Johannes Fechner
SPD · Germany
“Wir beschließen heute auch einen weiteren Schritt zur Digitalisierung unserer Parlamentsarbeit, nämlich die elektronische Anwesenheitsliste. Warum machen wir das? Bisher ist es so, dass jedes Jahr etwa 55 000 Blatt Papier benötigt werden, um die Anwesenheitslisten auf Papier vorzulegen.”
“Dabei ist der grundsätzliche Mechanismus, den wir uns schon 2013 gegeben haben, richtig: Die Diäten steigen nur dann, wenn die Löhne der Bürger steigen, und zwar im gleichen Verhältnis, und sinken die Löhne der Bürger, wie wir es zu Coronazeiten erlebt haben, dann sinken im gleichen Verhältnis – wie geschehen – auch die Diäten.”
“Es ist übrigens auch dienlich, wenn wir schnell den Vorschlag der Alterssicherungskommission umsetzen. Wir wollen, dass auch Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Ja, wir führen hier in diesen Tagen und Wochen harte Spardiskussionen.”
“Ich persönlich sehe das auch als einen Anlass, im Herbst, wenn wir die elektronische Anwesenheitsliste einführen, die Diskussion um die Einführung einer elektronischen Abstimmungsanlage hier bei uns im Bundestag, wie es sie in vielen anderen Ländern gibt, neu zu starten.”
“Da ist Alina, die in der Hoffnung, in Deutschland arbeiten zu können, eine Stelle in einem Haushalt annahm, wo sie sieben Wochen lang von 6 Uhr morgens bis 1 Uhr nachts durcharbeiten musste, weder freie Tage bekam noch Lohn.”
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“Nehmen wir an, wir hätten das zugelassen und eine Person hätte 10 Stimmen bekommen, die nächste 20 und die letzte Person 30 Stimmen: Dann wäre jemand mit 30 Stimmen in das wichtige Amt des Vizepräsidenten dieses Hauses gekommen. Das kann es ja wohl offensichtlich nicht sein, und deswegen ist es gut, dass wir diese Auslegungsentscheidung so getroffen haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sehen an diesem Vorgang auch einmal mehr, dass es der AfD nicht um konkrete Politik geht. Ihnen geht es nicht darum, das Leben der Menschen zu verbessern, sondern Ihnen geht es vor allen Dingen darum, wie Sie Ihre Leute in Posten hier im Bundestag hieven können. Das machen wir so aber nicht mit. Wir halten uns an die Regelungen der Geschäftsordnung.”
“Auch daran können Sie sehen, dass unsere Auslegungsentscheidung richtig und notwendig war. Ihr Vorschlag ist auch ein ganz klarer Verstoß gegen das freie Mandat. Wir wollen hier entscheiden, wer in dieses wichtige Amt des Vizepräsidenten, der Vizepräsidentin kommt. Das wollen Sie nicht; die Geschäftsordnung sieht das aber ausdrücklich vor. Auch deswegen ist es richtig, wie wir hier entschieden haben. Gehen wir es einmal durch, was Sie im Detail wollen. Sie haben in der letzten Sitzung, in der wir dieses Thema behandelt haben, sogar gleich drei Kandidaten ins Rennen geschickt. Offensichtlich vertrauen Sie den Personen, die Sie benannt haben, nicht. Sie wollten drei Personen ins Rennen schicken.”
“Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach § 2 unserer Geschäftsordnung wählt der Bundestag die Vizepräsidenten und Vizepräsidentinnen. Ausdrücklich ist hier basierend auf sehr guten Gründen von einer Wahl die Rede. Es steht eben keiner Fraktion ein Benennungsrecht zu. Das ist wichtig; denn, wie uns das Bundesverfassungsgericht ja auch vorgegeben hat: Die Aufgabe der Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten ist es, ein Scharnier zwischen der jeweiligen Fraktion und dem Präsidium zu bilden. Diese Aufgabe kann eben nur vorgenommen werden, wenn auch das entsprechende Vertrauen besteht. Wenn nun jemand ins Amt kommt, der möglicherweise nur ganz wenige Stimmen bekommen hat, was die Folge Ihrer Tricksereien wäre, dann ist dieses Vertrauensverhältnis eben nicht gegeben.”
“Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Ein weiteres Mal müssen wir uns heute hier damit beschäftigen, dass die AfD mit Verfahrenstricks versucht hat, eine Person aus ihren Reihen in das wichtige Amt des Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages zu hieven. Das machen wir nicht mit. Deshalb ist es gut, dass wir im Geschäftsordnungsausschuss eine Auslegungsentscheidung getroffen haben, die diesem Treiben einen juristischen Riegel vorschiebt. Für uns ist eins klar: Wir halten uns an die Geschäftsordnung. Wir akzeptieren die dortigen Regelungen. Das Amt des Vizepräsidenten ist zu wichtig, als dass wir es durch schräge Verfahrenstricks mit unqualifiziertem Personal besetzen würden.”
“Wir in der SPD-Fraktion werden diesem Gesetzentwurf selbstverständlich zustimmen.”
“Daten aus einem erweiterten Führungszeugnis dürfen künftig von der Einsicht nehmenden Behörde nur verarbeitet werden, soweit dies zur Prüfung der Eignung der betroffenen Person für eine entsprechende Tätigkeit erforderlich ist. Ausdrücklich regeln wir auch eine Verpflichtung zum Datenschutz und einen Schutz vor dem Zugriff Unbefugter, und wir regeln ausdrücklich, dass die Daten unverzüglich zu löschen sind, wenn die Person die Tätigkeit, die Anlass zur Vorlage des Führungszeugnisses gewesen ist, nicht ausübt. Wir schaffen mit diesen auf den ersten Blick technisch und unbedeutend wirkenden Änderungen im Bundeszentralregister wichtige, ganz konkrete Verbesserungen für den Schutz unserer Kinder, für den Datenschutz und für den strafrechtlichen Schutz von Bürgern vor Rassismus und Fremdenfeindlichkeit.”
“Das ist eine wichtige Erweiterung zum Schutz der Kinder vor Sexualstraftätern. Wir alle wissen, dass wir mehr tun müssen gegen Hass und Hetze, insbesondere im Netz, und auch zu diesem Zweck schaffen wir Neuregelungen mit diesem vorliegenden Gesetzentwurf. Wir erweitern den Straftatbestand der Volksverhetzung. Zukünftig wird sich auch strafbar machen, wer Kriegsverbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch in einer Weise, die zu Hass und Gewalt führen kann, billigt, leugnet oder verharmlost. Das ist eine wichtige Verschärfung, mit der wir gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit auch strafrechtlich vorgehen wollen. Und schließlich verbessern wir auch den Datenschutz beim erweiterten Führungszeugnis. Wir regeln ausdrücklich eine Zweckbindung.”
“Und wir verbessern den Schutz für Kinder und Jugendliche. Im SGB VIII gibt es einen Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen in der Kinder- und Jugendhilfe. Wer also wegen eines sexuellen Missbrauchs vorbestraft ist, darf nicht in der Kinder- und Jugendhilfe tätig sein. Um diese wichtige Regelung auch effektiv auszugestalten, sollen sich die Träger der öffentlichen Jugendhilfe in regelmäßigen Abständen ein Führungszeugnis der betroffenen Personen vorlegen lassen. Mit der Neuregelung, die wir heute beschließen wollen, erweitern wir die Möglichkeiten der Träger der Jugendhilfe, Informationen aus dem Führungszeugnis zu erheben und zu speichern, nämlich solche Informationen über eine nicht im bisherigen Katalog genannte Straftat, die die Person als ungeeignet für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen erscheinen lässt.”
“Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Sicherheit und Kontrolle und führt dazu, dass keine Terroristen zu uns nach Deutschland einreisen können. Denn bei Abfragen für die Visaerteilung oder für die Erteilung einer Reisegenehmigung zur visafreien Einreise in die EU können diese Straftaten durch Einblick in das Register zukünftig schneller erkannt werden und damit die Visaerteilung verweigert werden, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Die Neuregelung enthält auch die Verpflichtung für Gerichte und Behörden, der Registerbehörde – bei uns das Bundesamt für Justiz – Informationen zu übermitteln, ob bei einer strafgerichtlichen Verurteilung eine terroristische oder sonstige Straftat zu kennzeichnen ist. Auch das ist eine wichtige Regelung, um zu verhindern, dass Personen mit terroristischer Vergangenheit bei uns einreisen.”
“Das erleichtert insbesondere die Kooperation der Vollstreckungsbehörden bei Zurückstellung einer Strafvollstreckung, weil im Zentralregister zukünftig eingetragen ist, dass die Vollstreckung ohne Widerruf der Zurückstellung begonnen hat oder fortgesetzt wird. Wir stellen die frühere Rechtslage hinsichtlich datenschutzrechtlich veranlasster Selbstauskünfte wieder her und streichen den Verweis, der eine Auskunft für Mehr- oder Drittstaatler über in anderen Mitgliedstaaten gespeicherte Eintragungen vorsah. Des Weiteren setzen wir EU‑Verordnungen mit diesem Gesetz um, die eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten enthalten, Personendatensätze bei Verurteilung in den vergangenen 25 Jahren wegen einer terroristischen Straftat oder in den vergangenen 15 Jahren wegen einer anderen schweren Straftat zu kennzeichnen.”
“Ich will einen Punkt hervorheben: Das gilt für die Ausschüsse. Was wir uns nicht vorstellen können, ist, dass wir auch im Plenum digital tagen. Es sei an dieser Stelle noch mal ausdrücklich festgehalten: Wir als Bundestag waren immer handlungsfähig. Anders als im Europaparlament, wo man sicherlich ganz andere Anreisewege hat, wollen wir hier im Plenum des Bundestages weiterhin in Präsenz tagen und Entscheidungen treffen. Hier brauchen wir keine digitalen Sitzungen. Aber für die Ausschüsse wollen wir diese wichtige Verbesserung einführen. – Die letzten anderthalb Minuten schenke ich uns. Gute Nacht! Das wurde sofort honoriert. – Als nächste Rednerin erhält Daniela Ludwig für die CDU/CSU-Fraktion das Wort.”
“Genau deshalb wollen wir diese Möglichkeit für die Ausschüsse auch weiterhin erhalten. Die Regelung würde jetzt auslaufen. Deswegen wollen wir sie bis zum Jahresende verlängern. Es hat sich einfach bewährt, dass in bestimmten Situationen Ausschüsse digital tagen können, dass im Umlaufverfahren bestimmte Abstimmungen stattfinden und dass Beschlussfassungen ebenfalls auf diese Weise möglich sind. Deswegen wollen wir diese Regelung verlängern. Ich will hier nicht verschweigen: In der Ampelkoalition machen wir uns zusammen mit der Opposition Gedanken darüber, wie wir die Geschäftsordnung reformieren können. Uns wäre es schon ein Anliegen, diese Regelung, deren Geltungsdauer wir jetzt befristet bis zum Jahresende verlängern, als Dauerregelung einzuführen, weil sich diese Regelung einfach bewährt hat.”
“Allzu oft sind wir noch zu Konferenzen hingefahren, obwohl wir uns vieles an Zeit und Anfahrtswegen hätten sparen können. Aber seit Corona nutzen wir diese Videokonferenzen. Das ist auch der Grund, warum wir heute hier debattieren. Wir haben im März 2020 aufgrund der Pandemie in unserer Geschäftsordnung die Möglichkeit der digitalen Teilnahme an Ausschusssitzungen eingeführt. Das haben wir gemacht, damit bestimmte Entscheidungen auch im Umlaufverfahren getroffen und öffentliche Sitzungen in Echtzeit übertragen werden können. Das alles waren wichtige Maßnahmen, die unsere Handlungsfähigkeit in der Pandemie gesichert haben, die aber auch für mehr Transparenz gesorgt und unsere Abläufe hier wirklich deutlich vereinfacht haben, liebe Kolleginnen und Kollegen.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Die Coronapandemie war und ist für unsere Gesellschaft immer noch eine sehr große Herausforderung. Unsere Pflegekräfte in den Krankenhäusern und Senioreneinrichtungen, aber auch die Lehrkräfte und die Schülerinnen und Schüler sind immer noch großen Herausforderungen ausgesetzt. Dennoch: Corona ist in nicht wenigen Bereichen unseres Alltags, so auch hier bei uns und unseren politischen Abläufen, durchaus ein Innovationstreiber. Das gilt insbesondere für die Digitalisierung. Ein Beispiel dafür sind die Videokonferenzen. Die gab es auch schon vor Corona, aber Hand aufs Herz: Wer von uns hat die Videokonferenzen in dem Ausmaß genutzt, wie es tatsächlich technisch möglich war?”
“Heute kann die Strafe nach der Hälfte der Haftstrafe ausgesetzt werden, und die Klagen und jetzt auch die Hinweise der Kommission, dass das Anreize schafft insbesondere für Straftäter, die eine lange Haftstrafe bekommen haben, sich in den Maßregelvollzug zu bewegen, wollen wir auf jeden Fall auch diskutieren. Darüber werden wir in der Ampelkoalition beraten, denn eines ist klar: Wir dürfen hier keine Fehlanreize dafür setzen, dass die falschen Straftäter den Straftätern, die wir behandeln wollen, die knappen Ressourcen in den Entziehungsanstalten wegnehmen. Ich finde, das lohnt sich. Wir freuen uns auf die Diskussion hier – auch dieses Gesetzentwurfs, der die Arbeit der Bund-Länder-Kommission zu Recht in die Öffentlichkeit rückt. Vielen Dank. Das Wort hat Thomas Seitz, AfD-Fraktion.”
“Die Ergebnisse der Bund-Länder-Kommission, finde ich, bieten dafür wirklich eine sehr, sehr gute Diskussionsgrundlage: In der Tat muss die Vorschrift im § 64 des Strafgesetzbuches präziser werden. Das Tatbestandsmerkmal des Hanges zu alkoholischen Getränken oder Suchtmitteln ist zu weit gefasst. Das müssen wir präzisieren. Zu diskutieren ist auch der Vorschlag der Kommission, die Anforderungen an den erwarteten Behandlungserfolg zu erhöhen, das heißt, dass eine Anordnung zur Unterbringung nur dann ergehen darf, wenn tatsächliche Anhaltspunkte erwarten lassen, dass der Straftäter durch die Behandlung in der Entziehungsanstalt wirklich von seiner Sucht wegkommt. Wir werden auch den Vorschlag der Kommission diskutieren, das Privileg der Halbstrafenaussetzung zu ändern.”
“Deshalb müssen wir in der Tat dazu kommen, dass nur noch die behandlungsbedürftigen und auch behandlungsfähigen Straftäter in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden. Denn die Zahl der Unterbringungen hat sich in der Tat in den letzten Jahren deutlich erhöht, seit den 90er-Jahren vervierfacht, und auch die Aufenthaltsdauer hat sich deutlich erhöht. Das merke ich auch bei mir im Wahlkreis, Kollegin Engelhardt und Kollege Müller. Wir haben Einrichtungen, die aus allen Nähten platzen, und insbesondere diejenigen, die dringend Hilfe benötigen, für die es dieses Konstrukt des Maßregelvollzuges gibt, können sie nicht in Anspruch nehmen. Das wollen wir ändern. Deswegen haben wir schon im Koalitionsvertrag festgelegt, dass wir den Maßregelvollzug modernisieren und reformieren wollen.”
“Sie hätten doch wenigstens mit einem Satz mal sagen können, dass das die Vorschläge sind, die die Bund-Länder-Kommission erarbeitet hat. Ich lasse das mal so stehen, will aber die Gelegenheit nutzen, von dieser Stelle ein ganz herzliches Dankeschön an alle zu richten, die in dieser Kommission mitgearbeitet haben, die hier gute Vorschläge präsentiert haben, die wir diskutieren werden. Ganz herzlichen Dank! Wir haben in der Tat das Problem, dass zu viele Straftäter durch Gerichtsbeschlüsse in Entziehungsanstalten untergebracht werden, die dort eigentlich gar nicht hingehören. Diese Straftäter nehmen denjenigen Straftätern dann die Plätze weg, denen dort eigentlich geholfen werden sollte.”
“Das ist ein ganz wichtiges Element unseres rechtsstaatlichen Strafvollzuges, liebe Kolleginnen und Kollegen; das möchte ich gleich eingangs betonen. Bevor ich aber strafrechtliche Ausführungen mache, möchte ich einen, ich nenne es mal: urheberrechtlichen Hinweis geben. Denn man könnte ja, wenn man den Gesetzentwurf liest, die Rede des Kollegen Müller hört und auch die Pressemitteilungen liest, meinen, die Union hätte sich mit diesem wichtigen Thema beschäftigt und hätte Vorschläge erarbeitet. Das ist ja gerade nicht der Fall. Was Sie hier präsentieren, das haben Sie abgeschrieben, das ist eins zu eins das Ergebnis der Kommission, die Ministerin Lambrecht eingesetzt hat. Sie zeigt Interesse an diesem Thema, auch jetzt noch; sie ist anwesend. Das, finde ich, ist schon eine schräge Nummer.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu den wesentlichen Elementen unseres Strafvollzuges gehört es, dass ein Straftäter, der zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, nicht einfach weggesperrt wird, sondern dass er eine Chance bekommt, sich zu bessern und sich zu resozialisieren. Und für suchtkranke Straftäter, die die Straftat, für die sie einsitzen, im Rausch begangen haben, sollen Gerichte die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt anordnen, wenn die Gefahr besteht – so die heutige Formulierung –, dass infolge des Hanges zu berauschenden Mitteln oder alkoholischen Getränken die Person weiter rechtswidrige Taten begehen könnte. Das zeigt: Wir geben Straftätern durch den Maßregelvollzug eine Chance, sich zu bessern.”
“Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, ich habe eine Frage zum Pakt für den Rechtsstaat. Die besten Gesetze bringen bekanntlich nichts, wenn wir in der Justiz zu wenig Personal für deren Anwendung haben. Deswegen war es aus meiner Sicht ein großer Erfolg, dass wir gemeinsam mit den Ländern und auch über die Fraktionsgrenzen hinweg einen Pakt für den Rechtsstaat geschaffen haben, der über 2 000 Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in ihren Dienst gebracht hat. Meine Frage wäre deshalb vor dem Hintergrund, dass wir im Bereich der Bekämpfung von Hass und Hetze im Netz, aber auch der Vermögensabschöpfung erheblichen Personalbedarf haben, wie die weiteren Planungen und konkreten Schritte für den Pakt für den Rechtsstaat, für mehr Personal in der Justiz aus Ihrer Sicht aussehen.”
“An der Stelle darf ich Klärungsbedarf meiner Fraktion anmelden und schon mal die Frage stellen, warum ausgerechnet beim Bundesverwaltungsgericht eine deutliche Reduzierung der Personalausgaben vorgesehen ist. Darüber wollen wir in den anstehenden Beratungen durchaus noch mal sprechen. Alles in allem zeigen der vorliegende Haushalt und die vielen Gesetzesvorhaben der Ampel, dass die Rechtspolitik eine ganz wichtige Rolle in der Ampelkoalition spielt und dass wir mit ganz vielen konkreten Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger hier aufwarten können. Vielen Dank. Das Wort hat der Abgeordnete Tobias Peterka für die AfD-Fraktion.”
“Wir freuen uns sehr, dass wir mit der Stiftung Forum Recht mit Standorten in Leipzig und in Karlsruhe eine ganz wichtige Einrichtung geschaffen haben, einen Ort, wo für den Rechtsstaat und die großen Vorteile einer parlamentarischen Demokratie geworben werden kann. Ein herzliches Dankeschön an alle, die sich in Karlsruhe und in Leipzig engagieren! Dass wir im Haushalt dafür etwa 3,5 Millionen Euro vorgesehen haben, ist, glaube ich, auch ein ganz wichtiges Zeichen für einen starken Rechtsstaat in Deutschland. Wir müssen die Planungs- und Genehmigungsverfahren in Deutschland deutlich beschleunigen. Es geht nicht mehr, dass wir viele Jahre auf die Schaffung von Baurecht für Windkraftanlagen, für Solarparks oder für Bahnstrecken warten müssen. Dazu gehört insbesondere, dass wir auch die Verwaltungsgerichte personell gut ausstatten.”
“Gerade deshalb ist es ein großer Erfolg gewesen, dass wir in der vergangenen Wahlperiode mit 200 Millionen Euro vom Bund über 2 000 Stellen für Richter und Richterinnen, für Staatsanwälte und Staatsanwältinnen geschaffen haben. Da brauchen wir eine zweite Auflage. Wir wollen einen weiteren Pakt für den Rechtsstaat mit einem klaren Schwerpunkt auf Digitalisierung. Ich will hier aber auch ausdrücklich anmerken: Wir müssen hier beraten, wie wir gerade mit Blick auf das Folgepersonal in den Geschäftsstellen für mehr Personal sorgen. Das ist der Maschinenraum der Justiz; auch um diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wollen wir uns kümmern.”
“Wir werden auch den kollektiven Rechtsschutz in Deutschland verbessern, indem wir die Verbandsklagerichtlinie rasch umsetzen. Das gibt den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, gemeinsam in einer Gemeinschaft ihre Rechte umzusetzen. Das stärkt die Rechtsposition der Verbraucherinnen und Verbraucher. Das kann auch die Justiz entlasten; das ist uns ein wichtiges Ziel. Vor allem: Es wird dann derjenige recht bekommen, der recht hat – und das schnell und kostengünstiger, als es heute der Fall ist. Auch das ist ein ganz wichtiges Projekt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die besten Gesetze bringen aber bekanntlich nichts, wenn die Justiz kein Personal hat, zu wenige Richterinnen und Richter hat, die die Gesetze dann auch anwenden.”
“Genau deswegen machen wir das, liebe Kollegin. Wir haben in der Rechtspolitik auch einige wichtige EU-Richtlinien umzusetzen. Ich finde, eine ist besonders wichtig. Wir haben an den vielen Lebensmittelskandalen, die erst durch Whistleblower aufgedeckt wurden, gesehen, wie wichtig es ist, dass es mutige Menschen gibt, die Missstände aufdecken. Deswegen wollen wir zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher die EU-Whistleblower-Richtlinie schnell umsetzen. Wenn jemand so mutig ist, dass er persönliche Nachteile riskiert, dann müssen wir dafür sorgen, dass ihm nicht gekündigt werden kann, dass er keinen Schadenersatz bezahlen muss, dass seine Rechtsstellung sicher ist. Deswegen wollen wir diese Richtlinie möglichst schnell umsetzen, liebe Kolleginnen und Kollegen.”
“Sehen Sie da nicht doch auch das Schutzkonzept gefährdet, wenn wir hier Werbung ermöglichen, die ja weit über das häufig genannte Beispiel, Informationen auf der Internetseite zu bringen, hinausgeht und viel aktiver daherkommt? Und: Wenn Sie zum Schluss kommen: „Es gibt hier ein Lebensrecht des Kindes“, würden Sie dann sagen, dass die Bezeichnung als „Schwangerschaftsgewebe“ noch unter den Begriff „sachliche Information“ fällt? Danke schön. Liebe Frau Kollegin, selbstverständlich ist für uns der Schutz des ungeborenen Lebens von ganz besonderer Bedeutung und sehr, sehr wichtig. Dafür haben wir auch schon einiges getan. Aber das Schutzkonzept, das wir hier haben, und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts werden weiterhin bestehen bleiben. Es ist verfassungsrechtlich unbedenklich, diese Vorschrift abzuschaffen.”
“Lieber Kollege, wir haben die Diskussion ja schon öfter geführt und wissen, wo wir stehen; die Argumente sind mehrfach ausgetauscht. Ich möchte hier aber doch noch einmal nachfragen. Wir sind hier in einer Rechtsdebatte. Zu § 219a hat das Bundesverfassungsgericht ausführliche Urteile gemacht. Das Bundesverfassungsgericht sagt: Das ungeborene Kind entwickelt sich von Anfang an als Mensch und nicht zum Menschen; es hat von Anfang an Menschenwürde und Lebensrecht. – Das kommt mir in der Diskussion, die wir hier führen, doch sehr zu kurz. Mich würde jetzt mal Ihre Auffassung interessieren: Teilen Sie diese Haltung des Bundesverfassungsgerichts, dass es sich von Anfang an um einen Grundrechtsträger handelt, dessen Rechte mit abgewogen werden müssen?”
“Auch das will ich hier deutlich sagen: Wenn Frauen in schwieriger Lage sind, dann brauchen sie schnell und einfach Zugang zu Informationen. Es kann einfach nicht sein, dass Ärzte Schwangerschaftsabbrüche vornehmen dürfen, darüber aber nicht sachlich informieren dürfen. Deswegen werden wir diesen Widerspruch auflösen. Im Übrigen wird Werbung für Schwangerschaftsabbrüche auch nicht zulässig sein. Es gibt weiterhin das ärztliche Standesrecht. Also, schneiden wir diesen alten Zopf endlich ab! Es ist gut, dass wir als eines der ersten Projekte in der Ampelkoalition diese nicht mehr notwendige Vorschrift des § 219a endlich streichen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Kollege Fechner, gestatten Sie eine Frage oder Bemerkung aus der CDU/CSU-Fraktion? Na logo. – Ich wusste doch, wer es macht.”
“Wir machen mit diesem Haushalt viel; zum Beispiel unterstützen wir wichtige internationale Einrichtungen wie die WTO, den Internationalen Seegerichtshof oder auch – ganz besonders wichtig für uns – die rechtsstaatliche Aufbauarbeit der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit. Wir leisten mit diesem Haushalt also wirklich einen Beitrag dafür, dass solche internationalen Konflikte friedlich gelöst werden, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir haben uns in dieser Wahlperiode rechtspolitisch sehr viel vorgenommen. Dazu gehört, dass wir im Strafrecht genau prüfen: Welche Vorschrift brauchen wir überhaupt noch? Denn wir wollen eine effektive Kriminalpolitik. Dann gehört es eben dazu, dass wir den § 219a StGB, für den es kein praktisches Bedürfnis mehr gibt, endlich streichen.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister Buschmann! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Unsere Haushaltsberatungen werden natürlich, zu Recht, von Putins brutalem Angriffskrieg auf die Ukraine überlagert. Wir alle sind immer noch entsetzt. Aber wir stehen ganz fest an der Seite der Ukraine. Eines ist dabei klar – das will ich gerade auch in einer rechtspolitischen Debatte ausdrücklich so sagen –: Diesen brutalen Überfall dulden wir nicht. Es muss die Stärke des Rechts gelten, es darf nicht das Recht des Stärkeren gelten, liebe Kolleginnen und Kollegen. Besonders in der Rechtspolitik und auch mit diesem Haushalt werden wir uns dafür einsetzen, dass Konflikte und Streitigkeiten gerade auf internationaler Ebene friedlich gelöst werden, und zwar in rechtsstaatlichen Verfahren.”
“Entscheidend ist aber, dass wir dafür transparente, klare und nachvollziehbare Regelungen haben, liebe Kolleginnen und Kollegen. Genau dafür wollen wir heute mit diesem Beschluss sorgen. Klare Regeln, klare Bindung an die allgemeine Lohnentwicklung, klare Orientierung an der Richterbesoldung – das ist bürgernahe Transparenz; damit wollen wir Vertrauen schaffen. Ich bitte um Zustimmung. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Fechner. – Für die CDU/CSU-Fraktion erhält nun das Wort der Kollege Patrick Schnieder.”
“Ohne Frage, das ist viel Geld; das ist eine sehr gute Bezahlung. Aber wer unseren Abgeordnetenjob ernst nimmt – wirklich die allermeisten machen das ja auch –, der hat viele Stunden zu tun, der hat Wochenendtermine, der ist unter der Woche viel unterwegs, nicht nur hier in Berlin, sondern in den Nichtsitzungswochen auch im Wahlkreis; viele haben auch einen Betreuungswahlkreis. Also kommen da wirklich sehr viel Zeit und Engagement zusammen. Außerdem tragen wir mit unserem Amt und durch unsere Entscheidungen hier wirklich eine ganz große Verantwortung für die Bürgerinnen und Bürger. Deswegen ist es gerechtfertigt, dass unser Amt als Bundestagsabgeordneter, als Bundestagsabgeordnete wirklich auch angemessen bezahlt ist.”
“Konkret ändern sich unsere Diäten jährlich zum 1. Juli in dem Umfang, in dem das Statistische Bundesamt in dessen jeweils im März erstellten Bericht Änderungen bei der Entwicklung der Nominallöhne feststellt. Das ist fair und transparent, und deshalb ist es gut, dass wir gleich zu Beginn unserer Amtszeit, zu Beginn dieser Wahlperiode für diese Wahlperiode die Höhe der Abgeordnetendiäten an die Lohnentwicklung binden. Das schafft Vertrauen und damit Glaubwürdigkeit, liebe Kolleginnen und Kollegen. Bei der Höhe der Diäten orientieren wir uns weiterhin ganz klar an der Richterbesoldung der Stufe R 6. Das entspricht etwa dem Gehalt – wenn Sie mir den Vergleich mit meiner baden-württembergischen Heimat gestatten – eines Oberbürgermeisters einer baden-württembergischen Gemeinde mit 50 000 Einwohnern.”
“Allzu oft wird kritisiert, dass wir Abgeordneten selbst über unsere eigene Entlohnung entscheiden. Dazu sind wir als Gesetzgeber befugt, und es ist auch unsere Aufgabe, selbst für die Festlegung unserer Einkommen zu sorgen. Gerade deshalb aber braucht es hier maximale Transparenz und ganz klare Regeln. Deswegen ist es richtig, dass wir heute mit diesem Beschluss für diese 20. Wahlperiode festlegen, dass unsere Diäten an die Entwicklung des allgemeinen Lohnniveaus gekoppelt sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist eine ganz wichtige Entscheidung für diese Wahlperiode. Es ist fair und gerecht, dass unsere Diäten nur in dem Umfang steigen können, in dem auch die Löhne der Bürgerinnen und Bürger steigen. Sinken die Nominallöhne, wie zum Beispiel coronabedingt 2020, dann sinken auch die Abgeordnetengehälter.”
“So werden wir, um ein paar Punkte zu nennen, mit einem noch effektiveren Lobbyregister sicherstellen, dass Transparenz darüber herrscht, welcher Interessenverband Einfluss auf ein Gesetzgebungsverfahren genommen hat. Wir wollen zudem mit dem sogenannten exekutiven Fußabdruck Klarheit darüber schaffen, ob und wie Interessenvertreter bei der Erstellung von Gesetzen in den Ministerien durch Kontakte mit Bundesministerien Einfluss genommen haben. Und wir wollen die Straftatbestände der Abgeordnetenbestechung und der Abgeordnetenbestechlichkeit effektiv verschärfen; denn es muss immer klar sein – das müssen wir hier auch strafrechtlich sichern –: Wir Abgeordneten haben für das Allgemeinwohl zu arbeiten, nicht für den eigenen Geldbeutel und schon gar nicht für kriminelle Interessen, liebe Kolleginnen und Kollegen.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Zu den wichtigsten Aufgaben für uns Abgeordnete hier im Parlament gehört es, dafür zu sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger Vertrauen in die Entscheidungen haben, die wir im Bundestag treffen. Genau dem dient auch dieser Gesetzentwurf. Wir brauchen klare, nachvollziehbare Regelungen für die Höhe der Abgeordnetendiäten. Genau die schaffen wir mit diesem Gesetz. Es ist gut, dass sich die neue Ampelkoalition schon im Koalitionsvertrag vorgenommen hat, für mehr Transparenz und mehr Bürgernähe bei unseren Entscheidungen hier im Parlament zu sorgen. Das ist ein ganz wichtiges Vorhaben, ein ganz wichtiges Signal, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unsere Entscheidungen hier im Bundestag zu sichern, liebe Kolleginnen und Kollegen.”
“Ja, gerne. – Zunächst mal ist es ja ein Fortschritt, dass Sie Corona offensichtlich als Gefahr ansehen. Das war in der AfD-Fraktion ja nicht immer der Fall. Zum Zweiten sind jetzt in der Tat die Länder gefragt, überall Testangebote zu machen, und das wird auch kommen. Der einfache Rat ist: Lassen Sie sich impfen, liebe Bürgerinnen und Bürger. Wie wäre es, wenn Sie dafür eine Werbeveranstaltung in Ihrem Wahlkreis machen, Herr Kollege? Nächster Redner: für die CDU/CSU-Fraktion Thorsten Frei.”
“Auch das ist eine ganz wichtige Maßnahme. Zum Schluss; letzter Satz. Ich fand es immer gut, dass sich auch die Union bemüht hat, für diese wichtigen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung einen breiten Konsens hier im Parlament herzustellen. Diesen drohen Sie heute zu verlassen. Ich kann nur appellieren: Stimmen Sie im Bundesrat, stimmen Sie hier im Bundestag diesen wichtigen Verschärfungen zum Schutz der Bevölkerung zu! Es geht hier um Tausende Menschenleben, liebe Kolleginnen und Kollegen. Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, hat das Wort zu einer Kurzintervention aus der AfD-Fraktion Herr Kleinwächter.”
“Denn wir müssen bei allen Schutzmaßnahmen darauf achten, dass die Schutzmaßnahmen nicht mehr negative Auswirkungen haben, als dass sie nutzen. Deswegen ist es richtig, dass wir flächendeckende Schulschließungen und Betriebsschließungen untersagen, dass es keine Ausgangssperren mehr geben wird und dass an Weihnachten und in der Adventszeit Gottesdienste mit Hygienekonzepten stattfinden können, liebe Kolleginnen und Kollegen. Leider mussten wir in der Vergangenheit immer wieder erleben, dass Test- und Impfnachweise gefälscht werden. Weil es ein hohes Risiko darstellt, wenn sich ein Ungeimpfter – möglicherweise Infizierter, also nicht Getesteter – in Gesellschaft mit anderen Bürgern begibt, Veranstaltungen besucht, werden wir jetzt jeden Fall von Fälschungen von Impfausweisen oder Testnachweisen unter Strafe stellen.”
“Was wollen Sie denn, was nicht heute schon nach der aktuell gültigen Rechtslage möglich wäre? Wo liegen wir denn wirklich noch auseinander? Das allermeiste, das auch Sie fordern, steht in unserem Gesetz. Wo liegen wir noch auseinander? Sie wollen flächendeckend Schulen schließen, obwohl unsere Kinder doch so erheblich gelitten haben. Sie wollen flächendeckend Betriebe schließen können, obwohl das massive negative Auswirkungen hatte. Sie wollen weiter Ausgangssperren, obwohl Gerichte das gekippt haben. Und – ganz bemerkenswert, finde ich, für eine christliche Partei – Sie wollen es ermöglichen, Gottesdienste in der Adventszeit und in der Weihnachtszeit zu verbieten. Wohlgemerkt: Gottesdienste sollen nicht mit 2‑G-Regelungen zugelassen werden können, sondern Sie wollen die Möglichkeit, sie zu verbieten. Das machen wir auf keinen Fall mit.”
“– Kurzum: Mit diesem Gesetz können die Bundesländer scharfe und harte Maßnahmen zum Schutz unserer Bevölkerung beschließen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Herr Fechner, erlauben Sie eine Zwischenfrage aus der AfD-Fraktion von Herrn Kleinwächter? Nein, die Debatte hat wieder ein hohes Niveau; das will ich nicht belasten. An all die Unionspolitiker, die jetzt kritisieren, es würde zu wenig geschehen: Die ganzen Maßnahmen hätten Sie schon machen können. Sie hätten schon mit der heutigen Rechtslage 2‑G-Regelungen schaffen können. Aber gerade in Sachsen und in Bayern haben wir führungsschwache Ministerpräsidenten, die sich lieber hinter dem Bund verstecken, als selbstbewusst die wichtigen Maßnahmen zu treffen, die für die Bevölkerung erforderlich sind, liebe Kolleginnen und Kollegen.”
“Das Gegenteil ist der Fall: Wir schaffen eine 3-G-Pflicht für den Arbeitsplatz – das ist eine weitreichende Maßnahme, weil jetzt jeder, der ungeimpft ist und sich nicht testen lässt, Lohneinbußen riskiert –, und wir schaffen die gleiche Regelung auch für Busse und Bahnen. Jeder, der jetzt ungeimpft Bahn fährt und keinen Testnachweis dabeihat, wird aus der Bahn geworfen, und dem droht auch noch ein saftiges Bußgeld. – Das sind massive Maßnahmen, die wir heute hier einführen wollen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Und auch den Bundesländern geben wir weitreichende Handlungsmöglichkeiten: Sie können Abstandsgebote regeln, Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte, Maskenpflicht, 2‑G- oder 2‑G-Plus-Regelungen beschließen. Sie können Veranstaltungen auf Personenzahlen beschränken, und sie können Einrichtungen Auflagen machen.”
“Wir wollen nicht mehr diese weitreichenden Befugnisse für die Bundesregierung, und wir wollen auch nicht Maßnahmen, die von vielen Gerichten gekippt wurden. Wir wollen keine Ausgangssperren mehr, wir wollen keine pauschalen Grundrechtsreingriffe wie Schulschließungen. Deswegen lassen wir dieses Rechtskonstrukt auslaufen. Zu Recht sagen Ministerpräsidenten aus der Union wie Herr Günther, aber wie vor Kurzem auch noch Herr Spahn und wie viele andere Kolleginnen und Kollegen aus der Union, dass wir diese Rechtsfigur nicht mehr brauchen. Deswegen beschließen wir heute das Ende dieser epidemischen Lage, liebe Kolleginnen und Kollegen. Falsch ist der Vorwurf, dass wir nicht handeln würden, dass wir den Instrumentenkasten beschneiden würden.”
“Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Infektionszahlen steigen dramatisch. Es gibt leider immer mehr Tote. Das Pflegepersonal ist an der Belastungsgrenze. – Das können wir nicht hinnehmen! Wir schaffen schärfere Maßnahmen mit diesem Gesetz, liebe Kolleginnen und Kollegen. Herr Kollege Bartsch, ich fand Ihre Rede sehr dünn. Herrn Ramelow überzeugt sie offensichtlich nicht; er hat im Bundesrat nämlich allem zugestimmt, und er wird auch morgen unserem Gesetz zustimmen. Insofern sind Sie unglaubwürdig, wenn Sie nicht mal Ihre eigenen Leute mit Ihren Argumenten überzeugen können. Richtig ist: Wir lassen die Rechtsfigur der epidemischen Lage auslaufen, weil wir dieses schwierige Rechtskonstrukt nicht mehr haben wollen.”