. Das wollen wir einschränken. Wir wollen nicht, dass Strafgefangene eine Sucht vortäuschen können, um den milderen Maßregelvollzug und die damit einhergehenden Vorteile zu bekommen. Es ist gut, dass wir in die Debatte starten. Wir wollen hier einiges mit dem sehr guten Vorschlag aus dem BMJ verändern. Es ist überfällig, dass zukünftig tatsächliche Anhaltspunkte für einen Erfolg der Therapie im Maßregelvollzug vorliegen müssen. Heute reicht es aus, dass die Straftat im Rausch begangen wurde oder auf einen Hang zum Rausch zurückgeht. Das ist zu weit gefasst.

    PLENARPROTOKOLL 20/90 · 2023-03-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  15. Deswegen müssen wir auch darüber beraten, ob es nicht Zeit ist, die Vorschrift des § 265a StGB – Erschleichen von Leistungen – grundlegend zu überarbeiten, zu entschärfen, zum Beispiel, indem wir den Vorschlag des Richterbundes aufnehmen, dass eine strafbare Handlung nur noch dann vorliegen sollte, wenn Zugangshemmnisse überwunden werden. Auch darüber werden wir beraten, liebe Kolleginnen und Kollegen. Denn eins ist klar: Dass Bürgerinnen und Bürger quasi automatisch wegen Bagatelldelikten in Haft kommen, ist für unseren Staat nicht nur sehr teuer – die Millionensummen wurden genannt –, sondern auch unwürdig. Darüber sollten wir beraten.

    PLENARPROTOKOLL 20/90 · 2023-03-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  16. Wir sollten uns auch die Geldstrafenberechnung bei diesen Fällen, wie wir sie heute haben, anschauen; denn nicht immer findet im Strafbefehlsverfahren ausreichend Beachtung, über welches Einkommen ein Angeklagter verfügt, ob er etwa am Rande des Existenzminimums lebt und deshalb auch einen Tagessatz von den oft angeordneten pauschalen 15 Euro gar nicht aufbringen kann und damit automatisch in die Ersatzhaft kommt. Das wollen wir uns alles anschauen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden uns auch anschauen müssen, welche Delikte denn vor allem zu Ersatzfreiheitsstrafen führen. Da ist es zum Beispiel so: Jede vierte Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe erfolgt wegen des Schwarzfahrens.

    PLENARPROTOKOLL 20/90 · 2023-03-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  17. Hier wollen wir darüber beraten, ob von der Kannvorschrift, die hier zu Recht vorgeschlagen ist, nicht doch besser einen Schritt weiter in Richtung einer Sollvorschrift gegangen werden sollte, weil wir hier dann, glaube ich, eher Erfolge haben werden. Wir wollen auch darüber beraten, ob es vor der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe nicht doch eine Anhörung durch einen Richter geben sollte, ob das nicht sinnvoll und vor allem auch kostensparend wäre; denn immerhin geht es hier um Haft und damit um einen massiven Grundrechtseingriff.

    PLENARPROTOKOLL 20/90 · 2023-03-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  18. Es ist eine erhebliche Belastung für die Länderhaushalte: 200 Millionen Euro pro Jahr. Die hätte ich gerne in Personal investiert gesehen. Deswegen zeigen diese Zahlen, dass wir hier dringend tätig werden müssen. Der jetzt vom BMJ gemachte Vorschlag sieht eine Halbierung der Ersatzfreiheitsstrafe vor. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, weil dadurch immerhin die Haftstrafe halbiert wird; aber wir meinen, dass es hier noch Diskussionsbedarf gibt, dass wir hier noch weitere Maßnahmen treffen sollten. Denn auch wenn wir die Haftstrafe halbieren, wird die Person ja immer noch aus dem Leben gerissen, verliert ihren Arbeitsplatz, möglicherweise die Wohnung oder den Therapieplatz. Deswegen müssen wir hier noch weitere Schritte gehen. Dazu gehört für uns, dass wir die Gerichtshilfe, die Sozialarbeiter noch enger einbinden.

    PLENARPROTOKOLL 20/90 · 2023-03-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  19. Dann wird der Handlungsbedarf für uns hier offensichtlich; denn 95 Prozent aller wegen einer Ersatzfreiheitsstrafe Inhaftierten haben ein monatliches Nettoeinkommen von weniger als 1 000 Euro. In der Regel haben sie persönliche Probleme, sind krank, können ihr Leben aus eigener Kraft nicht mehr ordnen, lesen ihre Post nicht und sind schon gar nicht in der Lage, mit einem Strafbefehl umzugehen, Widerspruch einzulegen oder eine Ratenzahlung zu beantragen. Die hohe Anzahl an Strafbefehlen, die leider in Ersatzfreiheitsstrafen münden, kommt eben genau daher. Deswegen müssen wir hier tätig werden. Wir müssen verhindern, dass quasi automatisch aufgrund eines Strafbefehls die Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt wird, liebe Kolleginnen und Kollegen. Der Minister hat dankenswerterweise schon die Zahl genannt.

    PLENARPROTOKOLL 20/90 · 2023-03-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  20. In Deutschland werden jährlich über eine halbe Million Menschen zu einer Geldstrafe verurteilt, und das in 90 Prozent aller Fälle im Wege des Strafbefehlsverfahrens. Kann eine Geldstrafe nicht vollstreckt werden, dann greift die Ersatzfreiheitsstrafe, das heißt, an die Stelle eines Tagessatzes tritt dann ein Tag Haft. Das System hat der Gesetzgeber eingeführt, um ein Druckmittel zu haben. Schauen Sie sich etwa an, dass wir Reichsbürger und andere Menschen haben, die unseren Staat ablehnen, die die Geldstrafe nicht bezahlen, zu der sie verurteilt wurden. Da brauchen wir ein Sanktionsmittel; denn es wäre das falsche Signal, wenn man sich einfach vor der Sanktion, vor der Geldstrafe drücken könnte. Aber wir müssen uns ganz genau anschauen, welcher Personenkreis denn ganz überwiegend von der Ersatzfreiheitsstrafe betroffen ist.

    PLENARPROTOKOLL 20/90 · 2023-03-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  21. Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Sanktionsrecht im Strafgesetzbuch muss überarbeitet werden. Wir haben in den letzten Monaten leider eine starke Überlastung psychiatrischer Kliniken feststellen müssen, was im Extremfall in der Tat dazu geführt hat, dass gefährliche Straftäter freigekommen sind. Das kann nicht so bleiben, liebe Kolleginnen und Kollegen. Deswegen müssen wir, orientiert an den Vorschlägen der Bund-Länder-Gruppe – vielen Dank, dass dieser Vorschlag übernommen wurde –, die Vorschriften des Maßregelvollzuges verschärfen. Weil wir auch bei der Ersatzfreiheitsstrafe erhebliche Missstände haben, müssen wir uns auch dieses Thema vornehmen. Das machen wir. Das macht die Ampel mit diesem Gesetzentwurf, liebe Kolleginnen und Kollegen.

    PLENARPROTOKOLL 20/90 · 2023-03-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  22. Auch der Bundestagsverwaltung ein herzliches Dankeschön für viele wichtige Hinweise! Das hier ist das erste Paket. Wir haben uns auch schon vorgenommen, ein zweites Paket zu schnüren. Damit werden wir gleich im Januar loslegen. Beim zweiten Paket werden wir uns insbesondere damit beschäftigen, wie wir die Arbeit hier familienfreundlicher gestalten können. Lassen Sie uns heute dieses erste Paket für mehr Transparenz und für mehr Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unsere politische Arbeit beschließen. Vielen Dank.

    PLENARPROTOKOLL 20/76 · 2022-12-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  23. Das ermöglicht dann ein, ich nenne es mal, Kreuzverhör, die Gegenüberstellung von verschiedenen Positionen. Ich glaube, das wird ein ganz spannendes Element werden, wenn hier zwei Minister/Ministerinnen zur Verfügung stehen. Wir ermöglichen auch, dass wir sie viel länger befragen; sie werden nämlich doppelt so oft wie bisher anwesend sein. Das heißt, unter dem Strich stehen die Ministerinnen und Minister dem Parlament, uns Abgeordneten, für unsere kritischen Fragen häufiger zur Verfügung. Auch das ist eine ganz wichtige Maßnahme, weil wir so Politik erlebbarer, spannender machen und die Bürger viel mehr für unsere Arbeit hier interessieren können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss. Ich darf mich bei allen Kolleginnen und Kollegen – auch der Opposition – für die Zusammenarbeit bedanken.

    PLENARPROTOKOLL 20/76 · 2022-12-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  24. Ich darf auch darauf hinweisen, dass wir der besonderen Bedeutung, die der Datenschutz für uns hat, Rechnung tragen, indem der Bundesdatenschutzbeauftragte immer dann, wenn ein Gesetzentwurf ganz erheblich mit Datenschutz zu tun hat, an der Sachverständigenanhörung teilnehmen kann. Das ist eine ganz wichtige Klarstellung, die zeigt, wie wichtig uns der Datenschutz ist, liebe Kolleginnen und Kollegen. Auch ganz wichtig: Wir werden die Regierungsbefragung lebendiger gestalten. Dazu gehört zunächst einmal, dass wir die Regierungsbefragung um 30 Minuten verlängern, und vor allem – das ist die entscheidende Neuerung –, dass zukünftig zwei Regierungsmitglieder/Kabinettsmitglieder gleichzeitig in einer Regierungsbefragung anwesend sein werden.

    PLENARPROTOKOLL 20/76 · 2022-12-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  25. Lassen Sie uns also die digitalen Chancen auch für unseren Parlamentsbetrieb nutzen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Schließlich schaffen wir auch Klarheit, ob Bundesbedienstete, insbesondere Vertreter des Bundesrechnungshofs, an öffentlichen Anhörungen teilnehmen können. Der Bundesrechnungshof ist eine wichtige Einrichtung; wir sind immer dankbar für die klugen Hinweise, die wir von dort bekommen. Deswegen ist es gut, dass wir im Änderungsantrag jetzt eine klare Regelung getroffen haben. Zukünftig kann mit Beschluss des Ausschusses geregelt werden, dass unabhängige Bundesbedienstete, wie etwa vom Bundesrechnungshof, an öffentlichen Anhörungen teilnehmen können.

    PLENARPROTOKOLL 20/76 · 2022-12-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  26. Wir wollen bis Ende Februar nächsten Jahres vorgelegt bekommen, wie – mit welcher Variante genau und zu welchen Kosten – wir hier bei den namentlichen Abstimmungen elektronisch abstimmen können. Ich finde, das sollten wir tun; denn etwa im Europaparlament und auch in dem einen oder anderen Landtag gibt es diese Möglichkeit schon sehr lange. Wir wollen uns anschauen, was die beste Lösung ist: Sehen wir am Platz festinstallierte Geräte vor, machen wir es mit ausgegebenen Geräten oder mit dem eigenen Tablet? Darüber werden wir beraten, in dem Zusammenhang natürlich auch mit den Fragen, die sich weiter, für die Geschäftsordnung, ergeben. Ich finde, das macht Sinn. Denken Sie nur an die Abstimmungen zur Impfpflicht; da saßen wir fast den ganzen Vormittag hier und mussten warten. Das ist nicht bürgerfreundlich, das kann schneller gehen.

    PLENARPROTOKOLL 20/76 · 2022-12-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  27. Dazu gehört, dass wir eine Regelung aus der Coronazeit – da hatten wir geregelt, dass Ausschusssitzungen online stattfinden können – jetzt als Dauerregelung normieren. Diese Regelung hat sich bewährt. Deswegen werden wir das jetzt als Dauerregelung in die Geschäftsordnung übernehmen. Das macht uns flexibel. Insbesondere in Nichtsitzungswochen müssen die Abgeordneten, wenn es erforderlich ist, zu einer Sitzung zusammenzukommen, dann nicht aus der ganzen Republik nach Berlin reisen; das ist nebenbei auch klimafreundlich, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich habe zum Thema Digitalisierung ein paar Takte gesagt. In diesem Zusammenhang will ich auch darauf hinweisen, dass die IuK-Kommission heute eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben hat.

    PLENARPROTOKOLL 20/76 · 2022-12-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  28. Sachverständige müssen in den Anhörungen zukünftig angeben, ob sie mit dem Regelungsgegenstand ein persönliches Interesse verbindet. Das ist wichtig, damit wir genau wissen: Vertritt jemand, der Fachauskünfte gibt, eigene Interessen oder die Interessen von Dritten? Möchte er tatsächlich das Gesetzgebungsverfahren beeinflussen, oder ist er wirklich neutral? – Das sind ganz wichtige Hinweise. Deswegen ist es gut, dass wird das in der Geschäftsordnung regeln. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die vorliegende Geschäftsordnung stammt im Wesentlichen aus dem Jahr 1980. Deswegen ist es wichtig, dass wir hier für dieses Update sorgen und dabei insbesondere auch die Chancen der Digitalisierung nutzen.

    PLENARPROTOKOLL 20/76 · 2022-12-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  29. Das tun wir zum Beispiel, indem wir mehr Öffentlichkeit in der Ausschussarbeit zulassen. Ich freue mich sehr, dass im Januar mindestens sechs Ausschüsse beschließen werden, dass sie grundsätzlich öffentlich tagen. Ausdrücklich regeln wir darüber hinaus, dass öffentliche Sitzungen der Ausschüsse, soweit es technisch möglich ist, soweit es die Übertragungskapazitäten erlauben, gestreamt werden, damit sich alle Bürgerinnen und Bürger diese Sitzungen anschauen können. Damit bekommen sie viel einfacher die Möglichkeit, sich zu informieren. Diesem Ziel dient auch die Regelung, dass die Protokolle zukünftig schneller einsehbar sind: Protokolle von öffentlichen Sitzungen werden unverzüglich veröffentlicht, Protokolle von nichtöffentlichen Sitzungen spätestens nach einem Jahr. Mehr Transparenz schaffen wir auch bei den Sachverständigenanhörungen.

    PLENARPROTOKOLL 20/76 · 2022-12-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  30. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Es sind keine einfachen Zeiten, wir stehen vor gewaltigen Herausforderungen, und wir haben oft hier im Bundestag, gerade in diesen Wochen, sehr komplizierte Gesetzesvorhaben und Sachverhalte zu beraten. Gerade in diesen schwierigen Zeiten ist es aber wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger unsere Entscheidungsabläufe und unsere Entscheidungen nachvollziehen können, dass sie sie erleben können. Deswegen ist es gut, dass wir mit dieser Änderung der Geschäftsordnung für mehr Transparenz hier im Bundestag sorgen; das schafft Vertrauen. Deshalb ist es wichtig, dass wir diese Änderungen heute beschließen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir schaffen mehr Öffentlichkeit und Transparenz.

    PLENARPROTOKOLL 20/76 · 2022-12-15 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  31. Schließlich ist noch darauf zu verweisen, dass der Referentenentwurf des BMJ ja sehr viel weiter gehende Regelungen enthält, über die wir ebenfalls bald beraten möchten. Alles in allem enthält der Unionsvorschlag zugegebenermaßen sinnvolle Regelungen, weil er die Ergebnisse der Bund-Länder-Kommission aufgreift. Es gibt aber zu viele Gegenargumente, und deshalb lehnen wir diesen Vorschlag ab.

    PLENARPROTOKOLL 20/73 · 2022-12-01 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  32. Die vorgesehene StPO-Änderung des § 246a ist zweifelhaft. Danach könnte die Situation eintreten, dass Gerichte auch ohne Sachverständigenbewertung diese wichtige Entscheidung über den Maßregelvollzug treffen können. Darüber hinaus hält die Union an den überalterten und unklaren Begriffen „Hang“ und der „Entziehungsanstalt“ fest. Wir wollen im Gesetzgebungsverfahren prüfen, ob wir hier nicht modernere und präzisere Begriffe finden können. Auch ist der Gesetzentwurf der Union sehr dünn begründet. Gerade bei dieser sensiblen Thematik des Maßregelvollzuges ist es aber für die richterliche Anwendung dieser Vorschrift wichtig, dass der Wille des Gesetzgebers klar und deutlich aus der Gesetzesbegründung hervorgeht. Auch deshalb können wir diesem Vorschlag nicht zustimmen.

    PLENARPROTOKOLL 20/73 · 2022-12-01 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  33. Schließlich kann das Gericht die Unterbringung in der Entzugsklinik für erledigt erklären, wenn die Therapie erfolglos ist. Bislang konnte der Verurteilte dagegen Einspruch einlegen, und es erfolgte oft ein recht langes Verfahren, bis über den Einspruch entschieden wurde, und bis dahin verblieb die Person im Maßregelvollzug. Deswegen schaffen wir die Möglichkeit, dass die sofortige Vollziehbarkeit der Erledigterklärung angeordnet werden kann, sodass die Person nicht mehr im Maßregelvollzug verbleiben darf, solange bis über den Einspruch entschieden worden ist. All das sind sinnvolle Regelungen, und deshalb ist es gut, dass das BMJ diesen Referentenentwurf nun erarbeitet hat. Diesen wollen wir zügig verabschieden, weil der Handlungsbedarf einfach sehr groß ist. Den heute diskutierten Entwurf von CDU und CSU lehnen wir ab.

    PLENARPROTOKOLL 20/73 · 2022-12-01 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  34. Deshalb regeln wir jetzt, dass die Tat überwiegend auf Drogenkonsum oder Alkoholabhängigkeit zurückgeführt werden muss, damit der Maßregelvollzug angeordnet werden kann. Zukünftig muss es auch tatsächliche Anhaltspunkte dafür geben, dass eine Therapie im Maßregelvollzug erfolgversprechend ist. Auch dieses Tatbestandsmerkmal wurde von der Rechtsprechung zu weit ausgelegt, und es reichte schon die bloße Aussicht, dass eine Therapie erfolgversprechend sein werde. Schließlich kann derzeit die Strafaussetzung zur Bewährung bereits zum Halbstrafenzeitpunkt erfolgen. Das ändern wir, und wir stellen zukünftig – wie grundsätzlich in der Strafvollstreckung – auf den Zweidrittelzeitpunkt ab. Damit verhindern wir, dass nach einem erfolgreichen Abschluss der Therapieerfolg durch die Überstellung in die Haftanstalt gefährdet wird.

    PLENARPROTOKOLL 20/73 · 2022-12-01 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  35. Die zu unpräzisen Regelungen im Strafgesetzbuch waren auch ein Grund dafür, dass manche Gerichte die Schwelle für Einweisungen in den Maßregelvollzug immer weiter herabgesetzt haben. Und offensichtlich ist, dass Bewerber für den Maßregelvollzug eine Drogenabhängigkeit nur vorgeben, weil sie statt in einer Haftanstalt lieber im Maßregelvollzug untergebracht sein wollen. Auch das müssen wir beenden, und das werden wir beenden. Das BMJ hat auf Basis der guten Vorschläge der Bund-Länder-Kommission einen Referentenentwurf erstellt. In mehrfacher Hinsicht werden die Anordnungsvoraussetzungen für die Unterbringung im Maßregelvollzug enger gefasst. So mussten wir feststellen, dass die Rechtsprechung recht früh annahm, dass eine Straftat begangen wurde, weil sie etwa auf Drogensucht zurückging.

    PLENARPROTOKOLL 20/73 · 2022-12-01 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  36. Wir meinen, dass die namentlichen Abstimmungen, wie in zahlreichen anderen Parlamenten und im EU-Parlament schon lange üblich, auch bei uns elektronisch durchgeführt werden sollten. Das würde uns lange Abstimmungsprozesse und Auszählungen ersparen. Deswegen freut es mich, dass wir in der IuK-Kommission den nächsten Schritt zu einer elektronischen Abstimmungsanlage gehen, indem wir dafür eine Machbarkeitsstudie mit den konkreten Anforderungen in Auftrag geben wollen. Mit dieser ersten Änderung der Geschäftsordnung schaffen wir wichtige Verbesserungen für die Transparenz unserer politischen Arbeit. Schon bald werden wir in die Beratungen über das zweite Paket mit weiteren Änderungen der Geschäftsordnung eintreten.

    PLENARPROTOKOLL 20/66 · 2022-11-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  37. Eine neue Regelung möchte ich hier besonders hervorheben: Wir werden eine Regelung, die wir in der Coronazeit eingeführt haben und die sich bewährt hat, nun in eine dauerhafte Regelung überführen, nämlich die Möglichkeit, dass Ausschusssitzungen virtuell stattfinden können. Grundsätzlich sollen Ausschüsse auch weiterhin in Präsenz tagen. Es kann aber Gründe geben, bei denen eine virtuelle Ausschusssitzung sinnvoll ist. Der Bundestag sollte diese Möglichkeit der Digitalisierung für seine Arbeit weiterhin nutzen. Nicht in diesem Antrag, aber so doch auf der Tagesordnung der nächsten IuK-Kommission steht eine weitere Verbesserung, die wir im Deutschen Bundestag als Ampel einrichten wollen, nämlich eine elektronische Abstimmungsanlage.

    PLENARPROTOKOLL 20/66 · 2022-11-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  38. Es muss klar sein, dass Sachverständige neutral und ohne eigene Interessen agieren. Zudem wird zukünftig offengelegt, welche Fraktion welche Sachverständigen eingeladen hat. Auch das dient der Transparenz. Wir wollen die Regierungsbefragung spannender gestalten. Deswegen werden wir sie um 30 Minuten verlängern. Und es werden zukünftig gleichzeitig mindestens zwei Kabinettsmitglieder statt einem anwesend sein. Das wird für lebhaftere Debatten sorgen, damit Bürgerinnen und Bürger mehr Interesse an unserer Parlamentsarbeit bekommen. Darüber hinaus straffen wir auch die Geschäftsordnung sehr deutlich. Die Geschäftsordnung stammt aus dem Jahr 1980, sodass sich einiger Änderungsbedarf ergeben hat.

    PLENARPROTOKOLL 20/66 · 2022-11-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  39. Die Ausschussprotokolle von öffentlichen Sitzungen werden unverzüglich veröffentlicht und die Protokolle von nicht-öffentlichen Sitzungen werden automatisch ein Jahr nach der jeweiligen Sitzung veröffentlicht, es sei denn, sie werden als geheim eingestuft. Wir werden Synopsen in den Gesetzentwürfen und Änderungsanträgen einführen, sodass schnell und einfach deutlich wird, welches Gesetz wir an welcher Stelle auf welche Art und Weise ändern. Das alles wird dafür sorgen, dass unsere Entscheidungswege und die parlamentarische Arbeit viel transparenter werden, dass Bürgerinnen und Bürger einfach die Entscheidungsabläufe nachvollziehen können. Das stärkt das Vertrauen in unsere parlamentarische Arbeit. Der Transparenz dient es auch, dass Sachverständige zukünftig in öffentlichen Anhörungen Interessenskonflikte offenlegen müssen.

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  40. Und genau deshalb brauchen wir mehr Transparenz in unseren Entscheidungsabläufen hier im Bundestag! Genau dieses Ziel erreichen wir, indem wir unsere Geschäftsordnung an vielen Stellen ändern und für Transparenz sorgen. Die öffentlichen Ausschusssitzungen und Sachverständigenanhörungen sollen in Zukunft in Echtzeit übertragen werden, damit Bürgerinnen und Bürger und eine breite Öffentlichkeit unsere Beratungen mitverfolgen können. Sechs Ausschüsse, nämlich der Ausschuss für Familien, Senioren, Frauen und Jugend, der Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union, der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen, der Sportausschuss, der Ausschuss für Kultur und Medien und der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzungen, werden grundsätzlich öffentlich tagen.

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  41. Der entscheidende Punkt aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, warum wir uns entschlossen haben, die Bundestagswahl in Berlin zu wiederholen, ist, dass in unserer Demokratie alle Wählerinnen und Wähler die Sicherheit und das Vertrauen haben müssen, dass ihre Stimme zählt. Deswegen werden wir die Berlin-Wahl wiederholen – dort, wo Wahlfehler passiert sind. Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion erteile ich das Wort dem Kollegen Patrick Schnieder.

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  42. Ich finde, diese Frage sollten wir uns vornehmen. Es darf nicht der Hauch eines Anscheins entstehen, dass wir Abgeordnete, wenn wir bestimmte Entscheidungen treffen, befangen sein könnten, weil es um die politische Zukunft von Kollegen geht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben uns mit dieser Entscheidung streng an Recht und Gesetz und auch an der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts orientiert. Wir haben uns entschlossen, die Wahl dort, wo Wahlfehler vorliegen, zu wiederholen. Wir haben die Mandatsrelevanz geprüft; insbesondere in Berlin-Reinickendorf und in Berlin-Pankow sind durchaus andere Erststimmenergebnisse möglich. Auch bei den Zweitstimmenergebnissen können Parteien hier mehr Sitze bekommen; die Mandatsrelevanz ist also absolut gegeben.

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  43. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will auch darauf verweisen, dass uns die Vorkommnisse in Berlin und dieses Verfahren durchaus Anlass sein sollten, kritisch zu prüfen, ob wir die Wahlgesetzgebung in Bezug auf die Durchführung der Wahlen verbessern müssen – der Bundeswahlleiter hat hier wichtige Hinweise gegeben –, zum Beispiel, ob es bei den Regelungen, wie Niederschriften zu erstellen sind, der Präzisierung bedarf und ob es Informationsrechte der Wahlleitungen gegenüber den Wahlbehörden darüber geben sollte, wie die Wahlen vor Ort abgelaufen sind. Heute vor wenigen Stunden haben wir in der Kommission zur Reform des Wahlrechts mit Experten darüber debattiert, ob wir das geltende Wahlprüfungssystem, in dem der Bundestag diese wichtige Rolle hat, nicht ersetzen sollten durch ein anderes System, in dem Gerichte entscheiden.

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  44. Dann hat sich das superfleißige Ausschusssekretariat drangesetzt und eine Beschlussempfehlung erarbeitet, die rund 200 Seiten dick ist. Ich habe wirklich größten Respekt vor deren Arbeit. Dann – das gebe ich zu – vergingen ein paar Wochen, in denen wir durchaus abwechslungsreiche Gespräche, auch innerhalb der Ampel, hatten. Aber letztendlich haben wir Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses – ich sagte es: wir Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses – die Entscheidung getroffen, in diesen 431 Wahlbezirken Berlins die Bundestagswahl zu wiederholen. Ich finde, das ist ein ganz wichtiges Zeichen an die Berlinerinnen und Berliner, dass sie ihre Stimme sicher abgeben können.

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  45. Dazu will ich ganz klar sagen: Zunächst einmal ein großes Dankeschön an das Ausschusssekretariat, das wirklich Großartiges geleistet hat! Herzlichen Dank! Ich darf daran erinnern: Der Ausschuss hat sich erst im Dezember konstituiert und im Januar seine Arbeit aufgenommen. Und ich darf daran erinnern, dass wir rund 1 700 Einsprüche gegen die Bundestagswahl in Berlin hatten. Das musste aufgearbeitet werden; das alles musste gesichtet und eingeschätzt werden. Deswegen konnte auch erst im Mai dieses Jahres die Verhandlung des Wahlprüfungsausschusses mit dem Bundeswahlleiter und der Landeswahlleitung stattfinden, und wir haben dann schon im Juli den Grundsatzbeschluss gefasst, dass wir dort, wo wir Wahlfehler erkennen können, die Wahl wiederholen lassen wollen. Im Juli gab es also den Grundsatzbeschluss.

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  46. Es ist nach unserer Auffassung einfach zu pauschal, wie der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin zu sagen, dass die Niederschriften und die Protokolle zwar nicht umfassend Auskunft geben, wo Fehler stattgefunden haben, man aber davon ausgehen könne, es sei die Spitze des Eisberges. Das haben wir uns angehört – ich war in der Verhandlung dabei –, aber wir meinen, eine Bundestagswahl können wir nicht einfach so vom Tisch wischen, sondern wir müssen auch das Vertrauen derjenigen Wählerinnen und Wähler, die ihre Stimme ja abgegeben haben – und das sind rund 70 Prozent –, in die Wahl, in ihre Stimmabgabe, berücksichtigen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Deswegen wollen wir, wie gesagt, die Wahl nur dort wiederholen, wo es tatsächlich Wahlfehler gab. Es wurde kritisiert, wir hätten, bis dieser Beschluss heute vorliegt, zu lange gebraucht.

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  47. Damit – das will ich ausdrücklich anmerken – gehen wir übrigens über das hinaus, was der Bundeswahlleiter beantragt hat; der hat sich nämlich auf sechs Wahlkreise fokussiert. Wir gehen darüber hinaus und wollen in Wahlbezirken in allen zwölf Wahlkreisen wählen lassen; diese 431 Wahlbezirke verteilen sich nämlich auf alle Berliner Wahlkreise. Wir gehen also über das hinaus, was der Bundeswahlleiter beantragt hat. Um es ganz deutlich zu sagen – ich kann es für uns sagen, und die Kollegen aus der Ampel werden das sicher auch noch für ihre Fraktionen sagen –: Wir haben hier nicht auf Umfragen geschielt. Wie auch? Die Wahl wird ja leider erst 2024 wiederholt werden; wir können die Umfragen also gar nicht kennen. Wir haben hier nach Recht und Gesetz entschieden.

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  48. Wir müssen das Vertrauen in unser Wahlsystem sichern. Wir geben das klare Zeichen, dass wir die Pannen in Berlin eben nicht unter den Teppich kehren, sondern dass wir Konsequenzen daraus ziehen. Mit diesem Beschluss heute sorgen wir dafür, dass die Bundestagswahl in Berlin wiederholt werden kann. Es ist ein ganz wichtiges Zeichen an die Berliner Wählerinnen und Wähler, dass sie ihre Stimme abgeben können, wenn sie sie bei der Bundestagswahl nicht abgeben konnten. Klar ist für uns aber auch: Wir wollen die Bundestagswahl nur dort wiederholen, wo es tatsächlich zu Wahlfehlern gekommen ist, nur dort, wo wir Wahlfehler belegen können oder Indizien dafür haben; dort wollen wir die Wahl wiederholen. Das ist in 431 Wahlbezirken der Fall. Dort wollen wir deshalb die Wahl mit der Erst- und mit der Zweitstimme wiederholen.

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  49. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Bei der Bundestagswahl im September 2021 kam es in Berlin zu massiven Wahlfehlern und Wahlpannen. Es fehlten Stimmzettel, es wurden falsche Stimmzettel ausgeteilt, und es gab zu wenige Wahlkabinen. In der Folge gab es erhebliche Warteschlangen. Viele Bürgerinnen und Bürger konnten deshalb ihre Stimme bei der Bundestagswahl nicht oder nur nach deutlicher Wartezeit abgeben. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, müssen wir die Bundestagswahl in Berlin wiederholen. In unserer Demokratie ist die Stimmabgabe die wichtigste Beteiligungsmöglichkeit der Bürgerinnen und Bürger. Deshalb müssen wir alles tun, damit die Wählerinnen und Wähler ihre Stimme rechtssicher abgeben können. Deswegen wollen wir die Bundestagswahl in Berlin wiederholen.

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  50. Die Tricks, die Sie anwenden, werden hier ein Ende haben, liebe Geno- – meine sehr geehrten Damen und Herren. – Nein, zu Ihnen bestimmt nicht. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Johannes Fechner. Ich gehe davon aus, dass solche Sachen bei der SPD gar nicht vorkommen. – Gut. – Nächster Redner ist der Kollege Stephan Brandner, AfD-Fraktion.

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