Carsten Müller
CDU/CSU · Germany
“Psychische Erkrankungen stellen nicht nur für die betroffenen Menschen selbst eine enorme Belastung dar, sondern im Zuge langer, aufwendiger Behandlungen und bedingt langer Krankheitsausfälle auch eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung der gesetzlichen Krankenversicherung.”
“Der von der Bunderegierung eingebrachte Gesetzentwurf verfolgt das übergeordnete und unstrittige Ziel, die Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren. Maßnahmen für die Rückkehr zu einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik sind unerlässlich.”
“Es ist uns daran gelegen, dass Verleumdung, üble Nachrede, Beleidigung verfolgt werden, damit die Entgrenzung in der öffentlichen Diskussion – im Übrigen in allen Sachverhalten – nicht weiter um sich greift. Meine Damen und Herren, wir sind durchaus in der Diskussion über § 188. In der Konsequenz meines Beitrages vom 28.01.”
“Meine Damen und Herren, das ist ganz interessant: Lesen Sie sich mal die Begründung des AfD-Antrages durch! Ich zitiere mal einige wenige Punkte. Ich zitiere mal Folgendes, und zwar die Darstellung auf Seite 2. Da sagt die antragstellende AfD-Fraktion: Die Zahl der Verfolgungen ist ums Dreifache gestiegen. – In drei Jahren, genau.”
“Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Tatsächlich, innerhalb weniger Monate diskutieren wir das Thema erneut. Es gibt einen ähnlich ideenlosen Antrag der AfD-Fraktion. Aber es ist ganz wichtig, dass wir uns darüber unterhalten.”
“Ich habe es damals schon gesagt: nachzuschärfender Strafrahmen; eine widerspruchsfreie Regelung der Mindeststrafandrohung – im Übrigen für alle im Bereich des § 185 angesiedelten Regelungen. Meine Damen und Herren, wir müssen uns auch – das ist eben schon von meinem Kollegen Moser gesagt worden – über das Antragserfordernis unterhalten.”
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“Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hätte mir eigentlich gewünscht, dass wir in dieser Debatte, in der es um Hass und Hetze geht, idealerweise selber weitgehend ohne Hass und Hetze auskommen. Das ist leider einer ganzen Reihe von Vorrednern nicht ohne Weiteres gelungen. Meine Damen und Herren, wir reden heute über das Thema, wie wir Menschen vor Hasskriminalität schützen, wie wir verhindern, dass es zu Herabsetzungen und Herabwürdigungen kommt und dass das zum Geschäftsmodell wird. Die Unionsfraktion verurteilt Hass und Hetze über alle Maßen. Im Übrigen spielt es für uns gar keine Rolle, was diejenigen, die hetzen, motiviert.”
“Ich hatte Ihnen eben gesagt, die Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum ist ein sehr gutes Mittel gegen die Bedrohung durch extrem stark steigende Mieten. Es gibt im Übrigen ein ganz besonders wirksames Mittel. Das ist nämlich die Förderung und Incentivierung der Schaffung von privat genutztem Wohneigentum. Und auch das ist uns als Union und der Koalition ein großes Anliegen. Vielen Dank.”
“Sie hatten darauf abgehoben, dass das das Problem der Mietpreissteigerung ist. Und wir haben mit all unseren Rednerinnen und Rednern – wie im Übrigen auch die Kolleginnen und Kollegen des Koalitionspartners – dargestellt, dass – lassen Sie mich bitte ausreden! – ein besonders gutes Mittel, um Mietexplosionen zu verhindern, die Schaffung von bezahlbarem Mietraum ist. Das machen wir. Und im Übrigen empfehle ich Ihnen sehr – wie eigentlich immer – die Lektüre des Koalitionsvertrages. Sie werden da etwas zum sozialen Wohnen finden. Wir fördern das. Es ist für uns ein Kernanliegen. Vielen Dank für Ihre Zwischenfrage. Meine Damen und Herren, wir haben es also bei der Mietpreisbremse mit einem sehr zentralen, kurz- und mittelfristig wirkenden Baustein zu tun.”
“Und vor allem: Ist Ihnen bewusst, dass vielleicht auch eine direkte Unterstützung des Bundes an die Kommunen die Situation in den Kommunen massiv entlasten könnte und dass vielleicht auch die soziale Wohnraumförderung hier genau das richtige Instrument wäre? Sehr geehrte Frau Kollegin, ich hatte insgeheim ein bisschen darauf gehofft und gesetzt, dass Sie mir eine Zwischenfrage stellen. Vielen Dank dafür. Ich danke Ihnen auch dafür, dass Sie mir noch mal die rechtlichen Zusammenhänge erklären. Ich möchte aber noch mal auf Ihre zuerst gestellte Zwischenfrage zurückkommen. Sie haben darauf abgehoben, dass es eben auch auf die Wohnraumknappheit in Potsdam, in der Stadt, in der Sie zu dem Zeitpunkt, auf den Sie sich bezogen, die politische Verantwortung mit Ihrer Partei mitgetragen haben, zurückzuführen ist.”
“Ist Ihnen bewusst, dass es sich bei dem Gesetz, das wir gerade behandeln, um ein Bundesgesetz handelt, das die Mietpreisbremse thematisiert, und die Einflussmöglichkeiten der Landeshauptstadt Potsdam auf dieses Gesetz relativ gering sind? Ist Ihnen bewusst, dass die Landeshauptstadt Potsdam zudem regelmäßig an die Landesregierung, die unter anderem auch in der letzten Legislaturperiode von der CDU mitgeführt wurde – übrigens unter einem CDU-Bauminister –, appelliert hat, wenigstens die bestehenden Möglichkeiten, zum Beispiel zur Reglementierung der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen, in Landesrecht umzusetzen, damit die Landeshauptstadt Potsdam die Möglichkeit hat, den Mietmarkt stärker zu regulieren?”
“Wir haben die Situation, dass in Deutschland rund zwei Drittel der Mietwohnungen in der Hand von privaten Kleinvermietern sind. Wenn Sie sich mit Kleinvermietern und Mietern unterhalten, werden Sie feststellen, dass die privaten Kleinvermieter in der Regel genauso wie die Mieter ein Hauptinteresse haben, nämlich ein möglichst reibungsloses, störungsfreies Vertragsverhältnis. Lassen Sie eine Zwischenfrage zu, Herr Abgeordneter? Ja, gerne. Von wem denn? Von der Linkspartei. Ach, prima. Gerne. Frau Präsidentin! Herr Müller, wenn Sie mich schon direkt ansprechen, möchte ich natürlich die Gelegenheit nutzen, darauf zu reagieren.”
“Ein gutes Angebot von günstigen Mietwohnungen hilft gegen dramatische Sprünge bei der Miete. Meine Damen und Herren, dafür brauchen wir Anreize für private Investoren, und wir müssen – das hat mein Kollege David Preisendanz, finde ich, sehr präzise herausgearbeitet – das System der Mietpreisbremse verstehen. Dauerhaft geht es nicht; das hat das Verfassungsgericht ganz klar gesagt. Es ist nichts anderes, als sich Zeit zu kaufen. Das ist es nämlich, und diese Zeit muss für mehr Neubau genutzt werden. Meine Damen und Herren, wir haben dazu – das hat mein Kollege Jan-Marco Luczak angesprochen – den Bauturbo eingeschaltet. Das wird gut funktionieren. Wir müssen das einerseits tun und dürfen andererseits auch Vermieterinnen und Vermieter nicht zu sehr irritieren. Ich will noch mal eine Größenordnung nennen.”
“Sie gehen darauf im Übrigen auch in Ihrem Antrag, den Sie zitiert haben, ein und schreiben: 2023 gab es 31 Prozent Mietsteigerung in Potsdam. Ich habe eben gerade mal nachgeguckt, wer eigentlich im Jahr 2023 in Potsdam die Rathausmehrheit mit gestellt hat. Das war die Linkspartei. Meine Damen und Herren, Sie beklagen die Probleme, die Sie selber geschaffen haben; das ist mal bemerkenswert. Deswegen hat sich die Diskussion hier schon gelohnt. Meine Damen und Herren, das schnelle Handeln im Bereich der Mietpreisbremse zeigt die Entschlossenheit der neuen Bundesregierung. Das zeigt, dass wir einen Politikwechsel tatsächlich und dann eben auch zusammen mit der SPD auf den Weg bringen. Und auch das ist gesagt worden: Der beste oder jedenfalls der zweitbeste Schutz gegen steigende Mieten ist mehr Bauen.”
“Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es hat sich gelohnt, dieser Debatte bisher zu folgen. Wir haben zwei vollkommen ungeduldige Redner der Grünen erlebt, bei denen allerdings auffällig war, dass sie bisher der Bundesregierung angehört haben. Und in dreieinhalb Jahren haben Sie mit Ihrer Bundesregierung nichts auf die Kette gekriegt. Nichts! Diese Bundesregierung von CDU, CSU und SPD ist noch keinen Monat im Amt, und wir beraten heute die Mietpreisbremse. Ehrlich gesagt, das ist eine Geschwindigkeit, an der Sie sich ein Beispiel nehmen sollten. Ich fand auch eine Zwischenfrage ganz interessant, die aus der Linkspartei kam. Da wurde von einer Abgeordneten aus Potsdam geschildert, welche schwierige Wohnsituation und welche Mietenexplosion in Potsdam festzustellen ist.”
“Bemerkenswert war, dass die Kolleginnen und Kollegen der Linkspartei, die sich hier ja zu Menschenrechten und Verfolgung durch staatliche Institutionen geäußert haben, allerdings sehr unvollkommen, seinerzeit nicht zugestimmt haben. Aber das liegt eben in der Konsequenz ihrer SED-Partei. Meine Damen und Herren, wir wollen dieses Thema allerdings weiter im Fokus behalten, und zwar deshalb, weil diese umfangreichen neuen Möglichkeiten tatsächlich effektiv umgesetzt werden wollen, und wir wollen auch die Täterinnen und Täter in den Blick nehmen. Das wird Aufgabe dieser Wahlperiode sein. Sie sehen, wir haben ein umfangreiches rechtspolitisches Programm vor und werden das umsetzen. Vielen Dank. Ich darf zu ihrer ersten Rede aufrufen die Abgeordnete Frau Christin Willnat, Fraktion Die Linke.”
“Wir wollen dieses Thema angehen, wollen dabei auf die gewonnenen Erkenntnisse der letzten Wahlperiode zurückgreifen und dazu beitragen, eine weitere Überlastung der Gerichte mit derartigen Prozessen zu verhindern und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland zu stärken. Meine Damen und Herren, ich will – gleichwohl vermittelnd, aber auch fordernd – ein Thema ansprechen, nämlich das Gesetz zur SED-Opferrente, die wir hier noch zum Schluss der 20. Wahlperiode mit einer ziemlich großen Mehrheit auf den Weg haben bringen können. Es war ein großer Erfolg. Wer sich mit den jetzt Begünstigten, den seinerzeitigen Opfern, die zum Teil jahrzehntelang geschwiegen haben, unterhält, der spürt bei ihnen große Erleichterung. Es hat, ehrlich gesagt, mit über 30 Jahren viel zu lange gedauert. Wir haben eine große Mehrheit erreicht.”
“Und wir als Union – das will ich ausdrücklich sagen, weil es hier vorhin einen Zwischenruf gab – denken das Thema „Prävention“ immer mit; das haben wir auch in der neuen Regierungskoalition implementieren können. Also: Sinnvolle Schadensregulierung, vorher Prävention, das ist unsere Herangehensweise an dieses wichtige Thema. Ich will als weiteres Thema nennen, weil wir in dieser Debatte das Feld „Deutschland als Wirtschaftsstandort“ noch nicht richtig gewürdigt haben, dass es uns auch darum geht, die lahmende Wirtschaft wieder in Bewegung zu bringen. Auch dazu gab es in den letzten drei Jahren Vorschläge. „Grundlegende Reform des aktienrechtlichen Beschlussmängelrechts“ mag zwar sehr speziell klingen, ist aber für die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Deutschland unverzichtbar.”
“Das kann so nicht bleiben. Wir müssen dieses Berufsfeld attraktiv machen und attraktiv erhalten. Mein Freund und Kollege Günter Krings hatte auf das Thema Elementarschadenversicherung hingewiesen. Ich schlage vor, dass wir dieses Thema kurzfristig angehen und nicht auf die nächste große Naturkatastrophe warten, nach der sich dann alle im Machen von allerhand Vorschlägen – auch zum Teil unsinnigen Vorschlägen – üben. Dieses Thema ist also kurzfristig anzugehen. Wir wollen dabei allerdings den Markt nicht außer Kraft setzen. Wir wollen gerade keine Zwangsversicherung, sondern eine sogenannte Opt-out-Regelung ernsthaft geprüft und umgesetzt sehen.”
“Der Pakt für den Rechtsstaat ist in den letzten drei Jahren unter die Räder gekommen. Das wollen wir Vergangenheit sein lassen. Wir halten einen neuen Pakt für wichtig – eine Reihe von Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion wie auch die Justizministerin haben dieses Thema angesprochen –: Es geht um die Reform des Verfahrensrechts. Es geht – das ist die zweite von drei Säulen – um Digitalisierung, und zwar eine Digitalisierung, die sich nicht darin erschöpft, analoge Prozesse künftig auf Monitoren elektronisch abzubilden, sondern bei der man an die Prozesse selbst herangeht. Und es geht um die personelle Stärkung der Justiz. Ich will ausdrücklich sagen: Da geht es nicht nur um Richterinnen und Richter, um die Rechtspfleger, sondern auch um die sonstigen Beschäftigten in der Justiz. Wir haben über 15 000 unbesetzte Stellen.”
“Das war vor drei Jahren ein sehr umfangreich diskutiertes Feld. Es ist leider etwas zurückgetreten. Wir sehen aber gerade in diesen Tagen die große Notwendigkeit, da tätig zu werden. In anderer Funktionalität ist das Thema „bezahlbares Wohnen“ angesprochen worden. Auch da gibt es rechtspolitischen Handlungsbedarf, wenngleich ich für meine Fraktion betonen möchte, dass bezahlbares Wohnen dann erreicht wird, wenn wir das Bauen bezahlbar machen, und zwar das Neubauen. Meine Damen und Herren, die Speicherung von IP-Adressen ist – das ist angesprochen worden – für uns seit langer Zeit ein wichtiges Thema. Ein starker Rechtsstaat muss die Schwächsten schützen. Hier geht es um die Bekämpfung von Kinderpornografie und Terrorismus. Diese neue Koalition wird kurzfristig rechtssichere, umsetzbare Vorschläge dazu machen.”
“Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die neue Koalition hat sich ein umfangreiches rechtspolitisches Arbeitsprogramm vorgenommen. Ehe ich einige Schlaglichter, fünf genau, hier nennen kann, muss ich einige weitere Themen vor die Klammer ziehen, die ich wenigstens der guten Ordnung halber erwähnen möchte. Wir werden in der Zukunft das Thema Betreuervergütung angehen müssen. Das hat hier bisher noch keine Erwähnung gefunden. Uns geht es als Union auch um das Thema „strafrechtliche Vermögenseinziehung“. Das ist ein Thema, das in den letzten zwölf Monaten hier und da diskutiert worden ist und zu dem wir als damalige Oppositionsfraktion wichtige umsetzbare Vorschläge gemacht haben. Wir werden das angehen. Das gilt genauso für das damit verwandte Thema der Sanktionsdurchsetzung.”
“Gerade deswegen sind diese Mittel konsequent zur Erhaltung der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und der Volkswirtschaft einzusetzen. Entsprechend sind umfangreiche und strukturelle Reformvorhaben einzuleiten, die einen effizienten Einsatz der Mittel des Sondervermögens sicherstellen. Die Konsolidierungsanstrengungen und -erfolge des Bundeshaushaltes dürfen durch das Sondervermögen zur Infrastruktur nicht unterlaufen werden.”
“Dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h) stimme ich nach einem langen und sorgfältigen Abwägungsprozess zu. Das Sondervermögen zur Stärkung der Bundeswehr ist notwendig, um die Rückerlangung der Widerstands- und Verteidigungsfähigkeit unseres Landes zu sichern. Die Mittel des Sondervermögens werden die Leistungsfähigkeit der Bundeswehr, aber auch der deutschen und europäischen Wehrindustrie maßgeblich steigern. Neben diesen Mitteln sind weitere, umfangreiche Maßnahmen erforderlich, um Strukturen und Prozesse zu modernisieren. Hinsichtlich des Sondervermögens für Infrastruktur kann ich zahlreiche Bedenken nachvollziehen, die sich in Sorgen hinsichtlich der resultierenden Zins- und Tilgungslasten äußern.”
“Daraus werden dann weitere Konsequenzen und Maßnahmen, möglicherweise auch mit Gesetzeskraft, erwachsen und abgeleitet werden, und zwar sehr kurzfristig, wenn es nach mir geht. Was mich besonders geschmerzt hat, war, dass die Opfer des DDR-Unrechtsstaates zum Teil übersehen worden sind und dass diejenigen, die diesen Menschen das Leid zugefügt haben, von Sonderrenten profitierten. Das kann insbesondere nach dem Verständnis meiner Fraktion dauerhaft so nicht bleiben. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege. – Nächster Redner ist der Kollege Helge Limburg, Bündnis 90/Die Grünen.”
“Wir haben jetzt einen bundesweiten SED-Härtefallfonds. Das schwedische Unternehmen Ikea hat mit einem Betrag von 6 Millionen Euro den ersten Aufschlag macht. Darüber freuen wir uns riesig, genauso wie die Betroffenen. Aber ich will deutlich sagen: Es ist eine riesige Enttäuschung, dass sich deutsche Unternehmen, die von Zwangsarbeit politischer Häftlinge in DDR-Knästen profitiert haben, bisher nicht daran beteiligt haben. Ich nenne hier die Unternehmensnamen Otto und Aldi. Ehrlich gesagt, habe ich die unmittelbare Erwartung, dass da mehr passiert. Und ich verspreche Ihnen: Wir werden mit dem Druck nicht nachlassen. Ich will noch einmal ganz kurz auf das Thema Dopingopfer zurückkommen. Dazu bringen wir heute einen Antrag ein.”
“Als die Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion wegen dieses Betrags parteiintern etwas unter Druck kamen, haben wir ihnen den Rücken gestärkt, und das hat super geklappt. Liebe Katrin Budde, ich verrate das einfach mal: Diesmal habt ihr einfach gegen eure Haushälter gewonnen, und damit haben die Betroffenen gewonnen. Darüber freuen wir uns gemeinsam, meine sehr geehrten Damen und Herren. – Dann haben sie es eingesehen. Das ist ja noch besser. Dann passiert so etwas nie wieder. Ich will noch kurz auf das Thema Zwangsdopingmaßnahmen zu sprechen kommen. Wir haben ja fast nicht gewagt, zu glauben, dass wir dafür einen tollen Antrag hinkriegen; mein Kollege Stephan Mayer wird dazu noch ausführen. Ich will die letzten knapp eineinhalb Minuten meiner Redezeit für ein aus meiner Sicht wichtiges Thema verwenden.”
“Es gibt keine Bedürftigkeitsprüfung mehr. Wenn jemandem staatliches Unrecht des DDR-Regimes zugefügt wurde, dann geht es nicht mehr um die Frage der Bedürftigkeit. Das haben wir so geregelt. Die Anerkennungsprozeduren gesundheitlicher Folgeschäden haben oftmals – wir haben darüber gesprochen – zu einem erneuten Erleben dessen geführt, was einem einst angetan wurde. Das haben wir deutlich entbürokratisiert und im Interesse der Betroffenen deutlich vereinfacht. Das Zweitantragsrecht ist – auch wenn es technisch klingt – elementar wichtig für dieses Gesetzesvorhaben. Bei Einmalzahlungen als Ausgleich für Zwangsumsiedlungen war der ursprüngliche Regierungsentwurf stark defizitär. Gemeinsam haben wir den Ausgleichsbetrag erheblich angehoben.”
“Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben es schon bei meiner Vorrednerin gemerkt: Es gibt wirklich einen Grund für gute Stimmung. Das ist ein sehr wichtiges Vorhaben, das wir wie versprochen – Ende September haben wir darüber geredet – zu einem hervorragenden Abschluss bringen. Der Präsident hat darauf hingewiesen, dass unmittelbar Betroffene auf der Zuschauertribüne der Debatte beiwohnen, darunter Evelyn Zupke und Dieter Dombrowski. Viele werden von diesem Gesetz profitieren. Ich möchte meinem kurzen Beitrag ein herzliches Dankeschön an all diejenigen voranstellen, die daran mitgewirkt haben. Die Opfer blieben viel zu lange ungehört. Nach 35 Jahren können wir endlich sagen, dass wir zusammen viel geschafft haben. Es gibt eine Dynamisierung der Opferrenten und Ausgleichszahlungen für beruflich Verfolgte.”
“Ich habe zum Beispiel in Erinnerung, dass es im Zusammenhang mit unserer vormaligen Kanzlerin Angela Merkel keinen einzigen Fall gab, obwohl Sie von der AfD – ich schaue einmal zum Rechtsfreund Brandner – alleine genügend Anlass geliefert hätten. Meine Damen und Herren, auch so kann man damit umgehen. Die CDU geht damit souverän um. Vielen Dank.”
“Das würde nämlich genau solchen Schreihälsen wie hier zur ganz Rechten einen Teil der Argumentation an die Hand geben. Es ist wichtig, dass wir Hass und Hetze entschlossen entgegentreten. Da müssen wir hohe Ansprüche haben. Meine Damen und Herren, ein Appell an uns alle: Mit einem solchen Werkzeug ist vorsichtig und sorgfältig umzugehen. Deswegen hat der Gesetzgeber eine Regelung geschaffen, dass eine Person nicht verfolgt werden kann, wenn der Verfolgung einer vermeintlichen Tat nach § 188 StGB widersprochen wird. Es gibt Fälle, in denen die Betroffenen nicht auf die Idee einer Verfolgung gekommen sind. Manchmal ist nicht ein einziger Fall verfolgt worden.”
“Nach meiner Auffassung jedenfalls ist die Idee des § 188 StGB nicht, dass man KI einsetzt, um Sachverhalte zu ermitteln, oder dass man das Ganze automatisiert. Wenn man so vorgeht, dann ist das aus meiner Sicht ein Zeichen von mangelnder Souveränität; denn zur Wahrheit gehört auch: Wer sich im politischen Bereich äußert und engagiert, der muss auch mit deutlicher Kritik umgehen können und mit ihr leben – allerdings, wie gesagt, nicht über das Maß hinaus. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal eine Idee rekurrieren, die die SPD-Justizministerin aus Niedersachsen hatte. Sie möchte hier die Schwellen deutlich herabsetzen. Ehrlich gesagt machen wir das nicht mit. Das geht dann schon sehr in die Richtung von Sonderrechten für Politikerinnen und Politiker, und das wollen wir ausdrücklich nicht.”
“Ich möchte eines allerdings noch mal klarstellen: Die Regelung des § 188 in der aktuellen Fassung – – – Sie sind begründetermaßen aufgeregt. Ich finde das gar nicht uninteressant. Die Regelung des § 188 neuer Fassung erfasst die über das Maß einer sachlichen, auch verschärften Auseinandersetzung hinausgehenden Beleidigungen. Und demjenigen, der gern auf Diffamierung, auf Herabsetzung, auf persönliche Herabwürdigung setzt, wie es eben die AfD häufig macht – es gibt auch andere –, entzieht diese Regelung dann das Fundament der vermeintlich politischen Arbeit. Ich muss hier allerdings noch eines ansprechen. Natürlich kann man sich fragen, wie der Einzelne mit dieser Regelung umgeht. Ich finde es schon ein bisschen bedenklich, dass man von Fällen mit Hunderten Anzeigen liest, und dann mitbekommt, wie diese zustande kommen.”
“Also, das muss man noch mal im Nachgang dieser Diskussion klären: Wie sieht es eigentlich mit den Majestäten der AfD aus? Eine spannende Frage! Vielleicht bekommen wir eine Antwort. Meine Damen und Herren, wir müssen es einordnen. – Ja, aber Sie wollen ihn abschaffen. Und dann hält man sich an das, was man eigentlich abzuschaffen fordert, am besten erst mal selbst. Wir müssen noch mal das Ganze in den Kontext einpacken. Wann wurde diese Regelung geschaffen? Sie wurden nicht isoliert geschaffen. Sie wurde im Rahmen eines Paketes geschaffen, und zwar im Nachgang des Mordes an Walter Lübcke. Das haben Sie nämlich vergessen, weil Sie und Ihre Spießgesellen die geistigen Urheber dieser Mordtat waren. Und, meine Damen und Herren, es hat sich bewährt. Zum Thema der Erheblichkeit wird später ausgeführt werden.”
“Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die AfD suggeriert hier eine angebliche Vorzugsbehandlung von Politikern. Wir haben bei Ihnen häufig das Problem, die Sachverhalte zu erfassen oder – ich will es mal in Kurzform bringen – zu lesen und zu verstehen. Es geht gar nicht um die Frage, ob Politikerinnen oder Politiker im Allgemeinen geschützt sind, sondern bei ihrer Tätigkeit; das ist Teil des objektiven Tatbestandes. Ich will jetzt mal etwas unjuristisch nachfragen. Es wäre doch mal spannend, Folgendes herauszufinden: Die AfD beruft sich auf § 188 alter Fassung. Es wäre doch ein dickes Ding, wenn nach Ihrem schlechten Vortrag hier, Herr Kollege Brandner – für Sie reicht es aus –, sich erwiese, dass es ausgerechnet auch Fälle in der AfD gebe, die sich auf § 188 neuer Fassung beziehen.”
“Meine Damen und Herren, wir werden als eine der ersten Maßnahmen nach einer erfolgreichen Bundestagswahl im Februar nächsten Jahres die Entfristung dieser Telekommunikationsüberwachungseingriffsmöglichkeit veranlassen, weil wir unsere Justizbehörden entlasten wollen, weil wir ihnen Sicherheit geben wollen und weil es der Bekämpfung von Verbrechen dient. Meine Damen und Herren, wir stimmen heute zu, wir hätten es vor einer Woche gemacht, wir hätten es vor einem halben Jahr gemacht. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Als Nächste hat das Wort für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Dr. Anne Monika Spallek.”
“Und wenn Sie die Anhörung des Rechtsausschusses verstanden hätten und den Ergebnissen gefolgt wären, dann hätten Sie auch bemerkt, dass die Ermittlungsbehörden mit diesem Werkzeug heute außergewöhnlich sorgfältig umgehen und eine Grundrechtsabwägung vornehmen. Meine Damen und Herren, wir haben in weniger als 5 Prozent aller Ermittlungsfälle im Bereich Wohnungseinbruchdiebstahl eine TKÜ angeordnet. Da kann man sagen – das haben Sie im Übrigen auch fälschlicherweise angeführt –, dass es deswegen nicht so wichtig ist. Richtig ist allerdings: Wenn dieser Eingriff nach sorgfältiger Abwägung, ob er gerechtfertigt ist oder nicht, durchgeführt wird, dann führt diese Ermittlungsmöglichkeit praktisch regelmäßig zur Überführung der Täterinnen und Täter und hat eine extrem hohe Erfolgs- und Aufklärungsquote zur Folge.”
“Wir sind in der Gefahr gewesen, dass die Fortführung der Regelung zur Telekommunikationsüberwachung, die in wenigen Tagen ausläuft, abreißt. Und damit hätten Sie den Strafverfolgungs- und Ermittlungsbehörden ein wichtiges Werkzeug aus der Hand genommen. Das war Ihre verantwortungslose Politik. Wir, meine Damen und Herren, sind im Übrigen von Anfang an zu einer noch wirkungsvolleren Regelung bereit gewesen. Wir sind für eine vollständige Entfristung dieser gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, und Sie – insbesondere bei der FDP und bei den Grünen – haben gesagt, das ginge nicht, weil es um einen Grundrechtseingriff ginge. Das ist vollkommen richtig. Allerdings, Kollege Limburg, ändert die Befristung der Regelung nichts an der Schwere des Grundrechtseingriffes.”
“Die Neuregelung nimmt eine Anpassung der Mindestwerte für die Hofeigenschaft vor. Der Grundsteuerwert für landwirtschaftliche Betriebe wird mit dem Faktor 0,6 multipliziert. Das ist eine an sich sehr technisch klingende Regelung; aber sie ist erforderlich, damit das Anerbenrecht auch künftig weiterhin funktioniert und es nicht zu finanziellen Überforderungen der Hofübernehmer kommt. Nicht weniger wichtig ist das Thema „Verlängerung der Anwendung von Telekommunikationsüberwachungsmöglichkeiten im Rahmen des Wohnungseinbruchdiebstahls“. Meine Damen und Herren, ich darf Sie daran erinnern, dass es die Union war, die bereits vor einem Jahr genau solch einen Vorschlag hier vorgelegt hat, einen Antrag eingebracht hat, und Sie von der FDP, von den Grünen und von der SPD haben diesem Antrag nicht zugestimmt.”
“Das war Kennzeichen Ihrer Politik. Deswegen ist es auch gut, dass dieses Trauerspiel jetzt ein Ende hat. Meine Damen und Herren, die Höfeordnung ist insbesondere auch in meinem Heimatland Niedersachsen eine wichtige erbschaftsrechtliche Regelung. Sie sichert die geordnete Weitergabe eines Hofes an die Erben. Es ist eine Regelung, die, wie gesagt, nur in vier Ländern im Wesentlichen Anwendung findet. Warum sind die Änderungen notwendig? Diese Änderungen sind notwendig, weil es ab dem 1. Januar 2025 keine fortgeführten Einheitswertbescheide mehr gäbe. Die jetzt zerbrochene Koalition hat es zugelassen, dass wir hier sozusagen fast bis vor die Wand gefahren sind. Sie haben gezögert; das war Ihr Deutschlandtempo. Wir tragen so etwas nicht mit, weil wir Sicherheit in der Landwirtschaft brauchen.”
“Meine Damen und Herren, meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der SPD, wir sind zu diesem Thema bereits seit Monaten, seit Jahren sprechfähig, und Sie haben die Beratungen verzögert. Das war Kennzeichen Ihrer Art von Politik. Es ist im Übrigen nicht so, dass dieses Thema ganz überraschend aufgesetzt worden ist; es stand bereits in der letzten Woche auf der Tagesordnung. Aber da haben sich die vormaligen Koalitionäre von FDP, Grünen und SPD eher in gegenseitigen Schuldzuweisungen und, wie ich finde, unangemessenen gegenseitigen Herabwürdigungen, aber auch in Selbstlob geübt und die Sacharbeit vernachlässigt. Wir waren in der letzten Woche – im Übrigen mit genau derselben Haltung – so handlungsfähig, wie wir es in dieser Woche sind. Wir waren es vor drei Monaten, vor sechs Monaten, vor einem Jahr, und Sie waren es nicht.”
“Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben es eben schon bei der Ankündigung des Tagesordnungspunkts durch die Präsidentin gemerkt: Sie musste beim Vorlesen selber kurz nachdenken; denn wir beraten hier zwei an sich miteinander gar nicht in Verbindung zu bringende Themen: einerseits ein eher landwirtschaftspolitisches Thema, das allerdings starke rechtspolitische Einschläge hat, nämlich die Höfeordnung, und andererseits strafprozessuale Maßnahmen, nämlich die Verlängerung der Telekommunikationsüberwachung bei Wohnungseinbruchdiebstahl. Das zeigt eigentlich ganz gut, wie sehr diese inzwischen zerbrochene Koalition aus SPD, Grünen und FDP auf der letzten Rille gefahren ist, dass sie also am Ende war. Die Kollegin Mittag hat eben gesagt, Sie wären bereit, darüber noch zu beraten.”
“Frau Präsidentin! Bundesministerin Paus hat eben um Verständnis dafür gebeten, dass sie hier weitere Details zu diesem sehr ungewöhnlichen Vorgehen nicht ausbreiten möchte. Trotzdem ist es ja nun evident, dass sie eine Position hat und Herr Bundesminister Buschmann offensichtlich eine andere hat. Deswegen frage ich Herrn Bundesminister Buschmann, was seine guten Argumente dafür sind, dass ab einer Betreuungsleistung von 30 Prozent erhebliche Kürzungen des Unterhaltsanspruches einsetzen sollen. Wir wollen den Streit gar nicht auf die Spitze treiben, aber uns interessiert hierzu Ihre Position, damit sie deutlich wird, – Denken Sie bitte an die Zeit. – nachdem die Kollegin Paus ihre Beweggründe nicht hat erklären können.”
“Sehr geehrter Herr Minister Buschmann, Sie haben jetzt über einige Gesetzesvorhaben gesprochen, die von dem Moratorium nach dem Lindner-Papier umfasst sein sollen. Sie haben das Thema Mietpreisbremse nicht erwähnt. Diese wird im nächsten Jahr auslaufen. Sie haben in der vorvergangenen Woche einen Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse vorgelegt. Halten Sie an diesem Gesetzentwurf fest, oder fällt das Vorhaben einer Verlängerung der Mietpreisbremse unter das Moratorium?”
“Das sind die Vorschläge, die wir als Unionsfraktion machen. Wir bitten Sie, diese bei den jetzt anstehenden Beratungen zu berücksichtigen. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege. – Nächster Redner ist für die SPD-Fraktion der Kollege Dr. Johannes Fechner.”
“Was ich an dieser Stelle aber unbedingt sagen will, ist – das ist eine Erwartung, die Sie wahrscheinlich auch haben, die wir in der Unionsfraktion haben, die ich nach einer Vielzahl von Gesprächen habe –: Wir wollen dieses Thema prominent diskutieren, weil wir von den betroffenen Gruppen, die geschützt werden sollen, immer wieder das Gefühl vermittelt bekommen, dass die gegen sie gerichteten Taten manchmal nicht besonders intensiv verfolgt werden. Deswegen darf die strafrechtliche Verfolgung solcher Taten nicht eingestellt werden. Das ist mein Wunsch an die Staatsanwaltschaften, und ich traue den Richterinnen und Richtern zu, entsprechend hart zu bestrafen. Meine Damen und Herren, wir wollen hinterlistige Übergriffe besonders bestraft wissen. Wir wollen stärker bestrafen. Wir wollen den Missbrauch von Notrufen stärker bestraft wissen.”
“Wir halten sie allerdings für ein enorm wichtiges Zeichen. Wir sind in einigen Punkten anderer Auffassung als die Koalition und die Bundesregierung. Es bedarf keiner Änderung, keiner Ergänzung des § 46 Strafgesetzbuch. Sie geben den Richterinnen und Richtern nicht mehr Möglichkeiten bei der Strafzumessung. Die Möglichkeit, bei der Strafzumessung den Unwertgehalt der Tat zu berücksichtigen, haben die Richterinnen und Richter heute schon, und zwar wegen § 46 Strafgesetzbuch, und wir trauen das den Richterinnen und Richtern auch zu.”
“Wir haben bei Angriffen auf medizinisches Personal – und das ist ein Punkt, der uns als Union sehr wichtig ist – in den letzten fünf Jahren eine kontinuierliche Steigerung um über 20 Prozent. Das kann so nicht bleiben, weil – das ist richtigerweise auch gesagt worden – diese Taten sehr weitreichend sind. Sie halten Menschen davon ab, sich in diesen wichtigen Berufen zu engagieren. Und die Menschen, die sich in schwierigen Situationen, beispielsweise bei medizinischen Notfällen, für andere aufopfern, brauchen ein Zeichen, dass der Staat an ihrer Seite steht. Ich habe gesagt, wir als Union wollen den Tatbestand des § 113 Strafgesetzbuch ausweiten, und zwar auf die Gesundheitsberufe. Ich hatte Ihnen gesagt, weswegen. Meine Damen und Herren, wir wissen sehr wohl, dass diese Tatbestandsausweitung zum Teil kritisiert wird.”
“Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Schutz von Vollstreckungsbeamtinnen und -beamten, Rettungskräften und beispielsweise Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Gesundheitswesen ist eine enorm wichtige Angelegenheit. Es gibt einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, den wir in der Zielrichtung sehr gerne mit unterstützen, und zwar ganz grundsätzlich. Und es gibt einen Entwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, in dem wir noch einige weitere Aspekte in die Diskussion mit einführen. Meine Damen und Herren, wir haben es mit einer – das hat der Minister in Teilen angedeutet – doch ganz erheblichen Verrohung zu tun. Wir haben allein von 2022 auf 2023 eine Steigerung von fast 6 Prozent bei Angriffen auf Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte.”
“Lassen Sie uns jetzt gemeinsam und entschlossen dafür sorgen, dass die notwendigen Reformen umgesetzt werden, um das Beschlussmängelrecht zukunftsfähig zu machen, den Dialog zwischen Aktionären und Unternehmen zu fördern und die Rechtssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandortes zu sichern. Handlungsunfähigkeit und Mutlosigkeit dürfen nicht die Attribute einer Bundesregierung sein!”
“Wir müssen klären, wie effektiv das Freigabeverfahren wirklich ist und welche Änderungen notwendig sind, um den Bedürfnissen der Unternehmen und Aktionäre gerecht zu werden. Neben der Kassation fehlerhafter Beschlüsse muss auch Ziel sein, alternative Rechtsfolgen zu ermöglichen. Auch sollte eine schnelle Klärung der Rechtslage möglich sein, um die Unsicherheiten für Unternehmen zu minimieren. Auch wenn die Ampel bereits ausdrücklich erklärt hat, das Thema in absehbarer Zeit nicht weiterverfolgen zu wollen, appelliere ich an alle Fraktionen, unseren Antrag zu unterstützen; denn der Wirtschaftsstandort Deutschland darf im internationalen Vergleich nicht zurückfallen und braucht ein modernes und flexibles Beschlussmängelrecht, das den Anforderungen der globalen Wirtschaft entspricht.”
“Wenn wir eine lebendige Debattenkultur in unseren Hauptversammlungen fördern wollen, müssen wir die rechtlichen Risiken für die Unternehmen verringern. Wir sehen uns auch dem Phänomen der missbräuchlichen Klagen gegenüber, bei dem Aktionäre ohne nennenswertes Kostenrisiko Beschlussmängel geltend machen können. Dies führt nicht nur zu einer Überlastung der Gerichte, sondern schadet auch der Wettbewerbsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandorts. Deutschland hat das Potenzial, ein führender Standort für Unternehmen zu sein, doch dafür müssen wir ein zeitgemäßes und gerechtes Beschlussmängelrecht schaffen. Der Antrag fordert daher eine umfassende Anpassung der bestehenden Regelungen und seiner Missbrauchspotenziale im internationalen Vergleich.”
“Mit unserem Antrag wollen wir daher dieses Thema angehen und mit einer grundlegenden Reform für die nötigen Änderungen sorgen. Die heutigen Hauptversammlungen verlaufen leider wenig interaktiv. Wir als Union setzen uns somit für eine lebendige Debattenkultur ein, die das Ziel erfüllen soll, Rechtssicherheit zu gewährleisten und gleichzeitig auch Missbrauchsmöglichkeiten einzudämmen. Mit der Einführung des Freigabeverfahrens haben wir bereits einen wichtigen Schritt gemacht, um die sogenannten räuberischen Aktionärsklagen einzudämmen. Doch die Diskussion ist längst nicht abgeschlossen. Wir müssen ernsthaft die Herausforderungen des geltenden Beschlussmängelrechts angehen; denn der konstruktive Austausch in Hauptversammlungen scheitert häufig am geltenden Beschlussmängelrecht und dem Versuch, formale Fehler zu vermeiden.”
“Heute beraten wir einen Antrag, der sich mit der grundlegenden Reform des aktienrechtlichen Beschlussmängelrechts befasst. Das Beschlussmängelrecht ist nicht nur juristisch komplex, sondern hat auch weitreichende politische und wirtschaftliche Implikationen. Weil dieses Thema so wichtig ist, aber umfassender Reformbedarf aufgrund weitgehender Defizite besteht, haben wir mit unserem Antrag „Für Rechtssicherheit und eine lebendige Hauptversammlung – Reformbedarf im Beschlussmängelrecht“ die Initiative ergriffen und das Thema auf die Tagesordnung gebracht. Bei der Frage, ob erheblicher Reformbedarf auf diesem Gebiet besteht, waren sich über die Fraktionsgrenzen hinweg alle Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung einig.”
“Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir, dass ich im Rahmen dieser Debatte einen anderen, aus Sicht der Union wichtigen Punkt anspreche, der nicht zwingend in diesem Gesetzeswerk, aber zwingend so schnell wie möglich mit gelöst und geregelt werden muss: Wir haben eine große Lücke bei den Betroffenen von DDR-Zwangsdoping. Auch da ist enormes Unrecht erlitten worden. Wir als Unionsfraktion erwarten, dass dieser Punkt mitgelöst wird, entweder in diesem Gesetz – wohl wissend, dass es organisch nicht ganz genau passt – oder unmittelbar im Zusammenhang mit diesem Gesetz. Das ist unsere Forderung. Wir freuen uns auf die Beratungen. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege. – Nächster Redner ist für die SPD-Fraktion der Kollege Jan Plobner.”
“Wir wollen – Sie haben das eben angesprochen, Herr Staatssekretär – vollständig Abstand von einer Bedürftigkeitsprüfung nehmen. Bedürftigkeit und der Ausgleich für erlittenes Unrecht haben überhaupt nichts miteinander zu tun, und das darf auch nicht verquickt werden. Abgesehen davon bedeutet eine solche von uns vorgeschlagene Handhabung eben auch eine deutliche Reduzierung des bürokratischen Aufwandes. Wir wollen die Implementierung einer Witwenregelung bei den Opferrenten haben. Und, meine Damen und Herren, die soeben auch schon angesprochene Einmalzahlung von 1 500 Euro für Betroffene von Zwangsumsiedlung ist ein Einstieg; es darf keinesfalls das Ende sein. Es ist ein nicht ausreichender Kompensationsbetrag.”