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DEUTSCHER BUNDESTAG · FORMER

Carsten Müller

CDU/CSU · Germany

IN THEIR OWN WORDS

Psychische Erkrankungen stellen nicht nur für die betroffenen Menschen selbst eine enorme Belastung dar, sondern im Zuge langer, aufwendiger Behandlungen und bedingt langer Krankheitsausfälle auch eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung der gesetzlichen Krankenversicherung.

PLENARPROTOKOLL 21/90 · 2026-07-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Der von der Bunderegierung eingebrachte Gesetzentwurf verfolgt das übergeordnete und unstrittige Ziel, die Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren. Maßnahmen für die Rückkehr zu einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik sind unerlässlich.

PLENARPROTOKOLL 21/90 · 2026-07-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Es ist uns daran gelegen, dass Verleumdung, üble Nachrede, Beleidigung verfolgt werden, damit die Entgrenzung in der öffentlichen Diskussion – im Übrigen in allen Sachverhalten – nicht weiter um sich greift. Meine Damen und Herren, wir sind durchaus in der Diskussion über § 188. In der Konsequenz meines Beitrages vom 28.01.

PLENARPROTOKOLL 21/83 · 2026-06-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Meine Damen und Herren, das ist ganz interessant: Lesen Sie sich mal die Begründung des AfD-Antrages durch! Ich zitiere mal einige wenige Punkte. Ich zitiere mal Folgendes, und zwar die Darstellung auf Seite 2. Da sagt die antragstellende AfD-Fraktion: Die Zahl der Verfolgungen ist ums Dreifache gestiegen. – In drei Jahren, genau.

PLENARPROTOKOLL 21/83 · 2026-06-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Tatsächlich, innerhalb weniger Monate diskutieren wir das Thema erneut. Es gibt einen ähnlich ideenlosen Antrag der AfD-Fraktion. Aber es ist ganz wichtig, dass wir uns darüber unterhalten.

PLENARPROTOKOLL 21/83 · 2026-06-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

Ich habe es damals schon gesagt: nachzuschärfender Strafrahmen; eine widerspruchsfreie Regelung der Mindeststrafandrohung – im Übrigen für alle im Bereich des § 185 angesiedelten Regelungen. Meine Damen und Herren, wir müssen uns auch – das ist eben schon von meinem Kollegen Moser gesagt worden – über das Antragserfordernis unterhalten.

PLENARPROTOKOLL 21/83 · 2026-06-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

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  1. Psychische Erkrankungen stellen nicht nur für die betroffenen Menschen selbst eine enorme Belastung dar, sondern im Zuge langer, aufwendiger Behandlungen und bedingt langer Krankheitsausfälle auch eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine zum möglichst frühen Zeitpunkt einsetzende sowie kontinuierliche Behandlung ist daher entscheidend. Ich werde mich weiter für die Prüfung und Überarbeitung der im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vereinbarten Maßnahmen zur Psychotherapie einsetzen, um die bedarfsgerechte und umfassende Behandlung von psychisch erkrankten Bürgerinnen und Bürgern sicherzustellen.

    PLENARPROTOKOLL 21/90 · 2026-07-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  2. Der von der Bunderegierung eingebrachte Gesetzentwurf verfolgt das übergeordnete und unstrittige Ziel, die Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren. Maßnahmen für die Rückkehr zu einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik sind unerlässlich. Daher stimme ich dem Gesetzentwurf nach langer und sorgfältiger Überlegung zu. Dennoch sind nach meiner Auffassung einige Maßnahmen des Gesamtpakets zeitnah zu evaluieren. Ich erachte eine zeitnahe Korrektur bei Maßnahmen im Bereich der besonders vulnerablen Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern mit psychischen Erkrankungen für notwendig und wahrscheinlich.

    PLENARPROTOKOLL 21/90 · 2026-07-10 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  3. Meine Damen und Herren, während Sie nur sich selbst schützen und andere konsequenzenlos angreifen wollen, wollen wir alle schützen – selbst Sie. Manchmal müssen wir sogar das tun. Vielen Dank.

    PLENARPROTOKOLL 21/83 · 2026-06-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  4. Ich habe es damals schon gesagt: nachzuschärfender Strafrahmen; eine widerspruchsfreie Regelung der Mindeststrafandrohung – im Übrigen für alle im Bereich des § 185 angesiedelten Regelungen. Meine Damen und Herren, wir müssen uns auch – das ist eben schon von meinem Kollegen Moser gesagt worden – über das Antragserfordernis unterhalten. Das sind kluge Überlegungen. Und worin mündet das dann insgesamt? Sie wollen – und das zeigen Sie; messt sie an ihren Taten! – Beleidigungen straffrei stellen und sich am liebsten allerdings selbst dieses Werkzeuges bedienen. Meine Damen und Herren, wir als Union wollen darüber diskutieren, Beleidigungen, Herabsetzungen, übliche Nachreden für alle strafbar zu halten – mit einem erhöhten Strafrahmen.

    PLENARPROTOKOLL 21/83 · 2026-06-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  5. Es ist uns daran gelegen, dass Verleumdung, üble Nachrede, Beleidigung verfolgt werden, damit die Entgrenzung in der öffentlichen Diskussion – im Übrigen in allen Sachverhalten – nicht weiter um sich greift. Meine Damen und Herren, wir sind durchaus in der Diskussion über § 188. In der Konsequenz meines Beitrages vom 28.01. – damals haben Sie verdrehend und verfälschend Äußerungen von Jens Spahn hier zitiert –, habe ich Ihnen gesagt – es war der 28.; Sie müssen noch mal nachgucken –, dass wir darüber nachdenken, aber in einer ganz anderen Form. Sie wollen Beleidigungen salonfähig machen, weil Sie wenig anderes können. Wir wollen Beleidigungen verfolgt wissen. Deswegen ist es durchaus eine interessante Überlegung, nicht den § 188 abzuschaffen, sondern das Motto zu wählen: „§ 188 Strafgesetzbuch für alle!“ Ich halte das für überlegenswert.

    PLENARPROTOKOLL 21/83 · 2026-06-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  6. Ich will gerne auf einen weiteren, ganz bemerkenswerten Punkt Ihrer Begründung eingehen. Sie schreiben Folgendes – ich zitiere aus Ihrem Traktat –: „Reine Beleidigungen in Form von Werturteilen […].“ – Bemerkenswert! Das sind keine Werturteile. Reine Beleidigungen sind reine Beleidigungen und keine Werturteile. Diejenigen sehen das anders, die sich regelmäßig der Beleidigungen bedienen, und, meine Damen und Herren, das ist mit uns nicht zu machen. Sie sind nicht gezwungen, Strafanträge nach § 188 zu stellen. Sie machen es; Sie verschweigen es. Und das hat einen Grund. Woran ist uns gelegen? Es ist uns daran gelegen, dass wir eine konsistente Rechtsordnung haben.

    PLENARPROTOKOLL 21/83 · 2026-06-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  7. Meine Damen und Herren, das ist ganz interessant: Lesen Sie sich mal die Begründung des AfD-Antrages durch! Ich zitiere mal einige wenige Punkte. Ich zitiere mal Folgendes, und zwar die Darstellung auf Seite 2. Da sagt die antragstellende AfD-Fraktion: Die Zahl der Verfolgungen ist ums Dreifache gestiegen. – In drei Jahren, genau. – Was Sie nicht sagen, ist, dass die Ursache dafür ganz wesentlich dort sitzt; Sie sind es selbst. Herr Brandner, Sie sind es persönlich, Ihre Fraktionsvorsitzende ist es. Sie haben das vor acht Monaten verschwiegen, Sie haben das vor fünf Monaten verschwiegen, Sie verschweigen das heute, weil Sie, ehrlich gesagt, aus Zersetzung, Verdrehung und Lüge Geschäftsmodelle machen, meine Damen und Herren. Und schon deswegen kann Ihr Antrag hier keinen Erfolg haben.

    PLENARPROTOKOLL 21/83 · 2026-06-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  8. Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Tatsächlich, innerhalb weniger Monate diskutieren wir das Thema erneut. Es gibt einen ähnlich ideenlosen Antrag der AfD-Fraktion. Aber es ist ganz wichtig, dass wir uns darüber unterhalten. Denn der Redebeitrag, den wir eben vom Kollegen der Linkspartei gehört haben, war schon nachlesenswert. Ich finde es an sich erklärenswert, warum Sie, Herr Kollege Hoß, versuchen, eine Ihnen politisch genehme Zersetzung, Herabwürdigung, Beleidigung zu rechtfertigen. Nichts anderes war das eben. – Natürlich hat er das. Lesen Sie es nach! – Das ist erschreckend, und deswegen gibt es für uns als Union keine strukturierte Zusammenarbeit mit solchen Demokratiefeinden, wie Sie es beispielsweise sind.

    PLENARPROTOKOLL 21/83 · 2026-06-11 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  9. Ich zeige Ihnen noch mal die großen Linien auf. Dazu gehört, Kollege Limburg und Kollegin Haßelmann, dass Sie nicht bereit waren, Strafschärfungen mitzutragen, und § 177 nicht anfassen wollten; dies gehört eingebettet in ein Gesamtkonzept. Deswegen waren Sie vor einem Jahr nicht handlungsfähig. Wir handeln schnell und setzen entschlossen und wirksam um. Im Übrigen: Wahrheit bleibt Wahrheit. Deswegen muss dies, auch wenn es wehtut, Kollege Limburg, heute so benannt werden. Vielen Dank. Es ist zwar kein runder Geburtstag, aber weil der Kollege Carsten Müller heute als Redner so engagiert ist: Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! Wir fahren fort in der Debatte. Für die AfD-Fraktion hat nun Herr Abgeordneter Knuth Meyer-Soltau das Wort. Bitte.

    PLENARPROTOKOLL 21/78 · 2026-05-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  10. Das Opfer muss einen Gewaltschutzantrag stellen. Deswegen haben wir auch da die richtige Abwägung getroffen und haben im Verfahren selbst, beispielsweise bei der Wahlmöglichkeit zwischen dem Ein- und Zweikomponentenmodell, den Frauen größtmögliche Disposition gegeben. Meine Damen und Herren, unser Signal heute ist eindeutig: Nulltoleranz gegenüber Gewalt, analog wie digital. Ich möchte mich ausdrücklich beim Bundesjustizministerium und den Kolleginnen und Kollegen der Sozialdemokratie für die hervorragende Zusammenarbeit bedanken. Weil der Kollege Helge Limburg direkt angesprochen worden ist, hat er jetzt die Möglichkeit zu einer Kurzintervention. Bitte.

    PLENARPROTOKOLL 21/78 · 2026-05-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  11. Wir wissen gleichwohl, dass das kein Allheilmittel ist. Und weil es kein Allheilmittel ist und weil es ein neuer Weg ist, den wir in Deutschland beschreiten, haben wir eine außergewöhnlich kurze Zeit für die Evaluierung vorgesehen. Wir wollen bereits in drei Jahren wissen: Hat das gewirkt? Meine Fraktion, die Fraktion von CDU und CSU, hat sich das Thema auf die ständige Wiedervorlage gelegt. Wir werden uns die Ergebnisse bereits in eineinhalb Jahren anschauen. Meine Damen und Herren, das Thema von verpflichtenden sozialen Trainingskursen und Gewaltpräventionsmaßnahmen ist bereits angesprochen worden. Ich möchte ausdrücklich eines betonen: Wir als Union vertrauen den Familienrichterinnen und Familienrichtern und gehen davon aus, dass sie kompetent und sehr einfühlsam diese Fälle behandeln. Das Opfer hat jeweils die Handlungshoheit.

    PLENARPROTOKOLL 21/78 · 2026-05-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  12. Meine Damen und Herren, worum geht es in diesem Gesetzentwurf? Wir eröffnen heute die Möglichkeit zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung. Wir stärken die Täterarbeit. Wir lösen damit ein weiteres zentrales Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag ein. Und wir betten das Ganze darin ein, dass Familiengerichten endlich zusätzliche Instrumente an die Hand gegeben werden. Wir handeln jetzt, und das Mittel der elektronischen Aufenthaltsüberwachung ist ein sehr geeignetes. Es ist deswegen sehr geeignet, weil wir es von anderen Ländern mit übernommen haben. In Spanien ist die Situation, dass es in keinem einzigen Fall, in dem eine Frau in ein solches Schutzkonzept einbezogen worden ist, schließlich zu einem Todesfall gekommen ist. Wir wollen hier nicht weiter zuwarten. Wir wollen das jetzt umgesetzt sehen.

    PLENARPROTOKOLL 21/78 · 2026-05-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  13. Das Gewalthilfegesetz ist nur durch dieses Haus gekommen, weil die Union darauf gedrungen hat und weil wir dem zugestimmt haben. Und um weitere Sachverhaltsverwechslungen auszuschließen, will ich Ihnen deutlich zurufen: Das Gewaltschutzgesetz ist an den damaligen Fraktionen der Grünen und der SPD gescheitert. Wir als Union haben wesentlich weiter gehende Vorschläge gemacht. Wir hätten das sofort beschlossen. Sie waren dazu nicht in der Lage. So viel zum Ablauf der Situation vor einem Jahr. Und es gilt, festzuhalten, dass Sie im Ergebnis nichts hinbekommen haben. Die Debatte geht weiter. Der Kollege Müller hat weiterhin das Wort. Bitte. Herr Kollege Limburg, ich verstehe Ihre Aufregung aus Ihrer Rolle heraus, in der Sache allerdings nicht. Es war tatsächlich so, wie ich es gesagt habe.

    PLENARPROTOKOLL 21/78 · 2026-05-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  14. Und es war dann Ihre Fraktion, die damals gesagt hat: – Gerne eine Frage stellen. – Okay, das Gesetz zur Gewalthilfe machen wir, aber das andere Gesetz, das ist uns zu viel der Ehre für die Ampel, deswegen machen wir das nicht. Deswegen meine Fragen. Erstens: Können Sie sich daran erinnern? Und zweitens: Können Sie mir erklären, warum wir das nicht letztes Jahr schon gemeinsam verabschieden konnten, warum wir noch ein Jahr warten mussten, bis dieser Gesetzentwurf jetzt endlich den Deutschen Bundestag passiert? Danke sehr. Die Frage ist gestellt. – Nun hat der Befragte das Wort. Bitte. Frau Kollegin Paus, ich kann mich außergewöhnlich präzise erinnern, aber es scheint mir bei Ihrer Frage durchzuschimmern, dass Sie sich an den Ablauf nicht mehr ganz genau erinnern können.

    PLENARPROTOKOLL 21/78 · 2026-05-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  15. Übrigens hatte es ein Finanzvolumen in Höhe von 2,6 Milliarden Euro, mit dem das Präventionssystem insgesamt ausgebaut wird und insbesondere der Ausbau von Frauenhäusern finanziert wird. Ist Ihnen auch bekannt, dass in diesem Zusammenhang ein weiterer Gesetzentwurf der Ampel vorgelegt wurde, der genau das Thema vorgesehen hat, was wir jetzt erst – leider ein Jahr später – hier verabschieden, nämlich das spanische Modell der Fußfessel und auch verpflichtende Täterarbeit? Dies ist damals vorbereitet worden insbesondere von meiner Kollegin, Frau Innenministerin Faeser. Das lag damals beides auf dem Tisch, als wir am Ende der letzten Legislaturperiode mit Ihrer Fraktion darüber verhandelt haben, was wir noch gemeinsam tun können für den Gewaltschutz. Es lag beides vor.

    PLENARPROTOKOLL 21/78 · 2026-05-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  16. Es ist vorbereitet worden in einem zweijährigen Prozess durch das Ministerium, das ich zu der Zeit führen durfte. Entschuldigung, Frau Paus. Ich möchte Ihnen die Möglichkeit geben, Ihre Frage ungestört zu stellen. Ich bitte, das zu respektieren. Herzlichen Dank. – Also, Herr Müller, ich meine mich zu erinnern, dass wir in der letzten Legislaturperiode hier gemeinsam anwesend gewesen sind. Von daher will ich Sie noch einmal fragen, ob Sie sich erinnern können, dass wir nach einer längeren Vorarbeit der damaligen Bundesregierung das Gewalthilfegesetz gemeinsam verabschieden konnten. Dieses ist wesentlich gewesen und durchschlagend, weil damit endlich erstmals ein Recht auf Schutz vor Gewalt in Deutschland verankert worden ist für alle von Gewalt betroffenen Frauen.

    PLENARPROTOKOLL 21/78 · 2026-05-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  17. Warum sind Sie, wenn das Problem jahrealt ist – das ist richtig –, eigentlich in Ihrer Regierungszeit im Ergebnis vollkommen untätig – vollkommen untätig! – geblieben? Ein Jahr nach Antritt der neuen Regierung aus Union und SPD haben wir das Thema aufgegriffen, sind es erfolgreich angegangen und geben es heute nach der zweiten und dritten Lesung auf den Weg. Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Paus zu? Außergewöhnlich gerne. Herzlichen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Da Sie gerade gesagt haben, dass die vergangene Bundesregierung in dieser Frage vollständig untätig gewesen sein soll, will ich Sie fragen, ob Sie tatsächlich nicht wahrgenommen haben, dass wir noch zum Ende der letzten Legislaturperiode das Gewalthilfegesetz gemeinsam hier im Deutschen Bundestag verabschiedet haben.

    PLENARPROTOKOLL 21/78 · 2026-05-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  18. Zum einen ein Blick auf die Linkspartei: Bei Ihnen scheint es mir doch der Fall zu sein, dass Sie die wesentlichen Funktionalitäten des Gesetzes nicht richtig verstanden haben, zumal Sie das eben sogar noch mal wiederholt haben; ich will ausdrücklich auf die Darlegung der Kollegin Carmen Wegge nach dem ersten Redebeitrag von Ihnen hinweisen. So sieht es aus: Die Entscheidung, ob ein Gewaltschutzantrag gestellt wird oder nicht und ob daraus dann die entsprechenden Maßnahmen folgen, liegt allein bei der Frau. Unverständlicherweise und unnötigerweise haben die Rednerinnen und der Zwischenfrager der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hier etwas Schärfe in die Diskussion gebracht. Ich will Ihnen auch sagen, warum: Sie sollten eigentlich die Fragen an sich selbst richten.

    PLENARPROTOKOLL 21/78 · 2026-05-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  19. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit diesem Gesetz, das wir heute verabschieden wollen, gehen wir einen entscheidenden ersten, aber gleichwohl wichtigen Schritt im Kampf gegen häusliche Gewalt, die sich überwiegend gegen Frauen richtet. Eigentlich ist es heute ein guter Tag, und ich freue mich darüber aufrichtig – das möchte ich auch in einer sehr gemäßigten Rede hier zum Ausdruck bringen –, allerdings will ich einige Beiträge von Teilen der Opposition nicht vollkommen unkommentiert lassen.

    PLENARPROTOKOLL 21/78 · 2026-05-08 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  20. Wir haben es, wenn wir den Gesetzentwurf heute beschließen, mit einem ausgewogenen Rechtsrahmen zu tun, der dem leiblichen Vater nicht pauschal den Zugang versperrt, der dennoch weiterhin bestehende familiäre Bindungen respektiert und würdigt und der das Kind unmittelbar in den Mittelpunkt stellt. Das ist verantwortungsvolle Familienpolitik. Ich bitte Sie um Zustimmung.

    PLENARPROTOKOLL 21/59 · 2026-02-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  21. Mit der vorgesehenen Anerkennungssperre während laufender Verfahren verhindern wir taktische Manöver und Konkurrenzsituationen, die dem Kind schaden. Vaterschaft darf kein strategisches Instrument sein, sondern muss Ausdruck echter Verantwortung sein. Drittens bringen wir geordnete Verfahren mit klaren Zustimmungsregeln auf den Weg. Wo Einvernehmen besteht zwischen Mutter, dem rechtlichen Vater und dem leiblichen Vater – immer im Lichte des Kindeswohls –, soll eine einvernehmliche Lösung außerhalb des Gerichts möglich sein. Wo Streit besteht, entscheidet das Gericht auf klarer gesetzlicher Grundlage. Und auch hier ist das Leitmotiv das Kindeswohl. Meine Damen und Herren, durch einen Änderungsantrag der Koalition haben wir den Gesetzentwurf noch weiter verbessert.

    PLENARPROTOKOLL 21/59 · 2026-02-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  22. Es passiert also genau das Gegenteil dessen, was Sie in den Raum gestellt haben. Genau diese Balance ist entscheidend und wurde vom Bundesverfassungsgericht verlangt. Wir haben zur Kenntnis zu nehmen – und das haben wir zum Maßstab unserer gesetzgeberischen Arbeit gemacht –, dass ein pauschaler Ausschluss des biologischen Vaters ohne Einzelfallprüfung dem Grundgesetz nicht genügt. Was machen wir, und welche drei Prinzipien berücksichtigen wir? Erstens: die Stärkung des Kindeswohls. Es geht immer um das Kind, und deswegen muss das Kind auch im Mittelpunkt stehen. Gewachsene Bindungen, Stabilität und die Entwicklung des Kindes sind die Maßstäbe, an denen wir jede Entscheidung messen müssen. Zweitens. Es geht um Rechtssicherheit statt um einen Wettlauf um die Vaterschaft.

    PLENARPROTOKOLL 21/59 · 2026-02-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  23. Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die beiden unmittelbar vorangehenden Redebeiträge haben eines gezeigt: Es liegt offensichtlich in Teilen der Opposition wenigstens eine gewisse Verwechslung des Sujets vor. Es geht hier gerade nicht um Abstammungsrecht, es geht um sorgerechtliche Fragen. Bemerkenswerterweise haben Sie – Gott sei Dank erfolglos – immer wieder versucht, den Spruch des Bundesverfassungsgerichtes, an dem sich offensichtlich die Linksfraktion – so habe ich den Kollegen Valent verstanden – nicht messen lassen will, umzusetzen. Das machen wir nun. Mit der Reform, die wir heute auf den Weg bringen, stellen wir sicher, dass die Rechte des leiblichen Vaters künftig stärker berücksichtigt werden, ohne – das ist uns besonders wichtig – dass wir dabei das Kindeswohl aus dem Blick verlieren.

    PLENARPROTOKOLL 21/59 · 2026-02-26 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  24. – Ganz kurz: Ich weiß nicht, ob es der Uhrzeit geschuldet ist, aber Kommentare wie „feistes Grinsen auf der Regierungsbank“ brauchen wir nicht, weil es sie auch umgekehrt nicht gibt. Jetzt hat die Kollegin das Wort, und das Zuhören schließt ein, dass man selber ruhig ist. – Bitte sehr.

    PLENARPROTOKOLL 21/56 · 2026-01-29 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  25. Jens Spahn hat zur Diskussion gestellt, ob der § 188 in der aktuellen Fassung tatsächlich dauerhaft richtig ist. Und wie verstehen wir das? Wir verstehen es so, dass dieser Paragraf und damit die Strafverschärfung möglicherweise deutlich ausgedehnt werden muss, weil für Sie und Ihre Spießgesellen die Verächtlichmachung, die persönliche Verächtlichmachung, die Herabwürdigung zum Geschäftsmodell gehört. Und wir sehen immer wieder: Es betrifft nicht nur politisch aktive Menschen, sondern es betrifft die breite Öffentlichkeit. Und deswegen überlegen wir, ob wir § 188 und den Strafrahmen insgesamt ausweiten. Vielen Dank. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun Frau Dr. Lena Gumnior das Wort. Bitte sehr.

    PLENARPROTOKOLL 21/56 · 2026-01-29 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  26. Die von Ihnen beschäftigten Rechtsanwälte haben diese Zahl offenbart. Bemerkenswert! Und das zeigt eben – darf ich Verkommenheit sagen? ich sage es einfach – Ihre ganze Verkommenheit in dieser Debatte. Meine Damen und Herren, die große Geste, die große populistische Empörung nach außen, aber in Wahrheit verhalten Sie sich ganz anders. Das ist, wie gesagt, die Krönung der Bigotterie. Wir erinnern uns daran, warum es zu § 188 in der aktuellen Fassung gekommen ist. Es war eine Reaktion auf den Mord an Walter Lübcke. Mordtaten folgten blutrünstigen Worten; und dem sind wir entgegengetreten. Abschließend zu den Äußerungen von Jens Spahn, dem Vorsitzenden meiner Fraktion. Sie haben ihn interessanterweise falsch zitiert, und ich empfehle Ihnen sehr die Mitschrift des Interviews. Was hat Jens Spahn zur Diskussion gestellt?

    PLENARPROTOKOLL 21/56 · 2026-01-29 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  27. Ich zitiere aus Ihrem Gesetzentwurf zur Beantwortung Ihrer zweiten Frage. Sie behaupten dort in den weiteren Ausführungen, die zugegebenermaßen grob abwegig sind, Folgendes: Dieser § 188 dient dazu – Zitat –, „Kritiker einzuschüchtern, was den demokratischen Diskurs beschädigt“. Diese vermeintlichen – aus Ihrer Sicht vermeintlichen – Vergehen müssten nicht verfolgt werden. Sie machen also nichts anderes, gemessen an Ihren eigenen Maßstäben, wenn Ihre Fraktionsvorsitzende Anzeigen stellt, als Kritiker einzuschüchtern und damit den demokratischen Diskurs zu beschädigen. Das sind Ihre Maßstäbe! Meine Antwort auf die letzte Frage: Es ist ja auch besonders bemerkenswert, dass Sie der Öffentlichkeit die Anzahl der Anzeigen verheimlicht haben. Wie ist diese Zahl überhaupt in die Öffentlichkeit gekommen?

    PLENARPROTOKOLL 21/56 · 2026-01-29 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  28. Also: Sie haben es vorhin für sich in Anspruch genommen, dass Herr Brandner reden darf ohne Kommentare, dann nehmen Sie bitte auch die Antwort hin, ohne dass Sie Kommentare abgeben. Herr Abgeordneter. Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Aber das war ein weiteres Beispiel dafür, dass es dem Kollegen Brandner und seinen Fraktionskollegen schwerfällt, sich an die eigenen Maßstäbe zu halten. Also: Sie haben den Namen „Weidel“ und andere Namen von Mitgliedern Ihrer Partei unterschlagen, und deswegen habe ich das – – – Er lernt’s nicht! Er lernt’s nicht! Also passen Sie mal ganz kurz auf! Herr Brandner, einmal durchatmen und wenn das nicht klappt, können Sie draußen weiter Kommentare machen. Jetzt reicht es wirklich hier. Das hat nichts mehr mit der Uhrzeit hier zu tun. Einfach mal länger einatmen!

    PLENARPROTOKOLL 21/56 · 2026-01-29 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  29. Und wenn Sie da mal die Zahlen auseinanderdividieren – Sie unterstellen ja Hunderte Frau Weidel –, dann kommen Sie auf ganz, ganz wenige Zahlen, die durch meinen Punkt zwei gerechtfertigt sind. Danke schön. So, das war jetzt die Frage. Bitte. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zur ersten Frage: Wie komme ich darauf, dass Sie hier etwas verheimlicht haben? Weil ich bei Ihrer Rede zugehört habe und der Name Ihrer Fraktionsvorsitzenden überhaupt nicht gefallen ist. Und deswegen haben Sie es unterschlagen, und das hat doch Methode bei Ihnen. Und jetzt müssen Sie es ertragen, dass Sie mir zuhören müssen. Sie haben es unterschlagen – – Moment! Ganz kurz! – Ich glaube, dieser Lernprozess ist gar nicht so schwer: Wer eine Frage stellt, hat das Wort. Und wer die Antwort gibt, hat dann auch allein das Wort.

    PLENARPROTOKOLL 21/56 · 2026-01-29 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  30. Und wenn wir alles durchgehen lassen würden und ganz darauf verzichten würden, alles, was strafrechtlich wirklich relevant ist – „Nazisau“ beispielsweise; eine entsprechende Anfrage bezüglich eines Strafantrags habe ich gerade auf dem Schreibtisch liegen –, anzuzeigen, würden wir die Statistiken massiv verfälschen, weil in der Statistik dann nur Delikte gegen links drinstünden, also von der rechten Seite, – Es soll kein Statement werden. Also die Frage bitte. – und nicht Delikte gegen uns. Das ist also ganz klar. Also jetzt keine Parallelrede halten, bitte. Und der Punkt drei ist schließlich – es ist der letzte Punkt –: Sie verkennen, dass nach § 188 auch Ermittlungen eingeleitet werden können, ohne dass der jeweilige Betroffene tätig wird, es ist also quasi ein Offizialdelikt.

    PLENARPROTOKOLL 21/56 · 2026-01-29 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  31. – Jetzt hat der Abgeordnete das Wort, und das muss man ertragen, ob einem eine Frage gefällt oder nicht. Herr Brandner ist jetzt hier solitär dran. Genau. – Punkt zwei betrifft natürlich die ganz wesentliche Frage: Was wird in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst? Ich habe Ihnen gerade die explosionsartige Zunahme um knapp 100 Prozent pro Jahr erläutert. Und da wird immer geschaut: Kommen die Delikte von links, von rechts oder von wo auch immer?

    PLENARPROTOKOLL 21/56 · 2026-01-29 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  32. Herr Kollege, Sie haben gefragt, warum wir Ihnen was verheimlichen. Ich frage zurück: Wie kommen Sie darauf, dass wir irgendwas verheimlichen? Erst am letzten Dienstag hat ja der ach so staatsferne öffentlich-rechtliche Rundfunk genau die gleichen Fragen gestellt wie Sie heute auch. Man könnte fast meinen, Sie haben sich abgesprochen. Wir beantworten sie immer wieder gerne. § 188 – Sie haben darauf hingewiesen – ist geltendes Recht. Ja, ich mache auch nicht alles gerne, was im geltenden Recht steht, beispielsweise Rundfunkbeiträge bezahlen oder Einkommensteuer zahlen. Trotzdem mache ich das, weil es geltendes Recht ist. Und solange Recht gilt, muss man sich daran halten – Punkt eins. Punkt zwei ist ja auch – – Entschuldigung! Moment! Stopp!

    PLENARPROTOKOLL 21/56 · 2026-01-29 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  33. Erhellend war ein Zwischenruf des AfD-Abgeordneten Möller, der damals sagte: Es ist geltendes Recht. Warum soll man sich darauf nicht berufen können? Sie müssen sich darauf nicht berufen, Sie machen es aber. Und ehrlich gesagt, das diskreditiert Sie endgültig und raubt Ihnen das letzte Fünkchen Glaubwürdigkeit. Wenn Sie eine Regelung für falsch halten, die Sie nicht anwenden müssen, dann lassen Sie es einfach bleiben. Sie machen es aber nicht, und das ist Ihre widerliche Bigotterie. Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage aus der AfD zu? Ich hatte darauf gehofft. Und ich mache das sehr gerne. Ja, dann wollen wir doch die Hoffnungen nicht enttäuschen. Nein. Genau. Das verbindet uns. Ich hoffe auch immer darauf, und dann kommen ja die Zwischenfragen von Ihrer Fraktion.

    PLENARPROTOKOLL 21/56 · 2026-01-29 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  34. Da schreibt die AfD Folgendes – ich zitiere –: „Tatsächlich zeigt sich, dass der neue Qualifikationstatbestand von Politikern ausgenutzt wird, um Kritik an ihrer Arbeit zu bestrafen und Kritiker einzuschüchtern, was den demokratischen Diskurs beschädigt.“ Meine Damen und Herren, mein Vorredner hat einige Namen genannt. Durch Zwischenrufe ist er darauf aufmerksam gemacht worden, dass er ganz wesentliche Namen vergessen hat; das haben wir im September letzten Jahres diskutiert. Warum verheimlichen Sie der Öffentlichkeit, dass Ihre Fraktionsvorsitzende Weidel zu den Topanzeigestellern bezogen auf § 188 gehört? Sie verschweigen das, weil vertuschen, verdrehen, verschweigen, belügen Ihr Geschäftsmodell ist. Meine Damen und Herren, Sie haben es damals schon von uns gesagt bekommen, und Sie bekommen es immer wieder von uns gesagt.

    PLENARPROTOKOLL 21/56 · 2026-01-29 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  35. Frau Präsidentin! Auch das war ein bemerkenswerter Redebeitrag. Der Kollege Axel Müller hat noch mal profiliert, mit welcher Unverschämtheit mein Vorredner von der sogenannten AfD die Justiz in Deutschland herabqualifiziert und herabwürdigt. – Nein, Sie müssen sich die Rede noch mal genau anhören. Zuhören und verstehen – das ist leider nicht Ihre Stärke, so wie es die Stärke der Differenzierung bei Herrn Brandner nicht gibt. Meine Damen und Herren, die Alternative für Deutschland will § 188 vollständig abschaffen. Ich empfehle mal, den Blick auf Seite 2 der vorliegenden, interessanten Drucksache zu richten.

    PLENARPROTOKOLL 21/56 · 2026-01-29 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  36. Ich will mit einer Zusammenfassung dieses weitgehend unumstrittenen Gesetzespakets zum Abschluss kommen. Worum geht es insgesamt? Die europäischen Sicherungs- und Herausgabeanordnungen liefern die Beweismittel. Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung definiert die strafrechtliche Reichweite, und das geänderte Eurojust-Gesetz sorgt für die koordinierte europäische Zusammenarbeit. Das hat diese Regierungskoalition ganz schnell und wirkungsvoll hingekriegt. Wir bedanken uns noch mal für die hervorragende Zusammenarbeit beim Koalitionspartner und beim Ministerium sowie für die überwiegend sachliche Behandlung im zuständigen Rechtsausschuss. Vielen Dank. Ich darf Dr. Lena Gumnior von Bündnis 90/Die Grünen das Wort erteilen.

    PLENARPROTOKOLL 21/56 · 2026-01-29 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  37. Dieses Instrumentarium ist scharf und wirkt gezielt, ist aber rechtsstaatlich stabil abgesichert. Wir treten mit dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung Terrorismus vorbereitenden Handlungen, die oftmals sehr stark digitalisiert sowie international und arbeitsteilig organisiert sind, frühzeitig entgegen und versetzen bei bereits erkennbaren Vorbereitungshandlungen die Verfolgungs- und Ermittlungsbehörden in die Lage, einzuschreiten. Wir haben einerseits die Ermittlungsbefugnisse und andererseits die Möglichkeiten des Austauschs der gewonnenen Informationen im Blick. Schließlich – damit runden wir es ab – komme ich zum Eurojust-Gesetz. Eurojust ist das zentrale Scharnier der justiziellen Zusammenarbeit in Europa – enorm wichtig und von zentraler Bedeutung.

    PLENARPROTOKOLL 21/56 · 2026-01-29 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  38. Wir setzen europäische Richtlinien und die E-Evidence-Verordnung um. Wozu dient das? Strafverfolgung innerhalb der Europäischen Union wird deutlich verbessert. Direkt bei Diensteanbietern und in anderen Mitgliedstaaten können elektronische Beweismittel angefordert werden. Diese elektronischen Beweismittel sind relativ umfassend. Das heißt, sie umfassen digitale Teilnehmer-, Verkehrs- und Inhaltsdaten. Meine Damen und Herren, das brauchen wir. Das Ganze ist, damit es stabil bleibt und dauerhaft umsetzbar ist, an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden. Darüber hinaus – das ist mir wichtig – kann es sein, dass in Einzelfällen weitere Voraussetzungen erfüllt sein müssen, beispielsweise der Richtervorbehalt und weiter gehende Unterrichtungspflichten.

    PLENARPROTOKOLL 21/56 · 2026-01-29 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  39. Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss gestehen: Ich stehe noch sehr unter dem Eindruck des laut, aber vollkommen wirr vorgetragenen Redebeitrags meines Vorredners. Ich darf damit beginnen, mich bei unserem Koalitionspartner für die gute Zusammenarbeit und beim Bundesjustizministerium für die sorgfältige Vorbereitung zu bedanken. Um es einzuordnen – Kollegin Wegge hat es bereits gesagt –: Wir beraten heute abschließend drei Gesetzentwürfe. Das ist sicherheitspolitisch hoch relevant. Vor uns liegt ein sich insgesamt aus diesen drei Gesetzentwürfen ergebendes rechtsstaatlich fundiertes Regelungskonzept. Es geht um Terrorismusbekämpfung. Wir wollen mehr Sicherheit durch einen handlungsfähigen, rechtsstaatlich verankerten und europäisch vernetzten Rechtsrahmen. Wie erreichen wir das?

    PLENARPROTOKOLL 21/56 · 2026-01-29 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  40. In 10 Prozent aller Wahlbezirke war es fehlerhaft; dort wurde neu ausgezählt. Wir haben hier die Situation: 95 109 Wahlbezirke, 20 vereinzelte Vorträge, null davon haben sich erwiesen. Die Redezeit ist abgelaufen. Deswegen, meine Damen und Herren, kann dieser Einspruch nur zurückgewiesen werden. Vielen Dank. Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die AfD-Fraktion Fabian Jacobi.

    PLENARPROTOKOLL 21/50 · 2025-12-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  41. Das BSW hat etwa 20 Wahleinsprüche substanziiert vorgetragen, bei 95 109 Wahlbezirken. Kein einziger dieser circa 20 Einzelvorträge hat sich bei Überprüfung erwiesen. In der Regel ist genau das Gegenteil herausgekommen. Ich erspare es Ihnen jetzt, weitere Einzelheiten zu nennen. Ich empfehle Ihnen die Heranziehung weiterer verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung und will Ihnen noch ein Beispiel nennen. Es gab durchaus mal ein erfolgreiches Begehren einer Neuauszählung. Das ist behandelt und entschieden worden in der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung, die zu finden ist im 85. Band, Seite 148 f. Die Situation war damals folgende: Es ging um die Erststimmen bei der Landtagswahl 1990 in Nordrhein-Westfalen und um 82 Wahlbezirke. Eine Einspruchsführerin hat zehn konkrete Beispiele geschildert; acht haben sich erwiesen.

    PLENARPROTOKOLL 21/50 · 2025-12-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  42. Im Übrigen ist es so: Wenn das BSW in einzelnen Wahlbezirken null Stimmen erhalten hat, dann ist das ja keine Anomalie, sondern gerade der Ausdruck einer freien Wahl; denn das kann passieren. Es ist auch nicht das erste Mal, dass auf solche statistischen Betrachtungen abgestellt worden ist. Ich empfehle Ihnen einen Blick in den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes Nordrhein-Westfalen, Aktenzeichen 16/17, ergangen im Jahre 2018; man kann sich das ganz gut merken. Da war es im Übrigen die AfD, die hier heute mit einem Sondervotum antritt und genau dieselbe Argumentation angeführt hat. Das kann Zufall sein, muss es allerdings nicht. Meine Damen und Herren, wir können diese Wahleinsprüche nur anhand von konkreten, detaillierten, substanziierten Wahleinsprüchen prüfen.

    PLENARPROTOKOLL 21/50 · 2025-12-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  43. Das BSW, also die Einspruchsführerin selber, hat noch Ende Oktober dieses Jahres Schriftsätze eingereicht, und die will sie ja offensichtlich bearbeitet sehen. Meine Damen und Herren, es gibt im Wesentlichen zwei Argumentationen, auf die sich dieser Einspruch stützt. Die eine Säule sind statistische Betrachtungen und Hochrechnungen. Das kann einen solchen Wahleinspruch nicht tragen. Es kann diesen Wahleinspruch auch deswegen nicht tragen, weil bereits die vom BSW selber vorgenommenen Einteilungen bzw. Kategorisierungen in sich nicht widerspruchsfrei sind. Da wird in einem Schriftsatz von dieser und im nächsten von einer ganz anderen Maßgabe ausgegangen. Das ist insofern schon fehlerhaft.

    PLENARPROTOKOLL 21/50 · 2025-12-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  44. Und wenn das Momentum der Verzögerung angeführt wird, dann gehört zur Wahrheit allerdings eines: Das BSW hat den umfangreichen Einspruch erst wenige Stunden vor Fristablauf eingereicht. Das ist auch verständlich, weil auch die Einspruchsführerin einen großen Aufwand dafür verwendet hat. Und es geht um nicht ganz einfach zusammenzustellende und darzustellende Sachverhalte. Also: Der Einspruch ist fristgerecht eingereicht worden, und die Bearbeitung hat umgehend eingesetzt. Noch weit vor Konstituierung des Wahlprüfungsausschusses haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung die entsprechenden Maßnahmen eingeleitet. Auch die Behauptung einer weiteren Verzögerung hält einer Überprüfung nicht stand.

    PLENARPROTOKOLL 21/50 · 2025-12-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  45. Diese Herabsetzung des Verfahrens ist im Übrigen noch umkränzt worden von den Behauptungen, dass es eine erhebliche Abweichung zwischen dem vorläufigen Ergebnis und dem abschließenden amtlichen Endergebnis gegeben habe und dass auch der Anteil der ungültigen Stimmen besonders hoch sei. Beide Behauptungen sind ebenso grundfalsch. Das Gegenteil ist richtig. Ich halte es auch für einen außergewöhnlich unredlichen Ansatz, die vielen Tausend sorgfältig geschulten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer diesem Generalverdacht auszusetzen. Gleichwohl müssen wir uns dem Einspruch des BSW unvoreingenommen nähern. Wir haben mit einem großen Aufwand im Wahlprüfungsausschuss, insbesondere die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, diesen umfangreichen Einspruch sorgfältig geprüft.

    PLENARPROTOKOLL 21/50 · 2025-12-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  46. Allerdings bedarf die Wahlprüfung der Einhaltung genauer Spielregeln. Ich will das Ergebnis einer sehr umfassenden Prüfung vorwegnehmen: Es hat sich tatsächlich, obwohl das Ergebnis sehr knapp ist, kein einziger Wahlfehler, der Mandatsrelevanz hat, erwiesen. Meine Damen und Herren, ich will es ausdrücklich sagen: In der Diskussion, die wir in der Öffentlichkeit geführt haben, ist hier und da der Eindruck erweckt worden, dass die Wahleinsprüche im Verfahren verzögert bearbeitet worden seien. Das ist verkehrt. Wir haben mit höchster Beschleunigung an dem Fall gearbeitet.

    PLENARPROTOKOLL 21/50 · 2025-12-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  47. Frau Präsidentin! Es ist eine große Herausforderung; aber wir stellen uns dieser. Ich will kurz in den Sach- und Streitstand einführen. Bei der Bundestagswahl am 23. Februar erzielte das BSW nach dem amtlichen Endergebnis – das ist hier relevant – einen Stimmenanteil von 4,981 Prozent. Mithin fehlten dieser Partei exakt 9 529 Stimmen zum Erreichen der 5-Prozent-Hürde und damit zum Einzug in den Bundestag. Aufgrund der Knappheit des Ergebnisses und der Korrektur von ersten Auszählungsfehlern, und zwar solchen, die die Grundlage für das vorläufige amtliche Endergebnis bildeten, meint die Einspruchsführerin, es bedürfe insgesamt einer Neuauszählung. Ich will eines sagen: Ich kann diese unmittelbar persönliche Betroffenheit und Enttäuschung bei den Mitgliedern und den Unterstützern dieser Partei verstehen.

    PLENARPROTOKOLL 21/50 · 2025-12-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  48. Das hilft den NGOs und der Zivilgesellschaft. Wir lehnen den Antrag der AfD ab. Vielen Dank. Für die AfD-Fraktion hat der Abgeordnete Herr Sebastian Maack das Wort.

    PLENARPROTOKOLL 21/50 · 2025-12-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  49. Es gibt Organisationen, die sich durch Wahlkampfunterstützung eindeutig parteipolitisch zugeordnet haben. Das musste ein Ende nehmen, und das hat ein Ende genommen. Meine Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle noch Folgendes erwähnen: Ich empfehle uns allen, eine Entscheidung zu korrigieren, die von den die sogenannten Ampelregierung tragenden Fraktionen in der vergangenen Wahlperiode getroffen worden ist. Da sind nämlich Transparenzanforderungen an NGOs herabgesetzt worden. – Sie schütteln mit dem Kopf, aber es war tatsächlich so; ich gehöre dem Ausschuss an, der sich damit zu beschäftigen hatte; die Union hat dort als Fraktion dagegengestimmt. – Ich empfehle dem Haus auch aus Interesse an einer politischen Hygiene sehr, das zu überprüfen und entsprechende Rückveränderungen vorzunehmen.

    PLENARPROTOKOLL 21/50 · 2025-12-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD

  50. Das war ein weiterer bemerkenswerter Fehlgriff des Kollegen Brandner, der gesagt hat: Das liegt an der Regierung. – Der hat bis heute nicht begriffen, dass die Budgethoheit beim Parlament liegt; auch bemerkenswert. Wenn man insgesamt so wenig sachkundig agiert, stellt man auch solche Anträge. – Vielen Dank, meine Damen und Herren. Ich will eines nicht unerwähnt lassen: Es gab in der Vergangenheit durchaus problematische Entwicklungen. Und tatsächlich haben wir auch innerhalb des Programms „Demokratie leben!“ Zuwendungen an Organisationen zu verzeichnen gehabt, die den demokratischen und auf der Verfassung fußenden Diskurs, ehrlich gesagt, nicht immer oder manchmal auch nie beherzigt haben. Das wollen wir so nicht hinnehmen. Es hat Angriffe auf Wahlkreisbüros von Abgeordneten der Union gegeben.

    PLENARPROTOKOLL 21/50 · 2025-12-18 · READ THE BUNDESTAG RECORD