Johannes Fechner
SPD · Germany
“Wir beschließen heute auch einen weiteren Schritt zur Digitalisierung unserer Parlamentsarbeit, nämlich die elektronische Anwesenheitsliste. Warum machen wir das? Bisher ist es so, dass jedes Jahr etwa 55 000 Blatt Papier benötigt werden, um die Anwesenheitslisten auf Papier vorzulegen.”
“Dabei ist der grundsätzliche Mechanismus, den wir uns schon 2013 gegeben haben, richtig: Die Diäten steigen nur dann, wenn die Löhne der Bürger steigen, und zwar im gleichen Verhältnis, und sinken die Löhne der Bürger, wie wir es zu Coronazeiten erlebt haben, dann sinken im gleichen Verhältnis – wie geschehen – auch die Diäten.”
“Es ist übrigens auch dienlich, wenn wir schnell den Vorschlag der Alterssicherungskommission umsetzen. Wir wollen, dass auch Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Ja, wir führen hier in diesen Tagen und Wochen harte Spardiskussionen.”
“Ich persönlich sehe das auch als einen Anlass, im Herbst, wenn wir die elektronische Anwesenheitsliste einführen, die Diskussion um die Einführung einer elektronischen Abstimmungsanlage hier bei uns im Bundestag, wie es sie in vielen anderen Ländern gibt, neu zu starten.”
“Da ist Alina, die in der Hoffnung, in Deutschland arbeiten zu können, eine Stelle in einem Haushalt annahm, wo sie sieben Wochen lang von 6 Uhr morgens bis 1 Uhr nachts durcharbeiten musste, weder freie Tage bekam noch Lohn.”
The complete record
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“Es macht mich nach wie vor fassungslos, wie dreist vor nicht allzu langer Zeit Unionspolitiker bei den Maskendeals ihre Stellung als Politiker missbraucht haben, um Geschäfte zu machen. Die zuständigen Gerichte haben geurteilt, das stellt keine strafbare Handlung dar, weil es hier eine Strafrechtslücke gibt. Deswegen ist es jetzt überfällig – ein Dank geht an die Grünen und an die FDP für die gute Zusammenarbeit, auch an das BMJ –, dass wir jetzt hier diesen Gesetzentwurf beraten und ihn dann auch bald beschließen können.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! „Korruption zu bekämpfen ist nicht einfach nur gute Regierungsführung. Es ist Selbstverteidigung. Es ist Patriotismus.“ Denn: „Korruption ist nur eine andere Form der Tyrannei.“ So, liebe Kolleginnen und Kollegen, brachte es der amerikanische Präsident Joe Biden treffend auf den Punkt. Ich kann ihm hier nur zustimmen. Wir müssen hart gegen Korruption vorgehen; denn es muss für die Bürgerinnen und Bürger immer klar sein: Wir Abgeordnete, wir arbeiten für das Allgemeinwohl und nicht für den eigenen Geldbeutel, liebe Kolleginnen und Kollegen. Genau deshalb machen wir dieses Gesetz.”
“Auch hier müssen wir beraten, ob es gesetzgeberischen Handlungsbedarf gibt; denn wir dürfen Hass und Hetze auch in diesen Räumlichkeiten nicht dulden, liebe Kolleginnen und Kollegen. Zum Schluss: Wir müssen leider feststellen, dass die Flut an Hass und Hetze gerade im Netz ein unerträgliches Ausmaß angenommen hat. Die besten und die schärfsten Gesetze bringen bekanntlich nichts, wenn wir in Justiz und Polizei zu wenig Personal haben. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns diese Flut an Straftaten und Ermittlungsverfahren auch zum Anlass nehmen, noch mal zu prüfen, wie wir zu mehr Personal in Justiz und Polizei kommen können, damit diese antisemitischen Straftaten schnell und tatsächlich auch verfolgt und geahndet werden können. Vielen Dank. Als Nächster hat das Wort für die AfD-Fraktion Tobias Matthias Peterka.”
“Allzu oft haben wir auch sehen müssen, dass die Verwendung von Chiffren anstelle der ausdrücklichen Benennung von Jüdinnen und Juden von Gerichten und Staatsanwaltschaften nicht als strafrechtlich relevant eingeschätzt wurde. Aber wenn zum Beispiel die hässlichen Begriffe „Judenpresse“ oder „Judenpack“ verwendet werden, dann muss auch hier die Volksverhetzung greifen. Auch das wollen wir beraten, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es gibt auch keine klare präzise Linie, wann von einem Verbreiten an die Öffentlichkeit auszugehen ist. Wir haben zum Beispiel bei Hetze in Chats, wie wir es in dem rechtsradikalen Chat in Frankfurt erlebt haben, oder wenn sie in Klassenzimmern oder in Schulen verbreitet wird, leider Einstellungsverfügungen gesehen, weil der Öffentlichkeitsbezug vermeintlich fehlte.”
“Wir haben hier auch aus meiner Sicht tatsächlich Reformbedarf. Das beginnt schon mit der Frage, ob das Tatbestandsmerkmal „Gefährdung des öffentlichen Friedens“ wirklich taugt, ob es präzise genug ist. Hier gibt es Vorschläge vom Antisemitismusbeauftragten Klein oder zum Beispiel von Frau Professorin Hoven, die wir uns anschauen müssen. Bei Hetze beispielsweise gegen Jüdinnen und Juden oder eine Gruppe, die im Ausland lebt, sagen nach heutiger Rechtslage die Rechtsprechung und auch Staatsanwaltschaften, dass hier der Öffentlichkeitsbezug fehlt. Aber auch diese Hetze ist strafwürdig, und deswegen sollten wir hier nachschärfen.”
“Ich möchte mal so beginnen: Da machen Sie einen ganz tiefen Griff in die rechtspolitische Mottenkiste, in Ihre Resterampe: Sympathiewerbung. Das ist ein Straftatbestand, der erkennbar und vorhersehbar nichts bringen wird, wie wir wissen. Wir hatten diesen Straftatbestand schon. Das Bundesverfassungsgericht – dessen Urteile mögen uns passen oder nicht, aber wir haben sie zu respektieren – wird im Lichte der Meinungsfreiheit diesen Straftatbestand unanwendbar verengen. Und deswegen brauchen wir ihn nicht; wir können es auch lassen. Wir sollten, wenn es darum geht, jüdische Mitbürgerinnen und Mitbürger tatsächlich effektiv zu schützen, auf Symbolpolitik verzichten und stattdessen effektiven Schutz im Gesetz regeln, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ihre Vorschläge zur Verschärfung der Volksverhetzung, § 130 StGB, müssen wir uns anschauen.”
“Wir müssen ganz klar sagen: Jüdisches Leben, jüdische Kultur ist ein Teil von Deutschland. Wir wollen, dass das sicher in Deutschland gelebt werden kann, liebe Kolleginnen und Kollegen. Dazu gehört auch, dass wir den strafrechtlichen Schutz für unsere jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger verbessern. Wir haben, auch auf Initiative der SPD-Fraktion, in der letzten Wahlperiode in der Tat die Flaggenverbrennung normiert; denn für uns war klar: Es kann nicht sein, dass nach dem schrecklichen Holocaust jüdische Symbole in Deutschland brennen. Das darf nicht sein. Deswegen war es richtig, diesen Straftatbestand, der damals durchaus umstritten war, zu schaffen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Natürlich müssen wir prüfen, ob wir den strafrechtlichen Schutz noch verbessern können, und da komme ich zum Gesetzentwurf der Union.”
“Wir müssen dafür sorgen, dass Jüdinnen und Juden in Deutschland sicher leben können und dass solche Massaker hier nicht gefeiert werden können. Ich hatte in meiner Heimatstadt Emmendingen sogleich Kontakt zur örtlichen Jüdischen Gemeinde aufgenommen und habe dort nicht nur die große Sorge erlebt, wie es den Verwandten und Freunden in Israel geht, sondern vor allem auch die große Sorge, wie sich die Sicherheitslage in Deutschland weiterentwickelt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn jüdische Mitbürger Sorge haben, die Kippa zu tragen, wenn Eltern ihren Kindern nicht mehr den Ausflug mit der jüdischen Jugendgruppe erlauben oder wenn gar Israelis jetzt, in dieser Zeit, wo Israel heftig attackiert wird, sich in Israel sicherer fühlen als in Europa und dort wieder hinziehen, dann ist das ein Alarmsignal für uns alle.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Der mörderische Überfall der Hamas auf Israel am 7. Oktober hat uns alle entsetzt und entsetzt uns auch heute noch. Mit unvorstellbarer Brutalität wurden unschuldige Zivilisten niedergemetzelt, darunter gerade auch viele Israelis, wie etwa bei dem Jugendfestival, die sich für die Anliegen der Palästinenser eingesetzt haben. In den Folgetagen war es unerträglich, zu sehen, wie dieser tausendfache Mord an den unschuldigen Zivilisten hier dann auch noch gefeiert wurde, und zwar gar nicht weit weg von hier, nur wenige Hundert Meter vom Reichstag entfernt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das können wir nicht dulden. Dagegen müssen wir vorgehen.”
“Ich werde mir das Protokoll gern mal anschauen. Als Nächstes erhält das Wort Ansgar Heveling für die CDU/CSU-Fraktion.”
“Alles in allem: Wir kommen den Forderungen des Bundesverfassungsgerichtes hier nach. Wir schaffen klare Transparenz. Wir schaffen eine rechtssichere, präzise Grundlage für die so wichtige Arbeit unserer Stiftungen, getreu dem Grundsatz: Kein Geld für Verfassungsfeinde und kein Geld für Stiftungen, die nicht unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung unterstützen und fördern. Vielen Dank. Vielen Dank. – Für den weiteren Verlauf der Sitzung möchte ich noch einmal deutlich machen: Persönliche, direkte Ansprachen, ob man persönlich ein Verfassungsfeind ist oder nicht, bitte ich hier deutlich zu unterlassen. Darum geht es hier in der Debatte wirklich nicht. – Das waren Sie, Herr Brandner. – Nein, er hat nicht angefangen. Ich bitte Sie, das deutlich zu unterlassen und die Debatte ordentlich zu führen.”
“Da sieht man ganz klar, wie Sie zu unserer Verfassung stehen, wie Sie zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen. Und deswegen ist es ganz wichtig, dass wir dieses Gesetz heute machen. Kein Geld für Verfassungsfeinde! Ob Ihre Stiftung letztendlich Geld bekommen wird oder nicht, das vermag ich heute hier nicht zu beurteilen. Das wird dann Sache der konkreten Antragstellungen sein. Darüber werden die zuständigen Ministerien entscheiden. Wir haben in unserem im Ausschuss vorgelegten Änderungsantrag, um hier auch noch einen Satz dazu zu sagen, klargestellt, wie das Verwaltungsverfahren genau laufen wird, wie die Überprüfung insbesondere der möglichen Versagungsgründe erfolgen wird. Wir haben auch einige Klarstellungen nachgetragen, was den Datenschutz angeht, damit wir auch hier eine klare Regelung haben.”
“– in den Bundestag einziehen, damit die ihr nahestehende Stiftung die Förderung bekommt“, und auf der anderen Seite aber eine Ausnahme für den Südschleswigschen Wählerverband machen. Das können wir nicht machen. Da begeben wir uns in große verfassungsrechtliche Risiken. Und deswegen sagen wir, so leid es uns tut: Wir können aus diesen verfassungsrechtlichen Gründen dem Südschleswigschen Wählerverband bzw. seiner Stiftung leider kein Geld zukommen lassen. Aber da besitzt aus unserer Sicht durchaus das Land Schleswig-Holstein Möglichkeiten. Sehr interessant finde ich die Reaktionen von ganz rechts außen. Wenn ich – wie in der ersten Beratung – sage, dass wir Verfassungsfeinde bekämpfen wollen, dann wird mir „geisteskranker Schwachsinn“ entgegengeworfen.”
“Da wir ja doch eine gewisse Volitalität bei den Parteien sehen, sagen wir: Eine Partei repräsentiert erst dann eine dauerhafte politische Grundströmung, wenn sie dreimal 5 Prozent bei einer Bundestagswahl erreicht hat. Das ist auch die bisherige Praxis; so haben wir es bei den Linken gehandhabt, so haben wir es bei den Grünen gehandhabt. Lieber Kollege Seidler aus Schleswig-Holstein, das ist auch der Grund, warum wir, so sehr wir die Stiftung des Südschleswigschen Wählerverbandes und seine Arbeit wirklich respektieren – das ist gut, was ihr dort leistet –, keine Ausnahme machen können. Wir würden verfassungsrechtliche Widersprüche erzeugen, wenn wir auf der einen Seite sagen: „Eine Partei muss fünfmal – dreimal, Entschuldigung!”
“Das akzeptieren wir nicht, und schon gar nicht fördern wir das mit Steuermitteln, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ein weiteres Kriterium, wann davon auszugehen ist, dass eine Stiftung sich gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung wendet, ist ganz einfach: Wenn die Stiftung durch den Verfassungsschutz als Verdachtsfall oder als gar gesichert extremistisch eingestuft wird, dann muss die finanzielle Förderung versagt werden. Das ist im Übrigen auch keine neue Regelung. Wir haben solche Regelungen auch schon bei der Entziehung der Gemeinnützigkeit von Vereinen in der Abgabenordnung; auch das ist eine ganz wichtige Regelung. Und wir haben eine klare Regelung getroffen, ab wann eine politische Stiftung einer politischen Grundströmung von gewisser Dauer zuzurechnen ist.”
“Ausdrücklich sagt das Bundesverfassungsgericht, dass wir zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Stiftungen die Förderung versagen können. Wir wollen nicht erst dann die Förderung versagen, wenn eine Stiftung verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Nein, wir setzen schon früher an. Wir wollen die Steuermittel nur dann für Stiftungen geben, wenn sie sich für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einsetzen. Wir verlangen also einen aktiven Einsatz der Stiftung für Völkerverständigung, für Freiheit, für Demokratie. Und das liegt eben nicht vor, wenn man einen völkischen Volksbegriff vertritt, wenn man Deutsche mit Migrationshintergrund ausschließt, wenn man die Religionsfreiheit ablehnt oder die Menschenwürde missachtet.”
“An dieser Stelle deshalb ein großes Dankeschön an alle, die sich in den politischen Stiftungen für unseren Rechtsstaat, für unsere Demokratie engagieren; das ist eine großartige Arbeit. Herzlichen Dank euch allen! Gerade weil wir die politischen Stiftungen in unserer demokratischen Gesellschaft brauchen, war es uns wichtig, klare Regelungen für deren finanzielle Förderungen aufzustellen. Das haben wir mit diesem Gesetz getan. Und die wichtigste Regelung ist ganz klar: Kein Geld für Verfassungsfeinde, kein Geld für Stiftungen, die nicht die freiheitlich-demokratische Grundordnung unterstützen. Das ist unser Grundsatz für unsere wehrhafte Demokratie, meine sehr geehrten Damen und Herren. Und wenn behauptet wird, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts uns das gar nicht ermöglichen würde, dann ist das schlicht falsch.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Aus dem Deutschland-Monitor unseres Ostbeauftragten Carsten Schneider ging deutlich hervor, dass die Politikverdrossenheit zunimmt und das Politikvertrauen der Bürgerinnen und Bürger in ganz Deutschland zurückgegangen ist; das muss für uns ein Alarmsignal sein. Gerade in diesen herausfordernden Zeiten müssen wir deshalb dafür sorgen, dass unsere politischen Stiftungen finanziell gut ausgestattet sind, dass die politischen Stiftungen, die ja für unsere Demokratie, für unsere Werte, für unser politisches System werben, ihre wirklich ehrenwerte Arbeit gut machen können. Und genau dem dient unser Gesetz hier, liebe Kolleginnen und Kollegen.”
“Ich kann mich des Eindrucks einfach nicht erwehren, dass die AfD offensichtlich den Bundestag gar nicht verkleinern will, sondern jetzt alles tut, um dieses Gesetz zu kippen. Das werden wir auf keinen Fall mitmachen. Wir werden beschließen, dass wir in Karlsruhe unser wichtiges Gesetz zur Verkleinerung des Bundestages kompetent verteidigen werden. Vielen Dank. Das Wort hat der Abgeordnete Stephan Brandner für die AfD-Fraktion.”
“Das Entscheidende, was die Kostenfrage angeht, ist: Sie werden nicht nur dieses eine Verfahren der Linken, sondern auch das Verfahren der Linkenfraktion, das Verfahren der CSU, das Verfahren der Bayerischen Staatsregierung und weitere Verfahren, falls es welche geben sollte, mitbetreuen. Wenn es also sechs Verfassungsstreitigkeiten geben wird, müssen wir nicht sechs Verfassungsrechtler mit unserer Vertretung beauftragen, sondern es bleibt bei diesen dreien. Wir sparen also durch dieses Vorgehen Kosten ein. Ich sage es noch mal: Es handelt sich hier um ein ganz wichtiges Gesetz. Die Bürger erwarten, dass wir den Bundestag verkleinern. Wir haben jahrelang darüber diskutiert.”
“Dazu gehört eben, kompetente Prozessbevollmächtigte zu bestellen, und das machen wir mit diesem Beschluss, liebe Kolleginnen und Kollegen. Falls gesagt werden sollte, dass die drei von uns bestellten Prozessbevollmächtigten möglicherweise zu hohe Kosten auslösen, will ich darauf hinweisen, dass das Kostenargument falsch ist. Gerade weil die Bürgerinnen und Bürger erwarten, dass der Bundestag verkleinert wird, wollen wir wirklich alles daransetzen, die Verkleinerung des Bundestages mit geballter Sachkompetenz in Karlsruhe zu verteidigen. Wir schicken mit Herrn Professor Möllers, Frau Professorin von Achenbach und Herrn Professor Meinel Topverfassungsrechtler für uns ins Rennen.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Auch ich kann Ihnen nicht sagen, warum wir über diesen Tagesordnungspunkt diskutieren. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass wir, wenn wir unsere Gesetze verteidigen, dafür kompetente Prozessbevollmächtigte benennen. Insofern kann ich nicht nachvollziehen, warum wir hier debattieren. Es geht tatsächlich um ein wichtiges Gesetz. Wir haben Jahrzehnte darüber beraten und gestritten, wie wir den Bundestag verkleinern, um ihn effektiver zu gestalten. Jetzt haben wir ein Gesetz, das für eine Bundestagsverkleinerung sorgen wird. Dann sollten wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch alles daransetzen, dass dieses Gesetz in Karlsruhe Bestand hat.”
“Wir unterstützen die wichtige Arbeit vom Roten Kreuz, von Diakonie und Caritas, Brot für die Welt und allen anderen wichtigen Verbänden. Die müssen für ihre wichtige Arbeit gut ausgestattet sein. Deswegen diese Regelung, die viele Millionen diesen wichtigen Verbänden sichern wird! Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion hat Patrick Schnieder das Wort.”
“Denn wenn wir geregelt hätten, wie wir es bisher haben, dass die Spendernamen angegeben werden müssen, dann wären den Verbänden – das haben sie uns in einem extra anberaumten Gespräch wirklich sehr überzeugend und glaubhaft geschildert – die Spender weggebrochen. Und da sprechen wir über Millionen, wenn nicht sogar über zweistellige Millionenbeträge, die diesen Verbänden fehlen würden. Ich muss schon sagen: Ich finde es ein krasses Foulspiel von der Union, dass Sie diese Regelung nicht wollen. Wir stehen hier an der Seite der Verbände. Wir reden nicht nur in Sonntagsreden darüber, diese wichtigen Verbände zu unterstützen. Wir verschleiern hier nichts – das ist etwas, was Sie den Verbänden vorwerfen –, sondern wir stehen an der Seite der Verbände.”
“Aber ich finde, wir müssen auch den sogenannten exekutiven Fußabdruck einführen, also eine Regelung, die dafür sorgt, dass die Lobbyistenkontakte zur Bundesregierung klar und nachvollziehbar sind. Dazu erwarten wir von der Bundesregierung einen Vorschlag. Wir brauchen auch hier mehr Transparenz. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Schluss möchte ich noch einen Punkt ansprechen, den ich mit für die wichtigste Regelung halte. Wir alle reden in Sonntagsreden, wenn wir bei Verbänden, bei sozialen Einrichtungen sind, immer darüber, wie wichtig es ist, dass es die Wohlfahrtsverbände – das Rote Kreuz, die DLRG, die Caritas, die Diakonie und viele andere wichtige Institutionen und Verbände – bei uns gibt. Mit diesem Gesetz tun wir diesen Verbänden wirklich etwas Gutes. Wir sichern ihnen ihre weitere finanzielle Ausstattung.”
“Zwei Beispiele möchte ich hier nennen: Wir haben jetzt geregelt, dass die Verpflichtung, Stellungnahmen hochzuladen, nur dann gilt, wenn die Stellungnahmen nicht schon woanders veröffentlicht sind, etwa auf den Seiten der Bundesministerien, und wir haben geregelt, dass die Anzahl der Beschäftigten im Bereich des Lobbyismus in einem Unternehmen erst dann veröffentlicht werden muss, wenn die Beschäftigten mindestens 10 Prozent ihrer Tätigkeit im Bereich der Interessenvertretung ausüben. Das ist eine niedrige Grenze, aber wir finden, sie ist ausreichend, und das stellt eine erhebliche Entlastung der Betroffenen dar. Liebe Kolleginnen und Kollegen, während der Beratungen sagte ein Experte: Dieses neue Lobbyregister wird das beste Lobbyregister der Welt. – Das war sehr schön zu hören.”
“Die Lobbyorganisationen müssen jetzt Angaben machen, etwa zu ihren Hauptfinanzierungsquellen, zu den Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung, zu den öffentlichen Zuwendungen, zu Schenkungen und zu den Mitgliedsbeiträgen. Ganz wichtig: Bisher konnten diese Angaben verweigert werden. Das ändern wir. Jetzt müssen diese Finanzangaben zwingend gemacht werden. Das ist eine wichtige Verschärfung, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir hatten eine sehr spannende, sehr interessante Anhörung, und da haben wir festgestellt, dass wir an manchen Punkten doch sehr viel Aufwand für die Interessenvertreter beschließen, den wir eigentlich gar nicht brauchen, weil das gar keinen großen Transparenzgewinn bringt.”
“Wenn wir zum Beispiel darüber beraten, wie wir mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen, dann müssen wir uns natürlich auch mit dem Deutschen Mieterbund – als ein Beispiel – austauschen. Interessenvertretung ist also nicht per se was Schlechtes; aber es muss eben transparent und klar sein, wer Einfluss nimmt. Dazu gehört, dass wir den Anwendungsbereich des Lobbyregistergesetzes ausweiten. Zukünftig gilt schon als Lobbyist, wer mehr als 30 Lobbykontakte innerhalb von drei Monaten hat, also nicht wie bisher über 50. Lobbyorganisationen müssen zukünftig Stellungnahmen, die sie abgeben, im Lobbyregister veröffentlichen, und wir wollen auch mehr Transparenz dadurch erreichen, dass klar wird, wer hinter den Lobbyorganisationen steht. Deswegen haben wir umfangreiche Verschärfungen, was die Finanzangaben angeht, geregelt.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Gerade in diesen herausfordernden Zeiten ist es wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger unsere Vorgänge hier im Parlament, unsere Gesetzgebungsverfahren nachvollziehen können, dass sie transparent sind. Mehr Transparenz: Genau das ist das Ziel. Dafür sorgen wir mit dieser erheblichen Verschärfung des Lobbyregistergesetzes, liebe Kolleginnen und Kollegen. 800 Millionen Euro werden jedes Jahr für Lobbyismus in Deutschland ausgegeben. Das zeigt, wie stark und intensiv die Bestrebungen sind, uns hier zu beeinflussen. Dabei muss Interessenvertretung gar nicht zwingend etwas Schlechtes sein.”
“Klarer Grundsatz: Kein Geld für Verfassungsfeinde und kein Geld für politische Stiftungen, die sich nicht aktiv für Freiheit und Demokratie einsetzen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Der nächste Redner ist Ansgar Heveling für die CDU/CSU-Fraktion.”
“Ich schaue kurz zurück: Die PDS war zweimal als Gruppe im Bundestag vertreten, nämlich 1990 und 1994. 1998 ist sie dann erstmals in Fraktionsstärke eingezogen. Ab 1999 hat die Rosa-Luxemburg-Stiftung dann Geld bekommen. Die Grünen sind 1987 zum zweiten Mal in Fraktionsstärke eingezogen und haben dann in der zweiten Wahlperiode zum ersten Mal Mittel für die Stiftung erhalten, aber nur als Festbetrag. – Wir regeln den Zeitpunkt des Beginns der Zuwendungen ganz genau: Ab der dritten Wahlperiode gibt es Steuermittel. Kurzum, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wir legen mit diesem Gesetz klare und präzise Kriterien fest, wann eine politische Stiftung und in welchem Umfang sie Geld bekommt oder wann Steuermittel zu versagen sind.”
“Und das ist keine neue Regelung. Wir haben eine ähnliche Regelung, an der wir uns orientiert haben, seit vielen Jahren in der Abgabenordnung, die einen Entzug der Gemeinnützigkeit vorsieht. Außerdem regeln wir ganz genau, nach welchen Grundsätzen die von uns als Haushaltsgesetzgeber vorgesehenen Haushaltsmittel verteilt werden, nämlich wie bisher nach dem Durchschnitt der Wahlergebnisse der letzten vier Bundestagswahlen. Dabei schaffen wir Klarheit, ab wann eine neue Stiftung Geld erhalten kann; da hatten wir bisher keine gesetzlich geregelte Praxis. Wir regeln, dass erst nach zwei Wahlperioden, also nach dem dritten Einzug der nahestehenden Partei in den Deutschen Bundestag, eine politische Stiftung Geld beantragen kann. Dazu gibt es, wie gesagt, noch keine einheitliche Praxis. Deswegen müssen wir hier eine Regelung schaffen.”
“Und das werden wir ganz einfach auch nicht fördern, weil wir die Feinde unserer Grundordnung nicht unterstützen werden, liebe Kolleginnen und Kollegen. Auch wenn frühere Veröffentlichungen einer Stiftung in die Richtung der Kriterien, die ich nannte, weisen, haben wir keine Gewähr, dass diese Stiftung verfassungsfreundlich arbeiten wird. Auch wenn Personen für die Stiftung tätig sind, bei denen ein gewichtiger Verdacht besteht, dass sie verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen, darf nicht gefördert werden. Auch das haben wir glasklar geregelt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Dass eine Stiftung darauf ausgerichtet ist, sich gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung einzusetzen, davon ist auszugehen, wenn die Stiftung durch den Verfassungsschutz als Verdachtsfall oder gar als gesichert extremistisch eingestuft wird.”
“Deshalb haben wir nun diesen klaren Rechtsrahmen erstellt. Und die wichtigste Regelung ist: kein Geld für Verfassungsfeinde, kein Geld für Stiftungen, die sich bei uns in Deutschland nicht aktiv für Freiheit und Demokratie einsetzen. Wir wollen Steuermittel also nicht erst dann versagen, wenn eine Stiftung unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft oder ablehnt. Nein, wir verlangen einen aktiven Einsatz der Stiftung für Völkerverständigung und Freiheit und Demokratie, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Verbreitung von Umsturzfantasien, das Vertreten eines völkischen Volksbegriffs, der Deutsche mit Migrationshintergrund ausschließt, die Ablehnung der Religionsfreiheit, die Missachtung der Menschenwürde, all das können wir nicht akzeptieren.”
“Es ist gut, dass wir mit der Friedrich-Ebert-Stiftung, der Konrad-Adenauer-Stiftung, der Heinrich-Böll-Stiftung, der Friedrich-Naumann-Stiftung, der Hanns-Seidel-Stiftung und der Rosa-Luxemburg-Stiftung politische Stiftungen haben, die mit viel Herz und mit vielen spannenden Angeboten für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung werben und politische Bildungsarbeit in Deutschland leisten. Allen, die hier mitarbeiten, ein ganz herzliches Dankeschön an dieser Stelle! Das Bundesverfassungsgericht hat uns Anfang dieses Jahres gesagt, dass wir zum Schutz unserer Grundordnung nicht jede politische Stiftung mit Steuermitteln fördern müssen. Aber wegen der Parteinähe der Stiftungen ist ein Gesetz erforderlich, in dem klar zu regeln ist, unter welchen Voraussetzungen eine Stiftung Geld bekommt oder aber eben nicht.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In diesen herausfordernden Zeiten ist es wichtiger denn je, dass wir in Deutschland politische Bildungsarbeit haben, die finanziell gut ausgestattet ist. Genau dafür sorgen wir mit diesem Gesetzesvorschlag. Wir brauchen politische Stiftungen, die für die freiheitlich-demokratische Grundordnung werben, mehr denn je. Ich darf mich ausdrücklich bei den Linken, bei den Grünen, bei der FDP, bei der CDU/CSU und auch beim BMI ganz herzlich bedanken, dass wir dieses wichtige Gesetz mit einer breiten Mehrheit hier im Parlament auf die Beine stellen können. Das ist ein ganz klares Zeichen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Gleich zu Beginn darf ich auch allen, die sich in diesen Zeiten für die politische Bildungsarbeit in Deutschland in den Stiftungen engagieren, ein ganz herzliches Dankeschön sagen.”
“Wir sind sehr gespannt, wie das Bundesverfassungsgericht in der Hauptsache entscheiden wird. Für uns ist jedenfalls klar: Selbstverständlich respektieren wir die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Aber wir sagen nicht nur, dass wir sie respektieren, sondern wir wollen vielmehr – Kollegen Schnieder habe ich es schon gesagt – im Herbst an eine grundlegende Reform der Geschäftsordnung herangehen. Da werden wir uns mit der Frage beschäftigen, ob unsere Regelungen zu den Fristen und Abläufen präzise genug sind oder ob wir noch Änderungsbedarf haben. Heute wollen wir aber nicht entscheiden; wir machen das im September. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir brauchen mehr Tempo im Klimaschutz, mehr Klarheit, mehr Rechtssicherheit, und das schaffen wir in der ersten Septemberwoche mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz. Vielen Dank.”
“In der Tat ist der Änderungsantrag komplex. Wenn ich mich allerdings zurückerinnere, was wir in der Großen Koalition alles etwa zum EEG in ähnlichem Tempo beschlossen haben, muss sich sagen, dass ich damals von der Großen Koalition und insbesondere der Union dazu überhaupt nichts gehört habe. Es ist auch bezeichnend, dass die Initiative nicht aus der Unionsfraktion oder von mehreren Unionsabgeordneten kam, sondern dass sie vom Kollegen Heilmann kam. Respekt und ausdrücklicher Dank für Ihr Vorgehen! Denn ich glaube, eins ist klar: Sie wissen ganz genau, in welche interessanten Diskussionen über Fristen wir jetzt geraten. Denn man darf schon die Frage stellen: Ist es wirklich so klug, aus Grundgesetzartikeln – jeweils orientiert am Einzelfall – unsere Beratungsfristen zu definieren?”
“Das will ich ausdrücklich allen sagen, die uns Verfassungswidrigkeit oder die Verletzung von Abgeordnetenrechten vorwerfen. Wie geht es jetzt weiter? Wir halten uns an die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichtes. Wir wollen mehr Tempo beim Klimaschutz. Deswegen werden wir gleich in der nächstmöglichen regulären Sitzung diesen Tagesordnungspunkt aufsetzen und das Gebäudeenergiegesetz verabschieden. Ich danke ausdrücklich den Fraktionsvorsitzenden für die ganz klare Ansage, dass dieses Gesetz so kommen wird. Damit haben alle Bürgerinnen und Bürger, das Handwerk, die Bauwirtschaft und alle Beteiligten Klarheit. Jetzt haben alle Zeit, sich darauf einzustellen. Es ist, glaube ich, ein ganz wichtiges Zeichen, dass dieses Gesetz zum 1. Januar 2024 in Kraft treten wird, liebe Kolleginnen und Kollegen.”
“Deshalb hat es gesagt, dass wir die Abstimmung lieber verschieben sollen. Das Bundesverfassungsgericht hat insbesondere nichts über den Inhalt des Gebäudeenergiegesetzes gesagt. Wir hören immer wieder Enteignungsvorwürfe aus der Union. Das stimmt überhaupt nicht. Ganz im Gegenteil: Das Bundesverfassungsgericht hat uns einen klaren Weg gewiesen, wie wir noch im Juli, also in der nächsten oder übernächsten Woche, dieses Gebäudeenergiegesetz hätten verabschieden können. Also kann überhaupt keine Rede davon sein, dass es verfassungswidrig ist, dass es Enteignungen sind oder dass wir hier Abgeordnetenrechte übermäßig beschnitten hätten. Denn dann hätte das Bundesverfassungsgericht wohl kaum diesen ganz konkreten Handlungsvorschlag gemacht, liebe Kolleginnen und Kollegen.”
“Diesen Schutz gibt es ab sofort. Es gibt bis zu 70 Prozent Förderung für die neue Heizung. Auch das ist ein ganz großer Fortschritt. Und ganz klar ist auch, dass wir technologieoffen sind. Gestatten Sie mir als Schwarzwälder die Bemerkung, dass Holz- und Pelletheizungen auch zukünftig eingebaut werden können. Auch das ist ein ganz wichtiger Teil im Änderungsantrag. In der Tat: Wir machen Tempo beim Klimaschutz. Diesen Punkt greift das Bundesverfassungsgericht auf. Denn was sagt das Bundesverfassungsgericht ganz konkret? Es hat eben nicht festgestellt – das ist ganz wichtig –, dass wir Abgeordnetenrechte verletzt hätten. Nein, das Bundesverfassungsgericht hat gesagt, es kann nicht ausgeschlossen werden, dass unser hohes Tempo den Rechten vom Abgeordneten Heilmann möglicherweise zuwiderlaufen könnte.”
“Auch die Opposition muss hier tatsächlichen Gestaltungswillen haben und nicht nur die schnelle Schlagzeile suchen, sehr geehrter Herr Kollege. Meine Damen und Herren, 30 Prozent der CO2-Emissionen in Deutschland kommen vom Heizen. Wenn wir die Pariser Klimaschutzziele einhalten wollen, dann müssen wir mehr Tempo machen, dann müssen wir schnell mehr für den Klimaschutz tun. Deswegen war es gut, dass wir dieses Gebäudeenergiegesetz vorangetrieben haben, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich will ausdrücklich einräumen, dass der ursprüngliche Vorschlag Potenzial nach oben hatte. Aber wir haben die Vorschläge zügig und sehr grundlegend überarbeitet. Die Mieterinnen und Mieter werden geschützt, indem die Modernisierungsumlage maximal 50 Cent pro Quadratmeter beträgt, um mal ganz sachlich auf die Vorteile hinzuweisen.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Lieber Herr Merz, zu einem vertrauensvollen Miteinander hier im Parlament, in das auch die Bürgerinnen und Bürger volles Vertrauen haben können, gehört aber auch, dass die Opposition zu Gesprächen bereit ist, dass sie zu Kompromissen und Gemeinsamkeiten bereit ist. Nehmen Sie als Beispiel den Untersuchungsausschuss, den Sie einsetzen wollten. Wir haben Ihnen mehrfach Gespräche angeboten. Wir haben Ihnen die Argumente durch Sachverständige auf dem Silbertablett serviert. Ihre Reaktion kurz nach dem letzten Gespräch war, den Antrag durchzupeitschen und ihn hier auf die Tagesordnung zu setzen. Da müssen Sie sich mal an die eigene Nase fassen.”
“Ich stelle fest, dass gerade einmal sieben AfD-Abgeordnete anwesend sind und dieses Thema für relevant halten; so viel zu dem Vorwurf. Deswegen weisen wir diesen Antrag zurück.”
“Sie haben einfach versäumt, den Antrag verfassungsgemäß zu formulieren. Das können wir Ihnen nicht durchgehen lassen, liebe Kollegen und Kollegen. Deshalb werden wir Ihren Antrag insgesamt ablehnen. Wir achten dabei die Minderheitenrechte. Das ist uns wichtig. Aber es muss schon verfassungsgemäß zugehen. Wir werden immer mitstimmen, wenn es darum geht, die Minderheitenrechte zu achten – deswegen werden wir uns auch enthalten bei Ihrem Antrag auf das Löschungsmoratorium –, wir grätschen nur dann rein, wenn Sie Verfassungsrecht brechen. Das ist so bei diesem Antrag – so unsinnig er auch sein mag, weil dieser Ausschuss nicht kommen wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, vielen Dank für die Aufmerksamkeit.”
“Nein, um es mal ganz deutlich auf den Punkt zu bringen: Sie wollen mit möglichst viel Dreck auf den Kanzler werfen, damit ein bisschen hängen bleibt und weil Sie ganz genau wissen, dass Herr Merz – oder wer auch immer – wegen der guten Sacharbeit des Bundeskanzlers bei der nächsten Bundestagswahl keine Chance haben wird. Darum geht es Ihnen doch. Aber ich sage Ihnen ganz klar: Dieses miese parteipolitische Spiel machen wir nicht mit. Die Ampel wird keinem verfassungswidrigen Untersuchungsausschuss zustimmen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Nachdem Sie abgelehnt haben, die wenigen Fragen, die wir und die Sachverständigen für zulässig angesehen haben, als Untersuchungsgegenstand zu beschließen, lehnen wir den Antrag in Gänze ab. Wir sind damit in eindeutiger Übereinstimmung mit der Rechtslage und der Mehrheit der Sachverständigen.”
“Jeder Zeuge, den wir geladen hätten, hätte ganz einfach sagen können: „Ich komme nicht“, jede Einrichtung, von der wir Unterlagen angefordert hätten, hätte ganz einfach sagen können: „Ich schicke keine Unterlagen“; denn dieser Ausschuss ist verfassungswidrig. Damit hätten sie vor dem Verfassungsgericht auch recht bekommen. Diese Klatsche mit Ansage wollen wir uns ersparen. Wir wollen keinen verfassungswidrigen Untersuchungsausschuss, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das bringt mich zum eigentlichen Motiv Ihres Antrags. Ihnen geht es weniger darum, hier Sachaufklärung zu betreiben, Hinweise zu geben, was damals alles schiefgelaufen ist, um es für die Zukunft besser zu machen.”
“Olaf Scholz hat keinen Fehler gemacht. Das hat der Finanzausschuss des Bundestags festgestellt. Das hat der Untersuchungsausschuss der Hamburger Bürgerschaft festgestellt. Und keine der Staatsanwaltschaften hat einen Anfangsverdacht auch nur im Ansatz gesehen. Alle Verfahren sind eingestellt. Also: Wir haben nichts zu verbergen. Es wäre für uns das Allereinfachste gewesen, diesen Ausschuss einfach durchzuwinken. Es wäre der langweiligste und kürzeste Untersuchungsausschuss in der Parlamentsgeschichte geworden. Wir sagen hier aber auch ganz klar: Wir müssen unser Grundgesetz achten und die Kompetenzverteilung des Grundgesetzes; das ist der Punkt.”
“Und dann haben wir noch ein Gespräch geführt. Wir haben Ihnen das Angebot gemacht, einen Untersuchungsausschuss zum verfassungsgemäßen Teil Ihrer Fragen einzusetzen und weitere Gespräche zu führen. Und was war die Antwort? Wenige Minuten nach Ende des letzten Gesprächs hat die Union eine Sondersitzung des Geschäftsordnungsausschusses beantragt und die Sache fürs Plenum aufgesetzt. Konsenssuche, eine einvernehmliche Lösung zu finden, das sieht anders aus, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir könnten es uns als SPD hier wirklich sehr, sehr einfach machen. Wir haben hier nichts zu verbergen. – Klären Sie erst mal die schwarzen Kassen, die Sie hatten, und die Amigo-Affären und die Maskenskandale, bevor Sie anderen Vertuschung vorwerfen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Fangen Sie erst mal bei sich selber an!”
“In Hamburg wird der Vorgang, den Sie untersuchen wollen, längst geprüft. Und es ist auch nichts Neues. Es wurde gesagt in den Vordiskussionen, beim NSU-Untersuchungsausschuss hätten wir ja auch Landesverwaltungshandeln untersucht. Das ist eine ganz andere Sache gewesen; dort haben wir gerade das Zusammenspiel zwischen Bund und Land untersucht. Es war uns wichtig, zu untersuchen, was wir hier verbessern können. Das ist der entscheidende Unterschied zu Ihrem verfassungswidrigen Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen. Und wir haben uns wirklich bemüht, einen Konsens hier herbeizuführen. Wir hatten Sie einmal zum Gespräch eingeladen. Wir haben vom Ausschusssekretariat eine Klarstellung angefordert. Wir haben extra eine Sachverständigenanhörung mit Rechtsexperten durchgeführt, um Ihnen die Rechtslage darzulegen.”