Axel Müller
CDU/CSU · Germany
“Die Gesuchte hatte unter falschem Namen bei Facebook Bilder von sich bei Freizeitaktivitäten veröffentlicht. Die Software vermeldete einen Treffer, die Anwender glaubten dem jedoch nicht. Heute steht fest: Sie hatten Klette identifiziert.”
“Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin Hubig, Sie haben den Fall Daniela Klette erwähnt. 30 Jahre konnte sich die Ex-RAF-Terroristin im Untergrund verborgen halten, bis man sie 2024 in einer Wohnung in Berlin-Kreuzberg festnahm.”
“Die Koalition aus Union und SPD sagt dazu klar Nein und legt den notwendigen Gesetzentwurf heute hier vor. Dieser sieht in §§ 98d und 98e StPO einen automatisierten biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet und eine automatisierte verfahrensübergreifende Datenanalyse vor.”
“Zunächst zum Gesetz: In der Verbändeanhörung hatten sage und schreibe 17 Interessenverbände und Interessenvertreter Gelegenheit zur umfassenden Stellungnahme, die unisono das zuständige Bundesministerium für die lange und umfassende inhaltliche und zeitlich gestreckte Anhörung lobten.”
“Abschnitt des Strafgesetzbuchs einsortiert, wo er wegen des Verstoßes gegen die sexuelle Selbstbestimmung hingehört. Auch der Straftatbestand des Menschenhandels wird künftig nicht aus rein ökonomischer Perspektive heraus betrachtet, sondern von einem umfassenden Ausbeutungsbegriff bestimmt.”
“Am deutlichsten sticht der Unterschied bei Ihrer und unserer Vorstellung zur Änderung des Aufenthaltsrechts zugunsten der Opfer hervor. Sie wollen ihnen ein dauerhaftes Bleiberecht zubilligen, und zwar unabhängig davon, ob sie bei der Aufklärung im Strafverfahren mitwirken, offenbar eine Art Entschädigung durch den Staat, der aber gar nic…”
The complete record
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“Diese Mittel stabilisieren ambulante Strukturen und sichern qualitativ hochwertige Versorgungsangebote, von denen am Ende alle profitieren. Wer diese Finanzierungsquelle trockenlegt, schafft nicht mehr Termine, sondern gefährdet Praxen gerade dort, wo sie ohnehin am Limit arbeiten – in ländlichen Regionen und in zeitintensiven Fachgebieten. Drittens: die Angriffe auf die Selbstverwaltung. Der Antrag der Linken greift massiv darin ein, zum Beispiel durch das Verbot, bei der Terminvergabe den Versicherungsstatus abzufragen, eine Pflicht zur tagesaktuellen Meldung sämtlicher freier GKV-Termine an eine zentrale staatliche Plattform – Herr Kollege, erlauben Sie eine Zwischenfrage aus der Fraktion Die Linke?”
“Wir beabsichtigen daher, die genannten finanziellen Anreize im Rahmen der Verbesserung der GKV-Finanzen nach den Empfehlungen der GKV-FinanzKommission wieder abzuschaffen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, gute Politik korrigiert, was nicht wirkt, statt immer neue Versprechen auf Kredit zu machen. Zweitens: die Rolle der privaten Krankenversicherung. Die Linksfraktion fordert eine einheitliche Gebührenordnung für gesetzlich und Privatversicherte. Das klingt nach Gerechtigkeit, löst aber kein einziges Kapazitätsproblem. Im Gegenteil: Privatversicherte machen gut 10 Prozent der Versicherten aus, tragen aber zu 21 Prozent zum Umsatz der Arztpraxen bei und steuern etwa 15,5 Milliarden Euro zum Gesamtsystem zusätzlich bei.”
“Die Mindestsprechstundenzeiten wurden von wöchentlich 20 auf 25 Stunden erhöht, die 116 117 zu einer rund um die Uhr erreichbaren Terminservicestelle ausgebaut, und es wurden extrabudgetäre Honorare geschaffen. Die ehrliche Bilanz sieht wie folgt aus: Die Wartezeit für Facharzttermine ist für gesetzlich Versicherte von durchschnittlich 33 auf 42 Tage und damit um 9 Tage gestiegen. Sie ist aber auch für Privatversicherte um 9 Tage gestiegen. Verursacht hat das Mehrausgaben von fast 3 Milliarden Euro – ohne erkennbaren Nutzen für die Versorgungsqualität. Gerade weil sich die Wartezeiten für gesetzlich und Privatversicherte parallel verlängert haben, ist doch eines klar: Das Problem liegt nicht im Versicherungsstatus, sondern vielmehr, anders als Die Linke das suggeriert, in finanziellen Anreizen. Diese haben nichts gebracht.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein leistungsfähiges Gesundheitssystem erkennt man daran, dass Menschen im Krankheitsfall schnell einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen können, eine verlässliche Diagnose bekommen und bestmöglich behandelt werden, und dies eben nicht erst nach etlichen Wochen oder gar Monaten. Der Antrag der Linksfraktion tut so, als ob dies mit den darin genannten Maßnahmen zu erreichen wäre. Tatsächlich aber werden die eigentlichen Engpässe nicht beseitigt, sondern mit immer neuen Regulierungen überdeckt. Auf drei Punkte will ich eingehen. Erstens: unsere Erfahrung mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz. 2019 haben wir dieses als Regierungskoalition beschlossen, um gesetzlich Versicherten schneller zu einem Facharzttermin zu verhelfen.”
“All das heißt doch nichts anderes, als dass § 265a StGB in einem maßvollen Umfang der Ordnung des Zusammenlebens dient und nur beharrliche Rechtsbrecher bestraft werden, die durch den über allem staatlichen Handeln stehenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in ausreichendem Maße geschützt werden. Ich bedanke mich. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt das Wort der Abgeordnete Helge Limburg.”
“Schauen wir uns doch mal die BVG-Zahlen an. Im Jahr 2023 gab es bei den Berliner Verkehrsbetrieben über 1 Milliarde Fahrgäste. 16,4 Millionen wurden kontrolliert. Davon hatten 5 Prozent, also 820 000 Fahrgäste, keinen gültigen Fahrschein. In 2 943 Fällen wurde Strafanzeige erstattet. 540 Menschen mussten letztlich eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Für diese kleine Gruppe von 0,07 Prozent machen Sie von den Linken, aber auch Sie, Frau Wegge, und Sie von den Grünen Ihre Politik. Wenn Geldstrafen verhängt werden, heißt das, dass sie sich zwischen 10 und 30 Tagessätzen bewegen. Das sind 50 bis 300 Euro. Um es zusammenzufassen: Ein Tag, der nicht bezahlt wird, gibt einen Tag Ersatzfreiheitsstrafe. Das kann man abwenden durch gemeinnützige Arbeit, durch Ratenzahlungen.”
“Also, in 25 Jahren Justiz hat mich das nicht belastet, dass es den § 265a StGB gegeben hat. Es hat mich vielleicht die Wirtschaftskriminalität belastet, aber diese Verfahren waren leicht, einfach und schnell zu erledigen. Mit der Realität hat das alles also letztlich sehr wenig zu tun. Der Strafrahmen des § 265a StGB sieht Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr vor. Das Gros der Delikte umfasst geringfügige Vermögensschäden. Die Geschädigten werden nur auf Strafantrag verfolgt. Bei Erstverstößen, häufig auch bei Zweitverstößen, gibt es Einstellung nach § 153a StPO und § 153 StPO, und zwar davon losgelöst, ob ein Strafantrag vorliegt oder nicht. Der Regelfall ist also die Einstellung, Ausnahmefall: bei Mehrfach- und Intensivtätern gibt es eine Anklage. Wie groß ist eigentlich die Gruppe derer, die davon betroffen ist?”
“Es ist das Strafrecht, das das Zusammenleben der Menschen regelt, indem es essenzielle Werte wie Leben, Gesundheit, Eigentum schützt und sozialschädliche Verhaltensweisen verbietet. Genau dieses sozialschädliche Verhalten wollen die beiden Gesetzentwürfe zur Änderung des Strafgesetzbuchs künftig aber erlauben. Dann werden sich alle, die sich rechtstreu verhalten und das Geld für einen Fahrschein ausgeben, als die Dummen fühlen, und nicht wenige werden sich den Rechtsbrechern anschließen, wenn der Rechtsbruch keine strafrechtlichen Konsequenzen hat. Der Rechtsbruch soll also erlaubt werden, um die Justiz im Bereich der sogenannten Bagatellkriminalität – wir haben es gehört – zu entlasten. Staatsanwälte und Richter müssten sich mit diesen Verfahren nicht mehr befassen; Inhaftierungen, die mit Kosten verbunden seien, gäbe es dann nicht mehr.”
“Ein 26-jähriger Fahrgast, der ohne Fahrschein unterwegs ist, attackiert den Kontrolleur und fügt ihm tödliche Verletzungen zu. – Das hat uns alle erschüttert. Es erinnert uns daran, dass diejenigen, die im Dienst der Allgemeinheit für Ordnung sorgen, besonderen Schutz verdienen. Das Strafrecht hat dabei auch eine wichtige Schutzfunktion. Es schafft die Grundlage, damit Kontrolleure wie Serkan Çalar, aber auch Polizisten und Polizistinnen bei Straftaten rechtssicher handeln können. Es gibt ihnen die Möglichkeit der Festnahme nach § 127 der Strafprozessordnung. Wer die Vorschrift des § 265a StGB abschafft, nimmt nicht nur Verluste für Unternehmen in Kauf, er nimmt denen, die für Ordnung sorgen, auch Handlungsinstrumente weg.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 13. November des vergangenen Jahres hatten wir die erste Lesung zu den in der Zielsetzung gleichgerichteten Anträgen von Linke und Grünen, betreffend die Abschaffung des § 265a StGB, Leistungserschleichung, im Alltagsgebrauch auch als Schwarzfahren bezeichnet. Die Unionsfraktion lehnt beide Gesetzesanträge heute ab. Bevor ich auf die von den antragstellenden Fraktionen vorgetragenen, aber aus unserer Sicht nicht tragfähigen Argumente eingehe, will ich mit Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren, einen Blick zurück in den Regionalexpress 4131 von Heidelberg nach Koblenz werfen – wir schreiben den 2. Februar 2026 –: Der 36-jährige Zugbegleiter Serkan Çalar führt Kontrollen durch.”
“Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin Hubig, in dem Zusammenhang stellt sich tatsächlich noch eine Nachfrage. Diese betrifft die Erweiterung des geschützten Personenkreises durch die angedachte Reform des § 116 Strafgesetzbuch. Hier sollen ja bestimmte Berufsgruppen in den Schutzbereich aufgenommen werden. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, bis wann wir mit einem entsprechenden Gesetz rechnen können. Gibt es auch Bestrebungen, – Herr Abgeordneter, kommen Sie bitte zum Ende. – die Strafbarkeitsausweitung, die daraus entsteht, vielleicht einzudämmen? Denn es gibt immer mehr – Herr Abgeordneter! – Berufsgruppen, die das möchten.”
“Der Gesetzentwurf will dies durch die Worte „sexualbezogene Abbildung“ ersetzen. Mit Blick auf Artikel 103 Absatz 2 Grundgesetz sind Zweifel angebracht, ob das noch hinreichend bestimmt ist. Der Entwurf schafft auch Möglichkeiten für eine Einlassung der Beschuldigten, man habe gar keine sexuellen Motive gehabt. Das gilt es dann erst einmal zu widerlegen. Wir sind uns einig: Die digitale sexualisierte Gewalt und Deepfakes gehören wirksam bekämpft. Bürgerinnen und Bürger haben Anspruch auf einen zeitgemäßen Schutz. Aber sie haben ebenso Anspruch auf ein Strafrecht, das handwerklich sauber, klar und praktikabel ist, und dem wird der vorliegende Gesetzentwurf nicht gerecht. Ich bedanke mich. Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die AfD-Fraktion Knuth Meyer-Soltau.”
“Deshalb unterstützen wir die Justiz mit 500 Millionen Euro. Abschließend zum konkreten Gesetzentwurf. Im bisherigen § 184k StGB lautet die Überschrift „Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen“. Sie ersetzen diese jetzt durch die Worte „Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung“. Das ist jedoch bereits die Überschrift des gesamten Dreizehnten Abschnitts des StGB. Sie müssen Einzeltatbestände schon näher begrifflich präzisieren. Das ist auch keine bloße Formsache, sondern eine Frage gesetzgeberischer Sorgfalt, und an dieser Stelle wird der Entwurf dem nicht gerecht. Noch gravierender ist ein inhaltliches Problem. Sie eröffnen mit Ihrer Gesetzesfassung Tätern im wahrsten Sinne des Wortes ein Schlupfloch. Es genügt bisher absichtliches oder willentliches Aufnehmen des Intimbereichs.”
“Wir haben gestern im Rahmen der Aktuellen Stunde zum Thema „Gewalt gegen Frauen und Mädchen“ von der Bundesjustizministerin erfahren, dass an einem umfassenden digitalen Gewaltschutzgesetz gearbeitet wird, durch das die entsprechenden Daten erfasst werden. Auch darüber hinausgehende digitale Attacken, beispielsweise die Verwendung von Trackern durch Stalker, sollen sanktioniert werden. Für die Aufklärung soll die dringend notwendige IP-Adressen-Speicherung sorgen, gegen die Sie von Bündnis 90/Die Grünen sich vehement wehren, ohne die man der Täter aber nicht habhaft werden kann. Erweiterte Auskunftspflichten der Plattformbetreiber gegenüber den Opfern und Konsequenzen bei deren Nichterfüllung werden den Opferschutz zusätzlich stärken. Das allein führt noch nicht zu einer Verurteilung; Gesetze müssen auch angewandt und umgesetzt werden.”
“Ja, sie ist nicht weniger schlimm als die körperlichen Übergriffe einer Vergewaltigung. Erst 2020 haben wir mit dem § 184k StGB eine erneute Aufholjagd gestartet. Es besteht auch Konsens darüber, dass dieser Paragraf für die Deepfake-Attacken, um die es heute geht, nicht mehr ausreicht. An dieser Jagd beteiligt sich die antragstellende Fraktion jedoch nicht allein. Die Regierungskoalition und die Bundesjustizministerin sind den Tätern im wahrsten Sinne des Wortes auf der Spur, um ihrer habhaft zu werden und sie zu bestrafen, damit den Opfern Gerechtigkeit widerfährt und keine rechtsfreien Räume entstehen.”
“Bei Inkrafttreten des Strafgesetzbuches 1872 war das elektrische Licht noch nicht verbreitet. Als sich das änderte, musste der Straftatbestand des Stromdiebstahls, § 247c StGB, eingeführt werden. Hundert Jahre später verlangte der betrügerische Einsatz von Computern nach einem Tatbestand des Computerbetrugs, § 263a StGB. Als ich 1992 in die Justiz eintrat, gab es weder Internet noch digitale Endgeräte. Dass es einmal technische Möglichkeiten geben würde, Personen in sexualisierten Darstellungen abzubilden, die einer reinen Fiktion entsprechen, war unvorstellbar. Das ist heute jedoch bittere Realität. Die Täter nutzen diese neuen Techniken, um aus der Anonymität heraus die Intimsphäre ihrer Opfer zu verletzen. Diese digitale sexuelle Gewalt, Deepfake-Attacken und Ähnliches, bringt schwerstes Leid für die Opfer mit sich.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin! Der vorgelegte Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist der Versuch, eine Strafbarkeitslücke zu schließen. Dies ist zunächst einmal zu begrüßen; denn die Lücke betrifft digitale Verstöße gegen die Menschenwürde, Artikel 1 Grundgesetz, und die sexuelle Selbstbestimmung, Artikel 2 Grundgesetz. Der von der Großen Koalition in der 19. Wahlperiode geschaffene Straftatbestand des § 184k StGB soll deswegen geändert, ergänzt und teilweise ersetzt werden. An dieser Stelle zunächst etwas Grundsätzliches zum Thema Strafbarkeitslücken. Oftmals bringen Änderungen der allgemeinen Lebensverhältnisse, vielfach bedingt durch technische Neuerungen, diese mit sich.”
“Das Wort hat nun für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Herr Dr. Christoph Birghan. Bitte.”
“Bei der Ausweitung der Hybrid-DRGs für Kinder und Jugendliche betreten wir zudem Neuland. Genau deshalb sieht das KHAG wie schon das KHVVG zu vielen Zeitpunkten viele Evaluierungsmöglichkeiten vor. Wir sollten uns offen zeigen für solche Anpassungen, wenn sie im weiteren Verlauf notwendig sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Kompromiss ist das Wesen der Demokratie. Ich glaube, dass wir einen tragfähigen Kompromiss, der in der Breite auf Konsens stößt, geschaffen haben. Das ist oftmals auch die Grundlage eines nachhaltigen Erfolgs. Mein abschließender Dank gilt den Mitberichterstattern aus der SPD und der Union. Danke sehr, die Zeit ist abgelaufen. Und ein besonderer Dank geht an die Regierungsbank – So, danke an alle und auch an Sie. Die Zeit ist abgelaufen. – und das Haus.”
“Wir sorgen mit dem KHAG zudem für eine faire Verteilung der finanziellen Lasten; ich habe das bereits angesprochen. Es war im KHVVG ursprünglich vorgesehen, dass die gesetzlich Versicherten 50 Prozent der Reformkosten tragen müssen. Das haben wir beseitigt. Und die wichtigste Botschaft lautet: Dieses Geld steht sofort zur Verfügung. Ich will zum Schluss offen sagen: Nicht an jeder Stelle konnten wir für jedes berechtigte Interesse eine optimale Lösung finden. So haben wir etwa bei der Einteilung der Leistungsgruppen nicht alle Wünsche und Forderungen aufgenommen. Wir starten deshalb mit einem Paket, das nach unserer Überzeugung ausreichend ist, um die Ziele der Reform zu erreichen. Ähnliches gilt bei der Einteilung der Fachkliniken ebenso wie bei der schärferen Fassung des Pflegebudgets.”
“Und wenn Sie in jedem größeren Städtchen ein Krankenhaus weiterbetreiben, dann haben Sie enorme Kosten für die Vorhaltung und dann können Sie viele Investitionen, die Sie machen müssten, beispielsweise in Geräte oder Gebäude, am Ende des Tages nicht mehr finanzieren. Dieses Gesetz sorgt für eine Zusammenführung der Leistungszentren, für eine Konzentration von Leistungen. Ich weiß, dass es Ihnen nicht weit genug geht; das ist ja in der Rede des Kollegen Dahmen und auch in der Rede des Kollegen Grau angeklungen. Aber es sorgt für diese Konzentration, vielleicht nicht in dieser strikten Form, wie es Ihnen vorschwebt. Diese Konzentration wird dafür sorgen, dass die Kosten für die Vorhaltung sich auf weniger Zentren konzentrieren. – Ich nehme es zur Kenntnis. Zweitens.”
“Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage aus den Reihen Bündnis 90/Die Grünen zu? Ja. Bitte sehr. Frau Präsidentin, vielen Dank, dass Sie mich aufrufen; Herr Müller, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Ich würde gerne wissen, ob Sie mir einen einzigen Grund nennen können – einen! –, warum dieses Gesetz in Zukunft dazu führen wird, dass die Kosten, die für die Krankenhäuser im letzten Jahr noch einmal um 10 Milliarden Euro gestiegen sind, nicht weiter ansteigen werden. Es mag jetzt vielleicht ein bisschen flach sein, aber ich werde es mit folgendem Beispiel erklären: Wenn Sie in jedem Dorf ein Feuerwehrhaus haben, dann haben Sie für jedes Feuerwehrhaus Gebäudekosten, unter Umständen auch Personalkosten und sonstige Sachkosten.”
“Qualität verlangt stattdessen bestens ausgebildetes und erfahrenes Personal, das eben nicht in beliebiger Zahl zur Verfügung steht, das zudem durch viele gleich oder ähnlich gelagerte Fälle und Eingriffe routiniert handelt, beispielsweise bei Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder einem Schlaganfall. Kurzum: Qualität verlangt nach einer Konzentration in effizienten stationären Leistungszentren. Wer dies ignoriert und an jedem Haus und jedem Bett festhalten will und für diese wenig leistungsfähigen Strukturen noch mehr finanzielle Mittel fordert, gaukelt den Menschen etwas vor. Er gibt sich zudem zufrieden mit einer mittelmäßigen Versorgungsqualität. Zweitens. Wir sorgen mit dem KHAG zudem für eine faire Verteilung der finanziellen Lasten zwischen Bund und Ländern; das ist bereits angesprochen worden.”
“Denn diese Reform ist dringend notwendig – darüber besteht breiter Konsens –, und sie wird, wenn sie gelingt, die Krankenhausversorgung in Deutschland dauerhaft verbessern. Zwei zentrale Punkte aus KHVVG und KHAG will ich herausgreifen: Erstens. Wichtigstes Anliegen der Reform war und ist die Verbesserung der medizinischen Versorgung im stationären Bereich. Für Qualitätsverbesserungen sorgt nicht die nach wie vor im internationalen Vergleich zu hohe Anzahl an Krankenhäusern oder die zu hohe Bettendichte oder der Einsatz von fast 130 Milliarden Euro jährlich – mehr als ein Drittel der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung.”
“Dieser Vorgang machte die Hauptschwachstelle des KHVVG für jedermann sichtbar: Es missachtete die verfassungsmäßige Rolle der Länder bei der Krankenhausplanung. – Die Bedingungen vor Ort sind unterschiedlich. Bevölkerungsdichte, geografische Lage, Entfernungen zu den Versorgungszentren: All das verlangt nach Gestaltungsspielräumen, nach eng begrenzten Ausnahmen, wo sie sachgerecht sind. Genau diese Flexibilität stellen wir mit dem KHAG wieder her. Wir geben den Ländern und den Krankenhausträgern mehr Zeit für die Umsetzung. Denn eines wollen wir vermeiden: Schnellschüsse, die in der Praxis scheitern. Unser Ziel ist eine Reform, die wirkt und trägt. Zugleich sage ich ausdrücklich: Wir verwässern den Kern dieser Reform nicht. Im Gegenteil: Wir sichern, dass sie umgesetzt werden kann.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesgesundheitsministerin Warken! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir verabschieden heute das Krankenhausreformanpassungsgesetz – KHAG – und ändern damit das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – KHVVG – aus der letzten Legislaturperiode, das jedoch niemals zum Tragen gekommen ist. Bevor ich auf zentrale Punkte unseres Gesetzentwurfs eingehe, möchte ich mit Ihnen einen Moment zurückblicken, und zwar auf den 22.11.2024 – Abstimmung im Bundesrat. Es kam mitten in der laufenden Sitzung zu einem beispiellosen Eklat. Ein Ministerpräsident entließ seine eigene Gesundheitsministerin, weil das Gesetz zwischen Bund und Ländern und innerhalb der Länder für so viel Zwietracht gesorgt hatte.”
“Sind das denn Maßnahmen, die die Patienten beruhigen können? Die Patienten befürchten ja im Moment, dass ihnen durch ein Primärarztsystem die Möglichkeit, den Facharzt zu erreichen, genommen wird. Gleichzeitig ist es ja aufgrund der vielen nicht besetzten Arztsitze nicht möglich, dann beim Hausarzt zu landen. Sind das die Maßnahmen, von denen Sie gerade gesprochen haben?”
“Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin Warken, Sie haben bereits in Ihrem Eingangsvortrag wie auch auf die Frage meines Kollegen Stegemann das Primärversorgungssystem erwähnt und gesagt, Sie werden bis zum Sommer – ich gehe vom Sommer dieses Jahres aus – einen Gesetzentwurf vorlegen. Mich würde interessieren – und ich denke, die übrigen Anwesenden auch –, was denn genau mit diesem Primärversorgungssystem auf die Patienten und Patientinnen zukommt.”
“Diese Systematik verkennen die Entschließungsanträge der Grünen und der Linken, wenn sie kritisieren, wir bewegten uns nicht mehr im Bereich des repressiven Strafrechts, sondern betrieben präventive Gefahrenabwehr im Strafrecht mit strafrechtlichen Mitteln. Niemand kann jedoch ernsthaft bestreiten, dass vom Terrorismus, der oft mit Massenmorden einhergeht, eine extreme Gefahr für elementare Rechtsgüter, aber auch für die demokratische Ordnung als Ganzes ausgeht. Angesichts dieser Bedrohungslage bewegt sich das Gesetz zur Umsetzung der Terrorismusbekämpfungsrichtlinie klar im Rahmen des für jedes staatliche Handeln geltenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Ich bitte daher um Zustimmung. Vielen Dank. Als Letzter zu diesem Debattenpunkt hat der Abgeordnete der CDU/CSU, Herr Christian Moser, das Wort. Bitte.”
“Mehreren Tatvarianten ist eines gemeinsam: Sie verlagern die Strafbarkeit weit nach vorne – in das sogenannte Vorbereitungsstadium, das grundsätzlich straflos ist. Denn normalerweise überschreitet ein Täter die Schwelle zur Strafbarkeit erst mit dem Beginn des Versuchs einer Straftat, nach dem bekannten Motto „Jetzt geht es los!“. Doch Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel. Bei besonders gefährlichen Delikten – bei sogenannten abstrakten Gefährdungsdelikten, und um die geht es hier – stuft der Gesetzgeber bestimmte Handlungen als generell gefährlich ein. Es bedarf dabei keines konkreten Schadens, um die Strafbarkeit zu begründen. Vergleichbares gilt im Umweltstrafrecht oder bei Taten wie einer Brandstiftung, deren schädigende Wirkung der Täter nicht kontrollieren kann.”
“Reisetätigkeiten zur Unterstützung terroristischer Straftaten werden unter Strafe gestellt, das Sammeln von Geldern zugunsten terroristischer Organisationen ebenso. Auch das Beschaffen der bereits angesprochenen alltäglichen Gegenstände, etwa das Anmieten eines Fahrzeugs mit dem Ziel, eine Amokfahrt wie die in Magdeburg durchzuführen, fällt unter die Strafbarkeit. Wir erfassen die Einflussnahme ausländischer Mächte zur Begehung von Straftaten in Deutschland, beispielsweise gegen Oppositionelle, die bei uns Zuflucht gesucht haben, oder vom Ausland gesteuerte Straftaten, die geeignet sind, das Vertrauen in die Demokratie zu untergraben, wie die sogenannten Bauschaumfälle vor der letzten Bundestagswahl. Schließlich haben wir die Strafandrohung bei ausländischer Agententätigkeit verschärft.”
“Wie ich schon in meiner Rede zur ersten Lesung des Gesetzes betont habe, bleibt festzuhalten: Deutschland hat in den vergangenen fünf Jahrzehnten die Rechtsgrundlagen zur Bekämpfung des Terrorismus auf nationaler Ebene kontinuierlich erweitert und verbessert. Der gesetzgeberische Anpassungsbedarf zur Umsetzung der EU-Richtlinie war daher überschaubar. Aber auch dank der guten Zusammenarbeit mit dem Koalitionspartner sind wir hier sehr gut vorangekommen. Dennoch gilt auch hier der Satz von Mark Twain: Wer glaubt, gut zu sein, hat aufgehört, besser zu werden. Und genau diese Verbesserungen haben wir vorgenommen. Ganz konkret: Es wurde eine Legaldefinition der bislang durch die Rechtsprechung definierten terroristischen Straftaten in einem enumerativen Katalog in § 89a Absatz 1 StGB vorgenommen.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Sicherheitspaket der drei Gesetzesvorhaben, die wir heute Abend verabschieden werden, werde ich mich angesichts der knappen Redezeit auf die materiellrechtliche Seite beschränken und ausschließlich zum Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung und zu den Optimierungen, die wir nach den Beratungen vorgenommen haben, sprechen. Zu den anderen beiden Gesetzen hat aus Unionssicht bereits der Kollege Carsten Müller gesprochen bzw. wird nach mir noch der Kollege Christian Moser sprechen.”
“Der abschließende Redner in dieser Debatte ist für die Unionsfraktion Dr. Martin Plum.”
“Wir erleben das gerade wieder einmal mehr bei einer Richtlinie zur Verschärfung des Umweltstrafrechts. Die Definition von Straftaten ist das eine, die Wirksamkeit ihrer Verfolgung und Aufklärung ist das andere. Es wurde bereits gesagt, dass wir den Ermittlungsbehörden hierzu weitere taugliche Instrumente zur Seite stellen. Ich möchte an dieser Stelle erwähnen, dass selbstverständlich alle Ersuchen um die Übermittlung von entsprechenden elektronischen Beweismitteln dem richterlichen Vorbehalt unterworfen sind; die Oberlandesgerichte sind hier zentral zuständig. Das schafft grundsätzlich das notwendige Bindeglied zwischen Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen. Ich wollte Ihnen eigentlich noch Zeit schenken; das geht jetzt nicht mehr. Ich wünsche allen ein frohes Weihnachtsfest. Danke schön.”
“Zum Gesetzentwurf möchte ich kritisch anmerken – wie das mehrere Sachverständige in der Anhörung am 23.09.2024 schon getan haben –, dass die immer weitere Ausdehnung der Strafbarkeit in das an sich nach unserer Vorstellung grundsätzlich straflose Vorbereitungsstadium die Gefahr in sich trägt, das repressive Strafrecht immer mehr zum Mittel des präventiven Polizeirechts zu machen. Hier müssen wir darauf achten, dass wir im Interesse des alles staatliche Handeln durchdringenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes die Balance halten. Künftig muss beim Zustandekommen solcher Richtlinien, die uns als nationalem Gesetzgeber nur noch einen minimalen Gestaltungsspielraum lassen, mehr darauf geachtet werden, dass solche Geburtsfehler vermieden werden.”
“Unsere Waffe ist und bleibt dabei das scharfe Schwert des Rechts. Per Gesetzentwurf definieren wir die terroristische Straftat. Neu hinzu kommt der Tatbestand der Einreise als Straftat im Zusammenhang mit der Vorbereitung terroristischer Straftaten. § 89a Absatz 2b StGB stellt nun auch die versuchte Anstiftung zu einer terroristischen Straftat unter Strafe. Eine weitere Vorverlagerung der Strafbarkeit findet in § 89c StGB statt, wenn es um die Vorbereitung terroristischer Straftaten geht – es wurde bereits erwähnt –, beispielsweise durch die Beschaffung von Alltagsgegenständen oder das Einsammeln von Geldern. Ergänzt wird das Ganze durch den § 99 Absatz 1 StGB, in dem wir eine Strafschärfung für Spionagetaten vornehmen; denn, liebe Kolleginnen und Kollegen: Die Spione sind unter uns.”
“Wir ahnden damit den nationalen wie den internationalen Terror mit harten Sanktionen und schrecken zugleich ab. Mit dem heute vorgelegten Gesetzentwurf nehmen wir Erweiterungen zur Terrorismusbekämpfung vor, die eine EU-Richtlinie von 2017 vorgibt. Die Ampelkoalition schaffte das in der letzten Wahlperiode nicht mehr. Frau Kollegin Gumnior, Sie haben im Prinzip den eigenen Gesetzentwurf von damals kritisiert. Einmal mehr liefert nun die Koalition aus Union und SPD. Wir schärfen damit das Strafrecht zum Schutze des Staates und stärken so den demokratischen Rechtsstaat. Leider greift der Fanatismus, wie man jüngst wieder leidvoll in Australien erfahren musste – das wurde auch schon erwähnt –, immer weiter um sich. Den Opfern gehört unser Mitgefühl, und den Tätern sagen wir den Kampf an.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was die Terrorismusbekämpfung anbelangt, verfügt Deutschland bereits über einen sehr gut bestückten Werkzeugkasten. Als Folge des linken Terrors der Roten-Armee-Fraktion wurde 1976 der Tatbestand des § 129a StGB – Bildung terroristischer Vereinigungen – geschaffen. Infolge der Anschläge von Al-Qaida 2001 erfolgte eine Erweiterung der Strafbarkeit auf ausländische Terrororganisationen in § 129b Strafgesetzbuch. 2009 kamen dann die Vorschriften der §§ 89a, b und c StGB hinzu, die Vorbereitungshandlungen zur Begehung terroristischer Straftaten umfassen. 2020 wurde der Anwendungsbereich des § 86a StGB, wie schon erwähnt, um den Terrortourismus des IS erweitert.”
“Das alles zeigt doch, dass man sich bei den Rechtsfolgen auf der untersten Ebene bewegt und die Balance zwischen Tatunrecht und Rechtsfolgen im Sinne der Verhältnismäßigkeit einhält. Eine öffentliche Stigmatisierung, weil das Ganze bei Bewerbungen in einem Strafregisterauszug auftauchen würde, findet nicht statt; dazu bedarf es einer Geldstrafe von über 90 Tagessätzen. Auch die Behauptung einer Doppelbestrafung ist falsch; denn es handelt sich beim erhöhten Beförderungsentgelt um eine zivilrechtliche Vertragsstrafe. Ganz zum Schluss erinnere ich noch an die Verbesserungen beim Deutschlandticket, die wir in der letzten Sitzungswoche in diesem Haus vorgenommen haben. Das eröffnet jedem eine kostengünstige Möglichkeit der Mobilität. Vielen herzlichen Dank. Für die AfD-Fraktion hat das Wort der Abgeordnete Tobias Matthias Peterka.”
“Ich kann mich in 25 Jahren in der Justiz nur an einen einzigen Fall erinnern, in dem ich als Richter einen hartnäckigen bewährungsbrechenden Schwarzfahrer zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt habe. Die Geldstrafen bewegen sich in einer Höhe zwischen 10 und 30 Tagessätzen und je nach zu berücksichtigendem Einkommen zwischen 5 und 10 Euro pro Tag. Wer die Strafe nicht auf einmal bezahlen kann oder will, der kann Ratenzahlung beantragen. Wer auch diese nicht leistet, dem droht in der Tat die Ersatzfreiheitsstrafe im Umfang der Tagessätze. Deren Vollstreckung kann er jedoch abwenden, indem er gemeinnützige Arbeit ableistet. Weigert er sich auch dazu, so wird nach einer in der letzten Legislaturperiode vorgenommenen Gesetzesänderung nur die Hälfte der Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt.”
“Ob diese straffrei bleiben sollten, überlasse ich der Ansicht eines jeden Einzelnen in diesem Hause. Mein Rechtsempfinden und das vieler Menschen in diesem Lande sagt da: Nein. Wer hartnäckig die Gesetze vorsätzlich verletzt, der verdient auch eine angemessene Sanktion des Rechtsstaates, um ihm die Grenzen seines Handelns aufzuzeigen, aber auch, um andere davon abzuhalten, es ihm gleichzutun. Bleibt das Schwarzfahren nämlich straflos, wird sich schon bald die große Masse der Fahrgäste fragen: Warum bezahle ich denn, wenn es andere nicht tun, ohne dass ihnen etwas passiert? Wobei wir bei der Angemessenheit der Sanktionen wären: Wenn es also nach einer Zahl von etlichen Taten zu einer Anklage kommt, wird im Falle einer Verurteilung in der Regel eine Geldstrafe verhängt.”
“Im Antrag der Grünen steht, dass sich 87 Prozent der Fälle genau in diesem Bereich bewegen. Wird ein Strafantrag nicht gestellt, liegt ein Verfolgungshindernis vor, es sei denn, die Staatsanwaltschaft bejaht ausdrücklich das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung. Bei Erstverstößen regelmäßig und bei Zweitverstößen häufig stellt sie das Verfahren wegen geringen Verschuldens nach § 153 StPO entsprechend den Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren ein. Die Höhe des Schadens und die Tatintensität sind hier maßgebend. Wobei wir bei der Tatintensität wären: Die in beiden Anträgen beschriebenen Schicksale von Menschen, die infolge einer Verurteilung nach § 265a StGB schlussendlich in Strafhaft gekommen sind, betreffen also eine Tätergruppe, die Intensivtäter sind.”
“Während Betrug die aktive Täuschung eines anderen verlangt, der infolge der Täuschung irrt und über sein Vermögen verfügt, wird bei der speziellen Betrugsvariante nach § 265a StGB nicht aktiv getäuscht, sondern man schmuggelt sich unauffällig unter die Gruppe der ordnungsgemäß zahlenden Fahrgäste und umgibt sich so – Zitat Bundesgerichtshof – „mit dem Anschein der Ordnungsmäßigkeit“. Schon aus diesem Grund hinkt der im Antrag der Linken vorgenommene Vergleich mit dem ordnungswidrig handelnden Falschparker. Nun zu den Rechtsfolgen. § 265a StGB sieht Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor. Bei geringem Vermögensschaden und insbesondere im öffentlichen Nahverkehr werden erschlichene Beförderungsvorteile von unter 25 Euro nur auf ausdrücklichen Strafantrag verfolgt.”
“Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Anträge der Linken und der Grünen verfolgen das gleiche Ziel: die Abschaffung der Strafbarkeit der sogenannten Beförderungserschleichung nach § 265a StGB, landläufig „Schwarzfahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln“ genannt. Zuerst ein Ausflug in die Rechtsdogmatik. § 265a StGB betrifft ein Vermögensdelikt, das mit Vorsatz begangen wird. Sein Schutzzweck ist wie beim Betrug nach § 263 StGB das Vermögen.”
“Beispielsweise wird in den weiteren Beratungen zu erörtern sein, ob es richtig ist, dass sich die Länder bei Planungen im Rahmen ihrer Kompetenz künftig mit den Kassen ins Benehmen setzen müssen, dass der Transformationsfonds nur ab einem bestimmten Stichtag greift, oder ob ein Radius von 2 Kilometern bei einem Standort nicht zu klein ist. Weitere flankierende Maßnahmen sind auf dem Weg, wie die Notfallversorgung und eine Neuausrichtung der ambulanten Versorgung. Ich komme zum Schluss. Wenn die Menschen etwas verlieren, weil es unausweichlich ist – und das wird nicht zu vermeiden sein –, – Herr Kollege, Sie müssten zum Schluss kommen. – wie das Krankenhaus um die Ecke, müssen sie einen adäquaten Ersatz bekommen, um das zu erreichen, worauf es uns ankommt: die optimale flächendeckende Versorgung. Vielen Dank.”
“Der andere Grund ist: Wenn man unterm Strich alles betrachtet, was wir den Häusern in den letzten Jahren haben zukommen lassen und was diese künftig noch zu erwarten haben, dann kommen wir auf einen Betrag von über 8 Milliarden Euro. Das muss man an dieser Stelle auch mal sagen. Es mag schmerzhaft sein, wenn man etwas, was man scheinbar gegeben hat, wieder wegnimmt. Aber in der Gesamtsumme betrachtet, haben wir die Häuser, auch in der Ampelzeit, deutlich bessergestellt, als sie es vorher waren. Der vierte Punkt, den ich noch nennen möchte: Wir geben den Häusern ein Jahr länger Zeit – das ist gesagt worden –, um eine Neuausrichtung der Leistungsvergütung zu erreichen. Es gibt natürlich Optimierungsbedarf.”
“Ich kann vielleicht eines zur Verdeutlichung sagen: Die Einsparungen von 1,8 Milliarden Euro dienen ja nicht nur den Krankenhäusern, sondern auch allen Beitragszahlern und Beitragszahlerinnen in diesem Land, die die Krankenhäuser mitfinanzieren müssen. Wir müssen schon auch darauf achten, dass wir für Beitragsstabilität sorgen, und das haben wir mit dieser Entscheidung getan. Ich bin der festen Überzeugung, dass ansonsten die Beiträge weiter durch die Decke gehen. Es ist zu befürchten, dass sie weiter steigen; aber wir wollen das auf jeden Fall vermeiden. Und das ist der Hauptgrund, warum wir diese Einsparungen vorgenommen haben.”
“Mit diesem Gesetz bringen Sie heute darüber hinaus den Vorschlag ein, dass die Förderbeträge für die Kinderheilkunde, für die Geburtshilfe, für die Schlaganfallversorgung, für die Schwerverletztenversorgung für das Jahr 2027 gestrichen werden. Können Sie mir erklären, wie die Kürzungen in Höhe von 1,8 Milliarden Euro für diese wichtigen Versorgungsbereiche im Einklang mit dem Ziel stehen, die Krankenhausversorgung zu stärken? Wie kann man dieses gleichzeitige Gasgeben und Bremsen den Menschen vernünftig erklären? Vielen Dank, Herr Kollege Dahmen, für die Zwischenfrage. – Sie haben meine kritische Haltung in diesem Punkt jetzt nicht erwähnt; ich will sie hier auch nicht noch einmal darlegen.”
“Wir erkennen die Notwendigkeit einer guten onkologischen Versorgung für Krebspatienten in räumlicher Nähe an, wenn ein Haus seine Erfahrung durch entsprechende Expertise qualifiziert nachgewiesen hat. Herr Kollege, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Ja, bitte. Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Vielen Dank, Herr Kollege Müller, dass Sie die Frage zulassen. – Ich habe in Ihrer Rede und auch in den Reden der Kolleginnen und Kollegen einvernehmlich gehört, dass Sie sich anschicken, die Krankenhausversorgung zusammen mit den Ländern zu stärken. Jetzt ist es so, dass Sie vor nicht einmal sechs Wochen 4 Milliarden Euro zusätzlich zur Förderung der Krankenhäuser auf den Weg gebracht haben, um sie dann vier Wochen später mit Einsparungen in Höhe von 1,8 Milliarden Euro erneut zu belasten.”