Carsten Müller
CDU/CSU · Germany
“Psychische Erkrankungen stellen nicht nur für die betroffenen Menschen selbst eine enorme Belastung dar, sondern im Zuge langer, aufwendiger Behandlungen und bedingt langer Krankheitsausfälle auch eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung der gesetzlichen Krankenversicherung.”
“Der von der Bunderegierung eingebrachte Gesetzentwurf verfolgt das übergeordnete und unstrittige Ziel, die Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren. Maßnahmen für die Rückkehr zu einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik sind unerlässlich.”
“Es ist uns daran gelegen, dass Verleumdung, üble Nachrede, Beleidigung verfolgt werden, damit die Entgrenzung in der öffentlichen Diskussion – im Übrigen in allen Sachverhalten – nicht weiter um sich greift. Meine Damen und Herren, wir sind durchaus in der Diskussion über § 188. In der Konsequenz meines Beitrages vom 28.01.”
“Meine Damen und Herren, das ist ganz interessant: Lesen Sie sich mal die Begründung des AfD-Antrages durch! Ich zitiere mal einige wenige Punkte. Ich zitiere mal Folgendes, und zwar die Darstellung auf Seite 2. Da sagt die antragstellende AfD-Fraktion: Die Zahl der Verfolgungen ist ums Dreifache gestiegen. – In drei Jahren, genau.”
“Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Tatsächlich, innerhalb weniger Monate diskutieren wir das Thema erneut. Es gibt einen ähnlich ideenlosen Antrag der AfD-Fraktion. Aber es ist ganz wichtig, dass wir uns darüber unterhalten.”
“Ich habe es damals schon gesagt: nachzuschärfender Strafrahmen; eine widerspruchsfreie Regelung der Mindeststrafandrohung – im Übrigen für alle im Bereich des § 185 angesiedelten Regelungen. Meine Damen und Herren, wir müssen uns auch – das ist eben schon von meinem Kollegen Moser gesagt worden – über das Antragserfordernis unterhalten.”
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“Der Kollege Plum hat versucht, zu erklären – in Ihrem Fall war das anscheinend erfolglos, im Fall des Kollegen Brandner war das auf jeden Fall erfolglos –, dass dieser Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses vollkommen fehlgeht, weil die Verhinderung der Zuweisung von staatlichen Mitteln an extremistische, im Zweifelsfall verfassungsfeindliche Organisationen gar nicht Gegenstand eines Untersuchungsausschusses ist, sondern Gegenstand einer verantwortlichen Regierungspolitik. Es ist darauf hingewiesen worden, welche markanten Veränderungen beispielsweise Bundesministerin Prien vorgenommen hat. Meine Damen und Herren, es ist ebenfalls zu erwähnen, dass man natürlich wissen muss, wie man Haushaltsmittel einstuft und zuweist.”
“Herr Müller, Sie schwurbeln hier ein wenig auf der Metaebene herum, weil Sie nicht wirklich etwas gegen den Antrag anführen können, ohne andere Äußerungen der Union, gerade in der Öffentlichkeit, zu konterkarieren. Ich hätte eine konkrete Frage zur Extremismusklausel. Wollen Sie das wirklich so lassen, dass es keine richtige Klausel gibt, dass sich Antifa-Gruppierungen zu unserem Grundgesetz bekennen müssen? Sie haben die Ankündigung, dass Sie das einführen wollen, so ein bisschen unter den Teppich gekehrt. Jetzt trauen Sie sich nicht. Wieso kommt das nicht? Ganz konkrete Frage, bitte nicht drum herumreden. Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!”
“Und war es nicht spannend, dass Herr Brandner hier dreieinhalb Minuten rumgeschwurbelt hat, ohne auch nur mit einem Wort auf den von Martin Plum wortwörtlich zitierten Antragstext einzugehen? Nein, Sie wollen einen Anschlag auf die Zivilgesellschaft verüben. Wir machen das schon deswegen nicht, weil wir es für wichtig halten, dass wir in unserem Staat gute Rahmenbedingungen für eine vielfältige Zivilgesellschaft, die sich durchaus auch am Meinungsstreit beteiligt, gewährleisten, vor allen Dingen unter dem Gesichtspunkt, dass wir eine große Anzahl von Menschen in diesen Organisationen haben, die sich ehrenamtlich engagieren. Ich hatte auf die Unkenntnis des Herrn Brandner, die wirklich beeindruckend war, bereits hingewiesen. Lassen Sie eine Zwischenfrage zu, Herr Abgeordneter? Ja, sehr gerne. Herr Peterka, bitte.”
“Ich verweise auf einen ebenfalls inhaltlich misslungenen Gesetzentwurf, den Sie unter der Drucksachennummer 21/577 vor wenigen Wochen eingebracht haben. Worum geht es Ihnen tatsächlich? Unter dem Deckmantel der vermeintlichen Transparenz soll ein Frontalangriff auf die Zivilgesellschaft geführt werden, und das, um mit undifferenzierten Pauschalierungen Ihren Parteiangehörigen eine Plattform zu bieten. Dabei kommt es auch gar nicht so sehr auf Sachkenntnis an. Es hatte sich eben der Kollege Brandner ein bisschen murmelnd zu Wort gemeldet. Das war genauso interessant wie die schwache Anwesenheit; denn der Kollege Brandner weiß gar nicht, was in seinem Antrag drinsteht. Martin Plum hat ihm das vorgehalten.”
“Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir debattieren heute einen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Dieses Thema Untersuchungsausschuss bietet für Sie ja nur eine Kulisse. Wie sehr das eine Kulisse bietet, hat man, fand ich, zu Beginn der Debatte eindrucksvoll gesehen: Bei der Rede des Kollegen Peterka waren wenige Angehörige Ihrer Fraktion anwesend, weniger als die Hälfte derer, die Sie normalerweise zu einer steuerfinanzierten Lustreise zusammentrommeln können. Ich finde, das sollte nicht unerwähnt bleiben. Das zeigt, wie ernst Sie sich selber nehmen. Eine solche Haltung ist in diesem Fall aber tatsächlich angemessen. Meine Damen und Herren, hier wird uns alter Wein in alten Schläuchen präsentiert.”
“Der vorliegende Gesetzentwurf verstärkt diese Entwicklung weiter. Parlamentarisches Verfahren. Die Risiken des Gesetzentwurfes hätten durch gesetzliche Anpassungen und Kompromisse im parlamentarischen Verfahren abgemildert werden können und müssen. Dies hätte eine ergebnisoffene Debatte im parlamentarischen Verfahren erfordert. Dass diese demokratische und parlamentarische Selbstverständlichkeit und damit eine Kompromissfindung in der Sache durch das Parlament von Mitgliedern der Bundesregierung unterlaufen wurde, kritisiere ich ausdrücklich. Reformbedarf und Reformfähigkeit. Sofern der Gesetzentwurf heute eine Mehrheit findet, wird der Reformbedarf Deutschlands nicht kleiner, sondern größer. Ich werde darauf hinwirken, dass künftig die dringend benötigten Reformen für die Zukunft unseres Landes verabschiedet werden.”
“Bereits heute zusätzliche Ausgaben in dreistelliger Milliardenhöhe verbindlich festzuschreiben, vergrößert zudem den schon heute vorhandenen immensen Reformbedarf in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der vorliegende Gesetzentwurf verteilt die finanziellen Lasten der Demografie noch stärker einseitig auf die Beitrags- und Steuerzahler und damit insbesondere auf die junge Generation. Risiken für den Sozialstaat. Die Entkoppelung des Sozialstaates von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Landes ist von der Ausnahme zur Regel geworden. Das ist ein ordnungspolitischer Fehler. Dies ist nicht nur mit Blick auf Generationengerechtigkeit und die Wettbewerbsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandortes problematisch, sondern bringt am Ende den Sozialstaat selbst zunehmend in Gefahr.”
“Dass dem Beschluss der Mehrausgaben keine tragfähige Finanzierung aus laufenden Einnahmen gegenübersteht, droht zudem die angeschlagene Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland weiter zu schädigen. Beitragssteigerungen sind unausweichlich und stehen bereits fest. Darüber hinaus werden die beschlossenen Mehrausgaben angesichts der Haushaltslage des Bundes nur mit massiven Steuererhöhungen und/oder einer weiteren Aufweichung bzw. gänzlichen Abschaffung der Schuldenbremse zu finanzieren sein. Dies muss unbedingt verhindert werden. Mit dieser Aussicht wird Deutschland inmitten einer andauernden Stagnation nochmals unattraktiver für dringend benötigte private Investitionen. Risiken für kommende Generationen.”
“Darüber hinaus wird der seit Langem absehbare demografische Wandel in den 2030er-Jahren auf die Staatsfinanzen durchschlagen, da die geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen. Bereits ohne die nun vorgesehenen Mehrausgaben ist die fiskalpolitische Handlungsfähigkeit des Bundes in Gefahr. Ohne ein finanziell handlungsfähiges Deutschland ist die Widerstandsfähigkeit Europas in der Zukunft geschwächt. Der vorliegende Gesetzentwurf verstärkt diese Problematik zusätzlich und in erheblichem Ausmaß und gefährdet damit die zukünftige Handlungsfähigkeit des Bundes innenpolitisch und ausdrücklich auch außenpolitisch. Risiken für die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes.”
“Ich stimme dem Rentenpaket der Bundesregierung zu, um die Stabilität der Regierungskoalition zu stärken. In der Sache halte ich den vorliegenden Entwurf, insbesondere durch die Vorfestlegungen, die darin für die 2030er-Jahre getroffen werden, für verfehlt und weise nachfolgend ausdrücklich auf die Risiken hin, die der Gesetzentwurf zur Folge hat. Risiken für die künftige Handlungsfähigkeit des Bundes. Der vorliegende Gesetzentwurf trifft finanzielle Vorfestlegungen für die Jahre nach 2030 in dreistelliger Milliardenhöhe, denen keine tragfähige Finanzierung gegenübersteht. In den 2030er-Jahren kommen erhebliche Belastungen aus Zinsausgaben und Tilgungsverpflichtungen auf den Bundeshaushalt zu, die absehbar zu einer „Versteinerung“ des Bundeshaushaltes führen werden.”
“Meine Damen und Herren, ich will zum Schluss kommen und schließen mit dem Thema IP-Adressen-Speicherung. Ich verstehe, ehrlich gesagt, die Einlassungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht. Meine Damen und Herren, wir möchten auch weiterhin konsequent daran arbeiten, dass wir das Thema Vermögensabschöpfung intensiv behandeln. Ich habe bei anderer Gelegenheit dazu gesprochen. Auch da ergeben sich möglicherweise Anknüpfungspunkte zu einer übergreifenden Zusammenarbeit auch mit Teilen der Opposition. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Für die AfD-Fraktion darf ich Thomas Fetsch das Wort erteilen.”
“Auch das war und ist uns in dieser Haushaltsberatung sehr wichtig; denn gerade in den derzeitigen – auch geopolitisch – schwierigen Zeiten stellt diese Einrichtung ein enorm wichtiges Angebot für mittel- und osteuropäische Länder dar. Meine Damen und Herren, es gäbe eine Menge zu sagen zu Einzelvorhaben: Zur Elementarschadensversicherung habe ich das letzte Mal geredet. Wir wollen das Thema StPO-Reform nutzen und uns beispielsweise Gedanken darüber machen, ob Drogenlieferungen in Milliardenhöhe, die beschlagnahmt worden sind, tatsächlich über Jahre verwahrt werden müssen. Kann man da nicht einfacher und wirtschaftlicher handeln und vor allen Dingen auch eine Gefahr für den Rechtsstaat schneller beseitigen, indem man nach einer Beweissicherungsmaßnahme diese Drogen der Vernichtung zuführt?”
“Ich will allerdings auch hervorheben, dass das gedeihliche Zusammenarbeiten im Bereich der Rechtspolitik damals dazu geführt hat, dass die seinerzeitigen Mehrheitsfraktionen sich unserem Vorschlag gegenüber sehr aufgeschlossen gezeigt hatten. Wir haben schon etwas zur Stiftung Forum Recht gehört. Ihre Tätigkeit ist wichtig. Wenn man sich die Reden der AfD angehört hat, dann wird eines ziemlich klar: Mit den Vorschlägen zur Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit haben sich die Kolleginnen und Kollegen überhaupt noch nicht beschäftigt. Umso wichtiger ist es, dass die Stiftung Forum Recht so gut etabliert bleibt, und wir werden daran arbeiten. Ich will den Blick schließlich noch auf die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit, IRZ, richten.”
“Wir müssen bei der Umsetzung von europäischen Richtlinien darauf achten, dass wir sie nicht überobligatorisch umsetzen, dass wir nicht den Mittelstand unnötig belasten und dass wir nicht den Verbrauchern ihre eigene Entscheidungsfreiheit nehmen und sie nicht bevormunden. Meine Damen und Herren, wir beraten den Haushalt. Verschiedene Redner aus verschiedenen Fraktionen haben bereits Zuwendung, beispielsweise an Stiftungen, erwähnt. Ich will daran erinnern, dass es die Unionsfraktion zu Oppositionszeiten war, die auf die Förderung der Anne-Frank-Stiftung geachtet hat. In großer Konsequenz der damaligen Haltung freuen wir uns, jetzt in der Regierungsverantwortung diese Finanzierung weiterführen zu können.”
“Wir wollen daran arbeiten, dass wir uns auch bei der Rechtsetzung daran orientieren, dass das gemacht wird, was erforderlich ist, und dass wir Überbürokratisierung und Bürokratisierung eindämmen, zurückführen. Meine Damen und Herren, ich nenne bei dieser Gelegenheit das Beispiel Corporate Sustainability Reporting Directive. Wir werden hier kurzfristig handeln. Ich will auch in Richtung der Frau Ministerin, mit der die Zusammenarbeit in den letzten Monaten übrigens außerordentlich gut läuft, sagen, dass wir die Vorlage entsprechender Vorschläge erwarten. Ich möchte beispielsweise auch das Thema Verbraucherkreditrichtlinie erwähnen.”
“Wir wollen das Onlinemahnverfahren stärken und, meine Damen und Herren, auch die elektronische Akte gehört dazu. So wollen wir erreichen, dass unsere Justiz insgesamt wirksamer und effektiver tätig ist und es sich künftig wieder um sehr attraktive Arbeitsplätze handelt. Das fordert Anstrengungen von uns. Beim Thema elektronische Akte haben wir noch eine ganze Menge vor uns; dort ist noch viel Luft nach oben. Wir stellen uns allerdings der Aufgabe, weil das unverbrüchlich mit der Frage des Zugangs zum Recht verbunden ist. Meine Damen und Herren, wir unterhalten uns heute über den Haushalt. Ich möchte allerdings die Gelegenheit nutzen, einige Worte zur Gesetzgebung im Allgemeinen zu sagen und etwas hervorzuheben, was uns als Unionsfraktion in der Koalition mit der SPD wichtig ist.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Ich fand es, ehrlich gesagt, ein bisschen schade, dass die Präsidentin die Redezeit der Kollegin Schneider von Bündnis 90/Die Grünen so streng gehandhabt hat. Sie, Frau Kollegin, hatten ja etwas zum Thema „Zersetzung und Demokratiefeindlichkeit“ ausgeführt und wollten sicherlich noch etwas zum Fall Gelbhaar sagen. Das ist mir beim Thema „Aushebelung von rechtsstaatlichen Mechanismen“ einfach in den Sinn gekommen. Sie haben diese Gelegenheit schon zum zweiten Mal verstreichen lassen, und der Kollege Limburg hat die Gelegenheit leider auch nicht genutzt, hier dazu auszuführen. Meine Damen und Herren, die Digitalisierung unserer Justiz ist eins der besonders wichtigen Themen. Wir wollen mit dem entschlossenen Voranbringen dieser Initiative Onlineverfahren in der Zivilgerichtsbarkeit etablieren.”
“§ 188 schützt auch das besonnene Umgehen trotz aller inhaltlichen Schärfe im politischen Diskurs. Ihr Antrag ist einfach nur fehlgehend und schäbig. Vielen Dank. Vielen Dank. – Ich will noch mal feststellen, dass Begriffe wie „Schwachkopf“, „Staatsfunk“, „Schurkenstaat“, „Faschisten“, „Haltung Ihrer Verbrecherbande“ und dann noch mal die Wiederholung „Staatsfunk“ von Herrn Brandner aus meiner Sicht unangenehme und unangemessene Bezeichnungen sind. Wir sollten uns mit Inhalten überzeugen und Herabwürdigungen und Beleidigungen unterlassen. Deswegen schließe ich jetzt die Aussprache, bevor es meinen Ohren zu sehr wehtut.”
“Ich erinnere mich daran, dass wir auch schon mal Minister hatten, die beispielsweise Regulierungen im Bereich des Maklerrechtes für andere forderten, sich selbst zunächst aber nicht daran gehalten haben, sondern erst im Nachgang. – Bleiben Sie bitte stehen, solange ich Ihre Frage beantworte. – Ja. Offensichtlich scheint Herr Brandner nicht an einem Dialog interessiert zu sein, sondern selbst die Sitzung leiten zu wollen. – Herr Abgeordneter Müller, ich würde Sie jetzt einfach bitten, Ihre Rede zu Ende zu bringen und sich nicht weiter unterbrechen zu lassen. Vielen Dank, Herr Präsident. Ich fahre fort. – Aber das zeigt eben die Schwierigkeit, die der Kollege Brandner im Umgang mit und bei der Beachtung von Regeln hat. Meine Damen und Herren, § 188 wird nicht abgeschafft werden. § 188 schützt die Meinungsfreiheit.”
“Ich kann mich beispielsweise daran erinnern, dass ich in der Presse gelesen habe, dass Sie schon etliche Zehntausend Euro an Menschen haben zahlen müssen, die Opfer Ihrer Beleidigungen und Herabsetzungen geworden sind. Das ist eben Ihr Geschäftsmodell. – Unterbrechen Sie mich nicht! Besonders beeindruckend ist es immer, wenn sich eine politische Kaste wie Ihre nicht nur an das geltende Recht hält, sondern vor allen Dingen auch an die eigenen Vorstellungen. Und das gelingt Ihnen ja gerade nicht. Wenn Sie also sagen, § 188 StGB sei Majestätsrecht, dann würde ich Ihnen dringend nahelegen, Ihre eigenen Grundsätze für Ihr eigenes Verhalten zu beachten. Ich erinnere mich daran, dass das relativ gut ankommt.”
“Auch das mache ich nicht gerne, trotzdem muss ich es machen, weil es mir so vorgeschrieben ist. Also bitte schön, warum reiten Sie als sogenannte CDU und vermeintliche Rechtsstaatspartei darauf rum, dass von geltendem Recht Gebrauch gemacht wird? Ich verstehe das nicht. Herr Kollege, die Frage ist gut, und ich bin froh, dass Sie sie genau so gestellt haben; denn darauf gibt es eine einfache Antwort: Erstens sind in den Fällen durch Ihre Fraktionsvorsitzende – ich hoffe, Sie stellen sie zur Rede – Strafanträge gestellt worden. Zweitens – und das ist eben besonders entlarvend für Ihre Partei – sollten Sie sich dringend an geltendes Recht halten. Das gelingt auch Ihnen persönlich leider sehr selten.”
“Dazu wollte ich nur Folgendes sagen: Es gab Fälle, völlig klar. Aber Sie kennen den Amtsermittlungsgrundsatz in § 188 StGB, sodass manche Fälle gar nicht aktiv betrieben werden müssen, um trotzdem in den Mühlen der Justiz zu landen. Worauf ich aber hinauswill, ist Folgendes: § 188 StGB ist – ich glaube, da sind wir uns einig – geltendes Recht. Wir wollen das geltende Recht abschaffen. Und jetzt sagen Sie, weil wir als Alternative für Deutschland uns bzw. Alice Weidel sich an geltendes Recht hält, es sei verwerflich, zu sagen, dass wir das abschaffen wollen. Wissen Sie was? Geltendes Recht ist auch das Einkommensteuergesetz. Ich mag das auch nicht in allen Facetten, und trotzdem zahle ich meine Steuern. Geltendes Recht ist auch, Zwangsgebühren für den Staatsfunk zu bezahlen.”
“Denn die Anzahl dieser Anzeigen und Verfahren haben Sie ja wider besseres Wissen versucht herunterzuspielen. Es waren öffentliche Verlautbarungen der Sie vertretenden Anwälte, die die Öffentlichkeit über die wahren Zahlen unterrichtet haben. Meine Damen und Herren, ich finde das einfach unangemessen und im besonderen Maße verlogen. Herr Abgeordneter, würden Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Brandner zulassen? Außerordentlich gerne. Ist er gerade nicht auf der Zugtoilette eingesperrt? – Ach nein, tatsächlich: Da ist er. Herr Müller, Ihr tiefgründiger Humor scheint nicht überall anzukommen. Vielleicht tanzen Sie gleich noch mal den Witz vor, den Sie da machen wollten. Mir geht es um Folgendes: Mein Vorredner hat ja gerade schon unsere Fraktionsvorsitzende, Frau Alice Weidel, im Zusammenhang mit § 188 StGB angesprochen.”
“Ich will das hier durchaus auch mal benennen und nicht nur zu einer extremistischen Partei gucken, sondern auch zu einer anderen extremistischen Partei, der Linkspartei. Ich finde es unvorstellbar, dass von Ihrer Partei überhaupt keine Reaktion darauf erfolgt, dass Ihre Jugendorganisation das Attentat auf Charlie Kirk öffentlich bejubelt. Ich finde das abscheulich, weil Sie damit solchen Taten das Wort reden und die Flinte halten. Meine Damen und Herren, bemerkenswert an der heutigen Debatte ist, dass die AfD auf die Übergriffigkeit ihrer Fraktionsvorsitzenden Weidel überhaupt nicht zu sprechen gekommen ist. Frau Weidel beschäftigt die Behörden unter Rückgriff auf § 188 StGB massenhaft. Sie reden darüber nicht. Sie belügen darüber die Öffentlichkeit. Und noch schlimmer: Sie belügen sogar die Öffentlichkeit, wenn Sie überführt werden.”
“Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren! Ich glaube, es ist in dieser Debatte relativ deutlich geworden, dass es für den Irrläuferantrag der sogenannten AfD hier im Haus keine Mehrheit gibt. Das hat auch gute Gründe. Ich will noch mal an das erinnern, was meine Kollegen Axel Müller und Christian Moser hier ausgeführt haben. Was hat zur Fassung des § 188 StGB in der derzeitigen Form geführt? Dazu hat der feige, hinterhältige Mord an Walter Lübcke geführt, der nicht unbeantwortet bleiben durfte. Meine Damen und Herren, es ist auch nach wie vor so, dass die politische Stimmung im Lande aufgeheizt ist; wir stellen ja nicht nur im Netz gewalttätige Übergriffe fest. Und aus Worten werden Taten.”
“Sie hat sich für diese Idee aufgeschlossen gezeigt. Es zeigt auch, wie wir ganz praxisnah Rechtspolitik machen und den Rechtsstaat stärken wollen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Der nächste Redner in der Debatte: Dr. Till Steffen für Bündnis 90/Die Grünen.”
“Ich will abschließend darauf hinweisen, dass solche wichtigen Themen wie Verfahrensbeschleunigungen nicht nur immer mit Geld zu lösen sind. Ich greife mal einen Vorschlag meines sehr geschätzten Fraktionskollegen Axel Müller auf, der jüngst ins Gespräch brachte, Absatz 1 § 29 des Deutschen Richtergesetzes genauer in den Blick zu nehmen. Gemäß dieser Regelung darf nämlich bei einer gerichtlichen Entscheidung nicht mehr als ein Richter auf Probe oder ein Richter kraft Auftrags oder ein abgeordneter Richter mitwirken. Meine Damen und Herren, wir als Rechtspolitiker beklagen, die Bevölkerung beklagt viel zu lange Verfahrensdauern. Hier wäre es ein kleiner Federstrich, um zur Verfahrensbeschleunigung beizutragen. Das ist ein wichtiges Thema. Das Thema haben wir an die Justizministerin herangetragen.”
“Ich will allerdings noch mal beim Thema „juristische Bildung und Rechtsstaatsbildung“ bleiben und hervorheben, dass die 2019 fraktionsübergreifend gegründete Stiftung Forum Recht hier eine wichtige Aufgabe versieht. Wir wollen das stärken und halten die Arbeit für besonders wichtig, weil es nicht zuletzt auch darum geht, junge Menschen für eine Tätigkeit in der Rechtspflege, in der Justiz zu gewinnen; und dazu kann diese Stiftung mit ihrer Arbeit vieles beitragen. Meine Damen und Herren, der Pakt für den Rechtsstaat ist angesprochen worden. Wir dürfen nicht außer Acht lassen – das ist am Rande allerdings auch schon erwähnt worden –, dass wir hier auch die Länder, die wir unterstützen, nicht aus der Pflicht entlassen wollen.”
“Gut finde ich wiederum, dass aus Ihrer Fraktion das Anne-Frank-Zentrum angesprochen worden ist. Aber ich darf daran erinnern – das sollten Sie genauso würdigen –, dass es einer Initiative der CDU/CSU-Fraktion zu Oppositionszeiten bedurfte, erhebliche Einschläge und Kürzungen dort zu verhindern; und das ist dann, Gott sei Dank, auch geschehen. Insofern will ich versöhnlich bei diesem Punkt schließen: Sie haben sich unseren Hinweisen gegenüber wenigstens aufgeschlossen gezeigt, und wir konnten dort die Kürzungen gemeinsam abwenden. Meine Damen und Herren, zum Thema „anzupassender Rechtsrahmen und Stärkung der Ermittlungsbehörden“ komme ich jetzt zeitbedingt nicht mehr. Das Anne-Frank-Zentrum hatte ich angesprochen.”
“Wir behalten uns vor, das sehr intensiv zu tun, fühlen uns natürlich an Recht und Gesetz gebunden und machen allerhand Vorschläge. Und ich finde es gut – ich will das ausdrücklich sagen –, dass die Bundesregierung dieses dringende Thema umgehend angegangen ist. – Vielen Dank. Meine Damen und Herren, ich bleibe noch mal bei der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Frau Dr. Gumnior hat ja das Thema „Mittelverwendung im Bereich Kinder- und Jugendschutz“ angesprochen. Ich will an Folgendes erinnern: Es ist diese Bundesregierung, die den Kinder- und Jugendplan stabilisiert und aufwachsen lassen will, und es war die Vorgängerbundesregierung, und zwar namentlich die Ihrer Partei angehörende zuständige Ministerin Lisa Paus, die in dem Bereich kürzen wollte. Das haben Sie offensichtlich vollständig vergessen. Sie sollten das zukünftig würdigen.”
“Herr Kollege Müller, wie würden Sie all das denn nennen, wenn nicht mangelnden Respekt vor dem Rechtsstaat in diesem Land? Lieber Herr Kollege, schade, dass Sie auf den von mir konkret gemachten Vorschlag, wozu sich Ihre Fraktion einlassen sollte, gar nicht eingegangen sind. Aber das spricht Bände. Zum Zweiten. – Lassen Sich mich doch einfach ausreden. Zum Zweiten. Wir haben zum Thema der Zuwanderung einen lebhaften gesellschaftlichen Diskurs. An diesem lebhaften gesellschaftlichen Diskurs und an Lösungsmöglichkeiten des nicht wegzudiskutierenden Problems – ich habe allerdings manchmal den Eindruck, dass gerade Ihre Fraktion davor die Augen verschließt – beteiligen sich die Koalitionsfraktionen, in Sonderheit die CDU/CSU-Fraktion.”
“Vielen Dank, Herr Kollege Müller, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Ich freue mich, dass Sie den Reden der Kolleginnen Schneider und Gumnior hier intensiv gelauscht haben. Noch schöner wäre, wenn Sie den Inhalt dann auch vielleicht aufnehmen und in Ihre Überlegungen einbeziehen würden. Sie haben sich gerade darüber echauffiert, dass wir der Koalition mangelnde Rechtsstaatstreue vorgeworfen haben.”
“Sie hätten vielleicht Ihre Redezeit besser darauf verwenden sollen, die Beachtung rechtsstaatlicher Grundsätze mit Blick auf Ihren Wahlkreisvorgänger Stefan Gelbhaar auszuführen. Das wäre bemerkenswert gewesen. Da wären Sie wahrscheinlich aber in der Redezeit nicht fertig geworden und auch heftig ins Stottern gekommen. Frau Kollegin Dr. Gumnior, Sie haben so ein bisschen den Eindruck erwecken wollen, – Herr Kollege, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage. – dass man mit Geld alles regeln kann, und haben das Thema Kinder- und Jugendschutzpolitik herausgegriffen. Ich will nur mal darauf hinweisen, dass der Kinder- und Jugend- – Herr Kollege, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage. Ja, bitte. Von wem denn? Aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Immer gerne, Herr Kollege Limburg. Gut.”
“Ich will hervorheben – und nicht alles lässt sich in Euro und Cent ausdrücken –, dass uns daran gelegen ist, den Rechtsstaat zu stärken, beispielsweise indem wir sehr umgehend das Thema IP-Adressen-Speicherung aufnehmen. Ich bin der Bundesjustizministerin ausdrücklich dankbar, dass sie sehr kurzfristig hierzu einen umsetzbaren, rechtsfesten Entwurf vorlegen wird. Meine Damen und Herren, wir haben die eine oder andere Rede hier heute gehört, und ich fand – das will ich mal am Rande einfließen lassen – das in Teilen etwas übergriffig; ich schaue mal zu der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen herüber. Die Kollegin Julia Schneider hat ja in Ansätzen der Koalition die Rechtsstaatstreue absprechen wollen. Frau Kollegin Schneider, ganz ehrlich: Starkes Stück!”
“Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vormalige Reichsjustizminister und Rechtsphilosoph Gustav Radbruch ist wahrscheinlich den meisten von uns wegen der Radbruch’schen Formel bekannt. Ich will allerdings diesen kurzen Redebeitrag mit einem bemerkenswerten Zitat von ihm einleiten. Er schrieb: „Rechtsstaat ist […] wie das tägliche Brot, wie Wasser zum Trinken und wie Luft zum Atmen, und das Beste an der Demokratie gerade dieses, daß nur sie geeignet ist, den Rechtsstaat zu sichern.“ Ich finde, das bringt unsere Herausforderungen heute sehr genau auf den Punkt. Wir reden heute über den Einzelplan 07 und damit über den betraglich kleinsten Einzelplan. Allerdings hat er eine besonders große Auswirkung auf unsere Gesellschaft. Meine Damen und Herren, ich will einige der vielen wichtigen Bausteine hervorheben.”
“Ich wünsche uns allen und vor allen Dingen den Mieterinnen und Mietern, dass wir in dieser Konstellation und auch in anderen Konstellationen dazu kommen, der Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum noch mehr Priorität einzuräumen, das zu fördern. Wohneigentum ist der beste Schutz gegen Mieterhöhungen. Die finden dann nämlich gar nicht mehr statt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich darf, bevor wir zur Abstimmung kommen, den letzten Redner in dieser Debatte aufrufen: Dr. Konrad Körner, CDU/CSU-Fraktion.”
“Das fand ich überraschend; aber, meine Damen und Herren, wir nehmen das zur Kenntnis. Ich will zwei letzte Punkte ansprechen: Der eine oder die andere von uns ist ja auch noch auf kommunaler Ebene politisch tätig. Wir müssen uns, wenn wir uns hier über steigende Mieten unterhalten, an die eigene Nase fassen und im Blick behalten, dass Mietsteigerungen beispielsweise auch durch unverantwortliche Erhöhungen der Grundsteuerhebesätze angereizt wurden. Meine Damen und Herren, das führt zur Belastung von Mieterinnen und Mietern. Der letzte Punkt, den ich gerne ansprechen möchte: Der beste Schutz gegen exorbitant steigende Mieten ist selbstgenutztes Wohneigentum.”
“Meine Damen und Herren, wir stimmen heute für eine nochmalige Verlängerung der Mietpreisbremse, wenngleich – das will ich ausdrücklich sagen – das natürlich kein Dauerzustand bleiben kann, weil wir ganz erheblich in die Vertragsfreiheit eingreifen. Zu den verfassungsrechtlichen Implikationen haben regelmäßig verschiedene Redner meiner Fraktion – und, ich meine, auch ich – schon ausgeführt. Deswegen lösen wir das Problem vor allen Dingen dadurch, dass wir bauen, bauen, bauen. Die unionsgeführte Bundesregierung unter Beteiligung der SPD hat sich auf den Bauturbo verständigt. Ich fand es bemerkenswert, in welchem Ausmaß bei der Fraktion Die Linke das Gefüge, die gegenseitige Beeinflussung von Angebot und Nachfrage, also sozusagen das seit Jahrzehnten erfolgreiche Grundprinzip der sozialen Marktwirtschaft, ausgeblendet werden konnte.”
“In Wahrheit hat sich nämlich unter Regierungsbeteiligung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Ihrer Partei, beim Thema Mieterschutz dreieinhalb Jahre gar nichts getan. Sie haben sich nämlich mit Ihren jetzt relativ wohlfeil vorgetragenen Vorschlägen in der damaligen Koalition gar nicht durchsetzen können. Vielleicht war es Ihnen auch einfach nicht wichtig, und Sie haben sich vor allen Dingen auf Schaufensterreden verlegt. Jedenfalls zeigt ein Blick auf die heutige Realität: Sieben Wochen nach Antritt einer unionsgeführten Bundesregierung ist das Thema Mietpreisbremse in der Beratung, in der zweiten, dritten Lesung. Wir greifen diese Themen auf, und zwar im Rahmen eines fairen Interessenausgleichs. – Vielen Dank.”
“Herr Kollege, ich wundere mich immer wieder, wie es Ihnen gelingt, hier die Behauptung aufzustellen, dass § 5 Wirtschaftsstrafgesetz nicht wirksam sei. Der Kollege Dr. Luczak hat in einer Vielzahl von Reden – manche Kolleginnen und Kollegen halten diese Anzahl der Hinweise von ihm für beinahe unerträglich – darauf hingewiesen, dass, während dieser Paragraf in Berlin keine Anwendung findet – praktisch jedenfalls keine –, er in der Stadt Frankfurt am Main – er mag mich korrigieren –, ich glaube, 1 246-mal im Vergleichszeitraum Anwendung gefunden hat. Ich bin auf Ihre Zwischenfrage ja nicht vorbereitet gewesen; aber diese Zahl hat sich mir eingebrannt. Ich würde Sie einfach bitten, das zu würdigen. Zweiter Punkt. Ich finde es bemerkenswert, dass Sie mich fragen, ob ich nicht bemerkt hätte, was sich alles getan hat.”
“Wir versuchen jetzt mit unserem Gesetzentwurf, wieder wirksame Instrumente zu schaffen. Die seinerzeitigen Instrumente wurden – das wissen wir nach Aufklärung durch den Bundesgerichtshof – zwar nicht in rechtmäßiger Weise angewendet, aber sie waren wirksam, sodass in die Märkte eingegriffen wurde und tatsächlich ein langjähriger wirksamer Ausgleich zwischen den Interessen stattgefunden hat. Wir versuchen, für eine wirksame Rechtsgrundlage für die Anwendung dieser wirksamen Instrumente zu sorgen. Deswegen führen wir den Zustand wieder herbei, der lange Zeit zum Ausgleich der Interessen geführt hat. Ich wollte Sie fragen, ob Ihnen eigentlich diese Entwicklung, die zu dieser Schieflage auf den Wohnungsmärkten geführt hat, entgangen ist.”
“Wir hatten wirksame Instrumente zum Schutz von Mieterinnen und Mietern und zum Schutz von Mietmärkten, die dann auch angewandt wurden. Lange Zeit gab es die Rechtsauffassung, dass § 5 Wirtschaftsstrafgesetz in einer sehr wirksamen Weise angewendet werden könne, sodass man, wenn tatsächlich eine überhöhte Miete genommen wird, auch dagegen vorgehen kann. Dann hat es Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gegeben, die die Praxis gelehrt hat, dass man den Paragrafen nicht so anwenden kann, wie er bislang angewandt wurde, sodass ein wichtiges Instrument de facto entfallen ist. Zum Zweiten. Auch beim Vorkaufsrecht, vielfach angewendet von Städten, wo es angespannte Wohnungsmärkte gegeben hat, hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes dazu geführt, dass dieses Instrument de facto weggefallen ist.”
“Denn Ihnen ist nicht an einem Interessenausgleich gelegen, sondern an einer einseitigen Privilegierung, und so kriegen wir dieses Problem nicht in den Griff. Meine Damen und Herren, es liegt auf der Hand: Das war keine ganz einfache Diskussion – auch in meiner Fraktion. Wir haben uns gleichwohl zusammen mit dem Koalitionspartner – – Gestatten Sie eine Zwischenfrage aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen? Ja. Vielen Dank, Herr Kollege. – Sie haben gerade die Behauptung aufgestellt, wir würden tatsächlich kein Faire-Mieten-Gesetz vorlegen, sondern wir würden den Interessenausgleich unfair machen. Ich möchte Sie deswegen fragen, ob Ihnen eigentlich entgangen ist, was tatsächlich in den letzten Jahren passiert ist?”
“Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beschäftigen uns in dieser relativ jungen Wahlperiode, glaube ich, schon zum dritten oder vierten Mal mit der Situation auf dem Mietwohnungsmarkt und mit Mietenregulierung. Das zeigt, wie wichtig das Thema ist. Ich möchte einen Aspekt an den Beginn meiner Rede stellen: Es geht ja bei der Diskussion und bei der Lösung dieses Themas vor allen Dingen um die Schaffung eines Interessenausgleiches. Wenn ich mir den Gesetzentwurf anschaue, den die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hier vorgelegt hat, den wir mitberaten, und mir den Redebeitrag des Kollegen Dr. Steffen in Erinnerung rufe, dann stelle ich fest: Der Gesetzentwurf ist zwar mit „fair“ überschrieben, aber, ehrlich gesagt, er ist nicht fair.”
“Deswegen, meine Damen und Herren: Hass und Hetze, Herabsetzung und Herabwürdigung sind Probleme, die ganz viele Menschen aus ganz unterschiedlichen Motivationen heraus betreffen. Wir als Union wollen das grundsätzlich angehen. Vielen Dank. Vizepräsidentin Andrea Lindholz: Der nächste Redner in der Debatte: für die AfD-Fraktion Ulrich von Zons. Es ist seine erste Rede.”
“Ich will abschließend allerdings noch auf einen Punkt eingehen, den die Eröffnungsrednerin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dargestellt hat – ich versuche das jetzt erst einmal auf sehr maßvolle Weise –: Als Sie die aus Ihrer Sicht unzureichende Gesetzeslage gerügt haben, haben Sie es leider vollkommen unterlassen, zu erwähnen, dass Ihre Partei bis vor etwas über sieben Wochen noch Mitglieder der Bundesregierung gestellt hat. Sie haben sich sehr darauf beschränkt, vermeintliche Defizite der neuen Bundesregierung anzuhängen. Meine Damen und Herren, schauen Sie sich bitte auch selbst an; auch das gehört zum maßvollen und zum zielgerichteten Umgang. Wir alle müssen die Arbeit gegen Hass und Hetze als einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess auf dem Weg der Gesetzgebung verstehen.”
“So haben wir uns beispielsweise im Koalitionsvertrag dafür eingesetzt – die SPD ist bei diesem Thema mitgegangen –, dass wir den Pakt für den Rechtsstaat wiederbeleben. Das ist ein ganz wichtiger Baustein, um gegen Hass, Hetze und Herabsetzung vorgehen zu können. Meine Damen und Herren, wir wollen, dass alle Menschen gleichermaßen geschützt werden. Wir wollen nicht einige Gruppen besonders privilegieren. Dann wird uns nämlich sofort die Frage gestellt: Warum lasst ihr andere zurück? Ich finde es wichtig, dass wir uns dieser Diskussion stellen.”
“Leider – das muss man heute sehen, und daraus müssen wir in den Beratungen die Lehren ziehen – haben wir unser oftmals von einer überwiegenden Mehrheit verfolgtes Ziel in einer ganzen Reihe von Fällen nicht erreicht. Stattdessen haben wir deutliche Vollzugsprobleme geschaffen. Meine Damen und Herren, wir wollen, wie gesagt, dass kein Mensch Opfer von Hass und Hetze wird: ob es um Menschen mit Migrationshintergrund, um Menschen mit Handicaps, mit Behinderungen geht, ob es Glaubensrichtungen oder politisches Engagement betrifft. Wir wollen, dass alle ideal geschützt sind. Und dazu, glaube ich, dient Ihr Antrag nicht ohne Weiteres. Wir haben schon recht probate gesetzliche Möglichkeiten, aber wir müssen uns viel mehr darum kümmern, dass die Verfolgungsmöglichkeiten verbessert werden.”
“Wir beschäftigen uns heute mit einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der weiter gehende Schutzmaßnahmen insbesondere für die LGBTQ+-Community fordert. Das ist nicht grundsätzlich falsch. Aber ist es nicht noch richtiger, diesen Schutz allen, die von mir eben angeführt wurden, angedeihen zu lassen? Wir haben es also mit der Situation zu tun, dass der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, über den wir heute diskutieren, einerseits über das Ziel hinausschießt, andererseits doch so wesentlich zu kurz springt. Also das ist fast eine paradoxe Situation. Meine Damen und Herren, wir haben uns in der Vergangenheit – auch vor einigen Jahren schon, als die Union in Regierungsverantwortung war – teilweise dazu entschlossen, sehr konkrete Einzelfälle gesetzlich zu sanktionieren und zu regeln. Das ist in einigen wenigen Fällen geglückt.”
“Ob es die sexuelle Orientierung anderer Menschen ist, ob es der Umstand ist, dass Menschen sich politisch engagieren, ob es der Umstand ist, dass sie vielleicht etwas anders aussehen, als sich das die Betrachtenden vorstellen, ist uns egal. Wir sind generell gegen Hass und Hetze. Meine Kollegin von der SPD-Fraktion hat gesagt, die SPD-Fraktion steht an der Seite der queeren Community, wenn es um Hass und Hetze geht. Ich will das aufgreifen: Das tun wir auch. Wir halten allerdings eins für wesentlich: Wir stehen an der Seite aller Menschen, wenn sie von Hass und Hetze betroffen sind. Meine Damen und Herren, Wertefreiheit, Gleichheit, Toleranz in unserer Gesellschaft sind für uns unveräußerliche Werte.”